-
Die
Erfindung betrifft eine Applikationsvorrichtung für Klebstoffe
sowie ein Klebstoffapplikationssystem umfassend eine Applikationsvorrichtung und
ein Klebstoffbehältnis.
-
Aus
dem Stand der Technik ist es bekannt, dass Klebstoffe, insbesondere
sogenannte „Sekundenkleber", in Tuben o. dgl.
verpackt und im Handel angeboten werden. Diese Tuben bestehen dabei häufig aus
Aluminium oder einem vergleichbaren Leichtmetall. Des Weiteren sind
auch Kunststoffverpackungen für
derartige Klebstoffe bekannt, die in Sachets verpackt werden. Nachteilig
hierbei ist, dass die Füllmenge
für den
Benutzer nicht unmittelbar einsehbar ist und insbesondere aus technischen
Herstellungs- bzw. Verpackungsgründen
die Füllmenge oft
nicht angepasst an die maximale Aufnahmemenge der jeweiligen Verpackung
ist. So können
beispielsweise bei handelsüblichen
Aluminiumtuben für Sekundenkleber üblicherweise
bis zu 15 g an Klebemenge maximal aufgenommen werden. Die tatsächliche
Füllmenge
beträgt
jedoch normalerweise nicht mehr als 2 g bis 3 g. Von der Vorsehung
von größeren Füllmengen
wird hierbei in der Regel Abstand genommen, um ein vorzeitiges Aushärten eines
Großteils
der Füllmenge
zu vermeiden. Allerdings sorgt eine derartige „Unterfüllung" der Sekundenkleberverpackungen häufig für Unverständnis und Ärger auf Seiten
der Benutzer bzw. Konsumenten. Somit besteht die Gefahr, dass sich
ein negativer Eindruck des Produktes beim Konsumenten festsetzt.
Ferner ist es dem Konsumenten nicht möglich, von außen zu beurteilen,
wie viel Klebstoff sich noch in der Verpackung bzw. in der Tube
befindet.
-
Ein
weiteres Problem, das häufig
bei bekannten Sekundenkleberverpackungen auftritt, besteht darin,
dass die Verpackungen vom Benutzer nicht vollständig entleert werden können und
somit zum Teil erhebliche Mengen an Restklebstoff in der Verpackung
verbleiben, die vom Benutzer nicht verwendet werden können und
zusammen mit der Verpackung entsorgt werden. Besonders stark ist
dieser Effekt bei Klebstoffverpackun gen in Tubenform ausgeprägt, da hier
normalerweise im Bereich der kranzartigen Offnungen der Tube, selbst
bei stärkstem Auspressen
der Tube durch den Benutzer, eine erhebliche Restmenge an Klebstoff
in der Tube verbleibt. Hinzu kommt, dass der Auspressvorgang der Tube
oft zeitaufwendig, unangenehm und schwierig für den Benutzer ist.
-
Daher
ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Applikationsvorrichtung
für Klebstoffe
sowie ein Klebstoffapplikationssystem anzugeben, mit dem jeweils
der Applikationsvorgang, d. h. das Ausführen des Klebstoffes aus der
Verpackung sowie das Aufbringen auf einer dafür vorgesehenen Fläche bzw.
einem dafür
vorgesehenen Gegenstand, möglichst
leicht und bequem für
einen Benutzer durchführbar
ist. Ferner soll mit der Applikationsvorrichtung bzw. dem Klebstoffapplikationssystem
ein möglichst
guter Wirkungsgrad bezüglich
der Entleerung des Klebstoffes erreicht werden.
-
Die
vorstehende Aufgabe wird durch eine Applikationsvorrichtung für Klebstoffe
mit den Merkmalen des Anspruches 1 gelöst.
-
Kerngedanke
der Erfindung ist es demnach, einen Grundkörper vorzusehen, der hohl ausgebildet ist.
Im Hohl- bzw. Innenraum des Grundkörpers ist ferner in einem ersten
Teilbereich ein Aufnahmebereich zur Aufnahme eines Behältnisses
ausgebildet, in das Klebstoffe aufgenommen werden können. In einem
zweiten Teilbereich des Innenraums ist ferner ein bewegbar gelagerter
Komprimierungskörper
angeordnet, der zur Komprimierung des Klebstoffbehältnisses
derart ausgebildet ist, dass er zumindest teilweise in den Aufnahmebereich
zur Entleerung des Klebstoffbehältnisses
hineinbewegbar bzw. verfahrbar ist. Befindet sich der Komprimierungskörper in seiner
Grundposition im zweiten Teilbereich des Innenraums des Grundkörpers, kann
ein mit Klebstoff befülltes
Behältnis
vollständig
in den Aufnahmebereich eingebracht werden. Zur Entnahme des Klebstoffes
wird nun der Komprimierungskörper
in Richtung des Aufnahmebereiches, in dem sich das Klebstoffbehältnis befindet,
bewegt bzw. verfahren. Dringt der Komprimierungskörper in
den Aufnahmebereich ein und trifft auf das Klebstoffbehältnis, wird
dieses durch den Komprimierungskörper
komprimiert und der Klebstoff aus dem Inneren des Behältnisses durch
eine im Behältnis
vorzusehende Öffnung
hinausgedrückt.
Entsprechend ist das Klebstoffbehältnis aus einem Material vorzusehen,
das eine gewisse Verformbarkeit aufweist und vom Komprimierungskörper komprimierbar
bzw. zusammendrückbar
ist. Hierdurch ist es dem Benutzer möglich, durch einfaches Verfahren
des Komprimierungs körpers
den Klebstoff aus dem Klebstoffbehältnis bzw. der Applikationsvorrichtung
auszubringen. Dadurch wird die Handhabung des Aus- bzw. Aufbringungsvorganges des
Klebstoffes verbessert. Ferner wird durch die vorliegende Erfindung
der zu erreichende Entleerungsgrad des Klebstoffbehältnisses
stark erhöht,
da zum einen durch den Einsatz eines Komprimierungskörpers der
Benutzer eine größere Kraft
auf die Verpackung bzw. das Behältnis
aufbringen kann und somit ein höherer
Verformungsgrad erreicht wird. Ferner können Komprimierungskörper und
Klebstoffbehätnisse
bzw. Applikationsvorrichtungen bezüglich ihrer Formgestaltung
derart aufeinander abgestimmt werden, dass eine annähernd vollständige Entleerung
des Klebstoffbehältnisses
erreicht wird.
-
Der
Komprimierungskörper
kann grundsätzlich
jede beliebige, geeignete Form aufweisen und aus einem beliebigen,
geeigneten Material bestehen. Wichtig ist, dass der Komprimierungskörper bezüglich seiner
Formgestaltung auf den Aufnahmebereich abgestimmt ist, bzw. korrespondierend
mit dem diesem derart ausgebildet ist, dass eine möglichst
vollständige
Entleerung eines in den Aufnahmebereich eingebrachten Klebstoffbehältnisses
gewährleistet ist.
Der Innenraum ist derart auszubilden, dass der erste und der zweite
Teilbereich zwei separate Teilbereiche sind, die sich nicht überschneiden,
so dass sichergestellt ist, dass der Aufnahmebereich für die Einbringung
eines Klebstoffbehältnisses
nicht von dem Komprimierungskörper
blockiert wird. Erst nach Einbringung des Klebstoffverhältnisses
ist der Komprimierungskörper
dann in den Aufnahmebereich hinein zu bewegen.
-
Grundsätzlich kann
die Bewegbarkeit des Komprimierungskörpers im Innenraum des Grundkörpers beliebig
ausgestaltet sein, wobei zweckmäßigerweise
eine Führung
vorgesehen ist, durch die der Komprimierungskörper von seiner Grundposition im
zweiten Teilbereich während
des Verfahrvorganges hin zum Aufnahmebereich geführt wird. Bevorzugterweise
wird die Führung
dadurch gebildet, dass der Innenraum des Grundkörpers entsprechend an den Komprimierungskörper angepasst
ist, so dass dieser entlang eines Verfahrweges vom zweiten Teilbereich
zum Aufnahmebereich hin und zurück
verfahrbar ist und in den anderen Bewegungsrichtungen bündig am
Grundkörper
anliegt. Hierdurch kann auf herstellungstechnisch einfache Weise
eine effektive Führung
für die
Bewegung des Komprimierungskörpers
erreicht werden.
-
Bei
einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung sind der Innenraum des Grundkörpers und der Komprimierungskörper jeweils
im Wesentlichen zylindrisch ausgebildet.
-
Ferner
ist ein Endbereich des Komprimierungskörpers, der in demjenigen Bereich
des Komprimierungskörpers
angeordnet ist, der in den Aufnahmebereich einführbar ist, zumindest teilweise
abgerundet ausgebildet und der hiermit korrespondierende Endbereich
des Innenraums ist ebenfalls abgerundet ausgebildet. Durch die abgerundete
Ausbildung der Endbereiche wird vermieden, dass sich beim Komprimierungs-
bzw. Zusammendruckvorgang des Klebstoffbehältnisses Klebstoff im Bereich der
Enden sammelt, der dann nicht mehr aus dem Klebstoffbehältnis ausgebracht
werden kann. Durch die abgerundete Ausbildung ist sichergestellt,
dass sämtlicher
Klebstoff aus diesem Bereich hin zur Entnahmeöffnung des Klebstoffbehältnisses
gebracht werden kann. Grundsätzlich
wäre es
auch möglich, den
gesamten Endbereich des Komprimierungskörpers sowie des Innenraums
abgerundet auszubilden und somit den Entleerungsgrad des Klebstoffbehältnisses
weiter zu verbessern.
-
Zweckmäßigerweise
ist in der Wandung des Grundkörpers
eine erste Öffnung
zum Ein- und Ausführen des
Klebstoffbehältnisses
vorgesehen. Hierdurch wird ein reibungsloses Ein- und Ausführen des Behältnisses
gewährleistet.
Die Öffnung
kann grundsätzlich
permanent offen oder auch verschließbar ausgebildet sein. Sie
ist so zu dimensionieren und zu positionieren, dass das Behältnis vom
Benutzer bequem in den Aufnahmebereich eingebracht werden kann.
-
In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung ist in der Wandung des Grundkörpers eine zweite Öffnung vorgesehen.
Diese zweite Öffnung
ist in demjenigen Bereich der Wandung des Grundkörpers vorzusehen, der an den
Aufnahmebereich grenzt. Sie ist derart auszubilden, dass durch sie
hindurch Klebstoff, bevorzugt aus einer am Klebstoffbehältnis angebrachten
Applikationsnase, aus dem Klebstoffbehältnis ausgebracht bzw. ausgeführt werden
kann. D. h., der Klebstoff fließt
aus dem Behältnis
heraus, durch die zweite Öffnung
hindurch und aus der Applikationsvorrichtung zur Oberfläche, auf
die der Klebstoff aufgebracht werden soll. Zweckmäßigerweise
ist die Größe und Form
der Öffnung sowie
ihre Position an das Klebstoffbehältnis anzupassen.
-
Bei
einer besonders einfach aufgebauten und wirkungsvollen Ausführungsform
der Erfindung ist der Komprimierungskörper als Schieber ausgebildet.
Der Schieber lässt
sich entlang eines geraden Verschiebungsweges vom Benutzer verfahren.
Hierdurch wird gewährleistet,
dass der Komprimierungskörper
nur in der dafür
vorgesehenen Bewe gungsrichtung bewegbar ist. Ferner ist eine derartige
Ausführungsform
einfach herzustellen.
-
Zweckmäßigerweise
ist ein Betätigungselement
vorgesehen, mittels dessen der Komprimierungskörper durch einen Benutzer verfahrbar
ist. Grundsätzlich
kann hierfür
jedes beliebige, für
den vorliegenden Zweck geeignete und aus dem Stand der Technik bekannte
Betätigungselement
verwendet werden. Insbesondere sind hierfür Griffeinrichtungen o. dgl.
geeignet, durch die ein Benutzer den Komprimierungskörper manuell
bewegen bzw. verfahren kann. Grundsätzlich können als Betätigungselemente
aber auch mechanische und/oder elektrische Komponenten und Bauteile
zum Verfahren des Komprimierungskörpers, beispielsweise Federn
o. dgl., vorgesehen sein.
-
Aus
kosten- und herstellungstechnischen Gesichtspunkten ist es insbesondere
zweckmäßig, den
Grundkörper
und/oder den Komprimierungskörper
als, insbesondere einstückige,
Kunststoffspritzgussteile auszubilden. Hierbei ist darauf zu achten, dass
diese separat voneinander gefertigten Teile derart ausgebildet sind,
dass nach der Herstellung der Komprimierungskörper in den Grundkörper einbringbar
ist.
-
Ferner
wird die vorstehend genannte Aufgabe durch ein Klebstoffapplikationssystem
mit den Merkmalen des Anspruches 9 gelöst. Das Klebstoffapplikationssystem
umfasst eine Applikationsvorrichtung für Klebstoffe sowie ein Behältnis zur
Aufnahme und Abgabe von Klebstoffen. Das Klebstoffbehältnis ist
in den Aufnahmebereich der Applikationseinrichtung einbringbar und
im Hinblick auf eine möglichst vollständige Entleerung
des Klebstoffbehältnisses
an die Applikationsvorrichtung angepasst ausgebildet. Hierunter
ist zu verstehen, dass das Klebstoffbehältnis insbesondere bezüglich seiner
Formgestaltung und seines Materials derart an die Applikationsvorrichtung
angepasst ist, dass ein möglichst
hoher Entleerungsgrad erreicht werden kann. Zweckmäßigerweise
ist das Klebstoffbehältnis
jeweils aus einem verformbaren bzw. flexiblen Material hergestellt,
insbesondere aus einem flexiblen Kunststoff. Hierdurch wird gewährleistet,
dass das Klebstoffbehältnis
von der Applikationsvorrichtung zusammengequescht werden kann, so
dass der Klebstoff aus dem Behältnis
ausgebracht wird. Insbesondere bei Sekundenklebern o. ä. Klebstoffen,
die teilweise relativ aggressive chemische Eigenschaften aufweisen,
ist es vorteilhaft, derartige Kunststoffe auszuwählen, die eine zusätzliche
Sperrwirkung aufweisen.
-
Ferner
ist es zweckmäßig, die
Klebstoffbehältnisse
als Kleinstkartuschen in der Weise auszubilden, dass die Größe der Füllmenge
an das Innenvolumen des Klebstoffbehältnisses bzw. der Kartusche
angepasst ist. Hierdurch wird vermieden, dass der Eindruck der „Unterfüllung" beim Konsumenten entsteht.
Mit anderen Worten wird das maximale Volumen der Kartusche an die
Größe der Füllmenge
im Wesentlichen angepasst, so dass diese sich in etwa entsprechen.
-
Zweckmäßigerweise
ist am Klebstoffbehältnis
eine Entnahme-/Dosiereinrichtung ausgebildet, die beispielsweise
in Form eines „Applikationsnozzle/Applikationsnase" ausgeformt sein
kann. Durch diese Entnahme-/Dosiereinrichtung wird Klebstoff aus
dem Klebstoffbehältnis
ausgeführt.
Insbesondere ist es zweckmäßig, diese
Entnahme-/Dosiereinrichtung
mit der zweiten Öffnung
der Applikationseinrichtung in der Weise korrespondierend auszubilden, dass
die Entnahme-/Dosiereinrichtung durch die zweite Öffnung hindurchreicht
und der Klebstoff somit optimal auf der vorgesehenen Oberfläche aufgebracht
werden kann.
-
Ferner
ist es zweckmäßig, das
Klebstoffbehältnis
transparent auszubilden, so dass ein Benutzer jederzeit einen Einblick
von außen
auf den Füllstand
des jeweiligen Klebstoffbehältnisses
nehmen kann.
-
Im
Folgenden wird die Erfindung anhand verschiedener Ausführungsformen
in der Zeichnung näher
erläutert.
Es zeigen schematisch:
-
1a eine
Seitenansicht einer Applikationsvorrichtung;
-
1b eine
Draufsicht auf die Applikationsvorrichtung nach 1a;
-
2a eine
Ausführungsform
eines Klebstoffbehältnisses;
-
2b eine
weitere Ausführungsform
eines Klebstoffbehältnisses;
-
3a eine
Schnittansicht entlang der Längsachse
der Applikationsvorrichtung aus der 1a mit
eingelegtem, vollem Klebstoffbehältnis; und
-
3b die
Darstellung aus 3a mit zum größten Teil
entleerten Klebstoffbehältnis.
-
Bei
in den nachfolgend dargestellten verschiedenen Ausführungsformen
der Erfindung sind gleiche Bestandteile mit gleichen Bezugszeichen versehen.
-
1a zeigt
die Seitenansicht einer Applikationsvorrichtung 10 mit
einem in etwa zylindrisch ausgebildeten Grundkörper 11, während 1b eine Draufsicht
auf dieselbe Applikationsvorrichtung 10 zeigt. Der Grundkörper 11 weist
eine längliche
Form auf und umfasst einen oberen Bereich 12, einen unteren
Bereich, zwei seitliche Bereiche 13 sowie zwei Schmalseitenbereiche.
Im oberen Bereich 12 ist eine erste Öffnung 14a vorgesehen,
durch die hindurch ein Klebstoffbehältnis in den Innenraum des
Grundkörpers 11 eingebracht
werden kann. Die erste Öffnung 14a ist
angrenzend an einen Aufnahmebereich 18 (siehe 3a und 3b)
angeordnet. Im gegenüberliegenden
Bereich des oberen Bereiches 12 ist ein Schlitz 15 in
der Wandung vorgesehen, durch den hindurch ein mit einem Griffelement 17 versehenes Betätigungselement 16 greift.
-
2a und 2b zeigen
verschiedene Ausführungsformen
von Klebstoffbehältnissen 20.
In der Draufsicht sind beide Klebstoffbehältnisse jeweils in etwa ovalförmig, wobei
die längeren
Seiten abgeflacht bzw. gerade ausgebildet sind. An einer der abgerundeten
Schmalseiten ist jeweils eine Entnahme-/Dosiereinrichtung 21,
die als Applikationsnozzle ausgebildet ist, vorgesehen. Das Klebstoffbehältnis 20 ist
aus einem verformbaren PVC-Kunststoff
hergestellt. Durch Aufbringen von Druckkräften auf das Behältnis 20 kann
der im Inneren angeordnete Klebstoff durch die Entnahme-/Dosiereinrichtung 21 aus dem
Behältnis
herausgedrückt
werden. Die Behältnisse 20 sind
jeweils aus einem transparenten Kunststoff hergestellt. Beim Behältnis 20 aus 2a ist
die Entnahme-/Dosiereinrichtung 21 gegenüber derjenigen
aus 2b länger
ausgebildet.
-
3a und 3b zeigen
Schnittansichten eines Klebstoffapplikationssystems 100,
bestehend aus einer Applikationseinrichtung 10, wie sie
in den 1a und 1b dargestellt
ist und einer darin eingebrachten Klebstoffbehältnisses 20, wie es
in 2b dargestellt ist. Im Inneren der Applikationsvorrichtung 10 ist
in deren Aufnahmebereich 18 das Klebstoffbehältnis 20 eingebracht.
Dieses kann durch die Öffnung 14 im
Grundkörper 11 der
Applikationsvorrichtung 10 ein- bzw. ausgeführt werden.
Die Entnahme-/Dosiereinrichtung 21 des
Behältnisses 20 korrespondiert
mit einer zweiten Öffnung 14b in der
Wandung des Grundkörpers 11 in
der Weise, dass sie durch die Öffnung 14b hindurch
ragt. Dadurch verbleibt der aus dem Behältnis 20 ausgebrachte
Klebstoff nicht im Inneren des Grundkörpers 11, sondern
fließt
durch die Öffnung 14b nach
außen.
-
In
einem zweiten Teilbereich des Innenraums 19 des Grundkörpers 11 ist
ein Komprimierungskörper 30 vorgesehen,
der als Schieber ausgebildet ist. Der Komprimierungskörper 30 ist
an seiner Oberseite mit dem Betätigungselement 16 verbunden,
bzw. einstückig
mit diesem ausgebildet. Das Betätigungselement 16 ragt
von dem im Innenraum 19 angeordneten Komprimierungskörper 30 durch
den Schlitz 15 nach außen
und mündet
im Griffelement 17. Mittels dieses Griffelements 17 kann
ein Benutzer den Komprimierungskörper 30 entlang
der Längsrichtung
des Grundkörpers 11 verschieben.
In der 3a ist der Zustand dargestellt,
bei dem das Klebstoffbehältnis 20 voll
gefüllt
ist und der Komprimierungskörper 30 noch
nicht in den Aufnahmebereich 18 eingedrungen ist. Im Gegensatz
dazu ist in der 3b der Komprimierungskörper 30 in
Richtung des Aufnahmebereiches 18 verfahren worden und dabei
auf das Klebstoffbehältnis 20 getroffen,
das vom Komprimierungskörper 30 zusammengedrückt wurde,
wodurch sich der Klebstoff entleert hat. Durch das Zusammendrücken wird
der Klebstoff aus dem Inneren des Klebstoffbehältnisses 20 durch
die Entnahme-/Dosiereinrichtung 21 aus dem Behältnis 20 herausgeführt.
-
Der
Komprimierungskörper 30 und
der Innenraum 19 des Grundkörpers 11 sind derart
aufeinander abgestimmt, dass der Komprimierungskörper 30 mit seinen
Längsseiten
bündig
an den Innenseiten des Grundkörpers 11 anliegt
und somit nur in Richtung der Schmalseiten des Grundkörpers 11 bzw.
in dessen Längsrichtung
verschiebbar ist. Der linke untere Endbereich 11a des Innenraumes 19 ist
abgerundet ausgebildet. Ebenso ist der hiermit korrespondierende
Endbereich 30a des Komprimierungskörpers 30 abgerundet
ausgebildet. Hierdurch kann ein noch höherer Entleerungsgrad für das Klebstoffbehältnis 20 erreicht
werden, da der Komprimierungskörper 30 das
Klebstoffbehältnis 20 durch
die abgerundeten Endbereiche 30a, 11a optimal
zusammendrücken
kann.
-
- 100
- Klebstoffapplikationssystem
- 10
- Applikationsvorrichtung
- 11
- Grundkörper
- 11a
- Endbereich
des Innenraumes
- 12
- Oberseite
- 13
- Längsseite
- 14a
- erste Öffnung
- 14b
- zweite Öffnung
- 15
- Schlitz
- 16
- Betätigungselement
- 17
- Griffelement
- 18
- Aufnahmebereich
- 19
- Innenraum
- 20
- Klebstoffbehältnis
- 21
- Entnahme-/Dosiereinrichtung
- 30
- Komprimierungskörper
- 30a
- Endbereich
des Komprimierungskörpers