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DE102007037612A1 - Abrasive Reibfläche - Google Patents

Abrasive Reibfläche Download PDF

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DE102007037612A1
DE102007037612A1 DE200710037612 DE102007037612A DE102007037612A1 DE 102007037612 A1 DE102007037612 A1 DE 102007037612A1 DE 200710037612 DE200710037612 DE 200710037612 DE 102007037612 A DE102007037612 A DE 102007037612A DE 102007037612 A1 DE102007037612 A1 DE 102007037612A1
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Germany
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friction
friction body
braking device
brake
abrasive material
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DE200710037612
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Inventor
Martin Schautt
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Continental Automotive GmbH
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Continental Automotive GmbH
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    • F16ENGINEERING ELEMENTS AND UNITS; GENERAL MEASURES FOR PRODUCING AND MAINTAINING EFFECTIVE FUNCTIONING OF MACHINES OR INSTALLATIONS; THERMAL INSULATION IN GENERAL
    • F16DCOUPLINGS FOR TRANSMITTING ROTATION; CLUTCHES; BRAKES
    • F16D65/00Parts or details
    • F16D65/0037Devices for conditioning friction surfaces, e.g. cleaning or abrasive elements
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F16ENGINEERING ELEMENTS AND UNITS; GENERAL MEASURES FOR PRODUCING AND MAINTAINING EFFECTIVE FUNCTIONING OF MACHINES OR INSTALLATIONS; THERMAL INSULATION IN GENERAL
    • F16DCOUPLINGS FOR TRANSMITTING ROTATION; CLUTCHES; BRAKES
    • F16D69/00Friction linings; Attachment thereof; Selection of coacting friction substances or surfaces
    • F16D2069/002Combination of different friction materials
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    • F16ENGINEERING ELEMENTS AND UNITS; GENERAL MEASURES FOR PRODUCING AND MAINTAINING EFFECTIVE FUNCTIONING OF MACHINES OR INSTALLATIONS; THERMAL INSULATION IN GENERAL
    • F16DCOUPLINGS FOR TRANSMITTING ROTATION; CLUTCHES; BRAKES
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    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
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    • F16D2127/08Self-amplifying or de-amplifying mechanisms
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
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Abstract

Die Erfindung betrifft Reibkörper für eine zum Erzeugen einer Reibungskraft ausgebildete Reibpaarung, wobei der Reibkörper (5, 6, 20, 30) eine Oberfläche aufweist, deren Struktur dazu ausgebildet ist, von einem über diese Oberfläche geführten Körper (5, 6, 20, 30) Material abrasiv abzutragen. Entsprechende Reibkörper können insbesondere bei selten benutzten Bremsen und Kupplungen verwendet werden, wo sie eine zuverlässige Funktion auch nach längerem Nichtgebrauch sicherstellen.

Description

  • Die Erfindung betrifft Reibpaarungen für Bremsen und Kupplungen und bezieht sich im Besonderen auf Reibpaarungen mit einem hohen Materialabtrag.
  • Reibbeläge werden zum Erzeugen hoher Reibungskräfte für die Übertragung von Kräften bei Kupplungen oder bei Bremsen zum Umwandeln von kinetischer in Wärmeenergie verwendet. Üblicherweise werden hierzu Reibbeläge unter Druck an einen Reibpartner angelegt, wobei im Hinblick auf eine möglichst lange Lebensdauer des jeweiligen Maschinenelements üblicherweise Reibbeläge gewählt werden, die beim Zusammenwirken mit dem Reibpartner einen möglichst geringen Verschleiß aufweisen.
  • Bei Maschinenelementen, die nur in bestimmten seltenen Situationen, wie beispielsweise Ausnahme- oder Notsituationen eingesetzt werden, ist die Verschleißfestigkeit der Reibpaarungen dagegen ohne praktische Bedeutung. Stattdessen steht bei diesen Elementen die Funktionssicherheit im Vordergrund, die auch ohne Wartungsaufwand sichergestellt sein muss. Die Höhe der von Reibpaarungen erzeugbaren Reibungskräfte wird über die Reibungszahl der Stoffpaarung von Reibbelag und Reibpartner bestimmt. Die Reibungszahl wiederum wird von der Beschaffenheit des Reibbelags und des Reibpartners beeinflusst, wobei vor allem deren jeweilige Oberflächenbeschaffenheit von Bedeutung ist.
  • Anders als bei häufig benutzten Bremsen oder Kupplungen unterliegen die Oberflächen selten verwendeter Reibpartner stillstandsbedingten Einflüssen. Dadurch verändert sich der Reibwert (Wert des Reibungskoeffizienten) der Reibpaarung im Laufe der Zeit. Für die Funktion einer Bremse bzw. Kupplung kann sowohl eine Erhöhung als auch eine Verringerung des Reibwerts nachteilig sein. Im ersteren Fall würde beispielsweise eine Bremse zum Blockieren neigen, im letzteren Fall wäre die erzielte Bremskraft zu gering. Im Falle einer Notbetätigung der entsprechenden Bremse oder Kupplung kann dann nicht mehr die volle Reibkraft erzeugt werden, so dass diese im schlimmsten Fall für die hierüber auszuführende Funktion zu gering sein kann.
  • Bei häufig benutzten Bremsen oder Kupplungen werden die zum Erzeugen der Reibkraft verwendeten Oberflächen der Reibpartner regelmäßig leicht abgerieben, wodurch die Oberflächen in gewisser Weise aufgefrischt werden. Die üblicherweise eine Reibpaarung verändernden Einflüsse wie z. B. Alterung, Verspröden oder Verhärten der Reibbelagsoberfläche, Korrosion an der Oberfläche des Reibpartners, Ablagerungen oder Verschmierungen an beiden Oberflächen, oder auch Folgen eingedrungener Nässe fallen dabei durch den leichten aber häufigen Abrieb der Oberflächen weniger ins Gewicht. Bei Kupplungen oder Bremsen die längere Zeit nicht benutz wurden, sind diese Einflüsse für die erzielbaren Reibungswerte jedoch entscheidend.
  • Beim Einsatz in Sicherheitseinrichtungen können diese Einflüsse im Extremfall zu einem Versagen der jeweiligen Einrichtung führen. Vor allem bei adaptiven Insassenrückhaltesystemen kann eine ungenügende Gurtbremswirkung fatale Folgen haben. Bei einigen dieser Systeme ist die Gurtrolle mit einer Bremsscheibe drehfest verbunden, die im Falle eines Fahrzeugaufpralls durch Reibbeläge abgebremst wird. Bei zu geringer Bremswirkung wird der Insasse nur ungenügend zurückgehalten, wodurch seine Energie zu groß ist, um von einem Prallkissen absorbiert werden zu können. Die Folge wären schwere oder sogar tödliche Verletzungen.
  • Ausgehend hiervon liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen Reibkörper für eine Reibpaarung anzugeben, mit dem ein von Oberflächeneinflüssen unabhängiger Reibwert erzielt werden kann.
  • Die Aufgabe wird gemäß den unabhängigen Ansprüchen der Erfindung gelöst.
  • Die Erfindung umfasst zum Einen einen Reibkörper für eine zum Erzeugen einer Reibungskraft ausgebildeten Reibpaarung, wobei der Reibkörper eine Oberfläche aufweist, deren Struktur dazu ausgebildet ist, von einem über diese Oberfläche geführten Körper Material abrasiv abzutragen.
  • Ferner umfasst die Erfindung eine Bremsvorrichtung mit zumindest einem ersten Reibkörper und mit einem oder mehreren zweiten Reibkörpern, wobei der erste Reibkörper zumindest eine erste Kontaktoberfläche aufweist, die mit zumindest einer zweiten Kontaktoberfläche des einen oder der mehreren zweiten Reibkörper in Kontakt gebracht werden können, und wobei die Kontaktoberfläche des ersten Reibkörpers und/oder des zweiten Reibkörpers eine Struktur aufweist, die dazu ausgebildet ist, von einem über die Kontaktoberfläche geführten Körper Material abrasiv abzutragen. Weiterhin umfasst die Erfindung eine Gurtkraftbegrenzungsvorrichtung mit einer solchen Bremsvorrichtung.
  • In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die in dieser Beschreibung und den Ansprüchen zur Aufzählung von Merkmalen verwendeten Begriffe "umfassen", "aufweisen", "beinhalten", "enthalten" und "mit", sowie deren grammatikalische Abwandlungen, generell eine nichtabschließende Aufzählung von Merkmalen, wie z. B. Verfahrensschritten, Einrichtungen, Bereichen, Größen und dergleichen bezeichnen, die in keiner Weise das Vorhandensein anderer oder zusätzlicher Merkmale oder Gruppierungen von anderen oder zusätzlichen Merkmalen ausschließt.
  • Der durch wie oben angegeben ausgebildete Reibkörper bewirkte Materialabtrag schafft bei einem Reibkontakt eine neue Oberfläche, die im Wesentlichen frei von Ablagerungen und anderen oberflächennahen Veränderungen ist. Dadurch wird die Reibung zwischen den Reibpartnern weitestgehend unabhängig von Oberflächeneinflüssen, wie beispielsweise Korrosion, Ablagerungen, Alterung, Nässe, Schmiermittel und dergleichen mehr, so dass auch nach längerem Nichtgebrauch eine gute Reibkraftwirkung mit einem hohen und vor allem konstanten Reibwert erzielt wird.
  • Die Erfindung wird in ihren abhängigen Ansprüchen weitergebildet.
  • Eine einfache und kostengünstige Strukturierung einer Oberfläche zum abrasiven Materialabtrag wird erreicht, indem die Oberfläche des Reibkörpers Hartstoffkörner aufweist, die aus der sie einbettenden Umgebung herausragen. Für einen gleichmäßigen Materialabtrag sind die Hartstoffkörner ungerichtet an der Oberfläche des Reibkörpers angeordnet. Alternativ zur Ausbildung einer rauen Reibfläche können als Struktur zum abrasiven Materialabtrag auch Schneiden in der Oberfläche des Reibkörpers ausgebildet sein.
  • Vorzugsweise ist die strukturierte Oberfläche des Reibkörpers auf einem Trägermaterial gebildet, das fest mit dem Grundkörper des Reibkörpers verbunden ist. Damit kann die Herstellung der abrasiven Oberfläche getrennt von der Herstellung des Reibkörpers erfolgen. Bedarfsweise kann das Trägermaterial als Beschichtung des Grundkörpers des Reibkörpers ausgebildet sein. In einer kostengünstigen Ausführungsform wird das Trägermaterial von einem Schleifpapier gebildet.
  • Um eine Beeinträchtigung des erzielbaren Reibwerts durch zwischen den Reibbelägen gestautes abgetragenes Material zu vermeiden, ist an der Oberfläche des Reibkörpers vorzugsweise eine Struktur zum Ableiten des abrasiv abgetragenen Materials angeordnet. Diese Struktur zum Ableiten des abrasiv abgetragenen Materials wird zweckmäßig von einer Nut in der Oberfläche des Reibkörpers gebildet, die ohne großen Aufwand herstellbar ist.
  • Bei einer wie oben angegebenen Bremsvorrichtung sind der erste Reibkörper vorzugsweise als Bremsscheibe und der zweite Reibkörper vorzugsweise als Bremsbelag ausgestaltet, so dass eine gut belüftbare Bremsvorrichtung erzielt wird, in der sich das abgetragene Material nicht ansammeln kann. Für einen zuverlässigen Betrieb der Bremsvorrichtung weist die Kontaktoberfläche der Bremsscheibe Schneiden und die Kontaktoberfläche des Bremsbelags Hartstoffkörner auf. Zum Erzielen einer hohen Bremskraft ist die Bremsvorrichtung vorzugsweise als selbstverstärkende Keilbremse ausgeführt.
  • Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung erfindungsgemäßer Ausführungsbeispiele in Verbindung mit den Ansprüchen sowie den Figuren. Die einzelnen Merkmale können bei einer Ausführungsform gemäß der Erfindung je für sich oder auch zu mehreren verwirklicht sein. Bei der nachfolgenden Erläuterung einiger Ausführungsbeispiele der Erfindung wird auf die beiliegenden Figuren Bezug genommen, von denen
  • 1 eine schematische Darstellung eines Gurtkraftbegrenzers zeigt,
  • 2 einen Bremsbelag in der Draufsicht zeigt, dessen Kontaktoberfläche mit Hartstoffkörnern in ungerichteter Anordnung versehen ist, und
  • 3 eine Bremsscheibe in der Draufsicht zeigt, deren Kontaktoberfläche mit Schneiden versehen ist.
  • Die 1 zeigt eine schematische Darstellung eines mit einer Scheibenbremse gesteuerten Gurtkraftbegrenzers 10 für einen Sicherheitsgurt. Das Gurtband 4 des Sicherheitsgurts ist teilweise auf einer Gurtrolle 3 in Form einer Wicklung 4' aufgenommen. Zum Auf- und Abrollen des Gurtbands 4 ist die Gurtrolle 3 um die Achse 1 drehbar gelagert. Die Drehachse kann dabei von einer Welle 2 gebildet werden. Die mit der Gurtrolle 3 (entweder direkt oder über die Welle 2) drehfest verbundene Bremsscheibe 5 wird von einem Bremssattel 7 umgriffen, in dem Reibbeläge 6 angeordnet sind. Im Bedarfsfall werden diese Reibbeläge 6 von einer (nicht gezeigten) Brems steuerung mittels des Bremsaktors 8 gegen die Bremsscheibe gedrückt, wodurch die Bewegung der Gurtrolle je nach der dabei erzeugten Bremskraft abgebremst oder gestoppt wird. Zum Erzielen einer hohen Bremskraft ist die Bremsvorrichtung vorzugsweise als selbstverstärkende Keilbremse ausgeführt. Über eine Bremsvorrichtung gesteuerte bzw. geregelte Gurtkraftbegrenzer werden in adaptiven Insassenrückhaltesystemen verwendet, um den vom Gurt zurückgehaltenen Fahrzeuginsassen im Falle eines Aufpralls soweit abzubremsen, dass dessen verbleibende Trägheitsenergie vom in der Zwischenzeit aufgeblasenen Prallsack absorbiert werden kann.
  • Je nach Lebensdauer des individuellen Fahrzeugs können hierbei mehrere Jahre vergehen, bis die Gurtkraftbegrenzung 10 erstmals zum Einsatz kommt. Wie oben ausgeführt können sich die Reibflächen der Reibkörper, d. h. die beim Bremsvorgang miteinander in Kontakt stehenden Oberflächen von Bremsscheibe 5 und Reibbelägen 6, soweit verändert haben, dass der beim Bremsen erzielte Reibwert nicht mehr zur Ausbildung der erforderlichen Bremskraft ausreicht.
  • Um dies zu vermeiden, wird daher zumindest die Kontaktoberfläche eines der Reibkörper 5 oder 6 so ausgebildet, dass sie die beim Bremsvorgang mit ihr in Kontakt stehende Oberfläche des oder der anderen Reibkörper abrasiv abträgt. Unter abrasivem Abtragen werden dabei alle Materialabtragverfahren verstanden, bei denen der Stoffzusammenhang eines Materials örtlich durch einen schneidenden Vorgang aufgehoben wird. Sobald die beiden sich relativ zueinander bewegenden Reibkörper miteinander in Kontakt gebracht werden, trägt der mit der abrasiven Oberfläche ausgestattete Reibkörper die Oberfläche des anderen Reibkörpers ab. Durch den Materialabtrag wird eine neue Oberfläche geschaffen, die im Wesentlichen frei von Ablagerungen und anderen oberflächennahen Veränderungen ist. Dadurch wird die Reibung zwischen den Reibpartnern weitgehend unabhängig von Oberflächeneinflüssen, wie beispielsweise Korrosion, Ablagerungen, Alterung, Nässe, Schmiermittel und dergleichen mehr, so dass auch nach längerem Nichtgebrauch eine gute Reibkraftwirkung mit einem hohen und vor allem konstanten Reibwert erzielt wird.
  • Eine Abrasion erfordert einen Härteunterschied der beteiligten Reibpartner. Zum Beispiel können aus einem harten Material gebildete Schneiden von einem weicher ausgeführten Reibpartner Späne abtrennen. Bei Reibpartnern gleicher Härte verschmieren die Oberflächen dagegen. Da von den harten Schneiden stets die weicheren Ablagerungen und Korrosionsprodukte abgetragen werden, erhält man auch bei Reibpartnern unterschiedlicher Härte die gewünschte beiderseitige Oberflächenreinigung.
  • Falls eine aus Bremsbelägen und Bremskörper bestehende Reibpaarung mehrmals verwendet werden soll, werden zweckmäßig jedoch nur die Bremsbeläge mit einer Oberfläche ausgebildet, deren Struktur das Oberflächenmaterial des Bremskörpers abrasiv abzutragen vermag. Denn der Aufwand zum Wechseln der Bremsbeläge ist im Allgemeinen wesentlich geringer als der Austausch des Bremskörpers, wie einer Bremsscheibe, und ist ferner auch mit wesentlich geringeren Kosten verbunden.
  • Abrasive Oberflächen, d. h. Oberflächen, deren Struktur dazu ausgebildet ist, von einem über diese Oberfläche geführten Körper Material abrasiv abzutragen, können auf verschiedene Weisen realisiert werden. Bei einer ersten vorteilhaften Ausführungsform ist die Reibfläche des Reibkörpers mit einer Körnung versehen, die z. B. mittels Hartstoffkörner gebildet wird, die in der als Reibfläche dienenden Oberfläche des Reibkörpers eingebettet teilweise aus dieser herausragen. Bei Kontakt mit der Reibfläche des anderen Reibkörpers bewirken die Hartstoffkörner eine Mikrozerspanung dessen Oberfläche, wodurch eine neue, "saubere" Reibfläche geschaffen wird. Man kann diese eingebetteten Hartstoffkörner somit als Mikroschneiden auffassen. Um einen möglichst gleichmäßigen Materialabtrag zu gewährleisten, sind die Hartstoffkörner vorzugsweise ungerichtet an der Reibfläche des Reibkörpers angeord net, d. h. sie sind ohne besondere Regelmäßigkeiten statisch gleichmäßig über der Reibfläche verteilt.
  • Für die Hartstoffkörner eignen sich vor allem harte und zähe Materialen, die zudem thermisch und chemisch beständig sind, insbesondere Korund, Siliciumcarbid und Bornitrid.
  • Eine weitere bevorzugte Ausführungsform einer abrasiv gestalteten Reibfläche weist an deren Oberfläche ausgebildete Schneiden auf. Für einen gleichmäßigen Materialabtrag können die Schneiden ähnlich wie bei einer Feile ausgestaltet sein. Bei einem sehr weichen Material des die Schneide bildenden Reibkörpers, kann die Schnittfläche mit einer dünnen Hartmaterialbeschichtung wie z. B. TiN belegt werden, so dass ein zuverlässiger und schneller Materialabtrag sichergestellt ist.
  • Wird nur eine der beiden Reibflächen mit einer Struktur versehen, die zum Materialabtrag and der ihr gegenüberliegenden Reibfläche geeignet ist, oder wird der Reibvorgang nur ein einziges Mal ausgeführt, so genügt es die die zur Ausbildung einer abrasiven Oberflächenstruktur erforderlichen Elemente ausschließlich im oberflächennahen Bereich des Reibkörpers anzuordnen.
  • Beispielsweise kann die strukturierte Oberfläche des Reibkörpers auf einem von Material dessen Grundkörpers verschiedenen Trägermaterial ausgebildet werden, wobei dieses so gestaltete Trägermaterial fest mit dem Grundkörper des Reibkörpers verbunden wird. Hierzu kann auf die Reibflächen einer Bremsscheibe oder auf den Reibflächen von Bremsbelägen eine mit Hartstoffkörnern versehene Folie, beispielsweise ein Schleifpapier, aufgeklebt werden. Ebenso ist eine Beschichtung der Reibflächen mit einem Hartstoffkörner enthaltenden Material möglich. Werden statt Hartstoffkörnern Schneiden verwendet, so können auch diese in einer Folie ausgebildet werden, die schließlich auf die Reibfläche des vorgesehenen Reibkörpers aufgebracht wird.
  • Das beim Reibkontakt abgetragene Material bewegt sich zwischen den beiden Reibflächen der aufeinander gedrückten Reibkörper, wodurch diese unter Umständen nicht in direkten Kontakt gelangen können. In einer bevorzugten Ausführungsform ist daher zumindest eine der beiden Reibflächen mit einer Struktur zu Ableiten des abrasiv abgetragenen Materials versehen. Im einfachsten Fall besteht diese Struktur aus in der Reibfläche ausgebildeten Nuten 22, entlang derer das abgetragene Material durch die Relativbewegung der beiden Reibflächen aus dem Kontaktbereich der Reibkörper heraus transportiert wird. Alternativ können in einem oder in beiden Reibkörpern Öffnungen vorgesehen sein, durch die das abgetragene Material aus dem gesamten Reibflächenbereich entfernt wird. Eventuell kann diese Materialabfuhr durch eine Absaugung oder ein Gebläse unterstützt werden. Ferner können die Späne auch in Vertiefungen gesammelt werden, die im Reibkörper ausgebildet sind.
  • Die beschriebenen Reibkörper werden vorzugsweise in Bremsvorrichtungen eingesetzt, die nur in bestimmten Situationen benutzt werden; beispielsweise in einer Bremsvorrichtung einer Sicherheitseinrichtung wie z. B. einer Gurtkraftbegrenzung. Da hier höchste Anforderungen an die Wirksamkeit der Reibpaarung zu stellen sind, werden bei derartigen Bremsvorrichtungen sowohl die Reibfläche des Bremskörpers als auch die der Bremsbeläge mit einer zum abrasiven Materialabtrag geeigneten Oberfläche versehen. Da der Bremskörper üblicherweise aus einem härteren Material als das der Bremsbeläge gefertigt ist, wird die Reibfläche des Bremskörpers 30 hierbei vorteilhaft mit einer oder mehreren Schneiden 31 wie in 3 gezeigt ausgestattet, während die Bremsbeläge 20 vorzugsweise eine ungerichtete Körnung 21, wie sie in der 2 veranschaulicht ist, aufweisen.
  • Da der Reibpartner bei Bremsvorrichtungen bzw. Kupplungen mit derartigen Reibkörpern stark abgetragen wird, ist die Anzahl der möglichen Betätigungen stark beschränkt. Dies sollte bei der Auslegung der entsprechenden Bremse oder Kupplung berücksichtigt werden. Vorzugsweise sind daher Sicherheitseinrichtungen vorzusehen, die einen Sicherheitshinweis bzw. einen Warnhinweis erzeugen, wenn die vorgesehene Anzahl von Betätigungen erreicht ist, oder eine weitere Benutzung der mit der Vorrichtung gesicherten Anlage unterbinden.
  • 1
    Drehachse
    2
    Welle
    3
    Gurtrolle
    4
    Gurtband
    4'
    Gurtbandwicklung
    5
    Bremsscheibe
    6
    Reibbeläge
    7
    Bremssattel
    8
    Betätigungsmechanismus
    10
    Gurtkraftbegrenzung
    20
    materialabtragender Bremsbelag
    21
    Oberflächenkörnung am Bremsbelag
    22
    Nut im Reibbelag
    30
    materialabtragende Bremsscheibe
    31
    auf der Bremsscheibe ausgebildete Schneide

Claims (13)

  1. Reibkörper für eine zum Erzeugen einer Reibungskraft ausgebildeten Reibpaarung, wobei der Reibkörper (5, 6, 20, 30) eine Oberfläche aufweist, deren Struktur dazu ausgebildet ist, von einem über diese Oberfläche geführten Körper (5, 6, 20, 30) Material abrasiv abzutragen.
  2. Reibkörper nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Oberfläche des Reibkörpers (5, 6, 20, 30) Hartstoffkörner (21) aufweist, die aus der sie einbettenden Umgebung herausragen.
  3. Reibkörper nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Hartstoffkörner (21) ungerichtet an der Oberfläche des Reibkörpers (5, 6, 20, 30) angeordnet sind.
  4. Reibkörper nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass in der Oberfläche des Reibkörpers (5, 6, 20, 30) Schneiden (31) ausgebildet sind.
  5. Reibkörper nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die strukturierte Oberfläche des Reibkörpers (5, 6, 20, 30) auf einem Trägermaterial ausgebildet ist, das fest mit dem Grundkörper des Reibkörpers verbunden ist.
  6. Reibkörper nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Trägermaterial als Beschichtung des Grundkörpers des Reibkörpers (5, 6, 20, 30) ausgebildet ist.
  7. Reibkörper nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an der Oberfläche des Reibkörpers (5, 6, 20, 30) eine Struktur zum Ableiten des abrasiv abgetragenen Materials angeordnet ist.
  8. Reibkörper nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Struktur zum Ableiten des abrasiv abgetragenen Materials von einer Nut in der Oberfläche des Reibkörpers gebildet wird.
  9. Bremsvorrichtung mit zumindest einem ersten Reibkörper und mit einem oder mehreren zweiten Reibkörpern, wobei der erste Reibkörper (5, 6, 20, 30) zumindest eine erste Kontaktoberfläche aufweist, die mit zumindest einer zweiten Kontaktoberfläche des einen oder der mehreren zweiten Reibkörper (5, 6, 20, 30) in Kontakt gebracht werden können, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Reibkörper und/oder der zweite Reibkörper nach einem der vorangehenden Ansprüche mit der Maßgabe ausgebildet sind, dass die jeweilige Kontaktoberfläche des ersten bzw. zweiten Reibkörpers von der zum abrasiven Materialabtrag ausgebildete Oberfläche gebildet wird.
  10. Bremsvorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Reibkörper als Bremsscheibe (5, 30) und der zweite Reibkörper als Bremsbelag (6, 20) ausgestaltet ist.
  11. Bremsvorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Kontaktoberfläche der Bremsscheibe (5, 30) Schneiden (31) und die Kontaktoberfläche des Bremsbelags (6, 20) Hartstoffkörner (21) aufweist.
  12. Bremsvorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Bremsvorrichtung als selbstverstärkende Keilbremse ausgeführt ist.
  13. Gurtkraftbegrenzungsvorrichtung (10) mit einer Bremsvorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 12.
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