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DE102007032303A1 - Vorrichtung und Verfahren zur Erfassung von Nährwerten - Google Patents

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DE102007032303A1
DE102007032303A1 DE102007032303A DE102007032303A DE102007032303A1 DE 102007032303 A1 DE102007032303 A1 DE 102007032303A1 DE 102007032303 A DE102007032303 A DE 102007032303A DE 102007032303 A DE102007032303 A DE 102007032303A DE 102007032303 A1 DE102007032303 A1 DE 102007032303A1
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DE
Germany
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food
nutritional
nutritional value
unit
weight
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DE102007032303A
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English (en)
Inventor
Christian Brenner
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Original Assignee
Individual
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    • G01MEASURING; TESTING
    • G01GWEIGHING
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Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Erfassung von Nährwerten (10) von Nahrungsmitteln (20), umfassend eine Rechnereinheit (30), wobei die Vorrichtung des Weiteren eine Leseeinheit (40) und eine Wiegeeinheit (50) umfasst.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung und ein Verfahren zur Erfassung von Nährwerten, insbesondere im Bereich der Gewichtsabnahme bzw. der Gewichtszunahme.
  • Bei Personen, insbesondere bei Personen, welche Diäten verfolgen, ist es unter Umständen nötig, die Nährwerte der täglich verzehrten Nahrungsmittel zu erfassen und diese in einer bestimmten Form wiederzugeben.
  • Das US-Patent 6,040,531 zeigt beispielsweise einen Rechner für eine Person auf Diät, um das Körpergewicht zu kontrollieren, dessen Nahrungsmittelauswahl auf einer berechneten Anzahl von Punkten basiert.
  • Das bekannte Verfahren vermag es nicht, eine erhebliche Erleichterung bei der Erhebung von Nährwertdaten zu ermöglichen, bzw. die Nährwerte in einer nachvollziehbaren Form zu über einen langen Zeitraum hinweg zu präsentieren.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, Nährwerte und Gewicht von zu verzehrenden Nahrungsmitteln einzulesen, diese zu verarbeiten und sie so zu präsentieren, dass beispielsweise eine Person auf Diät ihren Ernährungszustand abfragen bzw. kontrollieren kann.
  • Diese Aufgabe wird durch die erfindungsgemäße Vorrichtung, sowie dem Verfahren gemäß den unabhängigen Ansprüchen gelöst. Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen gegeben.
  • Gemäß einem ersten Aspekt der vorliegenden Erfindung wird eine Vorrichtung zur Erfassung von Nährwerten (10) von Nahrungsmitteln (20) bereitgestellt, umfassend eine Rechnereinheit (30), wobei die Vorrichtung des Weiteren eine Leseeinheit (40) und eine Wiegeeinheit (50) umfasst.
  • Unter dem Erfassen von Nährwerten wird bevorzugt das Aufnehmen, besonders bevorzugt das Abgleichen und/oder Speichern, am meisten bevorzugt das Verarbeiten dieser Nährwerte als Nährwertdaten oder Nährwertdatensätzen verstanden. Nährwertdaten bzw. Nährwertdatensätze liegen bevorzugt in digitaler Form vor.
  • Der Nährwert eines Nahrungsmittels wird bevorzugt in der Einheit Kalorie/Gewicht, besonders bevorzugt in der Einheit Joule/Gewicht angegeben. Bei Flüssigkeiten wird der Nährwert bevorzugt in der Einheit Kalorie/Volumen, besonders bevorzugt in der Einheit Joule/Volumen angegeben. Als Nährwert wird bevorzugt der quantitative Nährwert/(Gewicht oder Volumen) verwendet, welcher zur Bewertung der verwertbaren Energie, d. h. des physiologischen Brennwerts, verwendet wird, der experimentell durch das Verbrennen eines Lebensmittels bestimmt wird. Hauptbestandteile des Nährwerts eines Lebensmittels sind der Gehalt an Kohlenhydraten, Fetten, Proteinen, Vitaminen, Spurenelementen und/oder der Gehalt an verwertbarer Energie.
  • Nahrungsmittel sind bevorzugt alle Lebensmittel bzw. Genussmittel, d. h. alle Speisen und Getränke.
  • Die Rechnereinheit ist eine Hardware, welche bevorzugt Daten aufnehmen, besonders bevorzugt Daten in irgendeiner Form bearbeiten kann. Die Rechnereinheit ist bevorzugt ein Handy, besonders bevorzugt ein Handheld oder PDA, am meisten bevorzugt ein PC. Bevorzugt besitzt die Rechnereinheit einen Prozessor zur Datenverarbeitung, zum Datenabgleich, zum Betreiben von Software und/oder anderen Anwendungen. Die Rechnereinheit verwertet bevorzugt die Eingabeinformationen von bevorzugt sämtlichen Peripheriegeräten, wie beispielsweise Leseeinheiten, Wiegeeinheiten, Eingabeeinheiten, Speichern, Servern, usw.
  • Die Leseeinheit ist bevorzugt eine Einheit zum Identifizieren eines Nahrungsmittels. Die Leseeinheit ist bevorzugt eine optische Erfassungseinheit und/oder eine Empfängereinheit. Die Leseeinheit ist bevorzugt über eine Schnittselle mit der Rechnereinheit verbunden. Die Schnittstellen sind bevorzugt Kabelverbindungen, besonders bevorzugt WLAN Verbindungen, am meisten bevorzugt Blue Tooth oder Infrarotschnittstellen.
  • Die Wiegeeinheit ist bevorzugt eine Messeinheit zur Bestimmung der Masse eines Nahrungsmittels über bevorzugt die direkte Messung der Gewichtskraft. Bevorzugt sind dies elektrische, besonders bevorzugt elektromagnetische Waagen. Genauso wie die Leseeinheit hat die Wiegeeinheit eine Schnittstelle zur Rechnereinheit. Die Schnittstellenvarianten sind bevorzugt dieselben, wie bei der Leseeinheit.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform umfasst die Vorrichtung (1) des Weiteren einen ersten Speicherbereich (70) zur Speicherung mindestens eines Nährwertdatensatzes (11).
  • Der erste Speicherbereich ist bevorzugt ein Speichermedium. Das Speichermedium ist bevorzugt ein interner Speicher der Rechnereinheit, besonders bevorzugt ein semi-permanenter Speicher wie beispielsweise ein EPROM oder EEPROM oder Flash oder MRAM oder FRAM Speicher, wie beispielsweise Festplatten, USB-Sticks, usw.
  • Auf dem ersten Speicherbereich ist bevorzugt mindestens ein Nährwertdatensatz in Form einer Nährwerttabelle mit Nährwerten von Nahrungsmitteln abgelegt, bzw. gespeichert. Eine Nährwerttabelle ist bevorzugt eine Tabelle, die sämtliche Nährwerte von Nahrungsmitteln, beispielsweise in Joule oder kcal zu einem Referenzgewicht auflistet. Bevorzugt werden der Nährwertgehalt je 100 g aufgelistet, besonders bevorzugt je Gewicht des Verpackungsinhalts. Bevorzugt werden bei Flüssigkeiten der Nährwertgehalt je Flüssigkeitsvolumen, beispielsweise in ml angegeben. Die Nährwerttabelle liegt bevorzugt in digitaler Form vor. In der Nährwerttabelle sind jedem Produkt, d. h. Nahrungsmittel bevorzugt Spalten mit Information zugeordnet. In einer Spalte ist beispielsweise bevorzugt der Nährwert in Joule/Referenzgewicht angegeben. In den anderen Spalten werden bevorzugt Zusatzinformationen, wie beispielsweise Diabetikerinformation, Verträglichkeit für Allergiker, Farbstoffinformationen, usw. aufgelistet. Bevorzugt finden sich in der Nährwerttabelle alle Nahrungsmittel, welche einen EAN Code besitzen.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform umfasst der erste Speicherbereich (70) einen externen Speicher (71).
  • Der erste Speicherbereich umfasst bevorzugt eine Verbindung zu einem externen Speicher. Diese Verbindung ist bevorzugt eine Kabelverbindung, besonders bevorzugt eine drahtlose Verbindung, wie beispielsweise WLAN, Blue Tooth, Infrarot, usw.
  • Der externe Speicher ist bevorzugt ein semipermanenter Speicher, wie sämtliche Arten von Festplatten oder Flashspeichern. Besonders bevorzugt ist der externe Speicher ein Server.
  • Auf den externen Speicher kann bevorzugt über das Internet zugegriffen werden. Dieser externe Speicher enthält bevorzugt eine Nährwertdatenbank, welche bevorzugt eine erweiterte Nährwerttabelle ist. Eine Nährwertdatenbank hat bevorzugt dieselbe Struktur, d. h. denselben Aufbau wie die bereits beschriebene Nährwerttabelle. Sie enthält Nährwerte von Nahrungsmitteln. Dadurch ist bevorzugt ein Abgleich mit der Nährwerttabelle problemlos möglich. Die Nährwertdatenbank enthält bevorzugt alle weltweit zur Verfügung stehenden Produkte mit Nährwertgehalt/Referenzgewicht-Angabe.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist die Leseeinheit (40) ein Scanner (41) oder ein RFID Empfänger (42) oder eine Kamera (43).
  • Als Scanner versteht man jegliches Gerät zur optischen Datenerfassung oder zur optischen dreidimensionalen Formenerfassung oder zum Abtasten von Codes, insbesondere Strichcodes, EAN Codes oder sonstiger Codes.
  • Als RFID Empfänger versteht man einen Empfänger, welcher insbesondere Transponder Information ausliest, in dem bevorzugt ein elektromagnetisches Feld erzeugt wird und dabei ein Sender Information abstrahlt. Bevorzugt sind auch Sender möglich, welche ohne erzeugtes elektromagnetisches Feld Information senden.
  • Unter einer Kamera versteht man erfindungsgemäß ein Gerät, welches optische Information eines Gegenstandes aufnimmt. Dies kann beispielsweise dreidimensionale Information sein. Bevorzugt kommen hier Digitalkameras zum Einsatz.
  • Alle möglichen Leseeinheiten sind bevorzugt in der Rechnereinheit integriert. Bevorzugt werden die erfassten Informationen zur Verarbeitung an die Rechnereinheit weitergegeben.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform umfasst die Vorrichtung (1) ein Display (90).
  • Ein Display ist eine elektrische oder elektronische Anzeige von Information. Bevorzugt ist ein Display eine LED Anzeige, besonders bevorzugt ein LCD oder CRT oder TFT oder SED oder OLED Bildschirm, am meisten bevorzugt ein Touchscreen.
  • Auf dem Display werden bevorzugt die konkreten Nährwerte angezeigt, welche eine Person durch den Verzehr eines Nahrungsmittels aufgenommen hat. Das Display zeigt bevorzugt die aufsummierten, aufgenommenen, konkreten Nährwerte eines Zeitraumes an, d. h. bevorzugt der letzten Stunde(n), besonders bevorzugt je Tag, am meisten bevorzugt je Woche oder je 10 Tage. Eine Kombination ist außerdem möglich, wie ein erweiterter Zeitraum. Bevorzugt wird auch die durchschnittliche Aufnahme von konkreten Nährwerten/Zeitraum angezeigt.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist die Wiegeeinheit (50) eine Tarawaage (51).
  • Unter Tarawaage versteht man bevorzugt eine Wage, welche ein Differenzgewicht erstellen kann. Eine Tarawaage funktioniert bevorzugt mechanisch, besonders bevorzugt elektromagnetisch, am meisten bevorzugt elektrisch. Die Tarawaage kann Gewichtsinformation bevorzugt an eine Rechnereinheit weitergeben. Eine Tarawaage umfasst bevorzugt zwei Wiegeplätze, besonders bevorzugt einen Wiegeplatz. Durch Betätigung eines Eingabeelements wird bevorzugt in der Waage ein aufgelegtes Gewicht festgehalten, bzw. gespeichert. Besonders bevorzugt können auch andere Gewichte durch erneutes Auflegen gespeichert werden. Am meisten bevorzugt werden Differenzen zwischen zwei oder mehreren gespeicherten Gewichten gebildet. Die Wiegeeinheit ist bevorzugt über eine Schnittstelle mit der Rechnereinheit verbunden.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform umfasst die Vorrichtung (1) einen zweiten Speicherbereich (31), zur Speicherung von den über die Leseeinheit (40) und/oder die Wiegeeinheit (50) erfassten Daten.
  • Der zweite Speicherbereich ist bevorzugt ein Speichermedium, besonders bevorzugt eine Vorrichtung für Speicher, wie beispielsweise ein „Kartenslot" oder beispielsweise ein USB Anschluss. Als Einschub für den Kartenslot sind bevorzugt SM, CF, MMC, SD, xD Speicherkarten geeignet.
  • Als Speicher Medium kommen alle gängigen Speichervarianten in Frage. Bevorzugt ist der zweite Speicherbereich ein flüchtiger interner Speicher, wie beispielsweise RAM oder SRAM. Hier können bevorzugt temporär Daten gespeichert werden.
  • Bevorzugt ist der zweite Speicherbereich ein interner semipermanenter Speicher, wie beispielsweise eine Festplatte.
  • Speicherbereich 1 und Speicherbereich 2 sind bevorzugt einzelne Speicher, besonders bevorzugt Teile desselben Speichers. Auf dem zweiten Speicherbereich werden bevorzugt eingelesene Daten (durch Lese- und Wiegeeinheit), besonders bevorzugt Daten des Nährwertdatensatzes (d. h. Nährwerte von Nahrungsmitteln), am meisten bevorzugt das berechnete Ergebnis (=konkreter Nährwert) aus Nährwert, zugeordnetem Nahrungsmittel und dessen Gewicht gespeichert. Die gespeicherten Daten werden bevorzugt in tabellarischer Form aufgelistet. Primäre Daten sind die konkreten Nährwerte, welchen bevorzugt Informationen in weitern Spalten zugeordnet werden. Diese Zusatzinformationen sind beispielsweise die Person, welcher die konkreten Nährwerte gutgeschrieben werden, die Uhrzeit der Aufnahme der Nährwerte, das Datum, usw.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform umfasst die Vorrichtung eine Eingabeeinheit (32).
  • Eine manuelle Eingabeeinheit, ist eine Einheit zur manuellen Erfassung und Weitergabe von Daten. Mit der Manuellen Eingabeeinheit werden bevorzugt Daten der Rechnereinheit, Daten in der Nährwerttabelle, Daten der Nährwertdatenbank, Daten auf den Speicherbereichen manuell geändert. Die Eingabeeinheit ist bevorzugt eine Tastatur, besonders bevorzugt ein Touchscreen, am meisten bevorzugt eine Kombination (Möglichkeit von Softkeys). Bevorzugt ist die Eingabeeinheit in die Rechnereinheit integriert. Bevorzugt ist die manuelle Eingabeeinheit auch eine externe Eingabeeinheit, welche über eine Schnittstelle mit der Rechnereinheit verbunden ist. Alle möglichen Schnittstellenvariationen sind möglich, beispielsweise Infrarot, besonders bevorzugt Blue Tooth, am meisten bevorzugt eine Kabelverbindung.
  • Die Aufgabe der Erfindung wird weiterhin durch ein Verfahren gelöst, wobei
    ein Nahrungsmittel (20) identifiziert wird,
    der Nährwert (10) des identifizierten Nahrungsmittels (20) ermittelt wird,
    das Gewicht des Nahrungsmittels (20) erfasst wird,
    ein konkreter Nährwert (10.1) des Nahrungsmittels errechnet wird.
  • Bevorzugt wird das Nahrungsmittel bei der Entnahme aus einem Aufbewahrungsort von einer Leseeinheit identifiziert, bzw. erfasst, besonders bevorzugt auch wieder beim Zurücklegen. Leseeinheiten sind bevorzugt Barcodescanner, besonders bevorzugt RFID-Reader, am meisten bevorzugt Kameras.
  • Bevorzugt wird die Produktinformation, bzw. der Name des Nahrungsmittels manuell bevorzugt über eine Tastatur eingegeben, wenn das Nahrungsmittel keinen EAN Code besitzt und daher über die Augen identifiziert werden muss.
  • Bevorzugt wird das Nahrungsmittel, besonders bevorzugt dessen Verpackung, bei der Herausnahme aus dem Aufbewahrungsort, über einen Barcodescanner gezogen. Der Barcodescanner erfasst die auf dem Barcode hinterlegte Produktinformation, bzw. den Namen des Nahrungsmittels.
  • Bevorzugt wird ein RFID-Reader eingesetzt, um einen Transponder auszulesen, welcher bevorzugt in der Verpackung von Lebensmitteln angebracht ist. Bevorzugt wird der RFID-Reader genutzt, um ein Nahrungsmittel beispielsweise berührungslos zu identifizieren und/oder es zu lokalisieren. Über einen RFID-Reader werden Daten bevorzugt automatisch erfasst. Diese Daten sind bevorzugt das Gewicht des Packungsinhaltes, besonders bevorzugt die Nährwerte des Packungsinhaltes, oder eine Kombination dieser Information.
  • Bevorzugt wird das Produkt durch eine Kamera identifiziert. Die Kamera macht eine oder mehrere Aufnahmen des Nahrungsmittels, gleicht bevorzugt diese Information mit vorhandenen Bildern ab und identifiziert den Namen des Produkts.
  • Alle Leseeinheiten verfolgen somit bevorzugt das Ziel, das Nahrungsmittel zu identifizieren, d. h. bevorzugt den Namen des Nahrungsmittels. Diese Information wird von einer Rechnereinheit bearbeitet und in einem zweiten Speicherbereich abgelegt.
  • Die Wiegeeinheit wiegt die Nahrungsmittel. Als Wiegeeinheit wird bevorzugt eine herkömmliche Lebensmittelwaage, besonders bevorzugt eine digitale Waage, am meisten bevorzugt eine Waage mit Schnittstelle zu einer Rechnereinheit verwendet. Das Wiegen erfolgt bevorzugt durch manuelles Auflegen des Lebensmittels auf die Wiegeeinheit. Bevorzugt verfügt die Wiegeeinheit über eine Null-Rücksetzung während des Wiegevorgangs. So kann beispielsweise eine Schale aufgelegt werden, Die Wiegeeinheit zurückgesetzt werden und anschließend Lebensmittel, wie beispielsweise Obst gewogen werden. Die dabei gesammelte Information wird bevorzugt über eine Schnittstelle an die Rechnereinheit gesendet. Besonders bevorzugt ist die Waage eine Tarawaage.
  • Die Gewichtsinformation des Nahrungsmittels wird an die Rechnereinheit übermittelt, bevorzugt drahtlos. Bevorzugt wird diese Information, wie die Identifizierungsinformation im zweiten Speicherbereich abgelegt.
  • Der Nährwert des Nahrungsmittels wird ermittelt, in dem ein Abgleich des identifizierten Nahrungsmittels mit einer Nährwerttabelle stattfindet. Als Nährwerttabelle versteht man eine Tabelle auf welcher bevorzugt alle Nahrungsmittel mit EAN Code abgelegt sind, besonders bevorzugt Nahrungsmittel mit ihrem Nährwert abgelegt sind.
  • Durch Identifizierung eines Nahrungsmittels und wiegen dieses Nahrungsmittels stehen bevorzugt alle Daten zur Verfügung, um diese mit der Nährwerttabelle abzugleichen und den konkreten Nährwert zu errechnen. Dabei wird folgende Gleichung gelöst:
    Gewicht·Nährwert = konkreter Nährwert
  • Das Gewicht des Lebensmittel erhält man durch auflegen des Nahrungsmittels auf eine Waage. Der Nährwert dieses Nahrungsmittels wird aus einer Nährwerttabelle entnommen. Die Einheit des Nährwerts ist ein konkreter Nährwert pro Referenzgewicht eines spezifischen Nahrungsmittels. Der konkrete Nährwert ist eine Information in bevorzugt Joule oder kcal.
  • Unter Referenzgewicht versteht man eine Bezugsgröße, angegeben in einer Gewichtseinheit, auf die ein konkreter Nährwert eines Nahrungsmittels bezogen wird. Bevorzugt werden die konkreten Nährwerte je Referenzgewicht und die Nahrungsmittelzuordnung über eine Tastatur einmalig in die Nährwerttabelle eingegeben, besonders bevorzugt herunter geladen, am meisten bevorzugt mit einer Nährwertdatenbank abgeglichen. Das Referenzgewicht beträgt bevorzugt 100 g, d. h. es werden konkrete Nährwerte bevorzugt je 100 g einem Nahrungsmittel zugeordnet. Bevorzugt wird durch Wiegen und Einlesen des Nahrungsmittels ein Abgleich zwischen „konkreter Nährwert je Nahrungsmittel/Referenzgewicht" und „gewogenem Gewicht" vorgenommen. Dadurch kann der konkrete Nährwert des gewogenen Gewichts errechnet werden.
  • Die Rechnereinheit bringt die nötige Leistung auf, um entweder das Gewicht eines Produkts aufzunehmen, oder den Namen des identifizierten Produkts aufzunehmen, oder Daten für die Nährwerttabelle aufzunehmen, oder Abgleiche durchzuführen, oder Daten zu Speichern oder eine Kombination der genannten Vorgänge durchzuführen. Rechnereinheiten, können alle Daten aufnehmende und/oder verarbeitende Geräte, wie bevorzugt CPU gestützte Rechner, besonders bevorzugt Handhelds, am meisten bevorzugt Handys sein.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform wird eine Gewichtsermittlung des Nahrungsmittels (20) vor und nach dem Verzehr durchgeführt.
  • Bevorzugt wird zur Ermittlung des Gewichts vor und nach dem Verzehr eine Tarawaage eingesetzt. Die Tarawaage wiegt das Nahrungsmittel bevorzugt nach der Entnahme aus einem Aufbewahrungsort und/oder gegebenenfalls beim Zurückstellen in den Aufbewahrungsort. Der daraus ermittelte Gewichtsunterschied wird bevorzugt an die Rechnereinheit weitergeleitet.
  • Bevorzugt werden die ermittelten Daten durch eine Software verarbeitet.
  • Die verwendete Software ist bevorzugt kompatibel mit allen genannten Rechnereinheiten. Die Software ist bevorzugt eine Kalkulationssoftware, besonders bevorzugt ein Tabellenverarbeitungsprogramm, am meisten bevorzugt ein Verarbeitungsprogramm. Die Software speichert bevorzugt alle erfassten Daten, wie das verzehrte Gewicht des Nahrungsmittels, die Nährwerte des Nahrungsmittels, usw.
  • Diese Daten werden bevorzugt in einer Tabelle auf einem Speicher abgelegt.
  • In einer Ausführungsform kommt bevorzugt eine Software zum Einsatz. Die Software berechnet bevorzugt durch Differenzbildung eines Maximalwerts an konkreten Nährwerten und eines erfassten, bzw. aufgenommenen konkreten Nährwertes die Menge und/oder Art der Produkte, welche noch verzehrt werden dürfen.
  • Bei der Berechnung von Nährwerten, können folgende Szenarien eintreten:
    Tritt der Fall ein, dass ein Nahrungsmittel nach der Entnahme und nach der Registrierung des konkreten Nährwerts des Nahrungsmittels nicht in den Aufbewahrungsort zurückgestellt wird, wird bevorzugt durch die Software der Person, welche das Nahrungsmittel aus dem Aufbewahrungsort entfernt hat, der konkrete Nährwert dieses Nahrungsmittels gutgeschrieben, besonders bevorzugt vom maximalen Tagesbedarf an konkreten Nährwerten abgezogen.
  • Tritt der Fall ein, dass eine Person ein Nahrungsmittel aus einem Aufbewahrungsort entnimmt, diese Entnahme erkannt wird, nur Teile des Nahrungsmittels verzehrt werden und der Rest in den Aufbewahrungsort zurückgestellt wird, wird beim bevorzugt erneuten Registrieren des Nahrungsmittels und/oder einem Wiegevorgang der konkrete Nährwert berechnet, welcher aus der Differenz entnommener konkreter Nährwerte und zurückgegebener konkreter Nährwerte entsteht. Dieser Differenzwert wird nun bevorzugt von der Software aufgenommen und bevorzugt in eine Tabelle eingetragen.
  • Beispielsweise tritt ein Sonderfall ein, wenn ein Nahrungsmittel aus dem Aufbewahrungsort entfernt wird, nur Teile davon verzehrt werden und der Rest beispielsweise weggeworfen wird. Derselbe Effekt entsteht, wenn Nahrungsmittel aus dem Aufbewahrungsort entfernt werden und dann sofort, beispielsweise wegen Überschreiten des Haltbarkeitsdatums, weggeworfen werden. In beiden Fällen wird bevorzugt eine manuelle Korrektur im Verarbeitungsprogramm vorgenommen.
  • In einem weiteren bevorzugten Verfahrensschritt werden die konkreten Nährwerte (10.1) als Liste, und/oder Aufsummiert und/oder als Durchschnitt über einen Zeitraum angezeigt.
  • Bevorzugt werden verschiedene Darstellungsformen ausgewählt, in der die konkreten Nährwerte präsentiert, d. h. sichtbar gemacht werden. Sichtbar werden die konkreten Nährwerte bevorzugt über ein Display. Die konkreten Nährwerte werden bevorzugt aufgelistet, am besonders bevorzugt aufsummiert, am meisten bevorzugt als Durchschnitt angezeigt, oder in einer Kombination. Bevorzugt werden die Auflistung und/oder die Aufsummierung und/oder der Durchschnitt in bevorzugt wählbaren Zeiträumen angezeigt. Diese Zeiträume sind bevorzugt 12 Stunden, 24 Stunden, 3 Tage, 7 Tage, 10 Tage, 1 Monat, 3 Monate, 1 Jahr.
  • In einem weiteren bevorzugten Verfahrensschritt wird eine manuelle Korrektur des Nahrungsmittels (20) und/oder des Gewichts des Nahrungsmittels (20) und/oder des konkreten Nährwertes (10.1) des Nahrungsmittels durchgeführt.
  • Unter manueller Korrektur versteht man das Verändern von aufgenommenen bzw. gespeicherten Daten, welche bevorzugt durch einlesen oder wiegen entstanden sind. Bevorzugt wird die Änderungen über bevorzugt eine Eingabeeinheit, oder ein Touchscreen durchgeführt. Eine Eingabeeinheit ist beispielsweise eine Tastatur, eine Maus, ein usw.
  • In einem weiteren bevorzugten Verfahrensschritt werden die Nährwerte (10), die in einem ersten Speicherbereich (70) abgelegt sind mit den aktuellen Nährwerten, die auf einem externen Speicherbereich (71) abgelegt sind, abgeglichen.
  • Die Nährwerte, bevorzugt gespeichert auf dem ersten Speicherbereich, d. h. beispielsweise die Nährwerttabelle auf dem eigenen PC zu Hause, wird bevorzugt mit den aktuellen Nährwerten, gespeichert auf einem externen Speicherbereich abgeglichen.
  • Der Externe Speicherbereich ist bevorzugt ein Server, auf dem Nährwerte aller weltweit zur Verfügung stehenden Nährwerte von Nahrungsmitteln gespeichert sind.
  • Bevorzugt wir dieser Server, bzw. die darauf befindlichen aktuellen Nährwerte von einer Diätprogramm-Firma gewartet und/oder mit den neuesten Nahrungsmitteldaten, beispielsweise den Nährwerten von Nahrungsmitteln abgeglichen, besonders bevorzugt von einem Zusammenschluss an Diätteilnehmern durch Uploads privater Datenbanken erweitert.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist ein weiterer Verfahrensschritt vorgesehen, wobei individuelle Personen (80) identifiziert werden.
  • Die Identifizierung erfolgt beispielsweise über Fingerabdruck oder PIN-Code Eingabe oder Radiofrequenzidentifizierung oder Einlesen einer Chipkarte usw. Bevorzugt wird ein Aufbewahrungsort, beispielsweise ein Kühlschrank, nur geöffnet, wenn eine Identifizierung einer Person erfolgt ist.
  • Durch individuelle Registrierungsmerkmale verwenden bevorzugt mehrere Personen einen Aufbewahrungsort. Des Weiteren können einzelne Nahrungsmittel bevorzugt individuellen Personen zugewiesen werden. Bei der beispielsweisen Herausnahme eines nicht zugeteilten Nahrungsmittels, ertönt bevorzugt ein Warnsignal. Bevorzugt können mehrere individuelle Personen in dem Verarbeitungsprogramm registriert werden.
  • Bevorzugt findet ein Abgleich mit dem jeweiligen individuellen Nährwerttabelle einer individuellen Person statt. Hat beispielsweise eine Person C ein Nahrungsmittel C2, mit einem Gewicht C3 und dem daraus errechneten konkreten Nährwert C4 aus einem Aufbewahrungsort entnommen, wird bevorzugt dieser konkrete Nährwert in die Nährwerttabelle der Person C eingetragen.
  • In der Figurenbeschreibung wird eine weitere Ausführungsform dargestellt. Die Figur zeigt:
  • 1 eine schematische Darstellung einer Vorrichtung zur Erfassung von Nährwertdaten.
  • In 1 wird eine Vorrichtung zur Erfassung von Nährwerten 10 beschrieben. Die Vorrichtung besteht aus einer Rechnereinheit 30, welche hier ein Pocket PC ist. In diesem Pocket PC 30 ist ein Barcodescanner 40 integriert. Des Weiteren umfasst der Pocket PC 30 einen Flachspeicher 31 und ein Touchscreen 32. Außerdem ist eine elektronische Tarawaage 51 über Bluetooth mit dem Pocket PC 30 verbunden. Über das Internet ist der Server 71 mit dem Pocket PC 30 verbunden.
  • Nun entnimmt man einem Kühlschrank, beispielsweise eine Verpackung 25 mit einem Barcode, welche ein Stück Kuchen 20 mit einem Nährwert 10 von 250 kcal/100 g enthält. Der Pocket PC 30 mit dem integrierten Barcodescanner 40 wird über den Barcode der Verpackung 25 gezogen. Dadurch liest der Scanner die durch den Barcode verschlüsselte Information ein und erkennt den Inhalt, hier: „Sachertorte". Die eingelesene Information „Sachertorte" wird nun von dem Pocket PC 30 auf dem Flachspeicher 31 abgelegt. Des Weiteren wird das Stück Sachertorte auf die Tarawaage 51 gelegt. Die Waage 51 erkennt das Gewicht 200 g des Kuchenstücks und speichert den Wert in einem internen Speicher ab. Das Stück Kuchen wird nicht ganz verzehrt und es bleiben 100 g übrig. Das übrig gebliebene Stück Kuchen wird erneut auf die Waage 51 gelegt. Der dadurch ermittelte Gewichtswert von 100 g wird von dem zuerst gewogenen Gewicht abgezogen und das Ergebnis über eine Bluetoothverbindung an den Pocket PC 30 gesendet. Der Pocket PC legt das Gewicht im Speicher 31 ab und ordnet es dem Nahrungsmittel 20, in diesem Fall der Sachertorte zu.
  • Gespeichert sind nun die folgenden Daten: verzehrt wurden 100 g Sachertorte. Der Pocket PC erstellt daraufhin eine Verbindung mit dem Internet, um auf den Server 71 zuzugreifen. Auf dem Server 71 sind in einer Nährwerttabelle sämtliche Nahrungsmittel mit EAN Codes und zugehörigen Nährwerten gespeichert. Der Pocket PC sucht nun auf dem Server nach dem Nahrungsmittel „Sachertorte" und dem zugehörigen Nährwert. Diese Information wird danach auf den Pocket PC 30 geladen und mit der gespeicherten Information auf Speicher 31 verglichen, bzw abgeglichen. Berechnet wird nun der Nährwert für das verzehrte Stück „Sachertorte". Da der Nährwert für Sachertorte 250 kcal/100 g beträgt, werden für die 100 g verzehrter Sachertorte ein konkreter Nährwert von 250 kcal auf dem Flashspeicher 31 eingetragen. Diese Information wird nun auf den Touchscreen 32 ausgegeben.
  • 10
    Nährwert
    10.1
    Konkreter Nährwert
    11
    Nährwertdatensatz
    20
    Nahrungsmittel
    25
    Verpackung mit Barcode
    30
    Rechnereinheit
    31
    Speicherbereich 2
    32
    Manuelle Eingabeeinheit
    33
    PC
    40
    Leseeinheit
    41
    Scanner
    42
    RFID Empfänger
    43
    Kamera
    50
    Wiegeeinheit
    51
    Tarawaage
    52
    Personenwaage
    60
    Software
    70
    Speicherbereich 1 (Nährwerttabelle)
    71
    Externer Speicher (Nährwertdatenbank)
    80
    Individuelle Person
    90
    Display
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  • Zitierte Patentliteratur
    • - US 6040531 [0003]

Claims (14)

  1. Vorrichtung (1) zur Erfassung von Nährwerten (10) von Nahrungsmitteln (20), umfassend eine Rechnereinheit (30), dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (1) des Weiteren eine Leseeinheit (40) und eine Wiegeeinheit (50) umfasst.
  2. Vorrichtung (1) nach Anspruch 1, wobei die Vorrichtung (1) des Weiteren einen ersten Speicherbereich (70), zur Speicherung mindestens eines Nährwertdatensatzes (11), umfasst.
  3. Vorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 oder 2, wobei der erste Speicherbereich (70) einen externen Speicher (71) umfasst.
  4. Vorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei die Leseeinheit (40) einen Scanner (41) und/oder einen RFID Empfänger (42) und/oder eine Kamera (43) umfasst.
  5. Vorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, wobei die Vorrichtung (1) ein Display (90) umfasst.
  6. Vorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, wobei die Wiegeeinheit (50) eine Tarawaage (51) ist.
  7. Vorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, wobei die Vorrichtung einen zweiten Speicherbereich (31), zur Speicherung von den über die Leseeinheit (40) und/oder die Wiegeeinheit (50) erfassten Daten, umfasst.
  8. Vorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, wobei die Vorrichtung eine Eingabeeinheit (32) umfasst.
  9. Verfahren zum Erfassen von Nährwerten (10) eines Nahrungsmittels (20), umfassend die folgenden Schritte: Identifizieren eines Nahrungsmittels (20), Ermitteln des Nährwerts (10) des identifizierten Nahrungsmittels (20) Erfassen des Gewichts des Nahrungsmittels (20), Errechnen eines konkreten Nährwertes (10.1) des Nahrungsmittels (20).
  10. Verfahren nach Anspruch 10, gekennzeichnet durch den zusätzlichen Schritt: Gewichtsermittlung des Nahrungsmittels (20) vor und nach dem Verzehr.
  11. Verfahren nach einem der Ansprüche 10 oder 11, gekennzeichnet durch den zusätzlichen Schritt: Anzeige der konkreten Nährwerte (10.1) als Liste, und/oder Aufsummiert und/oder als Durchschnitt über einen Zeitraum.
  12. Verfahren nach einem der Ansprüche 10 bis 12, gekennzeichnet durch den zusätzlichen Schritt: Manuelle Korrektur des Nahrungsmittels (20) und/oder des Gewichts des Nahrungsmittels (20) und/oder des konkreten Nährwertes (10.1) des Nahrungsmittels.
  13. Verfahren nach einem der Ansprüche 10 bis 13, gekennzeichnet durch den zusätzlichen Schritt: Abgleich der Nährwerte (10), die in einem ersten Speicherbereich (70) abgelegt sind mit den aktuellen Nährwerten, die auf einem externen Speicherbereich (71) abgelegt sind.
  14. Verfahren nach einem der Ansprüche 10 bis 14 gekennzeichnet durch den zusätzlichen Schritt: Identifizierung einer individuellen Person (80).
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