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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Aufstecken von Ventilsäcken und insbesondere eine Vorrichtung zum Aufstecken von Ventilsäcken auf einen Füllstutzen einer Packmaschine.
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Solche Vorrichtungen oder Aufsteckautomaten sind im Stand der Technik bekannt geworden. Beispielsweise ist aus der
DE 35 25 348 C2 eine Vorrichtung zum Aufstecken auf den Füllstutzen oder die Füllstutzen einer Packmaschine bekannt geworden, bei der zwei Saugleisten vorgesehen sind, die auf beiden Seiten des Sackventils einen vereinzelten Sack ergreifen und das Sackventil öffnen. Anschließend wird der Sack mit geöffnetem Sackventil über Antriebsmittel beschleunigt und in Richtung auf das Füllrohr geschossen. Bei der bekannten Vorrichtung sind die Greiferleisten zum Öffnen des Sackventils in Längsrichtung ortsfest angeordnet, sowie es auch das Antriebsmittel ist.
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Da der Abstand der Aufsteckvorrichtung von der Packmaschine in der Regel unveränderlich ist und da unterschiedliche Sackgrößen auf einer Packmaschine gefahren werden können, hat sich herausgestellt, dass es bei kleineren Sackbreiten vermehrt zu Fehlern beim Aufstecken bzw. beim Aufschießen der Säcke kommt. Man hat herausgefunden, dass das an dem größeren Abstand zwischen dem Ende des Antriebmittels des Aufsteckautomaten und dem Beginn des Füllstutzens liegt. Folglich ist eine Vorrichtung wünschenswert, bei der der Abstand zwischen dem Ende des Antriebsmittels und dem Füllstutzen einstellbar ist.
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Da die Verschiebung des ganzen Aufsteckautomaten zu aufwändig ist, wurde eine Vorrichtung konstruiert, bei der die Greiferleiste zur Öffnung des Sackventils in Transportrichtung des Sackes ortsfest angeordnet ist, während die Antriebseinrichtung in Längsrichtung verstellbar vorgesehen ist. So kann bei einer ortsfesten Zurverfügungstellung der Ventilsäcke die Greiferleiste immer an der gleichen Stelle die Säcke aufnehmen, während das Antriebsmittel in Längsrichtung in Abhängigkeit von der Breite der Säcke verstellt wird, um immer einen optimalen Abstand zum Füllstutzen der Packmaschine einzuhalten, sodass jeweils ein im Wesentlichen optimales Aufsteckergebnis erzielt wird.
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Bei diesem Stand der Technik ist nun die Greifereinrichtung zum Greifen der Säcke ortsfest, während das Antriebsmittel in Längsrichtung verschiebbar angeordnet ist. Weiterhin ist der Greifer um eine Längsachse verschwenkbar vorgesehen, während das Antriebsmittel zwei verschwenkbare Komponenten umfasst, die im geschlossenen Zustand den Sack beschleunigen und auf den Füllstutzen aufschießen können.
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Die
DE 37 40 995 A1 offenbart eine Greifvorrichtung für einen Industrieroboterarm. Die Greifvorrichtung weist ein Saugrohr mit Saugnäpfen und schwenkbare Greifarme auf. Durch die Saugnäpfe kann ein Ventilsack von einem Stapel aufgenommen werden. Die Greifarme sind durch Pneumatikzylinder verschwenkbar und öffnen den Ventilsack zum Aufstecken durch den Roboterarm. Das Saugrohr kann verschieblich angeordnet sein.
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Die
DD 216 429 A1 offenbart ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Aufstecken von oben offenen Säcken und Ventilsäcken an Abfülleinrichtungen. Die Vorrichtung umfasst eine horizontal angeordnete schwenkbare Welle, eine vertikal daran angeordnete Geradführung mit Saugnäpfen und eine Saugerleiste. Die Vorrichtung ist über einem Sackmagazin angeordnet. Durch die Geradführung wird eine Oberseite eines Sacks direkt aus dem Magazin angesaugt. Anschließend wird die Welle durch einen separaten Antrieb verschwenkt, sodass die Unterseite des Sacks über die Saugleiste geführt wird. Der Sack wird zum Aufstecken vorbereitet.An sich arbeiten diese bekannten Vorrichtungen zuverlässig. Es hat sich aber als nachteilig herausgestellt, dass die unterschiedlichen Bewegungen des Antriebsmittels und der Greifereinrichtung zeitlich exakt aufeinander abgestimmt werden müssen. Denn dazu müssen Sicherheitszeiten vorgesehen werden, sodass zur Durchführung der verschiedenen Bewegungen eine erhebliche Zeitspanne zur Verfügung gestellt werden muss. Dadurch wird ein möglicher Kapazitätszuwachs begrenzt.
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Auch mit der
WO 97/22522 A1 ist eine Vorrichtung zum Aufstecken von Ventilsäcken auf einen Füllstutzen einer Packmaschine bekannt geworden. Dabei wird von einem Sackstapel das Sackventil des obersten Ventilsacks mittels einer Saugerleiste gegriffen und der Ventilsack durch einen Schieber oder mittels einer angedrückten Antriebsrolle seitlich in ein Aufnahmeelement eines Vorrats- oder Förderbandes eingeführt. Die Bewegungen sind zwangsgekoppelt, sodass eine Kollision der Antriebsrolle mit der Saugerleiste nicht möglich ist.
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Nachteilig ist hierbei, dass die Bewegungsgeschwindigkeiten der Saugerleiste und der Antriebsrollen durch die einfache Umlenkmechanik zueinander vorgegeben sind. Der Aufsteckzeit und damit die Aufsteckrate werden durch den Handhabungsschritt im Bewegungsablauf mit der geringsten zulässigen Geschwindigkeit bestimmt, um eine ausreichende Betriebssicherheit des Aufsteckvorgangs zu gewährleisten. Hohe Aufsteckraten sind nicht erzielbar.
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Es ist deshalb die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Vorrichtung zum Aufstecken von Ventilsäcken zur Verfügung zu stellen, welche eine hohe Aufsteckrate erlaubt.
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Diese Aufgabe wird gelöst durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1. Bevorzugte Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche. Weitere Merkmale der vorliegenden Erfindung werden in der nachfolgenden Beschreibung definiert.
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Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist zum Aufstecken von Ventilsäcken auf einen oder mehrere Füllstutzen einer Packmaschine vorgesehen. Die erfindungsgemäße Vorrichtung umfasst dabei wenigstens einen Aufsteckkopf, an dem eine verschwenkbare Greifereinrichtung und eine Aufsteckeinrichtung vorgesehen sind. Dabei ist die Greifereinrichtung dazu vorgesehen und geeignet, einen Ventilsack eines auf einer Aufnahmefläche eines Ablagetisches angeordneten Sackbündels in einer ersten Schwenkposition zu erreichen und aufzunehmen und in einer zweiten Schwenkposition an eine Aufsteckeinrichtung zu übergeben. Die Aufsteckeinrichtung ist wiederum dazu vorgesehen und geeignet, das Ventil eines Ventilsackes zu öffnen und den Ventilsack zum Aufstecken zu beschleunigen. Die Aufsteckeinrichtung besteht erfindungsgemäß aus wenigstens zwei Aufsteckteilen, von denen wenigstens ein Aufsteckteil z.B. schwenkbar angeordnet ist, während das andere Aufsteckteil nicht verschwenkbar oder aber auch verschwenkbar vorgesehen sein kann. Erfindungsgemäß ist ein gemeinsamer Antrieb für die Verschwenkung der Greifereinrichtung und für die Verschwenkung des verschwenkbaren Aufsteckteils vorgesehen. Dazu ist die Greifereinrichtung mit dem verschwenkbaren Aufsteckteil über einen Koppelmechanismus mechanisch gekoppelt. Der Koppelmechanismus umfasst einen Kniehebel.
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Die Erfindung hat viele Vorteile. Besonders vorteilhaft ist, dass nur ein gemeinsamer Antrieb zur Verschwenkung mit der Greifereinrichtung und zur Verschwenkung der einzelnen Teile bzw. Komponenten der Aufsteckeinrichtung benötigt wird, da die einzelnen Komponenten über eine Koppelmechanik verbunden sind. Die zwangsgesteuerte mechanische Koppelung der Greifereinrichtung und der verschwenkbaren Teile der Aufsteckeinrichtung führt jederzeit zu einer exakt definierten räumlichen Position der unterschiedlichen Teile zueinander, sodass eine Kollision der einzelnen Teile miteinander prinzipiell nicht möglich ist. Dadurch entfällt ein erheblicher Zeitanteil, der bei konventionellen Lösungen berücksichtigt werden muss, da keinerlei Sicherheitszeiten zwischen den einzelnen Bewegungen einzuhalten sind. Vielmehr können verschiedene Bewegungen gleichzeitig in aufeinander abgestimmter Art und Weise gestartet werden.
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Vorzugsweise ist die Aufsteckeinrichtung in Längsrichtung gegenüber der Greifereinrichtung verstellbar angeordnet, um unterschiedliche Sackabmessungen beim Aufstecken ausgleichen zu können. Erfindungsgemäß umfasst der Koppelmechanismus einen Kniehebel. Das ist vorteilhaft, da ein Kniehebel eine Übertragung einer an einem Ende schnellen Bewegung in eine am anderen Ende anfangs langsame Bewegung und umgekehrt erlaubt.
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In einer weiteren bevorzugten Weiterbildung der Erfindung greift der Kniehebel an einer Gleitstange an und ist daran in einer Längsrichtung verschiebbar befestigt.
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Vorzugsweise weist der Kopplungsmechanismus zur bewegungsgekoppelten Verschwenkung der Greifereinrichtung und des verschwenkbaren Aufsteckteils zwei miteinander verbundene Kniehebel auf, um die Wirkung noch zu verstärken.
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Dadurch werden exakt aufeinander abgestimmte Bewegungsabläufe ermöglicht, sodass eine sehr hohe Arbeitsgeschwindigkeit erzielbar ist. Gleichzeitig wird durch den Einsatz nur eines Antriebs ein erheblicher technischer und finanzieller Aufwand eingespart.
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In bevorzugten Weiterbildungen ist die Aufsteckeinrichtung entlang der Gleitstange verschiebbar angeordnet, sodass bei ortsfester Greifereinrichtung eine ortsveränderliche Aufsteckeinrichtung ermöglicht wird, um unterschiedliche Sackabmessungen bei der Verarbeitung ausgleichen zu können.
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Insbesondere weist die Aufsteckeinrichtung zwei verschwenkbare Aufsteckteile auf und setzt sich insgesamt aus den beiden verschwenkbaren Aufsteckteilen zusammen. Dabei weist ein Aufsteckteil insbesondere ein Öffnungselement einer Öffnungseinrichtung auf, um das Sackventil eines aufzusteckenden Sackes zu öffnen. Weiterhin weist die Aufsteckeinrichtung bzw. weist jedes Aufsteckteil ein Element der Beschleunigungseinrichtung auf, sodass bei Verschwenkung der beiden verschwenkbaren Aufsteckteile jeweils ein Öffnungselement und ein Beschleunigungselement verschwenkt wird.
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In Weiterbildungen ist ein und insbesondere genau ein Aufsteckteil um die Gleitstange oder eine damit drehfest verbundene Drehstange verschwenkbar vorgesehen. Weiterhin ist es möglich, dass auch die Greifereinrichtung um die mit der Gleitstange drehfest verbundene Drehstange verschwenkbar vorgesehen ist.
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In allen Ausgestaltungen umfasst die Greifereinrichtung vorzugsweise eine Saugerleiste mit mehreren Saugern, wobei vorzugsweise in Abhängigkeit von den Sackabmessungen einzelne Sauger abschaltbar sind, sodass die Anzahl der mit Vakuum beaufschlagbaren Sauger veränderlich ist.
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Vorzugsweise umfasst die Aufsteckeinrichtung eine Sacköffnungseinrichtung, wobei die Öffnungseinrichtung vorzugsweise jeweils ein gewinkeltes Blech an den beiden Aufsteckteilen aufweist. Die beiden gewinkelten Bleche ergeben in der aufeinander zu geschwenkten Position insgesamt einen etwa rechteckigen und insbesondere sogar nahezu quadratischen Querschnitt, wobei eine Diagonale von Ecke zu Ecke horizontal und die andere Diagonale von Ecke zu Ecke etwa vertikal ausgerichtet ist. Dabei ist die Länge der horizontale Diagonale kleiner als die Breite des Sackventils, sodass sich ein oben in der Mitte gehaltenes Sackventil beim Zusammenschwenken der gewinkelten Bleche automatisch öffnet.
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In besonders bevorzugten Weiterbildungen umfasst die Aufsteckeinrichtung eine Beschleunigungseinrichtung, die eine Rollenleiste an einem Aufsteckteil umfasst. Vorzugsweise umfasst die Beschleunigungseinrichtung weiterhin einen Riementrieb an dem anderen Aufsteckteil.
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Weitere Vorteile und Anwendungsmöglichkeiten der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus den Ausführungsbeispielen, die im folgenden mit Bezug auf die beiliegenden Figuren beschrieben werden.
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Darin zeigen:
- 1 eine schematische Aufsicht auf eine Anlage mit einer Packmaschine und einer Vorrichtung zum Aufstecken von Ventilsäcken;
- 2 eine Gesamtansicht der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Aufstecken von Ventilsäcken;
- 3 eine perspektivische Ansicht des Aufsteckkopfs der Vorrichtung nach 2 in einer ersten Position;
- 4 den Aufsteckkopf der Vorrichtung in einer zweiten Position;
- 5 den Aufsteckkopf der Vorrichtung nach 2 in einer dritten Position; und
- 6 den Aufsteckkopf der Vorrichtung nach 2 in einer vierten Position.
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Mit Bezug auf die Figuren wird nun ein Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Vorrichtung 10 erläutert, die als Aufsteckautomat ausgebildet ist und zum Aufstecken von Ventilsäcken 2 auf den oder die Füllstutzen einer Packmaschine 1 dient.
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In 1 ist eine Anlage dargestellt, die eine Packmaschine 1 zum Abfüllen von Produkten in Säcke 2, einen Aufsteckautomaten 10 und ein Austrageband 70 zum Abtransport der gefüllten Ventilsäcke 2 aufweist. Die Packmaschine 1 ist hier als rotierende Füllanlage mit mehreren Füllstutzen 27 ausgeführt, auf die die zu füllenden Ventilsäcke 2 mit dem Aufsteckautomaten 10 aufgesteckt werden.
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Die Packmaschine 1 dreht sich in die Drehrichtung 48, während die aufgesteckten Ventilsäcke 2 gefüllt werden. Die fertig gepackten Ventilsäcke 2 werden auf dem Austrageband 70 abgelegt und damit abtransportiert.
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Beispielsweise werden solche Säcke 2 mit Baustoffen, wie z.B. Zement oder auch mit anderen pulverförmigen oder granulatartigen Stoffen automatisch gefüllt. Dazu wird beispielsweise die in 1 dargestellte rotierende Packmaschine eingesetzt. Es ist auch die Verwendung eines Reihenpackers möglich. Bei rotierenden Packmaschinen sind die mehreren Füllstutzen 27 über den Umfang symmetrisch verteilt angeordnet. Die in 2 dargestellte Vorrichtung 10 zum Aufstecken der Ventilsäcke ist in einer vorbestimmten Winkelposition der Packmaschine 1 angeordnet.
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Wenn nun ein Füllstutzen 27 der Packmaschine 1 sich in der Aufsteckposition befindet, wird mit dem Aufsteckautomaten 10 ein leerer Sack 2 mit Hilfe des Aufsteckkopfs 20 auf den Füllstutzen 27 aufgesteckt.
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Moderne Packmaschinen 1 mit einer Anzahl von acht oder zwölf oder sogar sechzehn Füllstutzen haben enorme Durchsatzleistungen, bei denen Abfüllraten in der Größenordnung von 1 Sack pro Sekunde und mehr möglich sind. Das bedeutet, dass pro Stunde etwa 3000 bis 5000 Säcke gefüllt werden, was eine enorme logistische Anforderung darstellt.
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Zur Automatisierung des Aufsteckens sind deshalb Aufsteckautomaten bekannt geworden, bei denen ein Leersackmagazin 30 die Säcke für den Aufsteckautomaten zwischengelagert.
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Die Bedienperson muss dann nur noch Sackbündel 3 in die Fächer 31 des Leersackmagazins 3 einlegen. Die Sackbündel werden dem Ablagetisch 7 automatisch zugeführt und von der Aufnahmefläche 6 einzeln abgehoben. Anschließend wird das Ventil des Ventilsackes 2 geöffnet und der Ventilsack wird auf den Füllstutzen der Packmaschine 1 aufgeschossen.
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In den 3 bis 5 ist in vergrößerter perspektivischer Darstellung der Aufsteckkopf 20 des erfindungsgemäßen Aufsteckautomaten 10 in vier unterschiedlichen Positionen dargestellt, wobei in den Darstellungen nach 3 und 4 der Aufsteckkopf 20 in der Position zur Verarbeitung von breiten Säcken gezeigt wird, während in den Darstellungen nach 5 und 6 der Aufsteckkopf 20 auf die Verarbeitung von schmaleren Säcken eingestellt ist.
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Der in der perspektivischen Darstellung nach 3 vergrößert dargestellte Aufsteckkopf 20 des Aufsteckautomaten 10 umfasst ein Gehäuse 32 zur Lagerung und Anordnung der verschiedenen Komponenten.
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An dem Gehäuse 32 ist die Greifereinrichtung 4 verschwenkbar vorgesehen, die eine Saugerleiste 19 umfasst, die in einer ersten Schwenkposition 8 den obersten Ventilsack 2 eines aus flach übereinander gestapelten Ventilsäcken 2 bestehenden Sackbündels 3 ergreift. Dazu weist die Saugerleiste 19 mehrere voneinander in Längsrichtung 13 beabstandete Sauger 33 auf, die vorzugsweise individuell zu- und abschaltbar sind, um die aktive Länge der Saugerleiste an die aktuelle Sackbreite 34 anzupassen.
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Weiterhin ist an dem Gehäuse 32 eine Aufsteckeinrichtung 5 angeordnet, die hier aus zwei verschwenkbaren Aufsteckteilen 11 und 12 besteht, die beim Öffnen bzw. Schließen jeweils gegeneinander verschwenken.
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Die Aufsteckeinrichtung 5 umfasst die Aufsteckteile 11 und 12, wobei an jedem Aufsteckteil ein gewinkeltes Blech 22 bzw. 23 einer Sackventilöffnungseinrichtung 21 vorgesehen ist. Weiterhin ist an dem Aufsteckteil 11 eine Rollenleiste 25 vorgesehen und an dem Aufsteckteil 12 ein Riementrieb 26, der zum Antrieb und zur Beschleunigung eines zwischen der Rollenleiste 25 und dem Riementrieb 26 angeordneten Sackes dient.
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Die Rollenleiste 29 dient zur Führung des Sackes beim Aufstecken und wird nur im Störungsfall geöffnet. Der Andruckzylinder 49 drückt die Rollenleiste 29 gleichmäßig gegen den Riementrieb 26.
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In 3 ist der Aufsteckkopf 20 in einer Position dargestellt, in der die Saugerleiste 19 in die erste Schwenkposition verschwenkt ist, um einen neuen Sack 2 von dem Sackbündel 3 abzuheben. Dabei ergreifen die Sauger 33 der Saugerleiste 19 den Sack im Sackventilbereich. Gleichzeitig sind in der Position nach 3 die Aufsteckeinrichtung 5 bzw. deren Aufsteckteile 11 und 12 in verschwenkter, d.h. auseinander gefahrener Position dargestellt. Die Bewegungen der Aufsteckteile 11 und 12 und der Greifereinrichtung 4 mit der Saugerleiste 19 sind über den Koppelmechanismus 15 mechanisch zwangsgekoppelt, sodass sich bei einer Bewegung der Greifereinrichtung 4 automatisch auch die Aufsteckeinrichtung 5 bewegt. Die Bewegung wird über einen Antrieb 14 gesteuert, der hier als Kolben-Zylinder-Einheit ausgeführt ist, wodurch eine schnelle und präzise Bewegung auch in staubenden Umgebungen über lange Zeiträume hinweg möglich ist.
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Der Antrieb 14 greift hier direkt an dem Schwenkarm 37 der Greifereinrichtung 4 an, die das Drehmoment über die Schwenkachse 41 auf den Hebel 36 überträgt, der wiederum über den Drehpunkt 42 das Drehmoment auf den Hebel 39 und schließlich auf den Hebel 40 überträgt. Die derart gebildeten beiden Kniehebel 16 und 17 steuern den Bewegungsablauf der Greifereinrichtung 4 und der Aufsteckeinrichtung 5 derart, dass Kollisionen vermieden werden, während gleichzeitig eine im Wesentlichen maximale Arbeitsgeschwindigkeit und Betriebssicherheit erreicht wird. Das bedeutet hier, dass bei der Überführung von der in 3 dargestellten Position in die in 4 dargestellte Position zunächst die Saugerleiste mit hoher Geschwindigkeit nach oben verschwenkt wird, während die Schließgeschwindigkeit der Schwenkbewegung der beiden Aufsteckteile 11 und 12 über den gesamten Schwenkvorgang nahezu konstant bleibt, sodass die Gefahr einer Kollision zuverlässig vermieden wird.
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Gleichzeitig wird durch die zwangsgesteuerte mechanische Kopplung der beiden verschwenkbaren Komponenten, nämlich der Greifereinrichtung und der Aufsteckeinrichtung nur noch ein Antrieb 14 benötigt, wodurch ein erheblicher zusätzlicher Aufwand eingespart wird.
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Die Übertragung der Schwenkbewegung auf die Greifereinrichtung 4 erfolgt dabei durch den Hebel 40, der um den Drehpunkt 46 verschwenkt wird und dabei eine Bewegung der ersten Koppelstange 44 und der zweiten Koppelstange 45, sowie des Hebels 47 bewirkt. Durch die parallel zu dem Hebel 47 angeordnete zweite Koppelstange 45 wird eine Parallelogrammführung gebildet, die eine gleichbleibende Ausrichtung der Saugerleiste bewirkt, sodass sich bei der Bewegung die Lage des Sackventilbereiches 35 zur horizontalen Ausrichtung nicht ändert.
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Nach der Überführung von der in 3 dargestellten Position in die in 4 dargestellte Position wird das Sackventil durch den Schließvorgang der gewinkelten Bleche 22 und 23 der Sacköffnungseinrichtung 21 geöffnet, während der Sack sich nach unten zwischen der Rollenleiste und dem Riemenantrieb 26 erstreckt. Nach der Öffnung des Ventils wird der Riementrieb 26 aktiviert und der Sack in die Längsrichtung 13 auf einen Füllstutzen 27 einer Packmaschine bzw. Füllanlage 1 aufgeschossen.
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Die in den 5 und 6 dargestellten Zustände des Aufsteckkopfes 20 entsprechen grundsätzlich den in den 3 und 4 dargestellten Zuständen, wobei aber der Aufsteckkopf 20 auf die Verarbeitung von schmaleren Säcken 2 eingestellt ist.
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Um den zu überbrückenden Abstand von dem Ende der Aufsteckeinrichtung 5 zu dem Beginn des Füllstutzens auch bei schmaleren Säcken auf einem konstanten und möglichst kleinem Maß zu halten, wird die Aufsteckeinrichtung 5 in die Längsrichtung 13 verfahren. Dadurch ergibt eine Überführung von dem in 3 dargestellten Zustand durch Längsverschiebung den in 5 dargestellten Zustand.
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Gleichzeitig hat die Greifereinrichtung 4 ihre Lage ortsfest behalten, da die Auflagefläche 6 des Ablagetisches 7 ortsfest verbleibt. Die Koppelmechanik 15 erlaubt hier eine sehr komfortable und zuverlässige Betriebsweise des Aufsteckautomates 10, da die Aufsteckeinrichtung 5 gegenüber der Greifereinrichtung 4 auf der Gleitstange 18 verschiebbar gelagert ist. Durch die Koppelmechanik 15, die an der Gleitstange 18 angreift, wird sichergestellt, dass auch in der in 5 dargestellten Position für schmalere Säcke der Antrieb 14 zuverlässig koordinierte Schwenkbewegungen der Greifereinrichtung 4 und der Aufsteckaufrichtung 5 bewirkt.
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In 6 ist der Zustand mit geschlossener Aufsteckeinrichtung 5 dargestellt, in der ein Sackventil eines nicht dargestellten Sackes durch die Öffnungseinrichtung 21 geöffnet würde, sodass der Sack auf einen Füllstutzen aufgeschossen werden könnte.
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Bezugszeichenliste:
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- 1
- Packmaschine
- 2
- Ventilsack
- 3
- Sackbündel
- 4
- Greifereinrichtung
- 5
- Aufsteckeinrichtung
- 6
- Aufnahmefläche
- 7
- Ablagetisch
- 8
- 1. Schwenkposition
- 9
- 2. Schwenkposition
- 10
- Vorrichtung, Aufsteckautomat
- 11
- Aufsteckteil
- 12
- Aufsteckteil
- 13
- Längsrichtung
- 14
- Antrieb
- 15
- Koppelmechanismus
- 16
- Kniehebel
- 17
- Kniehebel
- 18
- Gleitstange
- 19
- Saugerleiste
- 20
- Aufsteckkopf
- 21
- Sacköffnungseinrichtung
- 22
- Gewinkeltes Blech
- 23
- Gewinkeltes Blech
- 24
- Beschleunigungseinrichtung
- 30
- Leersackmagazin
- 31
- Fach
- 32
- Gehäuse
- 33
- Sauger
- 34
- Sackbreite
- 35
- Sackventilbereich
- 36
- Hebel
- 37
- Schwenkarm
- 38
- Hebel
- 39
- Hebel
- 40
- Hebel
- 41
- Drehpunkt
- 42
- Drehpunkt
- 43
- Drehpunkt
- 44
- 1. Koppelstange
- 45
- 2. Koppelstange
- 46
- Drehpunkt
- 47
- Hebel
- 48
- Drehrichtung
- 70
- Austrageband
- 25
- Rollenleiste
- 26
- Riemenantrieb
- 27
- Füllstutzen
- 28
- Wartefläche
- 29
- Rollenleiste