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Die
Erfindung betrifft eine Spannverbindungsvorrichtung zur Herstellung
einer ein erstes Bauteil und ein zweites Bauteil miteinander verspannenden
Spannverbindung sowie ein mit der Spannverbindungsvorrichtung ausgestattetes
Möbel und ein
eine Spannverbindungsvorrichtung anwendendes Verfahren.
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Grundsätzlich ist
es bekannt, beispielsweise Fahrradbauteile mit Spannverbindungsvorrichtungen miteinander
zu verbinden. Beispielsweise ist ein flügelartiger Spannarm mit Hilfe
einer Schwenkwelle schwenkbeweglich am einem Achsstück befestigt, um
dieses in einer Zugrichtung zu spannen. Das Achsstück ist beispielsweise
eine Fahrradnabe oder dergleichen. Ferner ist es möglich, das
Achsstücke
in der Art von Zugankern beispielsweise durch zwei vorstehende Klemmabschnitte
eines Sattelrohrs durchgesteckt werden und mit dem Spannarm gegeneinander
gespannt werden.
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Die
Montage derartiger Spannvorrichtungen ist jedoch kompliziert, so
dass ihr Anwendungsbereich eingeschränkt ist.
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Es
ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine einfach handhabbare
Spannverbindungsvorrichtung sowie ein damit ausgestattetes Möbel und
ein entsprechendes Verfahren bereit zu stellen.
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Zur
Lösung
der Aufgabe ist eine Spannverbindungsvorrichtung mit einem Zugankerteil
und einem an dem Zugankerteil schwenkbar gelagerten Spannarm zur
Herstellung einer ein erstes Bauteil und ein zweites Bauteil miteinander
verspannenden Spannverbindung vorgesehen, wobei der Spannarm in
einer Spann-Schwenkstellung
das zweite Bauteil in Richtung des ersten Bauteils spannt, wobei
das Zugankerteil Zug-Befestigungsmittel
zur zugfesten Verbindung mit dem ersten Bauteil in der Art eines Zugankers
aufweist und im montierten Zustand mit einem Lagerende vor das erste
und das zweite Bauteil vorsteht, wobei der Spannarm an einem Spannende
eine Lageraufnahme zum Schwenklagern des Lagerendes und eine bei
einem Schwenken des Spannarms in Richtung der Spann-Schwenkstellung über einen
Totpunkt hinaus an dem zweiten Bauteil entlang gleitende Spannschulter
aufweist, und wobei am Spannende des Spannarms ein sich zwischen der
Lageraufnahme und einer Außenkontur
erstreckender Schlitz für
das Zugan kerteil vorhanden ist, das den Schlitz beim Schwenken des
Spannarms in die Spann-Schwenkstellung durchgreift, wobei der Schlitz
ein offenes Ende zum Einführen
des Zugankerteils aufweist. Der Schlitz ist sozusagen ein Schwenkschlitz.
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Zur
Lösung
der Aufgabe ist ferner ein Verfahren in einem weiteren unabhängigen Anspruch
angegeben. Dieses Verfahren ist insbesondere beim Möbelbau innovativ
und sehr vorteilhaft.
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Ein
Grundgedanke der Erfindung ist, dass das Zugankerteil und der Spannarm
voneinander trennbare Einheiten sind. So fällt es leicht, das Zugankerteil
zunächst
in dem ersten Bauteil zu verankern und sodann den Spannarm an dem
Zugankerteil schwenkbeweglich anzusetzen. Dies ermöglicht es
beispielsweise, unterschiedliche ausgestaltete Zugankerteile bereit
zu stellen, die beispielsweise unterschiedliche Längen haben,
unterschiedliche ausgestaltete Befestigungsmittel und dergleichen.
Es kann jeweils derselbe Spannarm verwendet werden. Auch bei dem
Spannarm sind ohne weiteres Varianten möglich, die an die zu erzielende
Spannverbindung optimal angepasst sind. Das jeweilige Zugankerteil
kann gleich bleiben.
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Es
versteht sich, dass zwischen dem ersten und dem zweiten zu spannenden
Bauteil auch weitere sozusagen mit zu spannenden Bauteile angeordnet
sein können
und/oder dass die beiden Bau teile Abschnitte oder Bestandteile eines übergeordneten Bauteiles
sind.
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Die
erfindungsgemäße Befestigungstechnik bzw.
Spannverbindungstechnik kann auf vielen Gebieten eingesetzt werden,
beispielsweise dem Automobilbau. Besonders ist die Anwendung jedoch
beim Möbelbau,
wobei die Bauteile Bestandteile eines jeweiligen Möbels sind,
die mit der erfindungsgemäßen Spannverbindungsvorrichtung,
die man als auch einen Klemmspanner bezeichnen kann, verbindbar sind.
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Die
erfindungsgemäße Spannverbindungsvorrichtung
hat sozusagen ein geschlitztes Schwenklager. Zum Verbinden und voneinander
Trennen der beiden Bestandteile der Spannverbindungsvorrichtung,
nämlich
dem Zugankerteil und dem Spannarm, ist kein Werkzeug notwendig.
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Der
Schlitz verläuft
korrespondierend zu der Spannschulter, beispielsweise im Wesentlichen
parallel. Es versteht sich, dass der Schlitz auch beispielsweise
schräg
zu der Spannschulter verlaufen kann. Der Schlitz wird beispielsweise
von einem das Lagerende tragenden Trägerabschnitt des Zugankerteils
durchgriffen.
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Die
Außenkontur
des Spannendes bildet eine Spannkontur. Die Spannschulter oder Spannkontur
hat zum Verspannen der Bautei le einen Spannabschnitt und einen benachbarten,
zum Lösen
der Bauteile vorgesehenen Freigabeabschnitt.
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Der
Schlitz erstreckt sich zweckmäßigerweise
bis zu dem Spannabschnitt. Vorzugsweise hat der Schlitz im Querschnitt
eine Kurvenform, so dass man ihn als Kurvenschlitz bezeichnen kann.
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Die
Lageraufnahme und die Spannschulter haben eine zweckmäßigerweise
korrespondierende Krümmung.
Es versteht sich, dass aber auch unterschiedliche Krümmungen
bei der Lageraufnahme und der Spannschulter ohne weiteres möglich sind. So
kann beispielsweise die Lageraufnahme exakt kugelig sein, während die
Spannschulter exzentrisch ist und umgekehrt.
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Zwar
ist es möglich,
dass nur eine einzige Spannschulter neben dem Schlitz angeordnet
ist. Vorzugsweise sind jedoch zwei Spannschulterabschnitte vorgesehen,
zwischen denen der Schlitz verläuft.
Man könnte
aber auch von einer einzigen Spannschulter sprechen, die geschlitzt
ist.
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Zumindest
außerhalb
der Spannschwenkstellung, z. B. in einer Freigabestellung der Spannverbindungsvorrichtung,
bei der die Spannverbindung aufgehoben ist, ist der Spannarm zweckmäßigerweise
um eine Längsachse
des Zugankerteils schwenkbar. Somit ist es möglich, den Spannarm in eine
gewünschte
Schwenk stellung quer zur Längsachse
des Zugankerteiles zu schwenken, beispielsweise dorthin, wo Platz
ist. Ferner kommt es nicht auf die jeweilige Drehposition des Zugankerteils
in dem ersten Bauteil an, die beispielsweise aufgrund eines Einschraubens
nicht immer exakt einstellbar ist.
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Das
Lagerende des Zugankerteils hat beispielsweise eine zylindrische
oder teilzylindrische Form, wobei die Lageraufnahme korrespondierend mit
dem Lagerende hohlzylindrisch ist.
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Besonders
bevorzugt ist jedoch, dass das Lagerende an seiner der Lageraufnahme
zugewandten Lagerseite kugelförmig
ist, beispielsweise kreiskugelförmig
oder exzenterkugelförmig,
und die Lageraufnahme korrespondierend mit der Lagerende dann ebenfalls
kugelig, das heißt
hohlkugelförmig, ist.
Somit ist eine Art Kugelgelenk gebildet. Die Lageraufnahme bildet
sozusagen eine Gelenkpfanne. Somit ist der Spannarm an dem Zugankerteil
einerseits schwenkbar um die Spannverbindung herzustellen oder wieder
aufzulösen
und ferner um die Längsachse
des Zugankerteils drehbar.
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Es
versteht sich, dass der Spannarm und das Zugankerteil jeweils einstückige oder
auch mehrteilige Bauteile sein können.
Beispielsweise ist das Lagerende des Zugankerteils ein erstes Bauteil,
während
ein Abschnitt mit den Zug- Befestigungsmitteln ein
zweites Bauteil ist, wobei beide Bauteile miteinander fest verbunden
sind, beispielsweise einer Kleb- oder Schraubverbindung. Sinngemäß dasselbe
ist bei dem Spannarm möglich,
der ebenfalls ein Mehrkomponentenbauteil sein kann.
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Der
Spannarm hat zweckmäßigerweise
vor eine Spannarmbasis, beispielsweise einen Betätigungsabschnitt, vorstehende
Gabelarme, die das Zugankerteil, insbesondere dessen Lagerende,
gabelförmig
umgreifen. Wenn der Spannarm in seine Spann-Schwenkstellung geschwenkt wird, spreizt das
Lagerende des Zugankerteils die beiden Gabelarme voneinander weg,
wenn beide Gabelarme flexibel an der Spannarmbasis befestigt sind.
Es ist aber auch denkbar, dass nur einer der Gabelarme flexibel ist,
während
der andere Gabelarm relativ feststehend ist, so dass nur der flexible
Gabelarm beim Schwenken des Spannarms vom Lagerende verdrängt wird. Das
Lagerende drückt
die Gabelarme auseinander, so dass Lageraufnahmebereiche an den
Gabelarmen, z. B. hohlkugelige Lagerschalen oder dergleichen, an
der vorteilhaft kugelförmigen
Lagerseite des Lagerendes des Zugankerteils entlang gleiten und zwar
entgegen einer Spannrichtung der Spannverbindungsvorrichtung. Die
Gabelarme werden sozusagen seitlich weggedrückt, so dass Lagerabschnitte der
Lageraufnahme zwischen der Lagerseite des Zugteils und dem zu spannenden
zweiten Bauteil wirksam werden, die einen kleineren Querschnitt
aufweisen. Die Aufspreizung der Gabelarm beginnt zweckmäßigerweise
etwa im Bereich des Totpunktes, wenn der Spannarm, in die Spann-Schwenkstellung
geschwenkt wird.
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Die
federnde Eigenschaft der Gabelarme kann durch das Material des Spannarmes
selbst bewirkt sein, das beispielsweise elastisch ist. Es hat sich
in der Praxis gezeigt, dass ein Kunststoffmaterial bereits diese
Eigenschaften aufweisen kann. Es ist aber auch möglich, eine gabelartige Feder
einzulegen, die sich in die beiden Gabelarme hinein erstreckt und
diesen federnde Eigenschaften verleiht. Es ist auch möglich, eine
zweiteilige Feder zu nehmen, wobei jedes Federteil einem der Gabelarme
zugeordnet ist. Wenn einer der Gabelarme feststehend ist, während der
andere federnde Eigenschaften aufweist, ist es auch möglich, nur
an dem federnden Gabelarm eine Metallfeder vorzusehen. Die jeweilige Metallfeder
ist vorzugsweise mit Kunststoff umspritzt.
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Bei
den Zug-Befestigungsmitteln sind verschiedene Varianten zur Verankerung
am ersten Bauteil möglich,
die auch in Kombination miteinander einsetzbar sind.
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So
können
die Zug-Befestigungsmittel beispielsweise ein Schraubgewinde zum
Einschrauben in das erste Bauteil aufwei sen. Das Schraubgewinde kann
ein metrisches Gewinde oder auch ein Schneidgewinde, insbesondere
zum Einschneiden in Holz-Bauteile,
sei. Letztere Variante ist beim Möbelbau vorteilhaft. An dem
Lagerende des Zugankerteils sind zweckmäßigerweise eine Werkzeug-Aufnahme und/oder
eine zum Betätigen
mittels eines Drehwerkzeugs geeignete Außenkontur, beispielsweise ein Mehrkant,
vorgesehen. Beispielsweise ist die Werkzeug-Aufnahme für einen Schraubendreher geeignet und
an der Oberseite des Lagerendes positioniert.
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Die
Zug-Befestigungsmittel können
auch einen Zugvorsprung, beispielsweise einen Flansch, armartige
Einzelvorsprünge
oder dergleichen, umfassen, die quer zur Zug-Spannrichtung der Spannverbindungsvorrichtung
vor das Zugankerteil vorstehen. Beispielsweise ist der Zugvorsprung
zum Abstützen des
Zugankerteils an einer Unterseite des ersten Bauteils, die vom Spannarm
abgewandt ist, geeignet.
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An
dem Zugvorsprung ist zweckmäßigerweise
eine Federmittel zum elastischen Abstützen an dem ersten Bauteil,
insbesondere dessen Unterseite, vorgesehen. Die Federmittel können beispielsweise einen
O-Ring, eine Tellerfeder, eine elastische Beschichtung an dem Zugvorsprung,
einen Federring oder eine Federscheibe oder dergleichen umfassen. Die
Federmittel schaffen eine Nachgiebigkeit in Zug- bzw. Spannrichtung
der Spannverbindungsvorrichtung. Dies begrenzt beispielsweise eine
auf die Bauteile wirkende Zugkraft oder Spannkraft. Ferner ist ein
Maßtoleranzausgleich
bei den zu verbindenden Bauteilen möglich. Auch die Bauteile selbst
können elastisch
sein, was beispielsweise bei Spanplatten der Fall ist.
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Das
Zugankerteil hat zweckmäßigerweise
einen Stützvorsprung,
der entgegen der Spannrichtung des Spannarmes wirksam ist. Der Stützvorsprung dient
zum Abstützen
des Zugankerteils auf einer dem Spannarm zugewandten Oberseite des
ersten Bauteils. Der Stützvorsprung
steht vor das Zugankerteil quer zu dessen Zug- oder Längsachse
vor. Zwischen der Spannschulter und dem Schlitz des Spannarmes ist
zweckmäßigerweise
eine Ausnehmung, z. B. ein Rücksprung
für den
Stützvorsprung
vorhanden.
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Die
Spannschulter hat zweckmäßigerweise einen
bezüglich
einer Schwenkachse des Schwenklagers, das durch das Zugteil-Lagerende und die Spannarm-Lageraufnahme
gebildet wird, exzentrischen Verlauf. Der Totpunkt ist beispielsweise
an der Spannschulter vorgesehen.
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Unterhalb
des Lagerendes, das als ein Lagerkopf ausgestaltet sein kann, ist
das Zugankerteil taillenartig ausgestaltet. Beispielsweise ist der
Außenumfang
des Zugankerteils an diesem Bereich kleiner als bei benachbarten
Bereichen des Zugan kerteils, beispielsweise des Lagerendes und eines Zug-Befestigungsabschnitts,
der im montierten Zustand in dem ersten Bauteil steckt.
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Der
Spannarm hat vorzugsweise eine flache Unterseite zum flächigen Aufliegen
auf dem zweiten Bauteil. In der Spann-Schwenkstellung liegt somit der Spannarm
flach auf dem zweiten Bauteil auf, so dass er nur mit einem Werkzeug
ergreifbar und in Richtung einer Freigabe-Schwenkstellung, das heißt aus der
Spann-Schwenkstellung heraus, schwenkbar ist.
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Insbesondere
bei dieser Variante ist es vorteilhaft, wenn eine Betätigungsausnehmung
vorgesehen ist, in die ein Betätigungswerkzeug
zum Schwenken des Spannarms aus der Spann-Schwenkstellung heraus einsteckbar ist.
Die Betätigungsausnehmung
befindet sich zweckmäßigerweise
zwischen dem Spannende oder Lagerende des Spannarms und einem Betätigungsende,
dass durch einen Bediener ergreifbar ist.
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Der
Spannarm hat zweckmäßigerweise
eine keilförmige
Gestalt und verjüngt
sich von seinem Spannende zu einem davon abgewandten Betätigungsbereich
hin. Somit ist an dem Spannarm dort, wo besonders große Spann-Kräfte erforderlich
sind, relativ viel Material vorhanden, während der weniger kraftaufnehmende
Betätigungsbereich,
der als eine Art Schwenkflügel ausgestaltet
sein kann, flach ausfällt.
Vorteilhaft ist dies auch aus ästhetischen
Gründen,
da der Spannarm dann flach baut. Es versteht sich, dass statt einer
keilförmigen
Gestalt auch eine stufige Gestalt des Spannarms denkbar ist.
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Der
Spannarm oder das Zugankerteil können
aus Metall, Kunststoff, faserverstärktem Kunststoff oder dergleichen
bestehen, wobei Kombinationen ohne weiteres möglich sind.
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Nachfolgend
werden Ausführungsbeispiele der
Erfindung anhand der Zeichnung erläutert. Es zeigen:
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1a ein
erstes Ausführungsbeispiel
einer erfindungsgemäßen Spannverbindungsvorrichtung in
ihrer zum Lösen
der Spannverbindung vorgesehenen Freigabe-Schwenkstellung in perspektivischer Ansicht,
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1b die
Spannverbindungsvorrichtung gemäß 1a in
einer Zwischen-Schwenkstellung, bei der der Spannarm im Bereich
seines Totpunktes ist,
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1c die
vorgenannte Spannverbindungsvorrichtung in ihrer Spann-Schwenkstellung,
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2a–2c mit
den 1a–1c korrespondierende
Querschnittsansichten der Spannverbindungsvorrichtung,
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3 eine
erste Variante der Spannverbindungsvorrichtung gemäß 2c in
Querschnittsansicht, mit einem elastischen O-Ring zwischen einem Zugflansch
des Zugankerteils uns dem ersten Bauteil,
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4 eine
Variante des Ausführungsbeispiels
gemäß 3 in
Querschnittsansicht mit einer Tellerfeder an statt des O-Rings,
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5 eine
weitere Variante des Ausführungsbeispiels
gemäß 3 jedoch
mit einem Federring oder einer Federscheibe anstelle des O-Rings,
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6 ein
zweites Ausführungsbeispiel
mit einem ein Schneidgewinde aufweisenden Zugankerteils,
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7 eine
Querschnittsansicht eines dritten Ausführungsbeispiels einer Spannverbindungsvorrichtung
mit einem metrischen Gewinde,
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8 einen
mit einer eingespritzten Metallfeder versehenen Spannarm eines vierten
Ausführungsbeispiels einer
erfindungsgemäßen Spannverbindungsvorrichtung
in Draufsicht und
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9 eine
perspektivische Ansicht eines schematisch dar gestellten Zugankerteils
eines fünften
Ausführungsbeispiels
einer erfindungsgemäßen Spannverbindungsvorrichtung.
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Bei
den nachfolgenden Ausführungsbeispielen
sind gleich oder gleichartige Bauteile mit denselben Bezugszeichen
versehen und werden nicht im Einzelnen erläutert.
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In
den 1a–7 dargestellte
Spannverbindungsvorrichtungen 10a, 10a', 10a'', 10a''' haben jeweils
einen Spannarm 12a, der an einem Zugankerteil 11a, 11b oder 11c schwenkbar
gelagert ist. Ein Spannarm 12d einer Spannverbindungsvorrichtung 10d kann
auch anstelle des Spannarms 12a jeweils schwenkbeweglich
mit Zugankerteilen 11a–11c verbunden
werden.
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Die
Spannverbindungsvorrichtungen 10a–10d dienen zum Verbinden
eines ersten Bauteils 13a und eines zweiten Bauteils 14a,
beispielsweise Möbelplatten.
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Das
Zugankerteil 11a ist durch eine Durchstecköffnung 15 durchgesteckt,
die die beiden Bauteile 13a, 14a durchsetzt.
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Die
Zugankerteile 11a haben als Zug-Befestigungsmittel 16a Zugflansche 18,
die als Zugvorsprünge 17 an
der jeweiligen Unterseite 19 des ersten Bauteils 13a unmittelbar
oder mittelbar anliegen und das Zugankerteil 11a zugfest
mit dem ersten Bauteil 13a verankern. Bei der Spannverbindungsvorrichtung 10a gemäß 1a–2c liegt
der Zugflansch 18 unmittelbar an der Unterseite 19 des
zweiten Bauteils 13a an.
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Bei
den Spannverbindungsvorrichtungen 10a', 10a'' und 10a''' gemäß 3–5 hingegen sind
zwischen dem Zugflansch 18 und der Unterseite 19 Federmittel 20a, 20b und 20c vorgesehen.
Das Federmittel 20a wird durch einen O-Ring, beispielsweise
aus elastischem Kunststoff oder Gummi gebildet. Das Federmittel 20b umfasst
eine von dem Zugankerteil 11a durchdrungene Tellerfeder 22,
während
das Federmittel 20c eine vom Zugankerteil 11a durchdrungene
Federscheibe oder ein Federring 23 ist. Es versteht sich,
dass die Kombination mehrerer Federmittel denkbar ist, beispielsweise
die Kombination des O-Rings 21 mit der Tellerfeder 22 oder
dergleichen. Alternativ wäre
es möglich,
dass insgesamt ein erfindungsgemäßer Zugvorsprung
federnde Eigenschaften hat, beispielsweise nachgiebig ist. Jedenfalls
sorgen die Federmittel 20a–20c dafür, dass der
Zuganker 1a zwar zugfest, jedoch federelastisch auf Zug
mit dem ersten Bauteil 13a verankert ist. Dies ist insbesondere
dann vorteilhaft, wenn das ersten Bauteil 13a keine Elastizität aufweist.
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Ein
Lagerende 24a des Zugankerteils 11a steht im montierten
Zustand vor das erste und zweite Bauteil 13a, 14a frei
vor. Das Lagerende 24a und der Zugvorsprung 17 sind
an entgegengesetzten Endbereichen des Zugankerteils 11a vorgesehen.
Das Lagerende 24a ist als ein Gelenkkkopf 25 ausgestaltet. Das
Lagerende 24a bildet einen Bestandteil eines Schwenklagers 26 zur
Schwenklagerung des Spannarms 12a an dem Zugankerteil 11a.
Das Schwenklager 26a bleibt jedoch nicht fest verbunden,
sondern ist werkzeuglos öffenbar.
Somit kann der Spannarm 12a vom Zugankerteil 11a ohne
ein Werkzeug entfernt werden und ebenfalls ohne ein Werkzeug am Zugankerteil 11a montiert
werden.
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Dazu
ist an einem Spannende 27 des Spannarms 12a ein
Schlitz 28 mit einem offenen Ende 29 vorgesehen,
durch das hindurch das Zugankerteil 11a in den Schlitz 28 eingeführt werden
kann. Eine Breite des Schlitzes 28 reicht aus, dass ein
das Lagerende 24a tragender Trägerabschnitt 30a des
Zugankerteils 11a frei in dem Schlitz 28 in dessen
Längserstreckungsrichtung
beweglich ist.
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Wenn
das Zugankerteil 11a in den Schlitz 28 eingeführt ist,
ist sein Spannende 27 in einer Lageraufnahme 31 am
Spannende 27 des Spannarms 12a aufgenommen. Dann
liegt eine Lagerseite 32 bildende Unterseite des Lagerendes 24a an
der Wandung der Lageraufnahme 31 an. Die Lageraufnahme 31 und
das Spannende 27, insbesondere die Lagerseite 32,
sind kugelförmig.
Allerdings weist die Lageraufnahme 31 eine Exzentrität 33 auf.
Man erkennt dies in 2c, wo ein von dem Spannende 27 entfernterer
Bereich der Lageraufnahme 31 einen Abstand zu der Lagerseite 32 aufweist.
Diese Lagerseite 32 des Lagerendes 24 hingegen
ist kreiskugelförmig.
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Die
Exzentrität 33 ist
beim Verspannen des Spannarms 12a mit dem Zugankerteil 11a vorteilhaft. Bei
diesem Verspannen gleitet eine Spannschulter 34 des Zugankerteils 11a auf
dem oberen, zweiten Bauteil 14a entlang, bis der Spannarm 12a das
zweite Bauteil 14a gegen das erste Bauteil 13a in
einer Spann-Schwenkstellung S spannt. In einer Freigabe-Schwenkstellung F
hingegen (1a, 2a) kann
der Spannarm 12a von dem Zugankerteil 11a entfernt
werden, so dass man die beiden Bauteile 13a, 14a voneinander
lösen kann.
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Die
Spannschulter 34 ist an einer Außenkontur 35 des Spannendes 27 vorgesehen.
Der Schlitz 28 verläuft
korrespondierend mit der Spannschulter 34, die zweckmäßigerweise
eine Ex zentrität 33 und/oder
einen Totpunkt 36 aufweist. Der Totpunkt 36 kann
auch durch die Exzentrität 33 gebildet
sein, das heißt
dass die Außenkontur 35 beispielsweise
im Bereich des Totpunktes 36 kreisförmig ist.
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Die
Spannschulter 34 hat zwei beidseits des Schlitzes 28 verlaufende
Spannschulterabschnitte 37, die an freien Enden von umgreifenden
Gabelarmen 38 angeordnet sind. Die Gabelarme 38 stehen vor
eine Spannarmbasis 39 des Spannarms 12a vor und
umgreifen das Zugankerteil 11a das Zugankerteil 11a zumindest
im Bereich der Spann-Schwenkstellung S gabelförmig.
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Bezüglich der
Spannarmbasis 39 haben die Gabelarme 38 eine Elastizität quer zur
Zug- oder Spannrichtung der Spannverbindungsvorrichtung 10a.
Die Gabelarme 38 werden von dem Lagerende 24a in
der Spann-Schwenkstellung S in Richtung von Pfeilen 40 auseinander
gespreizt. Somit hat die Spannverbindungsvorrichtung 10a eine
gewisse Elastizität,
was beispielsweise eine mangelnde Elastizität und/oder Maßtoleranzen
der zu verbindenden Bauteile 13a, 14a in Spannrichtung
der Spannverbindungsvorrichtung 10a kompensiert. Beispielsweise besteht
der Spannarm 12a aus einem elastischen Kunststoff.
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Bei
den Ausführungsformen 10a'–10a''' gemäß 3, 4 und 5 kann
allerdings die zum Spannen zweckmäßige Elastizität der jeweiligen Spannverbindungsvorrichtung
durch die Federmittel 20a–20c ausreichend sein.
Somit ist es beispielsweise dann zweckmäßig, den Spannarm 12a aus
einem nicht elastischen Material, z. B. Zink, Druckguss oder dergleichen,
herzustellen.
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Zur
Unterstützung
der federnden Nachgiebigkeit der Gabelarme 38 können Metallfedern zweckmäßig sein.
So ist beispielsweise in den Spannarm 12d eine Metallfeder 41 eingelassen,
die vorteilhaft mit Kunststoff umspritzt ist. Die Metallfeder 41 ist
U-förmig
und erstreckt sich mit ihren freien Enden in die beiden Gabelarme 38 hinein.
Ein die beiden freien Enden verbindender Mittelabschnitt 42 verläuft durch
die Spannarmbasis 39 hindurch, sogar bis zu dem freien
Betätigungsende 43 des
Spannarms 12d. Anstelle der durchgehenden Metallfeder 41 könnte auch
eine zweiteilige Federanordnung vorgesehen sein, wobei beispielsweise
eine Trennung zwischen den beiden Federn im Bereich des Mittelabschnittes 42 zweckmäßig ist.
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Bis
auf die eingelegte Metallfeder 41 sind die Spannarme 12a, 12d gleichartig.
Sie sind z. B. beide keilförmig,
wobei sich die Spannarme 12a, 12d zum Betätigungsende 43 sowohl
in der Draufsicht als auch in der Seitenansicht jeweils verjüngen. Somit eine
flügelartige
Struktur geschaffen, wobei die Spann arme 12a, 12d im
Bereich des Schwenklagers 26 besonders stabil ausgestaltet
sind.
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An
einer Oberseite der Spannarme 12a, 12d ist zweckmäßigerweise
eine Riffelung 44 vorgesehen, damit die Spannarme 12a, 12d von
einem Bediener leicht ergriffen werden können. Dies ist allerdings nur
außerhalb
der Spann-Schwenkstellung S möglich.
In der Spann-Schwenkstellung S liegt eine flache Unterseite 45 des
Spannarms 12a, 12d flächig auf der Oberseite des
zweiten Bauteils 14a auf, so dass der Spannarm 12a, 12d nicht
manuell untergriffen werden kann.
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Die
Spannverbindungsvorrichtungen 10a–10d können nur
mit einem Werkzeug, beispielsweise einem Innensechskantschlüssel (Inbusschlüssel) gelöst werden.
Ein solcher Innensechskantschlüssel
ist beispielsweise in eine als Werkzeug-Aufnahme ausgestaltete Betätigungsausnehmung 46 einsteckbar.
Die Betätigungsausnehmung 46 ist
zwischen der Lageraufnahme 31 und dem Betätigungsende 43 angeordnet.
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Die
Bauteile 13a, 14a bilden beispielsweise Bestandteile
eine Möbels 47.
Dies ist auch bei den in den 6 und 7 dargestellten
ersten und zweiten Bauteilen 13b, 14b möglich.
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Zugankerteile 11b und 11c sind
mit Zug-Befestigungsmittel 16b, 16c bildenden
Schraubgewinden 48b, 48c in das Bauteil 13b eingeschraubt.
Das Schraubgewinde 48b ist ein Schneidegewinde, insbesondere
eine Holzgewinde, das Schraubgewinde 48c ein metrisches
Gewinde.
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Damit
die Schraubgewinde 48b, 48c möglichst wenig durch die Spannverbindung
zwischen den beiden Bauteilen 13b, 14b mechanisch
möglichst
gering beansprucht werden, sind bei den Zugankerteilen 11b und 11c Stützvorsprünge 49 in Gestalt
von Stützflanschen 50 vorgesehen,
die sich auf der Oberseite des ersten Bauteils 13b abstützen. Für die Stützflansche 50 ist
neben dem Schlitz 28 eine Aussparung 51 vorgesehen.
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Alternativ
zu dem vorher beschriebenen Kugelgelenklagerkonzept des Schwenklagers 26 ist auch
eine zylindrische Lagerung erfindungsgemäß denkbar. Von einer Spannverbindungsvorrichtung 10a ist
nur das Zugankerteil 11e gezeigt, das in der Art des Zugankerteils 11a als
Zug-Befestigungsmittel 16a einen Zugflansch 18 bzw.
Zugvorsprung 17 aufweist. Alternativ wären auch Schraubgewinde oder dergleichen
als Zugbefestigungsmittel wie bei den obigen Ausführungsbeispielen
möglich.
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Auf
einem Trägerabschnitt 30e des
Zugankerteils 11e sitzt ein zylindrisches Lagerende 24e, dass
in eine korrespondierende, nicht dargestellte ebenfalls hohlzylindrische,
das heißt
hohlzylindrische Lageraufnahme 31 eines nicht dargestellten Spannarms
einhängbar
ist. Dieser Spannarm braucht gemäß dem erfindungsgemäßen Konzept
ebenfalls einen Schlitz, der von dem Zugankerteil 11e beim Schwenken
in die jeweilige Spann-Schwenkstellung S
durchgriffen wird.
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Die
Trägerabschnitte 30a, 30e sind
tailliert, das heißt
sie weisen einen geringeren Außenumfang auf
als die benachbarten Bauteile, nämlich
die Lagerenden 24a, 24e sowie Steckabschnitte 52,
die im montierten Zustand der Spannverbindungsvorrichtungen 10a, 10e zumindest
teilweise im jeweiligen ersten Bauteil 13a, 14a stecken.