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Die
vorliegende Erfindung betrifft metallorganische Makromoleküle
von Verbindungen der Elemente Mangan, Cer, Gadolinium und Yttrium
in amorpher Form, vorzugsweise in Form von Beschichtungsmaterialien,
die sich zur Herstellung ggf. sehr dichter keramischer Schichten
eignen, welche z. B. als Diffusionssperrschichten oder epitaktische
Schichten eingesetzt werden können.
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Schon
seit etwa 15 Jahren sind sogenannte Hydrothermal-Verfahren in das
Zentrum des Interesses gelangt, mit deren Hilfe man z. B. Zirkoniumdioxid
in einer Form erhalten kann, die sich zur Weiterverarbeitung in
der keramischen Industrie eignet. So beschreibt das
US-Patent 5,037,579 von Matchett die
Erzeugung eines kolloidalen Sols durch eine sogenannte hydrothermale
Behandlung einer Lösung von Zirkoniumacetat in hochkonzentrierter
Essigsäure. Die hydrothermale Behandlung bestand dabei
darin, dass die genannte Lösung bei ca. 140° bis
170°C mehrere Stunden in einem Autoklaven behandelt wurde.
Das Produkt, eine milchig-weiße Suspension, wurde durch
Abschrecken entspannt und anschließend einer Filtration
durch Dialyse unterzogen, wodurch im Permeat gelöste Anteile,
offensichtlich organische Komponenten, entfernt wurden. Anschließend wurde
das gereinigte Sol durch Ultrafiltration aufkonzentriert, wobei
eine Feststoffkonzentration an ZrO
2 von bis
zu 11,75 Gew.-% erzielt werden konnte.
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Ein
Zirkoniumdioxid-Sol, in dem das ZrO
2 in
Form einer Vielzahl von einzelnen, kristalline Teilchen vorliegt,
wurde gemäß
US 6,376,590 B2 dadurch erhalten, dass ein
Zirkoniumsalz einer Polyethersäure in wäßriger
Lösung mit relativ geringer Konzentration unter Druck und
erhöhter Temperatur (oberhalb von 175°C) hydrolysiert
wurde.
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Auch
in jüngster Zeit wurde die Entwicklung von Verfahren zur
Herstellung kristalliner Metalloxidpartikel-Suspensionen weiterverfolgt,
siehe beispielsweise die zum Zeitpunkt der vorliegenden Anmeldung
noch nicht veröffentlichten
DE-Anmeldungen 10 2006 032 759.4 und
10 2006 032 275 5.1 ,
die auf stabile Suspensionen von kristallinen ZrO
2-
und TiO
2-Partikeln gerichtet sind.
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In
der Offenlegungsschrift
DE 10 2004 048 230 A1 wird ein Verfahren
zur Herstellung einer Suspension von kristallinen und/oder verdichteten,
oberflächenmodifizierten, nanoskaligen Partikeln in einem
Dispergiermittel angegeben. Dabei wird der Ausdruck "verdichtet"
nicht definiert; stattdessen wird erläutert, dass sich Kristallisation
und Verdichtung wechselseitig bedingen und dass eine Verdichtung
mit einer Kristallisation verbunden sei. Bevorzugt sollen kristalline
Teilchen erhalten werden. Die Herstellung amorpher Teilchen wird
nicht beschrieben. Das Verfahren umfasst eine Hydrothermalbehandlung
von nicht oberflächenmodifizierten Teilchen sowie deren
anschließende Oberflächenmodifizierung. Das Verfahren
soll offensichtlich für eine fast unbegrenzte Anzahl von
Materialien einsetzbar sein. In der Regel werden als Ausgangsmaterialien
rein anorganische Substanzen vorgeschlagen, doch sollen auch organische
Substanzen einsetzbar sein, beispielsweise Alkoxide oder Acetate,
ohne dass dies durch Beispiele gezeigt wird. Hierzu führt
die Beschreibung aus, dass in einem optionalen Reinigungsschritt
Prozessnebenprodukte wie Alkohole, die durch Hydrolyse von Alkoxiden gebildet
wurden, ggf. abgetrennt werden können. Die Beispiele belegen
die Herstellung von nanoskaligem, ggf. dotiertem, oberflächenmodifiziertem
kubischem ZrO
2.
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Mit
derartigen Suspensionen erzeugte, kristalline Beschichtungsmaterialien
besitzen zwar eine Reihe von Vorteilen, jedoch sind sie nicht ausreichend
sinteraktiv und liefern daher bei – in der Regel zu bevorzugenden – niedrigen
Sintertemperaturen keine ausreichend dichten Schichten. Die Substratbenetzung
lässt zu wünschen übrig, und es besteht
in der Regel eine Tendenz zur Rissbildung während der Sinterung.
Außerdem lässt die Homogenität der daraus
erzeugten Schichten häufig zu wünschen übrig.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es, chemische Substanzen und daraus
gebildete Makromoleküle bereitzustellen, die sich zum Einsatz
in Beschichtungsmaterialien für oxidische Beschichtungen
eignen und die vorgenannten Nachteile nicht aufweisen. Die erfindungsgemäßen
Beschichtungsmaterialien sollen bei relativ niedrigen Temperaturen
in vorzugsweise dichte Oxidschichten umgewandelt werden können.
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Die
Aufgabe wird durch die Bereitstellung von amorphen Makromolekülen
gelöst, die Metallkationen, ausgewählt unter denen
des Mangans, Cers, Gadoliniums und/oder Yttriums, sowie eine organische
Komponente aufweisen. Die genannten Makromoleküle können
in Form eines insbesondere flüssigen bis pastösen Beschichtungsmaterials
oder aber auch als fast oder völlig festes Material vorliegen.
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Die
Erfinder haben überraschenderweise festgestellt, dass sich
mit den genannten Metallkationen das erfindungsgemäße,
amorphe Beschichtungsmaterial erzeugen lässt, während
es nicht möglich ist, in zur Erfindung analoger Weise derartige
Beschichtungsmaterialien aus jedem beliebigen Metallsalz herzustellen.
Beispielsweise ergibt die analoge Behandlung von Titan- oder Zirkonsalzen
ein kristallines Beschichtungsmaterial. Kristalline Beschichtungsmaterialien
lassen sich jedoch erst bei wesentlich höheren Temperaturen
in dichte Schichten umwandeln als amorphe Beschichtungsmaterialien.
Die Sinterung der erfindungsgemäßen Beschichtungsmaterialien
führt dagegen bereits bei niedrigen Temperaturen zu Oxidschichten
mit einer hohen Dichte und damit einem nur sehr geringen Porenvolumen,
sofern nicht gezielt spezielle Maßnahmen ergriffen werden,
um die Schichten porös zu gestalten.
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Neben
den Metallkationen des Mangans, Cers, Gadoliniums und/oder Yttriums
können in den erfindungsgemäßen Makromolekülen
weitere Kationen vorliegen, die mit einem oder mehreren der genannten
vier Kationen Mischoxide in der identischen oder ggf. nur wenig
verzerrten Oxidstruktur der Oxide des Mangans, Cers, Gadoliniums
oder Yttriums oder der Mischoxide dieser Metalle bilden (diese weiteren
Kationen werden als Dotierungsionen bezeichnet). Es ist ersichtlich,
dass der Anteil solcher Dotierungsionen nach oben hin ausschließlich
durch die Gegebenheiten der Kristallgitterbildung begrenzt ist.
So können solche Dotierungsionen z. B. in einem molaren
Anteil von unter 0,1% über ca. 1–2% bis über
50%, bezogen auf die Summe der anwesenden Kationen, vorliegen.
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Die
Dotierungsionen werden vorzugsweise unter den Kationen der Elemente
ausgewählt, die in der II., III., IV., V. und VI. Hauptgruppe
(und hier insbesondere Mg, Ca, Sr, Ba, Al, Ga, In, Si, Ge, Sn, Pb,
As, Sb, Te), der Kupfergruppe (nämlich Cu, Ag, Au), der
Zinkgruppe (nämlich Zn, Cd), der Scandiumgruppe (nämlich
Sc, Y, La, Ce, Pr, Nd, Pm, Sm, Eu, Gd, Er, und, weniger bevorzugt,
weitere Lanthaniden), der Vanadingruppe (nämlich V, Nb,
Ta), der Chromgruppe (nämlich Cr, Mo, W), der Mangangruppe
(nämlich Mn, To, Re), der Eisengruppe (nämlich
Fe, Co, Ni), und der Gruppe der Platinmetalle (nämlich
Ru, Rh, Pd, Os, Ir, Pt) eingeordnet sind. Gegebenenfalls können
aber auch Kationen der Elemente Titan und Zirkon zur Herstellung
der Makromoleküle zugesetzt werden, sofern – aus
den oben erläuterten Gründen – sichergestellt
ist, dass das zu erzeugende Oxid in seiner Grundstruktur nicht verändert
wird und insbesondere nicht die Struktur von Titandioxiden oder
Zirkondioxiden oder -mischoxiden wie Rutil, Anatas, Baddeleyit oder
Blei-Zikonat-Titanaten ausgebildet wird. Besonders bevorzugt handelt
es sich bei den Dotierungsionen um Kationen von Mg, Ca, Sr, Ba,
Sc, Y, La, Hf. V, Nb, Ta, Cr, Mo, W, Re, Fe, Ru, Co, Rh, Ir, Ni,
Pd, Pt, Cu, Ag, Au, Zn, B, Al, Ga, In, Si, Ge, Sn, Pb, As, Sb, Te,
Sm, Eu, Er, Pm, Pr sowie Mischungen davon.
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Die
organische Komponente gelangt durch den Einsatz von organischen
oder organische Anteile enthaltenden Anionen in die amorphen Makromoleküle.
Diese Anionen sind vorzugsweise Komplexliganden und/oder Chelatbildner.
Es können ein oder mehrere solcher Anionen vorhanden sein,
die ausschließlich oder in Mischung mit weiteren Anionen
vorliegen.
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Als
organische oder organische Anteile enthaltende Anionen eignen sich
insbesondere die Anionen von Mono-, Di- oder höheren Carbonsäuren,
die ggf. weitere Substituenten wie eine oder mehrere Hydroxygruppen,
(Poly-)Ethergruppen, Ketogruppen, Aminogruppen oder Thioalkoholgruppen
enthalten und/oder deren Kohlenstoffkette durch Sauerstoff- und/oder
Schwefelatome und/oder Aminogruppen unterbrochen sein können,
mit vorzugsweise 1–30 Kohlenstoffatomen, und von ggf. substituierten
Mono-, Di- oder höheren Alkoholen, die ggf. weitere Substituenten
wie eine oder mehrere Hydroxygruppen, (Poly-)Ethergruppen, Ketogruppen,
Aminogruppen oder Thioalkoholgruppen enthalten und/oder deren Kohlenstoffkette
durch Sauerstoff- und/oder Schwefelatome und/oder Aminogruppen unterbrochen
sein können, mit vorzugsweise 1 bis 20 Kohlenstoffatomen.
Die Anionen können rein oder als Mischung verschiedener
solcher Anionen vorliegen. Dabei sind Anionen bevorzugt, die ausschließlich
aus Kohlenstoff-, Sauerstoff- und Wasserstoffatomen aufgebaut sind.
Beispiele sind Anionen von Monocarbonsäuren mit vorzugsweise
1–10 Kohlenstoffatomen, insbesondere Formiat, Acetat und
Propionat, von (Poly-)Ethercarbonsäuren wie Methoxyethoxyessigsäure
(MEAH), Methoxyessigsäure (MAH) oder Ethoxyessigsäure
(EAH), von Carbonsäureketonen wie Acetylacetonen, Anionen von
Alkoholen oder Alkoxyalkoholen, insbesondere solche mit 1 bis 20
Kohlenstoffatomen wie 1-Methoxy-2-propanol und Alkoxyreste wie Methoxy,
Ethoxy, Propoxy. Weitere Beispiele sind Anionen von Alkandicarbonsäuren,
von (Meth-)Acrylsäure und (Met-)Acrylsäurederivaten,
oder von langkettigen Carbonsäuren, insbesondere mit 11
bis 26 Kohlenstoffatomen.
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Die
erfindungsgemäßen amorphen Makromoleküle
bzw. agglomierierten Moleküle sind wie erwähnt erhältlich
durch ein Hydrothermalverfahren. Hierfür geht man von gelösten
oder kolloidaldispers oder molekulardispers verteilten metallorganischen
Verbindungen aus, in denen die Metallkationen in Kombination mit
den oben genannten, organischen oder organische Anteile enthaltenden
Anionen, ggf. in Gegenwart weiterer Anionen, in reiner oder gemischter
Form vorliegen. Entsprechende Salze oder Komplexe sind käuflich
oder können von einem Fachmann leicht hergestellt werden,
beispielsweise durch direkte Synthese oder durch den teilweisen
oder völligen Austausch von Anionen durch geeignete Gegenionen
oder Liganden/Chelatliganden. Beispiele hierfür sind die
(teilweise oder völlige) Umsetzung von Chloriden, Acetaten,
Acetylacetonaten oder dgl. mit Alkandisäuren, Methacrylsäuren,
langkettigen Carbonsäuren oder Polyethercarbonsäuren
wie Methoxyethoxyessigsäure, Methoxyessigsäure
oder Ethoxyessigsäure. Dafür werden die Ausgangsmaterialien
in einem geeigneten, polaren und häufig protischen Lösungsmittel
gelöst oder suspendiert. Als Lösungsmittel eignen sich
insbesondere Wasser, Alkohole mit vorzugsweise 1–10 Kohlenstoffatomen,
ggf. verdünnte organische Säuren oder Mischungen
davon, in anderen, weniger bevorzugten Fällen auch Ether
oder Ketone, ohne hierauf beschränkt zu sein. Wasser, Alkohole
und Mischungen aus Wasser und Alkohol(en) sind bevorzugt. Die Lösungen
oder Suspensionen werden vorzugsweise für einige Zeit,
z. B. 5 min. bis mehrere Stunden, erhitzt. Dies erfolgt vorzugsweise
unter Rückfluss, um kein oder kaum Lösungsmittel
zu verlieren. Dabei entstehen zunächst (mono)molekulare
oder aber auch mehrkernige Verbindungen bzw. Komplexe mit einer
Primärpartikelgröße von in der Regel
unter 1 nm und einer Agglomeratgröße im Lösungsmittel
im Bereich von hauptsächlich 0,5 bis 2 nm.
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Auch
wenn die Ausgangsmaterialien bereits in geeigneter Form vorliegen
und nicht hergestellt oder umgesetzt werden müssen, ist
es bevorzugt, sie einige Zeit und ggf. unter Erwärmung
im vorgesehenen Lösungsmittel bewegt zu halten.
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Sollte
das für den voranstehend beschriebenen Schritt verwendete
Lösungsmittel für die nachfolgende Hydrothermalbehandlung
nicht oder nicht sehr geeignet sein, wird es nach Möglichkeit
ganz oder teilweise gegen ein für diese Behandlung geeignetes
Lösungsmittel ausgetauscht, beispielsweise durch Einengen
der Lösung oder Suspension, bis eine pastöse oder
zähe Masse entstanden ist. Danach wird die Masse in einem
für die Hydrothermalbehandlung geeigneten Lösungsmittel
aufgenommen. Wenn ein solches Lösungsmittel bereits zuvor
vorliegt, wird die Lösung oder Suspension ggf. in geeigneter
Weise verdünnt oder eingeengt.
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Für
die Hydrothermalbehandlung eignet sich ein protisches, hydrolytisch
aktives Lösungsmittel, z. B. ein Alkohol, Wasser oder eine
Alkohol-Wassermischung. Wasser ist bevorzugt.
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Unter
dem Ausdruck "hydrothermale Behandlung" ist eine Behandlung unter
erhöhter Temperatur und erhöhtem Druck im Vergleich
zu Umgebungsbedingungen zu verstehen. Die Temperatur liegt dabei
vorzugsweise in einem Bereich von ca. 100°C bis 220°C,
stärker bevorzugt von ca. 160–220°C.
Die Behandlung erfolgt in einem verschlossenen Gefäß (einem
Autoklaven). Der Druck baut sich durch die Erwärmung ohne
die Möglichkeit der Entspannung auf. Der Zeitrahmen der
Behandlung liegt bei einigen Minuten bis vorzugsweise mehreren Stunden
oder sogar Tagen.
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Es
hat sich überraschend herausgestellt, dass durch die Hydrothermalbehandlung
von Metallverbindungen mit den vorgenannten Kationen, ggf. in Mischung
mit den genannten Dotierungsionen, die jeweils organische Anionen
oder organische Anteile aufweisende Anionen enthalten, amorphe Molekülagglomerate (amorphe
metallorganische Makromoleküle) erhältlich sind,
die aufgrund ihres amorphen Charakters überlegene Eigenschaften
aufweisen. Diese Molekülagglomerate besitzen eine Agglomeratgröße
im Lösungsmittel von in der Regel etwa 10 bis etwa 80 nm.
Die Primärpartikel (Moleküle) besitzen dabei immer
noch eine Partikelgröße von in der Regel < 1 nm. Das bedeutet,
dass die Primärpartikelgröße gegenüber
dem Ausgangsmaterial konstant bleibt; allerdings ist die Agglomeration
der gebildeten Moleküle wesentlich stärker als
die der Ausgangsmaterialien.
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Durch
die hydrothermale Behandlung erhält man erfindungsgemäß Makromoleküle,
die sich für den Einsatz in Beschichtungsmaterialien eignen.
Die Molekülagglomerate können insbesondere in
Form von langzeitstabilen Beschichtungsmaterialien, z. B. als Beschichtungslösungen,
-gele oder -suspensionen aus fein verteilten Partikeln mit Durchmessern
im Nanometerbereich, eingesetzt werden, die sich leicht auf ein
Substrat auftragen lassen und sodann getrocknet und soweit erhitzt
bzw. gesintert werden können, dass die organischen Bestandteile
ggf. teilweise abgedampft und im Übrigen durch Überführung
in CO2 oder sonstige Oxidation entfernt
werden, wobei eine – vorzugsweise keramische – Oxidschicht
entsteht.
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Durch
die hydrothermale Behandlung sind die Eigenschaften der Beschichtungsmaterialien
deutlich verbessert. So zeigt sich eine deutlich verbesserte Substratbenetzung
beim Auftragen des Beschichtungsmaterials auf ein Substrat; die
Rissbildungstendenz beim Trocknen und beim Sintern nimmt deutlich
ab, und die Schichthomogenität steigt an. Die Partikel
des Beschichtungsmaterials sind – anders als aus dem Stand
der Technik bekannt – zum Zeitpunkt des Auftragens des
Beschichtungsmaterials auf das Substrat amorph und liegen deshalb
bereits bei niedrigeren Temperaturen verdichtet vor, und zwar nicht
nur im Vergleich mit auf rein anorganischem Wege hergestellten Oxiden
(z. B. über das "Mixed Oxide Verfahren", also auf rein
anorganischem Weg und nur in fester Phase, unter Einsatz hoher Sintertemperaturen
(in der Regel bei über ca. 1200°C) hergestellten
Oxiden), sondern auch im Vergleich mit hydrothermal behandelten
Alkoxiden des Titans oder Zirkoniums. Außerdem sind die
bei der Sinterung gebildeten Oxidschichten dichter und besitzen
dementsprechend eine geringere Oberfläche, und sie sind
nur wenig porös.
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Darüber
hinaus führt die hydrothermale Behandlung zu einer verbesserten
Hydrolysestabilität sowohl der noch in Masse oder Bulkform
vorliegenden Beschichtungsmaterialien selbst als auch (und vor allem)
beim Auftragen und Abtrocknen der Beschichtungen, die unter Ausbildung
eines Gelfilms und anschließender Xerogelbildung erfolgt.
Gerade das Xerogel ist deutlich weniger hydrolyseempfindlich. Das
hat zur Folge, dass die Luftfeuchtigkeit während des Beschichtungsvorgangs
und während des Trocknens als Prozessparameter nur noch
von untergeordneter Relevanz ist.
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Ohne
hieran gebunden zu sein zu wollen, nehmen die Erfinder an, dass
ein wesentliches Element der vorliegenden Erfindung darin liegt,
dass die Hydrothermalbehandlung mit Molekülen durchgeführt
wird, die einerseits amorph sind und die andererseits organische
Bestandteile enthalten. Diese organischen Bestandteile stören
bei Einsatz der erfindungsgemäß verwendbaren Kationen
während der Hydrothermalbehandlung wahrscheinlich den Aufbau
von höher geordneten, kristallinen Strukturen.
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Das
erfindungsgemäße, stabile Beschichtungsmaterial,
bestehend aus den voranstehend beschriebenen, organische Komponenten
aufweisenden amorphen Makromolekülen bzw. agglomierierten
Molekülen und einer Flüssigkeit, kann weitere
Bestandteile enthalten. Als solche eignen sich z. B. mit Hilfe des
Sol-Gel-Verfahrens erhaltene, zumindest teilweise hydrolytisch kondensierte
Metallverbindungen, z. B. aus Alkoxiden, Silanen oder anderen hydrolytisch
kondensierbaren Verbindungen von Elementen hauptsächlich
der 3. und 4. Hauptgruppe wie Bor, Aluminium, Titan, Silizium, Germanium
erhaltene Verbindungen, die als separate Teilchen vorliegen. Bei
diesen Verbindungen handelt es sich um amorphe Vorstufen weiterer
Oxide in Pulverform, die später nicht in das Kristallgitter
des herzustellenden Oxids eingebaut werden sollen. Stattdessen oder
zusätzlich kann das erfindungsgemäße
Beschichtungsmaterial Oxidpulver oder andere Festkörper
enthalten, die beispielsweise durch das "mixed Oxide"-Verfahren
erhalten wurden. Beide Arten von Materialien können beispielsweise
als Bindemittel für die Herstellung von Pasten genutzt
werden.
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Das
Beschichtungsmaterial kann anstelle der vorgenannten Kondensate
oder zusätzlich Additive wie Alkohole, Polyalkohole, Carbonsäure,
zur Micellenbildung geeignete Materialien wie Triblockcopolymere
mit den Blöcken hydrophil-hydrophob-hydrophil, anionische
oder kationische Tenside und/oder Polyethylenglycole enthalten.
Mit diesen Hilfsmitteln kann man unter anderem beispielsweise bei
Bedarf eine gezielte Porenbildung im Endprodukt erreichen.
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Je
nach Lösungsmittelgehalt bzw. Suspensionsmittelgehalt können
die Beschichtungsmaterialien dünnflüssig bis hochpastös,
ggf. sogar beinahe fest sein.
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Die
Beschichtungsmaterialien können auf vielfältige
Weise, z. B. als Tauchbeschichtungen, Sprühbeschichtungen
oder Schleuderbeschichtungen oder in verschiedenen Druckverfahren
(Ink-Jet, Tampondruck, Siebdruck) eingesetzt werden. Weitere Möglichkeiten
umfassen Roller-Coating, Rakeln oder das Beschichten mittels Elektrophorese.
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Die
Beschichtungsmaterialien der vorliegenden Erfindung sind häufig über
nur einen Prozessschritt zugänglich, nämlich dann,
wenn man von käuflichen Materialien ausgehen kann, weil
es nicht notwendig ist, ein Zwischenprodukt zu isolieren.
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Ein
weiterer Vorteil liegt in der Variationsmöglichkeit der
Lösungsmittel (Wasser, Alkohole, Carbonsäuren,
Ketone etc.). Weil hier keine Beschränkungen gegeben sind,
sofern das Lösungsmittel Wasser enthält, kann
z. B. die Viskosität in breitem Umfang je nach Bedarf geeignet
eingestellt werden.
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Die
mit dem erfindungsgemäßen Beschichtungsmaterial
erhältlichen Beschichtungen eignen sich unter anderem insbesondere
als Diffusionssperrschichten oder als epitaktische Schichten.
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Die
Erfindung soll nachstehend anhand von Beispielen näher
erläutert werden.
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Beispiel 1 (allgemeinere Vorschrift):
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In
einem Kolben wird das Additiv, z. B. Methoxyethoxyessigsäure
(= MEAH), Ethanol und Gd- und Ce-acetat eingewogen und 30 min bei
80°C gerührt. Anschließend wird das Lösungsmittel
mit dem Rotationsverdampfer (z. B. bei 40 mbar, ca. 140°C)
abgezogen, bis eine zähe Masse vorliegt. Diese wird in
Wasser aufgenommen und im Autoklaven (z. B. 1 bis 32 h bei 120 bis
220°C) behandelt.
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Beispiel 2:
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Für
die Synthese der hydrothermalen CGO-Beschichtungslösung
(Cer-Gadolinium-Mischoxid) wurden folgende Mengen an Substanzen
verwendet:
| Chemikalie | Hersteller
(Oxidgehalt) | Masse
[g] | Stoffmenge
[mmol] |
| Gd(OAc)3 × 4H2O | ABCR
[15280-53-2] (43,24 Gew.-%) | 18,5 | 55,3 |
| Ce(OAc)3 × 1,5H2O | Alfa
Aesar [537-00-8] (50,25 Gew.-%) | 73,72 | 232,4 |
| Methoxyethoxyessigsäure | | 77,105 | 574,9 |
| Ethanol | | 55,783 | 1210,8 |
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Diese
Lösung, welche einen theoretischen Oxidgehalt von 20 Gew.-%
besaß, wurde für 30 Minuten bei 100°C
Heizbadtemperatur unter Rückfluss erhitzt. Anschließend
wurde am Rotationsverdampfer die leicht trübe Lösung
so lange bei 80°C Heizbadtemperatur unter vermindertem
Druck (40 mbar) eingeengt, bis eine zähe Masse übrig
blieb. Nach dem Abkühlen wurde die zähe Masse
gewogen (154,916 g) und in den Kolben wurden 70,119 g H2O
gegeben. Nach drei Stunden Rühren hatte sich die zähe
Masse vollständig im Lösungsmittel gelöst.
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Die
Lösung wurde für die Autoklavenbehandlung vollständig
in ein Teflongefäß überführt
und in einer Edelstahlbombe verschlossen. Das Edelstahlgefäß wurde
für 16 Stunden in einem Ofen bei 160°C behandelt.
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Die
behandelte Lösung wurde durch Zusatz von Ethanol und 1-Methoxy-2-propanol
folgendermaßen verdünnt:
| Chemikalie | Masse
[g] | Anteil
am Lösungsmittel [Gew.-%] |
| behandelte
Lösung (20 Gew.-% Oxid) | 217,02 | 75,00 |
| Ethanol | 61,49 | 21,25 |
| 1-Methoxy-2-propanol | 10,85 | 3,75 |
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Abschließend
wurde das hergestellte Beschichtungssol (Oxidgehalt: 15 Gew.-%)
filtriert (1,0 μm-Rundfilter).
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Aufgrund
der zu großen Viskosität für den Tampondruck
wurde die Beschichtungslösungen auf 10 Gew.-% Oxidgehalt
verdünnt.
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Die
Verdünnung erfolgte im Detail folgendermaßen:
| Chemikalie | Masse [g] | Gesamtanteil
am Lösungsmittel [Gew.-%] |
| m
(CGO-Beschichtungsmaterial, 15 Gew.-% Oxid) [g] = | 99,995 | |
| m
(H2O) [g] = | 37,623 | 75,01 |
| m
(EtOH) [g] = | 10,628 | 21,24 |
| m
(1-Methoxy-2-propanol) [g] = | 1,873 | 3,75 |
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Vergleichsbeispiel 2A
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Beispiel
2 wurde wiederholt, wobei jedoch die Hydrothermalbehandlung weggelassen
wurde.
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Beispiel 3:
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In
einem Kolben wird das Additiv, z. B. Methoxyethoxyessigsäure
(= MEAH), Ethanol und Y-triacetathydrat eingewogen und 30 min bei
80°C gerührt. Anschließend wird das Lösungsmittel
mit dem Rotationsverdampfer (40 mbar, ca. 140°C) abgezogen,
bis eine zähe Masse vorliegt.
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Diese
wird in Wasser aufgenommen und im Autoklaven (z. B. 1 bis 32 h bei
120 bis 220°C) behandelt.
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Die
so entstandene Lösung wird mit Ethanol zur Hälfte
verdünnt und kann anschließend zur Herstellung
von dünnen Schichten verwendet werden.
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Die
erfindungsgemäßen Beschichtungsmaterialien können
nach dem Schichtauftrag gesintert werden. Dies erfolgt wie oben
erwähnt bei deutlich niedrigeren Temperaturen als für
vergleichbare Beschichtungsmaterialien benötigt, deren
Bestandteile keiner Hydrothermalbehandlung unterworfen wurden. Dies
sei anhand von weiteren Beispielen gezeigt:
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Beispiel 4 und Vergleichsbeispiel 4A
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Die
in Beispiel 2 und Vergleichsbeispiel 2A erhaltenen Beschichtungsmaterialien
wurden jeweils auf ein Borofloat-Substrat mit den Abmessungen 10·10
cm2 aufgetragen. Die Beschichtungs- und
Nachbehandlungsparameter waren wie folgt: Ziehgeschwindigkeit: verschieden
(10–60 cm/min); Abtrockenzeit: 7 Minuten; Behandlungsdauer
im Ofen: 10 Minuten; Auslagerungstemperatur: 300–600°C.
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1 zeigt
XRD-Diffraktogramme von zwei Beschichtungssolen mit der in Beispiel
2 bzw. Vergleichsbeispiel 2A verwendeten Zusammensetzung. Beide
Sole wurden einer Sinterung bei 200°C unterworfen. Es wurde
beobachtet, dass die ohne Hydrothermalbehandlung (HT) hergestellte
Beschichtung des Vergleichsbeispiels 2A (in der Figur mit "Vorstufe"
bezeichnet) beim Aufheizen auf 100°C amorph blieb; beim
Erreichen von 200°C war sie jedoch bereits kristallin.
Das hydrothermal behandelte Beschichtungssol des Beispiels 2 erwies sich
dagegen beim Erreichen von 200°C innerhalb desselben Zeitraums
immer noch als röntgenamorph. Es wandelte sich dann bei
weiterer Temperaturbehandlung bei oder ab 200°C langsam
in ein kristallines Material um.
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Die
mit dem Sol nach Beispiel 2 hergestellten Schichten zeigen bereits
bei 300°C Auslagerungstemperatur einen deutlich höheren
Brechungsindex als Schichten aus dem Sol des Vergleichsbeispiels
2, was auf eine geringere Porosität, höhere Dichte
bzw. fortgeschrittenen Ausbrand an organischen Restbestandteilen hinweist. 2 ist
ein Diagramm, das die Abhängigkeit des Brechungsindex'
der Materialien aus Beispiel 2 und Vergleichsbeispiel 2 von der
Auslagerungstemperatur zeigt (bei einer Ziehgeschwindigkeit von
20 cm/min). Der Brechungsindex ist proportional zur Dicke der Schicht;
der theoretische Brechungsindex beträgt etwa 2. 2 ist
zu entnehmen, dass er sich im Fall des Materials aus Beispiel 2
bei einer Erhöhung der Auslagerungstemperatur von 300°C
auf 600°C kaum mehr ändert. Dies zeigt, dass die
Schichtdicke in diesem Temperaturbereich annähernd konstant
ist, das Material mithin im Wesentlichen bereits bei 300°C
dicht und ohne Poren ist. Dagegen steigt der Brechungsindex des
Materials gemäß Vergleichsbeispiel 2A bei steigenden Temperaturen
deutlich an, was auf eine zunehmende Verdichtung hindeutet.
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In
den 3a und b sind Schichten aus ebenfalls demselben
Beschichtungsmaterial in rasterelektronenmikroskopischen Aufnahmen
gezeigt. 3a zeigt eine Schicht, die unter
Verwendung des Materials gemäß Vergleichsbeispiel
2A hergestellt wurde, während 3b eine
Schicht aus demselben Material zeigt, das der erfindungsgemäßen
hydrothermalen Behandlung unterworfen worden war (siehe Beispiel
2). Zugeordnet sind die Diagramme, die die mittlere Teilchengröße
des Ausgangsmaterials vor der Sinterung zeigt. Es ist deutlich erkennbar,
das die Sinterung eines Materials aus Teilchen mit einem Durchmesser
d50 im Bereich von 1 nm zu einer Schicht
mit Rissen führt, während die Schicht, die ausgehend
von agglomerierten Partikeln mit einem Durchmesser d50 im
Bereich von ca. 65 nm hergestellt wurde, dicht und nahezu fehlerfrei
ist.
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Die
in Abhängigkeit von der Ziehgeschwindigkeit erhaltene Schichtdicke
(Auslagerungstemperatur 500°C) ist in 4 gezeigt
(die schwarz gefüllten Quadrate stehen für das
Material des Beispiels 2, die ungefüllten Kreise für
das des Vergleichsbeispiels 2A).
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Vergleichsbeispiel 5
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In
einem 2-l-Rundkolben werden 1,0 mol Zirkontetraacetat vorgelegt,
und anschließend werden unter Rühren 3 mol Methoxyethoxyessigsäure über
einen Tropftrichter hinzugetropft. Das entstandene Material wird in
einer solchen Menge Wasser gelöst, dass eine 10%ige Lösung
entsteht.
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400
g dieser Lösung werden in ein 500 ml-Teflongefäß überführt,
das anschließend in einer Metallbombe verschlossen und
24 h lang bei 160°C hydrothermal behandelt wird. Die resultierende
Suspension enthält kristalline Partikel. Sie wird sodann
mit 400 g Ethanol versetzt und mittels einer Druckfiltrationsapparatur
(0,45 μm) filtriert.
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Mit
der so hergestellten, 5 gew.-%igen Lösung werden 200 nm
dicke, poröse Schichten mittels Tauchbeschichtung bei einer
Ziehgeschwindigkeit von 20 cm/min hergestellt. Die Nassfilme werden
10 min lang bei 600°C ausgelagert. Dabei entstehen kristalline
Zirkondioxidschichten mit einer (im Wesentlichen über den Temperaturanstieg
gleich bleibenden) Porosität von etwa 40% und einer Oberfläche
von 70 m2/g.
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5 zeigt
die Abhängigkeit des Brechungsindex' von der Auslagerungstemperatur
für dieses Material (siehe schwarze Quadrate) und, als
Vergleich, für eine nicht hydrothermal behandelte (amorphe)
ZrO2-Vorstufe (ungefüllte Kreise).
Man erkennt, dass das kristalline, hydrothermal behandelte Material
beim Sintern bis 600°C immer noch porös bleibt,
während sich das amorphe Material mit steigender Temperatur
deutlich verdichtet. 6 zeigt rasterelektronenmikroskopische
Aufnahmen der beiden bei 500°C gesinterten Beschichtungen.
Das obere Bild zeigt eine dichte Schicht, die aus dem nicht hydrothermal
behandelten Sol entstanden ist. Die untere Aufnahme zeigt die durch
Sintern des hydrothermal behandelten Sols erhaltende ZrO2-Schicht. Man erkennt deutlich die Porosität
des Materials.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - US 5037579 [0002]
- - US 6376590 B2 [0003]
- - DE 102006032759 [0004]
- - DE 1020060322755 [0004]
- - DE 102004048230 A1 [0005]