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Anwendungsgebiet und Stand
der Technik
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Die
Erfindung betrifft ein Rollosystem für ein Fahrzeug, insbesondere
zur Verwendung als Beschattungssystem, mit einer Rollowelle, mit
einem auf der Rollowelle aufgerollten und in einer Auszugsrichtung
ausziehbaren flexiblen Flächengebilde
und mit einem Schwenkhebel, der an einem der Rollowelle abgewandten
Ende des Flächengebildes
angelenkt ist. Dabei ist das Flächengebilde
aus einem auf der Rollowelle aufgerollten in einen von der Rollowelle
abgerollten Zustand durch eine Bewegung des Schwenkhebels überführbar, und
der Schwenkhebel ist für
eine Bewegung ausgebildet, die zumindest eine rotative Bewegungskomponente
aufweist.
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Rollosysteme
in Fahrzeugen können
verschiedenen Zwecken dienen. Insbesondere werden sie als Trennwandungen,
beispielsweise zwischen dem Fahrgastraum und einem heckseitigen
Stauraum, oder auch als Beschattungsrollos im Bereich von Fensterflächen des
Fahrzeugs verwendet. Gattungsgemäße Rollosysteme
sind insbesondere als Beschattungsrollosysteme zweckmäßig, da
sie es gestatten auch nicht recht winklige Fensterflächen zuverlässig abzudecken.
Solche Systeme sind beispielsweise aus der
DE 198 26 537 A1 und der
DE 20 2004 020 177
U1 bekannt.
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Das
aus der
DE 198 26
537 A1 bekannte Rollosystem ist als Beschattungssystem
zur Abdeckung eines hinteren Bereichs eines Seitenfensters ausgebildet.
Der Schwenkhebel wird dabei von zwei jeweils in eigenen Führungsspuren
verschiebbaren Gleitsteinen gehalten, wobei der Abstand dieser Führungsspuren
sich in Richtung des Hecks verringert. Dies führt dazu, dass der Schwenkhebel
im Zuge einer translativen Bewegung innerhalb der Führungsspuren
gleichzeitig einer Schwenkbewegung unterworfen ist. Diese Schwenkbewegung
ermöglicht
es, dass ein distales Ende des Hebels bis in einen hinteren Bereich
des Fensters gelangen kann, so dass eine Rollobahn bis dort ausziehbar
ist.
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Das
gleiche Ziel wird mit der
DE 20 2004 020 177 U1 verfolgt. Bei dieser
wird das Erreichen des hinteren Bereichs des Heckfensters durch
das distale Ende des Schwenkhebels jedoch dadurch erzielt, dass
eine Führungsspur,
in der der Schwenkhebel gelagert ist, an sich gekrümmt ist
und in Richtung des Hecks nach unten abfällt. Bei einer Verschiebung
des Hebels innerhalb dieser Führungsspur ändert somit auch
dieser seine Schwenkstellung und erreicht somit eine gewünschte Endlage,
mittels derer die Rollobahn eine das Fenster vollständig bedeckende
Position einnimmt.
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Aufgabe und Lösung
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Aufgabe
der Erfindung ist es, ein gattungsgemäßes Rollosystem zur Verfügung zu
stellen, welches günstig
in der Herstellung und flexibel in der Anwendung ist.
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Erfindungsgemäß wird dies
dadurch erreicht, dass der Schwenkhebel um eine in Auszugsrichtung translativ
bewegliche Schwenkachse verschwenkbar ausgebildet ist und dass der
Schwenkhebel von der Schwenkachse beabstandet an einem Angriffspunkt mit
einem Kippseilzug verbunden ist, der derart mit der Position der
Schwenkachse wirkgekoppelt ist, dass eine translative Bewegung der
Schwenkachse eine bezogen auf die Auszugsrichtung davon abweichende
translative Bewegung des Angriffspunkts zur Folge hat.
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Die
Funktionsweise eines erfindungsgemäßen Rollosystems sieht vor,
dass durch eine Bewegung des Schwenkhebels, die sowohl rotativ als
auch translativ erfolgt, das Flächengebilde
in seinen abgerollten und damit eine Fläche, beispielsweise ein Fenster, überspannenden
Zustand überführt werden kann.
Charakteristisch für
eine solche Bewegung ist, dass sie keine fahrzeugfeste Schwenkachse
aufweist, also kein Teil des Schwenkhebels über den gesamten Bewegungsablauf
an der gleichen Position verharrt. Durch die Kombination der translativen
mit der rotativen Bewegung, können
in besonders flexibler Art und Weise Flächen abgedeckt werden, insbesondere
solche, bei denen eine rein translative Bewegung des Hebels aufgrund
des zur Verfügung
stehenden Bauraums des Rollosystems nicht möglich ist. Die Beweglichkeit
des Schwenkhebels gegenüber
der zu überdeckenden
Fläche
erfolgt in erster Linie dadurch, dass der Schwenkhebel um eine Schwenkachse
verschwenkbar ist, die ihrerseits in beliebiger Form, beispielsweise
durch eine Führungsspur
mit eingesetztem Gleitstein, translativ gegenüber dem Fahrzeug, insbesondere
gegenüber
einer Fahrzeugseite oder Fahrzeugtür beweglich ist. Die translative
Beweglichkeit in Auszugsrichtung ist dabei so zu verstehen, dass
die Schwenkachse bzw. die Bauteile des Rollosystems, welche die
Wirkung der Schwenkachse erzielen, gegenüber dem Fahrzeug in einer nicht
rotativen Art und Weise bewegt werden. Die translative Beweglichkeit
ist dabei nicht auf einen geraden Bewegungspfad oder einen ausschließlich in
Richtung der Auszugsrich tung ausgerichteten Bewegungspfad ausgerichtet,
sondern kann in ihrer Gesamtheit oder Abschnittsweise auch in eine
Bewegungsrichtung erfolgen, welche lediglich eine Richtungskomponente
in Auszugsrichtung aufweist. Bevorzugt ist jedoch eine gerade Bewegungsrichtung
der Schwenkachse.
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Das
durch die Verbindung des Schwenkhebels mit der Rollowelle und der
Führung
des Schwenkhebels in seinem translativen Bewegungspfad geometrisch
statisch noch unterbestimmte System wird durch den Kippseilzug und
dessen Verbindung mit dem Schwenkhebel am Angriffspunkt statisch
vollständig
bestimmt. So sind bei einer vorgegebenen Lage der Schwenkachse und
einer durch diese mittelbar oder unmittelbar ebenfalls fest vorgegebene
Position des Angriffspunkts auch die Ausrichtung des Schwenkhebels
und damit die Position des flexiblen Flächengebildes fest definiert.
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Die
Verwendung eines Seilzugs zur Festlegung der Position des Angriffspunkts
stellt dabei eine vorteilhafte Möglichkeit
dar, da sie preisgünstig
ist und eine einfache Wirkkopplung zur Position der Schwenkachse
durch Umlenkmittel wie Umlenkrollen gestattet. Als Seilzug im Sinne
der Erfindung werden jegliche flexiblen Zugmittel verstanden. Ein
Seilzug im Sinne dieser Erfindung kann als einfache Kordel, als
Bowdenzug, als breites Zugband oder dergleichen ausgestaltet sein.
Textile als auch metallische Materialien sind hierfür bevorzugt.
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Die
Wirkkopplung zwischen der Position der Schwenkachse und dem Kippseilzug
ist dabei vorzugsweise dergestalt, dass eine Bewegung der Schwenkachse
mit einer Richtungskomponente in Auszugsrichtung eine Bewegung des
Angriffspunkts relativ zur Schwenkachse mit einer Richtungskomponente
entgegen der Auszugsrichtung bewirkt. Hierdurch wird bei einer bevorzugten
Ausgestaltung, bei der der Angriffspunkt auf der bezogen auf die Schwenkachse
gegenüberliegenden
Seite des Ver bindungspunktes zwischen Schwenkhebel und Flächengebilde
liegt, ein Verschwenken erreicht, durch welches die Bewegung des
Flächengebildes
in Auszugsrichtung verglichen mit der Bewegung der Schwenkachse
in Auszugsrichtung in erhöhtem Maße erfolgt.
Dadurch kann das Flächengebilde
bis in einen Bereich abgerollt werden, der nur über ein Verschwenken der Schwenkachse
erreichbar ist. Dies spielt insbesondere bei Hecktüren eine
Rolle, die auf Höhe
des Fensters, insbesondere auf Höhe der
unteren Fensterkante, ihre maximale Breite aufweisen.
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Bei
einer Weiterbildung der Erfindung ist zur Bewegung der Schwenkachse
ein Hauptseilzug vorgesehen, der vorzugsweise im Bereich der Schwenkachse
an der Schwenkachse oder am Schwenkhebel befestigt ist. Dieser Hauptseilzug
ist derart ausgebildet, dass er die Schwenkachse und damit den Schwenkhebel
in Richtung der Auszugsrichtung des Flächengebildes mit einer Zugkraft
beaufschlagen kann, wodurch das Flächengebilde von der Rollowelle
abgerollt wird. Der Hauptseilzug wird vorzugsweise motorisch gezogen
und ist vorzugsweise im abgerollten Zustand des Flächengebildes
zumindest zu einem Großteil
auf einer Hauptseilzugtrommel aufgerollt. Unter der Befestigung
an der Schwenkachse ist eine Befestigung an den die Schwenkachse
definierenden Bauteilen, beispielsweise einem hierfür vorgesehenen
Achsabschnitt, oder auch einem den Achsabschnitt tragenden Gleitstein
zu verstehen.
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Zur
Herstellung der Wirkkopplung zwischen der Position der Schwenkachse
und dem Kippseilzug sieht eine erfindungsgemäße Weiterbildung vor, dass eine
Kippseilzugtrommel zur Aufwicklung des Kippseilzugs vorgesehen ist,
die mit der Hauptseilzugtrommel drehwinkelgekoppelt ist. Unter einer
Drehwinkelkopplung wird im Zusammenhang mit dieser Erfindung verstanden,
dass zwei Komponenten, vorliegend die Kippseilzugtrommel und die
Hauptseilzugtrommel, derart miteinander gekoppelt sind, dass die
Drehung des einen Bauteils eine hierzu hinsichtlich des Drehwinkels
proportionale Drehung des anderen Bauteils verursacht.
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Besonders
bevorzugt ist es im Hinblick auf die Kippseilzugtrommel und die
Hauptseilzugtrommel gemäß dieser
Weiterbildung, dass diese drehfest miteinander verbunden sind. Die
Wickelrichtung des Kippseilzugs und des Hauptseilzugs ist dabei
vorzugsweise derart gewählt,
dass ein Abrollen des Hauptseilzugs gleichzeitig ein Aufrollen des
Kippseilzugs bewirkt und umgekehrt. Im Falle einer drehfesten Verbindung
des Kippseilzugs mit dem Hauptseilzug wird dies durch eine gegenläufige Wickelrichtung der
Seilzüge
erzielt. Bei entsprechender Wahl der Wickelrichtung werden durch
eine gemeinsame Rotation beider Seilzugtrommeln gleichzeitig der
eine Seilzug abgerollt und der andere Seilzug aufgerollt. Wenn diese
in verschiedenem Maße
geschieht, insbesondere derart, dass der Hauptseilzug zumindest zeitweise
schneller aufgerollt wird als der Kippseilzug abgerollt wird, kann
ein Verschwenken des Schwenkhebels erreicht werden, sofern der Hauptseilzug
und der Kippseilzug an verschiedenen Stellen angreifen.
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Eine
alternative und bevorzugte Gestaltung sieht vor, dass die Kippseilzugtrommel
zur Aufwicklung des Kippseilzugs mit der Rollowelle drehwinkelgekoppelt
ist. Die Länge
des Kippseilzugs und somit die Position des Angriffspunkts des Kippseilzugs
ist bei einer solchen Ausgestaltung unmittelbar von der Drehstellung
der Rollowelle abhängig
und damit auch gekoppelt an den Abrollzustand des Flächengebildes.
Das Verschwenken des Schwenkhebels in Folge seiner translativen
Bewegung in Auszugsrichtung wird dabei dadurch erzielt, dass zumindest
abschnittsweise der Kippseilzug in geringerem Maße von der Kippseilzugtrommel
abgerollt wird als das Flächengebilde
von der Rollowelle. Dies ist beispielsweise dadurch zu erreichen,
dass der Durchmesser eines zylindrischen Auflageabschnitts der Kippseilzugtrommel
geringer ist als der Durchmesser der Rollowelle.
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Bevorzugt
ist es jedoch, dass die Kippseilzugtrommel einen Aufwickelabschnitt
mit einem axial nicht einheitlichen Durchmesser aufweist, ins besondere
mit einem sich in eine Axialrichtung verjüngenden Durchmesser, vorzugsweise
mit einem sich gleichmäßig verjüngenden
Durchmesser. Hierdurch wird erreicht, dass eine Drehung der Kippseilzugtrommel
nicht stets eine unabhängig
von der axialen Aufwickellage des Kippseilzugs unabhängige Kippseilzuglänge freigibt.
Stattdessen variiert die freigegebene Kippseilzuglänge abhängig davon,
wo in axialer Richtung auf dem Aufwickelabschnitt der gerade abgerollte
Kippseilzugabschnitt zuvor auflag. Dieser variierende Durchmesser
gestattet es dadurch, eine variable Abrollgeschwindigkeit des Kippseilzugs
zu bewirken. So kann der Kippseilzug beispielsweise zu Beginn des
Auszugs des Flächengebildes
mit einer Geschwindigkeit abgerollt werden, die eine verkippungsfreie
Parallelverschiebung des Schwenkhebels bewirkt, und nachfolgend
verlangsamt abgerollt werden, wodurch der Schwenkhebel eine Schwenkbewegung
durchführt.
Insbesondere gestattet die Ausgestaltung mit nicht einheitlichem
Durchmesser eine zu jeder Auszugslage optimale freie Seilzuglänge, durch
die der Verbindungspunkt zwischen Schwenkhebel und Flächengebilde
in einer stets einheitlichen Höhe
quer zur Auszugsrichtung gehalten wird, wodurch unter Vermeidung
einer Langlochverbindung zwischen Auszugprofil und Schwenkhebel
ein ungewünschtes
Faltenwerfen des Flächengebildes
verhindert wird.
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Besonders
bevorzugt ist es, wenn die Kippseilzugtrommel eine vorzugsweise
schraubenförmige
Seilnut im Bereich eines Aufnahmeabschnitts aufweist. Durch diese
Seilnut kann in besonderes reproduzierbarer und zuverlässiger Art
und Weise gewährleistet
werden, dass der Kippseilzug stets in der vorgesehenen Art und Weise
auf der Kippseilzugtrommel aufgenommen wird. Dies stellt insbesondere
bei einer Kippseilzugtrommel mit einem nicht einheitlichen Durchmesser
eine vorteilhafte Ausgestaltung dar, da es im Bereich einer Verjüngung dadurch
nicht zu befürchten
ist, dass die auf der Trommel aufliegenden Windun gen sich durch
Zugkräfte
am Seilzug in axialer Richtung der Seilzugtrommel verschieben.
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Bei
einer Weiterbildung der Erfindung ist der Schwenkhebel in einer
Führungsspur
translativ beweglich ausgebildet, wobei in die Führungsspur vorzugsweise ein
schwenkhebelseitiger Gleitstein eingesetzt ist, der im Bereich der
Schwenkachse mit dem Schwenkhebel verbunden ist. Die translative Beweglichkeit
des Schwenkhebels kann über
eine solche Führungsspur
mit Gleitstein besonders einfach hergestellt werden. Vorzugsweise
ist auf dem Gleitstein unmittelbar ein Achsabschnitt vorgesehen, an
dem der Schwenkhebel schwenkbar gelagert ist und der somit die Schwenkachse
des Schwenkhebels im oben beschriebenen Sinne definiert. Je nach vorhandenem
Bauraum kann es jedoch auch vorteilhaft sein, wenn die Schwenkachse
durch einen Achsabschnitt gebildet wird, der über einen Ausleger vom Gleitstein
beabstandet ist.
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Besonders
bevorzugt ist eine Ausgestaltung, bei der die Rollowelle im abgezogenen
Zustand des Flächengebildes
mittels eines Federantriebs permanent in Aufrollrichtung momentenbeaufschlagt
wird. Bei einer solchen Ausgestaltung kann die Position des Flächengebildes
durch eine Auszugskraft in Auszugsrichtung und die durch den Federantrieb
in entgegengesetzter Richtung wirkende Kraft bestimmt werden. Besonders
vorteilhaft ist diese Ausgestaltung, wenn die Kippseilzugtrommel
an der Rollowelle oder mit dieser drehwinkelgekoppelt vorgesehen
ist. In einem solchen Fall wird auch die Kippseilzugtrommel momentenbeaufschlagt,
so dass der Schwenkhebel einerseits über das Flächengebilde und andererseits über den
Kippseilzug entgegen der Auszugrichtung kraftbeaufschlagt ist. Bei
einer Ausgestaltung, bei der der Angriffspunkt des Schwenkhebels und
der Anlenkungspunkt des Flächengebildes
auf gegenüberliegenden
Seiten bezogen auf die Schwenkachse angeordnet sind, wird erreicht,
dass der Schenkel beidseitig in Aufrollrichtung kraft beaufschlagt
wird, wodurch ein etwaiges Verkannten des Gleitsteins verhindert
werden kann.
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Eine
besondere Ausgestaltung sieht vor, dass der Schwenkhebel über ein
Langloch und einen in das Langloch eingefügten Gleitstein mit einem Auszugprofil
am Ende des Flächengebildes
verbunden ist. Das Auszugprofil stabilisiert das Flächengebilde
am Ende und erlaubt eine gleichmäßige Krafteinleitung.
Ein solches Auszugprofil ist vorzugsweise auch vorgesehen, wenn
die Verbindung mit dem Schwenkhebel ohne Langloch realisiert wird.
Die Verbindung über
ein Langloch und einen darin eingefügten Gleitstein, insbesondere
mit einer Ausgestaltung, bei der das Langloch im Auszugsprofil vorgesehen
ist und der Gleitstein am Ende des Schwenkhebels angeordnet ist,
erlaubt es jedoch, eine variierende Höhe quer zur Auszugsrichtung
des Endes des Schwenkhebels auszugleichen. Hierdurch wird eine erhöhte Flexibilität in der
Art der Bewegung des Schwenkhebels erzielt, die beispielsweise in
einer vereinfachten Formgebung der Führungsspur oder in einem vereinfachten
Aufbau der Kippseilzugtrommel resultieren kann.
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Kurzbeschreibung der Zeichnungen
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Die
Erfindung wird in der nachfolgenden Beschreibung zweier bevorzugter
Ausführungsbeispiele näher beschrieben.
Dabei zeigen:
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1 bis 3 eine
erste Ausführungsform eines
erfindungsgemäßen Rollosystems
in drei unterschiedlichen Abrollstellungen und
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4 eine
zweite Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Rollosystems.
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Detaillierte Beschreibung
der Ausführungsbeispiele
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Die 1 bis 3 zeigen
eine erste Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Rollosystems.
Bei diesem Rollosystem handelt es sich um ein Beschattungssystem,
welches zur Abdeckung einer Seitenscheibe 10 eines Fahrzeugs
verwendet wird.
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1 zeigt
das Beschattungssystem in einem ungenutzten Zustand, in dem die
Fensterfläche des
Fensters 10 nicht verdeckt ist. 2 zeigt
das Beschattungssystem beim Übergang
in einen abdeckenden Funktionszustand. 3 zeigt
das Beschattungssystem in diesem Funktionszustand, in dem das Fenster 10 von
einem flexiblen Flächengebilde des
Beschattungssystems abgedeckt ist.
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Das
Beschattungssystem weist eine Rollowelle 20 auf, auf der
ein flexibles Flächengebilde 22 aufgerollt
ist. Das flexible Flächengebilde
endet auf seiner der Rollowelle 20 abgewandten Seite in
einem formstabilen Auszugsprofil 24. Weiterhin weist das Beschattungssystem
einen Schwenkhebel 30 auf, der am formstabilen Auszugsprofil 24 um
einen Lagerpunkt 32 drehbar gelagert ist.
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Die übrigen Bestandteile
des Beschattungssystems sind in einem Gehäuse 40 angeordnet,
in das auch der Schwenkhebel 30 hineinragt. Diese weiteren
Bestandteile umfassen eine Führungsspur 50,
in der in nicht näher
dargestellter Art und Weise ein Gleitstein vorgesehen ist. Am Gleitstein
ist ein Schwenkachsabschnitt vorgesehen, der eine Schwenkachse 34 definiert,
um die der auf den Schwenkachsabschnitt aufgesetzte Schwenkhebel 30 verschwenkbar
ist. Am unteren Ende des Schwenkhebels 30 ist zusätzlich ein
Angriffspunkt 36 vorgesehen, an dem ein flexibler Kippseilzug 60 befestigt
ist. Dieser Kippseilzug 60 verläuft zu einer Kippseilzugtrommel 62,
die einen konisch geformten Aufnahmebereich 64 aufweist,
auf dem ein nicht abgerollter Teil des Kipp seilzugs 60 aufgerollt
ist. Die Kippseilzugtrommel 62 ist mittels einer auf nicht
näher dargestellten
Art und Weise gelagerten Achse 66 drehfest mit der Rollowelle 20 verbunden.
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Weiterhin
im Gehäuse 40 vorgesehen
ist eine Hauptseilzugtrommel 72, auf der ein Hauptseilzug 70 zum
Teil aufgerollt ist, wobei ein nicht aufgerollter Abschnitt des
Hauptseilzugs 70 durch eine Umlenkrolle 74 umgelenkt
mit seinem Ende im Bereich der Schwenkachse 34 mit dem
Schwenkhebel 30 verbunden ist.
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In
nicht näher
dargestellter Art und Weise ist weiterhin ein Federantrieb vorgesehen,
der die Rollowelle 20 permanent in eine Aufrollrichtung
momentenbeaufschlagt, wobei diese Aufrollrichtung eine Kraftbeaufschlagung
des Flächengebildes 22 in Richtung 2b bewirkt.
In ebenfalls nicht dargestellter Art und Weise ist die Hauptseilzugtrommel 72 über einen
elektrisch betriebenen Motor antreibbar und somit der Hauptseilzug 70 auf-
und abrollbar.
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1 stellt
den Grundzustand dar, in dem sich das flexible Flächengebilde 22 befindet,
solange keine Zugkraft auf den Hauptseilzug 70 ausgeübt wird.
Sobald jedoch der nicht dargestellte Motor, der die Hauptseilzugtrommel 72 antreibt,
ein ausreichend großes
Drehmoment erzeugt, wird der Schwenkhebel 30 durch den
Hauptseilzug 70 in Auszugsrichtung 2a gezogen.
Diese translative Bewegung erfolgt dabei durch ein Verschieben des
nicht dargestellten Gleitsteins in der Führungsspur 50. Durch
diese translative Verlagerung des Schwenkarms 30 wird zum
einen auch das flexible Flächengebilde 22 von
der Rollowelle 20 abgerollt und zum anderen der Kippseilzug 60 von
der Kippseilzugtrommel 62 abgerollt. Aufgrund der drehfesten
Gestaltung der Kippseilzugtrommel 62 mit der Rollowelle 20 erfolgt
dies bezüglich
des Drehwinkels in gleichem Maße.
Da zunächst
der Kippseilzug vom unteren Ende der Kippseilzugtrommel abgerollt
wird und diese einen vergleichsweise großen Durchmesser im unteren
Bereich hat, wird der Schwenkhebel 30 zunächst annähernd parallel
in Richtung 2a verschoben. Je weiter jedoch der Schwenkarm 30 translativ
in Richtung 2a bewegt wird, desto geringer ist der Durchmesser
des Bereichs der Kippseilzugtrommel 62, von dem der Kippseilzug 60 abgerollt
wird. Es werden demnach je Umdrehung der Kippseilzugtrommel 62 immer
kleinere Abschnitte des Kippseilzugs 60 freigegeben, was
dazu führt,
dass der Schwenkarm 30, wie in 2 dargestellt
ist, zunehmend im Uhrzeigersinn verkippt wird.
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Wenn
der Beschattungszustand der 3 erreicht
ist, ist der Schwenkarm 30 schon erheblich gegenüber der
ursprünglichen
vertikalen Ausrichtung verkippt, so dass der Anlenkpunkt 32 am
hinteren Ende des Fensters 10 angeordnet ist. Das Flächengebilde 22 deckt
das Fenster 10 somit vollständig ab. Diese vollständige Abdeckung
ist durch die erfindungsgemäße Gestaltung
in einfacher Weise auch dann möglich,
wenn die Bauraumsituationen eine Führung des Schwenkhebels ohne
Schwenkbewegung bis in die für
die vollständige
Abdeckung erforderliche Lage nicht erlauben würde.
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Eine
Rückführung des
Flächengebildes 22 auf
die Rollowelle 20 wird ausgehend vom Zustand der 3 dadurch
erreicht, dass der Hauptseilzug 70 wieder von der Hauptseilzugtrommel 72 abgerollt wird,
wobei der nicht dargestellte Federantrieb, der auf die Rollowelle 20 sowie
die Kippseilzugtrommel 62 wirkt, das Flächengebilde 22 wieder
aufrollt.
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4 zeigt
eine alternative Ausgestaltung. Die mit der ersten Ausführungsform
vergleichbaren Komponenten dieser zweiten Ausgestaltung sind dabei
jeweils mittels der entsprechenden Bezugsziffer des ersten Ausführungsbeispiels
mit vorangestellter „1" gekennzeichnet.
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Bei
dieser alternativen Ausgestaltung ist die Kippseilzugtrommel 162 nicht
an der Rollowelle 122 vorgesehen, sondern drehfest mit
der Hauptseilzugtrommel 172 ausgebildet. Die beiden Seilzugtrommeln 162, 172 werden
also durch den nicht dargestellten elektrischen Antriebsmotor gemeinsam
angetrieben, wobei jedoch aufgrund der unterschiedlichen Wickelrichtung
stets entweder der Hauptseilzug 170 auf- und der Kippseilzug 160 abgerollt
oder der Kippseilzug 160 aufgerollt und der Hauptseilzug 170 abgerollt
wird. Dabei weisen die beiden Seilzugtrommeln 162, 172 jedoch
verschiedene Durchmesser auf, wobei die Kippseilzugtrommel einen
zumindest abschnittsweise geringeren Durchmesser hat. Dies führt dazu,
dass bei einer Drehrichtung in der Perspektive der 4 gegen
den Uhrzeigersinn der Hauptseilzug 170 in stärkerem Maße aufgerollt
wird als der Kippseilzug 160 abgerollt wird. Da somit das untere
Ende des Schwenkhebels 130 nur in gegenüber der Schwenkachse 134 vermindertem
Maße in Richtung 2a bewegt
werden kann, verkippt der Schwenkhebel in gleicher Art und Weise,
wie dies auch beim ersten Ausführungsbeispiel
der 1 bis 3 der Fall ist.