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Die
Erfindung betrifft ein Reduktionsmittelversorgungssystem einer Abgasnachbehandlungseinrichtung
einer Brennkraftmaschine, mit einem Dehnelement mit einem veränderlichen
Aufnahmevolumen für Reduktionsmittel.
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Aus
der
DE 103 49 143
A1 ist ein Reduktionsmittelversorgungssystem mit einem
Dehnelement bekannt, welches an einen Drucksensor einer Dosiereinheit
zur Dosierung von Reduktionsmittel in eine Abgasleitung einer Brennkraftmaschine
angeschlossen ist. Das Dehnelement weist ein veränderliches
Aufnahmevolumen für Reduktionsmittel auf. Vorzugsweise
ist das Dehnelement als flexibles Rohr- oder Schlauchteil ausgeführt.
Das Dehnelement kann den Drucksensor vor einer Beschädigung beim
Einfrieren von Reduktionsmittel schützen, indem es bei
einer dabei erfolgenden Volumenausdehnung des Reduktionsmittels
das Zusatzvolumen durch Ausdehnung aufnehmen kann. Ein Schutz anderer
Bestandteile des Reduktionsmittelversorgungssystems ist in der
DE 103 49 143 A1 nicht
vorgesehen.
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Als
Reduktionsmittel zur selektiven katalytischen Reduktion (SCR) von
Stickoxiden im Abgas einer mit Luftüberschuss arbeitenden
Brennkraftmaschine, insbesondere einer Diesel-Brennkraftmaschine,
wird häufig eine wässrige Lösung eines
Stoffes eingesetzt, welcher Ammoniak in gebundener Form enthält. Üblicherweise
wird eine 32%ige Harnstofflösung einge setzt. Der Einsatz ähnlich
wirkender Stoffe wie z. B. Ammoniumcarbamat, Ammoniumcarbonat oder
Cyanursäure ist ebenfalls möglich. Dem Vorteil der
einfacheren Handhabung, Bevorratung, Förder- und Dosierbarkeit
von wässrigen Lösungen im Gegensatz zu gasförmigen
oder festen Substanzen steht als Nachteil die Gefahr des Einfrierens
bei bestimmten Temperaturen in Abhängigkeit der Konzentration
der gelösten Substanz gegenüber. Eine 32%ige Harnstofflösung,
wie sie typischerweise in SCR-Systemen als Reduktionsmittel verwendet
wird, weist einen Gefrierpunkt von etwa –11°C
auf. Dabei erhöht sich das Volumen beim Phasenübergang
von flüssig nach fest.
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Aufgabe
der Erfindung ist es, ein Reduktionsmittelversorgungssystem anzugeben,
welches auf einfache und umfassende Weise vor Beschädigungen
infolge eines Einfrierens von Reduktionsmittel geschützt
ist.
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Diese
Aufgabe wird durch ein Reduktionsmittelversorgungssystem mit den
Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
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Erfindungsgemäß ist
das vorgesehene Dehnelement als Faltenbalgelement ausgebildet. Diese Ausführungsform
ermöglicht bei geringen Außenabmessungen eine
vergleichsweise große Zunahme des Aufnahmevolumens. Das
Faltenbalgelement kann somit relativ klein ausgeführt werden.
Damit kann es an nahezu beliebiger Stelle im Reduktionsmittelversorgungssystem
angeordnet sein, um fluidtechnisch verbundene Bestandteile vor Beschädigung
beim Einfrieren zu schützen. Das Dehnelement stellt infolge
seines veränderlichen Aufnahmevolumens ein Zusatzvolumen
bei einer gefrierbedingten Ausdehnung des in den angeschlossenen
Leitungsbereichen oder Bauteilen befindlichen Reduktionsmittels
zur Verfügung. Auf diese Weise wird bei einem Einfrieren
ein Druckaufbau in unzulässiger Höhe vermieden.
Die Taschen des Faltenbalgelements weisen in nicht gedehnter Ausgangsform
vorzugsweise nahe aneinander angeordnete Wände auf. Infolge
der Ausführung des Dehnelements als Faltenbalgelement erfolgt
bei einer Vergrößerung des Aufnahmevolumens hauptsächlich
eine Ausdehnung in Längsrichtung, die jedoch je nach Aufnahmekapazität
und Anzahl der Taschen gering gehalten werden kann.
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In
Ausgestaltung der Erfindung ist das Dehnelement in eine beim Betrieb
des Reduktionsmittelversorgungssystems von Reduktionsmittel durchströmte
Reduktionsmittelleitung integriert. Das Dehnelement kann somit an
nahezu beliebiger Stelle im Leitungssystem angeordnet sein. Es können
im Reduktionsmittelversorgungssystem auch mehrere Dehnelemente an
verschiedenen Stellen vorgesehen sein. Dadurch ist ein umfassender
Schutz des Reduktionsmittelversorgungssystems in Bezug auf Einfrierschäden
ermöglicht. Leitungsbereiche oder Bauteile, mit denen das
Dehnelement in fluidtechnischer Verbindung steht, müssen
beim Stillsetzen des Reduktionsmittelversorgungssystems nicht notwendigerweise
entleert werden. Infolgedessen kann auf diesbezügliche
Mittel und Maßnahmen verzichtet werden, wodurch das Reduktionsmittelversorgungssystem
einfacher dargestellt werden kann. Bei Aufnahme eines Zusatzvolumens
erfolgt eine ziehharmonikaähnliche Ausdehnung, welche zur
Strömungsrichtung des Reduktionsmittels parallel bzw. antiparallel
gerichtet ist.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist das Dehnelement derart
ausgebildet, dass eine Vergrößerung seines Aufnahmevolumens
ermöglicht ist, welche wenigstens etwa 10% des Aufnahmevolumens
der Reduktionsmittelleitung beträgt, in welche das Dehnelement
integriert ist. Durch diese Dimensionierung ist ein sicherer Frostschutz
gewährleistet, da bei der üblicherweise als Reduktionsmittel
eingesetzten 32%igen Harnstofflösung eine Ausdehnung um
etwa 10% beim Einfrieren erfolgt. Aus Sicherheitsgründen
kann das Dehnelement so ausgeführt sein, dass eine Zunahme
seines Aufnahmevolumens um etwa 15% oder mehr ermöglicht
ist.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weist das
Dehnelement einen nichtfedernd ausgeführten Balg auf. Auf
diese Weise steht eine große Vielfalt von Materialien zur
Verfügung, aus welchen das Faltenbalgelement bzw. dessen Balg
gefertigt sein kann. Vorzugsweise ist der Faltenbalg in dieser Ausgestaltung
unter geringer Krafteinwirkung plastisch verformbar. Nach Verformung
bzw. Vergrößerung des Aufnahmevolumens kann ein Rückgang
in die Ausgangsform durch Elastizitäten von angeschlossenen
Leitungs- oder Bauteilen bewirkt werden.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung weist das Dehnelement einen
Federbalg mit einer Federkennlinie derart auf, dass einer Vergrößerung des
Aufnahmevolumens eine Federkraft entgegengestellt ist. Dies ermöglicht
eine Ausführung mit hoher Eigenstabilität. Dabei
kann eine Ausführung derart vorgesehen sein, dass bei im
normalen Betrieb des Reduktionsmittelversorgungssystems auftretenden
Innendrucken von typischerweise 2 bar bis 5 bar eine gewisse Spannung
des federnd ausgebildeten Faltenbalgelements erfolgt.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist ein in Bezug auf die Aufnahmevolumenvergrößerung des
Dehnelements wirkungsmäßig parallel geschaltetes
Federelement vorgesehen, welches einer Ausdehnung des Dehnelements
in Längsrichtung eine Federkraft entgegenstellt. Auf diese
Weise wird eine Elastizität für die reversible
Aufnahmevolumenänderung wenigstens teilweise durch ein
oder mehrere separate Federelemente bewirkt. Die Federelemente können
beispielsweise zwischen endseitigen Flanschen vorgesehen sein, über
welche das Faltenbalgelement in der Reduktionsmittelleitung befestigt
ist. Das Faltenbalgelement kann in diesem Fall sowohl ebenfalls
elastisch federnd als auch plastisch verformbar ausgeführt
sein.
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Vorteilhaft
ist es auch, wenn in weiterer Ausgestaltung der Erfindung die Federkraft
entsprechend einer Federkennlinie derart ausgebildet ist, dass eine
Vergrößerung des Aufnahmevolumens bei einem Innendruck
von weniger als 5 bar gegenüber einem Aufnahmevolumen bei
drucklosem Zustand weniger als 10 Prozent beträgt. Das
Dehnelement ist somit beim normalen Betrieb nur geringfügig
gespannt. Damit erfolgt bei geringer Druckeinwirkung von etwa 2
bar bis etwa 5 bar, wie sie typischerweise beim Betrieb des Reduktionsmittelversorgungssystems
auftritt, lediglich eine geringe oder eine vernachlässigbare
Vergrößerung des Aufnahmevolumens. Auf diese Weise
wird ein die Dosiergenauigkeit verminderndes „Atmen" des
Reduktionsmittelversorgungssystems mit Erzeugen von Totvolumina beim
normalen Betrieb weitgehend vermieden. Treten Betriebsdruckspitzen
oder bei einem Einfrieren von Reduktionsmittel stärkere
Innendrucke von beispielsweise 15 bar oder mehr auf, so verformt
sich das Dehnelement elastisch und stellt ein zusätzliches Aufnahmevolumen
zur Verfügung.
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Besonders
vorteilhaft ist es, wenn in weiterer Ausgestaltung der Erfindung
die Federkraft entsprechend einer Federkennlinie derart ausgebildet
ist, dass eine Vergrößerung des Aufnahmevolumens
des Dehnelements bei einem im normalen Betrieb auftretenden Innendruck
gegenüber einem Aufnahmevolumen bei drucklosem Zustand
vernachlässigbar ist. Mit dieser Ausführung wird
das oben erwähnte Atmen des Dehnelements beim normalen
Betrieb völlig oder wenigstens annähernd vollständig
vermieden. Dies kann auf vorteilhafte Weise auch erreicht werden,
wenn in weiterer Ausgestaltung der Erfindung die Federkraft entsprechend
einer Federkennlinie derart ausgebildet ist, dass eine Vergrößerung
des Aufnahmevolumens des Dehnelements bei einem im normalen Betrieb
auftretenden Innendruck gegenüber einem Aufnahmevolumen
bei drucklosem Zustand wenigstens annähernd maximal ist.
In dieser Ausführungsform ist das Dehnelement bei den im normalen
Betrieb auftretenden Dosierdrucken bereits maximal ausgedehnt. Dadurch
können Änderungen des Aufnahmevolumens beim normalen
Betrieb ebenfalls nicht auftreten und die Dosiergenauigkeit ist
nicht beeinträchtigt. Bei Stillsetzen des Reduktionsmittelversorgungssystems
baut sich der Systemdruck ab und das zuvor wenigstens annähernd
voll gespannte Dehnelement entspannt sich wieder, wobei es sein
vermindertes Ausgangsaufnahmevolumen annimmt. Im Falle einer Ausdehnung
bei Einfrieren steht somit für das außer Betrieb
gesetzte Reduktionsmittelversorgungssystem das maximale Dehnvermögen
zur Verfügung und eine Beschädigung ist auf diese
Weise verhindert.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung dient das Dehnelement als Anschlusselement
zur Verbindung der Reduktionsmittelleitung mit einer Komponente
des Reduktionsmittelversorgungssystems. Das Dehnelement ist somit
nahe an einer Komponente des Reduktionsmittelversorgungssystems angeordnet,
wodurch sowohl die Reduktionsmittelleitung als auch die Komponente
selbst vor Einfrierbeschädigungen geschützt ist.
Bei der Komponente kann es sich um ein Ventil, einen Drucksensor,
ein Dosiermodul oder ähnliches handeln.
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Vorteilhafte
Ausführungsformen der Erfindung sind in den Zeichnungen
veranschaulicht und werden nachfolgend beschrieben. Dabei sind die
vorstehend genannten und nachfolgend noch zu erläuternden
Merkmale nicht nur in der jeweils angegebenen Merkmalskombination,
sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar, ohne
den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
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Dabei
zeigen:
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1a eine
schematische Darstellung einer Reduktionsmittelleitung mit integriertem
Dehnelement als Teil eines Reduktionsmittelversorgungssystems, wobei
das Dehnelement einen Ausgangszustand einnimmt,
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1b eine
schematische Darstellung einer Reduktionsmittelleitung mit integriertem
Dehnelement gemäß
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1a mit
Dehnelement in ausgedehntem Zustand,
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2a ein
Diagramm mit einer idealisiert dargestellten ersten vorteilhaften
Federkennlinie eines federnd ausgeführten Dehnelements,
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2a ein
Diagramm mit einer idealisiert dargestellten zweiten vorteilhaften
Federkennlinie eines federnd ausgeführten Dehnelements,
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3a eine
weitere schematische Darstellung einer Reduktionsmittelleitung mit
integriertem Dehnelement als Teil eines Reduktionsmittelversorgungssystems,
wobei das Dehnelement einen Ausgangszustand einnimmt und
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3b eine
schematische Darstellung einer Reduktionsmittelleitung mit integriertem
Dehnelement gemäß
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3a mit
Dehnelement in ausgedehntem Zustand.
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Das
erfindungsgemäße Reduktionsmittelversorgungssystem
dient der bedarfsgerechten Zufuhr von Reduktionsmittel stromauf
eines Stickoxidreduktionskatalysators in eine Abgasleitung einer
Brennkraftmaschine. Vorzugsweise handelt es sich bei der Brennkraftmaschine
um einen Dieselmotor und der Stickoxidreduktionskatalysator ist
als SCR-Katalysator ausgeführt. Nachfolgend wird ohne Einschränkung
der Allgemeinheit davon ausgegangen, dass als Reduktionsmittel zur
selektiven Stick oxidreduktion eine wässrige Harnstofflösung,
nachfolgend abkürzend als HWL bezeichnet, eingesetzt wird.
Als weitere, ebenfalls nicht dargestellte Komponenten umfasst das
Reduktionsmittelversorgungssystem eine Dosiereinheit mit Reduktionsmittelpumpe,
welche die HWL vorzugsweise gepulst abgibt. Von der Reduktionsmittelpumpe
abgegebene HWL wird über ein Dosierventil vorzugsweise
unter Druck und fein verteilt ins Abgas gesprüht. Durch
Ventile und entsprechende Leitungen wird der Transport der HWL im
Versorgungssystem gesteuert. Derartige Abgasreinigungssysteme sind
als SCR-Systeme bekannt, weshalb an dieser Stelle nicht näher
auf dem Fachmann bekannte Bestandteile eines derartigen Systems
eingegangen wird und auf eine gesonderte Darstellung verzichtet
ist. Nachfolgend werden vorteilhafte Ausführungsformen
und Anordnungsmöglichkeiten eines Dehnelements als Bestandteil
des Reduktionsmittelversorgungssystems unter Bezug auf die 1a bis 3b erläutert.
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In 1a, 1b sind
eine vorteilhafte Ausführungsform des erfindungsgemäß als
Faltenbalgelement 1 ausgeführten Dehnelements
dargestellt. Dabei zeigt 1a das
Faltenbalgelement 1 in seinem ungedehnten Ausgangszustand.
In 1b ist das Faltenbalgelement 1 in ausgedehntem
Zustand dargestellt.
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Das
Faltenbalgelement 1 ist in eine Reduktionsmittelleitung 3 integriert.
Dabei handelt es sich vorzugsweise um eine Reduktionsmittelleitung,
welche beim normalen Betrieb des Reduktionsmittelversorgungssystems
von HWL durchströmt ist. Ein Anschluss erfolgt über
endseitige Flansche 4a, 4b, zwischen denen ein
Balg 2 angeordnet ist. Der Balg 2 weist vorzugsweise
eine Mehrzahl von Taschen auf, welche sich bei einer Zunahme des
Innendrucks aufweiten können. Dabei dehnt sich das Faltenbalgelement 1 vorwiegend
in Längsrichtung, d. h. parallel bzw. antiparallel zu einer
Durchströmungsrich tung aus. Auf diese Weise vergrößert
sich das Aufnahmevolumen, was anhand der Darstellung von 1b im Vergleich
zur Darstellung von 1a verdeutlicht ist. Im Falle
eines Einfrierens von in der Reduktionsmittelleitung 3 bzw.
im Faltenbalgelement 1 befindlicher HWL wird somit Raum
für die beim Einfrieren eintretende Volumenvergrößerung
zur Verfügung gestellt. Ein Anstieg des Innendrucks auf
unzulässig hohe Werte und eine daraus resultierende Beschädigung der
Reduktionsmittelleitung 3 wird dadurch vermieden.
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Vorzugsweise
ist das Faltenbalgelement 1 elastisch ausgeführt
Dies wird dadurch erreicht, dass einer Ausdehnung des Faltenbalgelements 1 eine Federkraft
entgegengestellt wird. Eine Vergrößerung des Aufnahmevolumens
ist somit reversibel. Sinkt beim Auftauen eingefrorener HWL der
Innendruck, so kehrt das Faltenbalgelement 1 wieder in
den nicht ausgedehnten bzw. ungespannten Zustand zurück.
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Die
Erzeugung einer Federkraft bzw. einer Elastizität kann
durch ein oder mehrere Federelemente 5 erfolgen, welche
wie dargestellt mit den endseitigen Flanschen 4a, 4b verbunden
sind. Sinnvollerweise sind die Federelemente 5 als Zugfedern ausgebildet.
Alternativ oder zusätzlich kann der Balg 2 selbst
federnd als Federbalg ausgebildet sein. Eine Ausführung ähnlich
eines Wellrohrkompensators ist besonders vorteilhaft. Eine Ausführung
aus einem metallischen Werkstoff kann generell vorgesehen sein.
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Für
die Federelemente 5 und/oder den als Federbalg ausgebildeten
Balg 2 kann dabei eine Federkennlinie derart vorgesehen
sein, dass bei im normalen Betrieb des Reduktionsmittelversorgungssystems
auftretenden Innendrucken das Dehnelement 1 keine oder
jedenfalls keine nennenswerten Änderungen seines Aufnahmevolumens
erfährt. Dies ist insbesondere bei einem gepulst durchgeführten
Transport von HWL im Reduktionsmittelversorgungssystem vorteilhaft,
da auf diese Weise ein die Dosiergenauigkeit beeinträchtigendes
Atmen vermieden wird. Erreicht wird dies durch eine Auslegung des Dehnelements 1 derart,
dass dieses in einem beim normalen Betrieb des Reduktionsmittelversorgungssystems
vorhandenen Systemdruckbereich idealerweise entweder noch nicht
ausgedehnt oder bereits vollständig ausgedehnt ist. Diese
beiden Fälle werden anhand der in den 2a und 2b dargestellten
idealen Kennliniendiagramme nachfolgend erläutert.
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In
dem in 2a dargestellten Fall ist eine Federkennlinie 10 für
das Dehnelement 1 derart vorgesehen, dass bis zu einem
vorgegeben Schwellenwert für den Innendruck, hier beispielhaft
20 bar, das Dehnelement 1 ungedehnt oder wenigstens annähernd
ungedehnt bleibt. Ab dem Schwellenwert erfolgt bei weiterem Druckanstieg
eine Dehnung mit Bereitstellung eines entsprechenden Zusatzvolumens,
bezogen auf das Aufnahmevolumen des ungedehnten Zustands. Somit
ist in einem durch den Doppelpfeil gekennzeichneten Betriebsdruckbereich 11 ein
idealerweise konstantes, vom Innendruck unabhängiges Aufnahmevolumen
des Dehnelements 1 gegeben. Treten beispielsweise durch
Einfrieren oder durch Systemstörungen Druckwerte oberhalb des
Schwellenwerts auf, so können diese durch Bereitstellen
eines Zusatzvolumens infolge einer entsprechenden Dehnung des Dehnelements 1 abgefangen
werden. Dabei ist der durch den Doppelpfeil angegebene Betriebsdruckbereich 11 von
etwa 9 bar bis etwa 16 bar lediglich beispielhaft genannt. Je nach
Ausführung des Reduktionsmittelversorgungssystems können
auch andere Betriebsdrucke vorgesehen und die Federkennlinie 10 entsprechend
angepasst ausgeführt sein.
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In
analogen Darstellung von 2b ist
der Fall verdeutlicht, dass in dem Betriebsdruckbereich 11 bereits
eine vollständige Dehnung des Dehnelements 1 gegeben
ist und dieses somit bereits das maximal mögliche Zusatzvolumen
bereitstellt. Vorzugsweise ist vorgesehen, dass entsprechend dem dargestellten
Verlauf der Federkennlinie 10 das maximale Aufnahmevolumen
des Dehnelements 1 bereits bei einem vorgebbaren Schwellenwert,
hier beispielhaft etwa 5 bar, unterhalb des typischen Betriebsdruckbereichs
erreicht wird. Dies kann beispielsweise durch Vorsehen eines die
Dehnung begrenzenden Anschlags erreicht werden. Infolge dieser Ausführung
ist ebenfalls vermieden, dass bei Betriebsdruckschwankungen ein
störendes Atmen des Dehnelements 1 erfolgt. Wird
bei einer Außerbetriebnahme des Reduktionsmittelversorgungssystems der
Betriebsdruck abgebaut, so entspannt sich das Dehnelement 1,
und kann bei einem Einfrieren der im System vorhandenen HWL eine
dadurch bedingte Ausdehnung durchführen und somit einen
Druckanstieg begrenzen.
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Durch
das in eine Reduktionsmittelleitung 3 integrierte erfindungsgemäße
Dehnelement ist jedoch nicht allein ein Frostschutz der Reduktionsmittelleitung 3 selbst
ermöglicht, sondern es ist auch ein Schutz von angeschlossenen
Komponenten des Reduktionsmittelversorgungssystems ermöglicht. Hierzu
ist das Dehnelement 1 vorzugsweise, jedoch nicht notwendigerweise
als Anschlusselement zum Anschluss der Reduktionsmittelleitung 3 an
die Komponente ausgeführt. In den 3a und 3b ist eine
diesbezüglich vorteilhafte Ausführungsform dargestellt.
Dabei ist eine nicht näher spezifizierte Komponente, welche
vor potentiell beschädigend wirkenden Einfrierdrucken zu
schützen ist, mit der Bezugsziffer 6 gekennzeichnet.
Das Dehnelement 1 ist in dieser Ausführungsform
mit einer Seite an der Komponente 6 und mit seiner anderen
Seite an die Reduktionsmittelleitung 3 angeschlossen. Das
Dehnelement 1 ist in der in 3a, 3b dargestellten
Ausführung federnd ausgeführt. Außerdem
ist auf Anschlussflansche ver zichtet. Eine Integration des Dehnelements 1 in
das Reduktionsmittelversorgungssystem kann stattdessen formschlüssig
bzw. stoffschlüssig durch Verschweißung oder auf
andere Weise erfolgen. Dies hat den Vorteil, dass auf leckgefährdete Dichtungen
verzichtet werden kann.
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Mit
Bezug auf die 3a und 3b wird nachfolgend
auf eine generell bevorzugte Dimensionierung des Dehnelements 1 eingegangen.
Hierfür ist mit der Bezugsziffer 7 ein in ungespanntem
bzw. nicht ausgedehntem Zustand vorhandenes Aufnahmevolumen des
Dehnelements 1 bezeichnet. Infolge eines Einfrierens von
HWL in der Reduktionsmittelleitung 3 bzw. im Dehnelement 1 und/oder
in der Komponente 6 tritt eine Volumenzunahme um etwa 10% ein.
Mit Anstieg des Innendrucks stellt das Dehnelement 1 ein
dementsprechendes Zusatzvolumen 8 in seinem axialen Innenbereich
sowie ein weiteres Zusatzvolumen in den Taschen 9 zur Verfügung.
Für einen sicheren Schutz der Reduktionsmittelleitung 3 sowie
der Komponente 6 ist vorgesehen, das Dehnelement 1 derart
zu dimensionieren, dass dieses Zusatzvolumen wenigstens etwa 10%
des Innenvolumens der angeschlossenen Reduktionsmittelleitung 3 ausmacht.
Aus Sicherheitsgründen ist eine Dimensionierung entsprechend
einem Zusatzvolumen von 15% besonders bevorzugt. Damit wird einer
Ausdehnung von gefrierender HWL im Dehnelement 1 selbst sowie
gegebenenfalls in der angeschlossenen Komponente 6 Rechnung
getragen.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 10349143
A1 [0002, 0002]