-
Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Führen eines Materialbahnstreifens
in einer Laufrichtung mit einem Gehäuse, in dem eine Unterdruckerzeugungseinrichtung
angeordnet ist.
-
Die
Erfindung wird im Folgenden in Verbindung mit einer Papierbahn als
Beispiel für einen Materialbahnstreifen beschrieben. Sie
ist jedoch auch bei anderen Materialbahnen und daraus geschnittenen
Materialbahnstreifen anwendbar.
-
Eine
Papierbahn muss im Verlauf ihrer Erzeugung und Bearbeitung durch
verschiedene Bearbeitungseinrichtungen geführt werden,
darunter eine Trockenpartie, eine Pressenpartie, ein Kalander und ggf.
eine Streich- oder eine Leimvorrichtung. Hierzu geht man vielfach
so vor, dass man am Rande der Papierbahn einen Materialbahnstreifen
mit einer Breite in der Größenordnung von 200
bis 300 mm schneidet und diesen Streifen zunächst durch
die Bearbeitungseinrichtung führt. Sobald dieser Materialbahnstreifen
so weit gekommen ist, dass man einen Zug auf ihn ausüben
kann, wird die Papierbahn auf Breite geschnitten, so dass sie in
voller Breite die entsprechende Bearbeitungseinrichtung durchlaufen kann.
-
Für
das Führen des Materialbahnstreifens werden neben sogenannten
Seilführungsanordnungen auch Vorrichtungen verwendet, die
mit Unterdruck arbeiten. Hier läuft in der Regel ein luftdurchlässiges
Band um ein Gehäuse herum, auf dem die Materialbahn liegt.
Das Band stützt sich auf einer Platte ab, die mit Löchern
oder Schlitzen versehen ist. Auf der dem Band abgewandten Seite
der Platte wird ein Unterdruck erzeugt, so dass der Materialbahnstreifen
auf der anderen Seite des Bandes angesaugt wird.
-
Ein
Beispiel für eine derartige Vorrichtung ist aus
EP 1 127 978 B1 bekannt.
Hier sind im Gehäuse mehrere Turbinen angeordnet, die Luft
durch das Band hindurchsaugen, um den Materialbahnstreifen auf der
anderen Seite des Bandes festzuhalten.
-
Eine
andere Ausgestaltung ist aus
EP 1 342 844 A2 bekannt. Hier sind im Gehäuse
mehrere "Schaberklingen" angeordnet, die kurz unter der Innenseite
des Bandes enden und die dort befindliche Luftschicht sozusagen
abschälen. Auch dadurch wird ein Unterdruck auf der Au ßenseite
des Bandes erzeugt, mit dem die Bahn oder jedenfalls ihr Materialbahnstreifen
festgesaugt werden kann.
-
Bei
immer schneller arbeitenden Maschinen ist es aber in allen Fällen
schwierig, sicherzustellen, dass der Materialbahnstreifen so stabil
geführt wird, dass er problemlos an eine nachfolgende Transporteinrichtung,
beispielsweise eine Seilführungsanordnung oder einen anderen
Unterdruck-Förderer, übergeben werden kann.
-
Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Materialbahnstreifen
sicher zu führen.
-
Diese
Aufgabe wird bei einer Vorrichtung der eingangs genannten Art dadurch
gelöst, dass im Gehäuse in Laufrichtung hintereinander
mehrere Unterdruckkammern angeordnet sind, von denen jede mindestens
eine Saugeinrichtung aufweist.
-
Mit
dieser Ausgestaltung wird die Zeit, die benötigt wird,
um den Materialbahnstreifen mit dem vollen Unterdruck zu beaufschlagen,
verkürzt. Der Materialbahnstreifen wird über das
Gehäuse geführt und deckt dabei zunehmend eine
Unterdruckkammer ab. Solange allerdings die Unterdruckkammer noch nicht
vollständig abgedeckt ist, kann durch die verbleibende Öffnung
"Nebenluft" angesaugt werden, so dass der Unterdruck in der Unterdruckkammer
vielfach noch zu schwach ist, um den Materialbahnstreifen sicher
festzuhalten. Sobald aber der Materialbahnstreifen die Unterdruckkammer
vollständig abgedeckt hat, wirkt der von der Saugeinrichtung
zur Verfügung gestellte Unterdruck in vollem Umfang auf den
Materialbahnstreifen. Da mehrere Unterdruckkammern in Laufrichtung
hintereinander angeordnet sind, ist die Länge einer jeden
Unterdruckkammer kürzer als die der Gesamtvorrichtung,
so dass sie bei gleicher Geschwindigkeit früher abgeschlossen
wird. Wenn der Materialbahnstreifen an der ersten Unterdruckkammer
in Laufrichtung festgehalten ist, dann ist er schon in gewissem
Umfang stabilisiert. Allerdings ist die Haltekraft, die sich aus
Fläche mal Unterdruck zusammensetzt, in vielen Fällen
noch zu gering, um den Materialbahnstreifen insgesamt sicher festzuhalten.
Diese instabile Situation hält allerdings nur für
kurze Zeit an, weil der Materialbahnstreifen weiterläuft
und dann die in Laufrichtung nächste oder nächsten
Kammern abdeckt, so dass auch der dort befindliche Unterdruck auf
den Materialbahnstreifen wirkt. Die Haltekraft, die auf den Materialbahnstreifen wirkt,
wird also abschnittsweise aufgebaut.
-
Vorzugsweise
weist eine in Laufrichtung des Materialbahnstreifens erste Unterdruckkammer
eine größere Anzahl von Saugeinrichtungen auf
als eine in Laufrichtung des Materialbahnstreifens dahinter angeordnete
Unterdruckkammer. Damit ist es möglich, in der ersten Unterdruckkammer
einen höheren Unterdruck zu erzeugen, solange der Materialbahnstreifen
diese Unterdruckkammer noch nicht vollständig abgedeckt
hat. Aufgrund der Mehrzahl von Saugeinrichtungen wird nämlich
mehr Luft abgefördert, so dass der Materialbahnstreifen
bereits dann mit einer hohen Zuverlässigkeit auf dem Sieb oder einem
anderen luftdurchlässigen Band festgehalten wird, wenn
die erste Unterdruckkammer noch nicht vollständig verschlossen
ist. Der höchste Unterdruck tritt ein, wenn die erste Unterdruckkammer
vollständig vom Materialbahnstreifen bedeckt ist. Nachdem
der Materialbahnstreifen auf diese Weise über der ersten
Unterdruckkammer stabilisiert ist, reicht ein geringerer Unterdruck
aus, um den Materialbahnstreifen bis zum Ende der Vorrichtung zu
transportieren. Da die Unterdruckkammern nach und nach abgedeckt
werden und dann mit vollem Unterdruck auf den Materialbahnstreifen
wirken, ist die Haltekraft auf dem luftdurchlässigen Band
am Ende der Vorrichtung sehr groß. Ein Durchrutschen des
Materialbahnstreifens wird vermindert oder sogar verhindert.
-
Vorzugsweise
sind die Saugeinrichtungen als Saugdüsen ausgebildet. Saugdüsen
lassen sich einfach installieren. Sie werden mit Druckluft versorgt,
so dass auch die zum Saugen notwendige Energiezufuhr auf einfache
Weise bereitgestellt werden kann.
-
Vorzugsweise
ist in der ersten Unterdruckkammer eine Begrenzungswand mit Saugeinrichtungen
gefüllt. Man sieht also eine so große Anzahl von Saugeinrichtungen
vor, dass diese Wand, beispielsweise der Boden der Unterdruckkammer,
vollständig oder jedenfalls nahezu vollständig
mit Saugeinrichtungen bedeckt ist. Die Saugeinrichtungen sind hierbei
nicht nur die Öffnungen, durch die die Saugluft aus der
Unterdruckkammer herausgesaugt wird, sondern auch die Elemente,
die die Saugöffnungen umgeben. Dadurch, dass man eine entsprechend große
Anzahl von Saugeinrichtungen vorsieht, die über die Begrenzungswand
verteilt sind, lässt sich der Unterdruck sozusagen flächig
erzeugen.
-
Vorzugsweise
weisen die Unterdruckkammern eine Führungsseite auf, an
der der Materialbahnstreifen entlangläuft, und einen der
Führungsseite gegenüberliegenden Boden, wobei
die Saugeinrichtungen durch den Boden hindurch wirken. Diese Ausgestaltung
hat den Vorteil, dass die Verschmutzungen zum Boden hin gesaugt
werden und dann durch die Saugeinrichtungen entfernt werden können.
Auf Dauer kann sich damit praktisch kein Schmutz in der Unterdruckkammer
ansammeln. Dies gilt unabhängig davon, ob die Vorrichtung
so betrieben wird, dass der Materialbahnstreifen in Schwerkraftrichtung
oberhalb von ihr oder unterhalb von ihr geführt wird. Wichtig
ist in diesem Zusammenhang, dass der Luftstrom sozusagen geradlinig
von der Schmutz verursachenden Seite in die gegenüberliegende
Seite eingesaugt werden kann.
-
Vorzugsweise
verlaufen die Führungsseite und der Boden parallel zueinander.
Die Unterdruckkammern haben also in Laufrichtung eine konstante Höhe.
Dies vereinfacht die Fertigung.
-
Hierbei
ist bevorzugt, dass die Führungsseite und der Boden einen
Abstand im Bereich von 5 bis 35 mm, insbesondere im Bereich von
10 bis 20 mm, aufweisen. Damit wird das Volumen der Unterdruckkammer
einerseits so klein gehalten, dass man mit einem akzeptablen Aufwand relativ
schnell einen ausreichenden Unterdruck erzeugen kann. Andererseits
besteht zwischen der Führungsseite und dem Boden ein ausreichender
Abstand, so dass der Strömungsquerschnitt für
die abzusaugende Luft groß genug ist.
-
Vorzugsweise
sind die Saugeinrichtungen in Bezug auf eine Mittelachse, die parallel
zur Laufrichtung verläuft, symmetrisch angeordnet. Damit
lässt sich auch der Unterdruck bezüglich der Mittelachse symmetrisch
erzeugen, was ebenfalls zu einer Stabilisierung des Materialbahnstreifens
auf dem luftdurchlässigen Band beiträgt. Wenn
man nur eine Saugeinrichtung, beispielsweise eine Saugdüse,
in der Unterdruckkammer hat, dann wird diese Saugdüse durch
die Mittelachse geteilt. Wenn man zwei Saugdüsen in der
Unterdruckkammer hat, dann sind diese symmetrisch auf beiden Seiten
der Mittelachse angeordnet.
-
Vorzugsweise
sind mindestens zwei benachbarte Unterdruckkammern durch eine Trennwand voneinander
getrennt, die zumindest abschnittsweise einen Winkel zur Laufrichtung
einschließt, der größer als 95° oder
kleiner als 85° ist. Mit anderen Worten verläuft
die Trennwand zumindest abschnittsweise unter einem Winkel ≠ 90° zur
Laufrichtung. Dies hat den Vorteil, dass der Materialbahnstreifen
zumindest zeitweilig zwei Unterdruckkammern abdeckt. Damit vermeidet
man Totzonen, die möglicherweise zu einer Instabilität
des Materialbahnstreifens führen könnten. Wenn
der Materialbahnstreifen mit seinem Anfang über die Trennwand
hinwegläuft, dann wird er gleichzeitig von den Unterdrücken
in zwei Unterdruckkammern beaufschlagt, wobei die in Laufrichtung
erste Unterdruckkammer stärker auf den Materialbahnstreifen
wirkt.
-
Hierbei
ist bevorzugt, dass die Trennwand zwei Schenkel aufweist, die in
entgegengesetzte Richtungen zur Laufrichtung geneigt sind. Vorzugsweise
sind diese beiden Schenkel in Laufrichtung geneigt. Damit ergeben
sich wiederum symmetrische Verhältnisse, was sich günstig
auf die Stabilisierung des Materialbahnstreifens auswirkt.
-
Vorzugsweise
stoßen die Schenkel V-förmig zusammen. Die Trennwand
weist also zwei im Wesentlichen gerade Abschnitte auf, so dass sie
leicht zu fertigen ist. Sobald der Materialbahnstreifen mit seinem
Anfang über die Spitze des "V" gelangt, wird er auch von
der folgenden Unterdruckkammer mit Unterdruck beaufschlagt.
-
Vorzugsweise
verläuft zumindest bei einer Unterdruckkammer die Trennwand
in Laufrichtung beidseits der Saugeinrichtung. Die Saugeinrichtung ist
also relativ dicht hinter der Trennwand positioniert, so dass der
Unterdruck relativ frühzeitig auf den Materialbahnstreifen
wirken kann, also praktisch sofort, wenn der Materialbahnstreifen über
die Trennwand hinweggeführt worden ist. Damit ergeben sich
bereits nach kurzer Zeit Verhältnisse, durch die der Materialbahnstreifen
stabil geführt werden kann. Wenn die Trennwand V-förmig
ausgebildet ist, dann befindet sich die Saugeinrichtung sozusagen
im Zwickel des "V".
-
Vorzugsweise
weist das Gehäuse eine die Unterdruckkammer begrenzende
Zwischenwand auf. Damit ist es möglich, das Volumen der
Unterdruckkammern klein zu halten. Je kleiner das Volumen ist, desto
schneller kann die darin befindliche Luft abgesaugt und der Unterdruck
aufgebaut werden. Die Höhe des Unterdrucks wird damit nicht
nennenswert beeinflusst. Man muss also nicht mehr das gesamte Gehäuse
leer saugen, um den Unterdruck zu erzeugen.
-
Vorzugsweise
ist die Zwischenwand wannenförmig mit geneigten Seitenwänden
ausgebildet. Die geneigten Seitenwände tragen zum einen
zu einer Verminderung des Volumens bei. Zum anderen helfen sie auch,
Schmutzteilchen oder Wasser, die in die Unterdruckkammer eindringen,
zu den Saugeinrichtungen hin abzuleiten.
-
Hierbei
ist bevorzugt, dass die Seitenwände in Schwerkraftrichtung
zur Saugeinrichtung hin geneigt sind. Auch dies erleichtert die
Abfuhr von Verschmutzungen.
-
Vorzugsweise
ist eine Druckluftversorgungsleitung für die Saugdüsen
zwischen dem Gehäuse und der Zwischenwand angeordnet. Diese
Druckluftversorgungsleitung ist also jedenfalls innerhalb der Vorrichtung
nicht sichtbar und stört nicht weiter. Auch ist die Gefahr,
dass sie beschädigt wird, verringert.
-
Bevorzugterweise
weist eine Unterdruckkammer ein Volumen von maximal 2 l, insbesondere maximal
1 l, auf. Ein derartig kleines Volumen lässt sich relativ
schnell leer saugen, so dass auch schnelllaufende Materialbahnstreifen,
die beispielsweise eine Geschwindigkeit in der Größenordnung
von 1.800 m/min haben, sehr schnell stabil gehalten werden können.
-
Bevorzugterweise
ist mindestens eine Unterdruckkammer parallel zur Laufrichtung in
mindestens zwei Abteile unterteilt. Dabei handelt es sich vorzugsweise
um die in Laufrichtung erste Unterdruckkammer. Wenn der Materialbahnstreifen
aus der Materialbahn geschnitten wird, dann kann es vorkommen, dass
er nicht genau mittig auf der Unterdruckkammer zu liegen kommt.
In diesem Fall besteht die Gefahr, dass er die Unterdruckkammer
nicht vollständig abdeckt, so dass seitlich noch Nebenluft
angesaugt werden kann, wodurch die Haltekraft verringert wird. Wenn
man nun die Unterdruckkammer parallel zur Laufrichtung in mindestens
zwei Abteile unterteilt, dann ist die Chance groß, dass
mindestens eines dieser Abteile vollständig vom Materialbahnstreifen abgedeckt
wird. Zumindest in diesem Abteil wird der Materialbahnstreifen dann
mit voller Kraft gehalten.
-
Hierbei
ist bevorzugt, dass jedes Abteil in Laufrichtung durch eine V-förmige
Trennwand begrenzt ist. Damit ergeben sich die Vorteile, die oben im
Zusammenhang mit einer Unterdruckkammer im Allgemeinen beschrieben
worden sind. Durch die V-förmige Trennwand entsteht keine
Totzone, wenn der Materialbahnstreifen die Trennwand überfährt. Vielmehr
wird er beim Überfahren der Trenn wand dann vom Unterdruck
in zwei in Laufrichtung benachbarten Abteilen beaufschlagt.
-
Die
Erfindung wird im Folgenden anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispiels
in Verbindung mit der Zeichnung beschrieben. Hierin zeigen:
-
1 eine
perspektivische Darstellung einer Vorrichtung zum Führen
eines Materialbahnstreifens im geöffneten Zustand,
-
2 eine
Draufsicht auf die Vorrichtung nach 1,
-
3 einen
Schnitt III-III nach 2 und
-
4 eine
Schnittansicht durch eine Saugdüse.
-
Eine
Vorrichtung 1 zum Führen eines nicht näher
dargestellten Materialbahnstreifens in eine Laufrichtung 2 weist
ein Gehäuse 3 auf, das an seinem vorderen Ende
mit einer Umlenkrolle 4 und an seinem hinteren Ende mit
einer Umlenkrolle 5 versehen ist. Für die Umlenkrolle 5 am
hinteren Ende ist ein Antriebszapfen 6 vorgesehen, an den
ein nicht näher dargestellter Antriebsmotor angeschlossen werden
kann. Über die beiden Umlenkrollen 4, 5 wird ein
luftdurchlässiges Band geführt, das aus Gründen der Übersicht
in der Zeichnung nicht dargestellt ist. Dieses Band kann beispielsweise
als Sieb ausgebildet sein.
-
Das
Gehäuse 3 weist eine ebenfalls nicht näher
dargestellte Deckplatte auf, die mit Öffnungen versehen
ist, beispielsweise in Form von Schlitzen. Die Deckplatte wurde
weggelassen, um Einzelheiten aus dem Inneren der Vorrichtung 1 darstellen
zu können. Im Betrieb liegt das luftdurchlässige
Band auf der Deckplatte auf. Auf dem Band liegt dann der Materialbahnstreifen,
der durch die Deckplatte und das luftdurchlässige Band
mit Unterdruck beaufschlagt und somit auf der Außenseite
des luftdurchlässigen Bandes festgesaugt wird.
-
Im
Gehäuse 3 sind sechs Unterdruckkammern 7–12 vorgesehen.
Die Unterdruckkammern sind durch Trennwände 13–17 voneinander
getrennt. Jede Trennwand 13–17 hat in
der Draufsicht eine V-Form, also zwei Schenkel 18, 19,
die unter einem Winkel von etwa 45° zur Laufrichtung 2 verlaufen.
-
Jede
Unterdruckkammer 7–12 ist mit mindestens
einer Saugeinrichtung in Form einer Saugdüse 20a–20e, 21–25 versehen.
Die in Laufrichtung 2 erste Saugkammer 7 weist
dabei eine größere Zahl von Saugdüsen 20a–20e auf
als die in Laufrichtung 2 weiter hinten angeordneten Unterdruckkammern 8–12.
Im vorliegenden Ausführungsbeispiel weist die erste Unterdruckkammer 7 fünf
Saugdüsen 20a–20e auf. Es ist
aber auch möglich, die erste Unterdruckkammer 7 nur
mit drei oder vier Saugdüsen zu versehen.
-
Die
Saugdüsen 20–25 sind in einem
Boden 26 der Unterdruckkammer 7–12 angeordnet.
Der Boden 26 ist eine Be grenzungswand, die einer Führungsseite 27 gegenüberliegt,
an der der Materialbahnstreifen entlanggeführt wird. An
der Führungsseite 27 befindet sich das luftdurchlässige
Band, an dem der Materialbahnstreifen anliegt (nicht dargestellt).
Der Boden 26 und die Führungsseite 27 verlaufen
parallel zueinander mit einem Abstand im Bereich von 5 bis 35 mm,
vorzugsweise mit einem Abstand im Bereich von 10 bis 20 mm.
-
Wie
aus 1 und 2 hervorgeht, sind die Saugdüsen 20a–20e in
der in Laufrichtung 2 ersten Unterdruckkammer 7 so
angeordnet, dass sie den Boden 26 füllen. Es wäre
also kein Platz für eine weitere Saugdüse 20a–20e vorhanden.
Dadurch ist es möglich, in der ersten Unterdruckkammer 7 nicht nur
relativ schnell einen Unterdruck aufzubauen, wenn der Materialbahnstreifen über
die Unterdruckkammer 7 hinweggeführt wird, sondern
den Unterdruck bereits dann in einem ausreichenden Maß auf den
Materialbahnstreifen wirken zu lassen, wenn der Materialbahnstreifen
die Unterdruckkammer 7 noch nicht vollständig
abgeschlossen hat.
-
In
den übrigen Unterdruckkammern 8–12 ist hingegen
die jeweilige Saugdüse 21–25 so
angeordnet, dass sie relativ nahe an der Trennwand 13–17 ist,
so dass sie in Laufrichtung 2 auf beiden Seiten noch von
der jeweiligen Trennwand 13–17 überragt wird.
Die Saugdüse 21–25 befindet
sich sozusagen im "Zwickel" des "V".
-
Wie
insbesondere aus 3 hervorgeht, weist das Gehäuse 3 eine
Zwischenwand 28 auf, die die Unterdruckkammern 7–12 begrenzt.
Die Zwischenwand 28 weist zwei geneigte Seitenwände 29, 30 auf,
die in Richtung der Saugdüsen 20–25 geneigt sind.
Wenn die Vorrichtung 1 so angeordnet ist, wie dies in 3 dargestellt
ist, der Materialbahnstreifen also in Schwerkraftrichtung oberhalb
des Gehäuses 3 geführt wird, dann werden
Schmutzpartikel oder Wassertröpfchen, die in die Unterdruckkammern 7–12 eintreten,
durch die Seitenwände 29, 30 in Richtung
auf die Saugdüse 20–25 geleitet,
so dass sie leicht entfernt werden können. Das Gleiche
gilt aber auch bei einem Betrieb "über Kopf", weil auch
dann ein Luftstrom entsteht, der Schmutzpartikel über die Seitenwände 29, 30 und
den Boden 26 abfördert.
-
4 zeigt
schematisch eine Saugdüse 23 im Schnitt. Die Saugdüse 23 weist
einen Drucklufteinlass 31 auf, durch den Druckluft eingeblasen
werden kann. Die Saugdüse 23 weist ferner einen
Saugeingang 32 auf. Die durch den Drucklufteinlass 31 eintretende
Druckluft tritt durch einen Spalt zwischen den unterschiedlich schraffierten
Teilen der Saugdüse 23 und strömt dann
durch einen Ausgang 33 aus. Dabei reißt sie Saugluft,
die durch den Saugeingang 32 eingetreten ist, mit. Die
Saugdüse 23 arbeitet nach dem Venturi-Prinzip.
Durch die Zwischenwand 28 wird das Volumen der Unterdruckkammern 7–12 klein
gehalten. Man kann die Zwischenwand 28 so ausgestalten,
dass jede Unterdruckkammer 7–12 ein Volumen
von etwa 2 l oder weniger hat, beispielsweise 1 l.
-
Eine
Druckluftversorgungsleitung 34 ist im Gehäuse 3 angeordnet
und zwar zwischen der Zwischenwand 28 und der eigentlichen
Gehäusewand, so dass die Druckluftversorgungsleitung 34 nach
außen nicht störend in Erscheinung tritt. Die
Druckluftversorgungsleitung 34 ist jeweils über
eine Zweigleitung 35 mit den jeweiligen Saugdüsen 20–25 verbunden.
-
Eine
Unterdruckkammer 7–12 hat eine Länge
in Laufrichtung 2 von etwa 300 mm. Bei einer Bahngeschwindigkeit
von 1.800 m/min dauert es etwa 1/100 Sekunde, bis eine Unterdruckkammer 7–12 durch
den Materialbahnstreifen abgedeckt ist. Eine Saugdüse hat
je nach Einstellung eine Saugleistung von beispielsweise 4.500 l/min,
so dass in 1/100 Sekunde etwa 0,75 l Luft aus jeder Unterdruckkammer 7–12 abgesaugt
werden kann. Wenn die Unterdruckkammer 7–12 ein
Volumen von 1 bis 2 l hat, dann wird der Materialbahnstreifen zuverlässig
festgehalten, sobald er eine Unterdruckkammer 7–12 überfahren
hat. Um den dazu notwendigen Unterdruck aufzubauen, ist es nicht
erforderlich, die gesamte Luft aus der Unterdruckkammer 7–12 zu
entfernen.
-
Da
die Trennwände 13–17 die dargestellte V-Form
haben (andere Formen sind auch möglich, solange sie nicht
rechtwinklig zur Laufrichtung 2 verlaufen), wird der Materialbahnstreifen
bei einer Förderung in Laufrichtung 2 gleichzeitig
vom Unterdruck in zwei benachbarten Unterdruckkammern 7–12 beaufschlagt,
sobald er beginnt, eine Trennwand 13–17 zu überschreiten.
Damit vermeidet man Totzonen. Hilfreich ist dabei auch, dass die
Saugdüsen 21–25 relativ dicht
hinter den Trennwänden 13–17 angeordnet
sind, so dass der dadurch erzeugte Unter druck auch relativ schnell
auf den Materialbahnstreifen wirken kann.
-
Wie
aus 3 hervorgeht, münden die Saugdüsen 20–25 praktisch
auf der Höhe des Bodens 26. Auf jeden Fall sind
sie so angeordnet, dass Luft durch den Boden hindurch abgesaugt
wird. Dies hat einen erheblichen Vorteil für den Selbstreinigungseffekt
der Vorrichtung. Wenn sich Fasern, Staub oder Wasser in den Unterdruckkammern 7–12 ansammeln,
werden diese Verunreinigungen durch die Saugdüsen 20–25 angesaugt
und auf der Unterseite der Vorrichtung 1 ausgeblasen.
-
Man
kann nun durch die Länge der Vorrichtung Einfluss auf die
Kraft nehmen, mit der der Materialbahnstreifen festgehalten und
geführt wird. Eine Zone, d. h. eine Unterdruckkammer 7–12 hat
eine Länge in der Größenordnung von 250
bis 400 mm. Je nachdem, wie lange man den Materialbahnstreifen führen
möchte, muss man dann mehr oder weniger Unterdruckkammern 7–12 hintereinander
schalten. In der in Laufrichtung 2 ersten Unterdruckkammer 7 kann
man beispielsweise einen Unterdruck von 28 mbar erzeugen. In den
nachfolgenden Unterdruckkammern 8–12 reicht
dann ein Unterdruck von 5 bis 20 mbar aus.
-
Die
Saugdüsen 20–25 sind in Bezug
auf eine Mittelachse 36 symmetrisch angeordnet. Wenn also eine
Unterdruckkammer 8–12 nur eine Saugdüse 21–25 aufweist,
dann wird diese Saugdüse 21–25 durch
die Mittelachse 36 geteilt. Wenn, wie in der ersten Unterdruckkammer 7,
mehrere Saugdüsen 20a–20e vorgesehen
sind, dann sind diese sym metrisch zur Mittelachse 36 angeordnet.
Dadurch lassen sich Druckverhältnisse in den Unterdruckkammern 7–12 realisieren,
die ebenso symmetrisch zur Mittelachse 36 sind. Ein Verschieben
des Materialbahnstreifens durch unterschiedliche Drücke
ist praktisch auszuschließen.
-
Allerdings
kann es vorkommen, dass der Materialbahnstreifen bereits beim Schneiden
seitlich verschoben wird. In diesem Fall kann es günstig
sein, die einzelnen Unterdruckkammern 7–12 parallel
zur Laufrichtung 2 in zwei oder drei Abteile zu unterteilen. Bei
einer Unterteilung in zwei Abteile würde eine Zwischenwand
dort angeordnet werden, wo sich die Mittelachse 36 befindet.
In diesem Fall wird jedes Abteil mit einer eigenen Saugdüse 20–25 versehen,
wobei das in Laufrichtung erste Abteil einer jeden Reihe wiederum
mehr Saugdüsen aufweist als die in Laufrichtung nachgeschalteten
Abteile.
-
Wenn
man die Unterteilung der Unterdruckkammern 7–12 in
einzelne Abteile vornimmt, dann wird es zweckmäßig
sein, die Trennwände 13–17 auch
zwischen den einzelnen Abteilen in Laufrichtung V-förmig
auszugestalten, um die oben erwähnten Vorteile zu erzielen.
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
Diese Liste
der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert
erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information
des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen
Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt
keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
-
Zitierte Patentliteratur
-
- - EP 1127978
B1 [0005]
- - EP 1342844 A2 [0006]