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DE102007048295A1 - Vorrichtung und Verfahren zur Dickenmessung - Google Patents

Vorrichtung und Verfahren zur Dickenmessung Download PDF

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DE102007048295A1
DE102007048295A1 DE200710048295 DE102007048295A DE102007048295A1 DE 102007048295 A1 DE102007048295 A1 DE 102007048295A1 DE 200710048295 DE200710048295 DE 200710048295 DE 102007048295 A DE102007048295 A DE 102007048295A DE 102007048295 A1 DE102007048295 A1 DE 102007048295A1
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DE
Germany
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measuring
liquid
measuring device
housing
thickness
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Ceased
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DE200710048295
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English (en)
Inventor
Martin SCHÖNLEBER
Christoph Dietz
Armin Muth
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Precitec Optronik GmbH
Original Assignee
Precitec Optronik GmbH
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Publication date
Application filed by Precitec Optronik GmbH filed Critical Precitec Optronik GmbH
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Priority to PCT/EP2008/008444 priority patent/WO2009046960A1/de
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    • GPHYSICS
    • G01MEASURING; TESTING
    • G01BMEASURING LENGTH, THICKNESS OR SIMILAR LINEAR DIMENSIONS; MEASURING ANGLES; MEASURING AREAS; MEASURING IRREGULARITIES OF SURFACES OR CONTOURS
    • G01B11/00Measuring arrangements characterised by the use of optical techniques
    • G01B11/02Measuring arrangements characterised by the use of optical techniques for measuring length, width or thickness
    • G01B11/06Measuring arrangements characterised by the use of optical techniques for measuring length, width or thickness for measuring thickness ; e.g. of sheet material
    • G01B11/0616Measuring arrangements characterised by the use of optical techniques for measuring length, width or thickness for measuring thickness ; e.g. of sheet material of coating
    • G01B11/0675Measuring arrangements characterised by the use of optical techniques for measuring length, width or thickness for measuring thickness ; e.g. of sheet material of coating using interferometry

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  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Length Measuring Devices By Optical Means (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft eine Messvorrichtung (10) zur optischen, insbesondere interferometrischen, Dickenmessung, insbesondere zur Verwendung bei Nassschleifprozessen. Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass ein Austrittsbereich eines Messlichtstrahls flüssigkeitsdicht ausgebildet ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Messvorrichtung zur Dickenmessung, insbesondere zur Verwendung bei Nassschleifprozessen, sowie ein Verfahren zur Dickenmessung.
  • Aus der US 6,768,552 B2 sind eine Vorrichtung und ein Verfahren zur Dickenmessung unter Verwendung von optischen Messprinzipien, insbesondere der Interferometrie, bekannt. Bei der bekannten Vorrichtung ist ein Messkopf mit einem optischen System ausgestattet, das eine gezielte Beaufschlagung des zu vermessenden Objekts mit einem Messlichtstrahl, insbesondere Laserlicht, ermöglicht und die durch Reflexion hervorgerufene Signalantwort zu einer Auswerteeinrichtung überträgt. Der Messlichtstrahl durchtritt hierbei einen Luftspalt und einen Flüssigkeitsfilm, bevor er auf das Messenobjekt auftrifft. Durch Interferenz der vom Messobjekt reflektierten Lichtwellen mit Lichtwellen, die in ein Referenzsystem eingekoppelt wurden, kann eine Dicke einer auf dem Körper aufgebrachten, optisch transparenten Schicht oder die Dicke eines optisch transparenten Körpers bestimmt werden. Anwendung findet eine derartige Vorrichtung und ein damit durchzuführendes Verfahren beispielsweise bei der Produktion von Halbleitern, bei denen die Einhaltung von engen Toleranzen für die Dicke von Wafern oder darauf aufgebrachten Schichten eine wesentliche Rolle für die Ausbeute beim Produktionsprozess spielt.
  • Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine Vorrichtung und ein Verfahren zur Dickenmessung bereitzustellen, die in einfacher Weise in einen Produktionsprozess integrierbar sind.
  • Diese Aufgabe wird durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 sowie durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 12 gelöst.
  • Bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist vorgesehen, dass ein Austrittsbereich eines Messlichtstrahls flüssigkeitsdicht ausgebildet ist. Dies ermöglicht ein zumindest teilweises Eintauchen der Messvorrichtung in einen auf dem Messobjekt ausgebildeten Flüssigkeitsfilm, dabei erfolgt die optische Dickenmessung durch den Flüssigkeitsfilm hindurch. Somit wird die Anzahl von optischen Grenzflächen verringert, weil für den Messvorgang keine Grenzfläche zwischen Luft und Flüssigkeit berücksichtigt werden muss. Zudem werden durch das bereichsweise Eintauchen der Messvorrichtung in den Flüssigkeitsfilm optische Abbildungsfehler vermieden, die zu einer Beeinträchtigung der Messgenauigkeit führen könnten. Insbesondere bleiben Effekte wie Schwingungen an der Oberfläche des Flüssigkeitsfilms, wie sie insbesondere bei der Durchführung des Messverfahrens während eines Prozessschrittes auftreten können, ohne negativen Einfluss auf das Messverfahren, da keine Messung durch eine Luft-Wasser-Grenzfläche hindurch erfolgt. Bewegungen im Flüssigkeitsfilm spielen aufgrund des Eintauchens der Messvorrichtung in den Flüssigkeitsfilm keine oder lediglich eine zu vernachlässigende Rolle für die Genauigkeit des optischen Messverfahrens.
  • Bei der Herstellung von Halbleiterbauteilen werden Trägersubstrate, insbesondere Siliziumwafer, in einem Herstellungsprozess mittels verschiedener Prozessschritte in ihren Eigenschaften modifiziert. Vor dem Beginn, während oder nach einem solchen Herstellungsprozess kann insbesondere vorgesehen werden, eine Dicke des Trägersubstrats zu reduzieren. Dies kann beispielsweise durch einen Materialabtrag mittels Schleifen, insbesondere durch Nassschleifen, erfolgen. Dabei muss die Dicke des Trägersubstrats in regelmäßigen Abständen überprüft werden, um ein Einhalten der gewünschten Zieldicke zu gewährleisten. Eine Anwendung des Verfahrens für andere Nassprozesse wie Ätzprozesse oder Beschichtungsprozesse ist ebenfalls denkbar.
  • Für eine robuste Dickenmessung wird erfindungsgemäß der Flüssigkeitsfilm zwischen dem Messkopf und dem Messobjekt aufgebaut, durch den hindurch die gewünschte Dicke ermittelt werden kann. Besonders vorteilhaft kann die erfindungsgemäße Vorrichtung zur Prozesskontrolle während eines Prozessschritts, bei dem eine Prozessflüssigkeit eingesetzt wird, erfolgen, da zur Durchführung der Messung keine vollständige Entfernung der Prozessflüssigkeit notwendig ist. Die beim Herstellungsprozess verwendete Prozessflüssigkeit kann entweder für die Bildung des Flüssigkeitsfilms zwischen Messvorrichtung und Messobjekt genutzt werden oder sie wird durch Zuführung einer anderen Flüssigkeit verdrängt.
  • Mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung kann entweder direkt während des Nassschleifvorgangs oder in Bearbeitungspausen zwischen mehreren, aufeinanderfolgenden Nassschleifvorgängen eine Dickenmessung vorgenommen werden, ohne dass hierzu eine Trocknung des Substrats notwendig wäre. Somit ermöglicht die erfindungsgemäße Vorrichtung eine deutliche Beschleunigung der Dickenmessung während dieses Produktionsschritts. Zudem kann durch die Möglichkeit zur häufigen Dickenmessung ein verbessertes Produktionsergebnis erreicht werden.
  • In Ausgestaltung der Erfindung ist wenigstens eine Flüssigkeitszuführung zur Ausbildung eines Flüssigkeitsfilms zwischen der Messvorrichtung und dem Messobjekt vorgesehen. Durch die bereitgestellte Flüssigkeit werden Schmutzpartikel von der Oberfläche des Messobjekts verdrängt, die die Messgenauigkeit beeinträchtigen könnten.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass ein optisches System für eine Dickenmessung durch den zwischen Messvorrichtung und Messobjekt ausgebildeten Flüssigkeitsfilm eingerichtet ist. Die Auslegung des optischen Systems ist auf eine Dickenmessung durch einen Fluidfilm zwischen Messvorrichtung und Messobjekt hin optimiert.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass ein Messkopf wenigstens teilweise in einem Gehäuse aufgenommen ist und eine optisch transparente Abdeckplatte flüssigkeitsdicht am Messkopf und/oder am Gehäuse angeordnet ist. Der Messkopf kann als eigenständige Einheit ausgebildet sein, die die zur Durchführung des Messverfahrens notwendigen optischen Komponenten enthält. Der Messkopf kann mit Hilfe des Gehäuses im Bereich des Austritts des Messlichtstrahls flüssigkeitsdicht gegenüber der für die Messung verwendeten Flüssigkeit abgeschottet werden. Die Abdeckplatte dient als Durchtrittsfenster für den Messlichtstrahl und gewährleistet die gewünschte Abschottung des Messkopf von der Flüssigkeit. Vorzugsweise handelt es sich bei der Abdeckplatte um eine Planparallelplatte aus Glas oder Kunststoff, die zumindest bereichsweise derart am Messkopf anliegt, dass eine abdichtende Wirkung erzielt wird.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass das Gehäuse wenigstens einen Flüssigkeitseinlass und wenigstens einen Flüssigkeitsauslass zur Bereitstellung des Flüssigkeitsfilms aufweist. Durch eine geeignete Anordnung des Flüssigkeitsauslasses wird erreicht, dass Verschmutzungen auf der Oberfläche des Messobjekts aus dem Messbereich des Messkopfs weggespült werden, um somit eine zuverlässige Dickenmessung zu erreichen. Zudem wird durch die Zuführung von Flüssigkeit durch das Gehäuse hindurch eine unerwünschte Anhaftung des Gehäuses auf dem Messobjekt verhindert, um nach Durchführung der Messung ein rasches Entfernen des Messkopf zu ermöglichen.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass der Messkopf mit dem Gehäuse wenigstens einen Hohlraum begrenzt, der flüssigkeitsdurchströmbar ist. Hierdurch wird ein einfacher und kompakter Aufbau des Gehäuses gewährleistet, der Hohlraum dient als Flüssigkeitsführung zwischen dem Flüssigkeitseinlass und dem Flüssigkeitsauslass.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass das Gehäuse einen Wandabschnitt aufweist, der mit wenigstens einer Ausnehmung versehen ist, die als Durchtritt für einen vom Messkopf abgebaren Messlichtstrahl und/oder als Flüssigkeitsauslass für die Flüssigkeit dient. Eine Außenfläche des Wandabschnitts ist während des Messvorgangs unmittelbar benachbart zur Oberfläche des Messobjekts angeordnet. Die Ausnehmung im Wandabschnitt ermöglicht entweder einen ungestörten Durchtritt des Messlichtstrahls, der vom Messkopf auf das Objekt abgegeben wird, und/oder dient als Flüssigkeitsauslass zwischen das Gehäuse und das Messobjekt und kann kommunizierend mit dem Hohlraum und dem Flüssigkeitseinlass verbunden sein. Wenn sowohl der Messlichtstrahl des Messkopfs als auch die über den Flüssigkeitseinlass zur Verfügung gestellte Flüssigkeit durch die Ausnehmung hindurchtreten, so wird der optische Weg zwischen Messkopf und Messobjekt ständig mit frischer, verunreinigungsfreier Flüssigkeit versorgt, wodurch eine hohe Messgenauigkeit gewährleistet ist.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist der Hohlraum zumindest im Wesentlichen ringförmig gestaltet, so dass eine zumindest teilweise Umströmung eines Abschnitts des Messkopfs mit Flüssigkeit gewährleistbar ist. Durch die ringförmige Gestaltung des Hohlraumes kann die über den Flüssigkeitseinlass zuströmende Flüssigkeit gleichmäßig im Gehäuse verteilt werden. Ausgehend vom Hohlraum kann die Flüssigkeit über eine oder mehrere Ausnehmungen in Richtung des Messobjekts abströ men. Dies ermöglicht einen im Wesentlichen turbulenzfreien Flüssigkeitsstrom, wodurch der Einfluss der strömenden Flüssigkeit auf das Messergebnis reduziert wird. Vorzugsweise ist das Volumen des Hohlraums um ein Vielfaches größer als das Volumen der während des Messzeitraums durch die Ausnehmung bzw. Ausnehmungen ausströmenden Flüssigkeit, so dass eine Strömungsberuhigung der Flüssigkeit im Hohlraum stattfinden kann.
  • Ergänzend oder alternativ kann vorgesehen sein, die Flüssigkeit auf eine vorgebbare Temperatur einzustellen, so dass der vom Flüssigkeit umströmte Abschnitt des Messkopfs ebenfalls im Wesentlichen auf der vorgegebenen Temperatur liegt, um somit eine besonders gute Messpräzision zu gewährleisten.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist dem Hohlraum wenigstens eine, insbesondere im Gehäuse vorgesehene, Entlüftungseinrichtung zugeordnet. Vorzugsweise ist die Entlüftungseinrichtung in vertikaler Richtung oberhalb des durch das Messobjekt bestimmten Messbereichs angeordnet. Somit können Luftblasen, die mit der zuströmenden Flüssigkeit in den Hohlraum eingebracht werden, nach oben durch die Entlüftungsvorrichtung entweichen, ohne zu Störungen des Messvorgangs zu führen. Die Entlüftungseinrichtung kann als zumindest im Wesentlichen in vertikaler Richtung verlaufende Bohrung, als mit einem Überdruckventil versehene Kavität oder als Filtermembran, vorzugsweise am oberen Ende des Hohlraums, ausgebildet sein. In einer vertikalen Bohrung bildet sich eine Flüssigkeitssäule aus, deren Höhe proportional zum Flüssigkeitsdruck im Hohlraum ist. Durch die Flüssigkeitssäule können in der Flüssigkeit enthaltene Luftblasen entweichen. Bei einen Überdruckventil kann vorgesehen werden, den Volumenstrom der Flüssigkeit jeweils kurzzeitig derart zu erhöhen, dass das Überdruckventil öffnet und im Hohlraum angesammelte Luft entweichen kann. Bei einer Filtermembran dient ein gasdurchlässiger und flüssigkeitsdichter Filter zur Abtrennung der in der Flüssigkeit enthaltenen Luftblasen.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass dem Messkopf Dichteinrichtungen zur abdichtenden Aufnahme im Gehäuse zugeordnet sind. Durch die am Messkopf und/oder im Gehäuse vorgesehenen Dichteinrichtungen, die beispielsweise als Ringdichtungen mit rundem oder profiliertem Querschnitt oder als Flachdichtungen ausgeführt sein können, wird ein unkontrolliertes Abströmen von Flüssigkeit aus dem durch den Messkopf und das Gehäuse begrenzten Hohlraum vermieden. Vorzugsweise sind die Dichteinrichtungen so angeordnet, dass ein Zwischenraum zwischen einer Linsenanordnung im Messkopf oder einem optisch transparenten Schutzfenster am Messkopf und der optisch transparenten Abdeckplatte flüssigkeitsfrei gehalten werden kann.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass der Messlichtstrahl und der Flüssigkeitsauslass im Wesentlichen koaxial zueinander ausgerichtet sind. Dadurch ist gewährleistet, dass Verschmutzungen an der Oberfläche des Messobjekts durch den konzentrisch zum Messlichtstrahl austretenden Flüssigkeitsstrom weggespült werden, wodurch eine ungestörte Dickenmessung gewährleistet ist.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung ist ein Verfahren mit den Schritten: Ausbilden eines Flüssigkeitsfilms zwischen dem Messkopf und dem Messobjekt, Aussenden eines Messlichtstrahls vom Messkopf durch den Flüssigkeitsfilm zum Messobjekt und Auswerten der vom Messobjekt reflektierten Anteile des Messlichtstrahls zur Dickenmessung vorgesehen. Dabei ist vorteilhaft, dass durch die Ausbildung des Flüssigkeitsfilms zwischen dem Messkopf und dem zu vermessenden Objekt eine Prozesskontrolle beispielsweise während eines Nassschleifprozesses oder zwischen aufeinanderfolgenden nasschemischen Bearbei tungsschritten für das Messobjekt erfolgen kann, ohne eine vollständige Trocknung des Messobjekts herbeiführen zu müssen.
  • In Ausgestaltung des Verfahrens ist vorgesehen, dass während des Messvorgangs Flüssigkeit zwischen den Messkopf und das Messobjekt zugeführt wird. Durch die ständige Zufuhr von frischer, verunreinigungsfreier Flüssigkeit an die Messstelle werden konstante Messbedingungen gewährleistet. Darüber hinaus können an der Oberfläche des Messobjekts anhaftende Verunreinigungen beseitigt werden, die negativen Einfluss auf die Genauigkeit des Messverfahrens haben könnten. Zudem kann durch die permanente Zufuhr von frischer Flüssigkeit ein homogener Flüssigkeitsfilm gewährleistet werden, so dass die optischen Bedingungen für den Messkopf zur Dickenmessung am Messobjekt eindeutig vorhersagbar sind.
  • In weiterer Ausgestaltung des Verfahrens ist vorgesehen, dass die Dicke des Flüssigkeitsfilms in einem Intervall von 0,5 mm bis 5 mm, vorzugsweise von 1,5 mm bis 3,5 mm, eingestellt wird. Mit einer solchen Dicke des Flüssigkeitsfilms kann eine berührungsfreie Abtastung des Messobjekts gewährleistet werden, ohne eine Führung des Messkopfs über das Messobjekt mit aufwändiger und teuerer Hochpräzisionsmechanik vornehmen zu müssen. Darüber hinaus stellt eine Dicke des Flüssigkeitsfilms in dem angegebenen Intervall nur eine geringe Beeinträchtigung für das optische Abtastverfahren unter Zuhilfenahme des Messlichts dar.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass als Flüssigkeit Wasser, insbesondere deionisiertes Wasser, verwendet wird. Wasser, insbesondere deionisiertes Wasser, wird bei verschiedenen nasschemischen Prozessen sowie beim Nassschleifen ohnehin als Spüllösung zur Beseitigung von Prozessrückständen und/oder als Kühlmittel eingesetzt.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass zur Vermessung der Dicke ein interferometrisches Verfahren eingesetzt wird. Dabei handelt es sich um ein hochgenaues und dennoch robustes, optisches Messverfahren, mit dessen Hilfe zuverlässig die Dicke auf Schichten auf Substraten oder die Dicke der Substrate bestimmt werden kann.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass zur Vermessung der Schichtdicke des Messobjekts ein konfokales Abstandmessverfahren, insbesondere ein chromatisch konfokales Messverfahren oder ein Z-Scanverfahren, eingesetzt wird. Derartige Verfahren werden in der deutschen Patentanmeldung DE 10 2004 049 541 A1 näher beschrieben, die hiermit durch Bezugnahme zum Gegenstand der Offenbarung gemacht wird.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass der Messlichtstrahl eine Wellenlänge in einem Intervall von 1100 nm bis 1500 nm, vorzugsweise von 1200 nm bis 1400 nm, insbesondere von 1300 nm, aufweist. Mit Lichtwellenlängen in den angegebenen Intervallen kann in vorteilhafter Weise die Dicke von Siliziumsubstraten bestimmt werden.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass der Messvorgang während oder nach einem an dem Messobjekt vorgenommenen Bearbeitungsverfahren, insbesondere einem Nassschleifverfahren, durchgeführt wird. Dies ermöglicht eine sehr exakte Prozesssteuerung oder -regelung für das Bearbeitungsverfahren, da der Erfolg des Bearbeitungsverfahrens häufig abgeprüft werden kann, ohne dass dazu das Messobjekt aufwendig präpariert, beispielsweise getrocknet, werden muss.
  • Weitere Vorteile und Merkmale ergeben sich aus den Ansprüchen sowie aus der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels, das anhand der Zeichnung wiedergegeben ist. Dabei zeigt:
  • 1: eine axiale Schnittdarstellung einer Messvorrichtung zur Dickenmessung,
  • 2: eine Draufsicht auf das Gehäuse, und
  • 3: eine Ausschnittvergrößerung aus der 1.
  • Eine in der 1 dargestellte Messvorrichtung 10 umfasst einen Messkopf 12, ein Gehäuse 14 zur teilweisen Aufnahme des Messkopfs 12, einen Lichtleiter 16 und einen Flüssigkeitsleiter 18.
  • Der Messkopf 12 umfasst ein kubisches, einseitig abgeschrägtes Spiegelgehäuse 20 mit einem in den abgeschrägten Bereich eingeschraubten Umlenkspiegel 21 sowie ein mit dem Spiegelgehäuse 20 verbundenes Linsengehäuse 22. Das Linsengehäuse 22 ist im Wesentlichen rotationssymmetrisch ausgeführt und umschließt eine Linsenanordnung 23 zur Fokussierung des über den Lichtleiter 16 und den Umlenkspiegel 21 eingekoppelten Messlichtstrahls.
  • Das Linsengehäuse 22 weist einen ersten, im Wesentlichen zylindrisch geformten Abschnitt mit einer einstückig angeformten, umlaufenden Schulter auf, auf der ein Andruckring 24 aufliegt. Der Andruckring 24 ist mit Bohrungen zur Aufnahme von Befestigungsschrauben versehen, die eine Festlegung des Messkopfs 12 am Gehäuse 14 ermöglichen.
  • Unterhalb der umlaufenden Schulter weist das Linsengehäuse 22 eine umlaufende Nut 25 auf, die zur Aufnahme eines Dichtungsrings 26 vorgesehen ist, der abdichtend an der Innenfläche 27 einer im Gehäuse 14 eingebrachten Stufenbohrung 28 anliegt. Unterhalb der umlaufenden Nut 25 verjüngt sich das Linsengehäuse 22 und bildet einen zweiten, zylindrischen Abschnitt. An den zweiten zylindrischen Abschnitt schließt sich ein, dritter Abschnitt, der als Adapterabschnitt 30 bezeichnet wird, an. Die Kontur des Adapterabschnitts 30 ist in der 3 näher dargestellt.
  • Der Adapterabschnitt 30 ist gemäß der 3 an einer Stirnfläche 32 mit einer umlaufenden, kreisringförmigen Nut 34 versehen, die als Anlagefläche für einen als Rundschnurring ausgeführten Dichtring 36 dient. Der Dichtring 36 liegt auf einer aus Glas hergestellten, kreisscheibenförmige Abdeckplatte 38 auf. Die Abdeckplatte 38 ist ihrerseits in einem mit kleinerem Durchmesser ausgeführten zweiten Bohrungsabschnitt der Stufenbohrung 28 aufgenommen und gewährleistet in Zusammenwirkung mit dem Dichtring 36 und der Dichtfläche 34, dass die Linsenanordnung 23 unbeeinflusst von Umwelteinflüssen bleibt.
  • Die Tiefe der Nut 34, die Tiefe der zweiten Bohrung für die Abdeckplatte 38, die Dicke der Abdeckplatte 38 und der Schnurdurchmesser des Dichtrings 36 sind hinsichtlich ihrer Dimensionierung derart abgestimmt, dass eine die Dichtwirkung zwischen Abdeckplatte 38 und Dichtring 36 gewährleistende Deformation des Dichtrings 36 gewährleistet ist. Die Stirnfläche 32 des umlaufenden Bunds 40 trifft auf die erste Stufe in der Stufenbohrung 28 auf, wenn die Schrauben des Andruckrings 24 angezogen werden, und begrenzt somit die Deformation des Dichtrings 36.
  • Wie aus der Darstellung der 1 zu entnehmen ist, weist das Gehäuse 14 eine senkrecht zur Mittellängsachse des Gehäuses 14 eingebrachte Zulaufbohrung 44 auf, in die eine lösbare Schlauchkupplung 42 eingeschraubt ist, die eine rasche, werkzeuglose An- und Abkopplung des Flüssigkeitsleiters 18 an das bzw. von dem Gehäuse 14 ermöglicht. Über den Flüssigkeitsleiter 18 kann durch die Zulaufbohrung 44 in einen zwischen der im Gehäuse 14 vorgesehenen Stufenbohrung 28 und dem Linsenge häuse 22 gebildeten Hohlraum 46 eine Flüssigkeit, insbesondere Wasser, einströmen. Die Flüssigkeit umströmt hierbei das Linsengehäuse 22 bis zum nach oben abdichtenden Dichtungsring 26 und strömt durch mehrere, in der 2 näher dargestellte Kanäle 64 in den unteren Abschnitt der Stufenbohrung 28, die dort als Austrittsdüse 48 ausgeformt ist.
  • Wie der 2 entnommen werden kann, sind die Kanäle 64 in dem Gehäuse 14 als in radialer Richtung verlaufende Nuten ausgebildet, die ausgehend von der Stufenbohrung 28 mit Flüssigkeit gespeist werden. Die Kanäle 64 ermöglichen ein Vorbeiströmen der Flüssigkeit an der in der Stufenbohrung 28 aufgenommenen Abdeckplatte 38, so dass die Flüssigkeit in einer zumindest nahezu laminaren Strömung durch die Austrittsdüse 48 in den Zwischenraum zwischen Gehäuse 14 und Messobjekt 54 einströmen kann und somit eine exakte Dickenmessung begünstigt.
  • Vorzugsweise bildet die Flüssigkeit in der Art einer radialen Quellströmung, also ausgehend von der Austrittsdüse 48 gleichmäßig in radialer Richtung ausströmend, den für die Messung gewünschten Flüssigkeitsfilm 55.
  • Die optische Achse des Messkopfs 12 und die Bohrungsachse 50 der Austrittsdüse 48 sind konzentrisch zueinander angeordnet, so dass die nach unten abströmende Flüssigkeit, die als Quellströmung in radialer Richtung in den Spalt 52 zwischen dem Gehäuse 14 und dem Messobjekt 54 einströmt, den Flüssigkeitsfilm 55 zwischen Gehäuse 14 und Messobjekt 54 bildet. Schmutzpartikel werden durch die Flüssigkeit von der Oberfläche des Messobjekts 54 aus dem Auftreffbereich des vom Messkopf ausgesendeten und teilweise in den Messkopf 12 zurückreflektierten Messlichtstrahls verdrängt. Somit ist eine zuverlässige und störungsfreie Vermessung der Dicke des Messobjekts 54 gewährleistet.
  • In dem Gehäuse 14 ist in einem der Zulaufbohrung 44 gegenüberliegenden Wandabschnitt eine Belüftungseinrichtung 56 vorgesehen. Diese umfasst eine in vertikaler Richtung verlaufende Entlüftungsbohrung 58, eine mit der Entlüftungsbohrung 58 und dem Hohlraum 46 kommunizierende Querbohrung 60 und einen in der Querbohrung 60 angeordneten Verschlussstopfen 62. Die Aufgabe der Belüftungseinrichtung 56 besteht darin, Luftblasen, die mit der zuströmenden Flüssigkeit in den Hohlraum gefördert werden und die sich im oberen Bereich des Hohlraums 46 ansammeln, abzuführen. Dies wird durch die Querbohrung 60 und die Entlüftungsbohrung 58 ermöglicht. Die in den Hohlraum 46 einströmende Flüssigkeit kann hingegen aufgrund des hydrostatischen Drucks der in der Entlüftungsbohrung 58 vorliegenden Flüssigkeitssäule nicht entweichen.
  • Dadurch ist mit geringem Aufwand gewährleistet, dass bei der Befüllung des Hohlraums 46 mit Flüssigkeit die zu verdrängende Luft oder Luftblasen, die mit der Flüssigkeit über die Zulaufbohrung 44 in den Hohlraum 46 eintreten, aus dem Hohlraum abgeführt werden können. Bedingt durch das große Volumen des Hohlraums 46 und die dort vorherrschende, geringe Strömungsgeschwindigkeit, die eine Beruhigung des Flüssigkeitsstroms gewährleistet, können die Luftblasen in den oberen Bereich des Hohlraums 46 aufsteigen Somit wird vermieden, dass Luftblasen von strömender Flüssigkeit nach unten in Richtung der Austrittsdüse 48 mitgerissen werden, wo sie auf Grund ihrer optischen Brechkraft in der Flüssigkeit zu einer unerwünschten Beeinträchtigung der Dickenmessung führen könnten.
  • Die Flüssigkeitssäule in der Entlüftungsbohrung 58 ermöglicht auch eine Druckbegrenzung für die zuströmende Flüssigkeit, so dass die Strömungsgeschwindigkeit der Flüssigkeit durch die Austrittsdüse 48 in einem vorgebbaren Intervall liegt. Bei zunehmendem Zustrom von Flüssigkeit in den Hohlraum 46 führt der Druckanstieg im Hohlraum zu einem Ausströmen überschüssiger Flüssigkeit durch die Entlüftungsbohrung 58.
  • Das Messobjekt 54 ist ein Wafer aus Silizium, wie er zur Herstellung von Halbleitern eingesetzt wird. Dieser Wafer wird als Scheibe von einem Einkristall durch Sägen abgetrennt und anschließend in einem Nassschleifverfahrensschritt in seiner Dicke reduziert, wobei die Messvorrichtung 10 dazu eingesetzt wird, die Dicke des Wafers während des oder nach dem Nassschleifbearbeitungsschritt festzustellen und ggf. eine Fortführung oder Beendigung des Nassschleifvorgangs herbeizuführen.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - US 6768552 B2 [0002]
    • - DE 102004049541 A1 [0025]

Claims (19)

  1. Messvorrichtung (10) zur optischen, insbesondere interferometrischen, Dickenmessung, insbesondere zur Verwendung bei Nassschleifprozessen, dadurch gekennzeichnet, dass ein Austrittsbereich eines Messlichtstrahls flüssigkeitsdicht ausgebildet ist.
  2. Messvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine Flüssigkeitszuführung (44, 46, 64) zur Ausbildung eines Flüssigkeitsfilms (55) zwischen der Messvorrichtung (10) und einem Messobjekt (54) vorgesehen ist.
  3. Messvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass ein optisches System (16, 23, 38) für eine Dickenmessung durch den zwischen Messvorrichtung (10) und Messobjekt (54) ausgebildeten Flüssigkeitsfilm (55) eingerichtet ist.
  4. Messvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Messkopf (12) wenigstens teilweise in einem Gehäuse (14) aufgenommen ist und eine optisch transparente Abdeckplatte (38) flüssigkeitsdicht am Messkopf (12) und/oder am Gehäuse (14) angeordnet ist.
  5. Messvorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (14) wenigstens einen Flüssigkeitseinlass (44) und wenigstens einen Flüssigkeitsauslass (46) zur Bereitstellung des Flüssigkeitsfilms (55) aufweist.
  6. Messvorrichtung nach einem der Ansprüche 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Messkopf (12) mit dem Gehäuse (14) wenigstens einen Hohlraum (46) begrenzt, der flüssigkeitsdurchströmbar ist.
  7. Messvorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (14) einen Wandabschnitt aufweist, der mit wenigstens einer Ausnehmung (48) versehen ist, die als Durchtritt für einen vom Messkopf (12) abgebbaren Messlichtstrahl und/oder als Flüssigkeitsauslass für die Flüssigkeit dient.
  8. Messvorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Hohlraum (46) zumindest im Wesentlichen ringförmig gestaltet ist, so dass eine zumindest teilweise Umströmung eines Abschnitts des Messkopfs (12) mit Flüssigkeit gewährleistbar ist.
  9. Messvorrichtung nach Anspruch 6, 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass dem Hohlraum (46) wenigstens eine, insbesondere im Gehäuse (14) vorgesehene, Entlüftungseinrichtung (56) zugeordnet ist.
  10. Messvorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass dem Messkopf (12) Dichteinrichtungen (26, 36) zur abdichtenden Aufnahme im Gehäuse (14) zugeordnet sind.
  11. Messvorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Messlichtstrahl und der im Gehäuse (14) vorgesehene Flüssigkeitsauslass (48) zumindest im Wesentlichen koaxial zueinander ausgerichtet sind.
  12. Verfahren zur Dickenmessung mit einer optischen Messvorrichtung (10), insbesondere nach einem der Ansprüche 1 bis 11, mit den Schritten: Ausbilden eines Flüssigkeitsfilms (55) zwischen dem Messkopf (12) und dem Messobjekt (54), Aussenden eines Messlichtstrahls vom Messkopf (12) durch den Flüssigkeitsfilm (55) zum Messobjekt (54), Auswerten der vom Messobjekt reflektierten Anteile des Messlichtstrahls.
  13. Verfahren nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass während des Messvorgangs Flüssigkeit zwischen die Messvorrichtung (10) und das Messobjekt (54) zugeführt wird.
  14. Verfahren nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Dicke des Flüssigkeitsfilms (55) in einem Intervall von 0,5 mm bis 5 mm, vorzugsweise von 1,5 mm bis 3,5 mm, eingestellt wird.
  15. Verfahren nach einem der Ansprüche 12 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass Wasser, insbesondere deionisiertes Wasser, als Flüssigkeit verwendet wird.
  16. Verfahren nach einem der Ansprüche 12 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass zur Vermessung der Schichtdicke des Messobjekts (54) ein interferometrisches Verfahren eingesetzt wird.
  17. Verfahren nach einem der Ansprüche 12 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass zur Vermessung der Schichtdicke des Messobjekts (54) ein konfokales Abstandmessverfahren, insbesondere ein chromatisch konfokales Messverfahren oder ein Z-Scanverfahren, eingesetzt wird.
  18. Verfahren nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, dass der Messlichtstrahl eine Wellenlänge in einem Intervall von 1100 nm bis 1500 nm, vorzugsweise von 1200 nm bis 1400 nm, insbesondere von 1300 nm, aufweist.
  19. Verfahren nach einem der Ansprüche 12 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass der Messvorgang während oder nach einem an dem Messobjekt (54) vorgenommenen Bearbeitungsverfahren, insbesondere einem Nassschleifverfahren, durchgeführt wird.
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