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Die Erfindung betrifft eine Fußchirurgie-Knochenplatte zur Osteosynthese und/oder Fixation von Fußknochensegmenten gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Bei der Osteosynthese von Fußknochen, beispielsweise zur Behandlung von Hallux valgus, Hallux rigidus oder zur Durchführung von Lapidusarthrodesen werden Knochenplatten eingesetzt, die von außen an zwei aneinander zu fixierenden Knochensegmenten mit Hilfe von Knochenschrauben festgelegt werden. Dabei erfolgt die Kraftübertragung zwischen den Knochensegmenten über die die Knochenplatte durchsetzenden Knochenschrauben. Je nach Anordnung der Knochenschrauben und Stabilität des Knochenmaterials schwankt die maximal übertragbare Kraft und damit die Stabilität des Implantatsystems von Patient zu Patient erheblich. Darüber hinaus ist eine definierte Anordnung der Knochenplatten außen an den zu fixierenden Knochensegmenten meist schwierig. Häufig kommt es zu Implantatversagern, die die Heilungschancen verschlechtern und einen neuen operativen Eingriff notwendig machen.
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Die
WO 2005/041796 A1 zeigt eine Knochenplatte, die sowohl intramedullär wie extramedullär verwendbar ist.
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Die
US 2006/0189996 A1 beschreibt eine Nagelplatte zur Behandlung von Brüchen in großen Röhrenknochen. Der intramedullär im Knochen aufnehmbare Nagel geht bogenförmig in einen Plattenabschnitt zur äußeren Fixierung der Nagelplatte an dem zu behandelnden Knochen über. Die bekannte Knochenplatte eignet sich nicht zur Osteosynthese und/oder Fixation von Fußknochensegmenten.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine alternative Fußchirurgie-Knochenplatte vorzuschlagen, die für Verschiebeosteotomien einsetzbar ist und die eine hohe Stabilität der Verbindung zweier Knochensegmente sicherstellt. Ferner besteht die Aufgabe darin, ein System mit einer solchen Knochenplatte vorzuschlagen, welches ein einfaches und definiertes Festlegen der Knochenplatte an zwei Knochensegmenten ermöglicht. Diese Aufgabe wird durch eine Fußchirurgie-Knochenplatte mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
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Der Erfindung liegt der Gedanke zugrunde, die Fußchirurgie-Knochenplatte derart auszubilden, dass sie nicht mehr an beiden Fußknochensegmenten außenseitig durch Knochenschrauben festgelegt werden muss. Vielmehr umfasst die nach dem Konzept der Erfindung ausgebildete Fußchirurgie-Knochenplatte neben einem Anlageabschnitt zur äußeren Fixierung an einem ersten, insbesondere distalen Knochensegment einen Intramedullärabschnitt, mittels dessen sie innerhalb eines Markkanals eines zweiten der miteinander zu verbindenden Knochensegmente festlegbar ist. Bevorzugt handelt es sich bei dem zweiten Knochensegment zur inneren Aufnahme des Intramedullärabschnittes um ein proximales Knochensegment. Zur Fixierung der Lage des Intramedullärabschnittes innerhalb des zweiten Knochensegmentes weist der Intramedullärabschnitt mindestens eine von seiner Oberseite bis an seine Unterseite reichende Durchgangsöffnung auf, durch die eine Knochenschraube durchführbar ist. Bevorzugt erfolgt das Einbringen des Intramedullärabschnittes in dem Markkanal des zugehörigen Knochensegmentes durch Einschlagen der Fußchirurgie-Knochenplatte in eine Stirnseite des zweiten Knochensegmentes und durch anschließendes Verschrauben des Intramedullärabschnittes mit dem zweiten Knochensegment mit Hilfe mindestens einer Knochenschraube. Nach dem Festlegen des Intramedullärabschnittes im Inneren des zugehörigen Knochensegmentes kann die Fußchirurgie-Knochenplatte mit ihrem plattenförmigen Anlageabschnitt an der Außenseite des ersten Knochensegmentes angelegt und an diesem durch Verschrauben fixiert werden. Durch das Vorsehen des Intramedullärabschnittes erhält die Fußchirurgie-Knochenplatte bzw. die Verbindung aus zwei Fußknochensegmenten eine hohe Rotations- und Verschiebestabilität. Weiterhin erfolgt die Einleitung der Kraft in das zweite Knochensegment mit dem darin befindlichen Intramedullärabschnitt gleichmäßig, wodurch die Wahrscheinlichkeit eines Implantatversagers minimiert und schnellere Heilungserfolge sichergestellt werden. Zudem ist es aufgrund des Vorsehens einer nach dem Konzept der Erfindung ausgebildeten Fußchirurgie-Knochenplatte möglich, den operierten Fuß unmittelbar nach der Operation wieder zu belasten. Weiterhin ist aufgrund der stabilen Knochensegmentverbindung kein vollständiger Knochenkontakt nach dem Knochenschnitt notwendig, wodurch sowohl sogenannte Open-Wedge-Schnitte als auch Verschiebeschnitte realisiert werden können. Die nach dem Konzept der Erfindung ausgebildete Fußchirurgie-Knochenplatte eignet sich insbesondere zur Behandlung aller Arten von Hallux valgus und Hallux rigidus durch Verschieben und Fixieren zweier Fußknochensegmente relativ zueinander. Zudem ist es möglich, insbesondere bei einer entsprechend langen Ausbildung des Intramedullärabschnittes, das meteatarso-cuneifurme Gelenk zu versteifen (Lapidusarthrodese).
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In Weiterbildung der Erfindung ist mit Vorteil vorgesehen, dass der Intramedullärabschnitt an seinem freien, axialen Ende eine Anspitzung aufweist, um ein erleichtertes Einbringen (Einschlagen) des Intramedullärabschnittes in den Markkanal des zweiten Fußknochensegmentes zu erleichtern. Bevorzugt ist dabei eine Ausführungsform, bei der der Intramedullärabschnitt nicht rotationssymmetrisch ausgebildet ist, um eine Rotation innerhalb des Knochensegmentes zu vermeiden und somit eine stabile Lage zu gewährleisten. Erfindungsgemäß ist der Intramedullärabschnitt als Flachabschnitt mit einer sich quer zur Längserstreckung erstreckenden Oberseite sowie einer näherungsweise zu dieser parallel verlaufenden Unterseite ausgebildet. Die Spitze bzw. die Anspritzung ist mit Vorteil derart ausgeformt, dass die Oberseite und die Unterseite im Bereich des freien Endes des Intramedullärabschnittes aufeinanderzuverlaufen, d. h. jeweils eine Schrägebene bilden, die winklig zu einer Längsmittelachse verlaufen. Bevorzugt verjüngt sich zusätzlich die Quererstreckung des Intramedullärabschnittes im Bereich seines freien, von dem Anlageabschnitt abgewandten Endes.
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Von besonderem Vorteil ist eine Ausführungsform, bei der in dem Intramedullärabschnitt mehrere in Längsrichtung des Intramedullärabschnittes zueinander beabstandete Durchgangsöffnungen für jeweils eine Knochenschraube vorgesehen sind. Bevorzugt erfolgt die Fixierung des Intramedullärabschnittes im zweiten Knochensegment mittels mindestens zwei in Längsrichtung voneinander beabstandeter, den Intramedullärabschnitt durchdringenden Knochenschrauben. Bevorzugt befinden sich die Durchgangsöffnungen auf einer zentrischen Längsmittelachse des Intramedullärabschnittes.
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Besonders zweckmäßig ist eine Ausführungsform, bei der die Fußchirurgie-Knochenplatte zumindest in ihrem Anlageabschnitt quer zu ihrer Längserstreckung auf ihrer Unterseite konkav gekrümmt ist, um eine optimale, großflächige Anlage an der Außenseite des Knochensegmentes zu gewährleisten. Erfindungsgemäß ist der Intramedullärabschnitt auf seiner dem Knochen zugewandten Unterseite in Querrichtung konkav gekrümmt. Die Unterseite des Anlageabschnittes geht dabei in Längsrichtung gesehen stufenlos in den Intramedullärabschnitt über. Durch die konkave Krümmung des Intramedullärabschnittes wird die Lagestabilität innerhalb des Knochensegmentes noch weiter erhöht.
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In Weiterbildung der Erfindung ist mit Vorteil vorgesehen, dass der Anlageabschnitt von seiner Oberseite zu seiner Unterseite betrachtet dicker ist als der Intramedullärabschnitt. Mit Vorteil ist der Anlageabschnitt um etwa 0,5 mm dicker als der Intramedullärabschnitt. Bevorzugt wird diese Dickendifferenz durch einen oberseitigen, schrägen, insbesondere stufenlosen Übergang zwischen dem Anlageabschnitt und dem Intramedullärabschnitt realisiert.
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Um eine möglichst große Anlagefläche des Anlageabschnitts an der Außenseite des insbesondere distalen ersten Knochensegmentes zu ermöglichen, ist eine Ausführungsform von Vorteil, bei der der Anlageabschnitt quer zur Längserstreckung der Knochenplatte breiter ist als der Intramedullärabschnitt. Bevorzugt erstreckt sich der Anlageabschnitt dabei wirklich zu einer senkrecht zur Längsmittelachse verlaufenden Querachse.
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Um eine optimale Fixierung des Anlageabschnittes an dem diesem zugeordneten ersten Knochensegment zu ermöglichen, ist eine Ausführungsform von Vorteil, bei der in dem Anlageabschnitt drei Durchgangslöcher angeordnet sind, wobei bevorzugt eines der Durchgangslöcher auf der gedachten, verlängerten Längsmittelachse des Intramedullärabschnittes angeordnet ist, also in einer Reihe mit den Durchgangsöffnungen des Intramedullärabschnittes. Die anderen beiden Durchgangsöffnungen sind bevorzugt in einer Draufsicht auf die Knochenplatte rechts und links sowie in axialer Richtung zu der mittigen Durchgangsöffnung versetzt angeordnet und ermöglichen somit die Einbringung von Knochenschrauben in unterschiedlichen Knochensegmentabschnitten.
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Ein besonders guter Halt des Anlageabschnittes an dem zugehörigen Knochensegment kann dadurch realisiert werden, dass die Längsmittelachsen der äußeren Durchgangsöffnungen einen, insbesondere spitzen Winkel, von bevorzugt zwischen etwa 10° bis 20° miteinander einschließen.
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Um das Einschlagen des Intramedullärabschnittes in Längsrichtung in den Markkanal des zweiten Knochensegmentes zu erleichtern, ist es erfindungsgemäß vorgesehen, dass der Intramedullärabschnitt der Fußchirurgie-Knochenplatte einen mittigen, sich in Längsrichtung erstreckenden, zumindest näherungsweise ebenen, die in Längsrichtung beabstandeten Durchgangsöffnungen aufweisenden Abschnitt aufweist. Seitlich des mittigen, ebenen Abschnittes sind erfindungsgemäß jeweils ein Flankenabschnitt angeordnet, die sich in Längsrichtung erstrecken, wobei die Dicke der Flankenabschnitte mit Vorteil nach außen quer zur Längserstreckung hin abnimmt, d. h. die Flankenabschnitte nach außen abfallend ausgebildet sind.
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Eine erfindungsgemäße Fußchirurgie-Knochenplatte kann vorteilhaft verwendet werden mit einer Einschlaghilfe zum erleichterten Einschlagen der Fußchirurgie-Knochenplatte mit ihrem Intramedullärabschnitt in ein Knochensegment, vorzugsweise in Längsrichtung des Knochensegmentes. Die Einschlaghilfe zeichnet sich bevorzugt dadurch aus, dass die Fußchirurgie-Knochenplatte, insbesondere mit ihrem Anlageabschnitt, lösbar an dieser festlegbar ist. Beispielsweise kann das Festlegen der Fußchirurgie-Knochenplatte durch Festschrauben erfolgen. Bevorzugt ist hierzu mindestens eine der Durchgangsöffnungen im Anlageabschnitt mit einem Innengewinde versehen.
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Vorzugsweise ist hierzu eine zumindest abschnittsweise zum Anlageabschnitt formkongruente Ausnehmung auf einer Unterseite der Einschlaghilfe vorgesehen, wobei eine Schlagseite der Einschlaghilfe, also eine mit einem Schlaginstrument beaufschlagbare Seite mit Vorteil senkrecht zu der Unterseite der Einschlaghilfe verläuft.
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Von besonderem Vorteil ist eine Ausführungsform der Einschlaghilfe, bei der diese nicht nur als Einschlaghilfe dient, sondern gleichzeitig eine Bohrlehre trägt bzw. als solche ausgebildet ist. Dabei ist die Bohrlehre mit Vorteil an der Längserstreckung des Intramedullärabschnittes orientiert und ermöglicht ein definiertes Bohren von Löchern von außen in das zweite Knochensegment mit innen aufgenommenem Intramedullärabschnitt.
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Um dies zu ermöglichen, erstreckt sich die Bohrlehre zumindest näherungsweise parallel zu der an der Einschlaghilfe festgelegten Knochenplatte und weist mehrere Durchgangslöcher auf, die mit den Durchgangsöffnungen des Intramedullärabschnittes fluchten. Durch diese Durchgangslöcher hindurch kann der operierende Chirurg seinen Bohrer führen und somit die Bohrlöcher exakt positionieren, derart, dass die Bohrlöcher auf die Durchgangsöffnungen des Intramedullärabschnittes auftreffen und diese gegebenenfalls sogar durchsetzen.
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Bevorzugt wird ein Schraubendreher nicht unmittelbar durch ein Durchgangsloch geführt, sondern es ist in dem Durchgangsloch eine Schutzhülse aufnehmbar, die eine Beschädigung der Bohrlehre bzw. des Durchgangsloches beim Eindrehen der Schrauben verhindert. Um den Bohrer beim Einbringen eines Bohrloches eng führen zu können und eine Beschädigung der Schutzhülse beim Bohrvorgang zu vermeiden, ist eine Ausgestaltungsform von Vorteil, bei der in der Schutzhülse eine Bohrhülse aufnehmbar ist, wobei die Bohrhülse einen geringeren freien Innendurchmesser aufweist als die Schutzhülse. Alternativ ist es denkbar, die Bohrhülse unmittelbar in einem Durchgangsloch aufnehmbar auszubilden.
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Es liegt im Rahmen der Weiterbildung der Erfindung in jedem Durchgangsloch eine Schutzhülse gegebenenfalls mit Bohrhülse vorzusehen oder lediglich eine Schutzhülse und/oder lediglich eine Bohrhülse, die umsteckbar sind.
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Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele sowie anhand der Zeichnungen. In diesen sind Abmessungen von bevorzugten Ausführungsbeispielen angegeben. Die Abmessungen sowie sich aus diesen ergebende Abmessungsverhältnisse sollen als erfindungswesentlich offenbart gelten und beanspruchbar sein. Die Abmessungen und Abmessungsverhältnisse in den Zeichnungen sollen den Schutzumfang der Erfindung jedoch nicht einschränken.
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Es zeigen:
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1a: eine perspektivische Ansicht einer Fußchirurgie-Knochenplatte von unten,
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1b: eine im Maßstab 2:1 vergrößerte Draufsicht auf die Fußchirurgie-Knochenplatte gemäß 1a,
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1c: eine Längsschnittansicht der Fußchirurgie-Knochenplatte entlang der Schnittlinie A-A gemäß 1b,
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1d: eine Schnittansicht der Fußchirurgie-Knochenplatte entlang der Schnittlinie B-B gemäß 1b,
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1e: eine Ansicht der Fußchirurgie-Knochenplatte von hinten auf einen plattenförmigen Anlageabschnitt,
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2a: eine perspektivische Ansicht einer alternativen Fußchirurgie-Knochenplatte,
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2b: bevorzugte Abmessungen der Fußchirurgie-Knochenplatte in einer Ansicht von oben her betrachtet,
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2c: eine Längsschnittansicht der Fußchirurgie-Knochenplatte entlang der Schnittlinie A-A gemäß 2b,
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2d: eine geschnittene Ansicht der Fußchirurgie-Knochenplatte entlang der Schnittlinie B-B gemäß 2b,
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2e: eine Ansicht der Fußchirurgie-Knochenplatte von hinten auf einen plattenförmigen Anlageabschnitt,
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3a: eine Ansicht einer Einschlaghilfe für eine Fußchirurgie-Knochenplatte in einer Draufsicht,
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3b: eine Ansicht der Einschlaghilfe gemäß 3a von hinten auf deren Schlagseite,
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3c: eine Ansicht der Einschlaghilfe von unten,
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3d: eine Schnittansicht der Einschlaghilfe entlang der Schnittlinie B-B gemäß 3a,
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3e: eine Längsschnittansicht der Einschlaghilfe entlang der Schnittlinie A-A gemäß 3a,
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4: eine perspektivische Ansicht eines Systems, bestehend aus Fußchirurgie-Knochenplatte und Einschlaghilfe,
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5: eine perspektivische Ansicht der Einschlaghilfe von schräg unten,
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6: eine perspektivische Ansicht eines Systems aus Fußchirurgie-Knochenplatte und Einschlaghilfe in einer Ansicht von schräg oben und
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7a bis 7k: einzelne Operationsschritte bei der Operation eines Hallux valgus mit einem System, umfassend einer Einschlaghilfe und eine Knochenplatte mit Anlageabschnitt sowie Intramedullärabschnitt.
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In den Figuren sind gleiche Bauteile und Bauteile mit der gleichen Funktion mit den gleichen Bezugszeichen gekennzeichnet.
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In den 1a bis 1e sind unterschiedliche Ansichten eines ersten bevorzugten Ausführungsbeispiels einer zum Einsatz bei Verschiebeosteotomien einsetzbaren Fußchirurgie-Knochenplatte 1 (im Folgenden Knochenplatte 1) aus einer Titanlegierung gezeigt. Die Knochenplatte 1 ist unterteilt in zwei einstückig ausgebildete Abschnitte, nämlich einen plattenförmigen Anlageabschnitt 2 zur äußeren Anlage und Fixierung an einem ersten, insbesondere distalen Fußknochensegment sowie einen an den Anlageabschnitt 2 anschließenden Intramedullärabschnitt 3 zur Aufnahme in ein zweites, insbesondere proximales Knochensegment.
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Die Knochenplatte 1 weist eine Oberseite 4 sowie eine näherungsweise parallel zu dieser verlaufende Unterseite 5 auf. Wie sich insbesondere aus den 1a, 1d und 1e ergibt, ist die Unterseite 5 quer zur Längserstreckung der Knochenplatte 1 durchgehend konkav gewölbt. Wie sich insbesondere aus 1e ergibt, beträgt der Krümmungsradius R der in Querrichtung konkav gewölbten Unterseite 5 14 mm. Zu erkennen ist, dass auf der Unterseite 5 ein fließender, stufenloser Übergang ohne Höhendifferenz zwischen dem Intramedullärabschnitt 3 und dem Anlageabschnitt 2 vorgesehen ist. Wie sich ebenfalls aus den Figuren ergibt, weist der Anlageabschnitt 2 eine größere Breitenerstreckung in Querrichtung, d. h. quer zur Längserstreckung der Knochenplatte 1 auf als der Intramedullärabschnitt 3. Der Anlageabschnitt 2 ist asymmetrisch ausgeformt und erstreckt sich winklig, d. h. schräg zu einer gedachten Querachse der Knochenplatte 1. Die Umfangskontur des Anlageabschnitts 2 ist gerundet ausgeführt.
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Entlang einer Längsmittelachse L der Knochenplatte 1 sind in dem Intramedullärabschnitt 3 insgesamt vier Durchgangsöffnungen 6 für nicht gezeigte Knochenschrauben vorgesehen. Wie sich insbesondere aus 1c ergibt, sind die Durchgangsöffnungen 6 mit einem Innendurchmesser von 2 mm an ihrem an der Oberseite 4 gelegenen Abschnitt mit einem Fasenrand 7 zur erleichterten Findung versehen.
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In dem Anlageabschnitt 2, der über einen schräg verlaufenden Übergang 8 in den Intramedullärabschnitt 3 übergeht, ist auf der Längsmittelachse L eine zentrische Durchgangsöffnung 9 für eine nicht gezeigte Knochenschraube zur Fixierung des Anlageabschnittes 2 außen auf dem ersten Knochensegment vorgesehen. Der Innendurchmesser der zentrischen Durchgangsöffnung 9 beträgt 3 mm und ist mit einem metrischen Innengewinde mit einem Innengewindedurchmesser von 3,5 mm versehen. In das Innengewinde der Durchgangsöffnung 9 ist eine Fixierschraube einer später noch zu erläuternden Einschlaghilfe eindrehbar, so dass die Knochenplatte 1 mit ihrem Anlageabschnitt 2 lösbar an dieser festlegbar ist. Neben der Durchgangsöffnung 9 befinden sich in der Zeichnungsebene (vgl. 1b) rechts und links von der Durchgangsöffnung 9 jeweils eine weitere Durchgangsöffnung 10 mit einem Innendurchmesser von 3 mm. Die Durchgangsöffnungen 9, 10 sind in axialer Richtung versetzt zueinander angeordnet.
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Wie sich aus 1d ergibt, schließt die Längsmittelachse 11 der in der Zeichnungsebene linken Durchgangsöffnung 10 mit einer Längsmittelachse 12 der zentrischen Durchgangsöffnung 9 einen spitzen Winkel von etwa 15° ein. Ebenso verhält es sich mit der nicht eingezeichneten Längsmittelachse der in der Zeichnungsebene gemäß 1b rechten Durchgangsöffnung 10 und der Längsmittelachse 12 der zentrischen Durchgangsöffnung 9, die ebenfalls einen spitzen Winkel von 15° miteinander einschließt.
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Wie sich aus 1d ergibt, ist die Materialstärke, d. h. die Materialdicke im Intramedullärabschnitt 3, bzw. in einem zentrischen ebenen Abschnitt 13 geringer als im Anlageabschnitt 2. Die Materialdicke beträgt im Intramedullärabschnitt 1,8 mm und im Anlageabschnitt 2 2,3 mm.
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Der Intramedullärabschnitt 3 der Knochenplatte 1 weist auf seiner Oberseite 4 den zentrischen, sich in Längsrichtung erstreckenden, etwa rechteckig konturierten ebenen Abschnitt 13 auf, zu dessen Längsseiten sich jeweils ein Flankenabschnitt 14 erstreckt. Die Flankenabschnitte 14 fallen in Querrichtung nach außen gesehen ab, verjüngen sich also in Querrichtung.
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Der Intramedullärabschnitt 3 ist mit einer Spitze 15 versehen, wobei die Spitze 15, wie aus 1c ersichtlich ist, gebildet ist aus zwei schräg nach vorne verlaufenden Flachabschnitten 16, 17, die von der Ober- bzw. Unterseite 4, 5 des Intramedullärabschnittes 3 gebildet sind. Ferner verjüngt sich der Intramedullärabschnitt 3 zusätzlich in Querrichtung symmetrisch zu seinem freien Ende hin, so dass die Spitze 15 insgesamt eine flache Ausformung erhält.
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Die Spitze 15 ermöglicht es, dass die Knochenplatte 1 mit ihrem Intramedullärabschnitt 3 in einem Markkanal eines zweiten Fußknochensegmentes, insbesondere von dessen Stirnseite her in Längsrichtung eingeschlagen werden kann.
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In den 2a bis 2e ist eine alternativ ausgebildete Knochenplatte 1 gezeigt. Aus Übersichtlichkeitsgründen ist die Knochenplatte in 2b nicht eingezeichnet. Die Lage im Hinblick auf die eingezeichneten Abmessungen entspricht der Lage der Knochenplatte 1 gemäß 1b.
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Der wesentliche Unterschied zwischen der Knochenplatte 1 gemäß den 2a bis 2e zu der in den 1a bis 1e gezeigten Knochenplatte besteht im Wesentlichen in der kürzeren Ausbildung des Intramedullärabschnittes 3. Dieser weist in dem gezeigten Ausführungsbeispiel lediglich zwei in Längsrichtung voneinander beabstandete, auf der Längsmittelachse L liegende Durchgangsöffnungen 6 mit jeweils einem oberseitigen Fasenrand 7 auf. Die Ausformung des Anlageabschnittes 2 entspricht der Ausbildung des Anlageabschnittes 2 gemäß den 1a bis 1e, eingeschlossen die Anordnung und die Ausbildung der drei Durchgangsöffnungen 9, 10.
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Wie insbesondere aus 2c ersichtlich ist, ist die Materialstärke im Anlageabschnitt 2 um 0,5 mm größer als im Intramedullärabschnitt 3. Zu erkennen ist ferner der Winkel von 79,2° zwischen dem oberen, von der Oberseite 4 gebildeten Flachabschnitt 16 und der Längsmittelachse L.
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Mit der in den 2a bis 2e gezeigten Knochenplatte 1 lassen sich insbesondere Hallux valgus- und Hallux rigidus-Osteotomien durchführen.
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In den 3a bis 3e sind unterschiedliche Ansichten einer Einschlaghilfe 18 zum Einschlagen der Knochenplatte 1 in ihrem Intramedullärabschnitt 3 in den Markkanal eines, insbesondere proximalen, zweiten Knochensegmentes eines Fußes gezeigt.
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Auf ihrer Unterseite 19 weist die Einschlaghilfe 18 eine zum Anlageabschnitt 2 formkongruente Ausnehmung 20 auf, in die der Anlageabschnitt 2 einlegbar ist. Durch einen Kanal 21 hindurch ist eine Fixierschraube durchführbar, die in das Innengewinde der zentralen Durchgangsöffnung 9 im Anlageabschnitt 2 einschraubbar ist, so dass die Knochenplatte 1 lösbar an der Einschlaghilfe 18 bzw. an deren Unterseite 19 festlegbar ist. Zu erkennen ist die in Querrichtung konkav gekrümmte Ausbildung der Unterseite 19. Der Krümmungsradius entspricht dabei dem Krümmungsradius der Unterseite der Knochenplatte 1.
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Rechtwinklig zur Unterseite 19 verläuft eine hintere Schlagseite 22, gegen die mit einem Hammerinstrument zum Einschlagen der Knochenplatte 1 in den Markkanal des zweiten Fußknochensegmentes geschlagen werden kann.
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Parallel zu der festgelegten Knochenplatte 1 erstreckt sich eine Bohrlehre 23 der Einschlaghilfe 18. In der Bohrlehre 23 sind vier in Längsrichtung beabstandete Durchgangslöcher 24 eingebracht, wobei die Längsmittelachsen dieser Durchgangslöcher 24 mit den Längsmittelachsen der Durchgangsöffnungen 6 im Intramedullärabschnitt 3 fluchten, so dass nach dem Einschlagen des Intramedullärabschnittes 3 in das zweite Knochensegment durch die Durchgangslöcher 24 von außen in das zweite Knochensegment gebohrt werden kann, wobei durch die Ausrichtung der Durchgangslöcher 24 zu den Durchgangsöffnungen 6 sichergestellt ist, dass die Bohrlöcher auf die Durchgangsöffnungen 6 treffen, wodurch eine exakte Anordnung von Knochenschrauben zur Fixierung des Intramedullärabschnittes 3 im zweiten Knochensegment sichergestellt ist.
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Eine perspektivische Ansicht der Einschlaghilfe 18 bzw. eines Systems aus Einschlaghilfe 18 und Knochenplatte 1 ist in 4 gezeigt. Zu erkennen ist die hintere Schlagseite 22 und die konkav gekrümmte Unterseite 19, an der die Knochenplatte 1 festgelegt ist. Zu erkennen ist ferner, dass sich der Intramedullärabschnitt 3 parallel zur Bohrlehre 23 erstreckt, wobei die Durchgangslöcher 24 mit den Durchgangsöffnungen 6 im Intramedullärabschnitt 3 fluchten.
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Zum Bohren in das zweite Knochensegment, in dem der Intramedullärabschnitt 3 nach dem Einschlagen aufgenommen ist, ist eine Bohrhülse 25 vorgesehen, in deren Axialkanal 26 ein Bohrer exakt in Längsrichtung geführt ist. Die Bohrhülse 25 kann in jedes beliebige Durchgangsloch 24 eingeführt werden und wird durch dieses exakt der zugehörigen Durchgangsöffnung 6 im Intramedullärabschnitt 3 ausgerichtet. Nachdem ein Bohrloch in das zweite Knochensegment eingebracht wurde, wird die Bohrhülse 25 entfernt und durch eine Schutzhülse 27 ersetzt, deren Axialkanal 28 einen größeren Innendurchmesser aufweist als der Axialkanal 26 der Bohrhülse 25, um einen Schraubendreher zum Festziehen der nicht gezeigten Knochenschraube aufnehmen zu können. Bei einer alternativen Ausführungsform ist die Bohrhülse 25 derart dimensioniert; dass sie in einer Schutzhülse 27 aufnehmbar ist, so dass zunächst die Schutzhülse 27 in ein Durchgangsloch 24 eingesteckt und daraufhin die Bohrhülse 25 auf die Schutzhülse 27 aufgesteckt bzw. in diese eingesteckt wird. Nach Einbringen eines Bohrloches kann die Bohrhülse 25 dann aus der Schutzhülse 27 entfernt werden und eine entsprechende Knochenschraube in das Bohrloch eingedreht werden, derart, dass die Knochenschraube eine Durchgangsöffnung 6 des Intramedullärabschnittes 3 quer zu dieser Längserstreckung durchsetzt.
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Wie aus 4 zu erkennen ist, ist in dem von der Oberseite zur Unterseite verlaufenden Kanal 21 in einem Hauptkörper der Einschlaghilfe 18 eine Fixierschraube 30 aufgenommen, deren unteres Außengewinde mit dem Innengewinde der zentrischen Durchgangsöffnung 9 im Anlageabschnitt 2 der Knochenplatte 1 fixierend zusammenwirkt.
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In 5 ist eine Einschlaghilfe 18 in einer Ansicht von unten gezeigt. Zu erkennen ist die formkongruente Ausnehmung 20 für den Anlageabschnitt 2 der Knochenplatte 1 auf der Unterseite 19 sowie die sich in Längsrichtung erstreckende Bohrlehre 23 mit ihren Durchgangslöchern 24 zur Aufnahme von Schutz- und/oder Bohrhülsen 25, 27.
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In 6 ist eine weitere perspektivische Ansicht der Einschlaghilfe 18 bzw. des Systems aus Einschlaghilfe 18 und Knochenplatte 1 gezeigt. Die Knochenplatte 1 gemäß den 4 und 6 ist gegenüber den in den 1a bis 1e bzw. 2a bis 2e gezeigten Knochenplatten 1 randseitig in ihren Flankenabschnitten 14 in Längsrichtung gewellt ausgeformt.
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Im Folgenden wird ein Operationsverfahren zur Operation eines Hallux valgus unter Zuhilfenahme eines Systems, bestehend aus Einschlaghilfe 18 und Knochenplatte 1 anhand der 7a bis 7k beschrieben.
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Nach oder vor dem Aufspalten eine Fußknochens 32 in zwei Knochensegmente 33, 34 und Verschieben des distalen ersten Knochensegmentes 33 in der Zeichnungsebene nach rechts in Richtung Fußmitte wird die Knochenplatte 1 mit ihrem Anlageabschnitt 2 in die Ausnehmung 20 auf der Unterseite 19 der Einschlaghilfe 18 eingeführt und zwar derart, dass die Oberseite 4 der Knochenplatte 1 in Richtung der Einschlaghilfe 18 weist (vgl. 7a). Daraufhin wird die Fixierschraube 30 in den Kanal 21 eingeführt und, wie aus 7b ersichtlich ist, mit ihrem am unteren Ende vorgesehenen Außengewinde 31 mit dem Innengewinde der zentrischen Durchgangsöffnung 9 im Anlageabschnitt 2 verschraubt, so dass die Knochenplatte 1 an der Einschlaghilfe 18 fixiert ist, derart, dass sich der Intramedullärabschnitt 3 parallel zur Bohrlehre 23 der Einschlaghilfe 18 erstreckt und die Durchgangslöcher 24 in der Bohrlehre 23 mit den Durchgangsöffnungen 6 im Intramedullärabschnitt 3 fluchten.
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Nachdem der Fußknochen 32 in das erste distale Knochensegment 33 und das proximale zweite Knochensegment 34 aufgespalten wurde, wird der Intramedullärabschnitt 3 in den Markkanal 35 des zweiten Knochensegmentes von dessen Stirnseite her unter Zuhilfenahme der Einschlaghilfe 18 eingeschlagen, wobei das Einschlagen durch Schlagbeaufschlagung der Schlagseite 22 mit einem Hammerinstrument erfolgt. Das Einschlagen ist durch den Pfeil 36 symbolisiert (vgl. 7c).
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In 7d ist die Knochenplatte 1 mit bereits in das zweite Knochensegment eingeschlagenem Intramedullär-abschnitt 3 gezeigt. Zu erkennen sind Schutzhülsen 27, die in den Durchgangslöchern 24 aufnehmbar sind. Für die Durchführung der Operation reicht eine einzige Schutzhülse 27, die je nach Bedarf in das gewünschte Durchgangsloch 24 umgesteckt werden kann.
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Wie aus 7e zu erkennen ist, ist in jeder Schutzhülse 27 eine Bohrhülse 25 aufnehmbar, wobei der Innendurchmesser der Bohrhülse 25 dem Außendurchmesser eines Bohrers zuzüglich eines minimalen Spiels entspricht. Der Außendurchmesser der Bohrhülse 25 entspricht in einem unteren Abschnitt dem lnnendurchmesser der Schutzhülse 27 abzüglich eines Spiels.
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In 7f ist zu erkennen, dass durch die Bohrhülse 25 hindurch mittels eines Bohrers 37 ein Bohrloch in das zweite Knochensegment 34 eingebracht wird, wobei das Bohrloch auf die in der Zeichnungsebene obere, benachbart zum Anlageabschnitt 2 angeordnete Durchgangsöffnung 6 im Intramedullärabschnitt 3 auftrifft und sich auf der anderen Seite im zweiten Knochensegment 34 fortsetzt. Durch dieses Bohrloch im zweiten Knochensegment 34 hindurch, das sich quer zur Längserstreckung der Knochenplatte 1 erstreckt, kann eine Knochenschraube durch die Durchgangsöffnung 6 geschraubt werden und somit der Intramedullärabschnitt 3 innerhalb des zweiten Knochensegmentes 34 festgelegt werden.
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In 7g ist ersichtlich, dass die Bohrhülse 25 nach dem Einbringen des Bohrloches in das zweite Knochensegment 34 entfernt wird, woraufhin, wie aus 7h zu ersehen ist, die Bohrlochtiefe mit einem flexiblen Messinstrument 38 gemessen wird, um das Einschrauben einer zu langen, das zweite Knochensegment 34 durchsetzenden Knochenschraube zu vermeiden.
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In 7i ist gezeigt, wie mittels eines Schraubendrehers 39 die letzte von vier Knochenschrauben 40 in das zweite Knochensegment 34 eingedreht wird. Theoretisch ist zur Fixierung lediglich eine einzige Knochenschraube 40 notwendig. Besser ist es, den Intramedullärabschnitt 3 mittels mindestens zweier Knochenschrauben 40 zu fixieren.
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Wie aus 7j zu erkennen ist, wird die Einschlaghilfe 18 durch ein entsprechendes Drehen der Fixierschraube 30 nach dem Einbringen sämtlicher Knochenschrauben 40 von der Knochenplatte 1 gelöst und abgezogen, woraufhin die Fixierung des Anlageabschnittes 2, in diesem Ausführungsbeispiel mit Hilfe von drei Knochenschrauben 41, an der Außenseite des ersten Knochensegmentes 33 erfolgt.
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Wie aus 7k zu entnehmen ist, sind die seitlich zueinander verschobenen Knochensegmente 33, 34 mittels der Knochenplatte 1 sicher aneinander fixiert, wobei ein Verdrehen und/oder Verschieben der Knochensegmente 33, 34 relativ zueinander durch die Knochenplatte 1 mit dem Anlageabschnitt 2 und dem Intramedullarabschnitt 3 erfolgreich verhindert wird.