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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren sowie eine Steuereinrichtung zur
Steuerung einer medizintechnischen Anlage zur Erzeugung von medizintechnischen
Bilddaten und eine medizintechnische Anlage mit einer solchen Steuereinrichtung.
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Bildgebende
Systeme wie Computertomographen, Magnetresonanzsysteme etc. nehmen
heute im medizinischen Bereich eine bedeutende Rolle ein. Die von
den bildgebenden Systemen erzeugten Darstellungen der inneren Organe
und Strukturen des Patienten werden zur Diagnose von Krankheitsursachen,
zur Planung und Durchführung
von Operationen oder auch zur Vorbereitung von therapeutischen Maßnahmen
angewandt. Die neue Generation von Computertomographiesystemen erlaubt
dabei ebenso wie Magnetresonanzsysteme großvolumige Untersuchungen, die
im Maximalfall Ganzkörperuntersuchungen
sein können.
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Um
eine Untersuchung durchzuführen,
werden bei den meisten Kliniken oder größeren radiologischen Praxen
zunächst
Untersuchungsanforderungen erstellt, die in Form von Messanforderungsbefehlen
in der Regel über
ein Krankenhausinformationssystem, beispielsweise ein RIS (Radiologieinformationssystem),
an die jeweilige bildgebende Anlage gesendet werden. An der bildgebenden
Anlage wird dann in Abhängigkeit
von diesem Messanforderungsbefehl die Messung durchgeführt, um
die notwendigen Bilddaten zur Erfüllung des Untersuchungsauftrags
zu erstellen. Dabei werden die Messanforderungsbefehle im RIS häufig in
Form einer sogenannten „Worklist" aufbereitet und
dann an das jeweilige bildgebende System transferiert. Je nach Klinik-
bzw. Praxisorganisation kann dabei eine Kombinationsuntersuchung,
wie z. B. die häufig
durchgeführte
Thorax-Abdomen-Kombi-Untersuchung,
als einzelne Messanforderungsbefehle oder als multipler Messanforderungsbefehl
in der Worklist eingetragen sein.
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Um
eine gewisse Kompatibilität
zu wahren, arbeiten die meisten Systeme und Netzwerke bei der Aufbereitung
und Speicherung der Bilddaten nach dem sogenannten DICOM-Standard
(DICOM = Digital Imaging and Communications in Medicine = Digitale
Bildverarbeitung und Kommunikation in der Medizin). Dabei ist jeder
Messauftrag (im DICOM-Standard als „Requested Procedure" bezeichnet), welcher
durch das RIS in Form eines Messanforderungsbefehls übermittelt
wird, durch eine sogenannte Auftragsnummer (üblicherweise auch „Accession Number" genannt) eindeutig
identifizierbar. Bei der Durchführung
einer Messung zur Erzeugung von Bilddaten für einen bestimmten Untersuchungsauftrag
wird an dem bildgebenden System eine sogenannte „Studie" erzeugt. Gemäß dem DICOM-Standard sind solche
Studien Ergebnis-Ordner, die sämtliche
zu einem bestimmten Untersuchungsauftrag erzeugten Bilddaten in
Form von Bildserien enthalten. Diese Studie enthält zudem die wesentlichen Informationen über den
Auftrag einschließlich
der Auftragsnummer. Die Studie wird dann zur Befundung an eine Befundungsstation
gesendet, an welcher der zuständige
Radiologe die Bilddaten beurteilt und seinen Befund ebenfalls gemäß dem DICOM-Standard in
eine Datei schreibt, die Teil der Studie ist. Dabei ist der DICOM-Standard
derart festgelegt, dass pro Studie exakt ein Befund erlaubt ist.
Aus diesem Grunde werden derzeit sämtliche Ergebnisse einer Messung in
nur einer Studie gespeichert, und zwar auch dann, wenn im Rahmen
der Messung mehrere Messanforderungsbefehle bearbeitet wurden und/oder
es sich beispielsweise um eine Kombinationsuntersuchung handelt.
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Diese
Situation ist in 1 dargestellt. Gezeigt sind
hier schematisch die Situationen am RIS, aus welchem die Untersuchungsaufträge kommen, am
bildgebenden System (hier einem Computertomographen (CT)), welches
die Aufträge
empfängt und
die Messung und Bildrekonstruktion durchführt, und im PACS (Picture Archiving
and Communication System = Bildarchivierungs- und Kommunikationssystem), über das
die erzeugten Bilder gespeichert bzw. an Befundungsstationen gesendet
werden.
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Im
RIS existieren zwei Messanforderungsbefehle MBTh,
MBAb, für
zwei Untersuchungsaufträge, hier
z. B. für
den Thoraxbereich und für
den Abdomenbereich. Jede von ihnen hat eine eigene Auftragsnummer
ANTh, ANAb, und
einen eigenen Studien-Identifizierungscode ICTh,
ICAb, (auch „Study Instance UID" genannt). Da die
Messungen sinnvollerweise zusammengefasst werden sollen, um die Röntgenbelastung
für den
Patienten so gering wie möglich
zu halten, werden diese Studien am Computertomographen zu einer
Studie S zusammengefasst, der ein neuer Studien-Identifizierungscode
ICN zugewiesen wird. Die Auftragsnummern
ANTh, ANAb, welche
eine Zuordnung zum ursprünglichen
Messanforderungsbefehl MBTh, MBAb erlauben,
gehen dabei verloren. In dieser Studie SN werden
sämtliche
Bildserien, d. h. die Bilddaten BDTh, die
den Thorax betreffen, und die Bilddaten BDAb,
die den Abdomenbereich betreffen, zusammengefasst. Die Studie SN wird dann über das PACS gespeichert bzw.
an eine Befundungsstation gesendet.
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Ein
großes
Problem ist bei dieser Verfahrensweise, dass die Auftragsnummer
verloren geht und der Studien-Identifizierungscode geändert wird. Die
Auftragsnummer spielt in den meisten Krankenhausinformationssystemen
und PACS-Systemen eine wichtige Rolle und es gehen mit dem Verlust
dieser Nummer wertvolle Informationen, wie beispielsweise eine dezidierte
Studienbeschreibung, eine ursprüngliche
Begründung,
warum die betreffende Untersuchung überhaupt angefordert wurde
etc., verloren. Insbesondere, wenn die erzeugten Bildserien von
unterschiedlichen Experten befundet werden, fehlt die Referenz zu
den ursprünglichen
Anforderungsdaten und somit eine durchgängige Möglichkeit zur Dokumentation
der gesamten Untersuchung, was zum einen für die Klinikorganisation, zum
anderen aber auch für
den Patienten nachteilig sein kann, da hier zusätzliche Daten nicht mehr eindeutig
zugeordnet werden können.
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Zudem
ist es in großen
Kliniken und radiologischen Praxen mit dedizierten Radiologie-Abteilungen,
z. B. für
den Thoraxbe reich, den Abdomenbereich, den neurologischen Bereich
etc., sinnvoll, die für
die einzelnen Aufträge
erzeugten Bilddaten in die jeweiligen Spezialabteilungen zu senden,
so dass die Radiologen nur jeweils die Bilder zur Befundung zugeteilt
bekommen, für
die sie jeweils das Spezialwissen besitzen. Es kann dann jeder Radiologe
einen Befund zu der ihm zugeteilten Körperregion bzw. dem ihm zugewiesenen
Untersuchungsauftrag erstellen.
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Wegen
dieser Problematik werden basierend auf den ursprünglichen
Anforderungsdaten häufig
nachträglich
zusätzliche
Studien erzeugt und dann die Bildserien „manuell" geeignet auf die Studien verteilt.
Dieses Verfahren ist in 2 dargestellt. Im RIS und am
CT ist die Situation wie bei dem ursprünglichen Verfahren nach 1.
Für die
Speicherung und Verteilung im PACS werden nun aber aus der Studie
SN wieder manuell zwei Studien STh, SAb erzeugt,
in die jeweils die passenden Bilddaten BDTh, BDAb eingeordnet werden.
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Abgesehen
davon, dass es sich hierbei um ein außerordentlich personalaufwändiges Verfahren handelt,
hat diese Lösung
weitere gravierende Nachteile. So sind, solange die Daten bei der
Rohdatenakquisition und der Rekonstruktion der Bilddaten nur am
CT vorhanden sind, die Anforderungsinformationen (beispielsweise
in Form der Anforderungsnummer) und damit der Zugriff auf die ursprünglichen
Untersuchungsanforderungen nicht vorhanden.
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Ein
weiterer Nachteil besteht darin, dass der sog. MPPS-Service (MPPS = Modality
Performed Procedure Step = modalitätsdurchgeführter Untersuchungsschritt)
nicht genutzt werden kann. Mit Hilfe der für diesen Service zuständigen,
im DICOM-Standard
vorgesehenen MPPS-Module können
wichtige Daten, wie z. B. die applizierte Dosis, die benötigten Verbrauchsmaterialien,
insbesondere Kontrastmittel etc. und vor allem auch Informationen,
welche Daten auf dem Gerät
letztlich erzeugt wurden, unmittelbar an ein zentrales System und/oder
an ein klinisches Informationssystem weitergegeben, dort dokumen tiert
und für
weitere Auswertungen genutzt werden. Da mit dem in 2 dargestellten
Verfahren die Daten am medizintechnischen System selbst nur einen temporären Zustand
haben und die Bildserien später in
andere Studien verschoben werden, kann hier die dafür erforderliche
MPPS-Meldung nicht erfolgen. Sie würde ansonsten später zu Inkonsistenzen
zwischen dem RIS und dem PACS führen.
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Es
ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein alternatives, komfortableres
Verfahren und eine entsprechende Steuereinrichtung zur Steuerung einer
medizintechnischen bildgebenden Anlage zur Erzeugung von Bilddaten
anzugeben, mit dem die oben beschriebenen Nachteile vermieden werden.
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Diese
Aufgabe wird durch ein Verfahren gemäß Patentanspruch 1 sowie durch
eine Steuereinrichtung gemäß Patentanspruch
7 gelöst.
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Bei
dem erfindungsgemäßen Verfahren
wird, wenn eine Mehrzahl von Messanforderungsbefehlen an die bildgebende
medizintechnische Anlage übermittelt
wird, in Abhängigkeit
von diesen Messanforderungsbefehlen die medizintechnische Anlage
zwar so gesteuert, dass Rohdaten für die verschiedenen Messanforderungsbefehle
in einer gemeinsamen Messung akquiriert werden. Damit ist sichergestellt, dass
keine unnötigen
Messungen erforderlich sind, welche den Patienten zusätzlich belasten
würden. Zum
anderen werden aber für
jeden der Messanforderungsbefehle auf Basis der Rohdaten Bilddaten
rekonstruiert und dabei jeweils die für die einzelnen Messanforderungsbefehle
rekonstruierten Bilddaten in getrennten, den einzelnen Messanforderungsbefehlen
zugeordneten Studien zusammengefasst und in einer Speichereinheit
für eine
spätere
Befundung hinterlegt und/oder direkt an eine Befundungsstation übermittelt.
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Anders
als bei den bisherigen Verfahren, welche durch die Standardisierungsgremien
propagiert werden, werden die Bildserien für die einzelnen Aufträge eben
nicht in einer Studie zusammengefasst, sondern von vornherein separat
an der medizintechnischen Anlage verarbeitet. Alle Anforderungsattribute,
insbesondere die Auftragsnummer und alle zugehörigen Informationen wie der
Grund für die
Ausführung
der Untersuchung etc. können
somit eins zu eins in die jeweiligen Studien überführt werden und stehen dem Befunder
von Anfang an zur Verfügung
und können
dementsprechend auch ordnungsgemäß protokolliert
werden. Insbesondere können
in üblicher
Weise MPPS-Daten für
die Untersuchung erzeugt und den einzelnen Studien zugeordnet werden.
Diese MPPS-Daten sind durchgängig konsistent
und können
entsprechend im RIS oder PACS ausgewertet werden.
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Durch
die separate Behandlung der einzelnen Messanforderungsbefehle bei
der Bilddatenrekonstruktion und Zuordnung in die verschiedenen Studien
ist insbesondere gewährleistet,
dass seitens des RIS alle Planungsdaten in den jeweiligen Studien hinterlegt
werden können.
Die erzeugten Studien können
ohne weiteres selektiv an die spezialisierten Befundungsstationen
geschickt werden. Ein besonderer Vorteil dieses Verfahren kann zudem
darin bestehen, dass keine Verletzung der bestehenden Datenstandards
erfolgt, sondern dass die mit dem neuen Verfahren erzeugten Bilddaten
und Bildserien bzw. erstellten Studien im Sinne der Standards valide sind.
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Eine
erfindungsgemäße Steuereinrichtung zur
Steuerung einer medizintechnischen bildgebenden Anlage muss zur
Durchführung
des Verfahrens eine geeignete Schnittstelle zur Erfassung einer Mehrzahl
von Messanforderungsbefehlen für
eine durchzuführende
Messung aufweisen. Sie benötigt weiterhin
eine Akquisitionssteuereinheit, welche in Abhängigkeit von den Messanforderungsbefehlen die
medizintechnische Anlage so steuert, dass Rohdaten für die verschiedenen
Messanforderungsbefehle in einer gemeinsamen Messung akquiriert
werden. Außerdem
benötigt
die Steuereinrichtung erfindungsgemäß eine Bilddaten-Rekonstruktionseinheit, welche
für jeden
der Messanforderungsbefehle auf Basis der Rohdaten Bilddaten rekonstruiert
und dabei jeweils die für
die einzelnen Messanforderungsbe fehle rekonstruierten Bilddaten
in getrennten, den einzelnen Messanforderungsbefehlen zugeordneten Studien
zusammenfasst, d. h. entsprechend gesammelt in einem Speicher hinterlegt
und/oder über
ein Netzwerk an andere Einheiten versendet bzw. in einem PACS zur
Verfügung
stellt.
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Eine
erfindungsgemäße medizintechnische bildgebende
Anlage benötigt
außer
den üblichen Komponenten
zur Akquisition der Daten, d. h. bei einer Computertomographie-Anlage
einen CT-Scanner
oder bei einem Magnetresonanztomographen einen MR-Scanner, eine erfindungsgemäß ausgestattete
Steuereinrichtung.
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Bei
der bildgebenden Anlage handelt es sich bevorzugt um ein Computertomographie-System,
da es bei solchen Systemen aufgrund der Röntgenbelastung besonders wichtig
ist, dass verschiedene Untersuchungen möglichst innerhalb einer Messung durchgeführt werden
können.
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Ein
Großteil
der zuvor genannten Komponenten der Steuereinrichtung, insbesondere
die Akquisitionssteuereinheit und die Bilddaten-Rekonstruktionseinheit,
können
ganz oder teilweise in Form von Softwaremodulen in einem Prozessor
einer entsprechenden Steuereinrichtung realisiert werden. Dies ist
insoweit vorteilhaft, da durch eine Softwareinstallation auch bereits
vorhandene Steuereinrichtungen zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens
nachgerüstet
werden können.
Die Erfindung umfasst daher auch ein Computerprogrammprodukt, welches
direkt in einem Prozessor einer programmierbaren Steuereinrichtung
einer medizintechnischen bildgebenden Anlage ladbar ist mit Programmcode-Mitteln,
um alle Schritte des erfindungsgemäßen Verfahrens auszuführen, wenn
das Programm in der Steuereinrichtung ausgeführt wird.
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Weitere,
besonders vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung
ergeben sich aus den abhängigen
Ansprüchen
sowie der nachfolgenden Beschreibung. Dabei kann die erfindungsgemäße Steuereinrichtung
bzw. die erfindungsgemäße medizintechnische
bildgebende Anlage auch analog zu den abhängigen Verfahrensansprüchen weitergebildet
sein.
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Bei
einem besonders bevorzugten Ausführungsbeispiel
des erfindungsgemäßen Verfahrens wird
vor der Messung am bildgebenden System zunächst für jeden der Messanforderungsbefehle
eine Studie generiert, welcher später die zugehörigen Bilddaten
zugeordnet werden. Dabei kann vorzugsweise ein dem Messanforderungsbefehl
zugeordneter Identifizierungscode automatisch mit der zugehörigen Studie
verknüpft
werden, so dass zu jedem Zeitpunkt der Zusammenhang zwischen der
ursprünglichen
Messanforderung und den hierfür
generierten Bilddaten besteht.
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Besonders
bevorzugt werden für
verschiedene Messanforderungsbefehle zu erzeugende gleiche Bilddaten
nur einmal rekonstruiert und es werden für die verschiedenen Studien
Kopien dieser Bilddaten angefertigt und den verschiedenen Studien
zugeordnet. Um welche Bilddaten es sich hierbei handelt, hängt von
der Art der durchzuführenden
Untersuchungen ab. Ein typisches Beispiel ist das in nahezu jeder
Messung anzufertigende Übersichtsbild,
auch „Topogramm" genannt. Dieses
wird in der Regel in einer Vormessung vor der eigentlichen Hauptmessung ermittelt.
Es kann dann anhand des Topogramms festgelegt werden, in welchem
Bereich welche Bilder, beispielsweise wie viele Schichten mit welchem
Abstand etc., zu erzeugen sind. Bei diesem Verfahren werden also
bei einer Rohdaten-Akquisition
in einer separaten Vormessung zunächst Rohdaten zur Rekonstruktion
von Übersichtsbilddaten
akquiriert. Dabei werden bevorzugt die daraus ermittelten Übersichtsbilddaten
kopiert und den verschiedenen Studien zugeordnet. Ebenfalls kann
eine Dokumentation der Untersuchung, das sogenannte "Patient protocol" (= Patienten Protokoll)
kopiert und allen zugehörigen Studien
zugewiesen werden.
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Bei
einem bevorzugten Verfahrensablauf werden nach einer Akquisition
der Rohdaten jeweils die Bilddaten für die verschiedenen Messanforderungsbefehle
nacheinander in getrennten Rekonstruktionsdurchläufen aus den Rohdaten rekonstruiert und in
der dem jeweiligen Messanforderungsbefehl zugeordneten Studie zusammengefasst.
Das heißt, es
werden beispielsweise nach der Rohdatenakquisition zunächst in
einem ersten Rekonstruktionsdurchlauf sämtliche Bilddaten für einen
ersten Messanforderungsbefehl rekonstruiert und in einer ersten
Studie hinterlegt. Danach werden in einem zweiten Rekonstruktionsdurchlauf
sämtliche
Bilddaten für
einen zweiten Messanforderungsbefehl rekonstruiert und in einer
zweiten Studie hinterlegt. Dieses Verfahren wird so lange fortgesetzt,
bis für
jeden der Messanforderungsbefehle die zugehörigen Bildserien rekonstruiert
und in der zugehörigen
Studie hinterlegt sind.
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Üblicherweise
stehen in medizintechnischen Anlagen wie Computertomographen und
Magnetresonanztomographen verschiedene Messprotokolle bzw. Steuerprotokolle
bereit, in denen für
bestimmte Untersuchungsarten genau festgelegt ist, mit welchen Steuerparametern
die Messung auszuführen ist.
Der Bediener braucht dann nur noch eines dieser Messprotokolle auszuwählen, kann
ggf. die dort hinterlegten Steuerdaten modifizieren und die nachfolgende
Messung wird dann automatisch auf Basis dieses Messprotokolls durchgeführt. D.
h. die medizintechnische Anlage wird letztlich auf Basis dieses Messprotokolls
automatisch gesteuert.
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Bei
dem erfindungsgemäßen Verfahren
sind daher vorzugsweise in einer Speichereinheit eine Anzahl von
Messprotokollen für
verschiedene Messanforderungsbefehle hinterlegt, wobei die Messprotokolle
zusätzlich
Steuerdaten für
die Bildrekonstruktion und die Zuordnung der rekonstruierten Bilddaten zu
den Studien enthalten. Das heißt,
der Bediener kann auf Basis der Messanforderungsbefehle ein geeignetes
Messprotokoll auswählen,
welches in der Lage ist, die medizintechnische Anlage so zu steuern,
dass eine Messung für
sämtliche
Messanforderungsbefehle auf einmal durchgeführt wird, und welches auch
die Rekonstruktion automatisch so steuert, dass die entsprechenden
Bildserien für
die verschiedenen Messanforderungsbefehle erzeugt und automatisch
in die passenden Studien zusammenge fasst werden. Dies bedeutet eine
erhebliche Erleichterung des Arbeitsablaufs für den Bediener an der Anlage
selbst.
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Die
Erfindung wird im Folgenden unter Hinweis auf die beigefügten Figuren
anhand von Ausführungsbeispielen
noch einmal näher
erläutert.
Dabei sind in den verschiedenen Figuren gleiche Komponenten mit
identischen Bezugsziffern versehen. Es zeigen:
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1 eine
schematische Darstellung der Erstellung einer Studie aus verschiedenen
Untersuchungsanforderungen, wie sie derzeit nach dem Stand der Technik
durchgeführt
wird,
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2 eine
Darstellung, wie nach dem derzeitigen Stand der Technik eine gemäß dem Verfahren
in 1 erzeugte Studie wieder in zwei Studien zerlegt
wird,
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3 eine
schematische Darstellung des erfindungsgemäßen Verfahrens zur Erzeugung
von zwei unterschiedlichen Studien für zwei verschiedene Untersuchungsanforderungen,
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4 ein
Ablaufplan für
einen möglichen
Ablauf eines erfindungsgemäßen Verfahrens,
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5 eine
grob schematische Darstellung eines bildgebenden Systems mit einem
Ausführungsbeispiel
einer erfindungsgemäßen Steuereinrichtung
zur Durchführung
des Verfahrens.
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Bei
den folgenden Erläuterungen
wird davon ausgegangen, dass es sich bei der bildgebenden Anlage
um ein Computertomographie-System handelt. Grundsätzlich ist
das Verfahren aber auch an anderen bildgebenden Anlagen einsetzbar.
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Die
Verfahren gemäß den 1 und 2, wie
sie derzeit nach dem Stand der Technik durchgeführt werden, wurden bereits
oben ausführlich
erläutert. 1 zeigt
das ursprünglich
gemäß dem DICOM-Standard
vorgesehene Verfahren, bei dem zwei Untersuchungsanforderungen,
z. B. für
eine Thoraxuntersuchung und eine Abdomenuntersuchung, am CT zusammengefasst
werden und letztlich die Bildserien in einer Studie S zusammengefasst
an das PACS übergeben
werden. 2 zeigt eine etwas veränderte Variante,
bei der in gleicher Weise wie in dem Verfahren gemäß 1 die
Bildserien für
die beiden Untersuchungsanforderungen in einer Studie S zunächst vom
CT zusammengefasst werden und anschließend dann manuell im PACS in zwei
Studien STh, SAb wieder
zerlegt werden. Wie bereits oben erläutert, bringt dieses Verfahren
nicht nur einen erheblichen Arbeitsaufwand, sondern auch weitere
Nachteile mit sich, insbesondere die fehlende Zuordnung und die
nicht eindeutige Dokumentation der gesamten Untersuchung.
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Wie
aus 3 zu ersehen, wird dagegen bei dem erfindungsgemäßen Verfahren
bereits am CT selbst, d. h. bei der Rohdatenakquisition und insbesondere
der späteren
Rekonstruktion, die Anlage so gesteuert, dass automatisch für jeden
der vom RIS übergebenen
Messanforderungsbefehle MBA, MBB eine
eigene Studie SA, SB,
erzeugt wird. Dabei werden die Bilddaten BDA für den ersten
Messanforderungsbefehl MBA in der ersten
Studie SA zusammengefasst und die Bilddaten
BDB für
den zweiten Messanforderungsbefehl MBB in
der zweiten Studie SB zusammengefasst. Diese
getrennten Studien werden dann an das PACS übergeben und können dort
völlig getrennt
behandelt werden, wobei sichergestellt ist, dass in den an das PACS
gelieferten Studien SA, SB sämtliche
Attribute der ursprünglichen
Messanforderungsbefehle MBA, MBB nicht
verloren gegangen sind, sondern den Studien SA,
SB wieder zugeordnet sind. Durch das erfindungsgemäße Verfahren
am CT-System selbst ist dennoch sichergestellt, dass die eigentliche
Datenakquisition kombiniert erfolgt und die Belastung für den Patienten
minimal ist.
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Wie
in 3 dargestellt, ist jeder Messanforderungsbefehl
MBA, MBB mit einer
Anforderungsnummer ANA, ANB und
zusätzlich
einem Studien-Identifizierungscode ICA,
ICB versehen. Sowohl die Anforderungsnummer
ANA, ANB als auch
der Studien-Identifizierungscode
ICA, ICB werden
am CT unmittelbar den jeweiligen Studien SA,
SB zugeordnet und stehen somit auch später im PACS
wieder zur Verfügung.
Somit ist eine eindeutige Zuordnung zu den ursprünglichen Untersuchungsanforderungen bzw.
Messanforderungsbefehlen MBA, MBB gegeben.
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In 3 ist
zum Vergleich mit den 1 und 2 lediglich
ein Beispiel mit nur zwei Messanforderungsbefehlen MBA,
MBB dargestellt. Es ist aber ohne weiteres
möglich,
dass auch mehr als zwei Messanforderungsbefehle bzw. Untersuchungsanforderungen
an das CT für
eine einzige Messung gesandt werden und gemeinsam die Rohdaten für diese Untersuchungsanforderungen
gemessen werden.
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4 zeigt
einen möglichen
Ablauf eines erfindungsgemäßen Verfahrens,
insbesondere am CT selbst. Dargestellt ist hier einmal die Datenübergabe vom
RIS in eine sog. CT-Worklist-Datenbank
CTW des Computertomographen (CT). Bei der Untersuchung am CT kann
auf diese CT-Worklist-Datenbank CTW zugegriffen werden, um die durchzuführende Messung
zu planen (als Bereich CTP eingezeichnet) und letztlich die eigentliche
Datenakquisition CTA durchzuführen.
Die CT-Worklist-Datenbank CTW bildet somit die Schnittstelle zwischen
dem RIS und dem eigentlichen CT, an dem die CT-Akquisitionsplanung
CTP und die CT-Akquisition CTA stattfindet.
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In
einem ersten Schritt I wird vom CT aus die aktuelle Worklist beim
RIS angefordert. Im Schritt II wird die Worklist gesendet. Diese
Worklist enthält eine
Vielzahl von Messaufträgen
für das
CT, in der Regel nach Patienten sortiert, wobei u. a. auch für ein- und
denselben Patienten mehrere Messanforderungsbefehle enthalten sein
können.
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Wenn
nun der Bediener des CTs im Schritt III einen Patienten selektiert,
für den
mehrere Messanforderungsbefehle MBA, MBB vorgegeben sind, so werden diese Messanforderungsbefehle
MBA, MBB an die
CT-Akquisitionsplanung CTP übergeben
und müssen
dort für
die durchzuführende
Messung berücksichtigt
werden.
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In
einem ersten Schritt IV werden während der
CT-Akquisitionsplanung CTP am CT bereits zwei Studien SA,
SB angelegt, wobei es sich hierbei zunächst um
Ordner handelt, welchen nur die Daten der jeweiligen Messanforderungsbefehle
MBA, MBB wie z.
B. die Anforderungsnummern ANA, ANB, aber noch keinerlei Bilddaten zugeordnet
sind. Anschließend werden
im Schritt V ein oder mehrere geeignete Untersuchungsprotokolle
ausgewählt,
um die gemäß den Messanforderungsbefehlen
MBA, MBB vorgegebenen
Untersuchungen durchzuführen,
d. h. die benötigten
Rohdaten zu akquirieren und die Bilddaten daraus zu rekonstruieren.
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Im
Schritt VI werden dann entsprechende Steuerbefehle zur Messung eines
Topogramms an den CT-Scanner gesendet. Im Schritt VII erfolgt dann die
eigentliche Akquisition der Rohdaten für das Topogramm in einer Vormessung
Mv und gleichzeitig die Rekonstruktion der Übersichtsbilddaten,
um das Topogramm T zu erstellen. Dieses Topogramm T wird vorzugsweise
zunächst
in der Studie gespeichert, zu der der nächste Tomogrammeintrag im Protokoll
zugewiesen ist, beispielsweise zur ersten Studie SA.
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Nachdem
im Schritt VIII die Vormessung und Topogramm-Bilddatenerzeugung abgeschlossen wurde,
kann im Schritt IX die eigentliche Hauptmessung MH geplant
werden, so dass im Schritt X die entsprechenden Steuerbefehle für die CT-Akquisition an das
CT gesandt werden.
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Anschließend wird
im Schritt XI die eigentliche Hauptmessung MH durchgeführt. Dabei
kann es sich beispielsweise um eine Ganzkörperspiralmessung handeln,
so dass ausreichend Daten aufgezeichnet werden, um damit die Bilddaten
für den
ersten Untersuchungsauftrag MBA, beispielsweise
eine Thoraxuntersuchung, und den zweiten Messanforderungsbefehl
MBB, beispielsweise eine Abdomenuntersuchung,
zu erzeugen. Im Schritt XII werden dann die Rohdaten für die spätere Rekonstruktion
hinterlegt.
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Die
Schritte IV, V und IX können
an der Bedieneinheit des CTs vom Bediener manuell, halbautomatisch
oder auch vollautomatisch durchgeführt werden. In der Regel wird
es so sein, dass die Auswahl der zu erzeugenden Bilderserien und
deren Zuordnung zu einer Anforderung bzw. Studie für einen bestimmten
Untersuchungsauftrag nur einmal vorgenommen werden muss und bei
nachfolgenden Untersuchungen, die auf Aufträgen mit der gleichen Untersuchungskombination
basieren, dies automatisch erfolgen kann. Dies hängt aber u. a. auch davon ab,
in welcher Form zuvor geeignete Messprotokolle hinterlegt werden,
um Messungen für
verschiedene Kombinationen von Messanforderungsbefehlen durchzuführen.
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Nachdem
die Rohdaten im Schritt XII zur Verfügung gestellt wurden, kann
dann im Schritt XIII für
die Studie SA eine anteilige Spiralrekonstruktion initialisiert
und in einem ersten Rekonstruktionsdurchlauf RA durchgeführt werden.
Dabei werden die Bilddaten BDA, d. h. eine
Bildserie, für
den ersten Messanforderungsbefehl MBA rekonstruiert,
wobei die Bilder in dem existierenden Topogramm T referenziert sind.
Die Bilddaten BDA werden dann gemeinsam
mit dem bereits in der Studie SA eingeordneten
Topogramm T in der Studie SA hinterlegt.
Im Schritt XV wird beispielsweise die komplette Studie SA zu einer Befundungsstation für den betreffenden Anforderungstyp,
beispielsweise bei einer Thoraxuntersuchung in eine Spezialabteilung
für Thoraxuntersuchungen,
gesendet.
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Im
Schritt XVI ist dann die Bilddatenrekonstruktion für die erste
Studie SA beendet und es kann im Schritt
XVII eine anteilige Spiralkonstruktion für die zweite Studie SB, beispielsweise für eine Abdomenuntersuchung,
initialisiert werden. Hierbei wird dann in einem ersten Schritt
XVIII eine Kopie des bisherigen Topogramms T erzeugt und diese Topogrammkopie
T' in der Studie
SB hinterlegt. Anschließend wird im Schritt XIX eine
neue Bildserie rekonstruiert, d. h. es werden die Bilddaten BDB für
die zweite Studie SB erzeugt und im Schritt
XX diese Bilddaten ebenfalls in der Studie SB zum
Topogramm T' hinterlegt.
Dabei enthält
das kopierte Topogramm T' auch
die Referenzen für
die erzeugten Bilddaten BDB der zweiten
Studie SB. Die komplette Studie SB wird im Schritt XX an eine weitere Befundungsstation,
beispielsweise eine Befundungsstation in einer Spezialabteilung
für Abdomenuntersuchungen,
transferiert. Im Schritt XXI ist dann die gesamte Untersuchung beendet.
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5 zeigt
grob schematisch ein Computertomographiesystem 1 mit einer
Steuereinrichtung 10 zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens.
Das Computertomographiesystem 1 weist in üblicher
Weise einen Scanner 2 mit einer Gantry auf, in der eine
Röntgenquelle 3 rotiert,
die jeweils einen Patienten durchstrahlt, welcher mittels einer
Liege 5 in einen Messraum der Gantry hineingeschoben wird,
so dass die Strahlung auf einen der Röntgenquelle 3 jeweils
gegenüberliegenden
Detektor 4 trifft. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen,
dass es sich bei dem Ausführungsbeispiel
gemäß 5 nur um
ein Beispiel eines CTs handelt und die Erfindung auch an beliebigen
CT-Konstruktionen, beispielsweise mit ringförmigem feststehendem Röntgendetektor und/oder
mehreren Röntgenquellen
genutzt werden kann.
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Ebenso
sind bei der Steuereinrichtung 10 nur die Komponenten dargestellt,
die für
die Erläuterung der
Erfindung wesentlich sind. Grundsätzlich sind derartige CT-Systeme
und zugehörige
Steuereinrichtungen dem Fachmann bekannt und brauchen daher nicht
im Detail erläutert
zu werden.
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Eine
Kernkomponente der Steuereinrichtung 10 ist hier ein Prozessor 11,
auf dem verschiedene Komponenten in Form von Softwaremodulen realisiert
sind. Die Steuereinrichtung 10 weist weiterhin eine Terminalschnittstelle 14 auf,
an die ein Terminal 20 angeschlossen ist, über das
ein Bediener die Steuereinrichtung 10 und somit das Computertomographiesystem 1 bedienen
kann. Eine weitere Schnittstelle 15 ist eine Netzwerkschnittstelle
zum Anschluss an einen Datenbus 21, um so eine Verbindung
zu einem RIS bzw. PACS herzustellen. Über diesen Bus 21 können beispielsweise
die Messanforderungsbe fehle MBA, MBB übernommen
und dann mittels des Terminals 20 für eine durchzuführende Messung
selektiert werden.
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Über eine
Steuerschnittstelle 13 kann von der Steuereinrichtung 10 der
Scanner 2 angesteuert werden, d. h. es werden z. B. die
Rotationsgeschwindigkeit der Gantry, die Verschiebung der Patientenliege 5 und
die Röntgenquelle 3 selbst
gesteuert. über eine
Akquisitionsschnittstelle 12 werden die Rohdaten RD aus
dem Detektor 4 ausgelesen. Weiterhin weist die Steuereinrichtung 10 eine
Speichereinheit 16 auf, in der u. a. verschiedene Messprotokolle
MP hinterlegt sind.
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Als
eine Softwarekomponente ist auf dem Prozessor 11 u. a.
eine Messsteuereinheit 17 implementiert. Diese Messsteuereinheit 17 steuert über die
Steuerschnittstelle 13 auf Basis eines oder mehrerer ausgewählter Messprotokolle
MP, welche ggf. vom Bediener über
das Terminal 20 modifiziert wurden, den Scanner 2 an,
um eine Messung durchzuführen
und Daten zu akquirieren.
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Eine
weitere Komponente auf dem Prozessor 11 ist eine Bilddaten-Rekonstruktionseinheit 18, mit
welcher aus den über
die Datenakquisitions-Schnittstelle 12 erhaltenen Rohdaten
RD die gewünschten
Bilddaten rekonstruiert werden. Diese Bilddaten-Rekonstruktionseinheit 18 weist
hier in Form eines Softwaremoduls eine Studien-Zuordnungseinheit 19 auf,
welche dafür
sorgt, dass die rekonstruierten Bilddaten für einen bestimmten Messanforderungsbefehl
MBA, MBB einer zugehörigen Studie
SA, SB zugeordnet
werden. Diese Studien-Zuordnungseinheit 19 weist auch die
Funktionalität
auf, dass rekonstruierte Bilddaten, welche in beiden Studien SA, SB benötigt werden,
beispielsweise ein Topogramm, entsprechend oft kopiert und den Studien
zugewiesen werden.
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Die
fertigen Studien SA, SB können dann
beispielsweise in der Speichereinheit 16 hinterlegt bzw. zwischengespeichert
werden. Sie können
zudem sofort bzw. später
von der Speichereinheit 16 aus über den Datenbus 21.
an Befundungsstationen, Mas senspeichereinheiten oder sonstige Ausgabeeinheiten und
Workstations übermittelt
werden, d. h. sie können
letztlich dem PACS übergeben
werden.
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Bei
dem oben beschriebenen Verfahren bereitet das Computertomographiesystem 1 selbst (bzw.
die Steuereinheit des Computertomographiesystems 1) die
Untersuchungsergebnisse in Form von Studien SA,
SB exakt in der Weise auf, wie das RIS ursprünglich die
Untersuchungsaufträge
in Form von Messanforderungsbefehlen MBA,
MBB strukturiert hat. Der große Vorteil
dieses Verfahrens ist, dass sich das Computertomographiesystem an
der Auftragsstruktur des RIS orientiert. Damit besteht für die Kliniken
und radiologischen Praxen die Flexibilität, die Aufträge in der
für sie
zweckmäßigen Weise
zu definieren. Es können
somit Aufträge
erstellt werden, die mit nur einer einzigen Messung durchgeführt und automatisch
den richtigen Stellen zugeordnet werden. Es können aber auch nach wie vor
Aufträge
in verschiedenen Messungen bearbeitet werden. Dabei ist es auch
möglich,
zwei dedizierte einzelne Aufträge erst
an dem Computertomographiesystem für eine Messung zusammenzufassen,
wenn sie sich hierfür eignen.
Weiterhin ist es möglich,
wie bisher die dedizierten Aufträge
getrennt abzuarbeiten. Vorzugsweise werden aber aus Gründen der
geringeren Strahlenbelastung alle Aufträge soweit wie möglich in
einer Messung zusammengefasst, um unnötige Akquisition von Rohdaten
zu vermeiden. Durch die hohe Flexibilität sind im Übrigen patientenspezifische
Abweichungen von vorab eingerichteten Standardverfahren möglich, bei
denen für
ganz bestimmte Patienten spezifische Messanforderungsbefehle definiert
und an die jeweiligen computertomographischen Systeme gesendet werden.
An einem Befundungsarbeitsplatz können die mit einem erfindungsgemäßen Verfahren
durchgeführten
Bildserien sehr einfach abgefragt werden, wobei die Zuordnung problemlos
durch die Verwendung der ursprünglichen
Auftragsnummer möglich
ist.
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Es
wird abschließend
noch einmal darauf hingewiesen, dass es sich bei den vorhergehend
detailliert beschriebenen Verfahren sowie bei dem dargestellten
Computertomographiesystem 1 le diglich um Ausführungsbeispiele
handelt, welche vom Fachmann in verschiedenster Weise modifiziert
werden können,
ohne den Bereich der Erfindung zu verlassen.