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DE102007034526B3 - Elektrische Schutzeinrichtung - Google Patents

Elektrische Schutzeinrichtung Download PDF

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DE102007034526B3 DE200710034526 DE102007034526A DE102007034526B3 DE 102007034526 B3 DE102007034526 B3 DE 102007034526B3 DE 200710034526 DE200710034526 DE 200710034526 DE 102007034526 A DE102007034526 A DE 102007034526A DE 102007034526 B3 DE102007034526 B3 DE 102007034526B3
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Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft eine elektrische Schutzeinrichtung mit einem ersten Kontaktstück und einem zweiten Kontaktstück, die jeweils wenigstens eine Kontaktfläche aufweisen, wobei die Kontaktflächen des ersten Kontaktstückes und des zweiten Kontaktstückes zum Durchfluss eines Stromes in Wirkkontakt stehen und zur Abschaltung des Stromflusses voneinander trennbar sind, wobei das erste Kontaktstück beweglich in der elektrischen Schutzeinrichtung angeordnet ist, wobei auch das zweite Kontaktstück beweglich in der elektrischen Schutzeinrichtung angeordnet ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine elektrische Schutzeinrichtung, insbesondere eine Überstromschutzeinrichtung, wie einen Leistungsschalter oder einen Leitungsschutzschalter.
  • Elektrische Schutzeinrichtung, insbesondere Überstromschutzeinrichtungen, wie Leistungsschalter, dienen unter anderem dem sicheren Abschalten bei einem Kurzschluss und schützen dadurch Verbraucher und Anlagen. Ferner eignen sich elektrische oder mechanische Überstromschutzeinrichtungen für das betriebsmäßige, manuelle Schalten von Verbrauchern sowie zur sicheren Trennung einer Anlage vom Stromnetz bei Wartungsarbeiten oder Änderungen an der Anlage. Elektrische Schutzeinrichtungen bzw. Überstromschutzeinrichtungen, insbesondere Leistungsschalter, werden häufig elektromagnetisch betrieben.
  • Derartige elektrische Schutzeinrichtungen sind technisch hochwertige elektrische Schaltgeräte mit integriertem Schutz für Motoren, Leitungen, Transformatoren und Generatoren. Ihren Einsatz finden sie in der Regel an Stellen mit geringer Schalthäufigkeit. Derartige elektrische Schutzeinrichtung bzw. derartige Überstromschutzeinrichtungen, insbesondere Leistungsschalter oder Leitungsschutzschalter, sind neben dem Kurzschlussschutz auch für den Überlastschutz geeignet.
  • Im Fall eines Kurzschlusses schaltet eine elektrische Schutzeinrichtung bzw. eine Überstromschutzeinrichtung eine elektrische Anlage sicher ab. Somit bieten diese einen Sicherungsschutz vor Überlastung. Jeder Leiter, durch den Strom fließt, erwärmt sich mehr oder weniger stark. Die Erwärmung hängt da bei vom Verhältnis der Stromstärke zum Leiterquerschnitt, der so genannten Stromdichte, ab. Die Stromdichte darf nicht zu groß werden, da sonst durch zu hohe Erwärmung die Leiterisolation verschmoren und möglicherweise ein Brand ausgelöst werden kann. Um elektrische Anlagen gegen diese schädigenden Auswirkungen zu schützen, werden insbesondere Leistungsschalter oder Leitungsschutzschalter als elektrische Schutzeinrichtung bzw. als Überstromschutzeinrichtungen verwendet.
  • Strombegrenzende Leitungsschutzschalter und Leistungsschalter weisen zwei voneinander getrennt wirkende Auslösemechanismen für den Überlast- und Kurzschlussschutz auf. Beide Auslöser sind in Reihe geschaltet. Den Schutz beim Kurzschluss übernimmt ein zeitlich nahezu unverzögert wirkender elektromagnetischer Auslöser. Bei einem Kurzschluss entklinkt der elektromagnetische Auslöser ein Schaltschloss des Leistungsschalters unverzögert. Ein Schaltanker trennt das Schaltstück, d. h. das bewegliche Kontaktstück, ehe der Kurzschlussstrom seinen Höchstwert erreichen kann.
  • Wie ein Leistungsschalter oder eine Sicherung kann ein Leitungsschutzschalter den Stromkreis nicht nur bei Überlast, sondern auch bei einem Kurzschluss selbsttätig abschalten.
  • Bekannte elektrische Schutzeinrichtungen bzw. Überstromschutzeinrichtungen, d. h. Leitungsschutzschalter bzw. Leistungsschalter, weisen einen Kontaktschieber und ein bewegliches Schaltstück, d. h. ein bewegliches Kontaktstück, auf. Das bewegliche Kontaktstück weist wenigstens einen elektrischen Kontakt, d. h. eine Kontaktfläche, auf. Ferner weisen derartige elektrische Schutzeinrichtungen bzw. Überstromschutzeinrichtungen wenigstens ein feststehendes Kontaktstück zu einer Stromleitung auf. In einem eingeschalteten Zustand kontak tiert der wenigstens eine elektrische Kontakt des beweglichen Kontaktstückes das wenigstens eine feststehende Kontaktstück der elektrische Schutzeinrichtungen bzw. der Überstromschutzeinrichtung. Im Kurzschlussfall wird der wenigstens eine elektrische Kontakt, d. h. die Kontaktfläche, des beweglichen Kontaktstückes von dem wenigstens einem feststehenden Kontaktstück gelöst, so dass der Stromfluss unterbrochen wird.
  • Die bekannten elektrischen Schutzeinrichtungen weisen ein erstes bewegliches Kontaktstück und ein zweites feststehendes Kontaktstück auf, wobei die Kontaktstücke jeweils wenigstens eine Kontaktfläche aufweisen und wobei die Kontaktflächen des ersten Kontaktstückes und des zweiten Kontaktstückes zum Durchfluss eines Stromes in Wirkkontakt stehen und zur Abschaltung des Stromflusses voneinander trennbar sind. Das erste Kontaktstück ist beweglich in der elektrischen Schutzeinrichtung angeordnet, während das zweite Kontaktstück feststeht. D. h., die bekannten Leitungsschutzschalter bzw. Leistungsschalter weisen üblicherweise eine oder zwei Kontaktverbindungen auf, bei denen ein bewegliches Kontaktstück mit einem feststehenden, unbeweglichen Kontaktstück in Relation zueinander steht. Bei einer Kurzschlussabschaltung wird das bewegliche Kontaktstück entweder durch Federkraft oder durch die Bewegung eines Ankers vom feststehenden Kontaktstück abgehoben.
  • So ist aus der Aus der DE 35 39 976 C2 ein Leistungsschalter bekannt, mit einem ersten Kontaktstück und einem zweiten Kontaktstück, die jeweils wenigstens eine Kontaktfläche aufweisen. Die Kontaktflächen des ersten Kontaktstückes und des zweiten Kontaktstückes stehen zum Durchfluss eines Stromes in Wirkkontakt und sind zur Abschaltung des Stromflusses voneinander trennbar. Das erste Kontaktstück und das zweite Kon taktstück sind beweglich in der elektrischen Schutzeinrichtung angeordnet. Nachteilig bei diesem Leistungsschalter ist, dass die Drehachsen, der drehbaren Kontaktstücke entfernt von den Kontaktstücken angeordnet sind, wodurch diese nach einer Trennung voneinander relativ lange Wege zurücklegen und dadurch die Spannung des entstehenden Lichtbogens relativ langsam aufgebaut wird.
  • Bei elektrischen Schutzeinrichtungen, wie strombegrenzenden Leitungsschutzschaltern oder Leistungsschaltern, entsteht im Falle einer Kurzschlussabschaltung bei der Kontaktöffnung zwischen den sich trennenden Kontaktstücken ein Lichtbogen. Dieser Lichtbogen wandert zuerst von den Kontaktflächen weg und läuft bei den bekannten elektrischen Schutzeinrichtungen entlang einer Laufschiene in eine sogenannte Löschkammer ein. D. h., beim Trennen der Kontaktstelle zwischen den Kontaktstücken entsteht ein Lichtbogen. Der Stromkreis ist jedoch erst mit Erlöschen des Lichtbogens getrennt. Um zu verhindern, dass der Lichtbogen aufgrund seiner hohen Temperatur den Leitungsschutzschalter bzw. den Leistungsschalter beschädigt und zu gewährleisten, dass der Überstrom unterbrochen wird, muss der Lichtbogen innerhalb kürzester Zeit erlöschen. Bekannte elektrische Schutzeinrichtungen, wie Leitungsschutzschalter oder Leistungsschalter, besitzen zu diesem Zweck eine Löschkammer, welche aus mehreren Metallblechen besteht. Die Metallbleche sind meist parallel angeordnet und weisen gleichmäßige Luftspalte auf.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine elektrische Schutzeinrichtung, insbesondere eine Überstromschutzeinrichtung, wie einen Leistungsschalter oder einen Leitungsschutzschalter, zu schaffen, die ein schnelles Erlöschen des beim Abschalten entstehenden Lichtbogens gewähr leistet und die gleichzeitig sehr platzsparend ausgebildet ist.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine elektrische Schutzeinrichtung mit den Merkmalen gemäß dem unabhängigen Patentanspruch 1 gelöst. Weitere Merkmale und Details der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen, der Beschreibung sowie den Zeichnungen.
  • Die Aufgabe der Erfindung wird durch elektrische Schutzeinrichtung mit einem ersten Kontaktstück und einem zweiten Kontaktstück, die jeweils wenigstens eine Kontaktfläche aufweisen, wobei die Kontaktflächen des ersten Kontaktstückes und des zweiten Kontaktstückes zum Durchfluss eines Stromes in Wirkkontakt stehen und zur Abschaltung des Stromflusses voneinander trennbar sind, wobei das erste Kontaktstück beweglich in der elektrischen Schutzeinrichtung angeordnet ist, und wobei das zweite Kontaktstück um eine Drehachse drehbar in der elektrischen Schutzeinrichtung gelagert ist, und bei der das zweite Kontaktstück auf einem drehbar gelagerten Substratkörper parallel zu diesem angeordnet ist und bei der die Drehachse in dem Substratkörper mittig zu der durch das zweite Kontaktstück abgedeckten Fläche angeordnet ist, gelöst.
  • Im Gegensatz zu den aus dem Stand der Technik bekannten elektrischen Schutzeinrichtungen bzw. Überstromschutzeinrichtungen, wie einem Leistungsschalter oder einem Leitungsschutzschalter, sind beide Kontaktstücke beweglich in der elektrischen Schutzeinrichtung angeordnet. Es existiert kein feststehender Kontakt, d. h. kein feststehendes Kontaktstück, mehr.
  • Dadurch, dass beide Kontaktstücke beweglich angeordnet sind, wird eine schnellere Verlängerung des Lichtbogens erzwungen. Hierbei bewegen sich die beiden Kontaktstücke vorzugsweise in eine entgegengesetzte Richtung. Durch die Bewegung beider Kontaktstücke in eine entgegengesetzte Richtung steigt die Lichtbogenspannung schneller an, als wenn ein Kontaktstück fest stehen bleibt.
  • Besonders bevorzugt ist es, dass das zweite Kontaktstück um eine Drehachse drehbar in der elektrischen Schutzeinrichtung gelagert ist. Nach der Öffnung der Kontaktflächen der beiden Kontaktstücke wird dem Lichtbogen durch Wegdrehen des zweiten Kontaktstückes eine Kontaktfläche, d. h. eine Elektrode, entzogen. Der Lichtbogen wird durch das Wegdrehen der Kontaktfläche verlängert und in einen engen Spalt gezwungen, so dass die Bogenspannung deutlich ansteigt. Somit führt bereits in der Entstehungsphase des Lichtbogens die höhere Bogenspannung zu einem geringeren Kurzschlussstromanstieg, so dass die Belastungen für Leitungen und Anlagen im Vergleich zum Stand der Technik, wo feststehende Kontaktfläche verwendet werden, deutlich reduziert wird.
  • Das zweite Kontaktstück ist drehbar gelagert an einer Drehachse in der elektrischen Schutzeinrichtung angeordnet. Dabei kann die Drehachse ebenfalls beweglich innerhalb der elektrischen Schutzeinrichtung angeordnet sein. Die Drehachse kann beispielsweise verschwenk- und/oder verschiebbar innerhalb der elektrischen Schutzeinrichtung befestigt sein. Bevorzugt ist aber eine elektrische Schutzeinrichtung, bei der die Drehachse feststehend in der elektrischen Schutzeinrichtung ausgebildet ist. Dies spart zum einem Kosten, da eine feststehende Lagerung der Drehachse einfacher zu realisieren ist, als eine bewegliche Anordnung. Zum anderen kann die Drehung des zweiten Kontaktstückes um eine feststehende Drehachse besser gesteuert werden, da die Drehung zweidimensional und nicht dreidimensional erfolgt.
  • Bevorzugt ist, dass das zweite Kontaktstück auf einem drehbar gelagerten Substratkörper angeordnet ist. Als Substratkörper dient insbesondere ein isolierendes Material, beispielsweise ein Material aus Kunststoff oder aus Keramik. Die Drehachse des Kontaktstückes verläuft vorteilhafterweise durch den isolierenden Substratkörper des Kontaktstückes. Hierdurch wird das Weiterleiten des Stromes entlang der Drehachse verhindert. Die Drehung des Substratkörpers ist bevorzugt durch die Anschlageinrichtung begrenzbar. D. h., nach einer bestimmten Verdrehung des Kontaktstückes bzw. des Substratkörpers, schlägt dieses/dieser an die Anschlageinrichtung an, so dass der Lichtbogenkanal eingeengt wird.
  • Durch die Drehung des zweiten Kontaktstückes, beispielsweise um 180° oder mehr, kann der Lichtbogen in einen engen Spalt oder auch in ein Labyrinth gezwungen werden, was die Bogenspannung durch folgende Effekte erhöht: Verlängerung des Lichtbogens, Einengung des Lichtbogens, Kühlung des Lichtbogens durch stärkeren Kontakt mit den Wänden und Druckerhöhung. Außerdem wird durch das Wegdrehen bzw. das Wegschwenken/Verschieben der Kontaktstücke die Gefahr der Rückzündung des Lichtbogens erheblich reduziert.
  • Insbesondere bevorzugt ist eine elektrische Schutzeinrichtung, die dadurch gekennzeichnet ist, dass das erste Kontaktstück schwenkbar und/oder verschiebbar in der elektrischen Schutzeinrichtung gelagert ist. D. h., neben der Drehung des zweiten Kontaktstückes kann parallel das erste Kontaktstück schwenkbar und/oder verschiebbar in der elektrischen Schutz einrichtung gelagert sein. Beim Abschalten bewegen sich die beiden Kontaktstücke, insbesondere die Kontaktflächen der beiden Kontaktstücke, voneinander weg. Das erste Kontaktstück ist derart beweglich an der elektrischen Schutzeinrichtung angeordnet, dass dieses bei einer Kurzschlussabschaltung zusammen mit dem zweiten Kontaktstück bewegt wird. Dabei kann das erste Kontaktstück entweder federelastisch vorgespannt sein oder ebenfalls durch die Bewegung eines Ankers bewegt werden. Das erste Kontaktstück wird dabei von der Drehachse des zweiten Kontaktstückes weg bewegt, so dass das zweite Kontaktstück sich durch die Bewegung eines Ankers oder durch Federkraft frei um seine Drehachse drehen kann.
  • Des Weiteren ist eine elektrische Schutzeinrichtung bevorzugt, bei der das erste Kontaktstück ebenfalls um eine Drehachse drehbar in der elektrischen Schutzeinrichtung gelagert ist. D. h., sowohl das zweite als auch das erste Kontaktstück verdrehen sich nach Berührung des Ankers um ihre Drehachsen. Vorteilhafterweise wird eines der beiden Kontaktstücke zusätzlich aus seiner Kontaktlage verschoben und/oder verschwenkt, damit sich die Kontaktstücke nicht gegenseitig an einer Drehung hindern.
  • Bevorzugt ist ferner eine elektrische Schutzeinrichtung, bei der eine Anschlageinrichtung zur Begrenzung der Drehbewegung des drehbar gelagerten ersten und/oder zweiten Kontaktstückes vorgesehen ist. Die Anschlageinrichtung dient zum einen zur Begrenzung der Drehbewegung und zum anderen zur Einengung des Lichtbogenkanals und damit zur Erhöhung der Lichtbogenspannung. D. h., zumindest das zweite Kontaktstück wird nach dem Anschlag an die Anschlageinrichtung in seiner Drehbewegung gestoppt.
  • Falls die elektrische Schutzeinrichtung zwei drehbar gelagerte Kontaktstücke aufweist, kann eines der Kontaktstücke oder auch beide der Kontaktstücke eine Anschlageinrichtung aufweisen. Die Anschlageinrichtung(en) ist/sind aus isolierenden Materialien, beispielsweise aus Kunststoff oder aus Keramik, ausgebildet.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der elektrischen Schutzeinrichtung kann vorgesehen sein, dass das erste und/oder das zweite Kontaktstück auf einem drehbar gelagerten Substratkörper angeordnet ist/sind. Als Substratkörper dient insbesondere ein isolierendes Material, beispielsweise ein Material aus Kunststoff oder aus Keramik. Die Drehachse des oder der Kontaktstücke(s) verläuft vorteilhafterweise durch den isolierenden Substratkörper des oder der Kontaktstücke(s). Hierdurch wird das Weiterleiten des Stromes entlang der Drehachse(n) verhindert. Die Drehung des Substratkörpers ist bevorzugt durch die Anschlageinrichtung begrenzbar. D. h., nach einer bestimmten Verdrehung des Kontaktstückes bzw. des Substratkörpers, schlägt dieses/dieser an die Anschlageinrichtung an, so dass der Lichtbogenkanal eingeengt wird.
  • Bevorzugt ist eine elektrische Schutzeinrichtung, die als Überstromschutzeinrichtung oder Kurzschlussschutzeinrichtung, insbesondere als ein Leitungsschutzschalter oder ein Leistungsschalter, ausgebildet ist. Es ist ferner denkbar, dass die elektrische Schutzeinrichtung als Motorschutzschalter ausgebildet ist.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform ist die Verschwenkachse des ersten Kontaktstückes parallel zur Drehachse des zweiten Kontaktstückes ausgerichtet. Hierdurch wird eine gerichtete Verschwenkung des ersten Kontaktstückes von dem zweiten Kontaktstück sicher gestellt.
  • In einer anderen bevorzugten Ausführungsform ist die Drehachse des ersten Kontaktstückes parallel zur Drehachse des zweiten Kontaktstückes ausgerichtet. Dies gewährleistet eine gerichtet Drehung der Kontaktstücke zueinander. Ein Verkanten der Kontaktstücke wird dadurch vermieden.
  • Die Erfindung wird nun anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die beiliegende Zeichnungen näher erläutert.
  • Es zeigen:
  • 1 einen geschlossenen Kontakt der beiden Kontaktstücke;
  • 2 die Position der Kontaktstücke direkt nach Auslösen der elektrischen Schutzeinrichtung mit einem Lichtbogen zwischen den Kontaktflächen;
  • 3 einen auseinandergezogenen Lichtbogen zwischen der Kontaktfläche des ersten Kontaktstückes und der Kontaktfläche des zweiten Kontaktstückes;
  • 4 den eingeengten Lichtbogenkanal;
  • 5 eine Position der Kontaktstücke nach dem Erlöschen des Lichtbogens.
  • 1 zeigt ein erstes Kontaktstück 1 und ein zweites Kontaktstück 11 einer elektrischen Schutzeinrichtung, insbesondere einer Überstromschutzeinrichtung, wie eines Leistungsschalters oder eines Leitungsschutzschalters. In dieser Dar stellung ist der geschlossene Zustand der Kontaktstücke 1 und 11, d. h. der Zustand der Kontaktstücke 1, 11 vor einem Kurzschluss, gezeigt. Das zweite Kontaktstück 11 weist eine Kontaktfläche 12 und einen Substratkörper 13 auf. Der Substratkörper 13 ist aus einem isolierenden Material ausgebildet. Das zweite Kontaktstück 11 ist drehbar um eine Drehachse 14 gelagert. Die Drehachse 14 ist bevorzugt fest innerhalb der elektrischen Schutzeinrichtung, d. h. an dem Gehäuse der elektrischen Schutzeinrichtung, befestigt. Die Drehachse 14 durchläuft den Substratkörper 13 des zweiten Kontaktstückes 11. In dieser Darstellung steht die Kontaktfläche 2 des ersten Kontaktstückes 1 mit der Kontaktfläche 12 des zweiten Kontaktstückes 11 zum Durchfluss eines Stromes in Wirkkontakt. Das erste Kontaktstück 1 ist in dieser Ausführungsform verschwenkbar gelagert, wobei die Verschwenkachse des ersten Kontaktstückes 1 nicht dargestellt ist. Im 1 ist ferner eine Anschlageinrichtung 30 zum Anschlagen des zweiten Kontaktstückes 11 darstellt. Die Anschlageinrichtung 30 ist aus einem isolierenden Material, insbesondere aus Kunststoff oder Keramik, ausgebildet.
  • In der 2 ist die Position der Kontaktstücke 1, 11 direkt nach Auslösen der elektrischen Schutzeinrichtung dargestellt. Zwischen den beiden Kontaktflächen 2 und 12 des ersten Kontaktstückes 1 und des zweiten Kontaktstückes 11 ist ein Lichtbogen 20 ausgebildet. Das zweite Kontaktstück 11 wird durch einen nicht dargestellten Anker oder durch Federkraft aus seiner leitenden Position, wie in 1 dargestellt, verdreht. Das erste Kontaktstück 1 wird parallel zur Drehung des zweiten Kontaktstückes 11 durch den Anker oder durch Federkraft aus seiner in 1 dargestellten leitenden Position verschwenkt. Die beiden Kontaktflächen 2, 12 der Kontaktstücke 1, 11 entfernen sich voneinander. Der Kontakt zwi schen dem ersten und dem zweiten Kontaktstück 1, 11 wird geöffnet, woraufhin sich der Lichtbogen 20 bildet.
  • In der 3 ist der entstandene Lichtbogen 20 in die Länge gezogen. Das zweite Kontaktstück 11 hat eine Drehung von ungefähr 100° um seine Drehachse 14 vollzogen, während das erste Kontaktstück 1 um ungefähr 5–15° aus seiner Ausgangsposition, wie in 1 gezeigt, verschwenkt worden ist. Durch die Verschwenkung des ersten Kontaktstückes 1 wird gewährleistet, dass das zweite Kontaktstück 11 sich frei drehen kann und nicht durch Aufprall auf das erste Kontaktstück 1 in seiner Drehbewegung begrenzt wird. Würde das erste Kontaktstück 1 in dieser Ausführungsform nicht verschwenkt werden, würde der Substratkörper 13 des zweiten Kontaktstückes 11 gegen das erste Kontaktstück 1, insbesondere gegen den Verschwenkarm 3 des ersten Kontaktstückes 1 schlagen, so dass eine weitere Verdrehung des zweiten Kontaktstückes 11 eventuell verhindert werden würde. Es aber auch denkbar, dass das erste Kontaktstück 1 gerade durch den Anschlag des zweiten Kontaktstückes 11 bzw. des Substratkörpers 13 des zweiten Kontaktstückes 11 aus seiner Kontaktposition verschwenkt wird. Das zweite Kontaktstück 1 wäre dann der Auslöser für die Verschwenkung und/oder Verschiebung des ersten Kontaktstückes 1. Der Lichtbogen 20 wird durch die Verdrehung des zweiten Kontaktstückes 11 sowie die Verschwenkung des ersten Kontaktstückes 1 schnell in die Länge gezogen. Hierdurch wird eine höhere Lichtbogenspannung erzeugt.
  • 4 zeigt den durch die Anschlageinrichtung 30 und den verdrehten Substratkörper 13 gebildeten engen Lichtbogenkanal, der eine deutliche Erhöhung der Lichtbogenspannung bewirkt. Die Anschlageinrichtung 30 ist dabei vorteilhafterweise derart in der elektrischen Schutzeinrichtung angeordnet, dass in dieser Ausführungsform der elektrischen Schutzeinrichtung nach einer Drehung des zweiten Kontaktstückes 11 um 180° das zweite Kontaktstück 11 bzw. der Substratkörper 13 des zweiten Kontaktstückes 11 an die Anschlageinrichtung 30 prallt und so der Lichtbogen in einen engen Kanal gezwängt wird, so dass die Lichtbogenspannung sehr stark ansteigt. Es sind aber auch andere Positionen der Anschlageinrichtung 30 innerhalb der elektrischen Schutzeinrichtung möglich, so dass das zweite Kontaktstück 11 oder der Substratkörper 13 des zweiten Kontaktstückes 11 bereits bei einer Drehung von weniger als 180° gegen die Anschlageinrichtung 30 anschlägt. Ferner kann die Anschlageinrichtung 30 derart innerhalb der elektrischen Schutzeinrichtung angeordnet sein, dass das zweite Kontaktstück 11 bzw. der Substratkörper 13 des zweiten Kontaktstückes 11 mehr als 180° verdreht wird.
  • In der 5 ist der Lichtbogen 20 erloschen und durch die Verdrehung des zweiten Kontaktstückes 11 ist dieses verdeckt und eine Rückzündung wird dadurch wirksam verhindert.
  • Nach dem Erlöschen des Lichtbogens 20 wird die endgültige Kurzschlussabschaltung der elektrischen Schutzeinrichtung gewährleistet. Eine elektrische Schutzeinrichtung mit derartig beweglich ausgebildeten Kontaktstücken 1, 11 gewährleistet ein schnelleres Erlöschen des nach Kontaktöffnung entstehenden Lichtbogens 20. Ferner benötigt eine derartige elektrische Schutzeinrichtung allenfalls eine kleinere Löschkammer, da bereits durch das drehbar gelagerte Kontaktstück 11 eine Bogenspannung aufgebaut wurde.
  • 1
    erstes Kontaktstück
    2
    Kontaktfläche des ersten Kontaktstückes
    3
    Verschwenkarm 3 des ersten Kontaktstückes
    11
    zweites Kontaktstück
    12
    Kontaktfläche des zweiten Kontaktstückes
    13
    Substratkörper des zweiten Kontaktstückes
    14
    Drehachse des zweiten Kontaktstückes
    20
    Lichtbogen
    30
    Anschlageinrichtung

Claims (7)

  1. Elektrische Schutzeinrichtung mit einem ersten Kontaktstück (1) und einem zweiten Kontaktstück (11), die jeweils wenigstens eine Kontaktfläche (2, 12) aufweisen, wobei die Kontaktflächen (2, 12) des ersten Kontaktstückes (1) und des zweiten Kontaktstückes (11) zum Durchfluss eines Stromes in Wirkkontakt stehen und zur Abschaltung des Stromflusses voneinander trennbar sind, wobei das erste Kontaktstück (1) beweglich in der elektrischen Schutzeinrichtung angeordnet ist und das zweite Kontaktstück (11) um eine Drehachse (14) drehbar in der elektrischen Schutzeinrichtung gelagert ist, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Kontaktstück (11) auf einem drehbar gelagerten Substratkörper (13) parallel zu diesem angeordnet ist und dass die Drehachse (14) in dem Substratkörper (13) mittig zu der durch das zweite Kontaktstück (11) abgedeckten Fläche angeordnet ist.
  2. Elektrische Schutzeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Drehachse (14) feststehend in der elektrischen Schutzeinrichtung ausgebildet ist.
  3. Elektrische Schutzeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Kontaktstück (1) schwenkbar und/oder verschiebbar in der elektrischen Schutzeinrichtung gelagert ist.
  4. Elektrische Schutzeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Kontaktstück (1) um eine Drehachse drehbar in der elektrischen Schutzeinrichtung gelagert ist.
  5. Elektrische Schutzeinrichtung nach einem der Ansprüche 1, 2 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass eine Anschlageinrichtung (30) zur Begrenzung der Drehbewegung des drehbar gelagerten ersten und/oder zweiten Kontaktstückes (1, 11) vorgesehen ist.
  6. Elektrische Schutzeinrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Drehung des Substratkörpers (13) durch die Anschlageinrichtung (30) begrenzbar ist.
  7. Elektrische Schutzeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass diese als Überstromschutzeinrichtung oder Kurzschlussschutzeinrichtung, insbesondere als ein Leitungsschutzschalter oder ein Leistungsschalter, ausgebildet ist.
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