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DE102007032270A1 - Vorrichtung zum Prüfen von Produkten und Prüfverfahren - Google Patents

Vorrichtung zum Prüfen von Produkten und Prüfverfahren Download PDF

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DE102007032270A1
DE102007032270A1 DE200710032270 DE102007032270A DE102007032270A1 DE 102007032270 A1 DE102007032270 A1 DE 102007032270A1 DE 200710032270 DE200710032270 DE 200710032270 DE 102007032270 A DE102007032270 A DE 102007032270A DE 102007032270 A1 DE102007032270 A1 DE 102007032270A1
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DE
Germany
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test
test device
weight
products
arrangement
Prior art date
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Ceased
Application number
DE200710032270
Other languages
English (en)
Inventor
Jan Axel Preussner
Jens Lukas
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Mettler Toledo Garvens GmbH
Original Assignee
Mettler Toledo Garvens GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Mettler Toledo Garvens GmbH filed Critical Mettler Toledo Garvens GmbH
Priority to DE200710032270 priority Critical patent/DE102007032270A1/de
Priority to PCT/EP2008/005531 priority patent/WO2009007083A1/de
Publication of DE102007032270A1 publication Critical patent/DE102007032270A1/de
Ceased legal-status Critical Current

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    • GPHYSICS
    • G01MEASURING; TESTING
    • G01GWEIGHING
    • G01G11/00Apparatus for weighing a continuous stream of material during flow; Conveyor belt weighers
    • G01G11/003Details; specially adapted accessories

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  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Analysing Materials By The Use Of Radiation (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Prüfen von Produkten mit einer zum Erfassen des Gewichts der Produkte betreibbaren ersten Prüfeinrichtung, einer zum Transport der Produkte über die erste Prüfeinrichtung betreibbaren Fördereinrichtung und einer zum Prüfen weiterer Produkteigenschaften betreibbaren zweiten Prüfeinrichtung, wobei die erste Prüfeinrichtung und die zweite Prüfeinrichtung derart an einer gemeinsamen Trägeranordnung angebracht sind, daß mindestens ein Teil des Gewichts der ersten Prüfeinrichtung und mindestens ein Teil des Gewichts der zweiten Prüfeinrichtung über mindestens einen gemeinsamen Abstützbereich der gemeinsamen Trägeranordnung an einem Untergrund abstützbar sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Prüfen von Produkten mit einer zum Erfassen des Gewichts der Produkte betreibbaren ersten Prüfeinrichtung, einer zum Transport der Produkte über die erste Prüfeinrichtung betreibbaren Fördereinrichtung und einer zum Prüfen weiterer Produkteigenschaften betreibbaren zweiten Prüfeinrichtung sowie ein mit einer derartigen Vorrichtung ausführbares Prüfverfahren.
  • Vorrichtungen mit einer zum Erfassen des Gewichts der Produkte betreibbaren und eine entsprechende Gewichtserfassungseinrichtung aufweisenden Prüfeinrichtung und einer zum Transport der Produkte über diese Prüfeinrichtung betreibbaren Fördereinrichtung werden üblicherweise als Kontrollwaagen bezeichnet. Sie können beispielsweise zur Überprüfung von Packungsgewichten, insbesondere in der pharmazeutischen Industrie und der Lebensmittelindustrie, eingesetzt werden. Zu diesem Zweck können bei Einsatz entsprechender Vorrichtungen die zu überprüfenden Packungen auf einem Eingangstransportband zugeführt und von dort aus auf ein Wägeband übergeben werden, mit dem sie über die erste Prüfeinrichtung gefördert werden. Dabei stützt sich das Wägeband üblicherweise auf einer Gewichtserfassungseinrichtung der ersten Prüfeinrichtung ab, so daß das Gewicht der auf dem Wägeband aufliegenden Produkte mit der Gewichtserfassungseinrichtung bzw. der darin enthaltenen Wägezelle dynamisch erfaßt werden kann. Nach Verlassen des Wägebands können die Produkte bei herkömmlichen Kontrollwaagen von einem dem Wägeband nachgeschalteten Ausgangsband abtransportiert werden.
  • In vielen Fällen müssen im Verlauf der Produktprüfung auch noch weitere Produkteigenschaften, wie etwa optische Eigenschaften des Produkts, die Produktdichte oder Produktverteilung, geprüft werden. Zu diesem Zweck werden die Produkte bei Einsatz von Vorrichtungen der eingangs beschriebenen Art nach Verlassen der Kontrollwaage einer weiteren Prüfeinrichtung zugeführt. Diese weitere Prüfeinrichtung kann beispielsweise eine zum Abgeben elektromagnetischer Strahlen, insbesondere Röntgenstrahlen, betreibbare Durchleuchtungsanordnung aufweisen. Wenn die Transmission der elektromagnetischen Strahlen durch die Produkte mit einer entsprechenden Nachweiseinrichtung erfaßt wird, kann Aufschluß gewonnen werden über zahlreiche Produkteigenschaften, wie etwa Produktverteilungen innerhalb einer Packung, Produktvolumen, Produktform u. dgl.. Der Einsatz von Vorrichtungen der gerade beschriebenen Art ist bei der Produktprüfung oft unerläßlich. Allerdings erfordern derartige Vorrichtungen viel Raum und sind mit hohen Investitionskosten verbunden.
  • Angesichts dieser Probleme im Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, Vorrichtungen der eingangs genannten Art bereitzustellen, die mit geringen Investitionskosten auf kleinem Raum untergebracht werden können, sowie ein mit solchen Vorrichtungen ausführbares Prüfverfahren bereitzustellen.
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch eine Weiterbildung der bekannten Vorrichtungen gelöst, die im wesentlichen dadurch gekennzeichnet ist, daß die erste Prüfeinrichtung und die zweite Prüfeinrichtung derart an einer gemeinsamen Trägeranordnung angebracht sind, daß mindestens ein Teil des Gewichts der ersten Prüfeinrichtung und mindestens ein Teil des Gewichts der zweiten Prüfeinrichtung über mindestens einen gemeinsamen Abstützbereich der Trägeranordnung an einem Untergrund abstützbar sind.
  • Dabei geht die Erfindung auf die Erkenntnis zurück, daß durch die Integration der Prüfeinrichtungen in eine Anlagengruppe auf einer gemeinsamen Trägeranordnung so viel Bauraum gewonnen wird, daß die damit einhergehende Aufgabe des modularen Bauprin zips ohne weiteres in Kauf genommen werden kann. Ferner hat es sich bei Einsatz erfindungsgemäßer Vorrichtungen gezeigt, daß die durch die gemeinsame Trägeranordnung bewirkte mechanische Kopplung der einzelnen Prüfeinrichtungen keinen nennenswerten Einfluß auf die mit den Prüfeinrichtungen erzeugten Prüfdaten hat. Darüber hinaus können durch die Integration von zwei oder mehr Prüfeinrichtungen in eine gemeinsame Trägeranordnung die Investitionskosten für entsprechende Anlagen deutlich gesenkt werden, weil die Trägeranordnungen für die Prüfeinrichtungen erfindungsgemäß zumindest teilweise miteinander kombiniert werden können.
  • Ein besonders hoher Integrationsgrad und damit sowohl eine besonders deutliche Platzeinsparung als auch eine besonders deutliche Kostensenkung ist erreichbar, wenn die gemeinsame Trägeranordnung drei, vier oder mehr gemeinsame Abstützbereiche aufweist, wobei vorzugsweise das Gesamtgewicht der ersten Prüfeinrichtung und der zweiten Prüfeinrichtung über die gemeinsamen Abstützbereiche am Untergrund abstützbar sind.
  • Bei einer besonders vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist die gemeinsame Trägeranordnung nach Art eines Gestells mit einer Mehrzahl von etwa in Schwererichtung verlaufenden und jeweils einen Abstützbereich bildenden Gestellbeinen und einer Mehrzahl von die Gestellbeine zumindest mittelbar miteinander verbindenden und etwa senkrecht zur Schwererichtung verlaufenden Längsteilen bzw. Trägerstangen ausgeführt.
  • Derartige Gestelle sind beispielsweise in der DE 103 57 982 A1 und der DE 10 2005 018 097 A1 beschrieben. Der Offenbarungsgehalt dieser Schriften wird hinsichtlich des Aufbaus der als Trägeranordnung erfindungsgemäßer Vorrichtungen einsetzbaren Gestelle und der Anbringung von Prüfeinrichtungen, wie etwa Gewichtserfassungseinrichtungen und Fördereinrichtungen, sowie der Konstruktion von Fördereinrichtungen hiermit durch ausdrückliche Inbezugnahme in diese Beschreibung aufgenommen.
  • Zweckmäßigerweise ist die Fördereinrichtung einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Transportieren der Produkte längs einer Förderstrecke ausgelegt, an der sowohl die erste Prüfeinrichtung als auch die zweite Prüfeinrichtung angeordnet ist, um so einen störungsfreien Durchlaufbetrieb während des Prüfvorgangs zu ermöglichen. Dabei kann die Fördereinrichtung ein erstes auf einer Gewichtserfassungseinrichtung der ersten Prüfeinrichtung abgestütztes Förderband, also ein Wägeband, aufweisen. Zusätzlich kann die Fördereinrichtung ein zweites zum Fördern der Produkte durch einen Erfassungsbereich der zweiten Prüfeinrichtung betreibbares Förderband umfassen. Dabei kann das zweite Förderband gleichzeitig als Eingangstransportband oder als Ausgangsband eingesetzt werden, mit dem die Produkte dem Wägeband zugeführt bzw. von dem Wägeband abtransportiert werden.
  • Wie eingangs bereits angesprochen, kann die zweite Prüfeinrichtung eine Durchleuchtungsanordnung zum Durchleuchten der Produkte mit elektromagnetischen Wellen, insbesondere Röntgenstrahlen, aufweisen, wobei die zweite Prüfeinrichtung in diesem Fall zweckmäßigerweise auch noch eine Erfassungsanordnung zum Erfassen der von der Durchleuchtungsanordnung abgegebenen, von den Produkten reflektierten und/oder die Produkte durchdringenden elektromagnetischen Wellen umfaßt.
  • Im Hinblick darauf, daß die Durchleuchtungsanordnung einer derartigen zweiten Prüfeinrichtung in der Regel mehr Wartungsarbeiten erfordert als die Erfassungseinrichtung hat es sich als zweckmäßig erwiesen, wenn die Durchleuchtungsanordnung für einen Benutzer der erfindungsgemäßen Vorrichtung leicht zugänglich oberhalb der Fördereinrichtung und die Erfassungseinrichtung unterhalb der Fördereinrichtung angeordnet ist, wobei sowohl die Durchleuchtungsanordnung als auch die Erfassungsanordnung an der gemeinsamen Trägeranordnung angebracht sein können.
  • Ein besonders zuverlässiger und störungsfreier Betrieb einer erfindungsgemäßen Vorrichtung wird ermöglicht, wenn eine zum Abdecken mindestens eines Teils der ersten Prüfeinrichtung und/oder zumindest des Erfassungsbereichs der zweiten Prüfeinrichtung dienende Abdeckeinrichtung vorgesehen ist, wobei mit der Abdeckeinrichtung sowohl eine Beaufschlagung der Prüfeinrichtungen von der Seite als auch eine Beaufschlagung der Prüfeinrichtungen von oben verhindert werden kann.
  • Die Wartung einer erfindungsgemäßen Vorrichtung kann erleichtert werden, wenn die Abdeckeinrichtung mindestens ein zwischen einer Abdeckstellung und einer Öffnungsstellung bewegbares Abdeckelement aufweist.
  • Im Hinblick auf einschlägige Schutzvorschriften hat es sich im Rahmen der Erfindung als besonders zweckmäßig erwiesen, wenn mindestens ein die beispielsweise eine Quelle für Röntgenstrahlen aufweisende Durchleuchtungsanordnung aufnehmendes, insbesondere haubenförmiges, d. h. unten offenes Gehäuse vorgesehen ist. Auch hier hat es sich im Sinne der Vereinfachung von Wartungsarbeiten als zweckmäßig erwiesen, wenn das Gehäuse zwischen einer Schutzstellung, in der es die Durchleuchtungsanordnung aufnimmt, und einer Zugriffstellung, in der es einen Zugriff auf die Durchleuchtungsanordnung ermöglicht, bewegbar ist und vorzugsweise in der Schutzstellung verriegelbar ist. Dabei liegt ein erfindungsgemäß besonders bevorzugtes haubenförmiges Gehäuse in der Schutzstellung zweckmäßigerweise auf einer Bodenplatte auf, um so einen vollständigen Gehäuseabschluß bereitzustellen, wobei die Bodenplatte gleichzeitig als Trägerelement für die Durchleuchtungseinrichtung eingesetzt werden kann.
  • In dem Gehäuse kann zusätzlich zur Durchleuchtungsanordnung auch noch eine zum Einstellen von Betriebsparametern der Vorrichtung betätigbare Bedienungseinrichtung, wie etwa ein Touch Panel, angeordnet sein. Wenn das Gehäuse in der Schutzstellung verriegelt ist, kann eine Verstellung von Betriebsparametern durch Unbefugte auf diese Weise einfach und ohne zusätzliche Vorkehrungen verhindert werden.
  • Im Rahmen der Integration einzelner Anlagenteile zu einer Anlagengruppe und der damit einhergehenden Platzersparnis und Verminderung der Investitionskosten hat es sich als zweckmäßig erwiesen, wenn zumindest ein Teil des Gewichts der Abdeckeinrichtung und/oder zumindest ein Teil des Gewichts des Gehäuses über mindestens einen Abstützbereich der gemeinsamen Trägeranordnung am Untergrund abstützbar ist.
  • Eine weitere Verminderung der Investitionskosten bei Bereitstellung erfindungsgemäßer Vorrichtungen wird ermöglicht, wenn eine gemeinsame Datenverarbeitungseinrichtung zum Ansteuern der ersten Prüfeinrichtung und der zweiten Prüfeinrichtung und/oder zum Auswerten der von der ersten Prüfeinrichtung und der zweiten Prüfeinrichtung abgegebenen und Produkteigenschaften, wie etwa das Produktgewicht, darstellenden Prüfdaten vorgesehen ist.
  • Ein erfindungsgemäßes Verfahren zum Betreiben einer erfindungsgemäßen Vorrichtung, bei dem von der ersten Prüfeinrichtung erzeugte und das Gewicht der zu prüfenden Produkte darstellende erste Prüfdaten an eine Datenverarbeitungseinrichtung übertragen werden, ist im wesentlichen dadurch gekennzeichnet, daß von der zweiten Prüfeinrichtung abgegebene und weitere Produkteigenschaften darstellende zweite Prüfdaten an die auch die ersten Prüfdaten empfangende Datenverarbeitungseinrichtung übertragen werden, um so unter Einsatz von nur einer Datenverarbeitungseinrichtung eine Vielzahl von Produktei genschaften überprüfen zu können. Dabei hat es sich als zweckmäßig erwiesen, wenn die ersten Prüfdaten und die zweiten Prüfdaten zum Erhalt von weitere Produkteigenschaften darstellenden dritten Prüfdaten, wie etwa der Produktdichte, miteinander verknüpft werden, wobei diese Verknüpfung vorzugsweise ebenfalls in der die Prüfdaten empfangenden Datenverarbeitungseinrichtung erfolgt.
  • Nachstehend wird die Erfindung unter Bezugnahme auf die Zeichnung, auf die hinsichtlich aller erfindungswesentlichen und in der Beschreibung nicht näher herausgestellten Einzelheiten ausdrücklich verwiesen wird, erläutert. In der Zeichnung zeigt:
  • 1 eine erfindungsgemäße Vorrichtung mit teilweise abgenommener Abdeckeinrichtung,
  • 2 eine erfindungsgemäße Vorrichtung mit vollständig geöffneter Abdeckeinrichtung und
  • 3 eine erfindungsgemäße Vorrichtung mit geschlossener Abdeckeinrichtung und in die Zugriffstellung verstelltem Gehäuse.
  • 4 eine die Anbringung der zweiten Prüfeinrichtung an der Trägeranordnung veranschaulichende Detaildarstellung und
  • 5 ein die Ansteuerung einer erfindungsgemäßen Vorrichtung darstellendes Blockdiagramm.
  • Die in der Zeichnung dargestellte Vorrichtung umfaßt im wesentlichen ein insgesamt mit 100 bezeichnetes und als gemeinsame Trägeranordnung dienendes Gestell, eine erste Prüfeinrichtung 200, eine zweite Prüfeinrichtung 300 und eine insgesamt mit 400 bezeichnete Fördereinrichtung.
  • Das Gestell 100 umfaßt ein zentrales Längsteil 110, in radialem Abstand vom Längsteil angeordnete und parallel dazu verlaufende Trägerstangen 120, zwei an den Stirnflächen des Längsteils 110 angebrachte und etwa senkrecht zur Längsachse des Längsteils 110 verlaufende dünne Trägerplatten 150 sowie insgesamt vier an den seitlichen Rändern der Trägerplatten 150 angebrachte Gestellfüße 160, von denen jeder einen höhenverstell baren Abstützbereich 170 aufweist. Das zentrale Längsteil 110 ist rohrförmig ausgeführt und kann zur Erhöhung der Stabilität des Gestells mit einer Flüssigkeit oder Schüttgut befällt werden.
  • Weitere Einzelheiten des Gestells 100 sind in der DE 103 57 982 A1 erläutert, auf die insofern Bezug genommen wird.
  • Die erste Prüfeinrichtung 200 umfaßt eine in der Zeichnung nicht erkennbare Gewichtserfassungseinrichtung, auf der ein Wägeband 410 der Fördereinrichtung 400 abgestützt ist.
  • Die Anordnung des Wägebands 410 in Bezug auf die Gewichtserfassungseinrichtung ist im einzelnen in der DE 10 2004 052 432 A1 erläutert. Der Offenbarungsgehalt dieser Anmeldung wird diesbezüglich hiermit durch ausdrückliche Inbezugnahme in diese Beschreibung aufgenommen.
  • Die zweite Prüfeinrichtung 300 umfaßt eine in einem Gehäuse 310 aufgenommene Durchleuchtungseinrichtung 320 in Form einer Röntgenstrahlquelle sowie eine Erfassungseinrichtung 330, mit der die die zu prüfenden Produkte durchdringenden Röntgenstrahlen erfaßt werden können.
  • Sowohl die erste Prüfeinrichtung 200 als auch die zweite Prüfeinrichtung 300 mit dem dazugehörigen Gehäuse 310 stützen sich über das Gestell 100 bzw. die Gestellfüße 160 mit entsprechenden Abstützbereichen 170 an einem Untergrund ab.
  • Die Anbringung der zweiten Prüfeinrichtung 300 am Gestell 100 ist in 4 im Detail dargestellt. Der in 2 hinter dem Förderband 420 angeordnete Teil des Gehäuses 310 ist im Bereich seiner seitlichen Begrenzungsflächen mit Abstützelementen 312 in Form von Abstützblechen versehen, die sich an der oberen Begrenzungsfläche von zwei übereinander angeordneten Trägerstangen 120 des Gestells 100 abstützen. Die Fixierung der Abstützelemente 312 bzw. Abstützbleche an den Trägerstangen 120 erfolgt mit Hilfe von an den unteren Begrenzungsflächen der Trägerstangen 120 anliegenden Klemmelementen bzw. Klemmblechen 314. Die Trägerstangen 120 können mit Hilfe von Spannschrauben 316 zwischen den Abstützelementen 312 und den Klemmelementen 314 eingespannt wer den. Durch die Klemmung der zweiten Prüfeinrichtung 300 an den Trägerstangen 120 ist ein freies Positionieren der zweiten Prüfeinrichtung 300 am Gestell 100 möglich.
  • Die Fördereinrichtung 400 umfaßt neben dem Wägeband 410 auch noch ein gleichzeitig als Eingangstransportband dienendes zweites Förderband 420, mit dem die zu prüfenden Produkte durch einen Erfassungsbereich 340 der zweiten Prüfeinrichtung 300 gefördert werden.
  • Zusätzlich weist die in der Zeichnung dargestellte Vorrichtung auch noch eine insgesamt mit 500 bezeichnete Abdeckeinrichtung auf, mit der die aus Eingangstransportband 420 und Lastband 410 bestehende Fördereinrichtung, die erste Prüfeinrichtung 200 und die Erfassungseinrichtung 330 der zweiten Prüfeinrichtung 300 abgedeckt werden. Die Abdeckeinrichtung 500 weist nur in 3 erkennbare frontseitige Abdeckelemente 510, in 1 erkennbare obere Abdeckelemente 520 und nur in 2 erkennbare hintere Abdeckelemente 530 auf, wobei die frontseitigen Abdeckelemente 510 und die oberen Abdeckelemente 520 zwischen einer in 3 erkennbaren Abdeckstellung und einer Öffnungsstellung verstellbar sind. Dabei sind die frontseitigen Abdeckelemente 510 und die oberen Abdeckelemente 520 unabhängig voneinander verstellbar, wie anhand einer vergleichenden Betrachtung der 1 und 2 zu erkennen ist. In 1 sind nur die frontseitigen Abdeckelemente 510 in die Öffnungsstellung verstellt, während in 2 sowohl die frontseitigen Abdeckelemente 510 als auch die oberen Abdeckelemente 520 in die Öffnungsstellung bewegt sind.
  • Die Durchleuchtungseinrichtung 320 der zweiten Prüfeinrichtung 300 ist oberhalb des Zuführbands 420 angeordnet, während die Erfassungseinrichtung 330 der zweiten Prüfeinrichtung 300 unterhalb des Förderbands angeordnet ist. Wie besonders deutlich in den 1 und 2 zu erkennen ist, ist zwischen dem die Produkte fördernden Zuführband 420 und dem unteren Rand der Durchleuchtungseinrichtung 320 ein größerer Abstand freigelassen als zwischen der Erfassungseinrichtung 330 und der unteren Begrenzungsfläche des Zuführbands 420, um so eine Durchleuchtung der Produkte mit annähernd parallel zueinander verlaufenden Röntgenstrahlen zu ermöglichen.
  • Im Sinne eines besonders kompakten Aufbaus der gesamten Vorrichtung sind die den Erfassungsbereich 340 der zweiten Prüfeinrichtung 300 abdeckenden Abdeckelemente 520 rampenförmig ansteigend bzw. abfallend ausgebildet, um so die Gesamthöhe der Vorrichtung im Bereich der ersten Prüfeinrichtung 200 nicht übermäßig zu erhöhen.
  • Wie besonders deutlich in 2 zu erkennen ist, wird der Erfassungsbereich 340 in Förderrichtung des Zuführbands 420 von zwei Abschirmeinrichtungen 342 begrenzt, zwischen denen die von der Durchleuchtungseinrichtung 320 abgegebenen Röntgenstrahlen 348 die auf dem Zuführband 420 geförderten Produkte durchleuchten. Jede der Abschirmeinrichtungen 342 umfaßt ein Strahlenschutzblech bzw. Abschrimblech 344 und einen davon herabhängenden und sich in Richtung auf das Zuführband 420 erstreckenden Bleigummivorhang 346. Durch Einsatz der Abschirmbleche 344 können die Bleigummivorhänge 346 verkürzt werden. Das ermöglicht auch eine Verkürzung des Abstands zwischen den Bleigummivorhängen 346 und dem Ort, an dem die Röntgenstrahlen 348 die Produkte durchleuchten, weil der Vorhang bzw. das verformbare Strahlenschutzelement beim Produktdurchlauf nicht in den Röntgenstrahl pendeln kann. Auch der Abstand zwischen Wägeband und Strahlenschutzelementen kann so reduziert werden. Es muß lediglich darauf geachtet werden, daß das Strahlenschutzelement beim Wägevorgang nicht mehr auf den Produkten aufliegt, was durch eine entsprechende Verkürzung der flexiblen Strahlenschutzelemente erreicht wird.
  • Wie besonders deutlich in 3 zu erkennen ist, ist die Haube 310 von der in 1 dargestellten Schutzstellung in die Zugriffstellung verschwenkbar, um so einen Zugriff auf die Durchleuchtungseinrichtung 320 zu ermöglichen. Zusätzlich ist in dem Gehäuse 310 auch noch eine Eingabeeinrichtung 350 einer Datenverarbeitungseinrichtung dargestellt, von der im übrigen in der Zeichnung nur ein an der Frontseite des Gehäuses 310 angeordnetes Display 360 erkennbar ist. Die Datenverarbeitungseinrichtung ist zum Ansteuern der ersten Prüfeinrichtung 200 und der zweiten Prüfeinrichtung 300 und zum Erfassen der von der ersten Prüfeinrichtung 200 und der zweiten Prüfeinrichtung 300 abgegebenen Prüfdaten betreibbar.
  • Demnach wird zum Betrieb der in der Zeichnung dargestellten Vorrichtung nur eine Datenverarbeitungseinrichtung benötigt, die auch noch zum Ansteuern der Fördereinrichtung 400 eingesetzt werden kann. Während des Betriebs der Fördereinrichtung 400 werden die zu prüfenden Produkte 10 mit dem Eingangstransportband 420 durch den Erfassungsbereich 340 der zweiten Prüfeinrichtung 300 gefördert, an das auf der nicht dargestellten Gewichtserfassungseinrichtung der ersten Prüfeinrichtung 200 abgestützte Wägeband 410 übergeben und anschließend mit einem Ausgangsband 430 abtransportiert. Die während des Durchlaufs des Erfassungsbereichs 340 von der Erfassungseinrichtung 330 erfaßten und die zu prüfenden Produkte durchdringenden Röntgenstrahlen werden mit der Erfassungseinrichtung 330 erfaßt und entsprechende Prüfdaten an die Datenverarbeitungseinrichtung weitergegeben. Ferner wird das Gewicht der Produkte 10 mit der Gewichtserfassungseinrichtung der ersten Prüfeinrichtung 200 erfaßt und entsprechende Prüfdaten ebenfalls an die Datenverarbeitungseinrichtung weitergegeben.
  • 5 zeigt ein Blockschaltbild der zum Ansteuern der Prüfeinrichtungen 200 und 300 einsetzbaren Datenverarbeitungseinrichtung. Diese umfaßt einen Zentralrechner 600, in dem Softwaremodule 610 und 620 zum Betreiben der zweiten Prüfeinrichtung 300 bzw. der ersten Prüfeinrichtung 200 abgelegt sind. Diese Softwaremodule 610 und 620 steuern über ein Softwareinterface 625 eine Treibersoftware 630 und entsprechende Daten-Eingabe-/Ausgabeanordnungen 642 bzw. 644 die Durchleuchtungsanordnung 320 bzw. die Erfassungseinrichtung 330 an. Zusätzlich enthält die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung 600 auch noch einen Displaytreiber 650, mit dem das Display 360 bzw. das in der Zeichnung nicht dargestellte Touch Panel über eine bidirektionale Datenaustauschleitung 652 angesteuert wird. Die Durchleuchtungsanordnung 320 und die Erfassungseinrichtung 330 sind über eine vorzugsweise als Bussystem ausgeführte bidirektionale Datenaustauschleitung 647 miteinander verbunden. Darüber hinaus ist die Erfassungseinrichtung 330 auch noch über eine bidirektionale Datenaustauscheinrichtung 649 mit der ersten Prüfeinrichtung 200 verbunden. Demnach erfolgt die Ansteuerung der ersten Prüfeinrichtung 200 mit Hilfe der Datenverarbeitungseinrichtung 600 über die Erfassungseinrichtung 330, wobei auch die mit der ersten Prüfeinrichtung 200 ermittelten und Gewichtswerte darstellenden Daten über die Erfassungseinrichtung 330 an die Datenverarbeitungseinrichtung 600 weitergeleitet werden. Ferner werden über die Datenverarbeitungseinrichtung auch noch die Antriebsmotoren 412, 422 und 432 für das Wägeband 410, das Eingangstransportband 420 und das Ausgangsband 430 angesteuert.
  • Mit den so erhaltenen ersten und zweiten Prüfdaten kann beispielsweise das Volumen der Produkte erfaßt werden. Durch Auswertung der ersten Prüfdaten kann auch die tatsächliche Produktmenge festgestellt werden. Das ist besonders dann möglich, wenn anhand der von der zweiten Prüfeinrichtung 300 abgegebenen zweiten Prüfdaten festgestellt wird, daß das Verpackungsgewicht variiert, beispielsweise bei anhand des Transmissionsgrads der Röntgenstrahlen feststellbarer variierender Glasdicke bei Glasverpackungen.
  • Auch ist eine Füllstandskontrolle bei offenen oder geschlossenen Verpackungen mit Hilfe der ersten Prüfdaten möglich. Ferner ist es mit der zweiten Prüfeinrichtung unter Verwendung der Durchleuchtungseinrichtung auch möglich, Beschädigungen, wie etwa offene Laschen, oder Deformationen zu erkennen, ohne daß dazu zusätzlich Lichttaster, Lichtschranken, CCD-Kameras od. dgl. benötigt werden.
  • Die Erfindung ist nicht auf das anhand der Zeichnung erläuterte Ausführungsbeispiel beschränkt. Vielmehr ist auch an den Einsatz von Trägeranordnungen der beispielsweise in der DE 10 2005 018 097 A1 beschriebenen Art gedacht. Ferner können Abdeckanordnungen und Schutzhauben unterschiedlicher Ausführungsformen zum Einsatz kommen.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 10357982 A1 [0009, 0028]
    • - DE 102005018097 A1 [0009, 0044]
    • - DE 102004052432 A1 [0030]

Claims (18)

  1. Vorrichtung zum Prüfen von Produkten mit einer zum Erfassen des Gewichts der Produkte betreibbaren ersten Prüfeinrichtung (200), einer zum Transport der Produkte über die erste Prüfeinrichtung (200) betreibbaren Fördereinrichtung (400) und einer zum Prüfen weiterer Produkteigenschaften betreibbaren zweiten Prüfeinrichtung (300), dadurch gekennzeichnet, daß die erste Prüfeinrichtung (200) und die zweite Prüfeinrichtung (300) derart an einer gemeinsamen Trägeranordnung (100) angebracht sind, daß mindestens ein Teil des Gewichts der ersten Prüfeinrichtung (200) und mindestens ein Teil des Gewichts der zweiten Prüfeinrichtung (300) über mindestens einen gemeinsamen Abstützbereich (170) der gemeinsamen Trägeranordnung (100) an einem Untergrund abstützbar sind.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die gemeinsame Trägeranordnung (100) drei, vier oder mehr gemeinsame Abstützbereiche (170) aufweist, wobei vorzugsweise das Gesamtgewicht der ersten Prüfeinrichtung (200) und der zweiten Prüfeinrichtung (300) über die gemeinsamen Abstützbereiche (170) am Untergrund abstützbar ist.
  3. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Abstützanordnung (100) nach Art eines Gestells mit einer Mehrzahl von etwa in Schwererichtung verlaufenden und jeweils einen Abstützbereich (170) bildenden Gestellfüßen (160) und eine Mehrzahl von die Gestellfüße (160) miteinander verbindenden, etwa senkrecht zur Schwererichtung verlaufenden Längsteilen (110) bzw. Trägerstangen (120) ausgeführt ist.
  4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Fördereinrichtung (400) zum Transportieren der Produkte (10) längs einer Förderstrecke ausgelegt ist, an der die erste Prüfeinrichtung (200) und die zweite Prüfeinrichtung (300) angeordnet sind.
  5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Fördereinrichtung (400) ein erstes auf einer Gewichtserfassungseinrichtung der ersten Prüfeinrichtung (200) abgestütztes Förderband (410) aufweist.
  6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Fördereinrichtung (400) ein zweites zum Fördern der Produkte durch einen Erfassungsbereich (340) der zweiten Prüfeinrichtung (300) betreibbares Förderband (420) aufweist.
  7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Prüfeinrichtung (300) eine Durchleuchtungsanordnung (320) zum Durchleuchten der Produkte (10) mit elektromagnetischen Wellen, insbesondere Röntgenstrahlen, aufweist.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Prüfeinrichtung (300) eine Erfassungsanordnung (330) zum Erfassen der von der Durchleuchtungsanordnung (320) abgegebenen elektromagnetischen Wellen aufweist.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 7 und 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Durchleuchtungsanordnung (320) oberhalb der Fördereinrichtung (400) und die Erfassungseinrichtung (330) unterhalb der Fördereinrichtung (400) angeordnet ist, wobei sowohl die Durchleuchtungsanordnung (320) als auch die Erfassungseinrichtung (330) an der gemeinsamen Trägeranordnung (100) angebracht ist.
  10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine zum Abdecken mindestens eines Teils der ersten Prüfeinrichtung (200) und/oder zumindest des Erfassungsbereichs (340) der zweiten Prüfeinrichtung (300) dienende Abdeckeinrichtung (500).
  11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckeinrichtung (500) mindestens ein zwischen einer Abdeckstellung und einer Öffnungsstellung bewegbares Abdeckelement (510, 520) aufweist.
  12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 11, gekennzeichnet durch ein zumindest die Durchleuchtungsanordnung (320) aufnehmendes, insbesondere haubenförmiges Gehäuse (310).
  13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (310) zwischen einer Schutzstellung, in der es die Durchleuchtungsanordnung (320) aufnimmt, und einer Zugriffstellung, in der es einen Zugriff auf die Durchleuchtungsanordnung (320) ermöglicht, bewegbar ist und vorzugsweise in der Schutzstellung verriegelbar ist.
  14. Vorrichtung nach Anspruch 12 oder 13, gekennzeichnet durch eine zumindest in der Schutzstellung in dem Gehäuse aufgenommene und beispielsweise zum Einstellen von Betriebsparametern der Vorrichtung betätigbare Eingabeeinrichtung (350), wie etwa ein Touch Panel.
  15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest ein Teil des Gewichts der Abdeckeinrichtung (500) und/oder zumindest ein Teil des Gewichts des Gehäuses (310) über mindestens einen Abstützbereich (170) am Untergrund abstützbar ist.
  16. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine gemeinsame Datenverarbeitungseinrichtung zum Ansteuern der ersten Prüfeinrichtung (200) und der zweiten Prüfeinrichtung (300) und/oder zum Auswerten der von der ersten Prüfeinrichtung (200) und der zweiten Prüfeinrichtung (300) abgegebenen und Produkteigenschaften, wie etwa das Produktgewicht, darstellenden Prüfdaten.
  17. Verfahren zum Betreiben einer Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem von der ersten Prüfeinrichtung (200) erzeugte und das Gewicht der zu prüfenden Produkte darstellende erste Prüfdaten an eine Datenverarbeitungseinrichtung übertragen werden, dadurch gekennzeichnet, daß von der zweiten Prüfeinrichtung (300) abgegebene und weitere Produkteigenschaften darstellende zweite Prüfdaten an die auch die ersten Prüfdaten empfangende Datenverarbeitungseinrichtung übertragen werden.
  18. Verfahren nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die ersten Prüfdaten und die zweiten Prüfdaten zum Erhalt von weitere Produkteigenschaften darstellenden dritten Prüfdaten miteinander verknüpft werden.
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