-
Die
Erfindung betrifft einen gebogenen Ohrschmuck mit mindestens zwei
Enden, wobei im Inneren des Schmuckkörpers zumindest teilweise
ein audio-elektronisches Material wie ein Lautsprecher oder ein
Hörgerät enthalten ist. Weiterhin betrifft die vorliegende
Erfindung die Verwendung des gebogenen Ohrschmucks zum Empfang oder
Umwandlung eines elektroakustischen Signals. Der gebogene Ohrschmuck
ist eine Alternative, die insbesondere optisch ansprechend ist,
zu beispielsweise herkömmlichen Ohrstöpseln, Kopfhörern
oder sonstigen Geräten, mit denen beispielsweise ein Lautsprecher am
Ohr oder in Ohrnähe angebracht werden kann.
-
Ohrschmuck
wurde vermutlich bereits von unseren Vorfahren vor mehreren tausenden
von Jahren benutzt, häufig standen dabei ästhetische
Gründe im Vordergrund. In jüngerer Vergangenheit
wurde Ohrschmuck auch im Zusammenhang mit der Behandlung von Krankheiten
eingesetzt. So beschreibt beispielsweise
EP-A 0 553 365 einen Ohrschmuck zur
Stimulation von an der Ohrmuschel vorhandenen Akupunkturpunkten
beziehungsweise Akupunkturlinien. Der Ohrschmuck ist ein etwa kreisringförmig gebogenes
offenes Schmuckstück beliebiger Form, dessen eine Stirnseite
zum Einhängen in die Ohrmuschelgrube bestimmt ist, während
sich das andere Ende an der Ohrmuschelhinterwand abstützt,
wobei das Schmuckstück aus elektrischen Strom leitendem Material
gebildet ist und die Stirnflächen aus Materialien gebildet
sind, die entsprechend der elektrochemischen Spannungsreihe ein
gegenseitiges Potenzial aufweisen. Der Schmuckkörper des
Ohrschmucks ist dabei aus Gussbronze mit einem an einem Ende eingegossenen
Endstück aus Eisen.
-
Der
in
EP-A 0 553 365 beschriebene
Ohrschmuck enthält jedoch kein audio-elektronisches Material
wie Lautsprecher oder Hörgeräte. Beispielsweise
wird bei tragbaren CD-Playern der Lautsprecher in einen separaten
Kopfhörer oder einen so genannten Ohrstöpsel einge baut,
die wiederum über Kabel mit dem tragbaren CD-Player verbunden
sind. Auch ist beispielsweise aus im Fernsehen ausgestrahlten Nachrichtensendungen
bekannt, dass Interviewpartner einen Lautsprecher beziehungsweise Ohrstöpsel
im Ohr haben, der in aller Regel über ein Kabel an ein
elektrisches Gerät angebunden ist. Auf diese Weise können
beispielsweise Interviews über eine größere
Distanz geführt werden oder ein Übersetzer ist
zwischengeschaltet. Nachteilig an diesen Kopfhörern ist
in aller Regel, dass sie ästhetisch wenig vorteilhaft gestaltet
sind und für einen Dritten sehr auffällig sind.
-
Der
vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Apparat
bereitzustellen, mit dem ein audio-elektronisches Material wie beispielsweise
ein Lautsprecher oder ein Hörgerät in ein Ohr,
vorzugsweise die Ohrmuschel, eingeführt beziehungsweise angebracht
werden kann. Dies soll dabei möglichst unauffällig
und/oder ästhetisch geschehen, wobei sich die Unauffälligkeit
auf die Verwendung des audio-elektronischen Materials bezieht.
-
Gelöst
wird die erfindungsgemäße Aufgabe durch einen
gebogenen Ohrschmuck mit mindestens zwei Enden umfassend i) einen
Schmuckkörper, wobei der Schmuckkörper im Inneren
zumindest teilweise hohl ist, und ii) ein audio-elektronisches Material, das
zumindest teilweise im Inneren des Schmuckkörpers enthalten
ist.
-
Ein
wesentlicher Vorteil der vorliegenden Erfindung ist darin zu sehen,
dass durch die Verwendung eines gebogenen Ohrschmucks, dessen Schmuckkörper
im Inneren zumindest teilweise hohl ist, ein audio-elektronisches
Material, wie ein Lautsprecher, geschickt, unauffällig, ästhetisch
und/oder modisch in ein menschliches Ohr, insbesondere in die Ohrmuschelgrube,
und somit genau vor den Gehörgang eingebracht werden kann.
Dieser Vorteil ist umso ausgeprägter, sofern das verwendete
audio-elektronische Material drahtlos, also ohne ein Verbindungskabel
beispielsweise zur Übertragung eines akustischen Signales,
eingesetzt wird. Der erfindungsgemäße Gegenstand
kann deshalb als unauffällig bezeichnet werden, da beim
Erblicken des gebogenen Ohrschmucks für einen Betrachter
nicht das audio-elektronische Material erkannt wird beziehungsweise
im Vordergrund steht, sondern der ästhetische Charakter
des Schmuckstücks. Der gebogene Ohrschmuck beziehungsweise
der Schmuckkörper selber können hingegen sehr
wohl auffällig sein.
-
Ein
weiterer Vorteil ist auch darin zu sehen, dass das audio-elektronische
Material Bestandteil eines Mobiltelefons (Handy) sein kann. Dadurch
wird der menschliche Kopf vor Elektrosmog geschützt, da beim
Benutzen beziehungsweise Abhören des Mobiltelefons nicht
mehr das komplette Gerät ans Ohr gehalten werden muss.
-
Der ästhetische
und/oder modische Effekt des erfindungsgemäßen
Ohrschmucks kommt insbesondere bei Endverbrauchern zum Tragen, die
die auffällige, unästhetische oder unvorteilhafte
Ausgestaltung von Kopfhörern oder sonstigen verdrahteten Ohrstöpseln
als ungeschickt, instabil und/oder unpraktisch empfinden. Der erfindungsgemäße
Ohrschmuck ist somit eine attraktive Alternative für Apparate,
die zum Empfang und/oder zur Umwandlung von beispielsweise einem
elektroakustischen Signal geeignet sind. Dabei kann es sich um eine
private oder berufliche Anwendung handeln, beispielsweise bei Sängern,
Schauspielern, Sekretärinnen, Fernsehansagern, Reportern
und ähnlichen Berufen, wobei die vorgenannten Anwender
selbstverständlich nicht an das jeweils aufgeführte
Geschlecht (männlich oder weiblich) gebunden sind.
-
Vorzugsweise
wird der erfindungsgemäße Ohrschmuck zum Empfang
oder zur Umwandlung eines elektroakustischen Signals verwendet,
insbesondere bei Fernseh- oder Hörfunkübertragungen,
bei Reportagen, im Mobiltelefonbereich (Handy-Branche), bei Sängern
oder Gesangsaufführungen oder bei Sekretariatsarbeiten.
-
Ein
weiterer Vorteil der vorliegenden Erfindung kommt durch die gebogene
Form des Ohrschmucks mit mindestens zwei Enden zum Tragen, wodurch
der erfindungsgemäße Ohrschmuck sich stabil und/oder
rutschsicher in das menschliche Ohr, insbesondere die Ohrmuschel
beziehungsweise Ohrmuschelgrube, einführen lässt
oder eingehängt werden kann. Die Stabilität kann
weiter erhöht werden, wenn der erfindungsgemäße
Ohrschmuck so ausgestaltet ist, dass auch ein zweites Ende des Ohrschmucks
an das Ohr, beispielsweise die Hinterwand der Ohrmuschel, aufliegt
(anhaftet) oder diese berührt, wenn der Ohrschmuck getragen
wird. Ein weiterer Vorteil des erfindungsgemäßen
Ohrschmucks ist darin zu sehen, dass aufgrund des zumindest teilweise
hohlen Schmuckkörpers das Gesamtgewicht des erfindungsgemäßen
Ohrschmucks relativ niedrig gehalten werden kann. Je nach verwendetem
Ausgangsmaterial kann ein insgesamt sehr leichtgewichtiger erfindungsgemäßer
Ohrschmuck hergestellt werden.
-
Der
erfindungsgemäß gebogene Ohrschmuck umfasst einen
Schmuckkörper sowie ein audio-elektronisches Material,
das zumindest teilweise im Inneren des Schmuckkörpers enthalten
ist. Im Rahmen der vorliegenden Erfindung eignen sich als Ohrschmuck
prinzipiell alle Gegenstände, die mindestens zwei Enden
aufweisen und die gebogen sind, wobei die Geometrie (Form) des Ohrschmucks so
ausgebildet ist, dass der Schmuckkörper in die Ohrmuschel,
insbesondere die Ohrmuschelgrube, eingehängt werden kann,
wobei das Teilstück des Schmuckkörpers, das in
seinem Inneren das audio-elektronische Material ganz oder zumindest
teilweise enthält, die Ohrmuschel berührt beziehungsweise
auf dieser auf liegt. Vorzugsweise handelt es sich dabei um eine
menschliche Ohrmuschel, der gebogene Ohrschmuck kann aber auch so
ausgestaltet sein, dass er in das Ohr eines Tieres eingehängt
werden kann. Wie vorstehend bereits ausgeführt, ist es nicht
zwingend erforderlich, dass die Geometrie (Form) des Ohrschmucks
so ausgebildet ist, dass auch das zweite Ende des Ohrschmucks an
das Ohr, beispielsweise die Hinterwand der Ohrmuschel, aufliegt
(anhaftet) oder diese berührt, wenn der Ohrschmuck getragen
wird.
-
In 1 ist
beispielhaft eine bevorzugte Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung dargestellt. 1 zeigt einen gebogenen Ohrschmuck
mit zwei Enden und einem Schmuckkörper (1), wobei
der gebogene Ohrschmuck beziehungsweise der Schmuckkörper
(1) kreolenförmig ist. Das audio-elektronische
Material (5) befindet sich in der vorliegenden Ausführungsform
nur teilweise im Inneren des Schmuckkörpers (1).
Dabei ist das Teilstück des audio-elektronischen Materials
(5), das sich im Inneren des Schmuckkörpers (1)
befindet, durch die schraffierte Fläche mit abschließender
gestrichelter Linie gekennzeichnet. Der erfindungsgemäße
gebogene Ohrschmuck kann aber auch derart ausgestaltet sein, dass
sich das audio-elektronische Material ganz (vollständig)
im Inneren des Schmuckkörpers (1) befindet beziehungsweise
darin enthalten ist. In 1 ist zudem eine Ausführungsform
dargestellt, die am zweiten Ende ein Endstück aufweist.
Dieses Endstück ist jedoch optional, gegebenenfalls kann das
zweite Ende des gebogenen Ohrschmucks auch vom Schmuckkörper
(1) selber ausgebildet werden. Die in 1 dargestellte
Ausführungsform ist dazu geeignet, dass das Ende mit dem
Endstück (7) ebenfalls an das Ohr, insbesondere
die Ohrmuschelhinterwand, anliegt (anhaftet) beziehungsweise berührt. Eine
solche Ausführungsform zeichnet sich durch eine verbesserte
Haftfähigkeit gegenüber denjenigen Ausführungsformen
des erfindungsgemäßen Ohrschmuckes aus, bei denen
das zweite Ende nicht mit dem Ohr in Berührung kommt.
-
Die
Form des gebogenen Ohrschmuckes beziehungsweise des Schmuckkörpers
kann beliebig ausgestaltet sein, beispielsweise kreisförmig,
kreolenförmig, gewellt, dreieckig, viereckig, schlangenförmig
etc., vorausgesetzt, der gebogene Ohrschmuck weist mindestens zwei
Enden auf. Vorzugsweise ist der gebogene Ohrschmuck kreolenförmig,
wobei der Durchmesser des Formkörpers in einzelnen Bereichen
des Ohrschmucks, insbesondere im Schmuckkörper, variieren
kann. Gegebenenfalls kann der gebogene Ohrschmuck auch eine Geometrie
(Form) mit drei oder mehr Enden aufweisen. Beispielsweise können
zwei oder mehrere dieser Enden in die Ohrmuschel eingehängt
werden, wobei mindestens eines dieser Enden jedoch (im Inneren des
jeweiligen Schmuckkörperteilstücks) ein audio-elektronisches Material
ganz oder teilweise enthalten muss. Sofern die Geometrie des Ohrschmucks
so angeordnet ist, dass mehrere Enden in die Ohrmuschel eingehängt werden, enthält
vorzugsweise nur eines dieser Enden ganz oder teilweise ein audio-elektronisches
Material. Gegebenenfalls können auch zwei oder mehr Enden
des Ohrschmucks geometrisch so geformt werden, dass sie beispielsweise
an die Hinterohrmuschelwand anhaften beziehungsweise diese berühren.
-
Der
Schmuckkörper kann aus jedem beliebigen Material gefertigt
sein, beispielsweise aus Gussbronze, wie in
EP-A 0 553 365 beschrieben,
aus Silber oder aus silberhaltigen Materialien. Weiterhin kann der
Schmuckkörper auch aus jedem beliebigen Kunststoff (Plastik),
vorzugsweise aus Plexiglas, hergestellt werden. Gegebenenfalls kann
der Schmuckkörper auch vergoldet sein. Vorzugsweise enthält
der Schmuckkörper Silber oder ist aus Kunststoff hergestellt,
insbesondere ist der Schmuckkörper vollständig
oder zum größten Teil aus Silber hergestellt.
Weiterhin ist es bevorzugt, den Schmuckkörper, insbesondere
den Silber enthaltenden Schmuckkörper, zu vergolden, insbesondere
zu hauchvergolden.
-
Unter
einem audio-elektronischen Material werden prinzipiell alle audio-elektronischen
Gegenstände verstanden wie beispielsweise Lautsprecher, elektronische
Chips, MP3-Player, Hörgeräte und sonstige elektronische
Gegenstände (Teile) der mobilen Funkindustrie. Der Fachmann
versteht unter einem audio-elektronischen Material insbesondere
einen elektroakustischen Wandler, also ein Gerät beziehungsweise
Gegenstand, der zum Empfang und/oder zur Umwandlung eines elektroakustischen Signales
geeignet ist. Bevorzugte audio-elektronische Materialien sind ein
Lautsprecher, ein elektronischer Chip, ein MP3-Player, ein Empfänger
oder ein Hörgerät, insbesondere ein Lautsprecher.
Weiterhin werden vorzugsweise audio-elektronische Materialien eingesetzt,
die drahtlos verwendet werden können, also ohne einen Kabelanschluss
zu beispielsweise einem tragbaren CD-Player oder einem Mobiltelefon
und dergleichen.
-
Der
gebogene Ohrschmuck ist derart ausgestaltet, dass der Schmuckkörper
im Inneren zumindest teilweise hohl ist. Vorzugsweise ist der Schmuckkörper
im Inneren vollständig hohl. In diesem hohlen Inneren des
Schmuckkörpers ist das audio-elektronische Material (zumindest
teilweise) eingeführt oder enthalten. Die Form beziehungsweise Abmessungen
des inneren Hohlraumes des Schmuckkörpers kann an die Form
von Teilen oder des gesamten audio-elektronischen Materials angepasst
sein. Weiterhin ist es denkbar, dass der Hohlraum im Inneren des
Schmuckkörpers unterschiedliche Durchmesser aufweist. Vorzugsweise
ist der gebogene Ohrschmuck derart ausgestaltet, dass das audio-elektronische
Material in einem der Enden des gebogenen Ohrschmucks ganz oder
teilweise enthalten ist. Vorzugsweise wird der Schmuckkörper
des gebogenen Ohrschmucks derart in die Ohrmuschel, insbesondere
die Ohrmuschelgrube, eingehängt, dass das audio-elektronische Material
ganz oder teilweise in dem Teilstück des Schmuckkörpers
enthalten ist, das die Ohrmuschel berührt. Das oder die
Enden des Schmuckkörpers können offen oder geschlossen
sein. Vorzugsweise sind die Enden zumindest teilweise abgerundet,
insbesondere vollständig abgerundet. Sofern das audio-elektronische
Material nur teilweise im Inneren des Schmuckkörpers enthalten
ist, ist vorzugsweise das nicht im Schmuckkörper enthaltene
Teilstück des audio-elektronischen Materials zumindest
teilweise abgerundet (siehe 1; in 1 ist
das Teilstück des audio-elektronischen Materials (5),
das sich im Inneren des Schmuckkörpers (1) befindet,
durch die schraffierte Fläche mit abschließender
gestrichelter Linie gekennzeichnet).
-
In
einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung enthält
der gebogene Ohrschmuck an mindestens einem der Enden ein Endstück.
Vorzugsweise ist das Endstück aus Gold, insbesondere aus Feingold.
Gegebenenfalls kann das Endstück aber auch aus einem anderen
Material, beispielsweise Bernstein, oder einem goldhaltigen Material
hergestellt werden. Ausführungsformen mit einem Endstück
werden vorzugsweise dann verwendet, wenn der gebogene Ohrschmuck
mit mindestens zwei Enden das Ohr berühren oder daran haften
soll. In 1 ist eine solche Ausführungsform
mit einem zweiten Endstück (7) dargestellt, wobei
das Endstück (7) vorzugsweise an der Hinterwand
der Ohrmuschel aufliegt (anhaftet) beziehungsweise diese berührt.
-
In
einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung
umfasst der gebogene Ohrschmuck zusätzlich einen Duftkörper.
Der Duftkörper kann sich sowohl im Inneren des Schmuckkörpers des
gebogenen Ohrschmucks als auch auf der (äußeren)
Oberfläche des gebogenen Ohrschmucks befinden. Vorzugsweise
ist der Duftkörper wieder entfernbar beziehungsweise wiederauffüllbar.
Der Begriff „Duftkörper" umfasst sowohl eine oder
mehrere duftende Substanzen, beispielsweise ein Parfüm oder
ein Eau de Toilette, als auch einen Körper beziehungsweise
Behältnis, in den die duftende Substanz eingefüllt
wird. Diese Ausführungsform hat den Vorteil, dass die duftende
Substanz nicht direkt auf die menschliche Haut aufgebracht werden
muss und somit allergische Reaktionen vermieden werden können.
Der Körper (Behältnis) des Duftkörpers
kann aus dem gleichen Material angefertigt sein wie der Schmuckkörper
des gebogenen Ohrschmucks. Der Körper kann beispielsweise
auf der Oberfläche des Schmuckkörpers des gebogenen
Ohrschmucks in Bereichen angebracht werden, die beim Tragen des gebogenen
Ohrschmucks für einen Dritten nicht oder nur schwer sichtbar
sind, also in Bereichen hinter dem Ohr.
-
Verfahren
zur Herstellung des erfindungsgemäßen Ohrschmucks
sind dem Fachmann bekannt. Beispielsweise kann der Schmuckkörper
des gebogenen Ohrschmucks von einem Goldschmied hergestellt werden,
und das audio-elektronische Material kann in den fertigen Schmuckkörper
eingeführt oder eingegossen werden. Vorzugsweise werden
bei der Herstellung des erfindungsgemäßen Ohrschmucks nickelfreie
Materialien verwendet.
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
Diese Liste
der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert
erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information
des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen
Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt
keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
-
Zitierte Patentliteratur
-
- - EP 0553365
A [0002, 0003, 0014]