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DE102007046765A1 - Steuerverfahren und System - Google Patents

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DE102007046765A1
DE102007046765A1 DE102007046765A DE102007046765A DE102007046765A1 DE 102007046765 A1 DE102007046765 A1 DE 102007046765A1 DE 102007046765 A DE102007046765 A DE 102007046765A DE 102007046765 A DE102007046765 A DE 102007046765A DE 102007046765 A1 DE102007046765 A1 DE 102007046765A1
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vehicle
control method
vehicles
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central station
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Gert Siegle
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Robert Bosch GmbH
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Robert Bosch GmbH
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    • G08G1/164Centralised systems, e.g. external to vehicles
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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    • B60W30/00Purposes of road vehicle drive control systems not related to the control of a particular sub-unit, e.g. of systems using conjoint control of vehicle sub-units
    • B60W30/14Adaptive cruise control
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  • Mechanical Engineering (AREA)
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Steuerverfahren zum Steuern einer Kommunikation vor einem ersten Fahrzeug (2, 3, 4) zu zumindest einem zweiten Fahrzeug (2, 3, 4), bei welchem das erste und das zumindest zweite Fahrzeug (2, 3, 4) mit einer satelliten-, mobilfunknetz- und kartengestützten Navigations- oder Ortungseinrichtung (4, 5, 6) und einer Zweiweg-Kommunikationseinrichtung (10, 11, 12) ausgerüstet sind, wobei das erste und das zumindest zweite Fahrzeug eine aktuelle Geschwindigkeitsinformation und eine aktuelle Positionsinformation senden und empfangen bzw. austauschen und der Minimalabstand zwischen den Fahrzeugen mit einem automatischen Abstandssystem (ACC) überwacht und geregelt wird.

Description

  • Technisches Gebiet
  • Die Erfindung betrifft ein Steuerverfahren zum Steuern einer Kommunikation von einem ersten Fahrzeug zu zumindest einem zweiten Fahrzeug.
  • Stand der Technik
  • Es sind moderne Fahrzeugfahrzustände vorgeschlagen und demonstriert worden, bei welchen sich Fahrzeuge vorzugsweise auf Autobahnen oder vergleichbaren, vorzugsweise kreuzungsfreien Straßen in einer Art Kolonnenfahrzustand nahezu gleichmäßig in auch geringem Abstand vorwärts bewegen und zwischen den Fahrzeugen einen geringen Abstand gegenseitig automatisch einstellen, berücksichtigen und aufrechterhalten. Solche Fahrzustände nennt man auch automatische Kolonnenfahrt, und sie werden auch „Platooning" genannt. Bei solchen Fahrzuständen ist eine Kommunikation zwischen den in der Kolonne befindlichen Fahrzeugen notwendig, damit diese sich über längere Strecken als Kolonne bewegen. In der Regel wird dies nur auf der rechten Fahrbahn erfolgen, doch bei Fahrbahnwechsel, in Baustellen und anderen unplanbaren Ereignissen wie dem Aus- oder Einscheren von einem oder mehreren Fahrzeugen aus bzw. in die Kolonne – müssen sich dazu etwa alle Fahrzeuge der Kolonne z. B. auf eine Geschwindigkeitsänderung oder auf ein neues Kolonnenmitglied einstellen können und ihren Fahrzustand – vorzugsweise also Abstand und Geschwindigkeit, entsprechend anpassen können.
  • Umgekehrt sollten vorteilhafter Weise Fahrzeuge, die nicht zur Kolonne gehören, diese nicht stören bzw. nicht selbst durch die Kolonne gestört oder beeinflusst werden.
  • Zu all diesen Abläufen ist eine drahtlose Kommunikation zwischen den Fahrzeugen notwendig.
  • Eine Kommunikation von einem ersten Fahrzeug zu einem zweiten Fahrzeug ist in der Regel (wie beispielsweise aus DE 197 30 792 A1 ) bekannt, wie beispielsweise per Funk oder per Mobiltelefon über eine oder gegebenenfalls auch zwei verschiedene Funk-Basisstationen. Im öffentlichen Straßenverkehr ist diese Art der Kommunikation bislang noch nicht zur Steuerung der Fahrzeuge in einer Fahrzeugkolonne in einem automatisierten Fahrzustand eingesetzt. Insbesondere sind besonders komplizierte Fahrzustände möglich, wenn eine Vielzahl von Fahrzeugen sich in dem Fahrzustand der Kolonnenfahrt befinden, Fahrzeuge aus der Kolonne ausscheren oder in die Kolonne eintreten möchten oder sich Fahrzeuge oder Kolonnen auf getrennten Spuren begegnen. In solchen Fahrzuständen kann eine unzuverlässige Kommunikation auch zu Unfällen führen, wenn plötzlich die Koordination zwischen den Fahrzeugen entfiele.
  • Darstellung der Erfindung, Aufgabe, Lösung, Vorteile
  • Es ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Steuerverfahren zum Steuern einer Kommunikation von einem ersten Fahrzeug zu zumindest einem zweiten Fahrzeug zu schaffen, mittels welchem die oben geschilderten Probleme beseitigt werden können.
  • Erfindungsgemäß wird die Aufgabe gelöst durch ein Steuerverfahren zum Steuern einer Kommunikation von einem ersten Fahrzeug zu zumindest einem zweiten Fahrzeug, bei welchem das erste und das zumindest zweite Fahrzeug mit einer satelliten- und kartengestützten Ortungs- und/oder Navigationseinrichtung und einer Zweiweg-Kommunikationseinrichtung ausgerüstet sind, wobei das erste und das zumindest zweite Fahrzeug in regelmäßigen zeitlichen Abständen oder Streckenabständen zumindest eine aktuelle Fahrtrichtungsposition und eine aktuelle Positionsinformation senden und/oder empfangen bzw. austauschen. Vorteilhaft kann auch eine Geschwindigkeitsinformation übermittelt oder ausgetauscht werden. Anstelle der Satellitenstützung ist auch eine Stützung durch Ortsinformationen aus einem zellularen Mobilfunknetz möglich.
  • Durch die Kombination von satellitengestützter Ortung und Kartennavigation mit Hilfe digitaler Karten, die mit Vorteil im Fahrzeug mitgeführt werden, aber auch in einer oder mehreren Zentralsstationen des Mobilfunknetzes genutzt werden könnten, kann in Verbindung mit bidirektionaler Kommunikation ein vorteilhaftes Steuerverfahren zu der notwendigen Kommunikation zwischen den Fahrzeugen jeweils einer Kolonne geschaffen werden. Dabei ist es zweckmäßig, wenn auch weitere Informationen oder Daten oder Signale eines Fahrzeuges übertragbar sind – insbesondere die Fahrtziele, womit insbesondere das Aus- und Einscheren in eine Kolonne vorausschauend berechenbar wird.
  • Weiterhin ist es vorteilhaft, wenn die Informationen, Daten oder Signale zwischen dem ersten und dem zumindest zweiten Fahrzeug direkt ausgetauscht werden und/oder an zumindest eine Zentralstation gesandt werden oder über diese ausgetauscht werden. Die Zentralstation kann dabei auch mit weiteren Zentralstationen in Verbindung stehen, die räumlich voneinander getrennt sein können.
  • Weiterhin ist es zweckmäßig, wenn während der Fahrt für zumindest eines – vorzugsweise aber jedes – Fahrzeugs der Kolonne eine satelliten- und kartengestützte Ortung bzw. -navigation erfolgt und dadurch eine dynamische Positionsinformation des Fahrzeuges abgeleitet wird.
  • Dabei ist es vorteilhaft, wenn die Positionsdaten und Daten zur Fahrzeuggeschwindigkeit von zumindest einem Fahrzeug oder von allen Fahrzeugen gesandt und/oder ausgetauscht werden.
  • Auch ist es vorteilhaft, wenn weitere fahrzeugspezifischen Daten oder fahrzustandsspezifische Daten von zumindest einem Fahrzeug oder von allen Fahrzeugen gesandt und/oder ausgetauscht werden. Diese können zur Verbesserung der Berechnungsgenauigkeit herangezogen werden oder auch anderweitig verwendbar sein.
  • Weiterhin ist es vorteilhaft, wenn die an die zumindest eine Zentralstation gesendeten Daten von der Zentralstation empfangen werden und ausgewertet werden, wobei die Zentralstation bei einem automatischen Fahrzustand zumindest die Geschwindigkeit des langsamsten Fahrzeugs an zumindest einzelne oder bevorzugt an alle in dem automatischen Fahrzustand jeweils einer Kolonne beteiligten Fahrzeuge sendet.
  • Darüber hinaus ist es vorteilhaft, wenn die zumindest eine Zentralstation zumindest bei einem automatischen Fahrzustand weitere fahrzeugspezifischen Daten oder fahrzustandsspezifische Daten an zumindest einzelne oder alle in dem automatischen Fahrzustand einer Kolonne beteiligten Fahrzeuge sendet.
  • Auch ist es zweckmäßig, wenn die Abstände zwischen zumindest zwei Fahrzeugen in einem automatischen Fahrzustand zusätzlich mittels Sensoren ermittelt werden und eine Steuerung des Abstands eines Fahrzeugs zum voranfahrenden mittels einer automatischen Fahrzeuggeschwindigkeits- und/oder -abstandssteuerung (ACC) durchgeführt wird.
  • Wiederum ist es vorteilhaft, wenn die Zweiweg-Kommunikation mittels der Zweiweg-Kommunikationseinrichtungen mittels GSM-, GPRS-, UMTS-, oder WLAN-Technologie bzw. mittels eines solchen Verfahrens erfolgt. Auch können andere kabellose Übertragungsverfahren und -technologien verwendbar sein.
  • Auch ist es vorteilhaft, wenn die Satelliten-Ortungseinrichtung neben einem Positionssignal auch zumindest ein Signal empfängt, welches die Integrität oder die Zuverlässigkeit des empfangenen Positionssignals und/oder der damit vorgenommenen Ortung repräsentiert.
  • Vorteilhafte Weiterbildungen sind in den Unteransprüchen beschrieben.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • Nachstehend wird die Erfindung auf der Grundlage eines Ausführungsbeispiels anhand der Zeichnungen näher erläutert. Es zeigt
  • 1 ein Diagramm zur Erläuterung des erfindungsgemäßen Verfahrens.
  • Bevorzugte Ausführung der Erfindung
  • Die 1 zeigt schematisch ein Diagramm 1, in welchem eine Kommunikation zwischen zumindest zwei oder mehr Fahrzeugen 2, 3, 4 unter Einschaltung von einer oder mehrerer Feststationseinrichtungen 13 und zumindest einer Zentralstation 14 dargestellt ist. Zur Steuerung und/oder zur Bestimmung der Position der Fahrzeuge ist weiterhin ein Satelliten- oder Mobilfunknetz-gestütztes Navigations- oder -ortungssystem 5, 6, 7 in zumindest einzelnen der Fahrzeuge 2, 3, 4 vorhanden, welche bei Satellitenstützung Signale 8 von zumindest drei Navigationssatelliten 9 empfangen. Die Navigations- oder -ortungssysteme 5, 6, 7 bestimmen mit Hilfe der Signale 8 und der mitgeführten oder in der bzw. den Zentralstationen vorhandenen digitalen Karten die Position der Fahrzeuge 2, 3, 4, so dass mit Stützung durch die Satelliten- oder Mobilfunksystem-Ortung die Position des Fahrzeugs zumindest im Wesentlichen ständig ermittelbar ist.
  • Darüber hinaus weisen zumindest einzelne Fahrzeuge eine Zweiweg-Kommunikationseinrichtung 10, 11, 12 auf, mittels welcher diese und weitere Daten bidirektional ausgetauscht werden können.
  • Die Zweiweg-Kommunikationseinrichtung 10, 11, 12 eines Fahrzeugs 2, 3, 4 kann so beispielsweise mit zumindest einer Zentralstation 14 beispielsweise über zumindest einzelne Funkstationen 13 kommunizieren und dieser zumindest einer Zentralstation 14 Daten senden 15 und/oder von dieser zumindest einen Zentralstation 14 Daten empfangen 16, also Daten austauschen.
  • Gemäß eines weiteren erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiels, kann die Zweiweg-Kommunikationseinrichtung 10, 11, 12 eines Fahrzeugs 2, 3, 4 auch beispielsweise mit einer Zweiweg-Kommunikationseinrichtung 10, 11, 12 eines anderen Fahrzeugs 2, 3, 4 kommunizieren und es kann von Fahrzeug zu Fahrzeug Daten senden 15 und/oder von Fahrzeug zu Fahrzeug Daten empfangen 16, also Daten austauschen.
  • Gemäß der Erfindung wird bei einem erfindungsgemäßen Steuerverfahren insbesondere zum Steuern einer Kommunikation vor einem ersten Fahrzeug zu zumindest einem zweiten Fahrzeug eine Kommunikation durchgeführt, bei welchem ein erstes Fahrzeug 2, 3, 4 und zumindest ein zweites Fahrzeug 2, 3, 4 mit einer solchen satelliten- oder mobilfunknetz- und kartengestützten Navigations- oder -ortungseinrichtung 5, 6, 7 und einer Zweiweg-Kommunikationseinrichtung 10, 11, 12 ausgerüstet sind. Dabei ermitteln die Fahrzeuge 2, 3, 4 anhand vorhandener Sensoren und/oder Fahrzeugdatenerfassungseinrichtungen die Fahrzeuggeschwindigkeit sowie die relativen Abstände zum jeweils voranfahrenden Fahrzeug und die jeweils aktuelle Position des Fahrzeugs.
  • Zur Steuerung einer Kommunikation zwischen Fahrzeugen und/oder zur Steuerung eines automatischen Fahrzustandes, wie beispielsweise eines Kolonnenfahrzustands, wird zumindest ein erstes Fahrzeug 2, 3, 4 und zumindest ein zweites Fahrzeug 2, 3, 4 Daten über eine aktuelle Geschwindigkeits- und/oder Fahrtrichtungsinformation und Daten über eine aktuelle Positionsinformation senden und/oder empfangen bzw. auszutauschen.
  • Dadurch können die Fahrzeuge ihre jeweilige Position, Fahrtrichtung und Geschwindigkeit senden und/oder entsprechende Daten von anderen Fahrzeugen empfangen. Darüber hinaus können auch weitere Informationen eines Fahrzeuges gesendet und/oder empfangen werden, wie beispielsweise eine Fahrbahnzustandsinformation, wie beispielsweise eine Bremsinformation über eine Bremsung, ein Signal eines Regensensors, Warnsignale, wie beispielsweise bei einem Unterschreiten eines vorgebbaren Sicherheitsabstandes, Signale von Einrichtungen zur Warnung beim Verlassen von Fahrspuren, eine Verkehrsinformation, eine Kraftstoffverbrauchsinformation, eine Identifikationsinformation des Fahrzeuges, wie Fahrzeugidentifikationsnummer, Zulassungsnummer, Kennzeichen, etc. Auch können so genannte Verkehrsflussdaten übertragbar sein, die beispielsweise für Verkehrsfunkdienste verwendet werden können zur Information von Dritten, die solche Verkehrsfunkdaten empfangen können. Dabei können solche Daten, soweit sie einen Kolonnenfahrzustand betreffen, gegebenenfalls auch lediglich an die in der Kolonne beteiligten Fahrzeuge weitergeleitet werden – gegebenenfalls aber auch an andere Fahrzeuge oder Empfänger.
  • Gemäß eines erfindungsgemäßen Gedankens können die obigen Daten oder Informationen von dem ersten Fahrzeug 2, 3, 4 und von dem zumindest einen zweiten Fahrzeug 2, 3, 4 mittels der Zweiweg-Kommunikationseinrichtungen an zumindest eine Zentralstation 14 gesandt werden und/oder über diese Zentralstation auch ausgetauscht werden.
  • Dazu ist es vorteilhaft, wenn die Zweiweg-Kommunikation mittels der Zweiweg-Kommunikationseinrichtungen 10, 11, 12 mittels GSM-, GPRS-, UMTS-, oder WLAN-Verfahren oder -Technologie erfolgt. Auch können andere Kommunikationsverfahren und -technologien verwendet werden, die hier jedoch nicht im Einzelnen beschrieben werden. Vorteilhaft erscheint jedoch, dass die Zweiweg-Kommunikation auf einer kabellosen Übertragungstechnologie, wie beispielsweise einer Funktechnologie beruht, da die Fahrzeuge typischer Weide mobil sind.
  • Gemäß eines weiteren erfindungsgemäßen Gedankens können die obigen Daten oder Informationen zwischen dem ersten Fahrzeug 2, 3, 4 und dem zumindest einen zweiten Fahrzeug 2, 3, 4 auch direkt und ohne Einschaltung einer Basisstation oder einer Zentralstation ausgetauscht werden. Dazu können dann gegenüber den oben genannten Funktechniken modifizierte Geräte erforderlich sein in so genannter Peer-to-Peer-Technik, die hier aber nicht im einzelnen weiter beschrieben wird. In diesem Falle erfolgt die Koordinierung innerhalb der Kolonne autonom und die funktionelle Aufgabe einer Zentralstation – insbesondere die Zusammenstellung, die Erweiterung und Änderung von Kolonnen – sind durch einen Rechner oder die Rechner in den Fahrzeugen innerhalb einer Kolonne selbst durchzuführen.
  • Zur Verbesserung der Positionsermittlung eines Fahrzeugs 2, 3, 4 oder der Fahrzeuge 2, 3, 4 während der Fahrt kann die Satelliten- oder Mobilfunkortung mit Vorteil durch eine Koppelortung auf Basis der mitgeführten Karten ergänzt werden, wodurch zweckmäßiger Weise eine dynamische Positionsinformation eines Fahrzeuges erzeugt wird, die hinsichtlich der reinen Satellitennavigation bzw. -ortung z. B. in Tunneln oder engen Straßenschluchten im Ergebnis genauer sein kann.
  • Im Falle, dass die von den Fahrzeugen 2, 3, 4 gesandten Daten 15 an eine Zentralstation 14 gesendet werden, ist es vorteilhaft, wenn die an die zumindest eine Zentralstation 14 gesendeten Daten von der Zentralstation 14 empfangen werden und ausgewertet werden. Daraufhin kann die Zentralstation 14 relevante Informationen beispielsweise bei einem automatischen Fahrzustand wie dem Kolonnenfahrzustand, wie etwa Information zu Änderungen der Kolonne oder der Geschwindigkeit des langsamsten Fahrzeugs 2, 3, 4 oder auch von anderen ausgewählten Daten von allen Fahrzeugen 2, 3, 4 an zumindest einzelne oder an ausgewählte oder an alle in dem automatischen Fahrzustand beteiligten Fahrzeuge 2, 3, 4 senden. Das erleichtert ggf. den in der Kolonne beteiligten oder eingebundenen Fahrzeugen die Anpassung der Fahrgeschwindigkeit an die Minimalgeschwindigkeit und/oder an die Position relativ zu den anderen beteiligten Fahrzeugen. Auch kann die zumindest eine Zentralstation 14 zumindest bei einem automatischen Fahrzustand weitere fahrzeugspezifischen Daten und/oder fahrzustandsspezifische Daten oder sonstige Daten oder Signale an zumindest einzelne oder alle in dem automatischen Fahrzustand beteiligten Fahrzeuge 2, 3, 4 senden.
  • Die Kommunikation zwischen zumindest einzelnen Fahrzeugen 2, 3, 4 und/oder mit einer Zentralstation 14 kann vorteilhaft zeitgesteuert erfolgen, wobei beispielsweise eine ortsfeste Zentralstation per GSM-, GPRS-, UMTS- oder WLAN-Verfahren Daten empfängt oder von den Kommunikationseinrichtungen zumindest einzelner Fahrzeuge abruft.
  • Für den Fall, dass ein Kolonnenfahrzustand automatisch gesteuert wird, bei welchem mehrere Fahrzeuge 2, 3, 4 beteiligt sind, ist es besonders vorteilhaft, wenn zumindest einige oder auch alle dieser Fahrzeuge eine sogenannte Abstandswarnung und Fahrgeschwindigkeits- und/oder Abstandssteuerungseinrichtung (ACC) aufweisen, mittels welcher ein Abstand zwischen einem Fahrzeug 2, 3, 4 und einem vorausfahrenden Fahrzeug auch in einem automatischen Fahrzustand mittels Sensoren ermittelt werden kann und falls ein sich reduzierender Abstand zum voranfahrenden Fahrzeug detektiert wird und so auch eine Verlangsamung der Fahrgeschwindigkeit des Fahrzeugs, wie auch eine Bremsung, automatisch angesteuert wird. Auch kann bei einer Erhöhung des Abstandes eine Erhöhung der Fahrgeschwindigkeit angesteuert werden. In einem automatischen Kolonnenfahrzustand kann somit auch vorteilhaft mittels einer solchen Fahrgeschwindigkeits und/oder Abstandssteuerungseinrichtung (ACC) eine Steuerung des Abstandes zwischen zumindest zwei Fahrzeugen 2, 3, 4 durchgeführt werden.
  • Gemäß eines weiteren Erfindungsgedankens, ist es zweckmäßig, wenn die Satellitennavigationssatelliten neben einem Positionssignal auch ein Zuverlässigkeitssignal erzeugen und aussenden hinsichtlich der Zuverlässigkeit des ausgesendeten Positionssignals. Das verbessert die Sicherheit der mit Hilfe diese Positionssignals ermittelten Ortung und erlaubt insbesondere eine Warnung und/oder eine Beendigung des Kolonnenfahrens, wenn die Aussendung der Satellitensignale aus irgend welchen Gründen nicht mehr erfolgen sollte. Dabei kann ein solches Zuverlässigkeitssignal 17 in unterschiedlichen Stufen die Zuverlässigkeit der Positionsinformation repräsentieren. Im Falle, dass die Steuereinheit der Satellitennavigation oder -ortung des jeweiligen Fahrzeuges ein solches Signal erhält, welches eine eingeschränkte Zuverlässigkeit repräsentiert, kann eine Warnung an den Fahrer des Fahrzeuges ausgegeben werden, so dass er über eine eingeschränkte Steuerung des Kolonnenfahrzustands informiert ist und sich darauf einstellt, dass die Steuerung der Kolonne beispielsweise auch abgebrochen werden kann und er die volle Kontrolle des Fahrzeuges wieder übernehmen muss oder er mit erhöhter Aufmerksamkeit dem weiteren Fahrbetrieb folgt. Auch können Notfahrstrategien eingeleitet werden, wie beispielsweise eine Steuerung mit eingeschränkter Funktionalität oder auch eine Notbremsung.
  • Wenn ein Kolonnenfahrzustand bereits besteht und sich ein Fahrzeug der Kolonne anschließen möchte, kann dies erfindungsgemäß und beispielsweise durch eine diesbezügliche Anmeldung und ggf. Akzeptierung geschehen, so dass das Fahrzeug sich in die Kolonne einreihen kann, wobei die anderen Kolonnenteilnehmer per Datenübertragung darüber informiert werden oder werden können, dass sich ein Fahrzeug der Kolonne anschließen will oder angeschlossen oder eingereiht hat. Wenn sich ein Fahrzeug ohne die vorgesehenen Einrichtungen zum Datenaustausch in die Kolonne einreiht, kann die Kolonne dennoch bestehen bleiben, wobei die Abstände zwischen den Fahrzeugen sich mit Hilfe einer Fahrgeschwindigkeits- und/oder Abstandssteuerungseinrichtung (ACC) neu einstellen, so dass automatisch mit berücksichtigt wird, dass ein weiteres Fahrzeug eingereiht ist, welches nicht am Datenaustausch teilnimmt. Das bedeutet dann, dass der bei normalem Straßenverkehr ohne automatisierte Kolonnenfahrt vorgesehene bzw. vorgeschriebene Mindestabstand in Abhängigkeit von der Geschwindigkeit einzustellen und einzuhalten ist (d. h. „halber Tachoabstand" oder ggf. auch „viertel Tachoabstand", d. h. der Abstand in Metern soll wenigstens die Hälfte oder ggf. auch weniger, z. B. nur ein Viertel des Zahlenwerts der in km/h gemessenen Geschwindigkeit betragen).
  • Bei Koordination der Kolonne nicht durch eine Zentralstation, sondern durch die Rechner innerhalb der Kolonne, arbeitet mit Vorteil einer der Rechner der Kolonne – vorzugsweise der im vordersten Fahrzeug – automatisch als „Master" und die weiteren Rechner nachgeschaltet als „Slaves". Scheidet das vorderste Fahrzeug aus der Kolonne aus, übernimmt das nächste Fahrzeug die Masterfunktion.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 19730792 A1 [0005]

Claims (11)

  1. Steuerverfahren zum Steuern einer Kommunikation vor einem ersten Fahrzeug (2, 3, 4) zu zumindest einem zweiten Fahrzeug (2, 3, 4), bei welchem das erste und das zumindest zweite Fahrzeug (2, 3, 4) mit einer satelliten- oder mobilfunk- und kartengestützten Navigations- oder Ortungseinrichtung (5, 6, 7) und einer Zweiweg-Kommunikationseinrichtung (10, 11, 12) ausgerüstet sind, wobei das erste und das zumindest zweite Fahrzeug (2, 3, 4) zumindest ihre aktuelle Positions- und Fahrtrichtungsinformation senden (15) und/oder empfangen (16) bzw. austauschen.
  2. Steuerverfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass weitere Informationen eines Fahrzeuges (2, 3, 4), wie insbesondere eine Fahrzeuggeschwindigkeit, eine gemeinsame Fahrtrichtung und/oder eine gemeinsame Fahrtroute über die nächste Abfahrt hinaus und/oder andere Informationen übertragbar sind.
  3. Steuerverfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Informationen zwischen dem ersten und dem zumindest zweiten Fahrzeug (2, 3, 4) direkt ausgetauscht werden und/oder an zumindest eine Zentralstation (14) gesandt werden oder über diese ausgetauscht werden.
  4. Steuerverfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass während der Fahrt vorzugsweise fortlaufend eine satelliten-, oder mobilfunk- und kartengestützte Navigation und/oder -ortung durchgeführt wird und dadurch eine dynamische Positionsinformation des Fahrzeuges (2, 3, 4) abgeleitet wird.
  5. Steuerverfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Positionsangaben und Angaben zur Fahrtrichtung und Daten zur Fahrzeuggeschwindigkeit von zumindest einem Fahrzeug (2, 3, 4) oder von allen Fahrzeugen (2, 3, 4) in sich wiederholenden zeitlichen Abständen gesandt oder ausgetauscht werden.
  6. Steuerverfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass weitere fahrzeugspezifischen Daten oder fahrzustandsspezifische Daten von zumindest einem Fahrzeug (2, 3, 4) oder von allen Fahrzeugen (2, 3, 4) in sich wiederholenden zeitlichen Abständen gesandt oder ausgetauscht werden.
  7. Steuerverfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die an die zumindest eine Zentralstation (14) gesendeten Daten von der Zentralstation (14) empfangen werden und ausgewertet werden, wobei die Zentralstation (14) bei einem automatischen Fahrzustand zumindest die Geschwindigkeit des langsamsten Fahrzeugs an zumindest einzelne oder alle in dem automatischen Fahrzustand beteiligten Fahrzeuge in sich wiederholenden zeitlichen Abständen sendet.
  8. Steuerverfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die zumindest eine Zentralstation (14) zumindest bei einem automatischen Fahrzustand weitere fahrzeugspezifischen Daten oder fahrzustandsspezifische Daten an zumindest einzelne oder alle in dem. automatischen Fahrzustand beteiligten Fahrzeuge (2, 3, 4) sendet.
  9. Steuerverfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Abstände zwischen zumindest zwei Fahrzeugen (2, 3, 4) in einem automatischen Fahrzustand mittels Sensoren ermittelt werden und eine Steuerung des Abstands zum jeweils voranfahrenden Fahrzeug mittels einer automatischen Fahrzeug-Abstandssteuerung (ACC) durchgeführt wird.
  10. Steuerverfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Zweiweg-Kommunikation mittels der Zweiweg-Kommunikationseinrichtungen (10, 11, 12) mittels GSM-, GPRS-, UMTS-, oder WLAN-Technologie erfolgt.
  11. Steuerverfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass bei Ortung mit Hilfe einer satellitengestützten Navigations- oder -ortungseinrichtung (4, 5, 6) neben einem Positionssignal auch zumindest ein Signal (17) empfangen wird, welches die Integrität oder die Zuverlässigkeit des empfangenen Positionssignals repräsentiert.
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