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Die
vorliegende Erfindung betrifft das oberbegrifflich Beanspruchte
und befasst sich somit mit Steckerstiften, deren Herstellung und
Verwendung.
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Steckerstifte
sind per se bekannt. Sie werden in Netzsteckern von elektrischen
Geräten
verwendet, um einen Kontakt zwischen der elektrisch leitenden Litze
des Netzanschlusskabels zu den spannungsführenden Kontakten in einer
Steckdose zu ermöglichen.
Ein bekannter Steckerstift ist beispielsweise gezeigt in der
DE 196 27 335 C1 .
Zur Herstellung der Steckerstifte aus Vollmaterial werden spangebende Verfahren
verwendet, was auch bei Recycling des Spanmaterials zu erhöhten Materialkosten
führt.
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Steckerstifte
werden dazu typisch in Steckerbrücken
fixiert, in welchen sie in geometrisch korrektem Abstand zueinander
und mit dem korrekten Überstand
in elektrisch isolierendes Kunststoffmaterial eingegossen werden.
Die Steckerbrücke
kann Erdfederbügel,
genauso wie in bestimmten Anwendungen Filterelemente und dergleichen
aufweisen. Bei der Herstellung eines Netzanschlusskabels unter Verwendung
dieser Steckerbrücke werden
dann zunächst
die Litzen eines Netzanschlusskabels abisoliert und hernach fest
mit den Verbindungsenden der Steckerstifte verbunden. Nach dem Anschlagen
der Litzen wird um den Verbindungsbereich herum der Griffkörper gebildet,
typisch mit PVC im Spritzgussverfahren. Der Griffkörper isoliert
die Kontakte gegen Berührung
und kann eine Zugentlastung usw. vorsehen.
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Die
Vielzahl von elektrischen Geräten,
die im täglichen
Leben benötigt
werden, zeigt, dass die Netzkabel und damit auch Steckerbrücken sowie
die verwendeten Teile wie Steckerstifte Massenwaren sind. Als solche
werden die entsprechenden Teile unter erheblichem Kostendruck gefertigt.
Trotz des Kostendruckes ist es erforderlich, ein hohes Maß an Sicherheit
zu gewährleisten,
da Fehler in der Produktion schnell tödliche Folgen für den Benutzer
des Netzsteckers haben können,
etwa durch Brände
oder weil der Benutzer einen elektrischen Schlag aufgrund von Verarbeitungsfehlern
erhält.
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Es
sind bereits eine Vielzahl von Steckerstiften bekannt. So ist aus
der
DE 102 03 171
A1 ein elektrischer Steckerstift mit elektrisch leitendem
Kern in Fließpresstechnik
bekannt, wobei der elektrische Steckerstift in eine Netzsteckdose
einführbar
sein soll und einen elektrisch leitenden Kern mit einem Kontaktbereich
zum elektrischen Kontaktieren der Netzsteckdose und einem Anschlussbereich
zum Kontaktieren einer elektrischen Komponente aufweisen soll. Es
wird in der
DE 102
03 171 A1 angegeben, dass der elektrisch leitende Kern
in einem Fließpressverfahren
hergestellt ist. Der elektrisch leitende Kern soll insbesondere
für einen
Europastecker dienen und in einem Zentralbereich mit einer elektrisch isolierenden
Umhüllung
ummantelt sein.
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Eine
Umformung einer Metalllegierung durch Fließpressen zur Herstellung von
elektrischen Bürstenkontakten
ist aus der
US-PS 4,597,281 bekannt. Dabei
sollen Bürstenkontakte
mit an entgegengesetzten Enden unterschiedlichem Durchmesser in
einem mehrstufigen Verfahren hergestellt werden.
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Ein
elektrischer Steckverbinder im wesentlichen bestehend aus zwei gleich
gerichteten Steckkontaktteilen oder aus einem Steckkontaktteil und
einem zu letzterem gleichgerichteten Anschlussteil, wobei im Bereich
des Übergangs
der beiden miteinander in Verbindung stehenden Teile ein nach außen vorstehender,
zumindest annähernd über den
gesamtem Umfang des Steckverbinders sich erstreckender, in scharfen
Kanten endender, flanschartiger Positionsanschlag vorgesehen ist,
ist aus der
DE 31 23
850 C2 bekannt. Es wird angegeben, dass der Positionsanschlag
von einem kreisringförmigen
Außenbereich
eines an einem Ende eines der beiden Teile einstückig angeformten, kreisförmigen Abschlusselementes
oder einem zwischen den beiden Teilen befindlichen kreisförmigen Trennelement
gebildet sein soll. Es wird zwar eine spanlose Herstellung angegeben,
nicht jedoch explizit auf Fließpressumformungen
eingegangen.
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Eine
Fließpressumformung
wird auch erwähnt
in der
DE 100 41 516
A1 , die jedoch eine elektrische Anschlussvorrichtung für hohe Ströme mit einer
Aufnahme für
einen elektrischen Leiter, an den die Anschlussvorrichtung bleibend
zu befestigen ist, und einem federnden Steckkontakt zum Anschluss an
einen Gegenstecker betrifft. Die gezeigten federnden Enden machen
die Anordnung für
Netzstecker ungeeignet. Zudem ist eine mehrteilige Anordnung dargestellt.
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Es
ist wünschenswert
einen Netzstecker angeben zu können,
der bei geringen Gesamtkosten ein hohes Maß an Sicherheit bietet.
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Die
Aufgabe dieser Erfindung besteht darin, Neues für die gewerbliche Anwendung
bereitzustellen.
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Die
Lösung
dieser Aufgabe wird in unabhängiger
Form beansprucht. Bevorzugte Ausführungsformen finden sich in
den Unteransprüchen.
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Die
vorliegende Erfindung schlägt
somit in einem ersten Grundgedanken einen Steckerstift mit einem
Verbindungsende zur Verbindung mit einer Netzanschlusslitze und
einem mit Fließpressumformung
geformten, vom Verbindungsende zu einem steckdosenkontaktseitigen
Kontaktende führenden Mittelbereich
vor, bei welchem vorgesehen ist, dass das Verbindungsende als Crimpende
und der Mittelbereich zumindest im Wesentlichen hohl gebildet ist.
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Ein
erster wesentlicher Aspekt der vorliegenden Erfindung besteht somit
in der Erkenntnis, dass der Steckerstift wesentlich verbessert werden
kann, indem eine hohle Formung des Mittelbereiches gleichzeitig
mit der Schaffung eines Crimpendes vorgesehen wird. Der Mittelbereich
erhält,
auch wenn er hohl gebildet wird, durch die Fließpressumformung eine Veränderung
der Materialeigenschaften. Dies gilt besonders dann, wenn der Steckerstift
aus Vollmaterial gebildet wird, was möglich, aber nicht zwingend
erforderlich ist. Die bei der Fließpressumformung eintretende
Eigenschaftsveränderung
des Mittelbereiches führt
erstaunlicherweise zu einer Verbesserung der mechanischen Stabilität desselben, so
dass auch bei vergleichsweiser dünner
Wandungsausbildung des Mittelbereiches und damit hoher Materialersparnis
kein Abknicken oder eine andere Verformung zu erwarten ist, wie
sie etwa bei Trommelfallversuchen auftreten können, denen Steckerbrücken regelmäßig unterworfen
werden, um eine Zulassung zu erhalten. Auch die im Laufe eines Produktionsverfahrens
auftretenden Bearbeitungsschritte führen nicht zu einer Deformation
der durch die Fließpressumformung
gebildeten, in der Regel verfestigten Mittelbereiche. Gleichwohl
ist wider Erwarten eine Vercrimpung am Verbindungsende noch möglich. Dies
war nicht, jedenfalls nicht ohne Weiteres zu erwarten, weil das
Crimpen ein hochdynamischer Vorgang ist und ein durch die Umformung
verfestigtes und womöglich
sogar zu spröde
oder starr gewordenes Material hier typisch nicht erwünscht ist. Es
wurde aber gefunden, dass ungeachtet der Verbesserungen im Mittelbereich
ein Crimpen im Verbindungsbereich noch möglich bleibt, was eventuell
darauf zurückzuführen ist,
dass dort andere Umformungsbedingungen herrschen. Die so ermöglichte Ausbildung
des Steckerstiftes erlaubt es, leichtere Steckerstifte herzustellen,
die insbesondere weniger Ausgangsmaterial benötigen. Da der Hohlraum im Mittelbereich
zum Steckergriffkörper
hin durch eine geeignete Vercrimpung zudem geschlossen werden kann,
und zwar, bei ordnungsgemäßer Ausführung der
Vercrimpung, wie sie im industriellen Maßstab ohne Weiteres erzielbar
ist, kunststofffluiddicht, wird weder ein Eindringen von PVC in
den Hohlraum zu befürchten
sein, noch ein damit einhergehender zusätzlicher Materialverbrauch.
Auch ist es nicht erforderlich, den Verbindungsbereich noch durch
zusätzliches
Material zu isolieren. Dies hat nicht nur eine Verbilligung des
Gesamtsteckers durch die Materialersparnis zur Folge, sondern spart
auch Transportgewicht, was bei den globalen Transportwegen von zunehmender
Bedeutung ist, wenn etwa Ste ckerbrücken, Netzkabel und Elektrogeräte jeweils
an anderen Orten gefertigt werden und hernach die fertigen Elektrogeräte zum Verbraucher über weite
Entfernungen verbracht werden sollen.
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Besonders
bevorzugt ist es, wenn das Verbindungsende netzanschlusslitzenseitig
erweitert ist. Dies erleichtert das Anschlagen, d. h. Zuführen der Netzanschlusslitze.
Prinzipiell wäre
es zwar möglich, die
Netzanschlusslitzenzuführung
durch vorgesetzte Kunststofftrichter zu erleichtern, wobei die vorgesetzten
Kunststofftrichter mit einem Steckerbrückengrundkörper einstückig sein können, in welchen der Steckerstift
vergossen wird, und/oder an diesem zu befestigen. Es ist jedoch
bevorzugt, stattdessen und/oder bevorzugt zusätzlich das Verbindungsende selbst
unmittelbar zu erweitern. Dies kann durch Schaffung einer trichterförmigen Kontur
geschehen, genauso wie durch Vorsehen von Crimpflügeln, die eine
V- bzw. U-förmige
Crimpung ergeben. Die tatsächliche
Form des Verbindungsendes kann dabei auch davon abhängen, für welches
Land der jeweilige Steckerstift bestimmt ist, da bei bestimmten
Steckerstiften Geometrien in der Grundplatte unterschiedliche Zuführungen
der Netzanschlusslitze bevorzugt sein können. Verwiesen wird diesbezüglich auf
Unterschiede zwischen etwa Steckern für Deutschland und Steckern
für Großbritannien.
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Es
sei im Übrigen
erwähnt,
dass der Steckerstift sowohl für
den Anschluss an einen Null- oder Phasenleiter bestimmt sein kann
als auch zur Kontaktierung eines Erd- bzw. Masseanschlusses. Als Steckerstift
werde vorliegend auch verstanden ein Steckerstift, der nicht nur
für das
herkömmliche
240 bzw. 120 Volt Wechselstromnetz bestimmt ist, sondern auch ein
solcher Steckerstift, wie er für
Stecker in Drehstromnetzen Einsatz findet.
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Bei
trichterförmiger
bevorzugter Erweiterung des Verbindungsendes kann eine Erweiterung
auf ein Maß gegeben
sein, bei welchem die Einführung von
Umformmitteln vom Verbindungsende her möglich wird. Als Umformmittel
können
Pressstempel verwendet werden, genauso wie (hydrostatische) Wirkfluide.
Es sei darauf hingewiesen, dass die vorliegende Erfindung beide
Möglichkeiten
zulässt.
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Der
Schutzkontaktstecker wird, wie bereits dargelegt, bevorzugt für Netzstecker
und insbesondere für
Doppelschutz- bzw. Schutzkontaktstecker europäischer Norm dimensioniert sein.
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Da
der Steckerstift zur Verwendung in Steckerbrücken bestimmt und geeignet
ist, ist es bevorzugt, wenn dicht beim Verbindungsende in jenem
Bereich, der bei der Steckerbrückenbildung
von Kunststoff umhüllt
ist, eine Formgebung vorgenommen wird, die den Steckerstift gegen
Torsion bzw. Freidrehen in der Steckerbrückenkunststoffmasse und/oder gegen
Ausziehen schützt.
Als Schutz gegen Lockerung durch Torsion haben sich Rändelungen,
Eintiefungen oder Einprägungen
bewährt,
d. h. Formgebungen, die eine Kreissymmetrie des Steckerstiftes im
Bereich der Steckerbrückenkunststoffmasse
bzw. im Bereich, der zur Umhüllung
durch Steckerbrückenkunststoffmasse
vorgesehen ist, brechen. Die Formgebung kann während der Fließpressumformung
geschehen, beispielsweise, indem Material gegen eine äußere Fließpressform-Matrize
gedrückt wird,
und/oder nachträglich.
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Der
Steckerstift kann aus Vollmaterial gebildet sein. In diesem Fall
wird er durch einen geeigneten Pressstempel oder Pressfluid mit
dem hohlen Mittelbereich versehen. Dies kann mittels eines eingepressten
Stempels geschehen oder durch ein Einpumpen von Fluid. Alternativ
ist es auch möglich,
von einem Hohlelement auszugehen, d. h. ein Rohrstück geeigneter
Länge einer
Fließpressumformung
zu unterwerfen. Bei der Fließpressumformung
und/oder in einem davon verschiedenen Schritt kann das kontaktseitige
Ende so umgeformt werden, dass sich eine normgemäße Abrundung ergibt. Eine solche kann
ohne Probleme so weit geschlossen werden, dass ein Eindringen von
Fremdkörpern
verhindert ist, so dass keine Gefahr besteht, dass ein Benutzer durch
Berührung
eines sich an der Spitze verfangen habenden und mit dieser in die
Steckdose zu einem Phasenleiter eingeführten, z. B. durch Feuchtigkeit oder
intrinsisch leitenden Gegenstandes wie einer dünnen Kupferlitze zu Schaden
kommt.
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Es
sei darauf hingewiesen, dass es nicht zwingend erforderlich ist,
ausschließlich
eine Fließpressumformung
vorzunehmen, dies aber schon deshalb bevorzugt wird, weil damit
erhebliche Vorteile bei der Herstellung verbunden sind.
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Die
Dimensionierung des Hohlbereiches kann so gewählt werden, dass das Gewicht
des isoliert betrachteten Mittelbereiches maximal noch 70%, bevorzugt
darunter, insbesondere bevorzugt maximal 40% eines in den Außendimensionen
gleichen Vollstückes
beträgt.
Wenn die Gewichtsersparnis kleiner ist als 30% werden die Vorteile,
die mit dem Steckerstift der vorliegenden Erfindung erhalten werden,
insbesondere die Ersparnis von teuerem Metallmaterial, geringer.
Bei zu geringen Wanddicken wird hingegen die Stabilität des Steckerstiftes
beeinträchtigt.
Es ist aber abzuschätzen,
dass bei geeignetem Material auch noch Gewichtsreduktionen des Mittelbereiches
möglich
werden, die größer als
die hier als bevorzugt angegebenen sind. Prinzipiell ist es so, dass
die Gewichtsreduktion so groß wie
möglich
sein sollte, aber die erforderlichen Stabilitätstests wie Falltrommelprüfungen und
dergleichen noch zu bestehen sind. Insofern stellen die vorstehenden
Angaben Bereiche dar, bei denen von einer problemfreien Realisierung
ausgegangen werden kann, ohne dass die Erfindung als darauf beschränkt anzusehen
ist.
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Der
Steckerstift wird bevorzugt aus Messing oder aus Edelstahl gebildet.
Es wird einzuschätzen sein,
dass die verwendeten Materialien so gewählt sein können, dass sie eine Fließpressumformung des
erforderlichen Ausmaßes
ohne Risse oder andere Zerstörung
ertragen. Es wird auch einzuschätzen sein,
dass abhängig
von nationalen oder internationalen Vorschriften andere als die
angegebenen Materialen verwendbar sein werden und dass gegebenenfalls
bei Änderungen
nationaler Vorschriften Materialien, die aus rechtlichen Gründen derzeit
noch nicht eingesetzt werden können,
für die
Erfindung verwendbar werden.
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Schutz
wird auch beansprucht für
eine Steckerbrücke
mit wenigstens einem Steckerstift gemäß der vorliegenden Erfindung,
ein Netzanschlusskabel mit einer solchen Steckerbrücke sowie
ein elektrisches Gerät
aufweisend ein solches Netzanschlusskabel. Des Weiteren wird Schutz
beansprucht für
ein Verfahren zur Herstellung einer erfindungsgemäßen Anordnung.
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Die
Erfindung wird im Folgenden nur beispielsweise anhand der Zeichnungen
beschrieben. In dieser ist dargestellt durch
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1a ein
erfindungsgemäßer Steckerstift im
in eine Steckerbrückengrundplatte
eingegossenen Zustand im Längsschnitt;
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1b Querschnitte
in unterschiedlichen Höhen
durch den Steckerstift.
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Nach 1a umfasst
ein allgemein mit 1 bezeichneter Steckerstift 1 ein
Verbindungsende 2 zur Verbindung mit einer Netzanschlusslitze,
nicht dargestellt, und mit einem mit Fließpressumformung geformten,
vom Verbindungsende 2 zu einem steckdosenseitigen Kontaktende 3 führenden
Mittelbereich 4, wobei der Mittelbereich 4 wie
durch Hohlraum 4a dargestellt, hohl gebildet ist und das
Verbindungsende 2 als Crimpende 2a gebildet ist.
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Der
Steckerstift 1 ist im vorliegenden Beispiel für einen
Doppelschutzkontaktstecker bestimmt und wird im Gebrauch in eine
bei 5 angedeutete Steckerbrückengrundplatte 5 aus
Kunststoffmaterial eingegossen. Er ist hergestellt aus einem geeigneten
elektrisch leitenden Material, hier das bevorzugt einsetzbare Messing.
Die Verwendbarkeit mit anderen Metallen, insbesondere Edelstahl,
sei explizit erwähnt und
offenbart.
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Am
Verbindungsende 2 ist bei 2b eine trichterförmige Erweiterung
vorgesehen, die das Einschieben der Netzanschlusslitze wie aus der
Richtung, die durch Pfeil 6 angedeutet ist, erleichtern
soll, ohne dass abstehende Litzen die Sicherheit des fertigen Netzsteckers
beeinträchtigen
können.
Es sei darauf hingewiesen, dass dem Erweiterungstrichter 2b zur
Steckerbrückengrundplatte 5 gehörende, aus Kunststoff
gebildete Einführtrichter
vorgesetzt sein können
und/oder die aus schließliche
Verwendung von Kunststofftrichtern ohne Erweiterung des Verbindungsendbereiches
möglich
ist. Gleichwohl ist es bevorzugt, sowohl den Verbindungsendbereich
trichterförmig
zu erweitern als auch einen zusätzlichen Kunststoffeinführtrichter
vorzusetzen. Es sei darauf hingewiesen, dass verschiedene Anordnungen
für die
Ausbildung von vorgesetzten Trichtern und deren Ausbildung zum Steckerstift
hin vorbekannt sind und dass derartige vorbekannte Anordnungen mit
dem Steckerstift der vorliegenden Erfindung einsetzbar sind. Erwähnt seien
insbesondere vorgesetzte Kunststofftrichter, die zum Steckerstift
hin flach gebildet sind; solche, die konusförmig in Form eines Doppelkonus
ausgebildet sind; und solche, die tellerförmig sind, d. h. einen zunächst beispielsweise
konisch zulaufenden oder zylindrisch eingetieften Bereich haben,
um dann abzuflachen.
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Im
Querschnitt von 1b ist zu sehen, dass die lichte
Weite im Trichterbereich 2b deutlich größer ist als die lichte Weite
im Hohlraum 4a des Mittelbereiches 4, vergleiche 1b unten.
Unterhalb des Einführtrichters 2b ist
ein Crimpbereich 2a gebildet, der sich soweit zwischen
der netzleitungslitzenanschlagseitigen Oberfläche 5a des Steckerbrückengrundkörpers 5 und
der trichterförmigen Öffnung bei 2b erstreckt,
dass eine eingeschobene Litze ohne Gefahr der Zerstörung oder
Beschädigung
des Grundkörpers 5 vercrimpt
werden kann. Dies ist angedeutet durch den Doppelpfeil 2d.
Die entsprechende Dimensionierung dieses Bereiches wird für den Fachmann
ohne Weiteres möglich
sein. Es ist einzusehen, dass sich der Bereich, in dem die Crimpwerkzeuge
bei der Fertigung des Netzsteckers angreifen, nicht vollständig bis
an die Steckerbrückengrundplatte 5a erstrecken
wird, und dass auch nicht, jedenfalls zwingend, der Einführtrichter
mit verformt werden wird. Eine bevorzugte lichte Weite ist beispielhaft
in 1b in der zweiten Abbildung von oben erkennbar.
Es ist auch ersichtlich, dass durch die Fließpressumformung genug Wandmaterial
belassen wird, um die Crimpung ohne Reißen des Steckerstiftes oder dergleichen
sicher zu bewerkstelligen. Gleichfalls ist die Wandstärke so gewählt, dass
ein dichter, insbesondere gasdichter, wenigstens aber PVC-fluiddichter
Abschluss zur Litze hin erhalten werden kann.
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Das
Kontaktende 3 ist im vorliegenden Beispiel vollkommen geschlossen,
was hier bereits allein aufgrund der Fertigung des dargestellten
Steckerstiftes aus Vollmaterial, d. h. Runddraht geschieht. Bei
Verwendung von abgelängten
Rohrstücken
sind andere Möglichkeiten,
um das Kontaktende hinreichend zu schließen, realisierbar.
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Der
Mittelbereich 4 ist zunächst
hohl gebildet und dabei insbesondere im Bereich zwischen dem Kontaktende 3 und
der in der Verwendung des Netzsteckers zur Steckdosenseite hin weisenden
Oberfläche
der Steckerbrückengrundplatte 5,
vergleiche Bezugszahl 5b, dünnwandig. Dies ist in 1b durch den
Querschnitt ganz unten dargestellt. Es ist ersichtlich, dass ein überwiegender
Teil der dargestellten Querschnittsfläche hohl ist. Es ist damit
unmittelbar einsichtig, dass dies gegenüber einem Vollmaterial erheblich
an Gewicht und Material spart. Die Wandungsstärke ist so gewählt, dass
einerseits der vorgesehene Strom den erforderlichen Minimalquerschnitt
ohne Weiteres auch im Bereich der dünnen Wandung vorfindet und
andererseits zugleich sowohl der Steckerstift als auch der in einer
Steckerbrücke vergossene
Steckerstift Falltrommelprüfungen
und dergleichen problemfrei übersteht.
Wie ersicht lich, ist die Ringwand im Bereich des hohlen Mittelbereiches noch
etwas dünner
als im Crimpbereich.
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Im
Bereich des Steckerbrückengrundkörpers 5 ist
der Steckerstift verdickt, wie bei 1b, dritter Querschnitt
von oben, und in 1a zu erkennen. Die Verdickung
bewirkt, dass Schultern 4c, die leicht abfallend sein können, also
nicht senkrecht von der restlichen Steckerstiftwandung abstehen
müssen, dies
aber können,
gebildet sind, welche den Steckerstift gegen Ausziehen im Steckerbrückengrundkörper 5 fixieren.
Zugleich ist eine äußere Form
gewählt,
die nicht kreisrund ist, sondern eine von einer runden Form abweichende
Form aufweist und überdies
gezahnt oder gezackt sein kann oder eine entlang des Oberflächenumfanges
vorgesehene Profilierung aufweist, die zumindest partiell, beispielsweise
in einem Teilbereich 4d vorgesehen sein kann, wobei es
nicht zwingend ist, den Profilierungsbereich 4d mittig
in der Steckerbrückengrundplattendicke
vorzusehen, und auch mehrere, entsprechende Teilbereiche können vorgesehen
sein. Wichtig ist lediglich, dass durch eine Feinprofilierung der
Oberfläche
noch eine Torsionssicherheitserhöhung
bewirkt werden kann.
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Die
Anordnung wird wie folgt gebildet und verarbeitet.
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Zunächst wird
ein Stück
Vollmaterial abgelängt
und eine Fließpressform
bereitgestellt, in welcher das abgelängte Stück mittels eines einzigen Fließpress-Umformschrittes
in die gewünschte
Form gebracht wird. Dann wird ein Fließpressstempel in die Fließpressmatrix,
die mit dem abgelängten
Rohling bestückt
wurde, eingebracht und so der Steckerstift gebildet. Es sei darauf
hingewiesen, dass auch ein mehrstufiges Bildungsverfahren ohne Weiteres mit
anderen als Fließpress-Umformschritten möglich ist.
Ein mehrstufiger Umformvorgang mittels Fließpresstechnik ist gleichfalls
durchführbar.
In einer bevorzugten Variante wird keine thermische Nachbehandlung
vorgenommen, sondern der Steckerstift ohne Weiteres weiter verarbeitet.
Dazu kann er in per se herkömmlicher
Weise in einen Steckerbrückengrundkörper eingegossen
werden und hernach die gebildete Steckerbrücke mit einer Netzanschlusslitze versehen
werden. Nach dem Anschlagen an die Netzanschlusslitze kann dann
der Steckerkörper durch
Umspritzen mit PVC-Material gebildet werden. Dabei besteht keine
Gefahr, dass PVC-Material in den Hohlraum eindringt, da der hohle
Mittelbereich durch die Vercrimpung gegen das Eindringen von Material
hinreichend gesichert ist.
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Es
sei erwähnt,
dass es nicht zwingend erforderlich ist, die Vercrimpung nur in
einem Hohlraum vorzunehmen. Stattdessen kann auch ein Umschlagen
von Crimpflügeln
oder dergleichen erfolgen.