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Die
Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren und auf eine Vorrichtung
zum Trocknen eines extrudierten Materials.
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Extrudierte
Materialien müssen für eine effektive Durchführung
des Extrusionsvorgangs häufig einen nicht unerheblichen
Wassergehalt aufweisen, weshalb sie nach Austritt aus dem Extruder
in vielen Fällen vor einer Verpackung oder sonstigen weiteren Verwendung
zunächst getrocknet werden müssen. Insbesondere
dann, wenn es sich bei dem Material um ein Nahrungsmittelerzeugnis
handelt, muß der Trocknungsvorgang nach Möglichkeit
so erfolgen, daß ein Kontakt des zu trocknenden Materials
mit Keimen oder sonstigen Mikroorganismen ausgeschlossen ist. Bei üblichen
Trocknungsverfahren, die einen Kontakt des Materials mit trockener
Luft vorsehen, ist eine weitgehende Keimfreiheit allerdings nur schwer
zu erreichen.
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Die
Aufgabe der Erfindung besteht daher darin, ein Verfahren und eine
Vorrichtung vorzuschlagen, das bzw. die es ermöglichen,
eine effiziente Trocknung eines extrudierten Materials durchzuführen,
ohne daß damit eine Kontamination mit unerwünschten
Keimen einhergeht.
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In
verfahrenstechnischer Hinsicht wird diese Aufgabe durch ein Verfahren
zum Trocknen eines extrudierten Materials gelöst, mit den
Schritten: Bereitstellen einer Gasatmosphäre mit überhitzem
Dampf in einem Gehäuse, Extrudieren eines Materials in
das Gehäuse, Trocknen des Materials in der Gasatmosphäre,
und Herausbewegen des getrockneten Materials aus dem Gehäuse.
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Ein
besonders hoher Grad an Keimarmut oder sogar völlige Keimfreiheit
lassen sich erzielen, wenn die Temperatur des Materials beim Austritt
aus dem Extruder bzw. beim Eintritt in das Gehäuse mehr als
100°C beträgt, insbesondere mehr als 110°C, 120°C,
130°C oder 140°C.
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Es
kann vorgesehen sein, daß das Material auf einen Wassergehalt
von weniger als 50 Gew.-%, 40 Gew.-%, 30 Gew.-%, 20 Gew.-% oder
10 Gew.-% getrocknet wird.
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Auch
kann vorgesehen sein, daß das Material auf einem AW-Wert
von weniger als 0,6, 0,5 0,4, 0,3, 02 oder 0,1 getrocknet wird.
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Es
kann vorgesehen sein, daß die Gasatmosphäre eine
Temperatur von mehr als 100°C, 120°C, 140°C,
160°C oder 180°C aufweist.
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Die
Gasatmosphäre kann Umgebungsdruck aufweisen, oder sie kann
erhöhten Druck oder Unterdruck aufweisen.
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Bevorzugt
ist vorgesehen, daß die Gasatmosphäre ein Gemisch
aus einer ersten Komponente, bestehend aus Luft und/oder einem anderen
Gas, etwa CO2, Stickstoff oder einem anderen
inerten Gas, und Wasserdampf als zweite Komponente ist und einen
Dampfanteil von mindestens 50 Gew.-%, 60 Gew.-%, 70 Gew.-%, 80 Gew.-%,
90 Gew.-%, 95 Gew.-%, 98 Gew.-% oder 99 Gew.-% aufweist. Die Gasatmosphäre
kann auch aus reinem Wasserdampf bestehen.
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In
einer zweckmäßigen Variante ist vorgesehen, daß flüchtige
Stoffe, die aus dem Material in die Gasatmosphäre entweichen,
insbesondere Aromastoffe, aus der Gasatmosphäre extrahiert
werden. Nach der Extraktion können die Stoffe dem Material wieder
zugefügt werden, entweder unmittelbar oder in Form eines
Trägermaterials, bspw. einer Umhüllung oder Füllung,
dem die extrahierten Stoffe zunächst beigemischt werden.
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Das
Material kann nach dem Herausbewegen aus dem Gehäuse verpackt
werden. Hierbei kann vorgesehen sein, daß aus der Gasatmosphäre extrahierte
Stoffe beim Verpackungsvorgang in ein Verpackungsbehältnis
zugeführt werden.
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In
vorrichtungsmäßiger Hinsicht wird die Aufgabe
der Erfindung durch eine Vorrichtung zum Trocknen eines extradierten
Materials gelöst, mit einem Gehäuse zum Aufnehmen
einer Gasatmosphäre mit überhitztem Dampf, wobei
das Gehäuse eine Einlaßöffnung und eine
Auslaßöffnung aufweist, einem Mittel zum Erzeugen
einer Gasatmosphäre mit überhitztem Dampf innerhalb
des Gehäuses, einen mit der Einlaßöffnung
verbundenen Extruder, einer Transporteinrichtung zum Aufnehmen von
Material von dem Extruder und zum Herausbewegen des Materials durch
die Auslaßöffnung aus dem Gehäuse.
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Zweckmäßigerweise
ist vorgesehen, daß die Auslaßöffnung
tiefer angeordnet ist als die Einlaßöffnung.
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Die
Auslaßöffnung kann an einem freien Ende eines
Auslaßkanals angeordnet sein. Der Auslaßkanal
kann sich von dem Gehäuse nach unten erstrecken.
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Es
kann vorgesehen sein, daß eine Entlüftungsleitung
mit dem Gehäuse in Verbindung steht und auf einer Höhe
unterhalb des Gehäuses und oberhalb der Auslaßöffnung
eine in die Umgebung mündende Ausgangsöffnung
aufweist.
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Alternativ
oder zusätzlich kann vorgesehen sein, daß eine
Absaugleitung mit dem Gehäuse in Verbindung steht und über
einen Ventilator zu einem Kondensator geführt ist.
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Die
Transporteinrichtung kann ein perforiertes Förderband aufweisen.
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Entlang
eines Teilbereichs der Transporteinrichtung kann ein mit Über-
oder Unterdruck beaufschlagter Strömungskanal angeordnet
sein, der mit dem Gehäuse, insbesondere mit dessen unterem Bereich,
in Verbindung steht.
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Eine
Strömungsführung oder Dichteinrichtung kann zwischen
dem Strömungskanal und dem Teilbereich der Transporteinrichtung
angeordnet sein, um eine intensive Um- oder Durchströmung
der Transporteinrichtung durch die Gasatmosphäre zu gewährleisten.
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Bevorzugt
ist die Vorrichtung mit einer Extraktionseinheit zum Extrahieren
von flüchtigen Stoffen aus der Gasatmosphäre versehen.
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Weiterhin
kann vorgesehen sein, daß der Vorrichtung eine Verpackungseinrichtung
zum Verpacken des getrockneten Materials zugeordnet ist.
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Zweckmäßigerweise
erstreckt sich die Transporteinrichtung bis zu der Verpackungseinrichtung.
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Weitere
Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung eines Ausführungsbeispiels, wobei auf eine
Zeichnung Bezug genommen ist, in der
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1 eine
schematische Seitenansicht einer erfindungsgemäßen
Vorrichtung zeigt, mit der das erfindungsgemäße
Verfahren ausgeführt werden kann,
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2 eine
Seitenansicht einer Variante der Vorrichtung nach 1 zeigt,
und
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3 Dichtewerte
von Dampf und Luft bei verschiedenen Temperaturen zeigt.
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Die
Vorrichtung besteht zunächst aus einem Gehäuse 2 mit
einer Bodenwand 4, einer rechten Seitenwand 6a,
einer linken Seitenwand 6b, einer Rückwand 8,
einer entsprechenden, nicht dargestellten Vorderwand sowie einer
oberen Wand 10. Die Bodenwand 4 ist im wesentlichen
horizontal angeordnet und besteht in dem dargestellten Ausführungsbeispiel
aus zwei leicht V-förmig geneigt zueinander angeordneten
Bodenwandteilen 4a, 4b. Diese Anordnung dient
dazu, Kondensat zu einem den tiefsten Punkt des Innenraums des Gehäuses
bildenden Verbindungs- oder Übergangsbereich zwischen den
beiden Bodenwandteilen 4a, 4b fließen
zu lassen.
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Die
nicht dargestellte vordere Wand ist im wesentlichen parallel zu
der hinteren Wand 8 und schließt abdichtend an
seitliche Ränder der oberen Wand, der Seitenwände
und der Bodenwand an, so daß das Gehäuse 2,
abgesehen von noch zu erläuternden Öffnungen,
einen allseits geschlossenen Innenraum umgrenzt.
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Ein
Extruder 20 mündet mit seiner Austrittsöffnung
in einen Förderkanal 22, der mit einem Abscheidezyklon 24 verbunden
ist. Eine Austrittsöffnung 26 des Abscheidezyklons
ist mit einem Eingang einer Zellradschleuse 28 verbunden,
deren Ausgang durch die obere Wand 10 des Gehäuses 2 geführt
ist und über einer Transporteinrichtung 30 endet.
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Ein
Tauchrohr 32 des Abscheidezyklons 24 ist mit einer
Saugleitung 34 verbunden, die an einen Strömungskanal 36 angeschlossen
ist. Innerhalb des Strömungskanals ist ein Gebläse 38 und
eine Beheizungseinrichtung in Form eines Wärmetauschers 40 angeordnet.
Der Strömungskanal 36 mündet in einer gewissen
Höhe oberhalb der Bodenwand 4, unterhalb der oberen
Wand 10, in eine Öffnung 37 in der Rückwand 8,
wo eine Rückführung des angesaugten Mediums in
das Gehäuse erfolgt.
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Zur
Intensivierung des Kontakts des zu trocknenden Mediums mit dem überhitzen
Dampf innerhalb des oberen Bereichs des Innenraums des Gehäuses
kann ein weiterer Strömungskanal 36' vorgesehen
sein, wie beispielhaft in 2 verdeutlicht
ist. Der Strömungskanal 36' weist in seinem Verlauf ebenfalls
ein Gebläse 38' und optional eine Beheizungseinrichtung 40' auf.
Der Strömungskanal 36' mündet einerseits
in oberen Gehäusewand 10 in einem Bereich oberhalb
der Transporteinrichtung 30 und andererseits in die hintere
Wand 8 in einer Öffnung 37'. Bei einer
solchen Anordnung ist ein Absaugen von heißem, überhitztem
Dampf aus dem Bereich oberhalb der Transporteinrichtung 30 vorgesehen,
so daß das dort befindliche Material intensiv von dem zuströmenden
Dampf umströmt wird. In einer anderen Ausführungsform
könnte vorgesehen sein, daß sich die Öffnung 37' in
Höhe der Transporteinrichtung 30 befindet und
die Strömungsrichtung umgekehrt ist, so daß heißer
Dampf durch die Öffnung 37' angesaugt und durch
die Öffnung in der oberen Wand 10 von oben auf
die Transporteinrichtung 30 ausgeblasen wird, um das darauf
befindliche Produkt intensiv mit dem Dampf in Berührung
zu bringen. Als weitere Alternative sind Ventilatoren möglich,
die oberhalb der Transporteinrichtung 30 angebracht sind,
und das zu trocknende Produkt intensiv mit überhitztem
Dampf beaufschlagen.
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In
einem unteren Bereich des Gehäuses, bevorzugt im Bereich
eines tiefsten Punkts des Gehäuses unmittelbar oberhalb
der Bodenwand 4, mündet eine Absaugleitung 50 in
eine Absaugöffnung 52 in der Rückwand 8 und
führt zu einem Kondensator 54, von dem Kodensat
in einen Behälter 56 geleitet wird. Innerhalb
der Absaugleitung 50 befindet sich ein gesteuertes Gebläse 58,
das durch Temperatur- und/oder Feuchtigkeits- oder Dampfgehaltsinformationen
gesteuert wird. Zu diesem Zwecke sind innerhalb des Gehäuses
mindestens ein Temperatursensor und mindestens ein Dampfgehaltssensor
zur Erfassung des Dampfzustands (relative Feuchte und/oder Sättigungsgrad
bzw. Dampfgehalt) angeordnet. Günstig sind je ein Temperatursensor
und ein Feuchtigskeits- oder Dampfgehaltssensor im oberen Bereich
des Gehäuses nahe der oberen Wand 10 und im unteren
Bereich nahe der Bodenwand 14 oder in der Nähe
der Absaugöffnung 52. Sofern überhitzter
Dampf vorhanden ist, kann auf diese Weise der Überhitzungsgrad
oder der Temperaturabstand zum Sättigungszustand bestimmt
werden. Durch verstärkte Absaugung von relativ feuchtem
Dampf aus dem unteren Bereich des Gehäuses bei gleichzeitiger Wärmezufuhr
kann die Gasatmosphäre innerhalb des Gehäuses
in Richtung auf einen größeren Gehalt an überhitztem
Dampf mit höherer Temperatur verlagert werden.
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Die
Transporteinrichtung 30 ist in dem dargestellten Beispiel
durch ein Förderband mit einem gelochten Transportband
gebildet, welches sich zunächst horizontal und anschließend
abwärts geneigt erstreckt. Unterhalb eines Abgabeendes 60 der Transporteinrichtung
schließt sich ein weiteres Transportband 62 an,
welches horizontal durch eine Auslaßöffnung 64 des
Gehäuses 2 nach außen verläuft.
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Im
Bereich der weiteren Transporteinrichtung 62 kann eine
Verpackungseinrichtung 70 vorgesehen sein, an der das getrocknete
Material in einzelne Verpackungsbehältnisse wie Konservendosen, Schraubgläser,
Behältnisse mit Schraubdeckel oder Vakuum-Klemmdeckel oder
Folienbeutel verpackt wird.
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Eine
Extraktionseinrichtung 80 zur Rückgewinnung von
flüchtigen Stoffen wie etwa Aromastoffen ist bevorzugt
in Form einer sogenannten Rotationskegelkolonne oder Drehtellerkolonne
(Spinning Cone Column) ausgebildet. Hierbei handelt es sich um einen
vertikalen Zylinder 81, in dem ein inertes Abscheidegas
wie beispielsweise Dampf bei Normal- oder Unterdruck einen dampfförmigen
Strom von flüchtigen Komponenten von einer Eingangsflüssigkeit
oder einem Schlamm abscheidet. Von oben nach unten sind abwechselnd
feststehende, an der Innenwand des Zylinders befestigte kegelförmige
Bleche 83 und an einer rotierenden Welle 85 befestigte,
kegelförmige Bleche 87 angeordnet.
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Die
zu extrahierende Eingangsflüssigkeit, hierbei das in dem
Gehäuse 2 anfallende Kondensat, wird über
eine Extraktionsleitung 84 oben in einen Produkteingang 82 in
die Säule eingeleitet. Schwerkraftbedingt strömt
die Flüssigkeit an der oberen Oberfläche des ersten
feststehenden Kegels 83 nach unten und gelangt innen auf
den ersten rotierenden Kegel 87, auf dem die Flüssigkeit
aufgrund der Zentrifugalkraft zu einem dünnen, turbulenten
Film verteilt wird und nach oben und außen strömt
und vom äußeren Rand des rotierenden Kegels auf
den nächsttieferen ortsfesten Kegel gelangt, bis sie nach Durchlauf
aller Kegel einen Auslaß 86 am Fuß der Kolonne
erreicht, wo sie nur noch einen geringen Gehalt an flüchtigen
Stoffen aufweist.
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Das
im Gegenstrom geführte inerte Abscheidegas, hier Dampf,
strömt von unten nach oben durch die Säule und
nimmt flüchtige Komponenten auf. Nach Austritt des mit
flüchtigen Substanzen angereicherten Dampfs am Kopf der
Säule wird dieser in einem Kondensator 88 kondensiert,
so daß die flüchtigen Stoffe in einer konzentrierten,
in Wasser gelösten Form zur Verfügung stehen und
in der beschriebenen Weise dem getrockneten Material und/oder einem
Verpackungsbehältnis zugeführt werden können.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren sieht vor, daß das
in dem Gehäuse 2 zu trocknende Material zunächst
in dem Extruder 20 extrudiert wird, wobei eine Temperatur
von über 100°C dahin gehend zweckmäßig
ist, daß das Material bereits beim Austritt aus dem Extruder
weitgehend oder vollständig keimfrei ist. Nach Austritt
aus dem Extruder tritt das Material unmittelbar in den Förderkanal 22 ein,
ohne daß eine Kontamination erfolgen kann, und wird sogleich
aufgrund der in dem Förderkanal 22 herrschenden
Strömung in Strömungsrichtung 23 mitgenommen
und gelangt in den Abscheidezyklon 24. Nahezu partikelfreies
Gas-/Dampfgemisch strömt über die Saugleitung 34 in
den Strömungskanal 36, während das abgeschiedene
Material durch die Zellradschleuse 28 auf die Transporteinrichtung 30 gelangt.
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Zur
Erzeugung der gewünschten Gasatmosphäre mit überhitztem
Dampf bzw. einer Atmosphäre von reinem überhitztem
Dampf innerhalb des Gehäuses
2, etwa wie es in
der
US 5 711 086 beschrieben ist,
dient die Beheizungseinrichtung
40 innerhalb des Strömungskanals
36,
die als elektrisches Beheizungselement, Wärmetauscher,
Kondensator o. ä. ausgebildet sein kann. Die über
den Förderkanal
22, den Abscheidezyklon
24,
die Saugleitung
34, den Strömungskanal
36 und
das Gehäuse
2 in geschlossenem Kreislauf geführte
Gas-/Dampfatmosphäre kann auf diese Weise auf eine gewünschte
Temperatur aufgeheizt werden. Das über den Extruder in
das Gehäuse
2 eintretende Material bewirkt einen
Wasser- bzw. Dampfeintrag in das Gehäuse, so daß der Dampfgehalt
innerhalb des Gehäuses ansteigt. Durch eine entsprechende
Steuerung oder Regelung der durch die Absaugleitung
50 abgesaugten
und in dem Kondensator
54 kondensierten Dampfmenge kann
der Dampfgehalt im Gehäuse
2 geregelt werden.
Erfolgt keinerlei Absaugung, wird überschüssiger
Dampf durch die Auslaßöffnung
64 in die
Umgebung abgegeben. Das Gehäuse kann mit einem sich abwärts
erstreckenden Auslaßkanal und einer Entlüftungsleitung
versehen sein, wie in
2 erläutert ist.
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Um
die Erzeugung der gewünschten Gasatmosphäre zu
beschleunigen oder zu intensivieren, kann mittels einer nicht dargestellten
Dampfzuleitung unmittelbar überhitzter Dampf in das Gehäuse 2 eingeleitet
werden. Alternativ kann vorgesehen sein, daß eine Dampf-
oder Wasserzuleitung, bspw. ein Wasserzerstäuber, stromauf
der Beheizungseinrichtung 40 in den Strömungskanal 36 mündet,
um durch Erhitzung des Dampfs bzw. Verdampfung des Wassers eine überhitzte
Dampfatmosphäre im Bereich der Öffnung 37 einleiten
zu können.
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Aufgrund
der unterschiedlichen Dichten von Dampf unterschiedlicher Temperatur
sowie aufgrund des Einflusses von möglicherweise beigemischter Luft,
was 3 zeigt, tritt innerhalb des Gehäuses eine
vertikale Schichtung ein, wobei sich überhitzter Dampf
oben und feuchterer Dampf und/oder eine Dampf-Luft-Mischung unten
sammelt. Aus diesem Grunde verläuft die Transporteinrichtung 30 nach Aufgabe
des zu trocknenden Materials zumindest in einem ersten Abschnitt
in einem oberen Bereich des Gehäuses in der Nähe
der oberen Wand 10, d. h. innerhalb einer Zone überhitzten
Dampfs, wonach dann das Material in Richtung auf die tiefer gelegene Auslaßöffnung 64 gefördert
wird. Die tiefe Lage der Auslaßöffnung 64 erschwert
einen unmittelbaren Austritt von überhitztem Dampf aus
dem Gehäuse, was einen unerwünschten Verlust darstellen
würde. Alternativ könnte das Förderband 30 vollständig
horizontal verlaufen, wie 2 zeigt.
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2 erläutert
eine Variante der Vorrichtung nach 1, bei der
zunächst die Ableitung von gesättigtem Dampf und
somit der überschüssigen Feuchte aus dem Gehäuse
anstatt durch Absaugung über die Absaugöffnung 52 alternativ über
eine Entlüftungsleitung 41 erfolgen kann. Die
Entlüftungsleitung 41 ist mit einem Dreiwegeventil 42 verbunden, das
außerdem über eine Verbindungsleitung 43 mit der
Absaugleitung 50 und über eine weitere Verbindungsleitung 44 mit
einer Öffnung 45 in der Bodenwand 4 verbunden
ist. Die Entlüftungsleitung hat eine in die Umgebung mündende
Entlüftungsöffnung 46.
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Das
Dreiwegeventil 42 kann in eine erste Stellung gebracht
werden, in der die Leitungen 43 und 44 miteinander
verbunden sind, während die Leitung 41 abgesperrt
ist, so daß ein Absaugen über die Öffnungen 45 und 52 erfolgt.
Falls gewünscht, kann in der Leitung 43 ein Absperrventil
vorgesehen sein, um sicherstellen zu können, daß in
der ersten Stellung des Dreiwegeventils ausschließlich über
die Öffnung 52 abgesaugt wird.
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Das
Dreiwegeventil 42 kann in eine zweite Stellung gebracht
werden, in der die Entlüftungsleitung 44 mit der
Verbindungsleitung 44 verbunden ist, während die
Verbindungsleitung 43 abgesperrt ist und das Gebläse 58 ausgeschaltet
ist, so daß die Dampfatmosphäre innerhalb des
Gehäuses über die Öffnung 45 und
die Leitungen 44 und 41 mit der Umgebung in Verbindung
steht.
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Die
in 2 dargestellte Vorrichtung weist im Unterschied
zu der Vorrichtung nach 1 einen Leitkanal 47 auf,
der im Bereich der Auslaßöffnung 64 das
Gehäuse nach unten verlängert und offen endet.
Ein Fallschacht 48 leitet das Material von dem Abgabeende 60 der
Transporteinrichtung 30 auf das weitere Transportband 62.
Der Leitkanal bewirkt gemeinsam mit der auf einem höheren
Niveau endenden Entlüftungsleitung 41, daß überschüssiger Dampf
aus dem Inneren des Gehäuses 2 über die Entlüftungsleitung 41 abgegeben
wird, in der zweiten Stellung des Dreiwegeventils 42. Der
innerhalb des Gehäuses befindliche Dampf hat die Tendenz,
durch den Leitkanal nach unten zu strömen, trifft dabei
jedoch auf relativ kalte Umgebungsluft, so daß sich eine
im wesentlichen horizontale Grenzschicht in Höhe der Entlüftungsöffnung 46 in
dem Leitkanal ausbildet. Die Höhe h0, um die sich die Entlüftungsöffnung 46 über
der Höhe des unteren freien Endes des Leitkanal befindet,
kann bspw. 10%, 20%, 30% oder 50% der Höhe H des Gehäuses
betragen, wobei H den vertikalen Abstand zwischen dem höchsten und
niedrigsten Punkt des Innenraums des Gehäuses bezeichnet.
Weiterhin beträgt die Höhe h0 bevorzugt zwischen
etwa 30% und 70%, bspw. 50%, der vertikalen Erstreckung hb des Leitkanals,
ausgehend von der unteren Wand 4 oder dem tiefsten Punkt
des Gehäuses.
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In
allen Ausführungsformen kann eine Höhe hs der
Absaugöffnung 52 über der unteren Gehäusewand 4 oder
dem tiefsten Punkt des Gehäuses praktisch gleich Null sein,
oder sie kann etwa 5%, 10%, 15%, 20% oder 30% von H betragen. Eine
Höhe ht, in der sich der eigentliche Trocknungsvorgang
hauptsächlich abspielt und in der oder oberhalb der sich bevorzugt
die horizontale Teilschicht befindet, in der die Gasatmosphäre
die gewünschten hohen Tempera tur- und niedrigen Sauerstoffwerte
aufweist, kann etwa 50%, 60%, 70%, 80%, 90% oder 95% der Gehäusehöhe
H betragen, jeweils gemessen von der unteren Gehäusewand 4 oder
dem tiefsten Punkt des Gehäuses.
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- 2
- Gehäuse
- 4
- Bodenwand
- 4a,
b
- Bodenwandteil
- 6a,
b
- rechte,
linke Seitenwand
- 8
- hintere
Wand
- 10
- obere
Wand
- 20
- Extruder
- 22
- Förderkanal
- 23
- Strömungsrichtung
- 24
- Abscheidezyklon
- 26
- Austrittsöffnung
- 28
- Zellradschleuse
- 30
- Transporteinrichtung
- 32
- Tauchrohr
- 34
- Saugleitung
- 36,
36
- Strömungskanal
- 37',
37'
- Öffnung
- 38,
38'
- Gebläse
- 40,
40'
- Wärmetauscher
- 41
- Entlüftungsleitung
- 42
- Dreiwegeventil
- 43,
44
- Verbindungsleitung
- 45
- Öffnung
- 46
- Entlüftungsöffnung
- 47
- Leitkanal
- 48
- Fallschacht
- 50
- Absaugleitung
- 52
- Absaugöffnung
- 54
- Kondensator
- 56
- Behälter
- 60
- Abgabeende
(von 30)
- 62
- weiteres
Transportband
- 64
- Auslaßöffnung
- 70
- Verpackungseinrichtung
- 80
- Extraktionseinrichtung
- 81
- Zylinder
- 82
- Produkteingang
- 83
- feststehender
Kegel
- 84
- Extraktionsleitung
- 85
- rotierende
Welle
- 86
- Auslaß
- 87
- rotierender
Kegel
- 88
- Kondensator
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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