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Die
Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung und ein Verfahren zur
Erfassung von Nährwerten, insbesondere im Bereich der Gewichtsabnahme bzw.
der Gewichtszunahme.
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Bei
Personen, insbesondere bei Personen, welche Diäten verfolgen,
ist es unter Umständen nötig, die Nährwerte
der täglich verzehrten Nahrungsmittel zu erfassen und diese
in einer bestimmten Form wiederzugeben.
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Das
US-Patent 6,040,531 zeigt
beispielsweise einen Rechner für eine Person auf Diät,
um das Körpergewicht zu kontrollieren, dessen Nahrungsmittelauswahl
auf einer berechneten Anzahl von Punkten basiert.
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Das
bekannte Verfahren vermag es nicht, eine erhebliche Erleichterung
bei der Erhebung von Nährwertdaten zu ermöglichen,
bzw. die Nährwerte in einer nachvollziehbaren Form zu über
einen langen Zeitraum hinweg zu präsentieren.
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Aufgabe
der Erfindung ist es, Nährwerte und Gewicht von zu verzehrenden
Nahrungsmitteln einzulesen, diese zu verarbeiten und sie so zu präsentieren,
dass beispielsweise eine Person auf Diät ihren Ernährungszustand
abfragen bzw. kontrollieren kann.
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Diese
Aufgabe wird durch die erfindungsgemäße Vorrichtung,
sowie dem Verfahren gemäß den unabhängigen
Ansprüchen gelöst. Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen
der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen
gegeben.
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Gemäß einem
ersten Aspekt der vorliegenden Erfindung wird eine Vorrichtung zur
Erfassung von Nährwerten (10) von Nahrungsmitteln
(20) bereitgestellt, umfassend eine Rechnereinheit (30),
wobei die Vorrichtung des Weiteren eine Leseeinheit (40)
und eine Wiegeeinheit (50) umfasst.
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Unter
dem Erfassen von Nährwerten wird bevorzugt das Aufnehmen,
besonders bevorzugt das Abgleichen und/oder Speichern, am meisten
bevorzugt das Verarbeiten dieser Nährwerte als Nährwertdaten
oder Nährwertdatensätzen verstanden. Nährwertdaten
bzw. Nährwertdatensätze liegen bevorzugt in digitaler
Form vor.
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Der
Nährwert eines Nahrungsmittels wird bevorzugt in der Einheit
Kalorie/Gewicht, besonders bevorzugt in der Einheit Joule/Gewicht
angegeben. Bei Flüssigkeiten wird der Nährwert
bevorzugt in der Einheit Kalorie/Volumen, besonders bevorzugt in
der Einheit Joule/Volumen angegeben. Als Nährwert wird bevorzugt
der quantitative Nährwert/(Gewicht oder Volumen) verwendet,
welcher zur Bewertung der verwertbaren Energie, d. h. des physiologischen
Brennwerts, verwendet wird, der experimentell durch das Verbrennen
eines Lebensmittels bestimmt wird. Hauptbestandteile des Nährwerts
eines Lebensmittels sind der Gehalt an Kohlenhydraten, Fetten, Proteinen,
Vitaminen, Spurenelementen und/oder der Gehalt an verwertbarer Energie.
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Nahrungsmittel
sind bevorzugt alle Lebensmittel bzw. Genussmittel, d. h. alle Speisen
und Getränke.
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Die
Rechnereinheit ist eine Hardware, welche bevorzugt Daten aufnehmen,
besonders bevorzugt Daten in irgendeiner Form bearbeiten kann. Die Rechnereinheit
ist bevorzugt ein Handy, besonders bevorzugt ein Handheld oder PDA,
am meisten bevorzugt ein PC. Bevorzugt besitzt die Rechnereinheit einen
Prozessor zur Datenverarbeitung, zum Datenabgleich, zum Betreiben
von Software und/oder anderen Anwendungen. Die Rechnereinheit verwertet bevorzugt
die Eingabeinformationen von bevorzugt sämtlichen Peripheriegeräten,
wie beispielsweise Leseeinheiten, Wiegeeinheiten, Eingabeeinheiten, Speichern,
Servern, usw.
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Die
Leseeinheit ist bevorzugt eine Einheit zum Identifizieren eines
Nahrungsmittels. Die Leseeinheit ist bevorzugt eine optische Erfassungseinheit und/oder
eine Empfängereinheit. Die Leseeinheit ist bevorzugt über
eine Schnittselle mit der Rechnereinheit verbunden. Die Schnittstellen
sind bevorzugt Kabelverbindungen, besonders bevorzugt WLAN Verbindungen,
am meisten bevorzugt Blue Tooth oder Infrarotschnittstellen.
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Die
Wiegeeinheit ist bevorzugt eine Messeinheit zur Bestimmung der Masse
eines Nahrungsmittels über bevorzugt die direkte Messung
der Gewichtskraft. Bevorzugt sind dies elektrische, besonders bevorzugt
elektromagnetische Waagen. Genauso wie die Leseeinheit hat die Wiegeeinheit
eine Schnittstelle zur Rechnereinheit. Die Schnittstellenvarianten
sind bevorzugt dieselben, wie bei der Leseeinheit.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform umfasst die
Vorrichtung (1) des Weiteren einen ersten Speicherbereich
(70) zur Speicherung mindestens eines Nährwertdatensatzes
(11).
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Der
erste Speicherbereich ist bevorzugt ein Speichermedium. Das Speichermedium
ist bevorzugt ein interner Speicher der Rechnereinheit, besonders
bevorzugt ein semi-permanenter Speicher wie beispielsweise ein EPROM
oder EEPROM oder Flash oder MRAM oder FRAM Speicher, wie beispielsweise
Festplatten, USB-Sticks, usw.
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Auf
dem ersten Speicherbereich ist bevorzugt mindestens ein Nährwertdatensatz
in Form einer Nährwerttabelle mit Nährwerten von
Nahrungsmitteln abgelegt, bzw. gespeichert. Eine Nährwerttabelle
ist bevorzugt eine Tabelle, die sämtliche Nährwerte
von Nahrungsmitteln, beispielsweise in Joule oder kcal zu einem
Referenzgewicht auflistet. Bevorzugt werden der Nährwertgehalt
je 100 g aufgelistet, besonders bevorzugt je Gewicht des Verpackungsinhalts.
Bevorzugt werden bei Flüssigkeiten der Nährwertgehalt
je Flüssigkeitsvolumen, beispielsweise in ml angegeben.
Die Nährwerttabelle liegt bevorzugt in digitaler Form vor.
In der Nährwerttabelle sind jedem Produkt, d. h. Nahrungsmittel
bevorzugt Spalten mit Information zugeordnet. In einer Spalte ist
beispielsweise bevorzugt der Nährwert in Joule/Referenzgewicht
angegeben. In den anderen Spalten werden bevorzugt Zusatzinformationen,
wie beispielsweise Diabetikerinformation, Verträglichkeit
für Allergiker, Farbstoffinformationen, usw. aufgelistet.
Bevorzugt finden sich in der Nährwerttabelle alle Nahrungsmittel,
welche einen EAN Code besitzen.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform umfasst der
erste Speicherbereich (70) einen externen Speicher (71).
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Der
erste Speicherbereich umfasst bevorzugt eine Verbindung zu einem
externen Speicher. Diese Verbindung ist bevorzugt eine Kabelverbindung,
besonders bevorzugt eine drahtlose Verbindung, wie beispielsweise
WLAN, Blue Tooth, Infrarot, usw.
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Der
externe Speicher ist bevorzugt ein semipermanenter Speicher, wie
sämtliche Arten von Festplatten oder Flashspeichern. Besonders
bevorzugt ist der externe Speicher ein Server.
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Auf
den externen Speicher kann bevorzugt über das Internet
zugegriffen werden. Dieser externe Speicher enthält bevorzugt
eine Nährwertdatenbank, welche bevorzugt eine erweiterte
Nährwerttabelle ist. Eine Nährwertdatenbank hat
bevorzugt dieselbe Struktur, d. h. denselben Aufbau wie die bereits
beschriebene Nährwerttabelle. Sie enthält Nährwerte von
Nahrungsmitteln. Dadurch ist bevorzugt ein Abgleich mit der Nährwerttabelle
problemlos möglich. Die Nährwertdatenbank enthält
bevorzugt alle weltweit zur Verfügung stehenden Produkte
mit Nährwertgehalt/Referenzgewicht-Angabe.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist die Leseeinheit
(40) ein Scanner (41) oder ein RFID Empfänger
(42) oder eine Kamera (43).
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Als
Scanner versteht man jegliches Gerät zur optischen Datenerfassung
oder zur optischen dreidimensionalen Formenerfassung oder zum Abtasten von
Codes, insbesondere Strichcodes, EAN Codes oder sonstiger Codes.
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Als
RFID Empfänger versteht man einen Empfänger, welcher
insbesondere Transponder Information ausliest, in dem bevorzugt
ein elektromagnetisches Feld erzeugt wird und dabei ein Sender Information
abstrahlt. Bevorzugt sind auch Sender möglich, welche ohne
erzeugtes elektromagnetisches Feld Information senden.
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Unter
einer Kamera versteht man erfindungsgemäß ein
Gerät, welches optische Information eines Gegenstandes
aufnimmt. Dies kann beispielsweise dreidimensionale Information
sein. Bevorzugt kommen hier Digitalkameras zum Einsatz.
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Alle
möglichen Leseeinheiten sind bevorzugt in der Rechnereinheit
integriert. Bevorzugt werden die erfassten Informationen zur Verarbeitung
an die Rechnereinheit weitergegeben.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform umfasst die
Vorrichtung (1) ein Display (90).
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Ein
Display ist eine elektrische oder elektronische Anzeige von Information.
Bevorzugt ist ein Display eine LED Anzeige, besonders bevorzugt
ein LCD oder CRT oder TFT oder SED oder OLED Bildschirm, am meisten
bevorzugt ein Touchscreen.
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Auf
dem Display werden bevorzugt die konkreten Nährwerte angezeigt,
welche eine Person durch den Verzehr eines Nahrungsmittels aufgenommen
hat. Das Display zeigt bevorzugt die aufsummierten, aufgenommenen,
konkreten Nährwerte eines Zeitraumes an, d. h. bevorzugt
der letzten Stunde(n), besonders bevorzugt je Tag, am meisten bevorzugt
je Woche oder je 10 Tage. Eine Kombination ist außerdem
möglich, wie ein erweiterter Zeitraum. Bevorzugt wird auch
die durchschnittliche Aufnahme von konkreten Nährwerten/Zeitraum
angezeigt.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist die Wiegeeinheit
(50) eine Tarawaage (51).
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Unter
Tarawaage versteht man bevorzugt eine Wage, welche ein Differenzgewicht
erstellen kann. Eine Tarawaage funktioniert bevorzugt mechanisch,
besonders bevorzugt elektromagnetisch, am meisten bevorzugt elektrisch.
Die Tarawaage kann Gewichtsinformation bevorzugt an eine Rechnereinheit
weitergeben. Eine Tarawaage umfasst bevorzugt zwei Wiegeplätze,
besonders bevorzugt einen Wiegeplatz. Durch Betätigung
eines Eingabeelements wird bevorzugt in der Waage ein aufgelegtes
Gewicht festgehalten, bzw. gespeichert. Besonders bevorzugt können
auch andere Gewichte durch erneutes Auflegen gespeichert werden.
Am meisten bevorzugt werden Differenzen zwischen zwei oder mehreren
gespeicherten Gewichten gebildet. Die Wiegeeinheit ist bevorzugt über
eine Schnittstelle mit der Rechnereinheit verbunden.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform umfasst die
Vorrichtung (1) einen zweiten Speicherbereich (31),
zur Speicherung von den über die Leseeinheit (40)
und/oder die Wiegeeinheit (50) erfassten Daten.
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Der
zweite Speicherbereich ist bevorzugt ein Speichermedium, besonders
bevorzugt eine Vorrichtung für Speicher, wie beispielsweise
ein „Kartenslot" oder beispielsweise ein USB Anschluss.
Als Einschub für den Kartenslot sind bevorzugt SM, CF, MMC,
SD, xD Speicherkarten geeignet.
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Als
Speicher Medium kommen alle gängigen Speichervarianten
in Frage. Bevorzugt ist der zweite Speicherbereich ein flüchtiger
interner Speicher, wie beispielsweise RAM oder SRAM. Hier können
bevorzugt temporär Daten gespeichert werden.
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Bevorzugt
ist der zweite Speicherbereich ein interner semipermanenter Speicher,
wie beispielsweise eine Festplatte.
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Speicherbereich
1 und Speicherbereich 2 sind bevorzugt einzelne Speicher, besonders
bevorzugt Teile desselben Speichers. Auf dem zweiten Speicherbereich
werden bevorzugt eingelesene Daten (durch Lese- und Wiegeeinheit),
besonders bevorzugt Daten des Nährwertdatensatzes (d. h.
Nährwerte von Nahrungsmitteln), am meisten bevorzugt das
berechnete Ergebnis (=konkreter Nährwert) aus Nährwert,
zugeordnetem Nahrungsmittel und dessen Gewicht gespeichert. Die
gespeicherten Daten werden bevorzugt in tabellarischer Form aufgelistet.
Primäre Daten sind die konkreten Nährwerte, welchen bevorzugt
Informationen in weitern Spalten zugeordnet werden. Diese Zusatzinformationen
sind beispielsweise die Person, welcher die konkreten Nährwerte
gutgeschrieben werden, die Uhrzeit der Aufnahme der Nährwerte,
das Datum, usw.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform umfasst die
Vorrichtung eine Eingabeeinheit (32).
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Eine
manuelle Eingabeeinheit, ist eine Einheit zur manuellen Erfassung
und Weitergabe von Daten. Mit der Manuellen Eingabeeinheit werden
bevorzugt Daten der Rechnereinheit, Daten in der Nährwerttabelle,
Daten der Nährwertdatenbank, Daten auf den Speicherbereichen
manuell geändert. Die Eingabeeinheit ist bevorzugt eine
Tastatur, besonders bevorzugt ein Touchscreen, am meisten bevorzugt
eine Kombination (Möglichkeit von Softkeys). Bevorzugt
ist die Eingabeeinheit in die Rechnereinheit integriert. Bevorzugt
ist die manuelle Eingabeeinheit auch eine externe Eingabeeinheit,
welche über eine Schnittstelle mit der Rechnereinheit verbunden
ist. Alle möglichen Schnittstellenvariationen sind möglich,
beispielsweise Infrarot, besonders bevorzugt Blue Tooth, am meisten
bevorzugt eine Kabelverbindung.
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Die
Aufgabe der Erfindung wird weiterhin durch ein Verfahren gelöst,
wobei
ein Nahrungsmittel (20) identifiziert wird,
der
Nährwert (10) des identifizierten Nahrungsmittels (20)
ermittelt wird,
das Gewicht des Nahrungsmittels (20)
erfasst wird,
ein konkreter Nährwert (10.1)
des Nahrungsmittels errechnet wird.
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Bevorzugt
wird das Nahrungsmittel bei der Entnahme aus einem Aufbewahrungsort
von einer Leseeinheit identifiziert, bzw. erfasst, besonders bevorzugt
auch wieder beim Zurücklegen. Leseeinheiten sind bevorzugt
Barcodescanner, besonders bevorzugt RFID-Reader, am meisten bevorzugt
Kameras.
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Bevorzugt
wird die Produktinformation, bzw. der Name des Nahrungsmittels manuell
bevorzugt über eine Tastatur eingegeben, wenn das Nahrungsmittel
keinen EAN Code besitzt und daher über die Augen identifiziert
werden muss.
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Bevorzugt
wird das Nahrungsmittel, besonders bevorzugt dessen Verpackung,
bei der Herausnahme aus dem Aufbewahrungsort, über einen
Barcodescanner gezogen. Der Barcodescanner erfasst die auf dem Barcode
hinterlegte Produktinformation, bzw. den Namen des Nahrungsmittels.
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Bevorzugt
wird ein RFID-Reader eingesetzt, um einen Transponder auszulesen,
welcher bevorzugt in der Verpackung von Lebensmitteln angebracht
ist. Bevorzugt wird der RFID-Reader genutzt, um ein Nahrungsmittel
beispielsweise berührungslos zu identifizieren und/oder
es zu lokalisieren. Über einen RFID-Reader werden Daten
bevorzugt automatisch erfasst. Diese Daten sind bevorzugt das Gewicht
des Packungsinhaltes, besonders bevorzugt die Nährwerte
des Packungsinhaltes, oder eine Kombination dieser Information.
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Bevorzugt
wird das Produkt durch eine Kamera identifiziert. Die Kamera macht
eine oder mehrere Aufnahmen des Nahrungsmittels, gleicht bevorzugt
diese Information mit vorhandenen Bildern ab und identifiziert den
Namen des Produkts.
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Alle
Leseeinheiten verfolgen somit bevorzugt das Ziel, das Nahrungsmittel
zu identifizieren, d. h. bevorzugt den Namen des Nahrungsmittels.
Diese Information wird von einer Rechnereinheit bearbeitet und in
einem zweiten Speicherbereich abgelegt.
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Die
Wiegeeinheit wiegt die Nahrungsmittel. Als Wiegeeinheit wird bevorzugt
eine herkömmliche Lebensmittelwaage, besonders bevorzugt
eine digitale Waage, am meisten bevorzugt eine Waage mit Schnittstelle
zu einer Rechnereinheit verwendet. Das Wiegen erfolgt bevorzugt
durch manuelles Auflegen des Lebensmittels auf die Wiegeeinheit.
Bevorzugt verfügt die Wiegeeinheit über eine Null-Rücksetzung während
des Wiegevorgangs. So kann beispielsweise eine Schale aufgelegt
werden, Die Wiegeeinheit zurückgesetzt werden und anschließend
Lebensmittel, wie beispielsweise Obst gewogen werden. Die dabei
gesammelte Information wird bevorzugt über eine Schnittstelle
an die Rechnereinheit gesendet. Besonders bevorzugt ist die Waage
eine Tarawaage.
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Die
Gewichtsinformation des Nahrungsmittels wird an die Rechnereinheit übermittelt,
bevorzugt drahtlos. Bevorzugt wird diese Information, wie die Identifizierungsinformation
im zweiten Speicherbereich abgelegt.
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Der
Nährwert des Nahrungsmittels wird ermittelt, in dem ein
Abgleich des identifizierten Nahrungsmittels mit einer Nährwerttabelle
stattfindet. Als Nährwerttabelle versteht man eine Tabelle
auf welcher bevorzugt alle Nahrungsmittel mit EAN Code abgelegt
sind, besonders bevorzugt Nahrungsmittel mit ihrem Nährwert
abgelegt sind.
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Durch
Identifizierung eines Nahrungsmittels und wiegen dieses Nahrungsmittels
stehen bevorzugt alle Daten zur Verfügung, um diese mit
der Nährwerttabelle abzugleichen und den konkreten Nährwert
zu errechnen. Dabei wird folgende Gleichung gelöst:
Gewicht·Nährwert
= konkreter Nährwert
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Das
Gewicht des Lebensmittel erhält man durch auflegen des
Nahrungsmittels auf eine Waage. Der Nährwert dieses Nahrungsmittels
wird aus einer Nährwerttabelle entnommen. Die Einheit des
Nährwerts ist ein konkreter Nährwert pro Referenzgewicht eines
spezifischen Nahrungsmittels. Der konkrete Nährwert ist
eine Information in bevorzugt Joule oder kcal.
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Unter
Referenzgewicht versteht man eine Bezugsgröße,
angegeben in einer Gewichtseinheit, auf die ein konkreter Nährwert
eines Nahrungsmittels bezogen wird. Bevorzugt werden die konkreten
Nährwerte je Referenzgewicht und die Nahrungsmittelzuordnung über
eine Tastatur einmalig in die Nährwerttabelle eingegeben,
besonders bevorzugt herunter geladen, am meisten bevorzugt mit einer
Nährwertdatenbank abgeglichen. Das Referenzgewicht beträgt
bevorzugt 100 g, d. h. es werden konkrete Nährwerte bevorzugt
je 100 g einem Nahrungsmittel zugeordnet. Bevorzugt wird durch Wiegen
und Einlesen des Nahrungsmittels ein Abgleich zwischen „konkreter
Nährwert je Nahrungsmittel/Referenzgewicht" und „gewogenem
Gewicht" vorgenommen. Dadurch kann der konkrete Nährwert
des gewogenen Gewichts errechnet werden.
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Die
Rechnereinheit bringt die nötige Leistung auf, um entweder
das Gewicht eines Produkts aufzunehmen, oder den Namen des identifizierten
Produkts aufzunehmen, oder Daten für die Nährwerttabelle
aufzunehmen, oder Abgleiche durchzuführen, oder Daten zu
Speichern oder eine Kombination der genannten Vorgänge
durchzuführen. Rechnereinheiten, können alle Daten
aufnehmende und/oder verarbeitende Geräte, wie bevorzugt
CPU gestützte Rechner, besonders bevorzugt Handhelds, am
meisten bevorzugt Handys sein.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform wird eine Gewichtsermittlung
des Nahrungsmittels (20) vor und nach dem Verzehr durchgeführt.
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Bevorzugt
wird zur Ermittlung des Gewichts vor und nach dem Verzehr eine Tarawaage
eingesetzt. Die Tarawaage wiegt das Nahrungsmittel bevorzugt nach
der Entnahme aus einem Aufbewahrungsort und/oder gegebenenfalls
beim Zurückstellen in den Aufbewahrungsort. Der daraus
ermittelte Gewichtsunterschied wird bevorzugt an die Rechnereinheit
weitergeleitet.
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Bevorzugt
werden die ermittelten Daten durch eine Software verarbeitet.
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Die
verwendete Software ist bevorzugt kompatibel mit allen genannten
Rechnereinheiten. Die Software ist bevorzugt eine Kalkulationssoftware,
besonders bevorzugt ein Tabellenverarbeitungsprogramm, am meisten
bevorzugt ein Verarbeitungsprogramm. Die Software speichert bevorzugt
alle erfassten Daten, wie das verzehrte Gewicht des Nahrungsmittels,
die Nährwerte des Nahrungsmittels, usw.
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Diese
Daten werden bevorzugt in einer Tabelle auf einem Speicher abgelegt.
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In
einer Ausführungsform kommt bevorzugt eine Software zum
Einsatz. Die Software berechnet bevorzugt durch Differenzbildung
eines Maximalwerts an konkreten Nährwerten und eines erfassten, bzw.
aufgenommenen konkreten Nährwertes die Menge und/oder Art
der Produkte, welche noch verzehrt werden dürfen.
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Bei
der Berechnung von Nährwerten, können folgende
Szenarien eintreten:
Tritt der Fall ein, dass ein Nahrungsmittel
nach der Entnahme und nach der Registrierung des konkreten Nährwerts
des Nahrungsmittels nicht in den Aufbewahrungsort zurückgestellt
wird, wird bevorzugt durch die Software der Person, welche das Nahrungsmittel
aus dem Aufbewahrungsort entfernt hat, der konkrete Nährwert
dieses Nahrungsmittels gutgeschrieben, besonders bevorzugt vom maximalen Tagesbedarf
an konkreten Nährwerten abgezogen.
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Tritt
der Fall ein, dass eine Person ein Nahrungsmittel aus einem Aufbewahrungsort
entnimmt, diese Entnahme erkannt wird, nur Teile des Nahrungsmittels
verzehrt werden und der Rest in den Aufbewahrungsort zurückgestellt
wird, wird beim bevorzugt erneuten Registrieren des Nahrungsmittels und/oder
einem Wiegevorgang der konkrete Nährwert berechnet, welcher
aus der Differenz entnommener konkreter Nährwerte und zurückgegebener konkreter
Nährwerte entsteht. Dieser Differenzwert wird nun bevorzugt
von der Software aufgenommen und bevorzugt in eine Tabelle eingetragen.
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Beispielsweise
tritt ein Sonderfall ein, wenn ein Nahrungsmittel aus dem Aufbewahrungsort
entfernt wird, nur Teile davon verzehrt werden und der Rest beispielsweise
weggeworfen wird. Derselbe Effekt entsteht, wenn Nahrungsmittel
aus dem Aufbewahrungsort entfernt werden und dann sofort, beispielsweise
wegen Überschreiten des Haltbarkeitsdatums, weggeworfen
werden. In beiden Fällen wird bevorzugt eine manuelle Korrektur
im Verarbeitungsprogramm vorgenommen.
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In
einem weiteren bevorzugten Verfahrensschritt werden die konkreten
Nährwerte (10.1) als Liste, und/oder Aufsummiert
und/oder als Durchschnitt über einen Zeitraum angezeigt.
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Bevorzugt
werden verschiedene Darstellungsformen ausgewählt, in der
die konkreten Nährwerte präsentiert, d. h. sichtbar
gemacht werden. Sichtbar werden die konkreten Nährwerte
bevorzugt über ein Display. Die konkreten Nährwerte
werden bevorzugt aufgelistet, am besonders bevorzugt aufsummiert,
am meisten bevorzugt als Durchschnitt angezeigt, oder in einer Kombination.
Bevorzugt werden die Auflistung und/oder die Aufsummierung und/oder
der Durchschnitt in bevorzugt wählbaren Zeiträumen
angezeigt. Diese Zeiträume sind bevorzugt 12 Stunden, 24
Stunden, 3 Tage, 7 Tage, 10 Tage, 1 Monat, 3 Monate, 1 Jahr.
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In
einem weiteren bevorzugten Verfahrensschritt wird eine manuelle
Korrektur des Nahrungsmittels (20) und/oder des Gewichts
des Nahrungsmittels (20) und/oder des konkreten Nährwertes
(10.1) des Nahrungsmittels durchgeführt.
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Unter
manueller Korrektur versteht man das Verändern von aufgenommenen
bzw. gespeicherten Daten, welche bevorzugt durch einlesen oder wiegen entstanden
sind. Bevorzugt wird die Änderungen über bevorzugt
eine Eingabeeinheit, oder ein Touchscreen durchgeführt.
Eine Eingabeeinheit ist beispielsweise eine Tastatur, eine Maus,
ein usw.
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In
einem weiteren bevorzugten Verfahrensschritt werden die Nährwerte
(10), die in einem ersten Speicherbereich (70) abgelegt
sind mit den aktuellen Nährwerten, die auf einem externen
Speicherbereich (71) abgelegt sind, abgeglichen.
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Die
Nährwerte, bevorzugt gespeichert auf dem ersten Speicherbereich,
d. h. beispielsweise die Nährwerttabelle auf dem eigenen
PC zu Hause, wird bevorzugt mit den aktuellen Nährwerten,
gespeichert auf einem externen Speicherbereich abgeglichen.
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Der
Externe Speicherbereich ist bevorzugt ein Server, auf dem Nährwerte
aller weltweit zur Verfügung stehenden Nährwerte
von Nahrungsmitteln gespeichert sind.
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Bevorzugt
wir dieser Server, bzw. die darauf befindlichen aktuellen Nährwerte
von einer Diätprogramm-Firma gewartet und/oder mit den
neuesten Nahrungsmitteldaten, beispielsweise den Nährwerten
von Nahrungsmitteln abgeglichen, besonders bevorzugt von einem Zusammenschluss
an Diätteilnehmern durch Uploads privater Datenbanken erweitert.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist ein weiterer
Verfahrensschritt vorgesehen, wobei individuelle Personen (80)
identifiziert werden.
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Die
Identifizierung erfolgt beispielsweise über Fingerabdruck
oder PIN-Code Eingabe oder Radiofrequenzidentifizierung oder Einlesen
einer Chipkarte usw. Bevorzugt wird ein Aufbewahrungsort, beispielsweise
ein Kühlschrank, nur geöffnet, wenn eine Identifizierung
einer Person erfolgt ist.
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Durch
individuelle Registrierungsmerkmale verwenden bevorzugt mehrere
Personen einen Aufbewahrungsort. Des Weiteren können einzelne
Nahrungsmittel bevorzugt individuellen Personen zugewiesen werden.
Bei der beispielsweisen Herausnahme eines nicht zugeteilten Nahrungsmittels,
ertönt bevorzugt ein Warnsignal. Bevorzugt können
mehrere individuelle Personen in dem Verarbeitungsprogramm registriert
werden.
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Bevorzugt
findet ein Abgleich mit dem jeweiligen individuellen Nährwerttabelle
einer individuellen Person statt. Hat beispielsweise eine Person
C ein Nahrungsmittel C2, mit einem Gewicht C3 und dem daraus errechneten
konkreten Nährwert C4 aus einem Aufbewahrungsort entnommen,
wird bevorzugt dieser konkrete Nährwert in die Nährwerttabelle
der Person C eingetragen.
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In
der Figurenbeschreibung wird eine weitere Ausführungsform
dargestellt. Die Figur zeigt:
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1 eine
schematische Darstellung einer Vorrichtung zur Erfassung von Nährwertdaten.
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In 1 wird
eine Vorrichtung zur Erfassung von Nährwerten 10 beschrieben.
Die Vorrichtung besteht aus einer Rechnereinheit 30, welche
hier ein Pocket PC ist. In diesem Pocket PC 30 ist ein
Barcodescanner 40 integriert. Des Weiteren umfasst der Pocket
PC 30 einen Flachspeicher 31 und ein Touchscreen 32.
Außerdem ist eine elektronische Tarawaage 51 über
Bluetooth mit dem Pocket PC 30 verbunden. Über
das Internet ist der Server 71 mit dem Pocket PC 30 verbunden.
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Nun
entnimmt man einem Kühlschrank, beispielsweise eine Verpackung 25 mit
einem Barcode, welche ein Stück Kuchen 20 mit
einem Nährwert 10 von 250 kcal/100 g enthält.
Der Pocket PC 30 mit dem integrierten Barcodescanner 40 wird über
den Barcode der Verpackung 25 gezogen. Dadurch liest der
Scanner die durch den Barcode verschlüsselte Information
ein und erkennt den Inhalt, hier: „Sachertorte". Die eingelesene
Information „Sachertorte" wird nun von dem Pocket PC 30 auf
dem Flachspeicher 31 abgelegt. Des Weiteren wird das Stück
Sachertorte auf die Tarawaage 51 gelegt. Die Waage 51 erkennt
das Gewicht 200 g des Kuchenstücks und speichert den Wert
in einem internen Speicher ab. Das Stück Kuchen wird nicht
ganz verzehrt und es bleiben 100 g übrig. Das übrig
gebliebene Stück Kuchen wird erneut auf die Waage 51 gelegt.
Der dadurch ermittelte Gewichtswert von 100 g wird von dem zuerst
gewogenen Gewicht abgezogen und das Ergebnis über eine
Bluetoothverbindung an den Pocket PC 30 gesendet. Der Pocket
PC legt das Gewicht im Speicher 31 ab und ordnet es dem
Nahrungsmittel 20, in diesem Fall der Sachertorte zu.
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Gespeichert
sind nun die folgenden Daten: verzehrt wurden 100 g Sachertorte.
Der Pocket PC erstellt daraufhin eine Verbindung mit dem Internet, um
auf den Server 71 zuzugreifen. Auf dem Server 71 sind
in einer Nährwerttabelle sämtliche Nahrungsmittel
mit EAN Codes und zugehörigen Nährwerten gespeichert.
Der Pocket PC sucht nun auf dem Server nach dem Nahrungsmittel „Sachertorte"
und dem zugehörigen Nährwert. Diese Information
wird danach auf den Pocket PC 30 geladen und mit der gespeicherten
Information auf Speicher 31 verglichen, bzw abgeglichen.
Berechnet wird nun der Nährwert für das verzehrte
Stück „Sachertorte". Da der Nährwert
für Sachertorte 250 kcal/100 g beträgt, werden für
die 100 g verzehrter Sachertorte ein konkreter Nährwert
von 250 kcal auf dem Flashspeicher 31 eingetragen. Diese
Information wird nun auf den Touchscreen 32 ausgegeben.
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- 10
- Nährwert
- 10.1
- Konkreter
Nährwert
- 11
- Nährwertdatensatz
- 20
- Nahrungsmittel
- 25
- Verpackung
mit Barcode
- 30
- Rechnereinheit
- 31
- Speicherbereich
2
- 32
- Manuelle
Eingabeeinheit
- 33
- PC
- 40
- Leseeinheit
- 41
- Scanner
- 42
- RFID
Empfänger
- 43
- Kamera
- 50
- Wiegeeinheit
- 51
- Tarawaage
- 52
- Personenwaage
- 60
- Software
- 70
- Speicherbereich
1 (Nährwerttabelle)
- 71
- Externer
Speicher (Nährwertdatenbank)
- 80
- Individuelle
Person
- 90
- Display
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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