DE102007034058A1 - Verfahren zur Integration von mehreren Funkdiensten - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Integration von mehreren Funkdiensten 3, 5, 7, 9, 11, 13, 15, 17, insbesondere von mittels einer in einem Fahrzeug angeordneten Mehrfachantenne 1 übertragenen Diensten, wobei die Dienste 3, 5, 7, 9, 11, 13, 15, 17 mittels einer zentralen Tuner- und/oder Transceivereinrichtung 19 empfangen und/oder gesendet werden, die mehreren Funkdienste 3, 5, 7, 9, 11, 13, 15, 17 primärseitig jeweils an entsprechenden Ein-/Ausgängen der zentralen Tuner- und/oder Transceivereinrichtung 19 anliegen und die Funkdienste 3, 5, 7, 9, 11, 13, 15, 17 und/oder deren Informationen zusammengefasst und umgesetzt werden, so dass sie wenigstens an einem sekundärseitigen Datenbusein-/ausgang 23, 25, 27, 29 der zentralen Tuner- und/oder Transceivereinrichtung 19 anliegen. Weiterhin betrifft die Erfindung eine Vorrichtung zur Durchführung eines derartigen Verfahrens.
Description
- Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur Integration von mehreren Funkdiensten, sowie auf eine Vorrichtung zur Durchführung eines derartigen Verfahrens.
- Derartige Verfahren und Vorrichtungen können beispielweise auf dem Gebiet der Fahrzeugtechnik Anwendung finden. Beispielsweise werden neuere Fahrzeuge bereits herstellerseitig immer öfter mit Funkdiensten wie Satelliten-Navigation, analogen und digitalen Rundfunk sowie mobiler Telephonie ausgestattet.
- Zudem steigt auch die Ausstattungsrate heutiger Fahrzeuge für Funk-Zentralverriegelung, passive Zugangs- und Startsysteme sowie Reifendruckkontrollsysteme.
- Derartig ausgerüstete Fahrzeuge besitzen heutzutage mehrere separate Sende- und Empfangseinheiten, im Folgenden Transceiver genannt, oder Empfangs- und Abstimmeinheiten, im Folgenden Tuner genannt, wobei diese über sich jeweils unterscheidende Schnittstellen verfügen und diverse Steuergeräte benötigen.
- Nachteiligerweise erhöht der Bedarf an bekannten und etwaigen zukünftigen Funkdiensten den Verkabelungsaufwand und damit auch die Störanfälligkeit (EMV) in einem Fahrzeug.
- Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zur Integration bzw. Einbindung mehrerer Funkdienste in eine Anwendung, insbesondere ein Fahrzeug, sowie eine Vorrichtung zur Durchführung eines solchen Verfahrens zu schaffen, welches auf kostengünstige Art und Weise den Verkabelungsaufwand vermindert und das EMV-Verhalten verbessert.
- Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 1 sowie durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 10 gelöst.
- Durch das Zusammenfassen mehrerer Funkdienste, wie beispielsweise Satelliten-Navigation, analogen und digitalen Rundfunk, Telephonie, WLAN, Bluetooth, Funk-Zentralverriegelung, passives funkgesteuerte Zugangs- und Startsystem, Reifendruckkontrollsystem, mittels einer zentralen Tuner- und/oder Transceivereinrichtung kann der sonst notwendige Verkabelungsaufwand, insbesondere bei Verwendung einer in einem Fahrzeug angeordneten Mehrfachantenne, wesentlich verringert werden.
- Hierbei kann als Mehrfachantenne bzw. Multiantenne beispielsweise ein Antennenmodul mit einer Mehrzahl von Antennen für unterschiedliche Funkdienste Anwendung finden, um Informationen zu empfangen und/oder zu senden. Diese Antennenmodul kann mit einer erfindungsgemäßen zentralen Tuner- und/oder Transceivereinrichtung verbunden sein, so dass sich der Verkabelungsaufwand zu einem jeweiligen separaten Transceiver oder Tuner bzw. den Steuergeräten erübrigt. Vorzugsweise ist die erfindungsgemäße zentrale Tuner- und/oder Transceivereinrichtung ortsnah bei oder in einem solchen Antennenmodul bzw. dessen Gehäuse angeordnet, so dass auch der Kabelweg zur zentralen Tuner- und/oder Transceivereinrichtung kurz bleibt.
- In bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung können hierbei die primärseitig jeweils an entsprechenden Ein-/Ausgängen der zentralen Tuner- und/oder Transceivereinrichtung anliegenden, von einer Antenneneinrichtung kommenden Informationen gefiltert und priorisiert werden, so dass das Datenaufkommen auf einem sekundärseitigen an einem Ein-/Ausgang der zentralen Tuner- und/oder Transceivereinrichtung anliegenden Datenbus hierdurch verringert, ein unnötig hohes Datenaufkommen oder gar eine Überlast vermieden und die Verarbeitungsgeschwindigkeit der Informationen erhöht werden kann.
- In weiterer Ausgestaltung der Erfindung werden die primärseitig von der Antenneneinrichtung kommenden Dienste bzw. Informationen hierbei in sicherheitsrelevante und nicht sicherheitsrelevante Dienste bzw. Informationen getrennt. Auch hierdurch kann das Datenaufkommen auf dem sekundärseitigen Bus verringert werden, so dass bei einer Weiterleitung der Dienste und/oder Informationen über den wenigstens einen Bus, insbesondere ein MOST-Bus und/oder einen HF-Transceiver, an entsprechende Endgeräte das Anforderungsprofil aller oder einzelner Dienste, insbesondere sicherheitsrelevanter Dienste und/oder Diensten mit Echtzeitanforderung, leichter erfüllt werden kann.
- In bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung kann wenigstens ein Teil aller verfügbaren Dienste und/oder Informationen jederzeit und/oder gleichzeitig abgefragt werden. Abgesehen von den vorstehenden Möglichkeiten, um die Datenübertragungsrate auf kostengünstige und einfache Art und Weise ausreichend zu gestalten, kann hierzu die zentrale Tuner- und/oder Transceivereinrichtung mehrere Tuner- und/oder Transceivereinheiten und/oder eine Multiplexereinheit aufweisen, um ein gleichzeitiges Senden- und Empfangen bzw. Abrufen mehrerer Dienste zu ermöglichen.
- In weiterer Ausgestaltung der Erfindung können diverse Informationen mittels einer Speichereinheit zwischengespeichert werden, beispielsweise um ein Abarbeiten eines Vorgangs bis eine zugeordnete Priorität zur dessen Abarbeitung erreicht ist, abzuwarten.
- Zur Verminderung des Datenaufkommens auf dem gemeinsamen sekundärseitigen Datenbus können alle Funkdienste von der zentralen Tuner- und/oder Transceivereinrichtung verwaltet und/oder konfiguriert und/oder parametriert und/oder gesteuert werden.
- In weiterer Ausgestaltung der Erfindung werden Algorithmen für Diversitäts-Verfahren, insbesondere Antennen-, Raum-, Schalt- und Phasen-Diversität, unterstützt. Hierdurch können die verschiedenen Antennen entsprechend besser ausgenützt bzw. angesprochen werden, wobei selbstverständlich auch die Möglichkeit besteht, ein und dieselbe Antenne unterschiedlich anzusprechen und hierdurch unterschiedliche Funktionalitäten zu ermöglichen.
- In bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung unterstützt die zentrale Tuner- und/oder Transceivereinrichtung primärseitig unterschiedliche digitale Tuner- und/oder Transceiver-Bussysteme und ist sekundärseitig an wenigstens einen Standardbus angebunden. Hierdurch ist auch eine nachträgliche Erweiterbarkeit des erfindungsgemäßen Verfahrens auf besonders einfache Art gewährleistet. Insbesondere kann der intelligente Transceiver und/oder Tuner Multiplexer hierzu vorzugsweise primärseitig einen schnellen und rekonfigurierbaren Daten- und Steuerbus aufweisen, um neue Standards und/oder neue Dienste zu unterstützen.
- In weiterer Ausgestaltung der Erfindung weist der intelligenten Transceiver und/oder Tuner Multiplexer eine externe Bus- und/oder HF-Schnittstelle auf, welche ein Update einer Betriebssoftware ermöglicht.
- In bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung weist der intelligente Transceiver und/oder Tuner Multiplexer eine sekundärseitige externe Bus- und/oder HF-Schnittstelle auf. Hierdurch ist ein Zugriff, beispielsweise für eine Wartung, erleichtert, da über diese Schnittstellen auf den intelligenten Transceiver und/oder Tuner Multiplexer zugegriffen werden kann und auf diese Weise eine Änderung von Parametern für unterschiedliche Dienste, ein Upgrade der Betriebssoftware, etc., vorgenommen werden kann.
- In weiterer Ausgestaltung der Erfindung weist der intelligente Transceiver und/oder Tuner Multiplexer eine USB und/oder IEEE1394-Schnittstelle auf. Hierdurch können auch andere Ge räte beispielsweise als Zubehör, zum Nachrüsten oder als Ersatzteil, leicht angebunden werden.
- In besonderer Ausgestaltung der Erfindung ist der intelligente Transceiver und/oder Tuner Multiplexer in einem Endgerät, insbesondere Navigationsgerät, integriert, so dass die bauliche Größe und der Aufwand gering gehalten werden kann, da bereits vorhandene bzw. notwendige Einrichtungen, wie zum Beispiel Stecker, Verbindungen, Gehäuse mitgenutzt werden können.
- Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
- Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert.
- In der Zeichnung zeigt:
-
1 ein schematisches Blockschaltbild einer zentralen Tuner- und/oder Transceivereinrichtung in einem Fahrzeug. - Das in
1 dargestellte Blockschaltbild zeigt schematisch eine beispielsweise in einem Fahrzeug bzw. an einem Fahrzeug angeordnete Antenneneinrichtung1 , welche, wie in der Zeichnung angedeutet, eine Vielzahl von einzelnen Antennen oder Antenneneinheiten enthält. Diese Antennen können sich hierbei sowohl in ihrer Art als auch in ihrer Ausrichtung unterscheiden, so dass diese Antennen beispielhaft für das Empfangen und/oder Senden unterschiedlicher Dienste stehen. - Diese Dienste sind in
1 nur beispielhaft, nicht abschließend, dargestellt. Entsprechend können unter anderem Dienste, wie eine Satellitennavigation3 , eine mobile Telephonie, eine WLAN oder Ultrabreitbandanbindung7 , ein Satellitenrundfunk9 , unterschiedliche ISM Dienste, wie beispielsweise Funk-Zentralverriegelung, passive Zugangs- und Start systeme, Reifendruckkontrollsysteme, etc., digitale terrestrische Rundfunk- und Fernsehdienste13 , wie beispielsweise DAB, DAM und DVBT, sowie analoger Rundfunk15 und17 unterstützt werden. - Die Dienste bzw. die Informationen der Dienste liegen hierbei als digitale Signale an den primärseitigen Ein- und/oder Ausgängen eines intelligenten digitalen Transceiver-/Tuner-Multiplexers
19 an. Selbstverständlich ist es bei etwaigen analogen Diensten, wie analoger Rundfunk hierzu notwendig, die Dienste bzw. die Signale wie schematisch bei den Diensten15 ,17 angedeutet, mittels eines AD-Wandlers digital umzusetzen. Diese Umsetzung bzw. etwaige notwendige Anpassung von Signalpegeln etc. kann hierbei in entsprechender Kopplungselektronik, hier jeweils als Blockschaltbild3 bis17 dargestellt, erfolgen, wobei diese Kopplungselektronik sowohl eigenständig, also zwischen der Antenneneinrichtung1 und dem intelligenten digitalen Transceiver-/Tuner-Multiplexer, im Folgenden IDTM genannt, erfolgen kann oder auch Teil der Antenneneinrichtung1 selbst oder primärseitiger Teil des IDTM19 sein kann. - Soweit die Kopplungselektronik nicht Teil des IDTM
19 selbst ist, sind die unterschiedlichen Dienste bzw. deren Signale über jeweils einen primärseitigen Steuerbus31 und Datenbus33 primärseitig mit den Ein- und Ausgängen des IDTM19 verbunden, wobei der Datenfluss über die Busse31 und39 , wie auch die jeweiligen Antenneneinheiten der Antenneneinrichtung1 je nach Anwendungsfall auch bidirektional erfolgen kann. - In dem IDTM
19 ist sämtliche Elektronik enthalten, um die jeweiligen Antenneneinheiten der Antenneneinrichtung1 entsprechend der Spezifikationen der unterschiedlichen Dienste3 bis17 anzusprechen. Demzufolge sind in dem IDTM je nach Dienst ein Empfänger und/oder Sender, eine Einheit zur Abstimmung (Tuner), eine Multiplexereinheit sowie eventuell eine Speichereinheit und andere, nicht näher dargestellte Elektronikeinheiten enthalten. Zur Gewährleistung eines Ansprechens ei nes Dienstes zu jeder beliebeigen Zeit, insbesondere eines gleichzeitigen Ansprechens mehrere Dienste, kann über einen Multiplexer (zumindest in Form einer Quasi-Gleichzeitigkeit) erreicht werden. Zudem können in dem IDTM einzelne Empfänger- oder Sendeeinheiten oder gekoppelte Sender und Empfänger (Transceiver) mehrfach vorhanden sein, um selbst eine echte Gleichzeitigkeit einer Signalübertragung zu gewährleisten. - Das IDTM
19 weist, wie aus1 ersichtlich, sekundärseitig eine Schnittstelle21 auf, welche eine Anbindung an Endgeräte unmittelbar und/oder über im Fahrzeug vorhandene Daten und Steuerbusse23 und25 , wie beispielsweise CAN, LIN, MOST etc. ermöglichen. Entsprechend ist in der Schnittstelleneinrichtung21 Elektronik, wie Buskoppler bzw. -treiber, insbesondere MOST-Koppler sowie eine Transceivereinheit eventuell mehrfach vorhanden, wobei auch ein RF-Transceiver vorgesehen sein kann, um sekundärseitig eine fahrzeuginterne RF-Ankopplung, beispielsweise für eine Freisprecheinrichtung einer mobilen Telefonanlage, zu ermöglichen. Selbstverständlich sind sowohl die primärseitigen als auch sekundärseitigen Anbindungen nur beispielhaft dargestellt, so dass auch sekundärseitig eine HF-Anbindung oder andere Funkanbindung möglich ist, ebenso wie andere, vorzugsweise für einen bestimmten Anwendungsfall, wie beispielsweise in der Fahrzeugtechnik hierfür standardisierten Bus- bzw. Netzwerkanbindung. - Primärseitig kann aus Gründen einer problemlosen Erweiterbarkeit, abgesehen von einem Vorrätighalten von entsprechenden Ein- und/oder Ausgängen für derzeit mögliche oder denkbare Dienste auch zusätzlich, beispielsweise durch das Vorhandensein eines entsprechenden Steckplatzes, ein noch nicht bekannter Dienst ermöglicht werden, so dass der entsprechende freie Ein- und/oder Ausgang des IDTM beispielsweise durch Einstecken eines entsprechenden Moduls für diesen Dienst nachträglich erweitert werden kann. Hierzu ist es selbstverständlich denkbar, eine Reihe von Ein- und/oder Ausgängen freizuhalten, wobei es auch möglich ist, bisherige Ein- und/oder Ausgänge, welche beispielsweise nicht mehr oder im speziellen Anwendungsfall nicht benötigt werden, durch entsprechendes Lösen eines bisherigen Moduls und Einsetzen eines neuen Moduls auf einen anderen oder neuen Dienst umzurüsten. Sofern notwendig, kann eine Anpassung der Betriebssoftware des IDTM
19 über eine entsprechende Schnittstelle sowohl primärseitig als auch sekundärseitig angepasst werden. - Allgemein kann das Prinzip der Erweiterbarkeit derart realisiert werden, dass gemäß einem vorteilhaften Aspekt der Erfindung eine Antennenanordnung insbesondere für ein Fahrzeug zum Betreiben von Funkdiensten geschaffen wird. Dabei hat die Antennenanordnung eine Antenneneinrichtung
1 zum Empfangen und Senden von den Funkdiensten zugeordneten Funksignalen. Sie hat ferner ein Hauptmodul, das mit der Antenneneinrichtung verbunden ist und eine zentrale Steuerschaltung19 zum Erzeugen und/oder Verarbeiten von den den Funkdiensten zugeordneten Funksignalen aufweist, wobei das Hauptmodul vorbestimmte Ein- und/oder Ausgänge (einer Schnittstelle) zur Verbindung mit Modulen für bestimmte Funkdienste aufweist. Schließlich hat die Antennenanordnung zumindest ein funkdienstspezifisches Modul (z. B. eines zur Realisierung der Dienste3 ,5 ,7 ,9 ,11 ,13 ,15 ,17 ), das modulseitige Ein- und/oder Ausgänge (einer modulseitigen Schnittstelle) zur Verbindung mit dem Hauptmodul aufweist, und dafür eingerichtet ist, Funksignale eines spezifischen Dienstes zu erzeugen und/oder zu verarbeiten. Die Module können dabei als Zusatz- oder Nachrüstmodule ausgelegt sein und entsprechende (Hardware) Schaltungen und/oder Software zur Realisierung von bestimmten bzw. neuen Diensten aufweisen. Durch Verbinden von neuen Modulen mit dem Hauptmodul bzw. durch Lösen "alter" Module kann die Antennenanordnung immer an die aktuellen Bedürfnisse eines Benutzers des Fahrzeugs angepasst werden. Vorteilhafterweise hat die zentrale Steuerschaltung eine zentrale Tuner- und/oder Transceivereinrichtung (IDTM)19 zum Erzeugen und/oder Verarbeiten der den Funkdiensten zugeordneten Funksignale und zum Zusammenfassen und Umsetzen der Funkdienste3 ,5 ,7 ,9 ,11 ,13 ,15 ,17 und/oder deren Informationen (für eine ausführliche Erläuterung der IDTM sei auf die oben gemachten Ausführungen verwiesen). Des weiteren ist es denkbar, dass das Hauptmodul zumindest einen Steckplatz hat, in dem die vorbestimmten Ein- und oder Ausgänge zur Verbindung mit Modulen vorgesehen sind, und dass das zumindest eine funkdienstspezifische Modul einen mit dem Steckplatz korrespondierenden Stecker aufweist, in dem die modulseitigen Ein- und Ausgänge zur Verbindung vorgesehen sind. Ein derartiger Steckplatz, der z. B. auf einer Leiterplatte des Hauptmoduls vorgesehen sein kann, gewährt somit eine sichere elektrische und mechanische Verbindung zwischen Hauptmodul und funkdienstspezifische Modul. - Selbstverständlich ist es auch denkbar, mehrere IDTM sekundärseitg über eine vorzugsweise schnelle und möglicherweise echtzeitfähige Schnittstelle unmittelbar miteinander oder einen Bus zu koppeln, so dass primärseitige Dienste auch auf mehrere IDTM's aufgeteilt werden können und auch hierdurch eine Erweiterbarkeit und Nachrüstbarkeit gewährleistet ist.
- Durch das IDTM
19 werden die primärseitig angebundenen Dienste konfiguriert, parametrisiert, in etwaige unterschiedliche Prioritäten unterteilt sowie verwaltet, so dass das IDTM19 für jeweils einen Dienst wenigstens einen der vorgenannten Funktionen als zentrale Einheit übernimmt. - Sekundärseitig können daher die Dienste und/oder die Informationen, welche über diese Dienste erhalten werden, über die Bussysteme
23 bis25 oder auch Funk-Schnittstellen oder Netzanbindungen27 bis29 oder auch nicht näher dargestellte direkte Schnittstellen an die jeweiligen Endgeräte weitergeleitet werden, so dass eine Bedienperson nichts von der zentralen Einheit IDTM19 und deren zentralen Funktionen merkt. Gegenüber einem sonst üblichen Bedienen der Dienste ohne ein erfindungsgemäßes IDTM19 bzw. das erfindungsgemäße Verfahren, wird jedoch ein gegenüber der Erfindung wesentlich erhöhter Verkabelungsaufwand benötigt, da die Daten und Steuerleitungen der einzelnen Dienste jeweils bis zum Endgerät geführt werden müssen und hierdurch ein Vielfaches an Verkabe lungsaufwand gegenüber der in1 dargestellten Lösung besteht. - Obwohl das erfindungsgemäße Verfahren und die erfindungsgemäße Vorrichtung anhand einer Anwendung in der Fahrzeugtechnik erläutert wurden ist die Erfindung selbstverständlich nicht hierauf beschränkt sondern in einer Vielzahl von Anwendungsgebieten vorstellbar, in welchen mehrere Funkdienste extern primärseitig mit entsprechenden, an einer Örtlichkeit oder Räumlichkeit zusammengefassten Endgeräten (intern primärseitig) bedient werden sollen. So ist es beispielsweise denkbar, die Erfindung auch in privaten Haushalten, Wohnräumen oder Arbeitszimmern oder auch für am Körper mitgeführte Geräte, wie GPS, Radio, mobile Telephonie, etc. anzuwenden.
Claims (20)
- Verfahren zur Integration von mehreren Funkdiensten (
3 ,5 ,7 ,9 ,11 ,13 ,15 ,17 ), insbesondere von mittels einer in einem Fahrzeug angeordneten Mehrfachantenne (1 ) übertragenen Diensten, dadurch gekennzeichnet, dass die Dienste (3 ,5 ,7 ,9 ,11 ,13 ,15 ,17 ) mittels einer zentralen Tuner- und/oder Transceivereinrichtung (19 ) empfangen und/oder gesendet werden, dass die mehreren Funkdienste (3 ,5 ,7 ,9 ,11 ,13 ,15 ,17 ) primärseitig jeweils an entsprechenden Ein-/Ausgängen der zentralen Tuner- und/oder Transceivereinrichtung (19 ) anliegen, dass die Funkdienste (3 ,5 ,7 ,9 ,11 ,13 ,15 ,17 ) und/oder deren Informationen zusammengefasst und umgesetzt werden, so dass sie wenigstens an einem sekundärseitigen Datenbusein-/ausgang (23 ,25 ,27 ,29 ) der zentralen Tuner- und/oder Transceivereinrichtung (19 ) anliegen. - Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die primärseitig von einer Antenneneinrichtung (
1 ) kommenden Informationen gefiltert und priorisiert werden. - Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die primärseitig von der Antenneneinrichtung (
1 ) kommenden Dienste (3 ,5 ,7 ,9 ,11 ,13 ,15 ,17 ) und/oder Informationen in sicherheitsrelevante und nicht sicherheitsrelevante Dienste und/oder Informationen getrennt werden. - Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die externen und internen Dienste (
3 ,5 ,7 ,9 ,11 ,13 ,15 ,17 ) und/oder Informatio nen sekundärseitig über den wenigstens einen Bus (23 ,25 ), insbesondere ein MOST-Bus, und/oder einen RF-Transceiver (27 ,29 ), an entsprechende Endgeräte weitergeleitet werden. - Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Teil aller verfügbaren Dienste (
3 ,5 ,7 ,9 ,11 ,13 ,15 ,17 ) jederzeit und/oder gleichzeitig abgefragt werden kann. - Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass diverse Informationen mittels einer Speichereinheit zwischengespeichert werden können.
- Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass alle Funkdienste (
3 ,5 ,7 ,9 ,11 ,13 ,15 ,17 ) von der zentralen Tuner- und/oder Transceivereinrichtung (19 ) verwaltet und/oder konfiguriert und/oder parametriert und/oder gesteuert werden. - Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens einer der Dienste (
3 ,5 ,7 ,9 ,11 ,13 ,15 ,17 ) in Echtzeit zusammengefasst und umgesetzt wird. - Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass Algorithmen für Diversitäts-Verfahren, insbesondere Antennen-, Raum-, Schalt- und Phasen-Diversität, unterstützt werden.
- Vorrichtung, insbesondere in einem Fahrzeug angeordnet, zur Durchführung des Verfahrens nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung als zentrale Tuner- und/oder Transceivereinrichtung (
19 ) ausgebildet ist, welche mehrere Funk dienste (3 ,5 ,7 ,9 ,11 ,13 ,15 ,17 ), beispielsweise Satelliten-Navigation (3 ), analogen und digitalen Rundfunk (13 ), Telephonie (5 ), WLAN (7 ), Bluetooth, Funk-Zentralverriegelung, passives funkgesteuertes Zugangs- und Startsystem, Reifendruckkontrollsystem ermöglicht. - Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die zentrale Tuner- und/oder Transceivereinrichtung (
19 ) einen Multiplexer und/oder mehrere Tuner und/oder Transceivereinheiten aufweist. - Vorrichtung nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass die zentrale Tuner- und/oder Transceivereinrichtung (
19 ) primärseitig unterschiedliche digitale Tuner- und/oder Transceiver-Bussysteme (31 ,33 ) unterstützt und sekundärseitig an wenigstens einen Standardbus (23 ,25 ,27 ,29 ) angebunden ist. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die zentrale Tuner- und/oder Transceivereinrichtung (
19 ) einen schnellen und rekonfigurierbaren Daten- und Steuerbus (31 ,33 ) aufweist, um neue Standards zu unterstützen. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die zentrale Tuner- und/oder Transceivereinrichtung (
19 ) eine externe Busschnittstelle (23 ,25 ) und/oder Funk-Schnittstelle (27 ,29 ), insbesondere RF-Schnittstelle, aufweist, welche insbesondere ein Update einer Betriebssoftware der zentralen Tuner- und/oder Transceivereinrichtung (19 ) ermöglicht. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die zentrale Tuner- und/oder Transceivereinrichtung (
19 ) eine USB und/oder IEEE1394-Schnittstelle aufweist. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die zentrale Tuner- und/oder Transceivereinrichtung (
19 ) in einem Endgerät, insbesondere Navigationsgerät, integriert ist. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die zentrale Tuner- und/oder Transceivereinrichtung (
19 ) primärseitig zusätzliche Ein- und oder Ausgänge zur Verbindung mit Modulen für bestimmte Funkdienste aufweist. - Antennenanordnung, insbesondere für ein Fahrzeug, zum Betreiben von Funkdiensten, mit folgenden Merkmalen: einer Antenneneinrichtung (
1 ) zum Empfangen und Senden von den Funkdiensten zugeordneten Funksignalen; einem Hauptmodul, das mit der Antenneneinrichtung verbunden ist und eine zentrale Steuerschaltung (19 ) zum Erzeugen und/oder Verarbeiten von den den Funkdiensten zugeordneten Funksignalen aufweist, wobei das Hauptmodul eine vorbestimmte Schnittstelle zur Verbindung mit Modulen für bestimmte Funkdienste aufweist; zumindest ein funkdienstspezifisches Modul, das eine modulseitige Schnittstelle zur Verbindung mit dem Hauptmodul aufweist, und dafür eingerichtet ist, Funksignale eines spezifischen Dienstes zu erzeugen und/oder zu verarbeiten. - Antennenanordnung nach Anspruch 18, bei der die zentrale Steuerschaltung eine zentrale Tuner- und/oder Transceivereinrichtung (
19 ) zum Erzeugen und/oder Verarbeiten der den Funkdiensten zugeordneten Funksignalen und zum Zusammenfassen und Umsetzen der Funkdienste (3 ,5 ,7 ,9 ,11 ,13 ,15 ,17 ) und/oder deren Informationen aufweist. - Antennenanordnung nach einem der Ansprüche 18 oder 19, bei der das Hauptmodul zumindest einen Steckplatz hat, in dem Ein- und/oder Ausgänge der Schnittstelle zur Verbindung mit Modulen vorgesehen sind, und bei der das zumindest eine funkdienstspezifisches Modul einen mit dem Steckplatz korrespondierenden Stecker aufweist, in dem modulseitige Ein- und/oder Ausgänge der modulseitigen Schnittstelle zur Verbindung vorgesehen sind.
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