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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Leuchtvorrichtung mit ersten
Kontaktelementen für ein
erstes Leuchtmittel, zweiten Kontaktelementen für ein zweites Leuchtmittel
und einem Vorschaltgerät
zum Betreiben des ersten und zweiten Leuchtmittels und ein Verfahren
zum Bereitstellen einer Beleuchtungsanordnung, wobei die Beleuchtungsanordnung
eine Leuchtvorrichtung umfasst.
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Insbesondere
im kommerziellen oder gewerblichen Bereich erfolgt ein Großteil der
Beleuchtung unter zu Hilfenahme von Leuchtstoffröhren. Hierbei werden Leuchtstoffröhren in
geeigneter Weise so angeordnet, dass eine möglichst großflächige Beleuchtung erreicht
wird, die dabei aber auch eine gewünschte Gleichmäßigkeit
aufweist.
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In
herkömmlicher
Weise werden Leuchtstoffröhren
mit einem Vorschaltgerät
betrieben, das die zum Starten und Betreiben der Leuchtstoffröhre notwendige
Spannung bereitstellt und gewährleistet. Leuchtstoffröhren für den allgemeinen Einsatz
zur Beleuchtung sind hinsichtlich ihrer Länge und ihres Durchmessers
genormt. Hinzu kommt, dass beispielsweise der VDE Vorschriften für die maximal
zulässige
Spannung beim Betrieb einer Leuchtstoffröhre vorsieht. Über diese
Maximalspannung ist bei gegebenem Durchmesser der Leuchtstoffröhre damit auch
eine maximale Länge
vorgegeben, da die zum Betrieb notwendige Spannung mit der Länge der Leuchtstoffröhre ansteigt.
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Übliche Längen für Leuchtstoffröhren liegen etwa
im Bereich von 0,5 bis 1,5 Metern, wobei vornehmlich Leuchtstoffröhren des
Typs T5 und T8 eingesetzt werden, also mit einem Durchmesser von
circa 16 mm beziehungsweise 26 mm.
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Zur
Erhöhung
der Leuchtdichte sind Anordnungen bekannt, bei denen zwei Leuchtstoffröhren parallel
nebeneinander angeordnet sind. Hierbei werden die beiden parallel
zueinander angeordneten Leuchtstoffröhren über ein gemeinsames Vorschaltgerät betrieben,
mit dem die Leuchtstoffröhren
typischerweise elektrisch parallel angesteuert werden. Es sind auch
Vorschaltgeräte
bekannt, mit denen drei oder mehr Leuchtstoffröhren, die parallel zueinander angeordnet
sind, gemeinsam betrieben werden.
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Wenn
eine gegebene Strecke, beispielsweise eine Länge einer Werkshalle oder eines
Supermarktes, mit Leuchtstoffröhren
auszustatten ist, wird eine geeignete Anzahl von Leuchtstoffröhren mit
jeweils einem Vorschaltgerät
oder eine parallel angeordnete Gruppe von Leuchtstoffröhren mit
einem gemeinsamen Vorschaltgerät
sooft hintereinander gereiht, bis die gewünschte Strecke erreicht ist.
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Eine
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Leuchtvorrichtung
vorzustellen, die es in wirtschaftlicherer Weise als die bekannten
Leuchtvorrichtungen erlaubt, eine gewünschte Strecke auszuleuchten.
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Eine
weitere Aufgabe der Erfindung ist es, ein Verfahren zum Bereitstellen
einer Beleuchtungsanordnung vorzustellen, das im Vergleich zu bekannten
Verfahren in wirtschaftlicherer Weise und mit geringerer Montagekomplexität eine gewünschte Ausleuchtung
ermöglicht.
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Eine
erfindungsgemäße Lösung betrifft
eine Leuchtvorrichtung mit ersten Kontaktelementen für ein erstes
Leuchtmittel, zweiten Kontaktelementen für ein zweites Leuchtmittel
und einem Vorschaltgerät
zum Betreiben des ersten und zweiten Leuchtmittels, wobei das erste
und das zweite Leuchtmittel über
die ersten und zweiten Kontaktelemente elektrisch parallel und/oder
seriell mit dem Vorschaltgerät koppelbar
sind, wobei die ersten und zweiten Kontaktelemente zur Anordnung
des ersten und des zweiten Leuchtmittels in ihrer Längsrichtung
in Serie ausgestaltet sind.
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Eine
weitere erfindungsgemäße Lösung betrifft
ein Verfahren zum Bereitstellen einer Beleuchtungsanordnung, mit
den Schritten: Herstellen einer Leuchtvorrichtung mit ersten Kontaktelementen
für ein
erstes Leuchtmittel, zweiten Kontaktelementen für ein zweites Leuchtmittel
und einem Vorschaltgerät
zum Betreiben des ersten und zweiten Leuchtmittels, insbesondere
einer Leuchtvorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei
das Herstellen ein Koppeln der ersten und zweiten Kontaktelemente
mit dem Vorschaltgerät,
so dass das erste und zweite Leuchtmittel über die ersten und zweiten Kontaktelemente
elektrisch parallel und/oder seriell mit dem Vorschaltgerät koppelbar
sind, und ein Anordnen der ersten und zweiten Kontaktelemente umfasst,
so dass das erste und das zweite Leuchtmittel in ihrer Längsrichtung
in Serie anordbar sind, Montieren einer hergestellten Leuchtvorrichtung
am Ort der Beleuchtungsanordnung und elektrisch paralleles oder
serielles Koppeln des ersten und zweiten Leuchtmittels mit dem Vorschaltgerät, wobei
das erste und zweite Leuchtmittel in ihrer Längsrichtung in Serie angeordnet
sind.
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Es
wurde gefunden, dass bei einer Kombination eines Vorschaltgerätes mit
zwei (oder mehreren) in Serie, d. h. in Längsrichtung nacheinander, angeordneten
Leuchtmitteln eine ausreichende Beleuchtung erreicht werden kann,
wobei im Vergleich zu den bekannten Lösungen eine gegebene Strecke
in wirtschaftlicherer Weise mit einer Beleuchtung versehen werden
kann. So ist beispielsweise bei den herkömmlichen Lösungen jeweils pro 1,5 m wenigstens ein
Vorschaltgerät
vorzusehen, wobei dieses Vorschaltgerät unter Umständen zwei
oder mehr parallel angeordnete Leuchtmittel ansteuert. Durch geeignete
Wahl der Leuchtmittel kann selbst dann, wenn nur ein einzelnes und
nicht mehrere parallele Leuchtmittel pro Streckenelement vorgesehen
sind, eine gewünschte
Beleuchtungsstärke
erreicht werden. Im Gegensatz zu den bekannten Lösungen wird gemäß dem Beispiel
einer Leuchtmittellänge
von etwa 1,5 m eine Strecke von 3 m mit nur einem einzigen Vorschaltgerät abgedeckt.
Zur Beleuchtung einer vorgegebenen Strecke kann damit die Anzahl
der Vorschaltgeräte
beispielsweise um den Faktor 2 reduziert werden, was sich in entsprechenden
Einsparungen bei der Beschaffung und Herstellung der Leuchtvorrichtungen
bemerkbar macht, die nötig
sind, um die gewünschte
Strecke auszuleuchten.
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Hinzu
kommt, dass bei der Herstellung einer Beleuchtungsvorrichtung ein
größerer Teilabschnitt der
Beleuchtungsvorrichtung unabhängig
vom Montageort hergestellt werden kann, so dass die beim eigentlichen
Anbringen der Leuchtvorrichtungen am gewünschten Ort der Beleuchtungsvorrichtungen,
d. h. am Einsatzort, nötigen
Arbeiten reduziert werden können.
Die Vereinfachung der Herstellung der Beleuchtungsvorrichtung am
Einsatzort, die sich durch die Verlagerung eines Teils der Montage
vom Einsatzort zu einem Herstellungsort der Leuchtvorrichtung ergibt,
tritt zu den Einsparmöglichkeiten
durch die reduzierte Anzahl von Vorschaltgeräten hinzu.
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Eine
Leuchtvorrichtung, bei der durch ein hintereinander anordnen von
mehreren Leuchtmitteln beziehungsweise Einbaupositionen für Leuchtmittel
eine im Vergleich zum bekannten größere Strecke abgedeckt wird,
erlaubt einen wirtschaftlicheren Einsatz einer geringeren Zahl von
Vorschaltgeräten, wenn
jeweils ein Vorschaltgerät
für zwei
(oder mehr) hintereinander anzuordnende Leuchtmittel vorgesehen
ist.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform der
Erfindung sind die ersten und die zweiten Kontaktelemente und das
Vorschaltgerät
jeweils für
ein erstes und ein zweites Leuchtmittel ausgestaltet, das eine Leuchtstoffröhre umfasst.
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Insbesondere
mit Leuchtstoffröhren,
die standarisiert eine Länge
von bis zu 1,5 m aufweisen, wird in einfacher und beherrschbarer
Weise eine große
Strecke mit einer ausreichenden Beleuchtung versehen.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform der
Erfindung ist das Vorschaltgerät
ein elektronisches Vorschaltgerät.
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Elektronische
Vorschaltgeräte
weisen gegenüber
konventionellen Vorschaltgeräten
eine bessere Energieeffizienz, eine höhere Lebensdauer und eine insgesamt
bessere Leuchtleistung im Einsatz auf.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform der
Erfindung sind die ersten und die zweiten Kontaktelemente so angeordnet,
dass bei der Anordnung des ersten und zweiten Leuchtmittels eine
Längsachse
des ersten Leuchtmittels und eine Längsachse des zweiten Leuchtmittels
zusammenfallen, wobei die Längsachse
des ersten Leuchtmittels und/oder die Längsachse des zweiten Leuchtmittels
die jeweilige Mittellängsachse
des Leuchtmittels darstellen.
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Die
Anordnung von zwei Leuchtmitteln hintereinander oder räumlich in
Serie, bei der jeweils eine Längsachse
eines Leuchtmittels mit einer Längsachse
des zweiten Leuchtmittels zusammenfällt, stellt eine effiziente
Anordnung der Leuchtmittel dar. Vorzugsweise fallen die jeweiligen
Mittellängsachsen
beziehungsweise Längssymmetrieachsen des
ersten und zweiten Leuchtmittels zusammen, so dass sich eine gerade
Linie durch die Anordnung der Leuchtmittel ergibt.
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Es
ist jedoch festzuhalten, dass die vorliegende Erfindung nicht auf
ein derartiges Zusammenfallen der Längsachsen beschränkt ist.
Erfindungsgemäß ist es
beispielsweise ebenso möglich,
dass das erste und zweite Leuchtmittel so anzuordnen sind, dass
ihre Längsachsen
in einem gewünschten
Winkel zueinander stehen. Ferner ist es zur Verwirklichung der Erfindung
nicht notwendig, dass die Leuchtmittel eine eindeutige Mittellängsachse
aufweisen, die eine Symmetrieachse darstellt, obgleich röhrenförmige und
achsensymmetrische Leuchtmittel aus Gründen der einfacheren Handhabung
bevorzugt sind.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform der
Erfindung umfasst die Leuchtvorrichtung einen ersten Steckverbindungsanschluss
und einen zweiten Steckverbindungsanschluss, wobei der erste und/oder
der zweite Steckverbindungsanschluss zur Leistungsversorgung des
Vorschaltgerätes
vorgesehen sind.
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Ein
geeigneter Anschluss der Leuchtvorrichtung erlaubt eine schnelle
und einfache Ankopplung von Zuführungsmitteln
für Strom
und Spannung, um das Vorschaltgerät und damit die Leuchtmittel
zu betreiben. Es bestehen hierbei unterschiedliche Möglichkeiten,
die Leistungsversorgung dem Vorschaltgerät zuzuführen. Eine einfache Variante
besteht darin, den ersten oder zweiten Steckverbindungsanschluss
zur Ankopplung entsprechender Stromleitungen vorzusehen, wobei die
elektrische Leistung über den
jeweiligen Steckverbindungsanschluss an das Vorschaltgerät geführt wird.
Bei einer Ausführung
der Erfindung ist hierbei vorgesehen, dass eine weitere Leistungsführung zu
dem jeweiligen anderen Steckverbindungsanschluss führt, um
von dort weitergegeben zu werden. Alternativ oder ergänzend ist
es ebenso möglich,
einen Teil der zur Versorgung des Vorschaltgerätes vorgesehenen Leitungen über den ersten
Steckverbindungsanschluss und einen weiteren Teil über den
zweiten Steckverbindungsanschluss zu führen, sodass beide Steckverbindungsanschlüsse zur
Leistungsversorgung verwendet werden.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform der
Erfindung ist der erste Steckverbindungsanschluss für eine Kopplung
mit einem zweiten Steckverbindungsanschluss einer weiteren Leuchtvorrichtung
ausgestaltet, wobei der zweite Steckverbindungsanschluss für eine Kopplung
mit einem ersten Steckverbindungsanschluss einer weiteren Leuchtvorrichtung
ausgestaltet ist.
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Eine
Ausgestaltung der Steckverbindungsanschlüsse dergestalt, dass der erste
und zweite Steckverbindungsanschluss jeweils auf den anderen als
Gegenstück
zur Kopplung ausgelegt sind, erlaubt ein (zumindest mittelbares)
Aneinanderrei hen von erfindungsgemäßen Leuchtvorrichtungen, so
dass auf einfache Weise eine gewünschte
Strecke mit einer Beleuchtung versehen werden kann.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform der
Erfindung sind der erste und zweite Steckverbindungsanschluss so
ausgestaltet sind, dass die Leuchtvorrichtung mit weiteren Leuchtvorrichtungen in
Längsrichtung
in Serie koppelbar ist, insbesondere ohne weitere Zwischenelemente.
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Der
erste und zweite Steckverbindungsanschluss sind hierbei so ausgelegt,
dass sie vorzugsweise ohne weitere Zwischenelemente eine direkte Ankopplung
einer Leuchtvorrichtung mit einer anderen Leuchtvorrichtung gemäß der Erfindung
erlauben, so dass eine Hintereinanderschaltung der Leuchtvorrichtungen
erreicht wird. Auf diese Weise ist es ausreichend, lediglich eine
Leistungszuführung zu
einer Leuchtvorrichtung vorzusehen, wobei die weiteren Leuchtvorrichtungen,
die mit dieser Leuchtvorrichtung gekoppelt sind, jeweils über die
Kopplung ebenso mit Leistung versorgt werden.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform der
Erfindung umfasst die Leuchtvorrichtung ein Schienenelement, in
das eine weitere Leuchtvorrichtung zur relativen Fixierung gegenüber der
Leuchtvorrichtung einbringbar ist.
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Insbesondere
wenn die erfindungsgemäßen Leuchtvorrichtungen
mit Steckverbindungsanschlüssen
versehen sind, werden die Leuchtvorrichtungen bei ihrer jeweiligen
Montage mit der zuvor montierten Leuchtvorrichtung in Längsrichtung
an diese Leuchtvorrichtung herangeschoben, um die Steckverbindungen
herzustellen. Hierbei ist es besonders vorteilhaft, wenn die Leuchtvorrichtungen über ein
Schienenelement auch mechanisch miteinander gekoppelt werden, was
eine vereinfachte Montage einer Serie von Leuchtvorrichtungen erlaubt.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform der
Erfindung ist die Leuchtvorrichtung mit einem ersten und einem zweiten
Leuchtmittel ausgestattet, wobei das erste und das zweite Leuchtmittel über die ersten
und zweiten Kontaktelemente elektrisch parallel oder seriell mit
dem Vorschaltgerät
gekoppelt sind und wobei das erste und das zweite Leuchtmittel in ihrer
Längsrichtung
in Serie angeordnet sind.
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Die
Erfindung wird im Weiteren anhand bevorzugter Ausführungsbeispiele
mit Bezug auf die beiliegenden Zeichnungen näher erläutert. Hierbei ist:
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1 eine
schematische Darstellung einer erfindungsgemäßen Leuchtvorrichtung im Längsschnitt,
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2 eine
schematische Darstellung einer erfindungsgemäßen Leuchtvorrichtung in einer
Seitenansicht entlang einer Längsachse
und
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3 eine
schematische Darstellung eines Ablaufes eines erfindungsgemäßen Verfahrens
zum Bereitstellen einer Beleuchtungsanordnung.
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1 zeigt
eine erfindungsgemäße Leuchtvorrichtung.
Die Leuchtvorrichtung 10 umfasst zwei erste Kontaktelemente 15,
zwei zweite Kontaktelemente 20, ein Vorschaltgerät 25,
einen ersten Steckverbindungsanschluss 30 und einen zweiten
Steckverbindungsanschluss 35. Zudem ist die Leuchtvorrichtung
mit Leuchtstoffröhren 40 als
Leuchtmitteln ausgestattet.
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Vom
ersten Steckverbindungsanschluss 30 führt ein Bündel von Leitungen 45 zum
zweiten Steckverbindungsanschluss 35, von dem geeignete Leitungen 50 zu
dem elektrischen Vorschaltgerät 25 abzweigen.
Das elektrische Vorschaltgerät 25 ist zum
elektrisch parallelen Betrieb der zwei Leuchtstoffröhren 40 ausgestaltet.
Hierzu ist das elektronische Vorschaltgerät über eine erste Leitungsanordnung 55 mit
einem Kontaktelement der ersten Kontaktelemente 15 und
einem Kontaktelement der zweiten Kontaktelemente 20 gekoppelt,
während
es über eine
zweite Leitungsanordnung 60 mit dem anderen Kontaktelement
der ersten Kontaktelemente 15 und dem anderen Kontaktelement
der zweiten Kontaktelemente 20 gekoppelt ist.
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Das
elektronische Vorschaltgerät 25 erhält seine
Leistungsversorgung über
eine Leistungszuführung
(nicht gezeigt) zum ersten Steckverbindungsanschluss 30 und
führt den
Leuchtstoffröhren 40 die
zum Starten und zum Betrieb notwendi gen Spannungen zu. Der zweite
Steckverbindungsanschluss 35 ist mit dem ersten Steckverbindungsanschluss 30 so
gekoppelt, dass die dem ersten Steckverbindungsanschluss 30 zugeführte Leistungsversorgung
ebenso über
den zweiten Steckverbindungsanschluss 35 einem weiteren
ersten Steckverbindungsanschluss 30 einer weiteren Leuchtvorrichtung
(nicht gezeigt) zuführbar
ist.
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Die
erste und zweite Leuchtstoffröhre 40 sind in
ihrer Längsrichtung
in Serie angeordnet, wobei die jeweiligen Mittellängsachsen
der ersten und zweiten Leuchtstoffröhre 40 vorliegend
zusammenfallen. Es ist zwar bevorzugt, dass die Leuchtmittel identisch ausgestaltet
sind, es ist allerdings erfindungsgemäß auch vorgesehen, unterschiedliche
Leuchtmittel, die sich beispielsweise in Länge, Lichtton und/oder Leistung
unterscheiden, einzusetzen.
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2 zeigt
eine erfindungsgemäße Leuchtvorrichtung
in einer Queransicht. In der Ansicht von 2 ist die
Leuchtvorrichtung 10 mit einem ersten Kontaktelement 15,
einer ersten Leuchtstoffröhre 40 und
einem ersten Steckverbindungsanschluss 30 dargestellt.
Die weiteren Elemente, die bereits oben mit Bezug auf 1 beschrieben
sind, sind in der Darstellung von 2 nicht
dargestellt. Die Leuchtvorrichtung 10 weist in 2 ferner
eine Schiene 65 auf, die in der schematischen Ansicht von 2 an einer
Decke 70 befestigt ist. Die Leuchtvorrichtung 10 umfasst
ferner ein Eingriffselement 75, das zum Eingriff in die
Schiene 65 zur Fixierung der Leuchtvorrichtung 10 gegenüber der
Schiene 65 vorgesehen ist.
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In
einer alternativen Ausführungsform
der Erfindung können
Schiene und Körper
der Leuchtvorrichtung auch so ausgestaltet sein, dass die Schiene
einen Teil der restlichen Leuchtvorrichtung umfasst und in geeignete
Aussparungen des Körpers der
Leuchtvorrichtung eingreift.
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Die
Schiene 65 ist erfindungsgemäß dazu vorgesehen, eine weitere
Leuchtvorrichtung beziehungsweise zumindest einen Teil einer weiteren Leuchtvorrichtung
aufzunehmen, um so eine mechanische Fixierung oder Kopplung der
beiden Leuchtvorrichtungen zu gewährleisten.
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Der
in 2 gezeigte Steckverbindungsanschluss 30 ist
fünf-polig
ausgestaltet, so dass eine getrennte Ansteuerung unterschiedlicher
Leuchtvorrichtungen, die über
die Steckverbindungsanschlüsse
gekoppelt sind möglich
ist. Hierbei werden die Phasen eines Dreiphasenwechselstroms zusammen mit
einen Neutralleiter und einem Schutzleiter geführt, wobei beispielsweise drei
in Serie angeordnete Leuchtvorrichtungen jeweils von einer (schaltbaren) Phase
des Dreiphasenwechselstroms versorgt werden, so dass die Leuchtvorrichtungen
getrennt schaltbar sind.
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3 zeigt
schematisch einen Ablauf eines erfindungsgemäßen Verfahrens zum Bereitstellen
einer Beleuchtungsanordnung. Ein Herstellen 100 einer Leuchtvorrichtung
gemäß der vorliegenden
Erfindung umfasst ein Koppeln 105 der ersten und zweiten
Kontaktelemente mit dem Vorschaltgerät und ein Anordnen 110 der
ersten und zweiten Kontaktelemente. Das Koppeln 105 der
ersten und zweiten Kontaktelemente mit dem Vorschaltgerät ist derart
ausgestattet, dass ein erstes und zweites Leuchtmittel über die
ersten und zweiten Kontaktelemente elektrisch parallel und/oder
seriell mit dem Vorschaltgerät koppelbar
sind. Das Anordnen der ersten und zweiten Kontaktelemente erfolgt
so, dass das erste und zweite Leuchtmittel im Betrieb mit den Kontaktelementen
in ihrer Längsrichtung
in Serie anordbar sind. Das Koppeln 105 und das Anordnen 110 kann
gleichzeitig oder nacheinander erfolgen.
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In
einem folgenden Schritt 115 wird die in Schritt 110 hergestellt
Leuchtvorrichtung am Ort der Beleuchtungsanordnung montiert. In
einem weiteren Schritt 120 erfolgt ein paralleles oder
serielles Koppeln des ersten und zweiten Leuchtmittels mit dem Vorschaltgerät, wobei
das erste und zweite Leuchtmittel in ihrer Längsrichtung in Serie angeordnet
sind. Es ist selbstverständlich
auch möglich,
dass das Koppeln 120 der Leuchtmittel bereits vor dem montieren 115 der
Leuchtvorrichtung am Ort der Beleuchtung erfolgt.