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Die
Erfindung betrifft eine Tubenausdrückeinrichtung zum Ausdrücken
des Inhalts einer Tube mit zwei Druckplatten.
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Lebensmittel,
Arzneimittel und Kosmetika etc. werden gern in Tuben abgepackt.
Einen hohen Anteil haben Aluminiumtuben. Das Problem besteht darin,
den Inhalt einer Tube vollständig zu entleeren. Häufig
wird die Tube derart verformt, dass entweder nicht der gesamte Inhalt
entleert werden kann oder Bruchstellen entstehen, durch die der
Inhalt entweichen kann. Solche Bruchstellen der Aluminiumtube haben
weiterhin das Problem, dass an diesen Stellen Luft eintreten kann,
mit der Folge von Austrocknung, Oxidation, Kontamination und schnellem
Verderb, sodass die Arzneimittelsicherheit oder Lebensmittelsicherheit
nicht mehr gewahrt ist. Um den Inhalt aus der Aluminiumtube vollständig
zu entleeren, werden diese Tuben häufig vom Tubenende her
aufgerollt. Dies bedeutet jedoch, dass die Beschriftung der Tube
mit Hinweisen auf beispielsweise die medizinische Indikation, die
vorgeschriebene Lagertemperatur, Warnhinweise oder auch das Verfallsdatum
nicht mehr sichtbar sind. Auch dies ist nachteilig in Hinblick auf
Lebensmittelsicherheit und Arzneimittelsicherheit.
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Einer
der Wege, die bisher beschritten wurden, um diese Probleme in den
Griff zu bekommen, ist es, die Tube selbst zu verändern.
Beispielsweise wurde vorgeschlagen, die Tuben aus anderem Material
herzustellen.
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So
wurden Tuben aus Plastik entwickelt oder so genannte Laminattuben
mit einer eingelagerten dünnen Aluminiumschicht. Statt
kollabil ist der Tubenmantel elastisch. Form und Bedruckung bleiben dadurch
erhalten (sichtbar). Bruchstellen treten seltener auf. Nachteilig
ist das Einsaugen von Luft bei der elastischen Rückstellung
des Tubenmantels. Beigemengte Luft verkürzt die Haltbarkeitsdauer
und erschwert die Einzeldosierung sowie eine vollständige Produktentnahme.
Auch der übliche Kopfstand dieser Tuben auf verbreitertem
Schraubverschluss schafft keine Abhilfe.
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Ökologische
und ökonomische Nachteile gegenüber der hundertprozentig
recycelbaren Alu-Tube stellen diese Lösungswege zusätzlich
in Frage.
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Ein
anderer Lösungsgedanke bestand bisher darin, Gegenstände
bereitzustellen, die zur vollständigen Entleerung einer
Tube dienen. Beispielsweise ist aus der
DE 39 41 751 A1 eine Vorrichtung
zum Ausquetschen von Zahnpasta aus einer Tube bekannt. Nachteilig
an diesem Gegenstand ist es, dass die Vorrichtung immer wieder neu
angesetzt werden muss. Ein einfaches vollständiges Entleeren
der Tube ist somit auch mit dieser Vorrichtung nicht möglich.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es, diesbezüglich Abhilfe
zu schaffen.
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Gelöst
wird diese Aufgabe auf besonders einfache und überraschende
Art und Weise durch eine Tubenausdrückeinrichtung der eingangs
genannten Art, bei der ein Sockel vorgesehen ist, von dem die Druckabschnitte
abstehen. Mit der erfindungsgemäßen Tubenausdrückeinrichtung
können Tuben vollständig entleert werden. Dies
kann geschehen, ohne die Tube aufzurollen. Somit bleibt die Beschriftung
der Tube stets zugänglich. Die Druckplatten sind unmittelbar
manuell bewegbar. Fingerdruck wird auf die Druckplatten übertragen.
Die Tubenmasse wird (ausschließlich) in Richtung Tubenausgang
bewegt. Kunststofftuben sind besser dosierbar, da zuerst Luft aus
der Tube austritt, erst danach die Tubenmasse. Auch kann die Luft
aus Kunststofftuben ausgepresst werden und die Tube anschließend
mit dem Deckel verschlossen werden, um z. B. schnellen Verderb zu
verhindern. Wird unmittelbar nach dem Ausdrücken von Tubenmasse
der Deckel aufgeschraubt, wird die Rückstellungstendenz
des Tubenmantels unterbunden, sodass der Grad der Verflachung der
Tube auf das Volumen der restlichen Füllmenge schließen
lässt, ähnlich wie bei dem kollabierenden Mantel
der Aluminiumtube.
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Aufgrund
des Sockels kann die Tubenausdrückeinrichtung einfach aufgestellt
werden. Es handelt sich also um einen Standsockel oder Fuß der
Tubenausdrückeinrichtung. Dies ermöglicht eine
Platz sparende Aufbewahrung einer teilweise entleerten Tube. Die
Tube ist dabei vertikal ausgerichtet. Weiterhin kann die Tube in
der Tubenausdrückeinrichtung verbleiben, bis sie vollständig
entleert ist. Mit der erfindungsgemäßen Einrichtung
ist eine einfache Dosierung möglich. Die Druckabschnitte
können aus unterschiedlichsten, vorzugsweise unflexiblen
oder wenig flexiblen Materialien, beispielsweise Holz, Keramik,
Glas, Kunststoff oder Metall, ausgebildet sein.
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Besonders
bevorzugt ist es, wenn die Druckplatten im Bereich des Sockels bei
fehlender auszudrückender Tube einen Abstand zueinander
aufweisen, der geringer ist als die Tubendicke am Tubenende. Dies
bedeutet, dass ein Tubenende im Bereich des Sockels durch die Druckplatten
klemmend gehalten wird. Vorzugsweise berühren sich die
Druckplatten im Bereich des Sockels, wenn keine Tube in der Tubenausdrückeinrichtung
vorhanden ist. Wenn die Tube eingebracht wird, wird der Sockelbereich
aufgeweitet und die Tube mit einem Ende eingeklemmt. Dadurch wird
die Tube sicher an der Tubenausdrückeinrichtung gehalten.
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Daher
ist es vorteilhaft, wenn der Sockel elastisch ist, sodass die Druckabschnitte
im Bereich des Sockels gegen eine Rückstellkraft auseinander bewegbar
sind.
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Gemäß einer
besonders bevorzugten Ausführungsform ist die Länge
der Druckabschnitte auf die Länge der Tube abgestimmt.
Die Länge der Druckabschnitte ist dabei vorzugsweise so
bemessen, dass die freien Enden der Druckabschnitte unterhalb der
Tubenschulter zu liegen kommen. Durch Zusammendrücken der
Druckabschnitte kann die Tube bis zu einem Bereich unterhalb der
Tubenschulter vollständig entleert werden. Anschließend
kann die Tubenschulter über die freien Enden der Druckabschnitte
abgekippt werden, sodass eine weitergehende Entleerung auch des
restlichen Inhalts der Tube erfolgt.
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Besonders
vorteilhaft ist es, wenn die Druckabschnitte und/oder der Sockel
transparent ausgebildet sind. Dadurch ist die Beschriftung der Tube
stets lesbar. Dies trägt zur Produktsicherheit bei, da
beispielsweise eine medizinische Indikation, eine Gebrauchsanweisung
oder ein Verfallsdatum stets zu erkennen sind.
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Transparente
Druckabschnitte können besonders einfach realisiert werden,
wenn die Druckplatten aus Holz, Metall, Kunststoff, z. B. Plexiglas oder
Polycarbonat, Glas oder Keramik ausgebildet sind.
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Gemäß einer
Ausgestaltung der Erfindung kann vorgesehen sein, dass die Druckplatten
und der Sockel einstückig ausgebildet sind. Dies hat den
Vorteil einer besonders stabilen Anordnung.
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Gemäß einer
alternativen Ausführungsform kann vorgesehen sein, dass
die Druckplatten und der Sockel separate Teile sind, die zusammensteckbar sind.
Dies bedeutet, dass die aus separaten Teilen aufgebaute Tubenausdrückeinrichtung
auch einfach zerlegt werden kann. Somit kann die Tubenausdrückeinrichtung
bei Nichtgebrauch Platz sparend aufbewahrt werden. Andererseits
kann die Tubenausdrückeinrichtung nach Zerlegung in ihre
Einzelteile besonders einfach gereinigt werden. Ein weiterer Vorteil besteht
darin, dass eine der Druckplatten oder auch die gesamte Tubenausdrückeinrichtung
verwendet werden kann, um auch den letzten Rest aus der Tube auszustreichen.
Eine zerlegte Tubenausdrückeinrichtung kann besonders einfach
einer Tube, die in einer Schachtel angeboten wird, beigelegt werden.
Insbesondere kann die Tubenausdrückeinrichtung beigelegt
werden, ohne dass die Schachtelgröße verändert
werden muss. Zwischen den vorzugsweise transparent ausgebildeten
Druckplatten kann beispielsweise eine Beschreibung, wie die Tubenausdrückeinrichtung
zusammengebaut werden muss, eingelegt werden.
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Bei
einer Weiterbildung kann vorgesehen sein, dass der Sockel einen
Schlitz aufweist, in dem die Druckplatten mit einem Abschnitt angeordnet, insbesondere
eingeklemmt, sind. Zur Montage der Tubenausdrückeinrichtung
werden die Druckplatten einfach gemeinsam in den Schlitz geschoben.
In dem Schlitz werden die Druckplatten klemmend gehalten. Wird eine
Tube zwischen die Druckplatten geschoben, so wird diese ebenfalls
klemmend gehalten. Das Vorsehen eines Schlitzes im Sockel vereinfacht
den Zusammenbau und auch die Zerlegung der Tubenausdrückeinrichtung.
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Besonders
bevorzugt ist es, wenn die Druckplatten identisch ausgebildet sind.
Dadurch ist es beim Zusammenbau gleichgültig, auf welcher
Seite eine Druckplatte verwendet wird.
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Bei
einer besonders bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung kann vorgesehen
sein, dass die Druckplatten L-förmig ausgebildet sind,
wobei bei zusammengebauter Tubenausdrückeinrichtung der
jeweils kürzere Schenkel im Sockel angeordnet ist. Dadurch
wird die Halterung im Sockel verbessert. Unter den kurzen Schenkeln
besteht vorzugsweise ein Freiraum, in den ein Tubenende geschoben
werden kann, sodass auch längere Tuben vollständig
ausgedrückt werden können.
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Wenn
die kürzeren Schenkel an ihren freien Enden zum Sockelgrund
gerichtete Abstandshalter aufweisen, kann die Schwenkbewegung, die
die Druckplatten beim Ausdrücken einer Tube durchführen,
unterstützt werden.
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Besonders
bevorzugt ist es, wenn am Sockelgrund ein Gegenlager für
die kürzeren Schenkel vorgesehen ist. Als Gegenlager kann
beispielsweise eine Rille vorgesehen sein, in die der Abstandshalter an
den kürzeren Schenkeln eingreifen kann. Dadurch werden
die Druckplatten im Sockel in ihrer Lage fixiert. Als Gegenlager
kommt aber auch eine Leiste in Betracht, die anstelle des Abstandshalters
eingesetzt werden kann. Es ist auch denkbar, am freien Ende des
kürzeren Schenkels eine z. B. kederartige Verdickung vorzusehen,
die in einer nutartigen Vertiefung des Sockels gelagert ist, sodass
eine Art Schwenkgelenk entsteht.
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Bei
einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung kann vorgesehen sein,
dass der Sockel eine Durchgangsöffnung aufweist, dessen
Höhe etwa der doppelten Druckplattendicke entspricht und
dessen Länge etwa der Druckplattenbreite entspricht. Dadurch
können die Druckplatten bei demontierter Tubenausdrückeinrichtung
mit ihren Druckabschnitten in den Freiraum geschoben werden und
werden dadurch durch den Sockel zusammengehalten. Dies ist vorteilhaft
für die Aufbewahrung der Tubenausdrückeinrichtung.
Die so bemessene Durchgangsöffnung stellt außerdem
einen Freiraum für den Tubenfalz dar.
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Eine
noch zuverlässigere Halterung einer Tube in der Tubenausdrückeinrichtung
kann dadurch realisiert werden, dass die Druckabschnitte im Bereich
des Sockels reibungserhöhend, insbesondere mit einer Verzahnung,
ausgebildet sind. Diese Ausgestaltung ist insbesondere für
Kunststofftuben vorteilhaft, die keinen Tubenfalz aufweisen. Die
Druckplatten können dabei identisch ausgebildet sein.
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Wenn
der Sockel im Sockelgrund eine Rille zur Aufnahme des Tubenfalzes
aufweist, wird ein seitliches Abkippen der Tube in der Tubenausdrückeinrichtung
verhindert. Die Tube steht gerade, und ein seitliches Wegschieben
des Tubenfalzes wird verhindert.
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Weitere
Vorteile ergeben sich, wenn zumindest eine der Druckplatten und/oder
der Sockel mit einer Beschriftung, Gravur und/oder bedruckten Folie versehen
ist. Beispielsweise können die Druckplatten auf diese Art
und Weise als Werbeträger verwendet werden.
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Wenn
der Sockel aus Edelstahl ausgebildet ist, ist die notwendige Elastizität
des Sockels sichergestellt, und außerdem wirkt die Tubenausdrückeinrichtung
hochwertiger. Sie gliedert sich dadurch in eine Tischdekoration
ein. Der Sockel kann auch aus Holz, Glas, Keramik oder Kunststoff
ausgebildet sein.
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Weiterhin
kann eine Arretiereinrichtung zur Arretierung der Druckplatten am
Sockel vorgesehen sein. Beispielsweise kann die Arretierung als
Rasterung mit einer Nase und/oder einer Mulde ausgebildet sein.
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Wenn
die Druckplatten in den Innenraum des Sockels ragen, ergibt sich
eine bessere Klemmung der Tube.
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Weitere
Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden
detaillierten Beschreibung von Ausführungsbeispielen der Erfindung anhand
der Figuren der Zeichnung, die erfindungswesentliche Einzelheiten
zeigt, sowie aus den Ansprüchen. Die dort gezeigten Merkmale
sind nicht notwendig maßstäblich zu verstehen
und derart dargestellt, dass die erfindungsgemäßen
Besonderheiten deutlich sichtbar gemacht werden können.
Die verschiedenen Merkmale können je einzeln für
sich oder zu mehreren in beliebigen Kombinationen bei Varianten
der Erfindung verwirklicht sein.
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In
der schematischen Zeichnung sind Ausführungsbeispiele der
Erfindung dargestellt und in der nachfolgenden Beschreibung näher
erläutert.
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Es
zeigen:
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1 eine
erste Ausführungsform der Erfindung mit separatem Sockel
und Druckplatten in einer Seitenansicht;
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2 eine
weitere Ausführungsform mit einstückiger Tubenausdrückeinrichtung
in einer perspektivischen Ansicht;
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3 eine
Ausführungsform mit Abstandshalter an den kurzen Schenkeln
der Druckplatten;
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4 ein
Tubenausdrückeinrichtung mit teilweise ausgedrückter
Tube;
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5 eine
Druckplatte mit Verzahnung; und
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6 eine
Tubenausdrückeinrichtung mit Schwenklagerung.
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In
der 1 ist eine Tubenausdrückeinrichtung 10 gezeigt,
die einen Sockel 11 mit einem Schlitz 14 aufweist,
in den zwei Druckplatten 12, 13 eingeschoben sind.
Die Druckplatten 12, 13 weisen Druckabschnitte 15, 16 auf,
die im Ausführungsbeispiel schräg zueinander angeordnet
sind und aufeinander zu bewegbar sind. Die Druckabschnitte 15, 16 können
bei fehlender Tube aber auch parallel zueinander verlaufen.
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Die
Druckabschnitte bilden in einer Seitenansicht also die Form eines „V".
Wenn die Druckabschnitte 15, 16 aufeinander zu
bewegt werden, wird eine zwischen den Druckabschnitten 15, 16 angeordnete
Tube ausgedrückt.
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Die
Druckplatten 12, 13 weisen weiterhin kurze Schenkel 17, 18 auf,
die in einem Innenraum des Sockels 11 angeordnet sind.
Der Sockel 11 ist etwas elastisch ausgebildet, sodass die
Druckplatten 12, 13 im Bereich 19 auseinander
bewegt werden können, um ein Tubenende aufzunehmen und
einzuklemmen. Unter den kurzen Schenkeln 17, 18 ist
ein Freiraum 20, in den ein Tubenende beziehungsweise ein
Tubenfalz ragen kann. Wenn die Druckabschnitte 15, 16 aufeinander
zu bewegt werden, führen die Druckplatten 12, 13 eine
Art Schwenkbewegung aus.
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Die
Höhe des Innenraums des Sockels 11 ist so bemessen,
dass die Druckplatten 12, 13 übereinander
gelegt werden können und in den Innenraum eingeschoben
werden können. Die Länge des Sockels 11 ist
demnach so bemessen, dass sie größer ist als die
Breite der Druckplatten 12, 13.
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In
der 2 ist eine alternative Ausführungsform
einer Tubenausdrückeinrichtung 30 gezeigt. Diese
Ausführungsform ist einstückig ausgebildet. Dies
bedeutet, dass die Druckplatten 31, 32 integraler
Bestandteil des Sockels 33 sind, über den die
Tubenausdrückeinrichtung 30 aufgestellt werden
kann. Die Druckplatten 31, 32 beziehungsweise
die Druckabschnitte 34, 35 sind in der gezeigten
Darstellung schräg zueinander angeordnet, wobei sie sich im
Bereich des Sockels 33 berühren. An dieser Stelle kann
eine Tube klemmend gehalten werden, wobei der Tubenfalz in den Innenraum 36 des
Sockels 33 ragen kann.
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Bei
der Ausführungsform der 3 nehmen die
kürzeren Schenkel 41, 42 einen spitzeren
Winkel zu den Druckabschnitten 15, 16 ein als
bei der Ausführungsform gemäß 1.
Sie weisen aber immer noch eine L-Form auf. An den freien Enden
der kurzen Schenkel 41, 42 sind Abstandshalter 43, 44 vorgesehen,
die in entsprechende, als Rillen ausgebildete Gegenlager 45, 46 ragen.
Etwa mittig ist eine Rille 47 vorgesehen, in die ein Falz
einer Tube ragen kann, um die Tube auszurichten. Der Winkel zwischen
den Druckabschnitten 15, 16 und den kurzen Schenkeln 41, 42 kann
geeignet gewählt werden, insbesondere ≤ 120°,
vorzugsweise 90°. Durch die Wahl es Winkels kann die Klemmwirkung
beeinflusst werden.
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In
der 4 ist eine Tube 50 gezeigt, die bereits über
die Druckabschnitte 15, 16 teilweise entleert
wurde. Hier ist zu erkennen, dass die Druckabschnitte 15, 16 so
bemessen sind, dass sie unter die Schulter 51 der Tube 50 ragen
und somit die Schulter 51 nicht deformieren. Um den restlichen
Inhalt, der sich im Bereich der Schulter 51 befindet, zu
entleeren, kann der obere Abschnitt der Tube 50 über
die Kanten 52, 53 der Druckabschnitte 15, 16 abgekippt und
von außen gegen die Druckabschnitte 15, 16 gedrückt
werden. Dadurch erfolgt eine vollständige Entleerung. Zu
sehen ist auch, dass die Tube 50 im unteren Bereich zwischen
den Druckplatten 12, 13 eingeklemmt ist. Der Tubenfalz 54 steht
bis zum Sockelgrund 55 vor.
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5 zeigt
eine Druckplatte 60 mit Verzahnung 61. Die Verzahnung
umfasst Zähne 62 und Zahnlücken 63.
Werden identisch ausgebildete Druckplatten 60 in einer
Tubenausdrückeinrichtung verwendet, so passt jeweils ein
Zahn 62 einer Druckplatte 60 in eine Zahnlücke 63 der
anderen Druckplatte 60.
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6 zeigt
eine Tubenausdrückeinrichtung 70 mit verdickten
Enden 71, 72 der kurzen Schenkel 73, 74.
Die Enden 71, 72 sind in Aufnahmen (Vertiefungen) 75, 76 des
Sockels 77 gehalten, sodass eine Schwenkgelenk realisiert
wird.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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