-
Stand der Technik
-
Die
Erfindung betrifft einen Zusatzhandgriff für eine Handwerkzeugmaschine
nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
-
Zahlreiche
Elektrowerkzeuge, wie z. B. Winkelschleifer und Bohrhämmer,
sind mit einem Zusatzhandgriff ausgestattet. Um zu vermeiden, dass Schwingungen,
die im Betrieb des Elektrowerkzeugs entstehen, über den
Zusatzhandgriff auf den Bediener übertragen werden, sind
Zusatzhandgriffe meist mit schwingungsdämpfenden Mitteln
versehen.
-
Beispielsweise
ist aus
DE 36 08 700
A1 eine Handwerkzeugmaschine mit einer Aufnahmeöffnung für
einen Zusatzhandgriff bekannt. Der Zusatzhandgriff ist in sich starr
und ohne Vibrationsdämpfungsglied ausgeführt.
In die Aufnahmeöffnung ist ein Rohrstück mit einem
Innengewinde mit einem dieses Rohrstück umgebenden Dämpfungsglied
einvulkanisiert.
-
Alternativ
zu der Anbringung des Zusatzhandgriffs gemäß
DE 36 08 700 A1 mittels
eines Gewindes in einer Aufnahmeöffnung in einem Gehäuse einer
Handwerkzeugmaschine kann ein Zusatzhandgriff auch mittels einer
Spannvorrichtung, wie z. B. in
DE 28 04 223 A1 beschrieben, an einem Spannhals einer
Handwerkzeugmaschine angebracht sein. Dazu weist der Zusatzhandgriff
entweder einen Gewindezapfen auf, der in eine entsprechende Aufnahme
der Spannvorrichtung mit Innengewinde eingeschraubt wird, oder eine
Gewindehülse, die einen entsprechenden Gewindezapfen der
Spannvorrichtung aufnimmt.
-
Offenbarung der Erfindung
-
Die
Erfindung geht aus von einem Zusatzhandgriff für eine Handwerkzeugmaschine,
welcher zumindest ein Griffelement, ein Befestigungselement zur
Befestigung des Zusatzhandgriffs an einer Handwerkzeugmaschine und
eine Isoliervorrichtung mit mindestens einem Dämpfungselement
zur Schwingungsdämpfung umfasst.
-
Erfindungsgemäß weist
die Isoliervorrichtung mindestens einen mit dem Griffelement beim Kippen
des Griffelements relativ zu der Längsachse der Handwerkzeugmaschine
zusammenwirkenden harten Anschlag auf. Der harte Anschlag bildet
einen mechanischen Anschlag und begrenzt die Auslenkung des Griffelements
bei einer Kippbewegung relativ zu der Längsachse der Handwerkzeugmaschine, an
der der Zusatzhandgriff angebracht ist. Dies verhindert, dass das
Dämpfungselement der Isoliervorrichtung durch eine übermäßige
Auslenkung überbeansprucht und ggf. beschädigt
wird. Dies gilt nicht nur im Betrieb der Handwerkzeugmaschine, sondern auch
beim Transport der Handwerkzeugmaschine am Zusatzhandgriff.
-
Die
Isoliervorrichtung umfasst insbesondere einen Schaft, welcher mittels
des Dämpfungselements schwingungsisoliert bzw. schwingungsdämpfend
gelagert ist. Als Dämpfungselement eignet sich beispielsweise
ein elastisches Material, insbesondere ein Schaum, ein Elastomer,
z. B. thermoplastisches Elastomer oder synthetischer Kautschuk,
oder ein oder mehrere mit einem Fluid, z. B. Luft, Öl,
gefüllte Dämpfungskissen. Alternative Dämpfungselemente,
wie z. B. Federelemente, können ebenfalls zum Einsatz kommen.
Ist das Dämpfungselement beispielsweise ein Elastomer oder
ein Schaum, kann der Schaft zumindest teilweise von dem Dämpfungselement
umgeben sein.
-
In
einer bevorzugten Ausführungsform ist die Umfangsfläche
des Schafts zumindest teilweise als Anschlag ausgebildet. Dabei
ist der Schaft in seiner Ausgangsposition ohne Auslenkung zumindest
an seinem freien Ende nicht von dem Dämpfungselement umgeben
oder mit einer sonstigen Komponente der Isoliervorrichtung in Berührung.
Bei maximaler Auslenkung des Zusatzhandgriffs relativ zu der Längsachse
der Handwerkzeugmaschine, an der der Zusatzhandgriff befestigt ist,
kommt das freie Ende des Schafts in Anlage mit einer harten Komponente der
Isoliervorrichtung. Dies kann beispielsweise eine Innenfläche
der Isoliervorrichtung sein.
-
In
einer alternativen bevorzugten Ausführungsform ist radial
an dem Schaft ein Vorsprung vorgesehen, welcher als Anschlag wirkt.
Der Vorsprung ist insbesondere scheibenförmig ausgebildet,
so dass er radial nach allen Seiten des Schafts einen Anschlag bildet.
Anstelle eines scheibenförmigen Vorsprungs können
auch ein oder mehrere einzelne Vorsprünge vorgesehen sein,
welche regelmäßig oder unregelmäßig über
den Umfang des Schaftes verteilt sind. In seiner Ausgangsposition
ohne Auslenkung ist der Vorsprung freistehend, d. h. er ist mit keiner
Komponente der Isoliervorrichtung in Berührung. Erst bei
maximaler Auslenkung relativ zu der Längsachse der Handwerkzeugmaschine
kommt der Vorsprung in Anlage mit z. B. einer Innenfläche
der Isoliervorrichtung.
-
Der
Schaft kann lösbar in der Isoliervorrichtung aufnehmbar
sein. Hierzu weist der Schaft ein Außengewinde auf, welches
mit einem Innengewinde einer Gewindehülse in der Isoliervorrichtung
zusammenwirkt. So kann der Schaft in die Isoliervorrichtung eingeschraubt
werden. Die Gewindehülse ist dabei schwingungsdämpfend
mittels eines Dämpfungselements gelagert.
-
Alternativ
kann der Schaft fest mit der Isoliervorrichtung verbindbar sein.
Der Schaft kann beispielsweise stoffschlüssig befestigt
sein, indem ein Dämpfungselement aus thermoplastischem
Elastomer zwischen den Schaft und die Isoliervorrichtung mittels
eines Spritzgießverfahrens eingebracht wird.
-
In
einer ersten Ausführungsform bildet die Isoliervorrichtung
ein separates Isolierelement, welches mit dem Griffelement einerseits
und dem Befestigungselement andererseits lösbar verbindbar
ist. Unter einem separaten Isolierelement wird eine Isoliervorrichtung
als eigenständiges Modul verstanden. Es wird zwischen das
Befestigungselement und das Griffelement geschaltet und kann je
nach Anwendungsfall eingesetzt oder weggelassen werden. Die Isoliervorrichtung
als separates Isolierelement hat auch den Vorteil, dass der Benutzer
der Handwerkzeugmaschine mehrere verschiedene Isoliervorrichtungen
vorhalten kann, die unterschiedliche Dämpfungseigenschaften
aufweisen. Gleichzeitig genügt es nur ein Befestigungselement
und ein Griffelement zur Verfügung zu haben. Je nach Art
der Anwendung kann der Benutzer dann ein Isolierelement mit stärkerer
oder schwächerer Dämpfungswirkung auswählen.
Außerdem hat ein separates Isolierelement den Vorteil,
dass bereits vorliegende Zusatzhandgriffe, beispielsweise ohne Schwingungsdämpfung,
dadurch aufgewertet werden können, dass ein Isolierelement
zur Verfügung gestellt wird, welches mit dem Griffelement
und dem Befestigungselement eines vorliegenden Zusatzhandgriffes,
z. B. durch Einschrauben, verbunden werden kann.
-
In
einer zweiten Ausführungsform bildet die Isoliervorrichtung
einen festen Bestandteil des Griffelements. Im Unterschied zu der
ersten Ausführungsform ist die Isoliervorrichtung dabei
nicht lösbar, sondern fest mit dem Griffelement verbunden.
Das Griffelement mit integrierter Isoliervorrichtung ist wiederum
lösbar mit dem Befestigungselement verbunden. Beispielsweise
kann der Schaft der Isoliervorrichtung mit einem Schaft des Griffelements
einstückig ausgebildet sein oder der Schaft der Isoliervorrichtung
kann mit dem Griffelement auf andere Weise verbunden sein.
-
In
einer dritten Ausführungsform bildet die Isoliervorrichtung
einen festen Bestandteil des Befestigungselements. Im Unterschied
zu der ersten Ausführungsform ist die Isoliervorrichtung
dabei nicht lösbar, sondern fest mit dem Befestigungselement verbunden.
Das Befestigungselement mit integrierter Isoliervorrichtung ist
wiederum lösbar mit dem Griffelement verbindbar ausgebildet.
-
Das
Befestigungselement des erfindungsgemäßen Handgriffs
ist insbesondere eine Spannvorrichtung, welche an einem Spannhals
einer Handwerkzeugmaschine anbringbar ist. Die Spannvorrichtung
umfasst beispielsweise ein Spannband, z. B. aus Metall, und eine
Schraube, die in die Isoliervorrichtung eingeschraubt werden kann.
Eine alternative Spannvorrichtung weist einen ein- oder mehrteiligen Spannring
auf, welcher mittels einer Schraube an ein Gehäuse einer
Werkzeugmaschine fest geklemmt wird. Dazu wird das Schraubengewinde
in die Isoliervorrichtung eingedreht, wobei sich der Spannring beim
Verdrehen der Griffhülse zusammenzieht. Auf die Ausführung
der Spannvorrichtung soll hier nicht näher eingegangen
werden, da diese nicht Gegenstand der Erfindung ist. Exemplarisch
sei auf
DE 41 32 058
A1 verwiesen, worin ein einteiliger Spannring beschrieben
ist. Ein zweiteiliger Spannring ist beispielsweise aus
DE 79 27 713 U1 bekannt.
-
Das
Griffelement des erfindungsgemäßen Zusatzhandgriffs
hat eine im Wesentlichen zylindrische Form. Dies kann in einer einfachen
Ausführungsform ein Zylinder sein. Ein zylinderförmiges Griffelement
kann jedoch auch an die Ergonomie der menschlichen Hand angepasst
sein, indem es abweichend von einer reinen Zylinderform entlang
seiner Längsachse beispielsweise unterschiedliche Durchmesser
aufweist. Dabei kann das Griffelement rotationssymmetrisch ausgeführt
sein, so dass der Handgriff in beliebiger Ausrichtung vom Bediener
greifbar ist. Alternativ kann das Griffelement auch so speziell an
die Ergonomie der menschlichen Hand angepasst sein, dass ein erster
Bereich des Griffelements speziell als Auflagefläche für
die Handfläche und ein zweiter Bereich als Auflagefläche
für die Finger dient.
-
Weiterhin
kann das Griffelement einteilig oder mehrteilig ausgeführt
sein. Ein Zusatzhandgriff mit einem einteiligen Griffelement hat
beispielsweise ein stabförmiges Griffelement, z. B. aus
einem thermoplastischen Kunststoff, welches innen z. B. hohl sein
kann. Ein zweiteiliges Griffelement dagegen hat beispielsweise einen
Griffkern aus einem harten Material, z. B. einem thermoplastischen
Kunststoff, und einer Griffhülle aus einem weichen Material,
z. B. einem elastischen Kunststoff. Die Griffhülle kann
den Griffkern ganz oder teilweise umgeben.
-
Einen
weiteren Gegenstand der Erfindung bildet eine Handwerkzeugmaschine
mit einem erfindungsgemäßen Zusatzhandgriff. Die
Handwerkzeugmaschine kann z. B. ein Bohrhammer, eine Schlagbohrmaschine
oder ein Winkelschleifer sein.
-
Nachfolgend
wird die Erfindung anhand der beigefügten Zeichnungen näher
erläutert. Es zeigen
-
1 eine
Handwerkzeugmaschine mit einem Zusatzhandgriff schematisch dargestellt
-
2 eine
Ausführungsform einer Isoliervorrichtung eines erfindungsgemäßen
Zusatzhandgriffs
-
3a eine
alternative Ausführungsform einer Isoliervorrichtung eines
erfindungsgemäßen Zusatzhandgriffs in Ausgangsposition
-
3b die
Isoliervorrichtung gemäß 3a in
maximaler Auslenkposition
-
3c eine
alternative Ausführungsform eines Schafts einer Isoliervorrichtung
mit radialem Vorsprung
-
4 eine
weitere Ausführungsform einer Isoliervorrichtung eines
erfindungsgemäßen Zusatzhandgriffs mit außen
liegendem Anschlag
-
5 eine
Ausführungsform einer Isoliervorrichtung, welche Bestandteil
des Griffelements ist
-
6 eine
Ausführungsform einer Isoliervorrichtung, welche Bestandteil
des Befestigungselements ist.
-
In 1 ist
eine von einem Bohrhammer gebildete Handwerkzeugmaschine 10 schematisch
dargestellt. Die Handwerkzeugmaschine 10 umfasst eine Werkzeugaufnahme 13,
die über eine nicht näher dargestellte Antriebseinheit
angetrieben werden kann, und einen an dem der Werkzeugaufnahme 13 abgewandten
Ende der Handwerkzeugmaschine 10 angeordneten Haupthandgriff 11.
In der Längsachse 15 der Handwerkzeugmaschine 10 vor
der Werkzeugaufnahme 13 ist ein Zusatzhandgriff 20 angeordnet.
Der Zusatzhandgriff 20 befindet sich an einem Spindelhals 12 der
Handwerkzeugmaschine 10. Der Zusatzhandgriff 20 umfasst
eine Spannvorrichtung als Befestigungselement 22 sowie
ein Griffelement 21. Mittels des Befestigungselements 22 ist
der Zusatzhandgriff 20 an dem Spindelhals 12 der
Handwerkzeugmaschine 10 lösbar befestigbar. Bei
der Spannvorrichtung handelt es sich insbesondere um ein Spannband,
welches aus dem Stand der Technik hinlänglich bekannt ist.
-
Der
Zusatzhandgriff 20 befindet sich in der Darstellung nach 1 in
seiner Ausgangsposition ohne Auslenkung relativ zu der Längsachse 15 der Handwerkzeugmaschine 10.
In dieser Ausgangsposition ist der Zusatzhandgriff 20 im
Wesentlichen rechtwinklig zu der Längsachse 15 angeordnet.
-
Der
erfindungsgemäße Zusatzhandgriff 20 umfasst
weiterhin eine Isoliervorrichtung 30 mit mindestens einem
Dämpfungselement 31 zur Schwingungsdämpfung.
In 2 bis 6 sind verschiedene Ausführungsformen
von Isoliervorrichtungen dargestellt. Zur Schwingungsdämpfung
eignet sich als Dämpfungselement 31 insbesondere
ein elastisches Material, wie z. B. ein thermoplastisches Elastomer oder
ein Schaum. Mit Hilfe des Dämpfungselements 31 ist
ein Schaft 32 in einem Trageelement 33 der Isoliervorrichtung 30 schwingungsisoliert
bzw. schwingungsdämpfend gelagert. Aufgrund des elastischen
Dämpfungselements 31 kann das Griffelement 21 aus
seiner Ausgangsposition ausgelenkt werden. Dies geschieht beispielsweise
beim Arbeiten mit der Handwerkzeugmaschine 10, wenn Druck
auf die Handwerkzeugmaschine 10 in Arbeitsrichtung (entspricht
der Längsrichtung 15) ausgeübt wird.
Dabei wird der Zusatzhandgriff in der Längsachse 15 in Richtung
der Werkzeugaufnahme 13 ausgelenkt. Andererseits wird das
Griffelement 21 beim Herausziehen des Bohrerbits 14 aus
einem Bohrloch entgegen der Arbeitsrichtung in der Längsachse 15 ausgelenkt. Auch
eine Auslenkung in einer anderen Richtung, beispielsweise quer zur
Längsachse oder in einem beliebigen anderen Winkel zur
Längsachse, ist möglich, beispielsweise beim Transport
der Handwerkzeugmaschine 10.
-
Die
Isoliervorrichtung 30 weist erfindungsgemäß mindestens
einen mit dem Griffelement 21 beim Kippen des Griffelements 21 relativ
zu der Längsachse 15 der Handwerkzeugmaschine 10 zusammenwirkenden
harten Anschlag 35 auf. Der harte Anschlag 35 bildet
einen mechanischen Anschlag und begrenzt die Auslenkung des Griffelements 21 bei
einer Kippbewegung relativ zu der Längsachse 15 der Handwerkzeugmaschine 10.
-
In
der Ausführungsform nach 2 ist die Umfangsfläche 34 des
Schafts 32 an seinem freien Ende 36 als Anschlag 35 ausgebildet.
Dabei ist das freie Ende 36 des Schafts 32 in
seiner Ausgangsposition ohne Auslenkung gemäß 2 nicht
von dem Dämpfungselement 31 umgeben und mit keiner sonstigen
Komponente der Isoliervorrichtung 30 in Berührung.
Bei maximaler Auslenkung des Zusatzhandgriffs 20 relativ
zu der Längsachse 15 der Handwerkzeugmaschine 10 kommt
die Umfangsfläche 34 an dem freien Ende 36 des
Schafts 32 in Anlage mit einer Innenfläche 37 der
Isoliervorrichtung 30. Dazu ist in dem Trageelement 33 eine
Aussparung 38 vorgesehen, zu der der Schaft 32 in
seiner Ausgangsposition beabstandet angeordnet ist.
-
In
einer alternativen Ausführungsform gemäß 3a bis 3c ist
radial an dem Schaft 32 ein Vorsprung 39 vorgesehen,
welcher als Anschlag 35 wirkt. Der Vorsprung 39 ist
gemäß 3a bis 3c an
dem freien Ende 36 des Schafts 32 angeordnet.
Damit befindet er sich innen liegend innerhalb der Isoliervorrichtung.
Er ist scheibenförmig ausgebildet, so dass er radial nach
allen Seiten des Schafts 32 einen Anschlag 35 bildet.
Während der Vorsprung 39 gemäß 3a und 3b geradlinige
Kanten aufweist, ist der Vorsprung 39 gemäß 3c mit
abgerundeten Kanten versehen, die eine spezielle Kontur des innen
liegenden Anschlags 35 bilden. In seiner Ausgangsposition
ohne Auslenkung gemäß 3a ist
der Vorsprung 39 freistehend angeordnet, so dass er mit
keiner Komponente der Isoliervorrichtung 30 in Berührung
steht. Erst bei maximaler Auslenkung relativ zu der Längsachse 15,
wie in 3b gezeigt, kommt der Vorsprung 39 in
Anlage mit der Innenfläche 37 der Isoliervorrichtung 30.
-
In
den Ausführungsformen nach 2 und 3 ist der Schaft 32 fest mit dem
Trageelement 33 der Isoliervorrichtung 30 verbunden,
beispielsweise mittels des Dämpfungselements 31,
welches als thermoplastisches Elastomer zwischen das Trageelement 33 und
den Schaft 32 in einem Spritzgießverfahren gespritzt
wird.
-
Alternativ
ist in der Ausführungsform nach 4 der Schaft 32 lösbar
in der Isoliervorrichtung 30 aufgenommen. Hierzu ist der
Schaft 32 mit einem Außengewinde 41 versehen.
In der Isoliervorrichtung 30 ist eine Gewindehülse 42 mit
einem Innengewinde 43 vorgesehen, so dass der Schaft 32 in
die Gewindehülse 42 eingeschraubt werden kann.
Die Gewindehülse 42 ist dabei schwingungsdämpfend
mittels des Dämpfungselements 31 in dem Trageelement 33 gelagert.
-
Weiterhin
zeigt 4 eine alternative Ausführungsform eines
Anschlags 35. Der Anschlag 35 ist, ähnlich
wie in 3, in Form eines radial an
dem Schaft 32 angeordneten Vorsprungs und in Form einer
Scheibe ausgebildet. Anders als der Anschlag 35 nach 3 ist jedoch der Anschlag 35 gemäß 4 nicht
an dem freien Ende 36, sondern an dem dem Griffelement 21 zugewandten
Ende 44 des Schafts 32 angeordnet. Er befindet
sich somit außerhalb des Trageelements 33 der
Isoliervorrichtung 30. Er bildet einen außen liegenden
Anschlag 35. Demnach kommt bei einer maximalen Auslenkung
des Griffelements 21 relativ zu der Längsachse 15 der
Handwerkzeugmaschine 10 der Anschlag 35 in Anlage
mit einer Außenfläche 45 des Trageelements 33.
-
Gemäß der
Ausführungsformen nach 2 bis 4 bildet
die Isoliervorrichtung 30 ein separates Isolierelement,
welches mit dem Griffelement 21 einerseits und dem Befestigungselement 22 andererseits
lösbar verbindbar ist. Hierfür weist das Trageelement 33 z.
B. eine Aufnahme 46 mit Innengewinde 47 für
die Aufnahme einer Schraube (nicht dargestellt) des Befestigungselements 22.
Außerdem weist der Schaft 32 an seinem dem Griffelement 21 zugewandten
Ende 44 einen Gewindebolzen 48 auf, der in einer
korrespondierenden Aufnahme 49 des Griffelements 21 aufgenommen
wird. So bildet die Isoliervorrichtung 30 ein eigenständiges
Modul, welches zwischen das Befestigungselement 22 und
das Griffelement 21 geschaltet werden kann. Die Isoliervorrichtung 30 als
separates Isolierelement hat unter anderem den Vorteil, dass der
Benutzer der Handwerkzeugmaschine 10 entscheiden kann,
ob er den Zusatzhandgriff 20 mit oder ohne schwingungsdämpfende
Isoliervorrichtung 30 einsetzen möchte. Außerdem
hat die separate Isoliervorrichtung 30 den Vorteil, dass
für ein älteres Modell eines Zusatzhandgriffes
ohne schwingungsdämpfende Mittel eine separate Isoliervorrichtung 30 zur
Verfügung gestellt werden kann, so dass der ältere
Zusatzhandgriff nachträglich wirkungsvoll mit einer Schwingungsdämpfung
versehen werden kann.
-
Im
Unterschied hierzu bildet die Isoliervorrichtung 30 in
der Ausführungsform nach 5 einen festen
Bestandteil des Griffelements 21. Die Isoliervorrichtung 30 ist
damit nicht mehr lösbar, sondern fest mit dem Griffelement 21 verbunden,
indem der Schaft 32 der Isoliervorrichtung 30 mit
dem Griffelement 21 einstückig ausgebildet ist.
Das Griffelement 21 mit integrierter Isoliervorrichtung 30 ist
wiederum lösbar mit dem Befestigungselement 22 verbunden, indem
das Befestigungselement 22 mittels einer Schraube in die
Aufnahme 46 des Trageelements 33 eingeschraubt
wird.
-
In
einer weiteren Ausführungsform nach 6 bildet
die Isoliervorrichtung 30 einen festen Bestandteil des
Befestigungselements 22. Daher ist die Isoliervorrichtung 30 nicht
lösbar, sondern fest mit dem Befestigungselement 22 verbunden,
beispielsweise indem eine Komponente des Befestigungselements 22 einstückig
mit dem Trageelement 33 ausgebildet ist. Das Befestigungselement 22 mit
integrierter Isoliervorrichtung 30 ist wiederum lösbar
mit dem Griffelement 21 verbindbar ausgebildet.
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
Diese Liste
der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert
erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information
des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen
Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt
keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
-
Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 3608700
A1 [0003, 0004]
- - DE 2804223 A1 [0004]
- - DE 4132058 A1 [0015]
- - DE 7927713 U1 [0015]