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DE102007023215A1 - Vorrichtung zum Führen eines Materialbahnstreifens - Google Patents

Vorrichtung zum Führen eines Materialbahnstreifens Download PDF

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DE102007023215A1
DE102007023215A1 DE102007023215A DE102007023215A DE102007023215A1 DE 102007023215 A1 DE102007023215 A1 DE 102007023215A1 DE 102007023215 A DE102007023215 A DE 102007023215A DE 102007023215 A DE102007023215 A DE 102007023215A DE 102007023215 A1 DE102007023215 A1 DE 102007023215A1
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DE
Germany
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vacuum chamber
suction
web strip
running direction
partition
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE102007023215A
Other languages
English (en)
Inventor
Philippe Vom Bauer
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Voith Patent GmbH
Original Assignee
Voith Patent GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Voith Patent GmbH filed Critical Voith Patent GmbH
Priority to DE102007023215A priority Critical patent/DE102007023215A1/de
Priority to DE502008001169T priority patent/DE502008001169D1/de
Priority to PCT/EP2008/055069 priority patent/WO2008141890A1/de
Priority to AT08749731T priority patent/ATE478194T1/de
Priority to EP08749731A priority patent/EP2147151B1/de
Priority to CA2687551A priority patent/CA2687551C/en
Publication of DE102007023215A1 publication Critical patent/DE102007023215A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • D21PAPER-MAKING; PRODUCTION OF CELLULOSE
    • D21GCALENDERS; ACCESSORIES FOR PAPER-MAKING MACHINES
    • D21G9/00Other accessories for paper-making machines
    • D21G9/0063Devices for threading a web tail through a paper-making machine
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Abstract

Es wird eine Vorrichtung (1) zum Führen eines Materialbahnstreifens in einer Laufrichtung (2) angegeben mit einem Gehäuse (3), in dem eine Unterdruckerzeugungseinrichtung angeordnet ist. Man möchte den Materialbahnstreifen sicher führen können. Hierzu ist vorgesehen, dass im Gehäuse (3) in Laufrichtung (2) hintereinander mehrere Unterdruckkammern (7-12) angeordnet sind, von denen jede mindestens eine Saugeinrichtung (20-25) aufweist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Führen eines Materialbahnstreifens in einer Laufrichtung mit einem Gehäuse, in dem eine Unterdruckerzeugungseinrichtung angeordnet ist.
  • Die Erfindung wird im Folgenden in Verbindung mit einer Papierbahn als Beispiel für einen Materialbahnstreifen beschrieben. Sie ist jedoch auch bei anderen Materialbahnen und daraus geschnittenen Materialbahnstreifen anwendbar.
  • Eine Papierbahn muss im Verlauf ihrer Erzeugung und Bearbeitung durch verschiedene Bearbeitungseinrichtungen geführt werden, darunter eine Trockenpartie, eine Pressenpartie, ein Kalander und ggf. eine Streich- oder eine Leimvorrichtung. Hierzu geht man vielfach so vor, dass man am Rande der Papierbahn einen Materialbahnstreifen mit einer Breite in der Größenordnung von 200 bis 300 mm schneidet und diesen Streifen zunächst durch die Bearbeitungseinrichtung führt. Sobald dieser Materialbahnstreifen so weit gekommen ist, dass man einen Zug auf ihn ausüben kann, wird die Papierbahn auf Breite geschnitten, so dass sie in voller Breite die entsprechende Bearbeitungseinrichtung durchlaufen kann.
  • Für das Führen des Materialbahnstreifens werden neben sogenannten Seilführungsanordnungen auch Vorrichtungen verwendet, die mit Unterdruck arbeiten. Hier läuft in der Regel ein luftdurchlässiges Band um ein Gehäuse herum, auf dem die Materialbahn liegt. Das Band stützt sich auf einer Platte ab, die mit Löchern oder Schlitzen versehen ist. Auf der dem Band abgewandten Seite der Platte wird ein Unterdruck erzeugt, so dass der Materialbahnstreifen auf der anderen Seite des Bandes angesaugt wird.
  • Ein Beispiel für eine derartige Vorrichtung ist aus EP 1 127 978 B1 bekannt. Hier sind im Gehäuse mehrere Turbinen angeordnet, die Luft durch das Band hindurchsaugen, um den Materialbahnstreifen auf der anderen Seite des Bandes festzuhalten.
  • Eine andere Ausgestaltung ist aus EP 1 342 844 A2 bekannt. Hier sind im Gehäuse mehrere "Schaberklingen" angeordnet, die kurz unter der Innenseite des Bandes enden und die dort befindliche Luftschicht sozusagen abschälen. Auch dadurch wird ein Unterdruck auf der Au ßenseite des Bandes erzeugt, mit dem die Bahn oder jedenfalls ihr Materialbahnstreifen festgesaugt werden kann.
  • Bei immer schneller arbeitenden Maschinen ist es aber in allen Fällen schwierig, sicherzustellen, dass der Materialbahnstreifen so stabil geführt wird, dass er problemlos an eine nachfolgende Transporteinrichtung, beispielsweise eine Seilführungsanordnung oder einen anderen Unterdruck-Förderer, übergeben werden kann.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Materialbahnstreifen sicher zu führen.
  • Diese Aufgabe wird bei einer Vorrichtung der eingangs genannten Art dadurch gelöst, dass im Gehäuse in Laufrichtung hintereinander mehrere Unterdruckkammern angeordnet sind, von denen jede mindestens eine Saugeinrichtung aufweist.
  • Mit dieser Ausgestaltung wird die Zeit, die benötigt wird, um den Materialbahnstreifen mit dem vollen Unterdruck zu beaufschlagen, verkürzt. Der Materialbahnstreifen wird über das Gehäuse geführt und deckt dabei zunehmend eine Unterdruckkammer ab. Solange allerdings die Unterdruckkammer noch nicht vollständig abgedeckt ist, kann durch die verbleibende Öffnung "Nebenluft" angesaugt werden, so dass der Unterdruck in der Unterdruckkammer vielfach noch zu schwach ist, um den Materialbahnstreifen sicher festzuhalten. Sobald aber der Materialbahnstreifen die Unterdruckkammer vollständig abgedeckt hat, wirkt der von der Saugeinrichtung zur Verfügung gestellte Unterdruck in vollem Umfang auf den Materialbahnstreifen. Da mehrere Unterdruckkammern in Laufrichtung hintereinander angeordnet sind, ist die Länge einer jeden Unterdruckkammer kürzer als die der Gesamtvorrichtung, so dass sie bei gleicher Geschwindigkeit früher abgeschlossen wird. Wenn der Materialbahnstreifen an der ersten Unterdruckkammer in Laufrichtung festgehalten ist, dann ist er schon in gewissem Umfang stabilisiert. Allerdings ist die Haltekraft, die sich aus Fläche mal Unterdruck zusammensetzt, in vielen Fällen noch zu gering, um den Materialbahnstreifen insgesamt sicher festzuhalten. Diese instabile Situation hält allerdings nur für kurze Zeit an, weil der Materialbahnstreifen weiterläuft und dann die in Laufrichtung nächste oder nächsten Kammern abdeckt, so dass auch der dort befindliche Unterdruck auf den Materialbahnstreifen wirkt. Die Haltekraft, die auf den Materialbahnstreifen wirkt, wird also abschnittsweise aufgebaut.
  • Vorzugsweise weist eine in Laufrichtung des Materialbahnstreifens erste Unterdruckkammer eine größere Anzahl von Saugeinrichtungen auf als eine in Laufrichtung des Materialbahnstreifens dahinter angeordnete Unterdruckkammer. Damit ist es möglich, in der ersten Unterdruckkammer einen höheren Unterdruck zu erzeugen, solange der Materialbahnstreifen diese Unterdruckkammer noch nicht vollständig abgedeckt hat. Aufgrund der Mehrzahl von Saugeinrichtungen wird nämlich mehr Luft abgefördert, so dass der Materialbahnstreifen bereits dann mit einer hohen Zuverlässigkeit auf dem Sieb oder einem anderen luftdurchlässigen Band festgehalten wird, wenn die erste Unterdruckkammer noch nicht vollständig verschlossen ist. Der höchste Unterdruck tritt ein, wenn die erste Unterdruckkammer vollständig vom Materialbahnstreifen bedeckt ist. Nachdem der Materialbahnstreifen auf diese Weise über der ersten Unterdruckkammer stabilisiert ist, reicht ein geringerer Unterdruck aus, um den Materialbahnstreifen bis zum Ende der Vorrichtung zu transportieren. Da die Unterdruckkammern nach und nach abgedeckt werden und dann mit vollem Unterdruck auf den Materialbahnstreifen wirken, ist die Haltekraft auf dem luftdurchlässigen Band am Ende der Vorrichtung sehr groß. Ein Durchrutschen des Materialbahnstreifens wird vermindert oder sogar verhindert.
  • Vorzugsweise sind die Saugeinrichtungen als Saugdüsen ausgebildet. Saugdüsen lassen sich einfach installieren. Sie werden mit Druckluft versorgt, so dass auch die zum Saugen notwendige Energiezufuhr auf einfache Weise bereitgestellt werden kann.
  • Vorzugsweise ist in der ersten Unterdruckkammer eine Begrenzungswand mit Saugeinrichtungen gefüllt. Man sieht also eine so große Anzahl von Saugeinrichtungen vor, dass diese Wand, beispielsweise der Boden der Unterdruckkammer, vollständig oder jedenfalls nahezu vollständig mit Saugeinrichtungen bedeckt ist. Die Saugeinrichtungen sind hierbei nicht nur die Öffnungen, durch die die Saugluft aus der Unterdruckkammer herausgesaugt wird, sondern auch die Elemente, die die Saugöffnungen umgeben. Dadurch, dass man eine entsprechend große Anzahl von Saugeinrichtungen vorsieht, die über die Begrenzungswand verteilt sind, lässt sich der Unterdruck sozusagen flächig erzeugen.
  • Vorzugsweise weisen die Unterdruckkammern eine Führungsseite auf, an der der Materialbahnstreifen entlangläuft, und einen der Führungsseite gegenüberliegenden Boden, wobei die Saugeinrichtungen durch den Boden hindurch wirken. Diese Ausgestaltung hat den Vorteil, dass die Verschmutzungen zum Boden hin gesaugt werden und dann durch die Saugeinrichtungen entfernt werden können. Auf Dauer kann sich damit praktisch kein Schmutz in der Unterdruckkammer ansammeln. Dies gilt unabhängig davon, ob die Vorrichtung so betrieben wird, dass der Materialbahnstreifen in Schwerkraftrichtung oberhalb von ihr oder unterhalb von ihr geführt wird. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass der Luftstrom sozusagen geradlinig von der Schmutz verursachenden Seite in die gegenüberliegende Seite eingesaugt werden kann.
  • Vorzugsweise verlaufen die Führungsseite und der Boden parallel zueinander. Die Unterdruckkammern haben also in Laufrichtung eine konstante Höhe. Dies vereinfacht die Fertigung.
  • Hierbei ist bevorzugt, dass die Führungsseite und der Boden einen Abstand im Bereich von 5 bis 35 mm, insbesondere im Bereich von 10 bis 20 mm, aufweisen. Damit wird das Volumen der Unterdruckkammer einerseits so klein gehalten, dass man mit einem akzeptablen Aufwand relativ schnell einen ausreichenden Unterdruck erzeugen kann. Andererseits besteht zwischen der Führungsseite und dem Boden ein ausreichender Abstand, so dass der Strömungsquerschnitt für die abzusaugende Luft groß genug ist.
  • Vorzugsweise sind die Saugeinrichtungen in Bezug auf eine Mittelachse, die parallel zur Laufrichtung verläuft, symmetrisch angeordnet. Damit lässt sich auch der Unterdruck bezüglich der Mittelachse symmetrisch erzeugen, was ebenfalls zu einer Stabilisierung des Materialbahnstreifens auf dem luftdurchlässigen Band beiträgt. Wenn man nur eine Saugeinrichtung, beispielsweise eine Saugdüse, in der Unterdruckkammer hat, dann wird diese Saugdüse durch die Mittelachse geteilt. Wenn man zwei Saugdüsen in der Unterdruckkammer hat, dann sind diese symmetrisch auf beiden Seiten der Mittelachse angeordnet.
  • Vorzugsweise sind mindestens zwei benachbarte Unterdruckkammern durch eine Trennwand voneinander getrennt, die zumindest abschnittsweise einen Winkel zur Laufrichtung einschließt, der größer als 95° oder kleiner als 85° ist. Mit anderen Worten verläuft die Trennwand zumindest abschnittsweise unter einem Winkel ≠ 90° zur Laufrichtung. Dies hat den Vorteil, dass der Materialbahnstreifen zumindest zeitweilig zwei Unterdruckkammern abdeckt. Damit vermeidet man Totzonen, die möglicherweise zu einer Instabilität des Materialbahnstreifens führen könnten. Wenn der Materialbahnstreifen mit seinem Anfang über die Trennwand hinwegläuft, dann wird er gleichzeitig von den Unterdrücken in zwei Unterdruckkammern beaufschlagt, wobei die in Laufrichtung erste Unterdruckkammer stärker auf den Materialbahnstreifen wirkt.
  • Hierbei ist bevorzugt, dass die Trennwand zwei Schenkel aufweist, die in entgegengesetzte Richtungen zur Laufrichtung geneigt sind. Vorzugsweise sind diese beiden Schenkel in Laufrichtung geneigt. Damit ergeben sich wiederum symmetrische Verhältnisse, was sich günstig auf die Stabilisierung des Materialbahnstreifens auswirkt.
  • Vorzugsweise stoßen die Schenkel V-förmig zusammen. Die Trennwand weist also zwei im Wesentlichen gerade Abschnitte auf, so dass sie leicht zu fertigen ist. Sobald der Materialbahnstreifen mit seinem Anfang über die Spitze des "V" gelangt, wird er auch von der folgenden Unterdruckkammer mit Unterdruck beaufschlagt.
  • Vorzugsweise verläuft zumindest bei einer Unterdruckkammer die Trennwand in Laufrichtung beidseits der Saugeinrichtung. Die Saugeinrichtung ist also relativ dicht hinter der Trennwand positioniert, so dass der Unterdruck relativ frühzeitig auf den Materialbahnstreifen wirken kann, also praktisch sofort, wenn der Materialbahnstreifen über die Trennwand hinweggeführt worden ist. Damit ergeben sich bereits nach kurzer Zeit Verhältnisse, durch die der Materialbahnstreifen stabil geführt werden kann. Wenn die Trennwand V-förmig ausgebildet ist, dann befindet sich die Saugeinrichtung sozusagen im Zwickel des "V".
  • Vorzugsweise weist das Gehäuse eine die Unterdruckkammer begrenzende Zwischenwand auf. Damit ist es möglich, das Volumen der Unterdruckkammern klein zu halten. Je kleiner das Volumen ist, desto schneller kann die darin befindliche Luft abgesaugt und der Unterdruck aufgebaut werden. Die Höhe des Unterdrucks wird damit nicht nennenswert beeinflusst. Man muss also nicht mehr das gesamte Gehäuse leer saugen, um den Unterdruck zu erzeugen.
  • Vorzugsweise ist die Zwischenwand wannenförmig mit geneigten Seitenwänden ausgebildet. Die geneigten Seitenwände tragen zum einen zu einer Verminderung des Volumens bei. Zum anderen helfen sie auch, Schmutzteilchen oder Wasser, die in die Unterdruckkammer eindringen, zu den Saugeinrichtungen hin abzuleiten.
  • Hierbei ist bevorzugt, dass die Seitenwände in Schwerkraftrichtung zur Saugeinrichtung hin geneigt sind. Auch dies erleichtert die Abfuhr von Verschmutzungen.
  • Vorzugsweise ist eine Druckluftversorgungsleitung für die Saugdüsen zwischen dem Gehäuse und der Zwischenwand angeordnet. Diese Druckluftversorgungsleitung ist also jedenfalls innerhalb der Vorrichtung nicht sichtbar und stört nicht weiter. Auch ist die Gefahr, dass sie beschädigt wird, verringert.
  • Bevorzugterweise weist eine Unterdruckkammer ein Volumen von maximal 2 l, insbesondere maximal 1 l, auf. Ein derartig kleines Volumen lässt sich relativ schnell leer saugen, so dass auch schnelllaufende Materialbahnstreifen, die beispielsweise eine Geschwindigkeit in der Größenordnung von 1.800 m/min haben, sehr schnell stabil gehalten werden können.
  • Bevorzugterweise ist mindestens eine Unterdruckkammer parallel zur Laufrichtung in mindestens zwei Abteile unterteilt. Dabei handelt es sich vorzugsweise um die in Laufrichtung erste Unterdruckkammer. Wenn der Materialbahnstreifen aus der Materialbahn geschnitten wird, dann kann es vorkommen, dass er nicht genau mittig auf der Unterdruckkammer zu liegen kommt. In diesem Fall besteht die Gefahr, dass er die Unterdruckkammer nicht vollständig abdeckt, so dass seitlich noch Nebenluft angesaugt werden kann, wodurch die Haltekraft verringert wird. Wenn man nun die Unterdruckkammer parallel zur Laufrichtung in mindestens zwei Abteile unterteilt, dann ist die Chance groß, dass mindestens eines dieser Abteile vollständig vom Materialbahnstreifen abgedeckt wird. Zumindest in diesem Abteil wird der Materialbahnstreifen dann mit voller Kraft gehalten.
  • Hierbei ist bevorzugt, dass jedes Abteil in Laufrichtung durch eine V-förmige Trennwand begrenzt ist. Damit ergeben sich die Vorteile, die oben im Zusammenhang mit einer Unterdruckkammer im Allgemeinen beschrieben worden sind. Durch die V-förmige Trennwand entsteht keine Totzone, wenn der Materialbahnstreifen die Trennwand überfährt. Vielmehr wird er beim Überfahren der Trenn wand dann vom Unterdruck in zwei in Laufrichtung benachbarten Abteilen beaufschlagt.
  • Die Erfindung wird im Folgenden anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispiels in Verbindung mit der Zeichnung beschrieben. Hierin zeigen:
  • 1 eine perspektivische Darstellung einer Vorrichtung zum Führen eines Materialbahnstreifens im geöffneten Zustand,
  • 2 eine Draufsicht auf die Vorrichtung nach 1,
  • 3 einen Schnitt III-III nach 2 und
  • 4 eine Schnittansicht durch eine Saugdüse.
  • Eine Vorrichtung 1 zum Führen eines nicht näher dargestellten Materialbahnstreifens in eine Laufrichtung 2 weist ein Gehäuse 3 auf, das an seinem vorderen Ende mit einer Umlenkrolle 4 und an seinem hinteren Ende mit einer Umlenkrolle 5 versehen ist. Für die Umlenkrolle 5 am hinteren Ende ist ein Antriebszapfen 6 vorgesehen, an den ein nicht näher dargestellter Antriebsmotor angeschlossen werden kann. Über die beiden Umlenkrollen 4, 5 wird ein luftdurchlässiges Band geführt, das aus Gründen der Übersicht in der Zeichnung nicht dargestellt ist. Dieses Band kann beispielsweise als Sieb ausgebildet sein.
  • Das Gehäuse 3 weist eine ebenfalls nicht näher dargestellte Deckplatte auf, die mit Öffnungen versehen ist, beispielsweise in Form von Schlitzen. Die Deckplatte wurde weggelassen, um Einzelheiten aus dem Inneren der Vorrichtung 1 darstellen zu können. Im Betrieb liegt das luftdurchlässige Band auf der Deckplatte auf. Auf dem Band liegt dann der Materialbahnstreifen, der durch die Deckplatte und das luftdurchlässige Band mit Unterdruck beaufschlagt und somit auf der Außenseite des luftdurchlässigen Bandes festgesaugt wird.
  • Im Gehäuse 3 sind sechs Unterdruckkammern 712 vorgesehen. Die Unterdruckkammern sind durch Trennwände 1317 voneinander getrennt. Jede Trennwand 1317 hat in der Draufsicht eine V-Form, also zwei Schenkel 18, 19, die unter einem Winkel von etwa 45° zur Laufrichtung 2 verlaufen.
  • Jede Unterdruckkammer 712 ist mit mindestens einer Saugeinrichtung in Form einer Saugdüse 20a20e, 2125 versehen. Die in Laufrichtung 2 erste Saugkammer 7 weist dabei eine größere Zahl von Saugdüsen 20a20e auf als die in Laufrichtung 2 weiter hinten angeordneten Unterdruckkammern 812. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel weist die erste Unterdruckkammer 7 fünf Saugdüsen 20a20e auf. Es ist aber auch möglich, die erste Unterdruckkammer 7 nur mit drei oder vier Saugdüsen zu versehen.
  • Die Saugdüsen 2025 sind in einem Boden 26 der Unterdruckkammer 712 angeordnet. Der Boden 26 ist eine Be grenzungswand, die einer Führungsseite 27 gegenüberliegt, an der der Materialbahnstreifen entlanggeführt wird. An der Führungsseite 27 befindet sich das luftdurchlässige Band, an dem der Materialbahnstreifen anliegt (nicht dargestellt). Der Boden 26 und die Führungsseite 27 verlaufen parallel zueinander mit einem Abstand im Bereich von 5 bis 35 mm, vorzugsweise mit einem Abstand im Bereich von 10 bis 20 mm.
  • Wie aus 1 und 2 hervorgeht, sind die Saugdüsen 20a20e in der in Laufrichtung 2 ersten Unterdruckkammer 7 so angeordnet, dass sie den Boden 26 füllen. Es wäre also kein Platz für eine weitere Saugdüse 20a20e vorhanden. Dadurch ist es möglich, in der ersten Unterdruckkammer 7 nicht nur relativ schnell einen Unterdruck aufzubauen, wenn der Materialbahnstreifen über die Unterdruckkammer 7 hinweggeführt wird, sondern den Unterdruck bereits dann in einem ausreichenden Maß auf den Materialbahnstreifen wirken zu lassen, wenn der Materialbahnstreifen die Unterdruckkammer 7 noch nicht vollständig abgeschlossen hat.
  • In den übrigen Unterdruckkammern 812 ist hingegen die jeweilige Saugdüse 2125 so angeordnet, dass sie relativ nahe an der Trennwand 1317 ist, so dass sie in Laufrichtung 2 auf beiden Seiten noch von der jeweiligen Trennwand 1317 überragt wird. Die Saugdüse 2125 befindet sich sozusagen im "Zwickel" des "V".
  • Wie insbesondere aus 3 hervorgeht, weist das Gehäuse 3 eine Zwischenwand 28 auf, die die Unterdruckkammern 712 begrenzt. Die Zwischenwand 28 weist zwei geneigte Seitenwände 29, 30 auf, die in Richtung der Saugdüsen 2025 geneigt sind. Wenn die Vorrichtung 1 so angeordnet ist, wie dies in 3 dargestellt ist, der Materialbahnstreifen also in Schwerkraftrichtung oberhalb des Gehäuses 3 geführt wird, dann werden Schmutzpartikel oder Wassertröpfchen, die in die Unterdruckkammern 712 eintreten, durch die Seitenwände 29, 30 in Richtung auf die Saugdüse 2025 geleitet, so dass sie leicht entfernt werden können. Das Gleiche gilt aber auch bei einem Betrieb "über Kopf", weil auch dann ein Luftstrom entsteht, der Schmutzpartikel über die Seitenwände 29, 30 und den Boden 26 abfördert.
  • 4 zeigt schematisch eine Saugdüse 23 im Schnitt. Die Saugdüse 23 weist einen Drucklufteinlass 31 auf, durch den Druckluft eingeblasen werden kann. Die Saugdüse 23 weist ferner einen Saugeingang 32 auf. Die durch den Drucklufteinlass 31 eintretende Druckluft tritt durch einen Spalt zwischen den unterschiedlich schraffierten Teilen der Saugdüse 23 und strömt dann durch einen Ausgang 33 aus. Dabei reißt sie Saugluft, die durch den Saugeingang 32 eingetreten ist, mit. Die Saugdüse 23 arbeitet nach dem Venturi-Prinzip. Durch die Zwischenwand 28 wird das Volumen der Unterdruckkammern 712 klein gehalten. Man kann die Zwischenwand 28 so ausgestalten, dass jede Unterdruckkammer 712 ein Volumen von etwa 2 l oder weniger hat, beispielsweise 1 l.
  • Eine Druckluftversorgungsleitung 34 ist im Gehäuse 3 angeordnet und zwar zwischen der Zwischenwand 28 und der eigentlichen Gehäusewand, so dass die Druckluftversorgungsleitung 34 nach außen nicht störend in Erscheinung tritt. Die Druckluftversorgungsleitung 34 ist jeweils über eine Zweigleitung 35 mit den jeweiligen Saugdüsen 2025 verbunden.
  • Eine Unterdruckkammer 712 hat eine Länge in Laufrichtung 2 von etwa 300 mm. Bei einer Bahngeschwindigkeit von 1.800 m/min dauert es etwa 1/100 Sekunde, bis eine Unterdruckkammer 712 durch den Materialbahnstreifen abgedeckt ist. Eine Saugdüse hat je nach Einstellung eine Saugleistung von beispielsweise 4.500 l/min, so dass in 1/100 Sekunde etwa 0,75 l Luft aus jeder Unterdruckkammer 712 abgesaugt werden kann. Wenn die Unterdruckkammer 712 ein Volumen von 1 bis 2 l hat, dann wird der Materialbahnstreifen zuverlässig festgehalten, sobald er eine Unterdruckkammer 712 überfahren hat. Um den dazu notwendigen Unterdruck aufzubauen, ist es nicht erforderlich, die gesamte Luft aus der Unterdruckkammer 712 zu entfernen.
  • Da die Trennwände 1317 die dargestellte V-Form haben (andere Formen sind auch möglich, solange sie nicht rechtwinklig zur Laufrichtung 2 verlaufen), wird der Materialbahnstreifen bei einer Förderung in Laufrichtung 2 gleichzeitig vom Unterdruck in zwei benachbarten Unterdruckkammern 712 beaufschlagt, sobald er beginnt, eine Trennwand 1317 zu überschreiten. Damit vermeidet man Totzonen. Hilfreich ist dabei auch, dass die Saugdüsen 2125 relativ dicht hinter den Trennwänden 1317 angeordnet sind, so dass der dadurch erzeugte Unter druck auch relativ schnell auf den Materialbahnstreifen wirken kann.
  • Wie aus 3 hervorgeht, münden die Saugdüsen 2025 praktisch auf der Höhe des Bodens 26. Auf jeden Fall sind sie so angeordnet, dass Luft durch den Boden hindurch abgesaugt wird. Dies hat einen erheblichen Vorteil für den Selbstreinigungseffekt der Vorrichtung. Wenn sich Fasern, Staub oder Wasser in den Unterdruckkammern 712 ansammeln, werden diese Verunreinigungen durch die Saugdüsen 2025 angesaugt und auf der Unterseite der Vorrichtung 1 ausgeblasen.
  • Man kann nun durch die Länge der Vorrichtung Einfluss auf die Kraft nehmen, mit der der Materialbahnstreifen festgehalten und geführt wird. Eine Zone, d. h. eine Unterdruckkammer 712 hat eine Länge in der Größenordnung von 250 bis 400 mm. Je nachdem, wie lange man den Materialbahnstreifen führen möchte, muss man dann mehr oder weniger Unterdruckkammern 712 hintereinander schalten. In der in Laufrichtung 2 ersten Unterdruckkammer 7 kann man beispielsweise einen Unterdruck von 28 mbar erzeugen. In den nachfolgenden Unterdruckkammern 812 reicht dann ein Unterdruck von 5 bis 20 mbar aus.
  • Die Saugdüsen 2025 sind in Bezug auf eine Mittelachse 36 symmetrisch angeordnet. Wenn also eine Unterdruckkammer 812 nur eine Saugdüse 2125 aufweist, dann wird diese Saugdüse 2125 durch die Mittelachse 36 geteilt. Wenn, wie in der ersten Unterdruckkammer 7, mehrere Saugdüsen 20a20e vorgesehen sind, dann sind diese sym metrisch zur Mittelachse 36 angeordnet. Dadurch lassen sich Druckverhältnisse in den Unterdruckkammern 712 realisieren, die ebenso symmetrisch zur Mittelachse 36 sind. Ein Verschieben des Materialbahnstreifens durch unterschiedliche Drücke ist praktisch auszuschließen.
  • Allerdings kann es vorkommen, dass der Materialbahnstreifen bereits beim Schneiden seitlich verschoben wird. In diesem Fall kann es günstig sein, die einzelnen Unterdruckkammern 712 parallel zur Laufrichtung 2 in zwei oder drei Abteile zu unterteilen. Bei einer Unterteilung in zwei Abteile würde eine Zwischenwand dort angeordnet werden, wo sich die Mittelachse 36 befindet. In diesem Fall wird jedes Abteil mit einer eigenen Saugdüse 2025 versehen, wobei das in Laufrichtung erste Abteil einer jeden Reihe wiederum mehr Saugdüsen aufweist als die in Laufrichtung nachgeschalteten Abteile.
  • Wenn man die Unterteilung der Unterdruckkammern 712 in einzelne Abteile vornimmt, dann wird es zweckmäßig sein, die Trennwände 1317 auch zwischen den einzelnen Abteilen in Laufrichtung V-förmig auszugestalten, um die oben erwähnten Vorteile zu erzielen.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - EP 1127978 B1 [0005]
    • - EP 1342844 A2 [0006]

Claims (19)

  1. Vorrichtung zum Führen eines Materialbahnstreifens in einer Laufrichtung mit einem Gehäuse, in dem eine Unterdruckerzeugungseinrichtung angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass im Gehäuse (3) in Laufrichtung (2) hintereinander mehrere Unterdruckkammern (712) angeordnet sind, von denen jede mindestens eine Saugeinrichtung (2025) aufweist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass eine in Laufrichtung (2) des Materialbahnstreifens erste Unterdruckkammer (7) eine größere Anzahl von Saugeinrichtungen (20a20e) als eine in Laufrichtung (2) des Materialbahnstreifens dahinter angeordnete Unterdruckkammer (812) aufweist.
  3. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Saugeinrichtungen als Saugdüsen (2025) ausgebildet sind.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass in der ersten Unterdruckkammer (7) eine Begrenzungswand mit Saugeinrichtungen (20a20e) gefüllt ist.
  5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Unterdruckkammern (712) eine Führungsseite (27), an der der Materialbahnstreifen entlangläuft, und einen der Führungsseite (27) gegenüberliegenden Boden (26) aufweisen, wobei die Saugeinrichtungen (2025) durch den Boden (26) hindurch wirken.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungsseite (27) und der Boden (26) parallel zueinander verlaufen.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungsseite (27) und der Boden (26) einen Abstand im Bereich von 5 bis 35 mm, insbesondere im Bereich von 10 bis 20 mm, aufweisen.
  8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Saugeinrichtungen (2025) in Bezug auf eine Mittelachse (36), die parallel zur Laufrichtung (2) verläuft, symmetrisch angeordnet sind.
  9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens zwei benachbarte Unterdruckkammern (712) durch eine Trennwand (1317) voneinander getrennt sind, die zumindest abschnittsweise einen Winkel zur Laufrichtung (2) einschließt, der größer als 95° oder kleiner als 85° ist.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Trennwand (1317) zwei Schenkel (18, 19) aufweist, die in entgegengesetzte Richtungen zur Laufrichtung (2) geneigt sind.
  11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Schenkel (18, 19) V-förmig zusammenstoßen.
  12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest bei einer Unterdruckkammer (812) die Trennwand (1317) in Laufrichtung (2) beidseits der Saugeinrichtung (2125) verläuft.
  13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (3) eine die Unterdruckkammer (712) begrenzende Zwischenwand (28) aufweist.
  14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Zwischenwand (28) wannenförmig mit geneigten Seitenwänden (29, 30) ausgebildet ist.
  15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Seitenwände (29, 30) in Schwerkraftrichtung zur Saugeinrichtung (2025) hin geneigt sind.
  16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass eine Druckluftversorgungsleitung (34, 35) für die Saugdüsen (2025) zwischen dem Gehäuse (3) und der Zwischenwand (28) angeordnet ist.
  17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass eine Unterdruckkammer (712) ein Volumen von maximal 2 l, insbesondere maximal 1 l, aufweist.
  18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Unterdruckkammer (712) parallel zur Laufrichtung (2) in mindestens zwei Abteile unterteilt ist.
  19. Vorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass jedes Abteil in Laufrichtung (2) durch eine V-förmige Trennwand begrenzt ist.
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