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DE102007046598B4 - Paneel - Google Patents

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DE102007046598B4 DE102007046598A DE102007046598A DE102007046598B4 DE 102007046598 B4 DE102007046598 B4 DE 102007046598B4 DE 102007046598 A DE102007046598 A DE 102007046598A DE 102007046598 A DE102007046598 A DE 102007046598A DE 102007046598 B4 DE102007046598 B4 DE 102007046598B4
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  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
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Abstract

Das Paneel (1) weist an einer 1. Längsseite (2) eine von zwei Federn (7, 8) begrenzte 1. Nute (9) und an der anderen 2. Längsseite (3) eine ebenfalls von zwei Federn (19, 28) begrenzte 2. Nute (27) auf. Die 1. Nute (9) ist mindestens in dem der Paneeloberseite (5) benachbarten oberen Umfangsbereich (10) kreisabschnittsförmig gemuldet und mündet über einen zur Paneelunterseite (6) weisenden gerundeten Wulst (12) an der die 1. Nute (9) begrenzenden oberen 1. Feder (7) in die 1. Längsseite (2). Die 3. Feder (19) besitzt wenigstens einen an den gemuldeten Umfangsbereich (10) der 1. Nute (9) angepassten oberen balligen Oberflächenabschnitt (20) und verfügt über eine die Oberseite der 2. Nute (27) bildende, im Anschluss an einen gerundeten unteren Frontabschnitt (25) vorgesehene untere Einschubschräge (26). Diese entspricht hinsichtlich ihres Neigungswinkels dem Neigungswinkel der Oberseite (14) der gegenüber der 1. Längsseite (2) zurückversetzten, stirnseitig gerundeten 2. Feder (8).

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Paneel gemäß den Merkmalen im Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Ein solches Paneel ist in Form einer Fußbodenplatte im Umfang der DE 100 31 639 A1 bekannt. Hierbei handelt es sich insbesondere um ein Laminat-Paneel, Parkettelement oder dergleichen. Bei diesem Paneel weist die die 1. Nute begrenzende untere 2. Feder einen zur 1. Längsseite hin ansteigenden Verlauf auf. Da mithin die Oberseite der 2. Feder zum Boden der 1. Nute hin absinkt, während die Unterseite der die 1. Nute begrenzenden oberen 1. Feder im Wesentlichen parallel zur Paneeloberseite verläuft, besitzt die 1. Nute einen sich von ihrer Mündung zum Nutboden hin erweiternden Querschnitt. An diesen Querschnitt ist dann auch die 3. Feder an der 2. Längsseite des Paneels angeglichen. Auch die Mittellängsebene der 2. Nute in der 2. Längsseite erstreckt sich entsprechend dem ansteigenden Verlauf der 2. Feder schräg nach unten. Ferner ist in die Unterseite der 1. Feder eine im Querschnitt trapezförmige Rinne eingearbeitet. Entsprechend dieser Rinne ist an der Oberseite der 3. Feder ein trapezförmiger Wulst vorgesehen. Schließlich geht die Stirnseite der 3. Feder an deren Unterkante in eine geneigte Einschubschräge über, die mit einer schrägen Auflauffläche an der 2. Feder zusammenwirkt, wenn zwei Paneele mit der vorstehend beschriebenen Ausbildung der beiden Längsseiten zusammengefügt werden.
  • Auf Grund dieser Gestaltung der Längsseiten können zwei Paneele mit einiger Kraftaufwendung horizontal zusammengeschoben und auseinandergezogen werden. Hierbei ist zwangsweise ein Schnappeffekt erforderlich, d. h. zumindest die 2. Feder an der 1. Längsseite, gegebenenfalls auch die 1. Feder, müssen derart elastisch sein, dass die 3. Feder an der 2. Längsseite mit Kraft in die 1. Nut eingeführt werden kann. Auf Grund der notwendigen Elastizität zumindest der 2. Feder kann das bekannte Paneel nur aus Materialien hergestellt werden, die eine solche Elastizität auch zulassen.
  • Die DE 600 00 632 T2 offenbart ebenfalls ein Paneel mit einer ebenen Oberseite und einer ebenen Unterseite, wobei das Paneel an einer ersten Längsseite im mittleren Höhenbereich eine von zwei Federn begrenzte erste Nute und an der anderen zweiten Längsseite im unteren Höhenbereich eine ebenfalls von zwei Federn begrenzte zweite Nute aufweist. Der Querschnitt der ersten Nute sowie der Querschnitt der die zweite Nute begrenzenden oberen dritten Feder und der Querschnitt der die erste Nute begrenzenden unteren zweiten Feder und der Querschnitt der zweiten Nute sind aneinander angeglichen.
  • Zum Stand der Technik zählt weiterhin die WO 2007/012137 A1 und die dort beschriebenen Verriegelungsmittel einer Nut-/Federverbindung von Paneelen.
  • Der Erfindung liegt – ausgehend vom Stand der Technik, insbesondere der DE 600 00 632 T2 – die Aufgabe zu Grunde, ein Paneel, das mit einem weiteren identisch ausgebildeten Paneel gefügt werden kann, anwendungstechnisch zu verbessern.
  • Die Lösung dieser Aufgabe wird erfindungsgemäß in den Merkmalen des Anspruchs 1 gesehen.
  • Vorteilhafte Ausgestaltungen bzw. Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche 2 und 3.
  • Ein wesentliches Merkmal hierbei ist, dass die 1. Nute mindestens in dem der Paneeloberseite benachbarten oberen Umfangsbereich kreisabschnittsförmig gemuldet ist und über einen zur Paneelunterseite weisenden gerundeten Wulst an der die 1. Nute begrenzenden oberen 1. Feder in die 1. Längsseite mündet. Des Weiteren ist es von Bedeutung, dass die 3. Feder an der 2. Längsseite wenigstens einen an den kreisabschnittsförmig gemuldeten Umfangsbereich der 1. Nute angepassten oberen balligen Oberflächenabschnitt besitzt. Ein weiteres wesentliches Merkmal im Zusammenwirken der Längsseiten zweier Paneele wird darin gesehen, dass die 3. Feder über eine die Unterseite der 2. Nute bildende, im Anschluss an einen gerundeten unteren Frontabschnitt vorgesehene untere Einschubschräge verfügt, die hinsichtlich ihres Neigungswinkels dem Neigungswinkel der Oberseite der gegenüber der 1. Längsseite zurückversetzten, stirnseitig gerundeten 2. Feder entspricht.
  • Zum Zusammenfügen zweier Paneele ist es erforderlich, dass ein zweites Paneel mit der 2. Längsseite schräg an die 1. Längsseite eines bereits verlegten ersten Paneels angesetzt wird, wobei sich die in der Paneeloberseite verlaufenden Längskanten der 1. und 2. Längsseiten kontaktieren. Beim Einschwenken des zweiten Paneels gelangt dann der obere ballige Oberflächenabschnitt an der 3. Feder mit dem gerundeten Wulst an der 1. Feder in Kontakt, während der gerundete untere Frontabschnitt an der 3. Feder die stirnseitig gerundete 2. Feder kontaktiert. Auf Grund der Einschubschräge gleitet dann die 3. Feder in die 1. Nute hinein, so dass bei horizontal ausgerichteten Paneeloberseiten der beiden zusammengefügten Paneele dann die 3. Feder in der 1. Nute sicher verriegelt ist. Es besteht hierbei eine einwandfreie horizontale Verriegelung über die 1. Nute und die 3. Feder sowie eine vertikale Verriegelung über einerseits die 1. Nute und die 3. Feder sowie die 2. Feder und die 2. Nute. Die ballige bzw. gerundete Wulst verhindert in zusammengefügtem Zustand der Paneelen ein horizontales Ausschieben.
  • Von Bedeutung ist in diesem Zusammenhang, dass es sich bei der erfindungsgemäßen Ausbildung um ein so genanntes vorspannungsloses System handelt. Das heißt, keine der Federn an den Längsseiten eines Paneels muss elastisch ausgebildet sein. Dies erlaubt es, erfindungsgemäße Nut- und Federgestaltungen an allen Materialien vorzunehmen, aus denen Paneele gefertigt werden sollen. Mithin können auch Paneele aus starren Materialien, beispielsweise Stein, Marmor und ähnlichen Materialien einwandfrei zusammengefügt werden.
  • Ein weiterer Vorteil der Erfindung besteht darin, dass der Verschnitt an den Längsseiten eines Paneels sehr gering ist, weil sowohl die Tiefe der Nuten als auch die Länge der vorspringenden Federn knapp bemessen sind. Dies führt zu dem weiteren vorteilhaften Sachverhalt, dass die zur Herstellung der Längsseiten erforderlichen Werkzeuge einfach ausgebildet und folglich auch leicht sowie wirtschaftlich hergestellt werden können. Insbesondere erlaubt die erfindungsgemäße Profilgeometrie den Einsatz von spanabhebenden rotierenden Werkzeugen.
  • Zwischen dem balligen Oberflächenabschnitt der 3. Feder und der 2. Längsseite ist ein rinnenartiger Freischnitt vorgesehen. Hierdurch unterliegt der gerundete Wulst an der 1. Feder keinen Zwängungen, wenn die 3. Feder in die 1. Nut eingeschwenkt worden ist.
  • Es genügt im Prinzip, wenn die 3. Feder nur einen oberen balligen Oberflächenabschnitt sitzt, der mit dem kreisabschnittsförmig gemuldeten Umfangsbereich der 1. Nute zusammenwirkt. Vorteilhaft ist jedoch der gesamte Stirnbereich der 3. Feder ballig ausgebildet. Dementsprechend ist dann auch die 1. Nute in dem dem Stirnbereich der 3. Feder gegenüberliegenden Umfangsbereich ebenfalls abschnittsförmig gemuldet. Die Stirnseite der 3. Feder verläuft unterhalb des balligen Oberflächenabschnitts geneigt zur Vertikalen und ist hier mit einer Längssicke versehen, die nach dem Einschwenken des 2. Paneels in das 1. Paneel mit einer Anlagekante zusammenwirkt, die vorteilhafterweise an der 1. Nut oberhalb der 2. Feder vorgesehen ist. Bei Kontakt der Anlagekante mit der Längssicke ist der Fügevorgang der beiden Paneele beendet.
  • Es ist erfindungsgemäß zweckmäßig, dass entsprechend der stirnseitig gerundeten 2. Feder auch die 2. Nute einen gemuldeten Boden aufweist. Hierdurch kann insbesondere ein Abspalten der unteren 4. Feder vermieden werden.
  • Auf Grund eines sich nach dem Fügen von zwei Paneelen bildenden Freiraums zwischen der Stirnseite der die 2. Nute begrenzenden unteren 4. Feder und der Frontfläche unterhalb der 2. Feder ist die sichere Verriegelungsposition der beiden Paneele gewährleistet.
  • Die Erfindung ist nachfolgend anhand eines in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 in der Stirnansicht ein Paneel und
  • 2 ebenfalls in der Stirnansicht drei Montagesituationen beim Zusammenfügen von zwei Paneelen.
  • In der 1 ist mit 1 ein Paneel bezeichnet, das aus einem elastischen oder nicht elastischen Material bestehen kann. In Frage kommen beispielsweise Holzwerkstoffe wie MDF oder HDF oder auch Massivholz. Des Weiteren ist Material aus Steingut, Marmor oder dergleichen denkbar.
  • Das Paneel 1 besitzt zwei Längsseiten 2, 3 und zwei Stirnseiten 4, von denen eine Stirnseite 4 erkennbar ist.
  • Ferner weist das Paneel 1 eine Paneeloberseite 5 sowie eine Paneelunterseite 6 auf.
  • An der 1. Längsseite 2 befindet sich im mittleren Höhenbereich eine von zwei Federn 7, 8 begrenzte 1. Nute 9. Die 1. Nute 9 ist sowohl in dem der Paneeloberseite 5 benachbarten oberen Umfangsbereich 10 kreisabschnittsförmig gemuldet als auch in dem sich darin anschließenden Bodenbereich 11. Der obere Umfangsbereich 10 geht über einen zur Paneelunterseite 6 weisenden gerundeten Wulst 12 an der die 1. Nute 9 begrenzenden oberen 1. Feder 7 in die 1. Längsseite 2 über. Die 1. Längsseite 2 verläuft im annähernd rechten Winkel zur Paneeloberseite 5. Sinnvoll erhält die Fügekante der 1. Längsseite 2 eine Hinterschneidung von 1°–2°.
  • An den Bodenbereich 11 der 1. Nute 9 schließt sich eine gerade Stirnfläche 13 an, die in eine geneigte Oberseite 14 der die 1. Nute 9 begrenzenden unteren 2. Feder 8 übergeht. Aufgrund des Bodenbereichs 11 der 1. Nute 9 und der geraden Stirnfläche 13 wird eine Anlagekante 15 gebildet. Die Stirnseite 16 der 2. Feder 8 ist gerundet. Die Unterseite 17 der 2. Feder 8 verläuft parallel zur Paneelunterseite 6. Sie geht über eine geneigte Frontfläche 18 in die Paneelunterseite 6 über. Die Frontfläche 18 verläuft etwa in der Ebene der sich an den Bodenbereich 11 der 1. Nute 9 anschließenden Stirnfläche 13.
  • Es ist ferner zu erkennen, dass die Stirnseite 16 der 2. Feder 8 gegenüber der 1. Längsseite 2 zurückspringt.
  • An der 2. Stirnseite 3 des Paneels 1 ist eine vorspringende 3. Feder 19 ausgebildet, die einen an den kreisabschnittsförmig gemuldeten Umfangsbereich 10 der 1. Nute 9 angepassten oberen balligen Oberflächenabschnitt 20 besitzt. Zwischen diesem Oberflächenabschnitt 20 und der sich zur Paneeloberseite 5 rechtwinklig erstreckenden 2. Längsseite 3 ist ein rinnenartiger Freischnitt 21 rechteckigen Querschnitts vorgesehen.
  • Auch die Stirnseite 22 der 3. Feder 19 ist ballig ausgebildet. Die Stirnseite 22 geht in einen geneigten Abschnitt 23 über, in dem eine Längssicke 24 ausgebildet ist. Der geneigte Abschnitt 23 verläuft dann über einen gerundeten unteren Frontabschnitt 25 der 3. Feder 19 in eine Einschubschräge 26. Der Neigungswinkel der Einschubschräge 26 ist an den Neigungswinkel der Oberseite 14 der 2. Feder 8 angepasst. Der Neigungswinkel kann beispielsweise 7° gegenüber der Paneeloberseite 5 bzw. der Paneelunterseite 6 betragen.
  • Die Einschubschräge 26 bildet zugleich die Oberseite einer 2. Nut 27, die einerseits von der 3. Feder 19 und andererseits von einer unteren 4. Feder 28 begrenzt wird. Der Boden 29 der 2. Nute 27 ist gerundet. Die Unterseite 30 der 2. Nute 27 verläuft horizontal und ist mit der Unterseite 17 der 2. Feder 8 in einer Ebene ausgerichtet.
  • Die Stirnseite 31 der 4. Feder 28 verläuft schräg, und zwar gegengleich zur Frontfläche 18 des Paneels 1 unterhalb der 2. Feder 8.
  • In der 1 ist an der 3. Feder 19 in unterbrochener Linienführung dargestellt, dass der Frontbereich 32 auch weggelassen werden kann, ohne dass die Funktion der 3. Feder 19 im Zusammenwirken mit der 1. Nute 9 beeinträchtigt wird.
  • Beim Zusammenfügen des ersten Paneels 1 mit einem weiteren identisch ausgebildeten zweiten Paneel 1a gemäß 2 werden die beiden Paneele 1 und 1a zunächst gemäß der Abbildung a) schräg aneinander gesetzt. Hierbei wird unterstellt, dass das Paneel 1 auf einer Bodenfläche liegt und das Paneel 1a schräg angesetzt wird.
  • Bei diesem Ansetzen werden zunächst die die Paneeloberseiten 5 der Paneele 1 und 1a begrenzenden Längskanten 33, 34 an den Längsseiten 2, 3 zusammengeführt und dann wird das Paneel 1a gemäß dem Pfeil PF nach unten geschwenkt, wobei der ballige Oberflächenabschnitt 20 der 3. Feder 19 am Paneel 1a entlang des Wulstes 12 an der 1. Feder 7 gleitet und anschließend mit dem gerundeten unteren Frontabschnitt 25 an der 3. Feder 19 mit dem gerundeten Stirnbereich 16 der 2. Feder 8 in Kontakt gelangt (2b)).
  • Beim weiteren Herabschwenken des Paneels 1a gemäß dem Pfeil PF1 der 2b) gleitet dann die 3. Feder 19 vollständig in die 1. Nute 9, bis der ballige Oberflächenabschnitt 20 in den kreisabschnittsförmig gemuldeten Umfangsbereich 10 der 1. Nute 9 greift und die Anlagekante 15 in der Längssicke 24 der 3. Feder 19 liegt. Die 3. Feder 19 liegt dann ferner mit der Einschubschräge 26 auf der Oberseite 14 der 2. Feder 8 und die 2. Feder 8 greift in die 2. Nute 27. Die beiden Paneele 1 und 1a sind dann gemäß 2c) einwandfrei vertikal und horizontal vorspannungslos miteinander verriegelt.
  • Es ist aus der 2c) noch zu erkennen, dass nach dem kompletten Fügen der Paneele 1 und 1a zwischen der Stirnseite 31 der die 2. Nute 27 begrenzenden unteren 4. Feder 28 und der Frontfläche 18 unterhalb der 2. Feder 8 ein Freiraum 35 vorhanden ist.
  • 1
    Paneel
    2
    1. Längsseite v. 1
    3
    2. Längsseite v. 1
    4
    Stirnseiten v. 1
    5
    Paneeloberseite
    6
    Paneelunterseite
    7
    1. Feder an 2
    8
    2. Feder an 2
    9
    1. Nute in 2
    10
    Umfangsbereich v. 9
    11
    Bodenbereich v. 9
    12
    Wulst an 7
    13
    Stirnfläche an 2
    14
    Oberseite v. 8
    15
    Anlagekante zw. 11 u. 13
    16
    Stirnseite v. 8
    17
    Unterseite v. 8
    18
    Frontfläche an 2
    19
    3. Feder an 3
    20
    Oberflächenabschnitt v. 19
    21
    Freischnitt zw. 20 u. 3
    22
    Stirnseite v. 19
    23
    geneigter Abschnitt v. 22
    24
    Längssicke in 23
    25
    Frontabschnitt v. 19
    26
    Einschubschräge
    27
    2. Nute in 3
    28
    4. Feder an 3
    29
    Boden v. 27
    30
    Unterseite v. 27
    31
    Stirnseite v. 28
    32
    Frontbereich v. 19
    33
    Längskante an 2
    34
    Längskante an 3
    35
    Freiraum zw. 18 u. 31
    P
    Pfeil
    P1
    Pfeil

Claims (3)

  1. Paneel mit einer ebenen Oberseite (5) und einer ebenen Unterseite (6), das an einer 1. Längsseite (2) im mittleren Höhenbereich eine von zwei Federn (7, 8) begrenzte 1. Nute (9) und an der anderen 2. Längsseite (3) im unteren Höhenbereich eine ebenfalls von zwei Federn (19, 28) begrenzte 2. Nute (27) aufweist, die beide konkave Abschnitte (10, 29) aufweisen, wobei einerseits der Querschnitt der 1. Nute (9) sowie der Querschnitt der die 2. Nute (27) begrenzenden oberen 3. Feder (19) und andererseits der Querschnitt der die 1. Nute (9) begrenzenden unteren 2. Feder (8) und der Querschnitt der 2. Nute (27) einander angeglichen sind, dadurch gekennzeichnet, dass die 1. Nute (9) im Anschluss an einen gegenüber der 1. Längsseite (2) zurückspringenden, zur Paneelunterseite (6) weisenden gerundeten Wulst (12) einen kreisabschnittsförmigen Querschnitt mit einem der Paneeloberseite (5) benachbarten oberen Umfangsbereich (10) sowie einem sich daran anschließenden Bodenbereich (11) aufweist, wobei die über einen nach oben offenen rinnenartigen Freischnitt (21) sich an die 2. Längsseite (3) anschließende 3. Feder (19) einen an den kreisabschnittsförmigen Querschnitt der 1. Nute (9) angepassten Querschnitt mit einem oberen balligen Oberflächenabschnitt (20) und einer balligen Stirnseite (22) besitzt sowie über eine die Oberseite der 2. Nute (27) bildende, im Anschluss an einen gerundeten unteren Frontabschnitt (25) vorgesehene untere Einschubschräge (26) verfügt, die hinsichtlich ihres Neigungswinkels dem Neigungswinkel der Oberseite (14) der bezüglich ihrer Stirnseite (16) gegenüber der 1. Längsseite (2) zurückversetzten 2. Feder (8) entspricht.
  2. Paneel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen der Stirnseite (22) der 3. Feder (19) und der Einschubschräge (26) ein geneigter Abschnitt (23) vorgesehen ist, der eine Längssicke (24) aufweist.
  3. Paneel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die 1. Nute (9) im Anschluss an den Bodenbereich (11) mit einer Anlagekante (15) versehen ist.
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