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Die
vorliegende Erfindung betrifft die Zuführung von ungehäusten Halbleiter-Chips
direkt von einem Wafer an einen Bestückautomaten zum Zwecke der
automatischen Bestückung
von Bauelementeträgern
mit den zugeführten
Halbleiter-Chips. Die vorliegende Erfindung betrifft insbesondere
eine entsprechende Halbleiter-Chip-Zuführvorrichtung und ein Halbleiter-Chip-Zuführverfahren.
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Aufgrund
der zunehmenden Miniaturisierung von elektronischen Bauelementen
wird es bereits in naher Zukunft nicht mehr wirtschaftlich sein,
elektronische Bauelemente, welche auf ein elektronisches Schaltungssubstrat
bzw. einen Bauelementeträger bestückt werden
sollen, zum Zwecke einer sicheren Bauelement-Zuführung für einen Bestückprozess umzupacken.
Ein derartiges Umpacken in spezielle Bauelement-Zuführgurte
wird häufig
angewendet, um die Bauelemente einzeln dem Bestückprozess zuzuführen. Von
modernen SMT-Bestücksystemen wird
vielmehr schon bald verlangt werden, dass sie die zu bestückenden
Bauelemente unmittelbar von einem Wafer einzeln entnehmen und auf
entsprechende Stellen eines elektronischen Schaltungssubstrats aufsetzen.
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Um
die Handhabung von elektronischen Bauelementen, welche als so genannte
Flip-Chips unmittelbar aus einer Wafer-Anordnung entnommen werden
sollen, zu vereinfachen, wird der gesamte Wafer vor einer Bauelement-Vereinzelung
auf einer klebrigen Trägerfolie
aufgebracht. Die Vereinzelung erfolgt beispielsweise durch einen
hochpräzisen
mechanischen Säge-
oder durch einen chemischen Ätzvorgang.
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Von
der Trägerfolie
werden die Bauelemente von einem Sauggreifer entnommen und einem
Bestückprozess
zugeführt.
Um einen Ablösevorgang der
Bauelemente von der klebrigen Trägerfolie
zu erleichtern, ist aus der
EP
565781 A1 eine Ausstoßvorrichtung
zum Abtrennen eines Chips von einem klebrigen Träger bekannt, welche Ausstoßvorrichtung eine
spitze Ausstoßnadel
aufweist, welche die Trägerfolie
durchdringt und ein Ablösen
des jeweiligen Bauelements mittels eines Sauggreifers unterstützt. Aufgrund
der lokalen Wölbung
der Trägerfolie
wird dabei die Klebefläche
und damit auch die Klebekraft zwischen dem Bauelement und der Trägerfolie
reduziert, so dass das Bauelement von einem Sauggreifer zuverlässig von
der klebrigen Trägerfolie
abgehoben werden kann.
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Die Übergabe
eines aus einem Wafer entnommenen Halbleiter-Chips an einen Bestückkopf erfolgt bei bekannten
Halbleiter-Chip
Zuführvorrichtungen
mittels eines Übergabekopfes,
welcher beispielsweise zwei in einem Winkelabstand von 180° von einer
Drehachse radial abstehende Saugpipetten aufweist. Die Übergabeleistung
eines derartigen Übergabekopfes
ist jedoch relativ gering, so dass insbesondere im Vergleich zu
bekannten Bauelement-Zuführvorrichtungen,
welche in Gurten verpackte elektronischen Bauelemente an einer Abholposition
bereitstellen, die mit einem modernen Bestückautomaten mögliche Bestückleistung
nicht ausgenutzt werden kann.
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Die
Offenlegungsschrift
DE
102 14 347 A1 offenbart eine Einrichtung zum Entnehmen
von Halbleiterchips von zwei nebeneinander liegenden Halbleiter-Wafern
und zum Übergeben
der Chips an zwei Bauelementgurte. Die Übergabe kann dabei auch einen
Wendevorgang umfassen.
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In
der
US 2007/0114659
A1 wird eine Übertragungseinheit
offenbart, mittels welcher über
zwei rotierende Bauelement-Halter
Halbleiterchips von zwei parallelen Wafern auf ein darunter liegendes Förderband übertragen
werden können.
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Weiterhin
zeigt die
US 2005/0054140
A1 eine Vorrichtung zum Stapeln von Bauelementen, bei welche
die einzelnen Bauelemente jeweils von einem Halbleiterwafer abgenommen
werden und dann von einem Bestückkopf
auf einem Substrat übereinander abgesetzt
werden.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Bereitstellung
von Halbleiter-Chips direkt von einem Wafer an eine Abholposition
zu verbessern.
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Diese
Aufgabe wird gelöst
durch die Gegenstände
der unabhängigen
Patentansprüche.
Vorteilhafte Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen beschrieben.
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Mit
dem unabhängigen
Patentanspruch 1 wird eine Vorrichtung zum Zuführen von Halbleiter-Chips direkt
von einem Wafer zu einem Bestückautomaten
beschrieben. Die beschriebene Halbleiter-Chip-Zuführvorrichtung
weist auf (a) eine erste Bereitstellungsebene zum Aufnehmen eines
ersten Wafers und (b) eine erste Übergabevorrichtung und eine
erste Transfervorrichtung, die jeweils der ersten Bereitstellungsebene
zugeordnet sind, wobei die erste Übergabevorrichtung eingerichtet
ist zum Übergeben
eines ersten Halbleiter-Chips von dem ersten Wafer an die erste
Transfervorrichtung und wobei die erste Transfervorrichtung eingerichtet
ist zum Transferieren des ersten Halbleiter-Chips an eine Abholposition.
Die Halbleiter-Chip-Zuführvorrichtung
weist ferner auf (c) eine zweite Bereitstellungsebene zum Aufnehmen
eines zweiten Wafers, die oberhalb der ersten Bereitstellungsebene
angeordnet ist, und (d) eine zweite Übergabevorrichtung und eine
zweite Transfervorrichtung, die jeweils der zweiten Bereitstellungsebene
zugeordnet sind, wobei die zweite Übergabevorrichtung eingerichtet
ist zum Übergeben eines
zweiten Halbleiter-Chips von dem zweiten Wafer an die zweite Transfervorrichtung
und wobei die zweite Transfervorrichtung eingerichtet ist zum Transferieren
des zweiten Halbleiter-Chips an die Abholposition.
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Der
beschriebenen Halbleiter-Chip-Zuführvorrichtung liegt die Erkenntnis
zugrunde, dass durch die parallele Bereitstellung von mehreren Wafern
in unterschiedlichen Ebenen in Verbindung mit geeigneten Halbleiter-Chip-Übergabevorrichtungen
und geeigneten Halbleiter-Chip-Transfervorrichtungen die Zuführleistung
erheblich gesteigert werden kann. Dies bedeutet, dass die Anzahl
des Halbleiter-Chips, die innerhalb einer vorgegebenen Zeiteinheit
an der Abholposition bereitgestellt werden können, erheblich erhöht werden
kann.
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Mit
der beschriebenen Halbleiter-Chip-Zuführvorrichtung werden somit
zunächst
die einzelnen Wafer in unterschiedlichen Bereitstellungsebenen möglichst
ortsnah zu der Abholposition bereitgestellt. Dieses Bereitstellen,
welches infolge der Größe der ganzen
Wafer typischerweise vergleichsweise langsam abläuft, muss jedoch für jeden
Wafer nur einmal durchgeführt
werden. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Anzahl der unterschiedlichen
Halbleiter-Chip-Typen, die im Rahmen eines Bestückprozesses benötigt werden,
nicht größer ist
als die Anzahl der insgesamt zur Verfügung stehenden Bereitstellungsebenen,
so dass ein zwischenzeitliches Austauschen von Wafern nicht erforderlich
ist. Da die Geschwindigkeit der Übergabe-
und der Transfervorrichtungen im Vergleich zu einer Handhabungsvorrichtung
für einen
ganzen Wafer deutlich schneller ist, kann der Halbleiter-Chip Bereitstellungsprozess
im Vergleich zu bekannten Halbleiter-Chip-Zuführvorrichtungen deutlich
schneller ablaufen.
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Es
wird daraufhingewiesen, dass unter dem Begriff Bereitstellungsebene
nicht eine Ebene im streng mathematischen Sinn zu verstehen ist.
Der Begriff Ebene ist im Rahmen dieser Anmeldung vielmehr gegenständlich zu
verstehen, so dass die entsprechenden Komponenten der Halbleiter-Chip-Zuführvorrichtung
in geeigneter Weise an der jeweiligen Bereitstellungsebene angebracht
sein können.
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Die
erste und/oder die zweite Übergabevorrichtung
kann eine einfache Umsetzeinheit sein, welche die entsprechenden
Halbleiter-Chips von einem Wafer aufnimmt und in geeigneter Weise
an die jeweilige Transfervorrichtung übergibt. Dabei kann sich die
Umsetzeinheit bekannter Handhabungswerkzeuge wie insbesondere einer
Sauggreifereinheit bedienen.
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Die
zweite Bereitstellungsebene kann direkt über der ersten Bereitstellungsebene
angeordnet sein. Alternativ kann die zweite Bereitstellungsebene auch
schräg
versetzt oberhalb der ersten Bereitstellungsebene angeordnet sein.
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Die
erste und/oder die zweite Transfervorrichtung kann eine Pendelvorrichtung
wie beispielsweise ein Shuttle sein, welche einen zügigen Transport
der Bauelemente hin zu der Abholposi tion erlauben. Auf alle Fälle ist
der Chip-Transport mittels der beschriebenen Transfervorrichtungen
deutlich schneller als ein Transport eines gesamten Wafers, welcher
bei bekannten Halbleiter-Chip-Zuführvorrichtungen direkt an eine
Abholposition eines Bestückautomaten
bereitgestellt wird.
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Die
Bereitstellung der Wafer an mehreren Bereitstellungsebenen hat zudem
den Vorteil, dass mit einer einzigen Halbleiter-Chip-Zuführvorrichtung die
Chips von unterschiedlichen Wafern einem Bestückprozess zugeführt werden
können.
Somit können
auf einfache Weise unterschiedliche Chip-Typen verarbeitet werden.
Ein bei herkömmlichen
Halbleiter-Chip-Zuführvorrichtungen
gelegentlich erforderliches zeitaufwendiges Wechseln von Wafern
kann entfallen.
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Gemäß einem
Ausführungsbeispiel
der Erfindung nach Anspruch 2 ist die Höhenlage der zweiten Bereitstellungsebene
in Bezug auf die Abholposition derart gewählt, dass (a) die zweite Transfervorrichtung
lediglich eine horizontale Bewegung durchführt, um den zweiten Halbleiter-Chip
an die Abholposition zu transferieren, und (b) die erste Transfervorrichtung
sowohl eine vertikale als auch eine horizontale Bewegung durchführt, um
den ersten Halbleiter-Chip an die Abholposition zu transferieren.
Dies hat den Vorteil, dass der mechanische Aufwand insbesondere
für die
zweite Transfervorrichtung erheblich reduziert werden kann.
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Gemäß einem
weiteren Ausführungsbeispiel der
Erfindung nach Anspruch 3 sind die erste Übergabevorrichtung und/oder
die zweite Übergabevorrichtung
ferner eingerichtet zum Wenden des ersten Halbleiter-Chips und/oder
des zweiten Halbleiter-Chips.
Dies bedeutet, dass durch die Übergabevorrichtungen
die entsprechenden Chips umgedreht bzw. geflippt werden können, so
dass die ursprüngliche
Unterseite des Chips nach dem Übergabevorgang
die Oberseite des Chips darstellt. Dies hat den Vorteil, dass die
beschriebene Halbleiter-Chip-Zuführvorrichtung
auf effektive Weise auch sog. Flip-Chips verarbeiten kann, welche
nach dem Bestückvorgang
in geeigneter Weise beispielsweise mittels Wire-Bonding an der ursprünglichen
Unterseite kontaktiert werden müssen.
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Gemäß Anspruch
4 weist die Halbleiter-Chip-Zuführvorrichtung
zusätzlich
auf (a) eine der ersten Bereitstellungsebene zugeordnete erste Ablösevorrichtung
zum Ablösen
von ersten Halbleiter-Chips von dem ersten Wafer und/oder (b) eine
der zweiten Bereitstellungsebene zugeordnete zweite Ablösevorrichtung
zum Ablösen
von zweiten Halbleiter-Chips von dem zweiten Wafer.
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Die
Ablösevorrichtungen
können
in bekannter Weise ausgebildete Ausstoßwerkzeuge sein. Insbesondere
kann die erste und/oder die zweite Ablösevorrichtung zumindest eine
Durchstoßnadel
aufweisen, welche die Trägerfolie
des jeweiligen Wafers genau an der Stelle durchsticht, an welcher
der Halbleiter-Chip abgelöst
werden soll.
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Die
Ablösevorrichtung
kann jedoch auch ein anderes Werkzeug sein, welche die üblicherweise flexible
Trägerfolie
des Wafers lokal so deformiert bzw. wölbt, dass sich ein im Bereich
der Deformation befindlicher Halbleiter-Chip infolge der Folienkrümmung zumindest
teilweise von der üblicherweise klebrigen
Trägerfolie
ablöst.
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Gemäß Anspruch
5 weist die Halbleiter-Chip-Zuführvorrichtung
zusätzlich
auf (a) eine der ersten Bereitstellungsebene zugeordnete erste Kamera
zum optischen Erfassen der ersten Halbleiter-Chips und/oder (b)
eine der zweiten Bereitstellungsebene zugeordnete zweite Kamera
zum optischen Erfassen der zweiten Halbleiter-Chips. Damit kann
der Vorgang des temporären
Aufnehmens der jeweiligen Halbleiter-Chips durch die Übergabevorrichtung
optisch überwacht
und eine ggf. erforderliche Justierung des Wafers, der Ablösevorrichtung und/oder
der Übergabevorrichtung
in Echtzeit geregelt werden. Auf diese Weise kann die Prozesssicherheit
der gesamten Halbleiter-Chip-Zuführung
auf effektive Weise verbessert werden.
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Gemäß Anspruch
6 weist die Halbleiter-Chip-Zuführvorrichtung
zusätzlich
auf (a) eine der ersten Bereitstellungsebene zugeordnete erste Positioniereinrichtung
zum Verschieben des ersten Wafers innerhalb der ersten Bereitstellungsebene und/oder
(b) eine der zweiten Bereitstellungsebene zugeordnete zweite Positioniereinrichtung
zum Verschieben des zweiten Wafers innerhalb der zweiten Bereitstellungsebene.
Dies hat den Vorteil, dass der in der jeweiligen Bereitstellungsebene
aufgenommene Wafer innerhalb dieser Ebene unabhängig von dem in der anderen
Bereitstellungsebene aufgenommenen Wafer positioniert werden kann.
Damit können
die anderen Komponenten der jeweiligen Bereitstellungsebene wie
beispielsweise die oben beschriebene Ablösevorrichtung und die oben
beschriebene Kamera relativ zu der jeweiligen Bereitstellungsebene
ortsfest angeordnet sein. Insbesondere kann ein fester räumlicher
Bezug zwischen der Ablösevorrichtung
und der Kamera gegeben sein, so dass die jeweilige Ablöseposition
innerhalb der Bereitstellungsebene räumlich genau festgelegt ist
und ein Halbleiter-Chip-Ablösevorgang
von der ortsfest angebrachten Kamera überwacht werden kann. Zum Ablösen von
unterschiedlichen Halbleiter-Chips muss dann lediglich der betreffende
Wafer relativ zu der Ablöseposition
verfahren werden, so dass ein bestimmter Halbleiter-Chip abgelöst werden
kann.
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Gemäß Anspruch
7 weist die Halbleiter-Chip-Zuführvorrichtung
zusätzlich
auf (a) eine Wafer-Speichereinrichtung, welche relativ zu den Bereitstellungsebenen
vertikal verschiebbar ist, und (b) eine Handhabungseinrichtung zum
Transferieren eines Wafers von der Wafer-Speichervorrichtung an
jeweils eine Bereitstellungsebene.
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Die
Wafer-Speichervorrichtung kann mehrere Einschubfächer aufweisen, in denen jeweils
ein Wafer aufgenommen werden kann. Bevorzugt sind die Wafer-Einschubfächer übereinander
angeordnet, so dass horizontal angeordnete Wafer auf kompakte Weise
in der Speichereinrichtung aufgenommen werden können. Dies bedeutet, dass die
Wafer-Speichereinrichtung ein Wafer-Magazin darstellt, in dem die einzelnen
Wafer auf platzsparende Weise gespeichert werden können.
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Abhängig von
der Höhenposition
der Wafer-Speichervorrichtung und der Höhenlage des Einschubfaches,
in welcher der aktuell zu transferierende Wafer aufbewahrt ist,
kann die Handhabungsvorrichtung durch eine einfache horizontale
Verschiebung den jeweiligen Wafer an eine ausgewählte Bereitstellungsebene übergeben.
Die Handhabungsvorrichtung weist demzufolge im einfachsten Fall
lediglich zwei horizontal verschiebbare Greiferelemente auf, welche
in geeigneter Weise zusammen wirken, um einen sicheren horizontalen
Wafer-Transfer zu gewährleisten.
Dabei greifen die Greiferelemente bevorzugt an einem Halterahmen
des Wafers an, in dem eine klebrige Montagefolie aufgespannt ist,
an welcher in bekannter Weise der Wafer bzw. die aus dem Wafer vereinzelten
Halbleiter-Chips anhaften.
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Die
Handhabungseinrichtung kann bevorzugt an der Wafer-Speichervorrichtung
angebracht sein. Dies hat den Vorteil, dass durch eine vertikale Verfahrbewegung
der Wafer-Speichervorrichtung
die Handhabungseinrichtung jede Bereitstellungsebene bedienen kann.
Damit kann die gesamte Halbleiter-Chip-Zuführvorrichtung auf vorteilhafte
Weise mit lediglich einer Handhabungseinrichtung betrieben werden.
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Gemäß Anspruch
8 ist die erste Transfervorrichtung und/oder die zweite Transfervorrichtung
derart eingerichtet, dass gleichzeitig mehrere Halbleiter-Chips
transferierbar sind.
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Bevorzugt
entspricht die Anzahl der gleichzeitig transferierbaren Chips der
Anzahl an Chips, die von einem Mehrfachbestückkopf aufgenommen werden können. Dabei
kann die Aufnahme der mehreren Chips durch den Mehrfachbestückkopf gleichzeitig oder
sequentiell erfolgen. Im ersten Fall muss die Beabstandung der von
der Transfervorrichtung aufgenommenen Chips der Beabstandung der
Halbleiter-Chip-Haltevorrichtungen des Mehrfach-Bestückkopfes
entsprechen. Im zweiten Fall wird das bekannte Pick and Place Bestückprinzip
umgesetzt, bei dem zunächst
eine Mehrzahl von Chips sequentiell aufgenommen wird und die Chips
dann gemeinsam in den Bestückbereich
zum Zwecke einer Bestückung
eines Bauelementeträgers
transferiert werden.
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Der
gemeinsame Transfer einer Mehrzahl von Halbleiter-Chips hat den
Vorteil, dass die Zuführleistung
erheblich erhöht
werden kann. Abhängig
von der Anzahl der zur Verfügung
stehenden Bereitstellungsebenen können somit in der Praxis 10.000
bis 12.000 Halbleiter-Chips pro Stunde für einen Bestückprozess
bereitgestellt werden. Dies ist mindestens ein Faktor zwei größer als
derzeit bekannte Halbleiter-Chip-Zuführvorrichtungen,
welche lediglich eine Bereitstellungsebene aufweisen.
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In
diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Bestückleistung
von bekannten Hochleistungsbestückvorrichtungen
im Bereich von 20.000 Bauelementen pro Stunde liegt. Damit kann bei
der direkten Zuführung
von Halbleiter-Chips aus einem Wafer heraus die beschriebene Halbleiter-Chip-Zuführvorrichtung
dazu beitragen, die Leistungsfähigkeit
von modernen Bestückautomaten besser
auszuschöpfen.
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Gemäß Anspruch
9 weist die Halbleiter-Chip-Zuführvorrichtung
zusätzlich
auf (a) eine dritte Bereitstellungsebene zum Aufnehmen eines dritten
Wafers, die in vertikaler Richtung oberhalb der zweiten Bereitstellungsebene
angeordnet ist, und (b) eine dritte Übergabevorrichtung und eine
dritte Transfervorrichtung, die jeweils der dritten Bereitstellungsebene
zugeordnet sind. Dabei ist die dritte Übergabevorrichtung eingerichtet
zum Übergeben eines
dritten Halbleiter-Chips von dem dritten Wafer an die dritte Transfervorrichtung
und die dritte Transfervorrichtung ist eingerichtet zum Transferieren
des dritten Halbleiter-Chips an die Abholposition. Durch die zusätzliche
Verwendung einer dritten Bereitstellungsebene kann die Zuführleistung
der beschriebenen Halbleiter-Chip-Zuführvorrichtung
weiter erhöht werden.
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In
diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Erfindung
keineswegs auf die Verwendung von zwei oder drei Bereitstellungsebenen
beschränkt
ist. Prinzipiell können
beliebig viele Bereitstellungsebenen verwendet werden.
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Auch
die dritte Bereitstellungsebene und/oder weitere Bereitstellungsebenen
können
bevorzugt mit einer Ablösevorrichtung
und/oder mit einer Kamera ausgestattet werden. Diese Komponenten
können
in entsprechender Weise wie die oben beschriebenen Ablösevorrichtungen
und/oder die oben beschriebenen Kameras ausgebildet bzw. in die
Halbleiter-Chip-Zuführvorrichtung
integriert sein.
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Mit
dem unabhängigen
Anspruch 10 wird ein Verfahren zum Zuführen von Halbleiter-Chips,
direkt von einem Wafer zu einem Bestückautomaten beschrieben. Das
beschriebene Verfahren weist folgende Schritte auf: (a) Bereitstellen
eines ersten Wafers an einer ersten Bereitstellungsebene, (b) Übergeben eines
ersten Halbleiter-Chips von dem ersten Wafer an eine erste Transfervorrichtung
mittels einer ersten Übergabevorrichtung,
(c) Transferieren des ersten Halbleiter-Chips an eine Abholposition
mittels der ersten Transfervorrichtung, (d) Bereitstellen eines zweiten
Wafers an einer zweiten Bereitstellungsebene, welche oberhalb der
ersten Bereitstellungsebene angeordnet ist, (e) Übergeben eines zweiten Halbleiter-Chips
von dem zweiten Wafer an eine zweite Transfervorrichtung mittels
einer zweiten Übergabevorrichtung,
und (f) Transferieren des zweiten Halbleiter-Chips an die Abholposition
mittels der zweiten Transfervorrichtung.
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Auch
dem genannten Verfahren liegt die Erkenntnis zugrunde, dass durch
die parallele Bereitstellung von mehreren Wafern in unterschiedlichen Ebenen
in Verbindung mit geeigneten Halbleiter-Chip-Übergabevorrichtungen und geeigneten Halbleiter-Chip-Transfervorrichtungen
die Leistung einer Halbleiter-Chip-Zuführvorrichtung
erheblich gesteigert werden kann.
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Weitere
Vorteile und Merkmale der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus
der folgenden beispielhaften Beschreibung einer derzeit bevorzugten
Ausführungsform.
Die Figur der Zeichnung dieser Anmeldung ist lediglich als schematisch
und als nicht maßstabsgetreu
anzusehen.
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Die
Figur zeigt eine Halbleiter-Chip-Zuführvorrichtung, welche drei
Wafer-Bereitstellungsebenen und entsprechende Übergabe- und Transfervorrichtungen
zum schnellen Transportieren von abgelösten Halbleiter-Chips an eine
Abholposition aufweist.
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Wie
aus der Figur ersichtlich, weist eine Halbleiter-Chip-Zuführvorrichtung 100 gemäß einem bevorzugten
Ausführungsbeispiel
der Erfindung drei Wafer-Bereitstellungsebenen, eine erste Bereitstellungsebene 110 zum
Aufnehmen eines ersten Wafers 111, eine zweite Bereitstellungsebene 120 zum Aufnehmen
eines zweiten Wafers 121 und eine dritte Bereitstellungsebene 130 zum
Aufnehmen eines dritten Wafers 131 auf. Die drei Bereitstellungsebenen 110, 120, 130 sind
in vertikaler Richtung übereinander
angeordnet. Jeder Wafer 111, 121, 131 weist
eine Mehrzahl von Halbleiter-Chips 102 auf, die in bekannter
Weise aus einem ursprünglich
einstückigen Wafer
vereinzelt und zum Zwecke einer sicheren Handhabung auf einer klebrigen
Montagefolie aufgeklebt sind.
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Die
Halbleiter-Chip-Zuführvorrichtung 100 weist
ferner eine Wafer-Speichereinrichtung 140 auf, in der die
Wafer 111, 121 und 131 gespeichert werden
und bei Bedarf mittels einer Handhabungseinrichtung 145 an
die entsprechenden Bereitstellungsebenen übergeben werden. Gemäß dem hier
dargestellten Ausführungsbeispiel
ist die Handhabungseinrichtung eine einfache Greifereinheit 145,
welche der Speichereinrichtung 140 zugeordnet ist. Die
Greifereinheit 145 ist, wie durch den mit dem Bezugszeichen 145a gekennzeichneten
Doppelpfeil angedeutet, in horizontaler Richtung verfahrbar. Die
Speichereinrichtung 140 ist in vertikaler Richtung relativ
zu den ortsfest angeordneten Bereitstellungsebenen 110, 120, 130 verfahrbar,
so dass durch eine entsprechende vertikale Verfahrbewegung 140a jeder
beliebige in der Speichereinrichtung aufgenommene Wafer 111, 121, 131 an
jede Bereitstellungsebene 110, 120, 130 übergeben
werden kann. Infolge der Zuordnung der Greifereinheit 145 zu
der Speichereinrichtung 140 wird bei einer vertikalen Verfahrbewegung der
Speichereinrichtung 140 automatisch auch die Greifereinheit 145 in
vertikaler Richtung verfahren.
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Die
Halbleiter-Chip-Zuführungsvorrichtung 100 weist
ferner eine Mehrzahl von weiteren Komponenten auf, die jeweils einer
der Bereitstellungsebenen 110, 120 und 130 zugeordnet
sind. Nachfolgend werden zunächst
die Komponenten, die der Bereitstellungsebene 110 zugeordnet
sind, im Detail erläutert.
Auf die anderen Bereitstellungsebenen 120 und 130,
welche in entsprechender Weise aufgebaut sind, wird danach nur noch
kurz eingegangen.
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An
der ersten Bereitstellungsebene 110 ist eine erste Ablösevorrichtung 115 vorgesehen,
mit der ein bestimmter Halbleiter-Chip 102, welcher sich in
einer Ablöseposition
unmittelbar oberhalb der Ablösevorrichtung 115 befindet,
von der nicht dargestellten klebrigen Montagefolie des ersten Wafers 111 abgelöst werden
kann. Gemäß dem hier
dargestellten Ausführungsbeispiel
weist die Ablösevorrichtung 115 zumindest
eine Durchstoßnadel
auf, welche die Montagefolie des ersten Wafers 111 durchsticht und
so den entsprechenden Chip 102 von der Trägerfolie
ablöst.
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Der
abgelöste
Halbleiter-Chip 102 wird von einer ersten Übergabevorrichtung 112 aufgenommen und
an eine erste Transfervorrichtung 113 übergeben. Diese Übergabe
kann abhängig
von der Art des Halbleiter-Chips 102 ein einfaches Versetzen
oder ein Wenden des Chips 102 umfassen. Bei einem Wenden
wird der Chip 102 so gedreht, dass die ursprüngliche
Oberseite des Chips 102 nach dem Wendevorgang die Unterseite
darstellt.
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Die
erste Transfervorrichtung 113 ist hinsichtlich ihrer Funktion
eine Pendelvorrichtung bzw. ein sog. Shuttle, welcher sich zwischen
dem Ort (a) der Aufnahme des Chips 102 von der ersten Übergabevorrichtung 112 und
(b) einer Abholposition 105, an welcher der Chip 102 durch
einen Sauggreifer 151 eines Bestückkopfes 150 von dem
Shuttle 113 entnommen wird, hin und her bewegt. Wie aus
der Figur ersichtlich, muss die erste Transfervorrichtung 113 dazu
sowohl eine horizontale als auch eine vertikale Verschiebebewegung
ausführen.
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Es
wird darauf hingewiesen, dass gemäß dem hier dargestellten Ausführungsbeispiel
die erste Transfervorrichtung 113 fest der unteren ersten
Bereitstellungsebene 110 zugeordnet ist. Dies bedeutet, dass
die erste Transfervorrichtung 113 lediglich Chips 102 von
der unteren ersten Bereitstellungsebene 110 hin zu der
Abholposition 105 transferiert. Eine Übergabe von Chips 102 von
der zweiten Bereitstellungsebene 120 auf die erste Transfervorrichtung 113 ist
bei dem hier beschriebenen Ausführungsbeispiel
nicht vorgesehen.
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Es
wird darauf hingewiesen, dass mittels der ersten Transfervorrichtung 113 auch
gleichzeitig mehrere Chips 102 an die Abholposition 105 transferiert
werden können.
Dies ist insbesondere dann vorteilhaft, wenn für eine nachfolgende Bestückung eines
Bauelementeträgers
ein sog. Mehrfachbestückkopf verwendet
wird, mit dem gleichzeitig mehrere Chips 102 aufgenommen
werden können.
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Gemäß dem hier
dargestellten Ausführungsbeispiel
ist die erste Ablösevorrichtung 115 innerhalb der
ersten Bereitstellungsebene 110 und damit innerhalb der
gesamten Zuführvorrichtung 100 ortsfest
angeordnet. Eine sequentielles Ablösen von mehreren Chips 102 erfolgt
dadurch, dass der erste Wafer 111 mittels einer geeigneten
ersten Positioniereinrichtung 117 parallel zu der ersten
Bereitstellungsebene 110 so positioniert wird, dass sich
ein bestimmter Chip 102 unmittelbar oberhalb der ersten
Ablösevorrichtung 115 befindet.
Um den Positioniervorgang des ersten Wafers 111 genau regeln
zu können,
ist ferner eine ebenfalls ortsfest angeordnete erste Kamera 116 vorgesehen.
Diese vermisst die Oberfläche
des Wafers 111 und regelt die Positioniereinrichtung 117, so
dass sich der abzulösende
Chip 102 an der Ablöseposition
oberhalb der ersten Ablösevorrichtung 115 befindet.
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In
entsprechender Weise weist die zweite Bereitstellungsebene 120 eine
zweite Übergabevorrichtung 122,
eine zweite Transfervorrichtung 123, eine zweite Ablösevorrichtung 125,
eine zweite Kamera 126 sowie eine zweite Positioniereinrichtung 127 auf.
Dabei unterscheidet sich lediglich die zweite Transfervorrichtung 123 von
der entsprechenden Komponente der ersten Bereitstellungsebene 110. Wie
aus der Figur ersichtlich, ist nämlich
die Höhenlage
der zweiten Bereitstellungsebene 120 in Bezug auf die Abholposition 105 derart
gewählt,
dass die zweite Transfervorrichtung lediglich eine horizontale Bewegung
durchführen
muss, um Halbleiter-Chips 102 an die Abholposition 105 zu
transferieren. Dies wird dadurch erreicht, dass die Oberseite der
zweiten Transfervorrichtung 123 zumindest in einer Abholebene 105a liegt,
welche durch die Höhenlage
der Anholposition 105 bestimmt ist.
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Die
dritte Bereitstellungsebene 130 weist in entsprechender
Weise eine dritte Übergabevorrichtung 132,
eine dritte Trans fervorrichtung 133, eine dritte Ablösevorrichtung 135,
eine dritte Kamera 136 sowie eine dritte Positioniereinrichtung 137 auf.
Wie aus der Figur ersichtlich, muss die dritte Transfervorrichtung 133 im
Gegensatz zu der zweiten Transfervorrichtung 123 und in Übereinstimmung
mit der ersten Transfervorrichtung 113 in Lage sein, sowohl
eine horizontale als auch eine vertikale Transportbewegung durchzuführen, damit
Halbleiter-Chips 102 von dem drittem Wafer 131 an
die schräg
darunter liegende Abholposition 105 transferiert werden
können.
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Um
einen zügigen
und gleichzeitig sicheren Transfer der Halbleiter-Chips 102 von
den verschiedenen Wafern 111, 121 und 131 zu
gewährleisten, müssen die
Bewegungen der Transfervorrichtungen 113, 123 und 133 genau
miteinander synchronisiert werden. Dazu dient eine in der Figur
nicht dargestellte Steuereinheit, welche für eine kollisionsfreie Bewegung
der einzelnen Transfervorrichtungen 113, 123 und 133 sorgt.
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Die
beschriebene Halbleiter-Chip-Zuführvorrichtung
weist gegenüber
bekannten Zuführvorrichtungen
folgende Vorteile auf:
- 1) Infolge der Verwendung
von mehreren Bereitstellungsebenen können gleichzeitig auch unterschiedliche
Typen von Wafern bereit gestellt werden. Damit können quasi gleichzeitig ohne
ein zeitaufwendiges Austauschen von Wafern unterschiedliche Halbleiter-Chips
zugeführt
werden.
- 2) Die gleichzeitige Bereitstellung von mehreren Wafern in Verbindung
mit schnellen Transfervorrichtungen ermöglicht eine deutlich höhere Zuführleistung.
- 3) Ein Wechsel eines Wafers kann in vielen Fällen zeitneutral erfolgen,
da während
des üblicherweise
relativ langsamen Wafer-Wechsels die Chip-Zuführung aus den anderen Bereitstellungsebenen
ohne Unterbrechung weiter laufen kann.
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Es
wird darauf hingewiesen, dass die hier beschriebenen Ausführungsformen
lediglich eine beschränkte
Auswahl an möglichen
Ausführungsvarianten
der Erfindung darstellen. So ist es möglich, die Merkmale einzelner
Ausführungsformen
in geeigneter Weise miteinander zu kombinieren, so dass für den Fachmann
mit den hier expliziten Ausführungsvarianten
eine Vielzahl von verschiedenen Ausführungsformen als offensichtlich
offenbart anzusehen sind.
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- 100
- Halbleiter-Chip-Zuführvorrichtung
- 102
- Halbleiter-Chip
- 105
- Abholposition
- 105a
- Abholebene
- 110
- erste
Bereitstellungsebene
- 111
- erster
Wafer
- 112
- erste Übergabevorrichtung
- 113
- erste
Transfervorrichtung
- 115
- erste
Ablösevorrichtung
- 116
- erste
Kamera
- 117
- erste
Positioniereinrichtung
- 120
- zweite
Bereitstellungsebene
- 121
- zweiter
Wafer
- 122
- zweite Übergabevorrichtung
- 123
- zweite
Transfervorrichtung
- 125
- zweite
Ablösevorrichtung
- 126
- zweite
Kamera
- 127
- zweite
Positioniereinrichtung
- 130
- dritte
Bereitstellungsebene
- 131
- dritter
Wafer
- 132
- dritte Übergabevorrichtung
- 133
- dritte
Transfervorrichtung
- 135
- dritte
Ablösevorrichtung
- 136
- dritte
Kamera
- 137
- dritte
Positioniereinrichtung
- 140
- Wafer-Speichereinrichtung
- 140a
- vertikale
Verschieberichtung
- 145
- Handhabungseinrichtung/Greifer
- 145a
- horizontale
Verschieberichtung
- 150
- Bestückkopf
- 150a
- Drehrichtung
- 151
- Sauggreifer