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DE102007038737B4 - Bodenplatte für eine Sensorbaugruppe, Trägerkörper zur Befestigung der Sensorbaugruppe, Sensorbaugruppe und Befestigungssystem - Google Patents

Bodenplatte für eine Sensorbaugruppe, Trägerkörper zur Befestigung der Sensorbaugruppe, Sensorbaugruppe und Befestigungssystem Download PDF

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DE102007038737B4
DE102007038737B4 DE102007038737.9A DE102007038737A DE102007038737B4 DE 102007038737 B4 DE102007038737 B4 DE 102007038737B4 DE 102007038737 A DE102007038737 A DE 102007038737A DE 102007038737 B4 DE102007038737 B4 DE 102007038737B4
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base plate
sensor assembly
fastening
guide element
carrier body
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Henryk Frenzel
Oliver Menke
Christian Meyer
Christian Plankl
Harald Schmidt
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Continental Automotive GmbH
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Abstract

Bodenplatte (10) für eine Sensorbaugruppe (1), insbesondere für ein Steuergerät in einem Fahrzeug, die zur Befestigung an einem steifen Trägerkörper (50) vorgesehen ist, mit- einer Grundplatte (11), die zur Aufnahme eines Sensormoduls (15) dient und mit einem Gehäuse (12) der Sensorbaugruppe (1) verbindbar ist,- einem an der Grundplatte (11) der Bodenplatte (10) angeordneten Führungselement (13), wobei das Führungselement (13) mit einem korrespondierenden Aufnahmeelement (51) des Trägerkörpers (50) zusammenwirkt, wenn die Bodenplatte (10) auf den Trägerkörper (50) aufgebracht ist und dabei eine Fixierung der Bodenplatte (10) in der Ebene der Grundplatte (11) bewirkt,- wobei das Führungselement (13) in einem Aufnahmebereich (28) der Grundplatte (11) für das Sensormodul (15) zentral angeordnet ist,- ein Befestigungsabschnitt (18) an einem ersten Ende der Grundplatte (11) ausgebildet ist,- zumindest eine gebogene Befestigungslasche (19) vorgesehen ist, die sich von einem dem ersten Ende gegenüberliegenden zweiten Ende der Grundplatte (11) erstreckt und die in einer korrespondierenden Aussparung (52) des Trägerkörpers (50) angeordnet ist, wenn die Bodenplatte (10) auf den Trägerkörper (50) aufgebracht ist, und die druckbeaufschlagt ist, wenn die Bodenplatte (10) mit dem Befestigungsabschnitt (18) an dem Trägerkörper (50) befestigt ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Bodenplatte für eine Sensorbaugruppe, insbesondere für ein Steuergerät in einem Fahrzeug, die zur Befestigung an einem steifen Trägerkörper vorgesehen ist. Die Erfindung betrifft weiter einen Trägerkörper zur Befestigung einer Bodenplatte einer Sensorbaugruppe, insbesondere für ein Steuergerät in einem Fahrzeug. Die Erfindung betrifft ferner eine Sensorbaugruppe, insbesondere für ein Steuergerät für die Verwendung in einem Fahrzeug. Schließlich betrifft die Erfindung ein Befestigungssystem.
  • Bei Sensorbaugruppen werden ein oder mehrere Sensorelemente im Inneren eines Gehäuses der Sensorbaugruppe angeordnet. Das oder die Sensorelemente dienen dazu, eine physikalische Grö-ße, z.B. eine Beschleunigung, zu erfassen. Ein der physikalischen Größe des oder der Sensorelemente entsprechendes Signal wird dann an eine Steuereinheit weitergegeben, welche dieses verarbeitet. Die Verarbeitung kann beispielsweise dahingehend erfolgen, dass überprüft wird, ob ein Crash vorliegt, aufgrund dessen z.B. Personenschutzmittel in einem Fahrzeug aktiviert werden.
  • Sensorbaugruppen, welche für die Sensierung physikalischer Messgrößen und die Ansteuerung eines solchen Personenschutzsystems ausgelegt sind, werden häufig am Abgastunnel des Fahrzeugs befestigt. Die Befestigung erfolgt mit Hilfe von üblicherweise drei Gewindebolzen, auf welche die Sensorbaugruppe gesteckt wird. Zur sicheren Fixierung der Sensorbaugruppe an dem als Trägerkörper bezeichneten Abgastunnel werden drei Muttern auf die Gewindebolzen geschraubt. Nachteilig hieran ist die hohe Anzahl an unterschiedlichen Bauteilen (neben der Sensorbaugruppe sind die Gewindebolzen und die zugehörigen Muttern notwendig) sowie die zur Befestigung notwendigen Fertigungsschritte. Die Schraubverbindung sorgt zwar für die gewünschte, steife Anbindung der Sensorbaugruppe, wodurch eine gute Signalübertragung zu dem oder den in der Sensorbaugruppe befindlichen Sensorelementen gewährleistet wird. Da die Platzverhältnisse am Einbauort jedoch in der Regel beengt sind, ist eine Schraubverbindung häufig unhandsam.
  • Aus der WO 00/ 47 451 A1 ist ein Airbag-Modul bekannt, an dessen einer Gehäuseseite zwei sich parallel erstreckende, flexible Befestigungslaschen vorgesehen sind. Das Airbag-Modul wird mit diesen Befestigungslaschen in korrespondierende Aussparungen eines Trägerkörpers eingeführt. An einer gegenüberliegenden Gehäuseseite des Airbag-Moduls ist ein flanschförmiger Abschnitt angeordnet, der über eine Schraube an dem Trägerkörper befestigt werden kann. Bei der Befestigung des flanschförmigen Abschnitts an dem Trägerkörper werden die in den jeweiligen Aussparungen befindlichen Befestigungslaschen reversibel verformt und mit einer Spannung beaufschlagt. Bei dieser Anordnung erfolgt eine Fixierung senkrecht zur Ebene des Trägerkörpers, sowie in einer Richtung, welche sich von den Befestigungslaschen zu dem flanschförmigen Abschnitt erstreckt. Eine eindeutige und langzeitstabile Befestigung quer zu der letztgenannten Erstreckungsrichtung ist jedoch nicht gegeben.
  • Darüber hinaus beschreibt die JP 2001 - 78 329 A eine elektrische Anschlussbox zur Aufnahme eines Steuergeräts eines Fahrzeugs, die einen quaderförmigen Gehäusekörper umfasst. An dem Gehäusekörper sind an einer ersten Stirnseite ein Verriegelungselement, im Bereich einer zweiten Stirnseite ein elastischer Verriegelungsstreifen oder -„schnapper“ sowie an den zwei einander gegenüberliegenden Seitenflächen des Gehäusekörpers jeweils ein Vorsprung angeordnet zur Montage und Befestigung der Anschlussbox an einem Trägerkörper. Die Vorsprünge sind stiftförmig ausgeführt und einander gegenüberliegend und nahe der ersten Stirnseite angeordnet. Eine Bodenplatte ist jedoch nicht vorgesehen.
  • Aus der DE 20 2006 010 426 U1 ist Vorrichtung zum Befestigen eines Sensors an einem Trägerteil mit einem Sensorhalter, der den Sensor umschließt und mit Indexiermitteln ausgestattet ist, die mit an dem Sensor ausgebildeten Gegenmitteln zum winkelgerechten Einführen des Sensors in den Sensorhalter zusammenwirken. Der Sensorhalter verfügt über eine Basisplatte sowie über ein in einem Abstand von der Basisplatte angeordnete sowie mit dieser verbundenen Gegenplatte, wobei die Grundfläche der Basisplatte größer als die Grundfläche der Gegenplatte ist, wobei die Indexiermittel an der Gegenplatte ausgebildet sind.
  • Die DE 10 2004 005 914 A1 zeigt ein Elektronisches Gerät bei dem vorgesehen ist, dass eine Erhebung zwischen dem Gehäuse oder der Leiterplatte und dem Fahrzeugteil sowie im Bereich der Erhebung eine Öffnung vorgesehen ist und die Leiterplatte ebenfalls eine Öffnung aufweist, wobei zur Befestigung und elektrischen Kontaktierung des elektronischen Gerätes mit dem Fahrzeugteil die Öffnungen in Überdeckung und die Leiterplatte direkt oder indirekt auf die Erhebung bringbar sind und in diese ein Befestigungsmittel einsetzbar ist.
  • Die DE 103 57 152 A1 beschreibt ein Bauelement mit einem Funktionsmodul und einem Gehäuse, wobei an dem Gehäuse Befestigungsmittel zur Befestigung des Funktionsmoduls derart vorgesehen sind, dass das Funktionsmodul von Kraftwirkungen, die durch Verformungen des Gehäuses hervorgerufen werden, zumindest teilweise entkoppelt ist
  • Grundsätzlich besteht bei Sensorbaugruppen das Erfordernis, dass einerseits die Sensorbaugruppe selbst kostengünstig herstellbar ist. Andererseits muss auch die Befestigung der Sensorbaugruppe an dem Trägerkörper auf möglichst schnelle und einfache Weise möglich sein. Sowohl beim Hersteller der Sensorbaugruppe als auch bei der die Sensorbaugruppe montierenden Firma soll der Logistikaufwand minimal sein. Hierbei ist eine steife Befestigung der Sensorbaugruppe über deren gesamte Lebenszeit, z.B. 15 Jahre, von enormer Bedeutung für die Zuverlässigkeit des der Sensorbaugruppe zugeordneten Systems. Weiterhin muss sichergestellt sein, dass ein Betrieb im Temperaturbereich von -40 °C bis +150 °C möglich ist. Die Dauerfestigkeit muss ferner dann gegeben sein, wenn die an dem Trägerkörper angeordnete Sensorbaugruppe Vibrationen und/oder Temperaturschocks ausgesetzt ist. Als Schutzklasse soll mindestens IP 52 erreicht sein. Für die Zuverlässigkeit des Systems, in welchem die Sensorbaugruppe einen wesentlichen Bestandteil darstellt, ist die lagerichtige Positionierung der Sensorbaugruppe an dem Trägerkörper von Bedeutung. Erforderlich ist deshalb eine Ausgestaltung der Sensorbaugruppe, welche einen Schutz gegen Fehlmontage sicherstellt. Darüber hinaus sollte die Sensorbaugruppe in der Lage sein, auch Körperschallsignale zu erfassen.
  • Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Befestigungskonzept anzugeben, welches die oben beschriebenen Erfordernisse möglichst gut erfüllt.
  • Diese Aufgabe wird durch die Merkmale der unabhängigen Patentansprüche gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den abhängigen Patentansprüchen wiedergegeben.
  • Eine erfindungsgemäße Bodenplatte für eine Sensorbaugruppe, insbesondere für ein Steuergerät in einem Fahrzeug, die zur Befestigung an einem steifen Trägerkörper vorgesehen ist, umfasst eine Grundplatte, die zur Aufnahme eines Sensormoduls dient und mit einem Gehäuse der Sensorbaugruppe verbindbar ist. Ein an der Bodenplatte angeordnetes Führungselement wirkt mit einem korrespondierenden Aufnahmeelement des Trägerkörpers zusammen, wenn die Bodenplatte auf den Trägerkörper aufgebracht ist, wobei eine Fixierung der Bodenplatte in der Ebene der Grundplatte bewirkt ist. Ein Befestigungsabschnitt ist an einem ersten Ende der Grundplatte ausgebildet. Zumindest eine gebogene Befestigungslasche erstreckt sich von einem dem ersten Ende gegenüberliegenden zweiten Ende der Grundplatte und ist in einer korrespondierenden Aussparung des Trägerkörpers angeordnet, wenn die Bodenplatte auf den Trägerkörper aufgebracht ist. Die zumindest eine Befestigungslasche ist druckbeaufschlagt, wenn die Bodenplatte mit dem Befestigungsabschnitt an dem Trägerkörper befestigt ist.
  • Ein erfindungsgemäßer Trägerkörper zur Befestigung der Bodenplatte einer Sensorbaugruppe, insbesondere für ein Steuergerät in einem Fahrzeug, umfasst eine gemäß der Erfindung ausgebildete Bodenplatte. Der Trägerkörper weist einen Montagebereich auf, in dem ein Aufnahmeelement angeordnet ist, das eine zu dem Führungselement der Bodenplatte korrespondierende Gestalt aufweist und mit dem Führungselement der Bodenplatte zusammenwirkt, wenn die Bodenplatte auf den Trägerkörper aufgebracht ist und dabei eine Fixierung der Bodenplatte in der Ebene der Grundplatte bewirkt. Der Trägerkörper umfasst ferner ein zu dem Befestigungsmittel der Bodenplatte korrespondierendes Haltemittel sowie eine der Anzahl an Befestigungslaschen der Bodenplatte entsprechende Anzahl an Aussparungen zur Aufnahme der Befestigungslaschen, so dass, wenn die Bodenplatte auf den Trägerkörper aufgebracht und mit dem Befestigungsmittel an dem Trägerkörper befestigt ist, die Bodenplatte druckbeaufschlagt ist.
  • Die Grundidee der Erfindung besteht darin, die Bodenplatte bzw. die Sensorbaugruppe in zwei Richtungen eines kartesischen Koordinatensystems durch einen Formschluss an dem Trägerkörper und in der dritten, dazu senkrecht stehenden Richtung durch eine lösbare Verbindung zu fixieren.
  • Realisiert ist dies durch eine spielfreie Fixierung zwischen der Bodenplatte der Sensorbaugruppe und dem Trägerkörper durch den wechselweisen Eingriff des Führungselements und des Aufnahmeelements. Das Führungselement kann beispielsweise in Gestalt eines sich in Richtung des Trägerkörpers erstreckenden geometrischen Vorsprungs ausgebildet sein. Das Aufnahmeelement weist dann eine dazu korrespondierende Aufnahmeöffnung oder Vertiefung auf, wobei jeweilige Wandungen von Führungselement und Aufnahmeelement vorzugsweise entlang ihres gesamten Umfangs spielfrei aneinanderliegen. In einer alternativen Ausgestaltung kann auch das Aufnahmeelement als geometrischer Vorsprung ausgebildet sein, der sich in Richtung der Bodenplatte der Sensorgruppe erstreckt. Hieraus ergibt sich, dass das Führungselement der Bodenplatte dann in Gestalt einer dazu korrespondierenden Aussparung oder Vertiefung ausgebildet ist.
  • Die Fixierung der Bodenplatte bzw. der Sensorbaugruppe senkrecht zu der Ebene des Trägerkörpers bzw. der Bodenplatte, erfolgt, wie aus dem Stand der Technik bekannt, durch die zumindest eine Befestigungslasche und den gegenüberliegend angeordneten Befestigungsabschnitt. Die Fixierung an dem Trägerkörper kann durch eine Schraube oder einen Schraubbolzen im Bereich des Befestigungsabschnitts erfolgen. Dabei ist lediglich eine einzige händisch oder mechanisch durchzuführende Befestigung notwendig. Hierdurch ist die Montage der Bodenplatte bzw. der Sensorbaugruppe vereinfacht möglich. Im Ergebnis ergibt sich ein geringerer Logistikaufwand beim OEM, da zur Montage der Sensorbaugruppe lediglich wenige Schraubelemente zu handhaben sind. Aufgrund einfacher Fügeprozesse lässt sich die Sensorbaugruppe kostengünstig und schnell montieren.
  • Gemäß einer Ausgestaltung der Erfindung weist das Führungselement konisch ausgebildete Seitenwände auf, die sich von der Ebene der Grundplatte weg erstrecken. Aufgrund dieser Formgebung wird das Fügen von Bodenplatte und Trägerkörper vereinfacht, wobei weiterhin eine Selbstausrichtung dieser beiden Elemente zueinander stattfindet.
  • In einer weiteren Ausführungsform ist das Führungselement pyramidenförmig ausgebildet. Bevorzugt weist das pyramidenförmige Führungselement einen dreieckigen Fuß auf, wobei dieser insbesondere gleichschenklig ausgebildet sein kann. Aufgrund dieser Formgebung lässt sich eine Verdrehsicherung realisieren. Darüber hinaus kann über die Geometrie des Führungselements und des dazu korrespondierenden Aufnahmeelements des Trägerkörpers eine Fehlmontage verhindert werden.
  • Das Führungselement ist dabei zentral in einem Aufnahmebereich der Grundplatte für das Sensormodul angeordnet. Bevorzugt ist hierbei eine mittige bzw. zentrische Anordnung, da hierdurch das Schwingungsverhalten der Sensorbaugruppe verbessert und die Ausrichtung bei der Montage erleichtert wird. Um eine möglichst gute Fixierung der Bodenplatte an dem Trägerkörper zu ermöglichen, ist weiter vorgesehen, dass das Führungselement einen Großteil des Aufnahmebereichs der Grundplatte für das Sensormodul einnimmt.
  • Um einen Toleranzausgleich bereitzustellen, sieht eine weitere Ausgestaltung vor, die Grundplatte mit einer Anzahl an Entlastungselementen zu versehen, welche verteilt um den Aufnahmebereich der Grundplatte für das Sensormodul herum angeordnet sind. Hierdurch kann insbesondere eine Kraftübertragung auf das in dem Aufnahmebereich vorgesehene Sensormodul vermieden werden. Hierdurch lassen sich elektronische Defekte minimieren. Die Entlastungselemente können z.B. in Form von Schlitzen und/oder Sicken ausgebildet sein.
  • Es ist weiter vorgesehen, dass die Grundplatte im Bereich der zumindest einen Befestigungslasche das Entlastungselement aufweist. Hierdurch können Kräfte von den Befestigungslaschen ferngehalten werden, wodurch eine Übertragung von Kräften auf den Aufnahmebereich und damit das Sensormodul verringert ist.
  • In einer weiteren Ausbildung weist der Befestigungsabschnitt der Grundplatte eine Aussparung auf, durch die ein Stehbolzen oder eine Schraube hindurch führbar ist, wenn die Bodenplatte auf den Trägerkörper aufgebracht ist. Hierdurch lässt sich die bereits eingangs beschriebene Fixierung senkrecht zur Ebene des Trägerkörpers bzw. der Bodenplatte realisieren.
  • Zweckmäßigerweise sind das Führungselement und die Grundplatte einstückig ausgebildet. In einer anderen Ausgestaltung können das Führungselement und die Grundplatte aus zwei Einzelelementen bestehen, die nach einem Fügeprozess miteinander verbunden sind.
  • Der erfindungsgemäße Trägerkörper weist in einer zweckmäßigen Ausgestaltung um die Aussparung oder Aussparungen zur Aufnahme der Befestigungslaschen der Bodenplatte um eine jeweilige Aussparung herum zumindest ein Entlastungselement auf. Hierdurch kann eine Deformation des Trägerkörpers aufgrund zu großer Kräfte der Befestigungslaschen vermieden werden. Der Trägerkörper kann daher mehrfach mit der Bodenplatte einer Sensorbaugruppe verbunden werden. Dies ist beispielsweise im Falle eines Defekts der Sensorgruppe und eines Austauschs derselben von Bedeutung, da auch bei einer ausgetauschten Sensorbaugruppe die ursprünglich definierte Position und die sichere Fixierung der Sensorbaugruppe sichergestellt sein muss.
  • Eine erfindungsgemäße Sensorbaugruppe, insbesondere ein Steuergerät für die Verwendung in einem Fahrzeug, ist zur Befestigung an einem Trägerkörper vorgesehen, wobei die Sensorbaugruppe eine Bodenplatte umfasst, welche nach der vorstehend beschriebenen Art ausgebildet ist.
  • Ein erfindungsgemäßes Befestigungssystem umfasst eine Sensorbaugruppe mit einer erfindungsgemäßen Bodenplatte, sowie einen Trägerkörper, welcher zur Aufnahme und Fixierung der Sensorbaugruppe nach der beschriebenen Art ausgebildet ist. Die Sensorbaugruppe und der Trägerkörper sind in zwei zueinander senkrecht stehenden Bewegungsachsen, die vorzugsweise in der Ebene der Grundplatte liegen, formschlüssig spielfrei und in einer dritten Bewegungsachse, welche senkrecht zu den zwei Bewegungsachsen steht, kraftschlüssig miteinander verbunden.
  • Die Erfindung wird nachfolgend näher anhand der Figuren erläutert. Es zeigen:
    • 1 eine perspektivische Darstellung einer erfindungsgemäßen Sensorbaugruppe, die an einem erfindungsgemäßen Trägerkörper befestigt ist,
    • 2 eine Querschnittsdarstellung der in 1 gezeigten Anordnung längs der Linie I-I,
    • 3 eine perspektivische Darstellung einer erfindungsgemäßen Bodenplatte von einer Unterseite her,
    • 4 eine perspektivische Darstellung eines erfindungsgemäßen Trägerkörpers, und
    • 5A bis 5C die Schrittfolge zur Befestigung einer erfindungsgemäßen Sensorbaugruppe an einem Trägerkörper.
  • 1 zeigt in einer perspektivischen Darstellung eine erfindungsgemäße Sensorbaugruppe 1, welche auf einem erfindungsgemäßen Trägerkörper 50 angeordnet und fixiert ist. Der Trägerkörper 50 ist korrespondierend zu der Bodenplatte 10 ausgebildet. Der Trägerkörper 50 kann beispielsweise integraler Bestandteil eines Fahrzeugtunnels eines Fahrzeugs sein. Der Trägerkörper 50 kann alternativ als separates Bauteil zur Befestigung mit einem anderen Karosseriebauteil, z.B. im Fahrzeugtunnel des Fahrzeugs, ausgebildet sein. Letztere Variante bietet sich beispielsweise an, um eine bestimmte Positionierung der Sensorbaugruppe relativ zur Umgebung sicherzustellen.
  • Die Art der Fixierung geht besser aus der Querschnittsdarstellung der 2 hervor, welche einen Schnitt längs der Linie I-I in 1 zeigt. Für die Fixierung wesentlicher Bestandteil der Sensorbaugruppe 1 ist eine Bodenplatte 10. Diese kann beispielsweise aus einem Metall, einen Kunststoff oder einem Guss gefertigt sein. Die Bodenplatte 10 ist bevorzugt einstückig ausgebildet, wobei jedoch auch eine Kombination verschiedener Materialien möglich ist. Die Bodenplatte 10 weist eine prinzipiell ebene Grundplatte 11 auf. In einem Aufnahmebereich 28 weist die Grundplatte 11 auf einer von dem Trägerkörper 50 abgewandten Seite eine Anzahl an Vorsprüngen 27 auf, auf welchen ein Sensormodul 15 aufliegt.
  • Das Sensormodul 15 umfasst beispielsweise eine Leiterplatte 16, auf der verschiedene elektronische Bauelemente 17 angeordnet sind. Bei zumindest einem der elektronischen Bauelemente 17 handelt es sich um einen Sensor zur Erfassung einer physikalischen Größe, z.B. einer Beschleunigung, einer Drehrate, eines Körperschallsignals oder dergleichen. Das Sensormodul 15 ist von einem Gehäuse 12 umgeben, das seinerseits mit der Bodenplatte 10 verbunden ist. Aus der perspektivischen Darstellung der 1 geht weiter hervor, dass das Gehäuse 12 mit einem Stecker 14 zur elektrischen Kontaktierung des Sensormoduls 15 versehen ist. Das Gehäuse 12 und die Bodenplatte 10 könnten in einer Ausgestaltung auch einteilig ausgebildet sein. Für die erfindungsgemäße Anbindung der Sensorbaugruppe an den Trägerkörper 50 ist lediglich die Gestalt der Bodenplatte von Bedeutung. Welche Elemente auf der von dem Trägerkörper 50 abgewandten Seite der Bodenplatte angeordnet sind, und in welcher Weise dies konstruktiv gelöst ist, ist für die Erfindung nicht von Bedeutung.
  • Der Aufnahmebereich 28 der Grundplatte 11 ist über den gesamten Umfang von Entlastungselementen 25 umgeben (vgl. 1). Diese sind in der Form eines Langlochs bzw. Schlitzes oder in der Form einer sich beispielsweise in Richtung des Trägerkörpers 50 erstreckenden Sicke ausgebildet. Die Entlastungselemente 25 sind derart angeordnet, dass diese den Aufnahmebereich 28 möglichst vollständig umgeben, und eine mechanische Entkopplung des Aufnahmebereichs 28 bewirken. Die Entlastungselemente 25 liegen benachbart zu den Rändern der Grundplatte 11.
  • Auf einer Seite der Grundplatte 11 ist ein Befestigungsabschnitt 18 vorgesehen, der sich flanschartig von der Grundplatte 18 weg erstreckt. Auf der gegenüberliegenden Seite der Grundplatte 11 sind beispielhaft zwei Befestigungslaschen 19 vorgesehen, welche nach unten in Richtung des Trägerkörpers 50 gebogen sind. Hierbei weisen die Befestigungslaschen 19 Eingriffsabschnitte 20 auf, welche, wenn die Bodenplatte 10 an dem Trägerkörper 50 angeordnet und befestigt ist (vgl. 2) durch eine jeweilige Aussparung 52 des Trägerkörpers 50 durch den Trägerkörper 50 hindurchtauchen. Dabei gelangen diese mit den Eingriffsabschnitten 20 mit der Unterseite des Trägerkörpers 50 in Anlage.
  • Wie aus der Querschnittsdarstellung der 2 gut zu erkennen ist, weist der Befestigungsabschnitt 18 eine Vertiefung 21 auf, wobei ein Boden 23 der Vertiefung 21 mit einer Aussparung oder Bohrung versehen ist, die zu einer Bohrung 54 des Trägerkörpers 50 korrespondiert. Durch die Bohrung 54 ist im Ausführungsbeispiel ein Stehbolzen 55 geführt, welcher von der Unterseite des Trägerkörpers 50 her mit diesem mechanisch drehfest verbunden ist. Beim Zusammenfügen der Sensorbaugruppe und dem Trägerkörper ragt ein Gewinde des Stehbolzens 55 durch die Aussparung des Befestigungsabschnitts 18, wobei über dieses eine Mutter 22 geschraubt wird. Wird die Mutter 22 mit dem Stehbolzen 55 verschraubt, so erfolgt einerseits eine Fixierung des Befestigungsabschnitts 18 mit dem Trägerkörper 50 und andererseits eine Druckbeaufschlagung des Eingriffsabschnitts 20 der Befestigungslaschen 19. Durch diese bügelartige Konstruktion wird eine sichere und zuverlässige Fixierung der Sensorbaugruppe in z-Richtung an dem Trägerkörper 50 realisiert. Die z-Richtung steht senkrecht zur Ebene des Trägerkörpers 50 bzw. der Bodenplatte 10, wie dies den 1 und 2 zu entnehmen ist.
  • Um die bei der Fixierung der Sensorbaugruppe 1 an dem Trägerkörper 50 wirkenden mechanischen Kräfte von dem Aufnahmebereich 28 möglichst gut zu übertragen und damit das Sensormodul 15 definiert festzuhalten, ist der Trägerkörper 50 mit Versteifungselementen 53 versehen (vgl. 2 und 4). Diese sind beispielsweise in Form von Sicken ausgebildet, welche um eine jeweilige Aussparung 52 des Trägerkörpers 50 angeordnet sind. Die Versteifungselemente 53 könnten ebenfalls in Form von Aussparungen ausgebildet sein, wobei Sicken jedoch für eine größere Robustheit sorgen. Die Versteifungselemente 53 sorgen weiterhin dafür, dass eine Verformung im Bereich der Aussparungen 52 des Trägerkörpers 50 auch bei starker Belastung oder einer wiederholten Befestigung bzw. Entfernung der Sensorbaugruppe 1 nicht erfolgt.
  • Um eine spielfreie Fixierung der Bodenplatte 10 und damit der Sensorbaugruppe 1 relativ zu dem Trägerkörper 50 sicherzustellen, weist die Grundplatte 11 der Bodenplatte 10 ein Führungselement 13 mit konischen Seitenwänden 24 auf. In entsprechender Weise ist in dem Trägerkörper 50 ein dazu korrespondierendes Aufnahmeelement 51 vorgesehen, das an die Querschnittsform des Führungselements 13 angepasst ist. Die Fixierung in x- und y-Richtung, d.h. in der Ebene des Trägerkörpers 50 bzw. der Bodenplatte 10, erfolgt damit durch einen Formschluss. Das Führungselement 13 der Bodenplatte 10 erstreckt sich, wie aus 2 gut zu erkennen ist, in Richtung des Trägerkörpers 50. Das Aufnahmeelement 51 ist im Ausführungsbeispiel von einem Wulst 56 umgeben, so dass das Führungselement 13 nahezu vollständig in das Aufnahmeelement 51 eintauchen kann. Durch die konische Ausgestaltung der Seitenwände 24 des Führungselements 13 sowie des dazu korrespondierenden Aufnahmeelements 51 erfolgt eine Selbstjustierung der beiden Elemente.
  • Das Führungselement 13 ist in dem Aufnahmebereich 28 vorzugsweise zentral angeordnet, um Schwingungen der Sensorbaugruppe zu minimieren und damit eine Übertragung auf das Sensormodul zu vermeiden.
  • Ein Fuß des Führungselements 13 ist im Querschnitt bevorzugt derart ausgebildet, dass eine Fehlmontage verhindert werden kann. Im Querschnitt weist das Führungselement 13 deshalb bevorzugt eine pyramidenförmige Gestalt auf.
  • Ein Beispiel ist in der perspektivischen Darstellung der 3 gezeigt, welche eine Ansicht der Bodenplatte 10 von der Unterseite her zeigt. Es ist hierbei gut zu erkennen, dass das Führungselement 13 einen dreieckigen Querschnitt (Fuß) aufweist. Aufgrund der gleichschenkligen Ausgestaltung ist eine Fehlmontage ausgeschlossen. 4 zeigt in einer ebenfalls perspektivischen Darstellung den dazu korrespondierenden Trägerkörper, in welchem das ebenfalls gleichschenklig ausgebildete Aufnahmeelement 51 gut zu erkennen ist. Das Aufnahmeelement 51 ist hierbei von dem Wulst 56 umgeben.
  • Prinzipiell könnte das Führungselement 13 auch von der in den 3 und 4 gezeigten Form abweichende Formen aufweisen. Prinzipiell wäre z.B. eine zylindrische oder polygone Form des Führungselements und des dazu korrespondierenden Aufnahmeelements denkbar. Die konische Ausgestaltung der Seitenwände 24 des Führungselements 13 ist ebenfalls nur optional, stellt jedoch eine bevorzugte Ausgestaltung dar.
  • In den 5 A bis 5C ist die Montage der erfindungsgemäßen Sensorbaugruppe 1 auf dem korrespondierenden Trägerkörper 50 dargestellt. In einem ersten Schritt werden die Eingriffsabschnitte 20 der Befestigungslaschen 19 durch die korrespondierenden Aussparungen 52 des Trägerkörpers geführt. Es schließt sich eine Schwenkbewegung der Sensorbaugruppe in Richtung des Trägerkörpers an, so dass sich der Befestigungsabschnitt 18 an den an dem Trägerkörper 50 befestigten Stehbolzen 55 annähert. Mit zunehmender Drehung gelangen das Führungselement 13 und das Aufnahmeelement 51 in Kontakt zueinander und bringen Bodenplatte 10 und Trägerkörper 50 zueinander in Position. Hierbei taucht der Stehbolzen 55 durch die Aussparung in dem Befestigungsabschnitt 18 hindurch, so dass das durch die Aussparung ragende Gewinde des Stehbolzens 55 mit einer Mutter verschraubt werden kann. Hierdurch werden einerseits der Befestigungsabschnitt 18 an dem Trägerkörper 50 fixiert und andererseits die Befestigungslaschen 19 leicht verformt und mit einem Druck beaufschlagt, so dass eine spielfreie Fixierung in z-Richtung vorliegt. Durch die bügelartige Konstruktion (Befestigungslaschen 19 gegenüberliegend dem Befestigungsabschnitt 18) und die Verschraubung wird eine einfache und sichere Montage bewerkstelligt. Über die Geometrie des Formschlusses zwischen dem Führungselement 13 und dem Aufnahmeelement 51 wird eine Fixierung in x- und y-Richtung bereitgestellt und zusätzlich eine Fehlmontage verhindert.

Claims (16)

  1. Bodenplatte (10) für eine Sensorbaugruppe (1), insbesondere für ein Steuergerät in einem Fahrzeug, die zur Befestigung an einem steifen Trägerkörper (50) vorgesehen ist, mit - einer Grundplatte (11), die zur Aufnahme eines Sensormoduls (15) dient und mit einem Gehäuse (12) der Sensorbaugruppe (1) verbindbar ist, - einem an der Grundplatte (11) der Bodenplatte (10) angeordneten Führungselement (13), wobei das Führungselement (13) mit einem korrespondierenden Aufnahmeelement (51) des Trägerkörpers (50) zusammenwirkt, wenn die Bodenplatte (10) auf den Trägerkörper (50) aufgebracht ist und dabei eine Fixierung der Bodenplatte (10) in der Ebene der Grundplatte (11) bewirkt, - wobei das Führungselement (13) in einem Aufnahmebereich (28) der Grundplatte (11) für das Sensormodul (15) zentral angeordnet ist, - ein Befestigungsabschnitt (18) an einem ersten Ende der Grundplatte (11) ausgebildet ist, - zumindest eine gebogene Befestigungslasche (19) vorgesehen ist, die sich von einem dem ersten Ende gegenüberliegenden zweiten Ende der Grundplatte (11) erstreckt und die in einer korrespondierenden Aussparung (52) des Trägerkörpers (50) angeordnet ist, wenn die Bodenplatte (10) auf den Trägerkörper (50) aufgebracht ist, und die druckbeaufschlagt ist, wenn die Bodenplatte (10) mit dem Befestigungsabschnitt (18) an dem Trägerkörper (50) befestigt ist.
  2. Bodenplatte (10) nach Anspruch 1, bei der das Führungselement (13) konisch ausgebildete Seitenwände aufweist, die sich von der Ebene der Grundplatte weg erstrecken.
  3. Bodenplatte (10) nach Anspruch 1 oder 2, bei der das Führungselement (13) pyramidenförmig ausgebildet ist.
  4. Bodenplatte (10) nach Anspruch 3, bei der das pyramidenförmige Führungselement (13) einen dreieckigen Fuß aufweist.
  5. Bodenplatte (10) nach Anspruch 3 oder 4, bei der der Fuß des pyramidenförmigen Führungselements (13) gleichschenklig ist.
  6. Bodenplatte (10) nach einem der vorherigen Ansprüche, bei der das Führungselement (13) einen Großteil des Aufnahmebereichs (28) der Grundplatte (11) für das Sensormodul (15) einnimmt.
  7. Bodenplatte (10) nach einem der vorherigen Ansprüche, bei der die Grundplatte (11) mit einer Anzahl an Entlastungselementen (25) versehen ist, welche verteilt um den Aufnahmebereich (28) der Grundplatte (11) für das Sensormodul (15) herum angeordnet sind.
  8. Bodenplatte (10) nach Anspruch 7, bei der die Entlastungselemente (25) in Form von Schlitzen und/oder Sicken ausgebildet sind.
  9. Bodenplatte (10) nach Anspruch 7 oder 8, bei der die Grundplatte (11) im Bereich der zumindest einen Befestigungslasche (19) die Anzahl von Entlastungselementen (25) aufweist.
  10. Bodenplatte (10) nach einem der vorherigen Ansprüche, bei der der Befestigungsabschnitt (18) der Grundplatte (11) eine Aussparung aufweist, durch die ein Stehbolzen (55) oder eine Schraube hindurchführbar ist, wenn die Bodenplatte (10) auf den Trägerkörper (50) aufgebracht ist.
  11. Bodenplatte (10) nach einem der vorherigen Ansprüche, bei der das Führungselement (13) und die Grundplatte (11) einstückig ausgebildet sind.
  12. Trägerkörper (50) zur Befestigung einer Bodenplatte (10) einer Sensorbaugruppe (1), insbesondere für ein Steuergerät in einem Fahrzeug, wobei die Bodenplatte (10) nach einem der vorherigen Ansprüche ausgebildet ist, mit - einem Montagebereich (57), in dem ein Aufnahmeelement (51) angeordnet ist, das eine zu dem Führungselement (13) der Bodenplatte (10) korrespondierende Gestalt aufweist und mit dem Führungselement (13) der Bodenplatte (10) zusammenwirkt, wenn die Bodenplatte (10) auf den Trägerkörper (50) aufgebracht ist und dabei eine Fixierung der Bodenplatte (10) in der Ebene der Grundplatte (11) bewirkt, - einem zu dem Befestigungsabschnitt (18) der Bodenplatte (10) korrespondierendes Haltemittel, - einer der Anzahl an Befestigungslaschen (19) der Bodenplatte (10) entsprechende Anzahl an Aussparungen (52) zur Aufnahme der Befestigungslaschen (19) so dass, wenn die Bodenplatte (10) auf den Trägerkörper (50) aufgebracht und mit dem Befestigungsmittel (18) an dem Trägerkörper (50) befestigt ist, die Bodenplatte (10) druckbeaufschlagt ist.
  13. Trägerkörper (50) nach Anspruch 12, bei dem um die Aussparung oder Aussparungen (52) zur Aufnahme der Befestigungslaschen (19) der Bodenplatte (10) um eine jeweilige Aussparung (52) herum zumindest ein Versteifungselement (53) vorgesehen ist.
  14. Trägerkörper (50) nach Anspruch 13, bei dem das zumindest eine Versteifungselement (53) als Aussparung und/oder Sicke ausgebildet ist.
  15. Sensorbaugruppe (1), insbesondere Steuergerät für die Verwendung in einem Fahrzeug, die zur Befestigung an einem Trägerkörper (50) vorgesehen ist, wobei die Sensorbaugruppe (1) eine Bodenplatte (10) umfasst, welche nach einem der Ansprüche 1 bis 11 ausgebildet ist.
  16. Befestigungssystem, umfassend - eine Sensorbaugruppe (1) mit einer Bodenplatte (10), welche nach einem der Ansprüche 1 bis 11 ausgebildet ist, - einen Trägerkörper (50), welcher zur Aufnahme und Fixierung der Sensorbaugruppe (1) und nach einem der Ansprüche 12 bis 14 ausgebildet ist, - wobei die Sensorbaugruppe (1) und der Trägerkörper (50) in zwei, zueinander senkrecht stehenden Richtungen (x, y) eines kartesischen Koordinatensystems, die in der Ebene der Grundplatte (11) liegen, formschlüssig spielfrei und in einer dritten Richtung (z) des kartesischen Koordinatensystems, die senkrecht zu den zwei anderen Richtungen (x,y) steht, kraftschlüssig miteinander verbunden sind.
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