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Die
Erfindung betrifft ein Paneel gemäß den Merkmalen im Oberbegriff des
Anspruchs 1.
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Ein
solches Paneel ist in Form einer Fußbodenplatte im Umfang der
DE 100 31 639 A1 bekannt. Hierbei
handelt es sich insbesondere um ein Laminat-Paneel, Parkettelement
oder dergleichen. Bei diesem Paneel weist die die 1. Nute begrenzende
untere 2. Feder einen zur 1. Längsseite
hin ansteigenden Verlauf auf. Da mithin die Oberseite der 2. Feder zum
Boden der 1. Nute hin absinkt, während
die Unterseite der die 1. Nute begrenzenden oberen 1. Feder im Wesentlichen
parallel zur Paneeloberseite verläuft, besitzt die 1. Nute einen
sich von ihrer Mündung
zum Nutboden hin erweiternden Querschnitt. An diesen Querschnitt
ist dann auch die 3. Feder an der 2. Längsseite des Paneels angeglichen.
Auch die Mittellängsebene
der 2. Nute in der 2. Längsseite
erstreckt sich entsprechend dem ansteigenden Verlauf der 2. Feder
schräg
nach unten. Ferner ist in die Unterseite der 1. Feder eine im Querschnitt
trapezförmige
Rinne eingearbeitet. Entsprechend dieser Rinne ist an der Oberseite
der 3. Feder ein trapezförmiger Wulst
vorgesehen. Schließlich
geht die Stirnseite der 3. Feder an deren Unterkante in eine geneigte
Einschubschräge über, die
mit einer schrägen
Auflauffläche
an der 2. Feder zusammenwirkt, wenn zwei Paneele mit der vorstehend
beschriebenen Ausbildung der beiden Längsseiten zusammengefügt werden.
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Auf
Grund dieser Gestaltung der Längsseiten
können
zwei Paneele mit einiger Kraftaufwendung horizontal zusammengeschoben
und auseinandergezogen werden. Hierbei ist zwangsweise ein Schnappeffekt
erforderlich, d. h. zumindest die 2. Feder an der 1. Längsseite,
gegebenenfalls auch die 1. Feder, müssen derart elastisch sein,
dass die 3. Feder an der 2. Längsseite
mit Kraft in die 1. Nut eingeführt
werden kann. Auf Grund der notwendigen Elastizität zumindest der 2. Feder kann
das bekannte Paneel nur aus Materialien hergestellt werden, die
eine solche Elastizität
auch zulassen.
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Die
DE 600 00 632 T2 offenbart
ebenfalls ein Paneel mit einer ebenen Oberseite und einer ebenen Unterseite,
wobei das Paneel an einer ersten Längsseite im mittleren Höhenbereich
eine von zwei Federn begrenzte erste Nute und an der anderen zweiten
Längsseite
im unteren Höhenbereich
eine ebenfalls von zwei Federn begrenzte zweite Nute aufweist. Der
Querschnitt der ersten Nute sowie der Querschnitt der die zweite
Nute begrenzenden oberen dritten Feder und der Querschnitt der die
erste Nute begrenzenden unteren zweiten Feder und der Querschnitt
der zweiten Nute sind aneinander angeglichen.
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Zum
Stand der Technik zählt
weiterhin die
WO
2007/012137 A1 und die dort beschriebenen Verriegelungsmittel
einer Nut-/Federverbindung von Paneelen.
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Der
Erfindung liegt – ausgehend
vom Stand der Technik, insbesondere der
DE 600 00 632 T2 – die Aufgabe
zu Grunde, ein Paneel, das mit einem weiteren identisch ausgebildeten
Paneel gefügt
werden kann, anwendungstechnisch zu verbessern.
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Die
Lösung
dieser Aufgabe wird erfindungsgemäß in den Merkmalen des Anspruchs
1 gesehen.
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Vorteilhafte
Ausgestaltungen bzw. Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand
der abhängigen
Ansprüche
2 und 3.
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Ein
wesentliches Merkmal hierbei ist, dass die 1. Nute mindestens in
dem der Paneeloberseite benachbarten oberen Umfangsbereich kreisabschnittsförmig gemuldet
ist und über
einen zur Paneelunterseite weisenden gerundeten Wulst an der die
1. Nute begrenzenden oberen 1. Feder in die 1. Längsseite mündet. Des Weiteren ist es von
Bedeutung, dass die 3. Feder an der 2. Längsseite wenigstens einen an
den kreisabschnittsförmig
gemuldeten Umfangsbereich der 1. Nute angepassten oberen balligen
Oberflächenabschnitt
besitzt. Ein weiteres wesentliches Merkmal im Zusammenwirken der Längsseiten
zweier Paneele wird darin gesehen, dass die 3. Feder über eine
die Unterseite der 2. Nute bildende, im Anschluss an einen gerundeten
unteren Frontabschnitt vorgesehene untere Einschubschräge verfügt, die
hinsichtlich ihres Neigungswinkels dem Neigungswinkel der Oberseite
der gegenüber
der 1. Längsseite
zurückversetzten,
stirnseitig gerundeten 2. Feder entspricht.
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Zum
Zusammenfügen
zweier Paneele ist es erforderlich, dass ein zweites Paneel mit
der 2. Längsseite
schräg
an die 1. Längsseite
eines bereits verlegten ersten Paneels angesetzt wird, wobei sich die
in der Paneeloberseite verlaufenden Längskanten der 1. und 2. Längsseiten
kontaktieren. Beim Einschwenken des zweiten Paneels gelangt dann
der obere ballige Oberflächenabschnitt
an der 3. Feder mit dem gerundeten Wulst an der 1. Feder in Kontakt, während der
gerundete untere Frontabschnitt an der 3. Feder die stirnseitig
gerundete 2. Feder kontaktiert. Auf Grund der Einschubschräge gleitet
dann die 3. Feder in die 1. Nute hinein, so dass bei horizontal ausgerichteten
Paneeloberseiten der beiden zusammengefügten Paneele dann die 3. Feder
in der 1. Nute sicher verriegelt ist. Es besteht hierbei eine einwandfreie
horizontale Verriegelung über
die 1. Nute und die 3. Feder sowie eine vertikale Verriegelung über einerseits
die 1. Nute und die 3. Feder sowie die 2. Feder und die 2. Nute.
Die ballige bzw. gerundete Wulst verhindert in zusammengefügtem Zustand
der Paneelen ein horizontales Ausschieben.
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Von
Bedeutung ist in diesem Zusammenhang, dass es sich bei der erfindungsgemäßen Ausbildung
um ein so genanntes vorspannungsloses System handelt. Das heißt, keine
der Federn an den Längsseiten
eines Paneels muss elastisch ausgebildet sein. Dies erlaubt es,
erfindungsgemäße Nut-
und Federgestaltungen an allen Materialien vorzunehmen, aus denen
Paneele gefertigt werden sollen. Mithin können auch Paneele aus starren
Materialien, beispielsweise Stein, Marmor und ähnlichen Materialien einwandfrei
zusammengefügt
werden.
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Ein
weiterer Vorteil der Erfindung besteht darin, dass der Verschnitt
an den Längsseiten
eines Paneels sehr gering ist, weil sowohl die Tiefe der Nuten als
auch die Länge
der vorspringenden Federn knapp bemessen sind. Dies führt zu dem
weiteren vorteilhaften Sachverhalt, dass die zur Herstellung der Längsseiten
erforderlichen Werkzeuge einfach ausgebildet und folglich auch leicht
sowie wirtschaftlich hergestellt werden können. Insbesondere erlaubt
die erfindungsgemäße Profilgeometrie
den Einsatz von spanabhebenden rotierenden Werkzeugen.
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Zwischen
dem balligen Oberflächenabschnitt
der 3. Feder und der 2. Längsseite
ist ein rinnenartiger Freischnitt vorgesehen. Hierdurch unterliegt
der gerundete Wulst an der 1. Feder keinen Zwängungen, wenn die 3. Feder
in die 1. Nut eingeschwenkt worden ist.
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Es
genügt
im Prinzip, wenn die 3. Feder nur einen oberen balligen Oberflächenabschnitt
sitzt, der mit dem kreisabschnittsförmig gemuldeten Umfangsbereich
der 1. Nute zusammenwirkt. Vorteilhaft ist jedoch der gesamte Stirnbereich
der 3. Feder ballig ausgebildet. Dementsprechend ist dann auch die
1. Nute in dem dem Stirnbereich der 3. Feder gegenüberliegenden
Umfangsbereich ebenfalls abschnittsförmig gemuldet. Die Stirnseite
der 3. Feder verläuft unterhalb
des balligen Oberflächenabschnitts
geneigt zur Vertikalen und ist hier mit einer Längssicke versehen, die nach
dem Einschwenken des 2. Paneels in das 1. Paneel mit einer Anlagekante
zusammenwirkt, die vorteilhafterweise an der 1. Nut oberhalb der
2. Feder vorgesehen ist. Bei Kontakt der Anlagekante mit der Längssicke
ist der Fügevorgang der
beiden Paneele beendet.
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Es
ist erfindungsgemäß zweckmäßig, dass entsprechend
der stirnseitig gerundeten 2. Feder auch die 2. Nute einen gemuldeten
Boden aufweist. Hierdurch kann insbesondere ein Abspalten der unteren
4. Feder vermieden werden.
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Auf
Grund eines sich nach dem Fügen
von zwei Paneelen bildenden Freiraums zwischen der Stirnseite der
die 2. Nute begrenzenden unteren 4. Feder und der Frontfläche unterhalb
der 2. Feder ist die sichere Verriegelungsposition der beiden Paneele
gewährleistet.
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Die
Erfindung ist nachfolgend anhand eines in den Zeichnungen dargestellten
Ausführungsbeispiels
näher erläutert. Es
zeigen:
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1 in
der Stirnansicht ein Paneel und
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2 ebenfalls
in der Stirnansicht drei Montagesituationen beim Zusammenfügen von
zwei Paneelen.
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In
der 1 ist mit 1 ein Paneel bezeichnet, das
aus einem elastischen oder nicht elastischen Material bestehen kann.
In Frage kommen beispielsweise Holzwerkstoffe wie MDF oder HDF oder
auch Massivholz. Des Weiteren ist Material aus Steingut, Marmor
oder dergleichen denkbar.
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Das
Paneel 1 besitzt zwei Längsseiten 2, 3 und
zwei Stirnseiten 4, von denen eine Stirnseite 4 erkennbar
ist.
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Ferner
weist das Paneel 1 eine Paneeloberseite 5 sowie
eine Paneelunterseite 6 auf.
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An
der 1. Längsseite 2 befindet
sich im mittleren Höhenbereich
eine von zwei Federn 7, 8 begrenzte 1. Nute 9.
Die 1. Nute 9 ist sowohl in dem der Paneeloberseite 5 benachbarten
oberen Umfangsbereich 10 kreisabschnittsförmig gemuldet
als auch in dem sich darin anschließenden Bodenbereich 11. Der
obere Umfangsbereich 10 geht über einen zur Paneelunterseite 6 weisenden
gerundeten Wulst 12 an der die 1. Nute 9 begrenzenden
oberen 1. Feder 7 in die 1. Längsseite 2 über. Die
1. Längsseite 2 verläuft im annähernd rechten
Winkel zur Paneeloberseite 5. Sinnvoll erhält die Fügekante
der 1. Längsseite 2 eine
Hinterschneidung von 1°–2°.
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An
den Bodenbereich 11 der 1. Nute 9 schließt sich
eine gerade Stirnfläche 13 an,
die in eine geneigte Oberseite 14 der die 1. Nute 9 begrenzenden
unteren 2. Feder 8 übergeht.
Aufgrund des Bodenbereichs 11 der 1. Nute 9 und
der geraden Stirnfläche 13 wird
eine Anlagekante 15 gebildet. Die Stirnseite 16 der
2. Feder 8 ist gerundet. Die Unterseite 17 der
2. Feder 8 verläuft
parallel zur Paneelunterseite 6. Sie geht über eine
geneigte Frontfläche 18 in
die Paneelunterseite 6 über.
Die Frontfläche 18 verläuft etwa
in der Ebene der sich an den Bodenbereich 11 der 1. Nute 9 anschließenden Stirnfläche 13.
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Es
ist ferner zu erkennen, dass die Stirnseite 16 der 2. Feder 8 gegenüber der
1. Längsseite 2 zurückspringt.
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An
der 2. Stirnseite 3 des Paneels 1 ist eine vorspringende
3. Feder 19 ausgebildet, die einen an den kreisabschnittsförmig gemuldeten
Umfangsbereich 10 der 1. Nute 9 angepassten oberen
balligen Oberflächenabschnitt 20 besitzt.
Zwischen diesem Oberflächenabschnitt 20 und
der sich zur Paneeloberseite 5 rechtwinklig erstreckenden
2. Längsseite 3 ist
ein rinnenartiger Freischnitt 21 rechteckigen Querschnitts
vorgesehen.
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Auch
die Stirnseite 22 der 3. Feder 19 ist ballig ausgebildet.
Die Stirnseite 22 geht in einen geneigten Abschnitt 23 über, in
dem eine Längssicke 24 ausgebildet
ist. Der geneigte Abschnitt 23 verläuft dann über einen gerundeten unteren
Frontabschnitt 25 der 3. Feder 19 in eine Einschubschräge 26.
Der Neigungswinkel der Einschubschräge 26 ist an den Neigungswinkel
der Oberseite 14 der 2. Feder 8 angepasst. Der
Neigungswinkel kann beispielsweise 7° gegenüber der Paneeloberseite 5 bzw.
der Paneelunterseite 6 betragen.
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Die
Einschubschräge 26 bildet
zugleich die Oberseite einer 2. Nut 27, die einerseits
von der 3. Feder 19 und andererseits von einer unteren
4. Feder 28 begrenzt wird. Der Boden 29 der 2.
Nute 27 ist gerundet. Die Unterseite 30 der 2.
Nute 27 verläuft
horizontal und ist mit der Unterseite 17 der 2. Feder 8 in einer
Ebene ausgerichtet.
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Die
Stirnseite 31 der 4. Feder 28 verläuft schräg, und zwar
gegengleich zur Frontfläche 18 des Paneels 1 unterhalb
der 2. Feder 8.
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In
der 1 ist an der 3. Feder 19 in unterbrochener
Linienführung
dargestellt, dass der Frontbereich 32 auch weggelassen
werden kann, ohne dass die Funktion der 3. Feder 19 im
Zusammenwirken mit der 1. Nute 9 beeinträchtigt wird.
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Beim
Zusammenfügen
des ersten Paneels 1 mit einem weiteren identisch ausgebildeten
zweiten Paneel 1a gemäß 2 werden
die beiden Paneele 1 und 1a zunächst gemäß der Abbildung
a) schräg aneinander
gesetzt. Hierbei wird unterstellt, dass das Paneel 1 auf
einer Bodenfläche
liegt und das Paneel 1a schräg angesetzt wird.
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Bei
diesem Ansetzen werden zunächst
die die Paneeloberseiten 5 der Paneele 1 und 1a begrenzenden
Längskanten 33, 34 an
den Längsseiten 2, 3 zusammengeführt und
dann wird das Paneel 1a gemäß dem Pfeil PF nach unten geschwenkt,
wobei der ballige Oberflächenabschnitt 20 der
3. Feder 19 am Paneel 1a entlang des Wulstes 12 an
der 1. Feder 7 gleitet und anschließend mit dem gerundeten unteren
Frontabschnitt 25 an der 3. Feder 19 mit dem gerundeten
Stirnbereich 16 der 2. Feder 8 in Kontakt gelangt
(2b)).
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Beim
weiteren Herabschwenken des Paneels 1a gemäß dem Pfeil
PF1 der 2b) gleitet dann die 3. Feder 19 vollständig in
die 1. Nute 9, bis der ballige Oberflächenabschnitt 20 in
den kreisabschnittsförmig
gemuldeten Umfangsbereich 10 der 1. Nute 9 greift
und die Anlagekante 15 in der Längssicke 24 der 3.
Feder 19 liegt. Die 3. Feder 19 liegt dann ferner
mit der Einschubschräge 26 auf
der Oberseite 14 der 2. Feder 8 und die 2. Feder 8 greift in
die 2. Nute 27. Die beiden Paneele 1 und 1a sind dann
gemäß 2c) einwandfrei vertikal und horizontal
vorspannungslos miteinander verriegelt.
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Es
ist aus der 2c) noch zu erkennen, dass
nach dem kompletten Fügen
der Paneele 1 und 1a zwischen der Stirnseite 31 der
die 2. Nute 27 begrenzenden unteren 4. Feder 28 und
der Frontfläche 18 unterhalb
der 2. Feder 8 ein Freiraum 35 vorhanden ist.
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- 1
- Paneel
- 2
- 1.
Längsseite
v. 1
- 3
- 2.
Längsseite
v. 1
- 4
- Stirnseiten
v. 1
- 5
- Paneeloberseite
- 6
- Paneelunterseite
- 7
- 1.
Feder an 2
- 8
- 2.
Feder an 2
- 9
- 1.
Nute in 2
- 10
- Umfangsbereich
v. 9
- 11
- Bodenbereich
v. 9
- 12
- Wulst
an 7
- 13
- Stirnfläche an 2
- 14
- Oberseite
v. 8
- 15
- Anlagekante
zw. 11 u. 13
- 16
- Stirnseite
v. 8
- 17
- Unterseite
v. 8
- 18
- Frontfläche an 2
- 19
- 3.
Feder an 3
- 20
- Oberflächenabschnitt
v. 19
- 21
- Freischnitt
zw. 20 u. 3
- 22
- Stirnseite
v. 19
- 23
- geneigter
Abschnitt v. 22
- 24
- Längssicke
in 23
- 25
- Frontabschnitt
v. 19
- 26
- Einschubschräge
- 27
- 2.
Nute in 3
- 28
- 4.
Feder an 3
- 29
- Boden
v. 27
- 30
- Unterseite
v. 27
- 31
- Stirnseite
v. 28
- 32
- Frontbereich
v. 19
- 33
- Längskante
an 2
- 34
- Längskante
an 3
- 35
- Freiraum
zw. 18 u. 31
- P
- Pfeil
- P1
- Pfeil