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DE102007046632A1 - Gebogener Ohrschmuck enthaltend audio-elektronisches Material - Google Patents

Gebogener Ohrschmuck enthaltend audio-elektronisches Material Download PDF

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DE102007046632A1
DE102007046632A1 DE102007046632A DE102007046632A DE102007046632A1 DE 102007046632 A1 DE102007046632 A1 DE 102007046632A1 DE 102007046632 A DE102007046632 A DE 102007046632A DE 102007046632 A DE102007046632 A DE 102007046632A DE 102007046632 A1 DE102007046632 A1 DE 102007046632A1
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Fritz E.W. Dr. Hieber
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Woderline A & C Establishment
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    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
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    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
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Abstract

Die Erfindung betrifft einen gebogenen Ohrschmuck mit mindestens zwei Enden, wobei im Inneren des Schmuckkörpers zumindest teilweise ein audio-elektronisches Material wie ein Lautsprecher oder ein Hörgerät enthalten ist. Weiterhin betrifft die vorliegende Erfindung die Verwendung des gebogenen Ohrschmucks zum Empfang oder Umwandlung eines elektroakustischen Signals. Der gebogene Ohrschmuck ist eine Alternative, die insbesondere optisch ansprechend ist, zu beispielsweise herkömmlichen Ohrstöpseln, Kopfhörern oder sonstigen Geräten, mit denen beispielsweise ein Lautsprecher am Ohr oder in Ohrnähe angebracht werden kann.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen gebogenen Ohrschmuck mit mindestens zwei Enden, wobei im Inneren des Schmuckkörpers zumindest teilweise ein audio-elektronisches Material wie ein Lautsprecher oder ein Hörgerät enthalten ist. Weiterhin betrifft die vorliegende Erfindung die Verwendung des gebogenen Ohrschmucks zum Empfang oder Umwandlung eines elektroakustischen Signals. Der gebogene Ohrschmuck ist eine Alternative, die insbesondere optisch ansprechend ist, zu beispielsweise herkömmlichen Ohrstöpseln, Kopfhörern oder sonstigen Geräten, mit denen beispielsweise ein Lautsprecher am Ohr oder in Ohrnähe angebracht werden kann.
  • Ohrschmuck wurde vermutlich bereits von unseren Vorfahren vor mehreren tausenden von Jahren benutzt, häufig standen dabei ästhetische Gründe im Vordergrund. In jüngerer Vergangenheit wurde Ohrschmuck auch im Zusammenhang mit der Behandlung von Krankheiten eingesetzt. So beschreibt beispielsweise EP-A 0 553 365 einen Ohrschmuck zur Stimulation von an der Ohrmuschel vorhandenen Akupunkturpunkten beziehungsweise Akupunkturlinien. Der Ohrschmuck ist ein etwa kreisringförmig gebogenes offenes Schmuckstück beliebiger Form, dessen eine Stirnseite zum Einhängen in die Ohrmuschelgrube bestimmt ist, während sich das andere Ende an der Ohrmuschelhinterwand abstützt, wobei das Schmuckstück aus elektrischen Strom leitendem Material gebildet ist und die Stirnflächen aus Materialien gebildet sind, die entsprechend der elektrochemischen Spannungsreihe ein gegenseitiges Potenzial aufweisen. Der Schmuckkörper des Ohrschmucks ist dabei aus Gussbronze mit einem an einem Ende eingegossenen Endstück aus Eisen.
  • Der in EP-A 0 553 365 beschriebene Ohrschmuck enthält jedoch kein audio-elektronisches Material wie Lautsprecher oder Hörgeräte. Beispielsweise wird bei tragbaren CD-Playern der Lautsprecher in einen separaten Kopfhörer oder einen so genannten Ohrstöpsel einge baut, die wiederum über Kabel mit dem tragbaren CD-Player verbunden sind. Auch ist beispielsweise aus im Fernsehen ausgestrahlten Nachrichtensendungen bekannt, dass Interviewpartner einen Lautsprecher beziehungsweise Ohrstöpsel im Ohr haben, der in aller Regel über ein Kabel an ein elektrisches Gerät angebunden ist. Auf diese Weise können beispielsweise Interviews über eine größere Distanz geführt werden oder ein Übersetzer ist zwischengeschaltet. Nachteilig an diesen Kopfhörern ist in aller Regel, dass sie ästhetisch wenig vorteilhaft gestaltet sind und für einen Dritten sehr auffällig sind.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Apparat bereitzustellen, mit dem ein audio-elektronisches Material wie beispielsweise ein Lautsprecher oder ein Hörgerät in ein Ohr, vorzugsweise die Ohrmuschel, eingeführt beziehungsweise angebracht werden kann. Dies soll dabei möglichst unauffällig und/oder ästhetisch geschehen, wobei sich die Unauffälligkeit auf die Verwendung des audio-elektronischen Materials bezieht.
  • Gelöst wird die erfindungsgemäße Aufgabe durch einen gebogenen Ohrschmuck mit mindestens zwei Enden umfassend i) einen Schmuckkörper, wobei der Schmuckkörper im Inneren zumindest teilweise hohl ist, und ii) ein audio-elektronisches Material, das zumindest teilweise im Inneren des Schmuckkörpers enthalten ist.
  • Ein wesentlicher Vorteil der vorliegenden Erfindung ist darin zu sehen, dass durch die Verwendung eines gebogenen Ohrschmucks, dessen Schmuckkörper im Inneren zumindest teilweise hohl ist, ein audio-elektronisches Material, wie ein Lautsprecher, geschickt, unauffällig, ästhetisch und/oder modisch in ein menschliches Ohr, insbesondere in die Ohrmuschelgrube, und somit genau vor den Gehörgang eingebracht werden kann. Dieser Vorteil ist umso ausgeprägter, sofern das verwendete audio-elektronische Material drahtlos, also ohne ein Verbindungskabel beispielsweise zur Übertragung eines akustischen Signales, eingesetzt wird. Der erfindungsgemäße Gegenstand kann deshalb als unauffällig bezeichnet werden, da beim Erblicken des gebogenen Ohrschmucks für einen Betrachter nicht das audio-elektronische Material erkannt wird beziehungsweise im Vordergrund steht, sondern der ästhetische Charakter des Schmuckstücks. Der gebogene Ohrschmuck beziehungsweise der Schmuckkörper selber können hingegen sehr wohl auffällig sein.
  • Ein weiterer Vorteil ist auch darin zu sehen, dass das audio-elektronische Material Bestandteil eines Mobiltelefons (Handy) sein kann. Dadurch wird der menschliche Kopf vor Elektrosmog geschützt, da beim Benutzen beziehungsweise Abhören des Mobiltelefons nicht mehr das komplette Gerät ans Ohr gehalten werden muss.
  • Der ästhetische und/oder modische Effekt des erfindungsgemäßen Ohrschmucks kommt insbesondere bei Endverbrauchern zum Tragen, die die auffällige, unästhetische oder unvorteilhafte Ausgestaltung von Kopfhörern oder sonstigen verdrahteten Ohrstöpseln als ungeschickt, instabil und/oder unpraktisch empfinden. Der erfindungsgemäße Ohrschmuck ist somit eine attraktive Alternative für Apparate, die zum Empfang und/oder zur Umwandlung von beispielsweise einem elektroakustischen Signal geeignet sind. Dabei kann es sich um eine private oder berufliche Anwendung handeln, beispielsweise bei Sängern, Schauspielern, Sekretärinnen, Fernsehansagern, Reportern und ähnlichen Berufen, wobei die vorgenannten Anwender selbstverständlich nicht an das jeweils aufgeführte Geschlecht (männlich oder weiblich) gebunden sind.
  • Vorzugsweise wird der erfindungsgemäße Ohrschmuck zum Empfang oder zur Umwandlung eines elektroakustischen Signals verwendet, insbesondere bei Fernseh- oder Hörfunkübertragungen, bei Reportagen, im Mobiltelefonbereich (Handy-Branche), bei Sängern oder Gesangsaufführungen oder bei Sekretariatsarbeiten.
  • Ein weiterer Vorteil der vorliegenden Erfindung kommt durch die gebogene Form des Ohrschmucks mit mindestens zwei Enden zum Tragen, wodurch der erfindungsgemäße Ohrschmuck sich stabil und/oder rutschsicher in das menschliche Ohr, insbesondere die Ohrmuschel beziehungsweise Ohrmuschelgrube, einführen lässt oder eingehängt werden kann. Die Stabilität kann weiter erhöht werden, wenn der erfindungsgemäße Ohrschmuck so ausgestaltet ist, dass auch ein zweites Ende des Ohrschmucks an das Ohr, beispielsweise die Hinterwand der Ohrmuschel, aufliegt (anhaftet) oder diese berührt, wenn der Ohrschmuck getragen wird. Ein weiterer Vorteil des erfindungsgemäßen Ohrschmucks ist darin zu sehen, dass aufgrund des zumindest teilweise hohlen Schmuckkörpers das Gesamtgewicht des erfindungsgemäßen Ohrschmucks relativ niedrig gehalten werden kann. Je nach verwendetem Ausgangsmaterial kann ein insgesamt sehr leichtgewichtiger erfindungsgemäßer Ohrschmuck hergestellt werden.
  • Der erfindungsgemäß gebogene Ohrschmuck umfasst einen Schmuckkörper sowie ein audio-elektronisches Material, das zumindest teilweise im Inneren des Schmuckkörpers enthalten ist. Im Rahmen der vorliegenden Erfindung eignen sich als Ohrschmuck prinzipiell alle Gegenstände, die mindestens zwei Enden aufweisen und die gebogen sind, wobei die Geometrie (Form) des Ohrschmucks so ausgebildet ist, dass der Schmuckkörper in die Ohrmuschel, insbesondere die Ohrmuschelgrube, eingehängt werden kann, wobei das Teilstück des Schmuckkörpers, das in seinem Inneren das audio-elektronische Material ganz oder zumindest teilweise enthält, die Ohrmuschel berührt beziehungsweise auf dieser auf liegt. Vorzugsweise handelt es sich dabei um eine menschliche Ohrmuschel, der gebogene Ohrschmuck kann aber auch so ausgestaltet sein, dass er in das Ohr eines Tieres eingehängt werden kann. Wie vorstehend bereits ausgeführt, ist es nicht zwingend erforderlich, dass die Geometrie (Form) des Ohrschmucks so ausgebildet ist, dass auch das zweite Ende des Ohrschmucks an das Ohr, beispielsweise die Hinterwand der Ohrmuschel, aufliegt (anhaftet) oder diese berührt, wenn der Ohrschmuck getragen wird.
  • In 1 ist beispielhaft eine bevorzugte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung dargestellt. 1 zeigt einen gebogenen Ohrschmuck mit zwei Enden und einem Schmuckkörper (1), wobei der gebogene Ohrschmuck beziehungsweise der Schmuckkörper (1) kreolenförmig ist. Das audio-elektronische Material (5) befindet sich in der vorliegenden Ausführungsform nur teilweise im Inneren des Schmuckkörpers (1). Dabei ist das Teilstück des audio-elektronischen Materials (5), das sich im Inneren des Schmuckkörpers (1) befindet, durch die schraffierte Fläche mit abschließender gestrichelter Linie gekennzeichnet. Der erfindungsgemäße gebogene Ohrschmuck kann aber auch derart ausgestaltet sein, dass sich das audio-elektronische Material ganz (vollständig) im Inneren des Schmuckkörpers (1) befindet beziehungsweise darin enthalten ist. In 1 ist zudem eine Ausführungsform dargestellt, die am zweiten Ende ein Endstück aufweist. Dieses Endstück ist jedoch optional, gegebenenfalls kann das zweite Ende des gebogenen Ohrschmucks auch vom Schmuckkörper (1) selber ausgebildet werden. Die in 1 dargestellte Ausführungsform ist dazu geeignet, dass das Ende mit dem Endstück (7) ebenfalls an das Ohr, insbesondere die Ohrmuschelhinterwand, anliegt (anhaftet) beziehungsweise berührt. Eine solche Ausführungsform zeichnet sich durch eine verbesserte Haftfähigkeit gegenüber denjenigen Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Ohrschmuckes aus, bei denen das zweite Ende nicht mit dem Ohr in Berührung kommt.
  • Die Form des gebogenen Ohrschmuckes beziehungsweise des Schmuckkörpers kann beliebig ausgestaltet sein, beispielsweise kreisförmig, kreolenförmig, gewellt, dreieckig, viereckig, schlangenförmig etc., vorausgesetzt, der gebogene Ohrschmuck weist mindestens zwei Enden auf. Vorzugsweise ist der gebogene Ohrschmuck kreolenförmig, wobei der Durchmesser des Formkörpers in einzelnen Bereichen des Ohrschmucks, insbesondere im Schmuckkörper, variieren kann. Gegebenenfalls kann der gebogene Ohrschmuck auch eine Geometrie (Form) mit drei oder mehr Enden aufweisen. Beispielsweise können zwei oder mehrere dieser Enden in die Ohrmuschel eingehängt werden, wobei mindestens eines dieser Enden jedoch (im Inneren des jeweiligen Schmuckkörperteilstücks) ein audio-elektronisches Material ganz oder teilweise enthalten muss. Sofern die Geometrie des Ohrschmucks so angeordnet ist, dass mehrere Enden in die Ohrmuschel eingehängt werden, enthält vorzugsweise nur eines dieser Enden ganz oder teilweise ein audio-elektronisches Material. Gegebenenfalls können auch zwei oder mehr Enden des Ohrschmucks geometrisch so geformt werden, dass sie beispielsweise an die Hinterohrmuschelwand anhaften beziehungsweise diese berühren.
  • Der Schmuckkörper kann aus jedem beliebigen Material gefertigt sein, beispielsweise aus Gussbronze, wie in EP-A 0 553 365 beschrieben, aus Silber oder aus silberhaltigen Materialien. Weiterhin kann der Schmuckkörper auch aus jedem beliebigen Kunststoff (Plastik), vorzugsweise aus Plexiglas, hergestellt werden. Gegebenenfalls kann der Schmuckkörper auch vergoldet sein. Vorzugsweise enthält der Schmuckkörper Silber oder ist aus Kunststoff hergestellt, insbesondere ist der Schmuckkörper vollständig oder zum größten Teil aus Silber hergestellt. Weiterhin ist es bevorzugt, den Schmuckkörper, insbesondere den Silber enthaltenden Schmuckkörper, zu vergolden, insbesondere zu hauchvergolden.
  • Unter einem audio-elektronischen Material werden prinzipiell alle audio-elektronischen Gegenstände verstanden wie beispielsweise Lautsprecher, elektronische Chips, MP3-Player, Hörgeräte und sonstige elektronische Gegenstände (Teile) der mobilen Funkindustrie. Der Fachmann versteht unter einem audio-elektronischen Material insbesondere einen elektroakustischen Wandler, also ein Gerät beziehungsweise Gegenstand, der zum Empfang und/oder zur Umwandlung eines elektroakustischen Signales geeignet ist. Bevorzugte audio-elektronische Materialien sind ein Lautsprecher, ein elektronischer Chip, ein MP3-Player, ein Empfänger oder ein Hörgerät, insbesondere ein Lautsprecher. Weiterhin werden vorzugsweise audio-elektronische Materialien eingesetzt, die drahtlos verwendet werden können, also ohne einen Kabelanschluss zu beispielsweise einem tragbaren CD-Player oder einem Mobiltelefon und dergleichen.
  • Der gebogene Ohrschmuck ist derart ausgestaltet, dass der Schmuckkörper im Inneren zumindest teilweise hohl ist. Vorzugsweise ist der Schmuckkörper im Inneren vollständig hohl. In diesem hohlen Inneren des Schmuckkörpers ist das audio-elektronische Material (zumindest teilweise) eingeführt oder enthalten. Die Form beziehungsweise Abmessungen des inneren Hohlraumes des Schmuckkörpers kann an die Form von Teilen oder des gesamten audio-elektronischen Materials angepasst sein. Weiterhin ist es denkbar, dass der Hohlraum im Inneren des Schmuckkörpers unterschiedliche Durchmesser aufweist. Vorzugsweise ist der gebogene Ohrschmuck derart ausgestaltet, dass das audio-elektronische Material in einem der Enden des gebogenen Ohrschmucks ganz oder teilweise enthalten ist. Vorzugsweise wird der Schmuckkörper des gebogenen Ohrschmucks derart in die Ohrmuschel, insbesondere die Ohrmuschelgrube, eingehängt, dass das audio-elektronische Material ganz oder teilweise in dem Teilstück des Schmuckkörpers enthalten ist, das die Ohrmuschel berührt. Das oder die Enden des Schmuckkörpers können offen oder geschlossen sein. Vorzugsweise sind die Enden zumindest teilweise abgerundet, insbesondere vollständig abgerundet. Sofern das audio-elektronische Material nur teilweise im Inneren des Schmuckkörpers enthalten ist, ist vorzugsweise das nicht im Schmuckkörper enthaltene Teilstück des audio-elektronischen Materials zumindest teilweise abgerundet (siehe 1; in 1 ist das Teilstück des audio-elektronischen Materials (5), das sich im Inneren des Schmuckkörpers (1) befindet, durch die schraffierte Fläche mit abschließender gestrichelter Linie gekennzeichnet).
  • In einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung enthält der gebogene Ohrschmuck an mindestens einem der Enden ein Endstück. Vorzugsweise ist das Endstück aus Gold, insbesondere aus Feingold. Gegebenenfalls kann das Endstück aber auch aus einem anderen Material, beispielsweise Bernstein, oder einem goldhaltigen Material hergestellt werden. Ausführungsformen mit einem Endstück werden vorzugsweise dann verwendet, wenn der gebogene Ohrschmuck mit mindestens zwei Enden das Ohr berühren oder daran haften soll. In 1 ist eine solche Ausführungsform mit einem zweiten Endstück (7) dargestellt, wobei das Endstück (7) vorzugsweise an der Hinterwand der Ohrmuschel aufliegt (anhaftet) beziehungsweise diese berührt.
  • In einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung umfasst der gebogene Ohrschmuck zusätzlich einen Duftkörper. Der Duftkörper kann sich sowohl im Inneren des Schmuckkörpers des gebogenen Ohrschmucks als auch auf der (äußeren) Oberfläche des gebogenen Ohrschmucks befinden. Vorzugsweise ist der Duftkörper wieder entfernbar beziehungsweise wiederauffüllbar. Der Begriff „Duftkörper" umfasst sowohl eine oder mehrere duftende Substanzen, beispielsweise ein Parfüm oder ein Eau de Toilette, als auch einen Körper beziehungsweise Behältnis, in den die duftende Substanz eingefüllt wird. Diese Ausführungsform hat den Vorteil, dass die duftende Substanz nicht direkt auf die menschliche Haut aufgebracht werden muss und somit allergische Reaktionen vermieden werden können. Der Körper (Behältnis) des Duftkörpers kann aus dem gleichen Material angefertigt sein wie der Schmuckkörper des gebogenen Ohrschmucks. Der Körper kann beispielsweise auf der Oberfläche des Schmuckkörpers des gebogenen Ohrschmucks in Bereichen angebracht werden, die beim Tragen des gebogenen Ohrschmucks für einen Dritten nicht oder nur schwer sichtbar sind, also in Bereichen hinter dem Ohr.
  • Verfahren zur Herstellung des erfindungsgemäßen Ohrschmucks sind dem Fachmann bekannt. Beispielsweise kann der Schmuckkörper des gebogenen Ohrschmucks von einem Goldschmied hergestellt werden, und das audio-elektronische Material kann in den fertigen Schmuckkörper eingeführt oder eingegossen werden. Vorzugsweise werden bei der Herstellung des erfindungsgemäßen Ohrschmucks nickelfreie Materialien verwendet.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - EP 0553365 A [0002, 0003, 0014]

Claims (11)

  1. Gebogener Ohrschmuck mit mindestens zwei Enden umfassend i) einen Schmuckkörper, wobei der Schmuckkörper im Inneren zumindest teilweise hohl ist, und ii) ein audio-elektronisches Material, das zumindest teilweise im Inneren des Schmuckkörpers enthalten ist.
  2. Gebogener Ohrschmuck gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das audio-elektronische Material in einem der Enden des gebogenen Ohrschmucks ganz oder teilweise enthalten ist.
  3. Gebogener Ohrschmuck gemäß Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Ende des gebogenen Ohrschmucks, das das audio-elektronische Material ganz oder teilweise enthält, abgerundet ist.
  4. Gebogener Ohrschmuck gemäß einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das audio-elektronische Material ein Lautsprecher, elektronischer Chip, MP3-Player, Empfänger oder Hörgerät ist.
  5. Gebogener Ohrschmuck gemäß einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Schmuckkörper Silber enthält oder aus Kunststoff hergestellt ist.
  6. Gebogener Ohrschmuck gemäß einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Geometrie des gebogenen Ohrschmucks so ausgebildet ist, dass der Schmuckkörper in die Ohrmuschel, insbesondere die Ohrmuschelgrube, eingehängt werden kann, wobei das Teilstück des Schmuckkörpers, das in seinem Inneren das audio-elektronische Material ganz oder zumindest teilweise enthält, die Ohrmuschel berührt.
  7. Gebogener Ohrschmuck gemäß einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der gebogene Ohrschmuck vergoldet ist.
  8. Gebogener Ohrschmuck gemäß einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der gebogene Ohrschmuck kreolenförmig ist.
  9. Gebogener Ohrschmuck gemäß einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Schmuckkörper im Inneren vollständig hohl ist.
  10. Gebogener Ohrschmuck gemäß einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der gebogene Ohrschmuck zusätzlich einen Duftkörper umfasst.
  11. Verwendung eines gebogenen Ohrschmucks gemäß einem der Ansprüche 1 bis 9 zum Empfang oder Umwandlung eines elektroakustischen Signals, insbesondere bei Fernseh- oder Hörfunkübertragungen, bei Reportagen, im Mobiltelefonbereich, bei Sängern oder Gesangsaufführungen oder bei Sekretariatsarbeiten.
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