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DE102007033461A1 - Navigationssystem - Google Patents

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Publication number
DE102007033461A1
DE102007033461A1 DE102007033461A DE102007033461A DE102007033461A1 DE 102007033461 A1 DE102007033461 A1 DE 102007033461A1 DE 102007033461 A DE102007033461 A DE 102007033461A DE 102007033461 A DE102007033461 A DE 102007033461A DE 102007033461 A1 DE102007033461 A1 DE 102007033461A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
vehicle
road
map
highway
main
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Ceased
Application number
DE102007033461A
Other languages
English (en)
Inventor
Tomokazu Kariya Kobayashi
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Denso Corp
Original Assignee
Denso Corp
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Denso Corp filed Critical Denso Corp
Publication of DE102007033461A1 publication Critical patent/DE102007033461A1/de
Ceased legal-status Critical Current

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    • GPHYSICS
    • G01MEASURING; TESTING
    • G01CMEASURING DISTANCES, LEVELS OR BEARINGS; SURVEYING; NAVIGATION; GYROSCOPIC INSTRUMENTS; PHOTOGRAMMETRY OR VIDEOGRAMMETRY
    • G01C21/00Navigation; Navigational instruments not provided for in groups G01C1/00 - G01C19/00
    • G01C21/26Navigation; Navigational instruments not provided for in groups G01C1/00 - G01C19/00 specially adapted for navigation in a road network
    • G01C21/28Navigation; Navigational instruments not provided for in groups G01C1/00 - G01C19/00 specially adapted for navigation in a road network with correlation of data from several navigational instruments
    • G01C21/30Map- or contour-matching

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Radar, Positioning & Navigation (AREA)
  • Remote Sensing (AREA)
  • Automation & Control Theory (AREA)
  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Navigation (AREA)
  • Traffic Control Systems (AREA)

Abstract

Eine Raststättenstraße, gleich einer Straße auf einer Raststätte, wie beispielsweise eine Autobahnraststätte oder ein Parkplatz, wird als eine von einem Fahrzeug befahrene Straße bestimmt, wenn die folgenden drei Bedingungen erfüllt werden (S40, S180). Eine erste Bedingung wird erfüllt, wenn das Fahrzeug auf einer Autobahn fährt (S40, S150). Eine zweite Bedingung wird erfüllt, wenn eine Hauptstraße der Autobahn und die Raststättenstraße bei einem Kartenabgleichprozess als Anwärterstraßen bestimmt werden (S40, S160). Eine dritte Bedingung wird erfüllt, wenn eine Differenz zwischen der Fahrtrichtung des Fahrzeugs und der Verkehrsrichtung der Hauptstraße größer oder gleich einem vorbestimmten Wert ist (S40, S170). Auf diese Weise kann schnellstmöglich bestimmt werden, dass das Fahrzeug auf der Raststättenstraße fährt, so dass die Fahzeugmarkierung ordnungsgemäß auf der Raststättenstraße der gezeigten Karten angezeigt werden kann.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Navigationssystem, welches die Position eines Subjektfahrzeugs, das sich auf einer Straße einer Raststätte, wie beispielsweise eine Autobahnraststätte oder ein Parkplatz neben einer Autobahn, befindet, richtig anzeigt.
  • Die JP-H8-292043 A offenbart das folgende System. Wenn ein Subjektfahrzeug auf eine Raststätte, wie beispielsweise eine Autobahnraststätte oder ein Parkplatz einer Autobahn, fährt, kann es passieren, dass die Position des Fahrzeugs bei einem Kartenabgleichprozess falsch lokalisiert wird. Folglich stoppt das Navigationssystem den Kartenabgleichprozess.
  • Auf der Raststätte kommt es zu einer Richtungsänderung (Änderung der Fahrtrichtung) des Fahrzeugs. Dies kann mitunter dazu führen, dass der Kartenabgleichprozess das Fahrzeug nicht genau lokalisieren kann. D. h., die momentane Position des Fahrzeugs wird gegebenenfalls irrtümlicherweise einer Straße (Hauptstraße oder Seitenstraße der Autobahn) zugeordnet, die sich von der Straße auf der Raststätte unterscheidet, auf der sich das Fahrzeug momentan befindet. Ferner kann es passieren, dass die auf dem Bildschirm anzuzeigende momentane Position zwischen einer Mehrzahl von Anwärterstraßen hin- und herspringt. Folglich stoppt das herkömmliche Navigationssystem den Kartenabgleichprozess ab dem Zeitpunkt, an welchem das Fahrzeug auf die Raststätte der Autobahn fährt, bis zu dem Zeitpunkt, an dem es zurück auf die Hauptstraße der Autobahn fährt.
  • Hierbei weist die auf der Grundlage verschiedener Sensorsignale berechnete momentane Position des Fahrzeugs einen Erfassungsfehler auf; ferner kann eine Karteanzeige einen Fehler bei der angezeigten Position aufweisen. Folglich kann es passieren, dass die momentane Position des Fahrzeugs dann, wenn der Kartenabgleichprozess gestoppt wird, während das Fahrzeug auf die Raststätte fährt, außerhalb der Raststätte angezeigt wird, was den Fahrer des Fahrzeug verwirren kann.
  • Folglich sollte der Kartenabgleichprozess vorzugsweise auch bei einem Auffahren auf die Raststätte fortgeführt werden.
  • Bei dem herkömmlichen Kartenabgleichprozess wird die zutreffenste Straße auf der Grundlage (i) eines Übereinstimmungsgrads zwischen einem Fahrzeugschwenkpfad und einer Straßenform und (ii) eines Abstands zwischen dem Fahrzeug und einer Anwärterstraße gewählt. Wenn eine Raststätte jedoch derart angeordnet ist, dass sie neben einer Hauptstraße einer Autobahn liegt, können sich eine Straße auf der Raststätte und die Hauptstraße in Form und Position ähneln. Folglich unterscheiden sich beide nicht deutlich genug voneinander, um eine Straße bestimmen zu können, auf welcher das Fahrzeug tatsächlich fährt. Folglich zeigt das Navigationssystem die momentane Position des Fahrzeugs auch dann, wenn das Fahrzeug auf die Raststätte fährt, weiterhin auf der Hauptstraße an, was den Benutzer verwirren kann.
  • Bei einer Routenführung fährt ein Benutzer das Fahrzeug gewöhnlich entlang der geführten Route. Werden hierbei eine Mehrzahl von Anwärterstraßen bei dem Kartenabgleichprozess abgerufen, so ist das System gewöhnlich derart ausgelegt, dass vorzugsweise eine in der geführten Route enthaltene Anwärterstraße aus der Mehrzahl von Anwärterstraßen gewählt wird. Es kann jedoch passieren, dass ein Fahrzeug auf eine Raststätte fährt, während es entlang einer als geführte Route bestimmten Autobahn fährt. In diesem Fall neigt das System dazu, die auf der Karte angezeigte momentane Position des Fahrzeugs weiterhin auf der Hauptstraße der Autobahn anzuzeigen.
  • Es ist folglich Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Navigationssystem bereitzustellen, bei welchem die Position eines Subjektfahrzeug dann, wenn das Fahrzeug auf eine Raststätte, wie beispielsweise eine Autobahnraststätte oder ein Parkplatz einer Autobahn, fährt, schnellstmöglich auf einer Straße der Raststätte der gezeigten Karten angezeigt werden kann.
  • Um die obige Aufgabe zu lösen, wird gemäß einer ersten Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung ein Navigationssystem für ein Fahrzeug bereitgestellt, das aufweist: eine Anzeigeeinheit zum Anzeigen einer Fahrzeugmarkierung, welche die momentane Position und die Fahrtrichtung des Fahrzeugs anzeigt, und einer die Fahr zeugmarkierung umgebenden Nahbereichskarte; eine Erfassungseinheit zur Erfassung der momentanen Position und der Fahrtrichtung des Fahrzeugs; eine Schwenkpfadberechnungseinheit zur Berechnung eines Schwenkpfads auf der Grundlage der erfassten momentanen Position; eine Kartendatenspeichereinheit zum Speichern von Kartendaten; eine Kartenabgleichseinheit zum Ausführen eines Kartenabgleichsprozesses zur Bestimmung einer von dem Fahrzeug befahrenen Straße über einen Vergleich des berechneten Schwenkpfads mit einer Form einer Straße in der Nähe der erfassten momentanen Position; und eine Anzeigesteuereinheit, die bewirkt, dass die Anzeigeeinheit die Fahrzeugmarkierung und die Nahbereichskarte derart anzeigt, dass sich die Fahrzeugmarkierung auf einer von dem Fahrzeug befahrenen Straße befindet. Diesbezüglich bestimmt die Kartenabgleicheinheit unter der Bedingung, dass (i) das Fahrzeug auf einer Autobahn fährt und (ii) Anwärterstraßen bei dem Kartenabgleichprozess eine Hauptstraße der Autobahn und eine von der Hauptstraße abzweigende Straße auf einer Raststätte umfassen, dass die Straße auf der Raststätte einer von dem Fahrzeug befahrenen Straße entspricht, wenn eine Differenz zwischen der erfassten Fahrtrichtung und einer Verkehrsrichtung der Hauptstraße größer oder gleich einem vorbestimmten Wert ist.
  • Es soll beispielsweise angenommen werden, dass ein Fahrzeug auf eine Raststätte fährt, die eine Raststättenstraße mit einer Form aufweist, welche der der Hauptstraße der Autobahn ähnelt. In diesem Fall unterscheidet sich der resultierende Schwenkpfad oder der Abstand von der momentanen Position des Fahrzeugs nicht deutlich von dem, der vorliegt, wenn das Fahrzeug auf der Hauptstraße fährt. Folglich ist es schwierig, zu bestimmen, auf welcher Straße, d. h. der Hauptstraße oder der Raststättenstraße, das Fahrzeug fährt. Wird das Fahrzeug hierbei jedoch auf einen Parkplatz der Raststätte gefahren, so wird die Fahrtrichtung des Fahrzeugs von der Verkehrsrichtung der Hauptstraße zu einer bestimmten Richtung geändert, um so weiter auf den (einzelnen) Parkplatz zu fahren. Folglich kann die Raststättenstraße dann, wenn die Hauptstraße und die Raststättenstraße bei dem Kartenabgleichprozess als Anwärterstraßen bestimmt werden, auf der Grundlage des Richtungsunterschieds zwischen der Fahrtrichtung des Fahrzeugs und der Verkehrsrichtung der Hauptstraße schnellstmöglich als von dem Fahrzeug befahrene Straße bestimmt werden. Hierdurch kann die momentane Position des Fahrzeugs ordnungsgemäß auf der Raststättenstraße der angezeigten Karte erscheinen.
  • Gemäß einer zweiten Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung wird das folgende Navigationssystem bereitgestellt. Es wird hierbei angenommen, dass das Fahrzeug auf einer Autobahn mit einer Hauptstraße und einer Raststättenstraße auf einer Raststätte neben der Autobahn fährt. Das System weist auf: ein Mittel zur Erfassung der Position und der Fahrtrichtung des Fahrzeugs; ein Mittel zur Berechnung eines Schwenkpfads auf der Grundlage der Position; ein Mittel zum Speichern von Daten bezüglich von Straßen, einschließlich der Autobahn; ein Mittel zum Ausführen einer Richtungsbestimmung dahingehend, ob eine Differenz zwischen der erfassten Fahrtrichtung und einer Verkehrsrichtung der Hauptstraße einen Schwellenwert überschreitet oder nicht; ein Mittel zum Abgleichen einer Karte, um zu bestimmen, dass die Raststättenstraße einer von dem Fahrzeug befahrenen Fahrstraße entspricht, wenn die Richtungsbestimmung positiv ist, wenn die Hauptstraße und die Raststättenstraße auf der Grundlage der erfassten momentanen Position, der gespeicherten Daten und des berechneten Schwenkpfads als Anwärterstraßen bestimmt werden; und ein Mittel zum Anzeigen einer Markierung des Fahrzeugs auf der bestimmten Fahrstraße auf einer das Fahrzeug umgebenden Karte.
  • Die obigen und weitere Aufgaben, Eigenschaften und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden aus der nachfolgenden detaillierten Beschreibung, die unter Bezugnahme auf die beigefügte Zeichnung gemacht wurde, näher ersichtlich sein. In der Zeichnung zeigt/zeigen:
  • 1 ein schematisches Blockdiagramm eines Aufbaus eines Navigationssystems gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
  • 2 eine schematische Darstellung einer Datenstruktur von Straßendaten in einer Kartendateneingabeeinheit gemäß der Ausführungsform;
  • 3 ein Ablaufdiagramm eines Hauptprogramms zum Anzeigen einer Fahrzeugmarkierung auf einer Straße gemäß der Ausführungsform;
  • 4 ein Ablaufdiagramm eines in der 3 gezeigten Kartenabgleichprozesses gemäß der Ausführungsform;
  • 5A, 5B, 5C schematische Darstellungen zur Veranschaulichung des Kartenabgleichprozesses gemäß der Ausführungsform;
  • 6A ein Anzeigebeispiel einer Fahrzeugmarkierung nach einem herkömmlichen Kartenabgleichprozess; und
  • 6B ein Anzeigebeispiel einer Fahrzeugmarkierung nach dem Kartenabgleichprozess gemäß der Ausführungsform.
  • Nachstehend wird ein Navigationssystem gemäß einer Ausführungsform der Vorliegenden Erfindung unter Bezugnahme auf die beigefügte Zeichnung beschrieben.
  • Ein in einem Subjektfahrzeug vorgesehenes Navigationssystem der Ausführungsform weist, wie in 1 gezeigt, auf: eine Positionserfassungseinheit 1, eine Kartendateneingabeeinheit 6, eine Bedienschaltergruppe 7, eine externe Speichervorrichtung 9, eine Anzeigevorrichtung 10, eine externe Informationseingabe- und Ausgabevorrichtung 11 und eine mit den vorstehenden Komponenten verbundene Steuerschaltung 8 auf.
  • Die Steuerschaltung 8 entspricht einem herkömmlichen Computer mit einer CPU, einem ROM, einem RAM, einer Eingabe/Ausgabe (E/A) und einer die vorstehenden Elemente verbindenden Busleitung. Das ROM speichert ein von der Steuerschaltung 8 auszuführendes Programm- Die CPU oder dergleichen führen eine vorbestimmte Berechnung in Übereinstimmung mit dem Programm aus.
  • Die Positionserfassungseinheit 1 weist bekannte Elemente oder Sensoren, wie beispielsweise einen Erdmagnetismussensor 2, einen Kreisel 3, einen Abstandssensor 4 und einen GPS-Empfänger 5 zur Erfassung der Fahrzeugposition auf der Grundlage von elektromagnetischen Wellen von Satelliten auf. Diese Elemente weisen individuelle Erfassungsfehlerarten auf.
  • Folglich werden diese Elemente derart verwendet, dass sie sich gegenseitig er gänzen. D. h., es werden Daten (die Koordinaten der momentanen Position und die Fahrtrichtung) bezüglich der momentanen Fahrzeugposition mit Hilfe einer gemischten Navigation aus einer GPS-Satellitennavigation und einer autonomen Navigation erfasst. Die autonome Navigation nutzt den Erdmagnetismussensor 2, den Kreisel 3 und den Abstandssensor 4. Die Positionserfassungseinheit 1 kann in Abhängigkeit der erforderlichen Erfassungsgenauigkeit nur einige der obigen Elemente oder ein weiteres Element, wie beispielsweise einen Rotationssensor für die Lenkung oder einen Geschwindigkeitssensor für jedes folgende Rad, aufweisen.
  • Die Kartendateneingabeeinheit 6 wird zur Eingabe von Kartendaten verwendet, die Straßendaten, Hintergrunddaten und Zeichendaten umfassen. Die Kartendaten sind gewöhnlich auf einem Speichermedium, wie beispielsweise einer CD-ROM oder einer DVD-ROM gespeichert. Sie können alternativ auf einer Speicherkarte oder einer Festplatte gespeichert werden.
  • Die Kartendaten können von einem externen Server erhalten und in der externen Speichervorrichtung 9 gespeichert werden. In diesem Fall kann eine Navigationsfunktion unter Verwendung der in der externen Speichervorrichtung 9 gespeicherten Kartendaten ausgeführt werden. Die Navigationsfunktion umfasst eine Kartenanzeige zum Anzeigen einer das Fahrzeug umgebenden Nahbereichskarte, eine Kartenanzeigemaßstabsänderung, einer Routenführung und dergleichen. Die Funktion kann über verschiedene Berechnungen in der Steuerschaltung 8 ausgeführt werden.
  • Nachstehend wird ein Beispiel der Straßendaten unter Bezugnahme auf die 2 beschrieben. Die Straßendaten 6a umfassen gemäß der 2: eine Streckenabschnitts-ID mit einer jeder Straße eindeutig zugeordneten Nummer; Streckenabschnittskoordinatendaten; Knotenkoordinatendaten; Straßentypdaten, welche die Straßentypen, wie beispielsweise eine Autobahn, eine Schnellstraße, eine Bundesstraße und dergleichen, anzeigen; und Straßenbreitendaten. Der Streckenabschnitt in den Straßendaten 6a entspricht einem Straßensegment zwischen zwei Knoten. Der Knoten entspricht einem Schnittpunkt, einem Verzweigungspunkt oder dergleichen. Die Streckenabschnittskoordinaten weisen Koordinaten eines Start- und eines Endpunkts des Streckenabschnitts auf. Wenn ein Knoten innerhalb eines Streckabschnitts vorgesehen ist, weisen die Knotenkoordinatendaten hierbei die Koordinaten des Knotens auf. Die Straßendaten 6a werden zum Vorsehen von Straßenformen bei einem Kartenabgleichprozess und zum Abfragen von Führungsrouten zu Zielorten zusätzlich zum Anzeigen von Karten verwendet. Ferner können bei der Führungsroutenabfrage zusätzlich Verbindungen zwischen Straßen anzeigende Straßennetzwerkdaten vorbereitet und verwendet werden.
  • Die Hintergrunddaten verknüpfen Einrichtungen oder Landschaftsformen auf Karten mit Koordinaten auf den Karten. Bezüglich jeder Einrichtung werden eine Telefonnummer, eine Adresse und dergleichen gespeichert. Die Zeichendaten werden zum Anzeigen von Namen der Orte, der Einrichtungen, der Straßen und dergleichen auf Karten verwendet und mit den Koordinatendaten, welche den anzuzeigenden Positionen entsprechen, verknüpft.
  • Die Bedienschaltergruppe 7 wird für verschiedene Eingaben verwendet und weist einen in die Anzeigevorrichtung 10 integrierten berührungsempfindlichen Schaler oder mechanische Schalter auf. Über die Bedienschaltergruppe 7 kann beispielsweise ein Zielort eingegeben werden. Folglich weist das Navigationssystem eine Routenführungsfunktion zum automatischen Wählen einer optimalen Route von der momentanen Position zum eingegebenen Zielort auf, um eine Führungsroute zu erstellen und die Führungsroute anzuzeigen. Als Verfahren zum automatischen Bestimmen der am besten geeigneten Führungsroute ist das Dijkstra-Verfahren bekannt. Über die Bedienschaltergruppe 7 können ferner eine Adresse, ein Name oder eine Telefonnummer einer gewünschten Einrichtung eingegeben werden. In diesem Fall weist das Navigationssystem eine Abfragefunktion zum Abfragen der Position der eingegebenen Einrichtung auf.
  • Die externe Speichervorrichtung 9 weist ein Speichermedium, wie beispielweise eine Speicherkarte oder eine Festplatte, auf. Ein Benutzer kann Textdaten, Bilddaten, Audiodaten oder dergleichen in der externen Speichervorrichtung 9 speichern. Wenn die Kartendaten, wie vorstehend beschrieben, von einem externen Server erhalten werden, können die erhaltenen Kartendaten in der externen Speichervorrichtung 9 gespeichert werden.
  • Die Anzeigeeinheit 10 weist beispielsweise eine Flüssigkristallanzeige zum An zeigen einer die momentane Position und die Fahrtrichtung des Fahrzeugs anzeigenden Fahrzeugmarkierung und einer das Fahrzeug umgebenden Straßenkarte auf einem Bildschirm auf. Die Kartendaten werden mit Hilfe der über die Kartendateneingabeeinheit 6 eingegebenen Kartendaten erzeugt. Ferner wird der Straßenkarte dann, wenn ein Zielort bestimmt wird, mit einer Führungsroute von der momentanen Position zum eingegebenen Zielort überlagert.
  • Die externe Informations-E/A-Vorrichtung 11 wird, wenn dies erforderlich ist, zum Empfangen von Straßenverkehrsinformation und zum Senden von Information nach Außerhalb verwendet. Die Straßenverkehrsinformation werden von einem VICS-(Verkehrsinformations- und Kommunikationssystem)-Zentrum über eine lokale Rundfunkstation oder eine an einer Straße vorgesehene Bake übermittelt. Die empfangene Information wird in der Steuerschaltung 8 verarbeitet, und es wird beispielsweise Straßenverkehrsstauinformation oder Straßenverkehrsregulierungsinformation der Straßenkarte überlagert angezeigt.
  • Nachstehend wird ein ein Merkmal dieser Ausführungsform darstellender Prozess unter Bezugnahme auf die 3 und 4 beschrieben. Der Prozess zeigt eine die momentane Position und die Fahrtrichtung des Subjektfahrzeugs anzeigenden Fahrzeugmarkierung und eine Nahbereichskarte auf der Anzeigevorrichtung 10 an, während er einen Kartenabgleichprozess ausführt. 3 zeigt ein Ablaufdiagramm eines Hauptprogramms zur Bestimmung einer von dem Fahrzeug befahrenen Fahrstraße mit Hilfe des Kartenabgleichprozesses und zum anschließenden Anzeigen einer Fahrzeugmarkierung auf der bestimmten Straße. 4 beschreibt den in der 3 gezeigten Kartenabgleichsprozess. Dieser in den 3 und 4 gezeigten Prozesse werden jedes Mal wiederholt von der Steuerschaltung 8 ausgeführt, wenn eine vorbestimmte Zeitspanne verstrichen oder das Fahrzeug eine vorbestimmte Wegstrecke gefahren ist.
  • In Schritt S10 werden, wie in 3 gezeigt, Signale von einzelnen Sensoren in der Positionserfassungseinheit 1 eingegeben. In Schritt S20 werden die momentane Position und die Fahrtrichtung des Fahrzeugs auf der Grundlage der eingegebenen Signale berechnet. Hierbei werden die Positionsdaten in einem Datenformat vom GPS-Empfänger 5 erhalten, welches den Koordinatendaten (Längen- und Breiten grad) der Straßendaten gleicht. Daten bezüglich der Fahrtrichtung und der Fahrstrecke des Fahrzeugs werden demgegenüber von dem Erdmagnetismussensor 2, dem Kreisel 3 und dem Abstandssensor 4 erhalten. Die erhaltenen Daten werden zur Berechnung von Koordinatendaten der momentanen Position auf der Grundlage der zuvor erhaltenen Daten oder zuvor bestimmten Daten verwendet. Dies entspricht einer Berechnung von Koordinatendaten mit Hilfe der autonomen Navigation. Es sollte beachtet werden, dass die momentane Position im Wesentlichen auf der Grundlage der mit Hilfe der autonomen Navigation berechneten Koordinatendaten erhalten wird. Diesbezüglich werden dann, wenn Positionsdaten ebenso von dem GPS-Empfänger 5 erhalten werden, beide Datensätze miteinander verglichen. Wenn die Differenz größer oder gleich einem vorbestimmten Abstand ist, werden die Positionsdaten von dem GPS-Empfänger 5 als momentane Fahrzeugposition verwendet.
  • Anschließend werden in Schritt S30 Kartendaten für einen das Fahrzeug umgebenden Nahbereich auf der Grundlage der berechneten Koordinaten der momentanen Position aus den Kartendaten gelesen. In Schritt S40 wird ein Kartenabgleichprozess (Map-Matching-Prozess) ausgeführt. Der Kartenabgleichprozess extrahiert eine innerhalb eines vorbestimmten Abstands zur berechneten momentanen Position vorhandene Straße oder eine Straße, die mit einer bereits abgeglichenen Straße, die bereits bezüglich der momentanen Position abgeglichen wurde, verbunden ist, wenn solch eine Straße verfügbar ist, als Anwärterstraße, auf welcher das Fahrzeug fahren kann. Formdaten eines Schwenkpfads werden berechnet, indem eine Mehrzahl momentaner Positionen, die in der Vergangenheit in Schritt S10 berechnet wurden, und die letzte momentane Position verbunden werden. Die Formdaten des Schwenkpfads und die individuellen Formen der Anwärterstraßen werden miteinander verglichen, und die Straße mit dem höchsten Korrelationswert wird als von dem Fahrzeug befahrene Fahrstraße bestimmt (oder angenommen), d. h. als Straße, auf welcher das Fahrzeug gerade fährt.
  • Die Berechnung der momentanen Position und der Fahrtrichtung und die Berechnung des Schwenkpfads können hierbei einzig auf den Positionsdaten des GPS-Empfängers 5 oder einzig auf den Positionsdaten der autonomen Navigation basieren. Der Kartenabgleichprozess wird nachstehend näher beschrieben.
  • Wenn der Kartenabgleichprozess eine von dem Fahrzeug befahrene Fahrstraße bestimmt, wird die momentane Position des Fahrzeugs in Schritt S50 bestimmt, indem die Form des Schwenkpfads auf die bestimmte Fahrstraße angewandt wird. Wenn die momentane Position des Fahrzeugs dadurch bestimmt wird, werden Positionsdaten mit Hilfe der autonomen Navigation auf der Grundlage der bestimmten momentanen Position berechnet. In Schritt S60 wird einer der bestimmten momentanen Position entsprechenden Position eine die Fahrtrichtung anzeigende Fahrzeugmarkierung verliehen; Anzeigedaten zum Anzeigen einer Nahbereichsstraßenkarte erzeugt; und die Fahrzeugmarkierung und die Nahbereichsstraßenkarte unter Verwendung der erzeugten Anzeigedaten auf der Anzeigevorrichtung 10 angezeigt.
  • Der Kartenabgleichprozess wird nachstehend näher unter Bezugnahme auf die 4 beschrieben. In Schritt S110 werden Straßendaten in einem die momentane Position umgebenden Nahbereich auf der Grundlage der in Schritt S20 berechneten momentanen Position extrahiert. Gemäß obiger Beschreibung entsprechen die extrahierten Straßendaten Daten bezüglich einer innerhalb eines vorbestimmten Abstands zur berechneten momentanen Position vorhandenen Straße oder einer Straße, die mit einer bereits abgeglichenen Straße, die bereits bezüglich der momentanen Position abgeglichen wurde, verbunden ist, wenn solch eine Straße verfügbar ist.
  • In Schritt S120 werden die die Daten der Position und der Fahrtrichtung umfassenden Schwenkpfaddaten auf der Grundlage der in Schritt S20 berechneten momentanen Position aktualisiert; ferner wird der aktualisierte Schwenkpfad mit den in Schritt S110 extrahierten Straßendaten verglichen, um dadurch einen Korrelationswert zu berechnen, der einen Übereinstimmungsgrad zwischen den Formen anzeigt. In Schritt S130 wird der berechnete Korrelationswert mit einem vorbestimmten Schwellenwert verglichen. Wenn der Korrelationswert größer oder gleich dem Schwellenwert ist, wird die entsprechende Straße als Anwärterstraße betrachtet, die einer Vorgabe für den Kartenabgleichprozess entsprechen kann.
  • Wenn der Korrelationswert in Schritt S130 derart bestimmt wird, dass er kleiner als der Schwellenwert ist, wird der Prozess der 4 beendet. In diesem Fall wird kein Kartenabgleichprozess ausgeführt, da keine dem Schwenkpfad und der momentanen Position des Fahrzeugs entsprechenden Straßendaten vorliegen. Die momen tane Position des Fahrzeug wird ohne Änderung (oder ohne Abgleich) auf der Anzeigevorrichtung 10 angezeigt.
  • Wenn in S110 Straßendaten bezüglich einer Mehrzahl von Straßen extrahiert werden, wird in Schritt S120 ein Korrelationswert der Straßendaten bezüglich jeder Straße berechnet und der berechnete Korrelationswert in Schritt S130 mit dem Schwellenwert verglichen. Folglich können in Schritt S140 eine Mehrzahl von Anwärterstraßen gewählt werden.
  • Nachstehend wird das Prinzip des Kartenabgleichprozesses unter Bezugnahme auf die 5A, 5B und 5C beschrieben. Es werden beispielsweise alle Straßen, die mit einer Kreuzung verbunden sind, welche das Fahrzeug erreicht hat, als mögliche Straßen extrahiert, auf denen das Fahrzeug anschließend fahren kann. Es werden, wie in 5A gezeigt, Straßendaten der Straßen a, b und c als mögliche Straße extrahiert. Auf der Grundlage der extrahierten Straßendaten werden die entsprechende Straßenform und der Schwenkpfad (siehe 5B) des Fahrzeugs miteinander verglichen, um dadurch einen einen Übereinstimmungsgrad anzeigenden Korrelationswert zu berechnen (siehe 5C). Anschließend wird die Straße mit dem höchsten Korrelationswert unter den Anwärterstraßen im Wesentlichen als Fahrstraße betrachtet, auf welcher das Fahrzeug fährt. In der 5C weist die Straße b den höchsten Korrelationswert auf; so dass das Fahrzeug folglich als auf der Straße b fahrend betrachtet wird. Folglich wird die momentane Position des Fahrzeugs als auf der Straße b vorhanden bestimmt. Der obige Prozess wird jedes Mal erneut ausgeführt, wenn eine vorbestimmte Zeitspanne verstrichen ist oder das Fahrzeug einen vorbestimmten Abstand gefahren ist, um dadurch die momentanen Position auf der Straße zu bestimmen.
  • Wenn das Fahrzeug jedoch während der Fahrt auf einer Autobahn auf eine Raststätte, wie beispielsweise eine Autobahnraststätte oder ein Parkplatz, fährt, wird die momentane Position des Fahrzeugs manchmal, wie in 6A gezeigt, irrtümlicherweise auf der Hauptstraße der Autobahn angezeigt. Dies passiert gewöhnlich aus den folgenden Gründen. Eine Raststätte, wie beispielsweise eine Autobahnraststätte oder ein Parkplatz, kann derart angeordnet sein, das er benachbart zu einer Hauptstraße einer Autobahn verläuft. Hierbei ähneln sich die Hauptstraße der Auto bahn und die Straße der Raststätte in Form und Position. Dies kann dazu führen, dass der Unterschied zwischen beiden nicht ausreicht, um eine Fahrstraße zu bestimmen auf welcher das Fahrzeug gerade fährt.
  • Die Straßendaten der Raststätte können, wie in 6A gezeigt, eine Parallelstraße aufweisen, die im Wesentlichen parallel zur Hauptstraße verläuft. Diesbezüglich ist es nicht gerade einfach, genau zu bestimmen, auf welcher Straße, d. h. der Hauptstraße oder der Parallelstraße, das Fahrzeug gerade fährt. Die Straßendaten der Raststätte weisen, wie in 6A gezeigt, eine Abfahrt von der Hauptstraße, eine um die Raststätte herumführende Umgehungsstraße und eine Zufahrt auf die Hauptstraße auf.
  • Wenn das Fahrzeug auf der Parallelstraße fährt und in einem Zwischenteil der Parallelstraße zu einem Parkplatz der Raststätte abbiegt, ändert sich die Fahrtrichtung (d. h. die Ausrichtung) des Fahrzeugs von der Fahrtrichtung der Hauptstraße zur Annäherungsrichtung des Parkplatzes. In diesem Fall wird die Raststättenstraße dann, wenn die Hauptstraße und die Raststättenstraße in dem Kartenabgleichprozess als Anwärterstraßen bestimmt werden, auf der Grundlage des Richtungsunterschieds zwischen der Fahrtrichtung des Fahrzeugs und der Fahrtrichtung (des Verkehrs) auf der Hauptstraße als von dem Fahrzeug befahrene Fahrstraße bestimmt. Hierdurch kann die momentane Position des Fahrzeugs so schnell wie möglich angemessen auf der Raststättenstraße der Raststätte erscheinen.
  • Ferner wird der Schwenkpfad dann, wenn sich die Fahrtrichtung (d. h. die Ausrichtung) des Fahrzeugs von der Fahrtrichtung der Hauptstraße zur Annäherungsrichtung des Parkplatzes ändert, deutlich von der Form der Hauptstraße unterschieden. Wenn die Hauptstraße immer noch anstelle der Raststättenstraße als Fahrstraße bestimmt wird, benötigt der Kartenabgleichprozess einen längeren Zeitraum, um eine geeignete Position zu ermitteln, die sich innerhalb der Raststätte befindet. D. h., es ist nicht einfach, eine bestimmte Position, die sich auf der Raststätte bzw. innerhalb des Raststättenbereichs befindet und die Raststättenstraße, wie beispielsweise eine Parallelstraße, verlässt, direkt von der Hauptstraße der Autobahn zu berechnen. Im schlimmsten Fall kann es passieren, dass die Fahrzeugmarkierung auf der angezeigten Karte verschwindet oder zwischen mehreren Anwärterstraßen (z. B. der Haupt straße, der Parallelstraße oder dergleichen) hin- und herspringt.
  • Wenn die Raststättenstraße, wie beispielsweise die Parallelstraße, demgegenüber einmal genau als Fahrstraße bestimmt wird, kann der Kartenabgleichprozess die momentane Position des Fahrzeugs an der bestimmten Position so schnell wie möglich mit Hilfe von beispielsweise der autonomen Navigation lokalisieren. Dies stellt einen Vorteil dieser Ausführungsform dar.
  • Bezüglich dieses Ausgangs wird die Raststättenstraße in den Schritten S150 bis S190 als von dem Fahrzeug befahrene Straße bestimmt, wenn die folgenden drei Bedingungen erfüllt werden. Eine erste Bedingung wird erfüllt, wenn das Fahrzeug auf der Autobahn fährt. Eine zweite Bedingung wird erfüllt, wenn eine Hauptstraße der Autobahn und der Raststättenstraße in dem Kartenabgleichprozess als Anwärterstraßen bestimmt werden. Eine dritte Bedingung wird erfüllt, wenn eine Differenz zwischen der Fahrtrichtung des Fahrzeugs und einer Fahrtrichtung (Verkehrsrichtung) der Hauptstraße größer oder gleich einem vorbestimmten Wert ist. Auf den Schritt S150 und die folgenden Schritte wird nachstehend näher eingegangen. In Schritt S150 wird auf der Grundlage der Straßentypdaten der Straßendaten 6a bestimmt, ob das Fahrzeug auf einer Autobahn fährt. Wenn die Bestimmung negativ ist, wird bestimmt, dass das Fahrzeug auf einer gewöhnlichen von der Autobahn verschiedenen Straße fährt. Anschließend schreitet der Prozess zu Schritt S200 voran, bei dem, wie bei einem herkömmlichen Verfahren, die Anwärterstraße mit dem höchsten Korrelationswert als von dem Fahrzeug befahrene Fahrstraße bestimmt wird. Wenn bereits bestimmt wurde, dass das Fahrzeug auf einer Raststättenstraße fährt, ist die Bestimmung in Schritt S150 negativ. Anschließend wird die Raststättenstraße in Schritt S200 fortlaufend als von dem Fahrzeug befahrene Fahrstraße bestimmt.
  • Es ist im Übrigen möglich, dass eine Mehrzahl von Anwärterstraßen bestimmt werden, die ähnliche individuelle Korrelationswerte aufweisen. In diesem Fall kann in Schritt S200 vorzugsweise eine Straße mit der höchsten Anzahl von Fahrspuren oder mit der höchsten Breite als von dem Fahrzeug befahrene Fahrstraße bestimmt werden. Ferner kann vorzugsweise die zur momentanen Fahrzeugposition am dichtesten gelegene Anwärterstraße als Fahrstraße bestimmt werden.
  • Wenn in Schritt S150 demgegenüber bestimmt wird, dass das Fahrzeug auf einer Autobahn fährt, schreitet der Prozess zu Schritt S160 voran. Hierbei wird bezüglich der entsprechenden Autobahn bestimmt, ob die Hauptstraße und die Raststättenstraße als Anwärterstraßen für den Kartenabgleichprozess bestimmt sind. Eine Hauptstraße und eine Raststättenstraße können nicht nur dann als Anwärterstraßen bestimmt werden, wenn das Fahrzeug von der Hauptstraße der Autobahn auf die Raststättenstraße fährt, sondern ebenso dann, wenn die von dem Fahrzeug befahrene Hauptstraße benachbart zu einer Raststätte wie beispielsweise einer Autobahnraststätte und einem Parkplatz liegt und eine Raststättenstraße eine Form aufweist, welche der der Hauptstraße ähnelt.
  • Wenn die Bestimmung in Schritt S1160 negativ ist, schreitet der Prozess zu Schritt S190 voran. Hierbei wird die Hauptstraße als Fahrstraße bestimmt. In diesem Fall wird die Fahrstraße als Autobahn und eine Raststättenstraße hinsichtlich des Kartenabgleichprozesses nicht als Anwärterstraße bestimmt. Folglich wird das Fahrzeug als auf der Hauptstraße der Autobahn fahrend bestimmt. Wenn die Bestimmung in Schritt S160 demgegenüber positiv ist, schreitet der Prozess zu Schritt S170 voran. Hierbei wird bestimmt, ob die Differenz zwischen der Fahrtrichtung des Fahrzeugs und der Verkehrsrichtung der Hauptstraße der Autobahn größer oder gleich einem vorbestimmten Wert ist.
  • Wenn die Bestimmung in Schritt S170 positiv ist, schreitet der Prozess zu Schritt S180 voran. Hierbei wird die Raststättenstraße als von dem Fahrzeug befahrene Fahrstraße bestimmt. Folglich kann sofort bestimmt werden, dass das Fahrzeug auf der Raststättenstraße fährt, so dass das Fahrzeug (d. h. die Fahrzeugmarkierung) genau bzw. richtig auf der Raststättenstraße angezeigt werden kann. Wenn die Bestimmung in Schritt S170 demgegenüber negativ ist, schreitet der Prozess zu Schritt S190 voran. Hierbei wird die Hauptstraße als Fahrstraße bestimmt. Folglich wird das Fahrzeug bzw. die Fahrzeugmarkierung solange auf der Hauptstraße der Autobahn angezeigt, bis die Richtungsdifferenz den vorbestimmten Wert erreicht. Hierdurch kann eine falsche Anzeige der Fahrzeugmarkierung auf der gezeigten Karte verhindert werden. D. h., das eigentlich auf der Hauptstraße fahrende Fahrzeug (d. h. die Fahrzeugmarkierung) wird nicht irrtümlicherweise auf einer Raststättenstraße ange zeigt.
  • Ferner verschwindet eine Anwärterstraße, wenn sich das Fahrzeug von der Raststättenstraße auf einen (einzelnen) Parkplatz der Raststätte bewegt. In diesem Fall wird die berechnetet momentane Position, wie vorstehend beschrieben, ohne Änderung verwendet und die Fahrzeugmarkierung gleichmäßig und angemessen an einer der berechneten momentanen Position entsprechenden Position angezeigt. Hierbei wird die momentane Position auf der Grundlage der vergangenen momentanen Positionen, die zuvor mit Hilfe der autonomen Navigation auf der Raststättenstraße bestimmt wurden, berechnet; so dass die momentane Position eine hohe Genauigkeit aufweist. Folglich wird die Fahrzeugmarkierung nicht außerhalb der Raststätte bzw. des Dienstebereichs gezeigt.
  • (Ausgestaltungen)
  • Bei der obigen Ausführungsform wird eine Fahrstraße dann, wenn die Hauptstraße und die Raststättenstraße als Anwärterstraßen bestimmt werden, auf der Grundlage von einzig der Differenz zwischen der Fahrtrichtung und der Verkehrsrichtung der Hauptstraße bestimmt. Es kann jedoch zusätzlich zur Bedingung bezüglich der Differenz zwischen den Richtungen eine weitere Bedingung hinzugefügt werden. Wenn das Fahrzeug beispielsweise auf einer Raststättenstraße fährt, um auf einen Parkplatz zu fahren, ist die Fahrzeuggeschwindigkeit verglichen mit einem Fall, bei dem es auf der Hauptstraße fährt, gering. Folglich kann eine andere Bedingung derart ausgelegt sein, dass die mit Hilfe einer Geschwindigkeitserfassungseinheit 12 erhaltene Fahrzeuggeschwindigkeit kleiner oder gleich einem vorbestimmten Wert ist.
  • Es ist möglich, eine beliebige Kombination der vorstehend beschriebenen Prozesse, Schritte oder Mittel als Programmeinheit (z. B. als Unterprogramm) und/oder als Hardwareeinheit (z. B. als Schaltung oder als IC) zu realisieren, einschließlich oder nicht einschließlich einer Funktion einer betreffenden Vorrichtung; die Hardwareeinheit kann ferner als Teil eines Mikrocomputers ausgebildet sein.
  • Die Programmeinheit oder eine beliebige Kombination einer Mehrzahl von Programmeinheiten kann ferner Teil eines Computerprogramms sein, das auf einem computerlesbaren Speichermedium enthalten sein kann oder über ein Kommunikationsnetz auf einem Computer installiert werden kann.
  • Die vorliegende Erfindung weist die folgenden Eigenschaften auf.
  • Gemäß einer ersten Eigenschaft weist ein Navigationssystem für ein Fahrzeug auf: eine Anzeigeeinheit zum Anzeigen einer Fahrzeugmarkierung, welche die momentane Position und die Fahrtrichtung des Fahrzeugs anzeigt, und einer die Fahrzeugmarkierung umgebenden Nahbereichskarte; eine Erfassungseinheit zur Erfassung der momentanen Position und der Fahrtrichtung des Fahrzeugs; eine Schwenkpfadberechnungseinheit zur Berechnung eines Schwenkpfads auf der Grundlage der erfassten momentanen Position; eine Kartendatenspeichereinheit zum Speichern von Kartendaten; eine Kartenabgleichseinheit zum Ausführen eines Kartenabgleichsprozesses zur Bestimmung einer von dem Fahrzeug befahrenen Straße über einen Vergleich des berechneten Schwenkpfads mit einer Form einer Straße in der Nähe der erfassten momentanen Position; und eine Anzeigesteuereinheit, die bewirkt, dass die Anzeigeeinheit die Fahrzeugmarkierung und die Nahbereichskarte derart anzeigt, dass sich die Fahrzeugmarkierung auf einer von dem Fahrzeug befahrenen Straße befindet. Diesbezüglich bestimmt die Kartenabgleicheinheit unter der Bedingung, dass (i) das Fahrzeug auf einer Autobahn fährt und (ii) Anwärterstraßen bei dem Kartenabgleichprozess eine Hauptstraße der Autobahn und eine von der Hauptstraße abzweigende Straße auf einer Raststätte umfassen, dass die Straße auf der Raststätte einer von dem Fahrzeug befahrenen Straße entspricht, wenn eine Differenz zwischen der erfassten Fahrtrichtung und einer Verkehrsrichtung der Hauptstraße größer oder gleich einem vorbestimmten Wert ist.
  • Es soll beispielsweise angenommen werden, dass ein Fahrzeug auf eine Raststätte fährt, die eine Straße mit einer Form aufweist, welche der der Hauptstraße der Autobahn ähnelt. In diesem Fall unterscheidet sich ein Schwenkpfad oder ein Abstand vom Fahrzeug nicht deutlich von dem, der vorliegt, wenn das Fahrzeug auf der Hauptstraße fährt. Folglich ist es schwierig, zu bestimmen, auf welcher Straße, d. h. der Hauptstraße oder der Straße der Raststätte, das Fahrzeug fährt. Wenn das Fahrzeug hierbei jedoch auf einem Parkplatz der Raststätte geparkt wird, ändert das Fahrzeug seine Fahrtrichtung einmal von der Verkehrsrichtung der Hauptstraße und fährt in eine andere Richtung geradeaus weiter. Wenn die Hauptstraße und die Raststättenstraße bei dem Kartenabgleichprozess als Anwärterstraßen bestimmt werden, wird auf der Grundlage des Richtungsunterschieds zwischen der Fahrtrichtung des Fahrzeugs und der Verkehrsrichtung der Hauptstraße bestimmt, dass das Fahrzeug auf der Raststättenstraße fährt. Hierdurch kann die momentane Position des Fahrzeugs schnellstmöglich ordnungsgemäß auf der Raststättenstraße erscheinen.
  • Als zusätzliche Eigenschaft der ersten Eigenschaft wird die Straße auf der Raststätte in der Kartendatenspeichereinheit als Satz aus einer von der Hauptstraße abzweigenden Verzweigungsstraße, einer um die Raststätte verlaufenden Umgehungsstraße und einer auf die Hauptstraße führenden Auffahrt angezeigt; und weist die Umgehungsstraße eine im Wesentlichen parallel zur Hauptstraße verlaufende Parallelstraße auf. Hierdurch kann effektiv ein Vorteil geschaffen werden. D. h., wenn das Fahrzeug auf der Verzweigungsstraße und anschließen auf der parallel zur Hauptstraße verlaufenden Umgehungsstraße fährt, ist es schwierig, zu bestimmen, auf welcher Straße, d. h. der Umgehungsstraße oder der Hauptstraße, das Fahrzeug fährt. In solch einem Fall erleichtert die erste Eigenschaft die frühe Bestimmung, dass das Fahrzeug auf der Umgehungsstraße oder der Raststättenstraße der Raststätte fährt.
  • Gemäß einer weiteren zusätzlichen Eigenschaft der ersten Eigenschaft bestimmt die Kartenabgleicheinheit, dass das Fahrzeug auf der Hauptstraße fährt, wenn die Differenz zwischen der Fahrtrichtung und der Verkehrsrichtung der Hauptstraße kleiner als der vorbestimmte Wert ist, obgleich die Anwärterstraßen bei dem Kartenabgleichprozess die Hauptstraße und die Straße der Raststätte umfassen.
  • Gemäß noch einer weiteren zusätzlichen Eigenschaft der ersten Eigenschaft ist eine Geschwindigkeitserfassungseinheit dazu ausgelegt, die Geschwindigkeit des Fahrzeugs zu erfassen. Hierbei bestimmt die Kartenabgleichseinheit, dass das Fahrzeug auf der Straße der Raststätte fährt, wenn die Differenz größer oder gleich dem vorbestimmten Wert und die erfasste Geschwindigkeit ferner kleiner oder gleich einem vorbestimmten Wert ist.
  • Wenn das Fahrzeug beispielsweise auf einer Raststättenstraße fährt und seine Fahrtrichtung ändert, um auf einem (einzelnen) Parkplatz zu fahren, ist die Geschwindigkeit des Fahrzeugs geringer als die Geschwindigkeit bei einer Fahrt auf der Hauptstraße. Folglich erleichtert die Berücksichtigung der Fahrzeuggeschwindigkeit eine noch genauere Bestimmung dahingehend, ob das Fahrzeug auf der Raststättenstraße fährt.
  • Gemäß einer zweiten Eigenschaft wird das folgende Navigationssystem bereitgestellt. Das System ist in einem Fahrzeug für eine Fahrt auf einer Autobahn mit einer Hauptstraße und einer Raststättenstraße auf einer Raststätte neben der Autobahn vorgesehen. Das System weist auf: ein Mittel zur Erfassung der Position und der Fahrtrichtung des Fahrzeugs; ein Mittel zur Berechnung eines Schwenkpfads auf der Grundlage der Position; ein Mittel zum Speichern von Daten bezüglich von Straßen, einschließlich der Autobahn; ein Mittel zum Ausführen einer Richtungsbestimmung dahingehend, ob eine Differenz zwischen der erfassten Fahrtrichtung und einer Verkehrsrichtung der Hauptstraße einen Schwellenwert überschreitet oder nicht; ein Mittel zum Abgleichen einer Karte, um zu bestimmen, dass die Raststättenstraße einer von dem Fahrzeug befahrenen Fahrstraße entspricht, wenn die Richtungsbestimmung positiv ist, wenn die Hauptstraße und die Raststättenstraße auf der Grundlage der erfassten momentanen Position, der gespeicherten Daten und des berechneten Schwenkpfads als Anwärterstraßen bestimmt werden; und ein Mittel zum Anzeigen einer Markierung des Fahrzeugs auf der bestimmten Fahrstraße auf einer das Fahrzeug umgebenden Karte.
  • Fachleuten wird ersichtlich sein, dass die vorstehend beschriebenen Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung auf verschiedene Weisen geändert werden können. Der Schutzumfang der vorliegenden Erfindung sollte jedoch durch die beigefügten Ansprüche bestimmt werden.
  • Vorstehend wurde ein Fahrzeugnavigationssystem offenbart.
  • Eine Raststättenstraße, gleich einer Straße auf einer Raststätte, wie beispielsweise eine Autobahnraststätte oder ein Parkplatz, wird als eine von einem Fahrzeug befahrene Straße bestimmt, wenn die folgenden drei Bedingungen erfüllt werden S40, S180. Eine erste Bedingung wird erfüllt, wenn das Fahrzeug auf einer Autobahn fährt S40, S150. Eine zweite Bedingung wird erfüllt, wenn eine Hauptstraße der Autobahn und die Raststättenstraße bei einem Kartenabgleichprozess als Anwärterstraßen bestimmt werden S40, S160. Eine dritte Bedingung wird erfüllt, wenn eine Differenz zwischen der Fahrtrichtung des Fahrzeugs und der Verkehrsrichtung der Hauptstraße größer oder gleich einem vorbestimmten Wert ist S40, S170. Auf diese Weise kann schnellstmöglich bestimmt werden, dass das Fahrzeug auf der Raststättenstraße fährt, so dass die Fahrzeugmarkierung ordnungsgemäß auf der Raststättenstraße der gezeigten Karten angezeigt werden kann.

Claims (6)

  1. Navigationssystem für ein Fahrzeug, mit: – einer Anzeigeeinheit (10) zum Anzeigen einer die momentane Position und die Fahrtrichtung des Fahrzeugs anzeigenden Fahrzeugmarkierung und einer die Fahrzeugmarkierung umgebenden Nahbereichskarte; – einer Erfassungseinheit (1) zur Erfassung der momentanen Position und der Fahrtrichtung des Fahrzeugs; – einer Schwenkpfadberechnungseinheit (8) zur Berechnung eines Schwenkpfads auf der Grundlage der erfassten momentanen Position; – einer Kartendatenspeichereinheit (6, 9) zum Speichern von Kartendaten; – einer Kartenabgleichseinheit (8) zum Ausführen eines Kartenabgleichsprozesses zur Bestimmung einer von dem Fahrzeug befahrenen Straße über einen Vergleich des berechneten Schwenkpfads mit einer Form einer Straße in der Nähe der erfassten momentanen Position; und – einer Anzeigesteuereinheit (8), die bewirkt, dass die Anzeigeeinheit die Fahrzeugmarkierung und die Nahbereichskarte derart anzeigt, dass sich die Fahrzeugmarkierung auf einer von dem Fahrzeug befahrenen Straße befindet, wobei – die Kartenabgleicheinheit unter der Bedingung, dass (i) das Fahrzeug auf einer Autobahn fährt und (ii) Anwärterstraßen bei dem Kartenabgleichprozess eine Hauptstraße der Autobahn und eine von der Hauptstraße abzweigende Straße auf einer Raststätte umfassen, bestimmt, dass die Straße auf der Raststätte einer von dem Fahrzeug befahrenen Straße entspricht, wenn eine Differenz zwischen der erfassten Fahrtrichtung und einer Verkehrsrichtung der Hauptstraße größer oder gleich einem vorbestimmten Wert ist.
  2. Navigationssystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass – die Straße auf der Raststätte in der Kartendatenspeichereinheit als Satz aus einer von der Hauptstraße abzweigenden Verzweigungsstraße, einer um die Raststätte verlaufenden Umgehungsstraße und einer auf die Hauptstraße füh renden Auffahrt angezeigt wird; und – die Umgehungsstraße eine im Wesentlichen parallel zur Hauptstraße verlaufende Parallelstraße umfasst.
  3. Navigationssystem nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass – die Kartenabgleicheinheit bestimmt, dass das Fahrzeug auf der Hauptstraße fährt, wenn die Differenz zwischen der Fahrtrichtung und der Verkehrsrichtung der Hauptstraße kleiner als der vorbestimmte Wert ist, obgleich die Anwärterstraßen bei dem Kartenabgleichprozess die Hauptstraße und die Straße auf der Raststätte umfassen.
  4. Navigationssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass es ferner eine Geschwindigkeitserfassungseinheit (12) aufweist, die dazu ausgelegt, die Geschwindigkeit des Fahrzeugs zu erfassen, wobei die Kartenabgleichseinheit bestimmt, dass das Fahrzeug auf der Straße auf der Raststätte fährt, wenn die Differenz größer oder gleich dem vorbestimmten Wert und die erfasste Geschwindigkeit ferner kleiner oder gleich einem vorbestimmten Wert ist.
  5. Navigationssystem in einem Fahrzeug für ein Fahren auf einer Autobahn mit einer Hauptstraße und einer Raststättenstraße auf einer Raststätte neben der Autobahn, mit: – einem Mittel (1) zur Erfassung der Position und der Fahrtrichtung des Fahrzeugs; – einem Mittel (8) zur Berechnung eines Schwenkpfads auf der Grundlage der Position; – einem Mittel (6, 9) zum Speichern von Daten bezüglich von Straßen, einschließlich der Autobahn; – einem Mittel (8) zum Ausführen einer Richtungsbestimmung dahingehend, ob eine Differenz zwischen der erfassten Fahrtrichtung und einer Verkehrsrichtung der Hauptstraße einen Schwellenwert überschreitet oder nicht; – einem Mittel (8) für einen Kartenabgleich, um zu bestimmen, dass die Raststät tenstraße einer von dem Fahrzeug befahrenen Fahrstraße entspricht, wenn die Richtungsbestimmung positiv ist, wenn die Hauptstraße und die Raststättenstraße auf der Grundlage der erfassten momentanen Position, der gespeicherten Daten und des berechneten Schwenkpfads als Anwärterstraßen bestimmt werden; und – einem Mittel (8, 10) zum Anzeigen einer Markierung des Fahrzeugs auf der bestimmten Fahrstraße auf einer das Fahrzeug umgebenden Karte.
  6. Verfahren zum Navigieren in einem Fahrzeug für ein Fahren auf einer Autobahn mit einer Hauptstraße und einer Raststättenstraße auf einer Raststätte neben der Autobahn, mit den Schritten: – Speichern von Daten über Straßen, einschließlich der Autobahn; – Erfassen (S20) der Position und der Fahrtrichtung des Fahrzeugs; – Berechnen (S40, S140) eines Schwenkpfads auf der Grundlage der erfassten Position; – Ausführen (S40, S170) einer Richtungsbestimmung dahingehend, ob eine Differenz zwischen der erfassten Fahrtrichtung und einer Verkehrsrichtung der Hauptstraße einen Schwellenwert überschreitet oder nicht; – Ausführen eines Kartenabgleichs (S40, S180), um zu bestimmen, dass die Raststättenstraße einer von dem Fahrzeug befahrenen Fahrstraße entspricht, wenn die Richtungsbestimmung positiv ist, wenn die Hauptstraße und die Raststättenstraße auf der Grundlage der erfassten momentanen Position, der gespeicherten Daten und des berechneten Schwenkpfads als Anwärterstraßen bestimmt werden; und – Anzeigen (S60) einer Markierung des Fahrzeugs auf der bestimmten Fahrstraße auf einer das Fahrzeug umgebenden Karte.
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