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DE102007032147A1 - Vorbehandlungsanlage und Verfahren zur Vorbehandlung von Teilen, insbesondere von Sonderfelgen - Google Patents

Vorbehandlungsanlage und Verfahren zur Vorbehandlung von Teilen, insbesondere von Sonderfelgen Download PDF

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DE102007032147A1
DE102007032147A1 DE200710032147 DE102007032147A DE102007032147A1 DE 102007032147 A1 DE102007032147 A1 DE 102007032147A1 DE 200710032147 DE200710032147 DE 200710032147 DE 102007032147 A DE102007032147 A DE 102007032147A DE 102007032147 A1 DE102007032147 A1 DE 102007032147A1
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DE200710032147
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Gerd Wurster
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B08CLEANING
    • B08BCLEANING IN GENERAL; PREVENTION OF FOULING IN GENERAL
    • B08B3/00Cleaning by methods involving the use or presence of liquid or steam
    • B08B3/04Cleaning involving contact with liquid
    • B08B3/10Cleaning involving contact with liquid with additional treatment of the liquid or of the object being cleaned, e.g. by heat, by electricity or by vibration
    • B08B3/12Cleaning involving contact with liquid with additional treatment of the liquid or of the object being cleaned, e.g. by heat, by electricity or by vibration by sonic or ultrasonic vibrations

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Abstract

Es werden eine Vorbehandlungsanlage und ein Verfahren zur Vorbehandlung von Teilen, insbesondere zur Vorbehandlung von Sonderfelgen (glanzgedrehten Felgen) angegeben, mit einer Mehrzahl von Vorbehandlungsstationen (12, 14, 16, 18, 20, 22, 24, 26, 28, 30, 32, 34, 36, 38), wobei mindestens eine der Vorbehandlungsstationen, vorzugsweise eine Entfettungsstation (16), eine Tauchstation mit einer Ultraschalleinrichtung umfasst.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorbehandlungsanlage zur Vorbehandlung von Teilen, insbesondere zur Vorbehandlung von Sonderfelgen (glanzgedrehten Felgen), mit einer Mehrzahl von Vorbehandlungsstationen.
  • Die Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zum Vorbehandeln von Teilen, insbesondere zum Vorbehandeln von Sonderfelgen (glanzgedrehten Felgen), bei dem die Teile durch eine Mehrzahl von Vorbehandlungsstationen gefördert werden.
  • Bei der Herstellung von Leichtmetallfelgen durchlaufen die Felgen zunächst eine Vorbehandlungsanlage, anschließend eine Pulvergrundiereinrichtung und schließlich eine Endbeschichtungseinrichtung, in der sie bspw. mit Acrylatpulver endbeschichtet werden.
  • Neben diesem üblichen Behandlungsverfahren zur Herstellung von Normalfelgen (Leichtmetallfelgen aus Aluminium- oder ggf. Magnesiumlegierungen) werden in jüngster Zeit mehr und mehr so genannte "glanzkopierte Felgen" (auch "glanzgedrehte Felgen" genannt) nachgefragt. Zur Herstellung solcher Felgen, die eine hochglänzende Oberfläche aufweisen, und die im Folgenden als Sonderfelgen bezeichnet werden, werden zuvor mindestens pulverbeschichtete Normalfelgen in einer Dreheinrichtung an ihrer Oberfläche mechanisch nachgearbeitet, z. B. durch Drehen, so dass nur ein Rest der zuvor aufgebrachten Beschichtung auf der Oberfläche verbleibt. Die solchermaßen behandelten Rohlinge durchlaufen nochmals eine Vorbehandlung, gefolgt von einer Endbeschichtung, bei der es sich wiederum vorzugsweise um eine Acrylatpulverbeschichtung handelt. Um derartig hochspiegelnde Oberflächen auch bei den nachfolgenden Verfahrensschritten zu erhalten, weicht die Vorbehandlung in einigen Verfahrensschritten etwas von der üblichen Vorbehandlung von Normalfelgen ab.
  • Üblicherweise durchlaufen glanzgedrehte Rohlinge nach dem Abdrehen zunächst zwei Entfettungsstationen, anschließend zwei Spülstationen, dann eine Dekapierstation (Beizstation), gefolgt von zwei Spülstationen, einer Passivierstation und zwei weiteren Spülstationen, einer Trocknungsstation und einer Kühlstation. Nach Durchlaufen einer derartigen Vorbehandlungsanlage werden die glanzkopierten Rohlinge einer Beschichtungsstation zur Endbeschichtung zugeführt, wobei es sich bspw. um eine Acrylatpulverbeschichtung handeln kann.
  • Nun hat sich gezeigt, dass glanzgedrehte Felgen vielfach die in jüngster Zeit gestiegenen Ansprüche der Hersteller bezüglich der Korrosionsbeständigkeit und Haltbarkeit der Felgen nicht entsprechen. In vielen Fällen ergibt sich insbesondere im Bereich der glanzgedrehten Oberfläche besonders an den Kanten eine verstärkte Korrosionsneigung.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine verbesserte Vorbehandlungsanlage und ein verbessertes Verfahren zum Vorbehandeln von Teilen zu schaffen, womit insbesondere Sonderfelgen derart vorteilhaft bearbeitet werden können, dass die bekannten Nachteile bei fertig beschichteten, glanzgedrehten Felgen vermieden werden. Insbesondere soll eine hochwertige und dauerhafte Beschichtung von glanzgedrehten Felgen erreicht werden, wobei auch im Bereich der glanzgedrehten Oberfläche eine möglichst geringe Korrosionsneigung bestehen soll.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Vorbehandlungsanlage zur Vorbehandlung von Teilen, insbesondere zur Vorbehandlung von Sonderfelgen gelöst, mit einer Mehrzahl von Vorbehandlungsstationen, wobei mindestens eine der Vorbehandlungsstationen, vorzugsweise eine Entfettungsstation, eine Tauchstation mit einer Ultraschalleinrichtung umfasst.
  • Die Aufgabe wird ferner durch ein Verfahren zum Vorbehandeln von Teilen gelöst, insbesondere zum Vorbehandeln von Sonderfelgen, bei dem die Teile durch eine Mehrzahl von Vorbehandlungsstationen gefördert werden, wobei die Teile mindestens in einer der Vorbehandlungsstationen, vorzugsweise in einer Entfettungsstation, mittels Ultraschall in einem Tauchbad gereinigt werden.
  • Die Aufgabe der Erfindung wird auf diese Weise vollkommen gelöst.
  • Erfindungsgemäß wurde festgestellt, dass die verstärkte Korrosionsneigung von Sonderfelgen insbesondere im Bereich der Kanten der glanzgedrehten Oberfläche zu einem erheblichen Teil dadurch bedingt ist, dass bei dem Schritt des Glanzdrehens, während dessen die Oberfläche ganz oder teilweise abgetragen wird, Teile der vorherigen Beschichtung in der abgedrehten Oberfläche verbleiben. Durch den Drehmeißel werden Gussrückstände in der Leichtmetalllegierung angeschnitten und so freigelegt.
  • So ergeben sich an der Oberfläche teilweise Vertiefungen, die mit nur unzureichend haftenden Fremdmaterialien oder mit Teilen der zuvor aufgebrachten Beschichtung gefüllt sind. Die Folge ist eine unzureichende Haftung einer nachfolgend aufgebrachten Endbeschichtung.
  • Erfindungsgemäß wird durch die Verwendung einer Tauchstation mit einer Ultraschalleinrichtung eine stark verbesserte Reinigung bzw. Intensivierung des jeweiligen Vorbehandlungsschrittes gewährleistet.
  • Auf diese Weise können Rückstände im Bereich der glanzgedrehten Oberfläche durch die Vorbehandlung besser entfernt werden, was zu einer verbesserten Haftung einer nachfolgend aufgebrachten Beschichtung führt. Somit ergibt sich eine deutlich verbesserte Beständigkeit von glanzgedrehten Felgen und eine verringerte Korrosionsanfälligkeit.
  • Vorzugsweise erfolgt die Behandlung in einer Tauchstation mit einer Ultraschalleinrichtung zumindest im Bereich einer Entfettungsstation, vorzugsweise an der letzten Entfettungsstufe (Nachreinigung) wodurch vom vorhergehenden Drehvorgang verbliebene Rückstände im Bereich der glanzgedrehten Oberfläche mit Ultraschallunterstützung wirksam entfernt werden können.
  • Weiter bevorzugt umfassen auch weitere Stationen der Vorbehandlungsanlage jeweils eine Tauchstation mit einer Ultraschalleinrichtung.
  • Auf diese Weise wird die Wirksamkeit der einzelnen Vorbehandlungsschritte verbessert.
  • Hierbei können die Ultraschalleinrichtungen jeweils Teil einer jeweiligen Vorbehandlungsstation sein oder sich als nachgeschaltete Behandlungsstation anschließen. So kann bspw. eine Dekapierstation (Beizstation) mit einer Ultraschalleinrichtung gekoppelt sein. So wird ein intensivierter Beizvorgang erreicht. Damit ist eine Tiefen spülung ermöglicht. Die Konzentration im Beizbad kann dadurch stark reduziert werden, und eine Tiefenbeizung ist ermöglicht.
  • Alternativ kann sich auch ein separates Tauchbad anschließen, das lediglich mit einer Ultraschalleinrichtung versehen ist, wobei es sich etwa um eine Spülstation mit Ultraschallunterstützung handeln kann.
  • Da eine wirksame Ultraschallreinigung nur in Verbindung mit einem Tauchbad erzielt werden kann, wird erfindungsgemäß auch dann, wenn die Vorbehandlungsanlage grundsätzlich als Durchlaufanlage ausgestaltet ist, zumindest eine Tauchstation mit einer Ultraschalleinrichtung vorgesehen. Bei einer Durchlaufanlage kann sich also an die verschiedenen aufeinander folgenden Spritzbehandlungsstationen ggf. jeweils ein Tauchbad mit Ultraschallunterstützung anschließen, vorzugsweise zumindest eine Tauchstation im Bereich der Entfettung.
  • Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung weist die Ultraschalleinrichtung mindestens eine Ultraschallquelle auf, wobei ein Förderer vorgesehen ist, der derart ausgebildet und angeordnet ist, dass die als glanzgedrehte Felgen ausgebildeten Teile mit ihrer glanzgedrehten Seite an der Ultraschalquelle entlang geführt werden, vorzugsweise in einem Abstand von 10 bis 50 cm, besonders bevorzugt von 15 bis 30 cm.
  • Auf diese Weise wird insbesondere im Bereich der glanzgedrehten Oberfläche, die im Hinblick auf eine gut haftende, spätere Beschichtung besonders gefährdet ist, eine außerordentlich intensive Ultraschallwirkung und Tiefenbehandlung gewährleistet. So kann auch die notwendige Konzentration der verwendeten Chemikalien reduziert werden.
  • Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung weist die Ultraschalleinrichtung mindestens eine Ultraschallquelle in Form eines Seitenschwingers und mindestens eine Ultraschallquelle in Form eines Bodenschwingers auf. Alternativ oder zusätzlich können auch einhängbare Schwinger vorgesehen sein.
  • Auch hierdurch kann eine besonders gute Ultraschallwirkung erzielt werden.
  • Hierbei können mindestens eine Ultraschallquelle in Form eines Seitenschwingers und mindestens eine Ultraschallquelle in Form eines Bodenschwingers in einem Tauchbad kombiniert sein.
  • Alternativ kann mindestens eine Ultraschallquelle in Form eines Seitenschwingers und mindestens eine Ultraschallquelle in Form eines Bodenschwingers in separaten Tauchbädern vorgesehen sein.
  • Die Vorbehandlungsanlage umfasst vorzugsweise eine Folge von Vorbehandlungsstationen, die mindestens eine Entfettungsstation, eine Spülstation, eine Dekapierstation, eine weitere Spülstation, eine Passivierungsstation und eine weitere Spülstation aufweisen und die von einem Förderer durchlaufen werden, wobei vorzugsweise jeweils eine Tauchstation mit einer Ultraschalleinrichtung vorgesehen ist.
  • Auf diese Weise ist eine besonders intensive Vorbehandlung und eine besonders hochwertige Beschichtung insbesondere bei glanzgedrehten Felgen gewährleistet.
  • Gemäß einer weiteren Ausführung der Erfindung weist die Vorbehandlungsanlage eine Spülstation als letzte Station auf, die ein Tauchbad mit voll entsalztem Wasser (VE-Wasser) mit einem Leitwert von 0,1 bis 3 μS/cm und eine Ultraschalleinrichtung umfasst.
  • So wird eine besonders gute Reinigung der Teile vor einer sich anschließenden Beschichtung gewährleistet, wodurch die Haftung der Beschichtung verbessert und die Korrosionsneigung minimiert wird.
  • Wie zuvor bereits erwähnt, kann die Vorbehandlungsanlage als Durchlaufanlage ausgebildet sein.
  • Alternativ kann die Vorbehandlungsanlage jedoch auch als Tauchanlage ausgebildet sein, wobei einzelne der Tauchbäder jeweils mit einer Ultraschalleinrichtung kombiniert sein können.
  • Es versteht sich, dass die vorstehend genannten und die nachstehend noch zu erläuternden Merkmal der Erfindung nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung der Erfindung verwendbar sind, ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen.
  • Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele unter Bezugnahme auf die Zeichnung. Es zeigen.
  • 1 eine schematische Darstellung einer erfindungsgemäßen Vorbehandlungsanlage mit vorgeschalteten Stationen in Form einer herkömmlichen Vorbehandlungsanlage, einer Beschichtungsanlage und einer Glanzdreheinrichtung, sowie mit einer nachgeschalteten Beschichtungsanlage zur Endbeschichtung von glanzgedrehten Felgen;
  • 2 eine vergrößerte Darstellung einer erfindungsgemäßen Tauchstation mit Ultraschalleinrichtungen; und
  • 3 eine vereinfachte Darstellung eines Förderers zur Förderung von Felgen durch Tauchstationen mit Ultraschalleinrichtungen.
  • In 1 ist eine erfindungsgemäße Vorbehandlungsanlage insgesamt mit der Ziffer 10 bezeichnet.
  • Die Vorbehandlungsanlage 10 umfasst zwei aufeinander folgende Entfettungsstationen 12, 14, gefolgt von einer Entfettungsstation 16 in Form eines Tauchbades mit einer Ultraschalleinrichtung, ferner zwei nachfolgende Spülstationen 18, 20 sowie eine weitere Spülstation 22 in Form eines Tauchbades mit einer Ultraschalleinrichtung, ferner eine Dekapierstation 24 in Form eines Dekapier-Tauchbades mit einer Ultraschalleinrichtung, gefolgt von zwei Spülstationen 26, 28 und einer weiteren Spülstation 30 in Form eines Tauchbades mit Ultraschallunterstützung, wiederum gefolgt von einer Passivierstation 32 in Form eines Tauchbades mit Ultraschallunterstützung, woran sich wiederum zwei Spülstationen 34, 36 und eine weitere Spülstation 38 in Form eines Tauchbades mit einer Ultraschalleinrichtung anschließen. An die letzte Spülstation 38 schließen sich eine Trocknungsstation 40 und eine Kühlstation 42 an.
  • Der Vollständigkeit halber ist mit Ziffer 46 noch eine vorgeschaltete (herkömmliche) Vorbehandlungsanlage angedeutet, um Felgen vorzubehandeln, die in einer nachfolgenden Beschichtungsanlage 48 bspw. pulverbeschichtet werden und in einer sich daran anschließenden Glanzdreheinrichtung 50 glanzgedreht werden. Solchermaßen vorbereitete Teile gelangen dann bei 12 in die erfindungsgemäße Vorbehandlungsanlage 10.
  • Nach Durchlaufen der erfindungsgemäßen Vorbehandlungsanlage 10 gelangen die vorbehandelten Teile vorzugsweise in eine nachfolgende Beschichtungsanlage, die mit 52 angedeutet ist, aus der dann schließlich die fertig beschichteten, glanzgedrehten Felgen entnommen werden können, die anschließend einer Endkontrolle unterzogen werden.
  • Im hier dargestellten Fall ist bei der erfindungsgemäßen Vorbehandlungsanlage bei jedem der verschiedenen Vorbehandlungsschritte (Entfetten, Spülen, Dekapieren, Spülen, Passivieren, Spülen) jeweils am Ende eine Tauchstation mit einer Ultraschalleinrichtung eingefügt. Im Falle der Dekapierstation und der Passivierungsstation sind die jeweiligen Tauchbäder mit Ultraschallunterstützung ausgeführt, wodurch die Beizwirkung in der Dekapierstation bzw. die Passivierungswirkung in der Passivierungsstation intensiviert wird.
  • Die letzte Spülstation 38 ist vorzugsweise als Tauchbad mit VE-Wasser mit einer Leitfähigkeit von 0,1–3 μS/cm, beispielsweise mit 0,2 μS/cm, und mit Ultraschallunterstützung ausgeführt.
  • Es versteht sich, dass die Ultraschalleinrichtungen auch in beliebiger Weise mit einer Tauchstation der Vorbehandlungsanlage kombiniert sein können.
  • In 2 ist schematisch dargestellt, dass Teile 54, die insbesondere als glanzgedrehte Felgen ausgebildet sind, im Bereich ihrer glanzgedrehten Oberfläche 56 vorzugsweise von einem Förderer nahe an zugeordneten Ultraschallschwingern, etwa vertikal übereinander angeordneten Seitenschwingern 58, entlang geführt werden. Hierbei erfolgt die Bewegung in einem geringen Abstand von vorzugsweise 10 bis 50 cm, oder etwa 15 bis 30 cm. Auf diese Weise wird eine besonders intensive Ultraschallwirkung besonders im Bereich der zuvor glanzgedrehten Oberfläche gewährleistet. Zusätzlich oder alternativ können im Bodenbereich des jeweiligen Tauchbades 16 Bodenschwinger 60 vorgesehen sein. Ferner können zusätzlich oder alternativ eihängbare Schwinger vorgesehen sein.
  • In 3 ist ein Förderer 44 beispielhaft dargestellt, mittels dessen die Teile 54 durch die Vorbehandlungsanlage 10 gefördert werden. Es handelt sich hierbei etwa um einen Hängeförderer 44 mit einem Gestell 62, an dem eine Auflagefläche mit Auflagen 68 zur Aufnahme eines Teiles 54 in Form einer Felge vorgesehen ist, um diese durch die einzelnen Behandlungsstationen einschließlich des zumindest einen Tauchbades mit Ultraschalleinrichtung zu führen. Vorzugsweise weist das Gestell 62 im Bereich seines unteren Endes zusätzlich ein Führungselement 66 auf, das in einer Führung 64 geführt ist, um so eine saubere Führung einer Felge durch ein Tauchbad und/oder durch einen Spritztunnel zu gewährleisten.

Claims (11)

  1. Vorbehandlungsanlage zur Vorbehandlung von Teilen (54), insbesondere zur Vorbehandlung von Sonderfelgen (glanzgedrehten Felgen), mit einer Mehrzahl von Vorbehandlungsstationen (12, 14, 16, 18, 20, 22, 24, 26, 28, 30, 32, 34, 36, 38), wobei mindestens eine der Vorbehandlungsstationen, vorzugsweise eine Entfettungsstation (16), eine Tauchstation mit einer Ultraschalleinrichtung umfasst.
  2. Vorbehandlungsanlage nach Anspruch 1, bei der die Ultraschalleinrichtung mindestens eine Ultraschallquelle (58, 60) aufweist, und bei der ein Förderer (44) vorgesehen ist, der derart ausgebildet und angeordnet ist, dass die als glanzgedrehte Felgen ausgebildeten Teile (54) mit ihrer glanzgedrehten Seite (56) an der Ultraschallquelle (58) entlang geführt werden, vorzugsweise in einem Abstand von 10 bis 50 cm, besonders bevorzugt von 15 bis 30 cm.
  3. Vorbehandlungsanlage nach Anspruch 2, bei der die Ultraschalleinrichtung mindestens eine Ultraschallquelle in Form eines Seitenschwingers (58) und mindestens eine Ultraschallquelle in Form eines Bodenschwingers (60) aufweist.
  4. Vorbehandlungsanlage nach Anspruch 3, bei der mindestens eine Ultraschallquelle in Form eines Seitenschwingers (58) und mindestens eine Ultraschallquelle in Form eines Bodenschwingers (60) in einem Tauchbad (16) vorgesehen sind.
  5. Vorbehandlungsanlage nach Anspruch 6, bei der mindestens eine Ultraschallquelle in Form eines Seitenschwingers (58) und mindestens eine Ultraschallquelle in Form eines Bodenschwingers (60) in separaten Tauchbädern vorgesehen sind.
  6. Vorbehandlungsanlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, mit einer Folge von Vorbehandlungsstationen, die mindestens eine Entfettungsstation (12, 14), eine Spülstation (18, 20), eine Dekapierstation (24), eine weitere Spülstation (26, 28), eine Passivierungsstation (32) und eine weitere Spülstation (34, 36) aufweisen und die von einem Förderer (44) durchlaufen werden und vorzugsweise jeweils eine Tauchstation (16, 22, 24, 30, 32, 38) mit einer Ultraschalleinrichtung umfassen.
  7. Vorbehandlungsanlage nach einem der vorhergehende Ansprüche, die als Durchlaufanlage ausgebildet ist, wobei zumindest einer Sprühbehandlungsstation eine Tauchstation (16, 22, 24, 30, 32, 38) mit einer Ultraschalleinrichtung nachgeschaltet ist.
  8. Vorbehandlungsanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 6, die als Tauchanlage ausgebildet ist.
  9. Vorbehandlungsanlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, mit einer Spülstation (38) als letzter Behandlungsstation, die ein Tauchbad mit voll entsalztem Wasser (VE-Wasser) mit einem Leitwert von 0,1 bis 3 μS/cm und eine Ultraschalleinrichtung umfasst.
  10. Verfahren zum Vorbehandeln von Teilen (54), insbesondere zum Vorbehandeln von Sonderfelgen (glanzgedrehten Felgen), bei dem die Teile (54) durch eine Mehrzahl von Vorbehandlungsstationen (12, 14, 16, 18, 20, 22, 24, 26, 28, 30, 32, 34, 36, 38) gefördert werden, wobei die Teile (54) mindestens in einer der Vorbehandlungsstationen (12, 14, 16, 18, 20, 22, 24, 26, 28, 30, 32, 34, 36, 38), vorzugsweise in einer Entfettungsstation (16) mittels Ultraschall in einem Tauchbad gereinigt werden.
  11. Verfahren nach Anspruch 10, bei dem die Teile (54) als glanzgedrehte Felgen ausgebildet sind und mit ihrer glanzgedrehten Seite (56) an einer Ultraschall quelle (58) der Ultraschalleinrichtung entlang bewegt werden, vorzugsweise in einem Abstand von 10 bis 50 cm, besonders bevorzugt von 15 bis 30 cm.
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