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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Beatmen eines
Patienten mit Anästhesiegas
gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1. Sie betrifft ferner ein Verfahren zum Betreiben
einer Vorrichtung zum Beatmen eines Patienten mit Anästhesiegas
gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 7 sowie ein Verfahren zum Beatmen eines Patienten
mit Anästhesiegas
gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 10.
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Das
Aufwachen eines Patienten nach der Anästhesie erfordert, dass sein
Atemzentrum angeregt wird. Diese Anregung erfolgt in der Regel durch einen
gewollten Anstieg von Kohlendioxid (CO2)
im Atemgas. Ein solcher Anstieg steht jedoch prinzipiell im Gegensatz
zu der hiermit verbundenen verminderten Versorgung des Patienten
mit Sauerstoff (O2) und auch im Gegensatz
zur erforderlichen Auswaschung des oder der volatilen Anästhetika
gegen Ende der Anästhesie
bzw. Narkose.
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Der
Aufwachvorgang aus einer Narkose wird in der Regel derart gesteuert,
dass nach dem Abschalten des Anästhesiemittels
bzw. der Verringerung seiner Konzentration auf manuelle Beatmung umgeschaltet
wird. Durch eine geringgradige Hypoventilation wird erreicht, dass
die CO2-Konzentration im Atemgas ansteigt
und das Atemzentrum hierdurch angeregt wird. Eine Schwierigkeit
bei diesem Vorgehen besteht darin, dass die Hypoventilation das ebenfalls
erforderliche Auswaschen des volatilen Anästhesiemittels verlangsamt,
so dass der Aufwachprozess nicht zeitoptimal durchgeführt werden
kann.
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Ferner
gilt, dass insbesondere bei Verwendung von mehr als nur einem Anästhetikum
je nach Art, Kombination und Dauer der Gabe der eingesetzten Medikamente
unterschiedliche, relevante Auswaschzeiten gegeben und zu beachten
sind. Die Vorhersage eines Aufwachzeitpunkts ist gerade jedoch bei
komplexen Dosierschemata bislang kaum möglich.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine Vorrichtung und ein
Verfahren zum Verkürzen
der Aufwachphase eines Patienten aus einer Narkose anzugeben. Ein
weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung besteht darin, Anhaltspunkte
für die Narkosetiefe
und/oder den voraussichtlichen Aufwachzeitpunkt des Patienten gegen
Ende der Narkose zu bieten.
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Die
erfindungsgemäße Aufgabe
wird gelöst durch
die Merkmalskombination des Anspruchs 1.
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So
weist die erfindungsgemäße Vorrichtung zum
Beatmen eines Patienten mit Anästhesiegas wenigstens
eine Einrichtung zum Bewirken einer Hypoventilation des Patienten
und wenigstens eine Einrichtung zum Überprüfen der Spontanatmung des Patienten
bei bewirkter Hypoventilation auf. Mittels der wenigstens einen
Einrichtung zum Bewirken einer Hypoventilation wird erreicht, dass
die CO2-Konzentration in den Lungen des
Patienten ansteigt und das Atemzentrum hierdurch angeregt wird.
Die vorliegende Erfindung umfasst hierbei jede dem Fachmann bekannte
Einrichtung zum Bewirken eines Anstiegs der CO2-Konzentration, also
eine Hypoventilation. Ein solcher Anstieg der CO2-Konzentration
kann beispielsweise durch eine Verminderung der Beatmungsfrequenz
erfolgen. Ein Anstieg des CO2-Gehalts des
Atemgases kann jedoch auch durch ein Deaktivieren eines eventuell
im Beatmungssystem vorgesehenen CO2-Absorbers
bestehen.
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Nach
einem solchen Bewirken einer Hypoventilation des Patienten wird
mittels der wenigstens einen Einrichtung zum Überprüfen der Spontanatmung; die
Spontanatmung des Patienten daraufhin überprüft, ob der Patient für ein Aufwachen
bereits ausreichend vorbereitet ist. Kriterien für einen solchen, dem Aufwachen
nahen Zustand können
variabel und je nach Patient individuell einstellbar sein und eine
oder mehrere der folgenden Bedingungen a) bis f) aufweisen. So kann
das Kriterium einer ausreichenden Spontanatmung und/oder einer ausreichend
niedrigen endexspiratorischen Anästhesiegaskonzentration
gegeben sein, wenn:
- a) der endtidale CO2-Wert auf einen Normwert zurückgekehrt
ist;
- b) gleichmäßige Atemhübe registriert
werden;
- c) das spontane Minutenvolumen mehr als 60% der letzten mandatorischen
Beatmungseinstellung beträgt;
- d) die endtidale Anästhesiekonzentration
auf weniger als 30% des mittleren Wertes während der Anästhesie
abgesunken ist;
- e) die Sauerstoffsättigung
im Blut mehr als 97% beträgt;
und/oder
- f) der bispektrale Index im Elektroenzephalogramm größer 60 ist,
sollte ein solcher Messwert im Einzelfall bestimmbar sein.
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Es
wird angemerkt, dass das Kriterium eines oder mehrere der oben genannten
Einzelkriterien a) bis f) umfassen kann. Ferner wird angemerkt,
dass die oben angegebenen Werte für das spontane Minutenvolumen,
die Sauerstoffsättigung,
die Anästhesiekonzentration
und dergleichen von anderen Werten bzw. Werten anderer Höhe abhängig gemacht
werden können.
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Bei
erfülltem
Kriterium einer ausreichenden Spontanatmung und/oder einer ausreichend
niedrigen endexspiratorischen Anästhesiegaskonzentration
kann ein Frischgasfluß auf
beispielsweise 6 L/min oder höher
eingestellt werden und die Beatmung in einen Spontanatmungsmodus übergehen.
Es kann ferner ein Hinweis an den Benutzer bzw. betreuenden Arzt
ergehen, dass der Aufwachvorgang beendet ist.
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Mittels
der erfindungsgemäßen Vorrichtung und
ihrer Einrichtungen zum Bewirken einer Hypoventilation und zum Überprüfen der
Spontanatmung bei Hypoventilation kann die genannte Überprüfung beliebig
oft und mit einstellbaren, beliebig kurzen Zeitabständen wiederholt
durchgeführt
werden, bis ein Übergang
in den Spontanatmungsmodus erfolgt ist.
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Die
vorliegende Erfindung zeichnet sich vorteilhaft dadurch aus, dass
dem zuständigen
Arzt oder Benutzer der erfindungsgemäßen Vorrichtung eine Vorhersage
des Übergangs
zur Spontanatmung in einer bislang nicht bekannten Genauigkeit und
daher nicht gekannten Sicherheit für den Patienten an die Hand
gegeben wird. Die Erfindung führt
ferner zu einer Verkürzung
der Aufwachphase und damit zu einer für den Patienten weniger belastenden
Beendigung der Narkose. Ferner dient die vorliegende Erfindung vorteilhaft
einer Entlastung des Personals und führt zudem zu einer Verkürzung des
gesamten Operationsprozesses, zu welchem die Narkose durchgeführt wurde,
und damit zu einer kürzeren OP-Saal-Belegung
sowie einer insgesamt kürzeren Narkose
und einer deshalb vom Patienten als angenehmer empfundenen Narkose.
Aufgrund des erfindungsgemäß genauer
zu bestimmenden Zeitpunkts des Übergangs
zur Spontanatmung ist ferner ein vorzeitiges Absetzen der verwendeten
Narkotika möglich,
weshalb erfindungsgemäß auch Narkosemittel eingespart
werden können.
Eine solche Einsparung an Medikamenten zur Aufrechterhaltung der
Narkose gestaltet die Narkose nicht nur kostengünstiger sondern erfahrungsgemäß auch weniger
belastend für den
Patienten, worin weitere Vorteile der vorliegenden Erfindung liegen.
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Vorteilhafte
erfindungsgemäße Weiterentwicklungen
sind hierbei jeweils Gegenstand der Unteransprüche.
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So
weist die erfindungsgemäße Vorrichtung in
einer besonders bevorzugten Ausführungsform
einen Kohlendioxidabsorber bzw. CO2-Absorber
auf und wenigstens eine schaltbare Bypassstellung für den CO2-Absorber. Durch die Schaltung des Kohlendioxidabsorbers
in dessen Bypassstellung wird eine Hypoventilation des Patienten
bewirkt, wie sie oben definiert und diskutiert ist.
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Die
Nutzung eines CO2-Absorbers zusammen mit
einer Bypassstellung erlaubt vorteilhaft ein Erhöhen der CO2-Konzentration
im Atemgas des Patienten selbst bei Beatmungsvorrichtungen, welche einen
CO2-Absorber zur CO2-Senkung
im rückgeatmeten
Atemgas während
eines mittleren Abschnitts der Narkose fest integriert aufweisen.
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Eine
weiter bevorzugte erfindungsgemäße Ausführungsform
weist wenigstens einen Detektor für die oben genannte Bypassstellung
auf. Dieser Detektor stellt vorteilhaft sicher, dass die Vorrichtung, welche
ein aufwendiges Alarmsystem zum Vermeiden von Über- und Unterkonzentrationen
der Narkosemittel aber auch des CO2-Gehaltes
des Atemgases aufweisen kann, zumindest dann keinen unbeabsichtigten
Alarm ausgibt, wenn die Vorrichtung zum Bewirken einer Hypoventilation
des Patienten einen CO2-Anstieg im Atemgas
gewollt provoziert.
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In
einer weiter bevorzugten Ausführungsform
weist die erfindungsgemäße Vorrichtung
eine Kombinationskartusche für
den Kohlenstoffdioxidabsorber bzw. CO2-Absorber
und für
einen Anästhesiegasabsorber
auf. Mittels dieser Kombinationskartusche kann besonders vorteilhaft
auf platzsparende Weise in einer Vorrichtung zum Beatmen eines Patienten
mit Anästhesiegas
sowohl eine CO2-Absorption während der
laufenden Narkose bei Rückatmung
durch den Patienten als auch in einer Bypassstellung des CO2-Absorbers durch Umstellen der Kombinationskartusche
auf den Anästhesieabsorber – eine Auswaschung
der Narkotika – erfolgen.
Somit erfolgt also – während sich
der CO2-Absorber in der Bypassstellung befindet,
in welcher er nicht in den Atemkreislauf eingebunden ist – eine Auswaschung der
oder des eingesetzten Narkosemittels mittels des anstelle des CO2-Absorbers in den Atemkreislauf eingeschalteten
Anästhesiegasabsorbers.
Somit kann ein und derselbe Bauraum sowohl zur Aufnahme des CO2-Absorbers als auch zur Aufnahme des Aktivkohlefilters
ohne gegenseitige funktionelle Beeinträchtigung dienen. Eine derart
ausgestaltete erfindungsgemäße Vorrichtung
baut daher erfreulich klein.
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Die
Kombinationskartusche kann derart ausgestattet sein, dass zugleich
der CO2-Absorber
und der Aktivfilter bzw. Absorber für die Anästhetika gleichzeitig in den
Beatmungsgasstrom eingeschaltet sind. In einem solchen Fall ist
jedoch zumindest der CO2-Absorber oder der Anästhesiegasabsorber nur vermindert
wirksam. So kann gleichzeitig ein Auswaschen der Anästhetika
als auch ein Ansteigen der CO2-Konzentration
erfolgen.
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Für den Fachmann
ist ersichtlich, dass Ansprüche
auch auf die Kombinationskartusche und deren Verwendung allein,
also ungeachtet weiterer Merkmale, zur Beanspruchung allein der
Kombinationskartusche gerichtet werden können.
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Die
Kombinationskartusche kann einen manuellen Umschalter zwischen CO2-Absorber und Anästhetika-Absorber aufweisen.
Sie ist jedoch auch automatisch umschaltbar von der vorliegenden
Erfindung umfasst. Eine weitere bevorzugte erfindungsgemäße Ausführungsform
weist einen Detektor für die
Stellung des Schalters der Kombinationskartusche auf. Mittels dieses
Detektors wird der Vorrichtung angezeigt, ob sich die Kombinationskartusche jeweils
in der Stellung, in welcher der Anästhesiegasabsorber, oder in
einer Stellung, in welcher der CO2-Absorber
in dem Atemgaskreislauf eingeschaltet ist, befindet, oder ob sich
die Kombinationskartusche in einer Zwischenstellung befindet. Mittels
dieses Detektors können – wie oben
bereits diskutiert – Alarmmeldungen
verhindert werden, da in der erfindungsgemäßen Vorrichtung dieser Ausführungsform die
Information vorliegt, in welcher Stellung sich die Kombinationskartusche
derzeit befindet. Somit ist die Ursache für gewisse Werte bzw. Überwachungsergebnisse
bekannt, die anderenfalls zu einem Alarm führen würden.
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In
einer wiederum weiter bevorzugten erfindungsgemäßen Ausführungsform weist die Vorrichtung
eine Einrichtung zum Durchführen
eines Vorbereitungsprozesses auf. Mittels dieses Vorbereitungsprozesses
wird ein Aufwachen des Patienten aus einer Narkose vorbereitet,
wobei mittels der Einrichtung eine Zusammensetzung der applizierten
Anästhetika
derart optimierbar ist, dass ein frühzeitiges Aufwachen möglich ist
und/oder ein jeweils ausreichendes Auswaschen eines jeden eingesetzten
Anästhetikums
(oder zumindest eines der Anästhetika) innerhalb
eines möglichst
engen Zeitfensters erfolgt. Eine solche Einrichtung kann eine mengenmäßig einstellbar,
gesteuerte Zufuhr von wenigstens einem ersten und einem zweiten
Anästhesiemittel
ermöglichen.
Ferner kann die Einrichtung eine Datenverarbeitungseinheit mit einer
zugehörigen
Anzeigeeinrichtung welche vorbereitet ist, eine pharmakokinetische
Modellrechnung und ein Wirkungsmodul zum Speichern des Verlaufs
wenigstens eines Anästhesiewirkungsparameters
in Abhängigkeit
von den Konzentrationen der oder des Anästhesiemittels aufweisen.
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Die
Einrichtung kann ferner ein Anzeigemodul zum Anzeigen einer Wirkungsgraphik
enthalten, in welcher die Konzentration der Anästhesiemittel sowie die Folge
der Konzentrationsdaten des bisherigen Anästhesieverlaufs angezeigt werden.
Eine solche Einrichtung ist in dem deutschen Patent
DE 10 2004 050 717 B3 beschrieben.
Auf seine Gesamtoffenbarung wird an dieser Stelle ausdrücklich Bezug genommen.
Der Gegenstand der zuvor genannten Patentschrift kann in Verbindung
mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung
in einer beliebigen Ausführungsform
vorgesehen und verwendet werden. Mittels dieser erfindungsgemäßen Ausführungsform
soll das Auswaschen der Anästhetika
bereits vor dem Start des Aufwachvorganges auf die kürzest mögliche Aufwachzeit
optimiert werden, indem die kurz wirksamen Anästhetika in ihrer relativen
oder absoluten Konzentration erhöht
und die relative oder absolute Konzentrationen der lang wirksamen
Anästhetika
gesenkt werden.
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In
einer wiederum bevorzugten Ausführungsform
kann eine erfindungsgemäße Vorrichtung zum
Beatmen eines Patienten derart ausgestaltet sein, dass der Aufwachvorgang
mittels nur eines Knopfdrucks gestartet wird und die Anästhesiemitteldosierungssysteme
die Dosierung anhalten, die Bypassfunktion manuell oder automatisch
eingeschaltet und der Aufwachalgorithmus gestartet wird.
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Eine
weiter bevorzugte Ausführungsform weist
eine Kombinationskartusche auf. Die Kombinationskartusche kann aus
einem Behälter
mit zwei getrennten Komponenten bestehen. Der Behälter kann derart
ausgeführt
sein, dass in einer ersten Ausführungsform
das CO2-Absorbent
und die Aktivkohle nachfüllbar
sind. Es handelt sich in dieser Ausführungsform daher um eine wieder
verwendbare Kombinationskartusche. In einer anderen Ausführungsform
kann die Kombinationskartusche mit einer definierten Menge an CO2-Absorbent
und/oder Aktivkohle als Stellvertreter eines Anästhesiegasabsorbers aufgefüllt sein.
Diese Kartusche muss nach Erschöpfung
ausgetauscht werden. Eine bevorzugte Ausführungsform der Kombinationskartusche
sieht vor, dass geeignete Membrane als Filter zur CO2-Absorbtion und/oder
Anästhesiegasabsorption
vorgesehen sind.
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Eine
alternative Ausführungsform
ist mit einem intravenös
applizierten Anästhetikum,
z.B. Propofol, ausgestattet. Bei dieser Ausführungsform ist ein Aktivieren
des Aktivkohlefilters oder des Anästhesiegasabsorbers nicht erforderlich;
jedoch kann auch hier ein Anästhesiegasabsorber
vorhanden sein, welcher als Bypass des CO
2-Absorbers
dient. Die Anwesenheit eines Anästhesiegasabsorbers
bei einer Narkose, welche ohne Einsatz eines volatilen Anästhetikums
durchgeführt
wird, ist nicht schädlich.
Das Aufwachkriterium wird bei dieser Ausführungsform derart abgeändert, dass
nicht die exspiratorische Anästhesiemittelkonzentration
geprüft
wird, sondern ein aus einem 3-Kompartiment–Modell für dieses intravenöse Mittel
kalkulierter Aufwachzeitpunkt benützt wird (time-to-wake-up),
wie aus der
DE
10 2004 050 717 B3 hervorgeht.
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In
jeder erfindungsgemäßen Ausführungsform
kann die Vorrichtung zum Beatmen daher eine Variante für einen
Betrieb mit sowohl einem volatilen Anästhetikum als auch Propofol
als ein Beispiel eines nicht volatilen Anästhetikums aufweisen. Die grundsätzliche
Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung
und ihre grundlegende Funktion sind jedoch mit den oben Beschriebenen
identisch.
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Die
erfindungsgemäße Vorrichtung
kann zudem in einer weiter bevorzugten Ausführungsform einen elektronisch
gesteuerten Verdampfer für
das Anästhetikum mit einem elektronischen Mischer oder
einen manuellen Dampfer mit einem elektronischen Mischer aufweisen
oder ein rein manuell gestaltetes Dosiersystem haben. Bei Verwendung
manuell geführter
Komponenten werden die Steuersignale des Aufwachalgorithmus durch
Benutzer-Hinweismeldungen
ersetzt. Diese können
gegebenenfalls bestätigt
werden.
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Die
erfindungsgemäße Vorrichtung
zum Beatmen eines Patienten kann einen Ventilator einer Kolbenzylindereinheit
oder ein System mit Turbinenantrieb mit oder ohne Kreisflow aufweisen.
Es kann zudem ein konventionelles oder ein geschlossenes Kreissystem
vorgesehen sein. Ferner, kann die Vorrichtung eine Einrichtung zum
manuellen oder automatisierten Dosieren der Anästhetika aufweisen.
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Die
erfindungsgemäße Vorrichtung
kann ausgestaltet sein, um mit handelsüblichem Beatmungsschlauchzubehör verwendet
zu werden. Die Vorrichtung eignet sich ferner, um mit volatiler
Anästhesiedosierung
und/oder intravenöser
Anästhesieführung betrieben
zu werden.
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Die
erfindungsgemäße Aufgabe
wird ferner auch gelöst
durch die Merkmalskombination des Verfahrens nach Anspruch 7 sowie
durch das Verfahren gemäß Anspruch
10. Da alle oben beschriebenen Vorteile ungeschmälert auch für die Verfahren der Ansprüche 7 und
10 zutreffen, wird zur Vermeidung von Wiederholungen an dieser Stelle
ausdrücklich auf
deren oben stehende Diskussion verwiesen. Es wird ferner darauf
hingewiesen, dass alle oben beschriebenen Ausführungsformen auch als erfindungsgemäße Weiterbildungen
der Verfahren gemäß der Ansprüche 7 und
10 zu verstehen sind. Deren Formulierung ist daher – soweit
der Fachmann diese aus der oben erfolgten Diskussion entnehmen kann – ebenfalls
mitoffenbart.
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Die
vorliegende Erfindung wird im Folgenden anhand der beigefügten Zeichnung
detaillierter erläutert.
In der Zeichnung gilt:
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1 zeigt
schematisch vereinfacht eine erfindungsgemäße Vorrichtung;
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2 zeigt
ein Ablaufdiagramm eines Vorbereitungsalgorithmus für den Aufwachvorgang;
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3 zeigt
einen beispielhaften Aufwachalgorithmus; und
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4 zeigt
eine erfindungsgemäße Ausführungsform
einer Kombinationskartusche.
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1 zeigt
schematisch vereinfacht eine erfindungsgemäße Vorrichtung 1 für einen
Patienten Pa. Die Vorrichtung 1 weist einen Filter 3 mit
einem Rückatmungssystem 5 und
einem Auslaß 7 auf.
Eine Ventilation kann in der Vorrichtung 1 durch einen Ventilator 9 erfolgen,
welcher in 1 alternativ im Ringschluss
aus Zuleitung und Ableitung als ein Ventilator 91 oder
verbunden durch eine Zufuhrleitung als ein Ventilator 92 angeordnet
sein kann. Die im inspiratorischen Schenkel der Vorrichtung 1 angeordnete Ventilatorvariante 91 kann
beispielsweise als Turbine oder als eine Kolbenzylindereinheit ausgestaltet
sein. Die Ventilatorvariante 92 kann ebenfalls als Kolbenzylindereinheit
oder mit einem Bellowsantrieb vorgesehen sein. Jede weitere dem
Fachmann bekannte Ventilatorvariante kann erfindungsgemäß jedoch ebenfalls
eingesetzt werden.
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Mit
dem Bezugszeichen 11 ist eine kombinierte Frischgaseinspeisung
aus Gas 15 und Anästhesiemittel 17 bezeichnet.
Eine Gasdosierung findet in der Einrichtung 13 statt.
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Ferner
ist in 1 eine Einrichtung zur Narkosemitteldosierung 19 mit
oder ohne Direkteinspeisung dargestellt, sowie ein Filterelement 21 für Kohlendioxid
und Anästhesiemittel,
welches in manchen der erfindungsgemäßen Ausführungsformen vorgesehen sein
kann. Eine zusätzliche
Dosierung bzw. Applikation eines intravenös verabreichten Anästhetikums
kann mittels einer Dosiereinrichtung 23 erfolgen.
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Aus 1 ist
zu erkennen, dass die Funktion der Vorrichtung 1 mittels
einer Steuereinheit 25 für den Anästhesieventilator 9 erfolgen
kann. Die Steuereinheit 25 kann mit einer Bedien- und Anzeigeeinheit 27 verbunden
sein. Das Bezugszeichen 29 bezeichnet einen Aufwachalgorithmus,
welcher im Folgenden beschrieben wird und auf die Steuereinheit 25 einwirkt.
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Der
Filter 3 kann als ein Hygienefilter ausgestaltet sein zum
Vermeiden einer Verunreinigung der Vorrichtung 1 durch
die Beatmung eines vorhergehenden Patienten.
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2 zeigt
ein Ablaufdiagramm eines Vorbereitungsalgorithmus für den Aufwachvorgang
gemäß der vorliegenden
Erfindung. Der Vorbereitungsalgorithmus besteht aus Schritten S1
bis S7, wobei S1 den Start des Vorbereitungsalgorithmus signalisiert.
Im Schritt S2 wird eine aktuelle Aufwachzeit bzw. time-to-wake-up
sowie eine optimale Aufwachzeit angezeigt. Im Schritt S3 wird ein
Vorschlag für eine
optimale Dosierung der intravenös
gegebenen sowie volatilen Anästhetika
berechnet, woraufhin in Schritt S4 eine Anpassung der Dosierung
erfolgt. Diese Anpassung kann eine Bestätigung durch den Benutzer erfordern.
In Schritt S5 erfolgt nach Abwarten einer Zeit, womit sichergestellt
ist, dass der Effekt der Änderung
stabil ist, die Meldung „Vorbereitet
für Aufwachvorgang". Eine Optimierung
der Konzentration der eingesetzten Anästhetika, so wie dies in der
DE 10 2005 050 717
B3 beschrieben ist, ist zu diesem Zeitpunkt daher abgeschlossen.
Diese Optimierung verhindert unter anderem einen Überhang
eingesetzter Opiate. In Schritt S6 wird die aktuelle Aufwachzeit
angezeigt, woraufhin der Vorbereitungsalgorithmus in Schritt S7
sein Ende findet.
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Der
Aufwachprozess, welcher in 3 dargestellt
ist, beginnt mit einem Schritt S8, welcher dem Startzeitpunkt entspricht.
In dem sich anschließenden
Schritt S9 wird die Sauerstoffkonzentration ausreichend hoch gefahren,
die Konzentration der volatilen und der intravenös applizierten Anästhetika
hingegen gegen Null gefahren. Im Schritt S10 wird das Atemgas durch
den Absorber für
Anästhetika
hindurch geleitet, der CO2 – Absorber
wird hingegen mittels Bypass umgangen. Im Schritt S11 der 3 wird eine
Druckunterstützung
(Pressure-Support) für
jeden spontanen Atemhub auf 10 Millibar eingestellt; die Atemfrequenz
(Respirationsrate) RR wird auf die Hälfte der Atemfrequenz im „steadystate" eingestellt. Im
Schritt S12 wird die Atemfrequenz um zwei Einheiten erniedrigt;
dieser neue Zustand wird in Schritt S13 ohne weitere Änderungen
beispielsweise über eine
Minute beibehalten, bevor im Schritt S14 ein festgelegtes Abbruchkriterium
geprüft
wird. Ist das Abbruchkriterium nicht erfüllt (d. h. Zustand „N") so wird eine entsprechende
Benutzermeldung in Schritt S15 ausgegeben und der Algorithmus wird
vor den Schritt S11 zurückgesetzt.
Wird in Schritt S14 jedoch festgestellt, dass das Abbruchkriterium
erfüllt
ist (d. h. Zustand „J"), so geht der Algorithmus über zu Schritt S16,
in welchem geprüft
wird, ob das spontane Minutenvolumen – welches beispielsweise von
Atemhub zu Atemhub gemessen werden kann – größer dem 0,6-fachen des Minutenvolumens
im steadystate bzw. im Gleichgewicht ist. Ist dies nicht der Fall,
so wird der Zustand „N" festgesetzt und
der Algorithmus fällt
zurück
vor den Schritt S12. Ist dieses Kriterium des Schrittes S16 jedoch
erfüllt
und das spontane Minutenvolumen liegt oberhalb des 0,6-fachen des
Minutenvolumens im steadystate, so gilt dies als Zustand „J" und der Algorithmus
geht über
zum Schritt S17, in welchem eine CPAP-Beatmung mit einem Pressure-Support
bzw. einer Druckunterstützung
PS von 10 Millibar erfolgt. In Schritt S18 wird daraufhin beobachtet,
ob das spontane Minutenvolumen (beispielsweise wieder von Atemzug
zu Atemzug gemessen) ansteigt. Ist dies der Fall (Zustand „J") so schreitet der
Algorithmus weiter zu Schritt S19; andernfalls (d. h. Zustand „N") geht der Algorithmus
weiter zu Schritt S20. Ist der Algorithmus zu Schritt S20 übergegangen,
so wird ein weiterer Atemhub abgewartet bevor der Algorithmus vor
den Schritt S18 zurückkehrt.
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Ist
der Algorithmus hingegen zum Schritt S19 übergegangen, so wird geprüft, ob der
Pressure-Support PS oberhalb 2 Millibar liegt. Ist dies der Fall,
so geht der Algorithmus (Zustand „J") weiter zu Schritt S21, in welchem
die Druckunterstützung
bzw. der Pressure-Support
PS um 2 Millibar gesenkt wird. Wird in Schritt S19 jedoch festgestellt,
dass der Pressure-Support nicht größer als 2 Millibar ist (Zustand „N"), so geht der Algorithmus über zu Schritt
S22, in welchem der Benutzer gefragt wird, ob er den Algorithmus
bzw. den Aufwachvorgang beenden möchte. Beantwortet der Benutzer
dies mit „Ja" (Zustand „J"), so wird in Schritt
S23 der Bypass zurück
geschaltet, in S24 wird der Frischgasfluß für die Spontanatmung hoch gesetzt
und der Algorithmus findet in Schritt S25 sein Ende. Wird in Schritt
S22 hingegen mit „Nein" (Zustand „N") geantwortet, so
geht der Algorithmus erneut zu Schritt S20 über.
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Es
wird angemerkt, dass die in 3 dargestellten
Abläufe
rein exemplarischer Natur sind und dass die Werte, die für den Pressure-Support
PS und andere Parameter und Einstellwerte ausgegeben wurden, vom
Benutzer der erfindungsgemäßen Vorrichtung
bzw. des erfindungsgemäßen Verfahrens abgeändert werden
können
und die Erfindung keineswegs beschränken sollen.
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4 stellt
eine erfindungsgemäße Kombinationskartusche 31 (kurz:
Kartusche 31) dar. Die Kombinationskartusche 31 hat
in dieser rein exemplarisch dargestellten Ausführungsform der 4 einen
festen Deckel 33, welcher in dieser Ausführungsform
den CO2-Absorberbereich
der Kartusche zu etwa 2/3 abdeckt. Mit dem Bezugszeichen 35 ist
ein Abschnitt der Kartusche bezeichnet, welche etwa ¾ des Volumens
der Kartusche 31 umfasst und mit einem CO2-Absorbend
aufgefüllt
ist. Das Bezugszeichen 37 kennzeichnet das verbleibende ¼ des Volumens
der Kartusche 31, welches in der Ausführungsform der 4 mit
Aktivkohle befüllt
ist. Die Kartusche 31 weist ferner einen beweglichen Deckel 39 auf,
mittels welchem die Kartusche 31 von ihrer Wirkung als
CO2-Absorber umgeschaltet werden kann auf
den Aktivkohlebetrieb zum Filtern der Anästhetika, welche die Kartusche 31 im
Atemgas durchströmen.
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Eine
mit dem Bezugszeichen 41 bezeichnete Zunge dient dem Verdrehen
des beweglichen Deckels 33 zum Umschalten der Kartusche 31 zwischen seinen
Betriebsstellungen entlang des in 4 mit 43 gekennzeichneten
Pfeils. Als Alternative zu der von Hand verstellbaren Zunge kann
auch ein elektrisch ansteuerbarer Umschalter vorgesehen sein. Der
Umschalter ist im einfachsten Fall ein Stellmotor, der die Zunge
betätigt.
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Die
Kartusche 31 weist ein inneres Rohr 45 auf, durch
welches das Atemgas die Kartusche 31 durchströmt. Ferner
weist die Kartusche 31 zwei Trennwände 47 zur getrennten
Gasführung
und Aufbewahrung der Filtermaterialien (d. h. des Absorbens für CO2 sowie für
die Anästhetika)
auf.
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Die
vorliegende Erfindung schlägt
somit erstmals eine Vorrichtung zum Verkürzen der Aufwachphase eines
narkotisierten Patienten auf. Erfindungsgemäß wird ferner ein Verfahren
zum Betreiben einer erfindungsgemäßen Vorrichtung, sowie ein
Verfahren zum Beatmen eines Patienten mit Anästhesiegas vorgeschlagen.