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Die
Erfindung bezieht sich auf ein Maschinenelement, insbesondere einen
Kolbenring, auf dessen Oberfläche eine strukturierte Hartchromschicht
und darüber eine PCD- oder CVD-Schicht aufgebracht ist
und ein Verfahren zu dessen Herstellung.
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Maschinenelemente,
die mechanischen Beanspruchungen ausgesetzt sind, müssen
hoch verschleißbeständige Oberflächen
aufweisen. Zur Erzielung einer hohen Verschleißbeständigkeit
können Maschinenelemente, insbesondere deren Laufflächen,
mit Verschleißschutzschichten in Form von elektrolytisch
abgeschiedenen Hartchromschichten überzogen werden, da
sich solche Hartchromschichten durch eine hohe Härte und
damit eine hohe Verschleißbeständigkeit auszeichnen.
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Im
Stand der Technik bekannte Ausgestaltungen einer Hartchromschicht
zur Verbesserung der physikalischen Eigenschaften sind in der
DE 102 55 853 A1 ,
der
WO 2004/050960
A1 sowie der
EP
1 565 596 B1 und der
DE 10 2004 019 370 A1 beschrieben, wobei
durch die Zusammensetzung des bei der Herstellung verwendeten Elektrolyten
und die geringe Stromausbeute unterhalb von 12% als besondere Verfahrensmaßnahme
eine hoch verschleißbeständige Hartchromschicht
erhältlich ist, deren Struktur näpfchenförmig
und/oder labyrinthartig und/oder säulenförmig
ist.
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Zur
Verbesserung der physikalischen Eigenschaften von elektrolytisch
abgeschiedenen Hartchromschichten ist es ferner bekannt, Feststoffpartikel
in die Hartchromschichten einzulagern.
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In
der
EP 0 217 126 B1 sind
galvanische Hartchromschichten beschrieben, die ein durch die Schichtdicke
sich erstreckendes Rißnetzwerk aufweisen und in deren Risse
Feststoffpartikel eingelagert sind.
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Besonders
vorteilhafte physikalische Eigenschaften lassen sich durch in die
Risse einer elektrolytisch abgeschiedenen Hartchromschicht eingelagerte
Diamantpartikel mit einer Größe im Bereich von
0,25 bis 0,4 μm erreichen, wie in der
WO 0104386 A1 und der
EP 1 114 209 B1 beschrieben.
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Bei
Maschinenteilen, die neben einem Verschleiß durch Reibung
auch hohen Temperaturen ausgesetzt sind, beispielsweise Kolbenringen
oder Zylindern von Verbrennungsmotoren, ist neben der hohen Verschleißbeständigkeit
auch eine hohe Brandspurfestigkeit wünschenswert. Die im
oben genannten Stand der Technik beschriebenen Chrom-Feststoffpartikel-Schichten,
Chrom-Diamant-Schichten und strukturierten Hartchromschichten weisen
hohe Verschleißbeständigkeiten auf, die Brandspurfestigkeit
dieser Beschichtungen ist jedoch noch verbesserungsbedürftig.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Maschinenelement
mit einer hoch verschleißbeständigen und hoch
brandspurfesten Beschichtung und ein Verfahren zu dessen Herstellung
bereitzustellen.
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Erfindungsgemäß wird
diese Aufgabe gelöst durch ein verschleißfest
beschichtetes Maschinenelement, insbesondere ein Kolbenring, mit
einer Oberfläche, umfassend eine auf die Oberfläche
aufgebrachte strukturierte Hartchromschicht, erhältlich
nach einem Verfahren, bei dem Chrom aus einem Elektrolyten auf ein Maschinenelement
abgeschieden wird, wobei der Elektrolyt
- (a)
eine Cr(VI)-Verbindung in einer Menge, die 50 g/l bis 600 g/l Chromsäureanhydrid
entspricht,
- (b) 0,5 g/l bis 10 g/l Schwefelsäure, und
- (c) 1 g/l bis 20 g/l aliphatische Sulfonsäure mit 1
bis 6 Kohlenstoffatomen enthält und wobei mit einer kathodischen
Stromausbeute von 12% oder weniger gearbeitet wird, und
eine
auf der strukturierten Hartchromschicht aufgebrachte PVD- oder CVD-Schicht.
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Überraschenderweise
weist diese mindestens zweilagige Beschichtung sowohl hervorragende
Verschleißeigenschaften als auch eine hervorragende Brandspurfestigkeit
auf.
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Die
auf das Maschinenelement aufgebrachte strukturierte Hartchromschicht
und das Verfahren zu deren Herstellung sind in der
EP 1 565 596 B1 und der
DE 10 2004 019 370
A1 beschrieben.
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Die
auf die Oberfläche des erfindungsgemäßen
Maschinenelements aufgebrachte strukturierte Hartchromschicht hat
durch die Abscheidebedingungen, nämlich die Zusammensetzung
des Elektrolyten und die kathodische Stromausbeute von 12 % oder
weniger, eine näpfchenförmige und/oder labyrinthartige
und/oder säulenförmige Struktur und weist unter
anderem hervorragende Verschleiß- und Gleiteigenschaften
auf. Die PVD- oder CVD-Schicht wird erfindungsgemäß in
einer Schichtdicke aufgebracht, so daß sie nach einer gewissen
Nutzungszeit, insbesondere nach der Einlaufphase, so weit abgetragen
ist, daß die darunter liegende strukturierte Schicht zum
Vorschein kommt. Auf diese Weise verbleibt nach der Abtragung der
oberen PVD- oder CVD-Schicht das in den Tälern der darunter
liegenden strukturierten Schicht befindliche PVD- oder CVD-Material,
so daß die Oberfläche dann von den Erhebungen
der strukturierten Hartchromschicht und dem in den Tälern
verbleibenden Material der aufgebrachten PVD- oder CVD-Schicht gebildet
wird. Dabei sorgt die Hartchromschicht vornehmlich für
die Verschleißbeständigkeit und das in den Tälern
befindliche Material vor allem für die Brandspurfestigkeit.
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Die
vorteilhaften Eigenschaften der strukturierten Hartchromschicht,
insbesondere deren hohe Verschleiß- und Korrosionsbeständigkeit
bleiben auf diese Weise überraschenderweise erhalten und
durch das in den Vertiefungen befindliche Material der aufgebrachten
Schicht wird zusätzlich die Brandspurfestigkeit verbessert.
Das in den Vertiefungen verbleibende Material der PVD- oder CVD-Schicht
wirkt dann wie ein Schmiermittel, das jedoch im Gegensatz zu herkömmlichen
Schmiermitteln in der strukturierten Hartchromschicht verbleibt
und so für eine dauerhafte Verbesserung der Brandspurfestigkeit
bei gleichzeitigem Erhalt der Verschleißbeständigkeit
sorgt. Ferner werden so auch die Notlaufeigenschaften des beschichteten
Maschinenelements verbessert. Diese verbesserten physikalischen
Eigenschaften der erfindungsgemäßen mehrlagigen
Beschichtung sind insbesondere für Verbrennungsmotoren
vorteilhaft, die sehr hohe Laufleistungen realisieren müssen,
beispielsweise in Fahrzeugen von Transportunternehmen wie Taxiunternehmen
oder auch in Lkw-Motoren, bei denen Laufleistungen von bis zu zwei
Millionen Meilen wünschenswert sind.
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Unter
Maschinenelementen werden im Sinne der Erfindung Maschinenelemente
jeglicher Art verstanden, die mit einer strukturierten Chromschicht
ausgestattet werden sollen. Dabei kann es sich um metallische oder
nicht metallische Maschinenelemente handeln. Soll auf einen nicht
metallischen Gegenstand eine strukturierte Hartchromschicht ausgebildet
werden, so wird dieser zunächst durch Aufbringen eines
dünnen Metallfilms elektrisch leitend gemacht. Die erfindungsgemäße
verschleißfeste Beschichtung kann zur Beschichtung einer
Vielzahl von Maschinenelementen eingesetzt werden, insbesondere
zur Beschichtung von Maschinenteilen, die einem mechanischen Verschleiß,
insbesondere einem Reibverschleiß ausgesetzt sind, beispielsweise
Kolbenringen, Zylindern, Kolben, Bolzen, Nockenwellen, Dichtungen,
Verbundmaterialien, Ventilen, Lagern, Druckzylindern und Prägewalzen.
Bevorzugte Maschinenelemente sind Kolbenringe, Zylinder und Kolben
für Verbrennungsmotoren, insbesondere Kolbenringe.
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Die
strukturierte Hartchromschicht wird durch elektrolytische Abscheidung
aus dem oben angegebenen, die Komponenten (a) bis (c) umfassenden
Elektrolyten auf der Oberfläche des Maschinenelements gebildet.
Unter dem Ausdruck „Elektrolyt" im Sinne der vorliegenden
Erfindung werden wäßrige Lösungen verstanden,
deren elektrische Leitfähigkeit durch elektrolytische Dissoziation
in Ionen zustande kommt. Demzufolge weist der Elektrolyt neben den
Komponenten (a) bis (c) und gegebenenfalls weiter vorliegende Zusatzstoffen als
Rest Wasser auf.
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Die
vorstehend angegebenen Mengen der Komponenten (a) bis (c) beziehen
sich auf den Elektrolyten. Als Komponente (a) wird vorzugsweise
CrO3 eingesetzt, das sich für die
elektrolytische Abscheidung von Chrom als besonders günstig
erwiesen hat. Die als Komponente (c) vorzugsweise eingesetzte aliphatische Sulfonsäure
ist Methansulfonsäure, Ethansulfonsäure, Methandisulfonsäure
und/oder Ethandisulfonsäure. Besonders bevorzugt ist Methansulfonsäure.
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Der
Elektrolyt ist in einer bevorzugten Ausführungsform im
wesentlichen frei von Fluoriden. Dabei werden als Fluoride sowohl
einfache als auch komplexe Fluoride verstanden. Der Ausdruck „im
wesentlichen keine Fluoride" bedeutet, daß so viel Fluorid
im Elektrolyten tolerabel ist, daß die Ausbildung der strukturierten Hartchromschicht
nicht beeinflußt wird. Die Menge der Fluoride, die tolerabel
sind, können vom Fachmann leicht ermittelt werden. Als
günstig hat es sich erwiesen, wenn nicht mehr als 0,1 g/l
Fluorid im Elektrolyt vorliegt.
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Der
Elektrolyt kann weiterhin übliche Katalysatoren enthalten,
die die Chromabscheidung unterstützen, beispielsweise Sulfationen
(SO4 2–)
und/oder Chloridionen (Cl–). Diese
können in üblichen Mengen im Elektrolyten vorliegen.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform kann der Elektrolyt
als zusätzliche Komponente 10 g/l bis 200 g/l mindestens
einer einen dichten Kathodenfilm ausbildenden Verbindung, ausgewählt
unter Ammoniummolybdat, Alkalimolybdat, Erdalkalimolybdat, Ammoniumvanadat,
Alkalivanadat, Erdalkalivanadat, Ammoniumzirkonat, Alkalizirkonat
und Erdalkalizirkonat enthalten. Als Alkaliionen können
Li
+, Na
+ und K
+ eingesetzt werden. Beispiele für
Erdalkaliionen sind Mg
2+ und Ca
2+.
Die genannte Komponente bildet bei der elektrolytischen Abscheidung
einen dichten Kathodenfilm aus, wie in der
EP 1 565 596 beschrieben. In einer besonders
bevorzugten Ausführungsform ist die Komponente (NH
4)
6Mo
7O
24·4 H
2O,
das besonders günstig für die Ausbildung der strukturierten
Hartchromschicht ist.
-
Weiter
ist es bevorzugt, daß die Cr(VI)-Verbindung CrO3 ist. Die aliphatische Sulfonsäure
ist bevorzugt Methansulfonsäure.
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Zur
Ausbildung der strukturierten Hartchromschicht auf dem Maschinenelement
wird dieses kathodisch geschaltet und in den Elektrolyten eingetaucht.
An das Maschinenelement wird ein Gleichstrom, beispielsweise ein
pulsierender Gleichstrom mit einer Frequenz bis 1000 Hz, angelegt.
Die Temperatur für die Abscheidung des Chroms kann 45°C
bis 95°C, insbesondere etwa 50–60°C betragen.
Die Zeitdauer der Abscheidung wird in Abhängigkeit von
der gewünschten Dicke der strukturierten Hartchromschicht
gewählt, wobei die Schicht umso dicker wird, je länger
die Abscheidung erfolgt. Die strukturierte Hartchromschicht hat
bevorzugt eine Schichtdicke von 30–70 μm. Die
durchschnittliche Höhe der Erhebungen in der Oberfläche
der strukturierten Hartchromschicht ist bevorzugt 5–40 μm,
besonders bevorzugt 10–30 μm.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform wird mit einer Stromdichte
von 20 A/dm2 bis 200 A/dm2 gearbeitet.
Dadurch werden besonders günstige Strukturen der Hartchromschicht
erhalten. Je höher die Stromdichte gewählt wird,
desto dichter werden die hervorstehenden Bereiche der strukturierten
Hartchromschicht.
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Bei
einer elektrolytischen Abscheidung geht regelmäßig
nur ein Teil der eingesetzten Strommenge in die Metallabscheidung,
der Rest der Strommenge führt zu Verlusten, wobei vornehmlich
Wasserstoff erzeugt wird. Unter der kathodischen Stromausbeute,
auch als Wirkungsgrad bezeichnet, wird das Verhältnis der
zur Metallabscheidung führenden Strommenge zur eingesetzten
Strommenge verstanden. Werden beispielsweise 100 Ah eingesetzt,
von denen 25 Ah zur Metallabscheidung führen und 75 Ah
Verluste vorliegen, beträgt die kathodische Stromausbeute
25%. Die kathodische Stromausbeute bei der Herstellung der strukturierten
Hartchromschicht gemäß dem erfindungsgemäßen
Verfahren liegt bei 12% oder weniger. Ist die Stromausbeute höher,
wird die gewünschte Strukturierung der Hartchromschicht
nicht erhalten.
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Die
mit dem oben beschriebenen Verfahren erhältliche strukturierte
Hartchromschicht ist – im Gegensatz zu sonst üblichen
Hartchromschichten, die eine sphärische Oberflächenstruktur
aufweisen – näpfchenförmig und/oder labyrinthartig
und/oder säulenförmig ausgebildet und hat sich
als besonders verschleiß- und korrosionsbeständig
erwiesen.
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Unter
einer „auf" einer Oberfläche oder einer Schicht
aufgebrachten Schicht wird im Sinne der Erfindung sowohl eine unmittelbar
auf die Oberfläche oder die Schicht aufgebrachte Schicht
als auch eine auf eine Zwischenschicht aufgebracht Schicht verstanden.
Eine „auf" eine Schicht A aufgebrachte Schicht C liegt
somit sowohl bei einem Schichtaufbau A, C vor als auch bei einem
Schichtaufbau A, B, C, wobei B die Zwischenschicht ist.
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Unter
einer PVD-Schicht wird im Sinne der Erfindung eine durch PVD (Physical
Vapor Deposition) abgeschiedene Schicht auf einem Maschinenelement
verstanden. PVD-Verfahren sind dem Fachmann an sich bekannt. Dabei
wird das Schichtausgangsmaterial durch Laser-, Ionen- oder Elektronenstrahlen
oder durch Lichtbogenentladung, meist unter vermindertem Druck bei
etwa 1–1000 Pa, verdampft und die PVD-Schicht durch Kondensation
des Materialdampfes auf dem Substrat ausgebildet. Bei Bedarf kann
auch ein geeignetes Prozeßgas zugeführt werden.
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Unter
einer CVD-Schicht wird im Sinne der Erfindung eine durch CVD (Chemical
Vapor Deposition) auf einem Maschinenelement abgeschiedene Schicht
verstanden. CVD-Verfahren sind dem Fachmann an sich bekannt. Bei
einem CVD-Verfahren wird ein Feststoff aus der Gasphase an der erhitzten
Oberfläche eines Substrats durch eine chemische Reaktion
abgeschieden. In der Regel werden auch CVD-Verfahren unter vermindertem
Druck bei etwa 1–1000 Pa durchgeführt.
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Als
PVD- oder CVD-Schichten eignen sich erfindungsgemäß alle
durch PVD- oder CVD-Verfahren erhältlichen Beschichtungen.
Bevorzugt umfassen die PVD- oder CVD-Schichten Titannitridverbindungen
oder Chromnitridverbindungen, insbesondere Titannitride der Formel
TiNx, Titannitridverbindungen der Formel
TiNxAy, Chromnitride
der Formel CrNx und Chromnitridverbindungen
der Formel CrNxAy,
worin A für Kohlenstoff (C), Bor (B), Sauerstoff (O) und/oder
Hartstoffe bildende Elemente wie beispielsweise Silicium (Si), Vanadium (V),
Niob (Nb), Wolfram (W), Aluminium (Al), Tantal (Ta), Zirkonium (Zr)
etc. steht und x und y unabhängig voneinander 0,1 bis 1,5
betragen. Bevorzugt sind x und y unabhängig voneinander
0,3–1,2, besonders bevorzugt 0,5 bis 1. Beispielsweise
lassen sich Titannitrid (TiNx), Titancarbonitrid
(TiCyNx), Titanoxidnitrid
(TiOyNx), Titanaluminiumnitrid
(TiAlyNx), Chromnitrid
(CrNx), Chromcarbonitrid (CrCyNx), Chromoxidnitrid (CrOyNx), Chromaluminiumnitrid (CrAlyNx) oder auch mehrelementige Verbindungen
wie beispielsweise Chromaluminiumsiliciumnitride, Chromaluminiumzirkoniumnitride
oder Chromaluminiumsiliciumzirkoniumnitride einsetzen, insbesondere
solche der Formeln CrAlaSibNx, CrAlaZrbNx oder CrAlaSibZrcNx, worin a, b, c und x unabhängig
voneinander 0,1 bis 1,5, bevorzugt 0,1–1,2, besonders bevorzugt
0,2–1 betragen. Besonders bevorzugt werden in der erfindungsgemäßen
Mehrschichtenanordnung als PVD- oder CVD-Schicht Chromnitridverbindungen
eingesetzt, die die oben angegebenen weiteren Elemente enthalten
können. Besonders bevorzugt besteht die PVD- oder CVD-Schicht
aus den oben genannten Verbindungen.
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Die
Schichtdicke der PVD- oder CVD-Schicht beträgt bevorzugt
5–80 μm, besonders bevorzugt 5–60 μm,
noch weiter bevorzugt 5–40 μm und am meisten bevorzugt
10–30 μm. Da die PVD- oder CVD-Schicht auf eine
strukturierte Schicht aufgebracht ist, wird im Sinne der Erfindung
unter einer PVD- oder CVD-Schicht auch ein abgeschiedenes PVD- oder
CVD-Material verstanden, das die Vertiefungen der darunter liegenden
strukturierten Schicht ganz oder teilweise füllt und dabei
die darüberliegende strukturierte Schicht vollständig
bedeckt oder nur teilweise bedeckt oder lediglich die Vertiefungen
der darunterliegenden strukturierten Schicht ganz oder teilweise
füllt, ohne eine durchgängige Schicht im Sinne
einer vollständigen Bedeckung zu bilden. Die Schichtdicke
ist im zuletzt genannten Fall der Mittelwert aus der Höhe
der Füllung der Vertiefungen.
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In
einer weiteren, bevorzugten Ausführungsform befindet sich
zwischen der strukturierten Hartchromschicht und der PVD- oder CVD-
eine Chrom-Feststoffpartikel-Schicht.
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Weiter
ist es bevorzugt, daß auf die Oberfläche des Werkstoffs
oder des Maschinenelements eine Beschichtung aufgebracht ist, die
aus der strukturierten Hartchromschicht, der Chrom-Feststoffpartikel-Schicht und
der PVD- oder CVD-Schicht besteht.
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In
solchen bevorzugten, mindestens dreilagigen Beschichtungen nimmt
die Chrom-Feststoffpartikel-Schicht, die eine besonders hohe Verschleißbeständigkeit
aufweist, die näpfchenförmige und/oder labyrinthartige
und/oder säulenförmige Struktur der darunter liegenden,
d. h. dem Maschinenelement zugewandten strukturierten Hartchromschicht
zumindest teilweise an und die PVD- oder CVD-Schicht verhält
sich wie oben beschrieben. Dies bedeutet, daß nach einer
gewissen Nutzungszeit eines entsprechend beschichteten Maschinenelements,
beispielsweise eines Kolbenrings, die Oberfläche im wesentlichen
von den Erhebungen der Chrom-Feststoffpartikel-Schicht und dem in
den Vertiefungen verbleibenden Material der PVD- oder CVD-Schicht
gebildet wird.
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Auf
diese Weise wird die besonders vorteilhafte näpfchenförmige
und/oder labyrinthartige und/oder säulenförmige
Struktur der strukturierten Hartchromschicht auf die verglichen
mit der strukturierten Hartchromschicht noch verschleißbeständigere
Chrom-Feststoffpartikel-Schicht übertragen, d. h. sozusagen
durch die Chrom-Feststoffpartikel-Schicht fortgeführt,
und so die sehr hohe Verschleißbeständigkeit der
Chrom-Feststoffpartikel-Schicht mit der vorteilhaften Struktur der
strukturierten Hartchromschicht kombiniert. Darüber hinaus
wird gleichzeitig die Brandspurfestigkeit durch die PVD- oder CVD-Schicht
dauerhaft verbessert. Das in den Vertiefungen verbleibende PVD-
oder CVD-Material erhöht ferner die Gleiteigenschaften,
da es wie ein Schmiermittel wirkt.
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Die
gemäß dieser bevorzugten Ausführungsform
der erfindungsgemäßen mehrlagigen Beschichtung zwischen
der strukturierten Hartchromschicht und der PVD- oder CVD-Schicht
angeordnete Chrom-Feststoffpartikel-Schicht ist beispielsweise in
der
EP 0 217 126 und
der
EP 1 114 209 beschrieben.
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Die
Chrom-Feststoffpartikel-Schicht der erfindungsgemäßen
Beschichtung umfaßt ein Rißnetzwerk, in das Feststoffpartikel
eingelagert sind. Die Spaltbreite der Risse sollte größer
als die Partikelgröße sein und liegt bevorzugt über
0,3 μm, insbesondere über 0,5 μm. Bevorzugt
werden als Feststoffpartikel Hartstoffpartikel aus Wolframkarbid,
Chromkarbid, Aluminiumoxid, Siliziumkarbid, Siliziumnitrid, Borkarbid
und/oder Diamant eingesetzt. Die Korngröße der
Feststoffpartikel liegt bevorzugt im Bereich von 0,1 bis 5 μm.
Besonders bevorzugt sind als Feststoffpartikel Diamanten und unter
diesem wiederum sind solche mit einer Größe im
Bereich von 0,25–0,4 μm bevorzugt. Ferner sind
Aluminiumoxid-Partikel mit einer Partikelgröße
im Bereich von etwa 0,1–5 μm bevorzugt. Eingelagerte
Diamantpartikel können aus mono- und/oder polykristallinem
Diamant gebildet sein. Mit polykristallinem Diamant werden häufig
die besseren Ergebnisse erzielt, da ein polykristalliner Diamant
aufgrund der vielen verschiedenen Kristalle viele Gleitebenen aufweist.
Die Feststoffpartikel oder Hartstoffpartikel können auch
eine Mischung von Feststoffpartikeln verschiedener Stoffarten in
Kombination sein.
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Vorteilhafterweise
können in der Chrom-Feststoffpartikel-Schicht in den Rissen
weiterhin Festschmierstoffpartikel, Feststoffpartikel zur Erhöhung
der Duktilität und/oder der Korrosionsfestigkeit enthalten
sein. Durch die Einlagerung weiterer Partikel neben den Hartstoffpartikeln
kann die Schicht für die jeweilige Anwendung noch angepaßt
werden. So können als Festschmierstoffteilchen beispielsweise
hexagonales Bornitrid, Graphit und/oder Polymerteilchen, insbesondere
aus Polyethylen und/oder Polytetrafluorethylen, zusätzlich
in die Risse eingebracht werden. Zur Erhöhung der Duktilität
können duktile Metalle oder Metalllegierungen aus Zinn,
Titan oder Aluminium eingelagert sein.
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Zur
Herstellung der Chrom-Feststoffpartikel-Schicht werden an sich bekannte
Verchromungsbäder mit darin dispergierten Fettstoffteilchen
verwendet, wie sie aus dem Stand der Technik bekannt sind. Während
des Verchromens wird das zu verchromende Maschinenelement zunächst
kathodisch geschaltet, so daß sich eine mikrorissige Hartchromschicht
bildet, danach wird das Maschinenelement anodisch geschaltet, so
daß sich die Mikrorisse auf die gewünschte Spaltbreite
aufweiten und die Risse sich mit den Feststoffpartikeln füllen.
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Unter
einer strukturierten Hartchromschicht und einer Chrom-Feststoffpartikel-Schicht
werden im Sinne der Erfindung nicht nur Schichten aus reinem Chrom
und gegebenenfalls Feststoffpartikeln verstanden, sondern auch Schichten
aus Chromlegierungen, insbesondere mit Molybdän, Vanadium
und/oder Wolfram. Die Erfindung betrifft somit auch verschleißfest
beschichtete Maschinenelemente, die eine strukturierte Chromlegierungsschicht
und gegebenenfalls zusätzlich eine Chromlegierungs-Feststoffpartikel-Schicht
umfassen, wobei darüber eine PVD- oder CVD-Schicht aufgebracht
ist. Soll die strukturierte Hartchromschicht und/oder Chrom-Feststoffpartikel-Schicht
nicht aus reinem Chrom, sondern aus einer Legierung gebildet sein, werden
die Legierungselemente in dem Verchromungselektrolyten als Salze
gelöst und zusammen mit dem Chrom in Form einer Chromlegierung
galvanisch abgeschieden. Dabei sind die Legierungselemente bevorzugt in
Mengen von 0,1 bis 30 Gewichtsprozent in der Chromschicht vorhanden.
Solche Schichten sind gegenüber reinen Chromschichten noch
verschleißfester und duktiler.
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Die
Dicke der galvanischen Chrom-Feststoffpartikel-Schicht soll vorzugsweise
um ein Mehrfaches größer sein als die Korngröße
der Partikel. Dies ist erwünscht, damit sich die Partikel
vollständig in das in der Hartchromschicht gebildete Rißnetzwerk
einlagern können und nicht nur einzelne Partikel nur teilweise
in die Chromschicht eingelagert sind.
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Die
Schichtdicke der Chrom-Feststoffpartikel-Schicht wird ferner erfindungsgemäß so
gewählt, daß sich die Struktur der darunter liegenden
strukturierten Hartchromschicht in der Chrom-Feststoffpartikel-Schicht zumindest
teilweise wiederfindet, d. h. die Chrom-Feststoffpartikel-Schicht
eine zumindest teilweise näpfchenförmige und/oder
labyrinthartige und/oder säulenförmige Struktur
aufweist. Dabei hat es sich als günstig erwiesen, wenn
die Schichtdicke der Chrom-Feststoffpartikel-Schicht den fünffachen
Wert der durchschnittlichen Tiefe der Vertiefungen in der strukturierten
Hartchromschicht nicht überschreitet. Bevorzugt liegt die
Schichtdicke der Chrom-Feststoffpartikel-Schicht im Bereich von
20–800 μm, besonders bevorzugt 30–500 μm
und noch weiter bevorzugt 50–300 μm.
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Die
Chrom-Feststoffpartikel-Schicht selbst kann aus mehreren Schichten
bestehen, die nacheinander aufgebracht werden. Wenn mehrere Schichten
aufgebracht und die Partikel jeweils in die Risse der einzelnen Schichten
eingebracht werden, so kann eine Beschichtung erreicht werden, die
eine bessere Verteilung der Feststoffpartikel in der Beschichtung
sowohl in deren gesamter Dicke, als auch über deren Fläche
hinweg aufweist, da die Risse nicht immer an denselben Stellen gebildet
werden.
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Besteht
die Chrom-Feststoffpartikel-Schicht aus mindestens zwei Schichten,
so können die einzelnen Schichten verschieden hohe oder
völlig unterschiedliche Legierungsbestandteile aufweisen.
Dies kann je nach Anforderung an die Schicht beziehungsweise an
das zu beschichtende Maschinenelement geeignet gewählt werden.
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Wird
die Chrom-Feststoffpartikel-Schicht derart gebildet, daß die
mindestens zwei Chromschichtlagen eine unterschiedliche Kristallstruktur
aufweisen, so können die Festigkeitseigenschaften der Schicht
noch weiter verbessert werden. Hierbei wird zur Herstellung mindestens
einer Lage Hartchrom das Chrom aus dem Elektrolyten am kathodisch
geschalteten Maschinenelement mit pulsierendem Gleichstrom mit Stromdichten zwischen
5 und 250 A/dm2 abgeschieden, so daß in
der Chromlage entsprechend der Stromdichte mehrere Lagen Hartchrom
mit unterschiedlicher Kristallisationsform abgeschieden werden.
Nach jeweils einer Abscheidungsphase einer Lage wird das Maschinenelement
anodisch geschaltet, so daß sich das Rißnetzwerk
im Hartchrom aufweitet und mit den Feststoffpartikeln füllt.
Hierbei werden die Schichten unterschiedlicher Kristallstruktur
bevorzugt abwechselnd übereinander abgeschieden.
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Der
Anteil der Feststoffpartikel in der Chrom-Feststoffpartikel-Schicht
beträgt bevorzugt 0,1 bis 10 Gew.-%, um eine hohe Verschleißbeständigkeit
zu erreichen.
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Auf
die Chrom-Feststoffpartikel-Schicht wird anschließend die
oben beschriebene PVD- oder CVD-Schicht aufgebracht. Die geeigneten,
bevorzugten und besonders bevorzugten Ausgestaltungen der oben beschriebenen
PVD- und CVD-Schichten sind auch geeignet, bevorzugt und besonders
bevorzugt, wenn sich zwischen der strukturierten Hartchromschicht
und der mindestens einen PVD- oder CVD-Schicht eine Chrom-Feststoffpartikel-Schicht
befindet.
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Die
Erfindung betrifft weiter ein Verfahren zur Herstellung eines verschleißfest
und brandspurbeständig beschichteten Maschinenelements,
umfassend die Schritte, daß
- A) Chrom
aus einem Elektrolyten auf ein Maschinenelement abgeschieden wird,
der
(a) eine Cr(VI)-Verbindung in einer Menge, die 50 g/l bis
600 g/l Chromsäureanhydrid entspricht,
(b) 0,5 g/l
bis 10 g/l Schwefelsäure, und
(c) 1 g/l bis 20 g/l
aliphatische Sulfonsäure mit 1 bis 6 Kohlenstoffatomen,
enthält,
wobei mit einer kathodischen Stromausbeute von 12% oder weniger
gearbeitet wird, anschließend
- B) gegebenenfalls eine Chrom-Feststoffpartikel-Schicht durch
elektrolytische Chromabscheidung in Gegenwart von Feststoffpartikeln
aufgebracht wird und anschließend
- C) mindestens eine CVD-Schicht durch chemische Gasphasenabscheidung
und/oder eine PVD-Schicht durch physikalische Gasphasenabscheidung
aufgebracht wird.
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In
diesem Verfahren sind die oben beschriebenen geeigneten, bevorzugten
und besonders bevorzugten Ausgestaltungen der Erfindung ebenfalls
geeignet, bevorzugt und besonders bevorzugt. Das erfindungsgemäße
Verfahren weist die oben im Zusammenhang mit dem verschleißfest
beschichteten Maschinenelement beschriebenen Vorteile auf. Die auf
das Maschinenelement aufgebrachten Schichten können jeweils
Einzelschichten umfassen, wozu die Schritte (A) gegebenenfalls (B)
und (C) unter identischen oder veränderten Bedingungen
entsprechend zu wiederholen sind.
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Ferner
bezieht sich die Erfindung auf ein verschleißfest beschichtetes
Maschinenelement, das nach dem erfindungsgemäßen
Verfahren erhältlich ist, insbesondere einen beschichteten
Kolbenring.
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Es
versteht sich, daß die vorstehend genannten und die nachstehend
noch erläuterten Merkmale nicht nur in den angegebenen
Kombinationen, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung
einsetzbar sind, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
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Die
nachfolgenden Beispiele erläutern die Erfindung.
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Beispiel 1:
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Herstellung einer strukturierten Hartchromschicht
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Ein
Chromelektrolyt folgender Zusammensetzung wird hergestellt:
| Chromsäureanhydrid
CrO3 | 250
g/l |
| Schwefelsäure
H2SO4 | 2.5
g/l |
| Methansulfonsäure | 4
g/l. |
-
Ein
Kolbenring wird nach üblicher Vorbehandlung in den Elektrolyten
eingebracht und bei 55°C mit 40 A/dm2 für
30 min beschichtet.
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Der
Kolbenring weist nach der Behandlung eine strukturierte Chromschicht
auf. Diese Chromschicht ist auf den hervorstehenden Oberflächenbereichen
(Traganteil) glänzend und in den Vertiefungen der Struktur befindet
sich braunfarbener Kathodenfilm.
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Beschichtung mit einer Chrom-Diamant-Schicht
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Anschließend
wird der mit der strukturierten Hartchromschicht beschichtete Kolbenring
in einen rißbildenden Elektrolyten eingetaucht, der folgende
Bestandteile enthält:
250 g/l CrO3 Chromsäure
1,5
g/l H2SO4 Schwefelsäure
10
g/l K2SiF6 Kaliumhexafluorosilikat
-
In
ihm werden durch Rühren 50 g/l monokristalline Diamantpartikel
mit einer durchschnittlichen Korngrösse von 0,3 bis 0,4 μm
dispergiert und während des Verchromens in der Schwebe
gehalten. Das Verchromen erfolgt bei einer Temperatur von 60°C.
Dabei wird der zu verchromende Kolbenring zunächst in einer
ersten Stufe kathodisch geschaltet und während 8 Minuten
bei einer Stromdichte von 65 A/dm3 verchromt.
In einer zweiten Stufe wird umgepolt und durch anodische Schaltung
des Maschinenelementes während einer Minute bei einer Stromdichte
von 60 A/dm3 das Rissnetzwerk der vorher
abgeschiedenen Chromschicht aufgeweitet und mit Diamantpartikeln
gefüllt. Dieser Zyklus, nämlich 8 min lang kathodisches
Verchromen und 1 min lang anodisches Ätzen, wird insgesamt
fünfmal wiederholt, wodurch eine Schicht mit einer Schichtdicke
von ca. 40 μm entsteht, die einen Diamantanteil von 4 Gew.-%
der gesamten Schicht aufweist.
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Beschichtung mit einer PVD-CrN-Schicht
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Im
PVD-Verfahren wird eine CrN-Schicht mit einer Schichtdicke von etwa
30 μm aufgebracht.
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Beispiel 2:
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Nach
obiger Vorschrift wurde auf einen Kolbenring eine strukturierte
Hartchromschicht aufgebracht und anschließend auf die strukturierte
Hartchromschicht unmittelbar eine PVD-CrN-Schicht aufgebracht.
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Beispiel 3:
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Es
wurde nach obiger Vorschrift ein Kolbenring mit einer strukturierten
Hartchromschicht versehen und anschließend ebenfalls nach
obiger Vorschrift auf diese strukturierte Hartchromschicht eine
Chrom-Diamantpartikel-Schicht aufgebracht.
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Beispiel 4:
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Ein
Kolbenring wurde nach obiger Vorschrift mit einer strukturierten
Hartchromschicht versehen.
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Mit
Hilfe einer Simulations-Testmaschine (Brandspurtester der Firma
Plint) wurde die Brandspurbeständigkeit der erfindungsgemäßen
mehrlagigen Beschichtungen (Beispiele 1 und 2) mit einer strukturierten Hartchromschicht
(Beispiel 5), einer zweilagigen Beschichtung aus einer strukturierten
Hartchromschicht und einer Chrom-Diamantpartikel-Schicht (Beispiel
4) sowie einer Chrom-Diamantpartikel-Schicht und einer PVD-Schicht
(Beispiel 3) verglichen. Dazu wurden die Brandspurbeständigkeiten
der Kolbenringe der Beispiele 1 bis 5 nach der Einlaufphase der
Kolbenringe (Einsatz unter motorischen Bedingungen auf einem Motorenprüfstand,
15 h in einem 6-Zylinder Turbodieselmotor unter Vollast) gemessen. Tabelle: Brandspurbeständigkeit
beschichteter Kolbenringe
| Beschichtung | Brandspurbeständigkeit |
| strukturierte
Hartchromschicht
+ Chrom-Diamantpartikel-Schicht
+ PVD-Schicht | 100
%
(Beispiel 1) |
| strukturierte
Hartchromschicht
+ PVD-Schicht | 60
%
(Beispiel 2) |
| Chrom-Diamantpartikel-Schicht
+
PVD-Schicht | 50
%
(Beispiel 3) |
| strukturierte
Hartchromschicht
+ Chrom-Diamantpartikel-Schicht | 50
%
(Beispiel 4) |
| strukturierte
Hartchromschicht | 30
%
(Beispiel 5) |
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Wie
den in der vorstehenden Tabelle angegebenen Brandspurbeständigkeiten
entnommen werden kann, ist die Brandspurbeständigkeit der
erfindungsgemäßen Beschichtungen, insbesondere
der dreilagigen Beschichtung, bestehend aus einer strukturierten
Hartchromschicht, einer Chrom-Feststoffpartikel-Schicht und einer
PVD-Schicht gegenüber den Beschichtungen des Standes der
Technik deutlich verbessert. Die Verschleißbeständigkeit
der Schichten konnte dabei erhalten werden.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 10255853
A1 [0003]
- - WO 2004/050960 A1 [0003]
- - EP 1565596 B1 [0003, 0011]
- - DE 102004019370 A1 [0003, 0011]
- - EP 0217126 B1 [0005]
- - WO 0104386 A1 [0006]
- - EP 1114209 B1 [0006]
- - EP 1565596 [0019]
- - EP 0217126 [0034]
- - EP 1114209 [0034]