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DE102007039424A1 - Reduktionsmittelversorgungssystem mit Dehnelement - Google Patents

Reduktionsmittelversorgungssystem mit Dehnelement Download PDF

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DE102007039424A1
DE102007039424A1 DE102007039424A DE102007039424A DE102007039424A1 DE 102007039424 A1 DE102007039424 A1 DE 102007039424A1 DE 102007039424 A DE102007039424 A DE 102007039424A DE 102007039424 A DE102007039424 A DE 102007039424A DE 102007039424 A1 DE102007039424 A1 DE 102007039424A1
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Christof Dr. Lücking
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Eberspaecher Unna GmbH and Co KG
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Eberspaecher Unna GmbH and Co KG
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    • F01N3/10Exhaust or silencing apparatus having means for purifying, rendering innocuous, or otherwise treating exhaust for rendering innocuous by thermal or catalytic conversion of noxious components of exhaust
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    • F01N3/20Exhaust or silencing apparatus having means for purifying, rendering innocuous, or otherwise treating exhaust for rendering innocuous by thermal or catalytic conversion of noxious components of exhaust characterised by methods of operation; Control specially adapted for catalytic conversion
    • F01N3/206Adding periodically or continuously substances to exhaust gases for promoting purification, e.g. catalytic material in liquid form, NOx reducing agents
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Reduktionsmittelversorgungssystem einer Abgasnachbehandlungseinrichtung einer Brennkraftmaschine, mit einem Drehelement (1) mit einem veränderlichen Aufnahmevolumen für Reduktionsmittel. Erfindungsgemäß ist das Dehnelement (1) als Faltenbalgelement ausgebildet.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Reduktionsmittelversorgungssystem einer Abgasnachbehandlungseinrichtung einer Brennkraftmaschine, mit einem Dehnelement mit einem veränderlichen Aufnahmevolumen für Reduktionsmittel.
  • Aus der DE 103 49 143 A1 ist ein Reduktionsmittelversorgungssystem mit einem Dehnelement bekannt, welches an einen Drucksensor einer Dosiereinheit zur Dosierung von Reduktionsmittel in eine Abgasleitung einer Brennkraftmaschine angeschlossen ist. Das Dehnelement weist ein veränderliches Aufnahmevolumen für Reduktionsmittel auf. Vorzugsweise ist das Dehnelement als flexibles Rohr- oder Schlauchteil ausgeführt. Das Dehnelement kann den Drucksensor vor einer Beschädigung beim Einfrieren von Reduktionsmittel schützen, indem es bei einer dabei erfolgenden Volumenausdehnung des Reduktionsmittels das Zusatzvolumen durch Ausdehnung aufnehmen kann. Ein Schutz anderer Bestandteile des Reduktionsmittelversorgungssystems ist in der DE 103 49 143 A1 nicht vorgesehen.
  • Als Reduktionsmittel zur selektiven katalytischen Reduktion (SCR) von Stickoxiden im Abgas einer mit Luftüberschuss arbeitenden Brennkraftmaschine, insbesondere einer Diesel-Brennkraftmaschine, wird häufig eine wässrige Lösung eines Stoffes eingesetzt, welcher Ammoniak in gebundener Form enthält. Üblicherweise wird eine 32%ige Harnstofflösung einge setzt. Der Einsatz ähnlich wirkender Stoffe wie z. B. Ammoniumcarbamat, Ammoniumcarbonat oder Cyanursäure ist ebenfalls möglich. Dem Vorteil der einfacheren Handhabung, Bevorratung, Förder- und Dosierbarkeit von wässrigen Lösungen im Gegensatz zu gasförmigen oder festen Substanzen steht als Nachteil die Gefahr des Einfrierens bei bestimmten Temperaturen in Abhängigkeit der Konzentration der gelösten Substanz gegenüber. Eine 32%ige Harnstofflösung, wie sie typischerweise in SCR-Systemen als Reduktionsmittel verwendet wird, weist einen Gefrierpunkt von etwa –11°C auf. Dabei erhöht sich das Volumen beim Phasenübergang von flüssig nach fest.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, ein Reduktionsmittelversorgungssystem anzugeben, welches auf einfache und umfassende Weise vor Beschädigungen infolge eines Einfrierens von Reduktionsmittel geschützt ist.
  • Diese Aufgabe wird durch ein Reduktionsmittelversorgungssystem mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
  • Erfindungsgemäß ist das vorgesehene Dehnelement als Faltenbalgelement ausgebildet. Diese Ausführungsform ermöglicht bei geringen Außenabmessungen eine vergleichsweise große Zunahme des Aufnahmevolumens. Das Faltenbalgelement kann somit relativ klein ausgeführt werden. Damit kann es an nahezu beliebiger Stelle im Reduktionsmittelversorgungssystem angeordnet sein, um fluidtechnisch verbundene Bestandteile vor Beschädigung beim Einfrieren zu schützen. Das Dehnelement stellt infolge seines veränderlichen Aufnahmevolumens ein Zusatzvolumen bei einer gefrierbedingten Ausdehnung des in den angeschlossenen Leitungsbereichen oder Bauteilen befindlichen Reduktionsmittels zur Verfügung. Auf diese Weise wird bei einem Einfrieren ein Druckaufbau in unzulässiger Höhe vermieden. Die Taschen des Faltenbalgelements weisen in nicht gedehnter Ausgangsform vorzugsweise nahe aneinander angeordnete Wände auf. Infolge der Ausführung des Dehnelements als Faltenbalgelement erfolgt bei einer Vergrößerung des Aufnahmevolumens hauptsächlich eine Ausdehnung in Längsrichtung, die jedoch je nach Aufnahmekapazität und Anzahl der Taschen gering gehalten werden kann.
  • In Ausgestaltung der Erfindung ist das Dehnelement in eine beim Betrieb des Reduktionsmittelversorgungssystems von Reduktionsmittel durchströmte Reduktionsmittelleitung integriert. Das Dehnelement kann somit an nahezu beliebiger Stelle im Leitungssystem angeordnet sein. Es können im Reduktionsmittelversorgungssystem auch mehrere Dehnelemente an verschiedenen Stellen vorgesehen sein. Dadurch ist ein umfassender Schutz des Reduktionsmittelversorgungssystems in Bezug auf Einfrierschäden ermöglicht. Leitungsbereiche oder Bauteile, mit denen das Dehnelement in fluidtechnischer Verbindung steht, müssen beim Stillsetzen des Reduktionsmittelversorgungssystems nicht notwendigerweise entleert werden. Infolgedessen kann auf diesbezügliche Mittel und Maßnahmen verzichtet werden, wodurch das Reduktionsmittelversorgungssystem einfacher dargestellt werden kann. Bei Aufnahme eines Zusatzvolumens erfolgt eine ziehharmonikaähnliche Ausdehnung, welche zur Strömungsrichtung des Reduktionsmittels parallel bzw. antiparallel gerichtet ist.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist das Dehnelement derart ausgebildet, dass eine Vergrößerung seines Aufnahmevolumens ermöglicht ist, welche wenigstens etwa 10% des Aufnahmevolumens der Reduktionsmittelleitung beträgt, in welche das Dehnelement integriert ist. Durch diese Dimensionierung ist ein sicherer Frostschutz gewährleistet, da bei der üblicherweise als Reduktionsmittel eingesetzten 32%igen Harnstofflösung eine Ausdehnung um etwa 10% beim Einfrieren erfolgt. Aus Sicherheitsgründen kann das Dehnelement so ausgeführt sein, dass eine Zunahme seines Aufnahmevolumens um etwa 15% oder mehr ermöglicht ist.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weist das Dehnelement einen nichtfedernd ausgeführten Balg auf. Auf diese Weise steht eine große Vielfalt von Materialien zur Verfügung, aus welchen das Faltenbalgelement bzw. dessen Balg gefertigt sein kann. Vorzugsweise ist der Faltenbalg in dieser Ausgestaltung unter geringer Krafteinwirkung plastisch verformbar. Nach Verformung bzw. Vergrößerung des Aufnahmevolumens kann ein Rückgang in die Ausgangsform durch Elastizitäten von angeschlossenen Leitungs- oder Bauteilen bewirkt werden.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung weist das Dehnelement einen Federbalg mit einer Federkennlinie derart auf, dass einer Vergrößerung des Aufnahmevolumens eine Federkraft entgegengestellt ist. Dies ermöglicht eine Ausführung mit hoher Eigenstabilität. Dabei kann eine Ausführung derart vorgesehen sein, dass bei im normalen Betrieb des Reduktionsmittelversorgungssystems auftretenden Innendrucken von typischerweise 2 bar bis 5 bar eine gewisse Spannung des federnd ausgebildeten Faltenbalgelements erfolgt.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist ein in Bezug auf die Aufnahmevolumenvergrößerung des Dehnelements wirkungsmäßig parallel geschaltetes Federelement vorgesehen, welches einer Ausdehnung des Dehnelements in Längsrichtung eine Federkraft entgegenstellt. Auf diese Weise wird eine Elastizität für die reversible Aufnahmevolumenänderung wenigstens teilweise durch ein oder mehrere separate Federelemente bewirkt. Die Federelemente können beispielsweise zwischen endseitigen Flanschen vorgesehen sein, über welche das Faltenbalgelement in der Reduktionsmittelleitung befestigt ist. Das Faltenbalgelement kann in diesem Fall sowohl ebenfalls elastisch federnd als auch plastisch verformbar ausgeführt sein.
  • Vorteilhaft ist es auch, wenn in weiterer Ausgestaltung der Erfindung die Federkraft entsprechend einer Federkennlinie derart ausgebildet ist, dass eine Vergrößerung des Aufnahmevolumens bei einem Innendruck von weniger als 5 bar gegenüber einem Aufnahmevolumen bei drucklosem Zustand weniger als 10 Prozent beträgt. Das Dehnelement ist somit beim normalen Betrieb nur geringfügig gespannt. Damit erfolgt bei geringer Druckeinwirkung von etwa 2 bar bis etwa 5 bar, wie sie typischerweise beim Betrieb des Reduktionsmittelversorgungssystems auftritt, lediglich eine geringe oder eine vernachlässigbare Vergrößerung des Aufnahmevolumens. Auf diese Weise wird ein die Dosiergenauigkeit verminderndes „Atmen" des Reduktionsmittelversorgungssystems mit Erzeugen von Totvolumina beim normalen Betrieb weitgehend vermieden. Treten Betriebsdruckspitzen oder bei einem Einfrieren von Reduktionsmittel stärkere Innendrucke von beispielsweise 15 bar oder mehr auf, so verformt sich das Dehnelement elastisch und stellt ein zusätzliches Aufnahmevolumen zur Verfügung.
  • Besonders vorteilhaft ist es, wenn in weiterer Ausgestaltung der Erfindung die Federkraft entsprechend einer Federkennlinie derart ausgebildet ist, dass eine Vergrößerung des Aufnahmevolumens des Dehnelements bei einem im normalen Betrieb auftretenden Innendruck gegenüber einem Aufnahmevolumen bei drucklosem Zustand vernachlässigbar ist. Mit dieser Ausführung wird das oben erwähnte Atmen des Dehnelements beim normalen Betrieb völlig oder wenigstens annähernd vollständig vermieden. Dies kann auf vorteilhafte Weise auch erreicht werden, wenn in weiterer Ausgestaltung der Erfindung die Federkraft entsprechend einer Federkennlinie derart ausgebildet ist, dass eine Vergrößerung des Aufnahmevolumens des Dehnelements bei einem im normalen Betrieb auftretenden Innendruck gegenüber einem Aufnahmevolumen bei drucklosem Zustand wenigstens annähernd maximal ist. In dieser Ausführungsform ist das Dehnelement bei den im normalen Betrieb auftretenden Dosierdrucken bereits maximal ausgedehnt. Dadurch können Änderungen des Aufnahmevolumens beim normalen Betrieb ebenfalls nicht auftreten und die Dosiergenauigkeit ist nicht beeinträchtigt. Bei Stillsetzen des Reduktionsmittelversorgungssystems baut sich der Systemdruck ab und das zuvor wenigstens annähernd voll gespannte Dehnelement entspannt sich wieder, wobei es sein vermindertes Ausgangsaufnahmevolumen annimmt. Im Falle einer Ausdehnung bei Einfrieren steht somit für das außer Betrieb gesetzte Reduktionsmittelversorgungssystem das maximale Dehnvermögen zur Verfügung und eine Beschädigung ist auf diese Weise verhindert.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung dient das Dehnelement als Anschlusselement zur Verbindung der Reduktionsmittelleitung mit einer Komponente des Reduktionsmittelversorgungssystems. Das Dehnelement ist somit nahe an einer Komponente des Reduktionsmittelversorgungssystems angeordnet, wodurch sowohl die Reduktionsmittelleitung als auch die Komponente selbst vor Einfrierbeschädigungen geschützt ist. Bei der Komponente kann es sich um ein Ventil, einen Drucksensor, ein Dosiermodul oder ähnliches handeln.
  • Vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung sind in den Zeichnungen veranschaulicht und werden nachfolgend beschrieben. Dabei sind die vorstehend genannten und nachfolgend noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in der jeweils angegebenen Merkmalskombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
  • Dabei zeigen:
  • 1a eine schematische Darstellung einer Reduktionsmittelleitung mit integriertem Dehnelement als Teil eines Reduktionsmittelversorgungssystems, wobei das Dehnelement einen Ausgangszustand einnimmt,
  • 1b eine schematische Darstellung einer Reduktionsmittelleitung mit integriertem Dehnelement gemäß
  • 1a mit Dehnelement in ausgedehntem Zustand,
  • 2a ein Diagramm mit einer idealisiert dargestellten ersten vorteilhaften Federkennlinie eines federnd ausgeführten Dehnelements,
  • 2a ein Diagramm mit einer idealisiert dargestellten zweiten vorteilhaften Federkennlinie eines federnd ausgeführten Dehnelements,
  • 3a eine weitere schematische Darstellung einer Reduktionsmittelleitung mit integriertem Dehnelement als Teil eines Reduktionsmittelversorgungssystems, wobei das Dehnelement einen Ausgangszustand einnimmt und
  • 3b eine schematische Darstellung einer Reduktionsmittelleitung mit integriertem Dehnelement gemäß
  • 3a mit Dehnelement in ausgedehntem Zustand.
  • Das erfindungsgemäße Reduktionsmittelversorgungssystem dient der bedarfsgerechten Zufuhr von Reduktionsmittel stromauf eines Stickoxidreduktionskatalysators in eine Abgasleitung einer Brennkraftmaschine. Vorzugsweise handelt es sich bei der Brennkraftmaschine um einen Dieselmotor und der Stickoxidreduktionskatalysator ist als SCR-Katalysator ausgeführt. Nachfolgend wird ohne Einschränkung der Allgemeinheit davon ausgegangen, dass als Reduktionsmittel zur selektiven Stick oxidreduktion eine wässrige Harnstofflösung, nachfolgend abkürzend als HWL bezeichnet, eingesetzt wird. Als weitere, ebenfalls nicht dargestellte Komponenten umfasst das Reduktionsmittelversorgungssystem eine Dosiereinheit mit Reduktionsmittelpumpe, welche die HWL vorzugsweise gepulst abgibt. Von der Reduktionsmittelpumpe abgegebene HWL wird über ein Dosierventil vorzugsweise unter Druck und fein verteilt ins Abgas gesprüht. Durch Ventile und entsprechende Leitungen wird der Transport der HWL im Versorgungssystem gesteuert. Derartige Abgasreinigungssysteme sind als SCR-Systeme bekannt, weshalb an dieser Stelle nicht näher auf dem Fachmann bekannte Bestandteile eines derartigen Systems eingegangen wird und auf eine gesonderte Darstellung verzichtet ist. Nachfolgend werden vorteilhafte Ausführungsformen und Anordnungsmöglichkeiten eines Dehnelements als Bestandteil des Reduktionsmittelversorgungssystems unter Bezug auf die 1a bis 3b erläutert.
  • In 1a, 1b sind eine vorteilhafte Ausführungsform des erfindungsgemäß als Faltenbalgelement 1 ausgeführten Dehnelements dargestellt. Dabei zeigt 1a das Faltenbalgelement 1 in seinem ungedehnten Ausgangszustand. In 1b ist das Faltenbalgelement 1 in ausgedehntem Zustand dargestellt.
  • Das Faltenbalgelement 1 ist in eine Reduktionsmittelleitung 3 integriert. Dabei handelt es sich vorzugsweise um eine Reduktionsmittelleitung, welche beim normalen Betrieb des Reduktionsmittelversorgungssystems von HWL durchströmt ist. Ein Anschluss erfolgt über endseitige Flansche 4a, 4b, zwischen denen ein Balg 2 angeordnet ist. Der Balg 2 weist vorzugsweise eine Mehrzahl von Taschen auf, welche sich bei einer Zunahme des Innendrucks aufweiten können. Dabei dehnt sich das Faltenbalgelement 1 vorwiegend in Längsrichtung, d. h. parallel bzw. antiparallel zu einer Durchströmungsrich tung aus. Auf diese Weise vergrößert sich das Aufnahmevolumen, was anhand der Darstellung von 1b im Vergleich zur Darstellung von 1a verdeutlicht ist. Im Falle eines Einfrierens von in der Reduktionsmittelleitung 3 bzw. im Faltenbalgelement 1 befindlicher HWL wird somit Raum für die beim Einfrieren eintretende Volumenvergrößerung zur Verfügung gestellt. Ein Anstieg des Innendrucks auf unzulässig hohe Werte und eine daraus resultierende Beschädigung der Reduktionsmittelleitung 3 wird dadurch vermieden.
  • Vorzugsweise ist das Faltenbalgelement 1 elastisch ausgeführt Dies wird dadurch erreicht, dass einer Ausdehnung des Faltenbalgelements 1 eine Federkraft entgegengestellt wird. Eine Vergrößerung des Aufnahmevolumens ist somit reversibel. Sinkt beim Auftauen eingefrorener HWL der Innendruck, so kehrt das Faltenbalgelement 1 wieder in den nicht ausgedehnten bzw. ungespannten Zustand zurück.
  • Die Erzeugung einer Federkraft bzw. einer Elastizität kann durch ein oder mehrere Federelemente 5 erfolgen, welche wie dargestellt mit den endseitigen Flanschen 4a, 4b verbunden sind. Sinnvollerweise sind die Federelemente 5 als Zugfedern ausgebildet. Alternativ oder zusätzlich kann der Balg 2 selbst federnd als Federbalg ausgebildet sein. Eine Ausführung ähnlich eines Wellrohrkompensators ist besonders vorteilhaft. Eine Ausführung aus einem metallischen Werkstoff kann generell vorgesehen sein.
  • Für die Federelemente 5 und/oder den als Federbalg ausgebildeten Balg 2 kann dabei eine Federkennlinie derart vorgesehen sein, dass bei im normalen Betrieb des Reduktionsmittelversorgungssystems auftretenden Innendrucken das Dehnelement 1 keine oder jedenfalls keine nennenswerten Änderungen seines Aufnahmevolumens erfährt. Dies ist insbesondere bei einem gepulst durchgeführten Transport von HWL im Reduktionsmittelversorgungssystem vorteilhaft, da auf diese Weise ein die Dosiergenauigkeit beeinträchtigendes Atmen vermieden wird. Erreicht wird dies durch eine Auslegung des Dehnelements 1 derart, dass dieses in einem beim normalen Betrieb des Reduktionsmittelversorgungssystems vorhandenen Systemdruckbereich idealerweise entweder noch nicht ausgedehnt oder bereits vollständig ausgedehnt ist. Diese beiden Fälle werden anhand der in den 2a und 2b dargestellten idealen Kennliniendiagramme nachfolgend erläutert.
  • In dem in 2a dargestellten Fall ist eine Federkennlinie 10 für das Dehnelement 1 derart vorgesehen, dass bis zu einem vorgegeben Schwellenwert für den Innendruck, hier beispielhaft 20 bar, das Dehnelement 1 ungedehnt oder wenigstens annähernd ungedehnt bleibt. Ab dem Schwellenwert erfolgt bei weiterem Druckanstieg eine Dehnung mit Bereitstellung eines entsprechenden Zusatzvolumens, bezogen auf das Aufnahmevolumen des ungedehnten Zustands. Somit ist in einem durch den Doppelpfeil gekennzeichneten Betriebsdruckbereich 11 ein idealerweise konstantes, vom Innendruck unabhängiges Aufnahmevolumen des Dehnelements 1 gegeben. Treten beispielsweise durch Einfrieren oder durch Systemstörungen Druckwerte oberhalb des Schwellenwerts auf, so können diese durch Bereitstellen eines Zusatzvolumens infolge einer entsprechenden Dehnung des Dehnelements 1 abgefangen werden. Dabei ist der durch den Doppelpfeil angegebene Betriebsdruckbereich 11 von etwa 9 bar bis etwa 16 bar lediglich beispielhaft genannt. Je nach Ausführung des Reduktionsmittelversorgungssystems können auch andere Betriebsdrucke vorgesehen und die Federkennlinie 10 entsprechend angepasst ausgeführt sein.
  • In analogen Darstellung von 2b ist der Fall verdeutlicht, dass in dem Betriebsdruckbereich 11 bereits eine vollständige Dehnung des Dehnelements 1 gegeben ist und dieses somit bereits das maximal mögliche Zusatzvolumen bereitstellt. Vorzugsweise ist vorgesehen, dass entsprechend dem dargestellten Verlauf der Federkennlinie 10 das maximale Aufnahmevolumen des Dehnelements 1 bereits bei einem vorgebbaren Schwellenwert, hier beispielhaft etwa 5 bar, unterhalb des typischen Betriebsdruckbereichs erreicht wird. Dies kann beispielsweise durch Vorsehen eines die Dehnung begrenzenden Anschlags erreicht werden. Infolge dieser Ausführung ist ebenfalls vermieden, dass bei Betriebsdruckschwankungen ein störendes Atmen des Dehnelements 1 erfolgt. Wird bei einer Außerbetriebnahme des Reduktionsmittelversorgungssystems der Betriebsdruck abgebaut, so entspannt sich das Dehnelement 1, und kann bei einem Einfrieren der im System vorhandenen HWL eine dadurch bedingte Ausdehnung durchführen und somit einen Druckanstieg begrenzen.
  • Durch das in eine Reduktionsmittelleitung 3 integrierte erfindungsgemäße Dehnelement ist jedoch nicht allein ein Frostschutz der Reduktionsmittelleitung 3 selbst ermöglicht, sondern es ist auch ein Schutz von angeschlossenen Komponenten des Reduktionsmittelversorgungssystems ermöglicht. Hierzu ist das Dehnelement 1 vorzugsweise, jedoch nicht notwendigerweise als Anschlusselement zum Anschluss der Reduktionsmittelleitung 3 an die Komponente ausgeführt. In den 3a und 3b ist eine diesbezüglich vorteilhafte Ausführungsform dargestellt. Dabei ist eine nicht näher spezifizierte Komponente, welche vor potentiell beschädigend wirkenden Einfrierdrucken zu schützen ist, mit der Bezugsziffer 6 gekennzeichnet. Das Dehnelement 1 ist in dieser Ausführungsform mit einer Seite an der Komponente 6 und mit seiner anderen Seite an die Reduktionsmittelleitung 3 angeschlossen. Das Dehnelement 1 ist in der in 3a, 3b dargestellten Ausführung federnd ausgeführt. Außerdem ist auf Anschlussflansche ver zichtet. Eine Integration des Dehnelements 1 in das Reduktionsmittelversorgungssystem kann stattdessen formschlüssig bzw. stoffschlüssig durch Verschweißung oder auf andere Weise erfolgen. Dies hat den Vorteil, dass auf leckgefährdete Dichtungen verzichtet werden kann.
  • Mit Bezug auf die 3a und 3b wird nachfolgend auf eine generell bevorzugte Dimensionierung des Dehnelements 1 eingegangen. Hierfür ist mit der Bezugsziffer 7 ein in ungespanntem bzw. nicht ausgedehntem Zustand vorhandenes Aufnahmevolumen des Dehnelements 1 bezeichnet. Infolge eines Einfrierens von HWL in der Reduktionsmittelleitung 3 bzw. im Dehnelement 1 und/oder in der Komponente 6 tritt eine Volumenzunahme um etwa 10% ein. Mit Anstieg des Innendrucks stellt das Dehnelement 1 ein dementsprechendes Zusatzvolumen 8 in seinem axialen Innenbereich sowie ein weiteres Zusatzvolumen in den Taschen 9 zur Verfügung. Für einen sicheren Schutz der Reduktionsmittelleitung 3 sowie der Komponente 6 ist vorgesehen, das Dehnelement 1 derart zu dimensionieren, dass dieses Zusatzvolumen wenigstens etwa 10% des Innenvolumens der angeschlossenen Reduktionsmittelleitung 3 ausmacht. Aus Sicherheitsgründen ist eine Dimensionierung entsprechend einem Zusatzvolumen von 15% besonders bevorzugt. Damit wird einer Ausdehnung von gefrierender HWL im Dehnelement 1 selbst sowie gegebenenfalls in der angeschlossenen Komponente 6 Rechnung getragen.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 10349143 A1 [0002, 0002]

Claims (10)

  1. Reduktionsmittelversorgungssystem einer Abgasnachbehandlungseinrichtung einer Brennkraftmaschine, mit einem Dehnelement (1) mit einem veränderlichen Aufnahmevolumen für Reduktionsmittel, dadurch gekennzeichnet, dass das Dehnelement (1) als Faltenbalgelement ausgebildet ist.
  2. Reduktionsmittelversorgungssystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Dehnelement (1) in eine beim Betrieb des Reduktionsmittelversorgungssystems von Reduktionsmittel durchströmte Reduktionsmittelleitung (3) integriert ist.
  3. Reduktionsmittelversorgungssystem nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Dehnelement (1) derart ausgebildet ist, dass eine Vergrößerung seines Aufnahmevolumens ermöglicht ist, welche wenigstens etwa 10 Prozent des Aufnahmevolumens der Reduktionsmittelleitung (3) beträgt, in welche das Dehnelement (1) integriert ist.
  4. Reduktionsmittelversorgungssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Dehnelement (1) einen nichtfedernd ausgeführten Balg (2) aufweist.
  5. Reduktionsmittelversorgungssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Dehnelement (2) einen Federbalg mit einer Federkennlinie derart aufweist, dass einer Vergrößerung des Aufnahmevolumens eine Federkraft entgegengestellt ist.
  6. Reduktionsmittelversorgungssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass ein in Bezug auf die Aufnahmevolumenvergrößerung des Dehnelements (1) wirkungsmäßig parallel geschaltetes Federelement (5) vorgesehen ist, welches einer Ausdehnung des Dehnelements (1) in Längsrichtung eine Federkraft entgegenstellt.
  7. Reduktionsmittelversorgungssystem nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Federkraft entsprechend einer Federkennlinie derart ausgebildet ist, dass eine Vergrößerung des Aufnahmevolumens des Dehnelements (1) bei einem Innendruck von weniger als 5 bar gegenüber einem Aufnahmevolumen bei drucklosem Zustand weniger als 10 Prozent beträgt.
  8. Reduktionsmittelversorgungssystem nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Federkraft entsprechend einer Federkennlinie derart ausgebildet ist, dass eine Vergrößerung des Aufnahmevolumens des Dehnelements (1) bei einem im normalen Betrieb auftretenden Innendruck gegenüber einem Aufnahmevolumen bei drucklosem Zustand vernachlässigbar ist.
  9. Reduktionsmittelversorgungssystem nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Federkraft entsprechend einer Federkennlinie derart ausgebildet ist, dass eine Vergrößerung des Aufnahmevolumens des Dehnelements (1) bei einem im normalen Betrieb auftretenden Innendruck gegenüber einem Aufnahmevolumen bei drucklosem Zustand wenigstens annähernd maximal ist.
  10. Reduktionsmittelversorgungssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Dehnelement (1) als Anschlusselement zur Verbindung der Reduktionsmittelleitung (3) mit einer Komponente (6) des Reduktionsmittelversorgungssystems dient.
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