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Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Prüfen von Produkten
mit einer zum Erfassen des Gewichts der Produkte betreibbaren ersten
Prüfeinrichtung, einer zum Transport der Produkte über
die erste Prüfeinrichtung betreibbaren Fördereinrichtung und
einer zum Prüfen weiterer Produkteigenschaften betreibbaren
zweiten Prüfeinrichtung sowie ein mit einer derartigen
Vorrichtung ausführbares Prüfverfahren.
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Vorrichtungen
mit einer zum Erfassen des Gewichts der Produkte betreibbaren und
eine entsprechende Gewichtserfassungseinrichtung aufweisenden Prüfeinrichtung
und einer zum Transport der Produkte über diese Prüfeinrichtung
betreibbaren Fördereinrichtung werden üblicherweise
als Kontrollwaagen bezeichnet. Sie können beispielsweise
zur Überprüfung von Packungsgewichten, insbesondere in
der pharmazeutischen Industrie und der Lebensmittelindustrie, eingesetzt
werden. Zu diesem Zweck können bei Einsatz entsprechender
Vorrichtungen die zu überprüfenden Packungen auf
einem Eingangstransportband zugeführt und von dort aus
auf ein Wägeband übergeben werden, mit dem sie über die
erste Prüfeinrichtung gefördert werden. Dabei stützt
sich das Wägeband üblicherweise auf einer Gewichtserfassungseinrichtung
der ersten Prüfeinrichtung ab, so daß das Gewicht
der auf dem Wägeband aufliegenden Produkte mit der Gewichtserfassungseinrichtung
bzw. der darin enthaltenen Wägezelle dynamisch erfaßt
werden kann. Nach Verlassen des Wägebands können
die Produkte bei herkömmlichen Kontrollwaagen von einem
dem Wägeband nachgeschalteten Ausgangsband abtransportiert werden.
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In
vielen Fällen müssen im Verlauf der Produktprüfung
auch noch weitere Produkteigenschaften, wie etwa optische Eigenschaften
des Produkts, die Produktdichte oder Produktverteilung, geprüft werden.
Zu diesem Zweck werden die Produkte bei Einsatz von Vorrichtungen
der eingangs beschriebenen Art nach Verlassen der Kontrollwaage
einer weiteren Prüfeinrichtung zugeführt. Diese
weitere Prüfeinrichtung kann beispielsweise eine zum Abgeben elektromagnetischer
Strahlen, insbesondere Röntgenstrahlen, betreibbare Durchleuchtungsanordnung
aufweisen. Wenn die Transmission der elektromagnetischen Strahlen
durch die Produkte mit einer entsprechenden Nachweiseinrichtung
erfaßt wird, kann Aufschluß gewonnen werden über
zahlreiche Produkteigenschaften, wie etwa Produktverteilungen innerhalb
einer Packung, Produktvolumen, Produktform u. dgl.. Der Einsatz
von Vorrichtungen der gerade beschriebenen Art ist bei der Produktprüfung
oft unerläßlich. Allerdings erfordern derartige
Vorrichtungen viel Raum und sind mit hohen Investitionskosten verbunden.
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Angesichts
dieser Probleme im Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe
zugrunde, Vorrichtungen der eingangs genannten Art bereitzustellen,
die mit geringen Investitionskosten auf kleinem Raum untergebracht
werden können, sowie ein mit solchen Vorrichtungen ausführbares
Prüfverfahren bereitzustellen.
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Erfindungsgemäß wird
diese Aufgabe durch eine Weiterbildung der bekannten Vorrichtungen
gelöst, die im wesentlichen dadurch gekennzeichnet ist, daß die
erste Prüfeinrichtung und die zweite Prüfeinrichtung
derart an einer gemeinsamen Trägeranordnung angebracht
sind, daß mindestens ein Teil des Gewichts der ersten Prüfeinrichtung
und mindestens ein Teil des Gewichts der zweiten Prüfeinrichtung über
mindestens einen gemeinsamen Abstützbereich der Trägeranordnung
an einem Untergrund abstützbar sind.
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Dabei
geht die Erfindung auf die Erkenntnis zurück, daß durch
die Integration der Prüfeinrichtungen in eine Anlagengruppe
auf einer gemeinsamen Trägeranordnung so viel Bauraum gewonnen
wird, daß die damit einhergehende Aufgabe des modularen
Bauprin zips ohne weiteres in Kauf genommen werden kann. Ferner hat
es sich bei Einsatz erfindungsgemäßer Vorrichtungen
gezeigt, daß die durch die gemeinsame Trägeranordnung
bewirkte mechanische Kopplung der einzelnen Prüfeinrichtungen keinen
nennenswerten Einfluß auf die mit den Prüfeinrichtungen
erzeugten Prüfdaten hat. Darüber hinaus können
durch die Integration von zwei oder mehr Prüfeinrichtungen
in eine gemeinsame Trägeranordnung die Investitionskosten
für entsprechende Anlagen deutlich gesenkt werden, weil
die Trägeranordnungen für die Prüfeinrichtungen
erfindungsgemäß zumindest teilweise miteinander
kombiniert werden können.
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Ein
besonders hoher Integrationsgrad und damit sowohl eine besonders
deutliche Platzeinsparung als auch eine besonders deutliche Kostensenkung
ist erreichbar, wenn die gemeinsame Trägeranordnung drei,
vier oder mehr gemeinsame Abstützbereiche aufweist, wobei
vorzugsweise das Gesamtgewicht der ersten Prüfeinrichtung
und der zweiten Prüfeinrichtung über die gemeinsamen
Abstützbereiche am Untergrund abstützbar sind.
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Bei
einer besonders vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung
ist die gemeinsame Trägeranordnung nach Art eines Gestells
mit einer Mehrzahl von etwa in Schwererichtung verlaufenden und jeweils
einen Abstützbereich bildenden Gestellbeinen und einer
Mehrzahl von die Gestellbeine zumindest mittelbar miteinander verbindenden
und etwa senkrecht zur Schwererichtung verlaufenden Längsteilen
bzw. Trägerstangen ausgeführt.
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Derartige
Gestelle sind beispielsweise in der
DE 103 57 982 A1 und der
DE 10 2005 018 097 A1 beschrieben.
Der Offenbarungsgehalt dieser Schriften wird hinsichtlich des Aufbaus
der als Trägeranordnung erfindungsgemäßer
Vorrichtungen einsetzbaren Gestelle und der Anbringung von Prüfeinrichtungen,
wie etwa Gewichtserfassungseinrichtungen und Fördereinrichtungen,
sowie der Konstruktion von Fördereinrichtungen hiermit
durch ausdrückliche Inbezugnahme in diese Beschreibung
aufgenommen.
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Zweckmäßigerweise
ist die Fördereinrichtung einer erfindungsgemäßen
Vorrichtung zum Transportieren der Produkte längs einer
Förderstrecke ausgelegt, an der sowohl die erste Prüfeinrichtung
als auch die zweite Prüfeinrichtung angeordnet ist, um
so einen störungsfreien Durchlaufbetrieb während
des Prüfvorgangs zu ermöglichen. Dabei kann die
Fördereinrichtung ein erstes auf einer Gewichtserfassungseinrichtung
der ersten Prüfeinrichtung abgestütztes Förderband,
also ein Wägeband, aufweisen. Zusätzlich kann
die Fördereinrichtung ein zweites zum Fördern
der Produkte durch einen Erfassungsbereich der zweiten Prüfeinrichtung
betreibbares Förderband umfassen. Dabei kann das zweite Förderband
gleichzeitig als Eingangstransportband oder als Ausgangsband eingesetzt
werden, mit dem die Produkte dem Wägeband zugeführt
bzw. von dem Wägeband abtransportiert werden.
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Wie
eingangs bereits angesprochen, kann die zweite Prüfeinrichtung
eine Durchleuchtungsanordnung zum Durchleuchten der Produkte mit
elektromagnetischen Wellen, insbesondere Röntgenstrahlen,
aufweisen, wobei die zweite Prüfeinrichtung in diesem Fall
zweckmäßigerweise auch noch eine Erfassungsanordnung
zum Erfassen der von der Durchleuchtungsanordnung abgegebenen, von
den Produkten reflektierten und/oder die Produkte durchdringenden
elektromagnetischen Wellen umfaßt.
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Im
Hinblick darauf, daß die Durchleuchtungsanordnung einer
derartigen zweiten Prüfeinrichtung in der Regel mehr Wartungsarbeiten
erfordert als die Erfassungseinrichtung hat es sich als zweckmäßig
erwiesen, wenn die Durchleuchtungsanordnung für einen Benutzer
der erfindungsgemäßen Vorrichtung leicht zugänglich
oberhalb der Fördereinrichtung und die Erfassungseinrichtung
unterhalb der Fördereinrichtung angeordnet ist, wobei sowohl
die Durchleuchtungsanordnung als auch die Erfassungsanordnung an
der gemeinsamen Trägeranordnung angebracht sein können.
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Ein
besonders zuverlässiger und störungsfreier Betrieb
einer erfindungsgemäßen Vorrichtung wird ermöglicht,
wenn eine zum Abdecken mindestens eines Teils der ersten Prüfeinrichtung
und/oder zumindest des Erfassungsbereichs der zweiten Prüfeinrichtung
dienende Abdeckeinrichtung vorgesehen ist, wobei mit der Abdeckeinrichtung
sowohl eine Beaufschlagung der Prüfeinrichtungen von der
Seite als auch eine Beaufschlagung der Prüfeinrichtungen
von oben verhindert werden kann.
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Die
Wartung einer erfindungsgemäßen Vorrichtung kann
erleichtert werden, wenn die Abdeckeinrichtung mindestens ein zwischen
einer Abdeckstellung und einer Öffnungsstellung bewegbares
Abdeckelement aufweist.
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Im
Hinblick auf einschlägige Schutzvorschriften hat es sich
im Rahmen der Erfindung als besonders zweckmäßig
erwiesen, wenn mindestens ein die beispielsweise eine Quelle für
Röntgenstrahlen aufweisende Durchleuchtungsanordnung aufnehmendes,
insbesondere haubenförmiges, d. h. unten offenes Gehäuse
vorgesehen ist. Auch hier hat es sich im Sinne der Vereinfachung
von Wartungsarbeiten als zweckmäßig erwiesen,
wenn das Gehäuse zwischen einer Schutzstellung, in der
es die Durchleuchtungsanordnung aufnimmt, und einer Zugriffstellung, in
der es einen Zugriff auf die Durchleuchtungsanordnung ermöglicht,
bewegbar ist und vorzugsweise in der Schutzstellung verriegelbar
ist. Dabei liegt ein erfindungsgemäß besonders
bevorzugtes haubenförmiges Gehäuse in der Schutzstellung
zweckmäßigerweise auf einer Bodenplatte auf, um
so einen vollständigen Gehäuseabschluß bereitzustellen,
wobei die Bodenplatte gleichzeitig als Trägerelement für
die Durchleuchtungseinrichtung eingesetzt werden kann.
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In
dem Gehäuse kann zusätzlich zur Durchleuchtungsanordnung
auch noch eine zum Einstellen von Betriebsparametern der Vorrichtung
betätigbare Bedienungseinrichtung, wie etwa ein Touch Panel, angeordnet
sein. Wenn das Gehäuse in der Schutzstellung verriegelt
ist, kann eine Verstellung von Betriebsparametern durch Unbefugte
auf diese Weise einfach und ohne zusätzliche Vorkehrungen
verhindert werden.
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Im
Rahmen der Integration einzelner Anlagenteile zu einer Anlagengruppe
und der damit einhergehenden Platzersparnis und Verminderung der Investitionskosten
hat es sich als zweckmäßig erwiesen, wenn zumindest
ein Teil des Gewichts der Abdeckeinrichtung und/oder zumindest ein
Teil des Gewichts des Gehäuses über mindestens
einen Abstützbereich der gemeinsamen Trägeranordnung
am Untergrund abstützbar ist.
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Eine
weitere Verminderung der Investitionskosten bei Bereitstellung erfindungsgemäßer
Vorrichtungen wird ermöglicht, wenn eine gemeinsame Datenverarbeitungseinrichtung
zum Ansteuern der ersten Prüfeinrichtung und der zweiten
Prüfeinrichtung und/oder zum Auswerten der von der ersten Prüfeinrichtung
und der zweiten Prüfeinrichtung abgegebenen und Produkteigenschaften,
wie etwa das Produktgewicht, darstellenden Prüfdaten vorgesehen
ist.
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Ein
erfindungsgemäßes Verfahren zum Betreiben einer
erfindungsgemäßen Vorrichtung, bei dem von der
ersten Prüfeinrichtung erzeugte und das Gewicht der zu
prüfenden Produkte darstellende erste Prüfdaten
an eine Datenverarbeitungseinrichtung übertragen werden,
ist im wesentlichen dadurch gekennzeichnet, daß von der
zweiten Prüfeinrichtung abgegebene und weitere Produkteigenschaften
darstellende zweite Prüfdaten an die auch die ersten Prüfdaten
empfangende Datenverarbeitungseinrichtung übertragen werden,
um so unter Einsatz von nur einer Datenverarbeitungseinrichtung
eine Vielzahl von Produktei genschaften überprüfen
zu können. Dabei hat es sich als zweckmäßig
erwiesen, wenn die ersten Prüfdaten und die zweiten Prüfdaten
zum Erhalt von weitere Produkteigenschaften darstellenden dritten
Prüfdaten, wie etwa der Produktdichte, miteinander verknüpft
werden, wobei diese Verknüpfung vorzugsweise ebenfalls
in der die Prüfdaten empfangenden Datenverarbeitungseinrichtung
erfolgt.
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Nachstehend
wird die Erfindung unter Bezugnahme auf die Zeichnung, auf die hinsichtlich
aller erfindungswesentlichen und in der Beschreibung nicht näher
herausgestellten Einzelheiten ausdrücklich verwiesen wird,
erläutert. In der Zeichnung zeigt:
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1 eine
erfindungsgemäße Vorrichtung mit teilweise abgenommener
Abdeckeinrichtung,
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2 eine
erfindungsgemäße Vorrichtung mit vollständig
geöffneter Abdeckeinrichtung und
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3 eine
erfindungsgemäße Vorrichtung mit geschlossener
Abdeckeinrichtung und in die Zugriffstellung verstelltem Gehäuse.
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4 eine
die Anbringung der zweiten Prüfeinrichtung an der Trägeranordnung
veranschaulichende Detaildarstellung und
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5 ein
die Ansteuerung einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
darstellendes Blockdiagramm.
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Die
in der Zeichnung dargestellte Vorrichtung umfaßt im wesentlichen
ein insgesamt mit 100 bezeichnetes und als gemeinsame Trägeranordnung dienendes
Gestell, eine erste Prüfeinrichtung 200, eine
zweite Prüfeinrichtung 300 und eine insgesamt mit 400 bezeichnete
Fördereinrichtung.
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Das
Gestell 100 umfaßt ein zentrales Längsteil 110,
in radialem Abstand vom Längsteil angeordnete und parallel
dazu verlaufende Trägerstangen 120, zwei an den
Stirnflächen des Längsteils 110 angebrachte
und etwa senkrecht zur Längsachse des Längsteils 110 verlaufende
dünne Trägerplatten 150 sowie insgesamt
vier an den seitlichen Rändern der Trägerplatten 150 angebrachte
Gestellfüße 160, von denen jeder einen
höhenverstell baren Abstützbereich 170 aufweist.
Das zentrale Längsteil 110 ist rohrförmig
ausgeführt und kann zur Erhöhung der Stabilität
des Gestells mit einer Flüssigkeit oder Schüttgut
befällt werden.
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Weitere
Einzelheiten des Gestells
100 sind in der
DE 103 57 982 A1 erläutert,
auf die insofern Bezug genommen wird.
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Die
erste Prüfeinrichtung 200 umfaßt eine
in der Zeichnung nicht erkennbare Gewichtserfassungseinrichtung,
auf der ein Wägeband 410 der Fördereinrichtung 400 abgestützt
ist.
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Die
Anordnung des Wägebands
410 in Bezug auf die Gewichtserfassungseinrichtung
ist im einzelnen in der
DE 10 2004 052 432 A1 erläutert.
Der Offenbarungsgehalt dieser Anmeldung wird diesbezüglich
hiermit durch ausdrückliche Inbezugnahme in diese Beschreibung
aufgenommen.
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Die
zweite Prüfeinrichtung 300 umfaßt eine in
einem Gehäuse 310 aufgenommene Durchleuchtungseinrichtung 320 in
Form einer Röntgenstrahlquelle sowie eine Erfassungseinrichtung 330,
mit der die die zu prüfenden Produkte durchdringenden Röntgenstrahlen
erfaßt werden können.
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Sowohl
die erste Prüfeinrichtung 200 als auch die zweite
Prüfeinrichtung 300 mit dem dazugehörigen
Gehäuse 310 stützen sich über
das Gestell 100 bzw. die Gestellfüße 160 mit
entsprechenden Abstützbereichen 170 an einem Untergrund
ab.
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Die
Anbringung der zweiten Prüfeinrichtung 300 am
Gestell 100 ist in 4 im Detail
dargestellt. Der in 2 hinter dem Förderband 420 angeordnete
Teil des Gehäuses 310 ist im Bereich seiner seitlichen
Begrenzungsflächen mit Abstützelementen 312 in
Form von Abstützblechen versehen, die sich an der oberen
Begrenzungsfläche von zwei übereinander angeordneten
Trägerstangen 120 des Gestells 100 abstützen.
Die Fixierung der Abstützelemente 312 bzw. Abstützbleche
an den Trägerstangen 120 erfolgt mit Hilfe von
an den unteren Begrenzungsflächen der Trägerstangen 120 anliegenden
Klemmelementen bzw. Klemmblechen 314. Die Trägerstangen 120 können
mit Hilfe von Spannschrauben 316 zwischen den Abstützelementen 312 und
den Klemmelementen 314 eingespannt wer den. Durch die Klemmung
der zweiten Prüfeinrichtung 300 an den Trägerstangen 120 ist
ein freies Positionieren der zweiten Prüfeinrichtung 300 am
Gestell 100 möglich.
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Die
Fördereinrichtung 400 umfaßt neben dem
Wägeband 410 auch noch ein gleichzeitig als Eingangstransportband
dienendes zweites Förderband 420, mit dem die
zu prüfenden Produkte durch einen Erfassungsbereich 340 der
zweiten Prüfeinrichtung 300 gefördert
werden.
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Zusätzlich
weist die in der Zeichnung dargestellte Vorrichtung auch noch eine
insgesamt mit 500 bezeichnete Abdeckeinrichtung auf, mit
der die aus Eingangstransportband 420 und Lastband 410 bestehende
Fördereinrichtung, die erste Prüfeinrichtung 200 und
die Erfassungseinrichtung 330 der zweiten Prüfeinrichtung 300 abgedeckt
werden. Die Abdeckeinrichtung 500 weist nur in 3 erkennbare
frontseitige Abdeckelemente 510, in 1 erkennbare
obere Abdeckelemente 520 und nur in 2 erkennbare
hintere Abdeckelemente 530 auf, wobei die frontseitigen
Abdeckelemente 510 und die oberen Abdeckelemente 520 zwischen
einer in 3 erkennbaren Abdeckstellung
und einer Öffnungsstellung verstellbar sind. Dabei sind
die frontseitigen Abdeckelemente 510 und die oberen Abdeckelemente 520 unabhängig
voneinander verstellbar, wie anhand einer vergleichenden Betrachtung
der 1 und 2 zu erkennen ist. In 1 sind
nur die frontseitigen Abdeckelemente 510 in die Öffnungsstellung verstellt,
während in 2 sowohl die frontseitigen Abdeckelemente 510 als
auch die oberen Abdeckelemente 520 in die Öffnungsstellung
bewegt sind.
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Die
Durchleuchtungseinrichtung 320 der zweiten Prüfeinrichtung 300 ist
oberhalb des Zuführbands 420 angeordnet, während
die Erfassungseinrichtung 330 der zweiten Prüfeinrichtung 300 unterhalb
des Förderbands angeordnet ist. Wie besonders deutlich
in den 1 und 2 zu erkennen ist, ist zwischen
dem die Produkte fördernden Zuführband 420 und
dem unteren Rand der Durchleuchtungseinrichtung 320 ein
größerer Abstand freigelassen als zwischen der
Erfassungseinrichtung 330 und der unteren Begrenzungsfläche
des Zuführbands 420, um so eine Durchleuchtung
der Produkte mit annähernd parallel zueinander verlaufenden
Röntgenstrahlen zu ermöglichen.
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Im
Sinne eines besonders kompakten Aufbaus der gesamten Vorrichtung
sind die den Erfassungsbereich 340 der zweiten Prüfeinrichtung 300 abdeckenden
Abdeckelemente 520 rampenförmig ansteigend bzw.
abfallend ausgebildet, um so die Gesamthöhe der Vorrichtung
im Bereich der ersten Prüfeinrichtung 200 nicht übermäßig
zu erhöhen.
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Wie
besonders deutlich in 2 zu erkennen ist, wird der
Erfassungsbereich 340 in Förderrichtung des Zuführbands 420 von
zwei Abschirmeinrichtungen 342 begrenzt, zwischen denen
die von der Durchleuchtungseinrichtung 320 abgegebenen
Röntgenstrahlen 348 die auf dem Zuführband 420 geförderten
Produkte durchleuchten. Jede der Abschirmeinrichtungen 342 umfaßt
ein Strahlenschutzblech bzw. Abschrimblech 344 und einen
davon herabhängenden und sich in Richtung auf das Zuführband 420 erstreckenden
Bleigummivorhang 346. Durch Einsatz der Abschirmbleche 344 können
die Bleigummivorhänge 346 verkürzt werden.
Das ermöglicht auch eine Verkürzung des Abstands
zwischen den Bleigummivorhängen 346 und dem Ort,
an dem die Röntgenstrahlen 348 die Produkte durchleuchten,
weil der Vorhang bzw. das verformbare Strahlenschutzelement beim
Produktdurchlauf nicht in den Röntgenstrahl pendeln kann.
Auch der Abstand zwischen Wägeband und Strahlenschutzelementen
kann so reduziert werden. Es muß lediglich darauf geachtet
werden, daß das Strahlenschutzelement beim Wägevorgang
nicht mehr auf den Produkten aufliegt, was durch eine entsprechende
Verkürzung der flexiblen Strahlenschutzelemente erreicht
wird.
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Wie
besonders deutlich in 3 zu erkennen ist, ist die Haube 310 von
der in 1 dargestellten Schutzstellung in die Zugriffstellung
verschwenkbar, um so einen Zugriff auf die Durchleuchtungseinrichtung 320 zu
ermöglichen. Zusätzlich ist in dem Gehäuse 310 auch
noch eine Eingabeeinrichtung 350 einer Datenverarbeitungseinrichtung
dargestellt, von der im übrigen in der Zeichnung nur ein
an der Frontseite des Gehäuses 310 angeordnetes
Display 360 erkennbar ist. Die Datenverarbeitungseinrichtung
ist zum Ansteuern der ersten Prüfeinrichtung 200 und
der zweiten Prüfeinrichtung 300 und zum Erfassen
der von der ersten Prüfeinrichtung 200 und der
zweiten Prüfeinrichtung 300 abgegebenen Prüfdaten
betreibbar.
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Demnach
wird zum Betrieb der in der Zeichnung dargestellten Vorrichtung
nur eine Datenverarbeitungseinrichtung benötigt, die auch
noch zum Ansteuern der Fördereinrichtung 400 eingesetzt
werden kann. Während des Betriebs der Fördereinrichtung 400 werden
die zu prüfenden Produkte 10 mit dem Eingangstransportband 420 durch
den Erfassungsbereich 340 der zweiten Prüfeinrichtung 300 gefördert,
an das auf der nicht dargestellten Gewichtserfassungseinrichtung
der ersten Prüfeinrichtung 200 abgestützte
Wägeband 410 übergeben und anschließend
mit einem Ausgangsband 430 abtransportiert. Die während
des Durchlaufs des Erfassungsbereichs 340 von der Erfassungseinrichtung 330 erfaßten
und die zu prüfenden Produkte durchdringenden Röntgenstrahlen
werden mit der Erfassungseinrichtung 330 erfaßt
und entsprechende Prüfdaten an die Datenverarbeitungseinrichtung
weitergegeben. Ferner wird das Gewicht der Produkte 10 mit
der Gewichtserfassungseinrichtung der ersten Prüfeinrichtung 200 erfaßt
und entsprechende Prüfdaten ebenfalls an die Datenverarbeitungseinrichtung
weitergegeben.
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5 zeigt
ein Blockschaltbild der zum Ansteuern der Prüfeinrichtungen 200 und 300 einsetzbaren
Datenverarbeitungseinrichtung. Diese umfaßt einen Zentralrechner 600,
in dem Softwaremodule 610 und 620 zum Betreiben
der zweiten Prüfeinrichtung 300 bzw. der ersten
Prüfeinrichtung 200 abgelegt sind. Diese Softwaremodule 610 und 620 steuern über
ein Softwareinterface 625 eine Treibersoftware 630 und
entsprechende Daten-Eingabe-/Ausgabeanordnungen 642 bzw. 644 die
Durchleuchtungsanordnung 320 bzw. die Erfassungseinrichtung 330 an.
Zusätzlich enthält die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung 600 auch
noch einen Displaytreiber 650, mit dem das Display 360 bzw.
das in der Zeichnung nicht dargestellte Touch Panel über
eine bidirektionale Datenaustauschleitung 652 angesteuert
wird. Die Durchleuchtungsanordnung 320 und die Erfassungseinrichtung 330 sind über
eine vorzugsweise als Bussystem ausgeführte bidirektionale
Datenaustauschleitung 647 miteinander verbunden. Darüber
hinaus ist die Erfassungseinrichtung 330 auch noch über
eine bidirektionale Datenaustauscheinrichtung 649 mit der
ersten Prüfeinrichtung 200 verbunden. Demnach
erfolgt die Ansteuerung der ersten Prüfeinrichtung 200 mit
Hilfe der Datenverarbeitungseinrichtung 600 über
die Erfassungseinrichtung 330, wobei auch die mit der ersten
Prüfeinrichtung 200 ermittelten und Gewichtswerte
darstellenden Daten über die Erfassungseinrichtung 330 an
die Datenverarbeitungseinrichtung 600 weitergeleitet werden.
Ferner werden über die Datenverarbeitungseinrichtung auch
noch die Antriebsmotoren 412, 422 und 432 für
das Wägeband 410, das Eingangstransportband 420 und
das Ausgangsband 430 angesteuert.
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Mit
den so erhaltenen ersten und zweiten Prüfdaten kann beispielsweise
das Volumen der Produkte erfaßt werden. Durch Auswertung
der ersten Prüfdaten kann auch die tatsächliche
Produktmenge festgestellt werden. Das ist besonders dann möglich, wenn
anhand der von der zweiten Prüfeinrichtung 300 abgegebenen
zweiten Prüfdaten festgestellt wird, daß das Verpackungsgewicht
variiert, beispielsweise bei anhand des Transmissionsgrads der Röntgenstrahlen
feststellbarer variierender Glasdicke bei Glasverpackungen.
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Auch
ist eine Füllstandskontrolle bei offenen oder geschlossenen
Verpackungen mit Hilfe der ersten Prüfdaten möglich.
Ferner ist es mit der zweiten Prüfeinrichtung unter Verwendung
der Durchleuchtungseinrichtung auch möglich, Beschädigungen, wie
etwa offene Laschen, oder Deformationen zu erkennen, ohne daß dazu
zusätzlich Lichttaster, Lichtschranken, CCD-Kameras od.
dgl. benötigt werden.
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Die
Erfindung ist nicht auf das anhand der Zeichnung erläuterte
Ausführungsbeispiel beschränkt. Vielmehr ist auch
an den Einsatz von Trägeranordnungen der beispielsweise
in der
DE 10 2005
018 097 A1 beschriebenen Art gedacht. Ferner können
Abdeckanordnungen und Schutzhauben unterschiedlicher Ausführungsformen
zum Einsatz kommen.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 10357982
A1 [0009, 0028]
- - DE 102005018097 A1 [0009, 0044]
- - DE 102004052432 A1 [0030]