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DE102007045604B3 - Rollosystem für ein Fahrzeug - Google Patents

Rollosystem für ein Fahrzeug Download PDF

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DE102007045604B3
DE102007045604B3 DE200710045604 DE102007045604A DE102007045604B3 DE 102007045604 B3 DE102007045604 B3 DE 102007045604B3 DE 200710045604 DE200710045604 DE 200710045604 DE 102007045604 A DE102007045604 A DE 102007045604A DE 102007045604 B3 DE102007045604 B3 DE 102007045604B3
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roller blind
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pivot axis
axis
pivot
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DE200710045604
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Jan Lekar
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BOS GmbH and Co KG
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BOS GmbH and Co KG
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Operating, Guiding And Securing Of Roll- Type Closing Members (AREA)

Abstract

Rollosystem für ein Fahrzeug, insbesondere zur Verwendung als Beschattungssystem, mit einer Rollowelle (20), einem auf der Rollowelle (20) aufgerollten und in eine Auszugsrichtung ausziehbaren flexiblen Flächengebilde (22; 122) und einem Schwenkhebel (30), der an einem der Rollowelle (20) abgewandten Ende des Flächengebildes (22) angelenkt ist, wobei das Flächengebilde (22; 122) aus einem auf der Rollowelle (20; 120) aufgerollten in einen von der Rollowelle (20; 120) abgerollten Zustand durch eine Bewegung des Schwenkhebels (30; 130) überführbar ist, der Schwenkhebel (30; 130) für eine Bewegung ausgebildet ist, die zimindest eine rotative Bewegungskomponente aufweist. Erfindungsgemäß ist der Schwenkhebel (30; 130) um eine in Auszugsrichtung translativ bewegliche Schwenkachse (34; 134) verschwenkbar ausgebildet und der Schwenkhebel (30; 130) von der Schwenkachse (34; 134) beabstandet an einem Angriffspunkt (36; 136) mit einem Kippseilzug (60; 160) verbunden, der derart mit der translativen Position der Schwenkachse (34; 134) wirkgekoppelt ist, dass eine translative Bewegung der Schwenkachse (34; 134) eine bezogen auf die Auszugsrichtung (2a) davon abweichende Bewegung des Angriffspunkts (36; 136) zur Folge hat. Verwendung für von dem Rollo abzudeckende Flächen mit eingeschränktem Bauraum für das Rollosystem.

Description

  • Anwendungsgebiet und Stand der Technik
  • Die Erfindung betrifft ein Rollosystem für ein Fahrzeug, insbesondere zur Verwendung als Beschattungssystem, mit einer Rollowelle, mit einem auf der Rollowelle aufgerollten und in einer Auszugsrichtung ausziehbaren flexiblen Flächengebilde und mit einem Schwenkhebel, der an einem der Rollowelle abgewandten Ende des Flächengebildes angelenkt ist. Dabei ist das Flächengebilde aus einem auf der Rollowelle aufgerollten in einen von der Rollowelle abgerollten Zustand durch eine Bewegung des Schwenkhebels überführbar, und der Schwenkhebel ist für eine Bewegung ausgebildet, die zumindest eine rotative Bewegungskomponente aufweist.
  • Rollosysteme in Fahrzeugen können verschiedenen Zwecken dienen. Insbesondere werden sie als Trennwandungen, beispielsweise zwischen dem Fahrgastraum und einem heckseitigen Stauraum, oder auch als Beschattungsrollos im Bereich von Fensterflächen des Fahrzeugs verwendet. Gattungsgemäße Rollosysteme sind insbesondere als Beschattungsrollosysteme zweckmäßig, da sie es gestatten auch nicht recht winklige Fensterflächen zuverlässig abzudecken. Solche Systeme sind beispielsweise aus der DE 198 26 537 A1 und der DE 20 2004 020 177 U1 bekannt.
  • Das aus der DE 198 26 537 A1 bekannte Rollosystem ist als Beschattungssystem zur Abdeckung eines hinteren Bereichs eines Seitenfensters ausgebildet. Der Schwenkhebel wird dabei von zwei jeweils in eigenen Führungsspuren verschiebbaren Gleitsteinen gehalten, wobei der Abstand dieser Führungsspuren sich in Richtung des Hecks verringert. Dies führt dazu, dass der Schwenkhebel im Zuge einer translativen Bewegung innerhalb der Führungsspuren gleichzeitig einer Schwenkbewegung unterworfen ist. Diese Schwenkbewegung ermöglicht es, dass ein distales Ende des Hebels bis in einen hinteren Bereich des Fensters gelangen kann, so dass eine Rollobahn bis dort ausziehbar ist.
  • Das gleiche Ziel wird mit der DE 20 2004 020 177 U1 verfolgt. Bei dieser wird das Erreichen des hinteren Bereichs des Heckfensters durch das distale Ende des Schwenkhebels jedoch dadurch erzielt, dass eine Führungsspur, in der der Schwenkhebel gelagert ist, an sich gekrümmt ist und in Richtung des Hecks nach unten abfällt. Bei einer Verschiebung des Hebels innerhalb dieser Führungsspur ändert somit auch dieser seine Schwenkstellung und erreicht somit eine gewünschte Endlage, mittels derer die Rollobahn eine das Fenster vollständig bedeckende Position einnimmt.
  • Aufgabe und Lösung
  • Aufgabe der Erfindung ist es, ein gattungsgemäßes Rollosystem zur Verfügung zu stellen, welches günstig in der Herstellung und flexibel in der Anwendung ist.
  • Erfindungsgemäß wird dies dadurch erreicht, dass der Schwenkhebel um eine in Auszugsrichtung translativ bewegliche Schwenkachse verschwenkbar ausgebildet ist und dass der Schwenkhebel von der Schwenkachse beabstandet an einem Angriffspunkt mit einem Kippseilzug verbunden ist, der derart mit der Position der Schwenkachse wirkgekoppelt ist, dass eine translative Bewegung der Schwenkachse eine bezogen auf die Auszugsrichtung davon abweichende translative Bewegung des Angriffspunkts zur Folge hat.
  • Die Funktionsweise eines erfindungsgemäßen Rollosystems sieht vor, dass durch eine Bewegung des Schwenkhebels, die sowohl rotativ als auch translativ erfolgt, das Flächengebilde in seinen abgerollten und damit eine Fläche, beispielsweise ein Fenster, überspannenden Zustand überführt werden kann. Charakteristisch für eine solche Bewegung ist, dass sie keine fahrzeugfeste Schwenkachse aufweist, also kein Teil des Schwenkhebels über den gesamten Bewegungsablauf an der gleichen Position verharrt. Durch die Kombination der translativen mit der rotativen Bewegung, können in besonders flexibler Art und Weise Flächen abgedeckt werden, insbesondere solche, bei denen eine rein translative Bewegung des Hebels aufgrund des zur Verfügung stehenden Bauraums des Rollosystems nicht möglich ist. Die Beweglichkeit des Schwenkhebels gegenüber der zu überdeckenden Fläche erfolgt in erster Linie dadurch, dass der Schwenkhebel um eine Schwenkachse verschwenkbar ist, die ihrerseits in beliebiger Form, beispielsweise durch eine Führungsspur mit eingesetztem Gleitstein, translativ gegenüber dem Fahrzeug, insbesondere gegenüber einer Fahrzeugseite oder Fahrzeugtür beweglich ist. Die translative Beweglichkeit in Auszugsrichtung ist dabei so zu verstehen, dass die Schwenkachse bzw. die Bauteile des Rollosystems, welche die Wirkung der Schwenkachse erzielen, gegenüber dem Fahrzeug in einer nicht rotativen Art und Weise bewegt werden. Die translative Beweglichkeit ist dabei nicht auf einen geraden Bewegungspfad oder einen ausschließlich in Richtung der Auszugsrich tung ausgerichteten Bewegungspfad ausgerichtet, sondern kann in ihrer Gesamtheit oder Abschnittsweise auch in eine Bewegungsrichtung erfolgen, welche lediglich eine Richtungskomponente in Auszugsrichtung aufweist. Bevorzugt ist jedoch eine gerade Bewegungsrichtung der Schwenkachse.
  • Das durch die Verbindung des Schwenkhebels mit der Rollowelle und der Führung des Schwenkhebels in seinem translativen Bewegungspfad geometrisch statisch noch unterbestimmte System wird durch den Kippseilzug und dessen Verbindung mit dem Schwenkhebel am Angriffspunkt statisch vollständig bestimmt. So sind bei einer vorgegebenen Lage der Schwenkachse und einer durch diese mittelbar oder unmittelbar ebenfalls fest vorgegebene Position des Angriffspunkts auch die Ausrichtung des Schwenkhebels und damit die Position des flexiblen Flächengebildes fest definiert.
  • Die Verwendung eines Seilzugs zur Festlegung der Position des Angriffspunkts stellt dabei eine vorteilhafte Möglichkeit dar, da sie preisgünstig ist und eine einfache Wirkkopplung zur Position der Schwenkachse durch Umlenkmittel wie Umlenkrollen gestattet. Als Seilzug im Sinne der Erfindung werden jegliche flexiblen Zugmittel verstanden. Ein Seilzug im Sinne dieser Erfindung kann als einfache Kordel, als Bowdenzug, als breites Zugband oder dergleichen ausgestaltet sein. Textile als auch metallische Materialien sind hierfür bevorzugt.
  • Die Wirkkopplung zwischen der Position der Schwenkachse und dem Kippseilzug ist dabei vorzugsweise dergestalt, dass eine Bewegung der Schwenkachse mit einer Richtungskomponente in Auszugsrichtung eine Bewegung des Angriffspunkts relativ zur Schwenkachse mit einer Richtungskomponente entgegen der Auszugsrichtung bewirkt. Hierdurch wird bei einer bevorzugten Ausgestaltung, bei der der Angriffspunkt auf der bezogen auf die Schwenkachse gegenüberliegenden Seite des Ver bindungspunktes zwischen Schwenkhebel und Flächengebilde liegt, ein Verschwenken erreicht, durch welches die Bewegung des Flächengebildes in Auszugsrichtung verglichen mit der Bewegung der Schwenkachse in Auszugsrichtung in erhöhtem Maße erfolgt. Dadurch kann das Flächengebilde bis in einen Bereich abgerollt werden, der nur über ein Verschwenken der Schwenkachse erreichbar ist. Dies spielt insbesondere bei Hecktüren eine Rolle, die auf Höhe des Fensters, insbesondere auf Höhe der unteren Fensterkante, ihre maximale Breite aufweisen.
  • Bei einer Weiterbildung der Erfindung ist zur Bewegung der Schwenkachse ein Hauptseilzug vorgesehen, der vorzugsweise im Bereich der Schwenkachse an der Schwenkachse oder am Schwenkhebel befestigt ist. Dieser Hauptseilzug ist derart ausgebildet, dass er die Schwenkachse und damit den Schwenkhebel in Richtung der Auszugsrichtung des Flächengebildes mit einer Zugkraft beaufschlagen kann, wodurch das Flächengebilde von der Rollowelle abgerollt wird. Der Hauptseilzug wird vorzugsweise motorisch gezogen und ist vorzugsweise im abgerollten Zustand des Flächengebildes zumindest zu einem Großteil auf einer Hauptseilzugtrommel aufgerollt. Unter der Befestigung an der Schwenkachse ist eine Befestigung an den die Schwenkachse definierenden Bauteilen, beispielsweise einem hierfür vorgesehenen Achsabschnitt, oder auch einem den Achsabschnitt tragenden Gleitstein zu verstehen.
  • Zur Herstellung der Wirkkopplung zwischen der Position der Schwenkachse und dem Kippseilzug sieht eine erfindungsgemäße Weiterbildung vor, dass eine Kippseilzugtrommel zur Aufwicklung des Kippseilzugs vorgesehen ist, die mit der Hauptseilzugtrommel drehwinkelgekoppelt ist. Unter einer Drehwinkelkopplung wird im Zusammenhang mit dieser Erfindung verstanden, dass zwei Komponenten, vorliegend die Kippseilzugtrommel und die Hauptseilzugtrommel, derart miteinander gekoppelt sind, dass die Drehung des einen Bauteils eine hierzu hinsichtlich des Drehwinkels proportionale Drehung des anderen Bauteils verursacht.
  • Besonders bevorzugt ist es im Hinblick auf die Kippseilzugtrommel und die Hauptseilzugtrommel gemäß dieser Weiterbildung, dass diese drehfest miteinander verbunden sind. Die Wickelrichtung des Kippseilzugs und des Hauptseilzugs ist dabei vorzugsweise derart gewählt, dass ein Abrollen des Hauptseilzugs gleichzeitig ein Aufrollen des Kippseilzugs bewirkt und umgekehrt. Im Falle einer drehfesten Verbindung des Kippseilzugs mit dem Hauptseilzug wird dies durch eine gegenläufige Wickelrichtung der Seilzüge erzielt. Bei entsprechender Wahl der Wickelrichtung werden durch eine gemeinsame Rotation beider Seilzugtrommeln gleichzeitig der eine Seilzug abgerollt und der andere Seilzug aufgerollt. Wenn diese in verschiedenem Maße geschieht, insbesondere derart, dass der Hauptseilzug zumindest zeitweise schneller aufgerollt wird als der Kippseilzug abgerollt wird, kann ein Verschwenken des Schwenkhebels erreicht werden, sofern der Hauptseilzug und der Kippseilzug an verschiedenen Stellen angreifen.
  • Eine alternative und bevorzugte Gestaltung sieht vor, dass die Kippseilzugtrommel zur Aufwicklung des Kippseilzugs mit der Rollowelle drehwinkelgekoppelt ist. Die Länge des Kippseilzugs und somit die Position des Angriffspunkts des Kippseilzugs ist bei einer solchen Ausgestaltung unmittelbar von der Drehstellung der Rollowelle abhängig und damit auch gekoppelt an den Abrollzustand des Flächengebildes. Das Verschwenken des Schwenkhebels in Folge seiner translativen Bewegung in Auszugsrichtung wird dabei dadurch erzielt, dass zumindest abschnittsweise der Kippseilzug in geringerem Maße von der Kippseilzugtrommel abgerollt wird als das Flächengebilde von der Rollowelle. Dies ist beispielsweise dadurch zu erreichen, dass der Durchmesser eines zylindrischen Auflageabschnitts der Kippseilzugtrommel geringer ist als der Durchmesser der Rollowelle.
  • Bevorzugt ist es jedoch, dass die Kippseilzugtrommel einen Aufwickelabschnitt mit einem axial nicht einheitlichen Durchmesser aufweist, ins besondere mit einem sich in eine Axialrichtung verjüngenden Durchmesser, vorzugsweise mit einem sich gleichmäßig verjüngenden Durchmesser. Hierdurch wird erreicht, dass eine Drehung der Kippseilzugtrommel nicht stets eine unabhängig von der axialen Aufwickellage des Kippseilzugs unabhängige Kippseilzuglänge freigibt. Stattdessen variiert die freigegebene Kippseilzuglänge abhängig davon, wo in axialer Richtung auf dem Aufwickelabschnitt der gerade abgerollte Kippseilzugabschnitt zuvor auflag. Dieser variierende Durchmesser gestattet es dadurch, eine variable Abrollgeschwindigkeit des Kippseilzugs zu bewirken. So kann der Kippseilzug beispielsweise zu Beginn des Auszugs des Flächengebildes mit einer Geschwindigkeit abgerollt werden, die eine verkippungsfreie Parallelverschiebung des Schwenkhebels bewirkt, und nachfolgend verlangsamt abgerollt werden, wodurch der Schwenkhebel eine Schwenkbewegung durchführt. Insbesondere gestattet die Ausgestaltung mit nicht einheitlichem Durchmesser eine zu jeder Auszugslage optimale freie Seilzuglänge, durch die der Verbindungspunkt zwischen Schwenkhebel und Flächengebilde in einer stets einheitlichen Höhe quer zur Auszugsrichtung gehalten wird, wodurch unter Vermeidung einer Langlochverbindung zwischen Auszugprofil und Schwenkhebel ein ungewünschtes Faltenwerfen des Flächengebildes verhindert wird.
  • Besonders bevorzugt ist es, wenn die Kippseilzugtrommel eine vorzugsweise schraubenförmige Seilnut im Bereich eines Aufnahmeabschnitts aufweist. Durch diese Seilnut kann in besonderes reproduzierbarer und zuverlässiger Art und Weise gewährleistet werden, dass der Kippseilzug stets in der vorgesehenen Art und Weise auf der Kippseilzugtrommel aufgenommen wird. Dies stellt insbesondere bei einer Kippseilzugtrommel mit einem nicht einheitlichen Durchmesser eine vorteilhafte Ausgestaltung dar, da es im Bereich einer Verjüngung dadurch nicht zu befürchten ist, dass die auf der Trommel aufliegenden Windun gen sich durch Zugkräfte am Seilzug in axialer Richtung der Seilzugtrommel verschieben.
  • Bei einer Weiterbildung der Erfindung ist der Schwenkhebel in einer Führungsspur translativ beweglich ausgebildet, wobei in die Führungsspur vorzugsweise ein schwenkhebelseitiger Gleitstein eingesetzt ist, der im Bereich der Schwenkachse mit dem Schwenkhebel verbunden ist. Die translative Beweglichkeit des Schwenkhebels kann über eine solche Führungsspur mit Gleitstein besonders einfach hergestellt werden. Vorzugsweise ist auf dem Gleitstein unmittelbar ein Achsabschnitt vorgesehen, an dem der Schwenkhebel schwenkbar gelagert ist und der somit die Schwenkachse des Schwenkhebels im oben beschriebenen Sinne definiert. Je nach vorhandenem Bauraum kann es jedoch auch vorteilhaft sein, wenn die Schwenkachse durch einen Achsabschnitt gebildet wird, der über einen Ausleger vom Gleitstein beabstandet ist.
  • Besonders bevorzugt ist eine Ausgestaltung, bei der die Rollowelle im abgezogenen Zustand des Flächengebildes mittels eines Federantriebs permanent in Aufrollrichtung momentenbeaufschlagt wird. Bei einer solchen Ausgestaltung kann die Position des Flächengebildes durch eine Auszugskraft in Auszugsrichtung und die durch den Federantrieb in entgegengesetzter Richtung wirkende Kraft bestimmt werden. Besonders vorteilhaft ist diese Ausgestaltung, wenn die Kippseilzugtrommel an der Rollowelle oder mit dieser drehwinkelgekoppelt vorgesehen ist. In einem solchen Fall wird auch die Kippseilzugtrommel momentenbeaufschlagt, so dass der Schwenkhebel einerseits über das Flächengebilde und andererseits über den Kippseilzug entgegen der Auszugrichtung kraftbeaufschlagt ist. Bei einer Ausgestaltung, bei der der Angriffspunkt des Schwenkhebels und der Anlenkungspunkt des Flächengebildes auf gegenüberliegenden Seiten bezogen auf die Schwenkachse angeordnet sind, wird erreicht, dass der Schenkel beidseitig in Aufrollrichtung kraft beaufschlagt wird, wodurch ein etwaiges Verkannten des Gleitsteins verhindert werden kann.
  • Eine besondere Ausgestaltung sieht vor, dass der Schwenkhebel über ein Langloch und einen in das Langloch eingefügten Gleitstein mit einem Auszugprofil am Ende des Flächengebildes verbunden ist. Das Auszugprofil stabilisiert das Flächengebilde am Ende und erlaubt eine gleichmäßige Krafteinleitung. Ein solches Auszugprofil ist vorzugsweise auch vorgesehen, wenn die Verbindung mit dem Schwenkhebel ohne Langloch realisiert wird. Die Verbindung über ein Langloch und einen darin eingefügten Gleitstein, insbesondere mit einer Ausgestaltung, bei der das Langloch im Auszugsprofil vorgesehen ist und der Gleitstein am Ende des Schwenkhebels angeordnet ist, erlaubt es jedoch, eine variierende Höhe quer zur Auszugsrichtung des Endes des Schwenkhebels auszugleichen. Hierdurch wird eine erhöhte Flexibilität in der Art der Bewegung des Schwenkhebels erzielt, die beispielsweise in einer vereinfachten Formgebung der Führungsspur oder in einem vereinfachten Aufbau der Kippseilzugtrommel resultieren kann.
  • Kurzbeschreibung der Zeichnungen
  • Die Erfindung wird in der nachfolgenden Beschreibung zweier bevorzugter Ausführungsbeispiele näher beschrieben. Dabei zeigen:
  • 1 bis 3 eine erste Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Rollosystems in drei unterschiedlichen Abrollstellungen und
  • 4 eine zweite Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Rollosystems.
  • Detaillierte Beschreibung der Ausführungsbeispiele
  • Die 1 bis 3 zeigen eine erste Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Rollosystems. Bei diesem Rollosystem handelt es sich um ein Beschattungssystem, welches zur Abdeckung einer Seitenscheibe 10 eines Fahrzeugs verwendet wird.
  • 1 zeigt das Beschattungssystem in einem ungenutzten Zustand, in dem die Fensterfläche des Fensters 10 nicht verdeckt ist. 2 zeigt das Beschattungssystem beim Übergang in einen abdeckenden Funktionszustand. 3 zeigt das Beschattungssystem in diesem Funktionszustand, in dem das Fenster 10 von einem flexiblen Flächengebilde des Beschattungssystems abgedeckt ist.
  • Das Beschattungssystem weist eine Rollowelle 20 auf, auf der ein flexibles Flächengebilde 22 aufgerollt ist. Das flexible Flächengebilde endet auf seiner der Rollowelle 20 abgewandten Seite in einem formstabilen Auszugsprofil 24. Weiterhin weist das Beschattungssystem einen Schwenkhebel 30 auf, der am formstabilen Auszugsprofil 24 um einen Lagerpunkt 32 drehbar gelagert ist.
  • Die übrigen Bestandteile des Beschattungssystems sind in einem Gehäuse 40 angeordnet, in das auch der Schwenkhebel 30 hineinragt. Diese weiteren Bestandteile umfassen eine Führungsspur 50, in der in nicht näher dargestellter Art und Weise ein Gleitstein vorgesehen ist. Am Gleitstein ist ein Schwenkachsabschnitt vorgesehen, der eine Schwenkachse 34 definiert, um die der auf den Schwenkachsabschnitt aufgesetzte Schwenkhebel 30 verschwenkbar ist. Am unteren Ende des Schwenkhebels 30 ist zusätzlich ein Angriffspunkt 36 vorgesehen, an dem ein flexibler Kippseilzug 60 befestigt ist. Dieser Kippseilzug 60 verläuft zu einer Kippseilzugtrommel 62, die einen konisch geformten Aufnahmebereich 64 aufweist, auf dem ein nicht abgerollter Teil des Kipp seilzugs 60 aufgerollt ist. Die Kippseilzugtrommel 62 ist mittels einer auf nicht näher dargestellten Art und Weise gelagerten Achse 66 drehfest mit der Rollowelle 20 verbunden.
  • Weiterhin im Gehäuse 40 vorgesehen ist eine Hauptseilzugtrommel 72, auf der ein Hauptseilzug 70 zum Teil aufgerollt ist, wobei ein nicht aufgerollter Abschnitt des Hauptseilzugs 70 durch eine Umlenkrolle 74 umgelenkt mit seinem Ende im Bereich der Schwenkachse 34 mit dem Schwenkhebel 30 verbunden ist.
  • In nicht näher dargestellter Art und Weise ist weiterhin ein Federantrieb vorgesehen, der die Rollowelle 20 permanent in eine Aufrollrichtung momentenbeaufschlagt, wobei diese Aufrollrichtung eine Kraftbeaufschlagung des Flächengebildes 22 in Richtung 2b bewirkt. In ebenfalls nicht dargestellter Art und Weise ist die Hauptseilzugtrommel 72 über einen elektrisch betriebenen Motor antreibbar und somit der Hauptseilzug 70 auf- und abrollbar.
  • 1 stellt den Grundzustand dar, in dem sich das flexible Flächengebilde 22 befindet, solange keine Zugkraft auf den Hauptseilzug 70 ausgeübt wird. Sobald jedoch der nicht dargestellte Motor, der die Hauptseilzugtrommel 72 antreibt, ein ausreichend großes Drehmoment erzeugt, wird der Schwenkhebel 30 durch den Hauptseilzug 70 in Auszugsrichtung 2a gezogen. Diese translative Bewegung erfolgt dabei durch ein Verschieben des nicht dargestellten Gleitsteins in der Führungsspur 50. Durch diese translative Verlagerung des Schwenkarms 30 wird zum einen auch das flexible Flächengebilde 22 von der Rollowelle 20 abgerollt und zum anderen der Kippseilzug 60 von der Kippseilzugtrommel 62 abgerollt. Aufgrund der drehfesten Gestaltung der Kippseilzugtrommel 62 mit der Rollowelle 20 erfolgt dies bezüglich des Drehwinkels in gleichem Maße. Da zunächst der Kippseilzug vom unteren Ende der Kippseilzugtrommel abgerollt wird und diese einen vergleichsweise großen Durchmesser im unteren Bereich hat, wird der Schwenkhebel 30 zunächst annähernd parallel in Richtung 2a verschoben. Je weiter jedoch der Schwenkarm 30 translativ in Richtung 2a bewegt wird, desto geringer ist der Durchmesser des Bereichs der Kippseilzugtrommel 62, von dem der Kippseilzug 60 abgerollt wird. Es werden demnach je Umdrehung der Kippseilzugtrommel 62 immer kleinere Abschnitte des Kippseilzugs 60 freigegeben, was dazu führt, dass der Schwenkarm 30, wie in 2 dargestellt ist, zunehmend im Uhrzeigersinn verkippt wird.
  • Wenn der Beschattungszustand der 3 erreicht ist, ist der Schwenkarm 30 schon erheblich gegenüber der ursprünglichen vertikalen Ausrichtung verkippt, so dass der Anlenkpunkt 32 am hinteren Ende des Fensters 10 angeordnet ist. Das Flächengebilde 22 deckt das Fenster 10 somit vollständig ab. Diese vollständige Abdeckung ist durch die erfindungsgemäße Gestaltung in einfacher Weise auch dann möglich, wenn die Bauraumsituationen eine Führung des Schwenkhebels ohne Schwenkbewegung bis in die für die vollständige Abdeckung erforderliche Lage nicht erlauben würde.
  • Eine Rückführung des Flächengebildes 22 auf die Rollowelle 20 wird ausgehend vom Zustand der 3 dadurch erreicht, dass der Hauptseilzug 70 wieder von der Hauptseilzugtrommel 72 abgerollt wird, wobei der nicht dargestellte Federantrieb, der auf die Rollowelle 20 sowie die Kippseilzugtrommel 62 wirkt, das Flächengebilde 22 wieder aufrollt.
  • 4 zeigt eine alternative Ausgestaltung. Die mit der ersten Ausführungsform vergleichbaren Komponenten dieser zweiten Ausgestaltung sind dabei jeweils mittels der entsprechenden Bezugsziffer des ersten Ausführungsbeispiels mit vorangestellter „1" gekennzeichnet.
  • Bei dieser alternativen Ausgestaltung ist die Kippseilzugtrommel 162 nicht an der Rollowelle 122 vorgesehen, sondern drehfest mit der Hauptseilzugtrommel 172 ausgebildet. Die beiden Seilzugtrommeln 162, 172 werden also durch den nicht dargestellten elektrischen Antriebsmotor gemeinsam angetrieben, wobei jedoch aufgrund der unterschiedlichen Wickelrichtung stets entweder der Hauptseilzug 170 auf- und der Kippseilzug 160 abgerollt oder der Kippseilzug 160 aufgerollt und der Hauptseilzug 170 abgerollt wird. Dabei weisen die beiden Seilzugtrommeln 162, 172 jedoch verschiedene Durchmesser auf, wobei die Kippseilzugtrommel einen zumindest abschnittsweise geringeren Durchmesser hat. Dies führt dazu, dass bei einer Drehrichtung in der Perspektive der 4 gegen den Uhrzeigersinn der Hauptseilzug 170 in stärkerem Maße aufgerollt wird als der Kippseilzug 160 abgerollt wird. Da somit das untere Ende des Schwenkhebels 130 nur in gegenüber der Schwenkachse 134 vermindertem Maße in Richtung 2a bewegt werden kann, verkippt der Schwenkhebel in gleicher Art und Weise, wie dies auch beim ersten Ausführungsbeispiel der 1 bis 3 der Fall ist.

Claims (11)

  1. Rollosystem für ein Fahrzeug, insbesondere zur Verwendung als Beschattungssystem, mit – einer Rollowelle (20; 120), – einem auf der Rollowelle (20; 120) aufgerollten und in eine Auszugsrichtung ausziehbaren flexiblen Flächengebilde (22; 122) und – einem Schwenkhebel (30; 130), der an einem der Rollowelle (20; 120) abgewandten Ende des Flächengebildes (22; 122) angelenkt ist, wobei – das Flächengebilde (22; 122) aus einem auf der Rollowelle (20; 120) aufgerollten in einen von der Rollowelle (20; 120) abgerollten Zustand durch eine Bewegung des Schwenkhebels (30; 130) überführbar ist, und – der Schwenkhebel (30; 130) für eine Bewegung ausgebildet ist, die zumindest eine rotative Bewegungskomponente aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass – der Schwenkhebel (30; 130) um eine in Auszugsrichtung translativ bewegliche Schwenkachse (34; 134) verschwenkbar ausgebildet ist, und – der Schwenkhebel (30; 130) von der Schwenkachse (34; 134) beabstandet an einem Angriffspunkt (36; 136) mit einem Kippseilzug (60; 160) verbunden ist, der derart mit der translativen Position der Schwenkachse (34; 134) wirkgekoppelt ist, dass eine translative Bewegung der Schwenkachse (34; 134) eine bezogen auf die Auszugsrichtung (2a) davon abweichende Bewegung des Angriffspunkts (36; 136) zur Folge hat.
  2. Rollosystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Wirkkopplung zwischen der Position der Schwenkachse (30; 130) und dem Kippseilzug (60; 160) dergestalt ist, dass eine Bewegung der Schwenkachse (34; 134) mit einer Richtungskomponente in Auszugsrichtung (2a) eine Bewegung des Angriffspunkts (36; 136) relativ zur Schwenkachse (34; 134) mit einer Richtungskomponente entgegen der Auszugsrichtung (2a) bewirkt.
  3. Rollosystem nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass zur Bewegung der Schwenkachse (34; 134) ein Hauptseilzug (70; 170) vorgesehen ist, der vorzugsweise im Bereich der Schwenkachse (34; 134) an der Schwenkachse (34; 134) oder am Schwenkhebel (30; 130) befestigt ist.
  4. Rollosystem nach Anspruch 3, gekennzeichnet durch eine vorzugsweise motorisch angetriebene Hauptseilzugtrommel (72; 172) zur Aufwicklung des Hauptseilzugs (70; 170).
  5. Rollosystem nach Anspruch 4, gekennzeichnet durch eine Kippseilzugtrommel (162) zur Aufwicklung des Kippseilzugs (160), die mit der Hauptseilzugtrommel (172) drehwinkelgekoppelt ist.
  6. Rollosystem nach einem der Ansprüche 1 bis 4, gekennzeichnet durch eine Kippseilzugtrommel (62) zur Aufwicklung des Kippseilzugs (60), die mit der Rollowelle (20) drehwinkelgekoppelt ist.
  7. Rollosystem nach einem der Ansprüche 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Kippseilzugtrommel (62) einen Aufwickelabschnitt (64) mit einem axial nicht einheitlichen Durchmesser aufweist, insbesondere mit einem sich in eine Axialrichtung verjüngenden Durchmesser, vorzugsweise mit einem sich gleichmäßig verjüngenden Durchmesser.
  8. Rollosystem nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Kippseilzugtrommel (62; 162) eine vorzugsweise schraubenförmige Seilnut im Bereich eines Aufnahmeabschnitts (64) aufweist.
  9. Rollosystem nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Schwenkhebel (30; 130) in einer Führungsspur (50; 150) translativ beweglich ausgebildet ist, wobei in die Führungsspur (50; 150) vorzugsweise ein schwenkhebelseitiger Gleitstein eingesetzt ist, der im Bereich der Schwenkachse (34; 134) mit dem Schwenkhebel (30; 130) verbunden ist.
  10. Rollosystem nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Rollowelle (20; 120) im abgezogenen Zustand des Flächengebildes (22; 122) mittels eines Federantriebs permanent in Aufrollrichtung (2b) momentenbeaufschlagt wird.
  11. Rollosystem nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Schwenkhebel über ein Langloch und einen in das Langloch eingefügten Gleitstein mit einem Auszugsprofil am Ende des Flächengebildes verbunden ist.
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