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Die
Erfindung betrifft eine Dosiereinrichtung für pulverförmiges Behandlungsmittel für eine Waschmaschine,
mit mindestens einem Vorratsbehälter
für Behandlungsmittel
wie Waschmittel oder Wasch- oder Spülzusätze mit einem über eine
vertikale Drehachse drehbaren Rührwerk
mit umlaufenden Messern, welches mit einem Elektroantrieb gekoppelt
ist und von diesem antreibbar ist, und einer Fördereinrichtung, mit der das
Behandlungsmittel über
einen Verbindungsschlauch zur Waschmaschine gefördert werden kann, und einem
Dosiermittel zur Ausgabe von Behandlungsmittel aus dem Vorratsbehälter in
die Fördereinrichtung.
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Die
Erfindung betrifft ferner eine Waschmaschine, umfassend einen Laugenbehälter zur
Aufnahme von Waschflüssigkeit
und eine Steuereinereinrichtung, mit einer Dosiereinrichtung, die
entfernt von der Waschmaschine angeordnet werden kann, die über zwei
Schlauchleitungen mit der Waschmaschine verbunden ist und mit der
Steuereinrichtung der Waschmaschine in Wirkverbindung steht.
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In
Waschmaschinen für
den Haushalt wird üblicherweise
das Waschmittel von Hand in eine Kammer gegeben, die nach dem Start
des Waschprogramms mit Wasser ausgespült und in den Laugenbehälter eingelassen
wird. Der Benutzer muss hierbei die Dosiervorschriften für das jeweils
verwendete Waschmittel einhalten und darauf achten, dass er die
richtige Menge in die Kammer einfüllt. Um die Beschickung mit
Waschmittel oder sonstigen Zugabemitteln zu vereinfachen, werden
automatische Dosiereinrichtungen verwendet, in denen in einem Vorratsbehälter eine
größere Menge
Waschmittel gelagert ist. Beim Start eines Waschprogramms wird dann
die voreingestellte Waschmittelmenge der Waschflüssigkeit zugeführt, so
dass der Benutzer nicht bei jedem Waschgang auf die einzufüllende Waschmittelmenge
achten muss. Besonders bei gewerblich eingesetzten Waschmaschinen
werden derartige Dosiereinrichtungen häufig verwendet.
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Aus
der
EP 0 297 371 B1 ist
eine Dosiereinrichtung für
pulverförmiges
Waschmittel bekannt. Aus einem Vorratsbehälter wird das Waschpulver in eine
Mischkammer eingelassen und von dort aus zur Waschmaschine gefördert. Ein
Rührwerk,
welches zumindest ein rotierendes Messer umfasst, bewegt das Pulver
innerhalb des Behälters,
wobei durch die Bewegung das Pulver durch eine Öffnung auf einen Auffangteller
rieselt. Auf den Tellern bilden sich kegelstumpfförmige Anhäufungen,
die mit Hilfe von umlaufend rotierenden Dosierfingern von den Tellern
in die darunterliegende Mischkammer abgestreift werden. Wenn die
gewünschte
Menge in der Mischkammer vorhanden ist, wird die Mischkammer mit
Wasser ausgespült,
wobei das abfließende,
mit dem Waschpulver versetzte Wasser über eine Leitung zur Waschmaschine
geführt
ist. Bei dieser Anordnung ist nicht sichergestellt, welche Menge
nun tatsächlich auf
den jeweiligen Teller gelangt. Je nach Eigenschaften des Pulvers
kann sich ein unterschiedlich geformter Kegelstumpf auf dem Teller
ausbilden, dessen Volumen stark variiert.
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Aus
der
WO 2007/027779
A1 ist eine Dosiereinrichtung für pulverförmiges Behandlungsmittel bekannt,
bei der mittels einer Lochscheibe am Pulverauslass des Vorratsbehälters eine
volumenmäßig genaue
Dosierung bereitgestellt wird. Hierbei ist die zu dosierende Menge
durch das Volumen des zylindrischen Loches festgelegt, wobei mittels
einer rotierenden Abdeckplatte das Loch zur Befüllung freigegeben wird und
anschließend
verschlossen wird, so dass das Loch dann auf der Unterseite mit
einer anderen, rotierenden Abdeckscheibe geöffnet wird.
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Aus
der
DE 93 03 690 U1 ist
eine Dosiereinrichtung bekannt, bei der aus einem Vorratsbehälter die
vorgegebene Waschmittelmenge in einen schubladenförmigen Becher
abgefüllt
wird. Hierbei ist am Boden des Behälters eine Öffnung angeordnet, der sich
ein Zellenrad mit einer horizontalen Drehachse anschließt. Durch
das Drehen des Zellenrades wird das Pulver aus dem Vorratsbehälter durch
die Behälteröffnung in
jeweils eine Zelle eingelassen, die sich beim Weiterdrehen der Zellenachse
entsprechend abwärts
bewegt und anschließend
das Pulver über eine Öffnung unterhalb
des Zellenrades in den Becher füllt.
Die Zellen nehmen jeweils eine vorgegebene Menge an Pulver auf,
so dass die Dosierung anhand der Anzahl von Zellen, die in den Becher
entleert werden, erfolgt. Hierbei kann es jedoch zu Ungenauigkeiten
kommen, wenn die Zellen aufgrund von Verklumpungen nicht vollständig befüllt werden.
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Der
Erfindung liegt somit Aufgabe zugrunde, eine Dosiereinrichtung oder
eine Waschmaschine dahingehend zu verbessern, dass auf einfache
Weise eine genaue Dosierung bereitgestellt wird.
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Erfindungsgemäß wird die
Aufgabe durch eine Dosiereinrichtung mit den Merkmalen des Patentanspruchs
1 und durch eine Waschmaschine mit den Merkmalen des Patentanspruchs
13 gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung ergeben
sich aus den abhängigen
Ansprüchen
2 bis 12 und 14 bis 17.
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Die
mit der Erfindung erreichbaren Vorteile bestehen darin, dass eine
mengengenaue Dosierung automatisch vorgenommen werden kann. Hierzu
umfasst das Dosiermittel eine zylinderförmige Kammer mit einem darin
enthaltenen Zellenrad mit mehreren durch Stege getrennten Kammersegmenten
bzw. Zellen, das über
eine vertikale Drehachse drehbar unterhalb des Bodens des Vorratsbehälters angeordnet
ist. Der Boden des Vorratsbehälters
besitzt eine Einlassöffnung
zum Befüllen
der Kammersegmente und auf der Unterseite eine Auslassöffnung zur
Fördereinrichtung,
wobei das Zellenrad mit der Drehachse des Rührwerks gekoppelt ist. Dadurch
ist nur ein Elektroantrieb für
das Rührwerk
notwendig, welches durch die umlaufenden Messer das Einrieseln in
die Kammer bzw. in ein Kammersegment bewirkt. Zumindest ein umlaufendes
Messer ist nah am Boden des Vorratsbehälters angeordnet, so dass durch
das Abstreifen des Pulvers oberhalb der Öffnung eine vollständige Befüllung einer
Zelle erreicht wird. Durch das vorbekannte Volumen einer Zelle wird
anhand der Anzahl der in die Förder einrichtung
zu entleerenden Zellen die zu dosierende Menge festgelegt. Die Kopplung
ist so ausgeführt,
dass sich ein Messer des Rührwerks
mindestens einmal über
die Einlassöffnung
bewegt, bevor das Zellenrad sich weiterdreht. Die Richtungsangaben
oder Positionsangaben beziehen sich auf die betriebsgemäße Aufstellposition der
Dosiereinrichtung und Waschmaschine.
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In
einer zweckmäßigen Ausführung ist
die Drehachse des Zellenrades beabstandet zur Drehachse des Rührwerks
angeordnet, wobei die Einlassöffnung
und die Auslassöffnung
jeweils etwa der Form eines Kammersegments entsprechen, und die Einlassöffnung nah
zur Achse des Rührwerks
und die Auslassöffnung
entfernt zur Achse des Rührwerks angeordnet
sind. Dadurch ist sichergestellt, dass das Behandlungsmittel sicher
und vollständig
jeweils in eine Zelle eingefüllt
und erst nach dem Weiterdrehen des Zellenrades aus der Zelle in
die Fördereinrichtung
gefüllt
wird. Es kann somit kein Behandlungsmittel durch die Kammer hindurchrieseln,
was zu einer erhöhten
Zugabemenge führen
würde.
Die genaue Dosierung erfolgt deshalb unabhängig vom Rieselverhalten oder
vom Anbackverhalten des Behandlungsmittels.
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In
einer zweckmäßigen Ausführung umfasst die
Fördereinrichtung
eine Laugenpumpe und eine Mischkammer zur Aufnahme des zu dosierenden
Behandlungsmittels, wobei das in der Mischkammer eingelassene Behandlungsmittel
mittels des zulaufenden Wassers ausgespült und mit der Laugenpumpe
zur Waschmaschine gefördert
werden kann. Dadurch kann die Dosiereinrichtung wahlfrei aufgestellt werden.
Auch eine Aufstellung neben der Waschmaschine oder darunter ist
möglich,
da durch die Laugenpumpe sichergestellt ist, dass das mit Behandlungsmittel
versetzte Wasser unabhängig
von der Schwerkraft in die Waschmaschine gelangt.
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Zur
Kopplung des Zellenrades ist es zweckmäßig, an der Achse des Rührwerks
zumindest einen Mitnehmer anzubringen, der in eine Öffnung in
die Kammer ragen kann und dabei mit einem Steg zusammenwirkt, wodurch
das Zellenrad um eine Teildrehung bewegbar ist. Hierbei ist die Öffnung an
der Seite der Kammer angeordnet, an der sich die Zellen ohne zu
förderndes
Waschpulver bzw. Behandlungsmittel befinden. Durch die Formgebung
des Mitnehmers kann der Bewegungsablauf des Zellenrades gegenüber dem
Bewegungsablauf des Rührwerks verändert werden,
so dass es vorteilhaft ist, bei kontinuierlich drehendem Rührwerk eine
getaktete Bewegung des Zellenrades einzustellen.
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In
einer vorteilhaften Weiterbildung ist der Mitnehmer so geformt,
dass durch die Teildrehung der Drehachse des Rührwerks das Zellenrad um die Position
zumindest nahezu eines Zellensegmentes verschoben wird. Dadurch
ist sichergestellt, dass für jede
Zelle die vollständige
Einlassöffnung
zur Verfügung
steht, wenn sie befüllt
wird oder die vollständige Auslassöffnung,
wenn das Behandlungsmittel aus der Zelle in die Fördereinrichtung
rieselt.
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In
einer weiteren, vorteilhaften Weiterbildung sind an der Achse des
Rührwerks
zumindest zwei Mitnehmer, die um 180° versetzt sind, angebracht. Dadurch
wird das Zellenrad bei einer halben Umdrehung des Rührwerks
um eine Zelle verschoben, so dass der Dosiervorgang schneller durchgeführt werden
kann.
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In
einer zweckmäßigen Weiterbildung
ist die Öffnung
im Boden des Behälters
bzw. auf der Oberseite der Kammer angeordnet, so dass der Mitnehmer
als Klaue oder nach unten abgewinkelter Stift ausgeführt und
an der Achse bzw. Welle des Rührwerks
befestigt ist. Als Mitnehmer können
auch Nocken verwendet werden.
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Um
zu verhindern, dass zu viel Waschmittel in diese Öffnung rieselt
und die Bewegung des Mitnehmers beeinträchtigt, sind die Mitnehmer
oder ist der Mitnehmer zum Behälterinneren
mit einer glockenförmigen
oder kegelförmigen
Abdeckung abgedeckt, wobei die Abdeckung die Öffnung zum Eingreifen der Mitnehmer
in die Kammer mit dem Zellenrad vollständig überdeckt. Die kegelförmige Abdeckung
kann auch zum Halten der Mitnehmer verwendet werden, so dass eine
einfache und zuverlässige Verbindung
der Mitnehmer mit der Drehachse des Rührwerks bereitgestellt wird.
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In
einer weiteren, vorteilhaften Ausführung umfasst die Dosiereinrichtung
ein Basisgerät,
auf dem der Vorratsbehälter
mit dem Dosiermittel abnehmbar angebracht und befestigt ist, wobei
die Fördereinrichtung,
umfassend eine Mischkammer und eine Laugenpumpe, und der Elektroantrieb
im Basisgerät
angeordnet sind. Dadurch kann der Behälter zum bequemen Befüllen oder
zum Reinigen einfach abgenommen werden, so dass das Basisgerät an seiner
Aufstellposition verbleiben kann.
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In
einer zweckmäßigen Ausführung umfasst der
Elektroantrieb einen Elektromotor mit einem Getriebe zur Bereitstellung
eines Getriebenmotors, wobei am Getriebeausgang eine Kupplung angeordnet ist,
die eine lösbare
Verbindung mit dem Rührwerk bereitstellt.
Hierbei ist am Elektromotor ein Getriebe angekoppelt bzw. als Einheit
ausgeführt,
um am Ausgang des Getriebes ein höheres Drehmoment bereitzustellen.
Somit kann der Motor mit einer geringeren Leistung klein bauend
ausgeführt
werden und das notwendige Drehmoment zum Zerkleinern und Bewegen
von verklumptem Pulver wird trotzdem bereitgestellt.
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In
einer vorteilhaften Ausführung
umfasst die Dosiereinrichtung zwei Vorratsbehälter, wobei für jeden
Vorratsbehälter
jeweils ein Dosiermittel, ein Rührwerk
und ein Elektroantrieb für
das Rührwerk vorgesehen
ist. Die Dosiermittel bzw. die Elektroantriebe für die Rührwerke sind einzeln steuerbar,
so dass abhängig
vom Waschzyklus oder vom eingestellten Waschprogramm das geeignete
Behandlungsmittel selbständig
ausgewählt
werden kann.
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Zum
Einfüllen
von Behandlungsmittel in den Vorratsbehälter hat dieser auf der Oberseite
eine Einfüllöffnung bzw.
ist dieser dort offen ausgeführt.
Um zu verhindern, dass der Benutzer beim Einfüllen das Rührwerk bzw. eines der umlaufenden
Messer berührt
und sich dabei verletzt, ist jeweils in der Einfüllöffnung der Vorratsbehälter ein
Griffschutzgitter eingesetzt.
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Es
ist ferner zweckmäßig, dass
die Vorratsbehälter
im Basisgerät
in der Art eines Bajonetts oder einer Schraubverbindung eingeführt und
befestigt sind. Dadurch sind sie fest und verdrehsicher im Basisgerät befestigt,
so dass sie sich nicht selbständig beim
Rotieren des Rührwerks
lösen können. Andererseits
kann der Benutzer die Behälter
einfach vom Basisteil lösen
und entfernen.
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Es
ist insgesamt zweckmäßig, die
Waschmaschine für
die Dosiereinrichtung so anzupassen, dass die Steuerungseinrichtung
der Waschmaschine mit der Dosiereinrichtung in Verbindung steht.
Dadurch kann abhängig
vom Waschprogramm der Behälter
in der Dosiereinrichtung ausgewählt
werden, der das geeignete Waschmittel enthält, und anschließend die
zu dosierende Menge vorgegeben werden.
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Die
Waschmaschine umfasst hierbei einen über ein Zulaufventil und/oder
eine Wasserweiche steuerbaren Anschluss, der mit der Dosiereinrichtung verbunden
ist, über
den Wasser zur Dosiereinrichtung förderbar ist, und ferner einen
weiteren Anschluss für
die aus der Dosiereinrichtung förderbare Lauge.
Der Anschluss für
die Lauge ist über
eine flexible Leitung mit dem Laugenbehälter verbunden, so dass die
schwingenden Bewegungen des Laugenbehälters im Betrieb ausgeglichen
werden.
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In
einer vorteilhaften Ausführung
besitzt die Waschmaschine einen im oberen Bereich angeordneten Waschmitteleinspülkasten,
welcher über
eine Wasserzuführleitung
zum Ausspülen
von Waschmittel oder Zugabemittel aus dem Waschmitteleinspülkasten
in Verbindung steht, dessen Auslauf über ein flexibles Verbindungsrohr
in den Laugenbehälter
geführt
ist, wobei die flexible Leitung von der Dosiereinrichtung in dem
Verbindungsrohr mündet.
Damit kann der Benutzer weiterhin auf herkömmliche Weise Waschmittel oder
Behandlungsmittel verwenden. Beispielsweise bei Sonderbehandlungen,
zum Beispiel das Waschen von Gardinen oder Funktionstextilien, bei
denen die bevorrateten Mittel nicht verwendet werden können, wird
das Spezialmittel für
jeweils einen Waschgang über
den Waschmitteleinspülkasten
in den Laugenbehälter
eingegeben.
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In
der Regel besitzt die Waschmaschine ein Gehäuse mit einer Rückwand,
an der ein Anschluss für
die Wasserzuführung
zum Magnetventil und/oder der Wasserweiche angebracht ist. In einer
zweckmäßigen Ausführung sind
ferner der Anschluss für
das Wasser zur Dosiereinrichtung und der Anschluss für die aus
der Dosiereinrichtung förderbare
Lauge an der Rückwand
angebracht.
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Ein
Ausführungsbeispiel
der Erfindung ist in den Zeichnungen rein schematisch dargestellt
und wird nachfolgend näher
beschrieben. Es zeigen:
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1 die
an eine Waschmaschine angeschossene Dosiereinrichtung in schematischer
Darstellung;
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2, 3 die
Dosiereinrichtung im Detail;
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4:
die Dosiereinrichtung in einer perspektivischen Innenansicht und
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5:
einen Behälter
für sich
allein.
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Gemäß 1 umfasst
die skizzierte Waschmaschine 1 einen Laugenbehälter 2 mit
einer darin drehbar angeordneten Trommel 3, die von einem nicht
näher dargestellten
Elektromotor angetrieben wird. Die Dosiereinrichtung 18 ist
außerhalb
der Waschmaschine 1 angeordnet und über Verbindungsschläuche 15, 16 mit
dieser verbunden. Als Zugabemittel werden beispielsweise Waschmittel, Wasch-
oder Spülzusätze verwendet.
Die von der Waschmaschine 1 separat ausgeführte Dosiereinrichtung 18 kann
wahlweise an unterschiedlichen Orten aufgestellt bzw. befestigt
werden. Je nach Aufstellbedingungen für die Waschmaschine 1 kann
sie beispielsweise auf dem Gehäuse 4 der
Waschmaschine 1, seitlich daneben oder dahinter aufgestellt oder
befestigt werden. Die Waschmaschine 1 umfasst ferner einen
Einspülkasten 6,
in dem beispielsweise auch ein Waschmittelfach 9 zur Aufnahme
des Waschmittels für
einen Waschzyklus angeordnet ist, der über eine flexible Rohrleitung 8 mit
dem Laugenbehälter 2 verbunden
ist. Der Einspülkasten 6 steht dabei
mit einer Wasserzuführleitung 12 unter
Zwischenschaltung eines Magnetventils 10 und/oder einer
Wasserweiche 11 in Verbindung und stellt die Einspülung von
Waschmittel in den Laugenbehälter 2 für einen
einzigen Waschgang bereit, wenn die Dosiereinrichtung 18 nicht
benutzt wird. Das Magnetventil 10 und/oder die Wasserweiche 11 werden
von der Steuereinheit 7 der Waschmaschine 1 gesteuert.
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Für die Zugabe
von Waschmittel aus der externen Dosiereinrichtung 18 wird
diese über
den Zuführungsschlauch 15 mit
Wasser versorgt. Das mit Waschmittel versetzte Wasser bzw. das Laugenkonzentrat
wird über
die Laugenleitung 16 zur Waschmaschine 1 gefördert, wobei
an der Rückwand 5 der Waschmaschine 1 jeweils
ein Anschluss 13a für
das Kupplungsstück 13b der
Wasserleitung 15 und ein Anschluss 14a für das Kupplungsstück 14b der
Laugenleitung 16 angeordnet ist. Die innerhalb der Waschmaschine
geführte
Laugenleitung 16c mündet in
das flexible Rohr 8 am Laugenbehälter 2. Das Magnetventil 10,
die Wasserweiche 11 und die Dosiervorrichtung 18 werden
von der Steuereinrichtung 7 der Waschmaschine 1,
die auch den Ablauf der Waschprogramme bereitstellt, gesteuert. Über eine Signalverbindung 40 steht
die Dosiereinrichtung 18 mit der Steuereinrichtung 7 in
Wirkverbindung. Die Dosiereinrichtung 18 umfasst in dieser
Ausführung ein
Basisgerät 19 und
zwei Behälter 20, 21 für Pulver-
oder granulatförmiges
Waschmittel oder Behandlungsmittel.
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In 2 ist
die Dosiereinrichtung 18 in der Ausführung mit zwei Vorratsbehältern im
Detail dargestellt. Auf dem Basisteil 19 sind die Behälter 20, 21 für pulverförmiges Behandlungsmittel
angebracht. Die Verbindungsschläuche 15, 16 sind
aus dem Basisteil 19 herausgeführt und an ihren freien Enden
mit Kupplungsstücken 13b, 14b versehen,
die in den jeweils vorgesehenen Anschluss 13a, 14a (1)
an der Waschmaschine 1 gesteckt und befestigt werden. Die
Behälter 20, 21 sind
jeweils mit einem abnehmbaren Deckel 20D, 21D versehen,
damit das in den Behältern 20, 21 eingefüllte Behandlungsmittel nicht
verschmutzt wird und keine Feuchtigkeit aufnimmt.
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In
der Schnittdarstellung gemäß 3 ist
die Verbindung der Einzelteile der Dosiereinrichtung 18 verdeutlicht.
Im Behälter 20 für pulverförmiges Behandlungsmittel
befindet sich ein Rührwerk 24,
welches über
eine vertikale Achse umlaufende Messer 37 bzw. Stäbe besitzt. Über eine Öffnung 33 am
Boden 32 des Behälters 20 wird
das Behandlungsmittel WP in die Kammer 27 bzw. jeweils
in eine Zelle 30 der Kammer 27 eingelassen. Die
umlaufenden Messer 37 lassen dabei das pulverförmige Behandlungsmittel
WP durch die Einlassöffnung 33 in
die Zelle 30 rieseln. Über
die Auslassöffnung 34 wird
das pulverförmige
Behandlungsmittel aus der Zelle 30 in die Mischkammer 22 eingelassen.
Das Rührwerk 24 ist über eine
Kupplung 41a mit einem Elektromotor 25a bzw. mit
dem Ausgang des Getriebes 26a trennbar verbunden. Dadurch
kann der Behälter 20 mit
dem Rührwerk 24 vom
Basisteil 19 abgenommen werden, wobei der Elektromotor 25a und
das Getriebe 26a im Basisteil 19 verbleiben. Das
in der Mischkammer 22 dosierte Behandlungsmittel WP wird über den
Wasserzulauf 15a, der in Düsen 22b mündet, die
von der Oberseite in das Innere der Kammer 22 gerichtet sind,
ausgespült.
Beim Einlassen des Wassers in die Mischkammer 22 wird das
mit dem Behandlungsmittel WP versetzte Wasser bzw. die Lauge, die üblicherweise
konzentriert ist, durch den Ablauf 16a im unteren Bereich
der Kammer 22 geleitet, welches mit der Laugenpumpe 23 über die
Leitung 16b zur Laugenleitung 16 gepumpt wird,
womit die Kammer 22 und die Laugenpumpe 23 die
Fördereinrichtung 17 bilden.
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Der
Antrieb und die Aufnahme für
den zweiten Behälter 21 sind
gleich bzw. zumindest ähnlich aufgebaut.
Der Behälter 21 ist
so positioniert ist, dass die Auslassöffnung oberhalb der Mischkammer 22 angeordnet
ist, damit das einzulassende Behandlungsmittel aus der Auslassöffnung in
die Mischkammer 22 rieseln kann, wenn der zweite Behälter 21 ausgewählt wurde.
Auch für
den zweiten Behälter 21 ist
das Rührwerk
(nicht dargestellt) über
eine Kupplung 41b mit einem Elektromotor 25b bzw.
mit dem Ausgang des Getriebes 26b trennbar verbunden. Dadurch
kann der Behälter 21 mit
dem Rührwerk
vom Basisteil 19 abgenommen werden, wobei der Elektromotor 25b und
das Getriebe 26b im Basisteil 19 verbleiben.
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In
der Detailansicht des Behälters 20 gemäß 4 ist
das Rührwerk 24 und
die zylindrische Kammer 27 mit dem darin angeordneten Zellenrad 28 zu erkennen.
Das Rührwerk 24 ist über eine
Achse 38 am Behälterboden 32 und über ein
Griffschutzgitter 40 im oberen Bereich des Behälters 20 gelagert.
Das Rührwerk 24 besitzt
mehrere umlaufende Messer 37, die nah am Boden 32 des
Behälters 20 entlang
streifen, wenn das Rührwerk 24 rotiert.
Unterhalb des Behälterbodens 32 ist
die zylinderförmige
Kammer 27 mit dem darin angeordneten Zellenrad 28 angeordnet.
Das Zellenrad 28 ist über
eine vertikale Drehachse 31 gelagert, die im parallelen
Abstand zur Drehachse 38 des Rührwerks 24 liegt.
Im Behälterboden 32 befindet
sich oberhalb der Kammer 27 eine Einlassöffnung 33,
die in etwa der Form eines Kreisausschnitts entspricht. Diese Öffnung 33 ist
somit der Form einer Zelle 30 angepasst.
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In 5 ist
der Behälter 20 im
abgenommenen Zustand von der Unterseite gezeigt. Im zentralen Bereich
des Bodens 32 ist die Achse 38 des Rührwerks 24 gelagert.
Zwischen der Achse 38 und dem äußeren Rand des Bodens 32 ist
die zylindrische Kammer 27 angebracht.
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An
der Drehachse 38 des Rührwerks 24 ist zumindest
ein als Mitnehmer fungierender Stift 35a angebracht, der
sich parallel beabstandet zur Drehachse 38 befindet und
zeitweise in die Kammeröffnung 36 ragt,
wenn er sich umlaufend bewegt. Im Boden 32 des Behälters 20 ist
ein ringförmiger
Kanal 46 angeordnet, in den der Mitnehmer 35a hineinragt
und sich umlaufend bewegen kann. In dieser Ausführung sind zwei gegenüberliegende
Mitnehmer 35a, 35b vorhanden, so dass bei jeder
halben Umdrehung des Rührwerks
ein Mitnehmer 35a oder 35b einmal durch die Kammer 27 bewegt
wird. Um die Stifte 35a, 35b zu erkennen, ist
die Kammer und der Ringkanal 46 mit Ausbrüchen dargestellt.
Hierbei wird jeweils ein Steg 29 des Zellerades 28 bewegt,
wobei der Steg 29 um die Position einer Zeile 30 innerhalb
der Kammer 27 und somit das gesamte Zellenrad 28 um
den Drehbereich oder Drehwinkel, der einer Zelle 30 entspricht,
verfahren bzw. gedreht wird. Bei dieser Teildrehung werden alle
Zellen 30, die durch die Stege 29 des Zellenrades 28 gebildet
sind, um diese eine Position verschoben, sodass eine mit Behandlungsmittel
WA gefüllte
Zelle 30 die Auslassöffnung 34 der Kammer 27 erreicht
und das Behandlungsmittel WA durch diese Öffnung 34 in die Mischkammer 22 (3)
rieseln kann. Auch der zweite Mitnehmer 35b ragt in den
ringförmigen
Kanal 46. Zum Behälterinneren
sind die Mitnehmer 35a, 35b mit einer Abdeckung 43 abgedeckt,
die in dieser Ausführung
glockenförmig
oder kegelförmig
geformt ist.
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An
der Drehachse 38 des Rührwerks 24 ist ferner
ein Kupplungsteil 44 mit einer Schraube 45a befestigt,
welches beim Einsetzen des Behälters 20 in
das Basisteil 19 in ein korrespondierendes Kupplungsteil
am Elektroantrieb eingreift. Der Behälter 20 besitzt im
unteren Bereich an seinem Mantel Anformungen 39, die eine
Befestigung mit korrespondierenden Mitteln am Basisteil 19 (2)
in der Art eines Bajonetts bereitstellen. Nach dem Lösen des Kupplungsteils 44 kann
die Drehachse 38 aus der Lagerung im Boden 32 des
Behälters 20 herausgezogen
werden, so dass das Rührwerk 24 aus
dem Behälter 20 entfernt
werden kann. Die Kammer 27 ist mit Schrauben 45b, 45c an
der Unterseite des Behälterbodens 32 angeschraubt,
so dass sie nach dem Lösen
der Schrauben 45b, 45c abgenommen und gereinigt
werden kann. Auch das Zellrad 28 ist nach dem Entfernen
der Kammer 27 zugänglich,
beispielsweise für
Reinigungszwecke.