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DE102007037964A1 - Vorrichtung und Verfahren zum chemisch-mechanischen Polieren einer Oberfläche eines Werkstücks, insbesondere eines Halbleiterwafers - Google Patents

Vorrichtung und Verfahren zum chemisch-mechanischen Polieren einer Oberfläche eines Werkstücks, insbesondere eines Halbleiterwafers Download PDF

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DE102007037964A1
DE102007037964A1 DE200710037964 DE102007037964A DE102007037964A1 DE 102007037964 A1 DE102007037964 A1 DE 102007037964A1 DE 200710037964 DE200710037964 DE 200710037964 DE 102007037964 A DE102007037964 A DE 102007037964A DE 102007037964 A1 DE102007037964 A1 DE 102007037964A1
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DE
Germany
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polishing
station
workpiece
polishing head
circular path
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Ceased
Application number
DE200710037964
Other languages
English (en)
Inventor
Thomas Keller
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Lapmaster Wolters GmbH
Original Assignee
Peter Wolters GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Peter Wolters GmbH filed Critical Peter Wolters GmbH
Priority to DE200710037964 priority Critical patent/DE102007037964A1/de
Publication of DE102007037964A1 publication Critical patent/DE102007037964A1/de
Ceased legal-status Critical Current

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    • B24GRINDING; POLISHING
    • B24BMACHINES, DEVICES, OR PROCESSES FOR GRINDING OR POLISHING; DRESSING OR CONDITIONING OF ABRADING SURFACES; FEEDING OF GRINDING, POLISHING, OR LAPPING AGENTS
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  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Finish Polishing, Edge Sharpening, And Grinding By Specific Grinding Devices (AREA)
  • Mechanical Treatment Of Semiconductor (AREA)

Abstract

Vorrichtung zum chemisch-mechanischen Polieren einer Oberfläche eines Werkstücks, insbesondere eines Halbleiterwafers, mit mindestens einem Polierkopf, der eine mittels einer Antriebseinrichtung in vertikaler Richtung verstellbare und um eine vertikale Achse drehend antreibbare Halteeinrichtung für das Werkstück aufweist, mit einer Eingabestation, von der ein Werkstück durch den Polierkopf mittels der Halteeinrichtung aufgenommen werden kann, mit mindestens einer Polierstation mit einem mittels einer Antriebseinrichtung um eine vertikale Achse drehend antreibbaren Polierteller, wobei das Werkstück durch den Polierkopf von der Eingabestation zu der Polierstation transportiert werden kann, so daß in einer Polierstellung das mit der Halteeinrichtung des Polierkopfs drehend angetriebene Werkstück mit gegenüberliegenden Abschnitten des drehend angetriebenen Poliertellers zum Polieren des Werkstücks zusammenwirken kann, und mit einer Ausgabestation, wobei das Werkstück durch den Polierkopf von der Polierstation zu der Ausgabestation transportiert und mittels der Halteeinrichtung auf der Ausgabestation abgelegt werden kann. Erfindungsgemäß ist vorgesehen, daß die Eingabestation, die Polierstation und die Ausgabestation hintereinander auf einer Kreisbahn verteilt angeordnet sind und daß der Polierkopf zum Aufnehmen, Transportieren und Ablegen des Werkstücks mittels einer Verfahreinrichtung oberhalb der Eingabestation, der Polierstation und der Ausgabestation auf der Kreisbahn ...

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum chemisch-mechanischen Polieren einer Oberfläche eines Werkstücks, insbesondere eines Halbleiterwafers, mit mindestens einem Polierkopf, der eine mittels einer Antriebseinrichtung in vertikaler Richtung verstellbare und um eine vertikale Achse drehend antreibbare Halteeinrichtung für das Werkstück aufweist, mit einer Eingabestation, von der ein Werkstück durch den Polierkopf mittels der Halteeinrichtung aufgenommen werden kann, mit mindestens einer Polierstation mit einem mittels einer Antriebseinrichtung um eine vertikale Achse drehend antreibbaren Polierteller, wobei das Werkstück durch den Polierkopf von der Eingabestation zu der Polierstation transportiert werden kann, so daß in einer Polierstellung das mit der Halteeinrichtung des Polierkopfs drehend angetriebene Werkstück mit gegenüberliegenden Abschnitten des drehend angetriebenen Poliertellers zum Polieren des Werkstücks zusammenwirken kann, wobei eine geringfügig oszillierende Polierkopfbewegung erfolgen kann, und mit einer Ausgabestation, wobei das Werkstück durch den Polierkopf von der Polierstation zu der Ausgabestation transportiert und mittels der Halteeinrichtung auf der Ausgabestation abgelegt werden kann.
  • Die Erfindung betrifft außerdem ein Verfahren zum chemisch-mechanischen Polieren einer Oberfläche eines Werkstücks, insbesondere eines Halbleiterwafers, bei dem ein Werkstück mit mindestens einem Polierkopf, der eine in vertikaler Richtung verstellbare und um eine vertikale Achse drehend antreibbare Halteeinrichtung für das Werkstück aufweist, mittels der Halteeinrichtung von einer Eingabestation aufgenommen wird, bei dem das Werkstück von dem Polierkopf zu mindestens einer Polierstation mit einem mittels einer Antriebseinrichtung um eine vertikale Achse drehend antreibbaren Polierteller transportiert wird, so daß in einer Polierstellung das mit der Halteeinrichtung des Polierkopfs drehend angetriebene Werkstück mit gegenüberliegenden Abschnitten des drehend angetriebenen Poliertellers zum Polieren des Werkstücks zusammenwirkt, wobei eine geringfügig oszillierende Polierkopfbewegung erfolgen kann, und bei dem das Werkstück durch den Polierkopf von der Polierstation zu einer Ausgabestation transportiert und mittels der Halteeinrichtung auf der Ausgabestation abgelegt wird.
  • Derartige Vorrichtungen und Verfahren dienen zur Werkstückbearbeitung beispielsweise bei der Waferherstellung. Dabei findet das Polieren der Werkstücke, beispielsweise Wafer, üblicherweise in einem Reinstraum statt, um Verunreinigungen des Werkstücks zu verhindern. Bei derartigen Vorrichtungen bzw. Verfahren bestehen hohe Anforderungen an die Produktionsgeschwindigkeit, insbesondere den Durchsatz an bearbeiteten Werkstücken. Darüber hinaus sollen solche Vorrichtungen kompakt und kostengünstig sein. Zum Teil sind dabei mehrstufige Bearbeitungsprozesse gewünscht, bei denen in einer ersten Stufe beispielsweise ein Vorpolieren und in einer zweiten Stufe ein Nachpolieren des Werkstücks erfolgt.
  • Aus WO 03/089191 A1 sind ein Verfahren und eine Vorrichtung zum chemisch-mechanischen Polieren von Werkstücken bekannt. Dabei ist eine Zwischenstation vorgesehen, in die ein zu bearbeitender Wafer nach einem ersten Poliervorgang abgelegt wird. In der Zwischenstation findet eine Reinigung bzw. chemische Behandlung des Wafers statt. Anschließend kann der Wafer durch eine Halteeinrichtung wieder aufgenommen werden und beispielsweise einem weiteren Poliervorgang (Nachpolieren) zugeführt werden. Ein Nachteil der bekannten Vorgehensweise besteht darin, daß das zu bearbeitende Werkstück mehrfach von einer Halteeinrichtung aufgenommen und abgelegt werden muß. Damit ist die Gefahr einer Beschädigung des Werkstücks verbunden. Außerdem sind maximal zwei vollwertige Polierstationen vorgesehen und es besteht teilweise eine eingeschränkte Flexibilität bei der Wahl der Polierzeiten. Darüber hinaus weist die bekannte Vorrichtung eine im Verhältnis zu dem erreichbaren Werkstückdurchsatz große Bauform auf und verursacht verhältnismäßig hohe Kosten.
  • Aus DE 197 19 503 A1 ist eine Vorrichtung zum chemisch-mechanischen Polieren einer Oberfläche eines Objekts, insbesondere eines Halbleiterwafers, bekannt. Dabei sind zwei Poliereinheiten zum Polieren der Objektoberfläche vorgesehen. Die Poliereinheiten sind entlang linearer Führungen verstellbar. Auf diese Weise können auf zwei Poliertellern gleichzeitig zwei Werkstücke poliert werden. Ein Nachteil der bekannten Vorrichtung liegt in der Baugröße und den Kosten im Verhältnis zu dem erreichbaren Werkstückdurchsatz. Wiederum sind maximal zwei vollwertige Polierstationen vorgesehen.
  • Ausgehend von dem erläuterten Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung und ein Verfahren der eingangs genannten Art anzugeben, mit denen bei hoher Flexibilität ein großer Durchsatz von bearbeiteten Werkstücken bei geringer Baugröße und geringen Kosten erreicht wird.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Patentansprüche 1 und 13 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen finden sich in den Unteransprüchen sowie der Beschreibung und der Zeichnung.
  • Für die eingangs genannte Vorrichtung löst die Erfindung die Aufgabe dadurch, daß die Eingabestation, die Polierstation und die Ausgabestation hintereinander auf einer Kreisbahn verteilt angeordnet sind und daß der mindestens eine Polierkopf zum Aufnehmen, Transportieren und Ablegen des Werkstücks mittels einer Verfahreinrichtung oberhalb der Eingabestation, der Polierstation und der Ausgabestation auf der Kreisbahn verfahren werden kann.
  • In Bezug auf das eingangs genannte Verfahren wird die Aufgabe erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der Polierkopf zum Aufnehmen, Transportieren und Ablegen des Werkstücks auf einer Kreisbahn oberhalb der hintereinander auf der Kreisbahn verteilt angeordneten Eingabestation, Polierstation und Ausgabestation verfahren wird.
  • Der Polierkopf gemäß der Erfindung weist in an sich bekannter Weise eine Antriebseinrichtung auf, mit der eine Halteeinrichtung für das Werkstück in vertikaler Richtung verstellt und um eine vertikale Achse drehend angetrieben werden kann. Die Halteeinrichtung kann beispielsweise in an sich bekannter Weise eine Vakuumhalteeinrichtung sein. In der Eingabestation wird ein Werkstück bereitgestellt, das dann von der Halteeinrichtung des Polierkopfs aufgenommen werden kann. Das Werkstück wird anschließend in der Halteeinrichtung gehalten.
  • Weiterhin ist in an sich bekannter Weise eine Polierstation mit einem mittels einer geeigneten Antriebseinrichtung um eine vertikale Achse drehend antreibbaren Polierteller vorgesehen. Nachdem das Werkstück von der Eingabestation zu der Polierstation transportiert wurde, wird die Halteeinrichtung in ebenfalls an sich bekannter Weise mittels der Antriebseinrichtung vertikal nach unten verstellt. In dieser Polierstellung wird sowohl der Polierteller drehend angetrieben als auch die Halteeinrichtung mit dem Werkstück. Die Drehrichtung von Halteeinrichtung und Polierteller ist dabei bevorzugt gleichsinnig. Das Werkstück wird mit der Halteeinrichtung so weit abgesenkt, bis ein Polierkontakt zwischen der Werkstückoberfläche und dem Polierteller bzw. einem auf dem Polierteller in an sich bekannter Weise aufgebrachten Polierbelag (Polierpad) entsteht. Während des Poliervorgangs kann von der Antriebseinrichtung der Halteeinrichtung in vertikaler Richtung ein Anpreßdruck ausgeübt werden, so daß das Werkstück auf den Polierteller gedrückt wird. Dabei kann eine geringfügig oszillierende Bewegung des Polierkopfes bzw. der das Werkstück haltenden Halteeinrichtung einstellbar sein.
  • Nach Abschluß des Poliervorgangs wird die Halteeinrichtung in vertikaler Richtung von dem Polierteller nach oben entfernt und die Rotation der Halteeinrichtung beendet. Anschließend wird der Polierkopf zu der Ausgabestation verfahren und durch ein Absenken der Halteeinrichtung auf die Ausgabestation und ein Lösen der Halteeinrichtung das bearbeitete Werkstück auf der Ausgabestation abgelegt. Von dort kann das Werkstück zur weiteren Behandlung entnommen werden. Nach dem Ablegen eines bearbeiteten Werkstücks auf der Ausgabestation kann der Polierkopf wieder zu der Eingabestation verfahren werden, wo er ein weiteres Werkstück zur Bearbeitung aufnehmen und weitertransportieren kann. Der Halbleiterwafer kann beispielsweise ein Siliziumwafer sein.
  • Die Erfindung sieht vor, daß die einzelnen Stationen hintereinander auf einer Kreisbahn angeordnet sind. Insbesondere sind dabei die Zentren der Stationen und insbesondere beispielsweise die Zentren von in Draufsicht kreisförmigen Elementen der einzelnen Stationen, also zum Beispiel der zylindrischen Werkstückaufnahmezonen der Ein- und Ausgabestation sowie der in Draufsicht kreisförmigen Polierteller der Polierstation, auf der Kreisbahn angeordnet. Die Kreisbahn verläuft dabei um das Zentrum beispielsweise einer Vorrichtungs- oder Poliererbasis. Die mindestens eine Polierstation ist zwischen der Eingabe- und Ausgabestation angeordnet.
  • Der Polierkopf, und insbesondere beispielsweise das Zentrum einer zylindrischen, also in Draufsicht kreisförmigen Werkstückaufnahmezone der Halteeinrichtung, kann erfindungsgemäß entsprechend in einer Ebene oberhalb der Stationen auf der Kreisbahn verfahren werden. Auf diese Weise kann der Polierkopf schrittweise, endlos in eine Richtung oberhalb der Eingabe-, Polier- und Ausgabestationen von Station zu Station gedreht werden. Die Drehung erfolgt dabei beispielsweise im Uhrzeigersinn entlang der Kreisbahn.
  • Es können mehr als ein Polierkopf, insbesondere mindestens zwei oder mehr, beispielsweise drei oder vier Polierköpfe vorgesehen sein. In diesem Fall kann vorgesehen sein, daß die Polierköpfe zum Aufnehmen, Transportieren und Ablegen des Werkstücks mittels jeweils einer Verfahreinrichtung oberhalb der Eingabestation, der Polierstation und der Ausgabestation auf der Kreisbahn verfahren werden können.
  • Durch die kreisförmige Anordnung der Stationen und die ebenfalls kreisförmige Verfahrbarkeit des mindestens einen Polierkopfs wird erfindungsgemäß eine besonders kompakte Baugröße erreicht, wodurch sich eine kostengünstige Vorrichtung bzw. ein kostengünstiges Verfahren ergibt. Dabei muß das zu bearbeitende Werkstück während des gesamten Bearbeitungsprozesses nur einmal von der Halteeinrichtung des Polierkopfes aufgenommen und abgelegt werden. Es ist insbesondere kein für eine Beschädigung der Werkstücke kritisches Umspannen des Werkstücks erforderlich. Zwischen den einzelnen Stationen ergeben sich durch die kreisförmige Anordnung besonders kurze und einfache Verfahrwege. Aufgrund der nur einmal erforderlichen Werkstückaufnahme und – abgabe ergibt sich außerdem eine kurze Aufenthaltszeit des Werkstücks in der Vorrichtung und eine schnelle Abgabe des bearbeiteten Werkstücks an die Ausgabestation. Der Werkstückdurchsatz und damit die Produktivität werden erhöht. Außerdem können erfindungsgemäß flexible Polierprozesse realisiert werden. Die erfindungsgemäße Vorrichtung besitzt eine geringe Komplexität und damit eine hohe Robustheit im Betrieb.
  • Erfindungsgemäß kann insbesondere vorgesehen sein, daß der Umfangsabstand auf der Kreisbahn zwischen der Eingabestation und der Polierstation sowie zwischen der Polierstation und der Ausgabestation gleich ist. Auch kann der Umfangsabstand zwischen der Ausgabe- und der Eingabestation gleich groß sein wie die Abstände zwischen den übrigen Stationen. Dieser Umfangsabstand zwischen der Ausgabe- und Eingabestation kann sich aber auch von dem Umfangsabstand zwischen den Polierstationen unterscheiden. Der Umfangsabstand ist der Abstand der Stationen, und insbesondere ihrer Zentren, zueinander in Umfangsrichtung auf der Kreisbahn. Die Kreisbahn kann also durch die Stationen und insbesondere ihre Zentren in gleichmäßige Kreisbahnabschnitte aufgeteilt werden. Der Polierkopf kann dann in dem jeweiligen Umfangsabstand schrittweise auf der Kreisbahn zwischen den Stationen verfahren werden, so daß er nacheinander in Positionen oberhalb der einzelnen Stationen gebracht werden kann.
  • Zum Steuern des Betriebs der Polierköpfe, der Polierstationen sowie der Eingabe- und Ausgabeeinrichtung sowie weiterer Einrichtungen der Vorrichtung kann eine geeignete Steuereinrichtung vorgesehen sein.
  • In dem Fachmann an sich bekannter Weise kann die Polierstation eine Konditioniervorrichtung aufweisen mit beispielsweise jeweils einem in den Polierbereich des Poliertellers einschwenkbaren, angetriebenen, mit einer Sprühvorrichtung, wie Sprühdüse, versehenen und in ausgeschwenkter Stellung naß gehaltenem Konditionierwerkzeug. Es kann auch eine Abrichtvorrichtung vorgesehen sein, beispielsweise eine Bürste, mit der ein Aufrauhen des Polierbelags des Poliertellers durch eine geeignete Bewegung der Bürste auf dem Polierbelag durchführbar ist. Mit der Konditioniervorrichtung können ungleichmäßige Abnutzungen oder Verunreinigungen der auf dem Polierteller vorgesehenen Poliertücher korrigiert werden. Außerdem kann die Polierstation eine oder mehrere für das Polieren erforderliche Medienzuführungen sowie optional jeweils eine, bei Bedarf in den Verfahrbereich des Polierkopfes bewegbare und zur Besprühung der Unterseite des Polierkopfes bei Stillstand der Vorrichtung dienende Naßhaltevorrichtung aufweisen.
  • Mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung bzw. dem erfindungsgemäßen Verfahren ist ein hochgenaues, verunreinigungs-, rückstands- und schleierfreies Polieren, insbesondere Einseiten-Polieren von Werkstücken, beispielsweise auf Siliziumbasis, insbesondere unbeschichteten, beschichteten und/oder SOI-Wafern (Silicon-On-Insulator Wafern) möglich.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren kann insbesondere mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung ausgeführt werden.
  • Eine vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, daß eine Transfervorrichtung vorgesehen ist, mit der das Werkstück aus einer Werkstückablagestation zu der Eingabestation transportiert werden kann bzw. transportiert wird. Bei einer solchen Transfervorrichtung kann es sich beispielsweise um einen Roboter, insbesondere einen mindestens sechsachsigen Roboter, handeln. Die Werkstückablagestation (load Port) kann beispielsweise ein oder mehrere Kassettenfächer zur Aufnahme von Werkstücken aufweisen. Die Auswahl des jeweiligen Kassettenfachs durch die Transfervorrichtung und damit die Auswahl des zu bearbeitenden Werkstücks kann durch die Steuereinrichtung der Vorrichtung definiert werden.
  • Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung kann eine Reinigungsstation vorgesehen sein, in der das Werkstück nach Durchlaufen der Ausgabestation gereinigt werden kann bzw. gereinigt wird. Sie kann eine geeignete, mit der Ausgabestation verbundene Wasserrutsche aufweisen, so daß das bearbeitete Werkstück in besonders schonender und schneller Weise auf einem Wasserfilm von der Ausgabestation in die Reinigungsstation gleitet. Bei unbeschichteten Werkstücken kann die Reinigungsstation beispielsweise eine Hydrophilierungsstation aufweisen. Üblicherweise umfaßt eine solche Reinigungsstation insbesondere eine Reinigungs- und eine Trocknungsstation. Derartige Reinigungsstationen sind dem Fachmann an sich bekannt und beispielsweise in der WO 03/089191 A1 beschrieben. Das Werkstück kann mit der Transfervorrichtung von der Reinigungsvorrichtung zurück zu der Werkstückablagestation transportiert werden.
  • Es ist aber je nach Praxisanforderung auch möglich, keine Reinigungsstation vorzusehen. In diesem Fall kann das bearbeitete Werkstück selbstverständlich ebenfalls von der Ausgabestation direkt zurück in die Werkstückablagestation transportiert werden, wobei die Werkstückablagestation als Naßablagestation ausgeführt ist.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung des Verfahrens kann der Polierkopf, insbesondere die Werkstückaufnahmezone der Halteeinrichtung des Polierkopfs, nach dem Ablegen eines und vor Aufnahme eines neuen Werkstücks gereinigt werden. Eine entsprechende Ausgestaltung der Vorrichtung sieht vor, daß die Ausgabestation eine Reinigungseinrichtung umfasst, mit der der Polierkopf, insbesondere die Werkstückaufnahmezone der Halteeinrichtung des Polierkopfs, gereinigt werden kann. Diese Reinigungseinrichtung kann nach Abgabe eines Werkstücks in die Ausgabestation durch den Polierkopf aktiviert werden. Der Polierkopf kann also insbesondere nach dem Ablegen eines Werkstücks und vor Aufnahme eines neuen Werkstücks mit einer Reinigungseinrichtung der Ausgabestation gereinigt werden. Die Reinigung kann beispielsweise durch ein Besprühen der Werkstückaufnahmezone mit einer geeigneten Reinigungsflüssigkeit und/oder geeigneten Bürsten erfolgen. Auch kann die Mantelfläche des Polierkopfes durch ein Besprühen und/oder durch Bürsten gereinigt werden. Mit dieser Ausgestaltung wird sichergestellt, daß der Polierkopf nach Abgabe eines bearbeiteten Werkstücks und vor dem erneuten Aufnehmen eines weiteren Werkstücks gesäubert wird und Verunreinigungen eines zu bearbeitenden Werkstücks ausgeschlossen sind.
  • Um sicherzustellen, daß das zu bearbeitende Werkstück von der Halteeinrichtung problemlos aufgenommen werden kann, kann das Werkstück in der Eingabestation für die Aufnahme durch den Polierkopf ausgerichtet werden. Entsprechend kann die Eingabestation mehrere radial und/oder horizontal verfahrbare Ausrichtelemente aufweisen, mit denen das Werkstück in der Eingabestation für die Aufnahme durch den Polierkopf ausgerichtet werden kann. Die Ausrichtelemente können insbesondere Zentrierelemente aufweisen, so daß das Werkstück neben einer horizontalen Ausrichtung in einer Aufnahmefläche der Eingabestation zentriert werden kann.
  • Eine weitere Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, daß im Zentrum der Poliererbasis bzw. der Kreisbahn eine mit dem Polierkopf flexibel verbundene und bei einem Verfahren des Polierkopfs sich mitdrehende Drehdurchführung angeordnet ist, durch die dem Polierkopf mindestens ein Medium (beispielsweise ein Poliermedium) und/oder Steuersignale und/oder elektrische Energie zugeführt werden können. Mittels solcher Drehdurchführungen oder Dreheinführungen ist es möglich, eine Verbindung zwischen einem feststehendem und einem rotierenden Teil einer Vorrichtung herzustellen. Über die Drehdurchführung können dem Polierkopf die für seine Funktion erforderlichen Medien, Signale, Energie, wie beispielsweise elektrischer Strom etc., zugeführt werden. Die Drehdurchführung ist dabei flexibel über geeignete Leitungen mit den Polierköpfen verbunden. Sie kann insbesondere im Zentrum der Kreisbahn angeordnet sein.
  • Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung können mindestens zwei hintereinander auf der Kreisbahn verteilt angeordnete Polierstationen mit jeweils einem mittels einer Antriebseinrichtung um eine vertikale Achse drehend antreibbaren Polierteller vorgesehen sein. Bei dieser Ausgestaltung kann das Werkstück durch den Polierkopf von der Eingabestation zu zumindest zwei hintereinander auf der Kreisbahn verteilt angeordneten Polierstationen transportiert werden. Es können insbesondere drei Polierstationen vorgesehen sein. Dabei sind bevorzugt sämtliche Polierstationen zwischen der Eingabe- und der Ausgabestation angeordnet. Mittels des Polierkopfes kann das zu bearbeitende Werkstück nacheinander zu den einzelnen Polierstationen transportiert werden. Auf diese Weise ist bei besonders kompakter Baugröße und geringen Kosten ein mehrstufiger Polierprozeß möglich, wobei insbesondere mehr als zwei vollwertige Polierstationen integriert sein können. Wiederum können die Umfangsabstände zwischen einigen oder allen Stationen gleich sein.
  • Eine weitere Ausgestaltung sieht vor, daß mindestens zwei Polierköpfe vorgesehen sind, die jeweils eine mittels einer Antriebseinrichtung in vertikaler Richtung verstellbare und um eine vertikale Achse drehend antreibbare Halteeinrichtung für jeweils ein Werkstück aufweisen. Die mindestens zwei Polierköpfe können jeweils zum Aufnehmen, Transportieren und Ablegen des Werkstücks mittels einer Verfahreinrichtung oberhalb der Eingabestation, der Polierstation und der Ausgabestation auf der Kreisbahn verfahren werden. Die Polierköpfe können insbesondere ebenfalls entlang der Kreisbahn hintereinander verteilt oberhalb der Eingabe-, Polier- und Ausgabestationen angeordnet sein. Jeder der Polierköpfe kann mittels der Halteeinrichtung jeweils ein Werkstück aufnehmen. Durch die eigene Antriebseinrichtung für die Halteeinrichtung kann jeder Polierkopf den Polierprozeß gemäß den jeweiligen Anforderungen flexibel und optimal steuern. Mittels dieser Ausgestaltung ist es möglich, gleichzeitig einen Poliervorgang und eine Werkstückaufnahme aus der Eingabestation und/oder eine Werkstückablage in der Ausgabestation durchzuführen. Dazu können insbesondere mindestens drei, bevorzugt vier Polierköpfe vorgesehen sein.
  • Es ist besonders bevorzugt, mindestens zwei Polierstationen, insbesondere drei Polierstationen sowie mindestens zwei Polierköpfe, insbesondere mindestens drei, bevorzugt vier Polierköpfe, vorzusehen. Auf diese Weise ist ein gleichzeitiges Polieren mehrerer Werkstücke auf den unterschiedlichen Poliertellern der Polierstation und gleichzeitig eine Werkstückaufnahme und/oder Werkstückablage und/oder Reinigung der Werkstückhaltevorrichtung möglich. Dabei kann zur Optimierung des Werkstückdurchsatzes insbesondere ein Polierkopf mehr vorgesehen sein als Polierstationen in der Vorrichtung vorhanden sind, insbesondere können drei Polierstationen und vier Polierköpfe vorgesehen sein.
  • Dabei ist es besonders vorteilhaft, wenn die Polierteller der Polierstationen, insbesondere die Zentren der Polierteller, zueinander den gleichen Umfangsabstand auf der Kreisbahn aufweisen, insbesondere können die Umfangsabstände zwischen sämtlichen der Eingabe-, Polier- und Ausgabestationen gleich sein. Durch diese Zuordnung wird eine raumoptimierte Anordnung erreicht, und durch ein Drehen der Polierköpfe entlang der Kreisbahn mehrere Werkstücke gleichzeitig über der Ein- und/oder Ausgabestation sowie mehreren Poliertellern angeordnet. Werden beispielsweise drei Polierstationen sowie vier Polierköpfe vorgesehen, können parallel auf drei Polierstationen drei Werkstücke poliert werden, während der vierte Polierkopf gleichzeitig ein neues Werkstück von der Eingabestation aufnimmt oder ein fertig bearbeitetes Werkstück auf der Ausgabestation ablegt. Dadurch wird ein besonders hoher Werkstückdurchsatz erreicht.
  • Es ist insbesondere möglich, die Werkstücke mehreren Poliervorgängen auf den Poliertellern auszusetzen, also einen mehrstufigen Polierprozeß vorzusehen. In diesem Fall kann beispielsweise auf dem ersten Polierteller mittels des ersten Polierkopfes ein erster Poliervorgang durchgeführt werden, während durch den nächsten Polierkopf ein zweites zu bearbeitendes Werkstück aus der Eingabestation entnommen wird. Anschließend werden die Polierköpfe einen Schritt weitergedreht, so daß auf dem zweiten Polierteller das erste Werkstück einem zweiten Poliervorgang ausgesetzt wird, während auf dem ersten Polierteller das zweite Werkstück einen ersten Poliervorgang erhält. Gleichzeitig kann von einem dritten Polierkopf ein drittes Werkstück von der Eingabestation aufgenommen werden usw. Nach der vollständigen Bearbeitung der Werkstücke können diese von den Polierköpfen wiederum sukzessive auf der Ausgabestation abgelegt und von dieser weitertransportiert werden.
  • Gemäß einer besonders bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung kann jeder Polierkopf eine selbständig betätigbare Verfahreinrichtung aufweisen, mit der der jeweilige Polierkopf zum Aufnehmen, Transportieren und Ablegen jeweils eines Werkstücks oberhalb der Eingabestation, der Polierstation und der Ausgabestation auf der Kreisbahn verfahren werden kann. Es können die normalerweise in einer Ebene angeordneten Polierköpfe also unabhängig voneinander relativ zueinander auf der Kreisbahn bewegt werden. Sie sind dabei insbesondere nicht starr miteinander verbunden. Durch eine eigene Verfahreinrichtung ist ein individuelles Verfahren der Polierköpfe und Werkstücke möglich, so daß die Flexibilität hinsichtlich beispielsweise der Bearbeitungszeiten auf den Poliertellern weiter gesteigert wird. Mit einer eigenen Verfahreinrichtung ist es insbesondere möglich, daß von einem oder mehreren, bevorzugt drei von insgesamt vier Polierköpfen, Werkstücke auf entsprechenden Poliertellern poliert werden, während gleichzeitig ein weiterer Polierkopf, bevorzugt der vierte Polierkopf, unabhängig von den übrigen Polierköpfen einen polierten Wafer auf der Ausgabestation ablegt, anschließend dieser Polierkopf gereinigt wird, und wiederum anschließend dieser Polierkopf weiter zur Eingabestation verfährt und dort ein neues Werkstück aufnimmt. Mittels der unabhängigen Verfahreinrichtung der Polierköpfe kann also das Ablegen des Werkstücks, das Reinigen des Polierkopfes, das Verfahren des Polierkopfes zu der Eingabestation und die Aufnahme eines neuen zu bearbeitenden Werkstücks unabhängig erfolgen, während gleichzeitig von den übrigen Polierköpfen Werkstücke auf den jeweiligen Poliertellern poliert werden. Wenn die Poliervorgänge dieser Polierköpfe abgeschlossen sind, kann der Polierkopf mit dem neu aufgenommenen Werkstück also unverzüglich für eine Bearbeitung des Werkstücks zum ersten Polierteller verfahren werden. Der Polierprozeß kann somit gemäß den jeweiligen Anforderungen flexibel und optimal gesteuert werden. Weiterhin erlaubt die eigene Verfahreinrichtung der Polierköpfe auch eine geringfügige oszillierende Bewegung des Polierkopfes und damit des Werkstücks während des Poliervorgangs auf dem Polierteller.
  • Die Bearbeitungszeit eines Werkstücks an einer Polierstation kann individuell gesteuert werden. Dazu kann eine Steuereinrichtung zum individuellen Steuern der Bearbeitungszeit eines Werkstücks an einer Polierstation vorgesehen sein. Mit dieser Ausgestaltung kann die Bearbeitungszeit (Polierzeit) der Werkstücke an jeder Polierstation individuell gesteuert werden. Durch eine solche angepaßte Aufteilung der Polierzeiten ist insbesondere bei mehreren Polierstationen und mehreren Polierköpfen eine Optimierung der Taktzeiten möglich. Diese Steuereinrichtung kann insbesondere dieselbe Steuereinrichtung sein, die den Betrieb der Polierköpfe, der Polierstationen, der Eingabe- und Ausgabestationen etc. steuert.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann insbesondere dazu ausgebildet sein, das erfindungsgemäße Verfahren auszuführen.
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend anhand einer Zeichnung näher erläutert. Die einzige Figur zeigt schematisch eine erfindungsgemäße Vorrichtung zum chemisch-mechanischen Polieren einer Oberfläche eines Werkstücks, in dem dargestellten Beispiel eines Silizium-Halbleiterwafers.
  • Es ist eine Waferablagestation 1 in Form mehrerer Kassettenablagen 1a vorgesehen, in die zu bearbeitende Wafer abgelegt werden können. Weiterhin ist eine Transfervorrichtung 2, in dem dargestellten Beispiel ein sechsachsiger Roboter vorgesehen, der zu bearbeitende Wafer aus der Waferablagestation 1 entnehmen und zu einer Eingabestation 3 transportieren kann. Die Eingabestation 3 weist eine im Wesentlichen zylindrische, in Draufsicht kreisförmige Aufnahme auf, in der der zu bearbeitende Wafer durch die Transfervorrichtung 2 abgelegt werden kann. Die Eingabestation 3 besitzt mehrere radial und horizontal verfahrbare Ausricht- bzw. Zentrierelemente, mit denen der zu bearbeitende Wafer in der Aufnahme der Eingabestation 3 ausgerichtet und zentriert werden kann.
  • Die Vorrichtung weist in dem dargestellten Beispiel vier Polierköpfe 4 auf, die jeweils eine mittels einer Antriebseinrichtung in vertikaler Richtung verstellbare und um eine vertikale Achse drehend antreibbare Halteeinrichtung 4a für den Wafer aufweisen. In dem dargestellten Beispiel sind die Halteeinrichtungen 4a als Vakuum-Halteeinrichtungen ausgeführt. Solche Halteeinrichtungen sind dem Fachmann an sich bekannt, so daß darauf nicht näher eingegangen wird.
  • Die Vorrichtung weist weiterhin drei Polierstationen 5 mit jeweils einem mittels einer Antriebseinrichtung um eine vertikale Achse drehend antreibbaren Polierteller 6 auf. Weiterhin weist die Vorrichtung eine Ausgabestation 7 auf, die in dem dargestellten Beispiel eine nicht näher dargestellte Reinigungseinrichtung umfaßt, mit der Werkstückaufnahmezonen der Halteeinrichtungen 4a sowie Mantelflächen der Polierköpfe 4 gereinigt werden können.
  • Jede der Polierstationen weist eine Konditioniervorrichtung 8, eine Medienzuführung 9 sowie eine Naßhaltevorrichtung 10 auf. Die Konditioniervorrichtung 8 besitzt ein entsprechendes Konditionierwerkzeug 11. Derartige Einrichtungen sind dem Fachmann an sich bekannt, so daß diese nicht näher erläutert werden.
  • Die Ausgabestation 7 ist in dem dargestellten Beispiel über eine Wasserrutsche mit einer Reinigungseinrichtung 12 zum Reinigen der polierten Wafer verbunden. Insbesondere weist die Reinigungseinrichtung 12 im dargestellten Beispiel eine Eingangs-Reinigungsstation 13, häufig ausgeführt als Hydrophilierung, sowie eine Trocknungsstation 14 auf. Derartige Einrichtungen sind dem Fachmann ebenfalls an sich bekannt.
  • Mittels der Transfervorrichtung 2 kann ein gereinigtes und getrocknetes Werkstück aus der Trocknungsstation 14 zurück in die Werkstückablagestation 1 transportiert werden.
  • Die Eingabe- und Ausgabestationen 3, 7 besitzen jeweils eine im Wesentlichen zylindrische, in Draufsicht kreisförmige Werkstückaufnahme. Die Polierteller 6 besitzen ebenfalls eine kreisförmige Oberfläche. Die Zentren der Eingabestation 3 (bzw. der Werkstückaufnahmezone), der Polierstationen 5 (bzw. der Polierteller) und der Ausgabestation 7 (bzw. der Werkstückaufnahmezone) sind auf einer schematisch dargestellten Kreisbahn 15 um eine zentrale Poliererbasis 20 angeordnet. Die Polierstationen 5 sind dabei in Umfangsrichtung zwischen der Eingabestation 3 und der Ausgabestation 7 vorgesehen. Die Umfangsabstände auf der Kreisbahn zwischen den Zentren sämtlicher der Eingabe-, Polier- und Ausgabestationen 3, 5, 7 sind dabei jeweils gleich. Die Kreisbahn ist also durch die Stationen 3, 5, 7 und insbesondere die Zentren der Stationen 3, 5, 7 in äquidistante Kreisbahnabschnitte aufgeteilt.
  • Die Polierköpfe 4 sind in einer Ebene oberhalb der Eingabe-, Polier- und Ausgabestationen 3, 5, 7 angeordnet, und zwar ebenfalls auf der Kreisbahn 15 verteilt hintereinander. Insbesondere sind die Zentren der in Draufsicht kreisförmigen Werkstückaufnahmezonen der Halteeinrichtungen 4a auf der Kreisbahn angeordnet. In dem dargestellten Beispiel können die Polierköpfe 4 mittels jeweils einer selbständig betätigbaren Verfahreinrichtung 16 unabhängig voneinander auf der Kreisbahn 15 im Uhrzeigersinn verfahren werden. Über eine flexible Verbindung 17 werden die Polierköpfe 4 mit den erforderlichen Medien-, Signal- und Stromleitungen von einer mitdrehenden zentralen Dreheinführung 18 versorgt.
  • Der in der Figur über der im Uhrzeigersinn vor der Ausgabestation 7 angeordneten Polierstation 5 dargestellte Polierkopf 4 wird im Folgenden als erster Polierkopf bezeichnet. Der entgegen dem Uhrzeigersinn auf der Kreisbahn 15 nächste Polierkopf 4, also der in der Figur über der mittleren Polierstation 5 dargestellte Polierkopf 4 wird im Folgenden als zweiter Polierkopf 4, der entgegen dem Uhrzeigersinn nächste Polierkopf 4 als dritter Polierkopf 4 und der entgegen dem Uhrzeigersinn nächste Polierkopf 4, also der in der Figur über der Eingabestation 3 gezeigte Polierkopf 4, wird als vierter Polierkopf 4 bezeichnet.
  • Die Umfangsabstände zwischen den Zentren der Werkstückaufnahmezonen des ersten und des zweiten, des zweiten und des dritten, sowie des dritten und des vierten Polierkopfs 4 sind in dem dargestellten Betriebszustand jeweils gleich. Dieser Abstand ist dabei gleich dem Umfangsabstand zwischen den Zentren der Eingabe-, Polier- und Ausgabestationen 3, 5, 7. In dem dargestellten Beispiel sind insgesamt fünf äquidistant über die Kreisbahn 15 verteilte Stationen 3, 5, 7 vorgesehen, sowie vier Polierköpfe 4.
  • Zum Steuern der Vorrichtung ist eine nicht näher dargestellte Steuereinrichtung vorgesehen.
  • Innerhalb der in der Figur schematisch dargestellten Wände 19 besteht in dem dargestellten Beispiel ein Reinstraum. Die außerhalb dieses Raums angeordnete Werkstückablagestation 1 ist in einem Reinraum angeordnet.
  • Im folgenden wird die Funktionsweise der Vorrichtung ausgehend von einem in der Figur dargestellten Anfangszustand mit jeweils unbeladenen Polierköpfen erläutert:
    Mittels nicht näher dargestellter Einrichtungen werden zu bearbeitende Wafer in die Kassetten 1a der Waferablagestation 1 gelegt. Die Transfervorrichtung 2 entnimmt der Ablage 1 einen Wafer und legt diesen in der zylindrischen Aufnahme der Eingabestation 3 ab. Nach einem Zentrieren und Ausrichten des Wafers in der Aufnahme werden die Polierköpfe 4 im Uhrzeigersinn jeweils um zwei Stationen so verfahren, daß der erste Polierkopf 4 mit seiner Halteeinrichtung 4a über der zylindrischen Aufnahme der Eingabestation 3 positioniert ist. Der in der Eingabestation 3 abgelegte Wafer wird anschließend mit der Halteeinrichtung 4a dieses Polierkopfs 4 aufgenommen. Danach werden die Polierköpfe 4 jeweils um eine Position im Uhrzeigersinn weiterverfahren, so daß der mit dem ersten Wafer beladene Polierkopf 4 mit seiner Halteeinrichtung 4a über dem Polierteller 6 der ersten Polierstation 5 (die im Uhrzeigersinn auf die Eingabestation 3 folgende Polierstation 5) positioniert ist und der zweite Polierkopf 4 über der Eingabestation 3 positioniert ist. Es folgt ein erster Poliervorgang des ersten Wafers auf dem ersten Polierteller 6, indem der erste Polierkopf 4 den Wafer unter Absenken und Rotieren der Halteeinrichtung in Polierkontakt mit dem rotierenden Polierteller 6 der ersten Polierstation 5 bringt. Während des Verdrehens der Polierköpfe 4 wurde von der Transfervorrichtung 2 ein weiterer Wafer aus der Waferablage 1 entnommen und in der Eingabestation 3 abgelegt und dort ausgerichtet. Während des ersten Poliervorgangs des ersten Wafers wird dieser Wafer nun mittels der Halteeinrichtung 4a des über der Eingabestation 3 positionierten zweiten Polierkopfes 4 aufgenommen.
  • Nach Beendigung des ersten Poliervorgangs werden die Polierköpfe 4 wiederum um jeweils um eine Station im Uhrzeigersinn weitergedreht, so daß der Polierkopf 4 mit dem ersten Wafer mit seiner Halteeinrichtung 4a über dem Polierteller 6 der mittleren Polierstation 5 positioniert ist. Entsprechend ist der zweite Polierkopf 4 mit seiner Halteeinrichtung 4a über dem Polierteller 6 der ersten Polierstation 5 positioniert und der dritte Polierkopf 4 ist über der Eingabestation 3 positioniert. In die Eingabestation 3 wurde von der Transfervorrichtung 2 wiederum während des Verdrehens der Polierköpfe 4 ein Wafer abgelegt. Während der erste Wafer auf dem Polierteller 6 der zweiten Polierstation 5 einem zweiten Poliervorgang unterzogen wird, und der zweite Wafer auf dem Polierteller 6 der ersten Polierstation 5 seinem ersten Poliervorgang unterzogen wird, wird mittels der Halteeinrichtung 4a des dritten Polierkopfes 4 ein dritter Wafer aus der Eingabestation 3 aufgenommen.
  • Nach Beendigung der beiden Poliervorgänge werden die Polierköpfe 4 wiederum eine Position im Uhrzeigersinn weitergedreht, so daß nunmehr wiederum die in der Figur dargestellte Position der Vorrichtung erreicht ist. In dieser Position kann der erste Wafer seinem dritten und abschließenden Poliervorgang an der dritten Polierstation ausgesetzt werden, während der zweite Wafer seinem zweiten Poliervorgang und der dritte Wafer seinem ersten Poliervorgang ausgesetzt wird. Gleichzeitig kann mittels des vierten Polierkopfes 4 wiederum ein von der Transfervorrichtung 2 auf der Eingabestation 3 abgelegter Wafer aufgenommen werden.
  • Nach Abschluß der drei parallel laufenden Poliervorgänge werden die Polierköpfe 4 wiederum eine Position im Uhrzeigersinn weitergedreht, so daß der erste Polierkopf 4 mit dem ersten Wafer über der Ausgabestation 7 positioniert ist. Während die übrigen Wafer nunmehr wiederum parallel auf den Poliertellern 6 der drei Polierstationen 5 poliert werden, wird der erste und fertig bearbeitete Wafer mittels der Halteeinrichtung 4a des ersten Polierkopfes 4 auf der Ausgabestation 7 abgelegt. Über die Wasserrutsche der Ausgabestation 7 gelangt der Wafer anschließend zu der Reinigungseinrichtung 13 sowie Trocknungsstation 14 der Reinigungsstation 12. Nach der Reinigung und Trocknung des Wafers wird der Wafer von der Transfervorrichtung 2 aus der Trocknungsstation 14 entnommen und in dieselbe Kassette 1a der Waferablagestation 1 gelegt, aus der dieser Wafer ursprünglich entnommen wurde. Der Polierkopf 4, der nunmehr keinen Wafer mehr hält, wird vor Aufnahme eines neuen Wafers mittels der in die Ausgabestation 7 integrierten Reinigungsvorrichtung gereinigt.
  • Der gereinigte Polierkopf 4 wird anschließend unabhängig von den übrigen Polierköpfen 4, während diese ihre Werkstücke weiter polieren, von der Ausgabestation 7 über die Eingabestation 3 verfahren. In der Eingabestation 3 wurde währenddessen wiederum mittels der Transfervorrichtung 2 ein neues zu bearbeitendes Werkstück abgelegt. Dieses Werkstück kann nunmehr von dem ersten Polierkopf 4 aufgenommen werden, während die übrigen Werkstücke von den übrigen drei Polierköpfen 4 weiter auf ihren jeweiligen Poliertellern poliert werden. Das Ablegen des polierten Werkstücks, die Reinigung des ersten Polierkopfes 4, das Verfahren des ersten Polierkopfes 4 über die Eingabestation 3, sowie die Aufnahme eines neuen Werkstücks von der Eingabestation erfolgen also während durch die übrigen Polierköpfe 4 ihre jeweiligen Werkstücke auf den Poliertellern 6 poliert werden.
  • Nach Abschluß des Poliervorgangs der drei verbleibenden Wafer werden die Polierköpfe 4 wiederum jeweils um eine Station im Uhrzeigersinn weitergedreht, so daß sich der erste Polierkopf 4 mit dem neuen zu bearbeitenden Werkstück über dem ersten Polierteller 6 befindet. In dieser Position kann nunmehr das neue zu bearbeitende Werkstück dem ersten Polierprozeß auf der ersten Polierstation 5 unterzogen werden. Gleichzeitig kann von dem durch das Verfahren der Polierköpfe 4 nunmehr über der Ausgabestation 7 befindlichen zweiten Polierkopf 4 das von diesem Polierkopf 4 fertig bearbeitete Werkstück auf der Ausgabestation abgelegt werden. Wiederum während die übrigen drei Polierköpfe 4 ihre Werkstück auf dem jeweiligen Polierteller 6 polieren, kann der über der Ausgabestation 7 befindliche Polierkopf 4 gereinigt werden, unabhängig von den übrigen Polierköpfen zu der Eingabestation 3 verfahren werden und von dieser ein neues zu bearbeitendes Werkstück aufnehmen. Nach Abschluß der Poliervorgänge der übrigen Polierköpfe 4 werden die Polierköpfe 4 wieder jeweils um eine Station im Uhrzeigersinn weitergedreht. Das beschriebene Verfahren kann nun beliebig oft wiederholt werden, wobei die verbleibenden Wafer sukzessive aus den Polierköpfen 4 in der Ausgabestation 7 abgelegt und aus dieser weitertransportiert werden. Vor einer erneuten Aufnahme eines Wafers werden die Polierköpfe 4 durch die Reinigungsvorrichtung der Ausgabestation 7 jeweils gereinigt und dann unabhängig von den übrigen Polierköpfen 4 für die Aufnahme eines neuen Werkstücks in der Eingabestation verfahren. Das Ablegen eines fertig bearbeiteten Werkstücks, die Reinigung des entsprechenden Polierkopfes 4, das Verfahren dieses Polierkopfes 4 über die Eingabestation 3 sowie die Aufnahme eines neuen Werkstücks erfolgt dabei jeweils unabhängig von den übrigen Polierköpfen 4, während diese ihre jeweiligen Werkstücke polieren.
  • Durch das beschriebene Verfahren werden die Taktzeiten optimiert und die Produktivität der Anlage erhöht.
  • Obgleich mit Bezug auf das Ausführungsbeispiel ein Dreistufen-Polierprozeß beschrieben wurde, kann natürlich auch ein anderer Mehrstufenprozeß vorgesehen werden. Selbstverständlich kann das zu bearbeitende Werkstück aber auch in einem einzigen Poliervorgang fertig bearbeitet werden. In diesem Fall können drei der vier Polierköpfe 4 beispielsweise nacheinander mit einem Werkstück beladen werden und über die drei Polierteller 6 verfahren werden, so daß eine gleichzeitige Endbearbeitung der drei Werkstücke erfolgen kann.
  • Mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung bzw. dem erfindungsgemäßen Verfahren ist somit in kompakter und preisgünstiger Weise eine Bearbeitung von Wafern mit einem hohen Waferdurchsatz möglich.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - WO 03/089191 A1 [0004, 0023]
    • - DE 19719503 A1 [0005]

Claims (24)

  1. Vorrichtung zum chemisch-mechanischen Polieren einer Oberfläche eines Werkstücks, insbesondere eines Halbleiterwafers, – mit mindestens einem Polierkopf (4), der eine mittels einer Antriebseinrichtung in vertikaler Richtung verstellbare und um eine vertikale Achse drehend antreibbare Halteeinrichtung (4a) für das Werkstück aufweist, – mit einer Eingabestation (3), von der ein Werkstück durch den Polierkopf (4) mittels der Halteeinrichtung (4a) aufgenommen werden kann, – mit mindestens einer Polierstation (5) mit einem mittels einer Antriebseinrichtung um eine vertikale Achse drehend antreibbaren Polierteller (6), wobei das Werkstück durch den Polierkopf (4) von der Eingabestation (3) zu der Polierstation (5) transportiert werden kann, so daß in einer Polierstellung das mit der Halteeinrichtung (4a) des Polierkopfs (4) drehend angetriebene Werkstück mit gegenüberliegenden Abschnitten des drehend angetriebenen Poliertellers (6) zum Polieren des Werkstücks zusammenwirken kann, und – mit einer Ausgabestation (7), wobei das Werkstück durch den Polierkopf (4) von der Polierstation (5) zu der Ausgabestation (7) transportiert und mittels der Halteeinrichtung (4a) auf der Ausgabestation (7) abgelegt werden kann, dadurch gekennzeichnet, – daß die Eingabestation (3), die Polierstation (4) und die Ausgabestation (7) hintereinander auf einer Kreisbahn (15) verteilt angeordnet sind, und – daß der mindestens eine Polierkopf (4) zum Aufnehmen, Transportieren und Ablegen des Werkstücks mittels einer Verfahreinrichtung (16) oberhalb der Eingabestation (3), der Polierstation (4) und der Ausgabestation (7) auf der Kreisbahn (15) verfahren werden kann.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine Transfervorrichtung (2) vorgesehen ist, mit der das Werkstück aus einer Werkstückablagestation (1) zu der Eingabestation (3) transportiert werden kann.
  3. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß eine Reinigungsstation (12) vorgesehen ist, in der das Werkstück nach Durchlaufen der Ausgabestation (7) gereinigt werden kann.
  4. Vorrichtung nach den Ansprüchen 2 und 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Werkstück mit der Transfervorrichtung (2) von der Reinigungsstation (12) zurück zu der Werkstückablagestation (1) transportiert werden kann.
  5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausgabestation (7) eine Reinigungseinrichtung umfaßt, mit der der Polierkopf (4) gereinigt werden kann.
  6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Eingabestation (3) mehrere radial und/oder horizontal verfahrbare Ausrichtelemente aufweist, mit denen das Werkstück in der Eingabestation (3) für die Aufnahme durch den Polierkopf (4) ausgerichtet werden kann.
  7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß im Zentrum der Kreisbahn (15) eine mit dem Polierkopf (4) flexibel verbundene und bei einem Verfahren des Polierkopfs (4) sich mitdrehende Drehdurchführung (18) angeordnet ist, durch die dem Polierkopf (4) mindestens ein Medium und/oder Steuersignale und/oder elektrische Energie zugeführt werden können.
  8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens zwei hintereinander auf der Kreisbahn (15) verteilt angeordnete Polierstationen (5) mit jeweils einem mittels einer Antriebseinrichtung um eine vertikale Achse drehend antreibbaren Polierteller (6) vorgesehen sind.
  9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens zwei Polierköpfe (4) vorgesehen sind, die jeweils eine mittels einer Antriebseinrichtung in vertikaler Richtung verstellbare und um eine vertikale Achse drehend antreibbare Halteeinrichtung (4a) für jeweils ein Werkstück aufweisen.
  10. Vorrichtung nach den Ansprüchen 8 und 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Polierteller (6) der Polierstationen (5) zueinander den gleichen Umfangsabstand auf der Kreisbahn (15) aufweisen.
  11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Polierkopf (4) eine selbständig betätigbare Verfahreinrichtung (16) aufweist, mit der der jeweilige Polierkopf (4) zum Aufnehmen, Transportieren und Ablegen jeweils eines Werkstücks oberhalb der Eingabestation (3), der Polierstation (5) und der Ausgabestation (7) auf der Kreisbahn (15) verfahren werden kann.
  12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß eine Steuereinrichtung zum individuellen Steuern der Bearbeitungszeit eines Werkstücks an einer Polierstation (5) vorgesehen ist.
  13. Verfahren zum chemisch-mechanischen Polieren einer Oberfläche eines Werkstücks, insbesondere eines Halbleiterwafers, – bei dem ein Werkstück mit mindestens einem Polierkopf (4), der eine in vertikaler Richtung verstellbare und um eine vertikale Achse drehend antreibbare Halteeinrichtung (4a) für das Werkstück aufweist, mittels der Halteeinrichtung (4a) von einer Eingabestation (3) aufgenommen wird, – bei dem das Werkstück von dem Polierkopf (4) zu mindestens einer Polierstation (5) mit einem mittels einer Antriebseinrichtung um eine vertikale Achse drehend antreibbaren Polierteller (6) transportiert wird, so daß in einer Polierstellung das mit der Halteeinrichtung (4a) des Polierkopfs (5) drehend angetriebene Werkstück mit gegenüberliegenden Abschnitten des drehend angetriebenen Poliertellers (6) zum Polieren des Werkstücks zusammenwirkt, und – bei dem das Werkstück durch den Polierkopf (4) von der Polierstation (5) zu einer Ausgabestation (7) transportiert und mittels der Halteeinrichtung (4a) auf der Ausgabestation (7) abgelegt wird, dadurch gekennzeichnet, daß – daß der mindestens eine Polierkopf (4) zum Aufnehmen, Transportieren und Ablegen des Werkstücks auf einer Kreisbahn (15) oberhalb der hintereinander auf der Kreisbahn (15) verteilt angeordneten Eingabestation (3), Polierstation (5) und Ausgabestation (7) verfahren wird.
  14. Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß das Werkstück mit einer Transfervorrichtung (2) aus einer Werkstückablagestation (1) zu der Eingabestation (3) transportiert wird.
  15. Verfahren nach einem der Ansprüche 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, daß das Werkstück nach Durchlaufen der Ausgabestation (7) gereinigt wird.
  16. Verfahren nach den Ansprüchen 14 und 15, dadurch gekennzeichnet, daß das Werkstück mit der Transfervorrichtung (2) von der Reinigungsstation (12) zurück zu der Werkstückablagestation (1) transportiert wird.
  17. Verfahren nach einem der Ansprüche 13 bis 16 dadurch gekennzeichnet, daß der Polierkopf (4) nach dem Ablegen eines Werkstücks und vor Aufnahme eines neuen Werkstücks gereinigt wird.
  18. Verfahren nach einem der Ansprüche 13 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß das Werkstück in der Eingabestation (3) für die Aufnahme durch den Polierkopf (4) radial und/oder horizontal ausgerichtet wird.
  19. Verfahren nach einem der Ansprüche 13 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß dem Polierkopf (4) durch eine im Zentrum der Kreisbahn (15) angeordnete, mit dem Polierkopf (4) flexibel verbundene und bei einem Verfahren des Polierkopfs (4) mitdrehende Drehdurchführung (18) mindestens ein Medium und/oder Steuersignale und/oder elektrische Energie zugeführt werden.
  20. Verfahren nach einem der Ansprüche 13 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß das Werkstück durch den Polierkopf (4) von der Eingabestation (3) zu mindestens zwei hintereinander auf der Kreisbahn (15) verteilt angeordneten Polierstationen (5) mit jeweils einem mittels einer Antriebseinrichtung um eine vertikale Achse drehend antreibbaren Polierteller (6) transportiert wird.
  21. Verfahren nach einem der Ansprüche 13 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens zwei Polierköpfe (4) vorgesehen sind, die jeweils eine mittels einer Antriebseinrichtung in vertikaler Richtung verstellbare und um eine vertikale Achse drehend antreibbare Halteeinrichtung (4a) für jeweils ein Werkstück aufweisen und, die jeweils zum Aufnehmen, Transportieren und Ablegen des Werkstücks mittels einer Verfahreinrichtung oberhalb der Eingabestation (3), der Polierstation (5) und der Ausgabestation (7) auf der Kreisbahn (15) verfahren werden.
  22. Verfahren nach den Ansprüchen 20 und 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Polierteller (6) der Polierstationen (5) zueinander den gleichen Umfangsabstand auf der Kreisbahn (15) aufweisen.
  23. Verfahren nach einem der Ansprüche 21 oder 22, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Polierkopf (4) zum Aufnehmen, Transportieren und Ablegen eines Werkstücks mittels einer selbständig betätigbaren Verfahreinrichtung (16) oberhalb der Eingabestation (3), der Polierstation (5) und der Ausgabestation (7) auf der Kreisbahn (15) verfahren wird.
  24. Verfahren nach einem der Ansprüche 20 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß die Bearbeitungszeit eines Werkstücks an einer Polierstation (5) individuell gesteuert wird.
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