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DE102007046494A1 - Diebstahlsicherung durch Reifenabmontageerkennung - Google Patents

Diebstahlsicherung durch Reifenabmontageerkennung Download PDF

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    • G08B13/02Mechanical actuation
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Abstract

Die Erfindung betrifft in einem ersten Aspekt ein Verfahren zur Abmontageerkennung eines mit einem Reifensensorgerät WU versehenen Reifens, wobei das Reifensensorgerät WU erkennt, ob der zugehörige Reifen am Fahrzeug montiert ist, und wobei im Reifensensorgerät WU eine Information über den Montagezustand abgespeichert ist, wobei das Reifensensorgerät WU, wenn es eine Abmontage feststellt, eine die Abmontage kennzeichnende Information an die Zentraleinheit ECU sendet und die Zentraleinheit ECU eine Warnung ausgibt.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren, eine Vorrichtung und ein System zur Abmontageerkennung eines mit einem Reifensensorgerät WU versehenen Reifens, wobei das Reifensensorgerät erkennt, ob der zugehörige Reifen am Fahrzeug montiert ist, und wobei im Reifensensorgerät eine Information über den Montagezustand abgespeichert ist.
  • In der Praxis ergibt sich das Problem, dass Reifen, etwa teuere Pkw-Reifen, aber auch Reifen von Lkw, aufgrund ihres teilweise recht hohen Wertes immer wieder gestohlen werden. Reifen bezeichnet in dieser Anmeldung dabei in verkürzender Weise das komplette Radsystem, bestehend aus Felge, Mantel, Ventil und Reifensensorgerät WU.
  • Es besteht daher ein Bedürfnis, schnell von einem Diebstahl zu erfahren, um dessen Vollendung möglicherweise noch zu verhindern, zumindest aber um den Diebstahl möglichst schnell aufklären und die Folgen mindern zu können.
  • Es ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein System zur Verfügung zu stellen, welches bei einem Diebstahl eines Reifens rechtzeitig warnt.
  • Diese Aufgabe wird durch ein Verfahren gemäß Anspruch 1, Vorrichtungen gemäß Anspruch 11 und 12, sowie einem System gemäß Anspruch 13 gelöst.
  • Diese Aufgabe wird in einem ersten Aspekt der Erfindung dadurch gelöst, dass das Reifensensorgerät WU, wenn es eine Abmontage feststellt, eine die Abmontage kennzeichnende Infor mation an die Zentraleinheit ECU sendet und die Zentraleinheit ECU daraufhin eine Warnung ausgibt.
  • In einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung wird eine bevorstehende Abmontage bei der Zentraleinheit ECU angemeldet. Dies ist besonders bei Werkstattaufenthalten oder beim Pannenfall, in dem ein Reifen gewechselt – und dabei vorher abmontiert – werden muss, von Vorteil.
  • Es ist besonders günstig, wenn die Zentraleinheit ECU eine Warnmeldung ausgibt, wenn ein Abmontagesignal vom Reifensensorgerät WU empfangen wird, ohne dass der Zentraleinheit ECU vorher eine bevorstehende und damit geplante Abmontage angekündigt wurde.
  • Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung ist die Zentraleinheit ECU in der Lage, etwa über ein Telematiksystem, eine Alarmmeldung nach außen zu versenden, sobald sie die Information über eine Abmontage erhalten hat, ohne dass eine bevorstehende Abmontage angekündigt wurde. Dadurch ist es möglich, etwa das Flottenmanagement einer Spedition sehr zeitnah zu informieren, wobei auch eine Diebstahlanzeige unmittelbar bei der Polizei erfolgen kann.
  • Günstig ist es darüber hinaus, wenn der Nutzer des Fahrzeugs, also etwa der Fahrer, die Warn- oder Alarmmeldung der Zentraleinheit ECU manuell abschalten kann, um die Auslösung eines Alarms bei nur versehentlicher Nichtmeldung einer regulären Abmontage zu verhindern. Dies ist insbesondere dann von Vorteil, wenn die Alarmmeldung extern, etwa über ein Telematiksystem, bekannt gegeben wird, da in diesen Fällen häufig kostenintensive Aktionen ausgelöst werden, die so noch rechtzeitig gestoppt werden können.
  • Um den denkbaren Missbrauch zu minimieren, ist es darüber hinaus günstig, wenn zur Abschaltung des Alarmsignals vom Benutzer manuell oder in sonstiger Weise ein Code eingegeben werden muss, wobei es zur Missbrauchsverhinderung am günstigsten ist, wenn dieser Code innerhalb einer vorgegebenen Zeitspanne eingegeben werden muss.
  • Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung ist ein Verfahren, bei dem das Reifensensorgerät WU, nachdem es einen Alarm an die Zentraleinheit ECU gesendet hat, eine Rückmeldung von der Zentraleinheit ECU empfängt. Wenn das Reifensensorgerät das Ergebnis der Auswertung der Zentraleinheit ECU – Diebstahl oder geplante Abmontage – empfängt und verarbeitet, kann auch das Reifensensorgerät weitere Verfahrensschritte ausführen, die vom Ergebnis der Auswertung der Zentraleinheit ECU abhängen.
  • So ist es etwa möglich, das Reifensensorgerät WU in bestimmten Abständen Funksignale mit größerer Leistung ausstrahlen zu lassen, um so eine Ortung, etwa mittels Funkpeilung, zu erleichtern. Sofern das Reifensensorgerät seine Position selbst bestimmen kann, etwa mit Hilfe eines eingebauten Satellitennavigationssystems, kann das Reifensensorgerät auch unmittelbar die Positionsangabe aussenden und so eine Ortung und damit ein Auffinden erleichtern.
  • In einem zweiten Aspekt der Erfindung wird ein Reifensensorgerät eines Reifens vorgeschlagen, wobei das Reifensensorgerät Mittel zur Erkennung aufweist, ob der zugehörige Reifen am Fahrzeug montiert ist. Weiterhin umfasst das Reifensensorgerät einen Speicher zur Speicherung einer Information über den Montagezustand, wobei das Reifensensorgerät zusätzlich Mittel zur Übermittlung einer die Abmontage kennzeichnende Information aufweist.
  • In einem weiteren Aspekt der Erfindung wird eine Zentraleinheit zur Abmontageerkennung eines einem Fahrzeug zugeordneten Reifens vorgeschlagen, wobei die Zentraleinheit (ECU) einen Empfänger und Mittel zur Ausgabe einer Warnmeldung umfasst, wobei diese Mittel die Warnmeldung ausgeben, sobald sie die Information über eine Abmontage erhalten haben, ohne dass eine bevorstehende Abmontage angekündigt wurde.
  • In einem weiteren Aspekt der Erfindung wird ein System zur Abmontageerkennung eines Reifens vorgeschlagen, wobei das eine Reifensensorgerät nach Anspruch 11 und die Zentraleinheit nach Anspruch 12 ausgebildet sind.
  • Im Folgenden wird die Erfindung an Hand der folgenden Figuren näher erläutert. Dabei zeigen
  • 1 den Ablauf des Verfahrens in der WU und
  • 2 den Ablauf des Verfahrens in der Zentraleinheit ECU.
  • 3 Reifensensorgerät und Zentraleinheit.
  • 1 zeigt für ein Ausführungsbeispiel den Ablauf eines Verfahrens im Reifensensorgerät WU. Zunächst ist bei einem montierten Reifen der Status „Reifen montiert" abgespeichert. Solange keine besondere Aktion festgestellt wird, verbleibt dieser Zustand im Speicher.
  • Erkennt das System dagegen eine Abmontage des Reifens, wird als nächstes geprüft, ob eine Diebstahlsicherung im System implementiert ist oder nicht. Nur wenn eine derartige Dieb stahlsicherung implementiert ist, ist eine Weitermeldung einer Abmontage an die Zentraleinheit ECU sinnvoll, die andernfalls mit dieser Information nichts anfangen könnte.
  • Ist keine Diebstahlsicherung implementiert, wird ein Bit in der WU gesetzt, welches erkennen lässt, dass ein Reifen abmontiert wurde. Weitere Maßnahmen werden nicht veranlasst. Für die Erkennung der Abmontage sind vielerlei Lösungen denkbar. Beispielsweise könnte der Reifen mittels einer elektronischen Schaltung mit der jeweiligen Achse gekoppelt sein, so dass der Schaltkreis beispielsweise geschlossen wird, wenn der Reifen abmontiert wird.
  • Ist dagegen eine Diebstahlsicherung implementiert, sendet die WU ein Signal an die Zentraleinheit ECU und meldet dieser die Abmontage.
  • 2 zeigt, wie die Zentraleinheit ECU mit dieser Information umgeht. Zunächst befindet sich die Zentraleinheit ECU im Normalbetriebsmodus, in dem sie auch verbleibt, solange sie kein Abmontagesignal von der WU empfängt.
  • Wird ein Abmontagesignal empfangen, wird geprüft, ob der Zentraleinheit ECU vorher eine Abmontage angekündigt wurde. Ist dies der Fall, wird im System vermerkt, dass die Abmontage nunmehr stattgefunden hat. Die Information über den Reifen, der vorher der Zentraleinheit ECU zugeordnet war, wird gelöscht.
  • War keine Abnahme angekündigt, setzt eine Alarmbehandlungsroutine ein.
  • Die Alarmbehandlung kann dabei im einfachsten Fall eine akustische und/oder optische Warnmeldung an den Fahrer sein, wo bei die Meldung auch über ein Funkgerät an ein sich in der Nähe befindlichen Fahrer weitergeleitet werden kann. Es ist aber auch denkbar, dass übliche Alarmsignale, wie Lichtblinken und Ertönen der Hupe, ausgelöst werden.
  • In einer weiteren Ausgestaltung des Verfahrens wird eine Warnmeldung beispielsweise über ein Mobilfunkgerät oder eine Internetnachricht abgesandt.
  • Es ist aber auch möglich, die Alarmmeldung mit einem Telematiksystem zu verknüpfen und eine Zentrale über die Abmontage des Reifens, die stattgefunden hat, ohne dass die Abmontage vorher, etwa in einer Werkstatt oder durch den Fahrer, angemeldet wurde.
  • Dies eröffnet weitere Möglichkeiten der Problembehandlung, denn die Telematikzentrale kann entweder unmittelbar den Alarm weiterleiten und etwa die Suche nach der WU und damit nach dem Reifen starten, die Polizei informieren, oder auch nur beim Fahrer des Fahrzeuges anrufen oder sich in sonstiger Weise mit ihm in Verbindung setzen. Es kann somit zunächst beim Fahrer rückgefragt werden, ob tatsächlich ein unzulässiger Betriebsfall, nämlich ein Diebstahl, vorliegt, oder doch nur eine geplante Reifendemontage, etwa nach einer Reifenpanne.
  • Eine derartige Rückfrage ist auch im Falle eines Diebstahls sinnvoll, denn der Fahrer wird häufig in der Lage sein, ergänzende Informationen über seine Position und eventuell auch über den Diebstahl und den oder die Täter selbst mitzuteilen.
  • In einer weiteren erfindungsgemäßen Ausgestaltung verfügt der Reifensensor über einen Sender, der, im Falle einer nicht angekündigten Abmontage, über einen bestimmten Zeitraum Signale aussendet, so dass er leichter geortet werden kann. Dadurch wird es möglich, einen Diebstahl schneller aufzuklären und wieder in den Besitz des Reifens zu kommen.
  • Besonders vorteilhaft ist es, wenn die WU Informationen über ihre eigene Position zur Verfügung hat oder diese ermitteln kann. Die Information kann etwa auch über die Zentraleinheit ECU zum Reifensensor übertragen werden, wobei es vorteilhaft ist, wenn diese Übertragung nicht ständig, sondern etwa nur nach einer gewissen vordefinierten Standzeit, beispielsweise 15 min, erfolgt. In diesem Fall wird es möglich, diese unmittelbar zu versenden und somit das Auffinden und damit die Aufklärung des Diebstahls zu beschleunigen.
  • 3 zeigt ein Reifensensorgerät WU, das einen Speicher 1 zur Speicherung einer Information über den Montagezustand eines Reifens. Ferner umfasst das Reifensensorgerät WU Mittel zur Übermittlung einer die Abmontage kennzeichnende Information. Diese die Abmontage kennzeichnende Information wird typischerweise von dem Reifensensorgerät WU an eine Zentraleinheit ECU übermittelt, die einen entsprechenden Empfänger (2) aufweist. Die Zentraleinheit ECU weist ferner Mittel auf, die eine Warnmeldung ausgeben, sobald sie die Information über eine Abmontage erhalten haben, ohne dass eine bevorstehende Abmontage angekündigt wurde. Die Zentraleinheit ECU ist üblicherweise fahrzeugseitig angeordnet.

Claims (13)

  1. Verfahren zur Abmontageerkennung eines mit einem Reifensensorgerät (WU) versehenen Reifens, wobei das Reifensensorgerät (WU) erkennt, ob der zugehörige Reifen am Fahrzeug montiert ist, und wobei im Reifensensorgerät (WU) eine Information über den Montagezustand abgespeichert ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Reifensensorgerät (WU), wenn es eine Abmontage feststellt, eine die Abmontage kennzeichnende Information an die Zentraleinheit (ECU) sendet und die Zentraleinheit (ECU) eine Warnung ausgibt.
  2. Verfahren nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass eine bevorstehende Abmontage bei der Zentraleinheit (ECU) angemeldet wird.
  3. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Zentraleinheit (ECU) eine Warnmeldung ausgibt, sobald sie die Information über eine Abmontage erhalten hat, ohne dass eine bevorstehende Abmontage angekündigt wurde.
  4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Zentraleinheit (ECU) über ein Telematiksystem eine Alarmmeldung versendet sobald sie die Information über eine Abmontage erhalten hat, ohne dass eine bevorstehende Abmontage angekündigt wurde.
  5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Nutzer des Fahrzeugs die Warn- oder Alarmmeldung der Zentraleinheit (ECU) manuell abschalten kann.
  6. Verfahren nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass der Nutzer zum Abstellen der Alarmmeldung einen Code, vorzugsweise einen ihn kennzeichnenden und nur ihm bekannten Code, eingeben muss.
  7. Verfahren nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass der Nutzer den Code innerhalb einer vorgegebenen Zeitspanne eingeben muss.
  8. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Reifensensorgerät (WU), nachdem es einen Alarm an die Zentraleinheit (ECU) gesendet hat, eine Rückmeldung von der Zentraleinheit (ECU) empfängt und die Zentraleinheit (ECU) das Ergebnis der Auswertung mitteilt.
  9. Verfahren nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass das Reifensensorgerät (WU), sofern die Zentraleinheit (ECU) einen Diebstahl gemeldet hat, in bestimmten Abständen Funksignale mit größerer Leistung ausstrahlt, um so eine Ortung, etwa mittels Funkpeilung, zu erleichtern.
  10. Verfahren nach dem vorhergehenden Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Reifensensorgerät (WU), sofern die Zentraleinheit (ECU) einen Diebstahl gemeldet hat, in bestimmten Abständen Funksignale aussendet, die die Position der Reifensensoreinheit (WU) enthalten.
  11. Reifensensorgerät (WU) eines Reifens, wobei das Reifensensorgerät (WU) Mittel zur Erkennung aufweist, ob der zugehörige Reifen am Fahrzeug montiert ist, und einen Speicher 1 zur Speicherung einer Information über den Montagezustand aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass das Reifensensorgerät (WU) Mittel zur Übermittlung einer die Abmontage kennzeichnende Information aufweist.
  12. Zentraleinheit (ECU) zur Abmontageerkennung eines einem Fahrzeug zugeordneten Reifens, dadurch gekennzeichnet, dass die Zentraleinheit (ECU) einen Empfänger (2) und Mittel zur Ausgabe einer Warnmeldung umfasst, wobei diese Mittel die Warnmeldung ausgeben, sobald sie die Information über eine Abmontage erhalten haben, ohne dass eine bevorstehende Abmontage angekündigt wurde.
  13. System zur Abmontageerkennung eines Reifens, das ein Reifensensorgerät (WU) nach Anspruch 11 und eine Zentraleinheit (ECU) nach Anspruch 12 umfasst.
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