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DE102007023135A1 - Verfahren und Vorrichtung zur Erhebung und Weiterleitung von dynamischen Fahrzeugdaten - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung zur Erhebung und Weiterleitung von dynamischen Fahrzeugdaten Download PDF

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DE102007023135A1
DE102007023135A1 DE200710023135 DE102007023135A DE102007023135A1 DE 102007023135 A1 DE102007023135 A1 DE 102007023135A1 DE 200710023135 DE200710023135 DE 200710023135 DE 102007023135 A DE102007023135 A DE 102007023135A DE 102007023135 A1 DE102007023135 A1 DE 102007023135A1
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DE
Germany
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special
message
road section
vehicle
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Withdrawn
Application number
DE200710023135
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English (en)
Inventor
Rainer Kuhn
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Individual
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Publication of DE102007023135A1 publication Critical patent/DE102007023135A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • GPHYSICS
    • G08SIGNALLING
    • G08GTRAFFIC CONTROL SYSTEMS
    • G08G1/00Traffic control systems for road vehicles
    • G08G1/01Detecting movement of traffic to be counted or controlled
    • G08G1/0104Measuring and analyzing of parameters relative to traffic conditions

Landscapes

  • Chemical & Material Sciences (AREA)
  • Analytical Chemistry (AREA)
  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Traffic Control Systems (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Erhebung und deren Weiterleitung von dynamischen Fahrzeugdaten sowie Werte der dazugehörigen Sensorik mittels der Kombination aus satellitengestütztem und/oder terrestrischem Ortungsverfahren, terrestrischen Verkehrsinformationssystemkomponenten sowie mobilen Anzeige-, Informations- und Sende/Empfangssystemen und den selektiven Empfang von Empfehlungen, Hinweisen und Warnungen. Das technische Gebiet der vorliegenden Erfindung betrifft die Verkehrsflusssteuerung von Kraftfahrzeugen auf Straßen, insbesondere zur Reduzierung des Energie-, Kraftstoffverbrauchs, des CO<SUB>2</SUB>-Ausstoßes sowie der Unfallzahlen im Straßenverkehr sowie der schnellen Information von Unfallereignissen.

Description

  • Der Kraftfahrzeug-Verkehr auf den öffentlichen Straßen ist zu manchen Zeiten und auf manchen Straßenabschnitten im Bereich der Sättigung. Das führt dazu, dass neben einer erhöhten Unfallgefahr auch durch den ungleichmäßigen Verkehrsfluss ein unnötig erhöhter Verbrauch von Energie/Kraftstoff und damit verbunden ein unnötig erhöhter CO2-Ausstoß stattfindet.
  • Die vertraglichen Vereinbarungen des Kyoto-Protokolls verlangen von den Industriestaaten eine Reduzierung des CO2-Ausstoßes, der zu einem signifikanten Anteil durch den Kraftfahrzeugverkehr entsteht.
  • Dem Anmelder ist intern bekannt, dass die Automobilindustrie an technischen Lösungen arbeitet, die das Ziel haben den Kraftstoffverbrauch zu senken, den gesamten Verbrennungsvorgang zu optimieren und/oder durch Hybridtechnologie den CO2-Ausstoß zu reduzieren beziehungsweise durch andere Technologien wie z. B. Wasserstoff zu vermeiden. Bis diese neuen Technologien sich jedoch in der Praxis durchgesetzt haben werden, sind ca. zwei Automobilgenerationen vergangen. Daher wird eine Lösung gesucht, die in kürzeren Fristen zu einer Reduktion des CO2-Ausstoßes im Straßenverkehr führt und die von der Automobilindustrie entwickelten technischen Lösungen ergänzt und darüber hinaus auch nach dem Einsatz verbesserter Technologien im Kraftfahrzeug zu einer Reduzierung des Energieverbrauchs bei gleichzeitiger optimierter Ausnutzung der Resource Straße beiträgt.
  • Ebenfalls ist dem Anmelder bekannt, dass zur Verkehrsflusssteuerung geeignete Systeme im Einsatz sind, die als festinstallierte variable Geschwindigkeitsschilder die Höchstgeschwindigkeit für bestimmte Straßenabschnitte in Abhängigkeit von Verkehrsdichte, Witterungsverhältnissen und sonstigen Gefahren regeln. Diese sind aus Kostengründen jedoch nicht flächendeckend einsetzbar.
  • Ebenfalls ist dem Anmelder bekannt, dass zur Verkehrsflusssteuerung geeignete Systeme zum Patent angemeldet sind die flächendeckend einsetzbar sind. Siehe dazu insbesondere die Anmeldungen 102007014684.3 und 102007007730.2 sowie die Projekte SOTIS in Frankfurt, Travolution in Ingolstadt sowie Floating Car Daten. Auch sind Systeme zur automatischen Unfallmeldung bekannt, die beim Öffnen des Airbags automatisch Funktionen wie Zentralverriegelung öffnen, Trennen der Stromversorgung des Motors (insb. Benzinpumpe), Einschalten der Innenraumbeleuchtung und der Warnblinkanlage etc ausführen. Bei anderen Systeme wie das System „eCall" von BMW und Deutschem Roten Kreuz wird die Rettungsleitstelle bei einem Unfall händisch gerufen und die Position automatisch durchgegeben. Auch im EP1054371 ist ein Notrufsystem beschrieben das eine automatische Information der Rettungsleitstelle beinhaltet.
  • Ebenfalls bekannt sind Verfahren zur automatischen Beurteilung der Schwere der Verletzungen nach einem Unfall in Abhängigkeit der negativen Beschleunigung.
  • Öffentliche Institutionen wie Parlamente, Parteien, der Deutsche Verkehrsgerichtstag oder auch Automobilclubs wie der ADAC oder der ACE fordern "intelligente computergestützte Verkehrsbeeinflussungsanlagen" um die Unfallzahlen zu senken.
  • Demnach ist es eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, Verfahren und Vorrichtungen zur Verkehr Erfassung von aktuellen Verkehrsdaten bereitzustellen um Verfahren nach der Patentanmeldung 102007014684.3 und 102007007730.2 mit aktuellen Daten zu versorgen und so eine kurze Reaktionszeit der Systeme sicherzustellen.
  • Dabei soll in einer besonderen Ausprägung nicht nur Boni abgerechnet werden können, sondern auch die Möglichkeit der Abrechnung über die verbrauchte Fahrleistung und ebenfalls in einer besonderen Ausprägung die Abrechnung der Fahrleistung im Verhältnis zu angepasster empfohlener Fahrweise möglich sein.
  • Erfindungsgemäß wird diese gestellte Aufgabe des Verfahren zur Erhebung und Weiterleitung von dynamischen Fahrzeugdaten durch ein Telematik-Verfahren zur Erfassung und Weiterleitung der aktuell gefahrenen Geschwindigkeiten eines Fahrzeugs in einem Straßenabschnitt (SA) mit Richtung, der durch zwei Location Codes (Location Point (LP)) gekennzeichnet, mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 und/oder durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst.
  • Demnach wird ein Verfahren zur Erfassung der Kraftfahrzeug-Geschwindigkeit und der Weiterleitung an ein übergeordnetes System beschrieben sowie die entsprechende Rückmeldung zur Erfüllung der Aufgaben der Verfahren aus Patentanmeldungen 102007014684.3 und 102007007730.2, wobei das erfindungsgemäße Verfahren folgende Schritte aufweist:
    Im Einzelnen werden die Verfahren und Vorrichtungen aus den Patentanmeldungen 102007014684.3 und 102007007730.2 als Teil und/oder Ergänzung dieses Verfahrens betrachtet.
    • a) Erfassen der geographischen Position des Kraftfahrzeugs und Berechnung des Straßenabschnitt (SA) durch die im Kraftfahrzeug befindliche Vorrichtung; durch Vergleich mit den aus dem vom Satellit und/oder terrestrisch abgestrahlten empfangenen Positionsdaten unter zu Hilfenahme geeigneter Navigationsverfahren und entsprechender digitaler Straßenkarten in der im Kraftfahrzeug befindlichen Vorrichtung.
    • b) Empfang der in der Verkehrsmeldung des Rundfunks im Folgenden RFM genannt, in einer besonderen Ausprägung RDS oder TMC oder TPEG, angegebenen Empfehlung oder Definition der Höchstgeschwindigkeit, im Folgenden nur Empfehlung genannt, für den zu der aktuellen Position gehörigen Straßenabschnitt (SA).
    • c) Übertragen der Meldung aus eigener Kennung, Straßenabschnitt (SA), und mindestens eine der folgenden drei Geschwindigkeitsparameter, eigene Durchschnitts Geschwindigkeit in dem Straßenabschnitt (SA), minimale eigene Geschwindigkeit in dem Straßenabschnitt (SA), Maximale eigene Geschwindigkeit in dem Straßenabschnitt (SA) und in einer besonderen Ausprägung ein Ereignisparameter mit des Typs A an eine stationäre oder mobile Funkzelle (FkZ. Diese Meldung wird im Folgenden mit Standardmeldung (StM) bezeichnet; In der Regel wird diese Meldung beim Verlassen des Straßenabschnitt (SA) gesendet. Die Kennung kann in einer besonderen Ausprägung, eine von der im Kraftfahrzeug befindliche Vorrichtung erzeugten Zufallszahl sein, die über ein oder mehrere befahrene Straßenabschnitt (SA) gleich bleibt. In einer weiteren besonderen Ausprägung kann die Kennung auch die Seriennummer oder eine andere eindeutig dem Fahrzeug, und/oder Halter und/oder Fahrer fest zuordenbare Nummer sein.
    • d) Empfangen der Quittungen der Funkzelle (FkZ) auch der Quittungen mit anderer Kennung, bestehend aus den gleichen Parameter wie Standardmeldung (StM) durch die im Kraftfahrzeug befindliche Vorrichtung sowie eines Parameters der diese Meldung als Quittungsmeldung definiert. Dieser Parameter kann in einer besonderen Ausprägung die Kennung der Funkzelle (FkZ) sein;
    • e) Wird innerhalb eines definierten Zeitabschnitts keine Quittung der eigenen Standardmeldung (StM) Meldung empfangen, so wird die Meldung erneut gesendet. In einer besonderen Ausprägung wird die Zeitdauer unter Zuhilfenahme einer Zufallszahl berechnet.
    • f) Überprüfen des in der Standardmeldung (StM) Quittung enthaltenen Straßenabschnitt (SA), durch Vergleich mit den aus dem vom Satellit und/oder terrestrisch abgestrahlten empfangenen Positionsdaten unter zu Hilfenahme geeigneter Navigationsverfahren und entsprechender digitaler Straßenkarten in der im Kraftfahrzeug befindlichen Vorrichtung auf Relevanz; In einer besonderen Ausprägung wird auch der in der anderen Fahrtrichtung befindliche Straßenabschnitt (SA) in die Überprüfung mit einbezogen (umgekehrte Reihenfolge der Location Points (LP));
    • g) Bei einer positiven Relevanz der Standardmeldung (StM) Quittungsdaten und/oder Änderung der bisher gültigen empfohlenen Maximalgeschwindigkeit für den aktuellen Straßenabschnitt (SA), erfolgt eine Anzeige und/oder eine akustische Ausgabe der im Kraftfahrzeug befindlichen Vorrichtung der neuen gültigen empfohlenen Maximalgeschwindigkeit. Diese kann auch eine generelle Aufhebung der Geschwindigkeitsvorgabe sein; Dies wird in dem Patentanmeldungen 102007014684.3 und 102007007730.2 für die RFM Meldungen genauer beschrieben. Weicht der Wert der Geschwindigkeitsangabe aus der Standardmeldung (StM) Quittungsmeldung eines anderen Fahrzeugs für den Straßenabschnitt (SA) von der RFM Meldung, ab, so ist in einer besonderen Ausprägung auf Grund von Regeln, die mindestens einen der Parameter Höchstgeschwindigkeit, Durchschnittsgeschwindigkeit und minimale Geschwindigkeit sowie Zeitabstand der Quittungsmeldung von der von der aktuellen Zeit beinhalten eine Warnung und oder eine Berichtigung der Empfehlung aus der RFM Meldung nach unten auszugeben. Die in den Patentanmeldungen 102007014684.3 und 102007007730.2 gelten auch hier entsprechend, jedoch mit der zusätzlichen Kennung der Funkzelle (FkZ)
    • h) In einer besonderen Ausprägung sendet die im Fahrzeug befindliche Vorrichtung eine spezielle Ereignismeldung, die aus den Parameter eigener Kennung, Straßenabschnitt (SA), und mindestens eine der folgenden drei Geschwindigkeitsparameter, eigene Durchschnitts Geschwindigkeit in dem Straßenabschnitt (SA), minimale eigene Geschwindigkeit in dem Straßenabschnitt (SA), maximale eigene Geschwindigkeit in dem Straßenabschnitt (SA) geographische Koordinaten sowie ein Ereignisparameter Typ B, C oder D beinhaltet an eine Funkzelle (FkZ).
    • i) Der Empfang von fremden Quittungsmeldungen mit dem Ereignisparameter Typ B, C oder D sollen von der eigenen im Fahrzeug befindliche Vorrichtung sofort durch eine entsprechende Warnung und in einer besonderen Ausprägung mit einer Entfernungsangabe zu dem in den geographischen Koordinaten angegebenen Ort der fremden Quittungsmeldung akustisch und/oder optisch ausgegeben werden. Dabei stellen die Typen B und C des Ereignisparameter in einer besonderen Ausprägung die unterschiedliche Intensität der Beeinflussung der Verkehrssicherheit in einer besonderen Ausprägung abgeleitet aus der Verzögerung durch Bremsen und/oder Unfall dar. Die Typen sämtlicher Ereignismeldungen stellen keine Reihenfolge der Gewichtung sondern nur ein Unterscheidungsmerkmal dar.
    • j) In einer weiteren besonderen Ausprägung können auch andere mobile und stationäre Einrichtungen wie in einer besonderen Ausprägung Lichtzeichenanlagen, Baustellenbeschilderungen oder variable Leitsysteme Meldungen mit Ereignisparameter absetzen, diese sind in Kennung und Aufbau festzulegen um deren Quittungsnachrichten für andere Teilnehmer transparent zu machen.
    • k) Die Funkzelle (FkZ) sendet zu jeder empfangenen Nachricht eine Quittung wie oben unter d) beschrieben aus.
    • l) Die Funkzelle (FkZ) leitet die Meldungen kabelgebunden oder drahtlos an die Verkehrsrechenzentrale (VRZ) weiter, die unter anderem daraus aktualisierte RFM Meldungen generiert. Einige Regeln für die Bewertung sind in den Patentanmeldungen 102007014684.3 und 102007007730.2 beschrieben.
    • m) In einer besonderen Ausprägung kann ein Teil der Standardmeldung (StM) in der Funkzelle (FkZ) vorverarbeitet werden. In einer besonderen Ausprägung ist dies der Fall, wenn statt vieler einzelnen Meldungen mit dem Ereignisparameter Typ A lediglich ein Verkehrsaufkommen mit Anzahl Fahrzeuge und deren Geschwindigkeit von der Funkzelle (FkZ) an die Verkehrsrechenzentrale (VRZ) weitergeleitet wird.
    • n) In einer weiteren besonderen Ausprägung kann die Funkzelle (FkZ) Meldungen aussenden um in einer weiteren besonderen Ausprägung der im Fahrzeug befindlichen Einrichtungen zu untersagen, dass Standardmeldungen mit dem Ereignistyp A von einem bestimmten Straßenabschnitt (SA) gemeldet werden.
    • o) In einer weiteren besonderen Ausprägung kann die im Fahrzeug befindliche Einrichtung als zusätzlichen Parameter beim Verlassen des Straßenabschnitt (SA) den nächsten und/oder übernächsten Location Point (LP) senden um in einer weiteren besonderen Ausprägung eine vorausschauendere Planung für Infrastruktureinrichtungen zu ermöglichen, oder Routenoptimierungen durchzuführen.
    • p) In einer weiteren besonderen Ausprägung kann die im Fahrzeug befindliche Einrichtung der Funkzelle (FkZ) auch den Endpunkt der Route mitteilen. In diesem Fall bleibt die Kennung über die gesamte Route erhalten.
    • q) Automatisch durch das Verfahren veranlasst wird, sobald der Straßenabschnitt (SA) wieder normal zu befahren ist, diese Information über die Meldungen an Funkzelle (FkZ) und weiter an das VRZ weitergeleitet. Auch meldet im Falle einer Meldung mit Ereignisklasse B, C oder D, die im Fahrzeug befindliche Einrichtung sobald sie den Straßenabschnitt (SA) verlässt, indirekt den wiedereingetretenen Normalfall (Entwarnung). Folge-Behinderungen müssen separat verwaltet werden. Daher wird in einer besonderen Ausprägung die von der VRZ und/oder der Funkzelle (FkZ) initiierten Entwarnungsmeldung mit einer gewissen Verzögerung gesendet.
  • Ferner wird eine Vorrichtung zur Durchführung des oben erläuterten Verfahrens vorgeschlagen, welche aufweist:
    • – Mittel zum Empfang der Satelliten- und/oder terrestrischen Signale zur Positionsbestimmung der im Kraftfahrzeug befindliche Vorrichtung;
    • – Mittel zum Auswerten der Positionssignale um einen bestimmte geografische Koordinatenpunkt des Standpunkts zu identifizieren und aus mehreren den Straßenabschnitt (SA) mit Hilfe der in der Location Table der digitalen Straßenkarte vorhandenen Location Codes zu berechnen;
    • – Mittel zur Berechnung oder zur Definition der aktuell in dem jeweiligen Straßenabschnitt empfohlenen Höchstgeschwindigkeit;
    • – Mittel zum Übertragung dieser Information über standardisierte Protokolle und digitalen Rundfunk insbesondere RFM an die in den Kraftfahrzeug befindlichen Vorrichtungen
    • – Mittel zum Abgleich der aktuellen Position des Kraftfahrzeugs sowie seiner Geschwindigkeit mit der für den zugehörigen Straßenabschnitt übertragene aktuelle empfohlenen Höchstgeschwindigkeit.
    • – Mittel zur optischen und/akustischen Ausgabe der aktuell empfohlenen Höchstgeschwindigkeit für den Straßenabschnitt, auf dem sich das Kraftfahrzeug gerade befindet.
    • – Mittel zum Auslesen der aktuellen Geschwindigkeit des Fahrzeugs und Weitergabe an die im Kraftfahrzeug befindliche Vorrichtung
    • – Mittel zur Speicherung von Minimal-, Maximal- und Durchschnittsgeschwindigkeit für den aktuellen sowie ein oder mehrere zurückliegende SA.
    • – Mittel zum Senden der Meldungen an eine Funkzelle (FkZ) und zum Empfangen der Quittungen und Meldungen
    • – in einer besonderen Ausprägung Mittel zur Erfassung der Beschleunigung des Kraftfahrzeug durch die im Kfz befindliche Vorrichtung entweder durch ein oder mehrere eigene Sensoren und/oder das Auslesen von im KFZ verfügbaren Informationen und die Weiterleitung an die im Kraftfahrzeug befindliche Vorrichtung zur Weitergabe an die FkZ.
    • – in einer besonderen Ausprägung Mittel zur Erfassung von Störungen des Kraftfahrzeug und/oder des Kraftfahrzeuglenkers, die zu einer Beeinträchtigen oder schweren Beeinträchtigung der Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer führen und die Weiterleitung an die im Kraftfahrzeug befindliche Vorrichtung zur Weitergabe an die FkZ. Dies kann in einer besonderen Ausprägung ein feststellbarer Hinweis auf Sekundenschlaf, Geisterfahrer, Schwächeanfall oder starkes drogenabhängiges Verhalten des Fahrzeuglenkers sein. Die Übermittlung dieser kann in Meldungen des Ereignistyps D oder höher erfolgen.
    • – in einer besonderen Ausprägung Mittel zum Selbsttest und der damit verbundenen optischen und/akustischen Ausgabe der Betriebsbereitschaft der und des gesamten Systems.
    • – in einer besonderen Ausprägung Mittel zur Eingabe von strukturierten oder nicht strukturierten Meldungen, die als Spezialmeldungen des Typ X übertragen werden.
    • – in einer besonderen Ausprägung Mittel zum Selbsttest und der damit verbundenen optischen und/akustischen Ausgabe der Betriebsbereitschaft der und des gesamten Systems in einer besonderen Ausprägung einschließlich der Funkstrecken.
    • – Mittel zur Auswertung und Verarbeitung der verschiedenen empfangenen Quittungen und Meldungen
  • Ein wesentlicher Vorteil der vorliegenden Erfindung liegt in der einfachen dreistufigen Struktur.
  • Ein weiterer wesentlicher Vorteil der vorliegenden Erfindung ist die möglichen Anonymität, da die durch Zufallsgenerator erzeugte Kennung im eigenen Fahrzeug keiner Person oder Fahrzeug dauerhaft zuzuordnen ist. In deiner besonderen Ausprägung kann der Anwender dies jedoch unterdrücken.
  • Ein weiterer Vorteil der vorliegenden Erfindung ist, dass die Nachrichten über die aktuellen Störungen der Straßenverhältnisse sehr kurzfristig in der näheren und weiteren Umgebung des Kraftfahrzeugs durch die transparente offene Mithörmöglichkeit der Quittungen bekannt sind. Ein weiterer Vorteil der vorliegenden Erfindung ist die Möglichkeit eine Funkstille für Standartnachrichten für ein oder mehrere Straßenabschnitte (SA) zu veranlassen um so Funkbandbreitenkapazitäten freizuhalten.
  • Ein weiterer Vorteil der vorliegenden Erfindung ist die schnelle Information der Verkehrsrechenzentrale insbesondere im Fall von schweren Störungen wie Unfällen Ebenfalls ein weiterer Vorteil der vorliegenden Erfindung ist die schnelle Information der Leitstelle, sobald die Störung beseitigt ist und die Straße wieder im Normalzustand ist. Ein weiterer Vorteil der vorliegenden Erfindung ist die geringe Anforderung an Bandbreite und zusätzlicher Technologie für die im Kraftfahrzeug befindliche Vorrichtung, sowie die möglichen Erweiterungen
  • Ebenfalls ein weiterer Vorteil der vorliegenden Erfindung sind die geringe Kosten zwischen Fahrzeug und Infrastruktur Funkzelle (FkZ), die im Idealfall ohne Leitungskosten auskommt. Dies ist jedoch abhängig von der Vergabe von Funklizenzen durch die entsprechenden Institutionen für diese Anwendung.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist die integrierte Erweiterung von bestehenden fest in ein Kraftfahrzeug eingebauten Navigationssystemen, die die Fähigkeit haben, die empfangene RFM optisch und oder akustisch anzuzeigen, die Standardmeldung (StM) analog oder digital zu übertragen
  • Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung erhält die Verkehrsrechenzentrale (VRZ) außer den Standardmeldungen (StM) zusätzliche Informationen aus den Verkehrsflusssensoren, Mitteilungen von Polizei und/oder anderen Personen, den Straßenzustands-, Umwelt- und Witterungsparametern. daraus wird von der Verkehrsrechenzentrale (VRZ) eine vorgegebene oder empfohlenen Maximalgeschwindigkeit für einen definierten Straßenabschnitt (SA) berechnet oder eingegeben, und diese über RFM und über die relevanten Funkzellen (FkZ) weitergeleitet:
    Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung weist die zusätzliche RFM einen Parametersatz auf der ein oder mehrere der folgenden Parameter enthält:
    • – Zeitpunkt,
    • – Kennung des Straßenabschnittes
    • – Richtung des Verkehrsflusses
    • – Angabe der empfohlenen Geschwindigkeit
    • – Hinweis auf Gefahren
  • Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung weist die im Kraftfahrzeug befindliche Vorrichtung eine Möglichkeit auf sich selbst zu überprüfen und den Status „System in Ordnung" oder „System fehlerhaft" optisch und/oder akustisch anzuzeigen.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass es einfach auch in vorhandene (Alt)-Fahrzeuge einzubauen ist, da es nicht notwendigerweise auf andere Komponenten des Fahrzeugs außer der Stromversorgung angewiesen ist und sowohl präventiv als auch nach einem Unfall für das eigene Fahrzeug als auch für fremde Fahrzeuge einen Nutzen stiftet. Insbesondere die flächendeckende anonyme Erfassung von Fahrzeuggeschwindigkeiten stellte die Grundlage für eine signifikante Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur insbesondere auch für Straßen der zweiten und dritten Kategorie wie Bundes- und Landstraßen dar.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand in den schematischen Figuren der Zeichnung angegebenen Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 ein schematisches Ablaufdiagramm eines ersten Ausführungsbeispiels des erfindungsgemäßen Verfahrens zur Durchführung einer Erfassung und Weiterleitung der Geschwindigkeit eines Fahrzeugs an die Funkzelle (FkZ) und deren Quittierung und
  • 2 ein zweites schematisches Ablaufdiagramm eines zweiten Ausführungsbeispiels des erfindungsgemäßen Verfahrens die Weiterleitung der Daten an das VRZ und zurück und,
  • 3 ein drittes schematisches Ablaufdiagramm eines dritten Ausführungsbeispiels des erfindungsgemäßen Verfahrens den Nachrichtenfluss im Falle eines Ereignistypen B, C oder D, und
  • 4 ein viertes schematisches Ablaufdiagramm zeigt das typische Zusammenwirken von stationärer Infrastruktur und Fahrzeug
  • In 1 ist ein schematisches Ablaufdiagramm eine typisches Ausführungsbeispiels des erfindungsgemäßen Verfahrens zur Erhebung und Weiterleitung dynamischer Geschwindigkeitsdaten für ein Kraftfahrzeug auf einer Straße dargestellt. Nachfolgend wird das erfindungsgemäße Verfahren anhand des Blockschaltbildes in 1 erläutert. Das erfindungsgemäße Verfahren weist die folgenden Verfahrensschritte S1 bis S4 auf:
  • Verfahrensschritt S1:
  • Ein Kraftfahrzeug fährt auf der Straße. Die im Kraftfahrzeug befindliche Vorrichtung (3) empfängt von im Orbit positionierten Satelliten (1) oder von terrestrischen Sendeeinrichtungen Signale zur Positionsbestimmung und identifiziert daraus den aktuellen Standort und ermittelt die aktuelle eigene Kraftfahrzeug Geschwindigkeit entweder durch die zeitliche Differenz zweier oder mehrerer Positionsdaten oder durch die Übernahme vor durch Komponenten im Fahrzeug gemessener aktuellen Geschwindigkeit. Dieser Vorgang wird kontinuierlich wiederholt.
  • Verfahrensschritt S2:
  • Unter Zuhilfenahme von digitalen Straßenkarten bestimmt die im Kraftfahrzeug befindliche Vorrichtung (3) den aktuell befahrenen Straßenabschnitt SA, der zwischen den Location Point (6) und (6a) liegt. Dieser Vorgang wird kontinuierlich wiederholt.
  • Verfahrensschritt S3:
  • Die Information des Straßenabschnittes und mindestens eine der folgenden Geschwindigkeiten (Minimal- Maximal- Durchschnittsgeschwindigkeit) die vom Fahrzeug auf dem Straßenabschnitt (SA) gefahren wurde, wird zusammen mit einer Kennung an die Funkzelle (FkZ) (4) weitergeleitet. In einer besonderen Ausprägung ist diese Kennung eine von der im Kraftfahrzeug befindliche Vorrichtung (3) erzeugten Zufallszahl. In einer weiteren besonderen Ausprägung wird dieser Vorgang der durch die im Kraftfahrzeug befindliche Vorrichtung (3) initiierte Übertragung vorzugsweise oder ausschließlich beim Verlassen eines Straßenabschnitts durchgeführt.
  • Verfahrensschritt S4:
  • Die Funkzelle (FkZ) (4) quittiert diese Meldung indem sie den Datensatz mit einer zusätzlichen eigenen Kennung zurücksendet und damit sowohl der im Kraftfahrzeug befindliche Vorrichtung (3), welche die Meldung gesendet hat den Empfang zu bestätigt, als auch der im Kraftfahrzeug befindlichen Vorrichtungen (3) aller anderen Fahrzeuge im Bereich der Funkzelle (FkZ) informiert.
  • 2 zeigt ein schematisches Ablaufdiagramm für die Übertragung der Geschwindigkeitsinformationen auf einem Straßenabschnitt (SA) von der Funkzelle (FkZ) (4) an die Verkehrsrechenzentrale VRZ (5) des erfindungsgemäßen Verfahrens zur Erhebung und Weiterleitung dynamischer Geschwindigkeitsdaten für ein Kraftfahrzeug auf einer Straße auf. Nachfolgend wird das erfindungsgemäße Verfahren anhand des Blockschaltbildes in 2 erläutert. Das erfindungsgemäße Verfahren weist die folgenden Verfahrensschritte T1 bis T2 auf:
  • Verfahrensschritt T1.
  • Die Funkzelle (FkZ) (4) übermittelt drahtlos oder leitungsgebunden die von der im Kraftfahrzeug befindliche Vorrichtung (3) übermittelten Geschwindigkeitsdaten und des zugehörigen Straßenabschnitt (SA) mit einem geeigneten Protokoll an die Verkehrsrechenzentrale VRZ (5).
  • In einer weiteren besonderen Ausprägung insbesondere, wenn keine Änderung der gemeldeten Geschwindigkeiten innerhalb einer definierten Toleranz von den in dem oder den im Kraftfahrzeug befindlichen Vorrichtungen (3) gemeldet wird, übermittelt die Funkzelle FkZ (4) kumulierte Werte über Geschwindigkeit(en) und Fahrzeugfrequenz auf dem jeweiligen Straßenabschnitt an die VRZ (5)
  • Verfahrensschritt T2.
  • In einer besonderen Ausprägung wird unter Zuhilfenahme anderer in der VRZ (5) vorhandenen Informationen und Regeln eine neue empfohlene oder vorgegebene Höchstgeschwindigkeit berechnet und/oder festgelegt und diese an die Funkzelle (FkZ) (4) zurückgemeldet.
  • 3 zeigt ein schematisches Ablaufdiagramm von der Einbindung mobiler und stationärer Infrastruktureinrichtungen (8) insbesondere Lichtzeichenanlagen und Wechsel-Geschwindigkeits- und -Wegweisungsanlagen in das erfindungsgemäße Verfahrens zur Erhebung und Weiterleitung dynamischer Geschwindigkeitsdaten für ein Kraftfahrzeug auf. In den folgenden Verfahrensschritte U1 bis U5 werden diese erläutert:
  • Verfahrensschritt U1.
  • Die stationäre oder mobile Infrastruktureinrichtung IE (8) meldet ihren Status an die Funkzelle (FkZ) (4).
  • In einer besonderen Ausprägung ist diese Meldung codiert.
  • Verfahrensschritt U2.
  • Die Funkzelle FkZ (4) sendet als Quittung eine Spezialnachricht die mindestens folgende Komponenten enthält:
    Kennung der Funkzelle FkZ (4), Kennung der IE (8) Status für ein oder mehrere Straßenabschnitte (SA). In weiteren besonderen Ausprägungen können wahlweise ein oder mehrere Parameter gesendet werden. Insbesondere: – die Koordinaten der IE (8), der Zyklus der IE (8) und oder die Zyklusphasen.
  • Verfahrensschritt U3.
  • Die Funkzelle FkZ (4) sendet an die IE (8) Einstellungen, die in einer besondern Ausprägung auch verschlüsselt sein können. Dies betrifft insbesondere gewünschte Änderungen des Status, oder Änderungen des Zyklus und oder der Zyklusphasen,
  • Verfahrensschritt U4.
  • Die IE (8) bestätigt diese Meldung durch eine Quittung, die es der Funkzelle (FkZ) ermöglicht eine Manipulation zu erkennen.
  • Verfahrensschritt U5.
  • Stellt die Funkzelle FkZ (4) eine Manipulation der Meldung fest, so kann sie eine Meldung in einer besonderen Ausprägung verschlüsselt, an die IE (8) absenden, welche die Manipulation unschädlich machen soll. Dies ist insbesondere eine oder mehrere der folgenden Wirkungen
    • – die letzte und weitere Meldungen zur Änderung werden eine definierte Zeit von der IE (8) ignoriert.
    • – für eine gewisse Zeit geht die IE (8) in einen Standardmodus bez. in einen tageszeitorientierten Modus
  • 4 zeigt ein schematisches Ablaufdiagramm von der Einbindung mobiler und stationärer Infrastruktureinrichtungen (8) insbesondere Lichtzeichenanlagen und Wechsel-Geschwindigkeits- und -Wegweisungsanlagen, das in einer besonderen Ausprägung des erfindungsgemäße Verfahrens zur Erhebung und Weiterleitung dynamischer Geschwindigkeitsdaten für ein Kraftfahrzeug, das unnötige Stoppen durch eine ungünstig geschaltete Lichtzeichenanlage verhindern soll. Dies wird auch als „Grünen Welle" bezeichnet. In den folgenden Verfahrensschritte V1 bis V4 werden diese erläutert:
  • Verfahrensschritt V1.
  • Die stationäre oder mobile Infrastruktureinrichtung IE (8) hört die Quittungen der durch die in Kraftfahrzeugen befindlichen Vorrichtungen (3) gemeldeten Geschwindigkeit(en) und des letzten Location Point (LP) (6) sowie des nächsten Location Point (LP) (6a) mit
  • Verfahrensschritt V2.
  • Die stationäre oder mobile Infrastruktureinrichtung IE (8) optimiert auf Grund dieser Daten, sowie in einer besonderen Ausprägung auch des tageszeitorientierten erwarteten Verkehrsaufkommens für die einzelnen betroffenen Straßenabschnitt (SA) die Schaltung der IE (8)
  • Verfahrensschritt V3.
  • Die stationäre oder mobile Infrastruktureinrichtung IE (8) meldet die geplante Änderung des Zustands an die Funkzelle FkZ (4). In einer besonderen Ausprägung kann dieser Schritt entfallen und die IE (8) sendet keine Meldung über die Änderung Verfahrensschritt V4.
  • Die Funkzelle (FkZ) (4) quittiert diese Meldung mit „ok" oder „nicht ok". In einer besonderen Ausprägung kann dieser Schritt entfallen und die IE (8) führt die Änderung selbstständig durch
  • 5 zeigt ein schematisches Ablaufdiagramm der Meldung eines außergewöhnlichen Ereignisses im Kraftfahrzeug an, das in einer besonderen Ausprägung des erfindungsgemäße Verfahrens zur Erhebung und Weiterleitung dynamischer Geschwindigkeitsdaten für ein Kraftfahrzeug, zu einer akuten Gefahrenmeldung über den Rundfunk (2) führt. In den folgenden Verfahrensschritte X1 bis X8 werden diese erläutert:
  • Verfahrensschritt X1.
  • die im Kraftfahrzeug befindliche Vorrichtung (3), die in einer besonderen Ausprägung mit einem oder mehreren Beschleunigungssensoren ausgestattet ist und/oder direkt oder indirekt mit Einrichtungen am Fahrzeug verbunden ist, die Beschleunigungen messen und weiterleiten können erhält von einem oder mehreren dieser die Information einer außergewöhnlichen meist negativen Beschleunigung des Fahrzeugs mitgeteilt und klassifiziert diese nach festgelegten Regeln.
  • Verfahrensschritt X2.
  • Ist das Ergebnis in einer bestimmten Klasse, so sendet in einer besonderen Ausprägung die im Fahrzeug befindliche Vorrichtung (3) eine spezielle Ereignismeldung, die aus den Parameter eigener Kennung, Straßenabschnitt (SA), aktuelle geographische Koordinaten sowie ein Ereignisparameter Typ B, oder C und in eine weiteren besonderen Ausprägung mindestens eine der folgenden drei Geschwindigkeitsparameter, eigene Durchschnitts Geschwindigkeit in dem Straßenabschnitt (SA), minimale eigene Geschwindigkeit in dem Straßenabschnitt (SA), maximale eigene Geschwindigkeit in dem Straßenabschnitt (SA) besteht, an eine Funkzelle (FkZ). Die Definition der Typen der Ereignisparameter erfolgt durch Festlegung der Überschreitungswerte für die Beschleunigung bzw. der negativen Beschleunigung bei der Einführung oder Aktualisierung des Systems.
  • Verfahrensschritt X3.
  • Diese Ereignismeldung wird von der FkZ (4) quittiert und an die VRZ (5) weitergeleitet. In einer besonderen Ausprägung ist die Quittungsmeldung mit der Aufforderung verbunden über Mobilfunk eine Leitstelle, deren Nummer optisch und/oder akustisch ausgegeben wird und die in einer weiteren besonderen Ausprägung, die VRZ (5) ist kontaktieren. Diese Quittung wird in einer besonderen Ausprägung von den im Fahrzeug befindlichen Vorrichtungen (3) die sich im SA oder Gegenrichtung bewegen empfangen und ausgewertet und in einer weiteren besonderen Ausprägung mit der Angabe der Länge der Wegstrecke zwischen dem Punkt des Ereignissen und dem aktuellen eigenen Standort optisch und/oder ausgegeben. In einer weiteren besonderen Ausprägung stellet die Funkzelle/FkZ) die Nähe eines Ereignisses zu Kreuzungs- oder Anschlusspunktes fest und quittiert ersatzweise die Meldung auch für die angrenzenden Straßenabschnitte (SA).
  • Verfahrensschritt X4.
  • VRZ (5) informiert entsprechend festgelegten Regeln Hilfsdienste, insbesondere die Polizei über das Ereignis und übermittelt dazu die Nachricht mit ein oder mehreren entsprechenden Parametern sowie in einer besonderen Ausprägung die Uhrzeit des Eingangs der Nachricht.
  • Verfahrensschritt X5.
  • das VRZ (5) informiert auf Grund festgelegter Regeln über den Rundfunk (2) andere relevante Verkehrsteilnehmer des entsprechenden Straßenabschnitt (SA).
  • Verfahrensschritt X6.
  • In einer besonderen Ausprägung erhalten die in den anderen Kraftfahrzeugen befindlichen Vorrichtungen (3), die sich aktuell in dem Straßenabschnitt (SA) oder der Gegenrichtung in dem sich das Ereignis abspielte aufhalten, sowie mit einer niedrigeren Priorität in den umliegenden Straßenabschnitten, eine Nachricht optisch und/oder akustisch auszugeben, mit der Bitte um Überprüfung und/oder Hilfe sowie in einer besonderen Ausprägung die der Aufforderung über Mobilfunk eine Leitstelle, deren Nummer optisch und/oder akustisch ausgegeben wird und die in einer weiteren besonderen Ausprägung, die VRZ (5) ist, zu kontaktieren.
  • Verfahrensschritt X7.
  • Beim Verlassen der im Kraftfahrzeug befindlichen Vorrichtungen (3) das die Ereignismeldung mit der Ereigniskennung B oder C veranlasst hat, sendet falls dies noch möglich ist, eine Meldung an die FkZ.
  • Verfahrensschritt X8.
  • Die Funkzelle (FkZ) leitet diese Meldung an das VRZ weiter, das entsprechend der Regeln die Beseitigung der Störung auf zwischen den beiden Location Point (LP) mitteilt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn keine Folgestörung entstanden ist.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - EP 1054371 [0005]

Claims (35)

  1. Verfahren und Vorrichtung zur Erhebung und Weiterleitung von dynamischen Fahrzeugdaten und dadurch gekennzeichnet ist, dass die Vorrichtung ein festinstalliertes oder mobiles digitales Rechen-System im Kraftfahrzeug ist und es Schnittstellen zu internen und externen Systemen hat. Diese sind im zumindest: 1.1. Satelliten- und/oder terrestrische Sendeeinrichtungen, die Signale übertragen mit denen die aktuelle geographische Position eines Kraftfahrzeugs bestimmt werden kann. 1.2. digitales Rechen System, das aus den in 1.1 empfangenen Signalen die geographischen Koordinaten eines Standorts berechnet 1.3. digitales Rechen System, das die Geschwindigkeit des Kraftfahrzeugs ermittelt. In einer besonderen Ausprägung geschieht dies durch die Bestimmung aus mehreren in 1.2 ermittelten geographischen Koordinaten eines Standorts und der Zeit. In einer anderen besonderen Ausprägung ist dies die Übernahme der Tachosignale des Kraftfahrzeugs. 1.4. digitales Rechen System, das mit Hilfe digitaler Straßenkarten und den in 1.2 ermittelten geographischen Koordinaten einen Straßenabschnitt (SA) und die Richtung identifiziert, als Strecke zwischen mindestens zwei Location Points (Location Point (LP)) 1.5. digitales Rechen System, das Daten in Form einer Meldung an eine oder mehrere Funkzellen Funkzelle (FkZ) übertragen und Quittungen sowie Meldungen von Funkzellen empfangen kann. Diese Fahrzeugmeldungen sind in einer besonderen Ausprägung Standardmeldungen, die aus eigener Fahrzeug-Kennung, Location Point X und Location Point Y (Straßenabschnitt (SA)), und mindestens einem der folgenden drei Geschwindigkeitsparameter, eigene Durchschnitts Geschwindigkeit zwischen Location Point X und Location Point Y (Straßenabschnitt (SA)), minimale eigene Geschwindigkeit zwischen Location Point X und Location Point Y (Straßenabschnitt (SA)), Maximale eigene Geschwindigkeit zwischen Location Point X und Location Point Y (Straßenabschnitt (SA)) und in einer anderen besonderen Ausprägung aus einem zusätzlichen Ereignisparameter des Typ A bestehen.
  2. Funk-System, das flächendeckend über ein oder mehrere Funkzellen Daten empfangen, Quittungen aussenden kann. In einer besonderen Ausprägung entsprechen die Quittungen den Meldungen und haben zusätzlich eine Kennung der Funkzelle
  3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Fahrzeug-Kennung, eine von der im Kraftfahrzeug befindlichen Vorrichtung erzeugte Zufallszahl ist, die in einer besonderen Ausprägung über ein oder mehrere ununterbrochen gefahrene Straßenabschnitt (SA) gleich bleibt. In einer weiteren besonderen Ausprägung kann die Fahrzeug-Kennung auch die Seriennummer oder eine andere eindeutig dem Fahrzeug, und/oder Halter und/oder Fahrer zuordenbare feste Kennung sein
  4. Verfahren nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, das die Funkzelle die empfangenen Daten an eine andere Institution weiterleiten kann. In einer besonderen Ausprägung können dies auch akkumulierte Werte aus und/oder der Meldungen innerhalb eines Zeitabschnitts sein.
  5. Verfahren nach einem oder mehreren Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, zumindest eine Institution, die aus einem oder mehreren Parameter wie Straßenzustand- und Auslastung sowie Umwelt-, Tageszeit- und Ereignisparametern, einen Wert für die empfohlene oder vorgegebene Maximalgeschwindigkeit für einen bestimmten Straßenabschnitt ermittelt oder festlegt und diesen an ein oder mehrere Funkzellen, die für den bestimmten Straßenabschnitt relevant sind, weiterleitet, die diese dann mit einer Meldung die mindestens die Parameter Straßenabschnitt (SA) und empfohlenen oder vorgegebenen Maximalgeschwindigkeit beinhaltet, aussenden und die in einer besonderen Ausprägung in den entsprechend ausgerüsteten Fahrzeugen, die auf dem entsprechenden Straßenabschnitt (SA) fahren, die empfohlene oder vorgegebene Höchstgeschwindigkeit dem Fahrer von der Vorrichtung im Kraftfahrzeug dem Fahrzeuglenker optisch und/oder akustisch mitgeteilt wird
  6. Verfahren nach einem oder mehreren Ansprüchen 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine Institution, die aus einem oder mehreren Parameter wie Straßenzustand- und Auslastung sowie Umwelt-, Tageszeit- und Ereignisparametern, einen Wert für die empfohlene oder vorgegebene Maximalgeschwindigkeit für einen bestimmten Straßenabschnitt festlegt und diesen über Rundfunk, in einer besonderen Ausprägung mit TMC-Meldung, oder in einer anderen besonderen Ausprägung TPEG-Meldung, allgemein verbreitet
  7. Verfahren nach einem oder mehreren Ansprüchen 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die im Fahrzeug befindliche Einrichtung Spezialmeldungen senden kann, die mindestens aus zwei oder mehreren Parameter wie Fahrzeug-Kennung, Location Point X und Location Point Y (Straßenabschnitt (SA)), und aus einem zusätzlichen Ereignisparameter des Typ B oder C bestehen. In einer besonderen Ausprägung ist mindestens einer der folgenden drei Geschwindigkeitsparameter, eigene Durchschnitts Geschwindigkeit zwischen Location Point X und Location Point Y (Straßenabschnitt (SA)), minimale eigene Geschwindigkeit zwischen Location Point X und Location Point Y (Straßenabschnitt (SA)), Maximale eigene Geschwindigkeit zwischen Location Point X und Location Point Y (Straßenabschnitt (SA)) in der Spezialmeldung enthalten. Die Bedeutung der Typen B und C ist für bestimmte Gefahrensituationen einheitlich definiert. In einer besonderen Ausprägung wird dies durch in der Vorrichtung des Kraftfahrzeugs eingebauten oder von dieser aus anderen im Fahrzeug befindlichen Beschleunigungssensoren ausgelöst, die bestimmte festgelegte Werte über/unterschreiten oder durch das Zusammenwirken mehrere solcher Sensoren und dem Überschreiten eines nach bestimmten Regeln zusammengesetzten Resultats dieser Sensoren. In einer besonderen Ausprägung sind dies unterschiedliche Unfalltypen.
  8. Verfahren nach einem oder mehreren Ansprüchen 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Funkzelle (FkZ) Spezialmeldungen empfangen und entsprechend Anspruch 1.6 quittieren kann. In einer besonderen Ausprägung ist die Quittungsmeldung mit der Aufforderung verbunden, über Mobilfunk eine Leitstelle zu kontaktieren, deren Nummer optisch und/oder akustisch ausgegeben wird und die in einer weiteren besonderen Ausprägung, die VRZ (5) ist
  9. Verfahren nach einem oder mehreren Ansprüchen 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass diese Spezialmeldung an die VRZ (5) weitergeleitet wird.
  10. Verfahren nach einem oder mehreren Ansprüchen 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das VRZ (5) entsprechend festgelegten Regeln Hilfsdienste über das Ereignis informiert, in einer besonderen Ausprägung die Polizei und/oder Notarzt/Rettungswagen/Feuerwehr dazu die Nachricht mit ein oder mehreren zusätzlichen Parameter der Spezialmeldung sowie in einer besonderen Ausprägung die Uhrzeit des Eingangs der Nachricht übermittelt.
  11. Verfahren nach einem oder mehreren Ansprüchen 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass nach einer Spezialmeldung mit Ereignisparameter des Typ B oder C die Fahrzeuge auf dem betreffenden und entgegenkommenden Straßenabschnitt (SA) oder nachfolgend den umliegenden Straßenabschnitt (SA) aufgefordert werden eine oder mehrere der folgenden Aktionen durchzuführen: das auslösende Ereignis in einer besonderen Ausprägung den Unfall, zu bestätigen, gegebenenfalls Erste Hilfe zu leisten
  12. Verfahren nach einem oder mehreren Ansprüchen 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass nach Entfernen des Fahrzeugs aus dem Straßenabschnitt SA, das die Spezialmeldung mit Ereignisparameter des Typ B oder C veranlasst hat, eine Entwarnung durch die VRZ über die relevanten Funkzellen für das Ereignis gemeldet wird, das Grundes der Spezialmeldung war, gegeben. In einer besonderen Ausprägung, wenn weitere oder Folgeereignisse den Straßenabschnitt behindern, so kann diese Meldung unterdrückt werden.
  13. Verfahren nach einem oder mehreren Ansprüchen 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass durch die VRZ über die relevanten Funkzellen und/oder eine Behinderungsmeldung ausgegeben werden kann die mindestens aus ein oder mehreren der folgenden Parametern besteht. Straßenabschnitt SA, empfohlenen oder vorgegebenen Maximalgeschwindigkeit, Behinderungsgrund. In einer besonderen Ausprägung kann dieser Behinderungsgrund codiert in einer weiteren als Klartext angegeben sein.
  14. Verfahren nach einem oder mehreren Ansprüchen 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass wenn nach einer Spezialmeldung mit Ereignisparameter des Typ B oder C und einer daraufhin reduzierten empfohlenen oder vorgegebenen Maximalgeschwindigkeit, sich mindestens einer der drei folgenden Geschwindigkeitsparameter, eigene Durchschnitts Geschwindigkeit zwischen Location Point X und Location Point Y (Straßenabschnitt (SA)), minimale eigene Geschwindigkeit zwischen Location Point X und Location Point Y (Straßenabschnitt (SA)), Maximale eigene Geschwindigkeit zwischen Location Point X und Location Point Y (Straßenabschnitt (SA)) von Fahrzeugen sich wieder signifikant erhöht, eine Standardmeldung für den betreffenden Straßenabschnitt abgeben werden, kann, damit zeitnah die Behinderungsmeldung aufgehoben und/oder die reduzierte empfohlene oder vorgegebenen Maximalgeschwindigkeit auf einen höheren oder den Normalwert für diesen Straßenabschnitt (SA) angehoben werden. Dies wird in einer besonderen Ausprägung von der VRZ über den Rundfunk (RFM) und/oder über die relevanten Funkzellen initiiert. Geschwindigkeitsmeldungen, die von Einsatzfahrzeugen der Polizei oder Hilfskräften stammen können in einer besonderen Ausprägung davon ausgenommen werden.
  15. Verfahren nach einem oder mehreren Ansprüchen 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass eine Funkzelle der Vorrichtung in den Kraftfahrzeugen mitteilen kann, dass keine Standardmeldungen für einen bestimmten Straßenabschnitt (SA) abgegeben werden sollen. In einer besonderen Ausprägung wird diese Mitteilung zyklisch wiederholt.
  16. Verfahren nach einem oder mehreren Ansprüchen 1 bis 14 dadurch gekennzeichnet, dass die Quittungsnachrichten der Funkzelle von Vorrichtungen in den anderen Kraftfahrzeugen, die sich im Bereich der Funkzelle befinden, empfangen und ausgewertet werden können.
  17. Verfahren nach einem oder mehreren Ansprüchen 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass wenn mindestens eine der in einer fremden Quittung enthaltenen Geschwindigkeitsangabe für den eigenen zur zeit aktuellen oder einem der folgenden relevanten Straßenabschnitte signifikant abweicht, auf Grund von Regeln eine Warnung von der Vorrichtung in dem Kraftfahrzeug ausgegeben wird.
  18. Verfahren nach einem oder mehreren Ansprüchen 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass wenn mindestens eine der in einer fremden Quittung enthaltenen Geschwindigkeitsangabe für den eigenen zur Zeit aktuellen oder einem der folgenden relevanten Straßenabschnitte signifikant abweicht, auf Grund von Regeln die Routenberechnung aktualisiert wird.
  19. Verfahren nach einem oder mehreren Ansprüchen 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die in dem Fahrzeug befindliche Einrichtung die letzte Meldung erneut sendet, wenn sie innerhalb einer bestimmten Zeit keine Quittung empfangen hat
  20. Verfahren nach einem oder mehreren Ansprüchen 1 bis 18 dadurch gekennzeichnet, dass im Falle einer Spezialmeldung mit Ereignisparameter des Typ B oder C oder D, in einer die eigenen nächsten Straßenabschnitt (SA) oder Gegenrichtung betreffenden Quittung enthalten ist von der im Kraftfahrzeug befindlichen Vorrichtung nach vorgegebenen Regeln eine Überprüfung der Route durchgeführt wird.
  21. Verfahren nach einem oder mehreren Ansprüchen 1 bis 19 dadurch gekennzeichnet, dass erfasste Störungen des Kraftfahrzeug und/oder des Kraftfahrzeuglenkers, die zu einer Beeinträchtigen oder schweren Beeinträchtigung der Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer führen eine Spezialmeldung des Ereignistyps D oder höher durch im Kraftfahrzeug befindlichen Vorrichtung auslöst. Die Definition der Typen muss dabei standardisiert sein. Dies kann in einer besonderen Ausprägung ein feststellbarer Hinweis auf Ausfall der Bremsen, sich wiederholender Sekundenschlaf des Fahrers, Fahren in Gegenrichtung (Geisterfahrer), Schwächeanfall oder starkes drogenabhängiges Verhalten des Fahrzeuglenkers sein.
  22. Verfahren nach einem oder mehreren Ansprüchen 1 bis 20 dadurch gekennzeichnet, dass im Falle einer Spezialmeldung mit Ereignisparameter des Typ B oder C, in einer die eigenen nächsten Straßenabschnitt (SA) oder Gegenrichtung betreffenden Quittung enthalten ist von der im Kraftfahrzeug befindlichen Vorrichtung ein Hinweis mit der Entfernung zu der Stelle, deren Ortkoordinaten in der Spezialmeldung angegeben ist optisch und/oder akustisch dem Fahrer durch die im Kraftfahrzeug befindlichen Vorrichtung mitgeteilt. In einer besonderen Ausprägung kann der Abstand zusätzlich in verschiedene Klassen eingeteilt werden, die eine unterschiedliche Intensität der Warnung bewirken.
  23. Verfahren nach einem oder mehreren Ansprüchen 1 bis 21 dadurch gekennzeichnet, Sensoren und Signale im Kraftfahrzeug die im Kraftfahrzeug befindlichen Einrichtung nach bestimmten Regeln veranlassen können Meldungen mit zusätzlichen Informationen an die Funkzelle abzugeben, die damit indirekt mit der VRZ und/oder anderen Fahrzeugen und/oder Infrastruktureinrichtungen genutzt werden können. In einer besonderen Ausprägung können dies Informationen des Antischlupfsystems oder des Scheibenwischers sein.
  24. Verfahren nach einem oder mehreren Ansprüchen 1 bis 22 dadurch gekennzeichnet, dass die im Kraftfahrzeug befindlichen Vorrichtung den Endpunkt der geplanten Route an die Funkzelle sendet und in einer besonderen Ausprägung die Kennung während der gesamten Route beibehält
  25. Verfahren nach Anspruch 23 dadurch gekennzeichnet, dass die Funkzelle den Endpunkt der geplanten Route an das VRZ weiterleitet, das diese Information zu einer Auslastungsoptimierung nutzt und in einer besonderen Ausprägung eine Routenempfehlung an die im Kraftfahrzeug befindlichen Vorrichtung mit der entsprechenden Kennung über einen der Kommunikationswege RFM oder über die Funkzelle sendet.
  26. Verfahren nach Anspruch 23 und 24 dadurch gekennzeichnet, dass die Optimierung der Route für das spezielle Kraftfahrzeug von der VRZ während der Reise entsprechend der Verfahren aus Anspruch 23 aktualisiert werden kann.
  27. Verfahren nach einem oder mehreren Ansprüchen 1 bis 25, dadurch gekennzeichnet, dass es einen Selbsttest für das System gibt. In einer besonderen Ausprägung wird dabei auch die Funkstrecke mit einbezogen.
  28. Verfahren nach einem oder mehreren Ansprüchen 1 bis 26, dadurch gekennzeichnet, dass die Bedien- und Visualisierungselemente der im Kraftfahrzeug befindlichen Einrichtung für zusätzlichen Informationsaustausch mit der Funkzelle und damit indirekt mit der VRZ und/oder anderen Fahrzeugen und/oder Infrastruktureinrichtungen genutzt werden können.
  29. Verfahren nach einem oder mehreren Ansprüchen 1 bis 27, dadurch gekennzeichnet, dass auch Infrastruktureinrichtungen einbezogen werden können, die in einer bevorzugten Ausprägung Lichtzeichenanlagen, Wechselgeschwindigkeits-Wegweisungsanlagen und Wechsel-Hinweis und/oder Gefahrenschilder sind
  30. Verfahren nach einem oder mehreren Ansprüchen 1 bis 28, dadurch gekennzeichnet, dass die Infrastruktureinrichtungen den eigenen Status an die Funkzelle (FkZ) melden. In einer besonderen Ausprägung ist diese codiert
  31. Verfahren nach einem oder mehreren Ansprüchen 1 bis 29, dadurch gekennzeichnet, dass die Infrastruktureinrichtungen von der Funkzelle (FkZ) Meldungen mit Einstellungen empfangen und umsetzen können. In einer besonderen Ausprägung sind diese Mitteilungen verschlüsselt.
  32. Verfahren nach einem oder mehreren Ansprüchen 1 bis 30, dadurch gekennzeichnet, dass die Infrastruktureinrichtungen die von der Funkzelle (FkZ) erhaltenen Meldungen mit quittieren. In einer besonderen Ausprägung erkennt die Funkzelle (FkZ) dabei mögliche Manipulation durch die Auswertung der Quittung und/oder anderer Statusmeldungen der Infrastruktureinrichtung.
  33. Verfahren nach einem oder mehreren Ansprüchen 1 bis 31, dadurch gekennzeichnet, dass die Infrastruktureinrichtungen die von der Funkzelle (FkZ) Meldungen erhaltenen, die die versuchten Manipulationen unschädlich machen. Dies wird in einer besonderen Ausprägung mit einer Meldung erreicht, die die Infrastruktureinrichtung veranlasst die letzte Meldung sowie für eine definierte Zeit alle weiteren zu ignorieren. In einer weiteren besonderen Ausprägung wird durch die Meldung die Infrastruktureinrichtung veranlasst, für eine definierte Zeit in einen Standardmodus zu wechseln. Dieser kann in einer weiteren besonderen Ausprägung auch ein in der Infrastruktureinrichtung Tages- und/oder Wochenzyklus sein.
  34. Verfahren nach einem oder mehreren Ansprüchen 1 bis 32, dadurch gekennzeichnet, dass die Infrastruktureinrichtungen in einer besonderen Ausprägung, Lichtzeichenanlagen, die Quittungen vom Fahrzeugmeldungen in der für sie relevanten Funkzelle mithört und auswertet und auf Grund von Optimierungsregeln die Zyklen so schaltet, dass ein unnötiges Stoppen und/oder Abbremsen minimiert. (Grüne Welle). In einer besonderen Ausprägung gehen dabei auch von der VRZ vorgegebene Ad Hoc- und Erfahrungswerte in die Optimierung ein.
  35. Verfahren nach einem oder mehreren Ansprüchen 1 bis 33, dadurch gekennzeichnet, dass die Infrastruktureinrichtungen ihre Zustands-Änderungen an die Funkzelle melden.
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