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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zur Ermittlung des Istbestands
an in einem Stapel gestapelten Objekten. Es wird mittels einer Abstandsmesseinrichtung
ein Abstandswert zu zumindest einem Messpunkt ermittelt, welcher
auf einer der Abstandsmesseinrichtung zugewandten Stapelseite des
Stapels liegt. Die Stapelhöhe wird aus dazu korrespondierenden
Abstandsmesswerten ermittelt. Die Abstandsmesseinrichtung weist
eine messtechnisch vorgegebene Wiederholgenauigkeit auf.
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Die
Erfindung betrifft weiterhin ein dazu korrespondierendes Messsystem.
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Darüber
hinaus betrifft die Erfindung Anwendungen des Verfahrens in der
Lagerlogistik oder in der Fertigungs- oder Automatisierungstechnik.
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Die
Erfindung betrifft weiterhin Verwendungen des Messsystems in der
Lagerlogistik oder in der Fertigungs- oder Automatisierungstechnik.
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Darüber
hinaus betrifft die Erfindung ein Computerprogramm zur Durchführung
des Verfahrens sowie ein Datenspeichermedium mit einem in maschinenlesbarer
Form gespeicherten Computerprogramm zur Durchführung des
Verfahrens.
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Bei
den stapelbaren Objekten eines Stapels handelt es sich insbesondere
um flächiges Waren- oder Lagergut, wie z. B. um Bleche,
Platten, Glasscheiben, Bretter, Paneele oder dergleichen. Derartige
Objekte können auch als Tafelware bezeichnet werden. Die
stapelbaren Objekte weisen typischerweise, aber nicht notwendigerweise,
eine gleiche Dicke je Stapel auf. Je nach Stapelhöhe und
Dicke eines Objekts kann ein derartiger Stapel bis zu mehreren Hundert
solcher stapelbaren Objekte aufweisen. Der Stapel kann auch nur
ein stapelbares Objekt aufweisen.
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Stapel
finden sich beispielsweise in einem Lager, in einer Fabrik, in einer
Fertigungs- oder Automatisierungseinrichtung oder in einer Anlage.
Das Lager kann beispielsweise die Funktion eines Puffers aufweisen,
in welchem Teile für die Fertigung oder Automatisierung
zwischengelagert werden. Bei dem Lager kann es sich auch um ein
Großlager oder um ein Umschlaglager handeln, welches seinerseits
stapelbare Objekte aus verschiedenen Fertigungsquellen bezieht und
andere Lager, wie z. B. Fertigungslager, bedient.
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Das
Lager kann sich z. B. in einer Halle, auf einem Freigelände
oder auf einem Verkehrsmittel, wie z. B. auf einem Containerschiff,
befinden. Es kann eine Vielzahl von Stapeln auf einer Stellfläche, wie
z. B. auf einem Lagerhallenboden, oder auf einer sonstigen, vorzugsweise
ebenen Fläche deponiert sein. Die Objekte können
auf einer Palette, wie z. B. auf einer Euro-Palette, gestapelt sein.
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Die
Stapel können mittels eines Transportmittels, wie z. B.
mittels eines Staplers, eines Krans, einer Krankatze, einer Krankatze,
eines Portalhubwagens oder eines Brückekrans bewegt werden.
Es kann auch nur ein Teil des Stapels, das heißt nur ein Teil
der in einem Stapel vorhandenen Objekte, bewegt bzw. befördert
werden.
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Üblicherweise
werden die Objekte von der Stapeloberseite her aus dem Stapel entnommen.
Im Falle von magnetischen Objekten, wie z. B. von Grobblechen aus
Eisen, können diese mittels eines Elektromagneten angehoben
und weiter befördert werden. Der Elektromagnet bzw. der
Hubmagnet kann beispielsweise an einem Stapler, an einem Kran oder
an einer Krankatze befestigt sein. Die flächigen Objekte
können alternativ z. B. mit tels eines Saughebers angehoben
werden. Dies ist z. B. bei Glasscheiben oder bei flächigen
Objekten mit insbesondere glatter oder polierter Oberfläche
vorteilhaft.
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Alternativ
können Stapel mit einer individuellen Stapelhöhe
auf einem Förderband oder auf einer Rollenbahn bewegt werden.
Dies kann z. B. in der Fertigungs- oder Automatisierungstechnik
der Fall sein. Die Stapel können alternativ auf einem Transportmittel,
wie z. B. auf einem Lastkraftwagen, bewegt werden.
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Im
Rahmen der Lagerverwaltung ist die Kenntnis der aktuellen Anzahl
von stapelbaren Objekten in jedem zu verwaltenden Stapel unerlässlich. Zur
Lagerwaltung kann ein rechnergestütztes Logistiksystem
mit einer geeigneten Logistiksoftware vorhanden sein. Mittels eines
derartigen Systems kann der aktuelle Lagerbestand verwaltet werden.
Dies ist insbesondere in modernen Lagern der Fall, die vollautomatisiert
oder zumindest teilautomatisiert sind.
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Die
Ermittlung des jeweiligen Bestandes, das heißt der jeweiligen
Anzahl von Stapelobjekten eines Stapels, erfolgt typischerweise über
eine Messung der jeweiligen Stapelhöhe. Mittels der Logistiksoftware
wird die gemessene Stapelhöhe mit einer korrespondierenden
rechnerischen Stapelhöhe verglichen. Die rechnerische Stapelhöhe
wird aus der Summe der jeweiligen Stapelhöhen der als vorhanden
gebuchten Stapelobjekte gebildet. Bei der Berechnung der Stapelhöhe
ist gegebenenfalls die Höhe einer Stapelunterlage, wie
z. B. die Höhe einer Palette, zu berücksichtigen.
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Mit
den heute verfügbaren Abstandsmessgeräten zur
Ermittlung der Stapelhöhe tritt das Problem auf, dass vergleichsweise
dünne flächige Objekte mit einer Dicke bis ca.
0,5 cm nicht automatisiert erkannt werden können. Derartige
dünne Objekte können z. B. Bleche oder Scheiben
sein. Eine häufige Ursache dafür ist die Messungenauigkeit
der gegenwärtig in der Lagerlogistik einsetzbaren Abstandsmesseinrichtungen.
Derartige Einrichtungen ermitteln die jeweilige Stapelhöhe
von einer hohen Warte aus, so dass eine nahezu störungsfreie
Vermessung der Stapel möglich ist. Typischerweise sind die
Abstandsmesseinrichtungen in einer Höhe von ca. 6 bis 15
m, gemessen von der Grundfläche bzw. von der Stapelstellfläche,
angebracht.
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Eine
derartige Abstandsmesseinrichtung ist z. B. der 360° Laserscanner
vom Typ ELD L A der Fa. LASE. Zur Abstandsmessung wird die Umgebung
mit einem nicht sichtbaren Infrarot-Laserstrahl abgetastet. Der
Laserscanner sendet extrem kurze Lichtimpulse aus, misst die Laufzeit
dieser Impulse zum Objekt und zurück und berechnet daraus
die Entfernung zum Objekt. Weiterhin misst der Laserscanner den jeweiligen
Winkel, unter dem die Lichtimpulse ausgesendet werden. Mittels eines
derartigen Laserscanners kann 10- oder 20-mal pro Sekunde ein Profilbild der
Umgebung einschließlich aller Objekte innerhalb einer Reichweite
von bis zu 100 m erzeugt werden.
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Weiterhin
weist der Laserscanner der Fa. LASE eine messtechnisch bedingte
Wiederholgenauigkeit von 3 cm mit einem Streuungsbereich von 1 Sigma
auf. Dies bedeutet, dass die jeweils gemessene Stapelhöhe
eine messtechnische Unschärfe in einem Bereich von ca. ± 1,5
cm aufweist, die somit erheblich größer ist als
die Dicke der beispielhaft zuvor genannten dünnen Bleche
bzw. Scheiben mit einer Dicke von ca. 0,5 cm. Dazu kommt, dass nur ca.
63% der Messwerte überhaupt innerhalb dieses Unschärfebereiches
von 3 cm liegen. 27% der erfassten Abstandsmesswerte liegen sogar
außerhalb dieses Bereiches.
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Bei
dem rotierenden Laserscanner der Fa. LASE erfolgt die Vermessung
einer zu vermessenden Oberfläche mittels eines ein- oder
zweidimensionalen Punktrasters. Jeweils ein Punkt des Punktrasters
entspricht einem Messpunkt, zu welchem je eine einzelne Abstandsmessung
durchgeführt wird. Der Abstand der jeweiligen Messpunkte
des Punktrasters zueinander ist sowohl abhängig vom Abstand
des Laserscanners zur zu vermessenden Oberfläche als auch
abhängig von dem Winkelwert, unter welchem die Laserlichtimpulse
ausgesendet werden. Bei dem La serscanner der Fa. LASE ist der Winkelwert
auf einen Wert von 0,25° oder 0,125° einstellbar.
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Beim
Transport der Stapelobjekte kann das weitere Problem auftreten,
dass eine Anzahl von Stapelobjekten transportiert wird, die sich
von einer zu transportierenden Anzahl von Stapelobjekten gemäß Transportauftrag
unterscheidet. Dies kann z. B. dann der Fall sein, wenn anstelle
eines Bleches zwei Bleche aus einem Stapel entnommen werden. Ursache dafür
kann die magnetische Kraft des Hub- oder Elektromagneten sein, so
dass neben dem obenliegenden Blech auch noch das darunter liegende
Blech mit angehoben und abtransportiert wird. Im Falle von Platten
oder Scheiben kann es vorkommen, dass eine darunter liegende Platte
oder Scheibe durch Kleberreste oder Verschmutzungen an der darüber liegenden
Platte haftet. Diese fehlerhafte Entnahme bedingt, dass die transportierte
Anzahl von Objekten nicht mit dem in dem Logistiksystem hinterlegten
Bestand übereinstimmt. Dies kann nachteilig eine zeitintensive
Nachprüfung erfordern, wenn ein oder mehrere vom Logistiksystem
als noch vorhanden gemeldete flächige Objekte eines Stapels
nicht mehr auffindbar sind.
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Zur
Lösung des Problems ist eine Interaktion einer Person,
wie z. B. eines Kranführers, erforderlich, welcher einen
jeweiligen Transport an das übergeordnete Logistiksystem
quittiert. Dennoch sind auch hier Falschbuchungen durch fehlerhafte
Quittierungen, wie z. B. durch den Kranführer, nicht auszuschließen.
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Ohne
genaue Messung der jeweiligen Stapelhöhe ist somit keine
automatische Verbuchung von dünnen flächigen Objekten
möglich, deren Dicke kleiner ist als die Messwiederholgenauigkeit
der Abstandsmesseinrichtung.
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Aus
der
EP 1 495 999 A1 ist
ein Verfahren zum Erfassen von gestapelten Objekten bekannt. Bei diesem
Verfahren wird die Oberfläche der Objekte mittels eines
laufzeitbasierten Laser messsystems abgetastet. Anhand der Abtastung
werden die Orte der Objekte ermittelt.
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Aus
der
EP 1 653 202 A1 ist
bekannt, über eine laufzeitbasierte Messeinrichtung auf
einem Förderband gefördertes Schüttgut über
die Bandbreite mehrfach zu erfassen und daraus einen repräsentativen
Querschnitt des Schüttguts zu ermitteln.
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Es
ist eine Aufgabe der Erfindung, ein Verfahren anzugeben, welches
die Ermittlung des jeweiligen Istbestands bei gegebener Wiederholgenauigkeit
der Abstandsmesseinrichtung auch bei dünnen stapelbaren
Objekten ermöglicht.
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Es
ist auch eine Aufgabe der Erfindung, ein dazu korrespondierendes
Messsystem anzugeben.
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Es
ist eine weitere Aufgabe der Erfindung, ein auf einem derartigen
Verfahren basierendes Verfahren sowie eine dazu korrespondierendes
Messsystem zur Profilvermessung von flächigen Objekten von
Stapeln anzugeben.
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Weiterhin
ist es eine Aufgabe der Erfindung, geeignete Anwendungen des Verfahrens
sowie geeignete Verwendungen des Messsystems anzugeben.
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Schließlich
ist es eine Aufgabe der Erfindung, ein Computerprogramm zur Durchführung
des Verfahrens sowie ein Datenspeichermedium mit einem in maschinenlesbarer
Form gespeicherten Computerprogramm zur Durchführung des
Verfahrens anzugeben.
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Die
Aufgabe wird mit einem Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs
1 gelöst. Vorteilhafte Verfahrensvarianten sind in den
abhängigen Ansprüchen 2 bis 14 genannt. In den
Ansprüchen 15 und 16 sind geeignete Anwendungen des Verfahrens
angegeben. Im Anspruch 17 ist ein auf das erfindungsgemäße
Verfahren basierendes Verfahren zur Profilvermessung von Stapeln
angegeben. Im Anspruch 18 ist eine geeignete Anwendung des Verfahrens
nach Anspruch 17 angegeben. Im Anspruch 19 ist ein zum erfindungsgemäßen
Verfahren korrespondierendes Messsystem genannt. Vorteilhafte Vorrichtungsvarianten
sind in den abhängigen Ansprüchen 20 bis 24 genannt.
In den Ansprüchen 25 bis 27 sind geeignete Verwendungen
des Messsystems angegeben. Im Anspruch 28 ist ein Computerprogramm
zur Durchführung des Verfahrens auf einer Abstandsmesseinrichtung
genannt. Im Anspruch 29 ist ein Datenspeichermedium mit einem in
maschinenlesbarer Form gespeicherten Computerprogramm zur Durchführung
des erfindungsgemäßen Verfahrens anzugeben.
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Erfindungsgemäß wird
eine Vielzahl von Abstandsmessungen zu zumindest einer Messpunktgruppe
innerhalb eines vorgebbaren begrenzten Messfeldes durchgeführt.
Es wird zumindest ein Ab standsmittelwert aus der Vielzahl korrespondierender
Abstandsmesswerte gebildet. Es wird die Stapelhöhe mit
einer Stapelsollhöhe verglichen und eine Fehlermeldung
ausgegeben, wenn die Stapelhöhe um mehr als eine zulässige
Schranke von der Stapelsollhöhe abweicht. Die zulässige
Schranke ist hierbei kleiner als die messtechnisch bedingte Wiederholgenauigkeit
der Abstandsmesseinrichtung.
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Ursache
für eine messtechnische Streuung der Messwerte, insbesondere
um einen Mittelwert herum, kann ein Rauschen der Empfänger
der messtechnischen Einrichtungen sein. Mit Streuung wird im Allgemeinen
eine statistische Abweichung der Messwerte um einen statistischen
Mittelwert bezeichnet. Die Streuung wird über die Wurzelfunktion
der Varianz der Messwerte abzüglich des Durchschnitts der Messwerte
bestimmt. Wird die messtechnische bedingte Streuung einer messtechnischen
Einrichtung beispielsweise mit einem σ-Wert von 1 angegeben, so
liegen die Messwerte gemäß der Funktion 1 – e–σ mit einer Wahrscheinlichkeit
von ca. 63% innerhalb der für die jeweilige Messeinrichtung
spezifizierten Wiederholgenauigkeit. Bei einem σ-Wert von
2 weisen Messwerte eine Wahrscheinlichkeit von 86%, bei einem σ-Wert
von 3 sogar eine Wahrscheinlichkeit von 95% auf. Die statistische
Streuung der Messwerte um den Mittelwert ist typischerweise gleichverteilt. Der
Mittelwert wird auch als Erwartungswert eines Messwertes bezeichnet.
Die Verteilung der Messwerte kann auch asymmetrischer Natur sein.
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Durch
das erfindungsgemäße Verfahren wird die Messgenauigkeit
eines Abstandsmesswerts erheblich gesteigert. Es wird dazu eine
Vielzahl von Abstandsmessungen, wie z. B. 5, 10, 20, 50 oder mehr Messungen,
innerhalb eines vorgebbaren begrenzten Messfeldes durchgeführt,
wobei die Messpunkte für die Abstandsmessungen eng beieinander
liegen. Die eng benachbarten Messpunkte bilden eine Messpunktgruppe.
Die enge Begrenzung des Messfeldes bewirkt, dass geometrische bedingte
Abweichungen der Abstandsmesswerte, wie z. B. aufgrund eines nicht
eben auf der Stellfläche aufliegenden Stapels, vernachlässigt
werden können.
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Durch
die Mittelung erhöht sich die Messgenauigkeit. Sie entspricht
im Wesentlichen einer Abnahme der Messwiederholgenauigkeit um den
Faktor 1/√N entspricht, wobei N die Anzahl der in dem eng begrenzten
Messfeld gemessenen Abstandsmesswerte ist. Dies trifft insbesondere
für den Fall normalverteilter Abstandsmesswerte zu. Weist
eine messtechnische vorgegebene Wiederholgenauigkeit einen Wert
von beispielsweise 3 cm für eine Einzelmessung auf, so
resultiert bei beispielsweise 10 Messungen daraus vorteilhaft eine
Messgenauigkeit von ca. 1 cm. Die Messgenauigkeit erhöht
sich somit in etwa um den Faktor 3. Werden 100 Abstandsmessungen
durchgeführt, so resultiert daraus eine Messgenauigkeit
von ca. 0,3 cm. Die Messgenauigkeit erhöht sich somit in
etwa um den Faktor 10.
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Das
begrenzte Messfeldes weist in Bezug auf die Abmessungen eines einzelnen
Messpunktes ein Vielfaches von dessen Abmessungen auf. Das Vielfache
kann in einem Bereich von 2 bis 3 liegen. Unter günstigen
Bedingungen, wie z. B. bei planen Stapelobjekten und bei planer
Stellfläche, kann das Vielfache auch in einem Bereich von
3 bis 5 liegen. Vor allem weist das Messfeld eine gleiche Form auf wie
ein einzelner Messpunkt. Typischerweise ist der Messpunkt, wie z.
B. der Messfleck eines Lasers, kreisförmig oder elliptisch.
Er weist typischer weise eine maximale Erstreckung von ca. 0,5 cm
bis 1 cm auf. Das begrenzte Messfeld weist dann gleichermaßen
eine kreisförmige oder elliptische Form auf. Der Messpunkt
und/oder das Messfeld können alternativ auch eine rechteckförmige
oder quadratische Form aufweisen.
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Die
Vermessung der Oberfläche eines Stapels wird vorzugsweise
mittels Abstandsmessungen zu mehreren Messpunktgruppen durchgeführt.
Die Messpunktgruppen können rasterförmig auf der
Stapeloberseite angeordnet sein. Vorzugsweise weisen die jeweiligen
Messpunktgruppen zur jeweils benachbarten Messpunktgruppe einen
Abstand von ca. 5 bis 10 cm auf. Der Abstand kann unter besonderen Umständen,
wie z. B. bei großflächigen Objekten, auch darüber
liegen, wie z. B. bei 20 cm. Insbesondere beträgt der Abstand
von einem vorgebbaren begrenzten Messfeld mit der Vielzahl von Messpunkten zu
einem nächsten Messfeld ein Vielfaches einer maximalen
Erstreckung des Messfeldes. Das Vielfache kann z. B. in einem Bereich
von 3 bis 5 liegen.
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Die
Bestimmung der Stapelhöhe eines Stapels kann aus dem Abstand
von Abstandsmesseinrichtung zur Stapelstellfläche abzüglich
des Abstandes von Abstandsmesseinrichtung zur Stapeloberseite ermittelt
werden. Üblicherweise kann der Abstand von der Abstandsmesseinrichtung
zur Stellfläche als konstant angenommen werden. Die zuvor
beschriebene Ermittlung führt zum richtigen Messergebnis,
wenn die Abstandsmessung senkrecht von oben zu der Stapeloberseite
erfolgt. Üblicherweise erfolgt die Abstandsmessung jedoch
schräg zu der zu vermessenden Oberseite eines Stapels.
In diesem Fall kann die Stapelhöhe in Kenntnis des Winkels,
unter dem die Abstandsmessung zum Messpunkt auf der Stapelfläche
erfolgt, über eine trigonometrische Funktion, wie z. B. über
eine Kosinus-Funktion, rechnerisch ermittelt werden. Zur Bestimmung
der Stapelhöhe kann gegebenenfalls die Höhe einer
Unterlage des Stapels, wie z. B. einer Euro-Palette, rechnerisch
berücksichtigt werden.
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Gemäß einer
Ausführungsform werden die zum jeweiligen Messfeld gehörenden
Abstandsmesswerte zu dem zumindest einen Abstandsmittelwert gemittelt.
Ein derartiger zu einem Messfeld gehörender Abstandsmittelwert
weist eine besonders hohe Messgenauigkeit auf. Es können
auch zwei oder mehrere Abstandsmittelwerte zu einem gesamten Abstandsmittelwert
gemittelt werden.
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Eine
Aufsummierung bzw. Mittelwertbildung aller ermittelten Abstandsmittelwerte
ist dann besonders vorteilhaft, wenn Stapelobjekte mit einer nahezu gleichen
Dicke vermessen werden. Zusätzlich sollten die stapelbaren
Objekte auf einer planen horizontalen Stellfläche abgelegt
sein. In diesem Fall sind geometrisch bedingte Abweichungen bei
den zugehörigen Abstandsmesswerten von Messpunktgruppe
zu Messpunktgruppe vernachlässigbar.
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Eine
Auswahl nur eines ermittelten Abstandsmittelwerts ist vorteilhaft,
wenn die stapelbaren Objekte eine unregelmäßige
Oberfläche bzw. Dicke aufweisen und/oder die gestapelten
Objekte auf einer nicht horizontalen ebenen Stellfläche
abgelegt sind. In diesem Fall wird vorzugsweise ein gleiches Messfeld
an einer geometrisch gleichen Stelle auf der Stapeloberseite des
Stapels ausgewählt. Sie kann sich beispielsweise in der
geometrischen Mitte, an einem Rand oder an einer Ecke des stapelbaren Objekts
befinden. Insbesondere bleibt die geometrisch festgelegte Stelle
auch nach Hinzufügen bzw. nach Entnahme eines Stapels oder
mehrerer Stapelobjekte im Wesentlichen erhalten. Die Festlegung
eines gleichen Messfeldes kann z. B. auf Basis einer absoluten Stellflächenkoordinate
erfolgen, wie z. B. mit Hilfe eines Positionierungssystems. Alternativ kann
die Festlegung des zumindest einen Messfeldes mittels eines Mustererkennungsverfahrens,
insbesondere bei geometrisch identischen stapelbaren Objekten, erfolgen.
Die beiden zuvor genannten Möglichkeiten zur geometrischen
Festlegung der gleichen Stelle können auch automatisiert
durchgeführt werden.
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Vorzugsweise
wird die Vielzahl der Abstandsmessungen in einer zeitlichen Ordnung
durchgeführt. Sie kann beispielsweise in zeitäquidistanten Schritten
durchgeführt werden. Je nach technischer Ausführung
können zwischen 10 und 100 Abstandsmessungen pro Sekunde
durchgeführt werden. In besonderen Fallen kann die Anzahl
auch darüber liegen. Durch die nacheinander erfolgende
Abstandsmessung reduziert sich die Anzahl der zur Abstandsmessung
benötigten Bauelemente einer Abstandsmesseinrichtung.
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Alternativ
oder zusätzlich können zumindest teilweise gruppenweise
gleichzeitig Abstandsmessungen durchgeführt werden. Dadurch
erhöht sich vorteilhaft die Geschwindigkeit der Abstandsmessungen.
Sie kann im Vergleich zur vorherigen Lösung ein Vielfaches
betragen. In diesem Fall weist die Abstandsmesseinrichtung mehrere
Abstandsmesseinheiten zur gleichzeitigen Abstandsmessung auf.
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Vorzugsweise
handelt es sich bei den gestapelten Objekten um flächige
Objekte. Mit "flächig" ist insbesondere gemeint, dass die
Länge und die Breite eines flächigen Objekts ein
Vielfaches einer Dicke des flächigen Objekts beträgt.
Das Vielfache beträgt zumindest fünf. Vorzugsweise
sind die flächigen Objekte Bleche, wie z. B. Grobbleche,
Platten, Paneele, Scheiben. Die flächigen Objekte können
auch als Tafelware bezeichnet werden.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform der Erfindung wird jeweils
eine Stapelhöhe einer Vielzahl von Stapeln ermittelt. Dies
ist insbesondere in einem Lager mit einer Vielzahl von zu vermessenden Stapeln
der Fall.
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Im
Vergleich zum Stand der Technik kann bei gegebener Wiederholgenauigkeit
der Abstandsmesseinrichtung eine Mindestdicke eines stapelbaren Objekts
in der Vielzahl von Stapeln vorteilhaft größer sein.
Werden in einem jeweiligen Messfeld z. B. 10 Abstandsmessungen durchgeführt,
so können stapelbare Objekte mit einer der Wiederholgenauigkeit der
Abstandsmess einrichtung entsprechenden Mindestdicke sicher erkannt
werden. Werden 25 und insbesondere mehr als 50 Abstandsmessungen
durchgeführt, so kann die Mindestdicke eines stapelbaren Objekts
sogar nur die Hälfte der Messwiederholgenauigkeit der Abstandsmesseinrichtung
betragen.
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Nach
einer bevorzugten Verfahrensvariante werden die Abstandsmessungen
mittels einer auf einem Lasermessverfahren basierenden Abstandsmesseinrichtung
durchgeführt. Das Lasermessverfahren kann auf Basis einer
Laufzeitmessung basieren. Bei einem derartigen Verfahren wird die
Laufzeit eines von der Abstandsmesseinrichtung ausgesendeten Lichtimpulses
zum Messpunkt und zurück gemessen. Alternativ dazu kann
ein Interferenz-Lasermessverfahren verwendet werden.
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Ein
von der Abstandsmesseinrichtung ausgesendeter Laserstrahl weist üblicherweise
einen kreisförmigen Querschnitt mit einem Durchmesser in einem
Bereich von 0,5 bis 1 cm auf. Derartige Durchmesserwerte liegen
insbesondere dann vor, wenn die Abstandsmesseinrichtung zu den zu
vermessenden stapelbaren Objekten bzw. Stapeln einen Abstand von
ca. 10 m bis ca. 15 m aufweist. Dies ist insbesondere dann der Fall,
wenn die Abstandsmesseinrichtung oberhalb der zu vermessenden Stapel
angebracht ist. Von dort aus ist eine weitestgehend ungestörte
Vermessung der Stapel möglich. Das vom Laser der Abstandsmesseinrichtung
ausgesendete Licht kann im optisch sichtbaren Bereich liegen. Vorzugsweise
liegt das Laserlicht im nicht sichtbaren Infrarotbereich.
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Nach
einer Ausführungsform ist die Abstandsmesseinrichtung ein
Laserscanner. Der Laserstrahl der Abstandsmesseinrichtung überstreicht
zur Abstandsmessung die Oberseite des Stapels. Ein derartiger Laserscanner
kann z. B. auf dem Laserscanner der Firma LASS basieren. Durch die Überstreichung
der jeweils zu vermessenden Stapeloberseiten ist simultan eine Vielzahl
von Stapelhöhen ermittelbar.
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Insbesondere
wird die Abstandsmessung an einem während der Überstreichung
der jeweiligen Stapeloberseite entstehenden Messpunkt durchgeführt.
Der Messpunkt ist ein bei der Überstreichung entstehender
Messfleck. Insbesondere korrespondiert der Messpunkt mit einem jeweils
kurzeitig von der Abstandsmesseinrichtung ausgesendeten Laserlichtimpuls.
Es wird zur Abstandsmessung die Laufzeit gemessen, die der Laserlichtimpuls
von der Abstandsmesseinrichtung zum entsprechenden Messpunkt bzw.
Messfleck und zurück zur Abstandsmesseinrichtung benötigt.
Allerdings wird der zu dem jeweiligen Messpunkt zugehörige
Abstandsmesswert nur dann bei der Mittlung zu dem zumindest einen Abstandsmittelwert
berücksichtigt, wenn der Messpunkt innerhalb des vorgebbaren
Messfeldes liegt.
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Erfindungsgemäß wird
eine Vielzahl von Abstandsmessungen zu zumindest einer Messpunktgruppe
innerhalb eines vorgebbaren begrenzten Messfeldes durchgeführt.
Es wird zumindest ein Abstandsmittelwert aus der Vielzahl korrespondierender
Abstandsmesswerte gebildet. Es wird die Stapelhöhe mit
einer Stapelsollhöhe verglichen und eine Fehlermeldung
ausgegeben, wenn die Stapelhöhe um mehr als eine zulässige
Schranke von der Stapelsollhöhe abweicht. Die zulässige
Schranke ist hierbei kleiner als die messtechnisch bedingte Wiederholgenauigkeit
der Abstandsmesseinrichtung.
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Ursache
für eine messtechnische Streuung der Messwerte, insbesondere
um einen Mittelwert herum, kann ein Rauschen der Empfänger
der messtechnischen Einrichtungen sein. Mit Streuung wird im Allgemeinen
eine statistische Abweichung der Messwerte um einen statistischen
Mittelwert bezeichnet. Die Streuung wird über die Wurzelfunktion
der Varianz der Messwerte abzüglich des Durchschnitts der Messwerte
bestimmt. Wird die messtechnische bedingte Streuung einer messtechnischen
Einrichtung beispielsweise mit einem σ-Wert von 1 angegeben, so
liegen die Messwerte gemäß der Funktion 1 – e–σ mit einer Wahrscheinlichkeit
von ca. 63% innerhalb der für die jeweilige Messeinrichtung
spezifizierten Wiederholgenauig keit. Bei einem σ-Wert von
2 weisen Messwerte eine Wahrscheinlichkeit von 86%, bei einem σ-Wert
von 3 sogar eine Wahrscheinlichkeit von 95% auf. Die statistische
Streuung der Messwerte um den Mittelwert ist typischerweise gleichverteilt. Der
Mittelwert wird auch als Erwartungswert eines Messwertes bezeichnet.
Die Verteilung der Messwerte kann auch asymmetrischer Natur sein.
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Durch
das erfindungsgemäße Verfahren wird die Messgenauigkeit
eines Abstandsmesswerts erheblich gesteigert. Es wird dazu eine
Vielzahl von Abstandsmessungen, wie z. B. 5, 10, 20, 50 oder mehr Messungen,
innerhalb eines vorgebbaren begrenzten Messfeldes durchgeführt,
wobei die Messpunkte für die Abstandsmessungen eng beieinander
liegen. Die eng benachbarten Messpunkte bilden eine Messpunktgruppe.
Die enge Begrenzung des Messfeldes bewirkt, dass geometrische bedingte
Abweichungen der Abstandsmesswerte, wie z. B. aufgrund eines nicht
eben auf der Stellfläche aufliegenden Stapels, vernachlässigt
werden können.
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Durch
die Mittelung erhöht sich die Messgenauigkeit. Sie entspricht
im Wesentlichen einer Abnahme der Messwiederholgenauigkeit um den
Faktor 1/√N entspricht, wobei N die Anzahl der in dem eng begrenzten
Messfeld gemessenen Abstandsmesswerte ist. Dies trifft insbesondere
für den Fall normalverteilter Abstandsmesswerte zu. Weist
eine messtechnische vorgegebene Wiederholgenauigkeit einen Wert
von beispielsweise 3 cm für eine Einzelmessung auf, so
resultiert bei beispielsweise 10 Messungen daraus vorteilhaft eine
Messgenauigkeit von ca. 1 cm. Die Messgenauigkeit erhöht
sich somit in etwa um den Faktor 3. Werden 100 Abstandsmessungen
durchgeführt, so resultiert daraus eine Messgenauigkeit
von ca. 0,3 cm. Die Messgenauigkeit erhöht sich somit in
etwa um den Faktor 10.
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Das
begrenzte Messfeldes weist in Bezug auf die Abmessungen eines einzelnen
Messpunktes ein Vielfaches von dessen Abmessungen auf. Das Vielfache
kann in einem Bereich von 2 bis 3 liegen. Unter günstigen
Bedingungen, wie z. B. bei planen Stapelobjekten und bei planer
Stellfläche, kann das Vielfache auch in einem Bereich von
3 bis 5 liegen. Vor allem weist das Messfeld eine gleiche Form auf wie
ein einzelner Messpunkt.
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Typischerweise
ist der Messpunkt, wie z. B. der Messfleck eines Lasers, kreisförmig
oder elliptisch. Er weist typischerweise eine maximale Erstreckung
von ca. 0,5 cm bis 1 cm auf. Das begrenzte Messfeld weist dann gleichermaßen
eine kreisförmige oder elliptische Form auf. Der Messpunkt und/oder
das Messfeld können alternativ auch eine rechteckförmige
oder quadratische Form aufweisen.
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Die
Vermessung der Oberfläche eines Stapels wird vorzugsweise
mittels Abstandsmessungen zu mehreren Messpunktgruppen durchgeführt.
Die Messpunktgruppen können rasterförmig auf der
Stapeloberseite angeordnet sein. Vorzugsweise weisen die jeweiligen
Messpunktgruppen zur jeweils benachbarten Messpunktgruppe einen
Abstand von ca. 5 bis 10 cm auf. Der Abstand kann unter besonderen Umständen,
wie z. B. bei großflächigen Objekten, auch darüber
liegen, wie z. B. bei 20 cm. Insbesondere beträgt der Abstand
von einem vorgebbaren begrenzten Messfeld mit der Vielzahl von Messpunkten zu
einem nächsten Messfeld ein Vielfaches einer maximalen
Erstreckung des Messfeldes. Das Vielfache kann z. B. in einem Bereich
von 3 bis 5 liegen.
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Die
Bestimmung der Stapelhöhe eines Stapels kann aus dem Abstand
von Abstandsmesseinrichtung zur Stapelstellfläche abzüglich
des Abstandes von Abstandsmesseinrichtung zur Stapeloberseite ermittelt
werden. Üblicherweise kann der Abstand von der Abstandsmesseinrichtung
zur Stellfläche als konstant angenommen werden. Die zuvor
beschriebene Ermittlung führt zum richtigen Messergebnis,
wenn die Abstandsmessung senkrecht von oben zu der Stapeloberseite
erfolgt. Üblicherweise erfolgt die Abstandsmessung jedoch
schräg zu der zu vermessenden Oberseite eines Stapels.
In diesem Fall kann die Stapelhöhe in Kenntnis des Winkels,
unter dem die Abstandsmessung zum Messpunkt auf der Stapelfläche
erfolgt, über eine trigonometrische Funktion, wie z. B. über
eine Kosinus-Funktion, rechnerisch ermittelt werden. Zur Bestimmung
der Stapelhöhe kann gegebenenfalls die Höhe einer
Unterlage des Stapels, wie z. B. einer Euro-Palette, rechnerisch
berücksichtigt werden.
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Gemäß einer
Ausführungsform werden die zum jeweiligen Messfeld gehörenden
Abstandsmesswerte zu dem zumindest einen Abstandsmittelwert gemittelt.
Ein derartiger zu einem Messfeld gehörender Abstandsmittelwert
weist eine besonders hohe Messgenauigkeit auf. Es können
auch zwei oder mehrere Abstandsmittelwerte zu einem gesamten Abstandsmittelwert
gemittelt werden.
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Eine
Aufsummierung bzw. Mittelwertbildung aller ermittelten Abstandsmittelwerte
ist dann besonders vorteilhaft, wenn Stapelobjekte mit einer nahezu gleichen
Dicke vermessen werden. Zusätzlich sollten die stapelbaren
Objekte auf einer planen horizontalen Stellfläche abgelegt
sein. In diesem Fall sind geometrisch bedingte Abweichungen bei
den zugehörigen Abstandsmesswerten von Messpunktgruppe
zu Messpunktgruppe vernachlässigbar.
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Eine
Auswahl nur eines ermittelten Abstandsmittelwerts ist vorteilhaft,
wenn die stapelbaren Objekte eine unregelmäßige
Oberfläche bzw. Dicke aufweisen und/oder die gestapelten
Objekte auf einer nicht horizontalen ebenen Stellfläche
abgelegt sind. In diesem Fall wird vorzugsweise ein gleiches Messfeld
an einer geometrisch gleichen Stelle auf der Stapeloberseite des
Stapels ausgewählt. Sie kann sich beispielsweise in der
geometrischen Mitte, an einem Rand oder an einer Ecke des stapelbaren Objekts
befinden. Insbesondere bleibt die geometrisch festgelegte Stelle
auch nach Hinzufügen bzw. nach Entnahme eines Stapels oder
mehrerer Stapelobjekte im Wesentlichen erhalten. Die Festlegung
eines gleichen Messfeldes kann z. B. auf Basis einer absoluten Stellflächenkoordinate
erfolgen, wie z. B. mit Hilfe eines Positionierungssystems. Alternativ kann
die Festlegung des zumindest einen Messfeldes mittels eines Mustererkennungsverfahrens,
insbesondere bei geometrisch identischen stapelbaren Objekten, erfolgen.
Die beiden zuvor genannten Möglichkeiten zur geometrischen
Fest legung der gleichen Stelle können auch automatisiert
durchgeführt werden.
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Vorzugsweise
wird die Vielzahl der Abstandsmessungen in einer zeitlichen Ordnung
durchgeführt. Sie kann beispielsweise in zeitäquidistanten Schritten
durchgeführt werden. Je nach technischer Ausführung
können zwischen 10 und 100 Abstandsmessungen pro Sekunde
durchgeführt werden. In besonderen Fällen kann
die Anzahl auch darüber liegen. Durch die nacheinander
erfolgende Abstandsmessung reduziert sich die Anzahl der zur Abstandsmessung
benötigten Bauelemente einer Abstandsmesseinrichtung.
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Alternativ
oder zusätzlich können zumindest teilweise gruppenweise
gleichzeitig Abstandsmessungen durchgeführt werden. Dadurch
erhöht sich vorteilhaft die Geschwindigkeit der Abstandsmessungen.
Sie kann im Vergleich zur vorherigen Lösung ein Vielfaches
betragen. In diesem Fall weist die Abstandsmesseinrichtung mehrere
Abstandsmesseinheiten zur gleichzeitigen Abstandsmessung auf.
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Vorzugsweise
handelt es sich bei den gestapelten Objekten um flächige
Objekte. Mit "flächig" ist insbesondere gemeint, dass die
Länge und die Breite eines flächigen Objekts ein
Vielfaches einer Dicke des flächigen Objekts beträgt.
Das Vielfache beträgt zumindest fünf. Vorzugsweise
sind die flächigen Objekte Bleche, wie z. B. Grobbleche,
Platten, Paneele, Scheiben. Die flächigen Objekte können
auch als Tafelware bezeichnet werden.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform der Erfindung wird jeweils
eine Stapelhöhe einer Vielzahl von Stapeln ermittelt. Dies
ist insbesondere in einem Lager mit einer Vielzahl von zu vermessenden Stapeln
der Fall.
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Im
Vergleich zum Stand der Technik kann bei gegebener Wiederholgenauigkeit
der Abstandsmesseinrichtung eine Mindestdicke eines stapelbaren Objekts
in der Vielzahl von Stapeln vor teilhaft größer sein.
Werden in einem jeweiligen Messfeld z. B. 10 Abstandsmessungen durchgeführt,
so können stapelbare Objekte mit einer der Wiederholgenauigkeit der
Abstandsmesseinrichtung entsprechenden Mindestdicke sicher erkannt
werden. Werden 25 und insbesondere mehr als 50 Abstandsmessungen
durchgeführt, so kann die Mindestdicke eines stapelbaren Objekts
sogar nur die Hälfte der Messwiederholgenauigkeit der Abstandsmesseinrichtung
betragen.
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Nach
einer bevorzugten Verfahrensvariante werden die Abstandsmessungen
mittels einer auf einem Lasermessverfahren basierenden Abstandsmesseinrichtung
durchgeführt. Das Lasermessverfahren kann auf Basis einer
Laufzeitmessung basieren. Bei einem derartigen Verfahren wird die
Laufzeit eines von der Abstandsmesseinrichtung ausgesendeten Lichtimpulses
zum Messpunkt und zurück gemessen. Alternativ dazu kann
ein Interferenz-Lasermessverfahren verwendet werden.
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Ein
von der Abstandsmesseinrichtung ausgesendeter Laserstrahl weist üblicherweise
einen kreisförmigen Querschnitt mit einem Durchmesser in einem
Bereich von 0,5 bis 1 cm auf. Derartige Durchmesserwerte liegen
insbesondere dann vor, wenn die Abstandsmesseinrichtung zu den zu
vermessenden stapelbaren Objekten bzw. Stapeln einen Abstand von
ca. 10 m bis ca. 15 m aufweist. Dies ist insbesondere dann der Fall,
wenn die Abstandsmesseinrichtung oberhalb der zu vermessenden Stapel
angebracht ist. Von dort aus ist eine weitestgehend ungestörte
Vermessung der Stapel möglich. Das vom Laser der Abstandsmesseinrichtung
ausgesendete Licht kann im optisch sichtbaren Bereich liegen. Vorzugsweise
liegt das Laserlicht im nicht sichtbaren Infrarotbereich.
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Nach
einer Ausführungsform ist die Abstandsmesseinrichtung ein
Laserscanner. Der Laserstrahl der Abstandsmesseinrichtung überstreicht
zur Abstandsmessung die Oberseite des Stapels. Ein derartiger Laserscanner
kann z. B. auf dem Laserscanner der Firma LASS basieren. Durch die Überstreichung
der jeweils zu vermessenden Stapeloberseiten ist simultan eine Vielzahl
von Stapelhöhen ermittelbar.
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Insbesondere
wird die Abstandsmessung an einem während der Überstreichung
der jeweiligen Stapeloberseite entstehenden Messpunkt durchgeführt.
Der Messpunkt ist ein bei der Überstreichung entstehender
Messfleck. Insbesondere korrespondiert der Messpunkt mit einem jeweils
kurzeitig von der Abstandsmesseinrichtung ausgesendeten Laserlichtimpuls.
Es wird zur Abstandsmessung die Laufzeit gemessen, die der Laserlichtimpuls
von der Abstandsmesseinrichtung zum entsprechenden Messpunkt bzw.
Messfleck und zurück zur Abstandsmesseinrichtung benötigt.
Allerdings wird der zu dem jeweiligen Messpunkt zugehörige
Abstandsmesswert nur dann bei der Mittlung zu dem zumindest einen Abstandsmittelwert
berücksichtigt, wenn der Messpunkt innerhalb des vorgebbaren
Messfeldes liegt.
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Dadurch,
dass die zugehörigen Abstandsmesswerte innerhalb des Messfeldes
nahe beieinander liegen, wird der Einfluss von materialbedingten geometrischen
Abweichungen durch das jeweilige zu vermessende Stapelobjekt weitestgehend
vermieden. Die. Entscheidung, ob ein ermittelter Abstandswert innerhalb
des betrachteten Messfeldes liegt, kann z. B. durch ein Mustererkennungsverfahren
automatisiert getroffen werden. Außerhalb des Messfeldes
liegende Abstandsmesswerte können alternativ gespeichert
werden und bei einer Festlegung eines neuen Messfeldes berücksichtigt
werden. Insbesondere können die außerhalb des
Messfeldes liegenden Messpunkte auf einer Oberseite der Stapelstellfläche
liegen. Derartige Messpunkte können zur Ermittlung des
Abstandes von der Abstandsmesseinrichtung zur Stapelstellfläche
herangezogen werden.
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Die
Ursache für einen außerhalb eines zuvor festgelegten
Messfeldes liegenden Messpunkt können mechanische Schwingungen
oder Vibrationen sein, welche die Abstandsmesseinrichtung erreichen.
Sie können beispielsweise von Fahrbewegungen der Transportfahrzeuge
im Lager herrühren. Wegen des langen Ab standes von der
Abstandsmesseinrichtung zum Messpunkt können bereits geringe mechanische
Auslenkungen der Abstandsmesseinrichtung einen großen Versatz
des Messflecks bzw. des Messpunktes auf der zu vermessenden Stapeloberseite
bewirken. Vor allem können derartige Abweichungen bei einer
mobil ausgeführten Abstandsmesseinrichtung auftreten, wenn
sie zur Vermessung der jeweiligen Stapeloberseite eines Stapels
verfahren wird.
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Die
Abstandsmessungen können alternativ mittels einer Abstandsmesseinrichtung
auf Ultraschallbasis durchgeführt werden. Es ist eine Erhöhung
der Messgenauigkeit der jeweiligen Stapelhöhe durch die
erfindungsgemäße Mittelung einer Vielzahl von
Ultraschall-Abstandsmessungen möglich.
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Die
Abstandsmesseinrichtung weist in diesem Fall einen oder mehrere
Ultraschallsender sowie einen oder mehrere Ultraschallempfänger
auf. Die Messung eines jeweiligen Abstandsmesswertes erfolgt auf
Basis einer Laufzeitmessung. Es wird die Zeit gemessen, die ein
von der Abstandsmesseinrichtung ausgesendeter Schallimpuls zum jeweiligen Messpunkt
bzw. zum jeweiligen stapelbaren Objekt und zurück benötigt.
Insbesondere sind der Ultraschallsender und der Ultraschallempfänger
derart ausgebildet, dass ein gerichtetes Senden eines Ultraschallimpulses
sowie ein zugehöriges Empfangen des reflektierten Ultraschallimpulses
möglich ist. Zum besonders gerichteten Senden bzw. Empfangen
eines Ultraschallimpulses kann beispielsweise ein Parabolschirm
verwendet werden.
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Alternativ
können die Abstandsmessungen mittels einer Abstandsmesseinrichtung
auf Radarbasis durchgeführt werden. Die Abstandsmesseinrichtung
weist in diesem Fall ein Radar auf. Es wird die Laufzeit eines von
einer Abstandsmesseinrichtung ausgesendeten Radarimpulses zu dem
Messpunkt bzw. zu dem zu vermessenden stapelbaren Objekt und zurück
gemessen. Zur Abstandsmessung weist eine derartige Abstandsmesseinrichtung
einen Radarimpulssender sowie einen entsprechenden Radarimpulsempfänger
auf. Typischerweise ist ein ausgesendeter Ra darimpuls bereits gerichtet,
das heißt er weist eine mehr oder weniger linienförmige
Ausbreitungsrichtung auf. Durch die erfindungsgemäße
Mittelung einer Vielzahl von Radar-Abstandsmessungen erhöht
sich die Messgenauigkeit im Vergleich zu einer Einzelmessung erheblich.
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Alternativ
können die Abstandsmessungen mittels einer Kamera durchgeführt
werden. Die Kamera weist zumindest einen optoelektronischen Sensor
mit einer Reihe oder einer Matrix aus einer Vielzahl von Bildpunkten
auf. Die Bildpunkte werden auch als Pixel bezeichnet.
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In
einer Ausführungsvariante ist die Kamera eine Stereokamera.
Sie weist in der Regel zwei nebeneinander angeordnete Objektive
auf, welche das in die Kamera einfallende Licht auf die optoelektronischen
Sensoren fokussieren. Der optoelektronische Sensor kann beispielsweise
ein CCD-Chip (charge coupled device) sein. Durch Überlagerung
der beiden aufgenommenen Bilder kann eine Tiefeninformation in einem
jeweiligen betrachteten Bereich innerhalb des Bildbereichs abgeleitet
werden. Aus der Tiefeninformation kann ein Abstandsmesswert zum
dem betrachteten Bereich abgeleitet werden. Der betrachtete Bereich
ist insbesondere das zumindest eine Messfeld auf einer Stapeloberseite
eines Stapels. Aus dem jeweiligen Abstandsmesswert kann dann die
Stapelhöhe rechnerisch ermittelt werden.
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In
einer weiteren Ausführungsvariante weist die Kamera nur
ein Objektiv mit einem dahinter liegenden optoelektronischen Sensor
auf. Die Kamera weist eine Fokussiereinrichtung auf. Ein entsprechender
zum Scharfstellen eines ausgewählten Bildbereiches erforderlicher
Fokuswert kann zur Ableitung eines Abstandsmesswertes zu dem ausgewählten
Bildbereich herangezogen werden.
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In
einer weiteren Ausführungsvariante weist die Kamera einen
sogenannten Photomischdetektor (PMD-Sensor) auf. Der PMD-Sensor
ist ein optoelektronischer Sensor. Er ist ein neuarti ges Halbleiterbauelement,
welches zusätzlich zum konventionellen Helligkeitsbild
Entfernungen direkt "sehen" kann. Ein von einem Leuchtmittel ausgesendetes
moduliertes Lichtsignal, wie z. B. Infrarotlicht, beleuchtet die
zu vermessenden Stapel. Das von den Stapeln reflektierte Licht trifft
auf den PMD-Sensor. Dieser ist zur Referenzierung ebenfalls an die
Modulationsquelle gekoppelt. Es werden die in Elektronen gewandelten Photonen
in Abhängigkeit von dem Referenzsignal entfernungsselektiv
getrennt. Dies kann pixelweise mit Hilfe einer sogenannten Ladungsträgerschaukel im
lichtempfindlichen Halbleiterbereich des PMD-Detektors erfolgen.
Durch einen automatisierten Vergleichsprozess zwischen dem optischen
Messsignal und dem Referenzsignal stellt das resultierende Ausgangssignal
des Sensors bereits einen direkten Bezug zur Tiefeninformation dar.
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Bei
den zuvor beschriebenen Ausführungsvarianten der Kamera
können die Ermittlung eines Abstandsmesswertes sowie einer
dazu gehörenden Stapelhöhe z. B. durch einen Mikroprozessor
oder Mikrocontroller der Kamera durchgeführt werden. Durch
die erfindungsgemäße Mittelung einer Vielzahl von
derartigen optoelektronischen Abstandsmessungen erhöht
sich die Messgenauigkeit im Vergleich zu einer Einzelmessung erheblich.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren ist insbesondere in
der Lagerlogistik anwendbar. Gerade dort erfordert ein Logistiksystem
des Lagers eine genaue Kenntnis aller Stapelhöhen, um einen
Bestandsvergleich mit dem verbuchten Bestand durchführen
zu können. Dadurch können Fehlbuchungen sowie
eine damit verbundene zeitintensive Nachforschung von falsch verbuchtem
Material bzw. stapelbaren Objekten vermieden werden.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren ist alternativ in der
Fertigungs- oder Automatisierungstechnik anwendbar, insbesondere
bei Stapeln, welche auf einem Förderelement bewegt werden.
Die Abstandsmesseinrichtung ist in diesem Fall eine stationäre
Abstandsmesseinrichtung. Typischerweise ist die Abstandsmesseinrichtung
oberhalb eines zu vermessenden Stapels, wie z. B. an einer Hallendecke,
angebracht. Die Stapel können zur Vermessung auf einem
Förderband oder auf einer Rollenbahn befördert werden.
Alternativ dazu können die Stapel auf einem Transportmittel,
wie z. B. auf einem Lastkraftwagen oder auf einem Waggon, vermessen
werden.
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Die
Aufgabe der Erfindung wird weiterhin durch ein Verfahren zur Profilvermessung
von Stapeln mit stapelbaren Objekten gelöst, wobei das
jeweilige Profil mittels einer auf einem Lasermessverfahren basierenden
Abstandsmesseinrichtung vermessen wird. Es wird die zur Vermessung
des jeweiligen Profils erforderliche Stapelhöhe mittels
des zuvor beschriebenen Verfahrens ermittelt. Dadurch weist ein
vermessenes Profil eine höhere Genauigkeit auf.
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Mit
Profil ist ein vertikaler Schnitt durch einen Stapel gemeint. Ein
derartiges Profil kann rechnerisch aus der Vielzahl von zu den Messpunkten
gehörenden Abstandsmesswerten ermittelt werden. Die Messpunkte
sind in einer Linie, insbesondere in einer Geraden, auf der zu vermessenden
Oberseite des betrachteten Stapels angeordnet. Das Profil ist vorzugsweise
eine Interpolation der zu den Messpunkten gehörenden Einzelstapelhöhen.
Eine Einzelstapelhöhe ist der senkrechte Abstand von der
Stapelstellfläche zum jeweiligen Messpunkt. Messpunkte, die
nicht auf der Stapeloberseite bzw. auf einer Oberseite eines stapelbaren
Objekts liegen, gehören nicht mehr zum Profil. Derartige
Messpunkte liegen z. B. auf einer Seitenfläche des Stapels
oder auf der Oberseite der Stapelstellfläche.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren ist in der Lagerlogistik
anwendbar. Insbesondere dient es zur Ermittlung einer Position von
stapelbaren Objekten eines jeweiligen Stapels innerhalb einer Stapelstellfläche.
Es dient weiterhin zur logistischen Verfolgung der stapelbaren Objekte,
insbesondere durch das Logistiksystem eines Lagers.
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Die
jeweilige Position der stapelbaren Objekte kann durch Vergleich
eines oder mehrerer erfassten Profile mit einem oder mehreren in
dem Logistiksystem hinterlegten Vergleichsprofilen automatisiert ermittelt
werden. Als Referenz kann ein ausgewähltes Messfeld dienen,
wie z. B. ein in der geometrischen Mitte einer Stapeloberseite angeordnetes Messfeld.
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Erfolgt
beispielsweise die Profilvermessung eines Stapels bzw. eines stapelbaren
Objekts über Messpunkte, die gitterförmig über
der zu vermessenden Oberseite des Stapels verteilt angeordnet sind, so
können die Abmessungen des flächigen Objekts, wie
z. B. die Breite und die Länge eines rechteckförmigen
flächigen Objekts, automatisiert ermittelt werden. Durch
Kenntnis der jeweiligen Abmessungen kann der aktuell vermessene
Stapel durch Mustervergleich mit den im Logistiksystem hinterlegten
Abmessungen identifiziert werden.
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Die
Aufgabe der Erfindung wird weiterhin mittels eines zum erfindungsgemäßen
Verfahren korrespondierenden Messsystems gelöst. Zur Durchführung
des erfindungsgemäßen Verfahrens weist die Messeinrichtung
Mittel auf. Die Mittel können beispielsweise programmverarbeitende
Mittel, wie z. B. ein Computer oder ein Mikrorechner, sein.
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In
einer Ausführungsform weist das Messsystem Mittel zur Durchführung
des korrespondierenden Verfahrens zur Profilvermessung von Stapeln auf.
Auch in diesem Fall können die Mittel programmverarbeitende
Mittel sein.
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Nach
einer Ausführungsform ist die Abstandsmesseinrichtung eine
stationäre Einrichtung. Sie kann zur Ermittlung der jeweiligen
Stapelhöhe auf ein stapelförderndes Förderelement
ausgerichtet sein. Dadurch kann vorteilhaft nacheinander die jeweilige
Stapelhöhe eines "vorbeibewegten" Stapels gemessen werden.
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Vorzugsweise
ist die Abstandsmesseinrichtung oberhalb der zu vermessenden Oberseiten
der jeweiligen Stapel angeordnet, wie z. B. an einer Hallendecke.
Insbesondere ist die Abstandsmesseinrichtung senkrecht nach unten
ausgerichtet. Ein Förderele ment kann beispielsweise ein
Förderband sein, auf welchem die Stapel bewegt werden.
Die Stapel können sozusagen "on the fly" vermessen werden,
das heißt während die Stapel auf dem Förderband
weiterbefördert werden. Das Förderelement kann
beispielsweise eine Rollenbahn sein, auf welcher die Stapel in ähnlicher
Weise wie bei einem Förderband bewegt werden. Darüber
hinaus kann das Förderelement ein Verkehrsmittel sein,
wie z. B. ein Lastkraftwagen, ein Eisenbahnwaggon oder ein Container.
Die Abstandsmesseinrichtung kann in diesen Fällen z. B.
an einem Portal angebracht sein, durch welches die zuvor genannten
Förderelemente mit den Stapeln hindurch fahren können.
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Die
Stapelhöhe kann alternativ oder zusätzlich mittels
einer an einer Krankatze angebrachten Abstandsmesseinrichtung gemessen
werden. Die Krankatze kann beispielsweise derartig oberhalb der Stapelstellfläche
angebracht sein, dass zumindest ein Teil der dort abgestellten Stapel
durch ein Verfahren der Krankatze erreicht werden kann. Die Krankatze
ist vorzugsweise derart ausgebildet, dass eine zweidimensionale
Bewegung parallel zur Stellfläche möglich ist.
In diesem Fall ist es ausreichend, wenn die an der Krankatze befestigte
Abstandsmesseinrichtung zur Vermessung der jeweiligen Stapeloberseite
senkrecht nach unten ausgerichtet ist. Es kann die Stapelhöhe
direkt aus dem Abstand von Abstandsmesseinrichtung zur Stellfläche
abzüglich des gemittelten Abstandswerts zur jeweiligen
Stapeloberseite berechnet werden.
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Nach
einer Ausführungsform des Messsystems ist die Abstandsmesseinrichtung
an einem Transportmittel angebracht. Das Transportmittel dient zum
Befördern, das heißt zum Bewegen und Umladen der
stapelbaren Objekte. Die Abstandsmesseinrichtung weist einen Erfassungsbereich
auf, innerhalb dessen die jeweilige Stapelhöhe von Stapeln
erfassbar ist. Das Transportmittel kann beispielsweise ein Kran
oder ein Stapler sein. Die Abstandsmesseinrichtung ist vorzugsweise
an einem oberen Ende des jeweiligen Transportmittels befestigt und
schräg in Richtung zur bevorzugten Bewegungsrichtung des Fahrzeugs
ausgerichtet. Dadurch ist eine Messung der jeweiligen Stapeloberseite
eines Stapels möglich, sobald der Stapel in den Erfassungsbereich
der Abstandsmesseinrichtung gerät. Die Vermessung der jeweiligen
Stapeloberseite kann sowohl im Stillstand des Transportmittels als
auch während der Bewegung des Transportmittels erfolgen.
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Das
Messsystem bzw. die Abstandsmesseinrichtung können rechnergestützte
Mustererkennungsmittel aufweisen, welche eine Identifizierung des
betreffenden Stapels ermöglichen. Die Mustererkennungsmittel
können beispielsweise die jeweiligen Abmessungen eines
obenliegenden Stapelobjekts parallel zur Stellfläche der
Stapel über die Vielzahl auf der jeweiligen Oberseite des
Stapels angeordneten Messpunkte ermitteln. Sind die jeweiligen Abmessungen
nach Vermessung bekannt, so ist eine geometrische Festlegung des
zumindest einen Messfeldes auf der Stapeloberseite möglich.
Innerhalb des jeweiligen Messfeldes kann dann die Vielzahl von Abstandsmessungen
durchgeführt werden. Die Messfelder können beispielsweise
rasterförmig auf der Stapeloberseite angeordnet sein. Ist
nur ein einziges Messfeld zur Ermittlung der Stapelhöhe
erforderlich, so kann beispielsweise die geometrische Mitte oder
eine Ecke der Stapeloberseite ausgewählt werden.
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Weiterhin
kann die Abstandsmesseinrichtung mittels der Mustererkennungsmittel
so auf das jeweilige Messfeld ausgerichtet sein, dass die Vielzahl
der Abstandsmessungen sowohl im Stillstand als auch während
der Bewegung des Transportmittels möglich ist. Die Mustererkennungsmittel
können alternativ ein kameragestütztes System
sein.
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Nach
einer bevorzugten Ausführungsform ist die Abstandsmesseinrichtung
ein Laserscanner, welcher mittels eines Laserstrahls zumindest eine
jeweilige Oberseite der Stapel zur Abstandsmessung überstreicht.
Die Abstandsmessung ist an einem während der Überstreichung
der jeweiligen Oberseite entstehenden Messpunkt durchführbar.
Das Messsystem weist Mittel auf, welche den zu dem jeweiligen Messpunkt
zugehörigen Ab standsmesswert bei der Mittelung zu dem zumindest
einen Abstandsmittelwert berücksichtigen, wenn der Messpunkt
innerhalb des vorgebbaren Messfeldes liegt.
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Durch
die Verwendung eines Laserscanners zur Abstandsmessung ist eine
punktgenaue Messung zu dem jeweiligen Messpunkt möglich.
Derartige Laserscanner weisen typischerweise ein oder zwei Spiegelsysteme
zur Ablenkung des Laserstrahls auf, so dass ein Überstreichen
bzw. ein Abscannen eines zu vermessenden Objekts möglich ist.
Der Laserscanner kann alternativ auch zwei voneinander unabhängig
ablenkbare Laser aufweisen. Weist das Messsystem bzw. die Abstandsmesseinrichtung
Mustererkennungsmittel auf, so kann die Abstandsmesseinrichtung
den Laserstrahl zur Durchführung einer Vielzahl von Abstandsmessungen
in das zumindest eine Messfeld nachführen.
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Weist
der Laserscanner ein Strahlablenkungssystem auf, welches den Laserstrahl
linienförmig ablenkt, so kann es vorkommen, dass während der
Fahrt des Transportmittels Abstandsmessungen zu Messpunkten durchgeführt
werden, die außerhalb des jeweiligen zuvor festgelegten
Messfeldes liegen. Diese werden bei der Mittelung nicht berücksichtigt.
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Häufig
ist es der Fall, dass das Transportfahrzeug mehrmals beim Transport
von stapelbaren Objekten einen oder mehrere Stapel erfasst, welche nicht
Gegenstand eines Transportauftrages sind. Das heißt, dass
für diese Stapel aktuell keine Entnahme bzw. kein Hinzufügen
von stapelbaren Objekten mittels des Transportmittels vorgesehen
ist. Trifft nun ein Laserstrahl während der Vorbeifahrt
auf einen Messpunkt innerhalb eines für diesen Stapel ausgewählten
Messfeldes, so kann der zugehörige Abstandsmesswert gespeichert
werden und gegebenenfalls zu bereits vorliegenden Abstandsmesswerten
zu diesem Messfeld hinzu gemittelt werden. Auf diese Weise können
durch die Bewegung des Transportmittels eine Vielzahl von Abstandsmesswerten kumuliert
und für die Mittelung herangezogen werden. Dabei erhöht
sich die Messgenauigkeit mit zunehmender Zahl von Abstandsmesswerten.
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Insbesondere
ist der Laserstrahl ein gepulster Laserstrahl, wobei ein während
der Pulsung auf der zu vermessenden Oberseite des Stapels entstehender
Lasermessfleck dem jeweiligen Messpunkt entspricht.
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Das
zuvor beschriebene Messsystem kann insbesondere in der Lagerlogistik
verwendet werden. Durch die mittels des erfindungsgemäßen
Verfahrens erreichbare höhere Messgenauigkeit einer jeweiligen
Stapelhöhe ist ein genauer Bestand eines jeweiligen Stapels
ermittelbar. Zeitaufwendige Nachforschungen im Falle einer Fehlbuchung
erübrigen sich.
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Alternativ
ist ein derartiges Messsystem in der Fertigungs- oder Automatisierungstechnik,
insbesondere zur Ermittlung der Stapelhöhe von Stapeln, welche
auf einem Förderelement bewegt werden, verwendbar.
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Das
Messsystem kann in der Lagerlogistik verwendet werden. Es kann zur
Ermittlung einer Position von stapelbaren Objekten eines jeweiligen
Stapels innerhalb einer Stapelstellfläche dienen. Weiterhin
kann es zur logistischen Verfolgung der stapelbaren Objekte dienen.
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Die
Ermittlung der Position eines stapelbaren Objekts ist beispielsweise über
die Mustererkennungsmittel des Messsystems bzw. der Abstandsmesseinrichtung
möglich. Die Positionserkennung kann durch ein messsystemseitiges
oder fahrzeugseitiges Positionserkennungssystem, wie z. B. auf Basis
eines GPS-Systems, unterstützt werden.
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Durch
Einsatz des erfindungsgemäßen Messsystems ist
vorteilhaft eine Automatisierung von Lagerarbeiten bzw. Lagertransportarbeiten
ohne Einsatz von Fahrerpersonal möglich. Dies ist durch
die exakte Ermittlung der Stapelhöhe gemäß dem
erfindungsgemäßen Verfahren möglich.
Es ist somit der Bestand eines jeweiligen Stapels zu jedem Zeitpunkt bekannt.
Dadurch kann eine fehlerhaft entnommene Anzahl von stapelbaren Objekten
von einem Stapel erkannt werden. Hierzu wird eine zuvor gemessene Stapelhöhe
und eine nach Entnahme der Stapelobjekte gemessene Stapelhöhe
gemessen und die jeweilige Differenz der gemessenen Stapelhöhen
mit der Dicke bzw. den summierten Dicken der gemäß Transportauftrag
zu entnehmenden stapelbaren Objekte verglichen. Im Falle einer Abweichung
kann eine Fehlermeldung an einen entsprechenden Überwachungsmann
ausgegeben werden. Alternativ kann die fehlerhaft entnommene Anzahl
von stapelbaren Objekten wieder auf den betreffenden Stapel zurückgebracht
werden und ein erneuter Entnahmeversuch gestartet werden.
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Die
Aufgabe der Erfindung wird weiterhin mit einem Computerprogramm
zur Durchführung des erfindungsgemäßen
Verfahrens auf einer Abstandsmesseinrichtung bzw. auf einem Messsystem
mit einer derartigen Abstandsmesseinrichtung gelöst.
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Ein
derartiges Computerprogramm ist vorzugsweise in einem Arbeitsspeicher
einer Steuereinheit der Abstandsmesseinrichtung bzw. des Messsystems
gespeichert. Das Computerprogramm dient insbesondere dazu, die rechnerische
Ermittlung eines Abstandsmittelwertes aus der Vielzahl von Abstandsmesswerten
zu ermitteln. Weiterhin kann das Computerprogramm Steuer- und Regelroutinen
aufweisen, um eine Ausrichtung der Abstandsmesseinrichtung, insbesondere
des Laserstrahls, zu bewirken, so dass der Laserstrahl in das jeweilige
Messfeld nachgeführt werden kann.
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Die
Erfindung wird weiterhin mit einem Datenspeichermedium mit einem
in maschinenlesbarer Form gespeicherten Computerprogramm zur Durchführung
des erfindungsgemäßen Verfahrens auf einer Abstandsmesseinrichtung
bzw. auf einem Messsystem mit einer derartigen Abstandsmesseinrichtung
gelöst. Das Datenspeichermedium kann beispielsweise eine
Diskette, eine CD-ROM, eine DVD-ROM, ein USB-Datenspeicher oder
eine Speicherkarte sein, wie z. B. eine SD-Speicherkarte.
-
Die
Erfindung sowie Ausgestaltungsformen der Erfindung werden am Beispiel
der nachfolgenden Figuren erläutert. Dabei zeigen
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1 beispielhaft
ein Lager mit einer Vielzahl von auf einer Stapelstellfläche
abgestellten Stapeln sowie eine Abstandsmesseinrichtung zur Ermittlung
der jeweiligen Stapelhöhe nach dem Stand der Technik,
-
2 beispielhaft
die Ermittlung einer Stapelhöhe eines senkrecht unterhalb
einer Abstandsmesseinrichtung angeordneten Stapels sowie eines schräg
unterhalb einer Abstandsmesseinrichtung abgelegten Stapels nach
dem Stand der Technik,
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3 beispielhaft
ein Messsystem nach dem Stand der Technik mit einer Abstandsmesseinrichtung
zur Ermittlung einer Stapelhöhe sowie zur Vermessung eines
Profils des gezeigten Stapels und mit einem an die Abstandsmesseinrichtung
angeschlossenen Messrechner,
-
4 beispielhaft
die Ermittlung einer Stapelhöhe eines Stapels vor und nach
Entnahme zweier fehlerhaft entnommener Stapelobjekte sowie das jeweilige
zugehörige Profil,
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5 beispielhaft
den Ablauf eines erfindungsgemäßen Verfahrens,
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6 zeigt
eine beispielhaft grafische Darstellung der Streuung eines Abstandsmesswertes
bei einer Einzelabstandsmessung im Vergleich zur Messgenauigkeit
bei einer Vielzahl von Abstandsmessungen,
-
7 beispielhaft
die Anordnung einer Vielzahl von auf einer Stapeloberseite verteilt
angeordneten Messpunktgruppen innerhalb eines jeweiligen Messfeldes
gemäß der Erfindung,
-
8 beispielhaft
eine Messpunktgruppe innerhalb eines Messfeldes im Detail,
-
9 beispielhaft
die Ermittlung der Stapelhöhe gemäß 4 auf
Basis einer Vielzahl von zu einer jeweiligen Messpunktgruppe gehörenden
Abstandsmesswerten gemäß der Erfindung,
-
10 beispielhaft
ein erfindungsgemäßes Messsystem zur Ermittlung
einer Stapelhöhe sowie eines Profils eines Stapels im Vergleich
zu 3,
-
11 ein
beispielhaftes Lager mit einem mobilen Transportmittel zur Beförderung
von stapelbaren Objekten sowie ein erfindungsgemäßes
Messsystem zur Ermittlung der jeweiligen Stapelhöhe,
-
12 beispielhaft
ein Lager mit einer Vielzahl von Stapeln, ein Transportmittel zur
Beförderung von stapelbaren Objekten sowie eine an dem
Transportmittel angebrachte erfindungsgemäße Abstandsmesseinrichtung
und
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13 beispielhaft
ein Förderband mit darauf bewegten Stapeln, deren jeweilige
Stapelhöhe durch eine darüber angebrachte erfindungsgemäße Abstandsmesseinrichtung
gemessen wird.
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1 zeigt
beispielhaft ein Lager mit einer Vielzahl von auf einer Stapelstellfläche
SF abgestellten Stapeln S1–S5 sowie eine Abstandsmesseinrichtung
L zur Ermittlung der jeweiligen Stapelhöhe H1–H5
nach dem Stand der Technik.
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Mit
den Bezugszeichen O1–O5 ist die jeweilige Oberseite eines
Stapels S1–S5 bezeichnet. Mit den Bezugszeichen 1–5 sind
die stapelbaren Objekte eines jeweiligen Stapels S1–S5
bezeichnet. Wie 1 zeigt können die
Stapel S1–S5 eine unterschiedliche Stapelhöhe
H1–H5 aufweisen. Die Stapelobjekte 1–5 eines
Stapels S1–S5 können alternativ eine individuelle
Dicke aufweisen. Darüber hinaus können die Stapelobjekte 1-5 versetzt
zueinander angeordnet sein. Bei den gezeigten Objekten 1–5 handelt
es sich um viereckige, insbesondere rechteckige Objekte. Derartige
Objekte 1–5 finden sich häufig
in Lagern. Mit den Bezugszeichen OB bzw. OL ist die Breite bzw.
die Lange des beispielhaften obenliegenden Objekts 2 des
Stapels S2 eingetragen. Es wird angemerkt, dass die jeweiligen Objekte 1–5 nicht
notwendigerweise gleiche Abmessungen aufweisen müssen.
-
Die
gezeigte Abstandsmesseinrichtung L ist beispielhaft stationär
und oberhalb der Stapelstellfläche SF angeordnet. Mit den
Bezugszeichen A1–A5 ist der jeweilige Abstandswert von
der Abstandsmesseinrichtung L zur jeweiligen Oberseite O1–O5
der Stapel S1–S5 bezeichnet. Im Beispiel der 1 wurde
die geometrische Mitte einer jeweiligen Stapeloberseite O1–O5
als Bezugspunkt der Abstandsmessung gewählt.
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2 zeigt
beispielhaft die Ermittlung einer Stapelhöhe H6, H7 eines
senkrecht unterhalb einer Abstandsmesseinrichtung L angeordneten
Stapels S6 sowie eines schräg unterhalb der Abstandsmesseinrichtung
L abgelegten Stapels S7 nach dem Stand der Technik.
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Die
beiden Stapel S6, S7 sind vorzugsweise auf einer horizontalen planen
Stapelstellfläche SF abgelegt. Im linken Teil der 2 ist
eine Abstandsmessung senkrecht zur Oberseite O6 des Stapels S6 gezeigt.
Mit dem Bezugszeichen A6 ist der Abstandswert zur Oberseite O6 bezeichnet.
Mit dem Bezugszeichen HS ist die Höhe der Abstandsmesseinrichtung
L oberhalb der Oberseite SO der Stapelstellfläche SF bezeichnet.
Die Ermittlung der Stapelhöhe H6 erfolgt, indem vom Abstand
HS der Abstandswert A6 abgezogen wird.
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Mit
dem Bezugszeichen A7 ist ein Abstandswert von der Abstandsmesseinrichtung
L zu einer Oberseite O7 des Stapels S7 bezeichnet. Mit A7' ist die
senkrechte Projektion des Abstandswertes A7 von der Abstandsmesseinrichtung
L zur Oberseite O7 des Stapels S7 bezeichnet. Mit dem Bezugszeichen α ist
der Winkel bezeichnet, unter welchem die Abstandsmessung für
den Abstandswert A7 in Bezug auf die Senkrechte erfolgt. Der Abstandswert
A7' wird rechnerisch ermittelt, indem der Abstandswert A7 mit dem
Kosinus des Winkels α multipliziert wird. Zur Ermittlung
der Stapelhöhe H7 wird dann der Abstandswert A7' vom Abstand
HS abgezogen.
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3 zeigt
beispielhaft ein Messsystem MS nach dem Stand der Technik mit einer
Abstandsmesseinrichtung L zur Ermittlung einer Stapelhöhe 1–18 sowie
eines Profils des gezeigten Stapels S8 und mit einem an die Abstandsmesseinrichtung
L angeschlossenen Messrechner MR.
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Im
Beispiel der 3 ist die Abstandmesseinrichtung
L ein Laserscanner, welcher unter anderem Laserstrahlen LS auf eine
Oberseite O8 des Stapels S8 richtet. Insbesondere sendet die Abstandsmesseinrichtung
L einen gepulsten Laserstrahl LS aus. Die in 3 gezeigten
Messpunkte P1–P7 auf der Stapeloberseite O8 entstehen während
der Pulsung. Zu diesen Messpunkten P1–P7 erfolgt jeweils eine
Abstandsmessung. Die zugehörigen Abstandsmesswerte sind
mit den Bezugszeichen X1–X7 bezeichnet.
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Die
Ermittlung der Stapelhöhe H8 sowie des Profils, das heißt
eines vertikalen Schnittes durch den gezeigten Stapel S8, erfolgt
nach dem Stand der Technik mittels einer Auswertung der jeweiligen
zu den Abstandsmesswerten X1–X7 gehörenden Einzelstapelhöhen.
Die Einzelstapelhöhen können aus dem senkrechten
Abstand HS von der Abstandsmesseinrichtung L zur Stapelstellfläche
SF abzüglich der senkrechten Projektion eines jeweiligen
Abstandsmesswertes X1–X7 rechnerisch ermittelt werden.
Die Einzelstapelhöhen Sie sind aus Gründen der Übersichtlichkeit
im Beispiel der 3 nicht dargestellt.
-
Die Überstreichung
bzw. das Abtasten der Stapeloberfläche O8 erfolgt mittels
des gezeigten Laserscanners L in zwei zueinander senkrecht angeordneten
Messlinien, welche die jeweiligen Messpunkte P1–P7 aufweisen.
Die linienförmige Abtastung erfolgt typischerweise mittels
rotierender oder schwenkender Spiegel, welche in der Abstandsmesseinrichtung
L zur Ablenkung des Laserstrahl LS angebracht sind. Die Abstandsmesseinrichtung
L übergibt die erfassten Messwerte MW beispielhaft an einen
Messrechner MR. Der Messrechner MR kann aus den Abstandsmesswerten
X1–X7 bzw. aus den zugehörigen Einzelstapelhöhen
einen rechnerischen Messwert MW für eine Länge
OL', eine Breite OB' sowie eine Höhe H8' des Stapels S8
ausgeben. Die Messwerte OB', OL', H8' können beispielsweise
von einem Logistiksystem zur Verfolgung der stapelbaren Objekte
S1–S9 verwendet werden.
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Der
Messrechner MR kann ein eigenständiges Gerät sein,
der Messrechner MR kann auch Bestandteil der Abstandsmesseinrichtung
L selbst sein.
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In 3 erfolgt
die Ermittlung der Stapelhöhe H8 beispielhaft über
den Abstandswert A8 zu dem Messpunkt P3. Dieser Messpunkt P3 liegt
in etwa in der geometrischen Mitte der Stapeloberseite O8 des Stapels
S8.
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4 zeigt
beispielhaft die Ermittlung einer Stapelhöhe H9 eines Stapels
S9 vor und nach Entnahme zweier fehlerhaft entnommenen Stapelobjekte 91, 92 sowie
das zugehörige Profil.
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Bei
dem gezeigten Stapel S9 erfolgt die Ermittlung der Stapelhöhe
H9 der Einfachheit halber über jeweils eine von der Abstandsmesseinrichtung
L senkrecht nach unten erfolgende Abstandsmessung. Derartige Abstandsmessungen
sind z. B. mittels einer an einer Krankatze angebrachten Abstandsmesseinrichtung
L möglich. Die Krankatze kann mit der Abstandsmesseinrichtung
L parallel zur Stapelstellfläche SF verfahren werden. Mit
X1–X7 sind die jeweiligen zu den Abstandsmessungen zugehörigen Abstandsmesswerte
bezeichnet. Mit P1–P7 sind die Messpunkte bezeichnet, wobei
nur die Messpunkte P2–P6 die Stapeloberseite O9 treffen.
Die Messpunkte P1, P7 können beispielsweise zur Ermittlung des
Abstandes HS von der Abstandsmesseinrichtung L zur Stapelstellfläche
SF herangezogen werden.
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Der
im linken oberen Teil der 4 gezeigte Stapel
S9 weist beispielhaft vier stapelbare Objekte 91–94 auf.
Das Objekt 92 weist im Vergleich zu den anderen Objekte 91, 93 und 94 eine
vergleichsweise geringe Dicke D auf. Im linken unteren Teil der 4 ist
ein reales Höhenprofil HPV gestrichelt dargestellt. Das
gezeigte Höhenprofil bzw. Profil HPV entspricht einem senkrechten
Schnitt durch den im linken oberen Teil der 4 gezeigten
Stapel S9. Eine Überdeckung des stapelförmi gen
Objekts 92 durch das stapelförmige Objekt 91 ist
daher im Profil HPV nicht erkennbar.
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Im
linken unteren Teil der 4 ist in punktgestrichelter
Darstellung ein auf Basis der Messpunkte P1–P7 interpoliertes
Profil IPV gezeigt. Mit Z1–Z7 sind die jeweils zu den Abstandsmesswerten X1–X7
rechnerisch ermittelten Einzelstapelhöhen bezeichnet. Wie 4 weiter
zeigt, streuen die zur Ermittlung der rechnerischen Stapelhöhe
H9' gemessenen Abstandsmesswerte X1–X7 maximal um einen Streuungswert
ST. Mit FV ist der Fehler von der rechnerisch ermittelten Stapelhöhe
H9' zur realen Stapelhöhe H9 bezeichnet. Die rechnerische
Stapelhöhe H9' wurde beispielhaft aus der Einzelstapelhöhe
Z3 abgeleitet.
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Es
wird im Folgenden angenommen, dass nur das Stapelobjekt 91 mittels
eines Transportmittels vom Stapel S9 entfernt werden soll. Ein entsprechender
Transportauftrag kann z. B. von einem Logistiksystems an das Transportmittel
bzw. den Fahrer des Transportmittels ausgegeben werden.
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Der
im rechten oberen Teil der 4 gezeigte
Stapel S9 weist statt der erwarteten drei stapelbaren Objekte 92–94 nur
noch die zwei Objekte 93, 94 auf. Das Objekt 92 wurde
fälschlicherweise vom Stapel S9 entfernt. Dies kann z.
B. dann der Fall sein, wenn die Objekte 91, 92 miteinander
verkleben. Mit H9 ist die Stapelhöhe H9 nach Entnahme der
beiden Objekte 91, 92 bezeichnet.
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Im
rechten unteren Teil des in 4 gezeigten
Stapels S9 ist das entsprechende reale Höhenprofil HPN
gestrichelt gezeigt. Mit IPN ist punktgestrichelt das interpolierte
Höhenprofil dargestellt, welches nach Entnahme der stapelbaren
Objekte 91, 92 resultiert. Mit FN ist ein Fehler
von rechnerisch ermittelten Stapelhöhe H9' zu der realen
Stapelhöhe H9 bezeichnet. Wie ein Vergleich des Fehlers
FN zur Dicke des stapelbaren Objekts 92 zeigt, ist der
Fehler FN betragsmäßig deutlich größer
als die Dicke D1. Die fehlerhafte Entnahme des stapel baren Objekts 92,
welches durch das Objekt 91 verdeckt wird, kann daher bei
der Vorgehensweise des Standes der Technik messtechnisch nicht festgestellt
werden.
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5 zeigt
beispielhaft die Verfahrensschritte des erfindungsgemäßen
Verfahrens.
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Mit
F1 ist ein Start- bzw. Initialisierungsschritt bezeichnet. Dieser
Schritt kann beispielsweise die Ermittlung des Abstandes HS von
der Abstandsmesseinrichtung L zur Oberseite SO der Stapelstellfläche SF
umfassen.
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Im
Schritt F2 erfolgt die erfindungsgemäße Vielzahl
von Abstandsmessungen.
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Im
nachfolgenden Schritt F3 erfolgt die Mittelung der Abstandsmesswerte
XN zu dem zumindest einen Abstandsmittelwert M1–M4. Gegebenenfalls kann
zu jedem Abstandsmesswert XN ein senkrechter Projektionsabstandsmesswert
ermittelt werden. Die Mittelung kann eine arithmetische oder geometrische
Mittelung sein. Es können bei der Mittelung messtechnische
Ausreißer unberücksichtigt bleiben.
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Im
Schritt F4 erfolgt die rechnerische Ermittlung der Stapelhöhe
H1–H9. Sie wird ermittelt, indem vom Abstand HS der zumindest
eine Abstandsmittelwert M1–M4 abgezogen wird. Liegen zwei
oder mehrere Abstandsmittelwerte M1–M4 vor, so können
diese gleichfalls zu einem weiteren Gesamtabstandsmittelwert gemittelt
werden.
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Im
nachfolgenden Schritt F5 erfolgt die Ausgabe der Stapelhöhe
H1–H9 und – falls erforderlich – einer
Fehlermeldung.
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F6
stellt das Ende des erfindungsgemäßen Verfahrens
dar.
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6 zeigt
eine beispielhaft grafische Darstellung des Streuungsbereichs σ eines
Abstandsmesswertes X1–X7 bei einer Einzelabstandsmessung
im Vergleich zur Messgenauigkeit MG bei einer Vielzahl N von Abstandsmessungen.
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Mit
dem Bezugszeichen EW ist ein Erwartungswert bezeichnet, bei welchem
die Streuung s den Wert 0 aufweist. Mit W ist der Verlauf der Streuung
s eines einzelnen Abstandsmesswertes X1–X7 bezeichnet.
Mit h ist eine Häufigkeit eines Abstandsmesswertes X1–X7
bei einer jeweiligen Streuung s angegeben. Innerhalb des mit σ bezeichneten
Bereichs liegen statistisch betrachtet 63% aller Einzelabstandsmesswerte.
Mit VN ist gestrichelt der Verlauf der Normalverteilung einer Vielzahl
N von gemittelten Abstandsmesswerten XN dargestellt. Wie 6 zeigt,
liegen nun die 63% derartig gemittelter Abstandsmesswerte XN in
einem erheblich schmaleren Bereich MG im Vergleich zu dem Streuungsbereich σ bei
einer Einzelmessung.
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7 zeigt
die Anordnung einer Vielzahl N von auf einer Stapeloberseite O1–O9
verteilt angeordneten Messpunktgruppen GR innerhalb eines jeweiligen
Messfeldes MF gemäß der Erfindung.
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Mit
den Bezugszeichen AX bzw. AY ist ein Abstand von einer Messpunktgruppe
GR zu einer benachbarten Messpunktgruppe GR in einer jeweils orthogonalen
Richtung bezeichnet. Mit dem Bezugszeichen ME ist eine maximale
Erstreckung eines Messfeldes MF bezeichnet.
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8 zeigt
beispielhaft eine Messpunktgruppe GR innerhalb eines Messfeldes
MF im Detail.
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Im
Beispiel der 8 sind zehn Messpunkte P innerhalb
des Messfeldes MF angeordnet. Mit dem Bezugszeichen MD ist eine
maximale Erstreckung bzw. ein Durchmesser eines Messpunktes P bezeichnet.
Der Messpunkt P kann z. B. ein während der Überstreichung
eines gepulsten Laserstrahls LS entstandener Messfleck sein. Je
nachdem, ob der Laserstrahl LS senkrecht oder schräg auf
die zu vermessende Stapeloberseite O1–O9 trifft, weist
der Messfleck P eine Kreis- oder Ellipsenform auf.
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9 zeigt
beispielhaft die Ermittlung der Stapelhöhe H9 gemäß 4 auf
Basis einer Vielzahl N von zu einer jeweiligen Messpunktgruppe GR
gehörenden Abstandsmesswerten XN gemäß der
Erfindung.
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9 unterscheidet
sich von 4 dadurch, dass die Ermittlung
der interpolierten Profile IPV, IPN auf Basis zumindest eines Abstandsmittelwerts M1–M4
gebildet wird. Insbesondere werden die zum jeweiligen Messfeld MF
gehörenden Abstandsmesswerte XN zu den Abstandsmittelwerten
M1–M4 gemittelt. Mit ZN sind die jeweiligen zu den Abstandsmesswerte
XN gehörenden Einzelstapelhöhen bezeichnet. Die
Vielzahl N der Abstandsmessungen kann in einer zeitlichen Ordnung,
wie z. B. in einem zeitlichen Raster, durchgeführt werden.
Es ist auch möglich, dass die Abstandsmessungen zumindest teilweise
gruppenweise gleichzeitig durchgeführt werden.
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Wie 9 weiterhin
zeigt, ist die Abweichung STE des realen Profils HPV, HPN vor und nach
Entnahme der beiden stapelbaren Objekte 91, 92 gegenüber
der Dicke D des Objekts 92 vernachlässigbar. In
diesem Fall ist eine fehlerhafte Entnahme des Objekts 92 im
Vergleich zum Abstandsmessverfahren nach dem Stand der Technik gemäß 4 sicher
feststellbar. Mit dem Bezugszeichen H9 ist die reale Stapelhöhe
des Stapels 9, mit dem Bezugszeichen H9' die rechnerisch
ermittelte Stapelhöhe bezeichnet. Wegen der geringen Abweichungen
STE zueinander sind diese in der 9 gemeinsam
bemaßt.
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10 zeigt
beispielhaft ein erfindungsgemäßes Messsystem
MS zur Ermittlung einer Stapelhöhe H8 sowie zur Vermessung
eines Profils eines Stapels S8 im Vergleich zu 3.
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Das
erfindungsgemäße Messsystem MS weist eine Abstandsmesseinrichtung
L mit einer vorgegebenen messtechnisch bedingten Wiederholgenauigkeit
MG auf. Mittels der Abstandsmesseinrichtung L kann ein Abstandswert
A8 zu zumindest einer Messpunktgruppe GR auf einer der Abstandsmesseinrichtung
L zugewandten Oberseite O8 des Stapels S8 gemessen werden. Aus dazu
korres pondierenden Abstandsmesswerten XN kann dann die Stapelhöhe
H8 ermittelt werden.
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Die
Abstandsmesseinrichtung L kann weiterhin eine stationäre
Einrichtung sein. Sie kann beispielsweise an einer Krankatze angebracht
sein, so dass die jeweils darunter befindlichen Stapels S1–S9 vermessen
werden können.
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Im
Unterschied zum Beispiel der 3 sind anstelle
einzelner Messpunkte P1–P7 kreisförmige bzw. elliptische
Messfelder MF mit einer jeweils darin liegenden Messpunktgruppe
GR angeordnet. Weiterhin werden im Beispiel der 10 die
Abstandsmessungen mittels einer auf einem Lasermessverfahren basierenden
Abstandsmesseinrichtung L durchgeführt. Die Abstandsmesseinrichtung
L ist dabei ein Laserscanner, dessen Laserstrahl LS zur Abstandsmessung
die gezeigte Oberseite O8 des Stapels S8 überstreicht.
Es wird dabei je eine Abstandsmessung an den während der Überstreichung
der Oberseite O8 entstehenden Messpunkten P durchgeführt.
Der zu den jeweiligen Messpunkten P zugehörige Abstandsmesswert
XN wird bei der Mittelung zu den Abstandsmittelwerten M1–M7
nur dann berücksichtigt, wenn der Messpunkt P innerhalb
des vorgebbaren Messfeldes MF liegt. Der Messpunkt P kann alternativ
zumindest teilweise im vorgebbaren Messfeld MF liegen.
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Bei
dem in der 10 gezeigten Messsystem MS wird
zur Ermittlung der Abstandsmesswerte XN jeweils die Laufzeit des
Laserstrahls LS vom Laserscanner L zum jeweiligen Messfeld MF und
zurück gemessen. Insbesondere ist dabei der Laserstrahl
LS gepulst, wobei der während der Pulsung entstehende Lasermessfleck
dem jeweiligen Messpunkt P auf der Stapeloberseite O8 entspricht.
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In 3 erfolgt
die Ermittlung der Stapelhöhe H8 beispielhaft über
den Abstandsmesswert A8 zu dem zugehörigen Messfeld MF.
Das Messfeld MF liegt im Bereich der geometrischen Mitte der Stapeloberseite
O8 des Stapels S8. Dieser Bereich ist bei den meisten stapelbaren
Objekten 1–9 eindeutig. Zudem sind in diesem
Bereich die geringsten geometrischen Abweichungen zu einer Sollstapelhöhe
zu erwarten. Zur Ermittlung der Stapelhöhe H8 in Bezug auf
das zum Abstandswert A8 gehörende Messfeld MF können
benachbarte Abstandsmittelswerte M1–M7 berücksichtigt
werden. Dies kann z. B. dann der Fall sein, wenn die im Bereich
der geometrischen Mitte ermittelte Stapelhöhe H8 deutlich
von den aus den Abstandsmittelwerten M1–M7 ermittelten
Einzelstapelhöhen abweicht.
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Das
Profil des in 10 gezeigten Stapels S8 kann
durch Auswertung der jeweiligen Abstandsmittelwerte M1–M7
erfolgen. Eine nicht auf der Stapeloberseite O8 liegende Messpunktgruppe
GRA, wie im rechten unteren Teil der 10 gezeigt,
wird nicht zur Vermessung des Profils des Stapels 8 herangezogen.
Insbesondere dann nicht, wenn die außenliegende Messpunktgruppe
GRA auf der Oberseite SO der Stellfläche SF liegen sollte.
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Der
Messrechner MR des Messsystems MS kann aus den Abstandsmittelwerten
M1–M7 bzw. aus den zugehörigen Einzelstapelhöhen
ZN einen rechnerischen Messwert für eine Länge
OL', eine Breite OB' sowie eine Höhe H8' des Stapels S8
ausgeben. Die Messwerte OB', OL', H8' können beispielsweise von
einem Logistiksystem zur Verfolgung der stapelbaren Objekte S1–S9
verwendet werden.
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Im
Beispiel der 10 weist das Messsystem MS bzw.
die Abstandsmesseinrichtung L nicht weiter bezeichnete Mittel zur
Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens
auf. Die Mittel können beispielsweise ein Prozessor oder
ein Mikrocontroller einer Steuereinheit des Messsystems MS sein.
Auf ihnen kann ein Computerprogramm SW zur Durchführung
des erfindungsgemäßen Verfahrens ausgeführt
werden. Das Computerprogramm SW kann auf einem Datenspeichermedium
in maschinenlesbarer Form gespeichert sein. Beispielsweise kann
das Datenspeichermedium eine Speicherkarte sein, wie z. B. eine
SD-Speicherkarte, welche in einen entsprechenden Slot des Messsystems
MS bzw. der Abstandsmesseinrichtung LS eingeschoben ist.
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Alternativ
können die Abstandsmessungen mittels einer Abstandsmesseinrichtung
L auf Ultraschallbasis oder auf Radarbasis in analoger Weise durchgeführt
werden. In diesem Fall ist die Abstandsmesseinrichtung L eine Ultraschall-Abstandsmesseinrichtung
bzw. eine Radar-Abstandsmesseinrichtung.
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Alternativ
können die Abstandsmessungen mittels einer Kamera L als
Abstandsmesseinrichtung in analoger Weise durchgeführt
werden. Die Kamera L kann eine Stereokamera sein, welche zwei nebeneinander
angeordnete Objektive mit jeweils einem dahinter angeordneten optischen
Sensor aufweist. Durch Überlagerung der beiden aufgenommenen
Bilder kann eine Tiefeninformation und somit ein Abstandsmesswert
in einem jeweiligen betrachteten Bereich innerhalb des Bildbereichs
abgeleitet werden. Die Kamera L kann alternativ nur ein Objektiv mit
einem dahinter liegenden optoelektronischen Sensor sowie eine Fokussiereinrichtung
aufweisen. Ein entsprechender zum Scharfstellen eines ausgewählten
Bildbereiches erforderlicher Fokuswert kann dann zur Ableitung eines
Abstandsmesswertes zu dem ausgewählten Bildbereich herangezogen
werden. Weiterhin kann alternativ die Kamera L einen sogenannten
Photomischdetektor (PMD-Sensor) als optoelektronischen Sensor aufweisen.
Mittels eines derartigen Sensors können Entfernungen und
somit Abstandsmesswerte zum betrachteten Objekt direkt im PMD-Sensor
ermittelt werden.
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11 zeigt
beispielhaft ein Lager mit einem mobilen Transportmittel TM1 zur
Beförderung von stapelbaren Objekten 1–5 sowie
ein erfindungsgemäßes Messsystem MS zur Ermittlung
der jeweiligen Stapelhöhe H1–H5. Es sind fünf
Stapel S1–S5 gezeigt, welche Stapelobjekte 1–5 in
unterschiedlicher Anzahl Geometrie und Dicke aufweisen.
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Im
Beispiel der 11 ist das Transportmittel TM1
ein Stapler. Der Stapler TM1 kann ein oder mehrere stapelbare Objekte 1–5 eines
Stapels S1–S5 mittels einer Staplergabel GAB befördern. Das
Transportmittel TM1 kann mittels eines nicht weiter dargestellten
Fahrers gesteuert bzw. gefahren werden. Alter nativ kann das Transportmittel
TM1 zum automatischen fahrerlosen Befördern der stapelbaren
Objekte 1–5 ausgebildet sein. In beiden
Fällen kann das Transportmittel TM1 eine Sendeempfangsantenne
ANT1 aufweisen, über welche entsprechende Fahr- und Transportaufträge
TA aus einem übergeordneten Logistiksystem LOG empfangen werden
können. Das Logistiksystem LOG ist insbesondere ein rechnergestütztes
Lagerverwaltungssystem. Quittierungen QT der jeweiligen Transportaufträge
TA, wie z. B. durch den Fahrer, können auf umgekehrtem
Wege an das Logistiksystem LOG übertragen werden. Zum Senden
und Empfangen der Transportaufträge TA und der Quittierungen
QT weist das Logistiksystem eine Sende-/Empfangsantenne ANT2 auf.
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Oberhalb
der Stapelstellfläche SF ist eine Abstandsmesseinrichtung
L gezeigt. Die Abstandsmesseinrichtung L weist einen derartigen
Erfassungsbereich auf, dass Abstandsmessungen zu den jeweiligen
Oberseiten O1–O5 der gezeigten Stapel S1–S5 durchgeführt
werden können. Die Abstandsmesseinrichtung L kann alternativ
oder zusätzlich bewegbar angeordnet sein, wie z. B. an
einer Krankatze. Dies ist insbesondere bei weitläufigen
Lagern mit einer verhältnismäßig großen
Stapelstellfläche SF vorteilhaft. Die mögliche
Bewegbarkeit der Abstandsmesseinrichtung L ist durch die rechts
neben der Abstandsmesseinrichtung L eingetragen Pfeile symbolisiert.
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Im
Beispiel der 11 weist das Messsystem MS die
Abstandsmesseinrichtung L sowie einen Messrechner MR auf, welcher
Messwerte MW von der Abstandsmesseinrichtung L zur Weiterverarbeitung
empfängt. Die Messwerte MW können die zu den jeweiligen
Abstandswerten A1–A5 zugehörige Vielzahlen N von
Abstandsmesswerten XN enthalten. Ausgangsseitig kann der Messrechner
MR die jeweiligen rechnerisch ermittelten Stapelhöhen H1'–H5'
sowie die jeweiligen Abmessungen OB', OL' der Stapel S1–S5
an das Logistiksystem LOG übertragen. Ein derartiges Messsystems
MS ist somit besonders vorteilhaft in der Lagerlogistik verwendbar.
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Das
Messsystem MS kann weiterhin rechnergestützte Mustererkennungsmittel
aufweisen, welche eine Identifizierung des betreffenden Stapels S1–S5
ermöglichen. Die Mustererkennungsmittel können
beispielsweise die jeweiligen Abmessungen OL', OB' eines obenliegenden
Stapelobjekts 1–5 parallel zur Stapelstellfläche
SF der Stapel S1–S5 ermitteln. Dadurch ist auch eine Ermittlung
einer Position von stapelbaren Objekten 1–5 eines
jeweiligen Stapels S1–S5 innerhalb der Stapelstellfläche
SF möglich.
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12 zeigt
beispielhaft ein Lager mit einer Vielzahl N von Stapeln S1–S4,
ein Transportmittel TM2 zur Beförderung von stapelbaren
Objekten 1–4 sowie eine an dem Transportmittel
TM2 angebrachte erfindungsgemäße Abstandsmesseinrichtung
L.
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Im
Beispiel der 12 ist die gezeigte Abstandsmesseinrichtung
L zugleich das Messsystems MS. Die Abstandsmesseinrichtung L weist
nicht weiter gezeigte Mittel zur Weiterverarbeitung der Vielzahl
N von Abstandsmesswerten XN entsprechend den Messrechnern MR gemäß 10 und 11 auf.
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Das
Transportmittel TM2 weist einen Haltearm bzw. einen Galgen G auf,
an welchem sowohl die Abstandsmesseinrichtung L als auch ein Hubmagnet MAG
angebracht sind. Der Hubmagnet MAG ist ein Elektromagnet, welcher
zum Anheben eines magnetischen stapelbaren Objekts 1–4,
wie z. B. eines Grobbleches, elektrisch erregt werden kann. Die
Abstandsmesseinrichtung L ist beispielhaft ein Laserscanner, welcher
zur Erfassung der Stapel H1–H4 schräg in Fahrtrichtung
des Transportmittels TM2 ausgerichtet ist. Weiterhin weist die Abstandsmesseinrichtung
L einen Erfassungsbereich auf, innerhalb dessen die jeweilige Stapelhöhe
H1–H4 der Stapel S1–S4 erfassbar ist.
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Das
Transportmittel TM2 kann mittels eines nicht weiter dargestellten
Fahrers gesteuert bzw. gefahren werden. Alternativ kann das Transportmittel TM2
zum automatischen fahrerlosen Befördern der stapelbaren
Objekte 1–4 ausgebildet sein. Analog
zu den Ausführungen gemäß 11 weist
das Transportmit tel TM2 die Sendeempfangsantenne ANT1 zum Empfangen
der Transportaufträgen TA und zum Senden der entsprechenden
Quittierungen QT auf. Das Logistiksystem LOG weist die Sende-/Empfangsantenne
ANT2 auf.
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Im
unteren Teil der 12 überstreicht der Laserscanner
L fächerförmig den zu vermessenden Stapel S3.
Zur Bestimmung der Stapelhöhe H3 kann beispielsweise die
zum Abstandswertes A3 gehörende Vielzahl N von Abstandsmesswerten
XN ausgewertet werden. Zur Vermessung des Profils können weiterhin
alle auf der Stapeloberseite angeordneten Messpunktgruppen GR ausgewertet
werden. Außerhalb liegende Messpunktgruppen GRA können
bei der Profilvermessung unberücksichtigt bleiben.
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Während
der Fahrt des Transportmittels TM2 können alle im Erfassungsbereich
der Abstandsmesseinrichtung L liegenden Stapel S1–S4 vermessen werden.
Die zugehörigen Stapelhöhen H1'–H4' sowie die
Abmessungen OL', OB' können mittels einer Antenne ANT 4
der Abstandsmesseinrichtung L an das Logistiksystem LOG übertragen
werden. Das Logistiksystem LOG weist hierzu eine entsprechende weitere
Antenne ANT 3 auf.
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13 zeigt
beispielhaft ein Förderband FE mit darauf bewegten Stapeln
S1, S2, deren jeweilige Stapelhöhe H1, H2 durch eine darüber
angebrachte Abstandsmesseinrichtung L gemessen wird.
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Die
beiden Stapel S1, S2 werden entsprechend der eingezeichneten Pfeilrichtung
von links nach rechts bewegt. Im Beispiel der 13 ist
die Abstandsmesseinrichtung L eine stationäre Einrichtung.
Sie ist zur Ermittlung der jeweiligen Stapelhöhe H1, H2
auf den Stapel S2 ausgerichtet.
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Im
oberen Teil der 13 ist das erfindungsgemäße
Messsystem MS zu sehen. Das Messsystem MS weist die Abstandsmesseinrichtung
L sowie den Messrechner MR zur Weiterverarbeitung der Vielzahl N
von Abstandsmesswerte XN, die zum Abstandswert A2 gehören,
auf. Der rechnerisch ermittelten Stapelhöhen H1', H2' können
an das Logistiksystem LOG zur Weiterverarbeitung übertragen
werden.
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Mittels
des erfindungsgemäßen Verfahrens ist es zudem
möglich festzustellen, ob überhaupt ein Stapel
oder ein einzelnes stapelbares Objekt, wie z. B. ein Stück
Blech, auf der Rollenbahn transportiert wird. Es kann aus der ermittelten
Stapelhöhe die Anzahl der stapelbaren Objekte berechnet
werden. Es kann weiterhin bei Kenntnis der Rollenbahngeschwindigkeit
die Abmessung eines stapelbaren Objektes entlang dessen Bewegungsrichtung
ermittelt werden.
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Alternativ
kann eine Rollenbahn anstelle eines Förderbandes FE als
Förderelement FE verwendet werden. Weiterhin kann das Förderelement
FE ein Fahrzeug sein, wie z. B. ein Lastkraftwagen oder ein Eisenbahnwaggon.
In diesem Fall ist die Abstandsmesseinrichtung L vorzugsweise an
einem Portal angebracht, durch welches die zuvor genannten Förderelemente
FE hindurch fahren können.
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Ein
derartiges Messsystem MS ist vorteilhaft in der Fertigungs- oder
Automatisierungstechnik verwendbar.
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Insbesondere
ist das Messsystem dort vorteilhaft verwendbar, wo eine Stapelhöhe
H1–H9 ermittelt und/oder ein Profil von Stapeln S1–S9
vermessen werden soll, die auf einem Förderelement FE bewegt
werden.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
-
- - EP 1495999
A1 [0021]
- - EP 1653202 A1 [0022]