DE102007048826A1 - Gehäuse einer Fahrzeug-Heizungs-oder Klimaanlage - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Gehäuse (1) einer Fahrzeug-Heizungs- oder Klimaanlage, aufweisend mindestens zwei Gehäuseteile (2, 3), die miteinander mittels einer Verbindung verbunden sind, wobei ein erstes Gehäuseteil (2) an einem zweiten Gehäuseteil (3) fixiert ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindung eine Klebeverbindung ist. Hierbei ist bevorzugt im Verbindungsbereich (2a, 3a) eine Strukturierung, insbesondere in Gestalt einer Nut-Feder-Anordnung, vorgesehen.
Description
- Die Erfindung betrifft ein Gehäuse einer Fahrzeug-Heizungs- oder Klimaanlage gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1.
- Zwei Gehäuseteile werden üblicherweise mittels einer Nut-Feder-Verbindung zusammengesteckt und aneinander mittels Schnapphaken oder Schrauben fest verbunden. Gegebenenfalls kann, um eine Wasserdichtheit zu erzeugen, auch ein Dichtelement, wie bspw. eine Dichtschnur, in die Nut eingelegt und hierin festgeklemmt sein. Eine Nut-Feder-Verbindung zum Verbinden von Klimaanlagenteilen ist beispielsweise aus der
DE 103 53 666 A1 bekannt. - Alternativ ist auch ein Verschweißen von Gehäuseteilen bekannt.
- Derartige Verbindungen lassen noch Wünsche offen. So sind Nut-Feder-Verbindungen mit einem relativ großen Montageaufwand verbunden. Zudem kann es zu Relativbewegungen zwischen den Gehäuseteilen kommen. Das Verschweißen, welches zwei Gehäuseteile fest aneinander fixiert, erfordert einen relativ großen Aufwand in Bezug auf Investitionen.
- Es ist Aufgabe der Erfindung, ein verbessertes Gehäuse zur Verfügung zu stellen.
- Diese Aufgabe wird gelöst durch ein Gehäuse mit den Merkmalen des Anspruchs 1. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
- Die Erfindung betrifft ein Gehäuse einer Fahrzeug-Heizungs- oder Klimaanlage, aufweisend mindestens zwei Gehäuseteile, die miteinander mittels einer Verbindung verbunden sind, wobei ein erstes Gehäuseteil an einem zweiten Gehäuseteil fixiert ist. Hierbei ist als Verbindung zwischen den Gehäuseteilen eine Klebeverbindung vorgesehen. Bei den Gehäuseteilen handelt es sich hierbei bevorzugt um Kunststoffteile, insbesondere bevorzugt um spritzgegossene Kunststoffteile. Klebeverbindungen sind für Anwendungsfälle, wie insbesondere für ein Klimaanlagengehäuse, einen Luftkanal oder andere Elemente, die sowohl Schwingungen als auch Temperaturschwankungen und hiermit verbundenen kleinen Relativbewegungen zwischen den Gehäuseteilen ausgesetzt sind, geeignet. Ferner dichten Klebeverbindungen mit durchgehenden Klebstoffschichten die Verbindungsbereiche gut ab, so dass die Verbindungsbereiche luft- oder zumindest wasserdicht sind.
- Der Klebstoff kann beispielsweise durch einfaches Auftragen, Vorbeschichten, Einlegen einer Klebstoffschnur, Aufbringen eines Klebstofffilms mit oder ohne Träger oder Aufdampfen auf eine oder beide einander gegenüberliegende Flächen der Verbindungsbereiche aufgebracht werden. Die Vernetzung kann thermisch, mittels UV-Bestrahlung, IR-Bestrahlung, Druckeinwirkung, o. ä. erfolgen. Ebenfalls kann ein selbstaushärtender Zweikomponenten-Klebstoff verwendet werden.
- Der Klebstoff kann über die gesamte Kontaktfläche der Verbindungsbereiche beider zu verbindender Gehäuseteile oder aber nur über einen oder mehrere Teilbereiche vorgesehen sein.
- Vor dem Aufbringen des Klebstoffs kann eine Vorbehandlung der Oberflächen erfolgen, bspw. eine Aktivierung der Oberflächen eines oder beider Gehäuseteile. Die Aktivierung kann bspw. mechanisch oder chemisch erfolgen, insbesondere mittels einer Beflammungs-, Plasma- oder Koronarvorbehandlung.
- Als Klebstoffe können Ein- oder Mehrkomponentenklebstoffe verwendet werden. Ebenso können physikalisch oder chemisch vernetzende Klebstoffe verwendet werden. Insbesondere sind Polymer-Klebstoffe aus den Stoffgruppen Epoxidharze, Acrylate, Urethane, Methycrylate, Cyanoacrylate, Silikonharze oder Kautschuke geeignet.
- Besonders bevorzugt sind nachträglich wieder lösbare Klebstoffe geeignet, so dass sich eine lösbare Verbindung ergibt, welche Reparaturen oder Wartungsarbeiten zulässt. Nach Durchführung der Arbeiten und ggf. erforderlicher Reinigung der Verbindungsbereiche kann eine neue Verbindung vorgesehen werden.
- Bevorzugt ist im Verbindungsbereich am ersten Gehäuseteil und/oder am zweiten Gehäuseteil eine Strukturierung vorgesehen.
- Besonders bevorzugt sind im Verbindungsbereich am ersten Gehäuseteil mindestens eine Nut und im Verbindungsbereich am zweiten Gehäuseteil mindestens eine Feder ausgebildet, und zwischen mindestens einem einander zugeordneten Nut-Feder-Paar ist ein Klebstoff angeordnet. Ganz besonders bevorzugt ist eine zentral im entsprechenden Verbindungsbereich angeordnete Nut am ersten Gehäuseteil und eine zentral im entsprechenden Verbindungsbereich angeordnete Feder am zweiten Gehäuseteil vorgesehen. Hierbei sind bevorzugt über den gesamten Verlauf der Verbindung die Querschnitte einander entsprechend ausgebildet.
- Bei der Nut und/oder der Feder handelt es sich besonders bevorzugt um Geometrien mit einem gekrümmten, insbesondere bevorzugt halbkreisförmigen, Verlauf. Allerdings sind auch beliebige andere Geometrien möglich, wie bspw. V-, U-, W-förmige Verläufe. Die Konturen entsprechen einander bevorzugt, wobei sich besonders bevorzugt eine konstante Dicke der Klebstoffschicht ergibt.
- Zwischen den beiden Verbindungsbereichen können auch Bereiche mit größerer Klebstoffschichtdicke, insbesondere als Speicher, vorgesehen sein.
- Als Strukturierungen können auch Rillen, Nuten, Noppen oder beliebige andere Strukturen an den Verbindungsbereichen vorgesehen sein, wobei besonders bevorzugt am ersten Gehäuseteil die positive Form und am zweiten Gehäuseteil die negative Form ausgebildet ist.
- Zur Vergrößerung der Verbindungsbereiche sind bevorzugt die Endbereiche des ersten und zweiten Gehäuseteils verbreitert ausgebildet.
- Im Folgenden wird die Erfindung anhand von mehreren Ausführungsbeispielen, teilweise unter Bezugnahme auf die Zeichnung, im Einzelnen erläutert.
- Es zeigen:
-
1 einen Schnitt durch einen Verbindungsbereich zweier Gehäuseteile gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel, -
2 einen Schnitt durch einen Verbindungsbereich zweier Gehäuseteile gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel, -
3 einen Schnitt durch einen Verbindungsbereich zweier Gehäuseteile gemäß dem dritten Ausführungsbeispiel, -
4 einen Schnitt durch einen Verbindungsbereich zweier Gehäuseteile gemäß dem vierten Ausführungsbeispiel, und -
5 einen Schnitt durch einen Verbindungsbereich zweier Gehäuseteile gemäß dem fünften Ausführungsbeispiel. - Ein Gehäuse
1 , vorliegend ein Klimaanlagengehäuse, wird gemäß den folgenden Ausführungsbeispielen durch ein mehrteilig ausgebildetes, spritzgegossenes Kunststoffgehäuse gebildet. Aus herstellungstechnischen Gründen ist das Gehäuse1 mehrteilig ausgebildet, wobei die Gehäuseteil2 und3 nach dem Spritzgießen an speziell ausgestalteten Verbindungsbereichen2a und3a miteinander verbunden werden. Hierfür ist zwischen den Verbindungsbereichen2a und3a eine Klebstoffschicht4 ausgebildet. Beim Gehäuse handelt es sich vorliegend jeweils um ein Klimaanlagengehäuse eines Kraftfahrzeugs. - Im Folgenden wird unter Bezugnahme auf
1 das erste Ausführungsbeispiel näher erläutert. Gemäß diesem Ausführungsbeispiel sind die Enden der Gehäuseteile2 und3 im Bereich der Verbindungsbereiche2a und3a verbreitert ausgebildet, um die Verbindungsfläche zu vergrößern. Hierbei ist in dem Verbindungsbereich2a eine Nut5 mit halbkreisförmigem Querschnitt ausgebildet. Der Durchmesser des entsprechenden Halbkreises entspricht vorliegend annähernd der normalen Wandstärke der beiden Gehäuseteile. Die entsprechenden Verbindungsbereiche2a und3a weisen hierbei eine nahezu verdreifachte Wandstärke auf, so dass sich die Nut5 vorliegend über das mittlere Drittel des Verbindungsbereichs2a erstreckt. Im Verbindungsbereich3a des zweiten Gehäuseteils3 ist eine Feder6 in Gestalt ei nes zentral im Verbindungsbereich3a angeordneten Vorsprungs mit halbkreisförmigem Querschnitt ausgebildet, wobei der Durchmesser des entsprechenden Halbkreises etwas kleiner als derjenige des Nut-Halbkreises ist. Die Differenz ist hierbei derart bemessen, dass die Klebstoffschicht4 über den gesamten Verbindungsbereich eine konstante Dicke aufweist. - Gemäß dem zweiten, in
2 dargestellten Ausführungsbeispiel, bei dem gleiche oder gleichwirkende Elemente mit den gleichen Bezugszeichen versehen sind, ist eine halbkreisförmige Nut5 mit einer größeren Tiefe als derjenigen des ersten Ausführungsbeispiels und eine Feder mit einer etwas geringeren Höhe als derjenigen des ersten Ausführungsbeispiels vorgesehen, so dass sich die Klebstoffschicht4 in ihrer Dicke über den Verbindungsbereich ändert. Hierbei ist im Bereich von Nut und Feder eine dickere Klebstoffschicht als in den seitlichen Bereichen vorgesehen, wobei dieser Bereich als eine Art Speicher dient. -
3 zeigt ein drittes Ausführungsbeispiel, bei dem wiederum gleiche oder gleichwirkende Elemente mit den gleichen Bezugszeichen versehen sind. Hierbei sind beide Gehäuseteile2 und3 mit einer im verbreiterten Verbindungsbereich2a und3a zentral angeordneten, von der Klebstoffschicht4 ausgefüllten Nut5 ausgebildet, so dass sich ein deutlich größerer Speicher ergibt. Auch in diesem Ausführungsbeispiel haben die Nuten5 einen halbkreisförmigen Querschnitt mit einem Durchmesser, welcher vorliegend annähernd der normalen Wandstärke der beiden Gehäuseteile2 und3 entspricht. Auch in diesem Fall nimmt der genutete Bereich etwa ein Drittel der Gesamtbreite der beiden Verbindungsbereiche2a ,3a ein. -
4 zeigt als viertes Ausführungsbeispiel einen W-förmigen Verbindungsbereich2a des ersten Gehäuseteils2 und einen umgekehrten oder M-förmigen Verbindungsbereich3a des zweiten Gehäuseteils3 , wobei die Abmessungen der entsprechend strukturierten Bereiche derart aufeinander ab gestimmt sind, dass sich wiederum eine konstante Dicke der Klebstoffschicht4 über den gesamten Verbindungsbereich ergibt. - In
5 ist als fünftes Ausführungsbeispiel eine Klebeverbindung zweier Gehäuseteile2 und3 vorgesehen, wobei der Endbereich der Gehäuseteile wiederum verbreitert ausgebildet ist, so dass die Fläche der Verbindungsbereiche2a und3a vergrößert. Die einander gegenüberliegenden Verbindungsbereiche2a und3a weisen vorliegend glatte Flächen auf, zwischen denen eine Klebstoffschicht4 mit konstanter Dicke angeordnet ist. - Gemäß einem sechsten Ausführungsbeispiel sind die Verbindungsbereiche mit geriffelten Oberflächen ausgebildet. Zwischen den Verbindungsbereichen ist eine Klebstoffschicht vorgesehen, welche möglichst die gesamte Oberfläche beider Verbindungsbereiche kontaktiert, d. h. es sind hierbei möglichst keine kleinen Luftblasen o. ä. eingeschlossen.
- Natürlich sind bei einem Gehäuse auch verschiedene Verbindungen, insbesondere gemäß den zuvor beschriebenen Ausführungsbeispielen, möglich, wobei nicht nur einzelne Gehäuseteile unterschiedlich miteinander verbunden sein können, sondern auch über die Gesamtlänge der Verbindungsfläche unterschiedliche Ausführungsformen vorgesehen sein können. So kann auf einer Seite am ersten Gehäuseteil eine Nut und am zweiten Gehäuseteil eine Feder angeordnet sein, während an einer gegenüberliegenden Seite am ersten Gehäuseteil eine Feder und am zweiten Gehäuseteil eine Nut angeordnet ist.
- ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
- Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
- Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 10353666 A1 [0002]
Claims (10)
- Gehäuse einer Fahrzeug-Heizungs- oder Klimaanlage, aufweisend mindestens zwei Gehäuseteile (
2 ,3 ), die miteinander mittels einer Verbindung verbunden sind, wobei ein erstes Gehäuseteil (2 ) an einem zweiten Gehäuseteil (3 ) fixiert ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindung eine Klebeverbindung ist. - Gehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass im Verbindungsbereich (
2a ,3a ) am ersten Gehäuseteil (2 ) und/oder am zweiten Gehäuseteil (3 ) eine Strukturierung vorgesehen ist. - Gehäuse nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass im Verbindungsbereich (
2a ) am ersten Gehäuseteil (2 ) mindestens eine Nut (5 ) und im Verbindungsbereich (3a ) am zweiten Gehäuseteil (3 ) mindestens eine Feder (6 ) ausgebildet sind und zwischen mindestens einem einander zugeordneten Nut-Feder-Paar ein Klebstoff angeordnet ist. - Gehäuse nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Nut (
5 ) einen gekrümmten, insbesondere halbkreisförmigen, Querschnitt aufweist. - Gehäuse nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Feder (
6 ) einen gekrümmten, insbesondere halbkreisförmigen, Querschnitt aufweist. - Gehäuse nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Nut (
5 ) gegenüber der Feder (6 ) zumindest in einem Bereich ein Übermaß aufweist, in welchem der Klebstoff eine dickere Filmdicke als in den anderen Bereichen aufweist. - Gehäuse nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass sowohl am ersten als auch am zweiten Gehäuseteil (
2 ,3 ) im Verbindungsbereich (2a ,3a ) mindestens eine Nut (5 ) angeordnet ist, wobei die Nut (5 ) vollständig mit Klebstoff gefüllt ist. - Gehäuse nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Nut (
5 ) einen gekrümmten, insbesondere halbkreisförmigen, Querschnitt aufweist. - Gehäuse nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass im Verbindungsbereich (
2a ) am ersten Gehäuseteil (2 ) eine Strukturierung mit Rillen, Nuten und/oder Noppen vorgesehen ist, und am zweiten Gehäuseteil (3 ) eine Strukturierung mit negativer Gestalt der ersten Strukturierung vorgesehen ist. - Gehäuse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Endbereich des ersten und/oder zweiten Gehäuseteils (
2 ,3 ) zum Verbindungsbereich (2a ,3a ) hin verbreitert ausgebildet ist.
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Publications (1)
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