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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine stoffschlüssige Fügverbindung
von wenigstens zwei Aluminiumbauteilen der im Oberbegriff des Patentanspruchs
1 angegebenen Art. Des Weiteren betrifft die Erfindung ein Verfahren
zum stoffschlüssigen Fügen von zwei Aluminiumbauteilen
der im Oberbegriff des Patentanspruchs 14 angegebenen Art. Schließlich betrifft
die Erfindung einen Wärmeübertrager, insbesondere
für Fahrzeuge, mit wenigstens zwei Aluminiumbauteilen gemäß dem
Oberbegriff des Patentanspruchs 25.
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Stoffschlüssige
Fügverbindungen werden in einem breiten Anwendungsgebiet
eingesetzt. Ein Anwendungsgebiet ist dabei das Löten, insbesondere das
Hartlöten, welches beispielsweise bereits aus der
EP 1 439 367 A1 als
bekannt zu entnehmen ist. Dort wird ein Wärmeübertrager
in Form eines Kühlers/Wärmetauschers dadurch geschaffen,
dass eine Mehrzahl von Bauteilen wie zwei Sammelkästen, eine
Vielzahl von Flachrohren, sowie Kältemittelflansche zunächst
unter Zuhilfenahme von Hilfs- oder Spannmittel zusammengesetzt und
anschließend verlötet werden.
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Es
ist jedoch ersichtlich, dass hierzu insbesondere zum Zusammenstecken
und Zusammenfügen eine Vielzahl von Arbeitsschritten erforderlich
ist, um den Wärmeübertrager zu schaffen.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es, eine stoffschlüssige
Fügverbindung und ein Verfahren zum stoffschlüssigen
Fügen von wenigstens zwei Aluminiumbauteilen zu schaffen,
mit welchen sich in einem breiten Anwendungsgebiet eine besonders einfache,
prozesssichere und schnelle Verbindung der beiden Aluminiumbauteile
zu einem Gesamtbauteil realisieren lässt.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine stoffschlüssige
Fügverbindung sowie ein Verfahren zum stoffschlüssigen
Fügen von wenigstens zwei Aluminiumbauteilen mit den Merkmalen
der Patentansprüche 1 bzw. 14 gelöst. Des Weiteren
wird diese Aufgabe durch einen Wärmeübertrager
mit den Merkmalen des Patentanspruchs 25 gelöst.
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Bei
der erfindungsgemäßen stoffschlüssigen Fügverbindung
wird ein gegenüber dem Stand der Technik völlig
neuartiger Weg begannen, indem zwei zumindest im jeweiligen Fügbereich
aus einer jeweiligen Aluminium-Druckgusslegierung bestehende Aluminiumbauteile
eingesetzt werden, welche durch eine Lötverbindung, insbesondere
durch eine Hartlötverbindung, miteinander verbunden sind.
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Durch
diese erfindungsgemäßen Maßnahmen eröffnen
sich völlig neuartige Möglichkeiten, welche sich
beispielsweise in einer einfachen, prozesssicheren und kostengünstigen
Herstellung von entsprechenden Gesamtbauteilen niederschlagen. So
ist zunächst erkennbar, dass die jeweiligen, an der Fügverbindung
beteiligten Aluminiumbauteile äußert einfach hergestellt
werden können, da diese aus einer jeweiligen Aluminium-Druckgusslegierung
bestehen. Derartige Bauteile können nämlich in
hoher Stückzahl auch bei komplexer Geometrie als jeweils einstückige
Bauteile hergestellt werden, so dass sich hierdurch zunächst
eine einfache Herstellung der an der stoffschlüssigen Fügverbindung
beteiligten Aluminiumbauteile realisieren lässt. Im Gegensatz
dazu müssen nämlich beispielsweise Wärmeübertrager, wie
diese aus der
EP 1
439 367 A1 bekannt sind, aus einer weitaus größeren
Anzahl von Bauteilen zusammengesetzt werden. Insbesondere die voranschreitenden
Fertigungstechnologien bei Aluminium-Druckgusslegierungen ermöglichen
es jedoch, eine Vielzahl der bisherigen Einzelbauteile in einem Stück
zu gießen bzw. zusammenzufassen.
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Des
Weiteren hat es sich bei der vorliegenden Erfindung ergeben, dass
die wenigstens zwei aus Aluminium-Druckgusslegierung bestehenden Aluminiumbauteile äußert
zuverlässig und prozesssicher durch Löten, insbesondere
durch Hartlöten, miteinander zusammengefügt, bzw.
verbunden werden können. Dabei haben sich stoffschlüssige
Lötverbindungen ergeben, welche auch erheblichen Belastungen
beispielsweise bei der Anwendung bei Wärmeübertragern
auf das Beste standhalten. Dabei zeichnen sich die Lötverbindungen
insbesondere dadurch aus, dass diese in der Fertigung äußert
einfach handhabbar sind und materialbedingte Toleranzen zwischen
den beiden Aluminiumbauteilen auf das Beste ausgleichen.
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Insgesamt
ist somit ersichtlich, dass vorliegend eine neuartige stoffschlüssige
Fügverbindung geschaffen ist, welche einerseits die Vorteile
des Druckgießens von entsprechenden Aluminiumlegierungen
mit den Vorteilen der Fügetechnologie des Löten
zu verbinden im Stande ist. Hierdurch ergeben sich die gewünschten,
einfach und prozesssicher herstellbaren sowie kostengünstigen
Gesamtbauteile beispielsweise für Wärmeübertrager.
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Als
im Rahmen der Erfindung mitumfasst ist es dabei zu betrachten, dass
die Aluminiumbauteile jeweils zumindest im Fügbereich – also
im jeweils an die Fügverbindung bzw. Lötverbindung
angrenzenden Bauteilbereich – aus Aluminium-Druckguss bestehen.
Dies heißt, dass beispielsweise auch Hybridbauteile mit
angestückten oder eingegossenen anderen Bauteilen entsprechend
eingesetzt werden können, sofern diese zumindest im jeweiligen
Fügbereich seiner jeweiligen Aluminium-Druckgusslegierung
bestehen.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung hat es sich darüber
hinaus als vorteilhaft gezeigt, wenn die Aluminiumbauteile zumindest
im jeweiligen Fügbereich aus einer jeweiligen Aluminium-Druckgusslegierung
mit einem Eisengehalt von kleiner 1,0 Gew.-% Fe bestehen. Hierdurch
lässt sich auf einfache Weise eine Fügverbindung
unter Zuhilfenahme eines nicht korrosiven Flussmittels schaffen.
Ein derartiges, nicht korrosives Flussmittel hat dabei den besonderen
Vorteil, dass dieses nicht zwingendermaßen von der geschaffenen
Fügverbindung entfernt werden muss.
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Sollen
in weiterer Ausgestaltung der Erfindung Aluminiumbauteile gefügt
werden, welche zumindest im jeweiligen Fügbereich aus einer
jeweiligen Aluminium-Druckgusslegierung mit einem Eisengehalt von
1,0 bis 2,0 Gew.-% Fe und insbesondere mit einem Eisengehalt von
1,0 bis 1,5 Gew.-% Fe, bestehen, kann es insbesondere unter Zuhilfenahme
eines korrosiven Flussmittels erreicht werden. Hierdurch lässt
sich ein noch breiteres Anwendungsgebiet auch von Aluminium-Druckgusslegierungen oberhalb
eines Eisengehalts von 1,0 Gew.-% Fe erreichen, wobei dann das korrosive
Flussmittel bevorzugt von der geschaffenen Fügverbindung
beispielsweise mit Wasser oder einer anderen Flüssigkeit
abgewaschen bzw. chemisch oder mechanisch entfernt wird.
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Als
zudem vorteilhaft hat es sich gezeigt, die Fügverbindung
unter Zuhilfenahme eines Zusatzwerkstoffes bzw. eines Lots auf Aluminiumbasis
zu schaffen. Diese Zusatzwerkstoffe bzw. Lote weisen dabei bevorzugt
keine oder nur einen geringen Gehalt an Schwermetallen – sowie
vorzugsweise einen Aluminiumgehalt von mindestens 70 Gew.-% Al – auf. Derartige
Zusatzwerkstoffe bzw. Lote auf Aluminiumbasis haben dabei den besonderen
Vorteil, dass deren mechanische Eigenschaften denjenigen der eingesetzten
Aluminium-Druckgusslegierungen nahe kommen. Somit kann insgesamt
eine äußert belastbare stoffschlüssige
Fügverbindung geschaffen werden.
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Da
beim Löten der Grundwerkstoff nicht angeschmolzen werden
darf, andererseits jedoch eine besonders gute stoffschlüssige
Fügverbindung hergestellt werden soll, hat es sich in weiterer
Ausgestaltung der Erfindung als vorteilhaft gezeigt, wenn der Schmelzbereich
des Zusatzwerkstoffes bzw. des Lots nahe unterhalb der Soliduslinie
der jeweiligen Aluminium-Druckgusslegierungen der Aluminiumbauteile
liegt. Dabei wird beispielsweise ein Schmelzbereich gewählt,
welcher etwa 0 bis 150°C unterhalb der Soliduslinie der
jeweiligen Aluminium-Druckgusslegierung der Aluminiumbauteile liegt. Mit
anderen Worten wäre auch eine Temperatur direkt im Bereich
der Soliduslinie denkbar.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung hat sich als vorteilhaft gezeigt,
wenn die beiden Aluminiumbauteile zumindest im jeweiligen Fügbereich
im Gusszustand miteinander verlötet sind. Hierdurch kann
eine besonders wirtschaftliche Herstellung der stoffschlüssigen
Fügverbindung gewährleistet werden. Da die Aluminiumbauteile
zumindest in ihrem jeweiligen Fügbereich im Gusszustand
vorliegen, wäre es natürlich auch denkbar, die
beiden Aluminiumbauteile in anderen Bauteilbereichen partiell wärmezubehandeln,
um beispielsweise andere Werkstoffeigenschaften hinsichtlich Härte
oder Duktilität zu erreichen.
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Als
weiterhin vorteilhaft hat es sich gezeigt, wenn die Aluminiumbauteile
zumindest im jeweiligen Fügbereich aus der selben Aluminium-Druckgusslegierung
bestehen. Dieses hat den Vorteil eines besonders gleichmäßigen Übergangs
im Bereich der stoffschlüssigen Fügverbindung.
Darüber hinaus ist es auf einfache Weise möglich,
einen passenden Zusatzwerkstoff bzw. ein passendes Lot einzusetzen.
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Schließlich
hat es sich als vorteilhaft gezeigt, wenn die Aluminiumbauteile
im jeweiligen Fügbereich korrespondierende Verbindungsmittel
aufweisen, welche nach Art eines Formschlusses miteinander zusammenwirken.
Somit wird eine Zentrierung der stoffschlüssigen Fügverbindung
erreicht, was zu einer besonders prozesssicheren Herstellung des Gesamtbauteils
beiträgt.
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Die
Verbindungsmittel können in weiterer Ausgestaltung der
Erfindung als im jeweiligen Fügbereich – beispielsweise
im jeweiligen Fügflansch – verlaufende Nut bzw.
Feder ausgebildet sein, so dass sich eine umlaufende Zentrierung
der beiden Aluminiumbauteile realisieren lässt. Im Bereich
der Verbindungsmittel bzw. der jeweiligen Nut und Feder kann darüber
hinaus auf einfach Weise der Zusatzwerkstoff bzw. das Lot positioniert
werden. Dies kann beispielsweise dadurch erfolgen, dass der Zusatzwerkstoff
innerhalb der Nut positioniert wird.
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Die
vorstehend im Zusammenhang mit der stoffschlüssigen Fügverbindung
beschriebenen beschriebenen Vorteile gelten in ebensolcher Weise
für das erfindungsgemäße Verfahren zum
stoffschlüssigen Fügen von zwei Aluminiumbauteilen
gemäß Patentanspruch 14. Ebenso sind die beschriebenen Vorteile
als Vorteile des Wärmeübertragers gemäß Patentanspruch
25 zu erachten.
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Als
im Rahmen der Erfindung mitumfasst ist es des Weiteren zu betrachten,
dass über die Wärmeübertrager hinaus
auch andere Bauteile mit einer derartigen stoffschlüssigen Fügverbindung
eingesetzt werden können, welche beispielsweise bei Fahrzeugen
wie Kraftwagen, Wohnmobilen oder Anhängern Anwendung finden.
Das Anwendungsgebiet dieser stoffschlüssigen Fügverbindung
ist jedoch nicht auf Fahrzeuge begrenzt. Darüber hinaus
wäre es beispielsweise auch denkbar, derartige stoffschlüssige
Fügverbindungen bzw. derartige Verfahren zum Fügen
von Aluminiumbauteilen in der Heiz- bzw. Wärmetechnik einzusetzen.
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Weitere
Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus
der nachfolgenden Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels
sowie anhand der Zeichnungen; diese zeigen in:
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1 eine
schematische und perspektivische Explosionsdarstellung von zwei
als Teilschalen ausgebildeten Aluminiumbauteilen eines Wärmeübertragers
bzw. Wärmetauschers, welche über jeweilige, als
Fügflansche ausgebildete Fügbereiche durch eine
stoffschlüssige Fügverbindung in Form einer Hartlötverbindung
miteinander zu verbinden sind, wobei die Fügflansche mit
Verbindungsmitteln in Form einer umlaufenden Nut bzw. einer umlaufenden Feder
versehen sind, durch welche eine Zentrierung bzw. Positionierung
der beiden Aluminiumbauteile relativ zueinander erfolgt;
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2 eine
schematische Schnittansicht durch die Fügbereiche bzw.
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Fügflansche
der beiden, als Teilschalen ausgebildeten Aluminiumbauteile vor
dem Verlöten, wobei die Nut innerhalb des einen Fügflansches
und die Feder innerhalb des anderen Fügflansches zueinander
korrespondiert ausgebildet sind, und wobei in die Nut ein Zuatzwerkstoff
eingelegt ist, welcher beim anschließenden Löten
die beiden Aluminiumbauteile miteinander verbindet; und in
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3 ein
Ablaufschema eines Prozessablaufs zur Herstellung der stoffschlüssigen
Fügverbindung, welche ein Verfahren zum Herstellen der
beiden aus Aluminium-Druckgusslegierung bestehenden Aluminiumbauteile
sowie ein Verfahren zum Fügen der beiden Aluminiumbauteile
durch eine Lötverbindung umfasst.
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In 1 sind
in einer schematischen und perspektivischen Explosionsdarstellung
zwei als Teilschalen ausgebildete Aluminiumbauteile 10, 12 eines Wärmetauschers 14 dargestellt.
Die beiden Aluminiumbauteile 10, 12 bestehen vorliegend
aus einer jeweiligen Aluminium-Druckgusslegierung, beispielsweise
des Typs AlSi9 CU3 (modifiziert). Im vorliegenden Ausführungsbeispiel
bestehen die beiden Aluminiumbauteile 10, 12 demzufolge
aus einer zumindest weitestgehend identischen Aluminium-Druckgusslegierung.
Als im Rahmen der Erfindung mitumfasst ist es jedoch zu betrachten,
dass die beiden Aluminiumbauteile 10, 12 auch
aus unterschiedlichen Aluminium-Druckgusslegierungen bestehen könnten.
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Weiterhin
festzuhalten ist, dass anstelle der hier vollständig aus
Aluminium-Druckgusslegierung hergestellten Aluminiumbauteile 10, 12 auch
Hybridbauteile verwendet werden könnten, wobei diese zumindest
in einem jeweiligen, als Fügflansch ausgebildeten Fügbereich 16, 18 aus
Aluminium-Druckguss bestehen. Mit anderen Worten wäre es
also auch denkbar, Hybridbauteile einzusetzen, bei welchen Bauteile
anderen Werkstoffes entsprechend eingegossen oder befestigt sind.
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Des
Weiteren ist aus 1 erkennbar, dass die beiden
als Fügflansche ausgebildeten Fügbereiche 16, 18 in
ihrem Konturverlauf aneinander angepasst sind, so dass die beiden
Teilschalen bzw. Aluminiumbauteile 10, 12 miteinander
verbunden werden können.
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Zudem
ist aus 1 erkennbar, dass die beiden
Aluminiumbauteile 10, 12 an ihren jeweiligen Breitseiten
mit Rippen 20, 22 versehen sind, welche dem Wärmeaustausch
dienen. Da die beiden Aluminiumbauteile 10, 12 vorliegend
aus einer jeweiligen Aluminium-Druckgusslegierung bestehen, können die
Rippen 20, 22 in einfacher Weise einstückig
angeformt sein. Natürlich wären hier auch andere
Gestaltungen denkbar.
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Auf
der den Rippen 20 abgewandten Seite sind eine Mehrzahl
von Leitelementen 24 sowie eine Wand 26 einstückig
an das korrespondierende Aluminiumbauteil 10 angeformt.
Dies ist ebenfalls auf einfache Weise möglich, da das Aluminiumbauteil 10 aus
der entsprechenden Aluminium-Druckgusslegierung besteht. Schließlich
sind eine Mehrzahl von Anschlüssen 28, 30 an
das jeweilige Aluminiumbauteil 10, 12 angeformt, um
hierüber einen Einlass und Auslass des jeweiligen, wärmeaustauschenden
Mediums zu erreichen.
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Der
Wärmetauscher 14 wird im vorliegenden Fall bei
einem Fahrzeug, insbesondere bei einem Wohnmobil oder einem Wohnwagen,
eingesetzt. Natürlich ist die nachfolgend beschriebene
Anwendung nicht auf Fahrzeuge beschränkt. Vielmehr wäre
es auch denkbar, derartige Wärmetauscher in der Heiz- und
Wärmetechnik einzusetzen.
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2 zeigt
in einer schematischen Schnittansicht ausschnittsweise die beiden
Fügflansche bzw. Fügbereiche 16, 18.
Dabei wird in Zusammenschau mit 1 insbesondere
erkennbar, dass der eine Fügflansch bzw. Fügbereich 16 ein
Verbindungsmittel in Form einer Nut 32 aufweist, welche vorliegend über
den zumindest annähernd kompletten Fügbereich 16 umläuft.
Mit der Nut 32 korrespondiert eine Feder 34, welche
vom entsprechenden Fügflansch bzw. Fügbereich 18 erhaben
in Richtung der Nut 32 bzw. des Fügbereichs 18 absteht.
Die Feder 34 ist – entsprechend der Nut 32 – ebenfalls über den
zumindest annähernd kompletten Fügbereich 18 umlaufend
ausgebildet. Als im Rahmen der Erfindung mitumfasst ist es zu betrachten,
dass die Nut 32 bzw. – daran angepasst – die
Feder 34 auch nur in Teilbereichen der jeweiligen Fügbereiche 16, 18 vorgesehen
sein könnten. Gleichfalls wäre es auch denkbar,
andere Verbindungsmittel zu wählen, wie beispielsweise
mit Löchern bzw. Sacklöchern korrespondierende
Zapfen.
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Insbesondere
aus 2 ist dabei erkennbar, dass die Nut 32 und
die Feder 34 in ihrem Querschnitt aneinander angepasst
sind. Hierdurch wird eine Zentrierung bzw. Positionierung der beiden
Aluminiumbauteile 10, 12 auf im Weiteren noch
näher beschriebene Weise erreicht.
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Die
beiden Aluminiumbauteile 10, 12 werden über
ihre Fügbereiche 16, 18 durch eine Lötverbindung,
vorliegend durch eine Hartlötverbindung, miteinander gefügt
bzw. verbunden. Die Fügverbindung erfolgt dabei unter zu
Hilfenahme eines Zusatzwerkstoffes 36 auf Aluminiumbasis.
Es ist klar, dass auch andere Zusatzwerkstoffe bzw. Lote verwendet
werden können.
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Aus 3 ist
erkennbar, dass der Zusatzwerkstoff 36 dabei vor dem Verlöten
entsprechend in die Nut 32 eingelegt bzw. eingebracht wird.
Demzufolge wird auch klar, dass 2 die beiden
Fügbereiche 16, 18 vor dem Verlöten
zeigt. Dabei ist die Nut 32 jedoch so tief ausgestaltet,
dass sich trotz des eingelegten Zusatzwerkstoffes 36 eine
Vorzentrierung – in gewissen Grenzen – der Feder 34 ergibt.
Mit anderen Worten ist der Querschnitt der Nut 32 bzw.
der Feder 34 entsprechend größer gewählt
als derjenige des Zusatzwerkstoffes. Hierdurch wird erreicht, dass die
Feder 34 zumindest teilweise in die Nut 32 eintaucht.
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Der
Zusatzwerkstoff 36 ist vorliegend so gewählt,
dass dessen Schmelzbereich nahe unterhalb der Soliduslinie der jeweiligen
Aluminium-Druckgusslegierungen der beiden Aluminiumbauteile 10, 12 liegt.
Unter nahe ist dabei insbesondere ein Temperaturbereich von 0 bis
150°C unterhalb der Soliduslinie der jeweiligen Aluminium-Druckgusslegierungen zu
verstehen. Hierdurch wird erreicht, dass einerseits eine besonders
gute Fügverbindung erreicht wird, und andererseits ein
Aufschmelzen des Grundwerkstoffes der Aluminiumbauteile 10, 12 wirkungsvoll verhindert
wird.
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Die
Fügverbindung erfolgt des Weiteren unter Zuhilfenahme eines
Flussmittels. Dies kann bevorzugt nicht korrosiv sein, nämlich
dann, wenn die Aluminiumbauteile 10, 12 zumindest
im jeweiligen Fügbereich 16, 18 aus einer
jeweiligen Aluminium-Druckgusslegierung mit einem Eisengehalt von kleiner
1,0 Gew.-% Fe bestehen. Wird hingegen eine Aluminium-Druckgusslegierung
mit einem Eisengehalt von 1,0 bis 2,0 Gew.-% Fe, und insbesondere
mit einem Eisengehalt von 1,0 bis 1,5 Gew.-% Fe verwendet, so wird
beispielsweise ein korrosives Flussmittel eingesetzt. Durch die
entsprechende Wahl des Flussmittels wird somit auf bevorzugte Weise
ein Auflösen bzw. Reduzieren der Oxidhaut erreicht. Gleichfalls
wäre es natürlich auch denkbar, diese Oxidhaut mechanisch
zu zerreißen oder abzuheben.
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Anhand
des Ablaufschemas gemäß 3 soll nun
der Prozessablauf der Herstellung des Wärmetauschers 14 näher
erläutert werden. Der Prozessablauf unterscheidet sich
dabei in zwei wesentliche Teilverfahren, nämlich das Gießen
bzw. Vorbereiten der beiden Aluminiumbauteile 10, 12 sowie
das Verfahren zum stoffflüssigen Fügen der beiden
Aluminiumbauteile 10, 12.
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Um
nun auf das Verfahren zum Gießen der beiden Aluminiumbauteile 10, 12 zu
kommen, so wird zunächst die Aluminium-Druckgusslegierung
entsprechend dem Verfahrensschritt G1 erschmolzen, gemäß dem
Verfahrensschritt G2 die Schmelze entgast und in einem Verfahrensschritt
G3 beide Aluminiumbauteile 10, 12 entsprechend
gegossen. Im Verfahrensschritt G3 des Gießens schließt
sich dabei ein Abstanzen bzw. Entfernen der Angösse bzw.
Gießrest und – gegebenenfalls – ein Richten
der Aluminiumbauteile 10, 12 an. Im vorliegenden
Ausführungsbeispiel werden die Aluminiumbauteile 10, 12 demzufolge
in ihrem Gusszustand verlötet. Als im Rahmen der Erfindung
mitumfasst ist es jedoch zu betrachten, dass gegebenenfalls eine
Wärmebehandlung vor dem Verlöten erfolgen kann.
Insbesondere wäre es auch denkbar, die beiden Aluminiumbauteile 10, 12 nur
partiell wärmezubehandeln, beispielsweise wenn in einzelnen
Teilbereichen eine andere Duktilität oder Härte
des jeweiligen Bauteils eingestellt werden soll.
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Das
Verfahren des Fügens der beiden Aluminiumbauteile 10, 12 zu
der stoffschlüssigen Fügverbindung umfasst im
Wesentlichen die Verfahrensschritte L1 und L2. Im Verfahrensschritt
L1 werden insbesondere die Fügbereiche 16, 18 entsprechend gewaschen
bzw. von Fetten oder anderen Rückständen befreit.
Im Verfahrensschritt 12 erfolgt ein automatisiertes Hartlöten,
und zwar vorliegend durch Induktionslöten mittels von Lötzangen.
Als im Rahmen der Erfindung mitumfasst ist es jedoch zu betrachten, dass
natürlich auch alle anderen gängigen Lötverfahren
zum Hartlöten eingesetzt werden können. Es ist insbesondere
auch das Heißluftlöten, Laserlöten oder
Widerstandslöten denkbar. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel
erfolgt dies unter zu Hilfenahme des vorbeschriebenen Zusatzwerkstoffes 36 sowie des
entsprechend nicht korrosiven oder korrosiven Flussmittels. Natürlich
wäre es auch denkbar, ohne Flussmittel beispielsweise unter
Schutzgas oder Vakuum zu löten.
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Beim
Lötvorgang wird der Zusatzwerkstoff 36 dabei so
an den Fügbereichen 16, 18 verteilt,
dass sich – gemäß 2 – zumindest
annähernd ein Formschluss zwischen der Nut 32 und
der Feder 34 ergibt.
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Im
Verfahrensschritt 12 kann darüber hinaus eine
Dichtigkeitsprüfung des Wärmetauschers 14 zugeordnet
sein. Ebenfalls können an das Hartlöten anschließende
Verarbeitungsprozesse erfolgen, beispielsweise das Entfernen des
Flussmittels.
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Schließlich
wird der Wärmetauscher 14 in einem nachfolgenden
Verfahrensschritt V verpackt.
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Es
ist klar, dass die vorliegenden Verfahrensschritte auch anders aufgeteilt
sein können oder dass zusätzliche Verfahrensschritte
eingeführt werden. Gleichfalls können auch bestimmte
Verfahrensschritte weggelassen werden.
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Als
im Rahmen der Erfindung mitumfasst ist es zu betrachten, dass die
vorliegend durch Löten, insbesondere durch Hartlöten,
geschaffene stoffschlüssige Fügverbindung 14,
wenigstens zwei Aluminiumbauteilen 10, 12 auch
in anderen technischen Gebieten eingesetzt werden kann.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - EP 1439367
A1 [0002, 0007]