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DE102007038008A1 - Armstrumpf-Vorrichtung - Google Patents

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DE102007038008A1
DE102007038008A1 DE102007038008A DE102007038008A DE102007038008A1 DE 102007038008 A1 DE102007038008 A1 DE 102007038008A1 DE 102007038008 A DE102007038008 A DE 102007038008A DE 102007038008 A DE102007038008 A DE 102007038008A DE 102007038008 A1 DE102007038008 A1 DE 102007038008A1
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DE
Germany
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opening
diameter
shell
length
stocking
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Withdrawn
Application number
DE102007038008A
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English (en)
Inventor
Peter Bayer
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Individual
Original Assignee
Individual
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Publication date
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Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A41WEARING APPAREL
    • A41DOUTERWEAR; PROTECTIVE GARMENTS; ACCESSORIES
    • A41D27/00Details of garments or of their making
    • A41D27/10Sleeves; Armholes

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Textile Engineering (AREA)
  • Surgical Instruments (AREA)

Abstract

Bei einer Strumpf-Vorrichtung (100) mit einer Hülle (110) aus einem elastischen Material zum Bedecken mindestens eines Teils der menschlichen Haut, ist ein menschlicher Arm dadurch abdeckbar, dass die Hülle (110) in Form eines im Wesentlichen frustkonisch verlaufenden Schlauches mit einer weiten ersten Öffnung (120) und einer schmalen zweiten Öffnung (130) ausgebildet ist, dessen Länge bemessen ist, um mindestens Teile eines menschlichen Arms zu bedecken.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Strumpf-Vorrichtung mit einer Hülle aus einem elastischen Material zum Bedecken mindestens eines Teils der menschlichen Haut.
  • Strumpf-Vorrichtungen der eingangs genannten Art werden im Stand der Technik verwendet, um in der Regel die Unterschenkel oder eine Gesamtheit von Unterschenkel und Oberschenkel des menschlichen Körpers zwecks Kälteschutzes abzudecken. Die bekannten Strumpf-Vorrichtungen weisen jedoch den Nachteil auf, dass sie in Formgebung und Dimensionierung allein für menschliche Beinschenkel ausgelegt sind und eine Bedeckung anderer Körperteile als der Beinschenkel nicht ermöglicht ist.
  • Aufgabe der Erfindung ist es deshalb, eine Strumpf-Vorrichtung zu schaffen, mittels derer insbesondere ein menschlicher Arm abdeckbar ist.
  • Für eine Strumpf-Vorrichtung der eingangs genannten Art wird diese Aufgabe dadurch gelöst, dass die Hülle in Form eines im wesentlichen frustkonisch verlaufenden Schlauches mit einer weiten ersten Öffnung und einer schmalen zweiten Öffnung ausgebildet ist, dessen Länge bemessen ist, um mindestens Teile eines menschlichen Arms zu bedecken.
  • Bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • Bei der erfindungsgemäßen Strumpf-Vorrichtung wird durch die Merkmalskombination, dass die Hülle in Form eines im wesentlichen frustkonisch verlaufenden Schlauches mit einer weiten ersten Öffnung und einer schmalen zweiten Öffnung ausgebildet ist, dessen Länge bemessen ist, um mindestens Teile eines menschlichen Arms zu bedecken, erreicht, dass in Formgebung und Abmessung eine Strumpfhülle geschaffen ist, die für eine Verwendung zum Abdecken mindestens eines Teils eines menschlichen Armes geeignet ist.
  • Gemäß einer ersten bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist vorgesehen, dass die Länge im allgemeinen auf zwischen 40 cm und 70 cm bemessen ist, insbesondere auf zwischen 50 cm und 60 cm bemessen ist und insbesondere auf etwa 55 cm bemessen ist, um einen menschlichen Arm in seiner insgesamten Länge zu bedecken.
  • Gemäß einer anderen bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist vorgesehen, dass die erste Öffnung einen Durchmesser von zwischen 12 cm und 14 cm und insbesondere von etwa 13 cm aufweist. Die zweite Öffnung weist dabei vorzugsweise einen Durchmesser von zwischen 6 cm und 8 cm und insbesondere von etwa 7 cm auf, wobei festgestellt werden kann, dass das Verhältnis des Durchmessers der ersten Öffnung zum Durchmesser der zweiten Öffnung im allgemeinen auf etwa 2:1 bemessen ist.
  • Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist im Bereich der ersten und zweiten Öffnung je eine Bördelung vorgesehen.
  • Die Elastizität des Materials der Hülle ist vorzugsweise so gewählt, dass der Durchmesser der Hülle um etwa 30 % aufweitbar ist, wobei zu diesem Zweck in der Hülle Hohlräume umschließende Maschen ausgebildet sein können. Die Hohlräume sind dabei vorzugsweise langschmal ausgebildet, wobei eine jeweils lange Seite eines Hohlraumes parallel zu einer Längsachse der Hülle ausgebildet ist. Eine jeweils lange Seite eines Hohlraumes ist typischerweise auf etwa 1 mm und eine kurze Seite eines Hohlraumes auf etwa 0,3 mm bemessen.
  • Die einem menschlichen Arm ferne Oberfläche der Hülle kann abwechselnd dunkle und helle Bereiche aufweisen.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung wird im Folgenden anhand einer bevorzugten Ausführungsform erläutert, die in den Figuren der Zeichnung dargestellt ist. Darin zeigen:
  • 1 eine bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung in einer Ansicht von oben;
  • 2 eine bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung in einer Detailansicht.
  • Die in 1 dargestellte erfindungsgemäße Strumpf-Vorrichtung 100 enthält eine Hülle 110 aus einem elastischen Material zum Bedecken mindestens eines Teils der menschlichen Haut, wobei die Hülle 110 erfindungswesentlich in Form eines im Wesentlichen frustkonisch verlaufenden Schlauches ausgebildet ist und eine weite erste Öffnung 120 und einer schmale zweite Öffnung 130 aufweist, wobei die Länge der Hülle 110 bemessen ist, um mindestens Teile eines menschlichen Arms zu bedecken.
  • Die Länge der Hülle 110 ist auf 55 cm bemessen, um einen menschlichen Arm in seiner insgesamten Länge zu bedecken.
  • Die erste Öffnung 120 weist einen Durchmesser von etwa 13 cm auf, und die zweite Öffnung 130 weist einen Durchmesser von etwa 6,5 cm auf, wobei das Verhältnis des Durchmessers der ersten Öffnung 120 zum Durchmesser der zweiten Öffnung 130 auf etwa 2:1 bemessen ist.
  • Im Bereich der ersten 120 und zweiten Öffnung 130 ist je eine Bördelung 140 vorgesehen.
  • Die Elastizität des Materials der Hülle 110 ist so gewählt, dass der Durchmesser der Hülle 110 um etwa 30 % aufweitbar ist, wobei in der Hülle 110 Hohlräume 150 umschließende Maschen 160 ausgebildet sind. Diese Hohlräume 150 weisen eine langschmale Form auf, wobei eine jeweils lange Seite eines Hohlraumes parallel zu einer Längsachse der Hülle 110 ausgebildet ist.
  • Eine jeweils lange Seite eines Hohlraumes 150 ist auf etwa 1 mm und eine kurze Seite eines Hohlraumes 150 auf etwa 0,3 mm bemessen.
  • Die einem menschlichen Arm ferne Oberfläche der Hülle 110 weist abwechselnd dunkle 170 und helle Bereiche 171 auf.
  • Das oben erläuterte Ausführungsbeispiel der Erfindung dient lediglich dem Zweck eines besseren Verständnisses der durch die Ansprüche definierten erfindungsgemäßen Lehre, die als solche durch das Ausführungsbeispiel nicht eingeschränkt ist.

Claims (15)

  1. Strumpf-Vorrichtung (100) mit einer Hülle (110) aus einem elastischen Material zum Bedecken mindestens eines Teils der menschlichen Haut, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülle (110) in Form eines im wesentlichen frustkonisch verlaufenden Schlauches mit einer weiten ersten Öffnung (120) und einer schmalen zweiten Öffnung (130) ausgebildet ist, dessen Länge bemessen ist, um mindestens Teile eines menschlichen Arms zu bedecken.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Länge auf zwischen 40 cm und 70 cm bemessen ist, um einen menschlichen Arms in seiner insgesamten Länge zu bedecken.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Länge auf zwischen 50 cm und 60 cm bemessen ist.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Länge auf etwa 55 cm bemessen ist.
  5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Öffnung (120) einen Durchmesser von zwischen 12 cm und 14 cm aufweist.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Öffnung (120) einen Durchmesser von etwa 13 cm aufweist.
  7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Öffnung (130) einen Durchmesser von zwischen 6 cm und 8 cm aufweist.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Öffnung (130) einen Durchmesser von etwa 7 cm aufweist.
  9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Verhältnis des Durchmessers der ersten Öffnung (120) zum Durchmesser der zweiten Öffnung (130)auf etwa 2:1 bemessen ist.
  10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich der ersten (120) und zweiten Öffnung (130) je eine Bördelung (140) vorgesehen ist.
  11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Elastizität des Materials der Hülle (110) so gewählt ist, dass der Durchmesser der Hülle (110) um etwa 30 % aufweitbar ist.
  12. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in der Hülle (110) Hohlräume (150) umschließende Maschen (160) ausgebildet sind.
  13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Hohlräume (150) langschmal ausgebildet sind, wobei eine jeweils lange Seite eines Hohlraumes (150) parallel zu einer Längsachse der Hülle (110) ausgebildet ist.
  14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass eine jeweils lange Seite eines Hohlraumes (150) auf etwa 1 mm und eine kurze Seite eines Hohlraumes (150) auf etwa 0,3 mm bemessen ist.
  15. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die einem menschlichen Arm ferne Oberfläche der Hülle (150) abwechselnd dunkle (170) und helle (171) Bereiche aufweist.
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