-
Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung nach dem Oberbegriff des Anspruchs
1.
-
Stand der Technik
-
Vorrichtungen
zum Aufbringen von Stoffen auf den Körper einer Person
insbesondere zu medizinischen bzw. zu pflegenden Zwecken aus unterschiedlichen
Vorratsbehältern bzw. Verpackungseinheiten sind bekannt.
Diese Vorrichtungen werden insbesondere für solche Produkte
verwendet, welche auf die Haut einer Person flächig aufgebracht
werden sollen. Dazu gehören auch durch Treibmittel aus
dem Vorratsbehälter versprühbare Stoffe, was aufgrund der
einfachen und gleichmäßigen Dosierung bzw. Auftragung
beliebt ist. Diese Vorratsbehälter können direkt
selbst betätigt werden oder mit Hilfe der betreffenden
Vorrichtungen bedient werden.
-
Aus
der
DE 203 09 988
U1 ist beispielsweise eine Vorrichtung für das
Anbringen einer Sprühdose zum Einsprühen des Rückens
einer Person bekannt. Diese Anordnung ist jedoch für die
Praxis wenig tauglich. Insbesondere ist die Bedienung umständlich
und unbequem bzw. kann das Auftragen des Stoffes nur unbefriedigend
erfolgen.
-
Aufgabe und Vorteile der Erfindung
-
Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es, eine Vorrichtung bereitzustellen,
mit welcher ein Stoff in einem separaten Vorratsbehältern
besser genutzt bzw. das Aufbringen des Stoffes auf den Körper
einer Person erleichtert wird.
-
Diese
Aufgabe wird durch die Ansprüche 1 bis 4 gelöst.
In den abhängigen Ansprüchen sind vorteilhafte
Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Gegenstandes
aufgezeigt.
-
Die
Erfindung geht zunächst aus von einer Vorrichtung zum Aufbringen
eines Stoffes auf den Körper einer Person, insbesondere
für eine Person zum Aufbringen des Stoffes auf den eigenen
Rücken, wobei der Stoff in einem an der Vorrichtung austauschbar
anbringbaren Vorratsbehälter enthalten ist, auf welchen
im angebrachten Zustand mittels der Vorrichtung einwirkbar ist,
um eine Dosierung des Stoffes vorzunehmen. Ein wesentlicher Aspekt
der Erfindung liegt darin, dass ein Gehäuse vorgesehen ist,
wobei der Vorratsbehälter in einem vom Gehäuse überdeckten
Bereich unterbringbar ist. Damit kann der Vorratsbehälter
besser an der Vorrichtung aufgenommen werden. Insbesondere kann
der Vorratsbehälter versenkt aufgenommen sein. Außerdem
kann damit eine optisch ansprechende Vorrichtung angeboten werden,
an welcher der Vorratsbehälter austauschbar integriert
bzw. ummantelt untergebracht ist, ggf. ohne dass dieser selbst sichtbar
ist. Die Vorrichtung kann so gestaltet sein, dass sich an der Vorrichtung
unterschiedlich große bzw. verschieden gestaltete Vorratsbehälter
unterbringen und mit der Vorrichtung bedienen lassen.
-
Außerdem
kann der Vorratsbehälter geschützt an der Vorrichtung
angebracht sein. So kann der Inhalt des Vorratsbehälters
gegen äußere Einwirkungen beispielsweise gegen
Licht, Hitze, Kälte oder Feuchtigkeit insbesondere durch
das Gehäuse bzw. die Überdeckung geschützt
sein. Gegebenenfalls kann das Gehäuse hierfür
besonders ausgebildet sein, z. B. in der Art einer Hartschale oder
beispielsweise eine Isolierschicht aufweisen und/oder aus einem
widerstandsfähigen Material bestehen.
-
Ein
weiterer wesentlicher Aspekt der Erfindung liegt darin, dass ein
Haltegriff zum manuellen Halten der Vorrichtung vorhanden und derart
ausgestaltet ist, dass die Ausrichtung des Haltegriffs in Bezug
zu einer Körperachse einer Vorrichtung in einem vorgebbaren
Bereich verstellbar ist. Damit lässt sich der Haltegriff
insbesondere individuell für den jeweiligen Einsatzzweck
einstellen und in dieser Stellung fixieren. Insbesondere kann der
Griff ergonomisch bzw. für eine bedienerfreundliche Nutzung
bzw. händische Betätigung optimal ausgerichtet
werden. Dies ist insbesondere beim Auftragen des Stoffes auf den Rücken
der Person, welche die Vorrichtung benutzt, vorteilhaft. Durch die
Verstellung des Haltegriffs kann der Stoff auf ideale Weise zum
Beispiel auf sämtliche ansonsten mit der Hand nur schwer
oder nicht erreichbare Stellen auf dem eigenen Rücken der
Person aufgetragen werden. Dies kann an der Vorrichtung neben einem
Verlängerungsabschnitt zwischen Haltegriff und Austrittstelle
des Stoffes insbesondere durch eine entsprechende Abwinkelung des
Haltegriffs gegenüber z. B. einer Lagerstelle an der Vorrichtung
erreicht werden.
-
Außerdem
kann mit einem Verstellgriff an der Vorrichtung die Bedienung und
das Halten der Vorrichtung für einen Benutzer bequem bzw.
nach individuellen Wünschen erfolgen. Besonders vorteilhaft
ist es, wenn ein ergonomisch einstellbarer Haltegriff in Bezug beispielsweise
zu einer Längsachse des Haltegriffs bis zu einem Verschwenkwinkel
bezüglich der Längsachse von ca. 10 bis 30 Winkelgrad
abwinkelbar ist. Insbesondere kann der Haltegriff um ca. 15 Winkelgrade bezüglich
einer Neutralstellung des Haltegriffs, die beispielsweise durch
eine fluchtende Verlängerung zu benachbarten Abschnitten
der Vorrichtung bestimmt ist, verstellt und so festgelegt werden. Die
Verstellbarkeit des Haltegriffs bezüglich seiner Neutralstellung
kann insbesondere nach allen Seiten bzw. rundherum erfolgen. Somit
kann um 360 Grad um die Längsachse des Haltegriffs in der
Neutralstellung eine Abwinkelung des Haltegriffs erfolgen.
-
Ein
weiterer wesentlicher Aspekt der Erfindung ist darin zu sehen, dass
ein austauschbarer Auftragkörper für den Stoff
vorhanden ist. Mit einem austauschbaren Auftragkörper kann
das Applizieren des Stoffes auf den Körper der Person besonders
effektiv erfolgen. Beispielsweise kann für jeden Anwendungsfall
bzw. auf die jeweilige Konsistenz des Stoffes abgestimmt ein entsprechender
geeigneter Auftragkörper verwendet werden. Damit kann der
Kontakt des Stoffes mit der Oberfläche des Körpers
bzw. mit Hautpartien deutlich verbessert werden. Dies kann das Eindringen,
die Aufnahme und damit die Wirkung des Stoffes auf den Körper
gezielt steigern.
-
Auch
die Verteilung des auf die Körperstelle aufgebrachten Stoffes
ist mit dem Auftragkörper verbessert möglich.
Insbesondere kann ein gleichmäßiger Film des Stoffes
auf dem Körper mit dem Auftragkörper realisiert
werden, was häufig vorteilhaft ist. Eine Über-
oder Unterdosierung des Stoffes bzw. ein zu dickes Auftragen bzw.
ein Verschwenden von überschüssigen Stoffmengen
auf der Körperstelle lässt sich damit ebenfalls
ausschließen.
-
Für
unterschiedliche Stoffe bzw. Anwendungszwecke kann es vorteilhaft
sein, dass der Auftragkörper austauschbar an der Vorrichtung
vorhanden ist. Zum Beispiel kann ein Satz unterschiedlicher austauschbarer
Auftragkörper für eine Vorrichtung zur Verfügung
gestellt sein. Die unterschiedlichen Auftragkörper können
sich bezüglich ihrer Form, Oberflächenbeschaffenheit
oder ihres Materials unterscheiden. Des Weiteren kann ein austauschbarer Auftragkörper
besser gereinigt bzw. gegebenenfalls bei einer Beschädigung
oder Abnutzung abgenommen und ersetzt werden.
-
Schließlich
ist nach einem weiteren Aspekt der Erfindung ein verschiebbares
Verstellelement zum manuellen Einwirken auf den Vorratsbehälter ausgebildet.
Damit kann durch eine einfache bzw. kurze Verschiebebewegung des
Verstellelements auf den Vorratsbehälter, der an der Vorrichtung
angebracht ist, eingewirkt werden. Mit einem verschiebbaren Verstellelement
kann eine hohe Bedienzuverlässigkeit bzw. ein Einklemmen
von Fingern der Hand sicher vermieden werden, was im Gegensatz z.
B. bei einer scheren- bzw. schwenkartigen Bedienung nicht der Fall
ist.
-
Vorteilhafterweise
ist das Verstellelement derart ausgestaltet, dass beim Greifen des
Haltegriffs das Verstellelement mit einem Finger der greifenden Hand
bedienbar ist. Dies erleichtert eine bequeme Handhabung und Bedienung
der Vorrichtung bzw. kann ohne größere Kraftanstrengung
ein Einwirken auf den Vorratsbehälter erfolgen.
-
Vorteilhafterweise
ist das Verstellelement im Bereich des Haltegriffs als umlaufende
Schiebehülse ausgeformt. Damit kann in sämtlichen
individuellen Greifpositionen des Haltegriffs die Bedienung bzw. das
Einwirken auf das Verstellelement mit einer Hand erfolgen. Der Haltegriff
ist insbesondere rundherum bzw. von allen Seiten optimal nutzbar
bzw. das Verstellelement insbesondere mit einem Finger bedienbar.
-
In
einer vorteilhaften Ausführungsform des Erfindungsgegenstandes
weist das Gehäuse einen versetzbaren Gehäuseabschnitt
auf, um den Vorratsbehälter an der Vorrichtung austauschbar
unterzubringen. Dies ermöglicht auf einfache und schnelle Weise
einen Vorratsbehälter geschützt unterzubringen
bzw. einen angebrachten Vorratsbehälter von der Vorrichtung
zu entfernen, z. B. wenn dieser leer ist. Das Gehäuse bzw.
der Gehäuseabschnitt kann beispielsweise abnehmbar bzw.
daran wieder verrastbar angebracht werden. Alternativ kann der Gehäuseabschnitt
unverlierbar an anderen Abschnitten der Vorrichtung bewegbar angebracht
sein, beispielsweise verschwenkbar angelenkt sein.
-
Es
ist weiterhin vorteilhaft, dass der versetzbare Gehäuseabschnitt
so ausgeformt ist, wesentliche Abschnitte des im Gehäuse
untergebrachten Vorratsbehälters abzudecken. Damit kann
der untergebrachte Vorratsbehälter bei geschlossenem Gehäuse
bzw. bei angebrachtem versetzbaren Gehäuseabschnitt platzsparend
bzw. geschützt in der Vorrichtung eingesetzt sein.
-
Es
ist weiterhin vorteilhaft, dass mittels dem Verstellelement eine
Auslösemechanik an dem Vorratsbehälter für
die Dosierung des Stoffes aktivierbar ist. In der Regel hat der
Vorratsbehälter eine Auslösemechanik integriert,
durch welche insbesondere durch manuelles Betätigen des
Vorratsbehälters der Stoff aus dem Vorratsbehälter
entnommen werden kann. Dies kann beispielsweise durch einen eindrückbaren
und rückstellbaren Sprühkopf einer Sprühdose
realisiert sein.
-
Besondere
vorteilhaft kann für die Vorrichtung ein handelsüblicher
Vorratsbehälter verwendet werden, der eine eigene Auslösemechanik
aufweist. Diese kann auch ohne Zusatzeinrichtung bzw. die vorgeschlagene
Vorrichtung manuell bedient werden. Auf die am Vorratsbehälter
z. B. standardisiert ausgebildete Auslösemechanik kann
im an der Vorrichtung untergebrachten Vorratsbehälter erfindungsgemäß eingewirkt
werden.
-
Vorteilhafterweise
ist ein hin- und herbewegbares Schubteil vorgesehen, mit dem die
Auslösemechanik an dem an der Vorrichtung angebrachten Vorratsbehälter
aktivierbar ist. Auf das Schubteil kann insbesondere durch das Verschieben
der Schiebehülse eingewirkt werden. Über ein beispielsweise
ebenfalls hin- und herbewegbares Schubteil kann z. B. auf die Auslösemechanik
am Vorratsbehälter zugegriffen werden. Über die
Länge des Schubteils kann auf einen räumlich vom
Haltegriff entfernten Dosierkopf des an der Vorrichtung untergebrachten
Vorratsbehälters ausgelöst werden, um z. B. den eigenen
Rücken einzucremen bzw. einzusprühen. Außerdem
ist ein vor- bzw. zurückschiebbares Schubteil ein besonders
robustes bzw. platzsparend unterbringbares Bauteil.
-
Es
wird weiterhin vorgeschlagen, dass Rückstellmittel vorgesehen
sind, welche nach der manuellen Betätigung des Verstellelements
dessen selbsttätige Rückstellung in eine Ausgangsstellung
bewirken. Damit kann sichergestellt werden, dass zu jedem Zeitpunkt
das nicht betätigte Verstellelement wieder für
einen erneuten Auslösevorgang in eine Ausgangsstellung
gebracht wird. Insbesondere ist mit der Rückstellung des
Verstellelements auch eine Rückstellung des hin- und herbewegbaren
Schubteils verbunden, womit auch die Betätigung der Auslösemechanik
des Vorratsbehälters und dadurch die Stoffdosierung beendet
wird.
-
Außerdem
ist es von Vorteil, dass eine Arretierung für das Verstellelement
vorgesehen ist, um eine Betätigung des Verstellelements
wahlweise zu unterbinden. Damit kann beispielsweise für
einen Transport oder bei der Lagerung der Vorrichtung ein ungewolltes
bzw. versehentliches Einwirken auf das Verstellelement unterbunden
werden. Auch lässt sich ein Auslaufen bzw. ein ungewolltes
Austreten des Stoffes aus dem Vorratsbehälter zu einem
nicht verwendungsgemäßen Zweck ausschließen.
-
Schließlich
wird vorgeschlagen, dass der Auftragkörper motorisch so
bewegbar ist, um ein Aufbringen bzw. Einwirken des Stoffes auf den
Körper der Person zu unterstützen. Mit der angetriebenen Bewegung
lässt sich am Auftragkörper z. B. eine Art Massagefunktion
bereitstellen. So kann beispielsweise ein flächiges Einreiben
des Stoffes durch den motorisch bewegten Auftragkörper
beschleunigt werden.
-
Figurenbeschreibung
-
Anhand
der Figuren werden weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung näher
erläutert. In den Figuren sind identische Bezugszeichen
für sich entsprechende Teile unterschiedlicher Ausführungsformen
verwendet. Im Einzelnen zeigt
-
1 eine
Explosionsdarstellung einer ersten erfindungsgemäßen
Vorrichtung in perspektivischer Seitenansicht,
-
2 die
erfindungsgemäße Vorrichtung gemäß 1 in
einer perspektivischen Unteransicht und
-
3 einen
Längsschnitt durch eine stark schematisierte weitere erfindungsgemäße
Vorrichtung.
-
1 zeigt
eine perspektivische Seitenansicht in Explosionsdarstellung eines
erfindungsgemäßen Eincremegeräts 1 bzw.
eines "Back-Creamers" zum Aufbringen eines Stoffes insbesondere auf
den Rücken einer Person bzw. zum Eincremen des Rückens.
Die Funktionsweise des Eincremegeräts 1 wird auch
anhand 3 deutlich, in welcher eine Anordnung gemäß 1 und 2 stark
schematisch gezeigt ist.
-
Der
Stoff wie zum Beispiel Sonnencreme ist hier in einer handelsüblichen
Sprühdose 2 vorhanden, die an dem Eincremegerät 1 austauschbar
unterbringbar ist. Wird eine Sprühdose mit Beutelsystem
verwendet, kann eine Sprühfunktion in allen räumlichen
Lagen der Sprühdose erfolgen, also z. B. senkrecht, waagerecht
oder über Kopf. Die Vorrichtung ist aber grundsätzlich
in entsprechend angepasster Ausgestaltung auch für andere
Vorratsbehälter geeignet einsetzbar, z. B. auch für
durch Druck von außen gegen beliebige Gehäuseabschnitte
zu bedienende Behältnisse, z. B. übliche Kunststoffbehältnisse,
bei denen die Dosierung durch Zusammendrücken von nachgiebigen
Außenseiten erfolgt.
-
Das
Eincremegerät 1 umfasst an einem Ende einen insbesondere
ergonomisch geformten Haltegriff 3 zum Halten bzw. Greifen
des Eincremegeräts 1 mit einer Hand. Der Haltegriff 3 ist
variabel in seiner Ausrichtung einstellbar und weist beispielsweise
eine griffige Kunststoffoberfläche mit einer regelmäßig
umlaufenden Rillenkontur auf. Am hinteren Ende des Haltegriffs 3 ist
ein wulstartiger Knauf 17 für ein bequemes Greifen
bzw. gegen ein Abrutschen der Hand vom Haltegriff 3 ausgeformt.
Oberhalb des Haltegriffs 3 ist ein verschiebbarer Auslösering 4 mit einem
umlaufenden, schirmartig abstehenden Abschnitt 4a und einem
daran anschließenden Hülsenabschnitt 4b vorhanden.
Der Auslösering 4 umgreift einen Zapfen 9,
an dem der Auslösering 4 verschieblich geführt
ist.
-
An
dem Zapfen 9 schließt sich ein Gehäuse 5 an,
das im Wesentlichen ein leicht gebogen gestaltetes Grundgehäuse 5a und
einen daran abnehmbar ausgebildeten Gehäusedeckel 5b umfasst.
Im Inneren des zusammengebauten Gehäuses 5 ist
eine von Innenabschnitten des Gehäusedeckels 5b und
des Grundgehäuses 5a begrenzte Aufnahme 6 zur
Unterbringung der Sprühdose 2 vorhanden. Hier
ist die Aufnahme 6 im Wesentlichen auf einen darin unterbringbaren
zylindrischen Körper abgestimmt ausgebildet. Die Aufnahme 6 kann
alternativ nahezu zu jeder anderen Außenform der einzusetzenden
Sprühdose bzw. eines anderen Vorratsbehälters
passend gestaltet sein, zum Beispiel passend zu ungleichmäßig
oder eckig geformte Behälter. Die Sprühdose 2 kann
in der Aufnahme 6 unverrutschbar bzw. fixiert ausgerichtet
untergebracht werden, wobei der Gehäusedeckel 5b die
untergebrachte Sprühdose 2 insbesondere halbseitig
abdeckt.
-
Der
einfach z. B. mit einem Handgriff abnehmbare Gehäusedeckel 5b kann über
nicht näher dargestellte Mittel am Grundgehäuse 5a fixiert
angebracht werden, beispielsweise daran eingeklipst werden. Im vorderen
Bereich des Gehäuses 5 ist ein Auftragkörper 7 anbringbar,
welcher an einem ringförmigen Absatz 8 des Gehäuses 5 aufsteckbar
ist und damit fest am Absatz 8 hält. Für
den Auftragkörper sind eine Vielzahl von Materialien und
Formen bzw. Oberflächenstrukturen möglich, z.
B. bei eingesetzter Sprühdose in Form einer Sprühglocke.
-
Am
Auftragkörper 7 ist für ein Auslassröhrchen 2a der
Sprühdose 2 eine zur Position bzw. dem Außendurchmesser
des Röhrchens 2a entsprechende Öffnung 7a vorhanden,
an welcher das Röhrchen 2a insbesondere dicht
umgreifend umschlossen wird. An dieser Stelle kann somit das Innere
des Gehäuses 5 nach außen abgedichtet
werden, so dass insbesondere ein ungewolltes Eindringen in das Gehäuse 5 von
aus der Sprühdose 2 ausgetretenem Stoff unterbunden
ist.
-
Um
auf die in dem Eincremegerät 1 eingesetzte Sprühdose 2 bzw.
auf deren kopfseitig eingerichtete und durch Gegendrücken
bedienbare Auslösemechanik 2b einwirken zu können,
wird der Auslösering 4 aus der in den 1 bis 3 gezeigten Ausgangsstellung
etwas vorbewegt, zum Beispiel um wenige Millimeter, insbesondere
um 2 bis 5 Millimeter. Der Auslösering 4 kann
dazu entlang dem zylindrischen Zapfen 9 in Richtung dessen
Längsachse A gemäß Pfeil 21 (1 und 3)
nach vorne zum Gehäuse 5 hin verschoben werden.
Dadurch wird eine im Gehäuse 5 befindliche Druckplatte 10,
die eine hintere stirnseitige Wandung der Aufnahme 6 bildet,
derart betätigt, dass diese in Richtung der Sprühdose 2 gemäß Pfeil 22 bewegt
wird und gegen eine Bodenseite der im Gehäuse 5 untergebrachten Sprühdose 2 drückt.
Damit wird ein Dosengehäuse der Sprühdose 2 um
wenige Millimeter z. B. um 2 bis 5 Millimeter nach vorne bewegt,
was durch die Auslösemechanik 2b möglich
wird, indem ein Sprühdosenkopf 2c gegen eine vordere
Anlagefläche 6a der Aufnahme 6 so stark
angedrückt wird, dass der Sprühdosenkopf 2c gegenüber
dem Dosengehäuse einrückt und die Auslösemechanik 2b aktiviert
wird, so dass der Sprühdoseninhalt durch das Röhrchen 2a nach
außen gefördert wird.
-
Um
die eingelegte Sprühdose 2 bei abgenommenen Gehäusedeckel 5b wieder
aus der Aufnahme 6 zu entfernen, ist eine Öffnung 11 im
Grundgehäuse 5a vorgesehen, durch welche von unten
die Sprühdose 2 herausbewegt und aus der Aufnahme 6 entnommen
werden kann. Die Öffnung 11 kann beispielsweise
so ausgestaltet sein, dass man in diese mit einem Finger eingreifen
und die Sprühdose 2 hochdrücken kann.
-
Der
Haltegriff 3 bzw. dessen Längsachse ist in Neutralstellung
z. B. konzentrisch zur Achse A des Zapfens 9 ausgerichtet
und über eine Kugelgelenk-Anodnung 14 (siehe 3)
in seiner Ausrichtung gegenüber der Achse A in allen Richtungen
abwinkelbar. Beispielsweise kann dazu der Haltegriff 3 um
bis ca. 15 Winkelgrade gegenüber der Achse A abgewinkelt
und in dieser Position fixiert werden, was weiter unten unter Bezug
auf 3 noch näher beschrieben wird.
-
2 zeigt
das Eincremegerät 1 von unten. Der Haltegriff 3 bzw.
dessen Längsachse ist gegenüber der Längsachse
A des Zapfens 9 seitlich verschwenkt dargestellt. In sämtlichen
Verschwenkpositionen bzw. auch in der Neutralstellung des Haltegriffs 3 kann
beim Halten des Griffs 3 mit einer Hand ein Einwirken auf
den Auslösering 4 mit einem Finger dieser Hand
erfolgen, beispielsweise mit dem Daumen. Erfindungsgemäß kann
die Dosierung zum Beispiel von Sonnencreme auf eine direkt mit der
Hand nicht oder nur schwer erreichbare Körperstelle aus der
Sprühdose 2 mit einer Hand bequem und effektiv vorgenommen
werden.
-
Der
Auftragkörper 7 zeigt beispielhaft eine konturenbehaftete
Unterseite 7b, welche hier zum Beispiel aus einem weichen
Kunststoff bzw. einem gummiartigen Material bestehen kann. Gemäß 2 weist
die Unterseite 7b des Auftragkörpers 7 beispielhaft
vier kreisförmig begrenzte Erhebungen 12 bzw. weitere
durch Linien angedeutete Erhöhungen bzw. Vertiefungen auf.
-
In
einer nicht dargestellten alternativen Ausführungsform
des Eincremegeräts 1 kann eine Antriebseinheit
z. B. mit einem Elektromotor vorgesehen sein, mit welcher der Auftragkörper 7 in
Oszillation bzw. Vibration versetzbar ist. Auf diese Weise lässt
sich der durch die Öffnung 7a austretende Stoff intensiv
bzw. gleichmäßig auf einem Körper- bzw. Hautabschnitt
auftragen und verteilen. Gegebenenfalls kann mit der angetriebenen
Bewegung des Auftragskörpers 7 zusätzlich
auch eine Massagewirkung auf die betroffene Hautregion realisiert
werden. Der Auftragkörper kann auch temperierbar sein,
z. B. um den Stoff bzw. die Körperstelle zu kühlen
oder zu wärmen. Die Versorgung der Antriebseinheit bzw.
einer Temperiereinheit kann insbesondere elektrisch über ein
Elektrokabel, über eine Batterie oder über einen ladbaren
Akkumulator erfolgen.
-
3 zeigt
geschnitten ein stark schematisiertes Eincremegerät 1,
welches funktional dem Eincremegerät 1 gemäß der 1 und 2 entspricht. Aus 3 ist
eine nicht abgewinkelte bzw. eine Neutralstellung des unterbrochen
dargestellten Haltegriffs 3 zu entnehmen, wobei der Haltegriff 3 gegenüber
der Achse A bzw. dem Auslösering 4 mittels der Kugelgelenk-Anordnung 14 abgewinkelt
werden kann. Dies ist beispielhaft durch eine unterbrochen dargestellte
Doppellinie erläutert, welche einen zentral innen im Haltegriff 3 ausgebildeten
Stab 3a bei einer abgewinkelten Stellung des Haltegriffs 3 andeutet.
Ein Ende des Stabs 3a mündet in die Kugelgelenk-Anordnung 14,
wobei das andere Ende des Stabs 3a ein Außengewinde
zeigt, auf welchem der Knauf 17 aufschraubbar ist, um bei
gelöstem Knauf 17 den Haltegriff 3 bzw.
den Stab 3a verschwenken zu können bzw. bei fest
angedrehtem Knauf 17 den Stab 3a und damit den
Haltegriff 3 in seiner Schwenkstellung zu fixieren. Die
Verschraubbarkeit des Knaufs 17 gegenüber dem
Stab 3a ist durch den Doppelpfeil 23 angedeutet.
-
Mit
dem Vor- und Zurückschieben des Auslöserings 4 entlang
der Längsachse A des Haltegriffs 3 wird eine damit
verbundene Schubstange 13 im Gehäuse 5 ebenfalls
hin- und herbewegt. Dazu ist der Auslösering 4 über
einen fixierbaren Steckstift 18, der im montierten Zustand
durch gegenüberliegende Löcher im Hülsenabschnitt 4b bzw.
durch Langlöcher 9a in dem Zapfen 9 gesteckt
ist und eine Bohrung in der Schubstange 13 durchgreift,
mit der Schubstange 13 gekoppelt. Beim Verschieben des
Auslöserings 4 ist der Steckstift 18 in
den Langlöchern 9a geführt verschiebbar.
Am vorderen Ende bzw. am dem Auslösering 4 abgewandten
Ende der Schubstange 13 ist die Druckplatte 10 vorgesehen,
welche mit dem Verschieben der Schubstange 13 entsprechend
mitbewegt wird. Durch Vorschieben des Auslöserings 4 aus
der Neutralstellung kann damit über die Schubstange 13 eine
Distanz überwunden werden und gegen den Boden der Sprühdose 2 gedrückt
werden, wie dies weiter oben erläutert ist.
-
Nach
der Betätigung des Auslöserings 4, wenn
z. B. der Daumen von diesem weggenommen ist, wird der Auslösering 4 bzw.
die damit verbundenen Schubstange 13 und die Druckplatte 10 selbsttätig
durch eine Feder 16 zurückbewegt entgegen der Richtung
des Pfeils P1. Die Feder 16 kann beispielsweise als Spiralfeder
zwischen dem Steckstift 18 und einer Lochplatte 19 im
Grundgehäuse 5a vorgespannt eingelegt sein, wobei
die Schubstange 13 eine Öffnung der Lochplatte 19 frei
durchgreift. Die Lochplatte 19 dient auch zur Führung
der Schubstange 13.
-
Für
eine Sicherung gegen ein unerwünschtes Betätigen
des Auslöserings 4, zum Beispiel für den
Transport oder zur Lagerung, kann eine nicht näher dargestellte
lösbare Arretierung zur Unterbindung einer Verschiebung
des Auslöserings 4 bzw. der Schubstange 13 vorhanden
sein.
-
Zur
Abdichtung des Röhrchens 2a der Sprühdose 2 im
Auftragkörper 7 ist beispielhaft eine außen
das Vorderende des Röhrchens 2a umgreifende O-Ring-Dichtung 15 vorgesehen.
-
- 1
- Eincremegerät
- 2
- Sprühdose
- 2a
- Röhrchen
- 2b
- Auslösemechanik
- 2c
- Sprühdosenkopf
- 3
- Haltegriff
- 3a
- Stab
- 4
- Auslösering
- 4a
- Abschnitt
- 4b
- Hülsenabschnitt
- 5
- Gehäuse
- 5a
- Grundgehäuse
- 5b
- Gehäusedeckel
- 6
- Aufnahme
- 6a
- Anlagefläche
- 7
- Auftragkörper
- 7a
- Öffnung
- 7b
- Unterseite
- 8
- Absatz
- 9
- Zapfen
- 9a
- Langloch
- 10
- Druckplatte
- 11
- Öffnung
- 12
- Erhebung
- 13
- Schubstange
- 14
- Kugelgelenk-Anordnung
- 15
- O-Ring-Dichtung
- 16
- Feder
- 17
- Knauf
- 18
- Steckstift
- 19
- Lochplatte
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
Diese Liste
der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert
erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information
des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen
Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt
keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
-
Zitierte Patentliteratur
-