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DE102007037167A1 - Einlagige Flachspule auf Substrat - Google Patents

Einlagige Flachspule auf Substrat Download PDF

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DE102007037167A1
DE102007037167A1 DE102007037167A DE102007037167A DE102007037167A1 DE 102007037167 A1 DE102007037167 A1 DE 102007037167A1 DE 102007037167 A DE102007037167 A DE 102007037167A DE 102007037167 A DE102007037167 A DE 102007037167A DE 102007037167 A1 DE102007037167 A1 DE 102007037167A1
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coil
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Reinhard Ulrich
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Ulrich Reinhard Profdipl-Physdr
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Ulrich Reinhard Profdipl-Physdr
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Abstract

Bei einem Verfahren zur Herstellung flacher einlagiger Spulen aus isoliertem Draht auf einem isolierenden Substrat in zwei Schritten, wobei im ersten Schritt der Draht in den Wickelraum eines temporär gebildeten Wickelkörpers gewickelt wird und im zweiten Schritt die Windungen der Drahtspule miteinander und mit dem Substrat zumindest stellenweise stoffschlüssig verbunden werden, wird der Wickelkörper (30) während des Wickelvorganges temporär aus dem Substrat (11) und einem mit seiner Stirnfläche (40) dagegen gepressten Wickeldorn (21) gebildet. Dieser Wickeldorn (21) weist mindestens einen Wickelkern (42) und mindestens eine zu seiner Stirnfläche (40) parallele Schulterfläche (41) auf. Der Anfang des Drahtes (10) wird während des Wickelns vom Wickeldorn (21) gehalten; die Höhe H des Wickelkerns (40) ist über der Schulterfläche (41) im Bereich (41) der Spule größer als der einfache und kleiner als der zweifache Außendurchmesser des Drahtes.

Description

  • Die Erfindung betrifft einlagige flache Spulen aus Draht mit mehreren Windungen, wie sie in so genannten Chipkarten für Hochfrequenz-Identifikationssysteme(RFID)Verwendung finden. Eine solche Chipkarte umfasst neben dem Chip eine Spule, die als Antenne zur Übertragung von Information und elektrischer Leistung dient. Die Enden des Spulendrahtes sind mit Kontakten auf dem Chip elektrisch verbunden. Bei vorgegebener Spulenfläche und Windungszahl sind die wesentlichen Anforderungen an die Antennenspule: niedriger elektrischer Widerstand, niedrige Bauhöhe, und hohe Flexibilität. Hieraus folgt unmittelbar, dass die Antennenspulen allgemein die Form von Flachspulen mit spiralig verlegten Windungen haben.
  • Zur ihrer Herstellung sind zahlreiche Verfahren bekannt. Eine Spule kann, wie in der Mikroelektronik üblich, aus einer metallbeschichteten Kunststofffolie herausgeätzt werden. Dies Verfahren ist aufwendig und zeitraubend. Alternativ können die Windungen durch Auftragen spiralförmiger leitender Bahnen auf einer Kunststofffolie "gedruckt" werden. So hergestellte Spulen haben jedoch einen relativ hohen elektrischen Widerstand oder bereiten, bei dickerer Beschichtung, Probleme bezüglich der verlangten Flexibilität. Aus diesen Gründen sind bei zahlreichen Anwendungen aus Kupferdraht gewickelte Antennenspulen vorteilhafter.
  • Für diese bietet es sich gemäß dem Stand der Technik an, die Spule zunächst separat in Form eines freitragenden Wickels herzustellen und sie dann zusammen mit dem Chip auf die Chipkarte aufzukleben. Hierfür verwendet man vorzugsweise so genannten Backdraht. Dieser ist mit einer Klebstoff-Schicht umgeben, die durch Einwirkung von Hitze, Lösungsmitteln oder energiereicher Strahlung aktiviert werden kann. Die Spule wird mit diesem Draht auf einen Spulenkörper gewickelt und der Klebstoff während der Bewicklung oder anschließend aktiviert. Es resultiert dann eine freitragende, in sich stabile Spule, die auf den Chip gelegt und mit ihm verklebt wird. Ein Wickelverfahren für solche Spulen ist beispielsweise in der Patentschrift US 5,237,165 beschrieben. Dort und in ähnlichen Verfahren wird die Spule zweilagig ausgeführt. Sie hat damit die Bauhöhe 2D, wenn D den Außendurchmesser des Drahtes bezeichnet. Die zweilagige Konstruktion ist vorteilhaft, wenn der Chip außerhalb neben den Windungen der Spule angeordnet wird, weil dann, entsprechend dem Wickelvorgang, beide Drahtenden auf der Außenseite des Wickels liegen und dort direkt mit dem Chip verbunden werden können.
  • Die Bauhöhe der Antennenspule von Chipkarten ist ein grundlegendes wohlbekanntes Problem. Je kleiner die Bauhöhe der Spule einschließlich ihrer Drahtenden ist, desto flexibler ist die Karte und desto besser ihre Langzeitstabilität bei Biegebeanspruchung. In diesem Sinne sind einlagige Spulen den zweilagigen vorzuziehen, und gedruckte oder geätzte Spulen den herkömmlichen gewickelten Drahtspulen. Dieser Vergleich weist auf die Möglichkeit hin, Drahtspulen besonders niedriger Bauhöhe dadurch herzustellen, dass die Spulen aus Draht mit flachem Querschnitt so gewickelt werden, dass der Draht mit seiner Breitseite auf dem Substrat aufliegt. Die Verwendung von Flachdraht, dessen Querschnitt ein Aspektverhältnis von 1:4 hat, würde die Bauhöhe der Spule etwa halbieren im Vergleich zu einer herkömmlichen Spule aus Runddraht gleicher Querschnittsfläche. Bislang ist jedoch kein Wickelverfahren angegeben worden, das zur Herstellung derartiger Flachspulen mit der benötigten Orientierung des flachen Drahtquerschnittes geeignet ist. Der in der Patentschrift US 6,114,937 enthaltene Vorschlag, solche Spulen herzustellen durch das Einbetten von Kupfer in eine oberflächliche Rechtecknut des Substrats erscheint für die Anwendung in Chipkarten wenig geeignet, da er aufgrund der zahlreichen notwendigen Beschichtungsprozesse recht aufwendig ist.
  • Ein einfacheres Verfahren zur Herstellung von Antennenspulen ist das Verlegen eines isolierten Runddrahtes auf einem Substrat, wie in der Europäischen Patentschrift EP0753180 beschrieben. Dabei wird der Draht in einzel nen, jeweils geraden Abschnitten unter Zugspannung auf dem Substrat ausgelegt. Am Ende jeden Abschnitts wird er punktuell mit dem Substrat verbunden, etwa durch Verklebung, um einen Ankerpunkt für die Verlegung des jeweils nächsten Abschnitts zu erzeugen. Eine rechteckige Spule mit M Windungen erfordert deshalb mindestens 4M Verbindungspunkte. Eine runde Spulenform lässt sich in dieser Technik durch ein Polygon annähern, und erfordert damit noch wesentlich mehr Verbindungspunkte. Die Herstellung flacher Antennenspulen mit vielen Windungen ist deshalb auch bei dieser Technik zeitaufwendig. Darüber hinaus behindert hier im Allgemeinen jeder Verbindungspunkt mit einem kleinen Wulst aus Klebstoff oder Substratmaterial das Verlegen und Verkleben der nachfolgenden Windung, so dass die einzelnen Spulenwindungen nicht formschlüssig dicht nebeneinander verlegt werden können.
  • Es stellt sich daher die Aufgabe, möglichst flache, also einlagige Drahtspulen mit mehreren Windungen auf einem isolierenden Substrat auf möglichst ökonomische Weise herzustellen, also mit einem Minimum von Zeitaufwand und von Arbeitsschritten wie Kleben und Transfer der Spule. Der Bedarf für ein solches Verfahren besteht in besonderem Maße für die Herstellung rechteckiger Flachspulen, weil sie es erlauben, die vorgegebene Fläche einer Chipkarte besser auszunutzen als kreisförmige Spulen. Er besteht darüber hinaus für Flachspulen aus Flachdraht, der im Gegensatz zu rundem Draht bei gleichem Querschnitt eine geringere Bauhöhe der Spule ermöglicht.
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch ein Herstellungsverfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
  • Danach erfolgt die Herstellung der Antennenspule in zwei Schritten. Im ersten wird die Spule direkt auf dem Substrat aufliegend gewickelt, im zweiten wird sie mechanisch und elektrisch mit Substrat und Chip verbunden. Das formschlüssige Wickeln der Spule unmittelbar auf der Chipkarte macht den Transfer der Spule und ein dabei notwendiges Zwischen-Substrat überflüs sig. Die Spule wird durchgängig in einem Arbeitsgang gewickelt, so dass die zahlreichen Unterbrechungen des Wickelvorganges, die bei mehrfacher Anheftung jeder einzelnen Windung erforderlich sind, unterbleiben können. Stattdessen erfolgt die Verklebung aller Windungen der Flachspule untereinander und mit dem Substrat gemeinsam. Bei vorteilhafter Prozessführung kann diese Verklebung sogar an mehreren Stellen des Spulenumfanges gleichzeitig erfolgen, etwa durch eine entsprechende Anzahl parallel arbeitender Ultraschall-Köpfe, oder durch Erhitzung mit einen entsprechend aufgeteilten Laserstrahl. In diesem Fall ist die Zahl der Klebungen von typisch 4·M auf eine einzige reduziert. Diese Merkmale des Herstellungsverfahrens ermöglichen eine signifikante Verkürzung der Herstellungszeit einer Chipkarte gegenüber dem Stand der Technik. Dabei ist zu beachten, dass bei einem Massenprodukt wie Chipkarten schon ein geringer Zeitgewinn ökonomisch entscheidend sein kann.
  • Ein weiterer Vorteil des Herstellungsverfahrens durch Wickeln nach Anspruch 1 ist die verbesserte Maßhaltigkeit der Spule und die resultierende verringerte Toleranz der Induktivität. Beide folgen daraus, dass beim Wickeln mit hinreichend hohem Wickelzug alle Spulenwindungen formschlüssig aneinander liegen.
  • Schließlich hat das Verfahren nach Anspruch 1 den Vorteil, dass es geeignet ist für die Herstellung von Flachspulen aus Flachdraht in solcher Orientierung, dass der Draht mit seiner Breitseite auf dem Substrat aufliegt, wodurch sich die Bauhöhe der Spule verringert.
  • Diese und andere Charakteristika des Verfahrens werden nachfolgend ausführlicher beschrieben anhand der Figuren und einer Erläuterung der notwendigen Fachbegriffe. Es zeigen
  • 1 den prinzipiellen Aufbau einer Chipkarte mit einem Chip und einer Antennenspule,
  • 2 eine Anordnung zum Wickeln einer kreisförmigen Antennenspule durch gemeinsame Rotation von Chipkarte und aufgedrücktem Wickeldorn, bei feststehender Draht-Abwickelvorrichtung,
  • 3 dieselbe Anordnung wie 2 in einer Seitenansicht,
  • 4 einen Wickeldorn für kreisförmige Spulen, insbesondere dessen Stirnfläche und Schulterfläche,
  • 5 eine andere Ausführung des Wickelverfahrens, bei dem Chipkarte und Wickeldorn feststehen und stattdessen die Abwickelvorrichtung in Form eines Wickelkopfes rotiert,
  • 6 einen Wickeldorn zur Herstellung rechteckiger Flachspulen,
  • 7 eine weitere Ausführungsform eines Wickeldorns für rechteckige Flachspulen,
  • 8 einen Wickeldorn mit einem Spalt, durch den Werkzeuge zum Festhalten des Drahtanfangs, zum Kontaktieren und zum Verkleben der Spule an das Substrat herangebracht werden können,
  • 9(a) eine kreisförmige einlagige Flachspule; und
  • 9(b) eine rechteckförmige einlagige Flachspule, ferner sind hier eine bifilare einlagige Flachspule sowie diverse Querschnitte durch Flachspulen angegeben.
  • Bevor mit ausdrücklichem Bezug auf die einzelnen Zeichnungsfiguren eine ins Detail gehende Erläuterung zur Verdeutlichung des erfindungsgemäßen Verfahrens geeigneter Gegenstände und deren funktioneller Eigenschaften erfolgt, seien zunächst einige Begriffe definiert und näher erläutert, die in der Beschreibung mehrfach verwendet und als zu dieser gehörig anzusehen sind. Im vorliegenden Zusammenhang bedeutet:
    • "Flachspule", dass die Spule die geringstmögliche Bauhöhe hat, die bei Erfüllung aller vorgegebenen Anforderungen wie Spulenfläche, Windungszahl, Induktivität, elektrischer Widerstand, konstruktiv erreichbar ist. Dies zeichnet die einlagige Drahtspule prinzipiell gegenüber allen mehrlagigen Ausführungsformen aus. Eine solche einlagige Spule, gewickelt aus Kupferdraht, bietet auch ein Höchstmaß an Flexibilität und an mechanischer Zuverlässigkeit gegenüber Biegebeanspruchungen.
    • "Flachdraht" einen Draht mit annähernd rechteckigem oder elliptischen Querschnitt, dessen minimaler Durchmesser wesentlich kleiner ist als der maximale.
    • "rechteckförmig" bei einer Spule, dass jede Windung die Form eines Rechtecks mit abgerundeten Ecken hat.
    • Der "Wickeldorn" 21 ist ein metallisches oder isolierendes Werkzeug. Er hat eine Stirnfläche 40 und eine Schulterfläche 41, beide mit guter Ebenheit, die zusammen die Höhe H des Wickelspaltes definieren.
    • Der "Wickelkern" 42 ist der zentrale Teil des Wickeldorns. Er ist auf einer Seite durch die Stirnfläche begrenzt. Er nimmt die erste Spulenwindung auf. Er kann zusammenhängend sein wie in 6, oder sich aus mehreren Teilstücken zusammensetzen wie in den Beispielen der 7 und 8.
    • Die "Schulterfläche" 41 bildet die andere Begrenzung des Wickelkerns. Sie liegt im Abstand H parallel zur Stirnfläche.
    • Der "Wickelzug" ist die Kraft, mit welcher der Draht von der Abwickelvorrichtung 24 gebremst wird, damit er sich formschlüssig zunächst um den Wickelkern und dann um die jeweils vorangehende Spulenwindung legt.
    • Unter "Verkleben" der fertig gewickelten Spule mit dem Substrat wird hier ganz allgemein die Ergänzung der formschlüssigen Berührung von Spule und Substrat zu einer stoffschlüssigen Verbindung mittels eines Fügeprozesses bezeichnet. Dies umfasst alle Arten des Klebens mit einem Klebstoff oder mit einem klebrigen Substrat, wobei der Klebeprozess durch Hitze, Druck, Ultraschall, energiereiche Strahlung, chemische Reaktionen oder anders aktiviert wird.
    • Die "Kontaktierung" von Drahtspule und Chip stellt den elektrischen Kontakt zwischen beiden her. Sie ist durchführbar nach einem der in der Deutschen Patentschrift DE19627819 beschriebenen Verfahren: durch Thermokompressionsschweißung mittels einer Thermode oder Ultraschallkopf, durch Löten mit einem Laserstrahl oder nach einem anderen der zahlreichen, dem Fachmann geläufigen Verfahren.
  • Zur Erläuterung der Erfindung wird nunmehr auf die Zeichnungsfiguren im Detail Bezug genommen:
  • 1 zeigt den prinzipiellen Aufbau einer Chipkarte, mit Substrat 11, mit dem in einer Aussparung des Substrates angeordneten Chip 12, und dem zu einer rechteckförmigen Flachspule geformten Draht 10. Seine Enden sind an den Kontaktstellen 13 und 14 mit dem Chip elektrisch verbunden.
  • 2 illustriert schematisch eine erste Möglichkeit, dem Erfindungsgedanken folgend eine Antennenspule direkt auf dem Chip durch Wickeln von Draht herzustellen. Obwohl rechteckige Antennenspulen gemäß 9(b) von größerem praktischen Interesse sind, geht es in 2 der besseren Anschauung wegen um eine kreisförmige Antennenspule gemäß 9(a). Dabei wird der Wickeldorn 21 mit seiner unten liegenden Stirnfläche auf das Substrat 11 gepresst, und Wickeldorn und Substrat zusammen werden um eine Achse 25 gedreht. Der Draht 10 spult sich dann in der Richtung 26 von einer Abwickelvorrichtung 24 ab. Letztere ist so positioniert, dass der Draht im Wesentlichen in der Ebene des Substrates verläuft und den Wickeldorn an seinem unteren Rand umschlingt. Entscheidend dafür, dass die entstehende Flachspule einlagig wird, ist die Ausbildung dieses Randes. Er hat eine ringförmige Schulter, die in 4, 5 und 6 noch klarer zum Ausdruck kommt. Diese Schulter bildet zusammen mit dem Substrat einen Wickelkörper mit spaltförmigem Wickelraum. In ihn legt sich der Draht bei der Drehung hinein. Im Sinne konventioneller Spulen-Wickeltechnik stellt die Schulterfläche des Wickeldorns den einen Flansch des Wickelkörpers dar, das Substrat den anderen. Die axial gemessene Höhe H des Wickelraumes, hier mit dem Bezugszeichen 22 markiert, muss für Spulen aus Runddraht etwas größer gewählt sein als der Außendurchmesser D des Drahtes, damit dieser sich zwanglos in den Wickelraum legen kann. Der Drahtdurchmesser ist hier mit 23 bezeichnet. Andererseits muss die Wickelraumhöhe H kleiner sein als der doppelte Außendurchmesser des Drahtes, 2D, um zu vermeiden, dass sich in axialer Richtung Windungen übereinander legen können. Optimal für eine problemlose Bewicklung und niedrige Bauhöhe ist es, wenn die Wickelraumhöhe der Ungleichung 1,1·D < H < 1,4·D genügt. Zur Herstellung einer einwandfreien Wicklung ist es notwendig, dass der Draht beim Wickeln ständig unter einer gewissen Zugspannung Fz gehalten wird. Sie sorgt dafür, dass sich jede neue Spulenwindung formschlüssig über die vorhergehende legt. Die Größe dieses Wickelzuges liegt erfahrungsgemäß im Bereich von 1/100 bis 1/10 der Reißfestigkeit des Drahtes. Der Wickelzug kann in bekannter Weise durch einen Zugregler erzeugt werden, der Teil der Abwickelvorrichtung 24 ist.
  • Die Wicklung einer Spule aus Flachdraht erfolgt sinngemäß. Um die benötigte, flach auf dem Substrat aufliegende Orientierung des Drahtes zu erreichen, muss die Wickelraumhöhe H nach Möglichkeit der Ungleichung 1,1·D < H < 1,2·D genügen, wobei hier aber für D der minimale Durchmesser des Flachdrahtes einzusetzen ist. Der Wickelspalt wird also so schmal gewählt, dass der Flachdraht nur in der "Hochkant"-Orientierung hineinpasst. Im Vergleich zu der weiter oben genannten Ungleichung für Runddraht ist die Obergrenze der Spaltbreite hier kleiner gewählt um zu vermeiden, dass der Draht nur partiell orientiert ist.
  • 3 ist eine Seitenansicht der Wickelvorrichtung aus 2. Der Rahmen 30 soll den beschriebenen Wickelkörper bezeichnen, der also nur vorübergehend, während des Wickelvorganges und des nachfolgenden Verklebens, besteht. Die Kraft 31, mit welcher der Wickeldorn 21 gegen das Substrat gedrückt wird, muss hinreichend groß sein, um sicherzustellen, dass der Draht sich nicht zwischen Wickeldorn und Substrat verklemmen kann. Hierfür ist eine Kraft von 10–100 N ausreichend. Dieser Kraft 31 entspricht die gleichgroße Gegenkraft 32, mit der das Substrat auf seiner Rückseite gestützt werden muss. Bei einem flexiblen Substrat ist deshalb eine biegesteife Auflageplatte 33 zweckmäßig. Des Weiteren sind in 3 einige bereits verlegte Drahtwindungen 34 im Querschnitt angegeben. Der Verlegewinkel 35 zwischen dem zugeführten Draht und dem Substrat muss möglichst klein gehalten werden, um den Draht problemlos in den Wickelspalt einlaufen zu lassen. Andererseits garantiert ein nichtverschwindender Verlegewinkel, etwa im Bereich 1°–3°, dass kleine Unebenheiten des rotierenden Chipkarten-Substrates nicht den Draht erfassen und abreißen. Das sichere Einlaufen des Drahtes in den Wickelspalt wird im Übrigen dadurch befördert, dass der Wickeldorn an der Kante seiner Mantelfläche, die der Schulterfläche benachbart ist, mit einer gut polierten flachen Fase oder Rundung 36 versehen ist.
  • 4 zeigt diese Details des Wickeldorns 21 für eine kreisförmige Flachspule noch deutlicher, weil die Stirnfläche 40 in dieser Ansicht nach oben weist. Die schon erwähnte ringförmige Schulterfläche 41 ist parallel zur Stirnfläche 40 angeordnet. Der Abstand 22 beider Flächen definiert die entscheidende Höhe H des Wickelspaltes. Dies ist zugleich die Höhe des zentralen Wickelkerns 42. Die radiale Breite der Schulterfläche 41 muss mindestens so groß sein, dass alle Spulenwindungen auf der Schulterfläche Platz finden. Außerhalb dieses Bereiches liegt die oben beschriebene Fase oder Rundung 36, die den Draht in den Wickelspalt leitet.
  • 5 ist ein anderes Ausführungsbeispiel der der Spulenherstellung nach den Merkmalen des Anspruches 1. Der vorübergehend aus Substrat und darauf gepresstem Wickeldorn gebildete Wickelkörper befindet sich hier in Ruhe, während der Draht mitsamt der Abwickelvorrichtung 24 um die Achse 25 rotiert. Eine Umlenkrolle 51 oder -Öse bringt den Draht in die notwendige, zum Substrat nahezu parallele Richtung. Die genannten Komponenten lassen sich vorteilhaft zu einem Wickelkopf 50 zusammenfassen, etwa vergleichbar zu den in den Patentschriften US 5,237,165 und US 4,564,9583 beschriebenen Vorrichtungen.
  • Im Gegensatz zur Ausführung nach 2 ist die in 5 skizzierte Wickelvorrichtung auch geeignet, um auf einem großen Substrat viele Spulen nacheinander herzustellen, so dass am Ende durch Zerlegen des Substrates eine Vielzahl einzelner Chipkarten resultiert. Der rotierende Wickelkopf mit Drahtabwickelvorrichtung 24, Vorratsspule und Drahtzugregelung ist für diese Aufgabe vorteilhafter, weil die Schwierigkeiten, ein Substrat zu rotieren, mit dessen Größe zunehmen. Wenn allerdings der maschinenbauliche Aufwand für einen Wickelkopf nach 5 unwirtschaftlich groß wird, ist die Vorrichtung nach 2 mit feststehender Abwickelvorrichtung 24 vorzuziehen.
  • 6 zeigt die allgemeine Form eines Wickeldorns für rechteckförmige Spulen. Er weist dieselben Merkmale auf wie der Dorn der für kreisförmige, 4. Bezüglich der Bewicklung unterscheidet er sich dadurch, dass hier die lokale Krümmung jeder Windung entlang des Spulenumfangs variiert. Geradlinige Abschnitte 62 ohne Krümmung wechseln sich ab mit Abschnitten 61 besonders hoher Krümmung in den Ecken. Dies stellt erhöhte Anforderungen an die Zugregelung. Der Krümmungsradius an den Ecken 61 ist kritisch. Für eine Antennenspule ist er zu festzulegen als Kompromiss zwischen den entgegengesetzten Forderungen nach möglicht großer Spulenfläche einerseits und nach möglichst geringen Schwankungen der Ablaufgeschwindigkeit des Drahtes, die an jeder Ecke des Rechteckquerschnitts ein Maximum erreicht, andererseits. Ferner spielt hier die Tatsache eine Rolle, dass die geraden Abschnitte 62, wo der Draht keiner Unterstützung bedarf, die Möglichkeit bieten, Schlitze oder Bohrungen im Wickeldorn anzubringen, durch welche die gewickelte Spulenwindungen zum Kontaktieren und Verkleben zugänglich sind. Dies wird im Zusammenhang mit 8 noch ausführlicher erläutert. Nach unten hin ist der Krümmungsradius in dem Sinne beschränkt, dass er jedenfalls erheblich größer sein muss als der Drahtdurchmesser, um ein Abscheren des Drahtes zu vermeiden. Praktisch brauchbare Krümmungsradien liegen im Bereich 1–10 mm.
  • 7 und 8 zeigen eine weitere mögliche Ausführungsform eines Wickeldorns zur Herstellung rechteckiger Flachspulen. Bei dieser Ausführung ist die Stirnfläche in 4 Teilstücke 70 zerlegt, die jeweils auf 90° ihres Umfanges von den Spulenwindungen umschlungen werden. Diese Anordnung bietet die Möglichkeit, den Wickeldorn verstellbar zu machen, um mit einem einzigen Dorn rechteckige Flachspulen unterschiedlicher Größen herstellen zu können. Eine derartige Verstellmöglichkeit ist auch vorteilhaft verwendbar, um nach Verklebung der Spule bei der Abnahme des Wickeldorns die eventuell aufgrund des Wickelzuges noch bestehende Haftung der innersten Spulenwindung am Wickelkern zu vermindern. Dazu werden bei der Abnahme die Abstände der Teilstücke geringfügig (einige 1/10 mm) verringert.
  • Nach dem Wickeln muss die Spule an mehreren Stellen ihres Umfanges mechanisch mit dem Substrat verbunden werden, und sie muss elektrisch mit den Kontakten des Chips verbunden werden. Die mechanische Verbindung kann, wie dem Fachmann bekannt ist, mittels verschiedener Klebeverfahren erreicht werden. Deshalb sei hier lediglich als Beispiel eines besonders vorteilhaften Klebeverfahrens die Möglichkeit erwähnt, die Spule aus so genanntem Backdraht zu wickeln und nach Fertigstellung der Wicklung die nebeneinander liegenden Drahtwindungen und das umgebende Substrat mittels eines Laserstrahls zu erhitzen, so dass sie verkleben. Alternativ könnte hierfür auch ein Ultraschallkopf zum Einsatz kommen. In jedem Falle ist es notwendig, mit dem Laserstrahl oder einem anderen Werkzeug direkten Zu gang zu den auf dem Substrat liegenden Drahtwindungen und insbesondere zu den Kontakten des Chips zu erhalten.
  • 8 zeigt, wie zu diesem Zweck der Wickeldorn mit einem axialen Schlitz 80 versehen wird. Er reicht, vom Substrat der 2 aus gesehen, bis auf die Ebene der Schulterfläche herab. Statt des Schlitzes kann natürlich auch eine Bohrung verwendet werden. Solche Schlitze und Bohrungen behindern den Wickelprozess nicht, wenn sie an den Stellen angeordnet werden, wo der Verlauf der Spulendrähte 81 geradlinig ist, wo sie also nicht der radialen Stützung durch den Wickelkern bedürfen. Mehrere solcher Punkte sind mit dem Bezugszeichen 82 markiert. Ihre Positionen sind so gewählt, dass sie möglichst nahe an den Teilstücken des Wickelkerns liegen, die vom Draht berührt werden und ihn damit umlenken. Hier ist die Befestigung der Wicklung am Substrat besonders wichtig.
  • Bei einer kreisförmigen Spule ist die Möglichkeit, solche Befestigungsstellen durch Schlitze oder Bohrungen an geradlinigen Stellen des Windungsumfanges anzubringen ist, streng genommen, nicht gegeben. Sie kann aber in guter Näherung realisiert werden, indem die Schlitzbreite minimal gewählt wird. Diese Problematik ist jedoch von eher theoretischem Interesse, denn in der Praxis werden für Chipkarten rechteckige Antennenspulen bevorzugt.
  • 9 zeigt in (a) und (b) die beiden Grundformen einlagiger Flachspulen: kreisförmig und rechteckförmig, 9(c) ist die schematische Darstellung einer bifilaren einlagigen Flachspule, die als Transformator Verwendung finden kann. Sie lässt sich nach dem Verfahren des Anspruchs 1 herstellen, indem statt eines Einzeldrahtes zwei Drähte aufgewickelt werden, vorzugsweise solche mit gleichen Durchmessern. 9(d) illustriert ein Problem das auftritt, wenn beide Enden einer einlagigen Flachspule zum Anschluss an den Chip auf derselben Seite der Spule, der Innen- oder der Außenseite, liegen sollen. Es muss dann eines der Drahtenden über die Windungen der Spule hinweg zur Seite des anderen Endes geführt werden. Die 9(e–h) sind die in 9(d) angedeuteten Querschnitte AA' und BB' durch eine sol che Spule mit darüber geführtem Drahtende. Sie werden nachfolgend noch erläutert.
  • Die vorstehende Beschreibung beschränkt sich auf die wesentlichen Aspekte des offenbarten Herstellungsverfahrens. Dem Fachmann ist klar, dass für eine erfolgreiche Anwendung des Verfahrens zahlreiche weitere Aspekte wichtig sind. Insbesondere ist für die automatisierte Spulenherstellung eine Drahtschneide-Vorrichtung erforderlich, dazu eine so genannte Drahtklammer und eventuell eine Drahtfördereinrichtung. Die Drahtschneidevorrichtung muss nach Fertigstellung der Wicklung -vor oder nach dem Verkleben der Spule und dem Kontaktieren des Chips- mittels eines Stanz- oder Schneidwerkzeugs den Spulendraht vom nachfolgenden Draht abtrennen. Zugleich muss das Ende des nachfolgenden Drahtes, der von der Abwickelvorrichtung kommt, in definierter Weise zunächst gehalten und dann eventuell einige Millimeter vorwärts befördert werden, so dass es bei der Herstellung der nächsten Spule als Wicklungsanfang zur Verfügung steht. Ferner können Haltevorrichtungen für die Spulendraht-Enden notwendig sein, speziell zu Beginn des Wickelns, und am Ende während des Verklebens der Spule mit dem Substrat. Geeignete Haltevorrichtungen arbeiten typisch mit mechanischen, magnetischen oder pneumatischen Aktuatoren, die den Draht gegen das Substrat oder gegen den Wickeldorn drücken. Die Notwendigkeit solcher Haltevorrichtungen entfällt, wenn der Spulen-Anfangsdraht schon vor Beginn des Wickelns am Chip angeschlossen wird, etwa in der in 1 skizzierten Weise am Kontakt 13, und der Spulen-Enddraht nach Beendigung des Wickelns am Kontakt 14.
  • Bei Verwendung von Draht, der mit Heißkleber beschichtet ist, wird die fertig gewickelte Spule verklebt, indem die Drahtwindungen mit einem heißen Werkzeug (Thermode) oder mit einem Ultraschallkopf (Sonotrode) auf das Substrat niedergedrückt werden und dort anhaften. Bei einer Serienfertigung ist diese Verklebungsmethode nicht unproblematisch, weil die Gefahr besteht, dass das Andruckwerkzeug mit Klebstoffresten verschmutzt, dass der Draht am Werkzeug statt am Substrat haften bleibt, oder dass das Werkzeug den Draht oberflächlich verletzt. Aus diesen Gründen ist eine berührungslose Verklebungsmethode vorzuziehen, etwa durch Erhitzung mittels eines Laserstrahles. Auch dabei ist es notwendig, die Drahtwindungen auf das Substrat niederzudrücken, um die Klebung durch eine gemeinsame Benetzung durch den schmelzflüssigen Kleber einzuleiten. Ohne eine solche Niederhaltung würden schon geringste Verbiegungen des Drahtes und Unebenheiten der Substratoberfläche die Benetzung verhindern.
  • Nach der Deutschen Patentanmeldung DE 10 2006 037 093.7 kann die erforderliche Andruckkraft durch elektrostatische Anziehung zwischen dem Draht und einer Gegenelektrode unter dem Substrat erzeugt werden. Diese Möglichkeit der Verklebung mit elektrostatischer Niederhaltung ist in 5 angedeutet. Als Gegenelektrode dient die ohnehin zur Unterstützung des Substrats vorhandene, aus Metall bestehende Platte 33. Sie und der Draht werden über die Anschlüsse 53 und 54 mit einer Hochspannung der Größenordnung 1000 Volt verbunden. Das entstehende elektrische Feld drückt die Drahtwindungen gegen die Oberfläche des Substrates. Die Andruckkraft reicht aus, um die Formschlüssigkeit so zu verbessern, dass beim Schmelzen des Klebers die gemeinsame Benetzung erfolgt. Diese elektrostatisch unterstützte Verklebung funktioniert sowohl mit einem Wickeldorn aus isolierendem Material wie mit einem metallischen Dorn.
  • Darüber hinaus ist die elektrostatische Kraft auch während des Wickelns der Spule vorteilhaft. Sie drückt den Draht gegen das Substrat schon in dem Bereich 37 der 2 und 5, wo er in den schmalen Wickelspalt einlaufen soll. Dies ermöglicht die Herstellung von Spulen aus sehr dünnem Draht, mit Durchmessern im Bereich 0,01–0,10 mm, bei dem sonst wegen seiner geringen Steifigkeit die Gefahr besteht, dass er infolge von Schwingungen beim Wickeln den Spalt verfehlt. Bei Unterstützung des Wickelns durch die elektrostatische Anziehung kann der Verlegewinkel 35, der in 3 angedeutet ist, größer gewählt werden, wodurch sich die Zuverlässigkeit der Herstellung verbessert.
  • Allgemein ist zur Verklebung noch anzumerken, dass sie bei einlagigen Spulen einfacher möglich ist als bei mehrlagigen, weil über der ersten Drahtlage befindliche weitere Lagen den Durchtritt des Klebstoffes und/oder des aktivierenden Agens allgemein behindern würden.
  • Antennenspule und Chip einer Chipkarte müssen aufeinander abgestimmt sein, nicht nur elektrisch, sondern auch mechanisch, speziell in ihren Bauhöhen und in ihrer relativen Anordnung zueinander. Ganz allgemein wird eine Verminderung der Bauhöhe beider Komponenten angestrebt, und es wird die flachere Anordnung nebeneinander statt übereinander bevorzugt. Bei einlagigen Flachspulen tritt hier jedoch ein Problem auf, weil ihre Drahtenden auf verschiedenen Seiten der Wicklung liegen, eine im Außenraum, die andere im Innenraum. Die Kontaktierung erfordert dann entweder die Übereinander-Anordnung von Spule und Chip, wie in 1, oder es muss bei Nebeneinander-Anordnung eines der beiden Drahtenden über die Wicklung hinweg auf die andere Seite geführt werden, wie in 9(d) skizziert. 9(g) zeigt den über der Wicklung liegenden Draht im Querschnitt. Er bewirkt praktisch eine Verdoppelung der Spulen-Bauhöhe und birgt darüber hinaus die Gefahr eines Kurzschlusses durch Reibung von Spulenwindungen aufeinander bei lang andauernder Biegebelastung der Chipkarte. Aus diesem Grunde wird bei Nebeneinander-Anordnung die Antennenspule häufig zweilagig ausgeführt, etwa nach der Patentschrift US 5,237,165 , weil mit der zweilagigen Konstruktion das Problem des darübergeführten Drahtendes vermeidbar ist und die Spule dabei dennoch nicht dicker ist als die einlagige mit dem darübergeführten Drahtende.
  • Hier bietet sich bei der einlagigen Spule die Möglichkeit einer Verringerung der Bauhöhe, indem man den Draht lokal, im Abschnitt 9192 der 9(d), flach drückt. Es resultiert dann die in 9(h) dargestellte Situation. Erfahrungsgemäß ist diese plastische Umformung eines Runddrahtes in einen Flachdraht ohne allzu große Beeinträchtigung der mechanischen Stabilität des Drahtes möglich, solange die Reduktion der Drahtdicke weniger als 50% beträgt. Auf diese Weise lässt sich durch Flachdrücken des Drahtes die Bauhöhe von Spule und Überführungsdraht von etwa 2·D auf etwa 1,5·D reduzieren. Der Prozess des Flachdrücken des ausgewählten Drahtabschnittes kann dabei wahlweise vor oder nach dem Wickeln der Spule erfolgen. Die Druckvorrichtung kann recht einfach gestaltet werden, weil die Länge des zu drückenden Drahtabschnittes nur im Bereich von 1 mm liegt.
  • Nachdem die elektrischen Verbindungen der Spule mit dem Chip durch Kontaktierung und die mechanische Verbindung der Spule mit dem Substrat durch Klebung hergestellt sind, kann der Wickeldorn vom Substrat entfernt werden.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - US 5237165 [0003, 0029, 0042]
    • - US 6114937 [0004]
    • - EP 0753180 [0005]
    • - DE 19627819 [0022]
    • - US 45649583 [0029]
    • - DE 102006037093 [0039]

Claims (15)

  1. Verfahren zur Herstellung flacher einlagiger Spulen aus isoliertem Draht auf einem isolierenden Substrat in zwei Schritten, wobei im ersten Schritt der Draht in den Wickelraum eines temporär gebildeten Wickelkörpers gewickelt wird und im zweiten Schritt die Windungen der Drahtspule miteinander und mit dem Substrat zumindest stellenweise stoffschlüssig verbunden werden, dadurch gekennzeichnet, – dass der Wickelkörper (30) während des Wickelvorganges temporär aus dem Substrat (11) und einem mit seiner Stirnfläche (40) dagegen gepressten Wickeldorn (21) gebildet wird, – dass dieser Wickeldorn (21) mindestens einen Wickelkern (42) und mindestens eine zu seiner Stirnfläche (40) parallele Schulterfläche (41) aufweist, – dass der Anfang des Drahtes (10) während des Wickelns vom Wickeldorn (21) gehalten wird, und- dass die Höhe H des Wickelkerns (40) über der Schulterfläche (41) im Bereich (41) der Spule größer ist als der einfache und kleiner ist als der zweifache Außendurchmesser des Drahtes.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der aus Wickeldorn (21) und Substrat (11) gebildete Wickelkörper (30) um eine zum Substrat senkrechte Achse (25) gedreht wird und dabei der von einer feststehenden Abwickelvorrichtung (24) kommende Draht (10) zur Spule gewickelt wird.
  3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass ein Wickelkopf (50), der eine Draht- Abwickelvorrichtung (24) umfasst, um eine zum Substrat senkrechte Achse (25) gedreht wird und dabei den Draht (10) durch Umschlingung des Wickelkörper (30) zur Spule formt.
  4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Stimfläche (40) des Wickeldorns (21) aus mehreren koplanaren Teilflächen (70) zusammengesetzt ist.
  5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Wickeldorns (21) am Übergang zwischen seiner Schulterfläche und seiner Mantelfläche eine polierte Fase (36) oder Abrundung aufweist.
  6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Wickeldorn (21) im Bereich der Spulenwindungen (81) mindestens einen Schlitz (80) oder eine Bohrung aufweist, die Zugang zu der auf dem Substrat (11) aufliegenden Wicklung ermöglichen.
  7. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Wickeldorn (21) einen Aktuator umfasst, der den Drahtanfang beim Wickeln hält.
  8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Aktuator den Drahtanfang beim Wickeln gegen das Substrat drückt.
  9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die zumindest stellenweise stoffschlüssige Verbindung der Spulenwindungen mit dem Substrat durch Verklebung erfolgt.
  10. verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die zumindest stellenweise stoffschlüssige Verbindung der Spulenwindungen mit dem Substrat mittels Verklebung erfolgt, die durch einen Schlitz (80) oder eine Bohrung des Wickelkörpers (21) hindurch vermittels einer Thermode, einer Sonotrode, eines Laserstahles oder anderer energiereicher Strahlung, oder durch Zuführung eines reaktionsauslösenden Stoffes aktiviert wird.
  11. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Draht (10) während des Wickelns durch elektrostatische Anziehung von mindestens einer am Substrat angeordneten Elektrode (33) in dem Bereich (37), der unmittelbar vor dem Einlauf des Drahtes in die Fase (36) liegt, an das Substrat angedrückt wird.
  12. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Draht (10) während des Klebens im Bereich der Spule durch elektrostatische Anziehung von mindestens einer am Substrat angeordneten Elektrode (33) an das Substrat angedrückt wird.
  13. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eines der beiden Drahtenden der Spule über die Spulenwindungen hinweggeführt wird (9d) und in diesem Bereich (9192) durch Anwendung seitlichen Drucks plastisch so verformt wird, dass der der Drahtquerschnitt in diesem Bereich abgeflacht wird (9h).
  14. Verfahren zur Herstellung einer Flachspule mit zwei oder mehr Wicklungen, insbesondere nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass beim Wickeln eine entsprechende Anzahl von Drähten gleichzeitig zugeführt wird (9c).
  15. Chipkarte für RFID-Anwendungen mit mindestens einem Transponder, der eine aus Draht gewickelte Antennenspule umfasst, gekennzeichnet durch deren Herstellung unter Anwendung der Verfahrensweisen nach einem der vorhergehenden Ansprüche.
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