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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Maschine, insbesondere eine
Bohr- und/oder Fräsmaschine zur Bearbeitung von plattenförmigen
Werkstücken mit der Möglichkeit eines vereinfachten
Wechsels eines Werkzeugträgers mit Getriebe.
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Derartige
Maschinen werden beispielsweise als Bohrwerke in der Möbelindustrie
oder Tischlerhandwerk verwendet, um in die Möbelwände
und Möbelfronten Bohrungen für Zapfen zur Abstützung
von Regalbrettern, sogenannte Lochreihen, die Aufnahme von Topfbändern,
Beschlägen, oder dgl. vorzusehen bzw. auch die entsprechenden
Beschläge einzupressen. Ein derartiges Bohrwerk ist beispielsweise aus
der
DE 35 31 988 A1 bekannt.
In diesem Bohrwerk sind oberhalb eines Maschinentisches eine Reihe
von nebeneinander angeordneten parallelen Bohrern vorgesehen, welche
in einem Werkzeugträger gemeinsam angeordnet sind. Mit
einer derartigen Bohreranordnung können insbesondere Bohrungen mit
gleichen Abständen zur Aufnahme von Zapfen für Regalbretter,
sogenannte Lochreihen, gebohrt werden. Diese Maschine hat sich grundsätzlich
bewährt, hat jedoch den Nachteil, dass, für den
Fall, dass beispielsweise Bohrungen für Topfscharniere
mit anderen Bohrerabständen o. ä. in den Werkstücken
vorgesehen werden sollen, ein aufwendiger Wechsel des Werkzeugträgers
notwendig ist. Von daher ergeben sich lange Umrüstzeiten,
so dass die bisher bekannte Maschine vorzugsweise über
längere Zeiten mit dem gleichen Bohrbild arbeitet.
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Es
ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Maschine bereitzustellen,
welche bei einfachem Aufbau und einfacher, kostengünstiger
Herstellbarkeit einen schnellen und einfachen Wechsel des Werkzeugträgers
ermöglicht.
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Diese
Aufgabe wird durch eine Maschine mit den Merkmalen des Anspruchs
1 gelöst. Die Unteransprüche zeigen bevorzugte
Weiterbildungen der Erfindung.
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Die
erfindungsgemäße Maschine zum Bearbeiten von plattenförmigen
Werkstücken weist den Vorteil auf, dass ein schneller Wechsel
eines Werkzeugsträgers möglich ist. Der Werkzeugträger
umfasst dabei ein Bohrgetriebe und eine Vielzahl von Werkzeugen
und ist mit einem Antrieb verbunden. Die Maschine umfasst ferner
eine lösbare Fixiereinrichtung, welche den Werkzeugträger
an einem Gehäusebauteil des Antriebs fixiert. Ferner ist
eine Schwenkeinrichtung mit wenigstens einem Fixteil und einem Schwenkteil
vorgesehen, welche zwischen dem Werkzeugträger und dem
Gehäuseteil angeordnet ist. Dabei ist das Fixteil der Schwenkeinrichtung
am Gehäuseteil angeordnet und das Schwenkteil der Schwenkeinrichtung
am Werkzeugträger angeordnet. Nach dem Lösen der
Fixiereinrichtung kann dabei der Werkzeugträger um eine Schwenkachse
schwenken, wobei das Fixteil und das Schwenkteil der Scharniereinrichtung
derart zusammenwirken, dass das Fixteil und das Schwenkteil nach
dem Schwenken mittels einer translatorischen Bewegung in Richtung
der Schwenkachse voneinander trennbar sind. Dadurch wird es ermöglicht,
dass der Werkzeugträger vom Gehäuseteil nach dem Schwenkvorgang
durch eine geradlinige Bewegung in Richtung der Schwenkachse entnommen
werden kann, ohne dass hierbei zusätzliche Fixierelemente o. ä.
gelöst werden müssen. Mit anderen Worten ist die
Schwenkeinrichtung derart ausgebildet, dass das Fixteil und das
Schwenkteil ein Schwenken ermöglichen und ein freies Lösen
von Fixteil und Schwenkteil in Richtung der Schwenkachse möglich
ist.
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Für
eine besonders kostengünstige Ausgestaltung ist das Schwenkteil
der Schwenkeinrichtung vorzugsweise ein Bolzen, welcher am Werkzeugträger
angeordnet ist, und das Fixteil ist vorzugsweise eine Buchse, welche
am Maschinengestell angeordnet ist. Für die Funktion der
erfindungsgemäßen Schwenkeinrichtung ist es selbstverständlich
auch möglich, dass das Schwenkteil als Buchse ausgebildet
ist und das Fixteil als Bolzen vorgesehen ist. Für eine
sichere Verbindung zwischen Werkzeugträger und Maschinengestell
umfasst die Schwenkeinrichtung vorzugsweise zwei Bolzen und zwei
Buchsen.
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Weiter
bevorzugt ist am Gehäuseteil vorzugsweise wenigstens ein
weiteres Fixteil einer zweiten Schwenkeinrichtung angeordnet. Das
weitere Fixteil ist dabei in einem Winkel von vorzugsweise 90° zum
ersten Fixteil der ersten Schwenkeinrichtung angeordnet. Durch diese
Maßnahme ist es möglich, dass der Werkzeugträger
in zwei verschiedenen Positionen am Maschinengestell befestigt werden
kann. Hierbei ist ein Wechsel der Position des Werkzeugträgers
schnell und einfach möglich, da lediglich das Schwenkteil
des Werkzeugträgers durch eine translatorische Bewegung
vom ersten Fixteil am Maschinengestell entnommen wird und durch
eine translatorische Bewegung am weiteren Fixteil wieder eingeschoben
und dann nach oben geschwenkt wird, um mit dem Gehäuseteil
wieder in Eingriff zu gelangen. Somit kann der Werkzeugträger
um 90° am Gehäuseteil gedreht angeordnet werden.
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Die
Fixiereinrichtung, welche den Werkzeugträger am Gehäuseteil
hält, umfasst vorzugsweise einen um eine Achse schwenkbaren
Haken und ein mit dem Haken verbundenes Zugmittel, insbesondere eine
Stange o. ä. Durch Bewegen des Zugmittels kann der Haken
dabei vom Werkzeugträger in und außer Eingriff
gebracht werden und somit ein Schwenkvorgang des Werkzeugträgers
um die Schwenkachse ermöglicht werden.
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Besonders
bevorzugt ist das Zugmittel dabei mittels eines Federelements vorgespannt.
Hierdurch kann insbesondere eine einfache Rastverbindung zwischen
dem Werkzeugträger und dem Gehäuseteil realisiert
werden, indem der Werkzeugträger durch den Schwenkvorgang
einfach gegen den Haken, welcher vorzugsweise eine schräge
Auflauffläche aufweist, gedrückt wird und somit
hinter den Haken einrasten kann, da dieser durch das Federelement wieder
automatisch in die Halteposition zurückgestellt wird.
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Alternativ
umfasst die Fixiereinrichtung einen Druckknopf, eine mit dem Druckknopf
verbundene Stange, einen an der Stange angeordneten senkrechten
Arm, ein Verriegelungselement und eine Sperreinrichtung. Die Sperreinrichtung
ist vorzugsweise ein am Arm angeordneter schwenkbarer Haken. Die
Sperreinrichtung kann dabei eine Offenstellung der Fixiereinrichtung
halten. Wenn ein Werkzeugträger gewechselt wird, wird die
Sperreinrichtung dann durch beispielsweise einen Freigabedorn oder
eine Kante des Werkzeugträgers gelöst, so dass
die Sperreinrichtung entsperrt ist und die Fixiereinrichtung den
gewechselten Werkzeugträger wieder fixieren kann. Vorzugsweise
weißt die Fixiereinrichtung hierzu ein Federelement auf,
um eine automatische Rückstellung aus der Offenstellung
zu ermöglichen.
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Für
eine einfache Handhabung ist am Werkzeugträger weiter bevorzugt
wenigstens ein Griff o. ä. zum Halten des Werkzeugträgers
angeordnet.
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Gemäß einer
weiteren bevorzugten Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung ist
eine Kupplung zwischen dem Antrieb und dem Bohrgetriebe des Werkzeugträgers
eine Bogenzahnkupplung oder eine Hirth-Verzahnung. Durch diese Kupplung
wird sichergestellt, dass ein sicherer Eingriff zwischen dem Werkzeugträger
und dem Antrieb auch durch die Schwenkbewegung erreicht wird, da
der Antrieb fest am Gehäuseteil angeordnet ist.
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Gemäß einer
weiteren Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung umfasst die Maschine
ferner einen zweiten Werkzeugträger, welcher relativ zum ersten
Werkzeugträger in einem vorbestimmten Winkel, insbesondere
90°, angeordnet ist. Dadurch kann insbesondere zur Bearbeitung
von Platten für die Möbelindustrie eine Maschine
bereitgestellt werden, welche gleichzeitig oder nacheinander Vertikal-
und Horizontalbohrungen in das plattenförmige Werkstück
ausführen kann. Besonders bevorzugt ist der zweite Werkzeugträger
ebenfalls in gleicher Weise wie der erste Werkzeugträger
für einen schnellen Wechsel mittels einer Scharniereinrichtung
ausgerüstet.
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Weiter
bevorzugt umfasst die Maschine eine Führungsanordnung,
um den ersten und/oder den zweiten Werkzeugträger mitsamt
ihren Antrieben linear, insbesondere in Horizontalrichtung, zu verschieben.
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Die
erfindungsgemäße Maschine wird insbesondere zum
Bohren bzw. Fräsen von Ausnehmungen in plattenförmige
Werkstücke für die Möbelindustrie verwendet.
Dabei ist die erfindungsgemäße Maschine insbesondere
für einen Einsatz in Kleinbetrieben geeignet, welche bei
der Herstellung eines Möbelstücks eine Vielzahl
von unterschiedlichen Bohrungen in die Werkstücke vornehmen
müssen und somit ein häufigen Werkzeugträgerwechsel
haben. Der Wechsel des Werkzeugsträgers kann dabei manuell
vorgenommen werden, da das Gewicht des Werkzeugträgers
mitsamt dem Bohrgetriebe und den daran angeordneten Werkzeugen,
insbesondere Bohrern oder Fräsern, relativ klein ist. Dabei
ist die erfindungsgemäße Maschine aufgrund ihres
Aufbaues trotzdem relativ kostengünstig und kleinbauend.
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Nachfolgend
werden unter Bezugnahme auf die begleitende Zeichnung Ausführungsbeispiele
der Erfindung im Detail beschrieben. In der Zeichnung ist:
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1 eine
schematische Vorderansicht einer Maschine gemäß einem
ersten Ausführungsbeispiel der Erfindung,
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2 eine
schematische Seitenansicht der in 1 gezeigten
Maschine,
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3 eine
schematische, perspektivische Ansicht einer Maschine gemäß einem
zweiten Ausführungsbeispiel der Erfindung,
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4 eine
schematische Schnittansicht von der Seite einer Maschine gemäß einem
dritten Ausführungsbeispiel der Erfindung mit verriegeltem Werkzeugträger,
und
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5 eine
schematische Schnittansicht von der Seite der Maschine von 4 mit
freigegebenem Werkzeugträgern.
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Nachfolgend
wird unter Bezugnahme auf 1 und 2 eine
Maschine 1 gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel
der Erfindung im Detail beschrieben.
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Wie
aus 1 ersichtlich ist, umfasst die Maschine 1 einen
Antrieb 2, welcher als Elektromotor ausgebildet ist. Der
Antrieb 2 ist an einem Gehäuseteil 3 angeordnet
und ist mitsamt dem Gehäuseteil 3 in Vertikalrichtung,
wie durch den Doppelpfeil X angedeutet, verfahrbar. Hierzu ist das
Gehäuseteil 3 über zwei Hubzylinder 9,
welche entlang von jeweils einer Stange 10, welche mit
einem Maschinengestell 11 verbunden sind, in Vertikalrichtung
bewegbar sind.
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Ferner
umfasst die Maschine 1 einen Werkzeugträger 4,
welcher ein Bohrgetriebe umfasst, welches eine Vielzahl von Bohrern 4a,
in diesem Ausführungsbeispiel fünf Bohrer, antreibt.
Zueinander benachbarte Bohrer 4a sind dabei jeweils mit
dem gleichen Abstand beabstandet. Ferner ist am Werkzeugträger 4 ein
Haltegriff 4b angeordnet, welcher für eine einfache
Handhabung dient. Weiter umfasst die Maschine 1 eine Fixiereinrichtung 5 sowie
eine Schwenkeinrichtung 6. Die Fixiereinrichtung 5 dient
zum Fixieren des Werkzeugträgers 4 am Gehäuse 3.
Dabei umfasst die Fixiereinrichtung 5 einen Zugknopf 5a, eine
Stange 5b, ein Gelenk 5c sowie einen um eine Achse
A schwenkbar angeordneten Haken 5d. Der Zugknopf 5a ist,
wie insbesondere aus 2 ersichtlich ist, an einem
Ende der Stange 5b angeordnet und das Gelenk 5c verbindet
die Stange 5b und den Haken 5d am anderen Ende
der Stange 5b. Mittels des Zugknopfes 5a kann
die Fixiereinrichtung in Längsrichtung der Stange 5d gezogen
werden (in 2 durch den Pfeil C angedeutet),
wobei der Haken 5d um die Achse A schwenkt. Ferner ist
an der Stange 5b ein tellerartiges Abstützelement 16 angeordnet,
an welchem sich ein Federelement 15 abstützt.
Das Federelement 15 stützt sich dabei zwischen
dem Abstützelement 16 und einer Innenseite eines
Gehäuses ab und wird, wenn der Zugknopf 5a in
Richtung des Pfeils C gezogen wird, vorgespannt. Die Schwenkeinrichtung 6 ist,
wie insbesondere aus 1 ersichtlich, zwischen dem
Gehäuseteil 3 und dem Werkzeugträger 4 angeordnet.
Die Schwenkeinrichtung 6 umfasst einen Fixteil und einen
Schwenkteil. Der Fixteil ist aus zwei Buchsen 8a, 8b gebildet, welche
in einer nach unten vorstehenden Weise am Gehäuseteil 3 angeordnet
sind. Der Schwenkteil ist durch zwei zylindrische Bolzen 7a, 7b aus
Vollmaterial gebildet, welche fest mit dem Werkzeugträger 4 verbunden
sind. Mittels der Schwenkeinrichtung 6 ist es somit möglich,
dass der Werkzeugträger 4 um eine Schwenkachse
S schwenkbar ist. Die Schwenkachse S liegt dabei in der Mitte der
Bolzen 7a, 7b.
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Die
Maschine 1 umfasst ferner eine Werkstückauflage 12 (Maschinentisch),
welche zur Auflage eines plattenförmigen Werkstücks 13 dient.
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Wie
aus 2 ersichtlich ist, ist am Werkzeugträger 4,
genauer am Bohrgetriebe des Werkzeugträgers, ein Kupplungszahnrad 14 angeordnet, welches
in diesem Ausführungsbeispiel als Bogenzahnrad ausgebildet
ist, und mit einem nicht gezeigten Zahnrad, welches mit dem Antrieb 2 verbunden ist,
in und außer Eingriff bringbar ist.
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Die
Funktion der erfindungsgemäßen Maschine 1 ist
dabei wie folgt. Wenn ein Werkstück 13 auf der
Werkstückauflage 12 manuell oder mittels einer
Transporteinrichtung zugeführt wurde und beispielsweise
an einem absenkbaren Anschlag 25 angelegt wurde, werden
die Bohrer 4a mitsamt dem Antrieb 2 und den Hubzylindern 9 vertikal
nach unten bewegt, um entsprechende Löcher in das Werkstück 13 zu
bohren. Nach einem erfolgten Bohrvorgang werden die Bohrer 4a wieder
angehoben und im gleichen Werkstück 13 können
weitere Löcher gebohrt werden oder es wird ein neues Werkstück
zugeführt und in entsprechender Weise bearbeitet.
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Wenn
nun ein neues Werkstück mit einem neuen Bohrmuster zu bearbeiten
ist, muss ein Werkzeugwechsel vorgenommen werden. Hierzu wird der gesamte
Werkzeugträger 3 mitsamt dem Bohrgetriebe und
der Vielzahl von Bohrern 4a gewechselt. Dazu muss ein Bediener
eine Zugkraft in Richtung des Pfeils C über den Zugknopf 5a auf
die Stange 5b aufbringen. Hierbei wird das Federelement 15 gespannt.
Dadurch dreht sich der Haken 5d um die Achse A entgegen
dem Uhrzeigersinn. Der Haken 5d dient in seiner Ruhestellung
dabei zur Fixierung des Werkzeugsträgers 4 am
Gehäuseteil 3. Dabei liegt der Werkzeugträger 4 auf
einer Hinterschneidung 5e des Hakens 5d auf. An
der gegenüberliegenden Seite ist der Werkzeugträger 4 über
die Schwenkeinrichtung 6, genauer die in den Buchsen 8a, 8b eingeführten
Bolzen 7a, 7b fixiert. Wenn nun durch Ziehen des Zugknopfes 5 die
Fixiereinrichtung 5 außer Eingriff vom Werkzeugträger 4 gebracht
wird, schwenkt der Werkzeugträger 4 automatisch
aufgrund seines Eigengewichtes um die Schwenkachse S in die in 2 gezeigter
Position. Dies ist in 2 durch den Pfeil B angedeutet.
Nun kann der Werkzeugträger 4 vom Gehäuseteil 3 mittels
einer geradlinigen Bewegung in Richtung der Schwenkachse S durch
Herausziehen der Bolzen 7a, 7b aus den Buchsen 8a, 8b vom
Gehäuseteil 3 entnommen werden. Nach Entfernen
der Zugkraft am Zugknopf 5a stellt das Federelement 15 die
Stange 5b und den Haken 5d wieder in die Ausgangsposition
zurück (s. 2). Ein anderer Werkzeugträger
mit dem nun benötigten Bohrbild, welcher ebenfalls zwei
Bolzen an entsprechenden Positionen aufweist, kann mittels einer
geradlinigen Bewegung durch Einschieben der Bolzen in die Buchsen 8a, 8b am
Gehäuse teil 3 mit diesen verbunden werden. Anschließend
wird der neu eingeführte Werkzeugträger von Hand
um die Schwenkachse S nach oben zurückgeschwenkt, wobei
der Haken 5d aufgrund einer daran gebildeten Anlaufschräge 5f gegen
die Rückstellkraft des Federelements 15 sich um
die Achse A dreht, bis der neue Werkzeugträger über
die Hinterschneidung 5e des Hakens 5d geführt ist
und der Haken 5d aufgrund der Rückstellkraft des Federelements 15 wieder
in seine Ausgangsposition zurückgedrückt wird.
Dadurch ist der neue Werkzeugträger wieder fest mit dem
Gehäuseteil 3 verbunden.
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Somit
kann erfindungsgemäß durch einen sehr einfachen
Vorgang ein Werkzeugträgerwechsel an der Maschine 1 erfolgen.
Ein Bediener muss hierzu lediglich die Fixiereinrichtung 5 lösen
und dann den selbsttätig schwenkenden Werkzeugträger 4 durch
eine geradlinige, seitliche Bewegung in Richtung der Schwenkachse
S vom Gehäuseteil 3 entnehmen. Ein neuer Werkzeugträger
wird in umgekehrter Reihenfolge zuerst auf die Buchsen 8a, 8b des
Gehäuseteils 3 gesteckt und anschließend
um die Schwenkachse S in die fixierte Position zurückgeschwenkt.
Dabei ist in der fixierten Position des Werkzeugträgers 4 über
das Zahnrad 14 eine Verbindung zwischen dem Bohrgetriebe
des Werkzeugträgers und dem Antrieb 2 hergestellt.
Die Erfindung ermöglicht somit einen sehr einfachen und
komfortablen Werkzeugwechsel, welcher weiterhin auch sehr robust
ist, so dass keine Gefahr besteht, dass aufgrund von vielen Werkzeugträgerwechseln
eine Beschädigung der Schwenkeinrichtung 6 auftritt.
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Es
sei angemerkt, dass alternativ die Fixiereinrichtung 5 auch
derart aufgebaut sein kann, dass ein Federelement am Ende der Stange 5b angeordnet
ist. Das Federelement ist dabei mit einem Ende beispielsweise mit
der Stange 5b oder dem oberen Ende des Hakens 5d verbunden
und ist mit seinem anderen Ende am Gehäuse fixiert. Durch
Betätigung des Zugknopfes 5a wird dieses Federelement
dann auseinander gezogen, so dass es nach Entfernen der Zugkraft
am Zugknopf 5a wieder in seine Ausgangsposition zurückgestellt
wird.
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3 zeigt
schematisch eine Maschine 1 gemäß einem
zweiten Ausführungsbeispiel der Erfindung. Gleiche bzw.
funktional gleiche Teile sind mit den gleichen Bezugszeichen wie
im ersten Ausführungsbeispiel bezeichnet.
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Im
Unterschied zum ersten Ausführungsbeispiel weist die Maschine 1 des
zweiten Ausführungsbeispiels am Gehäuseteil 3 zusätzlich
noch zweite Buchsen 18a, 18b auf. Die zweiten
Buchsen 18a, 18b sind dabei in einem Winkel von
90° zu den ersten Buchsen 8a, 8b angeordnet.
Der Aufbau der zweiten Buchsen 18a, 18b ist gleich
wie der der ersten Buchsen 8a, 8b, so dass der
Werkzeugträger 4 alternativ anstelle in die ersten
Buchsen 8a, 8b in die zweiten Buchsen 18a, 18b eingeführt
werden kann. Zusätzlich ist hierbei eine zweite Fixiereinrichtung 19 mit
einem zweiten Zugknopf 19a und Zugmittel vorgesehen, welche
gleich wie die erste Fixiereinrichtung 5 aufgebaut ist.
Somit kann der Werkzeugträger 4 am Gehäuseteil 3 an
zwei Positionen angeordnet werden, welche um 90° zueinander
verdreht sind. Dadurch wird eine erhöhte Variabilität
der Maschine erreicht.
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Alternativ
ist es auch möglich, dass statt des Zugknopfes 5a und
der Stange 5b an der Gehäuseseite gegenüber
den beiden Buchsen 18a, 18b nur ein schwenkbarer
Haken als Fixiereinrichtung vorgesehen ist, welcher durch ein Federelement
vorgespannt ist und in seiner Ruheposition den Werkzeugträger
hält. Der Haken kann um eine Schwenkachse gegen eine Kraft
des Federelements betätigt werden, so dass der Werkzeugträger
freigegeben wird. Die Schwenkachse liegt dabei ähnlich
wie bei einer Wippe ungefähr in der Mitte des Hakens, wobei
das Federelement den Haken immer automatisch wieder zurückstellt.
Dadurch weist die Fixiereinrichtung einen sehr einfachen und kostengünstigen
Aufbau auf, wobei jedoch gewährleistet sein muss, dass
eine freie Zugänglichkeit zum Haken möglich ist.
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Ferner
umfasst die Maschine 1 des zweiten Ausführungsbeispiels
einen zweiten Antrieb 20, welcher einen zweiten Werkzeugträger 21 antreibt.
Der zweite Werkzeugträger 21 ist dabei im rechten
Winkel zum ersten Werkzeugträger 4 angeordnet
und kann auf einer waagrechten Führung 22 verfahren werden,
um in ein Werkstück Horizontalbohrungen einzubringen. Ansonsten
entspricht dieses Ausführungsbeispiel dem vorhergehenden
Ausführungsbeispiel, so dass auf die dort gegebene Beschreibung verwiesen
werden kann.
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Nachfolgend
wird in Bezugnahme auf die 4 und 5 eine
Maschine gemäß einem dritten Ausführungsbeispiel
der Erfindung im Detail beschrieben. Gleiche, bzw. funktional gleiche
Teile sind wieder mit dem gleichen Bezugszeichen wie in den vorhergehenden
Ausführungsbeispielen bezeichnet.
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Wie
aus den 4 und 5 ersichtlich
ist, ist beim dritten Ausführungsbeispiel die Fixiereinrichtung 5 unterschiedlich
ausgestaltet. Die Fixiereinrichtung 5 umfasst einen Druckknopf 5a,
eine Stange 5b, eine am Ende der Stange 5b fixierten
senkrechten Arm 20 sowie einen Verriegelungsdorn 21.
Der Verriegelungsdorn 21 ist am unteren Ende des senkrechten
Arms 20 angeordnet. Weiter umfasst die Fixiereinrichtung 5 des
dritten Ausführungsbeispiels einen schwenkbaren Haken 22,
welcher um eine zweite Schwenkachse 23 schwenkbar am senkrechten Arm 20 angeordnet
ist. Am Werkzeugträger 4 ist zusätzlich
eine Ausnehmung 24 vorgesehen, welche zur Aufnahme des
Verriegelungsdorns 21 dient. Ferner ist am Werkzeugträger 4 ein
Freigabedorn 25 angeordnet. Der Freigabedorn 25 ist
dabei nach oben gerichtet und kann gegen den schwenkbaren Haken 22 drücken.
Der Haken 22 hat in seiner geschwenkten Position die Funktion
eines Sperrelements, um eine Offenstellung der Fixiereinrichtung
aufrecht zu erhalten.
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Die
Funktion der Fixiereinrichtung 5 zum Fixieren des Werkzeugträgers 4 ist
dabei wie folgt. 4 zeigt den verriegelten Zustand
des Werkzeugträgers 4. Hierbei befindet sich der
Verriegelungsdorn 21 in der Ausnehmung 24. Ferner
drückt eine Feder 15, welche sich außen
am Gehäuse 3 abstützt, gegen einen hinteren
Bereich des Druckknopfes 5a. Wenn ein Wechsel des Werkzeugträgers 4 vorgenommen
werden soll, wird der Druckknopf 5a, wie durch den Pfeil
B in 4 angedeutet, gegen die Kraft der Feder 15 betätigt.
Dadurch wird die Stange 5b ebenfalls in Richtung B verschoben
sowie der senkrechte Arm 20, welcher fest mit der Stange 5b verbunden
ist, ebenfalls in Richtung des Pfeils B verschoben. Dadurch kommt
der Verriegelungsdorn 21 außer Eingriff von der
Ausnehmung 24 im Werkzeugträger 4. Dadurch
ist der Werkzeugträger 4 freigegeben, wie in 5 dargestellt,
so dass dieser um die Schwenkachse S schwenkt und dann wie vorher
beschrieben entnommen werden kann. Gleichzeitig mit dem Verschieben
des senkrechten Arms 20 wird auch der schwenkbare Haken 22,
welcher schwenkbar am senkrechten Arm 20 angeordnet ist,
in Richtung des Pfeils C geschwenkt. Dieses Schwenken erfolgt dabei
aufgrund des Eigengewichts des Hakens 22 selbsttägig.
Alternativ kann hierzu auch eine Feder o. ä. vorgesehen
werden, um den Haken in Richtung des Pfeils C zu schwenken. Durch
das Schwenken des Hakens 22 kommt eine Stirnseite 22a des Hakens
mit einer Rückseite des Gehäuses 3 in
Kontakt, so dass die gedrückte Stellung der Fixiereinrichtung
durch den Haken 22 gehalten werden kann. Mit anderen Worten
stellt der Haken 22 sicher, dass die Feder 15 die
Fixiereinrichtung 5 nicht wieder sofort zurückstellen
kann, sondern die offene Stellung der Fixiereinrichtung 5 hält.
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Wenn
ein neuer Werkzeugträger in die Buchsen am Gehäuse 3 eingesetzt
wurde und wieder nach oben um die Schwenkachse S geschwenkt wird,
weist der Werkzeugträger einen Freigabedorn 25 in
einem hinteren Bereich auf, welcher nach oben gerichtet ist. Der
Freigabedorn 25 hat dabei die Aufgabe, wie in 5 durch
den Pfeil D angedeutet, von unten gegen den Haken 22 zu
drücken, so dass dieser in Richtung E wieder um die zweite
Schwenkachse 23 herumgeschwenkt wird. Dadurch kommt der Haken 22 außer
Eingriff von der Rückseite des Gehäuses 3,
so dass, sobald sich der Werkzeugträger 4 in seiner
Arbeitsposition befindet, die Feder 15 die Fixiereinrichtung 5 wie
der die in 4 gezeigte Ausgangsstellung
zurückstellen kann. Dabei wird der Verriegelungsdorn 21 wieder
in die Ausnehmung 24 im Werkzeugträger 4 eingeführt,
so dass der Werkzeugträger 4 wieder fest an der
Maschine verriegelt ist. Da die Fixiereinrichtung 5 einen
sehr starren Aufbau mit der Stange 5b und dem fest daran
befestigten senkrechten Arm 20 aufweist, kann eine sehr
sichere Ausrichtung und Fixierung des Werkzeugträgers 4 an
der Maschine erreicht werden. Dadurch kann insbesondere die Arbeitsgenauigkeit
der Maschine verbessert werden. Dabei weist die Fixiereinrichtung
einen sehr einfachen Aufbau auf, da insbesondere das Sperren der
Offenstellung der Fixiereinrichtung 5 automatisch durch
den selbsttätig schwenkenden Haken 22 realisiert
wird und ebenfalls das Freigeben der Sperrstellung durch Drücken
des Dorns 21 gegen den Haken 22 während
der Phase des Einsetzens des Werkzeugträgers 4 ebenfalls
automatisch durch Rückstellung der Feder erreicht wird.
Ansonsten entspricht dieses Ausführungsbeispiel den vorhergehenden
Ausführungsbeispielen, so dass auf dort gegebene Beschreibung
verwiesen werden kann.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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