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DE102007045941A1 - Fahrzeugklimaanlage mit Energieversorgung und Verfahren zum Betreiben der Fahrzeugklimaanlage - Google Patents

Fahrzeugklimaanlage mit Energieversorgung und Verfahren zum Betreiben der Fahrzeugklimaanlage Download PDF

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DE102007045941A1
DE102007045941A1 DE102007045941A DE102007045941A DE102007045941A1 DE 102007045941 A1 DE102007045941 A1 DE 102007045941A1 DE 102007045941 A DE102007045941 A DE 102007045941A DE 102007045941 A DE102007045941 A DE 102007045941A DE 102007045941 A1 DE102007045941 A1 DE 102007045941A1
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Albrecht Otte
Uwe Strecker
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Fahrzeugklimaanlage mit einem Kompressor und einem Verdampfer sowie mit einer Energieversorgung der Klimaanlage durch eine primäre Energiequelle beim Fahren des Fahrzeugs. Für eine Standklimatisierung weist die Energieversorgung der Klimaanlage eine Zusatzversorgung auf, für die eine weitere Energiequelle mit einem zusätzlichen Energiespeicher vorgesehen ist. Dieser zusätzliche Energiespeicher ist schneller aufladbar als ein primärer Energiespeicher.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Fahrzeugklimaanlage mit einem Kompressor und einem Verdampfer sowie mit einer Energieversorgung der Klimaanlage durch eine primäre Energiequelle beim Fahren des Fahrzeugs.
  • In modernen Fahrzeugen, insbesondere in Kraftfahrzeugen, tritt aufgrund des Einsatzes vieler elektrischer Verbraucher und Zusatzverbraucher, wie einer Standheizung, eines Belüftungsmanagements, einer Beleuchtung oder Navigations- und Informationsanlagen sowie einer Klimaanlage, ein hoher elektrischer Energieverbrauch auf, den eine wiederaufladbare primäre Energiequelle in Form einer Fahrzeugbatterie oder eines Fahrzeuggenerators in Zusammenwirken mit einem Fahrzeugmotor liefern muss. In der Winterzeit treten durch den Einsatz derartiger elektrischer Verbraucher Probleme in der Form auf, dass das Wiederaufladen der beispielsweise der Fahrzeugbatterie, deren Speicherkapazität durch Kälte gemindert sein kann, nicht ausreicht, um das Fahrzeug zuverlässig zu starten. Derartige Fahrzeugbatterien sind nämlich üblicherweise Bleiakkumulatoren, an denen es durch die Zusatzverbraucher zu einer Absenkung der Bordspannung bei längerem Stillstand des Fahrzeugs kommen kann.
  • Um beispielsweise ein Fahrzeug im Hochsommer im Stand mit einer entsprechend ausgelegten Standklimaanlage vorzukühlen, ist eine Energie von mindestens 300 Wh erforderlich. In vielen Fällen übersteigt diese Kühlenergie die Speicherkapazität des primären Energiespeichers des Fahrzeugs. Zumindest senkt aber ein derartiger elektrischer Verbraucher, wie eine Standklimatisierung, die Bordnetzspannung derart ab, dass ein Wiederstarten des nun gekühlten Fahrzeugs nicht immer möglich ist.
  • Zur Unterstützung der primären Energiequelle eines Fahrzeugs ist aus der japanischen Druckschrift JP 2003 154 904 eine Zusatzenergiequelle bekannt. Diese Zusatzversorgung soll die Fahrzeugbatterie unterstützen, wenn das Fahrzeug einen Berg hinauffährt, oder beschleunigt werden soll. Dazu weist diese Zusatzversorgung einen Energiespeicher in Form eines Kondensators auf, der schneller als eine Autobatterie aufladbar ist, und der über ein Schaltmittel bei Bedarf, nämlich bei hoher Belastung des Motors zu Zeiten einer Beschleunigung oder beim Bergaufwärtsfahren die Versorgung der elektrischen Zusatzgeräte, wie Navigationsgeräte oder Bordcomputer übernimmt. Ein Nachteil dieser Lösung ist, dass ein Kondensator in seiner Speicherkapazität äußerst begrenzt ist und für den hohen Energiebedarf, beispielsweise einer Standheizung und/oder einer Standklimaanlage, in keiner Weise eine ausreichende Ladungskapazität bereit hält.
  • Aus der Druckschrift US 6,060,861 ist ein Zusatzenergiesystem mit einer Schnellladeeinrichtung bekannt, das in Fahrzeugen eingesetzt werden kann. Das Schnellladesystem verfügt über eine Hochspannungsschaltung, die dazu dient mit Hochspannungsimpulsen die Fahrzeugbatterie auf ihre hundertprozentige Ladespannung schnell nachzuladen, ohne die Batterie zu beschädigen. Diese Schnellladeeinrichtung hat jedoch den Nachteil, dass sie nur bei laufendem Motor wirksam werden kann.
  • Aus der Druckschrift JP 8 033 217 ist eine Energieversorgung eines Fahrzeugs bekannt, die mit einer Sekundärbatterie arbeitet und durch einen Mikroprozessor ein Schnellladen durchführt, wenn der Mikroprozessor an einen Zigarettenanzünder angeschlossen wird. Die Schnellladephase wird nach 1–2 Stunden in einen Schwachstromladebetrieb umgeschaltet, oder wenn der Zigarettenanzünder vorher ausgeschaltet wird, wird auch der Ladebetrieb durch den Mikroprozessor beendet. Der Schnellladebetrieb der Sekundärbatterie wird fortgesetzt, wenn das Ausschalten des Zigarettenanzünders während eines Schnellladebetriebszustands erfolgte. Der Ladebetrieb wird mit einem geringeren Strom fortgesetzt, wenn bei einem Schwachstromladebetrieb das Laden der sekundären Batterie unterbrochen wurde. Der Zigarettenanzünder dient gleichzeitig dazu, den Spannungszustand der primären Batterie des Fahrzeugs mit Hilfe des Mikroprozessors festzustellen.
  • Eine Aufgabe der Erfindung ist es, eine Fahrzeugklimaanlage mit einer Energieversorgung anzugeben, die es ermöglicht, im Stand des Fahrzeugs, wenn weder die Lichtmaschine noch der Fahrzeuggenerator oder Motor arbeitet, das Klima in dem Fahrzeug rechtzeitig auf ein angenehmes Raumklima abzukühlen. Ferner ist es eine Aufgabe der Erfindung ein Verfahren zum Betreiben einer derartigen Fahrzeugklimaanlage anzugeben.
  • Gelöst wird diese Aufgabe mit dem Gegenstand der unabhängigen Ansprüche. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen.
  • Erfindungsgemäß wird eine Fahrzeugklimaanlage mit einem Kompressor und einem Verdampfer sowie mit einer Energieversorgung der Klimaanlage durch eine primäre Energiequelle beim Fahren des Fahrzeugs geschaffen. Für eine Standklimatisierung weist die Energieversorgung der Klimaanlage eine Zusatzversorgung auf, für die eine weitere Energiequelle mit einem zusätzlichen Energiespeicher vorgesehen ist. Dieser zusätzliche Energiespeicher ist schneller aufladbar als ein primärer Energiespeicher des Fahrzeugs.
  • Diese Fahrzeugklimaanlage hat den Vorteil, dass sie eine Standklimatisierung eines Fahrzeugs ermöglicht, ohne dass der primäre Energiespeicher belastet wird. Dabei nutzt die neue Fahrzeugklimaanlage die Möglichkeit, die Ladungsreserven eines Fahrzeuggenerators voll auszuschöpfen, in dem die überschüssigen Ladungsreserven des Fahrzeuggenerators durch die schnellere Aufladbarkeit des zusätzlichen Energiespeichers genutzt wird. Diese Reserven werden in einer Anfahrphase eines Fahrzugs durch den primären Energiespeicher nicht voll ausgeschöpft.
  • Im Fahrbetrieb wird jedoch als primäre Energiequelle der Fahrzeuggenerator eingesetzt, mit welcher der Kompressor der Fahrzeugklimaanlage elektrisch gekoppelt sein kann. Eine weitere Möglichkeit einer primäre Energiequelle besteht darin, den Kompressor der Fahrzeugklimaanlage mechanisch direkt mit dem Fahrzeugmotor zu koppeln. In diesem Fall ist für den Kompressor eine Entkopplung vom Fahrzeugmotor vorgesehen, wenn der Fahrzeugmotor abgestellt wird. Mit Hilfe eines zusätzlichen Elektromotors, der mit der zusätzlichen Energiequelle im Stand betreibbar ist, wird dann im Standbetrieb der Kompressor gekoppelt und kann bei Bedarf eine Standklimatisierung des Innenraums des Fahrzeugs in Zusammenwirken mit einem Verdampfer bewirken. Als primärer Energiespeicher ist in einem Fahrzeug vorzugsweise ein Bleiakkumulator vorgesehen. Jedoch ist es auch möglich andere Energiespeicher, insbesondere im Zusammenwirken mit Brennstoffzellen einzusetzen.
  • Die weitere Energiequelle verfügt vorzugsweise über einen Akkumulator auf Lithiumbasis und aufgrund der hohen geforderten Energiedichte kann als weitere Energiequelle ein Lithiumeisenphosphatakkumulator eingesetzt werden. Dazu weist die weitere Energiequelle eine Ladekapazität von nahezu 50 Ah oder mehr auf und liefert eine elektrische Spannung je nach Bedarf des Fahrzeugs vorzugsweise von 6,0 V bis 50,0 V.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist die Zusatzversorgung ein Steuergerät auf, das in einer Anfahrphase des Fahrzeugs einen Ladestatus des zusätzlichen Energiespeichers einschaltet und in einer Standphase des Fahrzeugs die Zusatzladung des zusätzlichen Energiespeichers abrufbar bereithält. Aufgrund des schnellen Aufladevermögens der zusätzlichen Energiequelle, das höher ist als beim primären Energiespeicher, ist es nun in vorteilhafter Weise möglich, dass die Fahrzeugklimaanlage nach vorhergehender Anfahrphase in jeder Standphase des Fahrzeugs eine autarke Standklimatisierung aufweist. Von dieser Energie für eine einmalige Standklimatisierung kann praktisch vor jedem Anfahren des Fahrzeugs Gebrauch gemacht werden. Dazu weist für die autarke Standklimatisierung der zusätzliche Energiespeicher eine Speicherenergie von mindestens 300 Wh auf.
  • Um diese neue Fahrzeugklimaanlage voll zu nutzen, ist für die autarke Standklimatisierung ein Standklima-System mit Bedienelementen vorgesehen. Diese Bedienelemente sind kompatibel mit Bedienelementen, wie sie bereits für Standheizungen entwickelt wurden. So können die Bedienelemente des Standklima-Systems eine Vorwahluhr aufweisen, mit dem die Zeit voreinstellbar ist, zu der das Fahrzeugs standklimatisiert werden soll. Auch können die Bedienelemente des Standklima-Systems eine Thermo Call Funktion aufweisen. Ferner ist es vorgesehen, das Standklima-System mit Bedienelementen eines Fernauslösers auszustatten, so dass bereits aus großer Entfernung, vor Einsteigen in das Fahrzeug die Standklimatisierung ausgelöst werden kann. Außerdem kann das Standklima-System mit einer Fernbedienung zusammenwirken, die Bedienelemente zur Vorwahl der Dauer, des Startzeitpunkts, der Temperatur und anderer Voreinstellungen aufweist.
  • Schließlich ist es vorgesehen, dass die Fahrzeugklimaanlage eine nachrüstbare Fahrzeugklimaanlage mit Standklima-System ist und die Möglichkeit besteht, in unterschiedlichen Fahrzeugen und Fahrzeugmodellen eine derartige Fahrzeugklimaanlage mit Standklima-System nachträglich einzubauen.
  • Ein Verfahren zum Betreiben einer vorher beschriebenen Fahrzeugklimaanlage weist die nachfolgenden Verfahrensschritte auf. Zunächst wird ein Kompressor einer Klimaanlage mit Energie einer primäre Energiequelle bei fahrendem Fahrzeug versorgt. Ferner wird ein zusätzlicher Energiespeicher, dessen Aufladefähigkeit schneller ist als die eines primären Energiespeichers, in der Anfahrphase eines Fahrzeugs unter Ausnutzung der Stromreserven eines Fahrzeugsgenerators in dieser Phase aufgeladen. Nach Erreichen des Fahrziels kann dann der Fahrzeugmotor abgestellt werden. Vor einer erneuten Weiterfahrt kann dann eine Standklimatisierung bei abgestelltem Motor des Fahrzeugs veranlasst werden.
  • Dieses Verfahren hat den Vorteil, dass aufgrund der Schnellaufladefähigkeiten des zusätzlichen Energiespeichers praktisch nach jeder Fahrt oder nach jeder Anfahrphase bereits wieder eine Standklimatisierung vorbereitet ist, die dann vorgenommen werden kann, wenn eine Weiterfahrt des Fahrzeugs erfolgen soll. Dabei ist es vorgesehen, dass ein Schnellladen des zusätzlichen Energiespeichers möglichst innerhalb von 5 bis 20 Minuten oder mehr Fahrtzeit abgeschlossen wird. Dabei kann als primäre Energiequelle zur Versorgung des Kompressors einer Klimaanlage der Fahrzeuggenerator oder auch der Fahrzeugmotor eingesetzt werden. Im Falle des Fahrzeugmotors muss jedoch dafür Sorge getragen werden, dass der Kompressor beim Stillstand des Motors von dem Fahrzeugmotor abkop pelbar ist und mit einem zusätzlichen Elektromotor gekoppelt werden kann, der dann in der Standklimatisierungsphase den Kompressor betreibt.
  • In der Anfahrphase des Fahrzeugs wird die schnell aufladbare, weitere Energiequelle annähernd auf 50 Ah oder mehr aufgeladen und erreicht eine elektrische Spannung je nach Bedarf des Fahrzeugs vorzugsweise von 6,0 V bis 50,0 V. Ein Steuergerät sorgt dafür, dass in einer Anfahrphase des Fahrzeugs ein Ladestatus des zusätzlichen Energiespeichers eingeschaltet wird und in einer Standphase des Fahrzeugs die Zusatzladung des zusätzlichen Energiespeichers zur Versorgung einer Standklimatisierung abrufbar bereit gehalten wird. Dabei wird für die Standklimatisierung eine Speicherenergie von bis zu 800 Wh für den zusätzlichen Energiespeicher vorgesehen. Außerdem kann in einer bevorzugten Durchführung des Verfahrens, die Standklimaanlage im Zusammenwirken mit einer Fernbedienung programmiert und gesteuert werden.
  • Die Erfindung wird nun anhand der beigefügten Figuren näher erläutert.
  • 1 zeigt ein schematisches Blockdiagramm einer Fahrzeugklimaanlage, einer ersten Ausführungsform der Erfindung;
  • 2 zeigt ein schematisches Blockdiagramm einer Fahrzeugklimaanlage, einer zweiten Ausführungsform der Erfindung.
  • 1 zeigt eine Fahrzeugklimaanlage 1 mit einem Kompressor 3, einem Verdampfer 4 und einem Verflüssiger 5 sowie mit einer Energieversorgung 6 der Klimaanlage 1 die beim Fahren des Fahrzeugs wirksam wird und in dieser ersten Ausführungsform als primäre Energiequelle 7 dient. Dabei werden die Funktionsblöcke, die beim Fahren des Fahrzeugs zusammenwirken mit strichpunktierten Wirkungslinien miteinander verbunden. Auch in der prinzipiellen Darstellung eines Steuergeräts 16, das in 1 mit Doppelpunkt-Strichlinie markiert ist, sind die Schaltstellungen der Steuerungsblöcke 22 und 23 für die Fahrbetriebsphase des Fahrzeugs mit strichpunktierten Schaltstellungen gekennzeichnet.
  • In der Fahrbetriebsphase wird demnach der Kompressor 3 nicht nur über den Steuerungsblock 22 von dem Fahrzeuggenerator 12 mit Strom versorgt, sondern gleichzeitig wird über den Steuerungsblock 23 des Steuergeräts 16 ein schnell aufladbarer, zusätzlicher Energiespeicher 10 der Zusatzversorgung 8 als weitere Energiequelle 9 der Energieversorgung für die Klimaanlage 1 aufgeladen. Die primäre Energiequelle 7 des Fahrzeugs versorgt gleichzeitig als Fahrzeuggenerator 12 während der Fahrt des Autos einen primären Energiespeicher 11 in Form eines Bleiakkumulators 19. Somit wird im Fahrbetrieb des Fahrzeugs der Bleiakkumulator 19 und der zusätzliche Energiespeicher 10, der aus Lithiumeisenphosphatakkumulatoren 15 aufgebaut ist, in einer Anfahrphase des Fahrzeugs, bei der eine hohe Stromreserve des Fahrzeuggenerators 12 besteht, voll aufgeladen.
  • Damit steht der Bleiakkumulator 11 für einen Anlasser 20 des Fahrzeugmotors 13 mit seiner vollen Ladekapazität zur Verfügung. Andererseits wird auch innerhalb von möglichst 5–20 Minuten der schnell aufladbare Lithiumeisenphosphatspeicher 15 mit einer Speicherkapazität von ungefähr 50 Ah oder mehr voll aufgeladen und steht für den Antrieb des Kompressors 3 der Klimaanlage für eine Standklimatisierung zur Verfügung. Dazu wird lediglich in dem Steuerblock 23 des Steuergeräts 16 die Verbindung zwischen einer primären Energiequelle 7 und der aufladbaren zusätzlichen Energiequelle für möglichst 5–20 Minuten oder mehr aufrechterhalten und anschließend unterbrochen.
  • Im Steuerblock 22 des Steuergeräts 16 kann dann bei Bedarf in einer anschließenden Standphase des Fahrzeugs eine Verbindung zwischen dem zusätzlichen Energiespeicher 10 und dem Kompressor 3 hergestellt und damit das Standklima-System 17 bzw. die Standklimaanlage 18, deren Komponenten in diesem Blockschema mit gestrichelter Linie umrandet sind, mit Strom versorgt werden. Dabei sind die Wirkungslinien zwischen den aktiven Blöcken in der Standklimatisierungsphase mit durchgezogenen Linien gekennzeichnet.
  • Während der Verdampfer 4 der Fahrzeugklimaanlage 1 im Innenraum des Fahrzeugs wirksam wird, können die anderen Komponenten, wie Kompressor 3, und Verflüssiger bzw. Kondensator 5 der Fahrzeugklimaanlage 1 im Motorraum des Fahrzeugs untergebracht werden. Die Trennung zwischen Fahrzeuginnenraum und Motorraum wird durch eine Dreipunktgestrichene Linie in 1 markiert.
  • 2 zeigt ein schematisches Blockdiagramm einer Fahrzeugklimaanlage 2, einer zweiten Ausführungsform der Erfindung. Komponenten mit gleichen Funktionen wie in 1 werden mit gleichen Bezugszeichen gekennzeichnet und nicht extra erörtert.
  • Der Unterschied zwischen der in 1 gezeigten Ausführungsform der Erfindung und der in 2 gezeigten Ausführungsform der Erfindung liegt darin, dass in der zweiten Ausführungsform der Erfindung der Fahrzeugmotor 13 direkt die primäre Energiequelle 7 zur Versorgung des Kompressors 3 während des Fahrbetriebs darstellt. Auch hier sind die Wirkungslinien, die während des Fahrbetriebs zwischen den Funktionsblöcken auftreten, mit strichpunktierten Linien markiert.
  • In dem Fahrbetrieb versorgt somit als primäre Energiequelle 7 der Fahrzeugmotor 13 den Kompressor 2 der Fahrzeugklimaanlage 2. Gleichzeitig treibt der Motor 13 den Fahrzeuggenerator 12 an, der einerseits einen primären Energiespeicher 11 in Form eines Bleiakkumulators 19 auflädt und andererseits über das Steuergerät 16 einen zusätzlichen Energiespeicher 10 auflädt, der eine schnellere Aufladfähigkeit aufweist, als der primäre Energiespeicher 11. Somit wird eine weitere Energiequelle 9 in Form eine Lithiumeisenphosphatakkumulators in dieser Ausführungsform der Erfindung möglichst in den ersten 5–20 Minuten oder mehr aufgeladen und mit einer Energie von mindestens 300 Wh beladen.
  • Da im Standbetrieb der Fahrzeugmotor 13 nicht zur Verfügung steht, ist in dieser zweiten Ausführungsform der Erfindung ein zusätzlicher Elektromotor 14 vorgesehen, der den Kompressor 3 für eine Standklimatisierung des Fahrzeugs antreibt und dazu die Ladekapazität von ungefähr 50 Ah oder mehr des zusätzlichen Energiespeichers nutzt, ohne dass der Bleiakkumulator 19 des primären Energiespeichers 11 des Fahrzeugs belastet wird, so dass dieser beim Wiederanlassen des Fahrzeugmotors 13 über den Anlasser 20 beim erneuten Fahrbetrieb wieder mit voller Leistungsabgabe zur Verfügung steht.
  • 1
    Fahrzeugklimaanlage (1. Ausführungsform)
    2
    Fahrzeugklimaanlage (2. Ausführungsform)
    3
    Kompressor
    4
    Verdampfer
    5
    Verflüssiger bzw. Kondensator
    6
    Energieversorgung
    7
    Primäre Energiequelle
    8
    Zusatzversorgung
    9
    weitere Energiequelle
    10
    zusätzlicher Energiespeicher
    11
    primärer Energiespeicher
    12
    Fahrzeuggenerator
    13
    Fahrzeugmotor
    14
    zusätzlicher Elektromotor
    15
    Akkumulator auf Lithiumbasis
    16
    Steuergerät
    17
    Standklima-System
    18
    Standklimaanlage
    19
    Bleiakkumulator
    20
    Anlasser
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - JP 2003154904 [0004]
    • - US 6060861 [0005]
    • - JP 8033217 [0006]

Claims (30)

  1. Fahrzeugklimaanlage (1) mit einem Kompressor (3) und einem Verdampfer (4), sowie mit einer Energieversorgung (6) der Klimaanlage (1), wobei die Fahrzeugklimaanlage (1) beim Fahren des Fahrzeugs mit einer primäre Energiequelle (7) elektrisch in Verbindung steht, dadurch gekennzeichnet, dass die Energieversorgung der Klimaanlage (1) eine Zusatzversorgung (8) aufweist, die eine weitere Energiequelle (9) mit einem zusätzlichen Energiespeicher (10) für eine Standklimatisierung des Fahrzeugs aufweist, wobei der zusätzliche Energiespeicher (10) schneller aufladbar ist als ein primärer Energiespeicher.
  2. Fahrzeugklimaanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die primäre Energiequelle der Fahrzeuggenerator (12) ist, mit dem der Kompressor (3) der Klimaanlage (1) elektrisch koppelbar ist.
  3. Fahrzeugklimaanlage nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die primäre Energiequelle (7) der Fahrzeugmotor (13) ist, mit dem der Kompressor (3) der Klimaanlage (2) mechanisch gekoppelt ist, wobei der Kompressor (3) vom Fahrzeugmotor (13) entkoppelbar ist und über einen zusätzlichen Elektromotor (14) mit Hilfe der zusätzlichen Energiequelle (9) im Stand betreibbar ist.
  4. Fahrzeugklimaanlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der primärer Energiespeicher (11) einen Bleiakkumulator aufweist.
  5. Fahrzeugklimaanlage nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die weitere Energiequelle (9) einen Lithiumeisenphosphat Akkumulator aufweist.
  6. Fahrzeugklimaanlage nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die weitere Energiequelle (9) eine Ladekapazität von nahezu 50 Ah oder mehr aufweist.
  7. Fahrzeugklimaanlage nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass dass die weitere Energiequelle (9) eine elektrische Spannung von 6,0 V bis 50,0 V liefert.
  8. Fahrzeugklimaanlage nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Zusatzversorgung (8) ein Steuergerät (16) aufweist, das in einer Anfahrphase des Fahrzeugs einen Ladestatus des zusätzlichen Energiespeichers (10) einschaltet und in einer Standphase des Fahrzeugs die Zusatzladung des zusätzlichen Energiespeichers (10) abrufbar bereithält.
  9. Fahrzeugklimaanlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Fahrzeugklimaanlage (1) nach vorhergehender Anfahrphase in jeder Standphase des Fahrzeugs eine autarke Standklimatisierung aufweist.
  10. Fahrzeugklimaanlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass für die autarke Standklimatisierung der zusätzliche Energiespeicher (10) eine Speicherenergie von mindestens 300 Wh bereithält.
  11. Fahrzeugklimaanlage nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass für die autarke Standklimatisierung ein Standklima-System (17) mit Bedienelementen vorgesehen ist.
  12. Fahrzeugklimaanlage nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Bedienelemente des Standklima-Systems (17) mit Bedienelementen für Standheizungen kompatibel sind.
  13. Fahrzeugklimaanlage nach Anspruch 11 oder Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Bedienelemente des Standklima-Systems (17) eine Vorwahluhr aufweisen.
  14. Fahrzeugklimaanlage nach einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Bedienelemente des Standklima-Systems (17) eine Thermo Call Funktion aufweisen.
  15. Fahrzeugklimaanlage nach einem der Ansprüche 11 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Bedienelemente des Standklima-Systems (17) einen Fernauslöser aufweisen.
  16. Fahrzeugklimaanlage nach einem der Ansprüche 11 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Bedienelemente des Standklima-Systems (17) mit einer Fernbedienung zusammenwirken.
  17. Fahrzeugklimaanlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Fahrzeugklimaanlage (1) eine nachrüstbare Fahrzeugklimaanlage mit Standklima-System (17) ist.
  18. Verfahren zum Betreiben einer Fahrzeugklimaanlage (1) mit den Merkmalen einer der vorhergehenden Ansprüche, wobei das Verfahren die nachfolgenden Verfahrensschritte aufweist, – Versorgen eines Kompressors (3) einer Klimaanlage mit Energie einer primären Energiequelle (7) bei fahrendem Fahrzeug; – Aufladen eines zusätzlichen Energiespeichers (10), dessen Aufladefähigkeit schneller ist als die eines primärer Energiespeicher (11), in der Anfahrphase eines Fahrzeugs unter Ausnutzung der Stromreserven eines Fahrzeugsgenerators (12) in dieser Phase; – Abstellen des Fahrzeugmotors (13) nach Erreichen des Fahrziels; – Veranlassen einer Standklimatisierung bei abgestelltem Motor vor einer erneuten Weiterfahrt.
  19. Verfahren nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass das Aufladen des zusätzlichen Energiespeichers (10) möglichst innerhalb von 5 bis 20 Minuten oder mehr Fahrtzeit abgeschlossen wird.
  20. Verfahren nach Anspruch 18 oder Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass als primäre Energiequelle (7) der Fahrzeuggenerator (12) zur Versorgung des Kompressors (3) einer Klimaanlage eingesetzt wird.
  21. Verfahren nach Anspruch 18 oder Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass als primäre Energiequelle (7) der Fahrzeugmotor (13) zur Versorgung des Kompressors (3) einer Klimaanlage eingesetzt wird und eine Standklimaanlage über einen zusätzlichen Elektromotor (14) verfügt, der während der Standklimatisierungsphase an den Kompressor (3) angekoppelt wird.
  22. Verfahren nach einem der Ansprüche 18 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass als primärer Energiequelle (7) ein Bleiakkumulator eingesetzt wird.
  23. Verfahren nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass als weitere Energiequelle (9) ein Lithiumeisenphosphat Akkumulator eingesetzt wird.
  24. Verfahren nach einem der Ansprüche 18 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass die weitere Energiequelle (9) nahezu auf 50 Ah oder aufgeladen wird.
  25. Verfahren nach einem der Ansprüche 18 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass die weitere Energiequelle (9) je nach Fahrzeugtyp auf eine elektrische Spannung von 6,0 V bis 50,0 V aufgeladen wird.
  26. Verfahren nach einem der Ansprüche 18 bis 25, dadurch gekennzeichnet, dass ein Steuergerät in einer Anfahrphase des Fahrzeugs einen Ladestatus des zusätzlichen Energiespeichers (10) einschaltet und in einer Standphase des Fahrzeugs die Zusatzladung des zusätzlichen Energiespeichers (10) zur Versorgung einer Standklimatisierung abrufbar bereithält.
  27. Verfahren nach einem der Ansprüche 18 bis 26, dadurch gekennzeichnet, dass nach jeder vorhergehender Anfahrphase des Fahrzeugs eine Standklimatisierung des Fahrzeugs bei abgestelltem Fahrzeugmotor mittels eines Bedienelementes eingestellt werden kann.
  28. Verfahren nach einem der Ansprüche 18 bis 27, dadurch gekennzeichnet, dass für die Standklimatisierung eine Speicherenergie von mindestens 300 Wh für den zusätzlichen Energiespeicher (10) vorgesehen wird.
  29. Verfahren nach einem der Ansprüche 18 bis 28, dadurch gekennzeichnet, dass die Standklimaanlage (18) in Zusammenwirken mit einer Fernbedienung programmiert und gesteuert wird.
  30. Fahrzeugklimaanlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Fahrzeugklimaanlage (1) in einem Fahrzeug nachgerüstet wird.
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