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Die
Erfindung betrifft eine Stimulationsvorrichtung und ein Verfahren
zur Stimulation von Nervenzellen. Insbesondere bezieht sich die
Erfindung auf eine Stimulationsvorrichtung und ein Stimulationsverfahren
zur Behandlung von Alkoholsucht und anderen Suchterkrankungen.
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Die
Alkoholkrankheit gehört
in Industrieländern
zu den schwerwiegendsten sozial-medizinischen Problemen. In der
Bundesrepublik Deutschland gibt es nach Schätzungen der deutschen Hauptstelle
gegen Suchtgefahren 2,5 bis 3 Millionen Alkoholkranke, die Suchtkriterien
erfüllen.
Hinzu kommen ca. 6 Millionen Menschen, die einen gesundheitsschädlichen
Alkoholmissbrauch betreiben. Alkoholabhängigkeit kommt in allen sozialen
Schichten vor, bei Männern
häufiger
als bei Frauen. Direkte und indirekte Krankheits- und Behandlungskosten
sowie Folgekosten durch Arbeitsausfall und alkholbedingte Unfälle werden
in Deutschland jährlich
auf mindestens 20 Milliarden Euro geschätzt. Etwa die Hälfte aller
schweren Straftaten, wie z. B. Mord, Totschlag, schwere Körperverletzung
oder Vergewaltigung, wird unter Alkoholeinfluss verübt. In Deutschland
sterben jährlich
mehr als 40.000 Menschen an den Folgen des Alkoholmissbrauches,
die mittlere Lebenserwartung ist bei Alkoholikern gegenüber der
Normalbevölkerung
um 15% verringert.
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Die
klinisch relevantesten Folgen der Alkoholabhängigkeit sind eine signifikante
Minderung der Lebenserwartung durch alkoholbedingte Unfälle, Suizide,
Leberzirrhose, chronische Pankreatitis und Kardiomyopathie, sowie
dauerhafte Folgeschäden, insbesondere
Erkrankungen des Nervensystems, wie Polyneuropathie, Hirnatrophie,
schwere kognitive Störungen
und Persönlichkeitsveränderungen.
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Ähnliches
gilt auch für
andere Suchtformen, z. B. für
Heroinabhängigkeit
oder Polytoxikomanie.
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Bisher
wurden Alkoholismus und andere Suchtformen durch stationäre Entgiftung,
möglichst in
der Form eines qualifizierten Entzugs, mit anschließenden stationären und
teilstationären
Entwöhnungsbehandlungen
mit einer Dauer von 4 bis 6 Wochen, unterschiedlichen psychotherapeutischen
Methoden, Rückfallverhütungsprogrammen
und Selbsthilfegruppen, sowie pharmakologischer Rezidivprophylaxe
behandelt.
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Selbst
bei optimaler Kombination der vorstehend genannten konservativen,
d. h. nicht-operativen Methoden kann nur bei ca. 40% bis 70% der
Suchtkranken eine langfristige stabile Besserung erzielt werden.
Besonders problematisch ist nach erfolgtem Entzug, auch wenn keine
direkte körperliche
Abhängigkeit
mehr besteht, die persistierende psychische Abhängigkeit. Treffen z. B. entzogene
Patienten auf Alkohol- oder Drogenabhängige oder kommen sie z. B.
in Gebäude,
in denen sie früher
Drogen konsumiert haben, so kann das sogenannte „craving", d. h. der unwiderstehliche Drang zu
erneutem Alkohol- oder Drogenkonsum, ausgelöst werden.
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Vor
diesem Hintergrund werden eine Vorrichtung gemäß Anspruch 1, eine Verwendung
der in Anspruch 1 beanspruchten Vorrichtung gemäß Anspruch 10, eine Verwendung
eines Neurostimulators gemäß Anspruch
12 sowie ein Verfahren gemäß Anspruch
14 angegeben. Vorteilhafte Weiterbildungen und Ausgestaltungen der
Erfindung sind in den Unteransprüchen
angegeben.
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Gemäß einem
Aspekt der Erfindung umfasst eine Vorrichtung eine Generatoreinheit
und eine mit der Generatoreinheit verbundene Stimulationseinheit.
Die Generatoreinheit dient zum Erzeugen von Stimulationssignalen.
Die Stimulationseinheit stimuliert mit den Stimulationssignalen
Nervenzellen im Nucleus accumbens und/oder im Mandelkern und/oder
im medialen Vorderhirnbündel
und/oder in dem Nucleus accumbens oder dem Mandel kern zuführenden
Bahnverbindungen aus dopaminergen Arealen des Mittelhirns und/oder
in den Nucleus accumbens und den Mandelkern verbindenden Faserbündeln.
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Die
Vorrichtung kann gemäß einem
weiteren Aspekt der Erfindung zur Behandlung von Suchtkrankheiten
verwendet werden.
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Gemäß einem
weiteren Aspekt der Erfindung wird ein Neurostimulator zur Behandlung
von Suchtkrankheiten verwendet.
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Die
Erfindung wird nachfolgend in beispielhafter Weise unter Bezugnahme
auf die Zeichnungen näher
erläutert.
In diesen zeigen:
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1 eine
schematische Darstellung einer Vorrichtung 100 gemäß einem
Ausführungsbeispiel;
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2 eine
schematische Darstellung einer Vorrichtung 200 gemäß einem
weiteren Ausführungsbeispiel;
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3 eine
schematische Darstellung einer Vorrichtung 300 gemäß einem
weiteren Ausführungsbeispiel;
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4 eine
schematische Darstellung einer Stimulations- und Messelektrode 400;
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5 eine
schematische Darstellung einer Hochfrequenz-Dauerstimulation;
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6 eine
schematische Darstellung einer mittels einer Stimulationskontaktfläche applizierten Sequenz
von Pulszügen 600;
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7 eine
schematische Darstellung von mittels mehrerer Stimulationskontaktflächen applizierten
Sequenzen von Pulszügen 600;
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8 eine
schematische Darstellung eines Pulszugs 600; und
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9 eine
schematische Darstellung einer Vorrichtung 900 gemäß einem
weiteren Ausführungsbeispiel.
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In 1 ist
schematisch eine Vorrichtung 100 dargestellt. Die Vorrichtung 100 beinhaltet
eine Generatoreinheit 1 und eine mit der Generatoreinheit 1 verbundene
Stimulationseinheit 2. Während des Betriebs der Vorrichtung 100 erzeugt
die Generatoreinheit 1 Stimulationssignale, die in die
Stimulationseinheit 2 eingespeist werden und von der Stimulationseinheit 2 zur
Stimulation von Hirnzellen verwendet werden. Die Vorrichtung 100 ist
dazu geeignet oder dazu bestimmt, dass mittels der Stimulationseinheit 2 Hirnzellen
aus einem oder mehreren der folgenden Bereiche 3 des Hirns
stimuliert werden: Nucleus accumbens, Mandelkern, mediales Vorderhirnbündel, dem
Nucleus accumbens-Mandelkern-System zuführende Bahnverbindungen aus
dopaminergen Arealen des Mittelhirns, sowie den Nucleus accumbens
und den Mandelkern verbindende Faserbündel.
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Die
Vorrichtung 100 kann insbesondere zur Behandlung von Suchterkrankungen,
wie z. B. Alkoholismus, Heroinsucht, Polytoxikomanie und anderen
Formen der Drogenabhängigkeit,
verwendet werden.
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Suchterkrankungen,
wie z. B. Alkoholsucht, sind Hirnerkrankungen, die durch eine Störung der bioelektrischen
Kommunikation von Neuronenverbänden,
die in spezifischen Schaltkreisen zusammengeschlossen sind, verursacht
werden. Tierexperimentelle Untersuchungen sowie Untersuchungen von
erkrankten Menschen mit funktioneller Bildgebung zeigen, dass Alkohol,
wie alle suchterzeugenden Stoffe, das Belohnungssystem des Gehirns
massiv beeinflusst. Eine zentrale Rolle spielt dabei das mesolimbische
dopaminerge System mit Ursprungsneuronen im ventralen Tegmentum
des Mittelhirns (VTA) und Projektionsare alen im Nucleus accumbens,
dem Septum und dem Mandelkern. Die Einnahme von Drogen führt zu einer
massiven Aktivierung des Nucleus accumbens, insbesondere durch Ausschüttung des Überträgerstoffes
Dopamin. Auch der in der Tiefe des Schläfenlappens gelegene Mandelkern,
der bei Suchterkrankungen ebenfalls eine wesentliche Rolle spielt,
wird insbesondere durch Dopaminausschüttung in der Folge von Drogeneinnahme
beeinflusst. Neben dem Nucleus accumbens und dem Mandelkern werden
Strukturen, die zu diesen Kernen in enger räumlicher und funktioneller
Beziehung stehen, wie der vordere cinguläre und der mediale praefrontale
Cortex, sowie der Hypothalamus beeinflusst. Auch das sogenannte
Corpus striatum, das mit dem Nucleus accumbens in enger Verbindung
steht, ist für
die Suchtentstehung wichtig.
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Die
Nervenzellverbände
des Nucleus accumbens und des Mandelkerns sind sehr leicht erregbar
und weisen eine hohe Synchronisationstendenz auf. Durch chronischen
Alkohol- oder Drogenmissbrauch kommt es zu Langzeitpotenzierung und/oder
zum sogenannten „kindling"-Phänomen. Hierdurch
generiert das gesamte neuronale Netzwerk, das für die Erzeugung von Drogenabhängigkeit verantwortlich
ist, anhaltend krankhafte neuronale Aktivität und eine damit verbundene
krankhafte Konnektivität
(Netzwerkstruktur). Dabei bilden eine große Anzahl von Neuronen synchron
Aktionspotentiale aus, d. h. die beteiligten Neuronen feuern übermäßig synchron.
Im Fall von Suchtkrankheiten liegt die mittlere Frequenz der krankhaften
rhythmischen Aktivität der
betroffenen Neuronenverbände
etwa im Bereich von 1 bis 10 Hz, kann aber auch außerhalb
dieses Bereichs liegen.
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Durch
die mit Hilfe der Vorrichtung 100 durchführbare Neurostimulation
können
die neurobiologischen Substrate der Suchterkrankungen beeinflusst
werden, wobei durch Elektrostimulation Symptome unterdrückt und/oder
Nervennetzwerke so umgebaut werden, dass die krankhafte neuronale
Aktivität
nicht mehr oder mit deutlich geringerer Wahrscheinlichkeit auftritt.
Hierzu werden neben einer dauerhaften Hochfrequenzsti mulation insbesondere Stimulationsverfahren
verwendet, welche durch eine Desynchronisation zu einem Abbau krankhaft
starker synaptischer Verbindungen führen.
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Die
Vorrichtung 100 kann beispielsweise in einem sogenannten „open loop"-Modus betrieben werden,
bei welchem die Generatoreinheit 1 vorgegebene Stimulationssignale
erzeugt und diese über die
Stimulationseinheit 2 an die Zielareale im Hirn abgegeben
werden. Des Weiteren kann die Vorrichtung 100 auch zu einer
in 2 gezeigten Vorrichtung 200 weitergebildet
werden, welche ein sogenanntes „closed loop"-System darstellt.
Die Vorrichtung 200 enthält zusätzlich noch eine Messeinheit 4,
welche Messsignale von Nervenzellen aufnimmt und diese an die Generatoreinheit 1 weiterleitet.
Es kann vorgesehen sein, dass die Generatoreinheit 1 anhand
der von der Messeinheit 4 aufgenommenen Messsignale die
Stimulationssignale generiert. Die Messeinheit 4 kann in
Form eines oder mehrerer Sensoren beispielsweise in eines oder mehrere
der oben genannten Zielgebiete implantiert werden. Die Sensoren können beispielsweise
als Elektroden, insbesondere zur Messung von neuronaler und/oder
vegetativer Aktivität,
oder als Beschleunigungsmesser ausgeführt sein. Insbesondere kann
mittels der Messeinheit 4 die physiologische Aktivität in dem
stimulierten Zielgebiet oder einem damit verbundenen Gebiet gemessen
werden.
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Hinsichtlich
des Zusammenwirkens der Generatoreinheit 1 mit der Messeinheit 4 sind
verschiedene Ausgestaltungen denkbar. Beispielsweise kann von der
Generatoreinheit 1 eine bedarfsgesteuerte Stimulation durchgeführt werden.
Hierzu detektiert die Generatoreinheit 1 anhand des von
der Messeinheit 4 aufgenommenen Messsignals das Vorhandensein
und/oder die Ausprägung
eines oder mehrerer krankhafter Merkmale. Beispielsweise kann die Amplitude
oder der Betrag der neuronalen Aktivität gemessen werden und mit einem
vorgegebenen Schwellwert verglichen werden. Die Generatoreinheit 1 kann
so ausgestaltet sein, dass eine Stimulation eines oder mehrerer
der oben ge nannten Zielgebiete gestartet wird, sobald der vorgegebene
Schwellwert überschritten
wird. Alternativ zum Steuern der Zeitpunkte der Stimulation anhand
der von der Messeinheit 4 aufgenommenen Messsignale oder
zusätzlich dazu
kann von der Generatoreinheit 1 anhand der Ausprägung der
krankhaften Merkmale beispielsweise die Stärke der Stimulationssignale
eingestellt werden. Z. B. können
ein oder mehrere Schwellwerte vorgegeben werden, und bei einem Überschreiten der
Amplitude oder des Betrags des Messsignals über einen bestimmten Schwellwert
stellt die Generatoreinheit 1 eine bestimmte Stärke der
Stimulationssignale ein.
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Des
Weiteren kann vorgesehen sein, dass die von der Messeinheit 4 aufgenommenen
Messsignale direkt oder gegebenenfalls nach einem oder mehreren
Verarbeitungsschritten als Stimulationssignale verwendet werden
und von der Generatoreinheit 1 in die Stimulationseinheit 1 eingespeist
werden. Beispielsweise können
die Messsignale verstärkt und
gegebenenfalls nach mathematischer Verrechnung (z. B. nach Mischung
der Messsignale) mit mindestens einer Zeitverzögerung und linearen und/oder nichtlinearen
Verrechnungsschritten und Kombinationen prozessiert und in mindestens
einen Stimulationskontakt der Stimulationseinheit 2 eingespeist werden.
Der Verrechnungsmodus wird hierbei so gewählt, dass der krankhaften neuronalen
Aktivität
entgegengewirkt wird und das Stimulationssignal mit abnehmender
krankhafter neuronaler Aktivität
ebenfalls verschwindet oder zumindest deutlich in seiner Stärke reduziert
wird.
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In 3 ist
schematisch eine Vorrichtung 300 gezeigt, die eine Weiterbildung
der in den 1 und 2 gezeigten
Vorrichtungen 100 oder 200 dargestellt. Die Vorrichtung 300 enthält neben
der Generatoreinheit 1 zwei Stimulationseinheiten 21 und 22,
die in unterschiedlichen Zielgebieten 31 und 32 des
Hirns platziert sind. Bei den Zielgebieten 31 und 32 kann
es sich um die oben genannten Zielgebiete handeln. Darüber hinaus
kann die Vorrichtung 300 gegebenenfalls noch weitere Sti mulationseinheiten
enthalten, die in denselben oder anderen Zielgebieten platziert
sind. Optional kann die Vorrichtung 300 Messeinheiten 41 und 42 aufweisen,
die ebenfalls in den Zielgebieten 31 und 32 platziert
sind und die einen Betrieb der Vorrichtung 300 in dem oben beschriebenen „closed
loop"-Betrieb ermöglichen.
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In 4 ist
schematisch eine Elektrode 400 dargestellt, wie sie beispielsweise
als Stimulationseinheit 2, 21 oder 22 eingesetzt
werden kann. Die Elektrode 400 besteht aus einem isolierten
Elektrodenschaft 401 und mindestens einer, beispielsweise mehr
als zwei oder mehr als acht oder mehr als zwölf Stimulationskontaktflächen 402,
die in den Elektrodenschaft 401 eingebracht worden sind.
Die Stimulationskontaktflächen 402 sind
aus einem elektrisch leitfähigen
Material, beispielsweise einem Metall, gefertigt und befinden sich
nach der Implantation in direktem elektrischen Kontakt mit dem Nervengewebe. Jede
der Stimulationskontaktflächen 402 kann über eine
eigene Zuleitung 403 angesteuert werden bzw. es können über die
Zuleitungen 403 die aufgenommenen Messsignale abgeführt werden.
Neben den Stimulationskontaktflächen 402 weist
die Elektrode 400 eine Referenzelektrode 404 auf,
deren Oberfläche
typischerweise größer als
die der Stimulationskontaktflächen 402 ist.
Die Referenzelektrode 404 wird bei der Stimulation des
Nervengewebes zur Erzeugung eines Referenzpotentials eingesetzt.
Alternativ kann auch eine der Stimulationskontaktflächen 402 zu
diesem Zweck verwendet werden.
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Die
Elektrode 400 wird derart in den Kopf des Patienten implantiert,
dass sich die Stimulationskontaktflächen 402 im Nucleus
accumbens oder im Mandelkern oder im Einstrahlungsbereich der Fasern
des medialen Vorderhirnbündels
oder in den dem Nucleus accumbens-Mandelkern-System zuführenden Bahnverbindungen
aus dopaminergen Arealen des Mittelhirns oder in den den Nucleus
accumbens und den Mandelkern verbindenden Faserbündeln befinden.
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Die
Stimulationskontaktflächen 402 sind
typischerweise räumlich
eng benachbart angeordnet. Im Falle der Stimulation des Nucleus
accumbens weist die implantierte Elektrode 400 über eine
Strecke von 7 bis 8 mm und im Falle des Mandelkerns über eine Strecke
von 1 cm beispielsweise mindestens 2 oder mindestens 8 oder mindestens
12 Stimulationskontaktflächen 402 auf.
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Neben
ihrer Funktion als Stimulationseinheit 2 kann die Elektrode 400 auch
als Messeinheit 4 eingesetzt werden. In diesem Fall werden über mindestens
eine der Kontaktflächen 402 Messsignale
aufgenommen.
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Die
Kontaktflächen 402 können mit
der Generatoreinheit 1 über
Kabel oder über
telemetrische Verbindungen verbunden sein.
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Überraschenderweise
hat sich gezeigt, dass der bei Suchterkrankungen vorliegenden krankhaften neuronalen
Aktivität
und der damit verbundenen krankhaften Konnektivität durch
Elektrostimulation der oben genannten Hirnareale entgegengewirkt werden
kann und eine dauerhafte Stabilisierung der gesunden Funktionsweise
dieser Neuronenverbände,
bis hin zu einer vollständigen
Heilung der Suchterkrankung, erzielt werden kann.
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Ein
dazu geeignetes Stimulationsverfahren stellt die in 5 schematisch
dargestellte Hochfrequenz-Dauerstimulation dar. Dabei werden Neuronenverbände mit
strom- oder spannungskontrollierten Pulsen 500, die mit
einer Frequenz im Bereich von 50 bis 250 Hz, insbesondere von 110
bis 140 Hz, wiederholt werden, stimuliert.
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Gegenüber der
Hochfrequenz-Dauerstimulation ist die Stimulation mit kurzen Pulszügen 600,
die jeweils aus einer Anzahl von Einzelpulsen 601 zusammengesetzt
sind und schematisch in 6 dargestellt sind, bevorzugt.
Die Applikation der Pulszüge 600 erfolgt
in einer Weise, die bewirkt, dass die stimu lierte, übermäßig synchron
aktive Neuronenpopulation desynchronisiert wird und dadurch zu ihrem normalen
Verhalten zurückfindet.
Die Pulszüge 600 werden
z. B. als Sequenz mit bis zu 20 Pulszügen 600 appliziert.
Innerhalb einer Sequenz werden die Pulszüge 600 mit einer Frequenz
f1 im Bereich von 0,5 bis 50 Hz, insbesondere
im Bereich von 1 bis 10 Hz wiederholt. Ausgestaltungen der Pulszüge 600 werden
weiter unten im Zusammenhang mit 8 erläutert.
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Beispielsweise
erfolgt die Verabreichung der Pulszüge 600 über die
einzelnen Stimulationskontaktflächen
mit einer zeitlichen Verzögerung
zwischen den einzelnen Stimulationskontaktflächen. Zur Veranschaulichung
dieser Stimulationsform sind in 7 untereinander
die über
vier verschiedene Stimulationskontaktflächen applizierten Pulszüge 600 dargestellt.
Der Beginn der Sequenzen von Pulszügen 600 ist hier jeweils
um eine Zeit ΔT
verschoben.
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Im
Fall von N Stimulationskontaktflächen sollte
die zeitliche Verzögerung ΔT zwischen
jeweils zwei Stimulationskontaktflächen bevorzugt im Bereich eines
N-tels der mittleren Periode der krankhaften rhythmischen Aktivität im Ziel-Netzwerk
liegen. Da die mittlere Frequenz der krankhaften rhythmischen Aktivität bei Suchterkrankungen
etwa 1 bis 10 Hz beträgt,
liegt die zeitliche Verzögerung ΔT beispielsweise
im Bereich von 0,1 Sekunde/N bis 1 Sekunde/N. Im günstigsten
Fall kann hierdurch eine sofortige Kontrolle der abnormen neuronalen
Entladungsmuster in der Zielregion erreicht werden. Vor allem kann
durch die Stimulation ein lang anhaltender synaptischer Umbau in
den betroffenen Nervenzellverbänden
erzielt werden, so dass die Zielgebiete die Tendenz, krankhafte
neuronale Aktivität
zu generieren, über
plastische Vorgänge
verlernen.
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Die
Pulszüge 600 können jeweils
aus 1 bis 100, insbesondere 2 bis 10, elektrischen ladunsgbalancierten
Einzelpulsen 601 bestehen. Beispielhaft ist ein solcher
Pulszug 600, der aus drei Einzelpulsen 601 besteht,
in 8 gezeigt. Die Einzel pulse 601 werden
mit einer Frequenz f2 zwischen 50 bis 250
Hz, insbesondere oberhalb von 100 Hz, wiederholt. Die Einzelpulse 601 können strom-
oder spannungskontrollierte Pulse sein, die sich aus einem anfänglichen Pulsanteil 602 und
einem sich daran anschließenden,
in entgegengesetzter Richtung fließenden Pulsanteil 603 zusammensetzen,
wobei die Polarität
der beiden Pulsanteile 602 und 603 gegenüber der
in 8 gezeigten Polarität auch vertauscht werden kann.
Die Dauer 604 des Pulsanteils 602 liegt im Bereich
zwischen 1 μs
und 450 μs.
Die Amplitude 605 des Pulsanteils 602 liegt im
Falle von stromkontrollierten Pulsen im Bereich zwischen 0 mA und
10 mA und im Fall von spannungskontrollierten Pulsen im Bereich
von 0 bis 16 V. Die Amplitude des Pulsanteils 603 ist geringer
als die Amplitude 605 des Pulsanteils 602. Dafür ist die
Dauer des Pulsanteils 603 länger als die des Pulsanteils 602.
Die Pulsanteile 602 und 603 sind idealerweise
so dimensioniert, dass die Ladung, welche durch sie übertragen
wird, bei beiden Pulsanteilen 602 und 603 gleich
groß ist,
d. h. die in 8 schraffiert eingezeichneten
Flächen
sind gleich groß.
Im Ergebnis wird dadurch durch einen Einzelpuls 601 genauso
viel Ladung in das Hirngewebe eingebracht, wie aus dem Hirngewebe
entnommen wird.
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Die
in 8 dargestellte Rechteckform der Einzelpulse 601 stellt
eine ideale Form dar. Je nach der Güte der die Einzelpulse 601 erzeugenden
Elektronik wird von der idealen Rechteckform abgewichen.
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Anstelle
von pulsförmigen
Stimulationssignalen kann die Generatoreinheit 1 beispielsweise auch
anders ausgestaltete Stimulationssignale erzeugen, z. B. zeitlich
kontinuierliche Reizmuster. Die oben beschriebenen Signalformen
und deren Parameter sind nur beispielhaft zu verstehen. Es kann durchaus
vorgesehen sein, dass von den oben angegebenen Signalformen und
deren Parametern abgewichen wird.
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In 9 ist
eine Vorrichtung 900 zur Behandlung von Suchtkrankheiten
mittels Stimulation von Neuronen während ihres bestimmungsgemäßen Betriebs
dargestellt. Dazu sind Stimulationselektroden 21 und 22 in
das Gehirn eines Patienten implantiert worden. Die beidseits in
einem oder mehreren der oben genannten Zielgebiete platzierten Stimulationselektroden 21 und 22 sind
jeweils mit einem Kabel 5 über einen Konnektor 6 und
ein Verbindungskabel 7 mit der Generatoreinheit 1 verbunden.
Alle Teile der Vorrichtung 900 sind im Körper des
Patienten implantiert. Die verbindenden Kabel 5 und 7 sowie
der Konnektor 6 sind unter der Haut implantiert. Alternativ
kann statt eines wie in 9 dargestellten pektoral implantierten
Generators 1 auch ein kleinerer Generator direkt im Bohrloch
implantiert werden. Dadurch kann die Infektionsrate in der Generatortasche verringert
werden und Brüche
der verbindenden Kabel 5 und 7 vermieden werden.
In Falle einer „closed loop"-Stimulation enthält die Vorrichtung 900 noch mindestens
einen Sensor.