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DE102007023214A1 - Seilaufführanordnung und Verfahren zum Aufführen eines Materialbahnstreifens in eine Materialbahn-Bearbeitungseinrichtung - Google Patents

Seilaufführanordnung und Verfahren zum Aufführen eines Materialbahnstreifens in eine Materialbahn-Bearbeitungseinrichtung Download PDF

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DE102007023214A1
DE102007023214A1 DE200710023214 DE102007023214A DE102007023214A1 DE 102007023214 A1 DE102007023214 A1 DE 102007023214A1 DE 200710023214 DE200710023214 DE 200710023214 DE 102007023214 A DE102007023214 A DE 102007023214A DE 102007023214 A1 DE102007023214 A1 DE 102007023214A1
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DE
Germany
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ropes
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drive
rope
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DE200710023214
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English (en)
Inventor
Josef Schneid
Wolfgang Drefs
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Voith Patent GmbH
Original Assignee
Voith Patent GmbH
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Publication date
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Withdrawn legal-status Critical Current

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    • D21PAPER-MAKING; PRODUCTION OF CELLULOSE
    • D21GCALENDERS; ACCESSORIES FOR PAPER-MAKING MACHINES
    • D21G1/00Calenders; Smoothing apparatus
    • D21G1/0073Accessories for calenders
    • D21G1/0086Web feeding or guiding devices
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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    • B65HHANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL, e.g. SHEETS, WEBS, CABLES
    • B65H20/00Advancing webs
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Abstract

Es wird eine Seilaufführanordnung angegeben mit mindestens zwei Seilen (19), die parallel zu einem Bahnlaufpfad durch eine Materialbahn-Bearbeitungseinrichtung (1) geführt sind, und einem auf die Seile (19) wirkenden abschaltbaren Antrieb (20, 22-29). Man möchte auch bei höheren Geschwindigkeiten ein zuverlässiges Aufführen einer Materialbahn ermöglichen. Hierzu ist vorgesehen, dass der Antrieb in mindestens zwei Teilantriebe (20, 22-29) aufgeteilt ist, die entlang der Seile (19) mit einem Abstand zueinander angeordnet sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Seilaufführanordnung mit mindestens zwei Seilen, die parallel zu einem Bahnlaufpfad durch eine Materialbahn-Bearbeitungseinrichtung geführt sind, und einem auf die Seile wirkenden abschaltbaren Antrieb.
  • Ferner betrifft die Erfindung ein Verfahren zum Aufführen eines Materialbahnstreifens in eine Materialbahn-Bearbeitungseinrichtung, bei dem der Materialbahnstreifen zwischen mindestens zwei Seilen geklemmt wird und mit Hilfe der Seile durch die Bearbeitungseinrichtung geführt wird, wobei die Seile angetrieben werden.
  • Die Erfindung wird im Folgenden anhand einer Papierbahn als Beispiel für eine Materialbahn beschrieben. Sie ist aber auch bei anderen Materialbahnen anwendbar. Eine Papierbahn muss im Verlauf ihrer Herstellung durch mehrere Bearbeitungseinrichtungen geführt werden, beispielsweise eine Pressenpartie, eine Trockenpartie, einen Kalander, eine Streicheinrichtung oder dergleichen. In der Regel ist es nicht möglich, die Papierbahn in voller Breite durch die jeweilige Bearbeitungseinrichtung führen zu können. Man schneidet daher einen Einführstreifen am Rande der Papierbahn, der eine Breite in der Größenordnung von 200 bis 300 mm hat. Dieser Einführstreifen wird in eine sogenannte "Seilschere" geführt, die durch zwei oder mehr aufeinander zu laufende Seile gebildet wird. Diese Seile klemmen dann den Einführstreifen ein und ziehen ihn entlang des vorgesehenen Bahnlaufpfades durch die Bearbeitungseinrichtung. Sobald man den Einführstreifen so weit durch die Bearbeitungseinrichtung gezogen hat, dass man einen Zug außerhalb der Bearbeitungseinrichtung auf ihn ausüben kann, wird die Materialbahn auf Breite geschnitten, so dass sie letztendlich mit ihrer vollen Breite die Bearbeitungseinrichtung durchlaufen kann. Üblicherweise wird dieser Vorgang für jede Bearbeitungseinrichtung getrennt wiederholt.
  • Um den Verschleiß der Seile möglichst klein zu halten, wird der Antrieb für die Seile abgeschaltet, sobald die Seile nicht mehr benötigt werden, um den Einführstreifen durch die Bearbeitungseinrichtung hindurchzuziehen.
  • Trotz der erheblichen Fortschritte, die man mit derartigen Seilaufführanordnungen gemacht hat, ist immer noch zu beobachten, dass der Aufführvorgang nicht immer zufriedenstellend verläuft. Es kommt beispielsweise zu Abrissen des Einführstreifens oder sogar der Materialbahn. Nach jedem Abriss muss der Aufführvorgang erneut gestartet werden. Die Probleme sind insbesondere bei höheren Geschwindigkeiten zu beobachten.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, auch bei hohen Geschwindigkeiten ein zuverlässiges Aufführen einer Materialbahn zu ermöglichen.
  • Diese Aufgabe wird bei einer Seilaufführanordnung der eingangs genannten Art dadurch gelöst, dass der Antrieb in mindestens zwei Teilantriebe aufgeteilt ist, die entlang der Seile mit einem Abstand zueinander angeordnet sind.
  • Bisher ist der Antrieb für die Seile an einer einzigen Position angeordnet. Der Antrieb befindet sich bei einer Papierfabrik in der Regel im Keller. Dadurch ergibt sich das Problem, dass die Seile über ihre gesamte Länge einer gewissen Dehnung unterworfen werden. So beträgt beispielsweise die Antriebsleistung bei großen schnelllaufenden Seilsystemen bis zu 50 kW je Seil. Der Großteil dieser Antriebsleistung ist erforderlich, um die Reibung der bewegten Teile zu überwinden, auf denen die Seile angeordnet sind. Ein weiterer, weitaus kleinerer Teil wird für die Walkarbeit der Seile benötigt. Die Antriebsleistung, die für das Überwinden der Rei bung erforderlich ist, wird in das Seil als zusätzliche Spannkraft eingebracht. Beispielsweise beträgt bei einer Antriebsleistung von ca. 50 kW je Seil und einer Geschwindigkeit von 1.800 m/min diese zusätzliche Spannkraft etwa 1,7 kN je Seil. Die Seilspannkraft steigt deshalb von einer Grundspannung in der Größenordnung von etwa 300 N vor der Seilspannung, die zum "normalen Spannen" des Seiles benötigt wird, auf etwa 2,0 kN vor dem Seilantrieb an. Innerhalb des Seillaufs wird diese zusätzliche Seilspannkraft von Seilscheibe zu Seilscheibe (oder einer anderen Lagerung des Seiles) aufgebaut. Durch diese zusätzliche Spannkraft ändert sich auch die Längendehnung der Seile, d. h. die Seilspannung ist nicht über die gesamte Länge der Seile konstant. Damit ergibt sich über die Länge der Seile ein unterschiedliches Dehnungsverhalten, was wiederum zu Geschwindigkeitsunterschieden im Seil führt. Diese Geschwindigkeitsunterschiede haben sich bislang negativ bemerkbar gemacht. Wenn man nun die Antriebseinrichtung aufteilt auf mindestens zwei Teilantriebe, dann kann man diese Spannungsunterschiede in den Seilen verringern und damit auch die Geschwindigkeitsunterschiede. Mit anderen Worten kann man die Geschwindigkeit des Einführstreifens besser und genauer an die Geschwindigkeit der Bearbeitungseinrichtung anpassen, so dass Probleme, die durch Unterschiede in den Geschwindigkeiten von Materialbahn bzw. Einführstreifen einerseits und Bearbeitungseinrichtung andererseits hervorgerufen werden, verringert werden können.
  • Vorzugsweise ist mindestens ein Teilantrieb in der Bearbeitungseinrichtung angeordnet. In der Bearbeitungseinrichtung wird dann eine Antriebsleistung in die Seile eingetragen, die dazu führt, dass in der Bearbeitungseinrichtung eine Spannungsänderung in den Seilen vermindert werden kann.
  • Hierbei ist bevorzugt, dass zumindest in einem Einlaufbereich und/oder in einem Auslaufbereich der Bearbeitungseinrichtung ein Teilantrieb angeordnet ist. Wenn am Anfang der Bearbeitungseinrichtung und am Ende der Bearbeitungseinrichtung die Seile angetrieben werden, kann man dafür sorgen, dass zumindest innerhalb der Bearbeitungseinrichtung, also in dem Bereich, in dem der Materialbahnstreifen oder Einführstreifen durch die Seile erfasst wird, eine Spannungsänderung und damit eine Dehnungsänderung klein gehalten werden kann. Dies hat die positive Folge, dass man die Geschwindigkeit, mit der der Einführstreifen durch die Bearbeitungseinrichtung geführt wird, sehr genau an die Geschwindigkeit der Bearbeitungseinrichtung anpassen kann. Außerhalb der Bearbeitungseinrichtung kann es zwar ebenfalls erwünscht sein, Spannungs- und damit Dehnungsänderungen klein zu halten. Dies ist jedoch in Bereichen weniger kritisch, in denen die Seile keinen Materialbahnstreifen oder Einführstreifen erfassen.
  • Vorzugsweise ist zumindest in der Bearbeitungseinrichtung ein Abstand zwischen zwei Teilantrieben maximal so groß wie die Länge der Seile zwischen zwei Richtungsänderungen. In einer Bearbeitungseinrichtung wird die Ma terialbahn in der Regel mehrfach umgelenkt. So erfolgt in einem Kalander eine Richtungsänderung beispielsweise zwischen zwei Nips. Diese Richtungsänderung beträgt etwas weniger als 180°. Wenn man nun dafür sorgt, dass sich die Länge der Seile, die sich zwischen zwei Seilantrieben befindet, maximal so groß ist wie die Länge zwischen zwei Umlenkungen, dann kann man dafür sorgen, dass die Längenänderung der Seile insgesamt relativ klein bleibt.
  • Vorzugsweise wirken die Teilantriebe auf Seilscheiben. Man kann beispielsweise alle oder nur einen Teil der Teilantriebe als Seilscheiben ausbilden. Da man den Antrieb ohnehin auf mehrere Teilantriebe verteilt, können die einzelnen Teilantriebe klein gehalten werden. Letztendlich können sie so klein sein, dass sie im Bereich der Seilscheiben untergebracht werden können.
  • Vorzugsweise ist mindestens ein Teilantrieb als regelbarer Antrieb ausgebildet. Man kann den Antrieb dann so regeln, dass die Seile zumindest im Bereich dieses Teilantriebs ein vorbestimmtes Verhalten, beispielsweise eine vorbestimmte Geschwindigkeit, haben.
  • Hierbei ist bevorzugt, dass mindestens einer der regelbaren Antriebe einen Folgeregler aufweist. Man kann dann diesen durch den Folgeregler geregelten Antrieb an die Geschwindigkeit eines anderen Teilantriebs anpassen. Der Abschnitt der Seile zwischen diesen beiden Antrieben kann dann mit einer definierten Spannung beaufschlagt werden. Diese Spannung kann beispielsweise so groß gemacht werden, dass der Einführstreifen gerade noch gehalten wird, die Seile aber keiner nennenswerten Dehnung unterworfen werden. Zumindest kann die Dehnung dann auf einen gewünschten Wert eingestellt werden, der beispielsweise einer Dehnung in anderen Abschnitten entspricht.
  • Die Aufgabe wird bei einem Verfahren der eingangs genannten Art dadurch gelöst, dass man die Seile an mindestens zwei Positionen antreibt, die einen Abstand voneinander aufweisen.
  • Wenn man die Seile an mindestens zwei Positionen antreibt, die einen Abstand zueinander aufweisen, dann kann man einen besseren Einfluss auf die Spannungsverteilung und damit auch einen besseren Einfluss auf die Dehnungsverteilung innerhalb der Seile nehmen. Je geringer Dehnungsunterschiede gehalten werden können, desto gleichförmiger kann die Geschwindigkeit des Seiles gehalten werden.
  • Vorzugsweise treibt man die Seile mindestens einmal in der Bearbeitungseinrichtung an. In der Bearbeitungseinrichtung ist es von besonderer Bedeutung, wenn die Seile eine möglichst gleichförmige oder jedenfalls eine vorgegebene Geschwindigkeit oder Geschwindigkeitsverteilung aufweisen. Es kann unter Umständen durchaus sinnvoll sein, die Geschwindigkeit in der Bearbeitungseinrichtung zu variieren, beispielsweise die Seile zu beschleunigen oder zu bremsen. Dies ist möglich, wenn man einen Teilantrieb in der Bearbeitungseinrichtung vorsieht.
  • Vorzugsweise treibt man die Seile zumindest in einem Einlaufbereich und in einem Auslaufbereich der Bearbeitungseinrichtung an. Man kann durch das Abstimmen der Teilantriebe am Anfang und am Ende der Bearbeitungseinrichtung einen Einfluss nehmen auf die Spannungsverteilung und damit auf die Dehnungsverteilung im Seilverlauf innerhalb der Bearbeitungseinrichtung. Damit kann man einen positiven Einfluss auf die Geschwindigkeit des Einführstreifens in der Bearbeitungseinrichtung nehmen.
  • Vorzugsweise hält man mit Hilfe der zum Antreiben verwendeten Teilantriebe eine Spannung in den Seilen unterhalb einem vorgegebenen Maximalwert. Die Spannung hat einen direkten Einfluss auf die Dehnung der Seile. Wenn man die Spannung unterhalb einem vorgegebenen Maximalwert hält, dann hält man auch die Dehnung unter einem entsprechenden Maximalwert. Je geringer die Dehnung und je geringer die Dehnungsunterschiede sind, desto besser lässt sich die Geschwindigkeit des Einführstreifens steuern.
  • Vorzugsweise lenkt man zumindest in der Bearbeitungseinrichtung die Seile mehrfach um und macht einen Abstand zwischen zwei Positionen maximal so groß, wie einen Abstand zwischen zwei Umlenkungen. Damit wird die freie Länge der Seile, die einer Dehnung unterworfen wird, relativ kurz gehalten. Die absolute Dehnung des Seils in diesem Abstand wird dann entsprechend klein gehalten.
  • Vorzugsweise treibt man die Seile geregelt an. Damit lässt sich eine Geschwindigkeit einstellen, die einer Vorgabe entspricht. Die Geschwindigkeit kann beispielsweise durch die Betriebsgeschwindigkeit der Bearbeitungseinrichtung vorgegeben sein.
  • Hierbei ist bevorzugt, dass mindestens ein Teilantrieb mit einer Folgeregelung geregelt wird. Die Folgeregelung kann dann dafür sorgen, dass dieser Teilantrieb eine Geschwindigkeit auf das Seil oder die Seile überträgt, die der Geschwindigkeit der Seile an einer anderen Position entspricht. Damit lassen sich die Seilspannungen besser beherrschen.
  • Die Erfindung wird im Folgenden anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispiels in Verbindung mit der Zeichnung beschrieben. Hierin zeigt die einzige Fig. eine schematische Darstellung eines Ausschnitts aus einer Papier-Bearbeitungseinrichtung.
  • Die Figur zeigt einen Kalander 1, der hinter einer Trockenpartie 2 und vor einer Aufwickeleinrichtung 3 angeordnet ist. Jede dieser Vorrichtungen bildet eine Bearbeitungseinrichtung.
  • In der Trockenpartie sind mehrere Trockenzylinder 4 angeordnet, von denen lediglich einer dargestellt ist. Über die Trockenzylinder läuft eine Papierbahn 5, die in dem Kalander 1 satiniert werden soll.
  • Der Kalander 1 weist einen Walzenstapel mit zehn Walzen 615 auf, wobei der Walzenstapel gegenüber der Vertikalen um etwa 45° geneigt ist.
  • Die Papierbahn 5 ist durch Nips geführt, die zwischen jeweils benachbart angeordneten Walzen ausgebildet sind. Zwischen jeweils zwei Nips ist die Papierbahn 5 über Umlenkrollen 16 geführt. An jeder Umlenkrolle 16 wird die Papierbahn 5 umgelenkt, d. h. sie erfährt eine Richtungsänderung.
  • In der Aufwickeleinrichtung 3 wird die Papierbahn 5 über eine Tragtrommel 17 geführt und dann auf einem Tambour 18 aufgewickelt.
  • Um die Papierbahn 5 überhaupt in den Kalander 1 einführen und bis zur Aufwickeleinrichtung 3 führen zu können, ist eine Seilanordnung mit mindestens zwei Seilen 19 vorgesehen, die senkrecht zur Zeichenebene parallel hintereinander angeordnet sind, so dass in der Zeichnung nur ein Seil zu erkennen ist. In an sich bekannter Weise werden die Seile 19 am Ausgang der Trockenpartie 2 nach Art einer Schere zusammengeführt, um die Papierbahn 5, genauer gesagt einen Einführstreifen oder einen Materialbahnstreifen, der mit einer Breite von etwa 200 bis 300 mm am Rande der Papierbahn 5 geschnitten wird, zu erfassen und dann klemmend durch den dargestellten Bahnlaufpfad im Kalander einzuführen, d. h. jeweils zwischen zwei Walzen 8, 9 hindurch, um eine Umlenkrolle 16 herum, dann wieder durch zwei Walzen 9, 10 hindurch usw.
  • Die Seile 19 wurden bislang durch einen einzelnen Antrieb 20 angetrieben, der im Maschinenkeller angeordnet ist. Ein derartiger Antrieb 20 hat eine beträchtliche Leistung, die beispielsweise 50 kW je Seil betragen kann.
  • Die Seile 19 werden durch eine Spanneinrichtung 21 gespannt gehalten.
  • Im dargestellten Ausführungsbeispiel laufen die Seile im Gegenuhrzeigersinn um, d. h. sie durchlaufen den Kalander 1 von oben nach unten.
  • Die Spanneinrichtung 21 spannt die Seile 19 beispielsweise mit einer Spannkraft von etwa 300 N pro Seil. Diese Spannung führt zu einer gewissen Längsdehnung der Seile 19. Eine derartige Längsdehnung ist unvermeidlich und im Grunde auch noch akzeptabel. Allerdings ist die Spanneinrichtung 21 nicht die einzige Einrichtung, die eine Spannung in die Seile 19 einträgt und damit eine Dehnung verursacht. Eine zusätzliche Seilspannkraft wird von Umlenkung zu Umlenkung aufgebaut. Dies liegt u. a. daran, dass die Seilscheiben, über die die Seile 19 an den Umlenkrollen 16 geführt werden, eine größere oder kleinere Lagerreibung haben. Je größer die Lager sind, desto größer ist im allgemeinen auch die Reibung.
  • Dies führt dazu, dass der Antrieb eine zusätzliche Spannkraft von etwa 1,7 kN in jedes der Seile 19 einträgt. Damit ergibt sich eine Seilspannkraft von beispielsweise etwa 2,0 kN, wobei diese Seilspannkraft unmittelbar vor dem Antrieb 20 (im vorliegenden Ausführungsbeispiel links davon) am größten ist. Dies wiederum hat zur Folge, dass sich die Seile 19 ungleichförmig dehnen. Die Dehnung nimmt in Umlaufrichtung der Seile 19 zu. Mit der Dehnung ist aber auch eine Geschwindigkeitserhöhung verbunden. Auch wenn diese Geschwindigkeitserhöhung nur geringfügig ist, kann sie doch zu Problemen führen.
  • Man sieht daher zusätzlich oder anstelle des Antriebs 20 eine Vielzahl von Teilantrieben 2229 vor. Diese Teilantriebe können in ihrer Gesamtheit durchaus die Antriebsleistung des bisherigen Antriebs 20 erreichen. Da diese Leistung aber auf mehrere Teilantriebe 2229 verteilt wird, kann jeder der Teilantriebe 2229 kleiner ausgeführt werden und deswegen beispielsweise im Bereich der Umlenkrollen 16 untergebracht werden.
  • Vor allem sind Teilantriebe 22, 23 am Einlauf und am Auslauf des Kalanders 1 angeordnet. Die Teilantriebe 22, 23 können also in dem Abschnitt der Seile 19, der den Kalander 1 durchläuft, eine vorgegebene Spannung erzeugen und damit auch eine vorbestimmte Längung. Unterstützt werden kann dies noch durch die weiteren Teilantriebe 2426, so dass man Dehnungsunterschiede in den Seilen innerhalb des Kalanders 1 weitgehend vermeiden kann.
  • Der Abstand zwischen zwei Antrieben 24, 25 ist maximal so groß wie der Abstand zwischen zwei Umlenkungen, also zwischen einer Umlenkrolle 16 und der übernächsten Umlenkrolle. Damit werden Abschnitte der Seile 19, die sich längen können, vergleichsweise klein gehalten.
  • Zweckmäßigerweise sind die Teilantriebe 2229 geregelt, wobei es sinnvoll sein kann, sie mit Folgereglern zu versehen, die die Geschwindigkeit der jeweiligen Antriebseinrichtung, beispielsweise einer Seilscheibe, auf die entsprechende Geschwindigkeit des Kalanders an dieser Stelle abstimmen. Man kann auch einen der Teilantriebe 22 als "Master"-Regler ausbilden und die anderen Teilantriebe 2329 als "Slawe"-Regler, so dass die anderen Teilantriebe 2329 sozusagen dem einen Teilantrieb 22 nachlaufen.
  • Die Dehnung der Seile 19 beträgt bei 0,3 kN beispielsweise 0,6%, bei 2,0 kN aber 4 bis 6%. Im gleichen Maße, wie die Dehnung der Seile 19 ansteigt, steigt aber auch die Seilgeschwindigkeit. Bezogen auf den Kalander wäre die Seilgeschwindigkeit am Beginn deutlich langsamer als am Ende. Bei den heutigen herkömmlichen Systemen führen bereits Seilgeschwindigkeitsveränderungen von weniger als 0,5 % zu massiven Problemen beim Aufführen der Papierbahn 5. Wenn man nun durch die Teilantriebe 2229 dafür sorgt, dass die maximale Spannung innerhalb eines Abschnitts der Seile 19 beispielsweise 0,3 kN nicht übersteigt, dann kann man auch die entsprechende Dehnung begrenzen. Vor allem kann man aber die Dehnung über den gesamten Umlauf der Seile 19 oder zumindest über den Abschnitt, in dem die Seile 19 die Papierbahn 5 führen, konstant halten.

Claims (14)

  1. Seilaufführanordnung mit mindestens zwei Seilen, die parallel zu einem Bahnlaufpfad durch eine Materialbahn-Bearbeitungseinrichtung geführt sind, und einem auf die Seile wirkenden abschaltbaren Antrieb, dadurch gekennzeichnet, dass der Antrieb in mindestens zwei Teilantriebe (20, 2229) aufgeteilt ist, die entlang der Seile (19) mit einem Abstand zueinander angeordnet sind.
  2. Seilaufführanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Teilantrieb (2226) in der Bearbeitungseinrichtung (1) angeordnet ist.
  3. Seilaufführanordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest in einem Einlaufbereich und/oder in einem Auslaufbereich der Bearbeitungseinrichtung (1) ein Teilantrieb (22, 23) angeordnet ist.
  4. Seilaufführanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest in der Bearbeitungseinrichtung (1) ein Abstand zwischen zwei Teilantrieben (24, 25) maximal so groß ist wie die Länge der Seile (19) zwischen zwei Richtungsänderungen.
  5. Seilaufführanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Teilantriebe (2226) auf Seilscheiben wirken.
  6. Seilaufführanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Teilantrieb (2229) als regelbarer Antrieb ausgebildet ist.
  7. Seilaufführanordnung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens einer der regelbaren Antriebe (2229) einen Folgeregler aufweist.
  8. Verfahren zum Aufführen eines Materialbahnstreifens in eine Materialbahn-Bearbeitungseinrichtung, bei dem der Materialbahnstreifen zwischen mindestens zwei Seilen geklemmt wird und mit Hilfe der Seile durch die Bearbeitungseinrichtung geführt wird, wobei die Seile angetrieben werden, dadurch gekennzeichnet, dass man die Seile an mindestens zwei Positionen antreibt, die einen Abstand voneinander aufweisen.
  9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass man die Seile mindestens einmal in der Bearbeitungseinrichtung antreibt.
  10. Verfahren nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass man die Seile zumindest in einem Einlaufbereich und in einem Auslaufbereich der Bearbeitungseinrichtung antreibt.
  11. Verfahren nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass man mit Hilfe der zum Antreiben verwendeten Teilantriebe eine Spannung in den Seilen unterhalb einem vorgegebenen Maximalwert hält.
  12. Verfahren nach einem der Ansprüche 8 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass man zumindest in der Bearbeitungseinrichtung die Seile mehrfach umlenkt und einen Abstand zwischen zwei Positionen maximal so groß macht, wie einen Abstand zwischen zwei Umlenkungen.
  13. Verfahren nach einem der Ansprüche 8 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass man die Seile geregelt antreibt.
  14. Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Teilantrieb mit einer Folgeregelung geregelt wird.
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