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DE102007046193A1 - Platte als Panzerung für eine Schneckenwendel, Schnecke für Dekantierzentrifugen, Dekantierzentrifuge und Verfahren zur Herstellung der Platten - Google Patents

Platte als Panzerung für eine Schneckenwendel, Schnecke für Dekantierzentrifugen, Dekantierzentrifuge und Verfahren zur Herstellung der Platten Download PDF

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DE102007046193A1
DE102007046193A1 DE200710046193 DE102007046193A DE102007046193A1 DE 102007046193 A1 DE102007046193 A1 DE 102007046193A1 DE 200710046193 DE200710046193 DE 200710046193 DE 102007046193 A DE102007046193 A DE 102007046193A DE 102007046193 A1 DE102007046193 A1 DE 102007046193A1
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DE200710046193
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Inventor
Otto Schrage
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Schrage Otto Dipl-Ing
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Schrage Otto Dipl-Ing
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B04CENTRIFUGAL APPARATUS OR MACHINES FOR CARRYING-OUT PHYSICAL OR CHEMICAL PROCESSES
    • B04BCENTRIFUGES
    • B04B1/00Centrifuges with rotary bowls provided with solid jackets for separating predominantly liquid mixtures with or without solid particles
    • B04B1/20Centrifuges with rotary bowls provided with solid jackets for separating predominantly liquid mixtures with or without solid particles discharging solid particles from the bowl by a conveying screw coaxial with the bowl axis and rotating relatively to the bowl
    • B04B1/2008Centrifuges with rotary bowls provided with solid jackets for separating predominantly liquid mixtures with or without solid particles discharging solid particles from the bowl by a conveying screw coaxial with the bowl axis and rotating relatively to the bowl with an abrasion-resistant conveyor or drum

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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Platte (Tile) als Panzerung oder Verschleißteil für eine Schneckenwendel, mit einem Träger (11) und einer Verschleißlage. Erfindungsgemäß weist der Träger als Verschleißlage zumindest teilweise eine Hartstoffbeschichtung (12) auf.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Platte (Tile) als Panzerung oder Verschleißteil für eine Schneckenwendel, mit einem Träger und einer Verschleißlage.
  • Schneckenwendeln von Schnecken für Dekantierzentrifugen, Siebschneckenzentrifugen oder für andere, Schnecken beinhaltende Zentrifugen oder Siebe sind je nach Einsatzzweck hohen verschleißenden und korrosiven Belastungen ausgesetzt. Zur Erhöhung der Belastbarkeit ist es bekannt, besonders verschleißbeständige oder korrosionsbeständige Platten – sogenannte Tiles – entlang der Schneckenwendel an diese anzuschweißen. Die Platten sind vorzugsweise zweilagig ausgebildet, wobei eine plattenförmige Verschleißlage aus Spezialwerkstoff mit einem metallischen Träger verbunden ist. Die Verschleißlage ist relativ zum Träger spröde, nutzt sich im Idealfall im laufenden Betrieb gleichmäßig ab, kann aber auch durch Sprödbruch teilweise abspringen. Die Verbindung zwischen Träger und plattenförmiger Verschleißlage ist bei den bekannten Platten nicht besonders haltbar. Auch unterliegen die bekannten Verschleißlagen je nach Anwendung einem relativ schnellen Verschleiß. So kann es beispielsweise erforderlich sein die zur Panzerung vorgesehenen Platten einer Schneckenwendel alle zwei Monate auszutauschen. Dies bedeutet, dass die verschlissenen Platten sechsmal in einem Jahr durch ein geeignetes Trennwerkzeug von der Schneckenwendel gelöst, beispielsweise abgeflext werden, und dass neue Platten an die Schneckenwendel angeschweißt werden. Der Wartungsaufwand ist entsprechend hoch.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist eine Verminderung des Wartungsaufwands, insbesondere eine Erhöhung der Verschleiß- und Korrosionsbeständigkeit der zur Panzerung einer Schneckenwendel vorgesehenen Platten.
  • Eine erfindungsgemäße Platte ist gekennzeichnet durch eine zumindest teilweise vorgesehene Hartstoffbeschichtung auf dem Träger als Verschleißlage. Überraschenderweise weist eine Platte mit einer Hartstoffbeschichtung auf dem Träger eine höhere Korrosions- und/oder Verschleißfestigkeit auf als eine zweilagige Platte, bestehend aus metallischem Träger und hiermit verbundener, separater Verschleißlage. Die Hartstoffbeschichtung weist außerdem eine bedeutend höhere Haftung am Träger auf. Versuche haben ergeben, dass die Hartstoffbeschichtung langsamer verschleißt und korrodiert als herkömmliche Verschleißlagen und dass keine Bestandteile absplittern, im Gegensatz zu den beim Stand der Technik vorhandenen Verschleißlagen.
  • Der Träger besteht aus einem metallischen, beschichtbaren Werkstoff, insbesondere aus Edelstahl. Vorteilhafterweise ist die Hartstoffbeschichtung auf den Träger aufgespritzt, insbesondere durch thermisches Spritzen, Flammspritzen oder Hochgeschwindigkeitsflammspritzen. Die genannten Beschichtungsverfahren wurden bislang im Zusammenhang mit der Herstellung von Platten als Panzerung für Schneckenwendel nicht verwendet.
  • In Fortbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Hartstoffbeschichtung aus einem Werkstoff gebildet ist, der Karbide oder Oxide (Keramik) enthält, insbesondere Chromoxid, Aluminiumoxid, Titandioxid, deren Mischungen, Chromkarbid oder Wolframkarbid.
  • Gegenstand der Erfindung ist auch eine Schnecke für Dekantierzentrifugen, Siebschneckenzentrifugen oder andere, Schnecken beinhaltende Zentrifugen oder Siebe, mit mindestens einer Schneckenwendel und mit Platten (Tiles) zur Panzerung der Schneckenwendel. Die erfindungsgemäße Schnecke ist gekennzeichnet durch die zuvor genannten erfindungsgemäßen Platten.
  • In Fortbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Platten bzw. Träger mit Vorsprüngen und/oder Ausnehmungen versehen sind zur formschlüssigen Verbindung mit der Schneckenwendel, welche korrespondierende Ausnehmungen und/oder Vorsprünge aufweisen kann. Die Vorsprünge und Ausnehmungen sollen einen Formschluss gegen eine Bewegung der Platten in Radialrichtung oder Umfangsrichtung der Schneckenwendel gewährleisten. In Axialrichtung der Schnecke sind die Vorsprünge der Platten in korrespondierende Ausnehmungen der Schneckenwendel einsetzbar bzw. einsteckbar. Auf diese Weise können die Platten in einer äußerst genau definierten Position an der Schneckenwendel angeordnet und befestigt werden.
  • Nach einem weiteren Gedanken der Erfindung sind die Platten bzw. Träger mit radial einwärts gerichteten Vorsprüngen versehen, die einen oder mehrere Fortsätze quer zur radialen Richtung, insbesondere in Umfangsrichtung der Schneckenwendel, aufweisen, und dass die Schneckenwendel korrespondierende Ausnehmungen aufweist, in die die Vorsprünge mit den Fortsätzen einsetzbar und gegen Bewegung in Radialrichtung fixierbar sind. So können die Platten (umgekehrt) T-förmige Vorsprünge aufweisen. Entsprechend ist die Schneckenwendel mit T-förmigen, passenden Ausnehmungen versehen. Dadurch sind Kippbewegungen der Platten innerhalb einer radialen Ebene der Schneckenwendel ausgeschlossen.
  • In Fortbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Vorsprünge und Ausnehmungen Anlageflächen aufweisen, welche gegenüber der zum Einsetzen der Vorsprünge in die Ausnehmungen erforderlichen Bewegungsrichtung abgewinkelt ausgebildet sind. Dadurch sind beispielsweise die Vorsprünge der Platten in die Ausnehmungen der Schneckenwendel einsteckbar aber nicht hindurchsteckbar. Die gegeneinander abgewinkelten bzw. abgeschrägten Anlageflächen der jeweiligen Ausnehmung bilden eine konusartige Aufnahme für die korrespondierenden Vorsprünge, welche ebenfalls mit passend abgeschrägten Anlageflächen versehen sind. Dadurch ergibt sich eine definierte Endlage beim Einsetzen der Vorsprünge in die Ausnehmungen. In der definierten Endlage ist nur noch eine Fixierung erforderlich, beispielsweise durch eine von einer Schraube gehaltene Scheibe oder eine andere Art der Teilabdeckung des Übergangs zwischen Platte (Vorsprung) und Schneckenwendel (Ausnehmung). Die Anlageflächen sind vorzugsweise sämtlich gegenüber der Schneckenwendeloberfläche schräg gerichtet und nicht senkrecht hierzu.
  • Erfindungsgemäß kann jede Platte mehrere Vorsprünge und/oder Ausnehmungen aufweisen, wobei die Vorsprünge und/oder Ausnehmungen in Umfangsrichtung der Schneckenwendel aufeinanderfolgen. Auch kann eine Platte mehrere herkömmliche Tiles ersetzen. Die Platte weist dann eine Abmessung in Umfangsrichtung der Schneckenwendel entsprechend der Breite mehrerer herkömmlicher Tiles auf.
  • Nach einem weiteren Gedanken der Erfindung sind die Platten durch eine Steckverbindung mit der Schneckenwendel verbunden. Dabei ist die Steckverbindung insbesondere durch Schrauben, Nieten, Schweißen, Löten, Kleben oder auf andere Weise gegen Lösen gesichert.
  • Vorteilhafterweise erstreckt sich eine Platte über mindestens 5°, mindestens 10°, mindestens 15° oder mindestens 20° entlang der Schneckenwendel. Vorzugsweise erstrecken sich alle Platten über jeweils denselben Winkel. Es sind aber auch Abweichungen möglich, insbesondere bei fortgeschrittener Lebensdauer der Schnecke. So können zum Austausch nebeneinander liegender defekter Platten auch einzelne größere Platten eingesetzt werden, mit einer Gesamtbreite entsprechend der Anzahl und Abmessung der nebeneinander liegenden auszutauschenden Platten.
  • Gegenstand der Erfindung ist auch eine Dekantierzentrifuge oder eine Siebschneckenzentrifuge mit einer erfindungsgemäßen Schnecke.
  • Ebenfalls Gegenstand der Erfindung ist ein Halbfertigzeug aus metallischem Werkstoff und für die Herstellung von Platten (Tiles) zur Panzerung einer Schneckenwendel, mit ringförmiger oder teilringförmiger Gestalt eines Trägers und mit einer Hartstoffbeschichtung auf zumindest einem Teil der Oberfläche des Trägers. Aus der Ringform können dann die einzelnen Platten in der benötigten Größe (Abmessung in Umfangsrichtung der zu bestückenden Schneckenwendel) durch geeignete Schneidverfahren hergestellt werden. Derartige Halbfertigzeuge können von einem Zulieferer hergestellt und an einen Empfänger innerhalb der Fertigungskette geliefert werden, der die weitere Bearbeitung bis zur Entstehung der fertigen Platten durchführt. Ein ringförmiges Halbfertigzeug weist beispielsweise – je nach Durchmesser der zu bestückenden Schneckenwendel einen Außendurchmesser von 200 mm bis 1000 mm auf. Andere Abmessungen sind naturgemäß möglich.
  • Gegenstand der Erfindung ist auch ein Verfahren zur Herstellung der erfindungsgemäßen Platten. Das Verfahren weist folgende Merkmale auf:
    • a) ein metallischer Träger von der Größe mehrerer Platten wird zur Bildung eines Halbfertigzeugs zumindest teilweise mit einer Hartstoffbeschichtung versehen,
    • b) das Halbfertigzeug wird zerteilt zur Bildung einzelner Platten.
  • Auf diese Weise kann die Hartstoffbeschichtung besonders einfach und rationell aufgebracht werden.
  • Vorteilhafterweise ist das Halbfertigzeug ringförmig oder teilringförmig. Die Form des Halbfertigzeugs orientiert sich an der Form der zu bestückenden Schneckenwendel. Insbesondere ist das Halbfertigzeug scheibenringförmig.
  • Nach einem weiteren Gedanken der Erfindung werden die Platten durch im Wesentlichen radial gerichtete Schnitte durch das Halbfertigzeug hergestellt. Je nach Größe der Platten in Umfangsrichtung der Schneckenwendel wird das ringförmige bzw. scheibenringförmige Halbfertigzeug in zehn bis einhundert gleich große Abschnitte zerteilt. Davon abweichende Teilungen sind möglich, bis hin zu einem einteiligen Scheibenring als Halbfertigzeug, der nur an einer Stelle radial eingeschnitten wird zur Anpassung an die Spiralform der Schneckenwendel.
  • Vorteilhafterweise wird das Halbfertigzeug zur Bildung der Platten durch Wasserstrahlschneiden (mit geeigneten Zuschlagstoffen) zerteilt. Das Wasserstrahlschneiden ermöglicht einen sehr präzisen Schnitt ohne thermische Belastung der Platten oder der Hartstoffbeschichtung.
  • Nach einem weiteren Gedanken der Erfindung kann der Träger vor dem Aufbringen der Hartstoffbeschichtung bearbeitet werden zur Erzeugung eines Profils, insbesondere eines Querschnittsprofils, welches zumindest teilweise dem Profil der aus dem Halbfertigzeug gebildeten Platten entspricht. Der ringförmige oder teilringförmige Träger wird bei dieser Alternative zunächst mit dem geeigneten Querschnittsprofil und dann mit der Hartstoffbeschichtung versehen. Anschließend wird das Halbfertigzeug in die einzelnen Platten zertrennt. Der ringförmige Träger kann drehend bearbeitet werden. Das entstehende Querschnittsprofil ist sehr präzise.
  • Vorteilhafterweise werden die einzelnen Platten – nach dem Abtrennen vom Halbfertigzeug – an ihrer radial äußeren Stirnseite mit einer Abschrägung versehen, insbesondere derart, dass zwischen der Abschrägung und einer mit der Hartstoffbeschichtung versehenen Seite ein spitzer Winkel vorliegt. Es handelt sich dabei um einen weiteren Bearbeitungsschritt zur Profilierung der einzelnen Platten. Dieser Schritt kann auch am Halbfertigzeug, d. h. vor dem Abtrennen der einzelnen Platten, durchgeführt werden. Der Winkel zwischen der Abschrägung und der mit der Hartstoffbeschichtung versehenen Seite des Trägers beträgt beispielsweise 60° bis 85° vorzugsweise 70° bis 80°, insbesondere 75°.
  • Üblicherweise ist nur eine Seite der jeweiligen Platte besonders geschützt, in diesem Fall durch die Hartstoffbeschichtung. Möglich ist aber auch die Beschichtung weiterer Außenseiten der Träger.
  • Gegenstand der Erfindung ist noch ein weiteres Verfahren zur Herstellung von erfindungsgemäßen Platten, und zwar mit folgenden Merkmalen:
    • a) ein metallischer Träger von der Größe der späteren Platte wird im Gussverfahren hergestellt, insbesondere aus Feinguss,
    • b) der gegossene Träger wird zumindest teilweise mit einer Hartstoffbeschichtung versehen.
  • Dieses Herstellungsverfahren ist insbesondere für kleinere Serien vorteilhaft. Durch das Feingießen sind präzise Abmessungen erzielbar, und zwar mit dem angestrebten Querschnittsprofil und mit geringstmöglicher oder sogar ohne Nachbearbeitung.
  • Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der Beschreibung im Übrigen und aus den Ansprüchen. Vorteilhafte Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachfolgend anhand von Zeichnungen näher beschrieben. Es zeigen:
  • 1 ein scheibenringförmiges Halbfertigzeug zur Herstellung von Platten,
  • 2 eine einzelne Platte, herausgeschnitten aus dem Halbfertigzeug gemäß 1, im Querschnitt,
  • 3 eine alternative Ausführungsform einer Platte im Querschnitt,
  • 4 eine Platte mit Vorsprüngen zum formschlüssigen Einsetzen in Ausnehmungen einer Schneckenwendel,
  • 5 ein in einer Ausnehmung sitzender Vorsprung gemäß 4 im Querschnitt.
  • Ein Halbfertigzeug 10 ist gemäß 1 scheibenringförmig ausgebildet und besteht aus einem scheibenringförmigen, metallischen Träger 11 und einer auf einem Teil der Oberfläche vorgesehenen Hartstoffbeschichtung 12. Diese ist in 1 an der Unterseite des Trägers 11 angeordnet und deshalb nicht sichtbar.
  • Der Träger 11 ist profiliert ausgebildet. Die hierzu erforderliche Bearbeitung wird durchgeführt bevor die Hartstoffbeschichtung 12 auf den Träger 11 aufgebracht wird.
  • Die Hartstoffbeschichtung 12 wird im Spritzverfahren auf den Träger 11 aufgebracht, insbesondere durch Hochgeschwindigkeitsflammspritzen, und enthält vorzugsweise Metallkarbid oder Oxidkeramik.
  • Aus dem Halbfertigzeug 10 werden durch geeignete Trenn- oder Schneidverfahren, insbesondere durch Wasserstrahlschneiden, Teilsegmente herausgeschnitten. Diese werden als Platten 13 bzw. Tiles bezeichnet und sind zur Panzerung von Schneckenwendeln vorgesehen. In 1 sind die Umrisse einer Platte 13 als Teilsegment des scheibenringförmigen Halbfertigzeugs 10 erkennbar. Trennschnitte 14, 15 sind bei diesem Ausführungsbeispiel in Bezug auf das Halbfertigzeug 10 genau radial gerichtet. Entsprechend verlaufen Trennebenen entlang der Trennschnitte 14, 15 in radialer Richtung und bei diesem Ausführungsbeispiel auch zugleich in axialer Richtung.
  • In Abhängigkeit von der Abmessung der Platte 13 in Umfangsrichtung des Halbfertigzeugs 10 bestimmt sich die Anzahl der aus einem Halbfertigzeug 10 herstellbaren Platten 13. Unterschiedliche Abmessungen je nach vorgesehener Panzerung der Schneckenwendel sind möglich.
  • 2 zeigt die Seitenansicht einer aus dem Halbfertigzeug 10 hergestellten Platte 13. Erkennbar sind die durch die Profilierung des Trägers 11 gebildeten Kanten und Flächen, beispielsweise eine Abschrägung 16, welche zugleich eine radial außenliegende Stirnseite der Platte 13 bildet. Hierzu gegenüberliegend weist die Platte 13 eine radial innenliegende Stirnseite 17 auf. Entlang der Stirnseite 17 kann die Platte beispielsweise an eine nicht gezeigte Schneckenwendel angeschweißt werden und hierzu eine nicht gezeigte Schweißfase aufweisen.
  • Ausgehend von der Stirnseite 17 weist die Platte 13 zunächst einen dünnen Steg 18 und daran anschließend eine etwas dickere Basis 19 auf, welche außenseitig mit der Abschrägung 16 versehen ist. Die Hartstoffbeschichtung 12 ist im Bereich der Basis 19 auf den Träger 11 aufgebracht. Im Ausführungsbeispiel der 2 erstreckt sich die der Hartstoffbeschichtung 12 zugewandte Oberfläche 20 der Basis 19 in derselben Ebene wie die zugehörige Oberfläche 21 des Stegs 18. Auf der hierzu gegenüberliegenden Seite sind eine Oberfläche 22 des Stegs 18 und eine Oberfläche 23 der Basis 19 durch einen Absatz 24 voneinander getrennt. Ausgehend von der Abschrägung 16 erstreckt sich die Oberfläche 23 über ein größeres Stück leicht schräg mit zunehmender Dicke der Basis 19 und dann über ein kleineres Stück parallel zur Oberfläche 20 bis zum Absatz 24. Die Hartstoffbeschichtung erstreckt sich hier etwa von der Abschrägung 16 bis zur Höhe des Absatzes 24.
  • In der Ausführungsform der 3 ist das Profil der Platte 13 abweichend gestaltet. Hier ist von der Oberfläche 21 zur Oberfläche 20 ein schräg einwärts gerichteter Absatz 25 vorgesehen. Auch ist die Basis 19 insgesamt etwas dicker als in 2 ausgebildet, nämlich zwischen den Absätzen 25 und 24. Die Hartstoffbeschichtung 12 ist durch den Absatz 25 relativ zur Oberfläche 21 versenkt angeordnet, während die Hartstoffbeschichtung 12 in 2 relativ zur Oberfläche 21 erhaben ist.
  • Die Abschrägung 16 kann vor oder nach dem Aufbringen der Hartstoffbeschichtung 12 durch entsprechende Bearbeitung entstehen. Ebenfalls möglich ist eine Bearbeitung zur Abschrägung nach dem Abtrennen der einzelnen Platten 13. Die Abschrägung 16 kann außerhalb der Hartstoffbeschichtung 12 geführt sein (2) oder durch die Hartstoffbeschichtung 12 hindurchgehen (3). Vorzugsweise beträgt der Winkel zwischen Abschrägung 16 und Oberfläche 20 etwa 75°.
  • Gepanzerte Schneckenwendeln weisen an ihrem Umfang eine Vielzahl von nebeneinander befestigten Platten 13 auf (nicht gezeigt). Die Platten verschleißen oder korrodieren mit der Zeit und werden regelmäßig ausgetauscht. Der Austauschvorgang ist aufwendig, da die Schnecke ausgebaut werden muss und die Platten einzeln entfernt – beispielsweise mittels einer Trennscheibe – und neue Platten angeschweißt werden müssen.
  • Das Austauschen der Platten 13 ist aufgrund der anhand der 4 und 5 gezeigten Merkmale erfindungsgemäßer Platten einfacher und rationeller durchführbar. Zum einen können Platten in Umfangsrichtung einer Schneckenwendel 26 breiter ausgeführt sein als herkömmliche Platten. Zum anderen weist die erfindungsgemäße Platte 13 hier radial nach innen gerichtete Vorsprünge 27 auf, die nach Art von Puzzleteilen in korrespondierende Ausnehmungen 28 passend einsetzbar sind. Dabei liegt die Stirnseite 17 an einer Außenkante 29 der Schneckenwendel 26 an und kann dort angeschweißt werden.
  • Die Vorsprünge und Ausnehmungen 27, 28 sind hier T-förmig ausgebildet. Andere Gestaltungen sind möglich. Besonders vorteilhaft sind Gestaltungen, die eine eindeutige Positionierung der Vorsprünge in den Ausnehmungen sichern, sodass keine Bewegungen der jeweiligen Platte 13 in der radialen Ebene möglich sind. Die Stabilität gegen derartige Bewegungen wird erhöht durch mehrere Vorsprünge 27 je Platte 13. Bei der gezeigten T-förmigen Gestaltung genügt aber auch nur ein Vorsprung 27 je Platte.
  • Die Ausnehmungen 28 können in axialer Richtung der Schneckenwendel 26 begrenzt sein und so lediglich eine Vertiefung darstellen, oder aber durchgehend wie eine Bohrung ausgebildet sein. Bevorzugt wird eine Gestaltung der Ausnehmung 28 entsprechend 5. Die Ausnehmung 28 weist schräg gerichtete Wandungen 30 als Anlageflächen auf. Schräg bedeutet, dass die Wandungen 30 gegenüber einer axial gerichteten Ebene abgewinkelt sind und so für jeden einzusetzenden Vorsprung 27 einen Konus bilden. Der korrespondierende Vorsprung 27 weist ebenfalls schräg gerichtete Wandungen 31 als Anlageflächen auf. Dadurch sind die Vorsprünge 27 auch in axialer Richtung eindeutig in den Ausnehmungen 28 positionierbar.
  • Gesichert werden die Platten 13 an der Schneckenwendel 26 beispielsweise durch geeignete Sicherungsmittel im Bereich eines Übergangs zwischen Vorsprüngen 27 und Ausnehmungen 28. In den 4 und 5 ist als geeignetes Mittel eine von einer Schraube 32 gehaltene Scheibe 33 vorgesehen. Die Schraube 32 ist in der Schneckenwendel 26 gehalten. Die Scheibe 33 erstreckt sich mit einem Teil ihres Umfangs bis über den benachbarten Vorsprung 27.
  • In der Darstellung gemäß 4 ist die Scheibe 33 radial innerhalb der Ausnehmung 28 vorgesehen, in 5 an einem in Umfangsrichtung liegenden Randbereich 34 der Ausnehmung 28. Zum Auswechseln der Platte 13 kann die Schraube 32 je nach Zustand herausgedreht oder abgeschliffen werden. Erforderlichenfalls wird an anderer Stelle der Schneckenwendel 26 ein neues Gewinde für eine Schraube 32 gebohrt.
  • 10
    Halbfertigzeug
    11
    Träger
    12
    Hartstoffbeschichtung
    13
    Platten
    14
    Trennschnitt
    15
    Trennschnitt
    16
    Abschrägung
    17
    Stirnseite radial innen
    18
    Steg
    19
    Basis
    20
    Oberfläche
    21
    Oberfläche
    22
    Oberfläche
    23
    Oberfläche
    24
    Absatz
    25
    Absatz
    26
    Schneckenwendel
    27
    Vorsprünge
    28
    Ausnehmungen
    29
    Außenumfang
    30
    Wandung
    31
    Wandung
    32
    Schraube
    33
    Scheibe
    34
    Randbereich

Claims (19)

  1. Platte (Tile) als Panzerung oder Verschleißteil für eine Schneckenwendel (26), mit einem Träger (11) und einer Verschleißlage, gekennzeichnet durch eine zumindest teilweise vorgesehene Hartstoffbeschichtung (12) des Trägers (11) als Verschleißlage.
  2. Platte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Hartstoffbeschichtung (12) auf den Träger (11) aufgespritzt ist, insbesondere durch thermisches Spritzen, Flammspritzen oder Hochgeschwindigkeitsflammspritzen.
  3. Platte nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Hartstoffbeschichtung (12) aus einem Werkstoff gebildet ist, der Karbide oder Oxide (Keramik) enthält, insbesondere Chromoxid, Aluminiumoxid, Titandioxid, Chromkarbid oder Wolframkarbid.
  4. Schnecke für Dekantierzentrifugen, Siebschneckenzentrifugen oder andere, Schnecken beinhaltende Zentrifugen oder Siebe, mit mindestens einer Schneckenwendel (26) und mit Platten (Tiles) zur Panzerung der Schneckenwendel (26), gekennzeichnet durch Platten (13) nach einem der Ansprüche 1 bis 3.
  5. Schnecke nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Platten (13) mit Vorsprüngen (27) und/oder Ausnehmungen versehen sind zur formschlüssigen Verbindung mit der Schneckenwendel (26), welche korrespondierende Ausnehmungen (28) und/oder Vorsprünge aufweisen kann.
  6. Schnecke nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Platten (13) mit radial einwärts gerichteten Vorsprüngen (27) versehen sind, die einen oder mehrere Fortsätze quer zur radialen Richtung, insbesondere in Umfangsrichtung der Schneckenwendel (26) aufweisen, und dass die Schneckenwendel (26) korrespondierende Ausnehmungen (28) aufweist, in die die Vorsprünge (27) mit den Fortsätzen einsetzbar und gegen Bewegung in Radialrichtung fixierbar sind.
  7. Schnecke nach Anspruch 5 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorsprünge (27) und Ausnehmungen (28) Anlageflächen (Wandungen 30, 31) aufweisen, welche gegenüber der zum Einsetzen der Vorsprünge (27) in die Ausnehmungen erforderlichen Bewegungsrichtung abgewinkelt ausgebildet sind.
  8. Schnecke nach Anspruch 5 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Platten mehrere Vorsprünge und/oder Ausnehmungen aufweisen, die in Umfangsrichtung der Schneckenwendel (26) aufeinanderfolgen.
  9. Schnecke nach Anspruch 4 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Platten (13) durch eine Steckverbindung mit der Schneckenwendel (26) verbunden sind, und dass die Steckverbindung insbesondere durch Schrauben, Nieten, Schweißen, Löten, Kleben oder auf andere Weise gegen Lösen gesichert ist.
  10. Schnecke nach Anspruch 4 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Platten (13) über mindestens 5°, mindestens 10°, mindestens 15° oder mindestens 20° des Umfangs der Schnecke erstrecken.
  11. Dekantierzentrifuge oder Siebschneckenzentrifuge mit einer Schnecke nach einem der Ansprüche 4 bis 10.
  12. Halbfertigzeug aus metallischem Werkstoff und für die Herstellung von Platten (Tiles) zur Panzerung einer Schneckenwendel (26), mit ringförmiger oder teilringförmiger Gestalt eines Trägers (11) und mit einer Hartstoffbeschichtung (12) auf zumindest einem Teil der Oberfläche des Trägers (11).
  13. Verfahren zur Herstellung von Platten (Tiles) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, mit folgenden Merkmalen: a) ein metallischer Träger (11) von der Größe mehrerer Platten (13) wird zur Bildung eines Halbfertigzeugs (10) zumindest teilweise mit einer Hartstoffbeschichtung (12) versehen, b) das mit der Hartstoffbeschichtung (12) versehene Halbfertigzeug (10) wird zerteilt zur Bildung einzelner Platten (13).
  14. Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Halbfertigzeug (10) ringförmig oder teilringförmig ist, insbesondere scheibenringförmig.
  15. Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Platten (13) durch im Wesentlichen radial gerichtete Schnitte aus dem Halbfertigzeug (10) hergestellt werden.
  16. Verfahren nach Anspruch 13 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Halbfertigzeug (10) durch Wasserstrahlschneiden zerteilt wird.
  17. Verfahren nach Anspruch 13 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (11) vor dem Aufbringen der Hartstoffbeschichtung (12) bearbeitet wird zur Erzeugung eines Profils, insbesondere Querschnittsprofils, welches zumindest teilweise dem Profil der aus dem Halbfertigzeug (10) gebildeten Platten entspricht.
  18. Verfahren nach Anspruch 13 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die einzelnen Platten (13) – nach dem Abtrennen vom Halbfertigzeug (10) – an ihrer radial äußeren Stirnseite mit einer Abschrägung (16) versehen werden, insbesondere derart, dass zwischen der Abschrägung (16) und einer mit der Hartstoffbeschichtung (12) versehenen Seite ein spitzer Winkel liegt.
  19. Verfahren zur Herstellung von Platten (13) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, mit folgenden Merkmalen: a) ein metallischer Träger (11) von der Größe der späteren Platte (13) wird im Gussverfahren hergestellt, insbesondere aus Feinguss, b) der gegossene Träger (11) wird zumindest teilweise mit einer Hartstoffbeschichtung (12) versehen.
DE200710046193 2007-09-26 2007-09-26 Platte als Panzerung für eine Schneckenwendel, Schnecke für Dekantierzentrifugen, Dekantierzentrifuge und Verfahren zur Herstellung der Platten Withdrawn DE102007046193A1 (de)

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