DE102007038470A1 - Beleuchtungseinrichtung für Fahrzeuge - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Beleuchtungseinrichtung für Fahrzeuge mit mindestens einer ersten Leuchteinheit zur Erzeugung einer ersten Lichtfunktion und mit mindestens einer zweiten Leuchteinheit zur Erzeugung einer zweiten Lichtfunktion, wobei die zweite Leuchteinheit in Hauptabstrahlrichtung vor der ersten Leuchteinheit angeordnet ist, dass die zweite Leuchteinheit ein flächiges Lichtleitelement umfasst, das an einer Schmalseite eine Lichteinkoppelfläche aufweist, wobei der Lichteinkoppelfläche mindestens eine Lichtquelle zugeordnet ist, das an einer Vorderseite eine Lichtauskoppelfläche aufweist, das an einer der Vorderseite abgewandten Rückseite eine mehrzahl von Auskoppelelementen aufweist, so dass das flächige Lichtleitelement im Betriebszustand der zweiten Leuchteinheit als eine homogen ausgeleuchtete Fläche wirkt, wobei dem flächigen Lichtleitelement eine Blendeneinheit zugeordnet ist, die über mindestens einen teilweise das flächige Lichtleitelement überdeckenden Blendenabschnitt verfügt, derart, dass zum einen ein flächig leuchtender Funktionsbereich des flächigen Lichtleitelementes definiert wird zur Erzeugung der zweiten Lichtfunktion und zum anderen das flächige Lichtleitelement in einer definierten Lage an der Blendeneinheit gehalten ist.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Beleuchtungseinrichtung für Fahrzeuge mit mindestens einer ersten Leuchteinheit zur Erzeugung einer ersten Lichtfunktion und mit mindestens einer zweiten Leuchteinheit zur Erzeugung einer zweiten Lichtfunktion, wobei die zweite Leuchteinheit in Hauptabstrahlrichtung vor der ersten Leuchteinheit angeordnet ist, dass die zweite Leuchteinheit ein flächiges Lichtleitelement umfasst, das an einer Schmalseite eine Lichteinkoppelfläche aufweist, wobei der Lichteinkoppelfläche mindestens eine Lichtquelle zugeordnet ist, das an einer Vorderseite eine Lichtauskoppelfläche aufweist, das an einer der Vorderseite abgewandten Rückseite eine Mehrzahl von Auskoppelelementen aufweist, so dass das flächige Lichtleitelement im Betriebszustand der zweiten Leuchteinheit als eine homogen ausgeleuchtete Fläche wirkt.
- Aus der
DE 102 07 694 A1 ist eine Beleuchtungseinrichtung für Fahrzeuge bekannt, die zum einen eine erste Leuchtein heit zur Erzeugung einer ersten Lichtfunktion und zum anderen eine in Lichtabstrahlrichtung vor der ersten Leuchteinheit angeordnete zweite Leuchteinheit zur Erzeugung einer zweiten Lichtfunktion aufweist. Die zweie Leuchteinheit umfasst ein flächiges Lichtleitelement, wobei an dessen Schmalseite Licht eingekoppelt, an den Flachseiten totalreflektiert und an einer flachen Vorderseite ausgekoppelt wird. An einer Rückseite des flächigen Lichtleitelementes sind eine Mehrzahl von Auskoppelelementen angeordnet, so dass das Licht an der Vorderseite homogen ausgekoppelt werden kann. Die bekannte Beleuchtungseinrichtung ermöglicht eine platzsparende und einfache Anordnung von mehreren Lichtfunktionen. Allerdings ist die Erzeugung der zweiten Lichtfunktion allein durch die Anordnung bzw. Anzahl der dem flächigen Lichtleitelement zugeordneten LED-Leuchtelementen und der Anzahl bzw. der Anordnung der Auskoppelelemente bestimmt. - Aus der
DE 10 2005 018 212 A1 ist eine Beleuchtungseinrichtung für Fahrzeuge bekannt, bei der eine Leuchteinheit durch ein flächiges Lichtleitelement gebildet ist, an dessen einer Schmalseite eine Reihe von LED-Leuchtelementen angeordnet ist zur Einspeisung des Lichtes in das flächige Lichtleitelement. Zur Erzeugung einer bestimmten Lichtfunktion weisen hier die Auskoppelelemente eine bestimmte Form bzw. Kontur auf. - Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Beleuchtungseinrichtung für Fahrzeuge derart weiterzubilden, dass platzsparend und einfach die Lichtfunktion einer ein flächiges Lichtleitelement aufweisenden Leuchteinheit beeinflusst werden kann.
- Zur Lösung dieser Aufgabe ist die Erfindung in Verbindung mit dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 dadurch gekennzeichnet, dass dem flächigen Lichtleitelement eine Blendeneinheit zugeordnet ist, die über mindestens einen teilweise das flächige Lichtleitelement überdeckenden Blendenabschnitt verfügt, derart, dass zum einen ein flächig leuchtender Funktionsbereich des flächigen Lichtleitelementes definiert wird zur Erzeugung der zweiten Lichtfunktion und zum anderen das flächige Lichtleitelement in einer definierten Lage an der Blendeneinheit gehalten ist.
- Der besondere Vorteil der Erfindung besteht darin, dass durch die Blendeneinheit zum einen ein vorgegebener Funktionsbereich der durch das flächige Lichtleitelement erzeugten zweiten Lichtfunktion festgelegt wird. Vorteilhaft kann hierdurch das flächige Lichtleitelement einen einfachen Aufbau aufweisen und quasi als „Lichtvorhang" in Hauptabstrahlrichtung vor der ersten Leuchteinheit positioniert sein. Die Beeinflussung der Lichtabstrahlung bzw. die abgestrahlte Lichtmenge wird durch die Ausgestaltung von Blendenabschnitten der erfindungsgemäßen Blendeneinheit mit bestimmt. Vorteilhaft kann die Blendeneinheit Blendenöffnungen bzw. Blendenabschnitte aufweisen, so dass die Beleuchtungseinheit ein optisch ansprechendes Erscheinungsbild erhält. Zum anderen ermöglicht die Erfindung eine definierte Positionierung bzw. Halterung des flächigen Lichtleitelementes, da es an vorzugsweise randseitigen Teilbereichen an der Blendeneinheit anliegt. Vorzugsweise ist das flächige Lichtleitelement mit der Blendeneinheit formschlüssig und/oder kraftschlüssig und/oder stoffschlüssig verbunden, so dass die Blendeneinheit zusammen mit dem flächigen Lichtleitelement als gemeinsame Baueinheit in der Beleuchtungseinrichtung verbaut werden kann.
- Nach einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung erstreckt sich ein Blendenabschnitt der Blendeneinheit rahmenartig, wobei Rahmenteile des Blendenabschnittes einen umlaufenden Randbereich des flächigen Lichtleitelementes abdecken. Vorteilhaft kann hierdurch eine langzeitstabile Verbindung zwischen dem flächigen Lichtleitelement und der Blendeneinheit erzielt werden.
- Nach einer Weiterbildung der Erfindung weisen Rahmenteile des Blendenabschnittes eine Absatzfläche auf, so dass ein Rand des flächigen Lichtleitelementes an dieser zur Anlage kommt. Hierdurch kann eine sichere formschlüssige und/oder stoffschlüssige Verbindung zwischen dem Lichtleitelement und der Blendeneinheit erreicht werden.
- Nach einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist zwischen der Blendeneinheit und dem flächigen Lichtleitelement eine Zusatzlichtscheibe angeordnet, die über optisch wirksame Flächen zur Beeinflussung der Lichtverteilung und/oder des Erscheinungsbildes der Beleuchtungseinrichtung verfügt. Die Zusatzlichtscheibe kann glatte Freiformflächen oder Flächen mit einer optischen Struktur aufweisen. Hierdurch kann auf einfache Weise eine weitere Beeinflussung der Lichtverteilung erzielt werden. Vorzugsweise können die optisch wirksamen Flächen der Zusatzlichtscheibe flächenbündig zu einer Blendenöffnung positioniert sein, so dass die Zusatzlichtscheibe platzsparend in der Beleuchtungseinrichtung integriert werden kann.
- Nach einer Weiterbildung der Erfindung kann die Zusatzlichtscheibe eingefärbt ausgebildet sein, beispielsweise kann sie blau, grau, rot, grün oder gelb eingefärbt sein, so dass ein gewünschtes Erscheinungsbild der Beleuchtungseinrichtung erzielt werden kann.
- Nach einer Weiterbildung der Erfindung können vorzugsweise an einer Rückseite des flächigen Lichtleitelementes angeordnete Auskoppelelemente eine unterschiedliche Formgebung und/oder eine unterschiedliche Größe und/oder eine unterschiedliche Verteilung aufweisen, so dass hierdurch die Lichtverteilung der zweiten Lichtfunktion beeinflusst werden kann.
- Nach einer Weiterbildung der Erfindung kann das flächige Lichtleitelement in Hauptabstrahlrichtung vor mehreren Lichteinheiten zur Erzeugung einer oder mehrerer Lichtfunktionen angeordnet sein. Beispielsweise können die an einer Schmalseite angeordneten LED-Leuchtelemente unabhängig voneinander angesteuert werden, so dass gegebenenfalls eine unterschiedliche Lichtfunktion erzeugt wird oder die abgestrahlte Lichtmenge kann abhängig sein kann von Teilbereichen der Lichtaustrittsfläche der Beleuchtungseinrichtung. Beispielsweise kann ein im Wesentlichen senkrecht zur Fahrzeuglängsachse verlaufender Abschnitt des flächigen Lichtleitelementes zur Erzeugung eines Schlusslichtes und ein in einem relativ kleinen spitzen Winkel zu der Fahrzeuglängsachse verlaufende Abschnitt des flächigen Lichtleitelementes als Seitenmarkierungslicht dienen, wobei Blendenabschnitte der Blendeneinheit derart angeordnet sind, dass das von dem flächigen Lichtleitelement abgestrahlte Lichtbündel nur bis zu einem vorgegebenen Grenzwinkel zur Fahrtrichtung reicht. Hierdurch wird gewährleistet, dass die gesetzlichen Bestimmungen für die Abstrahlung von Licht bei einer Heckleuchte in Fahrtrichtung eingehalten werden.
- Weitere Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den weiteren Unteransprüchen.
- Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend anhand der Zeichnungen näher erläutert.
- Es zeigen:
-
1 einen Horizontalschnitt durch eine Beleuchtungseinrichtung, -
2 einen vergrößerten Horizontalschnitt Darstellung der Beleuchtungseinrichtung wie1 in einem Seitenbereich derselben, -
3 einen teilweisen Vertikalschnitt durch die Beleuchtungseinrichtung, -
4 eine perspektivische Vorderansicht einer Blendeneinheit der Beleuchtungseinrichtung und -
5 eine perspektivische Vorderansicht von zwei in der Beleuchtungseinrichtung integrierten flächigen Lichtleitelementen in der Montageposition. - Eine erfindungsgemäße Beleuchtungseinrichtung für Fahrzeuge kann in einem Heck- und/oder Bugbereich desselben angeordnet sein.
- Im vorliegenden Ausführungsbeispiel ist die Beleuchtungseinrichtung als eine im Heckbereich des Fahrzeugs angeordnete Signalleuchte ausgebildet, die ein Gehäuse
1 umfasst, in dem vier Lichtfunktionen integriert angeordnet sind. Auf einer der Fahrzeuglängsmittelachse zugewandten Seite des Gehäuses1 ist eine erste Leuchteinheit2 zur Erzeugung einer Bremslichtfunktion vorgesehen. Die erste Leuchteinheit2 umfasst als Lichtquelle ein LED-Leuchtelement3 , dem ein Reflektorelement4 vorgelagert ist. Das LED-Leuchtelement3 und das Reflektorelement4 sind in einer ersten Leuchtkammer5 angeordnet. - In Hauptabstrahlrichtung
6 des Lichtes vor der ersten Leuchteinheit2 ist eine zweite Leuchteinheit7 zur Erzeugung einer zweiten Lichtfunktion (Schlusslichtfunktion) angeordnet. Die zweite Leuchteinheit7 besteht im Wesentlichen aus einem flächigen Lichtleitelement8 , das streifenförmig und leicht gebogen ausgebildet ist. An einer unteren Schmalseite9 des flächigen Lichtleitelementes8 ist eine Reihe von LED-Leuchtelementen10 angeordnet, deren Hauptabstrahlrichtung einen rechten Winkel zur Schmalseite9 bildet. Die Schmalseite9 bildet eine Lichteinkoppelfläche des flächigen Lichtleitelementes8 , so dass das von den LED-Leuchtelementen10 abgestrahlte Licht unter Totalreflexion an einer gegenüberliegenden Vorderseite11 und einer Rückseite12 des flächigen Lichtleitelementes8 sich innerhalb des flächigen Lichtleitelementes8 ausbreitet. An der Rückseite12 des flächigen Lichtleitelementes8 sind eine Mehrzahl von Auskoppelelementen angeordnet, an denen das auftreffende Licht in Richtung der Vorderseite11 abgelenkt wird, so dass es in Hauptabstrahlrichtung6 aus dem flächigen Lichtleitelement8 austritt. Die Auskoppelelemente können als bedruckte optische Auskoppelflächen ausgebildet sein. Beispielsweise können sie als kugelförmige oder prismenförmige Oberflächen ausgebildet sein, die beim Spritzgießen des flächigen Lichtleitelementes8 er zeugt werden. Die Lichtauskoppelelemente sind derart verteilt an der Rückseite12 angeordnet, dass das flächige Lichtleitelement8 homogen zum Leuchten gebracht wird. Das flächige Lichtleitelement8 bildet einen „Lichtvorhang", der zur Bildung einer Schlusslichtfunktion, Positionslichtfunktion oder Seitenmarkierungslichtfunktion geeignet ist. Der „Lichtvorhang" repräsentiert eine relativ breite, homogene Lichtverteilung mit relativ begrenzten Lichtwerten. Nach einer alternativen Ausführungsform können die Lichtauskoppelelemente auch an der Vorderseite11 des flächigen Lichtleitelementes8 angeordnet sein. - Auf einer der Fahrzeuglängsmittelachse abgewandten Seite der Beleuchtungseinrichtung ist eine dritte Leuchteinheit
13 zur Erzeugung einer Blinklichtfunktion angeordnet. Die dritte Leuchteinheit13 besteht im Wesentlichen aus einem LED-Leuchtelement14 und einem Reflektorelement15 , die in einer zweiten Leuchtkammer16 angeordnet sind. - In Hauptabstrahlrichtung
6 vor der dritten Leuchteinheit13 ist eine vierte Leuchteinheit17 angeordnet, die zur Erzeugung einer Schlusslichtfunktion und einer Seitenmarkierungslichtfunktion dient. Die vierte Leuchteinheit17 wird – wie die zweite Leuchteinheit7 – im Wesentlichen durch ein flächiges Lichtleitelement18 und an einer unteren Schmalseite19 desselben angeordnete Reihe von LED-Leuchtelementen20 gebildet. Das flächige Lichtleitelement18 ist muschelförmig ausgebildet und erstreckt sich bis in einen Seitenbereich der Karosserie des Fahrzeugs, der sich im Wesentlichen parallel zur Fahrzeuglängsachse erstreckt. In diesem Seitenbereich26 dient das flächige Lichtleitelement18 zur Erzeugung der Seitenmarkierungslichtfunktion. - Die beabstandet zueinander angeordneten Lichtleitelemente
8 und18 liegen an einer Rückseite einer Blendeneinheit21 an. Die Blendeneinheit21 ist einstückig ausgebildet und weist mehrere Blendenöffnungen22 ,22' ,22'' auf, denen die Lichtleitelemente8 und18 jeweils zugeordnet sind. Die Blendeneinheit21 weist zu diesem Zweck mehrere Blendenabschnitte23 auf, deren äußerer Rand der Kontur der Beleuchtungseinrichtung entsprechen. Zur Einfassung der LED-Leuchtelemente8 ,18 weist die Blendeneinheit21 entsprechende Rahmenteile24 auf, die jeweils einen umlaufenden Randbereich der flächigen Lichtleitelemente8 ,18 abdecken. Wie aus4 ersichtlich ist, können die Rahmenteile24 auch einen Mittenbereich des flächigen Lichtleitelementes18 abdecken. - Im vorliegenden Ausführungsbeispiel sind die flächigen Lichtleitelemente
8 ,18 stoffschlüssig mit den Rahmenteilen24 der Blendeneinheit21 verbunden. Zu diesem Zweck weisen die Rahmenteile24 eine randseitige Absatzfläche25 auf, an denen die Lichtleitelemente8 ,18 durch Verschweißen verbunden sind. Nach einer nicht dargestellten alternativen Ausführungsform können die flächigen Lichtleitelementen8 ,18 auch formschlüssig oder kraftschlüssig mit der Blendeneinheit21 verbunden sein. - Wie aus
1 ersichtlich ist, erstrecken sich die flächigen Lichtleitelemente8 ,18 im Wesentlichen flächenbündig zu den Blendenabschnitten23 der Blendeneinheit21 . Die Blendeneinheit21 ermöglicht ein dekoratives Erscheinungsbild der Beleuchtungseinrichtung mit offenen erleuchteten Bereich (Blendenöffnungen22 ,22' ,22'' ) und geschlossenen, unbeleuchteten Flächen (Blendenabschnitt23 ), wobei gleichzeitig die lichttechnische Auslegung der Beleuchtungseinrichtung gefördert wird. - In dem äußeren Seitenbereich
26 der Beleuchtungseinrichtung ist zwischen dem flächigen Lichtleitelement18 und der Blendeneinheit21 eine Zusatzlichtscheibe27 angeordnet, die mit streifenförmigen Erhebungen28 unter Flächenbündigkeit zu Blendenabschnitten23 der Blendeneinheit21 in streifenförmigen Blendenöffnungen22'' angeordnet sind. Die Erhebungen28 der Zusatzlichtscheibe27 bilden optisch wirksame Flächen zur Beeinflussung der Lichtverteilung und/oder des Erscheinungsbildes der Beleuchtungseinrichtung. Beispielsweise können die Erhebungen28 als glatte und profilierte Optikflächen ausgebildet sein. Alternativ können sie eine optische Strukturierung aufweisen. Alternativ kann die Zusatzlichtscheibe27 auch auf einer Rückseite Optikelemente aufweisen. Die Zusatzlichtscheibe27 kann alternativ zu der vorliegenden glasklaren Ausführungsform auch eingefärbt ausgebildet sein, beispielsweise rot oder gelb eingefärbt. - In Hauptabstrahlrichtung vor der Blendeneinheit
21 ist eine rot eingefärbte Abdeckscheibe29 angeordnet, die randseitig an dem Gehäuse21 befestigt ist. - Der Blendenabschnitt im Seitenbereich
26 ist derart ausgebildet, dass das von dem flächigen Lichtleitelement18 abgestrahlte Lichtbündel30 nur in einem solchen vorgegebenen Raumwinkelbereich abgestrahlt wird, der mit der Fahrtrichtung F des Fahrzeugs einen Grenzwinkel α bildet. Hierdurch wird sichergestellt, dass nicht in unzulässiger Wei se rot erscheinendes Licht nach vorne hin abgestrahlt wird. - Die Blendeneinheit
21 ermöglicht durch partielle Abdeckung der Lichtleitelemente8 ,18 eine ortsabhängige Festlegung der abgestrahlten Lichtmenge. Zusätzlich kann durch Auslegung der Lichtleitelemente8 ,18 sowie der getrennten Ansteuerung derselben die Lichtverteilung gesteuert werden. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel weist das flächige Lichtleitelement8 durch Bedruckung hergestellte linienförmige Auskoppelelemente auf, während das flächige Lichtleitelement18 durch Bedruckung hergestellte relativ kleine punktförmige Auskoppelelemente aufweist. Hierdurch kann bei gemeinsamer Ansteuerung der flächigen Lichtleitelemente8 und18 eine unterschiedliche Leuchtdichte erzeugt werden. - Da die LED-Leuchtelemente
10 und20 der zweiten Leuchteinheit7 bzw. der vierten Leuchteinheit17 auf unterschiedlichen Leiterplatten mit zugeordneten Steuerschaltungen angeordnet sind, kann die Intensität bzw. Größe der Lichtfunktion variiert werden. Im Seitenbereich26 kann statt der Schlusslichtfunktion somit eine Seitenmarkierungsfunktion realisiert werden. - ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
- Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
- Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 10207694 A1 [0002]
- - DE 102005018212 A1 [0003]
Claims (10)
- Beleuchtungseinrichtung für Fahrzeuge mit mindestens einer ersten Leuchteinheit zur Erzeugung einer ersten Lichtfunktion und mit mindestens einer zweiten Leuchteinheit zur Erzeugung einer zweiten Lichtfunktion, wobei die zweite Leuchteinheit in Hauptabstrahlrichtung vor der ersten Leuchteinheit angeordnet ist, dass die zweite Leuchteinheit ein flächiges Lichtleitelement umfasst, – das an einer Schmalseite eine Lichteinkoppelfläche aufweist, wobei der Lichteinkoppelfläche mindestens eine Lichtquelle zugeordnet ist, – das an einer Vorderseite eine Lichtauskoppelfläche aufweist, – das an einer der Vorderseite abgewandten Rückseite eine Mehrzahl von Auskoppelelementen aufweist, so dass das flächige Lichtleitelement im Betriebszustand der zweiten Leuchteinheit als eine homogen ausgeleuchtete Fläche wirkt, dadurch gekennzeichnet, dass dem flächigen Lichtleitelement (
8 ,18 ) eine Blendeneinheit (21 ) zugeordnet ist, die über mindestens einen teilweise das flächige Lichtleitelement (8 ,18 ) überdeckenden Blendenabschnitt (23 ) verfügt, derart, dass zum einen ein flächig leuchtender Funktionsbereich des flächigen Lichtleitelementes (8 ,18 ) definiert wird zur Erzeugung der zweiten Lichtfunktion und zum anderen das flächige Lichtleitelement (8 ,18 ) in einer definierten Lage an der Blendeneinheit (21 ) gehalten ist. - Beleuchtungseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Blendenabschnitt (
23 ) der Blen deneinheit (21 ) rahmenartig ausgebildet ist, wobei Rahmenteile (24 ) des Blendenabschnitts (23 ) einen umlaufenden Randbereich des flächigen Lichtleitelementes (8 ,18 ) und/oder einen Mittenbereich desselben abdecken. - Beleuchtungseinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Blendenabschnitt (
23 ) der Blendeneinheit (21 ) eine randseitige Absatzfläche (25 ) aufweist zur Anlage eines Randes des flächigen Lichtleitelementes (8 ,18 ). - Beleuchtungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Blendeneinheit (
21 ) mehrere Blendenöffnungen (22 ,22' ,22'' ) aufweist, wobei dem flächigen Lichtleitelement (8 ,18 ) mindestens eine Blendenöffnung (22 ,22' ,22'' ) zugeordnet ist. - Beleuchtungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen der Blendenöffnung (
22'' ) der Blendeneinheit (21 ) und dem flächigen Lichtleitelement (18 ) eine Zusatzlichtscheibe (27 ) angeordnet ist, die über optisch wirksame Flächen (28 ) zur Beeinflussung der Lichtverteilung und/oder zur Beeinflussung des Erscheinungsbildes der Beleuchtungseinrichtung verfügt. - Beleuchtungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Zusatzlichtscheibe (
27 ) eingefärbt ausgebildet ist. - Beleuchtungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das flächige Lichtleitelement (
8 ,18 ) in Abhängigkeit von der Größe und/oder Formgebung der Blendenöffnung (22 ,22' ,22'' ) Auskoppelelemente mit unterschiedlicher Formgebung und/oder mit unterschiedlicher Größe und/oder mit unterschiedlicher Verteilung derselben aufweist. - Beleuchtungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Blendeneinheit (
21 ) einstückig ausgebildet ist. - Beleuchtungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die an der Schmalseite (
9 ,19 ) mindestens eines flächigen Lichtleitelementes (8 ,18 ) angeordnete LED-Leuchtelemente (10 ,20 ) in Abhängigkeit von der Lage zu der Blendenöffnung (22 ,22' ,22'' ) der Blendeneinheit (21 ) derart ansteuerbar sind, dass das von dem flächigen Lichtleitelement (8 ,18 ) abgestrahlte Licht unterschiedliche Lichtfunktionen repräsentiert. - Beleuchtungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Blendeneinheit (
21 ) einen bogenförmig in Richtung einer seitlichen Karosseriefläche des Fahrzeugs führenden seitlichen Blendenabschnitt (26 ) aufweist, der derart ausgebildet ist, dass das von dem flächigen Lichtleitelement (18 ) abgestrahlte Lichtbündel (30 ) sich in einem solchen Raumwinkelbereich erstreckt, dass ein Grenzstrahl des Lichtbündels (30 ) zur Fahrtrichtung (F) des Fahrzeugs einen vorgegebenen Grenzwinkel (α) bildet.
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