DE102007046557A1 - Halbleiterstruktur mit verfüllter Ausnehmung - Google Patents
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Abstract
Eine Halbleiterstruktur weist einen Halbleiterkörper mit einer Ausnehmung auf. Die Ausnehmung wird zumindest durch zwei gegenüberliegende Oberflächen des Halbleiterkörpers begrenzt. Eine monokristalline Halbleiterschicht ist in der Ausnehmung auf zumindest den gegenüberliegenden Oberflächen des Halbleiterkörpers angeordnet. Die Halbleiterstruktur weist außerdem ein Füllmaterial auf der monokristallinen Halbleiterschicht auf.
Description
- Ausführungsbeispiele der Erfindung beziehen sich auf eine Halbleiterstruktur mit einer verfüllten Ausnehmung, ein Verfahren zum Verfüllen einer Ausnehmung, ein Kompensationsbauelement mit einer verfüllten Ausnehmung und ein Verfahren zum Herstellen eines Kompensationsbauelements mit einer verfüllten Ausnehmung.
- Ausnehmungen in Halbleiterkörpern, sogenannte Trenches, werden in vielfältiger Weise in Halbleiterbauelementen eingesetzt. Anwendungen finden Trenches zum Beispiel zur Isolation von Bauelementen und als Speicherkondensatoren bei dynamischen Speichern (DRAM). In den meisten Fällen werden Trenches vorgesehen, um die Packungsdichte zu erhöhen.
- Eine mögliche Anwendung von Trenches findet sich im Bereich der Leistungshalbleiterbauelemente. Insbesondere bei Kompensationsbauelementen ist der Einsatz von Trenches vorgesehen, um n- oder p-Dotierstoffe über die Trenchseitenwände in einen Halbleiterkörper über die Tiefe der Trenches einzubringen. Somit können die Kompensationsstrukturen ausgebildet werden. Für Kompensationsbauelemente mit einer Sperrspannung von einigen hundert Volt sind Trenchtiefen von bis zu 100 μm im Siliziumhalbleiterkörper notwendig, um eine ausreichende Spannungsfestigkeit des Halbleiterbauelements zu gewährleisten. Die notwendigen Trenchbreiten, um bei den maximalen Aspektverhältnissen heutiger Ätzverfahren solche Trenchtiefen zu erreichen, liegen dabei im Bereich von einigen μm. Anschließend müssen die Trenches verfüllt werden.
- Zur Verfüllung können Dielektrika verwendet werden, welche vorzugsweise auf Oxid basieren. Ein Nachteil einer Verfüllung mit einem Dielektrikum ist es, dass wegen der von Silizium unterschiedlichen Ausdehnungskoeffizienten enorme mechanische Spannungen erzeugt werden, die zu einer Verbiegung der Siliziumscheiben und zu Kristallfehlern im Silizium führen.
- Eine weitere Möglichkeit der Verfüllung besteht in der epitaktischen Abscheidung von Silizium in den Trenches. Durch Verbiegungen der Halbleiterscheibe aufgrund von geringsten Unebenheiten der Haltevorrichtung der Halbleiterscheibe bzw. durch von der Haltevorrichtung auf die Halbleiterscheibe eingebrachte mechanische bzw. thermomechanische Spannungen ändert sich die Trenchweite in Abhängigkeit vom Abstand zum Trenchboden zumindest auf atomarer Skala, so dass es bei epitaktischer Verfüllung an der Grenzlinie zwischen zusammenwachsenden Epitaxieschichten innerhalb der Trenches zwangsweise zu Kristallfehlern kommt, die zu Leckströmen führen können.
- Ausführungsbeispiele der Erfindung behandeln im Folgenden Halbleiterstrukturen mit verfüllten Ausnehmungen, die eine möglichst geringe Anzahl von Kristallfehlern in den monokristallinen Halbleiterbereichen aufweist, sowie Verfahren zum Herstellen solcher Strukturen.
- Die Erfindung wird charakterisiert durch eine Halbleiterstruktur gemäß dem unabhängigen Anspruch 1, einem Verfahren gemäß dem unabhängigen Anspruch 21, einem Kompensationsbauelement gemäß dem unabhängigen Anspruch 31 und einem Verfahren zum Herstellen eines Kompensationsbauelements gemäß den unabhängigen Ansprüchen 34, 45 und 46. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung finden sich in den abhängigen Ansprüchen.
- Dabei beziehen sich Ausführungsformen der Erfindung ganz allgemein auf eine Halbleiterstruktur, die einen Halbleiterkörper und eine Ausnehmung, die zumindest durch zwei gegenüberliegende Oberflächen des Halbleiterkörpers begrenzt ist, aufweist und die eine monokristalline Halbleiterschicht in der Ausnehmung auf zumindest den gegenüberliegenden Oberflächen des Halbleiterkörpers sowie ein Füllmaterial auf der monokristallinen Halbleiterschicht aufweist.
- Im Speziellen beziehen sich Ausführungsformen der Erfindung auf ein Kompensationsbauelement, das ein Halbleitergebiet zwischen zwei Elektroden, eine halbleitende Driftzone mit einer Dotierung vom ersten Leitungstyp in dem Halbleitergebiet und eine Ausnehmung in der Driftzone aufweist, wobei sich in der Ausnehmung eine mit einer Dotierung vom zweiten Leitungstyp dotierte monokristalline Halbleiterschicht zumindest auf zwei gegenüberliegenden Seitenwänden der Ausnehmung befindet und wobei die Halbleiterschicht auf der einen Seitenwand von der Halbleiterschicht auf der gegenüberliegenden zweiten Seitenwand beabstandet ist. Das Kompensationsbauelement weist außerdem ein Füllmaterial auf der Halbleiterschicht zwischen den gegenüberliegenden Seitenwänden der Ausnehmung auf.
- Weiterhin beziehen sich Ausführungsformen der Erfindung auf ein Verfahren zum Verfüllen einer Ausnehmung, wobei das Verfahren folgende Merkmale aufweist: Ein Bereitstellen eines Halbleiterkörpers mit einer Ausnehmung, die zumindest durch zwei gegenüberliegende Oberflächen des Halbleiterkörpers begrenzt ist, ein Erzeugen einer monokristallinen Halbleiterschicht in der Ausnehmung zumindest auf den gegenüberliegenden Seitenwänden des Halbleiterkörpers und ein Aufbringen eines Füllmaterials auf die monokristalline Halbleiterschicht in der Ausnehmung zwischen den gegenüberliegenden Oberflächen des Halbleiterkörpers.
- Insbesondere beziehen sich Ausführungsformen der Erfindung auf ein Verfahren zum Herstellen eines Kompensationsbauelements, bei dem ein Halbleiterkörper mit einer Dotierung vom ersten Leitfähigkeitstyp bereitgestellt wird, eine Ausnehmung mit zumindest zwei gegenüberliegenden Seitenwänden in dem Halbleiterkörper erzeugt wird, eine monokristalline Halbleiterschicht mit einer Dotierung vom zweiten Leitfähigkeitstyp auf zumindest den Seitenwänden der Ausnehmung erzeugt wird, wobei die Halbleiterschicht so dick ausgestaltet wird, dass die Halbleiterschicht auf der einen Seitenwand von der Halbleiterschicht auf der gegenüberliegenden zweiten Seitenwand beabstandet ist, ein Füllmaterial auf der Halbleiterschicht zwischen den gegenüberliegenden Seitenwänden aufgebracht wird und das Kompensationsbauelement fertig gestellt wird.
- Des Weiteren beziehen sich Ausführungsformen der Erfindung auf ein Verfahren zum Herstellen eines Kompensationsbauelements, bei dem ein schwach dotierter oder intrinsischer Halbleiterkörper (
11 ) bereitgestellt wird, eine Ausnehmung (12 ) mit zumindest zwei gegenüberliegenden Seitenwänden (13' ,13' ) in dem Halbleiterkörper (11 ) erzeugt wird, ein Randbereich (22 ) des Halbleiterkörpers (11 ) zumindest an den Seitenwänden (13' ,13' ) der Ausnehmung12 derart erzeugt wird, dass ein erster Dotierstoff von einem ersten Leitungstyp in den Halbleiterkörper (11 ) zumindest durch die Seitenwände (13' ,13' ) der Ausnehmung (12 ) bis zu einer Tiefe t1 in den Halbleiterkörper (11 ) eingebracht wird und ein zweiter Dotierstoff von einem zum ersten Leitungstyp komplementären zweiten Leitungstyp zumindest durch die Seitenwände (13' ,13' ) der Ausnehmung (12 ) bis zu einer Tiefe t2 mit t2 < t1 in den Halbleiterkörper (11 ) eingebracht wird, eine monokristalline Halbleiterschicht (14 ) auf zumindest den Seitenwänden (13' ,13' ) der Ausnehmung (12 ) erzeugt wird, wobei die Halbleiterschicht (14 ) so dick ausgestaltet wird, dass die Halbleiterschicht (14 ) auf der einen Seitenwand (13' ) von der Halbleiterschicht (14 ) auf der gegenüberliegenden zweiten Seitenwand (13' ) beabstandet ist, ein Füllmaterial (15 ) auf der Halbleiterschicht (14 ) zwischen den gegenüberliegenden Seitenwänden (13' ,13'' ) aufgebracht wird und das Kompensationsbauelement (20 ) fertig gestellt wird. - Außerdem beziehen sich Ausführungsformen der Erfindung auf ein Verfahren zum Herstellen eines Kompensationsbauelements, bei dem ein schwach dotierter oder intrinsischer Halbleiterkörper (
11 ) bereitgestellt wird, eine Ausnehmung (12 ) mit zumindest zwei gegenüberliegenden Seitenwänden (13' ,13' ) in dem Halbleiterkörper (11 ) erzeugt wird, ein Randbereich (22 ) des Halbleiterkörpers (11 ) zumindest an den Seitenwänden (13' ,13' ) der Ausnehmung (12 ) derart erzeugt wird, dass ein Dotierstoff von einem ersten Leitungstyp zumindest durch die Seitenwände (13' ,13' ) in den Halbleiterkörper (11 ) eingebracht wird, eine monokristalline Halbleiterschicht (14 ) mit einer Dotierung vom zweiten Leitungstyp auf zumindest den Seitenwänden (13' ,13' ) der Ausnehmung (12 ) erzeugt wird, wobei die Halbleiterschicht (14 ) so dick ausgestaltet wird, dass die Halbleiterschicht (14 ) auf der einen Seitenwand (13' ) von der Halbleiterschicht (14 ) auf der gegenüberliegenden zweiten Seitenwand (13' ) beabstandet ist, ein Füllmaterial (15 ) auf der Halbleiterschicht (14 ) zwischen den gegenüberliegenden Seitenwänden (13' ,13'' ) aufgebracht wird und das Kompensationsbauelement (2 ) fertig gestellt wird. - Dadurch, dass die Ausnehmung bis auf einen schmalen Spalt monokristallin verfüllt ist, die monokristalline Verfüllung aber nicht aneinander grenzt, sondern durch einen schmalen Spalt getrennt bleibt, werden Kristallfehler innerhalb der monokristallinen Verfüllung der Ausnehmung vermieden. Gleichzeitig bleibt der mechanische Stress klein, weil nur eine geringe Verfüllung der Ausnehmung mit einem Füllmaterial vorgenommen wird, dass einen zum Halbleitermaterial unterschiedlichen Temperaturausdehnungskoeffizienten hat.
- Kurze Beschreibung der Figuren:
- Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachfolgend, bezugnehmend auf die beiliegenden Figuren, näher erläutert.
- Die Erfindung ist jedoch nicht auf die konkret beschriebenen Ausführungsformen beschränkt, sondern kann in geeigneter Weise modifiziert und abgewandelt werden. Es liegt im Rahmen der Erfindung, einzelne Merkmale und Merkmalskombinationen einer Ausführungsform mit Merkmalen und Merkmalskombinationen einer anderen Ausführungsform geeignet zu kombinieren, um zu weiteren erfindungsgemäßen Ausführungsformen zu gelangen.
- Bevor im Folgenden die Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung anhand der Figuren näher erläutert werden, wird darauf hingewiesen, dass gleiche Elemente in den Figuren mit den gleichen oder ähnlichen Bezugszeichen versehen sind und dass eine wiederholte Beschreibung dieser Elemente weggelassen wird.
-
1 zeigt eine schematische Querschnittsansicht eines Halbleiterkörpers mit verfüllter Ausnehmung. -
2 zeigt mit den2a bis2e Verfahrensschritte zur Herstellung eines Kompensationsbauelements mit einer verfüllten Ausnehmung gemäß einer Ausführungsform der Erfindung. -
3 zeigt eine Ausführungsform zur Herstellung einer Kompensationsstruktur in einem Kompensationsbauelement. -
4 zeigt eine weitere Ausführungsform zur Herstellung einer Kompensationsstruktur in einem Kompensationsbauelement. - Detaillierte Beschreibung
-
1 stellt eine Halbleiterstruktur10 dar, die einen Halbleiterkörper11 aufweist. In dem Halbleiterkörper11 ist eine Ausnehmung12 ausgebildet, die durch zwei gegenüberliegende, die Seitenwände der Ausnehmung bildende Oberflächen13' ,13'' und eine weitere, den Boden der Ausnehmung bildende Oberfläche18 begrenzt ist. - In der Ausnehmung
12 ist sowohl auf den gegenüberliegenden Oberflächen13' ,13'' des Halbleiterkörpers11 als auch auf dem Boden18 der Ausnehmung12 eine monokristalline Halbleiterschicht14 ausgebildet. Außerdem befindet sich in der Ausnehmung12 ein Füllmaterial15 auf der monokristallinen Halbleiterschicht14 . -
2 zeigt am Beispiel eines Kompensationsbauelements20 , wie eine Halbleiterstruktur in einem Halbleiterbauelement erzeugt werden kann bzw. wie die Ausnehmung verfüllt wird. -
2a stellt das Ergebnis eines ersten Verfahrensschrittes dar, bei dem ein Halbleiterkörper11 mit einer Ausnehmung12 , die durch zwei gegenüberliegende Oberflächen13' ,13'' des Halbleiterkörpers11 und einem Boden18 begrenzt ist, bereitgestellt wird. - Der Halbleiterkörper
11 ist beispielsweise eine auf einem hoch n-dotierten Halbleitersubstrat21 epitaktisch aufgewachsene, niedrig n-dotierte Halbleiterschicht. Je nach Anwendung kann der Halbleiterkörper aber auch intrinsisch, p- oder p- und n-dotiert sein. - Alternativ kann der Halbleiterkörper
11 auch als Halbleitersubstrat mit niedriger n- oder p-Dotierung oder intrinsisch zur Verfügung gestellt werden. Dazu wird zunächst die Vorderseite des Halbleitersubstrats bearbeitet. Danach wird das Halbleitersubstrat an der Rückseite auf Zieldicke gedünnt und durch Implantation von n-Dotierstoffen in die Rückseite des Halbleitersubstrats eine hochdotierte Halbleiterschicht als Drainzone erzeugt. - Alternativ kann der Halbleiterkörper
11 auch durch eine Schichtfolge gebildet werden, bei der zwischen einem hoch n-dotierten Substrat und einer intrinsisch oder niedrig n-dotierten Halbleiterschicht noch eine weitere, in ihrer Dotierung abweichende Schicht vorgesehen ist. Diese Schicht kann zumindest lokal noch niedriger als z. B. die niedrig n-dotierte Schicht dotiert sein, wobei ihre Dotierungshöhe über die Tiefe variieren kann. - Die Ausnehmung
12 in dem Halbleiterkörper11 wird beispielsweise durch Ätzung erzeugt. Die Strukturgrößen hängen dabei, insbesondere für Kompensationsbauelemente mit vertikalem Stromfluss durch das Bauelement, von der geforderten Sperrspannung des Bauelements ab. Für den Aufbau einer Raumladungszone zum Abbau des elektrischen Felds im Sperrfall wird eine niedrig dotierte Halbleiterschicht bzw. niedrig dotierte Halbleiterschichtfolge mit einer Dicke von etwa 10 μm pro 100 V Sperrspannung benötigt. Für unipolare Leistungshalbleiter, zu welchem die Kompensationsbauelemente gehören, liegen die erforderlichen Schichtdicken im Bereich zwischen etwa 5 μm und etwa 200 μm. Heute erreicht man Aspektverhältnisse, d. h. das Verhältnis der Tiefe zur Breite von Graben-Ätzungen, im Bereich von etwa 10:1 bis etwa 100:1. - Die Breite B der Ausnehmung
12 an einer ersten Hauptoberfläche16 des Halbleiterkörpers11 hängt somit bei Kompensationsbauelementen von der geforderten Tiefe der Ausnehmung, und diese wiederum von der Sperrspannung des Bauelements ab. - Als Beispiel kann man für ein Bauelement mit 600 V Sperrfähigkeit von einer Grabentiefe von etwa 30 μm bis 60 μm und einer Breite von etwa 1 μm bis etwa 6 μm ausgehen. Die Ausnehmung
12 kann, wie dargestellt, derart sein, dass die zwei gegenüber liegenden Oberflächen13' ,13'' parallel mit einem Abstand A zueinander angeordnet sind. - Alternativ kann die Ausnehmung
12 aber auch der Form sein (nicht dargestellt), dass die zwei gegenüberliegenden Oberflächen13' ,13'' des Halbleiterkörpers11 zumindest abschnittsweise gegeneinander geneigt sind und der Abstand A den geringsten Abstand zwischen den gegenüberliegenden Oberflächen13' ,13'' des Halbleiterkörpers11 definiert, welcher an beliebiger Stelle zwischen der ersten Halbleiteroberfläche16 und dem Boden18 der Ausnehmung12 vorliegen kann. Insbesondere kann sich dieser geringste Abstand A am Boden18 der Ausnehmung12 befinden. Durch diese trichterförmige Ausgestaltung der Ausnehmung12 kann in einfacher Weise ein Entstehen von Hohlräumen bei einer späteren Verfüllung der Ausnehmung12 vermieden werden. - Es können auch mehrere Ausnehmungen
12 in dem Halbleiterkörper11 erzeugt werden. In diesem Fall sind die Ausnehmungen12 durch Halbleiterkörperstege11a zwischen den Ausnehmungen12 voneinander getrennt. - Wie in
2a dargestellt kann die Ausnehmung12 in dem Halbleiterkörper11 enden. Es kann aber auch vorgesehen sein, dass die Ausnehmung12 durch den Halbleiterkörper11 hindurch bis zu der rückseitig angebrachten Halbleiterschicht21 erzeugt wird. - Wie in
2b dargestellt, kann in dem Halbleiterkörper11 durch die Seitenwände13' ,13'' und durch den Boden18 der Ausnehmung12 ein Randbereich22 erzeugt werden. Der Randbereich weist beispielsweise eine zur Grunddotierung des Halbleiterkörpers11 komplementäre Dotierung auf. - Die komplementäre Dotierung wird in dem dargestellten Beispiel durch Implantation von p-Dotierstoffen in dem n-dotierten Halbleiterkörper
11 erzeugt. Dabei werden auch die Bereiche an der ersten Hauptoberfläche16 des Halbleiterkörpers dotiert. - Alternativ kann die p-Dotierung auch aus der Gasphase, durch Belegung oder während der epitaktischen Abscheidung von Halbleitermaterial, wie zum Beispiel Silizium, vorgenommen werden.
- Die komplementäre Dotierung ist für die spätere Ausbildung der Kompensationsstrukturen des Kompensationsbauelements
20 vorgesehen. Weitere Ausführungsformen zur Herstellung dieser Kompensationsstrukturen werden zu3 und4 beschrieben. - Wie
2c zeigt, wird auf den Oberflächen16 ,13' ,13'' ,18 an der Vorderseite des Halbleiterkörpers eine Halbleiterschicht14 erzeugt. Diese Erzeugung erfolgt beispielsweise durch epitaktische Abscheidung von Halbleitermaterial auf dem Halbleiterkörper11 . Die Halbleiterschicht14 ist in Abhängigkeit der Verwendung des Kompensationsbauelements20 undotiert, p- oder n-dotiert. Die Zusammensetzung der Halbleiterschicht14 kann über die Dicke der Halbleiterschicht14 variiert werden. Insbesondere durch Änderung des Dotierstoffgehalts oder durch Beimischen anderer Elemente zur Änderung der chemischen Zusammensetzung, wie zum Beispiel das Beimischen von Germanium zu Silizium zur Ausbildung von Si1-x Gex, lässt sich somit eine Halbleiterschicht14 mit unterschiedlichen Teilschichten erzeugen, bei der diese einzelnen Teilschichten selektiv zu den anderen Teilschichten geätzt werden können. - Die Halbleiterschicht
14 wird so dick erzeugt, dass für die maximale Dicke D der Halbleiterschicht auf den gegenüberliegenden Oberflächen13' ,13'' gilt: D < 0,5 × A. Diese Dicke wird zum Einen durch rechtzeitiges Stoppen der epitaktischen Abscheidung erreicht. Alternativ kann diese Dicke aber auch durch Erzeugen einer Halbleiterschicht auf den sich gegenüberliegenden Oberflächen13' ,13'' erreicht werden, bei dem die Halbleiterschicht14 auf der einen Oberfläche13' mit der Halbleiterschicht14 auf der gegenüberliegenden Oberfläche13'' zusammenwächst und anschließend die Halbleiterschicht14 entlang der zusammengewachsenen Fläche derart geätzt wird, dass die Halbleiterschicht14 auf der einen Oberfläche13' von der Halbleiterschicht14 auf der gegenüberliegenden Oberfläche13'' einen Abstand aufweist. Dazu werden geeignete Ätzmittel verwendet, die die Inhomogenitäten an der zusammengewachsenen Fläche nutzt, um diese Flächen selektiv oder zumindest schneller als den Rest der Halbleiterschicht14 zu ätzen. - In
2d ist das nach einem weiteren Verfahrensschritt in der Ausnehmung12 auf der Halbleiterschicht14 aufgebrachte Füllmaterial15 dargestellt. Als Füllmaterial15 wird beispielsweise ein elektrisch isolierendes Material verwendet. - Das Füllmaterial
15 weist eine Dicke d < 1 μm, insbesondere d < 0,2 μm auf und verfüllt den Rest der Ausnehmung12 vollständig. Alternativ kann das Füllmaterial15 aber auch nur auf die Oberflächen der Halbleiterschicht14 aufgebracht werden, ohne dass die Ausnehmung12 vollständig verfüllt wird. In einem nachfolgenden Schritt wird die Ausnehmung12 durch eine weitere Halbleiterschicht26 nach oben verschlossen, so dass ein Hohlraum entsteht. - Eine Ausführungsform des Aufbringens des Füllmaterials
15 auf die Halbleiterschicht14 ist es, wenn zunächst ein thermisches Oxid auf der Halbleiterschicht14 gewachsen wird und anschließend darauf eine Abscheidung von zum Beispiel TEOS oder Nitrid erfolgt. Durch die thermische Oxidation wird eine sehr gute Passivierung der Grenzfläche von der Halbleiterschicht14 zum Füllmaterial15 erreicht. - Bei. der Verwendung unterschiedlicher Materialien zur Verfüllung können insbesondere Materialien mit unterschiedlichen thermischen Ausdehnungskoeffizienten eingesetzt werden, was den thermomechanischen Stress auf die Halbleiterscheibe während des Prozesses reduziert, da er zumindest teilweise kompensiert wird. Als eine beispielhafte Ausführungsform ist an dieser Stelle die Kombination von thermisch auf Silizium aufgewachsenem SiO2 und darauf abgeschiedenem Si3N4 zu nennen, da SiO2-Schichten kompressiv auf Silizium wirken, während z. B. mit Low Pressure Chemical Vapour Deposition (LPCVD) erzeugte Si3N4-Schichten tensil wirken.
-
2e zeigt das fertig gestellte Kompensationsbauelement20 mit einer vorderseitigen Sourceelektrode23 und einer rückseitigen Drainelektrode24 . Zwischen der Sourceelektrode23 und der Drainelektrode24 ist ein Halbleitergebiet25 angeordnet, wobei das Halbleitergebiet25 die von der Drainelektrode24 kontaktierte Drainhalbleiterschicht21 , den Halbleiterkörper11 mit der verfüllten Ausnehmung12 und eine auf der ersten Hauptoberfläche16 angebrachte weitere Halbleiterschicht26 , die als Bodygebiet dient, umfasst. Die weitere Halbleiterschicht26 (Bodygebiet) ist zur Grunddotierung des Halbleiterkörpers11 komplementär dotiert, im vorgestellten Beispiel also p-dotiert. - In der weiteren Halbleiterschicht
16 sind Sourcegebiete27 eingebracht. Diese Sourcegebiete27 sind komplementär zum Bodygebiet26 dotiert, hier also n-dotiert. Die Sourcegebiete27 und das Bodygebiet26 sind über die Sourcelektrode23 gemeinsam elektrisch angeschlossen. - In einem Graben
30 durch die erste Halbleiterschicht26 hindurch und durch eine Isolationsschicht28 (Gateoxid) vom Bodygebiet26 , von den Sourcegebieten27 und dem Halbleiterkörper11 getrennt ist eine Gateelektrode29 in dem Graben30 angeordnet. Bei Anlegen einer Steuerspannung an diese Gateelektrode29 bildet sich im Bodygebiet26 ein Kanal zwischen einem Sourcegebiet27 und dem Halbleiterkörper11 aus. Der Halbleiterkörper11 wird dabei als Driftzone für die Leitungsträger bis zur Drainhalbleiterschicht21 verwendet. Die zu den Halbleiterkörperstegen11a benachbart ausgebildeten Kompensationsstrukturen in der Ausnehmung12 ermöglichen eine zu einem Bauelement ohne Kompensationsstruktur höhere Dotierung der Driftstrecke, was einen geringeren Widerstand im eingeschalteten Zustand bei gleichzeitig gleichem Sperrvermögen bei ausgeschaltetem Zustand des Bauelements bedeutet. - Die Gateelektrode
29 ist durch eine Isolationsstruktur31 von der Sourceelektrode23 elektrisch isoliert. - Anhand
3 wird eine mögliche weitere Ausführungsform zur Herstellung einer Kompensationsstruktur in einem Kompensationsbauelement erläutert. - Zur Herstellung der Kompensationsstruktur für das Kompensationsbauelement wird zunächst ein schwach dotierter oder intrinsischer Halbleiterkörper
11 bereitgestellt. Als schwach dotiert gilt in diesem Fall ein Halbleitermaterial mit einer Dotierstoffkonzentration von maximal 1013 cm–3. Die Art (Leitungstyp) der schwachen Dotierung spielt keine Rolle. - In diesem Halbleiterkörper
11 wird eine Ausnehmung mit zumindest zwei gegenüberliegenden Seitenwänden13' ,13'' erzeugt. Die Erzeugung erfolgt in der gleichen Art und Weise wie bereits zu2a erläutert. - Durch zumindest die zwei Seitenwände
13' ,13'' der Ausnehmung und oft auch durch den Boden18 der Ausnehmung wird ein erster Dotierstoff von einem ersten Leitungstyp (p oder n) bis zu einer Tiefe t1 in den Halbleiterkörper11 eingebracht. Dieses Einbringen erfolgt beispielsweise durch Belegung der Oberflächen des Halbleiterkörpers11 in zumindest der Ausnehmung mit p oder n Dotierstoffen und anschließend durch Eintreiben des Dotierstoffs in den Halbleiterkörper11 durch Diffusion bei hohen Temperaturen, beispielsweise 1000°C. - Alternativ kann die Einbringung der Dotierstoffe auch durch Eindiffusion in den Halbleiterkörper
11 aus der Gasphase oder durch Implantation erfolgen. - Anschließend wird ein zweiter Dotierstoff von einem zum ersten Dotierstoff komplementären zweiten Leitungstyp zumindest durch die Seitenwände
13' ,13'' , oft auch durch den Boden18 der Ausnehmung, bis zu einer Tiefe t2 mit der Beziehung t2 < t1 eingebracht. Die Einbringung erfolgt ebenfalls beispielsweise durch Belegung der Seitenwände13' ,13'' mit Dotierstoff und anschließender Diffusion oder durch Eindiffusion des Dotierstoffs aus der Gasphase oder durch Implantation. - Die unterschiedlichen Eindringtiefen t1 und t2 der Dotierstoffe kann durch unterschiedliche Diffusionszeiten gesteuert werden.
- Der somit ausgebildete Randbereich
22 umfasst also einen Teilbereich22a und einen dazu komplementär dotierten Teilbereich22b . Dieser Randbereich22 ist die Kompensationsstruktur des Kompensationsbauelements. Die Dotierungen der Teilbereiche22a und22b kompensieren sich im Sperrzustand des Kompensationsbauelements gegenseitig. - Nach der Einbringung der Dotierstoffe in den Randbereich
22 wird eine monokristalline Halbleiterschicht14 auf zumindest den Seitenwänden13' ,13'' erzeugt, wobei die Halbleiterschicht14 so dick ausgestaltet wird, dass die Halbleiterschicht14 auf der einen Seitenwand13' von der Halbleiterschicht14 auf der gegenüberliegenden zweiten Seitenwand13'' beabstandet ist. - Zur Erzeugung der Halbleiterschicht
14 wird auf die Ausführungen zur2c verwiesen. - Auf der Halbleiterschicht
14 wird zwischen den gegenüberliegenden Seitenwänden13' ,13'' ein Füllmaterial aufgebracht. Hierzu wird auf die Beschreibung des Verfahrens zu2d verwiesen. - Abschließend wird das Kompensationsbauelement fertig gestellt.
- Anhand von
4 wird eine weitere Ausführungsmöglichkeit zur Herstellung einer Kompensationsstruktur eines Kompensationsbauelements erläutert. - Das Herstellverfahren sieht zunächst ebenfalls, wie bereits zur
3 beschrieben, ein Bereitstellen eines schwach dotierten oder intrinsischen Halbleiterkörpers11 vor. In dem Halbleiterkörper11 wird, wie zu2a bereits erläutert, eine Ausnehmung mit zumindest zwei gegenüberliegenden Seitenwänden13' ,13'' erzeugt. - In dem Halbleiterkörper
11 wird dann zumindest an den Seitenwänden13' ,13'' ein Randbereich22 in dem Halbleiterkörper11 erzeugt, indem ein Dotierstoff von einem ersten Leitungstyp zumindest durch die Seitenwände13' ,13'' in den Halbleiterkörper11 eingebracht wird. Das Einbringen des Dotierstoffs erfolgt beispielsweise durch Belegung der Oberflächen des Halbleiterkörpers11 zumindest in der Ausnehmung mit p oder n Dotierstoffen und anschließend im Eintreiben des Dotierstoffs in den Halbleiterkörper durch Diffusion bei hohen Temperaturen, beispielsweise 1000°C. - Alternativ kann die Einbringung der Dotierstoffe auch durch Eindiffusion in den Halbleiterkörper
11 aus der Gasphase oder durch Implantation erfolgen. - Anschließend wird eine monokristalline Halbleiterschicht
14 mit einer Dotierung von einem zum ersten Leitungstyp komplementären zweiten Leitungstyp auf zumindest den Seitenwänden13' ,13'' der Ausnehmung erzeugt, wobei die Halbleiterschicht14 so dick ausgestaltet wird, dass die Halbleiterschicht14 auf der einen Seitenwand13' von der Halbleiterschicht14 auf der gegenüberliegenden Seitenwand13'' beabstandet ist. - Zur Erzeugung der Halbleiterschicht
14 wird ebenfalls auf die Ausführungen zu2c verwiesen. Die Halbleiterschicht14 wird also in dem vorliegenden Ausführungsbeispiel auf jeden Fall mit einer zum Randbereich22 komplementären Dotierung ausgebildet. Dies erfolgt entweder durch „in-situ" Dotierung der Halbleiterschicht14 während der epitaktischen Abscheidung oder nach der Abscheidung der zunächst schwach dotierten oder undotierten Halbleiterschicht14 durch Belegung und Eindiffusion des Dotierstoffs in die Halbleiterschicht14 oder durch Eindiffusion des Dotierstoffs in die schwach dotierte oder undotierte Halbleiterschicht14 aus der Gasphase oder durch Implantation. - Somit entsteht die gewünschte Kompensationsstruktur, bestehend aus dem Randbereich
22 und der Halbleiterschicht14 , des Kompensationsbauelements. - Anschließend wird ein Füllmaterial, wie bereits zu
2d erläutert, zwischen den gegenüberliegenden Seitenwänden13' ,13'' auf der Halbleiterschicht14 aufgebracht. - Schließlich wird das Kompensationsbauelement mit den üblichen Strukturen und Fertigungsschritten fertig gestellt.
- Der in den Ausführungsbeispielen dargestellte Aufbau der Halbleiterstrukturen, insbesondere der darin ausgebildeten Dotierstoffgebiete soll nur exemplarisch zum Verständnis der Erfindung beitragen, das Wesen der Erfindung aber nicht einschränken. Die gewählten Dotierstofftypen in den einzelnen Dotierstoffgebieten sind je nach Anwendungsfall austauschbar.
Claims (48)
- Halbleiterstruktur (
10 ,20 ), aufweisend – einen Halbleiterkörper (11 ), – eine Ausnehmung (12 ), die zumindest durch zwei gegenüberliegende Oberflächen (13' ;13'' ) des Halbleiterkörpers (11 ) begrenzt ist, – eine monokristalline Halbleiterschicht (14 ) in der Ausnehmung (12 ) auf zumindest den gegenüberliegenden Oberflächen (13' ;13'' ) des Halbleiterkörpers (11 ), – ein Füllmaterial (15 ) auf der monokristallinen Halbleiterschicht (14 ). - Halbleiterstruktur nach Anspruch 1, wobei das Füllmaterial (
15 ) auf der monokristallinen Halbleiterschicht (14 ) die Ausnehmung (12 ) vollständig verfüllt. - Halbleiterstruktur nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem das Füllmaterial (
15 ) eine Dicke d < 1 μm zwischen den gegenüberliegenden Oberflächen (13' ;13'' ) des Halbleiterkörpers (11 ) aufweist. - Halbleiterstruktur nach Anspruch 3, bei dem die Dicke d < 0,2 μm beträgt.
- Halbleiterstruktur nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem an den gegenüberliegenden Oberflächen (
13' ;13'' ) des Halbleiterkörpers (11 ) ein Randbereich (22 ) des Halbleiterkörpers (11 ) und/oder die Halbleiterschicht (14 ) eine zur Grunddotierung des Halbleiterkörpers (11 ) komplementäre Dotierung aufweist. - Halbleiterstruktur nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der mindestens zwei Ausnehmungen (
12 ) vorhanden sind und zwischen den Ausnehmungen (12 ) ein Halbleiterkörpersteg (11a ) die Ausnehmungen (12 ) voneinander trennt. - Halbleiterstruktur nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem die Ausnehmung (
12 ) eine Tiefe zwischen 5 μm und 200 μm aufweist. - Halbleiterstruktur nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem die Ausnehmung (
12 ) ein Aspektverhältnis zwischen 10 und 100 aufweist. - Halbleiterstruktur nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der das Füllmaterial (
15 ) elektrisch isolierend ist. - Halbleiterstruktur nach nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der das Füllmaterial Materialien mit unterschiedlichen Temperaturausdehnungskoeffizienten aufweist
- Halbleiterstruktur nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der die zwei gegenüberliegenden Oberflächen (
13' ;13'' ) des Halbleiterkörpers (11 ) parallel mit einem Abstand A zueinander angeordnet sind. - Halbleiterstruktur nach einem der Ansprüche 1 bis 8, bei der die zwei gegenüberliegenden Oberflächen (
13' ;13'' ) des Halbleiterkörpers (11 ) zumindest abschnittsweise gegeneinander geneigt sind und ein Abstand A den geringsten Abstand zwischen den gegenüberliegenden Oberflächen (13' ;13'' ) des Halbleiterkörpers (11 ) definiert. - Halbleiterstruktur nach Anspruch 12, bei der der geringste Abstand A am Boden (
18 ) der Ausnehmung (12 ) ist. - Halbleiterstruktur nach einem der Ansprüche 11 bis 13, bei der eine maximale Dicke D der Halbleiterschicht (
14 ) auf den gegenüberliegenden Oberflächen (13' ;13'' ) kleiner als 0,5 mal A ist. - Halbleiterstruktur nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der eine hochdotierte Halbleiterschicht (
21 ) an einer zweiten Hauptoberfläche (17 ) des Halbleiterkörpers (11 ), die der ersten Hauptoberfläche (16 ) gegenüberliegt, angebracht ist. - Halbleiterstruktur nach Anspruch 15, bei der die Ausnehmung (
12 ) durch den Halbleiterkörper (11 ) hindurch ausgebildet ist. - Halbleiterstruktur nach einem der Ansprüche 1 bis 15, bei der die Ausnehmung (
12 ) in dem Halbleiterkörper (11 ) endet. - Halbleiterstruktur nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der auf der ersten Hauptoberfläche (
16 ) des Halbleiterkörpers (11 ) und über zumindest einen Teil der Ausnehmung (12 ) eine weitere Halbleiterschicht (26 ) angebracht ist. - Halbleiterstruktur nach Anspruch 18, bei der die weitere Halbleiterschicht (
26 ) eine zum Halbleiterkörper (11 ) komplementäre Dotierung aufweist. - Halbleiterstruktur nach Anspruch 18 oder 19, bei der in der weiteren Halbleiterschicht (
26 ) MOSFET-Halbleiterbauelementstrukturen (27 ,28 ,29 ) ausgebildet sind. - Verfahren zum Verfüllen einer Ausnehmung (
12 ), wobei das Verfahren folgende Merkmale aufweist: – Bereitstellen eines Halbleiterkörpers (11 ) mit einer Ausnehmung (12 ), die zumindest durch zwei gegenüberliegende Oberflächen (13' ;13'' ) des Halbleiterkörpers (11 ) begrenzt ist, – Erzeugen einer monokristallinen Halbleiterschicht (14 ) in der Ausnehmung (12 ) zumindest auf den gegenüberliegenden Seitenwänden (13' ;13'' ) des Halbleiterkörpers (11 ), – Aufbringen eines Füllmaterials (15 ) auf die monokristalline Halbleiterschicht (14 ) in der Ausnehmung (12 ) zwischen den gegenüberliegenden Oberflächen (13' ;13'' ) des Halbleiterkörpers (11 ). - Verfahren nach Anspruch 21, bei dem die Ausnehmung (
12 ) durch das Füllmaterial (15 ) vollständig verfüllt wird. - Verfahren nach Anspruch 21 oder 22, bei dem die Halbleiterschicht (
14 ) epitaktisch erzeugt wird. - Verfahren nach einem der Ansprüche 21 bis 23, bei dem die Halbleiterschicht (
14 ) auf den sich gegenüberliegenden Oberflächen (13' ;13'' ) des Halbleiterkörpers (11 ) so dick erzeugt wird, dass die Halbleiterschicht (14 ) auf der einen Oberfläche (13' ) mit der Halbleiterschicht (14' ) auf der gegenüberliegenden Oberfläche (13'' ) zusammenwächst, und anschließend die Halbleiterschicht (14 ) entlang der zusammengewachsenen Fläche derart geätzt wird, dass die Halbleiterschicht (14 ) auf der einen Oberfläche (13' ) von der Halbleiterschicht auf der gegenüberliegenden Oberfläche (13'' ) einen Abstand aufweist. - Verfahren nach einem der Ansprüche 21 bis 24, bei dem die Halbleiterschicht (
14 ) in ihrer Zusammensetzung über die Dicke variiert wird. - Verfahren nach Anspruch 25, bei dem der Dotierstoffgehalt der Halbleiterschicht über die Dicke variiert wird.
- Verfahren nach Anspruch 25, bei dem die chemische Zusammensetzung der Halbleiterschicht über die Dicke variiert wird.
- Verfahren nach einem der Ansprüche 21 bis 25, bei dem als Füllmaterial (
15 ) ein elektrisch isolierendes Material verwendet wird. - Verfahren nach einem der Ansprüche 21 bis 28, bei dem als Füllmaterial mindestens zwei Materialien mit unterschiedlichen thermischen Ausdehnungskoeffizienten verwendet werden.
- Verfahren nach einem der Ansprüche 21 bis 29, bei dem die Halbleiterschicht (
14 ) zunächst thermisch oxidiert wird und anschließend das Füllmaterial (15 ) auf die oxidierte Halbleiterschicht (14 ) aufgebracht wird. - Kompensationsbauelement (
20 ), aufweisend: – ein Halbleitergebiet (25 ) zwischen zwei Elektroden (23 ,24 ) – eine halbleitende Driftzone (11 ) mit einer Dotierung vom ersten Leitungstyp in dem Halbleitergebiet (25 ), – eine Ausnehmung (12 ) in der Driftzone (11 ), wobei sich in der Ausnehmung (12 ) eine mit einer Dotierung vom zweiten Leitungstyp dotierte monokristalline Halbleiterschicht (14 ) zumindest auf zwei gegenüberliegenden Seitenwände (13' ;13'' ) der Ausnehmung (12 ) befindet und wobei die Halbleiterschicht (14 ) auf der einen Seitenwand (13' ) von der Halbleiterschicht (14 ) auf der gegenüberliegenden zweiten Seitenwand (13'' ) beabstandet ist, – ein Füllmaterial (15 ) auf der Halbleiterschicht (14 ) zwischen den gegenüberliegenden Seitenwänden (13' ;13'' ) der Ausnehmung (12 ). - Kompensationsbauelement nach Anspruch 26, bei dem der Abstand zwischen der Halbleiterschicht (
14 ) auf der einen Seitenwand (13' ) und der Halbleiterschicht (14 ) auf der gegenüberliegenden zweiten Seitenwand (13'' ) kleiner als 1 μm ist. - Kompensationsbauelement nach Anspruch 26 oder 27, bei dem der Abstand zwischen der Halbleiterschicht (
14 ) auf der einen Seitenwand (13' ) und der Halbleiterschicht (14 ) auf der gegenüberliegenden zweiten Seitenwand (13'' ) kleiner als 0,2 μm ist. - Verfahren zum Herstellen eines Kompensationsbauelements, bei dem – ein Halbleiterkörper (
11 ) mit einer Dotierung vom ersten Leitfähigkeitstyp bereitgestellt wird, – eine Ausnehmung (12 ) mit zumindest zwei gegenüberliegenden Seitenwänden (13' ;13'' ) in dem Halbleiterkörper (11 ) erzeugt wird, – eine monokristalline Halbleiterschicht (14 ) mit einer Dotierung vom zweiten Leitfähigkeitstyp auf zumindest den Seitenwänden (13' ;13'' ) der Ausnehmung (12 ) erzeugt wird, wobei die Halbleiterschicht (14 ) so dick ausgestaltet wird, dass die Halbleiterschicht (14 ) auf der einen Seitenwand (13' ) von der Halbleiterschicht (14 ) auf der gegenüberliegenden zweiten Seitenwand (13'' ) beabstandet ist, – ein Füllmaterial (15 ) auf der Halbleiterschicht (14 ) zwischen den gegenüberliegenden Seitenwänden (13' ;13'' ) aufgebracht wird, – das Kompensationsbauelement (20 ) fertig gestellt wird. - Verfahren nach Anspruch 29, bei dem die Erzeugung der Halbleiterschicht (
14 ) mit einer Dotierung vom zweiten Leitfähigkeitstyp derart erfolgt, dass in einen Randbereich (22 ) des Halbleiterkörpers (11 ) an zumindest den zwei gegenüberliegenden Seitenwänden (13' ;13'' ) der Ausnehmung (12 ) ein Dotierstoff vom zweiten Leitfähigkeitstyp eingebracht wird und nach dem Aufbringen der Halbleiterschicht (14 ) der Dotierstoff in die Halbleiterschicht (14 ) eindiffundiert wird. - Verfahren nach Anspruch 35, bei dem der Dotierstoff in den Halbleiterkörper (
11 ) implantiert wird. - Verfahren nach Anspruch 35, bei dem der Dotierstoff in den Halbleiterkörper (
11 ) eindiffundiert wird. - Verfahren nach einem der Ansprüche 34 bis 37, bei dem die monokristalline Halbleiterschicht (
14 ) mit variierender Zusammensetzung erzeugt wird. - Verfahren nach Anspruch 38, bei dem der Dotierstoffgehalt der Halbleiterschicht variiert wird.
- Verfahren nach Anspruch 38, bei dem die chemische Zusammensetzung der Halbleiterschicht variiert wird.
- Verfahren nach einem der Ansprüche 34 bis 40, bei dem die Ausnehmung mit einer sich nach unten verjüngenden Struktur im Halbleiterkörper (
11 ) erzeugt wird. - Verfahren nach einem der Ansprüche 34 bis 41, bei dem als Füllmaterial (
15 ) ein elektrisch isolierendes Material verwendet wird. - Verfahren nach einem der Ansprüche 34 bis 42, bei dem als Füllmaterial mindestens zwei Materialien mit unterschiedlichen thermischen Ausdehnungskoeffizienten verwendet werden.
- Verfahren nach einem der Ansprüche 34 bis 43, bei dem das Fertigstellen des Kompensationsbauelements zumindest ein weiteres Anbringen von einer Halbleiterschicht (
26 ) auf einer ersten Hauptoberfläche (16 ) des Halbleiterkörpers (11 ), Ausbilden von MOSFET-Halbleiterbauelementstrukturen (27 ,28 ,29 ) in der einen Halbleiterschicht (26 ) und Anbringen von Elektroden (23 ,24 ) umfasst. - Verfahren zum Herstellen eines Kompensationsbauelements, bei dem -ein schwach dotierter oder intrinsischer Halbleiterkörper (
11 ) bereitgestellt wird, – eine Ausnehmung (12 ) mit zumindest 2 gegenüberliegenden Seitenwänden (13' ,13'' ) in dem Halbleiterkörper (11 ) erzeugt wird, – ein Randbereich (22 ) des Halbleiterkörpers (11 ) zumindest an den Seitenwänden (13' ,13'' ) der Ausnehmung12 derart erzeugt wird, dass ein erster Dotierstoff von einem ersten Leitungstyp in den Halbleiterkörper (11 ) zumindest durch die Seitenwände (13' ,13'' ) der Ausnehmung (12 ) bis zu einer Tiefe t1 in den Halbleiterkörper (11 ) eingebracht wird, und ein zweiter Dotierstoff von einem zum ersten Leitungstyp komplementären zweiten Leitungstyp zumindest durch die Seitenwände (13' ,13'' ) der Ausnehmung (12 ) bis zu einer Tiefe t2 mit t2 < t1 in den Halbleiterkörper (11 ) eingebracht wird, – Eine monokristalline Halbleiterschicht (14 ) auf zumindest den Seitenwänden (13' ,13'' ) der Ausnehmung (12 ) erzeugt wird, wobei die Halbleiterschicht (14 ) so dick ausgestaltet wird, dass die Halbleiterschicht (14 ) auf der einen Seitenwand (13' ) von der Halbleiterschicht (14 ) auf der gegenüberliegenden zweiten Seitenwand (13'' ) beabstandet ist, – Ein Füllmaterial (15 ) auf der Halbleiterschicht (14 ) zwischen den gegenüberliegenden Seitenwänden (13' ,13'' ) aufgebracht wird, – Das Kompensationsbauelement (20 ) fertig gestellt wird. - Verfahren zum Herstellen eines Kompensationsbauelements, bei dem – ein schwach dotierter oder intrinsischer Halbleiterkörper (
11 ) bereitgestellt wird, – eine Ausnehmung (12 ) mit zumindest zwei gegenüberliegenden Seitenwänden (13' ,13'' ) in dem Halbleiterkörper (11 ) erzeugt wird, – ein Randbereich (22 ) des Halbleiterkörpers (11 ) zumindest an den Seitenwänden (13' ,13'' ) der Ausnehmung (12 ) derart erzeugt wird, dass ein Dotierstoff von einem ersten Leitungstyp zumindest durch die Seitenwände (13' ,13'' ) in den Halbleiterkörper (11 ) eingebracht wird, – eine monokristalline Halbleiterschicht (14 ) mit einer Dotierung vom zweiten Leitungstyp auf zumindest den Seitenwänden (13' ,13'' ) der Ausnehmung (12 ) erzeugt wird, wobei die Halbleiterschicht (14 ) so dick ausgestaltet wird, dass die Halbleiterschicht (14 ) auf der einen Seitenwand (13' ) von der Halbleiterschicht (14 ) auf der gegenüberliegenden zweiten Seitenwand (13'' ) beabstandet ist, – ein Füllmaterial (15 ) auf der Halbleiterschicht (14 ) zwischen den gegenüberliegenden Seitenwänden (13' ,13'' ) aufgebracht wird, – Das Kompensationsbauelement (2 ) fertig gestellt wird. - Verfahren nach Anspruch 46, bei dem die monokristalline Halbleiterschicht (
14 ) während der Erzeugung dotiert wird. - Verfahren nach Anspruch 46, bei dem die monokristalline Schicht (
14 ) zunächst undotiert abgeschieden wird und nach der Abscheidung dotiert wird.
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