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Die
Erfindung betrifft eine Rohreinheit aus wenigstens zwei etwa koaxialen
Leitungsrohren, die in einem Muffenbereich miteinander verbunden
sind. Ein mit Wellen versehenes, axial flexibel ausgebildetes Rohr
ist mit einem Schubkragen in ein axial zugeordnetes zylindrisches
Rohr starrer Formgebung eingesetzt sowie an dieses mittels eines
Schellenorgans etwa rinnenartigen Querschnitts angeschlossen; letzteres
hintergreift zum einen – etwa
radial – einen
Faltenbereich des axial veränderbaren
Wellrohres sowie zum anderen einen endwärtigen muffenartigen Radialring
des anderen Rohres, an welches das Schellenorgan formschlüssig angefügt ist.
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Eine
solche Vorrichtung mit wenigstens zwei koaxialen Rohren ist der
Schrift zum
DE 203
12 258 U1 des Anmelders zu entnehmen. Dieses Schellenorgan
besteht aus einem flexiblen Band mit beidseitigen Hakenelementen,
die nach Umwicklung des Verbindungsbereiches punktuell den Muffenbereich
und die benachbarte Welle hintergreifen.
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Die
US-A 2 714 395 beschreibt
zwei durch eine Einsatzeinrichtung koaxial verbundene Hohlprofile
insbesondere mit aus Kunststoff geformten zylindrischen Rohren.
Zwischen dem Endbereich eines äußeren Rohres
und eines koaxial in dieses eingeschobenen inneren Rohres ist ein
deren zylindrischen Zwischenraum ausfüllender Klemmring eingesetzt.
Dieser Klemmring wird von einem verformbaren Band aus mehreren aneinander
gelenkten Flachstegen gebildet, von denen – in Einbaulage radial verlaufende – Greifflansche
abragen. Die Gelenkstellen der Flachstege schmiegen sich an die
Innenfläche
des äußeren Rohres
an, die erwähnten
Greifflansche erfassen klemmend das Innenrohr.
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In
der
US-A-4 607 665 ist
ein federndes Verbindungsorgan in Form eines in Draufsicht etwa
dreiecksförmigen
Drahtbügels
offenbart, der zwischen beide Rohre als Klemmorgan eingesetzt wird.
Die Ecken des erwähnten
Dreiecks werden in Ausnehmungen des äußeren Rohres eingesteckt, und
die Dreiecksseiten liegen klemmend dem inneren Rohrelement an. Des
besseren Haltes wegen ist zudem aus jeder der Dreiecksseiten des
Drahtbügels
eine in Draufsicht U-artige Ausformung herausgebogen, die sich mit
ihrem freien Ende an der Innenfläche
des Außenrohres
abstützt.
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In
Kenntnis dieser Gegebenheiten hat sich der Erfinder das Ziel gesetzt,
eine derartige Anlage auf einfache Weise zusammenzustellen sowie
den Schutz der Strömungsmittel
führenden
Rohre zu verbessern.
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Zur
Lösung
dieser Aufgabe führt
die Lehre des unabhängigen
Anspruches; die Unteransprüche geben
günstige
Weiterbildungen an. Zudem fallen in den Rahmen der Erfindung alle
Kombinationen aus zumindest zwei der in der Beschreibung, der Zeichnung
und/oder den Ansprüchen
offenbarten Merkmale. Bei angegebenen Benennungsbereichen sollen auch
innerhalb der genannten Grenzen liegende Werte als Grenzwerte offenbart
und beliebig einsetzbar sein.
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Erfindungsgemäß ist das
Schellenorgan als starrer Rahmen in Form eines U-Profils ausgebildet sowie
mit einem Basisschenkel und beidseits von diesem in Draufsicht abragenden
Schellenschenkeln versehen; die beiden Profilseitenschenkel bieten
jeweils eine an den Umfang der Rohre angepasste teilkreisförmige Innenkante
an, welche sich in Einbaustellung an die Außenfläche des Rohres anzuschmiegen
vermag.
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Nach
einem weiteren Merkmal der Erfindung sind die Innenkanten des Schellenorgans
länger
als eine Halbkreiskontur und ihre die Radiale des Schellenorgans überragenden
Endabschnitte von dessen Profilseitenschenkeln umschließen den
Umfang der Rohre mit mehr als einem Halbkreis, bevorzugt mit mehr
als 240°.
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Als
günstig
hat es sich erwiesen, an das Schellenorgan einen etwa parallel zu
dessen Profilseitenschenkeln verlaufenden, von dem Basisschenkel
einwärts
abragenden Profilmittelsteg anzuformen; der Abstand zwischen Profilmittelsteg
und einem der Profilseitenschenkel des Schellenorgans entspricht
vorteilhafterweise etwa der Höhe
des Radialringes des Rohres starrer Formgebung. Dabei soll der Abstand
zwischen dem Profilmittelsteg sowie dem anderen Profilseitenschenkel
etwa dem axialen Abstand einer Wellrohr-Ringfuge vom Radialring
der Rohreinheit entsprechen.
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Erfindungsgemäß weisen
die beiden Endabschnitte des Schellenorgans von dessen Radialen
zueinander parallele Abschnitte des Basisschenkels auf. Zudem sollen
diese beiden Endabschnitte in einer besonderen Ausgestaltung mit
einer rechtwinkeligen Geraden zu einer Radialen des Schellenorgans
jeweils einen – bevorzugt
spitzen – Winkel
bilden und nach außen
gerichtet, also voneinander gespreizt gestaltet sein. Die Länge der
Endabschnitte ist im übrigen
erheblich kürzer
als der Radius des Schellenorgans und misst bevorzugt die Hälfte dieses
Radius; zwischen den Endabschnitten soll ein Querschnittsteil des
eingefügten
Wellrohres bugartig nach außen
ragen.
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Bezüglich der
Formgebung des Profilschenkels sei darauf hingewiesen, dass dessen
Innenkante in Abstand zur Radialen des Schellenorgans einen Eckpunkt
aufweisen soll, von dem in einem Winkel zur Innenkante eine Radialkante
zu jener Stirnkante gelegt ist; jener Eckpunkt bestimmt das Ende
des teilkreisförmigen
Abschnittes jener Innenkante. Die erwähnte Radialkante verbindet – wie gesagt – den Eckpunkt
mit der benachbarten querschnittlich etwa U-förmigen Stirnkante, und die
beiden Stirnkanten des Schellenorgans fluchten miteinander, liegen
also in einer gemeinsamen Ebene.
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Nach
einem anderen Merkmal der Erfindung ist an die Stirnkante des Schellenorgans
ein streifenförmiges
Schubprofil angeformt – beide
Schubprofile verlaufen zueinander etwa parallel. Zudem soll das als
Ansatzhilfe für
Werkzeugprofile od. dgl. dienende Schubprofil mit dem in Einbaulage
der Unterkante des Radialringes des Rohres zugeordneten unteren Profilseitenschenkel
des Schellenorgans fluchten. Im übrigen
soll die Höhe
des Schubprofils geringer sein als die Höhe des angeschlossenen Basisschenkels, also
an diesem eine Vertikalkante belassen. Eine etwa dem Radius des
Basisschenkels entsprechende freie Länge des Schubprofils hat sich
als besonders günstig
erwiesen.
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Im
Rahmen der Erfindung liegt eine weitere Ausgestaltung eines Schellenorgans,
welches Teilringe aufweist in Form einer Innenschelle U-förmigen Querschnittes
und einer dieser angepassten Außenschelle,
die beide von etwa U-förmiger
Draufsicht mit teilkreisförmigen
Innenkanten sowie ineinander schiebbar gestaltet sind. In diesem
ineinanderliegenden Zustand der beiden Schellen entsteht ein geschlossener
Rahmen etwa quadratischen Außengrundrisses
sowie mit einer kreisförmigen
Innenkontur.
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Als
günstig
hat es sich für
den Verbund erwiesen, dass die Außenschelle an den Innenseiten seiner
Profilseitenschenkel an einem Profilschenkel mit einer angeformten
Fußrinne
versehen ist, die eine Seitenleiste der Innenschelle haltend aufzunehmen vermag.
An diese Innenschelle ist zumindest ein Paar von Seitenleisten angeformt;
diese Seitenleisten ragen jeweils in der Ebene der Außenfläche einer Außenwand
eines Schellenschenkels über
dessen Profilseitenschenkel auf. Dazu hat sich ein Paar von Seitenleisten
als Teile der Außenwand
des Schellenschenkels als günstig
erwiesen.
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Um
die Verbindung der Teile zu verbessern, sollen die Profilseitenschenkel
jeweils mit zumindest einem Durchbruch versehen sein; die Durchbrüche zweier
in einer Schließstellung
benachbarter Profilseitenschenkel müssen miteinander fluchten,
damit ein stiftartiges Verbindungsorgan in sie eingeschoben werden
kann; dann entsteht eine rechtwinkelige Anordnung der Außenflächen der
Innenschelle bzw. der Außenflächen der
Außenschelle.
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Insgesamt
entsteht eine sehr haltbare Verbindung von Rohrabschnitten eines
Rohrstranges, die alle vom Erfinder gesehenen Aufgaben in bestechender
Weise löst.
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Weitere
Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus
der nachfolgenden Beschreibung bevorzugt er Ausführungsbeispiele sowie anhand
der Zeichnung; diese zeigt in:
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1:
eine Schrägsicht
auf einen Rohrstrang aus einem glatten und einem gewellten Rohrabschnitt,
die an einander benachbarten Bereichen von einem zweiteiligen Schellenorgan
axial zusammengehalten sind;
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2:
den Rohrstrang der 1 mit teilweise gelöstem Schellenorgan;
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3:
eine Schrägsicht
auf den unteren Rohrabschnitt des Rohrstranges der 1, 2 mit
einem zugeordneten inneren Teil des zweiteiligen Schellenorgans
vor dessen Montage;
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4:
die Montagestellung des inneren Teiles des Schellenorgans der 3 an
dem Rohrabschnitt;
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5:
die Schrägsicht
gemäß 4 auf
den Rohrabschnitt mit montiertem inneren Teil des Schellenorgans
sowie einen zugeordneten äußeren Teil des
Schellenorgans vor dessen Montage;
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6:
die Schrägsicht
gemäß 5 mit dem
teilweise auf den montierten inneren Teil aufgeschobenen äußeren Teil
des Schellenorgans;
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7, 8:
jeweils eine gegenüber 3 bis 6 vergrößerte Schrägsicht auf
den inneren Teil des Schellenorgans;
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9, 10:
jeweils eine gegenüber 3 bis 6 vergrößerte Schrägsicht auf
den äußeren Teil
des Schellenorgans;
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11, 15:
jeweils eine Schrägsicht
auf einen Rohrstrang aus einem glatten und einem gewellten Rohrabschnitt,
die von einem einteiligen Schellenorgan axial zusammengehalten sind;
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12:
eine andere Schrägsicht
auf den gegenüber 11 verkleinerten
Rohrstrang mit einteiligem Schellenorgan;
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13:
einen vergrößerten Ausschnitt
aus 11;
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14:
eine Schrägsicht
auf das Schellenorgan der 11, 12 in
diesen gegenüber
vergrößerter Darstellung;
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16:
die Schrägsicht
auf den Rohrstrang der 15 mit in Abstand zu ihm angeordnetem Schellenorgan
in einer gegenüber 11 bis 14 geänderten
Ausgestaltung;
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17:
eine Schrägsicht
auf das vergrößerte Schellenorgan
der 15, 16;
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18:
eine Schrägsicht
auf die Unterseite des gegenüber 16 vergrößerten Schellenorgans;
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19:
eine Schrägsicht
auf den Rohrstrang aus einem glatten und einem gewellten Rohrabschnitt
mit gegenüber 11 bis 18 anders
gestaltetem Schellenorgan vor dessen Montage;
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20:
eine Schrägsicht
auf den Rohrstrang gemäß 19 mit
dem montierten Schellenorgan.
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Der
in 1, 2 dargestellte Abschnitt einer
strangartigen Rohreinheit R weist zum einen ein Rohr 10 mit
beidends jeweils an einen Muffenabschnitt 12 – unter
Zwischenschaltung eines zu diesem querschnittlich nach außen geneigten
Ringabschnitts 14 – angeformten
zylindrischem Rohrabschnitt 18 des Außendurchmessers d von beispielsweise
80 mm mit glatter Wandung 19 auf. Jeder Muffenabschnitt 12 ist
mit einem – seine
Endkante enthaltenden – Radialring 16 der
Höhe f
sowie des Außendurchmessers
d1 ausgestattet, dessen Unterkante mit 15 kenntlich
gemacht ist. Vom Rohrabschnitt 18 ragt seitlich ein an
diesen angeformtes Radialrohr 20 des Mündungsdurchmessers d2 ab, beidseits dessen zur Längsachse
A des Rohrstranges R parallele Befestigungslaschen 22 verlaufen.
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Zum
anderen enthält
der Rohrstrang R ein Wellrohr 30 mit zwischen zwei zylindrischen
Endringen 32 des Außendurchmessers
e von beispielsweise 75 mm ringförmig
von der Rohrwandung abkragenden Wellen 34. Deren Außendurchmesser
e1 misst hier beispielsweise 84 mm.
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Die
beiden Rohre 10, 30 sind mit ihren benachbarten
Endbereichen oder Rohrenden koaxial zur Rohrlängsachse A aneinandergefügt. Ein
Endring 32 des Wellrohres 30 ist in das Rohr 10 eingeschoben,
und beide Rohre 10, 30 werden in 1, 2 durch
ein grundrisslich etwa quadratisches Schellenorgan 38 der
Höhe h
zusammengehalten. Letztere ergibt sich aus dem axialen Abstand der
Unterkante 15 des Radialringes 16 und der Oberkante der
benachbarten Welle 34 des eingeschobenen Wellrohres 30.
Das Schellenorgan 38 ist aus zwei ineinander greifenden
Schellenteilen 42, 44 zusammengefügt.
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Wie
vor allem 7, 8 zu entnehmen, besteht
die Innenschelle bzw. der innere Schellenteil 42 der Höhe h1 des Schellenorgans 38 aus einem – bevorzugt
aus Kunststoff geformten – U-Profil,
das einen Basisschenkel 48 mit ebener Außenfläche 47 enthält sowie
von diesem beidends – unter
Bildung von teilkreisförmig
gekrümmten
Eckbereichen 50 -abragende Schellenschenkel 52.
Letztere weisen jeweils eine – mit
einem Loch 53 und ebener Außenfläche 55 versehene – Außenwand 54 auf,
die querschnittlich das eigentliche U-Profil bzw. die Profilseitenschenkel 46, 46t an deren beiden Längsseiten überragt und Seitenleisten 56 bildet.
Diese beiden Profilseitenschenkel 46, 46t des
U-Profils der Innenschelle 42 sind jeweils so geformt,
dass eine teil kreisförmige
Innenkante 59, 59t in
Montagestellung der Wandung des Wellrohres 30 anliegt,
also dessen Querschnittskrümmung
entspricht.
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Die
Basis der in 9, 10 skizzierten Außenschelle
bzw. des äußeren Schellenteils 44 ist ebenfalls
ein aus Kunststoff geformtes U-Profil mit – eine glatte Außenfläche 57 anbietendem – Basisschenkel 58 und
beidends davon – zwischen
zwei längsschnittlich
gekrümmten
Eckbereichen 60 – parallel
zueinander abragenden Schellenschenkeln 62 mit ebener Außenfläche 61.
Die Innenkanten oder -konturen 66 bzw. 66t des
oberen Profilseitenschenkels 64 bzw. unteren Profilseitenschenkels 64t entsprechen den Innenkanten 59, 59t der Innenschelle 42. Allerdings
ist der untere Profilschenkel 64t an
einen querschnittlich rinnenartig geformten Innenstreifen des Schellenschenkels 62 angefügt, und
der lichte Abstand i dieser so entstehenden Fußrinne 68 von der
Innenfläche
des ebenen oberen Profilschenkels 64 wird vom erörterten
Kantenabstand h1 der beiden Seitenleisten 56 der
Innenschelle 42 bestimmt; denn letztere wird in die Außenschelle 44 – zwischen
deren Schellenschenkel 62 und die streifenartige Rinnenwandung 70 – eingeschoben,
bis eines von zwei im seitlichen Schellenschenkel 62 vorgesehenen
Löchern 53a mit dem seitlichen Loch 53 in
der Außenwand 54 der
Innenschelle 42 fluchtet.
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Wie 5 erkennen
lässt,
werden die beiden Schellenteile 42, 44 in Pfeilrichtung
x ineinander geschoben, bis deren Innenkanten 59, 59t bzw. 66, 66t den
Rohraußenflächen anliegen
und die Rohre 10, 30 axial fixieren.
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Den 11 bis 14 ist
ein anders gestaltetes Schellenorgan 40 zu entnehmen; das
ebenfalls aus einem U-Profil der Höhe h besteht, jedoch als Einzelschelle
teilkreisförmigen
Grundrisses ausgeführt
ist. Auch hier ragen von einer ringartigen Basiswand 58a radial zwei Profilschenkel 64, 64t ab. Im parallelen Abstand f1 zur Rohrlängsachse A verläuft zum
unteren Profilschenkel 64 an der Basiswand 58a innenseitig die Unterfläche eines
Profilmittelsteges 72, so dass dieses Schellenorgan 40 gemäß 13 klemmend
einem Radialring 16 eines Muffenabschnittes 12 zugeordnet
werden kann; der Abstand f2 der Unterfläche des
Profilmittelsteges 72 vom oberen Profilschenkel 64 wird
durch den axialen Abstand f2 der benachbarten
Wellrohr-Ringfuge 36 vom Radialring 16 bestimmt.
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Wie
vor allem 14 deutlich werden lässt, begrenzt
eine Radiale Q den von einem Halbkreis mit dem Radius r bestimmten
Hauptabschnitt des Schellenkörpers 40,
der jenseits der Radialen Q in Endabschnitte 74 übergeht;
deren jeweils an den Basissteg 58a angeformte
Außenwand 75 verläuft in einem spitzen
Winkel w zu einer jene Radiale Q rechtwinkelig kreuzenden Geraden
G nach außen.
Die Abschnitte der Innenkanten 66, 66t der
Endabschnitte 74 folgen der vom Hauptabschnitt vorgegebenen Kreiskontur,
d. h. sie weisen aufeinander zu und bilden in Abstand z zur Radialen
Q jeweils einen Eckpunkt 73, an dem eine zur Radialen Q
schräge
Radialkante 76 der Länge
n beginnt; diese geht in eine Stirnkante 78 über. Diese
beiden End- oder Stirnkanten 78 U-förmiger Gestalt stehen parallel
zur Radialen Q, fluchten miteinander und stehen am Radialring 16 über die
Radiale Q hinaus nach außen
ab. Der letzteren Abstand q von den Stirnkanten 78 -also
die Länge
q der Endabschnitte 74 – ist erheblich, etwa um die
Hälfte,
kürzer
als der Radius r des Schellenor gans 40, so dass im Querschnitt
ein Teil des umfangenen Wellrohres 30 über die es flankierenden Stirnkanten 78 hinausragt.
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Das
Schellenorgan 40a der 15 bis 18 entspricht
in seinem Aufbau i. w. dem beschriebenen Schellenorgan 40.
Jedoch enthält
jeder seiner Endabschnitte 74a eine
in der rechtwinkeligen Geraden G zur Radialen Q verlaufende Außenwand 75a der Länge q. Zudem gehen ihre teilkreisförmigen Innenkanten 66, 66t ohne Zwischenschaltung jeweils einer
Radialkante 76 der Länge
n in die zur Radialen Q parallele Stirnkante 78 über.
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Das
Schellenorgan 41 an der Rohreinheit R der 19, 20 besteht
ebenfalls aus einem U-Profil mit dem oben erörterten Aufbau. Dessen Unterschied
zu den Schellenorganen 40, 40a besteht darin,
dass von den zur Radialen Q parallelen und zu dieser in Abstand
q1 stehenden End- oder Stirnkanten 78a der in Draufsicht teilkreisförmig gekrümmten Kontur
des teilringartigen Basisschenkels 58a parallel zwei
streifenförmige
Schubprofile 80 der Länge
t über den
Querschnitt des Rohres (30) hinaus abragen, deren Höhe h2 kürzer
ist als die Höhe
h des Basisschenkels 58a und auf
welche in Schließstellung
ein – nicht gezeigter – Verschlussstreifen
aufgeschoben wird. Die Stirnkanten 82 der Schubprofile 80 fluchten
miteinander parallel zur Radialen Q. Jene Länge t entspricht etwa dem in 14 gezeigten
Radius r des Schellenorgans 41 bzw. des Konstruktionskreises
für den
Basisschenkel 58a , wozu auf 14 verwiesen sei.
Die Innenkontur des Verschlussstreifens kann ebenfalls teilkreisförmig gestaltet
sein. Im übrigen übergreift
auch hier die teilkreisförmige
Innenkontur 66 der Profilseitenschenkel 64, 64t bzw. der Endabschnitte 74a die Radiale Q – – wie 19 verdeutlicht –, umschließt des besseren
Haltens wegen also mehr als den halben Durchmesser der Rohre 12, 30.