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Die
Erfindung bezieht sich auf eine Drahtverformungsmaschine, insbesondere
eine Feder-Biege- oder Feder-Winde-Maschine, mit einem Maschinengestell,
einem Drahteinzug, einer Drahtführung zum Befördern
des zugeführten Drahtes in einen Arbeitsbereich der Maschine,
in dem der Draht durch ein Werkzeug oder mehrere Werkzeuge bearbeitet und/oder
umgeformt wird, wobei hierfür jedes Werkzeug aus einer
vom Draht entfernten Ausgangsstellung über eine Zustellbewegung
in eine Arbeitsstellung am Draht überführt werden
kann und alle Werkzeuge auf einer am Maschinengestell vorgesehenen Werkzeugplatte
um eine in dieser angebrachte Ausnehmung herum, durch die der Draht
dem Arbeitsbereich der Maschine zugeführt wird, angeordnet
sind.
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Aus
der
DE 101 34 828
B4 ist eine solche Drahtverformungsmaschine in Form einer
Schenkelfedermaschine bekannt, bei der eine Mehrzahl von Werkzeugen
auf einer Platte angebracht sind. Jedes Werkzeug weißt
eine Grundplatte auf und ist mit einem eigenen, nur ihm zugeordneten
Antrieb versehen, durch dessen Betätigung es radial auf
den Draht hin bzw. von diesem weg bewegt werden kann. Die Grundplatten
können mit einem Ring gekoppelt werden, der um die Drahtachse
verschwenkt werden kann und über den eine Feineinstellung
der Werkzeuge zum Draht im Fertigungsablauf erreicht werden kann
(Swing-Achse). Bei dieser bekannten Maschine ist jedoch jedes Werkzeug
mit einem eigenen Antrieb versehen, was die Maschine aufwendig und teuer
macht.
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In
der
DE 103 42 451 A ist
eine Schenkelfedermaschine beschrieben, bei der die auf einem vertikalen
Rundtisch angeordneten Werkzeugeinheiten in einer beliebigen Winkelstellung
auf diesem angebracht werden können. Zum Antrieb der Bewegung der
Werkzeugeinheiten ist ein zentrales Antriebsrad vorgesehen, das
Nockenschaftblöcke antreibt, die mit den Werkzeugeinheiten
im Sinne einer Kurvensteuerung verbunden werden können.
Hierbei benötigt jede Werkzeugeinheit zwar keinen eigenen,
nur ihr zugeordneten Antrieb, die zeitliche Abfolge der Bewegungen
ist aber nicht ausreichend frei programmierbar.
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Die
Drahtverformungsmaschine aus der
DE 199 38 905 B4 stellt wiederum eine Schenkelfedermaschine
dar, die zwei neben der Drahtführung angebrachte Werkzeugrevolver
aufweist. Diese sitzen auf einem 3D-Kreuztisch und können
damit beliebig im Raum positioniert werden. Der Revolver kann zusätzlich
noch um eine zur Drahtachse parallele Achse gedreht werden, wodurch
unterschiedliche Werkzeuge an unterschiedlichen Positionen mit dem Draht
in Eingriff gebracht werden können. Bei dieser bekannten
Maschine erfolgt der Werkzeugwechsel jedoch sehr langsam und er
schränkt die Leistung der Maschine deutlich ein. Überdies
benötigt diese bekannte Maschine mehr Platz als übliche
Schenkelfedermaschinen.
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Aus
der
DE 299 13 014 U ist
eine Umformeinheit in Modulform für Drahtbiegemaschinen
bekannt, deren Modul aus einer Grundplatte mit einem Antrieb, einer
Linearführung und einer Schubkurbel besteht. Die Umformeinheiten
können einfach an einer Maschinenwand montiert und wieder
demontiert werden. Nachteilig ist jedoch, daß jeder Werkzeugeinheit
wiederum ein eigener Antrieb zugeordnet ist, was die Maschine wiederum
teuer macht, insbesondere bei einer größeren Werkzeuganzahl.
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Die
Schenkelfedermaschine aus der
EP 1 637 251 A arbeitet mit einer Einzugseinheit,
die entweder auf einem 2D- oder einem 3D-Kreuztisch angebracht ist.
Damit kann der Draht zu den radial angebrachten Werkzeugen befördert
werden, wozu allerdings sehr große Massen bewegt werden
müssen. Die Leistung und Steifigkeit der bekannten Maschine sind
daher herabgesetzt.
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Eine
weitere Schenkelfedermaschine mit einem zweidimensional bewegbaren
Einzug ist aus der
DE 697 15
953 T bekannt, um den Draht optimal zum Werkzeug zu positionieren.
Der Werkzeugkopf ist dabei oberhalb des Einzugs angeordnet und kann
horizontal sowie vertikal bewegt werden. Zusätzlich ist auch
noch eine Drehachse für das Werkzeug vorgesehen. Bei dieser
bekannten Maschine kann jedoch lediglich ein Werkzeug am Werkzeugkopf
angebracht werden. Zum Schneiden wird eine eigene Werkzeugeinheit
benötigt. Die Anordnung des Werkzeugkopfes ist fest vorgegeben
(nämlich senkrecht von oben).
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Ausgehend
hiervon liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Drahtverformungsmaschine der
eingangs genannten Art so vorzuschlagen, daß insgesamt
eine Vereinfachung des Aufbaus der Maschine bei gleichzeitiger Reduzierung
der Achsanzahl ohne größere Leistungseinbußen
erreicht werden kann.
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Erfindungsgemäß wird
dies bei einer Drahtverformungsmaschine der eingangs genannten Art dadurch
erreicht, daß jedes Werkzeug an der Werkzeugplatte in Richtung
seiner Zustellbewegung relativ zur Werkzeugplatte unbeweglich angebracht
ist und seine Zustellbewegung in seine Arbeitsstellung nur durch
eine entsprechend Bewegung der Werkzeugplatte vorgenommen wird.
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Bei
der erfindungsgemäßen Drahtverformungsmaschine
sind alle für eine Arbeitsfolge erforderlichen Umformwerkzeuge
auf einer gemeinsamen Basis, nämlich der Werkzeugplatte,
angebracht, die über einen geeigneten Antrieb so bewegt
wird, daß die einzelnen Werkzeuge dann, wenn sie benötigt werden, über
die Zustellbewegung in ihre Arbeitsstellung am Draht überführt
werden und mit diesem dann zur Vornahme der gewünschten
Umformung in Eingriff kommen.
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Diese
Lösung vermeidet zunächst den Aufwand, daß jedem
Werkzeug zur Positionierung ein eigener Antrieb zugeordnet werden
muß, da alle an der Werkzeugplatte angebrachten bzw. fest
montierten Werkzeuge gemeinsam durch diese verfahren und damit zugestellt
werden können. Die Werkzeug benötigen zur Positionierung
keinen eigenen Antrieb mehr. Die bewegte Masse ist relativ klein,
da stets nur die benötigten Werkzeuge montiert werden müssen.
Durch die Möglichkeit zur beliebigen Anordnung der Werkzeuge
kann deren Anbringung so vorgenommen werden, daß die Verfahrwege
der Werkzeugplatte auf ein Minimum reduziert werden.
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Soll
die Maschine nur für die Herstellung einfacher Federn eingesetzt
werden, bei denen z. B. nur gewunden und dann abgetrennt wird, genügt
in der Regel die Verfahrbarkeit der Werkzeugplatte längs einer
(linearen) Achse.
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Im
Regelfall wird die Werkzeugplatte jedoch zweidimensional in der
Ebene verfahrbar sein sollen, was vorteilhafterweise dadurch erreicht
werden kann, daß die Werkzeugplatte in zwei zueinander senkrechten
Richtungen verfahrbar ist. Ein Antrieb, der dies bewirken kann,
könnte dann unmittelbar an der Werkzeugplatte angreifen.
Besonders bevorzugt wird dafür aber die Werkzeugplatte
auf einer zweiten, ebenfalls eine der Aussparung der Werkzeugplatte entsprechende
Aussparung aufweisenden Platte angeordnet, die am Maschinengestell
angebracht ist, wobei die zweite Platte beweglich am Maschinengestell
und die Werkzeugplatte auf ihr sowie relativ zu ihr beweglich angeordnet
sind, was besonders bevorzugt in Form eines 2D-Kreuztisches ausgeführt wird,
wobei die zweite Platte am Maschinengestell in einer Richtung und
die Werkzeugplatte auf ihr in einer hierzu senkrechten Richtung
(in jeder Richtung jeweils linear) verfahrbar sind. Besonders empfehlenswert
ist es dabei auch, wenn auf der zweiten Platte auch der Antrieb
zum Verfahren der Werkzeugplatte angebracht ist, wodurch er dann
stets in Richtung der Bewegung der zweiten Platte relativ zum Maschinengestell
mitgenommen und über seine Antriebsverbindung zur Werkzeugplatte
die Überlagerung der Bewegung der zweiten Platte auf die
der Werkzeugplatte in einfacher Weise erfolgen kann.
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Besonders
bevorzugt werden die Werkzeugplatte und die zweite Platte jeweils
auf zwei zueinander parallelen Linearführungsleistungen
verschoben, wenn die jeweiligen Bewegungen linear vorgenommen werden
sollen.
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Gleichermaßen
besteht jedoch auch die vorteilhafte Möglichkeit, die Werkzeugplatte
auf der zweiten Platte linear verschieblich und die zweite Platte
um eine senkrecht zu ihr und zur Verschiebung der Werkzeugplatte
liegende Drehachse verschwenkbar auszubilden.
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In
bestimmten Einsatzfällen kann es aber auch vorteilhaft
sein, wenn sowohl die Werkzeugplatte auf der zweiten Platte, wie
auch die zweite Platte auf dem Maschinengestell jeweils um eine
Drehachse verdrehbar sind, wobei beide Drehachse parallel und in
einem Abstand zueinander versetzt liegen, so daß sich die
beiden Drehbewegungen zur Ausführung einer zweidimensionalen
Gesamtbewegung der Werkzeugplatte und damit der Zustellbewegung
der Werkzeuge überlagern.
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Eine
weitere vorzugsweise Ausgestaltung der Erfindung ist auch dadurch
gegeben, daß die Werkzeugplatte Teile eines 3D-Kreuztisches
darstellen und damit gemeinsam noch in einer zur Drahtrichtung parallelen
Richtung bewegbar sind, wodurch sogar eine dreidimensionale Zustellbewegung
alter Werkzeuge ermöglicht wird.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung wird die
Werkzeugplatte mit den an ihr angebrachten Werkzeugen noch um eine
zur Drahtförderrichtung senkrechte Achse verschwenkbar ausgebildet,
wodurch erreicht werden kann, daß die Werkzeuge in der
Arbeitsstellung nicht mehr senkrecht am Draht angreift, was in manchen
Fällen wünschenswert ist.
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Ganz
besonders bevorzugt werden bei der erfindungsgemäßen
Drahtverformungsmaschine die Längsachsen aller auf der
Werkzeugplatte angebrachten Werkzeuge jeweils unter einem spitzen Winkel,
ganz besonders bevorzugt einem Winkel von 30° oder 45°,
zur vertikalen Hochachse der Maschine angeordnet, wodurch sich eine
besonders günstige Kräfteabstützung zum
Boden erreichen läßt, was insbesondere bei einer
Anstellung von 45° gilt.
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Es
kann für bestimmte Einsatzfälle auch vorteilhaft
sein, daß auf der Werkzeugplatte angebrachte Werkzeuge
einzeln senkrecht zu dieser verstellbar sind. Dazu kann der jeweils
betreffende Werkzeughalter mit einer entsprechenden Einstellvorrichtung versehen
sein, wodurch sich im Einzelfall eine möglichst optimale
Ausrichtung zur Drahtführung erreichen läßt.
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In
bestimmten Anwendungsfällen ist es auch von Vorteil, wenn
Werkzeuge auf der Werkzeugplatte mit einem zusätzlichen
Drehantrieb versehen sind, etwa bei einem Drehwerkzeug mit einem
Drehdorn, damit mit diesem in der Arbeitsstellung dann die erforderlichen
Drehbewegungen durchgeführt werden können.
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Die
erfindungsgemäße Drahtverformungsmaschine führt
infolge ihres relativ einfachen Aufbaus zu vergleichsweise geringen
Kosten und dabei gegenüber vielen bekannten Maschinen zu
einer deutlichen Verbilligung. Dies wird durch die Vereinfachung
der Maschine und die dabei mögliche Reduzierung der Antriebsachsenanzahl
erreicht, ohne daß dabei größere Leistungseinbußen
hingenommen werden müßten.
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Die
Erfindung wird nachfolgend anhand der Zeichnung im Prinzip beispielshalber
noch näher erläutert. Es zeigen:
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1 eine
perspektivische Forderansicht einer erfindungsgemäßen
Drahtverformungsmaschine in Form einer Schenkelfedermaschine;
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2 eine
vergrößerte Perspektivdarstellung des Arbeitsbereiches
der Schenkelfedermaschine aus 1, jedoch
hier von vorne und schräg rechts oben, in der Arbeitsstellung
Biegen;
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3 eine
vergrößerte perspektivische Schrägansicht
entsprechend 2, jedoch in der Arbeitsstellung
beim Winden;
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4 eine
vergrößerte perspektivische Darstellung entsprechend
den 2 und 3 der Maschine aus 1,
jedoch hier in der Arbeitsstellung kurz vor dem Schnitt;
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5 eine
Draufsicht auf den Arbeitsbereich einer anderen Ausführungsform
der Erfindung, und
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6 eine
Draufsicht auf den Arbeitsbereich einer noch anderen Ausführungsform
der Erfindung.
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1 zeigt
in einer perspektivischen Schrägansicht von vorne (links
oben) eine Drahtverformungsmaschine in Form einer Schenkelfedermaschine 1,
die einen Drahteinzug (in der Figur verdeckt), eine Richteinheit
(nicht dargestellt) sowie eine Drahtführung 2 aufweist.
Sowohl der Drahteinzug, wie auch die Richteinheit und die Drahtführung 2 sind um
die Längsachse des angeförderten Drahtes 3 drehbar.
Diese Module sind an sich bekannt: die Richteinheit besteht aus
Richtrollen, die in unterschiedlichen Ebenen angebracht sind und
durch eine entsprechende Zustellung die Eigenspannung im Draht 3 und
damit Biegungen in diesem beseitigen bzw. einen möglichst
gerade gerichteten Draht erzeugen. Der Drahteinzug besteht aus mehreren
angetriebenen Rollenpaaren, die den zwischen ihnen geklemmten Draht 3 infolge
ihrer Rotation durch die Drahtführung 2 in den
Arbeitsbereich der Maschine befördern.
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Die
Schenkelfedermaschine 1 weist allgemein ein Maschinengestell 4 auf,
das in 1 nur ganz grundsätzlich dargestellt
ist und das an seiner Vorderseite eine Maschinenvorderwand 5 trägt.
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An
der Maschinenvorderwand 5 ist ein 2D-Kreuztisch 6 angebracht,
der an seiner Vorderseite eine Werkzeugplatte 7 umfaßt,
die auf einer zweiten Platte 8 als Grundplatte, auf dieser
verschieblich, sitzt. Auf der Grundplatte 8 sind zwei parallele,
erste Linearführungen 9 angebracht, längs
derer die Werkzeugplatte 7 auf der Grundplatte 8 in
einer Richtung x verfahrbar ist, die unter einem Winkel von 45° zur vertikalen
Hochachse H der Schenkelfedermaschine 1 geneigt verläuft
(in 1: schräg von rechts unten nach links
oben). Zum Verfahren der Werkzeugplatte 7 auf den ersten
Linearführungen 9 relativ zur Grundplatte 8 ist
ein Spindelantrieb 10 vorgesehen und auf einem Ausleger 11 der
Grundplatte 8 montiert, so daß er bei jeder Bewegung
der Grundplatte 8 ortsfest auf dieser mit ihr mitgenommen
wird.
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Auch
auf der Maschinenvorderwand 5 sind zwei parallele, zweite
Linearführungen 12 montiert, auf denen die Grundplatte 8 relativ
zur Maschinenvorderwand 5 (und damit zum Maschinengestell 4) verfahren
werden kann, und zwar in einer Richtung y, die senkrecht zur Verfahrrichtung
x der Werkzeugplatte 7 liegt und damit ebenfalls unter
45° zur vertikalen Hochachse H der Schenkelfedermaschine
verläuft (in 1: von links unten nach rechts
oben).
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Zum
Verfahren der Grundplatte 8 auf den Linearführungen 12 ist
ebenfalls ein Spindelantrieb 13 vorgesehen, der an der
Maschinenvorderwand 5 montiert sein kann.
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Sowohl
die Werkzeugplatte 7, wie auch die zweite Platte bzw. Grundplatte 8 sind
in ihrer Mitte jeweils mit einer Aussparung 14 versehen,
welche um die Drahtführung 2 herum verläuft,
wie dies in 1 dargestellt ist. Die Aussparungen 14 sind
in den beiden Platten 7 und 8 von gleicher Form
und gleicher Größe (im Ausführungsbeispiel:
von quadratischer Form mit schräg abgeschnittenen Ecken),
weshalb sie in der Ausgangs-Ruhestellung des 2D-Kreuztisches 6 deckungsgleich übereinander
liegen und eine gemeinsame Öffnung ergeben, durch die hindurch
der angeförderte Draht 3 über die Drahtführung 2 in
den Arbeitsbereich der Maschine 1 unbehindert gefördert
werden kann.
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Wie
aus 1 (oder auch den anderen Figuren) direkt entnehmbar
ist, sind um die Aussparung 14 in der Werkzeugplatte 7 mehrere,
unterschiedliche Werkzeuge angebracht, so ein Biegewerkzeug 15 mit
einem drehbaren Biegekopf 16, ferner ein Windefinger 17,
an dem mehrere Windenuten angebracht sein können, und schließlich
ein Schneidwerkzeug 18. Selbstverständlich könnten
dort auch noch mehr oder auch weniger Werkzeuge angeordnet sein.
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Jedes
dieser einzelnen Werkzeuge kann, falls gewünscht, zusätzlich
mit einem weiteren Antrieb versehen sein, wobei in 1 nur
ein solcher weiterer Antrieb 19 zur Verdrehung des Biegekopfes 16 des
Biegewerkzeugs 15 angegeben ist.
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Ein
Raster 20 mit einer Vielzahl von Bohrungen ist auf der
Werkzeugplatte 7 angeordnet, um eine einfache Montage von
an dieser anzubringenden Werkzeugen zu ermöglichen.
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Die
vergrößerte Perspektiv-Forderansicht der 2 bis 4 läßt
die örtlichen Gegebenheiten auf dem Kreuztisch 6 bei
unterschiedlichen Arbeitsstellungen besonders gut erkennen:
Zunächst
bestehen die eingesetzten Werkzeuge, wie etwa 2 sehr
deutlich erkennen läßt, aus Werkzeughaltern 21,
die am Bohrungsraster 20 eingesteckt sind und dort mittels
Schrauben 22 verschraubt werden können.
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Das
Bohrungsraster 20 läuft um den gesamten Umfang
der Aussparung 14 herum, so daß Werkzeuge beliebig
in diesem Raster positioniert werden können.
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Die
Werkzeughalter 21 können auch z. B. mit einer
Einstellvorrichtung 23 versehen sein, über welche
die Position des betreffenden Werkzeugs in Längsrichtung
des Drahtes 3 eingestellt werden kann, um eine möglichst
optimale Ausrichtung zur Drahtführung 2 zu erreichen.
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Die
gezeigte Schenkelfedermaschine 1 funktioniert nun folgendermaßen:
Der
Draht 3 wird vom (in den Figuren verdeckten) Drahteinzug
von der Rückseite her durch die Drahtführung 2 nach
vorne in den Arbeitsbereich der Maschine gefördert, wo
er durch die Werkzeuge 15, 17 und 18 nacheinander
bearbeitet bzw. umgeformt wird.
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Um
die Drahtführung 2 optimal zu den eingesetzten
Werkzeugen 15, 17 und 18 zu positionieren, kann
sie um die Längsachse des Drahtes 3 gedreht werden.
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Durch
die Betätigung der Antriebe 10 und 13 des
2D-Kreuztisches 6 kann das jeweils benötigte Werkzeug
mit dem Draht 3 in Eingriff gebracht werden.
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2 zeigt
den Zustand, bei dem durch das Verfahren der Werkzeugplatte 7 (deren
Verfahrbewegung sich insgesamt durch die Überlagerung ihrer
relativen Verfahrbewegung zur Grundplatte 8 und deren relativer
Verfahrbewegung zur Maschinenvorderwand 5 ergibt) der Biegekopf 16 des
Biegewerkzeugs 15 an den Auslaß der Drahtführung 2 herangefahren und
mit dem Draht 3 in Eingriff gebracht ist. Sodann wird entweder
der weitere Antrieb 19 für den Biegekopf 16 des
Biegewerkzeugs 5 (für einen Biegevorgang) oder
der Drahteinzug (für ein Winden) betätigt.
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Auf
diese Weise können auch in Abfolge unterschiedliche der
montierten Werkzeuge durch entsprechende Verfahrbewegungen der Werkzeugplatte 7 des
2D-Kreuztisches 6 jeweils in die zugeordnete Arbeitsstellung
gebracht und damit auch eine Abfolge unterschiedlicher Bearbeitungsvorgänge
am Draht 3 nach Wunsch durchgeführt werden.
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Als
letzter Arbeitsvorgang wird das Schneidwerkzeug 18 an den
Draht 3 herangefahren und so bewegt, daß es den
Draht 3 an der Drahtführung 2 abschert.
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In
den 2 bis 4 sind nun unterschiedliche
Arbeitsschritte gezeigt:
In 2 ist das
Biegewerkzeug an den Draht 3 herangefahren und bewirkt
eine entsprechende Biegeformung des laufend angeförderten
Drahtes 3.
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3 zeigt
eine Position, in welcher der Windefinger 17 in Arbeitsstellung
gebracht ist und der angeförderte Draht 3 gewunden
wird.
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In 4 schließlich
ist eine Stellung gezeigt, in welcher das Schneidwerkzeug 18 gerade
an die Drahtführung 2 herangefahren ist, wobei
die Verfahrbewegung des Schneidwerkzeuges 18 noch weiterläuft,
bis der Draht 3 endgültig an der Drahtführung 2 abgeschert
ist.
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Über
die beiden Antriebe 10 und 13 des 2D-Kreuztisches 6 werden
alle an der Werkzeugplatte 7 angebrachten Werkzeuge 15, 17 und 18 gemeinsam
verfahren: sie benötigen zu ihrer Überführung
in die Arbeitsstellung keinen eigenen Antrieb.
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Sollten
weitere Freiheitsgrade notwendig sein, können jedoch ohne
Probleme auch weitere Antriebe an den Werkzeugen angebracht werden.
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Zur
Herstellung einfacher Federn, bei denen z. B. nur gewunden und dann
getrennt wird, genügt in der Regel auch nur eine Verfahrachse
des Kreuztisches 6.
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Statt
Verwendung eines drehbaren Einzugs besteht bei der erfindungsgemäßen
Schenkelfedermaschine 1 auch die Möglichkeit,
die ganze Werkzeugeinheit drehbar auszubilden.
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Statt
des 2D-Kreuztisches 6 könnte auch ein 3D-Kreuztisch
eingesetzt werden, der eine zusätzliche Bewegung der Werkzeugplatte 7 und
damit der auf ihr montierten Werkzeuge in Drahtförderrichtung gestattet.
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Schließlich
könnte auch noch vorgesehen werden, die gesamte Werkzeugeinheit
(2D-Kreuztisch mit den montierten Werkzeugen) um eine zum Draht 3 senkrechte
Achse verschwenkbar auszubilden, wobei dann die Werkzeuge 15, 17, 18 nicht mehr
senkrecht am Draht 3 angreifen würden.
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Die
Realisierung der Zustell- bzw. Werkzeugbewegungen kann neben der
in den 1 bis 4 dargestellten Form zweier
sich überlagernder Bewegungen längs zweier, bevorzugt
senkrecht aufeinander stehender, Linearachsen 9 und 12 auch
so vorgesehen werden, daß – wie in 5 in
einer Draufsicht auf den Arbeitsbereich ganz prinzipiell dargestellt – nur
eine Linearachse, etwa die Linearführung 9, zur Bewegung
der Werkzeugplatte 7 auf der Grundplatte 8 eingesetzt
wird und die zweite Platte (Grundplatte 8) um eine Rotationsachse 25 verschwenkbar
ist, wobei die Rotationsachse 25 in der Grundplatte 8 in
einem deutlichen Abstand zur Aussparung 14 seitlich versetzt
liegt. In der Darstellung der 5 ist zur Ausführung
der gewünschten Schwenkbewegungen der Grundplatte 8 relativ
zur Maschinenvorderwand 5 auf der der Drehachse 25 gegenüberliegenden
Seite der Grundplatte 8 ein von einem (nicht gezeigten) Motor
angetriebenes Antriebsritzel 24 an der Maschinenvorderwand 5 angebracht,
dessen Zähne mit einer entsprechenden Verzahnung 27 an
der zugewandten Seitenfläche der Grundplatte 8 in
Eingriff stehen. Satt dieses Ritzels 24 und der Verzahnung 27 könnte
aber auch jeder andere geeignete Drehantrieb für die Verschwenkung
der Grundplatte 8 vorgesehen werden. Auch könnte
die lineare Verschiebung für die Grundplatte 8 und
die Verdrehung für die Werkzeugplatte 7 vorgesehen
sein.
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Schließlich
besteht auch noch die Möglichkeit, die Verfahrbewegung
der Werkzeuge 16 bis 18 über die Werkzeugplatte 7 durch
zwei sich überlagernde Drehbewegungen zu bewirken, wie
dies in der prinzipiellen Draufsicht auf den Arbeitsbereich, der
in 6 gezeigt ist, dargestellt wird:
Hier ist
die Grundplatte 8 wieder (wie bei 5) um die
Drehachse 25 verschwenkbar (Pfeile X), und die Werkzeugplatte 7 sitzt
um eine Drehachse 26 verschwenkbar (Pfeile Z) auf der Grundplatte 8,
deren Drehantrieb – wie in 5 – wieder über
das Antriebsritzel 24 erfolgt, das mit der Verzahnung 27 an der
zugewandten Seite der Grundplatte 8 kämmt. Der Verschwenkantrieb
der Werkzeugplatte 7 kann in jeder geeigneten Weise erfolgen
(in 6 nicht gezeigt).
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Zum
Einrichten der erfindungsgemäßen Schenkelfedermaschine 1 empfiehlt
es sich, das nachfolgende Verfahren in der Software der Maschinensteuerung
zu hinterlegen:
Um dem Anwender eine möglichst optimale
Einstellung an der Schenkelfedermaschine 1 zu ermöglichen,
sollte dieser nur die gewünschte Federgeometrie am Eingabebildschirm
der Bediensoftware erstellen. Daraus berechnet dann die Software
die jeweiligen idealen Werkzeugpositionen, die dem Anwender zur
Einrichtung der Maschine anschließend ausgegeben werden.
Nach dem Einrichten der Maschine müssen die Positionen
vom Bediener bestätigt oder abgeändert werden,
ehe die Software das eigentliche Fertigungsprogramm erzeugt. Es
ist auch denkbar, eine automatische Abfrage der Werkzeugpositionen vorzusehen.
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Die
Steuerung des Herstellungsablaufs erfolgt dann letztlich aufgrund
des festgelegten Programms über eine zentrale Prozeßsteuerungseinrichtung.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 10134828
B4 [0002]
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- - DE 29913014 U [0005]
- - EP 1637251 A [0006]
- - DE 69715953 [0007]