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DE102007033962A1 - Solaranlage und Verfahren zum Betreiben einer Solaranlage - Google Patents

Solaranlage und Verfahren zum Betreiben einer Solaranlage Download PDF

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DE102007033962A1
DE102007033962A1 DE102007033962A DE102007033962A DE102007033962A1 DE 102007033962 A1 DE102007033962 A1 DE 102007033962A1 DE 102007033962 A DE102007033962 A DE 102007033962A DE 102007033962 A DE102007033962 A DE 102007033962A DE 102007033962 A1 DE102007033962 A1 DE 102007033962A1
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DE
Germany
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plate
ring
solar
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window
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DE102007033962A
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Inventor
Robert Wittmann
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Original Assignee
Individual
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    • H10SEMICONDUCTOR DEVICES; ELECTRIC SOLID-STATE DEVICES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • H10FINORGANIC SEMICONDUCTOR DEVICES SENSITIVE TO INFRARED RADIATION, LIGHT, ELECTROMAGNETIC RADIATION OF SHORTER WAVELENGTH OR CORPUSCULAR RADIATION
    • H10F71/00Manufacture or treatment of devices covered by this subclass
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Abstract

Es wird eine Solaranlage zur Umwandlung von Sonnenenergie in eine andere Energieform und ein Verfahren zum Betreiben einer Solaranlage beschrieben. Die Solaranlage zeichnet sich dadurch aus, daß eine die Solarelemente tragende Platte gelenkig mit einem Ring verbunden ist, so daß die Platte um eine erste Achse relativ zum Ring bewegbar ist, wobei eine der Stellungen, die die Platte einnehmen kann, eine Stellung ist, in welcher die Platte so weit zum Ring hin geschwenkt ist, daß sie auf dem Ring aufliegt oder sich mit geringem Abstand zum Ring über diesen hinweg erstreckt, und daß der Teil des Ringes, der mit der Platte verbunden ist, ein bewegbarer Ring-Teil ist, welcher relativ zu einem anderen, feststehenden Ring-Teil bewegbar ist, so daß der bewegbare Ring-Teil zusammen mit der Platte um eine zweite Achse drehbar ist. Das Verfahren zeichnet sich dadurch aus, daß die Solaranlage auch als Schattenspender und/oder als Wärmedämmelement und/oder als Lichtreflektor verwendet wird.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 und ein Verfahren zu Betreiben einer Solaranlage gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 37.
  • Durch Solaranlagen wird in der Regel Sonnenenergie in elektrische Energie oder thermische Energie umgewandelt. Die Solarelemente sind dabei meistens photovoltaische Elemente, die aus dem darauf auftreffenden Licht Strom erzeugen, oder Leitungen, die von einem Medium durchflossen werden, das durch die Sonnenenergie erwärmt wird.
  • Derartige Solaranlagen sind seit vielen Jahren in den unterschiedlichsten Ausführungsformen bekannt. Die Solaranlagen sind im allgemeinen am Boden oder an Gebäuden, insbesondere auf Gebäudedächern montiert.
  • Solaranlagen müssen zwei wesentliche Anforderungen erfüllen. Sie müssen einerseits in der Lage sein, die Sonnenenergie möglichst effizient zu nutzen, und müssen andererseits so konstruiert sein, daß sie durch Unwetter, beispielsweise durch Stürme nicht beschädigt werden. Diese beiden Anforderungen sind bei den bisher bekannten Solaranlagen nicht gleichzeitig optimal erfüllt. Solaranlagen mit einer besonders effizienten Nutzung der Sonnenenergie, also insbesondere Solaranlagen mit auf den jeweiligen Sonnenstand ausrichtbaren bewegbaren Platten weisen zwar eine hohe Effizienz auf, werden aber häufig durch Stürme oder sonstige Unwetter beschädigt. Solaranlagen mit fest montierten (nicht beweglichen) Platten halten Unwettern besser Stand, können aber nicht der Sonne nachgeführt werden und arbeiten daher weniger effizient.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Solaranlage und ein Verfahren zum Betreiben derselben zu schaffen, die einerseits die Sonnenenergie sehr effizient nutzt, und andererseits sehr widerstandsfähig gegen Unwetter ist.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die in Patentanspruch 1 beanspruchte Solaranlage bzw. durch das in Patentanspruch 37 beanspruchte Verfahren gelöst.
  • Die erfindungsgemäße Solaranlage zeichnet sich dadurch aus,
    • – daß die Platte gelenkig mit einem Ring verbunden ist, so daß die Platte um eine erste Achse relativ zum Ring bewegbar ist, wobei eine der Stellungen, die die Platte einnehmen kann, eine Stellung ist, in welcher die Platte so weit zum Ring hin geschwenkt ist, daß sie auf dem Ring aufliegt oder sich mit geringem Abstand zum Ring über diesen hinweg erstreckt, und
    • – daß der Teil des Ringes, der mit der Platte verbunden ist, ein bewegbarer Ring-Teil ist, welcher relativ zu einem anderen, feststehenden Ring-Teil bewegbar ist, so daß der bewegbare Ring-Teil zusammen mit der Platte um eine zweite Achse drehbar ist.
  • Die Schwenkbarkeit der Platte um zwei Achsen ermöglicht es, daß die Platte dem jeweiligen Sonnenstand nachgeführt werden kann, so daß eine sehr effiziente Nutzung der Sonnenenergie möglich ist.
  • Der Umstand, daß die Platte in eine Stellung bringbar ist, in welcher sie auf dem Ring aufliegt oder sich mit geringem Abstand zum Ring über diesen hinweg erstreckt, bietet insbesondere dann, wenn der feststehende Ring-Teil direkt auf dem Boden, an einer Mauer, oder einem Dach aufliegend montiert ist, einen verbesserten Schutz gegen Beschädigungen der Platte durch Unwetter.
  • In einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist der feststehende Ring-Teil um ein Fenster eines Gebäudes herum angeordnet oder bildet selbst den Rahmen für ein darin eingesetztes Fenster oder den Träger für einen Fensterrahmen mit darin eingesetztem Fenster. In diesem Fall kann die Solaranlage noch weitere Aufgaben übernehmen: Durch eine geeignete Stellung der Platte kann diese bei Bedarf auch als Schattenspender verwendet werden, durch welchen eine über das Fenster erfolgende Sonneneinstrahlung ins Gebäude-Innere und die damit verbundene Erwärmung des Gebäude-Inneren ganz oder teilweise unterbunden werden kann. Die Platte kann im Zusammenwirken mit dem Ring bei Bedarf auch als Wärmedämmelement verwendet werden, durch welche ein über das Fenster erfolgender unerwünschter Wärmetransport in oder aus dem Gebäude-Inneren ganz oder teilweise unterbunden werden kann. Ferner kann die Platte bei Bedarf auch als Lichtreflektor verwendet werden, durch welchen Sonnenlicht durch das Fenster hindurch ins Gebäude geleitet wird.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren zeichnet sich dadurch aus, daß die Platte (1)
    • – als Schattenspender benutzt wird, durch welchen ganz oder teilweise verhindert werden kann, daß über ein zur Platte (1) benachbartes Fenster eines Gebäudes Sonnenstrahlen ins Gebäude-Innere gelangen, und/oder
    • – als Wärmedämmelement benutzt wird, durch welches ganz oder teilweise verhindert werden kann, daß über ein zur Platte (1) benachbartes Fenster eines Gebäudes ein Wärmetransport in oder aus dem Gebäude-Inneren erfolgt, und/oder
    • – als Lichtreflektor benutzt wird, durch welchen durch ein zur Platte (1) benachbartes Fenster eines Gebäudes hindurch Sonnenlicht ins Gebäude-Innere reflektiert wird.
  • D. h., die Solaranlage wird außer für die Umwandlung von Sonnenenergie in eine andere Energieform auch noch für Energieeinsparungen in einem Gebäude bezweckende Aufgaben verwendet.
  • In einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung wird die Platte nicht immer so ausgerichtet, daß die darauf vorgesehenen Solarelemente die Sonnenenergie optimal nutzen. Insbesondere zu Zeiten, zu welchen im Gebäude-Inneren eine Temperatur herrscht, die niedriger ist als die gewünschte Temperatur, kann es sich zumindest dann, wenn die Sonne scheint, als vorteilhaft erweisen, die Platte in eine Stellung zu bringen, in welcher deren (vorzugsweise besonders gute Lichtreflektions-Eigenschaften aufweisende) Rückseite von der Sonne bestrahlt wird, und das darauf auftreffende Sonnenlicht von dort über das Fenster ins Gebäude-Innere reflektiert wird. Dadurch läßt sich eine besonders effiziente Beheizung des Gebäude-Inneren erzielen. Zwar werden in diesem Fall die auf der Vorderseite der Platte angeordneten Solarelemente nicht mehr direkt von der Sonne beschienen und erzeugen dementsprechend weniger Energie, doch stellt dies in der Gesamtenergiebilanz keinen Nachteil dar. Die direkte Beheizung des Gebäudes durch über das Fenster ins Gebäude gelangendes Sonnenlicht ist nämlich erheblich effizienter als die durch die Solarelemente erfolgende Umwandlung der Sonnenenergie in einer andere Energieform und die Beheizung des Gebäudes unter Verwendung dieser anderen Energieform.
  • Weitere vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind der folgenden Beschreibung, den Figuren, und den Unteransprüchen entnehmbar.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die Figuren näher beschrieben. Es zeigen
  • 1A eine erste perspektivische Ansicht der im Folgenden näher beschriebenen Solaranlage,
  • 1B eine andere perspektivische Ansicht der in der 1A gezeigten Solaranlage,
  • 2 eine Explosionsdarstellung der in den 1A und 1B gezeigten Solaranlage,
  • 3 eine Darstellung zur Veranschaulichung einer Anordnung, in welcher die Solaranlage zugleich als Schattenspender verwendet wird, durch welchen ganz oder teilweise verhindert werden kann, daß über ein zur Solaranlage benachbartes Fenster eines Gebäudes Sonnenstrahlen ins Gebäude-Innere gelangen,
  • 4 eine Darstellung zur Veranschaulichung einer Anordnung, in welcher die Solaranlage zugleich als Wärmedämmelement verwendet wird, durch welches ganz oder teilweise verhindert werden kann, daß über ein zur Solaranlage benachbartes Fenster eines Gebäudes ein Wärmetransport in oder aus dem Gebäude-Inneren erfolgt,
  • 5 eine Darstellung zur Veranschaulichung einer Anordnung, in welcher die Solaranlage zugleich als Lichtreflektor benutzt wird, durch welchen durch ein zur Solaranlage benachbartes Fenster eines Gebäudes hindurch Sonnenlicht ins Gebäude-Innere reflektiert wird, und
  • 6 eine Darstellung zur Veranschaulichung einer Anordnung, bei welcher die Solaranlage (nachts) durch den Mond reflektierte Sonnenstrahlung in eine andere Energieform umwandelt.
  • Die im Folgenden beschriebene Solaranlage dient zur Umwandlung von Sonnenenergie in eine andere Energieform. Zur Vermeidung von Mißverständnissen sei bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, daß unter Sonnenenergie nicht nur die von der Sonne direkt auf die Erde abgestrahlte Energie verstanden werden möge, sondern auch von Gegenständen wie beispielsweise dem Mond auf die Erde reflektierte Sonnenenergie.
  • Die andere Energieform, in welche die im Folgenden beschriebene Solaranlage die Sonnenenergie umwandelt, ist im betrachteten Beispiel elektrische Energie. Demzufolge sind die bei der beschriebenen Solaranlage zum Einsatz kommenden Solarelemente photovoltaische Elemente. Es sei bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, daß hierauf keine Einschränkung besteht. Die Besonderheiten der hier vorgestellten Solaranlage lassen sich auch bei Solaranlagen anwenden, die die Sonnenenergie unter Verwendung beliebiger anderer Solarelemente in elektrische Energie oder eine beliebige andere Energieform umwandeln.
  • Die Solarelemente sind auf einer im Folgenden als Vorderseite 11 bezeichneten Seite einer Platte 1 angeordnet. Die Platte 1 weist im betrachteten Beispiel eine rechteckige Form auf, könnte aber auch eine beliebige andere Form aufweisen. Wie insbesondere aus den 1A und 1B ersichtlich ist, ist die Platte 1 gelenkig mit einem Ring 2 verbunden. Genauer gesagt ist ein dem Ring 21 zugewandter Randabschnitt der Platte 1 mit einem ersten Ring-Teil 21 des Ringes 2 verbunden. Aufgrund der gelenkigen Verbindung der Platte 1 mit dem ersten Ring-Teil 21 ist die Platte 1 relativ zum ersten Ring-Teil 21 bewegbar, genauer gesagt um eine in den Figuren mit dem Bezugszeichen A1 bezeichnete erste Achse schwenkbar. Die erste Achse A1 liegt im betrachteten Beispiel seitlich außerhalb des Ringes 2, wobei es von der konkreten Ausbildung und der Verwendung der Solaranlage abhängt, ob dies zwingend erforderlich oder vorteilhaft ist.
  • Die Verbindung der Platte 1 mit dem Ring 2 und ein später noch genauer beschriebener Antriebsmechanismus für die Durchführung der Schwenkbewegung der Platte 1 um die erste Achse A1 sind so ausgebildet, daß die Stellungen, die die Platte 1 einnehmen kann, eine Stellung umfassen, in welcher die Platte 1, genauer gesagt entweder die Vorderseite 11 oder die der Vorderseite 11 gegenüberliegende Rückseite 12 derselben auf dem Ring 2 aufliegt, und daß die Platte 1 ausgehend von dieser Stellung vom Ring 1 wegschwenkbar ist.
  • Der Ring 2 besteht wie vorstehend bereits angedeutet wurde, aus mehreren Teilen, nämlich aus dem vorstehend bereits erwähnten ersten Ring-Teil 21, einem zweiten Ring-Teil 22, und einem dritten Ring-Teil 23. Wie insbesondere aus der 2 ersichtlich ist, sind der erste Ring-Teil 21, der zweite Ring-Teil 22, und der dritte Ring-Teil 23 ebenfalls Ringe, wobei der erste Ring-Teil 21 und der dritte Ring-Teil 23 außen auf den zweiten Ring-Teil 22 aufgesetzt sind.
  • Der einen inneren Ring des Ringes 2 bildende zweite Ring-Teil 22 ist ein feststehender Ring-Teil, der sich im montierten Zustand der Solaranlage nicht bewegen kann. Er ist vorzugsweise direkt auf einer tragfähigen stabilen Unterlage wie beispielsweise dem Boden (oder einem darin oder darauf vorgesehenen Fundament oder dergleichen), dem Dach eines Gebäudes, oder einer Mauer befestigt, wobei es sich beim Dach sowohl um ein Flachdach als auch um ein geneigtes Dach handeln kann, und wobei die Mauer sowohl die Mauer eines Gebäudes als auch eine frei stehende Mauer sein kann. Im auf der Unterlage montierten Zustand der Solaranlage liegt die in den 1A und 1B unten dargestellte (Unter-)Seite des zweiten Ring-Teil 22 auf der Unterlage auf. Die Verbindung des zweiten Ring-Teils 22 mit der Unterlage erfolgt im betrachteten Beispiel durch ein Anschrauben des zweiten Ring-Teils 22 an der Unterlage, kann aber auch auf beliebige andere Art und Weise erfolgen.
  • Der erste Ring-Teil 23 ist ein Ring, der konzentrisch zum zweiten Ring-Teil 22 um den zweiten Ring-Teil 22 herum angeordnet ist. Der erste Ring-Teil 21 und der zweite Ring-Teil 22 sind nicht bzw. nur so miteinander verbunden, daß sich der erste Ring-Teil 21 relativ zum feststehenden zweiten Ring-Teil 22 bewegen kann. Genauer gesagt kann sich der erste Ring-Teil 21 um die in den Figuren mit dem Bezugszeichen A2 bezeichnete Mittelachse des Ringes 2 drehen. Der erste Ring-Teil 21 wird durch diverse Führungseinrichtungen, die entweder am ersten Ring-Teil 21 oder am zweiten Ring-Teil 22 befestigt sein können, geführt. Diese Führungseinrichtungen sind im betrachteten Beispiel mehrere Rollen oder Rollenpaare, die in der 2 gezeigt, aber vorliegend nicht näher beschrieben werden. Die Rollen oder Rollenpaare haben zumindest teilweise zusätzlich die Funktion, daß sie die Position des ersten Ring-Teils 21 in Bezug auf den zweiten Ring-Teil 22 so festlegen, daß die Drehbewegung des ersten Ring-Teils 21 um die zweite Achse A2 die einzige Bewegung ist, die der erste Ring-Teil 21 ausführen kann. Es dürfte einleuchten und bedarf keiner näheren Erläuterung, daß die Führung des ersten Ring-Teils 21 und die Einschränkung der Bewegungsfreiheit desselben auch anders als im betrachteten Beispiel realisiert werden können.
  • Der dritte Ring-Teil 23 ist ein weiterer Ring, der konzentrisch zum zweiten Ring-Teil 22 um den zweiten Ring-Teil 22 herum angeordnet ist. Der dritte Ring-Teil 23 ist im betrachteten Beispiel unter dem ersten Ring-Teil 21 angeordnet und dient als Blende zum Schutz der darunter liegenden Mechanik für die Führung und die Bewegung des ersten Ring-Teils 21.
  • Die Bewegung des ersten Ring-Teils 21 um die zweite Achse A2 erfolgt im betrachteten Beispiel über eine am ersten Ring-Teil 21 befestigte Kette, in die ein Ritzel angreift, das durch einen am zweiten Ring-Teil 22 oder am dritten Ring-Teil 23 befestigten Elektromotor angetriebenen wird, oder über eine am zweiten Ring-Teil 22 oder am dritten Ring-Teil 23 be festigte Kette, in die ein Ritzel eingreift, das durch einen am ersten Ring-Teil 21 befestigten Elektromotor angetriebenen wird. Der Antrieb für die Bewegung des ersten Ring-Teils 21 kann aber auch auf beliebige andere Art und Weise erfolgen.
  • Das Schwenken der Platte 1 um die erste Achse A1 erfolgt im betrachteten Beispiel durch eine oder mehrere Teleskopstangen 31, 32, deren eines Ende jeweils über ein erstes Gelenk mit der Platte 1, und deren anderes Ende jeweils über ein zweites Gelenk mit den ersten Ring-Teil 21 verbunden ist. Das Ein- und Ausfahren der Teleskopstangen 31, 32 erfolgt im betrachteten Beispiel durch einen elektrischen Hubspindelantrieb. Es dürfte einleuchten und bedarf keiner näheren Erläuterung, daß die Teleskopstangen 31, 32 auch durch einen beliebigen anderen elektrischen Antrieb, oder durch einen pneumatischen, hydraulischen, manuellen, oder sonstigen Antrieb ausfahrbar und zusammenziehbar sind. Es besteht auch keine Einschränkung darauf, daß das Schwenken der Platte 1 über die im betrachteten Beispiel zum Einsatz kommenden Teleskopstangen 31, 32 erfolgt. Der Schwenkmechanismus könnte auch einen beliebigen anderen Aufbau aufweisen.
  • Die erste Achse A1, um welche die Platte 1 geschwenkt werden kann, und die zweite Achse A2, um welche der erste Ring-Teil 21 zusammen mit der Platte 1 gedreht werden kann, verlaufen vorzugsweise mit seitlichem Versatz rechtwinklig zueinander. Allerdings besteht hierfür keine zwingende Notwendigkeit. Wichtig ist in erster Linie, daß die Platte 1 durch ein Schwenken der Platte 1 um die erste Achse A1 und/oder ein Drehen des ersten Ring-Teils 21 zusammen mit der Platte 1 um die zweite Achse A2 der Sonne nachgeführt werden kann, und zwar vorzugsweise derart, daß die Sonnenstrahlen im wesentlichen jeweils senkrecht auf die die Solarelemente tragende Vorderseite 11 der Platte 1 treffen.
  • Eine derart aufgebaute Solaranlage erweist sich in mehrfacher Hinsicht als vorteilhaft. Die Schwenkbarkeit der Platte um zwei Achsen ermöglicht es, daß die Platte dem jeweiligen Sonnenstand nachgeführt werden kann, so daß eine sehr effiziente Nutzung der Sonnenenergie möglich ist. Der Umstand, daß die Platte in eine Stellung bringbar ist, in welcher sie auf dem Ring 2 aufliegt oder sich mit geringem Abstand zum Ring 2 über diesen hinweg erstreckt, bietet insbesondere dann, wenn der Ring 2 direkt auf dem Boden, an einer Mauer, oder einem Dach aufliegend montiert ist, einen verbesserten Schutz gegen Beschädigungen der Platte durch Unwetter. Insbesondere besteht eine geringere Gefahr, daß die Solaranlage durch einen Sturm beschädigt wird; die Platte 1 kann sich bei entsprechendem Aufbau der Solaranlage in der zum Ring 2 hingeschwenkten Stellung in geringem Abstand, beispielsweise in einem Abstand von nur einigen Zentimetern, und im wesentlichen parallel zu der Unterlage, auf welche der Ring 2 montiert ist, über dem Boden, vor der Mauer oder über dem Dach erstrecken, und bietet einem Sturm dadurch kaum Möglichkeiten, die Solaranlage zu beschädigen. Dies gilt in besonderem Maße, wenn die Platte 1 in der zum Ring 2 geschwenkten Stellung auf dem Ring 2 aufliegt. Wenn die Solaranlage so aufgebaut ist, daß im zum Ring 2 hin geschwenkten Zustand der Platte 1 die Vorderseite 11 derselben dem Ring 2 zugewandt ist, ist die die Solarelemente tragende Vorderseite 11 der Platte 1 auch vor Beschädigungen durch Hagel und dergleichen geschützt.
  • Weitere Vorteile ergeben sich, wenn die Solaranlage so montiert wird, daß der zweite Ring-Teil 22 um ein Fenster eines Gebäudes herum angeordnet ist, oder wenn die Solaranlage so ausgebildet ist, daß der Ring 2, vorzugsweise der zweite Ring-Teil 22 selbst den Rahmen für ein darin eingesetztes Fenster oder den Träger für einen darin eingesetzten Fensterrahmen mit Fenster bildet. Das Fenster kann dabei ein feststehendes (nicht öffenbares) Fenster oder ein öffenbares Fenster sein, wobei im Fall eines öffenbaren Fensters das Fenster und die Platte 1 unabhängig voneinander bewegbar sind. Bei einer derartigen Anordnung oder Ausbildung der Solaranlage kann diese neben der Umwandlung der Sonnenenergie in eine andere Energieform noch weitere Aufgaben übernehmen.
  • Unter anderem kann die Platte 1 dann bei Bedarf auch als Schattenspender verwendet werden, durch welchen eine über das Fenster erfolgende Sonneneinstrahlung ins Gebäude-Innere und die damit verbundene Erwärmung des Gebäude-Inneren ganz oder teilweise unterbunden werden kann. Die Platte 1 muß hierfür lediglich in eine Stellung gebracht werden, in welcher sie sich zwischen der Sonne und dem Fenster befindet. Die die Solarelemente tragende Vorderseite 11 der Platte ist dabei vorzugsweise der Sonne zugewandt und so zur Sonne ausgerichtet, daß die Sonnenstrahlen senkrecht auf die Vorderseite 11 treffen. Die Verwendung der Platte 1 als Schattenspender ist in 3 veranschaulicht. Dabei sind mit dem Bezugszeichen S die Sonne, und mit dem Bezugszeichen GI das Gebäude-Innere bezeichnet. Wie aus der 3 ersichtlich ist, beschattet die Platte 1 das Fenster, so daß keine direkten Sonnenstrahlen ins Gebäude-Innere gelangen können. Der Schatten ist in der 3 als schwarze Fläche dargestellt. Die Platte 1 kann auch bei Verwendung als Schattenspender der Sonne so nachgeführt werden, daß die Sonnenstrahlen senkrecht auf die die Solarelemente tragende Vorderseite 11 der Platte 1 treffen und die Solaranlage somit die Sonnenenergie mit höchster Effizienz in eine andere Energieform umwandelt. Die Verwendung der Platte 1 als Schattenspender erweist sich beispielsweise als vorteilhaft, wenn die im Gebäude-Inneren herrschende Temperatur höher als die gewünschte Temperatur ist (zum Beispiel tagsüber bei Sonnenschein, 22°C Innentemperatur, und 35°C Außentemperatur).
  • Die Platte 1 kann im Zusammenwirken mit dem Ring 2 bei Bedarf auch als Wärmedämmelement verwendet werden, durch welches ein über das Fenster erfolgender Wärmetransport in oder aus dem Gebäude-Inneren ganz oder teilweise unterbunden werden kann. Die Platte 1 muß hierfür lediglich in eine auf dem Ring 2 aufliegende Stellung gebracht werden, so daß der Ring 2 durch die Platte 1 vorzugsweise vollständig bedeckt wird. An den Stellen, an welchen der Platte 1 mit dem Ring 2 in Kontakt kommt, sind an der Platte 1 und/oder am Ring 2 vorzugsweise Fälze und/oder Dichtbänder und/oder sonstige Abdichtungvorrichtungen vorgesehen, so daß der Ring 2 durch die Platte 1 beispielsweise wie ein Geschfrierschrank durch die Gefrierschranktür nach oben hin luftdicht verschlossen ist. Durch den luftdichten Abschluß eines gegebenenfalls zwischen dem Fenster, dem Ring 2 und der Platte vorhandenen Zwischenraumes kann aus diesem und damit auch aus dem Gebäude-Inneren keine oder nur sehr wenig Wärme entweichen. Dieser Effekt tritt besonders ausgeprägt auf, wenn dafür gesorgt wird, daß der Ring 2 und/oder die Platte 1 besonders gut wärmegedämmt sind. Besonders gute Wärmedämmeigenschaften des Ringes 2 lassen sich beispielsweise durch eine Ausbildung des Ringes 2 als Sandwichverbund erzielen. Entsprechendes gilt für die Platte 1. Auch diese kann einen mehrschichtigen Aufbau aufweisen, wobei wenigstens eine der Schichten durch ein besonders gut wärmedämmendes Material wie beispielsweise PUR-Schaum, PU-Schaum, geschäumtes Polystyrol (Styropor), oder ein sonstiges gut wärmedämmendes Material gebildet wird. Bei der Platte 1 bestehen die oberste und die unterste Schicht aus Stabilitätsgründen vorzugsweise aus Metallplatten, die beispielsweise durch eine Klebeverbindung mit der dazwischen liegenden wärmedämmenden Schicht verbunden sind. Die Verwendung der Platte 1 als Wärmedämmelement ist in 4 veranschaulicht. Dabei sind mit dem Bezugszeichen S die Sonne, und mit dem Bezugszeichen GI das Gebäude-Innere bezeichnet. Die Verwendung der Platte 1 als Wärmedämmelement erweist sich beispielsweise als vorteilhaft, wenn die im Gebäude-Inneren herrschende Temperatur gleich der gewünschten Temperatur ist oder niedriger als die gewünschte Temperatur ist, und weder die Außentemperatur noch Sonnenlicht eine Temperaturerhöhung im Gebäude-Inneren bewirken können (zum Beispiel nachts bei 20°C Innentemperatur und –20°C Außentemperatur).
  • Ferner kann die Platte 1 bei Bedarf auch als Lichtreflektor verwendet werden, durch welchen Sonnenlicht durch das Fenster hindurch ins Gebäude reflektiert wird. Die Platte 1 muß in diesem Fall in eine Stellung gebracht werden, in welcher sich das Fenster zwischen der Sonne und der Platte 1 befindet und in welcher die Platte 1 so von der Sonne beschienen wird, daß die auf die Platte 1 treffenden Sonnenstrahlen von der Platte 1 durch das Fenster hindurch ins Gebäude-Innere reflektiert werden. Die Verwendung der Platte 1 als Lichtreflektor ist in 5 veranschaulicht. Dabei sind mit dem Bezugszeichen S die Sonne, und mit dem Bezugszeichen GI das Gebäude-Innere bezeichnet. Die Verwendung der Platte 1 als Lichtreflektor erweist sich beispielsweise als vorteilhaft, wenn die im Gebäude-Inneren herrschende Temperatur nicht höher ist als die gewünschte Temperatur und die Sonne scheint (zum Beispiel tagsüber bei Sonnenschein, einer Innentemperatur von 20°C, und einer Außentemperatur von –15°C).
  • In einer besonders vorteilhaften weiteren Weiterbildung der Erfindung wird die Platte 1 nicht immer so ausgerichtet, daß die darauf vorgesehenen Solarelemente die Sonnenenergie optimal nutzen. Insbesondere zu Zeiten, zu welchen im Gebäude-Inneren eine Temperatur herrscht, die niedriger ist als die gewünschte Temperatur, kann es sich zumindest dann, wenn die Sonne scheint, als vorteilhaft erweisen, die Platte 1 in eine Stellung zu bringen, in welcher deren (vorzugsweise besonders gute Lichtreflektions-Eigenschaften aufweisende) Rückseite 12 von der Sonne bestrahlt wird, und das darauf auftreffende Sonnenlicht von dort über das Fenster ins Gebäude-Innere reflektiert wird. Dadurch läßt sich eine besonders effiziente Beheizung des Gebäude-Inneren erzielen. Zwar werden in diesem Fall die auf der Vorderseite der Platte 1 angeordneten Solarelemente nicht mehr direkt von der Sonne beschienen und erzeugen dementsprechend weniger Energie, doch stellt dies in der Gesamtenergiebilanz keinen Nachteil dar. Die direkte Beheizung des Gebäudes durch über das Fenster ins Gebäude gelangendes Sonnenlicht ist nämlich erheblich effizienter als die durch die Solarelemente erfolgende Umwandlung der Sonnenenergie in einer andere Energieform und die Beheizung des Gebäudes unter Verwendung dieser anderen Energieform.
  • Insbesondere im letztgenannten Fall, d. h. wenn die Rückseite 12 der Platte 1 als Lichtreflektor benutzt wird, erweist es sich als vorteilhaft, wenn die Rückseite 12 der Platte 1 und/oder die Innenseite des zweiten Ring-Teils 22 eine Oberfläche mit guten Lichtreflektionseigenschaften aufweisen, also entweder eine helle (vorzugsweise weiße) Oberfläche aufweisen, oder aus spiegelndem Material bestehen, oder mit spiegelndem Material beschichtet sind, oder durch einen Spiegel gebildet werden, wobei als spiegelnde Materialien Metalle wie beispielsweise Aluminium oder Edelstahl verwendet werden können. Im betrachteten Beispiel werden die betreffenden Flächen durch eine hochreflektierende Aluminiumplatte mit einem Reflexionsgrad von ca. 94% gebildet, wobei hierauf jedoch keine Einschränkung besteht. Der Vollständigkeit halber sei angemerkt, daß keine zwingende Notwendigkeit besteht, die Rückseite 12 der Platte 1 und/oder die Innenseite des zweiten Ring-Teils 22 wie beschrieben auszubilden. Insbesondere die Innenseite des zweiten Ring-Teils 22, aber auch die Rückseite 12 der Platte 1 können auch aus einem beliebigen anderen Material (Holz, Gips, Kunststoff etc.) bestehen und/oder – vor allem aus optischen Gründen – auch beliebige andere Farben aufweisen.
  • Die beschriebene Solaranlage kann auch dazu verwendet werden, nachts die vom Mond reflektierte Sonnenstrahlung in eine andere Energieform umzuwandeln. Dies ist in 6 veranschaulicht. Dabei sind mit dem Bezugszeichen M der Mond, und mit dem Bezugszeichen GI das Gebäude-Innere bezeichnet. Wie die Platte 1 der Sonne so nachgeführt werden kann, daß die Sonnenstrahlen senkrecht auf die die Solarelemente tragende Vorderseite 11 der Platte 1 treffen, kann die Platte auch dem Mond entsprechend nachgeführt werden, so daß die vom Mond M reflektierten Sonnenstrahlen senkrecht auf die die Solar elemente tragende Vorderseite 11 der Platte 1 treffen. Insbesondere im Sommer, wenn die im Gebäude-Inneren herrschende Temperatur höher als die gewünschte Temperatur ist und die Außentemperatur niedriger als die im Gebäude-Inneren herrschende Temperatur ist, kann es sich als vorteilhaft erweisen, wenn zugleich das Fenster geöffnet wird. Dies ist ebenfalls in der 6 dargestellt; das geöffnete Fenster ist mit dem Bezugszeichen F bezeichnet. Das Fenster kann selbstverständlich auch tagsüber geöffnet werden, wenn die genannten Bedingungen vorliegen.
  • Vorzugsweise ist eine Steuereinrichtung vorgesehen, die ermittelt, wie hoch die im Gebäude-Inneren herrschende Temperatur in Bezug auf die gewünschte Temperatur ist und abhängig vom Ermittlungsergebnis und eventuell unter zusätzlicher Berücksichtigung der herrschenden Außentemperatur und/oder der Intensität der Sonnenstrahlung die Stellung der Platte 1 steuert. Diese Steuereinrichtung kann beispielsweise so arbeiten,
    • – daß dann, wenn die im Gebäude-Inneren herrschende Temperatur höher als die gewünschte Temperatur ist, und die Außentemperatur niedriger als die gewünschte Temperatur ist, die Platte 1 zwischen der Sonne und dem Fenster positioniert wird, so daß die Sonnenstrahlen senkrecht auf die die Solarelemente tragende Vorderseite 11 der Platte fallen,
    • – daß dann, wenn die im Gebäude-Inneren herrschende Temperatur höher als die gewünschte Temperatur ist, und auch die Außentemperatur höher als die gewünschte Temperatur ist, die Platte 1 zum Ring 2 hin geschwenkt wird, bis die Rückseite 12 der Platte 1 auf dem Ring 2 zu liegen kommt,
    • – daß dann, wenn die im Gebäude-Inneren herrschende Temperatur gleich der gewünschten Temperatur ist, die Platte 1 zwischen der Sonne und dem Fenster positioniert wird, so daß die Sonnenstrahlen senkrecht auf die die Solarelemente tragende Vorderseite 11 der Platte 1 fallen,
    • – daß dann, wenn die im Gebäude-Inneren herrschende Temperatur niedriger als die gewünschte Temperatur ist, die Platte in eine Stellung gebracht wird, in welcher deren Rückseite 12 von der Sonne bestrahlt wird, und das darauf auftreffende Sonnenlicht von dort über das Fenster ins Gebäude-Innere reflektiert wird.
  • Unabhängig hiervon erweist sich als vorteilhaft, wenn Sensoren vorhanden sind, die beispielsweise die Windgeschwindigkeit und/oder die Windrichtung ermitteln, und die Platte 1 bei zu hoher Windgeschwindigkeit oder ungünstiger Windrichtung oder sonstigen ungünstigen Witterungsverhältnissen (Niederschlagsmenge, Niederschlagsart) automatisch ganz oder teilweise zum Ring 2 hin geschwenkt wird.
  • Die vorstehend beschriebene Solaranlage erweist sich nach alledem unabhängig von den Einzelheiten der praktischen Realisierung gleich in mehrfacher Hinsicht als vorteilhaft. Durch sie kann die Sonnenenergie mit höchster Effizienz genutzt werden, und sie ist gleichzeitig gut vor Beschädigungen durch Unwetter geschützt.
  • Die Anordnung der beschriebenen Solaranlage um ein Fenster eines Gebäudes herum oder die Integration eines Gebäude-Fensters in die Solaranlage weist den weiteren Vorteil auf, daß das Fenster selbst keine optimalen Wärmedämmeigenschaften aufweisen muß, ja vorzugsweise sogar keine optimalen Wärmedämmeigenschaften (schlechtere Wärmedämmeigenschaften als die restlichen Fenster des Hauses) aufweist. Dies erweist sich in zweifacher Hinsicht als vorteilhaft: einerseits sind Fenster mit schlechteren Wärmedämmeigenschaften billiger als Fenster mit optimalen Wärmedämmeigenschaften, und andererseits kann bei Bedarf durch eine geeignete Stellung der Platte 1 eine schnellere Erwärmung oder Abkühlung des Gebäudes erfolgen als es bei einem Fenster mit optimaler Wärmedämmung der Fall wäre. Diese Vorteile müssen nicht durch die Inkaufnahme von Nachteilen erkauft werden. Insbesondere kann eine zu starke Erwärmung oder Abkühlung des Hauses durch ein Herunterschwenken der Platte 1 auf den Ring 2 verhindert werden. Darüber hinaus kann die Solaranlage (bei auf den Ring 2 geschwenkter Platte 1 das Fenster vor Beschädigungen durch Hagel oder dergleichen schützen.
  • 1
    Platte
    11
    Vorderseite
    12
    Rückseite
    2
    Ring
    21
    erster Ring-Teil
    22
    zweiter Ring-Teil
    23
    dritter Ring-Teil
    31
    Teleskopstange
    32
    Teleskopstange
    A1
    erste Achse
    A2
    zweite Achse
    F
    Fenster
    GI
    Gebäude-Inneres
    M
    Mond
    S
    Sonne

Claims (42)

  1. Solaranlage zur Umwandlung von Sonnenenergie in eine andere Energieform, mit einer Platte (1), auf deren Vorderseite (11) Solarelemente zur Umwandlung von Sonnenenergie in die andere Energieform angeordnet sind, dadurch gekennzeichnet, – daß die Platte (1) gelenkig mit einem Ring (2) verbunden ist, so daß die Platte (1) um eine erste Achse (A1) relativ zum Ring (2) bewegbar ist, wobei eine der Stellungen, die die Platte (1) einnehmen kann, eine Stellung ist, in welcher die Platte (1) so weit zum Ring (2) hin geschwenkt ist, daß sie auf dem Ring (2) aufliegt oder sich mit geringem Abstand zum Ring (2) über diesen hinweg erstreckt, und – daß der Teil (21) des Ringes (2), der mit der Platte (1) verbunden ist, ein bewegbarer Ring-Teil ist, welcher relativ zu einem anderen, feststehenden Ring-Teil (22) bewegbar ist, so daß der bewegbare Ring-Teil (21) zusammen mit der Platte (1) um eine zweite Achse (A2) drehbar ist.
  2. Solaranlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der feststehende Ring-Teil (22) am Boden befestigt ist.
  3. Solaranlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der feststehende Ring-Teil (22) auf dem Dach eines Gebäudes befestigt ist.
  4. Solaranlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der feststehende Ring-Teil (22) an einer Mauer befestigt ist.
  5. Solaranlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Achse (A1) und die zweite Achse (A2) mit seitlichem Versatz rechtwinklig zueinander verlaufen.
  6. Solaranlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Achse (A1) seitlich außerhalb des Ringes (2) verläuft.
  7. Solaranlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Platte (1) im auf dem Ring (2) aufliegenden Zustand ohne Zwischenräume auf dem Ring (2) aufliegt, so daß zwischen der Platte (1) und dem Ring (2) keine Luft hindurchtreten kann.
  8. Solaranlage nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdichtung über an der Platte (1) und/oder am Ring (2) vorgesehene Fälze und/oder Dichtungsbänder erfolgt.
  9. Solaranlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Platte (1) im auf dem Ring (2) aufliegenden Zustand so auf dem Ring (2) zu liegen kommt, daß die die Solarelemente tragende Vorderseite (11) der Platte (1) die vom Ring (2) abgewandte Seite der Platte (1) ist.
  10. Solaranlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Platte (1) im auf dem Ring (2) aufliegenden Zustand so auf dem Ring (2) zu liegen kommt, daß die die Solarelemente tragende Vorderseite (11) der Platte (1) die auf dem Ring (2) aufliegende Seite der Platte (1) ist.
  11. Solaranlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Platte (1) gute wärmedämmende Eigenschaften aufweist.
  12. Solaranlage nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Platte (1) einen mehrschichtigen Aufbau aufweist, wobei wenigstens eine der Schichten durch ein gut wärmedämmendes Material gebildet wird.
  13. Solaranlage nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß das wärmedämmende Material durch einen PUR-Schaum gebildet wird.
  14. Solaranlage nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß das wärmedämmende Material durch einen PU-Schaum gebildet wird.
  15. Solaranlage nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß das wärmedämmende Material durch geschäumtes Polystyrol gebildet wird.
  16. Solaranlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zum Schwenken der Platte (1) ein Schwenkmechanismus vorgesehen ist, wobei der Schwenkmechanismus durch mindestens eine elektrisch, pneumatisch, hydraulisch, oder manuell ausfahrbare und zusammenschiebbare Teleskopstange (31, 32) gebildet wird, deren eines Ende am bewegbaren Ring-Teil (21) befestigt ist, und deren anderes Ende an der Platte (1) befestigt ist.
  17. Solaranlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die der Vorderseite (11) gegenüberliegende Rückseite (12) der Platte (1) und/oder die Innenseite des Ringes (2) so aus gebildet sind, daß sie darauf auftreffendes Licht im wesentlichen vollständig reflektieren.
  18. Solaranlage nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Rückseite (12) der Platte (1) und/oder die Innenseite des Ringes (2) eine helle oder eine spiegelnde Oberfläche aufweisen.
  19. Solaranlage nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Rückseite (12) der Platte (1) und/oder die Innenseite des Ringes (2) weiß sind.
  20. Solaranlage nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Rückseite (12) der Platte (1) und/oder die Innenseite des Ringes (2) aus Metall bestehen oder mit Metall beschichtet sind.
  21. Solaranlage nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Rückseite (12) der Platte (1) und/oder die Innenseite des Ringes (2) aus Aluminium bestehen oder mit Aluminium beschichtet sind.
  22. Solaranlage nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Rückseite (12) der Platte (1) und/oder die Innenseite des Ringes (2) aus Edelstahl bestehen oder mit Edelstahl beschichtet sind.
  23. Solaranlage nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Rückseite (12) der Platte (1) und/oder die Innenseite des Ringes (2) durch einen Spiegel gebildet werden.
  24. Solaranlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zum Drehen des bewegbaren Ring-Teils (21) um die zweite Achse (A2) eine Antriebsvorrichtung vorgesehen ist, die eine Kette, und ein in die Kette eingreifendes, elektrisch, pneumatisch oder hydraulisch angetriebenes Ritzel umfaßt.
  25. Solaranlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Ring (2) gute wärmedämmende Eigenschaften aufweist.
  26. Solaranlage nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß der Ring (2) durch einen Sandwich-Verbund gebildet wird.
  27. Solaranlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Solarelemente durch Elemente zur Umwandlung von Sonnenenergie in elektrische Energie gebildet werden.
  28. Solaranlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Solarelemente durch Elemente zur Umwandlung von Sonnenenergie in thermische Energie gebildet werden.
  29. Solaranlage nach Anspruch 3 oder Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Ring (2) um ein in der Mauer oder ein im Dach vorgesehenes Fenster herum angeordnet ist.
  30. Solaranlage nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, daß das Fenster vollständig innerhalb des Ringes (2) zu liegen kommt.
  31. Solaranlage nach Anspruch 3 oder Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß am Ring (2) eine Fensterscheibe angebracht ist.
  32. Solaranlage nach Anspruch 3 oder Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß am Ring (2) ein Fensterrahmen mit Fensterscheibe angebracht ist.
  33. Solaranlage nach einem der Ansprüche 29 bis 32, dadurch gekennzeichnet, daß die Platte (1) als Schattenspender verwendbar ist, durch welchen eine über das Fenster erfolgende Sonneneinstrahlung ins Gebäude-Innere und die damit verbundene Erwärmung des Gebäude-Inneren ganz oder teilweise unterbunden werden kann.
  34. Solaranlage nach einem der Ansprüche 29 bis 32, dadurch gekennzeichnet, daß die Platte (1) als Wärmedämmelement verwendbar ist, durch welches ein über das Fenster erfolgender Wärmetransport in oder aus dem Gebäude-Inneren ganz oder teilweise unterbunden werden kann.
  35. Solaranlage nach einem der Ansprüche 29 bis 32, dadurch gekennzeichnet, daß die Platte (1) als Lichtreflektor verwendbar ist, durch welchen Sonnenlicht durch das Fenster hindurch ins Gebäude reflektiert wird.
  36. Solaranlage nach einem der Ansprüche 29 bis 32, dadurch gekennzeichnet, daß die Rückseite (12) der Platte (1) als Lichtreflektor verwendbar ist, durch welchen Sonnenlicht durch das Fenster hindurch ins Gebäude-Innere reflektiert wird.
  37. Verfahren zum Betreiben einer Solaranlage zur Umwandlung von Sonnenenergie in eine andere Energieform, mit einer Platte (1), auf deren Vorderseite (11) Solarelemente zur Um wandlung von Sonnenenergie in die andere Energieform angeordnet sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Platte (1) – als Schattenspender benutzt wird, durch welchen ganz oder teilweise verhindert werden kann, daß über ein zur Platte (1) benachbartes Fenster eines Gebäudes Sonnenstrahlen ins Gebäude-Innere gelangen, und/oder – als Wärmedämmelement benutzt wird, durch welches ganz oder teilweise verhindert werden kann, daß über ein zur Platte (1) benachbartes Fenster eines Gebäudes ein Wärmetransport in oder aus dem Gebäude-Inneren erfolgt, und/oder – als Lichtreflektor benutzt wird, durch welchen durch ein zur Platte (1) benachbartes Fenster eines Gebäudes hindurch Sonnenlicht ins Gebäude-Innere reflektiert wird.
  38. Verfahren nach Anspruch 37, dadurch gekennzeichnet, daß die Platte (1) eine bewegbare Platte ist und deren Stellung abhängig von der von der Platte (1) gerade zu erfüllenden Aufgabe festgelegt wird.
  39. Verfahren nach Anspruch 37, dadurch gekennzeichnet, daß als Solaranlage eine Solaranlage gemäß einem der Ansprüche 1 bis 36 verwendet wird.
  40. Verfahren nach Anspruch 37, dadurch gekennzeichnet, daß die Rückseite (12) der Platte (1) als Lichtreflektor benutzt wird.
  41. Verfahren nach Anspruch 37, dadurch gekennzeichnet, daß die Platte (1) in eine Stellung gebracht wird, in welcher deren Rückseite (12) von der Sonne bestrahlt wird, und das darauf auftreffende Sonnenlicht von dort über das Fenster ins Gebäude-Innere reflektiert wird.
  42. Verfahren nach Anspruch 37, dadurch gekennzeichnet, daß die Rückseite (12) der Platte (1) als Lichtreflektor benutzt wird, wenn die im Gebäude-Inneren herrschende Temperatur niedriger ist als die gewünschte Temperatur.
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