-
Die Erfindung betrifft eine Motorsäge der im Oberbegriff des Anspruchs 1 angegebenen Gattung.
-
Aus der
DE 41 42 751 C1 ist eine Motorsäge bekannt, bei der zwischen Führungsschiene und Gehäuse ein Seitenblech angeordnet ist. Das Seitenblech verläuft auf der Höhe der Sägekette, also oberhalb und unterhalb der Führungsschiene, schräg zur Ebene der Führungsschiene.
-
In der
US 3,967,378 A ist eine Motorsäge gezeigt, deren obere und untere Führung der Sägekette aus zwei an der Führungsschiene angeordneten Seitenplatten besteht. Die obere Führung besitzt einen mittleren Längsbereich, welcher parallel zur Ebene der Führungsschiene angeordnet ist. Oberhalb des mittleren Längsbereiches verläuft eine Schräge, die vom Schneidzahn der Sägekette weg geneigt ist.
-
Aus der
US 4,117,594 A ist eine Motorsäge bekannt, deren Führung der Sägekette parallel zur Führungsschiene verläuft. Die Führung erstreckt sich etwa über die Hälfte der Nietbolzen der Sägekette. Oberhalb der Führung ist eine Schräge auf Höhe eines Schneidzahnes der Sägekette angeordnet, die von dem Schneidzahn weg geneigt ist.
-
Aus der
DE 35 05 345 A1 ist eine Führung einer Sägekette bekannt, welche parallel zur Führungsschiene angeordnet ist. Die Führung wird dabei aus zwei an der Führungsschiene montierten Seitenplatten gebildet.
-
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine verbesserte Motorsäge der gattungsgemäßen Art zu schaffen.
-
Diese Aufgabe wird durch eine Motorsäge mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
-
Die Führung an der Seitenplatte verbessert die seitliche Führung der Sägekette. Ein Verkippen der Sägekette kann weitgehend vermieden werden. Dadurch können auf einfache Weise Beschädigungen durch die Sägekette am Gehäuse vermieden werden. Die Führung verhindert, dass die Sägekette zum Gehäuse hin abkippt und die Schneidzähne der Sägekette in den Bereich des Gehäuses gelangen können. Dadurch, dass die Führung an der Seitenplatte ausgebildet ist, werden keine zusätzlichen Bauteile wie separate Gleitleisten am Gehäuse der Motorsäge benötigt. Es ergibt sich ein einfacher Aufbau.
-
Gute Führungseigenschaften lassen sich erreichen, wenn die Führung bei mittig in der Führungsschiene geführter Sägekette zu einem Nietbolzen der Sägekette einen Abstand von etwa 0,6 mm bis etwa 1,0 mm besitzt. Besonders vorteilhaft ist ein Abstand von etwa 0,6 mm bis etwa 0,9 mm.
-
Es ist vorgesehen, dass an der Seitenplatte auf der Höhe eines Schneidzahns der Sägekette eine Schräge ausgebildet ist, die von einem Schneidzahn der Sägekette weg geneigt ist. Dadurch ist sichergestellt, dass der Schneidzahn nicht in den Bereich der Seitenplatte gelangen kann. Die Schräge ist dabei vorteilhaft um einen Winkel von etwa 20° bis etwa 50° gegenüber der Ebene der Führung geneigt. Eine einfache Gestaltung ergibt sich, wenn die Führung und die Schräge an einer Ausbuchtung in einem oberen Längsabschnitt der Seitenplatte ausgebildet sind. Der obere Längsabschnitt weist eine Grundfläche auf, die gegenüber einer Grundplatte der Seitenplatte von der Führungsschiene weg geneigt ist. Die Grundfläche des oberen Längsabschnitts liegt dabei an einer Gehäusewand der Motorsäge an. Um zu vermeiden, dass sich an der Ausbuchtung Schmutz, Späne oder dergleichen zwischen dem Gehäuse und der Seitenplatte ansammeln können, ist vorgesehen, dass die Ausbuchtung an ihren in Laufrichtung vorne und hinten liegenden Enden in die Grundfläche des oberen Längsabschnitts übergeht. Durch die Anlage der Grundfläche an einer Gehäusewand der Motorsäge ist die Ausbuchtung damit geschlossen ausgebildet.
-
Der Befestigungsbereich der Führungsschiene und das Antriebsritzel sind insbesondere von einem Kettenraddeckel abgedeckt. Vorteilhaft weist der Kettenraddeckel mindestens eine kettenraddeckelseitige Führung zum Führen der Nietbolzen der Sägekette auf der der Seitenplatte abgewandten Seite auf. Dadurch ist die Sägekette an beiden Längsseiten geführt, so dass auch ein Abkippen der Sägekette zum Kettenraddeckel hin und eine Beschädigung des Kettenraddeckels durch Schneidzähne der Sägekette auf einfache Weise vermieden ist. Die kettenraddeckelseitige Führung verläuft dabei vorteilhaft ebenfalls etwa parallel zur Ebene der Führungsschiene. Die kettenraddeckelseitige Führung ist insbesondere an einer im Kettenraddeckel angeordneten Führungsleiste ausgebildet. Die Führungsleiste besteht vorteilhaft aus Kunststoff. Dadurch werden geringe Reibwerte zwischen der Führungsleiste und der Sägekette erreicht.
-
Vorteilhaft weist die Seitenplatte eine untere Führung auf, die in Laufrichtung vor dem Antriebsritzel an einem unteren Längsabschnitt der Seitenplatte angeordnet ist. Vorteilhaft ist in Laufrichtung vor mindestens einer Führung eine Einlaufschräge für die Sägekette vorgesehen. Dadurch kann sichergestellt werden, dass die Sägekette in die Nut der Führungsschiene geführt wird und nicht seitlich anschlägt. Dadurch können Beschädigungen und Verschleiß vermieden und so die Lebensdauer der Motorsäge erhöht werden. Die Einlaufschräge ist insbesondere vorteilhaft, wenn die Sägekette zwischen Antriebsritzel und Führungsschiene nicht geführt ist. Vorteilhaft ist eine erste Einlaufschräge in Laufrichtung vor der Führung an der Seitenplatte vorgesehen. Eine zweite Einlaufschräge ist insbesondere in Laufrichtung vor der kettenraddeckelseitigen Führung angeordnet. Um eine Zentrierung der Sägekette zwischen den beiden Führungen zu erreichen, ist vorgesehen, dass die erste und die zweite Einlaufschräge in Laufrichtung der Sägekette V-förmig zusammenlaufen. Dadurch wird eine sichere Führung der Sägekette und gleichzeitig ein allmähliches Einschwenken einer verkippten Sägekette erreicht. Verschleiß und Geräuschentwicklung können dadurch gering gehalten werden. Vorteilhaft ist eine untere Einlaufschräge in Laufrichtung vor der unteren Führung an der Seitenplatte vorgesehen.
-
Die Seitenplatte weist zweckmäßig mindestens eine Öffnung für Befestigungsmittel der Führungsschiene und mindestens eine Schmiernut zur Zufuhr von Schmieröl zu der Führungsschiene auf. Die Seitenplatte kann dadurch im Bereich der Befestigungsmittel und im Bereich der Schmierölzufuhr angeordnet werden.
-
Vorteilhaft ist die Seitenplatte als gebogenes Blech ausgebildet. Insbesondere ist die Seitenplatte in einem Stanzbiegeverfahren hergestellt. Die Führungen und Einlaufschrägen sowie die Öffnungen der Seitenplatte können dadurch auf einfache Weise in einem Arbeitsschritt hergestellt werden.
-
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden im Folgenden anhand der Zeichnung erläutert. Es zeigen:
-
1 eine schematische Seitenansicht einer Motorsäge,
-
2 eine perspektivische, ausschnittsweise Explosionsdarstellung der Motorsäge aus 1,
-
3 eine Schnittdarstellung von Kettenraddeckel, Führungsschiene und Gehäuse der Motorsäge,
-
4 die Einzelheit IV aus 3 in vergrößerter Darstellung,
-
5 die Einzelheit IV aus 3 mit einem linken Schneidzahn,
-
6 bis 8 Schnittdarstellungen unterschiedlicher Positionen einer Sägekette an einer Seitenplatte,
-
9 eine Seitenplatte in perspektivischer Darstellung,
-
10 die Seitenplatte aus 9 in Seitenansicht,
-
11 einen Schnitt entlang der Linie XI-XI in 10,
-
12 einen Schnitt entlang der Linie XII-XII in 10,
-
13 einen Schnitt entlang der Linie XIII-XII in 10,
-
14 einen Schnitt entlang der Linie XIV-XIV in 10,
-
15 eine Seitenansicht in Richtung des Pfeils XV in 10,
-
16 eine Seitenansicht in Richtung des Pfeils XVI in 10,
-
17 eine schematische Darstellung einer Motorsäge im Bereich von Antriebsritzel und Führungsschiene,
-
18 eine perspektivische Darstellung eines Ausführungsbeispiels einer Seitenplatte,
-
19 die Seitenplatte aus 18 in Seitenansicht,
-
20 einen Schnitt entlang der Linie XX-XX in 19,
-
21 einen Schnitt entlang der Linie XXI-XXI in 19,
-
22 einen Schnitt entlang der Linie XXII-XXII in 19,
-
23 einen Schnitt entlang der Linie XXIII-XXIII in 19,
-
24 eine Seitenansicht in Richtung des Pfeils XXIV in 19,
-
25 eine Seitenansicht in Richtung des Pfeils XXV in 19.
-
In 1 ist als Beispiel für eine Motorsäge eine handgetragene, handgeführte Motorsäge 1 gezeigt. Unter dem Begriff Motorsäge sollen jedoch allgemein alle Arbeitsgeräte, insbesondere alle handgeführten, handgetragenen Arbeitsgeräte verstanden werden, bei denen eine Sägekette an einer Führungsschiene umlaufend angetrieben ist. Hierunter fallen beispielsweise auch Hochentaster oder dergleichen.
-
Die Motorsäge 1 in 1 besitzt ein Gehäuse 2, an dem ein hinterer Handgriff 3 sowie ein Griffrohr 4 zum Führen der Motorsäge 1 im Betrieb angeordnet sind. In dem Gehäuse 2 ist ein Antriebsmotor 7 angeordnet, der insbesondere ein Verbrennungsmotor, vorteilhaft ein Zweitaktmotor oder gemischgeschmierter Viertaktmotor ist. Der Antriebsmotor 7 kann jedoch auch ein Elektromotor sein. Der Antriebsmotor 7 treibt ein Antriebsritzel 8 rotierend an. An dem Gehäuse 2 ist eine Führungsschiene 5 festgelegt, an der eine Sägekette 6 angeordnet ist. Die Sägekette 6 ist um das Antriebsritzel 8 geführt und wird von diesem in einer Laufrichtung 21 umlaufend angetrieben. Das Antriebsritzel 8 ist im Ausführungsbeispiel an einer Kupplungstrommel 9 einer zwischen der Antriebswelle des Antriebsmotors 7 und dem Antriebsritzel 8 angeordneten Kupplung angeordnet.
-
Zwischen der Führungsschiene 5 und dem Gehäuse 2 ist eine Seitenplatte 17 angeordnet, die einteilig und als gebogenes Blech ausgebildet ist und die das Gehäuse 2 im Bereich der Befestigung der Führungsschiene 5 am Gehäuse 2 schützt. Zwischen der Führungsschiene 5 und dem Antriebsritzel 8 ist in Laufrichtung 21 der Sägekette 6 gesehen ein Abstand f gebildet und am oberen Trum der Sägekette 6 zwischen dem Antriebsritzel 8 und der Führungsschiene 5 ein Abstand g. Die Seitenplatte 17 schließt etwa bündig mit der Führungsschiene 5 ab, so dass die Abstände f und g auch zwischen der Seitenplatte 17 und dem Antriebsritzel 8 gebildet sind. Dadurch ist die Führungsschiene 5 zwischen Antriebsritzel 8 und Führungsschiene 5 nicht geführt.
-
2 zeigt die Befestigung der Führungsschiene 5 an dem Gehäuse 2. Im Bereich der Anlage der Führungsschiene 5 ist das Gehäuse 2 durch eine Gehäusewand 11 gebildet. Die Gehäusewand 11 weist eine Öffnung 16 auf, durch die die nicht gezeigte Antriebswelle des Antriebsmotors 7 ragt. Die Seitenplatte 17 liegt an der Gehäusewand 11 an. Zur Fixierung der Führungsschiene 5 sind zwei Schraubbolzen 13 vorgesehen, die in das Gehäuse 2 eingeschraubt sind. Die Führungsschiene 5 besitzt einen Befestigungsbereich 61, in dem die Führungsschiene 5 ein Langloch 10 aufweist. Die Führungsschiene 5 wird zur Befestigung am Gehäuse 2 mit dem Langloch 10 auf die aus dem Gehäuse 2 ragenden Schraubbolzen 13 aufgesetzt.
-
Zur Abdeckung der Führungsschiene 5 im Befestigungsbereich 61 und zur Abdeckung des in 2 nicht gezeigten Antriebsritzels 8 ist ein Kettenraddeckel 12 vorgesehen. Der Kettenraddeckel 12 besitzt zwei Öffnungen 14 für die Schraubbolzen 13. Zur Fixierung der Führungsschiene 5 und des Kettenraddeckels 12 sind zwei Muttern 15 vorgesehen, die von der Außenseite des Kettenraddeckels 12 auf die Schraubbolzen 13 aufgeschraubt werden. Dadurch werden die Führungsschiene 5 und die Seitenplatte 17 zwischen dem Kettenraddeckel 12 und der Gehäusewand 11 geklemmt gehalten.
-
3 zeigt einen Schnitt durch die Motorsäge 1 im Bereich der Führungsschiene 5 bei fixierter Führungsschiene 5. Wie 3 zeigt, besitzt der Schraubbolzen 13 einen Rand 22, der im Langloch 10 der Führungsschiene 5 angeordnet ist. Die Führungsschiene 5 besitzt eine Führungsnut 20, in der die Sägekette 6 mit ihren Treibgliedern 30 (4) geführt ist.
-
Zur Führung der Sägekette 6 ist an der Seitenplatte 17 die auch in 2 gezeigte erste Führung 18 ausgebildet. Die erste Führung 18 ist an der Seite der Seitenplatte 17 angeordnet, an der die Sägekette 6 vom Antriebsritzel 8 weg läuft. Wie auch die vergrößerte Darstellung in 4 zeigt, verläuft die Führung 18 parallel zur Ebene der Führungsschiene 5 und parallel zu der eben ausgebildeten Seitenfläche 55 eines Nietbolzens 25 der Sägekette 6. Die Führung 18 ist auf der Höhe des Nietbolzens 25, also oberhalb der Außenkante der Führungsschiene 5, in einem Abstand b zur Seitenfläche 55 des Nietbolzens 25 angeordnet. Der Abstand b beträgt vorteilhaft etwa 0,5 mm bis 1,0 mm. Insbesondere beträgt der Abstand b 0,6 mm bis 0,9 mm.
-
An der gegenüberliegenden Seite der Sägekette 6 ist am Kettenraddeckel 12 eine Führungsleiste 23 angeordnet. Die Führungsleiste 23 besteht vorteilhaft aus Kunststoff. An der Führungsleiste 23 ist eine zweite, kettenraddeckelseitige Führung 24 ausgebildet, die ebenfalls parallel zu einer Seitenfläche 55 des Nietbolzens 25 verläuft. Die kettenraddeckelseitige Führung 24 ist damit parallel zur an der Seitenplatte 17 angeordneten Führung 18 und zur Ebene der Führungsschiene 5 angeordnet. Die kettenraddeckelseitige Führung 24 besitzt zur Seitenfläche 55 des Nietbolzens 25 einen Abstand a, der vorteilhaft 0,5 mm bis 1,0 mm, insbesondere 0,6 mm bis 0,9 mm beträgt. Vorteilhaft sind die Abstände a und b identisch. Dadurch ist der Nietbolzen 25 an beiden Seiten der Führungsschiene 5 geführt. Ein Verkippen der Sägekette 6 ist dadurch vermieden.
-
Wie 4 zeigt, weist die Sägekette 6 in der in 4 gezeigten Stellung der Sägekette 6 an der der Führung 18 zugewandten Seite des Treibglieds 30 ein Verbindungsglied 28 auf und an der der zweiten Führung 24 zugewandten, gegenüberliegenden Seite ein Schneidglied 29. An dem Schneidglied 29 ist ein rechter Schneidzahn 26 angeformt. Der rechte Schneidzahn 26 ragt über die der kettenraddeckelseitigen Führung 24 zugewandte Seitenfläche 55 des Nietbolzens 25 hinaus in Richtung auf die Führungsleiste 23. Auf der Höhe des Scheidzahns 26 weist die Führungsleiste 23 eine Schräge 31 auf, an der die Führungsleiste 23 vom Schneidzahn 26 weg geneigt ist.
-
Die Seitenplatte 17 weist auf der Höhe des Schneidzahns 26 eine Schräge 32 auf, an der die Seitenplatte 17 von der Ebene der Führungsschiene 5 weg geneigt ist. Im Bereich der Führung 18 und der Schräge 32 ist die Seitenplatte 17 an einer Gehäusewand 56 des Gehäuses 2 angeordnet.
-
5 zeigt den Ausschnitt aus 4 in einer Stellung der Sägekette 6, in der ein linker Schneidzahn 27 an der der Seitenplatte 17 zugewandten Seite der Sägekette 6 angeordnet ist. Wie 5 zeigt, ist die Schräge 32 auf der Höhe des Schneidzahns 27 angeordnet. Die Schräge 32 ist gegenüber der Ebene der Führung 18 um einen Winkel α geneigt, der vorteilhaft etwa 20° bis etwa 50° beträgt. Vorteilhaft beträgt der Winkel α etwa 30° bis etwa 40°.
-
Die 6 bis 8 zeigen die Sägekette 6 mit einem linken Schneidzahn 27 in unterschiedlichen Stellungen an der Seitenplatte 17. Bei der bei in 6 gezeigten Stellung ist die Sägekette 6 an der Führungsschiene 5 angeordnet. Die der ersten Führung 18 zugewandte Seitenfläche 55 des Nietbolzens 25 ist auf der Höhe der ersten, an der Seitenplatte 17 ausgebildeten Führung 18 angeordnet. Der linke Schneidzahn 27 besitzt zur Seitenplatte 17 einen Abstand c. Dabei ist der linke Schneidzahn 27 auf der Höhe der Schräge 32 an dem der Führung 18 benachbart liegenden, unteren Bereich der Schräge 32 angeordnet.
-
Bei der in 7 gezeigten Stellung der Sägekette 6 ist die Sägekette 6 verkippt angeordnet und befindet sich in einem Abstand zu der in 7 nicht gezeigten Führungsschiene 5. Der Nietbolzen 25 ist im Übergangsbereich zwischen der ersten Führung 18 und der Schräge 32 angeordnet. Der linke Schneidzahn 27 ist auf der Höhe der Schräge 32 angeordnet und besitzt zur Schräge 32 einen Abstand d. Bei der in 8 gezeigten Stellung der Sägekette 6 ist der Nietbolzen 25 auf der Höhe der Schräge 32 angeordnet. Auch in dieser Stellung ist der Nietbolzen 25 von der Seitenplatte 17 noch geführt.
-
Wie die 6 bis 8 zeigen, ist die Gestaltung der Seitenplatte 17 so gewählt, dass die Sägekette 6 auch in ungünstigen Fällen, wenn die Sägekette 6 verkippt angeordnet ist und sich in einem Abstand zur Führungsschiene 5 befindet, von der Seitenplatte 17 noch geführt wird. Wie 7 zeigt, ist die Führung 18 gegenüber einer Anlagefläche 33 für die Führungsschiene 5 um einen Versatz e zurückversetzt. Der Versatz e ist so gewählt, dass sich ein geeigneter Abstand d zwischen der Führung 18 und dem Nietbolzen 25 der Sägekette 6 ergibt. Die Seitenplatte 17 besitzt eine Anlagefläche 34 auf der der Anlagefläche 33 abgewandten Seite, mit der die Seitenplatte 17 an der Gehäusewand 11 anliegt. Die Anlageflächen 33 und 34 sind an einer Grundplatte 49 der Seitenplatte 17 ausgebildet.
-
Die 9 bis 16 zeigen die Seitenplatte 17 im Einzelnen. Wie die 9 und 10 zeigen, besitzt die Seitenplatte 17 die Grundplatte 49, die im Wesentlichen eben ausgebildet ist und auf der der Befestigungsbereich 61 der Führungsschiene 5 anzuordnen ist (2). Die Grundplatte 49 weist im Ausführungsbeispiel zwei Öffnungen 43 für die Schraubbolzen 13 sowie zwei dazwischenliegende Durchtrittsöffnungen 46 für Einstellelemente auf. Benachbart zu einem oberen Längsabschnitt 50 der Seitenplatte 17 besitzt die Grundplatte 49 eine Schmiernut 44. An der gegenüberliegenden Seite der Grundplatte 49 ist eine Längsnut 45 vorgesehen, durch die Mittel zur Verstellung der Position der Führungsschiene am Gehäuse 2 zum Spannen der Sägekette 6 ragen können. Die Seitenplatte 17 besitzt eine erste Querseite 41, die dem Antriebsritzel 8 zugewandt liegt, sowie eine zweite Querseite 42, die dem Abtriebsritzel 8 abgewandt liegt. Die beiden Querseiten 41 und 42 erstrecken sich quer zur Laufrichtung 21 der Sägekette 6.
-
Der obere Längsabschnitt 50 erstreckt sich an der Längsseite der Seitenplatte 17, an der die Sägekette 6 vom Antriebsritzel 8 weg läuft. Der obere Längsabschnitt 50 besitzt eine Grundfläche 60, die gegenüber der Grundplatte 49 um einen Winkel β geneigt ist. Dies ist in 11 gezeigt. Aus der Grundfläche 60 erhebt sich eine Ausbuchtung 38. An der Ausbuchtung 38 ist die an der Seitenplatte 17 ausgebildete Führung 18 sowie die Schräge 32 ausgebildet. Die Ausbuchtung 38 besitzt ein erstes, in Laufrichtung 21 vorne liegendes Ende 39 sowie ein zweites, in Laufrichtung 21 hinten liegendes zweites Ende 40. An den beiden Enden 39 und 40 geht die Ausbuchtung 38 in die Grundfläche 60 über. Die Seitenplatte 17 liegt mit der Grundfläche 60 an der in 3 und 4 gezeigten Gehäusewand 56 an. Dadurch ist die Ausbuchtung 38 von der Gehäusewand 56 verschlossen. Der obere Längsabschnitt 50 ist von einer oberen Längskante 53 der Seitenplatte 17 begrenzt.
-
An der dem oberen Längsabschnitt 50 gegenüberliegenden Seite der Grundplatte 49 ist ein unterer Längsabschnitt 51 vorgesehen. Der untere Längsabschnitt 51 ist von einer unteren Längskante 54 begrenzt. Der untere Längsabschnitt 51 besitzt eine Ausbuchtung 48, an der eine dritte, untere Führung 35 für die Sägekette 6 ausgebildet ist. Dies ist auch in 3 gezeigt. Wie 10 zeigt, ist an der in Laufrichtung vorne liegenden Kante der Ausbuchtung 35 eine untere Einlaufschräge 37 vorgesehen, an der die Seitenplatte 17 zum Gehäuse 2 hin abgebogen ausgebildet ist. An dem in Laufrichtung 21 hinten liegenden Ende 47 ist die Ausbuchtung 48 geschlossen ausgebildet und geht in die Grundfläche des unteren Längsabschnitts 51 über. Die untere Einlaufschräge 37 ist gegenüber der zweiten Querseite 42 der Seitenplatte 17 in Laufrichtung 21 nach hinten versetzt.
-
Am oberen Längsabschnitt 50 ist an der in Laufrichtung 21 vorne liegenden Seite, also an der ersten Querseite 41 der Seitenplatte 17 eine Einlaufschräge 36 ausgebildet, an der die Seitenplatte 17 zum Gehäuse 2 hin gebogen ist. Die Einlaufschräge 36 besitzt zum ersten Ende 39 der Ausbuchtung 38 in Laufrichtung 21 einen Abstand. Wie die 9 und 10 zeigen, besitzt die Seitenplatte 17 an ihrer zweiten Querseite 42 eine Stufe 52. Die Seitenplatte 17 ist damit an der dem unteren Längsabschnitt 51 zugewandten Seite in Laufrichtung 21 länger als an der dem oberen Längsabschnitt 50 zugewandten Seite.
-
Wie 11 zeigt, ist die Grundfläche des unteren Längsabschnitts 51 gegenüber der Grundplatte 49 um einen Winkel γ geneigt. Die Winkel β und γ können dabei im Bereich von etwa 15° bis etwa 50° liegen.
-
17 zeigt eine schematische Ansicht von oben auf das Antriebsritzel 8 und die erste, an der Seitenplatte 17 angeordnete Führung 18 und die zweite, kettenraddeckelseitige Führung 24. Wie die 17 zeigt, ist an der zweiten, kettenraddeckelseitigen Führung 24 in Laufrichtung 21 vor der zweiten Führung 24 eine Einlaufschräge 59 an der Führungsleiste 23 ausgebildet. Die beiden Einlaufschrägen 36 und 59 laufen in Laufrichtung 21 gesehen bis zur Höhe der Führungen 18 und 24 V-förmig aufeinander zu. Dadurch wird die Sägekette 6 im Bereich der Einlaufschrägen 36 und 59 zwischen diesen zentriert. Wie 17 auch zeigt, ist im Bereich des Antriebsritzels 8 keine seitliche Führung für die Sägekette 6 vorgesehen.
-
Die 18 bis 25 zeigen ein Ausführungsbeispiel einer Seitenplatte 57. Die Seitenplatte 57 ist im Wesentlichen entsprechend der Seitenplatte 17 ausgebildet. Gleiche Bezugszeichen kennzeichnen gleiche Elemente der beiden Seitenplatten. Die Seitenplatte 57 unterscheidet sich von der Seitenplatte 17 im Wesentlichen im Bereich der Grundplatte 49. Die Seiteplatte 57 besitzt Öffnungen 63 für die Befestigungsbolzen 13, die als Langlöcher ausgeführt sind. Die Durchtrittsöffnungen 66 weisen eine andere Form auf, als die Durchtrittsöffnungen 46 der Seitenplatte 17. Die Längsnut 65 ist bei der Seitenplatte 57 breiter ausgebildet. Die Seitenplatte 57 besitzt außerdem im Bereich der dem unteren Längsabschnitt 51 zugewandten Seite der Öffnungen 63 eine Längssicke 58, die sich im Bereich der beiden Öffnungen 63 und zwischen diesen erstreckt. Die Längssicke 58 kann zur Verstärkung der Seitenplatte 57 dienen.
-
Beide Seitenplatten 17 und 57 sind vorteilhaft als Stanzbiegeteile ausgebildet. Die Ausbuchtungen 38 und 48 können dabei als Sicken ausgebildet sein.